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Grundlagen der Staatsordnung
Politische Grundfragen und Nationalbewusstsein
Publication de deux ouvrages traitant du fédéralisme — La culture politique de la Suisse sujet de discussion et de préoccupation scientifique — Controverses à propos d'un droit à la résistance dans l'Etat démocratique — De nouveaux projets visant à surmonter la crise politique et sociale sont présentés — Le Conseil des Etats préconise une révision totale de la Constitution fédérale s'inspirant du droit en vigueur — Les Soleurois adoptent une nouvelle constitution cantonale — Les concepts et modèles concernant les manifestations commémoratives prévues en 1991 prennent forme, mais ne font pas taire les critiques.
 
Das Jahr 1986 brachte die Veröffentlichung von neuen grösseren wissenschaftlichen Darstellungen verschiedener Teilgebiete der schweizerischen Politik. So erschien der dritte Band des von der Schweizerischen Vereinigung für Politische Wissenschaft herausgegebenen «Handbuch politisches System der Schweiz», der den Föderalismus zum Gegenstand hat. Er gibt einen interdisziplinären Gesamtüberblick über das mehrstufige Staats- und Verwaltungsgefüge, aber auch über die horizontalen und vertikalen Interaktions- und Austauschprozesse, über die territoriale Verteilung der Ressourcen und über das Verhältnis zwischen den Sprachgruppen. Damit ist ein von der Politikwissenschaft, namentlich der deutschschweizerischen, bisher eher stiefmütterlich behandelter Themenkreis etwas aufgearbeitet worden. Gleichzeitig erschien der zweite Teil von M. Frenkels rechtsvergleichendem Kompendium über den Föderalismus, das die in den heutigen Bundesstaaten bestehenden Ausprägungen darstellt und ausserdem auf einige aktuelle Probleme wie Gebietsreform, Neuverteilung der Aufgaben, Politikverflechtung oder Subventionswesen eingeht [1]. Als weitere wissenschaftlich behandelte Sachbereiche sind die Wirtschaftsverbände sowie die politischen Parteien und Bewegungen zu nennen; von den entsprechenden Publikationen ist in anderem Zusammenhang die Rede. Eine staatsrechtliche Arbeit systematisierte die Funktionen der verschiedenen Gewaltenträger in der Gesetzgebung [2].
Von politisch-staatsbürgerlich interessierter Seite wurde das Thema der politischen Kultur der Schweiz zur Diskussion gestellt. An einer Tagung des Forum Helveticum versuchten zwei ehemalige Bundesräte und ein Staatsrechtler den Inhalt dieses Begriffs und seine Bedeutung darzulegen. Das Schwergewicht fiel dabei auf traditionelle Verhaltensweisen wie demokratischen Bürgersinn, Pragmatismus, Kompromissbereitschaft und Kleinstaatsdenken, die als verpflichtende Konstanten interpretiert wurden. Kritiker warfen die Frage auf, wieweit die genannten Inhalte real und wie sehr sie anderseits verpflichtend seien [3]. Das Thema hat aber gleichzeitig wissenschaftliche Aufmerksamkeit gefunden. Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 21, «Kulturelle Vielfalt und nationale Identität», werden auch die kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse, die in einem nichtnormativen Sinn die politische Kultur der Schweiz ausmachen, untersucht [4]. Einem Teilaspekt derselben widmete die Neue Helvetische Gesellschaft ihr Jahrbuch: es erörtert Sinn und Möglichkeiten der «Milizarbeit», die in unserem Lande auf verschiedensten Gebieten stark entwickelt ist, im Zuge der zunehmenden Professionalisierung unserer Gesellschaft aber zugleich in Frage gestellt wird [5].
Wenn auch Kompromissbereitschaft ein Kennzeichen der traditionellen politischen Kultur der Schweiz ist, so muss doch festgestellt werden, dass sich in den letzten Jahren die Streitpunkte gemehrt haben, in denen kein Konsens zustande kommt und die Minderheit sich der Mehrheit nicht mehr zu fügen bereit ist. Damit sind Fragen der Legalität politischen Handelns aufgeworfen. So nahmen vor allem kirchliche Kreise ein höheres Recht in Anspruch, abgewiesene Asylbewerber vor einer nach ihren Informationen Leben oder Freiheit gefährdenden Ausschaffung zu schützen. Der Berner Staats- und Kirchenrechtler P. Saladin bestritt einen unbedingten Vorrang des staatlichen Rechts vor dem kirchlichen und begründete unter bestimmten Voraussetzungen eine selbständige kirchliche Asylgewährung aus der im StGB anerkannten Notstandshilfe (Art. 34, Ziff. 4) sowie aus der z.B. in der bernischen evangelisch-reformierten Kirchenverfassung umschriebenen Amts- oder Berufspflicht des Pfarrers. Das Problem des Widerstandes im demokratischen Rechtsstaat wurde aber auch mit der Problematik des Mehrheitsprinzips in Zusammenhang gebracht. Nach dem Berner Politologen E. Gruner wird dieses Prinzip fragwürdig, wenn eine Mehrheit Entscheide fällt, welche auf irreversible Weise zu Katastrophen führen und die Weiterexistenz der Zivilisation in Gefahr bringen können. Und der Basler Publizist O. Reck glaubt, dass künftig Mehrheitsentscheide nur noch in Bereichen durchsetzbar sein werden, für die ein Konsens über demokratische Spielregeln besteht, eine These, die das Problem der Akzeptanz wieder aufgreift. In einer Nationalratsdebatte zur Frage des Widerstandsrechts verteidigten Bundesrätin Kopp und die bürgerlichen Volksvertreter die uneingeschränkte Geltung rechtsstaatlicher Entscheide, ohne die ein Chaos drohe; Stimmen aus Linkskreisen und aus dem Landesring relativierten dagegen diese Geltung [6]. Auch der für die besonders umkämpfte Energie- und Verkehrspolitik zuständige Bundesrat Schlumpf wandte sich gegen eine Demokratie der Betroffenen, die zunehmend eine regionale Widerstandslegitimation in Anspruch nehme [7].
Die in mannigfachen Symptomen zutage tretende Krise von Staat und Gesellschaft gab erneut Anlass zur Konzeption von Entwürfen zu ihrer Überwindung. Im Auftrag des Bundesrates legte eine Expertengruppe zu Beginn des Jahres eine Studie vor, die sich mit dem viel verwendeten Begriff des qualitativen Wachstums befasst sowie mit Möglichkeiten, ein solches zu verwirklichen. Sie setzt dabei im wesentlichen auf die Kräfte eines unverfälschten Marktes und auf die neuen Technologien, weist aber auch dem Staat, namentlich in der Umwelt- und in der Bildungspolitik, gewisse Steuerungsfunktionen zu. Besonderes Gewicht legt sie auf eine grössere Individualisierung und Flexibilisierung der Verhältnisse, wofür sie partielle Lockerungen der staatlichen Regelungsdichte und eine Erweiterung der politischen Partizipationsgelegenheiten empfiehlt [8]. Ähnliche Vorstellungen prägen eine Schrift des freisinnigen Genfer Ökonomen P. Tschopp, die zu einem neuen Aufbruch aufruft, durch den die bestehenden Gegensätze und Verhärtungen überwunden werden sollen. Auch hier wird ein qualitatives Wirtschaftswachstum befürwortet; im Zentrum des gesellschaftlichen «Projekts» steht aber ein neuer Gemeinschaftsgeist, der in kulturellen Werten wurzelt und vom Bildungswesen getragen werden muss [9]. Rein ökonomisch orientiert ist demgegenüber der Vorschlag des Freiburger Finanzwissenschafters W. Wittmann für ein marktwirtschaftliches Steuersystem. In Weiterentwicklung früherer Publikationen über Staatsaufgaben und Sozialeinrichtungen postuliert er die Abkoppelung der sozialen Umverteilung von den übrigen Staatsleistungen: Eine Einkommensausfall-Absicherung garantiert ein Existenzminimum, und eine Gross-Risiken-Versicherung gleicht vor allem gesundheitlich bedingte Belastungen aus; beide Umverteilungssysteme werden durch eine proportionale Einkommenssteuer finanziert, die zweite — soweit zumutbar — auch durch Prämien. Die Aufwendungen für öffentliche Leistungen (namentlich Infrastruktur, Gesundheits- und Bildungswesen) werden dem Verursacherprinzip gemäss durch Gebühren und Zwecksteuern gedeckt, wobei auch die sozialen Kosten zu berücksichtigen sind; für allgemeine Aufgaben (Sicherheit, Rechtswesen, Verwaltung) erhebt der Staat eine Mehrwertsteuer [10].
Einen Aspekt der gesellschaftlichen Problematik, den die genannten Entwürfe höchstens am Rande berühren, griff der Zürcher Publizist H. Tschäni auf: das Bodenrecht. Da er die Entwicklung einem modernen Feudalismus zustreben sieht, plädiert er mittelfristig für eine wirksame Einschränkung des Bodenhandels, hauptsächlich durch Abschöpfung der Grundrente, durch Einführung eines Vorkaufsrechts der Gemeinden zur Förderung der Abgabe von Boden im Baurecht sowie durch Entschuldung der Landwirtschaft, langfristig jedoch für eine allgemeine Kommunalisierung des Bodens mit baurechtlicher Nutzung. Er tut dies mit einem grundsätzlichen Bekenntnis zum Liberalismus, wobei er sich auf den deutschen Linksliberalen K.-H. Flach beruft [11]. Von sozialdemokratischen Reformkonzepten wird an anderer Stelle die Rede sein [12].
Totalrevision der Bundesverfassung
Die Rückfrage des Bundesrates an das Parlament, ob die Arbeiten an einer Totalrevision der Bundesverfassung fortgesetzt werden sollten, führte nicht zum Abbruch des umstrittenen Unternehmens. Eine Diskussion am Parteitag der FDP im April, die eine überwiegend negative Haltung zum Ausdruck brachte, wirkte zwar vorerst eher entmutigend. Die vorberatende Kommission des Ständerates erwog die Möglichkeit einer rein formalen Revision und liess sich vom EJPD einen entsprechenden Zusatzbericht vorlegen, verwarf dann aber diesen Ausweg. Sie beantragte dem Rat, den Revisionsauftrag zu erteilen, ihn aber zugleich zu präzisieren: Der von der Regierung auszuarbeitende Entwurf sollte «das geltende geschriebene und ungeschriebene Verfassungsrecht nachführen, es verständlich darstellen, systematisch ordnen sowie Dichte und Sprache vereinheitlichen ». Konkrete Weisungen, wie sie von den Staatsrechtslehrern Jagmetti (fdp, ZH) und Aubert (lp, NE) gewünscht wurden, lehnte die Kommission jedoch ab, um dem Bundesrat die Freiheit, mindestens in Form von Varianten Neuerungen vorzuschlagen, nicht zu nehmen. Noch im Dezember gab die Ständekammer diesem Vorschlag mit 28 :6 Stimmen ihren Segen — gewissermassen als Geschenk zum 50. Geburtstag der Vorsteherin des EJPD, die sich nachdrücklich für den Auftrag eingesetzt hatte [13]. Zu diesem bescheidenen Neuanfang trugen befürwortende Stellungnahmen bürgerlicher Staatsrechtler und Politiker bei, die nicht als Systemveränderer verdächtigt werden konnten, ausserdem das sich.verbreitende Gefühl, nach zwanzigjähriger Vorarbeit nicht einfach kapitulieren zu können [14].
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In der Reihe der Totalrevisionen von Kantonsverfassungen kam die solothurnische mit der Sanktion durch den Souverän zum Abschluss. Als Kompromiss zwischen den drei Hauptparteien (FDP, CVP, SP) enthält sie keine tiefgreifenden Neuerungen. In Teilabstimmungen wurde das Stimmrecht der Achtzehnjährigen verworfen, dagegen ein Antragsrecht von 100 Stimmberechtigten an das Parlament (Volksmotion) aufgenommen [15].
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Nationalbewusstsein
Die Vorbereitungen für die nationale Jubiläumsveranstaltung CH 91 wurden zielstrebig vorangetrieben. Am Jahresende waren ausser Luzern und Jura alle Kantone der Stiftung beigetreten, die sich mit der Organisation und Koordination der vielfältigen Aktivitäten befasste. Die fünf zentralschweizerischen Stände, in denen die «Kernereignisse» zu den verschiedenen Themenbereichen stattfinden sollten, hatten ihre Grobkonzepte mit Kostenschätzungen vorgelegt. Der Bundesrat hatte R. Vögeli, Vizedirektor des BIGA, zu seinem Delegierten für die CH 91 ernannt ; in vielen Bundesämtern wurden Vorschläge für eine Beteiligung entwickelt. Das Schwergewicht der Vorbereitungen konzentrierte sich auf die Innerschweiz, obwohl man weiterhin auch an «landesweiten Ereignissen» mit anderen Schauplätzen arbeitete. Die ganze Planung wurde bewusst offen gehalten, was vieles im Vagen hielt und der Popularisierung des Unternehmens nicht nur förderlich war. Für die Finanzierung überband man grundsätzlich die Verantwortung den Trägern der einzelnen Projekte, zur Realisierung unterstützungswürdiger Initiativen sollten die Mittel durch Sonderaktionen (Lotterie, Sondermarkenverkauf u.a.m.) aufgebracht werden. Von seiten des Bundes stellte man die Übernahme der eigentlichen Jubiläumsfeier in Schwyz und eine Defizitgarantie in Aussicht. Auch die Spitzenverbände der Wirtschaft (Bankiers, Vorort, Arbeitgeber und Gewerbe) sagten ihren Beitritt zur Stiftung zu, machten ihn aber noch vom Ausgang der für April 1987 vorgesehenen Volksabstimmungen in den fünf hauptbeteiligten Kantonen abhängig. Die erwartete beträchtliche Verkehrszunahme in der Innerschweiz gedachte man durch ein grossangelegtes Informationsprogramm und durch ein zusätzliches Angebot von Verbindungen und «Park and ride»-Einrichtungen auf die öffentlichen Verkehrsmittel und die privaten Carbetriebe umzuleiten [16].
Nach wie vor machten sich aber Kritik und Widerstände gegen das nationale Grossunternehmen geltend. Die Aussicht auf nie gekannte Besuchermassen erzeugte in der innerschweizerischen Bevölkerung ein Unbehagen, das in Lachen, einer der beiden schwyzerischen Standortgemeinden, zur Verwerfung eines Planungskredits führte. Zum Kolossalen neigende Vorhaben in Nidwalden verletzten das Stilempfinden des Schweizerischen Werkbundes. Und Uri sah sich vom EMD bedrängt, das im Rahmen des dort angesiedelten Themenbereichs «Freiheit und Ordnung» eine professionell gestaltete Schau über die Gesamtverteidigung aufziehen wollte [17].
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[1] R. E. Germann / E. Weibel (Hg.), Handbuch politisches System der Schweiz, Bd 3: Föderalismus, Bern 1986 ; M. Frenkel, Föderalismus und Bundesstaat, Bd 2 : Bundesstaat, Bern 1986. Vgl. SPJ, 1984, S. 10 sowie unten, Teil I, 1d (Einleitung).
[2] Wirtschaftsverbände: vgl. unten, Teil Illb (Einleitung). Parteien und Bewegungen: vgl. unten, Teil lIla (Parteiensystem). Gewaltenträger: U. Gut, Der Anteil von Bundesversammlung, Bundesrat und Bundesverwaltung am Rechtsetzungsverfahren, Grüsch 1986.
[3] Presse vom 18.1.86 ; Ww, 4, 23.1.86 ; Vat., 25.1.86. Referenten waren H. P. Tschudi (Präsident des Forum Helveticum), G.-A. Chevallaz und T. Fleiner. Uber das Forum Helveticum vgl. SPJ, 1984, S. 12, Anm. 15.
[4] Zum NFP 21 vgl. auch unten, Teil I, 8b (Kulturpolitik).
[5] Jahrbuch der Neuen Helvetischen Gesellschaft, 1986: Der Geist des freiwilligen Dienens.
[6] Asylgewährung: P. Saladin in Bund, 4. und 6.1.86; vgl. dazu SPJ, 1985, S. 158 f. sowie unten, Teil I, 7d (Réfugiés). Mehrheitsprinzip: E. Gruner in SZ, 8.7.86; O. Reck in Ww, 24, 12.6.86. Der NR diskutierte über eine vom BR schon 1985 beantwortete Interpellation Sager (svp, BE): Amtl. Bull. NR, 1986, S. 656 ff.; vgl. dazu Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1851 f. Vgl. auch G. Kohler in NZZ, 20.9.86 (mit Literatur); ferner Bund, 20.1.86; 14.6.86 ; NZZ, 21.4.86 ; Vat., 21.6.86 ; JdG, 23.6.86 ; SGT, 9.8.86. Über Widerstandsrecht und Akzeptanz vgl. SPJ, 1984, S. 11 f.
[7] Ansprache vom 24.6. vor der Zürcher Handelskammer in Documenta, 1986, Nr. 2, S. 29 ff.
[8] BA für Konjunkturfragen, Qualitatives Wachstum. Bericht der Expertenkommission des Eidg. Volkswirtschaftsdepartement, Bern 1985; Presse vom 14.2.86. Vgl. auch unten, Teil I, 4a (Wirtschaftssystem).
[9] P. Tschopp, Politique et projet collectif Quelle Suisse pour demain?, Lausanne 1986 (erweiterte deutsche Ausgabe: Politik als Projekt, Basel 1987).
[10] W. Wittmann, Der Steuerstaat. Die Ausbeutung der Fleissigen, München 1986. Die Schrift nimmt nicht speziell auf die Schweiz Bezug. Vgl. SPJ, 1980, S. 11 ; 1984, S. 12 f.
[11] H. Tschäni, Wem gehört die Schweiz? Eine kritische Sicht auf den Umgang mit Eigentum und Bodenbesitz in der Vergangenheit und heute, Zürich 1986. Die Schrift gibt auch eine Darstellung der bodenpolitischen Entwicklung, namentlich seit dem Zweiten Weltkrieg.
[12] Vgl. unten, Teil lIla (Sozialdemokratische Partei).
[13] FDP-Parteitag: Presse vom 19. und 21.4.86. Entmutigung: vgl. Presse vom 22.4.86. StR-Kommission: Presse vom 14.5.86 ; NZZ, 22.8.86 ; Presse vom 4.11.86. StR: Amtl. Bull. StR, 1986, S. 783 ff.; vgl. Interview mit E. Kopp in SZ, 17.12.86.
[14] Befürwortende Stellungnahmen: K. Eichenberger in NZZ, 12.5.86; U. Pfister (Präsident der Arbeitsgruppe Totalrevision der FDP) in NZZ, 23.5.86 ; J. Binder (Präsident der StR-Kommission) in SZ, 17.7.86 ; vgl. auch Voten von J.-F. Aubert und R. Jagmetti (Amtl. Bull. StR, 1986, S. 787 ff.). Vgl. fernerA T, 17.12.86. Eine auch materielle Totalrevision befürwortete ferner alt BR H. P. Tschudi in SMUV-Zeitung, 5, 29.1.86. Ablehnende Stellungnahmen: L. Neidhart in NZZ, 23.5.86; O. Fischer in SZ, 13.6.86; Arbeitsgruppe für eine freiheitliche Bundesverfassung, Totalrevision der Bundesverfassung in der Sackgasse, Bern 1986 (vgl. SPJ, 1979, S. 12). Siehe auch H. Walker, Die Diskussion über die Totalrevision der Bundesverfassung von 1964 bis Mitte 1986, Freiburg 1986.
[15] Vgl. NZZ, 31.1.86 sowie unten, Teil II, 1a (Solothurn); ferner SPJ, 1981, S. 11.
[16] Vorbereitungsstand gegen Jahresende: LNN, 3.12.86; 18.12.86; NZZ, 3.12.86; Vat., 3.12.86; SHZ, 49, 4.12.86; BaZ, 27.12.86; SZ, 29.12.86; vgl. SPJ, 1985, S. 12 f. Verkehr: Presse vom 16.10.86. Vgl. auch A. Nydegger, «Auf dem Weg zur CH 91 », in Schweizer Monatshefte, 66/1986, S. 367 ff.
[17] Unbehagen : Ww, 31, 31.7.86. Lachen : Vat., 29.4.86 ;11.7.86 ; 4.9.86. Nidwalden : Vat., 25.11.86 ; 5.12.86. Uri: Vat., 21.10.86; TA, 22.10.86; WoZ, 49, 5.12.86. Vgl. auch B. Stricker, «CH-91: Ökologisch noch verantwortbar? », in VCS-Zeitung, 1986, Nr. 2, S. 7 ff. Am 26.4.1987 wurden die erforderlichen Kredite in SZ, UR und ZG an der Urne und in NW und OW an der Landsgemeinde verworfen (Presse vom 27.4.87).
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