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Grundlagen der Staatsordnung
Institutionen und Volksrechte
Flavio Cotti et Arnold Koller sont élus en lieu et place des conseillers fédéraux démissionnaires Egli et Furgler — Le Grand Conseil bernois décide de déposer une plainte pénale à l'encontre des actuels et anciens membres du gouvernement — Le Conseil fédéral fait appel à un bureau-conseil spécialisé dans la gestion d'entreprises pour la réalisation de la deuxième phase du programme relatif à la rationalisation de l'administration centrale — Des personnes engagées dans l'administration fédérale et travaillant à temps partiel bénéficieront dorénavant du statut de fonctionnaire — Le Conseil fédéral présente des propositions relatives à une participation efficace du parlement à l'élaboration de la planification de la politique gouvernementale — Le Conseil des Etats poursuit la révision de son règlement et instaure à cette occasion un nouveau moyen d'intervention, la « recommandation » — La commission du Conseil national a rejeté le principe d'une procédure d'admission préconisé par le gouvernement pour décharger le Tribunal fédéral — Le Conseil des Etats approuve l'introduction du double oui lors de votations fédérales sur une initiative accompagnée d'un contre-projet. Il souhaite cependant réglementer cette procédure au niveau constitutionnel.
 
In die 1985 durch wissenschaftliche Beiträge belebte Diskussion über die Berechtigung der unter dem Schlagwort Gesetzesflut subsumierten Kritik am Staat griff im Berichtsjahr auch ein Mitglied der Regierung ein. Die Vorsteherin des Justiz- und Polizeidepartementes betonte, dass sich die Gesetzgebung laufend an veränderte wirtschaftliche Gegebenheiten und gesellschaftliche Wertvorstellungen anpassen müsse. Der moderne Staat darf sich ihrer Meinung nach nicht von der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklung überrollen lassen, sondern muss im Interesse aller gewisse normative Leitplanken setzen. Nicht die Anzahl neuer Gesetzesparagraphen sei deshalb von Bedeutung, sondern eine Wirkungsprognose und -kontrolle, mit dem Ziel, die Qualität der Rechtssetzung zu verbessern. Zu diesem Zweck ermächtigte der Bundesrat das EJPD, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich namentlich mit dem Vollzug und den Nebenwirkungen staatlicher Regelungen befassen soll. In Aussicht gestellt ist im weitern ein Forschungsprogramm des Nationalfonds zu diesem Thema. Für den Bereich des Privatrechts wurde festgestellt, dass hier in Anbetracht des raschen Wandels von Wirtschaft, Technik und Gesellschaft eher von einem Defizit an rechtlichen Normierungen gesprochen werden müsse [1].
Regierung
Die ohnehin nur lockere Zusammenarbeit der vier in der Landesregierung vertretenen Parteien war im dritten Jahr der laufenden Legislaturperiode keinen ernsthaften Krisen ausgesetzt. Immerhin waren sich die Parteiverantwortlichen einig, dass diese Kontakte (die sogenannten von Wattenwyl-Gespräche) grundsätzlich in bezug auf Form und Inhalte überdacht werden müssen [2]. Auffallend war im Berichtsjahr die Tendenz bei einigen Medien und Politikern, die federführenden Departementschefs für kollegial getroffene Beschlüsse verantwortlich zu machen. So sah sich BR Stich im Anschluss an finanzpolitische Bundesratsentscheide (Zollerhöhungen auf Erdöl und -gas sowie WUST-Unterstellung des Treibstoffzollzuschlags) heftigen Attacken der NZZ und des «Blick» ausgesetzt. Der zweite sozialdemokratische Bundesrat, Aubert, wurde nach der Niederlage von Bundesrat und Parlament in der Volksabstimmung über den UNO-Beitritt von namhaften bürgerlichen Politikern (NR Oehler (cvp) und StR Bürgi (fdp), beide SG) zur Demission aufgefordert [3].
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Auf Ende 1986 sind die beiden Vertreter der CVP aus dem Bundesrat zurückgetreten. Am 3. September gab Alphons Egli bekannt, dass er sich nicht zuletzt aus gesundheitlichen Gründen nach nur vier Jahren Amtszeit zurückziehen werde. Wenig später (am 22. September) folgte ihm Kurt Furgler; bei ihm hatte die Amtszeit 15 Jahre betragen. Bundesrat Furgler wurde in Würdigungen als Politiker von grossem Format gefeiert, der es — bei aller Liebe zur Präzision im Detail — verstanden habe, in grossen Linien zu denken. In zeitgeschichtlicher Perspektive wurde jedoch auch angemerkt, dass die Epoche der grossangelegten Entwürfe und Gesamtkonzeptionen, welche für das Denken Kurt Furglers wegweisend war, der Vergangenheit angehöre. Der vor seiner Wahl als konservativ eingeschätzte Alphons Egli fand grosse Anerkennung für seinen konsequenten Einsatz für den Umweltschutz. Gerade seine ehemaligen politischen Gegner rechneten es ihm hoch an, dass er die drohenden Gefahren nicht nur erkannt hatte, sondern auch bereit war, sich trotz Anfeindungen für die als notwendig erachteten Massnahmen einzusetzen [4].
Zu ihren Nachfolgern wählte die Bundesversammlung am 10. Dezember jeweils im ersten Wahlgang mit sehr hohen Stimmenzahlen die beiden offiziellen Kandidaten der CVP, den 53jährigen Nationalrat Arnold Koller (AI) und den 47jährigen Nationalrat Flavio Cotti (TI). Damit ist der italienischsprachige Landesteil erstmals seit dem Rücktritt von Nello Celio vor 13 Jahren wieder in der Landesregierung vertreten. Die weder von ihrer Kantonalpartei noch von der Fraktion unterstützte Kandidatur der Nationalrätin Judith Stamm (cvp, LU), welche erklärtermassen zum Ziel hatte, eine Korrektur an der Untervertretung der Frauen in der Exekutive anzubringen, brachte es auf 49 (gegen Koller) resp. 33 (gegen Cotti) Stimmen. Für Stamm hatten sich im Parlament lediglich die Fraktionen EVP/LdU und PdA/PSA/POCH sowie die Grünen eingesetzt; die SP-Fraktion hingegen beschloss Stimmfreigabe [5]. Dieses konfliktscheue Verhalten der SP mag dazu beigetragen haben, dass der gerade im Berichtsjahr heftig kritisierte P. Aubert anschliessend von der Bundesversammlung mit einem Glanzresultat (186 Stimmen) zum Bundespräsidenten für 1987 gewählt wurde. Bei der Departementsverteilung ergab sich eine kleine Rochade. Mit Jean-Pascal Delamuraz übernahm nach nur vierjährigem christlichdemokratischem Interregnum wieder ein Freisinniger die Leitung des Volkswirtschaftsdepartements [6].
Die im sogenannten Garantiegesetz festgehaltene Bestimmung, dass für die Kantonszugehörigkeit der Mitglieder des Bundesrates die Heimatberechtigung als Kriterium gilt, hatte bei den Ersatzwahlen für einmal keine Rolle gespielt. Trotzdem stimmten beide Räte einer Anpassung dieser Norm in dem Sinne zu, dass neu primär der Ort der bisherigen politischen Tätigkeit ausschlaggebend ist. Aus föderalistischen Gründen soll jedoch weiterhin kein Stand mit mehr als einer Person in der Landesregierung vertreten sein. Eine parlamentarische Initiative Bircher (sp, AG), welche den Verzicht auf diese Verfassungsbestimmung gefordert hatte, fand im Nationalrat keine Mehrheit [7].
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Der zum Teil gesundheitlich bedingte Rücktritt von BR Egli hatte erneut auf das Problem der Überbelastung der Exekutivmitglieder hingewiesen. Mit der Überweisung einer Motion der FDP-Fraktion forderte der Nationalrat die Regierung auf, vermehrt nach Entlastungsmöglichkeiten zu suchen. Die vom Bundesrat nach wie vor abgelehnte Schaffung von zusätzlichen Staatssekretärposten ist zwar nicht im Motionstext selbst, hingegen in der dazu gelieferten schriftlichen Begründung als in Erwägung zu ziehendes Mittel erwähnt. Die Regierung befürchtet davon eine Aufsplitterung der politischen Führungsverantwortung. Genausowenig hält sie im Moment eine Erhöhung der Zahl der Bundesräte von sieben auf neun, wie dies Nationalrat Rebeaud (gp, GE) mit einer parlamentarischen Initiative fordert, für opportun. Sie glaubt vielmehr mit organisatorischen Massnahmen und dabei insbesondere mit der Aufwertung der Generalsekretariate der Departemente Wesentliches zur eigenen Entlastung beitragen zu können [8]. Erstmals in der Parlamentsgeschichte machte E. Kopp anlässlich der Beratungen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht von der Möglichkeit Gebrauch, sich von einem Experten (Prof. Frank Vischer), der in der Debatte auch das Wort ergriff, assistieren zu lassen [9].
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Die unter dem Titel Finanzaffäre bekanntgewordenen Aufklärungen und Auseinandersetzungen um das Finanzgebaren der Regierung des Kantons Bern zeitigten weitere Konsequenzen. Die fünf sich zu einer Wiederwahl stellenden Exekutivmitglieder wurden zwar alle in ihrem Amt bestätigt. Die bisherigen Regierungsparteien SVP und SP — die Freisinnigen sind in der neuen Exekutive nicht mehr vertreten — müssen sich jedoch mit der gemässigt grünen Freien Liste in die Regierungsverantwortung teilen. Der neu konstituierte Grosse Rat nahm in seiner ersten Session von einem Bericht der Besonderen Untersuchungskommission (BUK) über die Verwendung der den Regierungsräten zur Verfügung stehenden sogenannten Direktionskassen Kenntnis und beauftragte daraufhin einstimmig seine Präsidentenkonferenz mit der Einreichung einer Strafklage gegen die neun während der vergangenen Legislaturperiode amtierenden Regierungsräte und den ehemaligen Staatsschreiber Josi. Zudem hob das Parlament die Immunität der erwähnten Beschuldigten und — auf Ersuchen der Justizbehörden — ebenfalls von drei weiteren ehemaligen Regierungsräten auf. Kurz vor Jahresende wurde ausserdem bekannt, dass in den 70er Jahren die bernischen Regierungsparteien SVP, SP und FDP beträchtliche anonyme Spenden von Firmen erhalten hatten, die sich mehrheitlich in Staatsbesitz befinden (Kantonalbank, Hypothekarkasse und Bernische Kraftwerke). Federführend beteiligt an diesen Transaktionen war gemäss eigenen Aussagen der ehemalige SVP-Regierungsrat Martignoni [10].
In Solothurn konnte mit der Bestätigung des obergerichtlichen Urteils gegen vier Regierungsräte durch das Bundesgericht ein Schlussstrich gezogen werden. Auch in Obwalden gerieten Regierungsmitglieder ins Schussfeld der Kritik. Den kantonalen Veranlagungsbehörden wurde von der eidgenössischen Finanzdirektion der Abschluss von unzulässigen Mindeststeuerabkommen mit ausländischen Steuerflüchtlingen vorgeworfen. Gegen den als mitverantwortlich bezeichneten Finanzdirektor Hophan (cvp), der seinen Rücktritt auf Ende der Amtsperiode erklärte, reichte ein regierungsrätlicher Disziplinarausschuss Strafanzeige ein. Bundesrat Stich rügte allerdings auch mögliche Interessenkollisionen bei Mitgliedern des Disziplinarausschusses. Gemeint war damit insbesondere Justizdirektor Hess, der neben seinem Regierungsamt in der Funktion als Anwalt auch steuerbegünstigte Personen vertritt [11].
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Verwaltung
Die Absicht, einen Teil der Verwaltung des Bundes geographisch zu dezentralisieren, löste ein lebhaftes Echo aus. Mehr als 100 Gemeinden aus 22 Kantonen bewarben sich um eines der sieben in Frage kommenden Amter. Um so mehr Enttäuschte gab es dann bei der Bekanntgabe, dass nur für vier Bundesämter eine Dislokation ernsthaft in Erwägung gezogen werden soll. Die vier Orte, welche der Bundesrat zur Einreichung von Detailofferten aufforderte, liegen allesamt nahe an der deutsch-französischen Sprachgrenze in Gebieten mit strukturschwacher Wirtschaft und sind zudem von Bern aus relativ rasch zu erreichen. Mit der Berücksichtigung des letzten Auswahlkriteriums hofft die Regierung den Unmut der Beamten zu besänftigen [12].
Die ohne zusätzliches Personal (mit Ausnahme der Zollverwaltung) auf den 1.6.1986 in Kraft gesetzte Arbeitszeitverkürzung von 44 auf 42 Wochenstunden verlieh einer Rationalisierung und Leistungssteigerung in der Verwaltung erhöhte Dringlichkeit. Die Vornahme einer umfassenden Überprüfung der Strukturen der Bundesverwaltung durch aussenstehende Experten scheint der Exekutive im Moment noch nicht opportun, da es zuerst gelte, sich vollständige Klarheit über die Wirkungen der verwaltungsinternen Effizienzüberprüfung (EFFI) zu verschaffen. Die kleine Kammer schloss sich dieser Ansicht an und wandelte eine von A. Ogi (svp, BE) eingereichte und 1985 vom Nationalrat überwiesene Motion in ein Postulat um. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats beurteilte zwar die Auswirkungen der ersten Phase des Projekts EFFI gesamthaft positiv, sie verlangte aber vor allem im Bereich des departementsübergreifenden Stellenaustausches noch vermehrte Anstrengungen. Für die Durchführung derartiger Massnahmen — sie bilden die 2. Phase von EFFI —beschloss der Bundesrat den Beizug eines externen Beraters (Firma McKinsey) [13].
Der Bundesrat legte dem Parlament den Entwurf für die Revision des Bundesgesetzes über das Dienstverhältnis der Beamten vor. Dabei geht es zum einen darum, auch Teilzeitbeschäftigte mit einem Beschäftigungsgrad von mindestens 50% im Beamtenverhältnis einstellen zu können. Der Einsatz von Teilzeitbeschäftigten ist in der Verwaltung nichts Neues und wird vom Bundesrat als Mittel zur erhöhten Flexibilität und zur besseren Kapazitätsauslastung positiv eingeschätzt. Ein wichtiges Argument zugunsten der vorgeschlagenen Neuerung bilden aber auch die gewandelten Erfordernisse des Arbeitsmarkts. Die zweite erwähnenswerte Anpassung betrifft die Gleichstellung der Geschlechter beim Bezug des Ortszuschlags für Verheiratete. Schliesslich sah der Entwurf die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für die Sicherheitsprüfung von Beamten mit Zugang zu wichtigen Staatsgeheimnissen vor. Nicht nur die persönlichen Verhältnisse hätten in diese Abklärungen einbezogen werden können, sondern auch die Einstellung zur verfassungsmässigen Ordnung. Das Parlament stimmte den beiden ersten der hier zitierten Revisionspunkte zu, es strich jedoch die von den Personalverbänden vehement bekämpfte Sicherheitsprüfung. Ebenfalls abgelehnt wurden Anträge aus der Ratsmitte, welche die Möglichkeit der Auszahlung von Sonderzulagen in Orten mit besonders angespanntem Arbeitsmarkt ins Gesetz aufnehmen wollten [14].
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Parlament
In Erfüllung eines Postulats Binder (cvp, AG) präsentierte der Bundesrat seine Überlegungen und Vorschläge zum Ausbau der Mitwirkung des Parlaments bei der politischen Planung. Grundsätzlich sieht er vier mögliche Modelle. Bei den ersten beiden würde das Parlament über Planungsentwürfe der Regierung entweder global (Genehmigung) oder mit zusätzlichen Detailabänderungen (Entscheid) rechtsverbindlich beschliessen. Im dritten Modell, das etwa dem heutigen Zustand entspricht, diskutiert das Parlament die Planung der Regierung (Kenntnisnahme), und im vierten Modell nimmt es dazu mit einer politischen, aber nicht rechtsverbindlichen Erklärung Stellung (parlamentarische Planungserklärung). Der Bundesrat lehnt in seinem Bericht die Modelle eins und zwei ab, da sie eine flexible Planung verunmöglichen würden. Die Variante mit der Abgabe einer expliziten politischen Stellungnahme durch das Parlament wird hingegen positiv eingeschätzt, kann sie doch der Regierung das Mass der Unterstützung anzeigen, das sie bei der Verwirklichung ihrer Vorhaben erwarten darf. Die Aufgabe des Parlaments bei der politischen Planung sieht der Bundesrat in der Diskussion von Grundsätzen sowie dem Einbringen von neuen Anregungen und — in einer späteren Phase — in der konkreten gesetzgeberischen Realisierung. Für die Gewährleistung der sachlichen Widerspruchsfreiheit und die Abwägung von Zielen und Mitteln will er jedoch weiterhin die Hauptverantwortung selber tragen [15].
Die kleine Kammer hiess die meisten Vorschläge ihres erweiterten Büros zur Revision des eigenen Geschäftsreglements gut. Von Bedeutung ist insbesondere die neue Bestimmung, wonach zu Bereichen, in welchen die Rechtsetzungskompetenz ausschliesslich dem Bundesrat zukommt oder an diesen delegiert ist, keine Motionen mehr zulässig sind. Als Ersatz für diese sogenannt unechten Motionen kreierte der Ständerat das Instrument der «Empfehlung». Die bisher oft befolgte Praxis, derartige Vorstösse in Postulate umzuwandeln, erachtet er als nicht sinnvoll, da mit Motionen ja Massnahmen und nicht Berichte verlangt werden. Die Empfehlung weist den Charakter einer politischen Willenserklärung des Rates auf und lädt den Bundesrat zu entsprechendem Handeln ein. Der Ständerat wird in Zukunft ausserdem die Möglichkeit haben, zu wichtigen Ereignissen und Problemen in Form einer «Erklärung» eine Resolution zu fassen. Neu geregelt wurde im weitern die Beziehung zu den Vertretern der Medien. An der Vertraulichkeit von Kommissionsverhandlungen will der Rat ausdrücklich festhalten. Speziell beauftragte Kommissionssprecher dürfen zwar über Beschlüsse und Stimmenverhältnisse, nicht aber über die Stellungnahmen einzelner Mitglieder informieren. Ausserdem wurden die Rechte und Pflichten der akkreditierten Journalisten namentlich in bezug auf die Veröffentlichung vertraulicher Dokumente und Gespräche strenger gefasst als bis anhin [16].
Nachdem der Ständerat sein Instrumentarium erweitert und zum Teil neu definiert hat, strebt er eine Vereinheitlichung für beide Kammern an. Er beschloss zu diesem Zweck die Aufnahme der bisher nur in den Ratsreglementen festgehaltenen und überdies nicht übereinstimmenden Definitionen der parlamentarischen Vorstösse in das Geschäftsverkehrsgesetz [17].
Trotz der in den letzten Jahren vorgenommenen Reformen leidet insbesondere der Nationalrat unverändert unter Zeitmangel. Nicht zuletzt die Umweltkatastrophen im Inund Ausland sowie die bevorstehenden eidgenössischen Wahlen führten 1986 zu einer Rekordzahl von neu eingereichten parlamentarischen Vorstössen. Organisierte Eintretensdebatten mit rigoroser Aufteilung der Redezeit — allein in der Frühjahrssession wurden deren sechs durchgeführt — halfen mit, die Anzahl der noch nicht abschliessend behandelten Bundesratsvorlagen einigermassen konstant zu halten [18]. Wenig beliebt, namentlich bei bürgerlichen Abgeordneten, ist die Regelung, dass auf Verlangen eines Viertels der Mitglieder des Nationalrats eine Ausserordentliche Sondersession abgehalten werden muss. Mit einem Postulat beauftragte der Nationalrat sein Büro, Vorschläge für die Revision der generell als veraltet empfundenen Verfassungsbestimmungen (Art. 86 BV) über die Einberufung des Parlaments auszuarbeiten [19].
Auf Antrag des Büros des Nationalrats verabschiedeten beide Kammern einen Bundesbeschluss, der die bisher individuelle Vertretung der Schweiz bei der Interparlamentarischen Union (IPU) zu einer nationalen Gruppe aufwertet. Bei der IPU, die ihren Sitz in Genf hat, handelt es sich um ein Kontaktforum für Parlamentarier und Parlamentarierinnen aus gegenwärtig 104 Staaten, das sich die Völkerverständigung und die Förderung des Friedens zum obersten Ziel gesetzt hat [20].
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Gerichte
Der Vorschlag des Bundesrats, die Arbeitsbelastung der eidgenössischen Gerichte mittels einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege abzubauen, rief sowohl in der interessierten Öffentlichkeit als auch in der vorberatenden nationalrätlichen Kommission ein geteiltes Echo hervor. Die Kritik richtete sich vor allem gegen das vorgesehene Annahmeverfahren, das von der Kommissionsmehrheit als verfassungsrechtlich fragwürdig und politisch unklug qualifiziert wurde. Als alternative Entlastungsmöglichkeit schlug der ehemalige Bundesgerichtspräsident Kaufmann die Schaffung von Spezialgerichten (beispielsweise für Steuerrecht) vor. Eine Verbesserung der Situation am Bundesgericht könnte sich auch aus der Effizienzüberprüfung ergeben, welche auf Veranlassung der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats in Angriff genommen wurde [21]. Mit der Überweisung einer parlamentarischen Initiative Ruffy (sp, VD) dokumentierte die Volkskammer zudem ihre Absicht, die nicht unumstrittene nebenamtliche schiedsrichterliche Tätigkeit von Bundesrichtern neu zu regeln [22].
Da die Gerichtsordnungen einiger Kantone gegen die Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention verstossen, verlangte das Bundesgericht deren Anpassung. Es betrifft dies zum einen die Einhaltung des Gebots der Trennung von Untersuchungs- und Gerichtsbehörde, welche in den Kantonen Bern, Jura und Wallis nicht in allen Fällen gewährleistet ist. Zum andern erging an den Kanton Appenzell-Innerrhoden die Aufforderung, den Verfassungsartikel über die Nichtöffentlichkeit der Parteienverhandlung bei Strafverfahren zu revidieren [23].
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Volksrechte
Die Nutzung der Volksrechte auf eidgenössischer Ebene war 1986 mit sieben eingereichten Volksinitiativen (1985: 4) überdurchschnittlich hoch. Nur gerade 1974 wurden noch mehr Vorstösse eingereicht (8). Je ein Begehren betraf die Landesverteidigung und die Krankenversicherung, gleich deren vier hatten die Verkehrspolitik zum Thema. Da andererseits zwei Initiativen zurückgezogen wurden und drei zur Abstimmung kamen, erhöhte sich die Zahl der Ende 1986 hängigen Initiativen um eine auf 18. Neu lanciert wurden 6 (1985: 8) Volksbegehren, davon zwei zum Thema Kernenergie. Insgesamt wurden am Jahresende noch zu neun Volksinitiativen Unterschriften gesammelt. Gegen zwei vom Parlament beschlossene Gesetzesänderungen ergriffen Opponenten das Referendum (Asyl- und Ausländergesetzrevision) [24].
Die Einführung von Karenzfristen, welche verhindern sollen, dass in der Volksabstimmung unterlegene Initianten ihr Anliegen in analoger oder ähnlicher Form gleich nochmals mit einem neuen Volksbegehren anmelden, lehnte der Bundesrat als Beschneidung der Volksrechte ab. Zu berücksichtigen ist seiner Ansicht nach auch, dass ohnehin in der Regel sechs Jahre von der Lancierung bis zur Abstimmung über eine Initiative vergehen. Der Ständerat überwies seinerseits eine Motion Schoch (fdp, AR) zugunsten der Einführung von Karenzfristen lediglich als Postulat; in der grossen Kammer ist ein identischer Vorstoss der FDP-Fraktion noch hängig [25]. Die vom Nationalrat 1985 gutgeheissene Lösung bezüglich der Aufteilung der Zeit, welche Regierung und Parlament zur Behandlung von Volksinitiativen zur Verfügung steht, fand im Berichtsjahr auch die Zustimmung des Ständerats. Die beiden Instanzen müssen sich in Zukunft in die Behandlungsfrist von vier Jahren (resp. maximal fünf bei Vorlage eines direkten oder indirekten Gegenvorschlags) hälftig teilen [26]
Der Ständerat kam auf seinen Nichteintretensbeschluss aus dem Vorjahr zu der vom Bundesrat vorgeschlagenen Neuregelung des Verfahrens bei Volksabstimmungen über Initiative und Gegenvorschlag zurück. In der Frühjahrssession entschied er sich mit 23 : 17 Stimmen für Eintreten, beauftragte aber seine Kommission mit der Ausarbeitung einer Vorlage auf Verfassungsstufe. Die Begründung dafür war nicht staatsrechtlicher, sondern staatspolitischer Art. Es handelt sich nach Ansicht der Ratsmehrheit um eine derart grundlegende Änderung, dass sich Volk und Stände obligatorisch dazu äussern sollen. Den daraufhin in der Herbstsession unterbreiteten Vorschlag für die Aufnahme eines neuen Art. 121 bis in die Bundesverfassung hiess der Rat mit knappem Mehr (22 : 18) gut; er fand anschliessend auch die Zustimmung der grossen Kammer. Gemäss dem neuen Verfahren wird — die Zustimmung des Souveräns vorbehalten — ein gleichzeitiges Ja zu Initiative und Gegenvorschlag erlaubt sein, wobei eine Stichfrage Aufschluss über die Präferenz ergibt. Die ursprünglich vorgesehene Prozentrechnung in Fällen von divergierendem Volks- und Ständemehr bei der Stichfrage ist hingegen fallengelassen worden. Tritt eine derartige Situation ein, gelten beide Vorlagen als abgelehnt [27].
Nachdem sich 1985 das EJPD in einer «Modell-Studie» für eine Totalrevision der Bundesverfassung zugunsten der Schaffung der Gesetzesinitiative auf Bundesebene ausgesprochen hatte, deponierten die Nationalräte Jaeger (ldu, SG) und Ruf (na, BE) entsprechende Vorstösse in Form von parlamentarischen Initiativen. Obwohl in der vorberatenden Kommission Befürworter geltend machten, dass damit ein Beitrag zur Entlastung der Verfassung geleistet werden könnte, obsiegten die Gegner mit einer Stimme Mehrheit [28].
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[1] E. Kopp, «Gesetzesflut – ein Schlagwort?», in Documenta, 1986, Nr. 1, S. 5 ff. Vgl. SPJ, 1985, S. 18 f.; W. Buser, « Gesetzesflut – Tatsachen, Gründe und Hintergründe», in SBV, Der Monat, 1986, Nr. 10, S. 6 ff.; R. Zäch, « Das Privatrecht in veränderter Umwelt », in Zeitschrift für schweiz. Recht, NF, 105/1986, I, S. 3 ff. ; Ch.-A. Morand, «La croissance normative», in Schweiz. Zeitschrift für Staats- und Gemeindeverwaltung, 87/1986, S. 337 ff. Arbeitsgruppe: Amtl. Bull. StR, 1986, S. 314; SZ, 9.9.86.
[2] NZZ, 20.5.86. Vgl. auch SPJ, 1984, S. 22. Zur Beteiligung des Parlaments an der politischen Planung siehe unten (Parlament). Vgl. auch U. Klöti, Regierungsprogramm und Entscheidungsprozess, Bern 1986.
[3] BR Stich: Blick, 5.3.86; 6.3.86; 10.3.86; 12.3.86; SP-Information, 201, 17.3.86 (O. Sigg); 202, 1.4.86 (P. Uebersax); NZZ, 8.3.86; Ww, 22, 29.5.86; TA, 7.3.86; siehe auch unten, Teil I, 5 (Einnahmen). Aubert: SGT, 18.3.86; siehe auch unten, Teil I, 2 (Organisation des Nations Unies).
[4] BR Egli : Presse vom 4.9.86 ; Amtl. Bull. NR, 1986, S. 2108 f. BR Furgler: Presse vom 23.9.86 ; Amtl. Bull. NR, 1986, S. 2105 ff. Vgl. auch TW, 4.9.86 ; J. Ribeaud, Kurt Furgler à coeur ouvert, Lausanne 1986. Im NR verlangt A. Müller (Idu, AG) mit einer Motion, dass Bundesräten erst nach sechsjähriger Amtszeit das volle Ruhegeld ausbezahlt wird ( Verhandl. B. vers., 1986, V, S. 82).
[5] Wahl : Amtl. Bull. NR, 1986, S. 2109 ff. ; Presse vom 11.12.86. Die Fraktionen der FDP, der SVP und der Liberalen unterstützten die offiziellen CVP-Kandidaten (BaZ, 3.12.86). Zur Kandidatur J. Stamm siehe auch LNN, 10.11.86 ; 11.11.86 (CVP/LU); Vat., 14.11.86 (Unterstützung durch den Vorstand der Frauenorganisation der CVP) ; 22.11.86 (CVP-Fraktion). Von ihren Kantonalsektionen portiert worden waren ferner StR Dobler (SZ) und NR Feigenwinter (BL) (LNN, 5.11.86; BaZ, 29.10.86). Zu den Auswahlkriterien der Parlamentarier vgl. Politik und Wirtschaft, 1/1986, Nr. 11, S. 12 ff.
[6] Zum Vizepräsidenten wurde O. Stich gewählt (Amtl. Bull. NR, 1986, S. 2112). Departementsverteilung: Presse vom 20.12.86.
[7] Amtl. Bull. NR, 1986, S. 678 ff. und 1521; Amtl. Bull. StR, 1986, S. 510 ff. und 626 ; BBl, 1986, III, S. 372 f. Der BR hatte sich zu dieser Revision ebenfalls positiv ausgesprochen (BBl, 1986, II, S. 68 ff.). Vgl. auch SPJ, 1985, S. 19. Die Regierung des Kantons Jura sprach sich negativ zu einer 1984 eingereichten Volksinitiative für die Einreichung einer Standesinitiative zugunsten der Volkswahl des Bundesrates aus (FAN, 22.12.86; vgl. auch SPJ, 1984, S. 25).
[8] Amtl. Bull. NR, 1986, S. 477 ff. und 1476 ff. (Motion FDP). Der StR hatte 1985 eine gleichlautende Motion Masoni (fdp,T1) überwiesen (vgl. SPJ, 1985, S. 19). NR Pini (fdp, TI) ersetzte seine Motion für die Einstellung von zusätzlichen Staatssekretären durch ein entsprechendes Postulat (Verhandl. B. vers., 1986, III/IV, S. 83 und V, S. 90). Rebeaud : Verhandl. B. vers., 1986, V, S. 20. Der BR hatte im Sommer ein Modellpflichtenheft für die Departementssekretariate ausgearbeitet (NZZ, 6.9.86). Siehe auch D. Berchtold, «Zur Rolle der Stabsorganisation im Verwaltungswandel» in Verwaltung + Organisation, 40/1986, S. 77 ff.; F. Landgraf, «Etats-majors des départements», a.a.O., S. 84 f. ; Ch. Furrer, Bundesrat und Bundesverwaltung: ihre Organisation und Geschäftsführung nach dem Verwaltungsorganisationsgesetz, Bern 1986.
[9] Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1281.
[10] BZ, 30.5.86; 4.6.86; 5.12.86; SPJ, 1985, S. 19f. Vgl. auch H. Däpp / F. Hänni / N. Ramseier (Hg.), Finanzaffäre im Staate Bern, Basel 1986. Zu den bernischen Wahlen siehe unten, Teil I, 1e (Bern). Parteispenden: Berner Presse vom 18.-30.12.86; WoZ, 51, 19.12.86.
[11] Solothurn : SZ, 25.4.86 ; 4.6.86 ; SPJ, 1985, S. 20. Obwalden : Amtl. Bull. NR, 1986, S. 247 f. ; TA, 27.3.86 ; 3.4.86; LNN, 4.3.86; NZZ, 11.6.86; vgl. unten, Teil I, Id (Ständerat und Obwalden). Zur Praxis der Gewährung von Steuervorteilen zwecks Anlockung ausländischer Steuerflüchtlinge siehe TA, 25.4.86.
[12] Presse vom 29.10.86 und 30.10.86 ; Schweiz. Beamten-Zeitung, 20, 6.11.86 ; Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1777 (BR Stich zu den Auswahlkriterien). Vorgesehen ist die Verlegung des BA für Statistik (ca. 220 Beschäftigte) nach Neuenburg, des BA für Wasserwirtschaft (42) nach Biel, des BA für Forstwirtschaft und Landschaftsschutz (49) nach Bulle (FR) und des BA für Wohnungswesen (48) nach Grenchen (SO). Vgl. auch SPJ, 1985, S. 20 f.
[13] Arbeitszeit: AS, 1986, S. 193 ff. Vgl. auch SPJ, 1985, S. 21. Motion Ogi: Amtl. Bull. StR, 1986, S. 47 ff. EFFI: BBl, 1986, II, S. 438 ff. und Amtl. Bull. NR, 1986, S. 572 (GPK); Amtl. Bull. StR, 1986, S. 313; Ww, 38, 18.9.86; Presse vom 7.10.86 (2. Phase EFFI). Siehe auch SPJ, 1985, S. 21. Die Schweiz. Gesellschaft für Verwaltungswissenschaften führte zu diesem Thema am 2.4.86 in Bern eine Tagung durch (vgl. A. Hofmeister (Hg.), Effizienz im öffentlichen Bereich - eine Methodendiskussion, Bern 1986). In einigen Departementen führten Abstimmungs- und Koordinationsprobleme zu Untersuchungen und zum Teil auch zu Umstrukturierungen. Siehe dazu unten, Teil I, 2 (Aide humanitaire), 4a (Konjunkturpolitik) und 7b (Produits engendrant la dépendance).
[14] BBl, 1986, II, S. 313 ff. und 1987, I, S. 18 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1076 ff., 1924 f. und 1924 ; Amtl. Bull. StR, 1986, S. 727 ff., 810 und 841. Personalverbände: BaZ, 30.5.86. Die LdU/EVP-Fraktion reichte im NR zwei Motionen zur Anstellung von Spitzenfunktionären des Bundes ein. Die Vorstösse fordern einerseits die Ersetzung der Beamtung durch obligationenrechtliche Anstellung und anderseits die fakultative Bestätigung derartiger Einstellungen durch das Parlament (Verhandl. B. vers., 1986, V, S. 37). Vgl. dazu auch Hermann Schroff, «Wie feuert man Chefbeamte», in Schweiz. Beamten-Zeitung, 6, 27.3.86, S. 2.
[15] BBl, 1986, II, S. 1 ff.; Amtl. Bull. StR, 1982, S. 161 ff. (Postulat Binder). Mit dem Instrument der sogenannten Richtlinienmotionen kann das Parlament bereits heute gewisse politische Planungsakzente setzen. Vgl. auch den Bericht über ein Seminar zum Thema «Regierungsprogramm und Finanzplan» in Verwaltung+ Organisation, 40/ 1986, S. 261 und 338. Für den neugewählten BR Koller müsste das Parlament vermehrt auch die Funktion eines Vermittlers zwischen Regierung und Souverän wahrnehmen (A. Koller, «Die eidgenössischen Räte zwischen Volk und Regierung», in Schweizer Monatshefte, 66/1986, S. 813 ff.). Vgl. auch B. Knapp, «Les rôles du pouvoir législatif et exécutif dans la procédure législative en Suisse », in Pouvoir exécutif et pouvoir législatif Zurich 1986, S. 3 ff. (Publications de l'Institut suisse de droit comparé, no 5). Zum Einfluss von Expertenkommissionen auf den Gesetzgebungsprozess siehe A.-V. Poitry, «Les commissions extra-parlementaires comme élément du processus législatif», in Schweiz. Zeitschrift für Soziologie, 12/1986, S. 397 ff.
[16] BBl, 1986, II, S. 1289 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1986, S. 493 ff. Im Nationalrat reichte demgegenüber Nebiker (svp, BL) eine Motion ein, welche auch für sog. unechte Motionen einen rechtlich verbindlichen Charakter einführen will (Verhandl. B. vers., 1986, V, S. 84). Vgl. auch SPJ, 1985, S. 25. Zum Antragsrecht während Parlamentsdebatten siehe A. Santschy, «Le droit d'amendement au sein des deux conseils de l'Assemblée fédérale suisse », in Zeitschrift für schweiz. Recht, NF, 105/1986, I, S. 503 ff. Die bisher dem Ratspräsidenten zukommende Entscheidkompetenz über die direkte Fernsehübertragung von Ratsdebatten soll gemäss einer von NR Borel (sp, NE) eingereichten parl. Initiative der SRG zugesprochen werden (Verhandl. B.vers., 1986, V, S, 19).
[17] BBl, 1986, II, S. 1381 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1986, S. 500 ff. Der Bundesrat begrüsste die vom StR akzeptierte Neuregelung (BBl, 1986, III, S. 196 ff.).
[18] Amtl. Bull. NR, 1986,S. 1, 514 f. und 996 f. ; vgl. auch LNN, 4.6.86 (J. Stamm) ; SPJ, 1985, S. 23. NR Ott (sp, BL) fordert mit einer parl. Initiative die Fortsetzung der Parlamentsreform, wobei besonders Gewicht auf die Verbesserung der Infrastruktur und eine rationellere Gestaltung der Arbeitsabläufe gelegt werden soll (Verhandl. B. vers., 1986, V, S. 21). Zur Charakterisierung der Mitglieder der Volkskammer der laufenden Legislaturperiode siehe Politik und Wirtschaft, 1/1986, Nr. 9, S. 12 f.
[19] Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1479 f. und 2039 f.
[20] BBl, 1986, II, S. 637 ff.; Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1244 f. und 2079; Amtl. Bull. StR, 1986, S. 835 f. und 842.
[21] Zum Entwurf des BR siehe SPJ, 1985, S. 23 f. Kritik am Annahmeverfahren: NZZ, 26.3.86 (Schweiz. Anwaltsverband) ; 28.5.86 (NR-Kommission). Die Erhöhung der Streitwertgrenze fand hingegen die Zustimmung der Kommission (NZZ, 1.7.86). Spezialgerichte: NZZ, 1.2.86. Vgl. auch A. Haefliger, «Ein griffiges Annahmeverfahren zur Entlastung des Bundesgerichts», in NZZ, 15.5.86 sowie eine Replik in NZZ, 20.5.86 ; J.-F. Poudret, «La procédure d'admission selon le projet de révision de la loi fédérale d'organisation judiciaire », in Zeitschrift für schweiz. Recht, NF, 105/1986, I, S. 379 ff. Effizienzüberprüfung: Amtl. Bull. NR, 1986, S. 610. Zur Überbelastung des Bundesgerichts siehe auch SZ, 28.7.86; 4.8.86; 11.8.86; 18.8.86; L'Hebdo, 34, 21.8.86.
[22] Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1031 ff. Vgl. auch SPJ, 1985, S. 24.
[23] Personalunion von Untersuchungs- und Gerichtsbehörde: Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1499 f.; 24 Heures, 5.6.86; NZZ, 5.6.86. Öffentlichkeit der Verhandlungen: NZZ, 13.3.86. In Al wurde die verlangte Revision vorgenommen (vgl. unten, Teil Il, 1d).
[24] Verhandl. B. vers., 1985, V, S. 97 f. und 1986, V, S. 123 f. ; wf, Initiativen + Referenden – Stand 1. Januar 1987, Zürich 1987 ; TA, 5.1.87 ;SPJ, 1985, S. 24. Bei einer eingereichten Initiative war das Zustandekommen noch nicht amtlich bestätigt («Abschaffung der Tierversuche »). Zu den einzelnen Initiativen siehe die entsprechenden Sachkapitel. Zum Gebrauch der Volksrechte in den Kantonen siehe unten, Teil II (Allgemeine Gesichtspunkte).
[25] BR : Amtl. Bull. NR, 1986, S. 470 f. Motionen : Amtl. Bull. StR, 1986, S. 434 f. ; Verhandl. B. vers., 1986, V, S. 34.
[26] Amtl. Bull. StR, 1986, S. 433 f. und 436 ; Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1033 ; AS, 1986, S. 1712 f. Siehe auch SPJ, 1985, S. 24.
[27] SPJ, 1985, S. 24 f.; Amtl. Bull. StR, 1986, S. 71 ff., 520 ff. und 841; Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1850 f. und 2079; BBl, 1987, I, S. 16 f. Siehe auch U. Pfister, «Das doppelte Ja – eine fällige Reform», in Schweizer Monatshefte, 66/1986, S. 895 ff.
[28] Verhandl. B. vers., 1986, V, S. 18 f. ; BaZ, 20.11.86. Vgl. auch SZ, 2.3.86, SPJ, 1985, S. 12 (Modell-Studie) sowie oben, Teil I, 1a (Totalrevision des Bundesverfassung). Die Aktualität des Vorschlags illustrierte die Lancierung einer Volksinitiative für einen Verfassungsartikel über Hundekotentfernung auf öffentlichem Grund (BBl, 1986, II, S. 710 ff.; NZZ, 15.7.86; TA, 12.8.86; Ww, 34, 21.8.86).
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