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Allgemeine Chronik
Öffentliche Finanzen
Malgré certaines tentatives lors des entretiens de la maison de Watteville, le Conseil fédéral et les partis gouvernementaux bourgeois n'arrivent pas à s'entendre sur la politique financière — Le plan financier adapté à l'évolution favorable de la conjoncture prévoit des excédents jusqu'en 1988 — Le Conseil des Etats se rallie au National en rejetant une extension de l'impôt sur le chiffre d'affaires à tous les agents énergétiques — La majoration inattendue des droits de douane sur l'huile de chauffage et le gaz provoque des protestations à l'encontre du gouvernement et de son ministre des finances, entraînant le rejet des mesures contestées par les Chambres — Lors des débats du Conseil des Etats, le projet de loi sur l'impôt fédéral direct subit des modifications qui réduiraient sensiblement les recettes— Suite à des irrégularités, le DFF intervient dans la gestion financière du canton d'Obwald — Le gouvernement présente un projet de loi sur les subventions — Un avant-projet d'article constitutionnel pour freiner les dépenses fédérales est soumis à la procédure de consultation — Le budget de la Confédération pour 1987 prévoit une hausse considérable des recettes — Le compte d'Etat pour 1986 se solde par un bénéfice de deux milliards de francs — Le Conseil fédéral consent à demander plus régulièrement l'approbation de la délégation des finances avant d'accorder des crédits supplémentaires — Le Conseil des Etats se montrefavorableà ce que legouvernement soit autorisé, pour une durée illimitée, à émettre des emprunts — La chambre des cantons modifie considérablement le projet de loi sur l'harmonisation fiscale — Les comptes et budgets des cantons profitent de la situation conjoncturelle, mais une partie des budgets souffrent des réductions d'impôts.
 
Erstmals seit 1970 schloss die eidgenössische Finanzrechnung im Jahre 1986 wieder mit einem Einnahmenüberschuss ab, und zwar gleich in der Höhe von nahezu 2 Mia Fr. Der Chef des EFD sorgte sich aber um eine dauerhafte Ordnung der Bundesfinanzen, die ihm durch bürgerliche Steuerabbautendenzen gefährdet schien. Diese zeitigten im Parlament verschiedene Erfolge, wogegen eine vorsorgliche Erhöhung der Heizöl- und Gaszölle wieder rückgängig gemacht wurde.
Finanzpolitik
An den grundlegenden Positionen zur eidgenössischen Finanzpolitik änderte sich wenig, deshalb wurden in der Frage der Gestaltung der Bundesfinanzordnung für die Zeit nach 1994 kaum Fortschritte erzielt. Namentlich in Unternehmer- und Freisinnskreisen drang man darauf, den Bundeshaushalt primär durch Reduktion der Ausgaben zu sanieren und durch Steuerreduktionen zu vermeiden, dass eine konjunkturell bedingte Zunahme der Staatseinkünfte Anlass zu zusätzlichen Staatsleistungen gebe; die Staatsquote (Verhältnis der Staatsausgaben zum Bruttoinlandprodukt) sollte im Interesse des wirtschaftlichen Wachstums vielmehr stabilisiert oder sogar wieder gesenkt werden. Umgekehrt wandte man sich auf linker Seite gegen eine Einschränkung des staatlichen Handlungsspielraums und gegen Spar- und Steuerabbaumassnahmen, die eine einseitige Belastung der wirtschaftlich schwächeren Schichten zur Folge hätten [1].
Der Chef des EFD, O. Stich, nahm an den periodischen «Von-Wattenwyl-Gesprächen» im Februar mit den Bundesratsparteien die Diskussion über die künftige Finanzordnung auf. Dabei betonte er die Notwendigkeit einer definitiven Verankerung der beiden Haupteinnahmequellen — Warenumsatzsteuer (WUST) und direkte Bundessteuer (DBST) — in der Verfassung und einer Behebung der strukturellen Mängel verschiedener Bundeseinkünfte. Er verwies auf den Umstand, dass Zölle und andere Abgaben, die nicht an Geldwerte, sondern an Mengen oder Gewichte gebunden sind, hinter dem Wirtschaftswachstum zurückbleiben. Die dadurch wie auch durch die Erfüllung verschiedener Steuerentlastungspostulate bedingten Mindereinnahmen einerseits und neue Anforderungen an den Bund (für Unterricht und Forschung, Krankenversicherung, Landesverteidigung, öffentlichen Verkehr und Umweltschutz) anderseits könnten in den neunziger Jahren wieder zu Milliardendefiziten führen. Ohne sich zu einzelnen Massnahmen zu äussern, wünschten die Regierungsparteien vom Bundesrat konkrete Vorschläge. Die eingeleitete Konsenssuche erlitt aber einen Rückschlag, als die Landesregierung wenige Tage später die Öffentlichkeit mit erhöhten Brenn- und Treibstoffbelastungen überraschte, von denen im Gespräch mit den Parteien nicht die Rede gewesen war. Vor allem freisinnige Stimmen warfen dem Bundesrat Konzeptlosigkeit vor. Das finanzpolitische Klima verschlechterte sich weiter, als der Ständerat in der Märzsession verschiedene Vorschläge des Bundesrates zur Steuergesetzgebung zurückwies [2].
FDP und CVP nahmen im Sommer und Herbst Standortbestimmungen vor. Beide verlangten eine Stabilisierung der Staatsquote, die einerseits durch eine dauernde Überprüfung der Bundesaufgaben und entsprechende Sparmassnahmen (Subventionskürzungen), anderseits durch Steuerermässigungen — namentlich Entlastung der Familien bei der DBST, Aufhebung der «Taxe occulte» (Investitionsgüterbelastung) bei der WUST und Erleichterungen für Bankgeschäfte bei den Stempelabgaben —erreicht werden sollte. Die Stellungnahme der FDP war deutlich von der «Weniger Staat»-Parole geprägt: sie lehnte jede unbefristete Bundesfinanzordnung ab und tendierte auf einen Steuerabbau, indem sie nur bei der WUST einen Ausgleich von Ausfällen zugestehen wollte. Das CVP-Papier sprach sich dagegen für die Aufhebung der zeitlichen Begrenzung der beiden Hauptsteuern aus — freilich unter Beibehaltung verfassungsmässiger Höchstsätze — und enthielt bestimmte Vorschläge für die Kompensation von Steuereinbussen : bei der DBST sei die Entlastung der Familien durch einen höheren Tarif für Ledige auszugleichen und bei der WUST die Eliminierung der Taxe occulte vor allem durch Einbeziehung aller Energieträger. Im Unterschied zur FDP gedachte die CVP auch keine zusätzliche Verschuldung mehr in Kauf zu nehmen [3].
Die Regierung und ihr Finanzminister beeilten sich angesichts der getrübten finanzpolitischen Atmosphäre nicht mit der Konkretisierung eines Gesamtkonzepts. Hinweise Bundesrat Stichs, wie die drohende Haushaltverschlechterung vermieden werden könnte — durch Reduktion der Kantonsanteile an der DBST oder durch Kürzung der Militärausgaben —, hatten die bürgerlichen Kritiker nicht günstiger gestimmt. Im September fanden dann die Gespräche mit den Regierungsparteien wieder in einem freundlicheren Klima statt; dieses vermochte aber die sachlichen Differenzen kaum abzubauen [4]. In seinen Haushaltperspektiven für 1988-1990 unterliess es der Bundesrat nicht, erneut zu betonen, dass neben Steuererleichterungen auch zusätzliche Einkünfte vorgesehen werden müssten [5].
Der Bericht über die rollende Finanzplanung des Bundes, der jeweils zusammen mit dem Voranschlag ausgearbeitet wird und die drei anschliessenden Jahre umfasst, stand im Zeichen der günstigen Konjunkturlage. Hatte man im Vorjahr nur für 1986 einen positiven Rechnungsabschluss vorausgesagt, so prognostizierte der Bundesrat im Herbst nun auch für 1987 und 1988 noch schwarze Zahlen und erst für die beiden folgenden Jahre wieder Defizite von 740 (statt 1080) bzw. 580 Mio Fr. Die geringe Teuerungsrate und der über Erwarten starke Einnahmenfluss im Berichtsjahr gaben zu diesen optimistischen Schätzungen Anlass, obwohl man nicht allein für die Einkünfte, sondern auch für die Ausgaben höhere Werte annahm als ein Jahr zuvor. Noch nicht abgeschlossene Entscheidverfahren über Reduktion oder Erhöhung von Einnahmen waren dabei nicht berücksichtigt. Als Planungsziel nannte der Bericht eine Stabilisierung der Staatsquote: die Bundesausgaben sollten sich um 10% des Bruttoinlandprodukts bewegen. Da aber nach der Prognose die Ausgaben mit durchschnittlich 4,7% pro Jahr etwas stärker anwachsen als die Gesamtwirtschaft, die Einnahmen mit 4,1 % dagegen schwächer, erscheint das Haushaltgleichgewicht auf weitere Sicht immer noch gefährdet. Unter den einnahmenmindernden Faktoren nennt der Bericht hauptsächlich den institutionalisierten Ausgleich der kalten Progression sowie die Gewährung von Abzügen für die Beiträge an die berufliche Vorsorge und für die Einlagen in anerkannte Vorsorgeformen der dritten Säule bei der DBST [6].
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Einnahmenordnung
Im Bereich der Einnahmenordnung erntèten die Bemühungen des Bundesrates, den Bundeshaushalt durch zusätzliche Fiskalmassnahmen dauerhaft ins Gleichgewicht zu bringen, keinen nennenswerten Erfolg. Im Frühjahr kam die bereits vom Nationalrat abgelehnte Ausdehnung der WUST auf alle Energieträger noch vor die Ständekammer. Deren Nichteintretensbeschluss war vorauszusehen; der Chef des EFD wie auch seine sozialdemokratischen Parteigenossen im Rat setzten sich nicht mehr ernstlich dagegen zur Wehr [7]. Inzwischen war bereits eine andere Form der Energiebesteuerung in den Brennpunkt der Auseinandersetzung getreten : Ende Februar hatte der Bundesrat völlig überraschend eine massive Erhöhung der Zölle auf Heizöl und Gas in Kraft gesetzt sowie die Belastung des Treibstoffzollzuschlags mit der WUST verfügt, was in einem Teil der Öffentlichkeit heftige Proteste auslöste; es kam sogar zu anonymen Morddrohungen gegen den Finanzminister. Die Massnahmen wurden sowohl umwelt- wie finanzpolitisch begründet. Bundesrat Stich sprach von einem Signal, das angesichts des starken Preisrückgangs bei den fossilen Brenn- und Treibstoffen auf die unveränderte Notwendigkeit des Energiesparens wie auch angesichts der Widerstände gegen zusätzliche Einnahmen auf die Dringlichkeit des Haushaltausgleichs hinweisen solle. Die umweltpolitische Bedeutung der neuen Abgaben wurde noch dadurch unterstrichen, dass die Regierung gleichzeitig kräftige Tarifermässigungen bei den Bahnen vorschlug. Gegnerische Stimmen brandmarkten jedoch das Vorgehen des Bundesrates als «Nacht- und Nebelaktion » ; den von jeder direkten Zweckbindung freien Zusatzlasten wurde die umweltpolitische Legitimation, ja sogar die Rechtmässigkeit abgesprochen, und man machte auch geltend, dass sie vor allem die Mieter und die in ungünstigen klimatischen Verhältnissen lebende Bergbevölkerung träfen. Es waren in erster Linie Sprecher der FDP und der SVP, des Gewerbes, der Mineralölwirtschaft und der Automobilisten, die gegen die unerwarteten Beschlüsse Stellung nahmen; die SP, mehrheitlich auch die CVP sowie ein Teil der bürgerlichen Presse anerkannten sie dagegen unter Vorbehalten als konsequent. Aus Kreisen der Umwelt- und der Konsumentenschützer wurde gleichfalls Kritik geäussert, namentlich wegen der Einbeziehung des Erdgases und wegen der fehlenden Zweckbindung [8]. In seiner Botschaft zu den Zollerhöhungen berief sich der Bundesrat auf eine Ankündigung im Vorjahr, eine Ablehnung der Unterstellung der Energieträger unter die WUST würde er nicht einfach hinnehmen [9].
Nachdem die Fraktionen der FDP und der LP vergeblich versucht hatten, eine parlamentarische Behandlung — und Ausserkraftsetzung — der zusätzlichen Heizöl- und Gasbelastung schon im März zu erwirken, ereilte diese das Schicksal in der Junisession. Die Vorlage wurde durch die Linke, den Landesring und andere betont umweltpolitische Gruppen fast geschlossen unterstützt, dazu durch eine Minderheit der CVP und einzelne weitere bürgerliche Abgeordnete, doch das reichte nicht aus. Die Erhebung der WUST auf den Treibstoffzollzuschlägen blieb dagegen in Kraft, da sie in der Verordnungskompetenz des Bundesrates lag. Sie soll dem Bund Mehreinnahmen von 90 Mio Fr. im Jahr bringen [10].
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Erfolgreich waren demgegenüber Versuche von bürgerlicher Seite, die Einnahmen des Bundes zu reduzieren, sei es, um diesen ganz allgemein kurz zu halten oder um gewisse Kategorien von Steuerzahlern zu entlasten. Gelegenheit bot dazu im März die Behandlung des Gesetzes über die direkte Bundessteuer im Ständerat. Dieser Erlass steht in engem Zusammenhang mit demjenigen über eine formale Harmonisierung der direkten Kantons- und Gemeindesteuern, dessen Grundsätze er auf die Bundessteuergesetzgebung anwenden soll ; er hat aber zugleich die Funktion, die seit bald sieben Jahrzehnten fast ununterbrochen erhobene Einkommens- und Kapitalsteuer des Bundes endlich in die ordentliche Gesetzgebung überzuführen. Mit seinen detaillierten Bestimmungen über Tarife und Abzüge bildet das neue Gesetz ein zentrales Instrument zur Gestaltung der Bundeseinnahmen [11].
Die Vorlage des Bundesrates aus dem Jahre 1983 enthielt in bezug auf die Steuerbelastung vor allem drei Neuerungen: Erleichterungen für Ehepaare und Familien, namentlich durch die Wiedereinführung unterschiedlicher Tarife für Verheiratete und Alleinstehende, Einführung einer Beteiligungsgewinnsteuer für natürliche Personen — mit dieser sollten die Gewinne aus der Veräusserung wesentlicher Kapitalanteile an Gesellschaften und Genossenschaften einfacher und lückenloser erfasst werden — sowie Ubergang von einem auf die Rendite bezogen progressiven zu einem durchgehend proportionalen Tarif für die Gewinnsteuer der juristischen Personen, wodurch arbeitsintensive, vor allem jüngere und kleinere Unternehmen gegenüber kapitalintensiven entlastet worden wären. Das erste Revisionsanliegen ging zu Lasten des Fiskus, das zweite zu seinen Gunsten, und das dritte sollte kostenneutral gestaltet werden. Wie es die Kommissionsberatungen des Vorjahrs erwarten liessen, nahm die kleine Kammer wohl das erste Anliegen auf und verstärkte noch seine einnahmenmindernde Wirkung; die beiden andern lehnte sie jedoch ab. Die Verhandlungen über die Einkommenssteuer standen einerseits im Zeichen des Bundesgerichtsentscheids von 1984, der die Kantone dazu anhält, Ehepaare nicht stärker zu belasten als Konkubinatspaare, anderseits unter dem Druck der von der FDP lancierten Initiative «für ehe- und familiengerechtere Bundessteuern». So verringerte der Rat die Differenz in der steuerlichen Behandlung der beiden Gemeinschaftsformen noch weiter, indem er den Tarif für Alleinstehende leicht erhöhte, denjenigen für Verheiratete dagegen auf den unteren und mittleren Stufen zusätzlich ermässigte und ausserdem den Kinderabzug verdoppelte. Einen freisinnigen Antrag, der sich im Sinne der FDP-Initiative gegen die Mehrbelastung der Alleinstehenden wandte, lehnte er ab, ebenso einen sozialdemokratischen, der einen Abzug für einen Teil der Wohnungsmietekosten enthielt. Dagegen gewährte er auf Vorschlag einer Kommissionsminderheit einen Abschlag auf der Besteuerung der Eigenmiete und hiess auch die Abzugsberechtigung von Aufwendungen für Denkmalschutz, Umwelt- und Energiesparmassnahmen gut. Entschärft wurden schliesslich die Verfahrens- und Strafvorschriften. Ausserdem fiel — entsprechend dem vorausgegangenen Entscheid zum Harmonisierungsgesetz — der Übergang von der zweijährigen zur einjährigen Veranlagung dahin [12].
Als finanzielle Auswirkungen seiner Vorlage hatte der Bundesrat 1983 einen Einnahmenausfall von rund 150 Mio Fr. für die Bundeskasse veranschlagt. Durch die von der Ständekammer beschlossenen Änderungen würde sich dieser um etwa eine halbe Milliarde erhöhen. Um für die Behandlung des arg zerzausten Gesetzesentwurfs im Nationalrat bessere Voraussetzungen zu schaffen, lancierte Bundesrat Stich am Kongress des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes eine neue Idee: das komplizierte und undurchsichtige System der Abzüge solle durch einen Pauschalabzug ersetzt werden, der einzig von der Familiengrösse abhängig wäre. Zugleich müsse aber die einjährige Steuerveranlagung eingeführt werden. Der Vorschlag erntete jedoch nur bescheidenes Echo [13].
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Weitere Steuererleichterungen gewährte der Bundesrat in eigener Kompetenz, indem er im Herbst Forderungen der Banken, die sich in parlamentarischen Vorstössen niedergeschlagen hatten, zu einem kleinen Teil erfüllte. In einem vom Parlament Ende 1985 angeregten Bericht erklärte er sich zwar noch im März nur insofern zu fiskalischen Entlastungen des Finanzplatzes Schweiz bereit, als die Einbussen für die Bundeskasse kompensiert werden könnten. Als der Ständerat darauf sowohl die im Vorjahr von der grossen Kammer angenommene Motion Feigenwinter (cvp, BL) für eine Reduktion der Stempelabgaben unterstützte als auch einen weiterreichenden Vorstoss des Freisinnigen Bürgi (SG) entgegen dem Auftrag des Finanzministers in Motionsform überwies, kam die Regierung dem bürgerlichen Drängen in der bereits an anderer Stelle erwähnten Weise entgegen und nahm damit 70 Mio Fr. Einnahmenverluste in Kauf. Dies hinderte jedoch den Nationalrat im Dezember nicht, der Motion Bürgi, die immerhin Kompensationen für Steuerausfälle in Betracht zieht, mit einem gleichlautenden Vorstoss Sukkurs zu geben. Zugunsten eines Teils der von den Banken erhobenen Forderungen äusserte sich auch der Vizepräsident der Nationalbank, M. Lusser, der an einer Tagung in München erklärte, die Schweiz werde um eine Überprüfung der Fiskalabgaben auf ihre Wettbewerbsneutralität nicht herumkommen [14].
Der Verlust eben erst erschlossener Einnahmen droht dem Bund durch die beiden Volksbegehren für die Wiederaufhebung der 1984 provisorisch eingeführten Verkehrsabgaben (Autobahnvignette und Schwerverkehrsabgabe), die im Sommer eingereicht wurden. Eine andere Initiative, diejenige des Verkehrs-Clubs der Schweiz (VCS), welche die Schwerverkehrsbelastung verschärfen und zugleich von der Fahrleistung abhängig machen wollte, unterlag dagegen im Dezember in der Volksabstimmung, nachdem Bundesrat und Parlament sie mit Rücksicht auf die vorgesehene Gesetzgebung über die koordinierte Verkehrspolitik abgelehnt hatten. Der für diese Gesetzgebung grundlegende neue Art. 37 BV, der noch vor Jahresende von beiden Räten im gleichen Wortlaut genehmigt wurde, bindet allerdings — im Unterschied zur VCS-Initiative wie auch zur provisorischen Regelung von 1984 — die Erträge aus Verkehrsabgaben an verkehrspolitische Zwecke, so dass sie nicht mehr frei zur Verfügung stehen. Die im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene SVP-Motion zu den ausländischen Retorsionsmassnahmen gegen schweizerische Transportunternehmungen fand in der Ständekammer nur in entschärfter Form Zustimmung; die Verpflichtung des Bundes zur Rückerstattung von ausländischen Gebühren entfiel [15].
Dass der Bund sich die ihm zustehenden Steuereinkünfte nicht durch kantonale Unregelmässigkeiten entgehen lassen will, bewies er gegenüber Obwalden, in dessen Veranlagungen seit 1980 ernsthafte Mängel festgestellt worden waren. Als Mahnungen wenig fruchteten, stellte das EFD die Steuerveranlagung der Sarner Behörden im Februar 1986 unter Aufsicht, und Bundesrat Stich gab davon im Nationalrat Kenntnis. In Obwalden war man über dieses Vorgehen sehr ungehalten, eröffnete dann aber eine parlamentarische und eine strafrechtliche Untersuchung und nahm Reformen an die Hand [16].
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Ausgabenordnung
Auf dem Gebiet der Ausgabenordnung unternahm der Bundesrat am Jahresende Schritte zur Schaffung zweier seit langem diskutierter Instrumente, die eine gewisse Zügelung der Ausgabenpolitik herbeiführen sollen. So legte er dem Parlament ein Subventionsgesetz vor, das die vielfachen Einwände der Vernehmlasser am Vorentwurf des EFD von 1981 berücksichtigte. Dabei hielt er an einer umfassenden Regelung für alle finanziellen Bundesleistungen fest, ebenso an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und der Rechtsvereinheitlichung. Um namentlich der Kritik von Kreisen des öffentlichen Verkehrs Rechnung zu tragen, vermeidet der Gesetzestext den in seiner Bedeutung unscharfen Begriff «Subvention» und unterscheidet formell und inhaltlich zwischen «Finanzhilfe» (für freiwillig ausgeübte Tätigkeiten) und «Abgeltung» (für vorgeschriebene oder übertragene Aufgaben). Zur umstrittenen Sparwirkung des Gesetzes erklärte der Bundesrat, diese sei nicht der eigentliche Zweck des neuen Instruments, sondern eher ein möglicher Nebeneffekt der in ihm enthaltenen Grundsätze. Gegenüber dem Vorentwurf liess er eine allgemeine Höchstgrenze für Finanzhilfen fallen, nicht aber das Prinzip, dass für alle Bundesleistungen nach Möglichkeit Höchstsätze oder andere einschränkende Bedingungen vorzuschreiben seien. Vorgesehen bleibt auch eine periodische Überprüfung aller Subventionserlasse auf ihre Übereinstimmung mit dem neuen Gesetz; bei dadurch veranlassten Änderungen im Subventionsrecht soll nun aber auf die Interessen der Betroffenen Rücksicht genommen werden, um Härten zu vermeiden. Zur möglichst allgemeinen Durchsetzung der niedergelegten Regeln in der Bundespraxis wurde zugleich die Abänderung von Bestimmungen zahlreicher anderer Erlasse beantragt [17].
Zur gleichen Zeit, da die Regierung dem Parlament ein Subventionsgesetz zuleitete, gab das EFD einen Vorentwurf für eine neue Ausgabenbremse in die Vernehmlassung. Dieses zweite Instrument war 1983 in einer Motion der Finanzkommission des Nationalrats verlangt worden, nachdem es schon in den Jahren 1975-1979 in Geltung gestanden war. Der Vorentwurf enthält eine neue Übergangsbestimmung zur Bundesverfassung, nach der einerseits Ausgabenbeschlüsse, welche die Anträge des Bundesrates überschreiten, in beiden Räten eines qualifizierten Mehrs (absolute Mehrheit aller Mitglieder) bedürfen und anderseits ein solches Mehr auch für alle Kredite mit Ausgabenerhöhungen oder neuen Ausgaben erforderlich ist, wenn die vorberatende Kommission einer Kammer es verlangt oder eine Kammer es auf Antrag eines ihrer Mitglieder (mit einfachem Mehr) beschliesst [18].
Auf verschiedene Massnahmen, die das Verhältnis zwischen Bundes- und Kantonsausgaben neugestalten sollen und von denen mindestens zeitweise gewisse Einsparungen für den Zentralstaat erwartet worden sind, gehen wir an anderer Stelle näher ein. Hier sei immerhin erwähnt, dass im Rahmen der Revision des Krankenversicherungsgesetzes nun auch der Ständerat beschloss, die Hälfte der bisherigen Bundesbeiträge den Kantonen zu überbürden, allerdings unter dem Vorbehalt, dass diese durch den Bund in anderen Bereichen entschädigt werden, so namentlich durch die volle Übernahme des Staatsanteils an den Kosten der AHV. Die eidgenössischen Räte behandelten ferner die neuen Verkehrsartikel; mit der Ablehnung einer deutlichen Trennung der Zuständigkeiten durchkreuzten sie aber die ursprüngliche Konzeption des Bundesrates, nach welcher der Bund keine Leistungen mehr für den defizitären Regionalverkehr erbringen sollte, wodurch die Bundeskasse entlastet worden wäre. Das zweite Paket der neuen Aufgabenteilung im Bundesstaat, das seinerseits Verlagerungen in den Haushalten bewirken soll, blieb einstweilen noch im vorparlamentarischen Stadium [19].
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Voranschlag und Staatsrechnung des Bundes
Im Voranschlag der Eidgenossenschaft für 1987 sah die Regierung erneut einen kleinen Einnahmenüberschuss vor, wie vorstehende Tabelle zeigt. Gegenüber dem Finanzplan aus dem Jahre 1985, der noch ein Defizit von 670 Mio Fr. prognostiziert hatte, wurde angesichts der Konjunkturlage vor allem mit einer erheblichen Steigerung der Einnahmen (namentlich der Stempelabgaben und der WUST) gerechnet; Minderausgaben wurden in erster Linie beim Nationalstrassenbau (infolge von Verzögerungen) und bei der Landesverteidigung (zur Kompensation der vorgezogenen Belastung für den Panzerkauf), Mehraufwendungen dagegen für die Landwirtschaft (insbesondere für die Verwertung von Milch und Milchprodukten) sowie für Informatik und Ingenieurwissenschaften erwartet. Zugleich beantragte der Bundesrat die Bewilligung von 235 neuen Vollzeitstellen. In den parlamentarischen Beratungen wurde die Regierungsvorlage nur wenig verändert. Fast die Hälfte der über zwanzig Abänderungsanträge im Nationalrat waren auf zusätzliche Ausgaben für Umweltschutzmassnahmen oder auf Einsparungen bei der Förderung der Atomtechnik ausgerichtet, allerdings ohne Erfolg. Das verabschiedete Budget enthält 24 396 Mio Fr. Einnahmen und 24 225 Mio Fr. Ausgaben, somit einen Einnahmenüberschuss von 171 Mio Fr. [20].
Nach 15 defizitären Jahren zeitigte die Staatsrechnung der Eidgenossenschaft für 1986 erstmals wieder einen Einnahmenüberschuss, und zwar nicht nur 102 Mio Fr. wie budgetiert, sondern gleich 1968 Mio Fr. Dies ist in absoluten Zahlen der höchste in der Geschichte der Bundesfinanzen je erzielte, im Verhältnis zu den Ausgaben der grösste seit 1964. Die Gesamtrechnung ergab einen Reinertrag von 935 Mio Fr., den ersten seit 1974. Der Fehlbetrag der Bilanz verminderte sich dadurch von 18 440 Mio Fr. auf 17 505 Mio Fr. Die Schulden am Geld- und Kapitalmarkt konnten um 972 Mio Fr. abgebaut werden. Das überraschende Ergebnis ist hauptsächlich die Folge einer starken Erhöhung der Einnahmen. Diese betraf namentlich die Stempelabgaben (+ 20,4% gegenüber Budget 1986; + 54,0% gegenüber Rechnung 1984) und die Verrechnungssteuer (+ 8,2% bzw. + 25,1 %); sie brachte die günstige Wirtschaftsentwicklung (Börsentätigkeit, Kapitalerhöhungen, Dividendenausschüttungen) zum Ausdruck. Im Vergleich zum Voranschlag ist auch ein leichter Ausgabenrückgang (– 1,8 %) festzustellen — trotz Nachtragskrediten in der Höhe von 411 Mio Fr. —; dabei fiel insbesondere die Verlangsamung des Strassenbaus ins Gewicht. Gegenüber der Rechnung des Vorjahres nahmen ferner die Aufwendungen für die Landesverteidigung wieder etwas ab, was in der Kompensation der durch den Panzerkauf verursachten Zahlungsspitze begründet liegt. Die ausserordentliche Verbesserung des Rechnungsabschlusses beruht somit auf keinen dauerhaften Voraussetzungen [21].
Über die Freigabe von Nachtragskrediten kam es zu einem kleinen Disput zwischen der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und dem Bundesrat. Jene beanstandete, dass die Regierung im Berichtsjahr 1985/86 verschiedentlich dringliche Vorschüsse gewährt hatte, ohne die im Normalfall gesetzlich erforderliche Zustimmung der Delegation einzuholen, obwohl dies zeitlich möglich gewesen wäre. Der Bundesrat sagte eine strengere Beachtung der Kompetenzordnung zu. Die Finanzdelegation ist ausserdem bestrebt, die Finanzaufsicht über die Regiebetriebe des Bundes, die verschiedenen Organen obliegt, einheitlicher zu gestalten und auch die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft einzubeziehen [22].
Um dem Bundesrat für die Aufnahme von Anleihen ein den Verhältnissen am Geld- und Kapitalmarkt angemessenes flexibles Handeln zu ermöglichen, hat ihm die Bundesversammlung seit 1920 periodisch ihre verfassungsmässige Kompetenz auf diesem Gebiet übertragen, jeweils auf die Dauer einer Legislaturperiode. Um solche Routinegeschäfte zu vermeiden, schlug nun die Regierung vor, die Befristung der juristisch nicht mehr bestrittenen Übertragung aufzuheben und diese in das Finanzhaushaltgesetz einzufügen; bei der nächsten Gelegenheit sollte dann eine entsprechende Verfassungsänderung vorgenommen werden. Der Ständerat stimmte dem Antrag zu, behielt aber dem Parlament aus verfassungsrechtlichen Gründen die Möglichkeit einer Rücknahme der Kompetenzdelegation durch einfachen Bundesbeschluss vor [23].
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Finanzhaushalt der Kantone
Das Gesetz über die Steuerharmonisierung in den Kantonen und Gemeinden wurde unmittelbar vor demjenigen über die direkte Bundessteuer von der Ständekammer in Beratung gezogen. Wie zum Teil bereits erwähnt, zeigten sich die Kantonsvertreter den vom Bundesrat vorgeschlagenen Neuerungen wenig gewogen, noch weniger als die zuständige Kommission. So entschieden sie nicht nur auf deren Antrag gegen die Aufnahme einer Beteiligungsgewinnsteuer, gegen die Verschärfung der Strafbestimmungen sowie für die Einführung weiterer Abzüge für Hauseigentümer und Geschäftsinhaber, sondern ausserdem auch gegen den Übergang von der zweijährigen Pränumerandomethode (Bemessung aufgrund der beiden vergangenen Jahre) zur einjährigen Postnumerandomethode (Bemessung aufgrund des laufenden Jahres). Bei der Behandlung des Abschnitts über Durchführung und Verbindlichkeit der einzelnen Regelungen geriet sogar das ganze Gesetz in Gefahr; von bürgerlich-föderalistischer wie von sozialdemokratisch-zentralistischer Seite wurde mit Ablehnung gedroht. Durch die Rückweisung der Durchführungsbestimmungen an die Kommission konnte eine solche vermieden werden: im Herbst drang dann eine überarbeitete Fassung durch, die der kantonalen Autonomie etwas mehr Rechnung trug. Da man damit aber gegenüber der Beratung des Gesetzes über die DBST in Verzug geraten war, löste man die Verkoppelung der beiden Erlasse, um eine getrennte Inkraftsetzung zu ermöglichen [24].
Im Finanzhaushalt der Kantone kamen zwei gegenläufige Entwicklungen zum Ausdruck. Die günstige Wirtschaftslage bewirkte tendenziell eine Verbesserung der Rechnungsergebnisse und der Voranschläge. Die in, zahlreichen Kantonen durchgeführten Revisionen der Steuergesetze reduzierten jedoch mit dem Beginn der neuen Steuerperiode die Einnahmen, so dass sich die Voranschläge verschlechterten. Die Investitionsrechnungen nach dem neuen Rechnungsmodell (die hier mangels Vergleichbarkeit der laufenden Rechnungen allein berücksichtigt werden) ergaben insgesamt für 1985 einen Finanzierungsüberschuss von 195 Mio Fr. gegenüber einem Fehlbetrag von 244 Mio Fr. für 1984; budgetiert war ein Defizit von 1108 Mio Fr. In 20 Kantonen resultierte ein positives Ergebnis (1984: 14 Kantone). Die Voranschläge für 1987 rechneten aber wiederum mit einem Totalfehlbetrag von 1395 Mio Fr. und zwar mit einem grösseren als diejenigen für 1986 (1007 Mio Fr.). Positive Abschlüsse werden wie im Vorjahr nur in den drei Kantonen Freiburg, Baselland und Schaffhausen erwartet [25].
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[1] Zu den finanzpolitischen Positionen vgl. SPJ, 1985, S. 80. Ende 1994 fällt die Kompetenz des Bundes zur Erhebung einer Warenumsatzsteuer und einer direkten Bundessteuer erneut dahin (Art. 41 ter Abs. 1 BV); vgl. SPJ, 1981, S. 73 ff. Unternehmer und Freisinn : vgl. G. Winterberger in NZZ, 24.1.86 ; NZZ, 8.3.86 ; H. Letsch in Ww, 12, 20.3.86 ; über eine Publikation W. Wittmanns, die eine « marktwirtschaftliche Finanzierung des Staates » postuliert (Der Steuerstaat, München 1986), siehe oben, Teil I, 1a (Entwürfe). Linke: vgl. B. Kappeler in TW, 28.6.86. Zu einer früheren Auseinandersetzung über die Bundesfinanzordnung vgl. A. Grossen, Bürger, Parlament und Steuern. Fallstudie über die Willensbildung von Parlament und Stimmbürgern beim Finanzpaket 1976/77, Bern 1986.
[2] Von-Wattenwyl-Gespräche: Presse vom 19.2.86; vgl. dazu auch P. Graf / J.-N. Rey (Hg.), Otto Stich und die Kunst des Möglichen, Bern 1987, S. 114 ff. (Referat Stichs vom 24.2.86); ferner Vr, 24.4.86 (über Stichs Referat vom 14.4.86 vor den Delegierten des SGB). Brenn- und Treibstoffbelastungen : siehe unten (Einnahmenordnung). Konzeptlosigkeit: H. Allenspach in SAZ, 10, 6.3.86; NZZ, 19.4.86; 10.5.86; Ständerat: siehe unten (Einnahmenordnung, Steuerharmonisierung).
[3] Finanz- und steuerpolitische Standortbestimmung der FDP-Fraktion : Politische Rundschau, 66/ 1987, H. 1, S. 23 ff. Presse vom 14.6.86; vgl. auch H. Letsch in Der Freisinn, 1986, Nr. 6 sowie Ww, 25, 19.6.86. Thesen zur Finanzpolitik und Plädoyer für eine gerechtere Familienbesteuerung der CVP: Presse vom 5.9.86. Beide Papiere befürworteten auch eine konsequente Anwendung des Verursacherprinzips, insbesondere im Umweltschutz. Der Präsident der SVP, A. Ogi, äusserte sich ähnlich wie die FDP-Fraktion (Interview in BZ, 12.4.86). Einen Überblick über die verschiedenen Reformvorschläge gibt SGT, 16.5.86.
[4] Zur abwartenden Haltung BR Stichs vgl. SZ, 11.6.86; TA, 19.6.86. Hinweise Stichs: Interviews in BZ, 23.4.86 (Kantonsanteile) und SZ, 29.4.86 (Militärausgaben) ; vgl. dazu NZZ, 10.5.86. Auch neue Anregungen des BR anlässlich der Von-Wattenwyl-Gespräche vom 20.5. — einerseits Angleichung von weiteren Fiskalzöllen an die Kaufkraft, Erhöhung der Tabak- und Alkoholbelastung, Übergang von Gewichts- zu Wertzöllen, anderseits Lockerung von starren Subventionssätzen, Ausgabenbremse mit fakultativem Referendum für Parlamentsbeschlüsse, die über die Anträge des BR hinausgehen, Aufhebung von Zollrückerstattungen — fanden kaum Echo (Vat., 23.5.86). Septembergespräche: Presse vom 10.9.86.
[5] Botschaft des Bundesrates... zum Voranschlag... für das Jahr 1987..., S.67. Vgl. auch unten (Finanzplanung).
[6] Bericht des Bundesrates zu den Haushaltperspektiven 1988-1990, in Botschaft des Bundesrates... zum Voranschlag... für das Jahr 1987..., S. 63 ff. Vgl. dazu SPJ, 1985, S. 80 f. Zum Ausgleich der kalten Progression vgl. SPJ, 1983, S. 87 ; 1984, S. 83 f.; zu den Abzügen für Aufwendungen für die zweite und dritte Säule vgl. SPJ, 1985, S. 87 u. 149 f.
[7] Amtl. Bull. StR, 1986, S. 41 ff. Der Entscheid fiel mit 26:1 Stimmen. Vgl. SPJ, 1985, S.82.
[8] Inkraftsetzung Presse vom 27.2.86 ; vgl. Interview BR Stichs in Vr, 28.2.86. Morddrohungen : Bund, 6.3.86. Zum Preisrückgang der Brenn- und Treibstoffe vgl. unten, Teil I, 6a (Produits pétroliers); zu den Bahntarifermässigungen unten, Teil I, 6b (Generelle Verkehrspolitik). Stellungnahmen: Presse vom 27. und 28.2.86; TA, 1.3.86; 3.3.86; anerkennend reagierten u.a. SGT, 27.2.86; SZ, 28.2.86; Bund, 6.3.86; vgl. auch die Interpellationen Oehler (cvp, SG), Weber (Idu, ZH), Dirren (cvp, VS), der SP-Fraktion sowie der Fraktion PdA/PSA/POCH (Amtl. Bull. NR, 1986, S. 518 ff.). Der Heizölzoll wurde von 30 Rp. auf 4 Fr. pro q erhöht, der Gaszoll von 10 Rp. auf 1 Fr. pro q. Diese Massnahme konnte aufgrund des Zolltarifgesetzes unverzüglich eingeführt werden, da dessen Art. 5 den BR ermächtigt, einzelne Ansätze von sich aus zu erhöhen, wenn er gleichzeitig einen entsprechenden Antrag an das Parlament stellt ; Zweck dieser Kompetenz ist die Verhinderung vorsorglicher Einfuhren, die den Zollertrag schmälern würden. Der BR hatte dieses Vorgehen schon 1974 bei einer mässigeren Heizölzollerhöhung gewählt, die nachträglich wohl vom Parlament, nicht aber vom Volk genehmigt wurde (vgl. SPJ, 1974, S. 77 f. ; 1975, S. 88). Zur Belastung des Treibstoffzollzuschlags mit der WUST siehe unten. Vgl. im übrigen oben (Finanzpolitik).
[9] BBl, 1986, I, S. 737 ff., insbes. S.739; vgl. Botschaft des Bundesrates... zum Voranschlag... für das Jahr 1986..., S.63. Der BR erwartete von den Zollerhöhungen 290 Mio Fr. pro Jahr.
[10] FDP und LP: NZZ, 4.3.86; 6.3.86. Junisession: Amtl. Bull. NR, 1986, S. 514 ff.; Amtl. Bull. SIR, 1986, S. 289 ff. Der NR beschloss Nichteintreten mit 101:81, der StR mit 23:17 Stimmen. Die Zollerhöhung erbrachte dem Bund bis zu ihrer Wiederaufhebung 86,2 Mio Fr. Mehreinnahmen (Information der Eidg. Zollverwaltung). WUST auf Treibstoffzollzuschlägen: AS, 1986, S. 350; NZZ, 27.2.86. Der Ertrag belief sich bis Jahresende auf knapp 50 Mio Fr. (Botschaft des Bundesrates... zur Staatsrechnung... für das Jahr 1986, S. 45). Wenn etwa die NZZ (28.2.86) diese «Steuer auf der Steuer» als Abnormität kritisierte, so ignorierte sie die Tatsache, dass die Warenzölle als Teil des Warenpreises grundsätzlich der WUST unterliegen.
[11] Zum Gesetz über die direkte Bundessteuer vgl. SPJ, 1983, S. 93. Zum Gesetz über die Harmonisierung der Kantons- und Gemeindesteuern siehe unten (Steuerharmonisierung).
[12] Kommissionsberatungen: vgl. SPJ, 1985, S.86. Ratsverhandlungen: Amtl. Bull. StR, 1986, S. 105 f., 169 ff. und 182 ff. Bundesgerichtsentscheid: Entscheidungen des Schweiz. Bundesgerichts, Bd. 110/1984, I, S. 7 ff.; vgl. SPJ, 1984, S. 153. FDP-Initiative: vgl. SPJ, 1985, S. 86. Im Juni überwies der StR eine christlichdemokratische Motion, die auf die vorzeitige Inkraftsetzung der Familienerleichterungen drängte, offensichtlich um der FDP-Initiative entgegenzukommen (Motion Meier, GL: Amtl. Bull. StR, 1986, S.229 f.). Verfahrens- und Strafvorschriften: Entgegen dem Antrag des BR sollen die AHV-Organe weiterhin nicht verpflichtet sein, den Steuerbehörden unaufgefordert Auskünfte zu erteilen. Auch der BR-Antrag, den Begriff des Steuerbetrugs auf Fälle «arglistiger» Täuschung ohne Urkundenfälschung auszudehnen, drang nicht durch. — Zuhanden der Beratung im NR nahm der BR Vorstösse beider Räte entgegen, die eine Korrektur der 1985 verabschiedeten Bestimmungen über die Besteuerung von Leistungen der zweiten Säule verlangten, um eine Privilegierung der Empfänger von Kapitalleistungen gegenüber den Rentenempfängern rückgängig zu machen (Amtl. Bull. StR, 1986, S. 742 ff.; Amtl. Bull. NR, 1986, S. 2033 f.; vgl. SPJ, 1985, S. 87). Vgl. auch V. Spoerry-Toneatti, «Aspects politiques et économiques de l'imposition de l'entreprise», in Bulletin de documentation économique (SDES), 41/1986, no 1/2, S.59 ff.
[13] Ausfall nach BR-Entwurf: BBl, 1983, III, S. 241 f. Darin sind die schwer zu schätzenden Einbussen infolge der durch ein Sondergesetz vorzeitig in Kraft gesetzten Neuregelung für die Beiträge an die Berufliche Vorsorge bereits inbegriffen (vgl. SPJ, 1985, S.87). Ständekammer: vgl. BaZ, 21.3.86. Pauschalabzug: Presse vom 15.11.86; NZZ, 10.12.86.
[14] Vgl. oben, Teil I, 4 b (Banken). Motion Bürgi: Amtl. Bull. StR, 1986, S.95 ff. sowie SGT, 14.3.86. Parallelmotion der FDP-Fraktion im NR: Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1967 ff. Lusser: NZZ, 10.4.86.
[15] Vgl. unten, Teil I, 6 b (Generelle Verkehrspolitik) sowie SPJ, 1985, S. 81, 105 und 107 f. Die VCS-Initiative hätte weniger dem Bund als den Kantonen zusätzliche Mittel eingebracht (BBl, 1985, II, S. 650 ff., insbes. S. 662 ff.).
[16] Amtl. Bull. NR, 1986, S. 247 f. (Antwort BR Stichs in der Fragestunde des NR) ; TA, 24.3.86 ; NZZ, 26.3.86 ; 5.4.86 ; 16.4.86 ; 13.9.86 ; Presse vom 3.4.86 ; Vat., 25.4.86 ; 29.11.86 ; LNN, 11.6.86. Über politische Folgen der Affäre vgl. oben, Teil I, 1e (Ständerat; Kantonale Wahlen, Obwalden).
[17] BBl, 1987, I, S. 369 ff. ; Presse vom 13.1.87. Vgl. SPJ, 1981, S. 79 ; 1982, S. 74 ; 1983, S. 89. Der Vorentwurf hatte den Anteil der Finanzhilfen des Bundes und der Kantone für ein bestimmtes Objekt auf 50% der anrechenbaren Aufwendungen beschränkt. Vgl. auch P. Richli, « Rechtsformen für die Gewährung von Finanzhilfen », in Zeitschrift für Schweiz. Recht, NF, 105/1986, I, S. 79 ff.
[18] NZZ, 16.12.86; Presse vom 13.1.87. Vgl. SPJ, 1975, S.87 ff.
[19] Krankenversicherung: vgl. unten, Teil I, 7 c (Assurance-maladie, Anm. 10). Verkehrsartikel : vgl. unten, Teil I, 6 b (Generelle Verkehrspolitik). Neuverteilung der Aufgaben : vgl. oben, Teil I, 1 d (Bund und Kantone). Vgl. auch SPJ, 1985, S. 82 ff.
[20] Botschaft des Bundesrates... zum Voranschlag... für das Jahr 1987... ; SPJ, 1985, S. 80 und 84. Parlamentsberatungen : Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1729 ff., 1777 ff. und 1915 ff.; Amtl. Bull. StR, 1986, S. 744 ff., 765 ff. und 810. Zum Panzerkauf vgl. SPJ, 1984, S. 56 ff. Budgetbeschluss: BBl, 1987, I, S. 56 f.
[21] Botschaft des Bundesrates... zur Staatsrechnung... für das Jahr 1986. Zum Budget vgl. SPJ, 1985, S. 84, zu früheren Rechnungsabschlüssen Statistisches Jahrbuch der Schweiz. Eine erhebliche Erhöhung erfuhren auch die Zölle (ohne Treibstoffbelastung +13,2% gegenüber Budget 1986; +19,7% gegenüber Rechnung 1984) ; dafür waren die vorübergehende Zusatzbelastung von Heizöl und Gas sowie gesteigerte Personenwagenimporte vor der Inkraftsetzung der neuen Abgasnormen massgebend (vgl. oben, Einnahmenordnung, sowie SPJ, 1981, S. 120; 1985, S. 128). Der Vergleich der Einnahmen mit der Rechnung 1984 (statt 1985) trägt der Tatsache Rechnung, dass die Erträge der DBST und der Verrechnungssteuer infolge der geltenden Verfahren in geraden Jahren höher sind als in ungeraden.
[22] Bericht der Finanzdelegation: BBl, 1986, II, S. 495 ff.; vgl. Amtl. Bull. NR, 1986, S. 577 und 580; Amtl. Bull. StR, 1986, S. 274 f. Zur Finanzkontrolle im Bund vgl. J.-N. Rey, Les mécanismes de contrôle financier du Parlement: le cas particulier de la Suisse, Lausanne, IDHEAP, 1986.
[23] BBl, 1986, II, S. 1369 ff.; Amtl. Bull. StR, 1986, S. 740 ff.
[24] Amtl. Bull. StR, 1986, S. 105 ff. und 598 ff. Vgl. SPJ, 1985, S. 86 sowie oben (Einnahmenordnung). Abzüge für Hauseigentümer: Solche wurden für Umweltschutz, Energiesparmassnahmen und Denkmalpflege ermöglicht. Nach der überarbeiteten Fassung kann das Bundesgericht bei Beschwerden gegen kantonale Entscheide nur eine Kassation, nicht eine Korrektur vornehmen. Die Annahme des Gesetzes erfolgte mit 19:12 Stimmen.
[25] Vgl. einerseits die Veröffentlichungen der Eidg. Finanzverwaltung in Die Volkswirtschaft, 59/1986, S. 559 ff. und 60/1987, S. 40 ff., anderseits wf, Dok., 1/2, 13.1.86 und 8, 23.2.87. Die Zahlen der Investitionsrechnung sind der Publikation der Wirtschaftsförderung entnommen, die sich auf die Bearbeitungsergebnisse der Fachgruppe für kantonale Finanzfragen (Organ der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren) stützt. Über die Probleme der Finanzstatistik und die Bemühungen des EFD, sich mit den Kantonen über ein allseits befriedigendes Darstellungskonzept zu verständigen, vgl. Gesch.ber., 1986, S. 269 f.; NZZ, 31.1.86; 24 Heures, 4. und 5.7.86. Kantonale Steuergesetzrevisionen : vgl. unten, Teil II, Allgemeine Gesichtspunkte und 2 b sowie SPJ, 1985, S. 196 und 206 ff. Vgl. ferner SPJ, 1985, S. 85 f.
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