Wirtschaft
Allgemeine Wirtschaftspolitik
Die gute Wirtschaftslage dauerte an; aber die Teuerung beschleunigte sich. – Gegner der Gentechnologie drohten mit dem Referendum gegen die von der Regierung beantragte Revision des Patentgesetzes. – Der Bundesrat schlug dem Parlament vor, die Zinsen der Preisüberwachung zu unterstellen.
Konjunkturlage
In den OECD-Staaten hielt die gute Wirtschaftslage auch 1989 an. Das reale Bruttosozialprodukt nahm gemäss ersten Schätzungen um 3,6% zu (1988: 4,4%). Dass die Steigerung des Vorjahres nicht ganz erreicht werden konnte, lag vor allem am gebremsten Wachstum in den USA und in Grossbritannien. Besonders dynamisch entwickelten sich die Investitionen; in vielen Ländern erreichte die Investitionsquote das höchste Niveau seit den frühen siebziger Jahren. Die gute Konjunkturlage wirkte sich positiv auf die Beschäftigung aus und führte in fast allen OECD-Ländern zu einem Rückgang der Arbeitslosenquote. Die rege Entwicklung der Nachfrage bei gut ausgelasteten Kapazitäten hatte allerdings auch eine Beschleunigung der Teuerung zur Folge. Die Inflationsrate stieg im Durchschnitt der OECD-Länder auf 6,0% (1988: 4,8%).
Der radikale politische Umbruch in den meisten osteuropäischen Ländern zeigte wirtschaftlich noch keine grösseren Auswirkungen. Zwar planen verschiedene dieser Länder den Ubergang zu einer marktwirtschaftlichen Ordnung mit konvertibler Währung, spürbare Impulse auf den Welthandel gingen von dieser Entwicklung aber noch keine aus. Die Volkswirtschaften der neuen Industriestaaten Südostasiens (Hongkong, Singapur, Südkorea und Taiwan) expandierten zwar weiterhin kräftig, aber nicht mehr im Ausmass früherer Jahre. In den von grossen Auslandsschulden und horrenden Inflationsraten belasteten lateinamerikanischen Entwicklungsländern wuchs die Wirtschaft nur wenig und vermochte mit der Bevölkerungszunahme nicht Schritt zu halten. In den afrikanischen Entwicklungsländern südlich der Sahara setzte sich der wirtschaftliche Niedergang fort. Sinkende Exporterlöse, geringes Wachstum und eine unvermindert starke Bevölkerungszunahme bewirkten, dass das Pro-Kopf-Einkommen unter den Mitte der sechziger Jahre erreichten Stand zurückfiel
[1].
Auch in der Schweiz setzte sich 1989 das Wirtschaftswachstum fort. Das reale
Bruttosozialprodukt nahm gemäss ersten Schätzungen um 3,1 % zu. Wichtig für dieses. Ergebnis war die gesteigerte Zuwachsrate bei den Ausfuhren, welche real um 5,4% (1988: 5,2%) zunahmen. Nicht zuletzt dank der günstigen Entwicklung im Tourismus konnten vor allem die Einnahmen aus den Dienstleistungsexporten verbessert werden. Etwas weniger stark als im Vorjahr expandierten die Investitionen, wobei vor allem die Ausrüstungsinvestitionen von der Abschwächung betroffen waren. Auch die Wachstumsraten des privaten Konsums und der Käufe des Staates und der Sozialversicherungen blieben leicht hinter den Vorjahreswerten zurück (1,8% resp. 2,8%). Die Einfuhren nahmen mit einer realen Steigerung um 5,3% etwa im selben Mass zu wie die Exporte. Das traditionelle Defizit aus dem Warenverkehr mit dem Ausland wuchs auf 12 Mia Fr., aber der Überschuss aus dem Dienstleistungsverkehr konnte ebenfalls wieder gesteigert werden. Die ersten Schätzungen über den Saldo der Ertragsbilanz haben sich in den letzten Jahren als derart unzuverlässig erwiesen, dass wir auf ihre Wiedergabe verzichten
[2].
Die
Beschäftigung nahm im Jahresmittel um 1,2% zu. Im Gegensatz zum Vorjahr vermochte nun auch der industrielle Bereich wieder zuzulegen (+1,1%). Überdurchschnittlich stark fiel der Zuwachs mit 1,8% erneut bei den Banken und Versicherungen aus; das relativ bedeutendste Beschäftigungswachstum verzeichnete allerdings die Uhrenindustrie mit 4,8%. Die Zuwachsrate war bei den weiblichen Beschäftigten mit 1,9% rund doppelt so hoch wie bei den Männern. Per Saldo rekrutierten sich die zusätzlichen Arbeitskräfte wiederum aus ausländischen Personen, wobei vor allem bei den Grenzgängern eine markante Zunahme eintrat. Der Mangel an Arbeitskräften akzentuierte sich freilich weiter und bezog sich vermehrt auch auf an- und ungelerntes Personal. Die Zahl der ganz oder teilweise Arbeitslosen verringerte sich auf 17 452 im Jahresdurchschnitt, was einer Arbeitslosenquote von 0,6% entsprach
[3].
Die bereits im Vorjahr hohe Kapazitätsauslastung führte dazu, dass der Index der industriellen
Produktion nur geringfügig zunahm. Auch unter Ausschluss der stark rückläufigen Produktion der Kraftwerke ergab sich lediglich eine Steigerung um 1,7% (1988: 6%). Die grösste Expansionsrate erreichte mit 8% wiederum die Chemie; die Maschinenindustrie konnte demgegenüber ihr grosses Wachstum des Vorjahres nicht wiederholen (—1%). In der Bekleidungs- und in der Textilindustrie bildete sich die mengenmässige Produktion weiter zurück (—4% resp. -2%). Die Investitionen nahmen zwar weiterhin zu, erreichten aber mit einer realen Steigerungsrate von 3,6% bei den Ausrüstungsinvestitionen nicht mehr die hohen Werte der vergangenen Jahre. Die Bauwirtschaft stiess ebenfalls an Kapazitätsgrenzen: die Bautätigkeit wuchs etwas weniger stark als der Auftragsbestand, der um 12,4% zunahm
[4].
Die
Tourismusbranche konnte ihre Einbussen des Vorjahres mehr als wettmachen. Die Zahl der Logiernächte stieg um 3,2% an, wobei vor allem die starke Zunahme bei den ausländischen Gästen (4,5%) ins Gewicht fiel. Wirtschaftlich erfreulich für die Branche war, dass sich die gesteigerte Nachfrage auf die Hotels konzentrierte, welche die Anzahl der Logiernächte um 5,6% verbessern konnten
[5].
Die Kehrseite der grossen Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen bildete die
Preisentwicklung. Die Jahresteuerung stieg im Oktober auf 3,6% und erreichte damit einen seit Mai 1985 nicht mehr erreichten Spitzenwert. Im November, als erstmals auch die Auswirkungen der zwei letzten Hypothekarzinserhöhungen enthalten waren, stieg sie sogar auf 4,4% an und im Dezember schliesslich auf 5,0%. Im Jahresdurchschnitt betrug die Inflationsrate der Konsumentenpreise 3,2%. Der Kursverlust des Schweizer Frankens und die massiven Preiserhöhungen für Energieträger hatten eine überdurchschnittliche Verteuerung der Importgüter zur Folge (3,7%). Die steigenden Wohnungsmieten trugen massgeblich dazu bei, dass die Teuerung bei den inländischen Dienstleistungen mit 3,7% höher ausfiel als bei den Gütern (3,0%). Auch bei den Grosshandelspreisen verstärkte sich der Preisauftrieb: der Index lag um 4,3% über dem Vorjahresstand. Die Verteuerung der Rohstoffe, Halbfabrikate und Energieträger führte bei den Importwaren zu einer ausgeprägteren Inflation als bei den Inlanderzeugnissen (7,5% resp. 3,2%)
[6].
Konjunkturpolitik
Die Nationalbank hielt im Einvernehmen mit dem Bundesrat an ihrer
restriktiven Geldmengenpolitik fest. Die bereinigte Notenbankgeldmenge reduzierte sich um 1,9%; das anfangs Jahr genannte Wachstumsziel von +2% wurde damit deutlich unterschritten. Die am primären Ziel der Geldwertstabilität orientierte Geldmengenpolitik fand ihren Ausdruck in steigenden Zinsen. Dass sich diese Politik – zumindest kurzfristig – auf dem Wohnungsmarkt preissteigernd auswirkte, stiftete einige Verwirrung
[7].
Der Nationalrat überwies die im Vorjahr vom Ständerat gutgeheissene Motion Zauber (cvp, VS), welche den Ausbau des Bundesgesetzes über die Krisenbekämpfung und Arbeitslosigkeit zu einem Stabilitätsgesetz verlangt
[8]. Im weitern stimmte er einem Postulat Reimann (sp, BE) zu, das den Bundesrat beauftragt, eine wissenschaftliche Untersuchung über die anhaltende Vollbeschäftigung in der Schweiz zu veranlassen. Darin sollen insbesondere die Bestimmungsgründe für die für Europa atypisch niedrige Arbeitslosigkeit abgeklärt werden
[9].
Strukturpolitik
In Erfüllung einer 1987 vom Parlament überwiesenen Motion Auer (fdp, BL) legte der Bundesrat im August die
Botschaft zu einer Revision des Bundesgesetzes über die Erfindungspatente vor. Mit dieser Anderung sollen Erfindungen auf dem Gebiet der Biotechnologie adäquat geschützt werden; daneben sind auch einige technische Anpassungen vorgesehen. Während sich der bestehende Patentschutz nur auf die unmittelbaren Erzeugnisse eines Verfahrens erstreckt, schlägt der Bundesrat vor, dass sich dieser bei biologisch vermehrbarer Materie auch auf die durch Vermehrung erzeugten Produkte (z.B. Pflanzenzellen oder Viren) erstrecken soll. Dieser Schutz soll freilich nicht gelten, wenn das Verfahren nicht der Vermehrung an sich, sondern der Erzeugung eines andern Produkts dient (z.B. Aussaat von Weizenkörnern nicht zur Gewinnung von neuem Saatgut, sondern zur Herstellung von Brotmehl). Da die vom geltenden Patentrecht geforderte genaue Beschreibung des Verfahrens der Erzeugung bei biologisch vermehrbarer Materie oft kaum zu erfüllen ist, sieht die Revision im weitern vor, dass anstelle der Beschreibung des Prozesses eine Hinterlegung des Produkts treten kann
[10].
Den in der Vernehmlassung im Vorjahr geäusserten grundsätzlichen Bedenken gegen die Gentechnologie und vor allem deren Missbräuche will der Bundesrat nicht im Patentgesetz Rechnung tragen, sondern mit einem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative des "Beobachter" betreffend
Fortpflanzungs- und Gentechnologie. Auch der Nationalrat anerkannte diese Bedenken insofern, als er zwei Postulate überwies. Diese verlangen die Förderung der Erforschung der Risiken und Auswirkungen der Gentechnologie bzw. die Einsetzung einer Expertenkommission, welche sich mit dieser Problematik auseinandersetzen soll
[11].
Damit konnte freilich die
Opposition gegen die Patentgesetzrevision nicht vollständig ausgeräumt werden. Anlässlich des Welternährungstags vom 19. Oktober kritisierte die Entwicklungshilfe-Organisation " Erklärung von Bern" den Entwurf, weil mit derartigen Gesetzen die Konzentration der Saatgutproduktion in der Ersten Welt weiterhin gefördert und den Bauern der Dritten Welt der Zugang zu den neuen Produktionsmitteln noch mehr verteuert und erschwert werde. Die Organisation drohte mit dem Referendum, falls der bundesrätliche Entwurf vom Parlament verabschiedet werden sollte
[12].
Der Entwurf des EJPD für eine
Totalrevision des aus dem letzten Jahrhundert stammenden Bundesgesetzes über den Schutz der Fabrik- und Handelsmarken, der Herkunftsbezeichnungen und der gewerblichen Auszeichnungen ergab in der Vernehmlassung ein vorwiegend positives Echo. Grössere Meinungsunterschiede zeigten sich lediglich bei den Bestimmungen zur Klageberechtigung. Während die Vertreter der Wirtschaft das vorgeschlagene Klagerecht für Wirtschaftsverbände ablehnten, wollten die Konsumentenverbände und die SP dieses auch auf Konsumentenorganisationen ausweiten. Eine wesentliche und unbestrittene Neuerung, die zugleich auch eine Anpassung an die Rechtsverhältnisse in der EG darstellt, besteht darin, dass künftig auch Dienstleistungsunternehmen für ihre Angebote geschützte Marken (Namen, Zeichen, Formen etc.) sollen hinterlegen können. Kurz vor Jahresende beauftragte der Bundesrat das EJPD mit der Ausarbeitung einer Botschaft zuhanden des Parlaments
[13].
Wettbewerbspolitik
Der Vorsteher des EVD fällte einen wichtigen Entscheid bezüglich der Auslegung des seit 1986 geltenden neuen Kartellrechts. Er schloss sich der Auffassung der Kartellkommission an, dass die
Kartellabsprachen der Sachversicherer schädliche Auswirkungen zeigten, die nur durch die vollständige Wiederherstellung eines wirksamen Wettbewerbs zu beheben seien. Gegen den Willen der Versicherer wandelte Bundespräsident Delamuraz deshalb die Kommissionsempfehlungen, zukünftig auf bindende Preisfixierungen zu verzichten, in verbindliche Verfügungen um
[14].
Die Kartellkommission ihrerseits hatte sich mit den Wettbewerbsverhältnissen auf dem schweizerischen
Finanzmarkt und dabei insbesondere mit den gesamtschweizerisch wirksamen Vereinbarungen im Bankgewerbe befasst. Sie beanstandete dabei die kartellistischen Praktiken und empfahl die Aufhebung einer Reihe von Konvenien. Wir berichten darüber in anderem Zusammenhang
[15].
Ende November veröffentlichte der Bundesrat seine Stellungnahme zur Volksinitiative "zur Überwachung der Preise und der Kreditzinsen" bei marktmächtigen Organisationen (sogenannte 2. Preisüberwachungsinitiative). Dieses Begehren war im September 1987 von den Konsumentinnenverbänden, die mit der legislatorischen Realisierung der 1. Initiative durch das Parlament nicht einverstanden waren, eingereicht worden. Der Bundesrat sprach sich gegen die Initiative aus, da seiner Ansicht nach derart detaillierte Bestimmungen nicht in die Verfassung gehören. Er hielt allerdings fest, dass die Anliegen der Initiantinnen in materieller Hinsicht weitgehend seinen eigenen, vom Parlament abgelehnten Vorschlägen im Entwurf zum Preisüberwachungsgesetz entsprächen.
Er beantragte deshalb, im Sinne eines
indirekten Gegenvorschlags, eine Revision des Preisüberwachungsgesetzes. Damit sollen praktisch alle Anliegen der Volksinitiative verwirklicht werden. Wichtigster Revisionspunkt ist die Ausdehnung der Preisüberwachung auf die Kredite. Im weitern ist vorgesehen, dass der Preisüberwacher bei sogenannt administrierten Preisen ein Empfehlungsrecht erhält und dass er seine Empfehlungen publizieren darf. In der anfangs Jahr durchgeführten Vernehmlassung hatten sich von den Regierungsparteien die FDP und die CVP gegen, die SP und die SVP für die Unterstellung der Zinsen unter die Preiskontrolle ausgesprochen. Von den massgeblichen Verbänden hatten sich der Vorort, der Gewerbeverband und die Bankiervereinigung gegen, die Gewerkschaften, die Mieter- und die Konsumentenverbände hinter den Revisionsentwurf gestellt
[16].
Der Nationalrat machte mit der im Vorjahr vom Ständerat beschlossenen Streichung der Bestimmungen über das
Kleinkreditwesen im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb kurzen Prozess. Diskussionslos befolgte er die Empfehlung seiner vorberatenden Kommission und des Bundesrates, auf die von der kleinen Kammer beantragte Revision nicht einzutreten
[17].
Die zuständige Nationalratskommission schloss die Vorberatung der Teilrevision des Obligationenrechts, auf welche 1987 der Ständerat gar nicht erst eingetreten war, ab. Sie sprach sich für einen besseren Schutz der Konsumenten vor aggressiven Verkaufsmethoden aus. So sollen die Käufer bei Vertragsabschlüssen ausserhalb von Geschäftslokalitäten (sog. Haustürgeschäfte, Werbefahrten etc.) unter bestimmten Umständen ein
Widerrufsrecht erhalten; Ferner sollen Empfänger unbestellter Waren nicht mehr verpflichtet sein, diese zurückzuschicken oder aufzubewahren. Die von der Kommission vorgeschlagene Fassung entspricht weitgehend den EG-Richtlinien über den Verbraucherschutz
[18].
Der sozialdemokratische Nationalrat Neukomm (BE) unternahm einen neuen Anlauf für die Einführung einer verschuldensunabhängigen
Produktehaftpflicht. Nachdem eine 1986 von ihm eingereichte diesbezügliche Motion vom Parlament nicht fristgerecht behandelt worden war, deponierte er das Anliegen Ende 1989 in der Form einer parlamentarischen Initiative
[19].
Gesellschaftsrecht
Bei der Behandlung der seit 1983 beim Parlament liegenden
Aktienrechtsreform war im Berichtsjahr wieder der Nationalrat an der Reihe. Die vorberatende Kommission nahm zu Jahresbeginn ihre Verhandlungen auf und konnte diese im September abschliessen. Sie befasste sich mit den vom Ständerat im Herbst 1988 geschaffenen Differenzen, und dabei insbesondere mit den Vorschlägen für eine Einschränkung der erlaubten Massnahmen gegen die freie Ubertragbarkeit von Namenaktien (Vinkulierung). In einem Grundsatzentscheid sprach sich die Kommission für die vom Ständerat vorgeschlagene
Zweiteilung des Vinkulierungsrechts aus. Damit soll eine Liberalisierung des Handels mit börsengängigen Titeln erreicht werden. Aktien, die an der Hauptbörse kotiert sind, sollen gemäss dem Kommissionsvorschlag überhaupt nicht mehr vinkuliert werden dürfen, bei den vor- oder nachbörslich gehandelten Titeln sollen nur noch einige wenige im Gesetz aufgezählten Gründe für .Erwerbsbeschränkungen zulässig sein. Fallengelassen wurde bei diesen zulässigen Gründen die heftig kritisierte Möglichkeit, Ausländer explizit vom Erwerb von vinkulierten Namenaktien auszuschliessen
[20].
Weiterführende Literatur
Ch. Lengwiler (Hg.), Ökologie und Umweltschutz. Unternehmer vor neuen Marktchancen, Grüsch 1989.
K. Müller, Option Liberalismus. Freiheitliche Antworten auf neue Herausforderungen, Zürich 1989.
F. Andrist, "Entwicklung der Arbeitsproduktivität in der Schweiz 1975-1988", in SNB, Quartalsheft, 7/1989, Nr. 2, S. 155 ff.
P. Saurer, "Neue Tendenzen in der Wirtschaftspolitik", in Mitteilungsblatt für Konjunkturfragen, 1989, Nr. 1, S. 3 ff.
G. Sheldon, Die Dynamik der Arbeitslosigkeit in der Schweiz, Bern 1989.
Erklärung von Bern, Hunger aus dem Genlabor, Zürich 1989.
R. Gerster, "Weniger Pflichten, mehr Rechte. Zur Diskussion um das Patentrecht", in Schweizer Monatshefte, 69/1989, S. 68 ff.
Ch. Keller, "Mit geklauten Genen reich werden", in Plädoyer, 7/1989, Nr. 6, S. 28 ff.
G. Gaudard, "Restructuration internationale et disparités économiques entre les régions", in Die Region, 1989, Nr. 4, S. 1 ff.
P. Saurer, "Industriesubventionen", in Mitteilungsblatt für Konjunkturfragen, 1989, Nr. 3, S. 3 ff.
B. Seiler, Kennziffern einer harmonisierten touristischen Entwicklung, Bern 1989.
E. Homburger, "Fragwürdige Anwendung des Kartellgesetzes", in NZZ, 19.9.89.
G. Lauterburg, "Griffigere Massnahmen gegen Kartellabsprachen", in Plädoyer, 7/1989, Nr. 3, S. 33 ff.
P. Richli, "Erste Eindrücke von der Praxis zum Preisüberwachungsgesetz", in Wirtschaft und Recht, 41/1989, S. 191 ff.
Wirtschaft und Recht, 41/1989 (Heft Nr. 1, Sonderheft zum europäischen Wettbewerbsrecht).
E. Holliger, Produktehaftung – eine Herausforderung für die schweizerische Industrie, Zürich 1989 (Wirtschaftspolit. Mitteilungen Nr. 1).
Ch. Meier-Schatz, "Europäische Harmonisierung des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts", in Wirtschaft und Recht, 41/1989, S. 84 ff.
M. Steinmann, Präventive Abwehrmassnahmen zur Verhinderung unfreundlicher Übernahmen mit Mitteln des Aktienrechtes, Grüsch 1989.
[1] SNB, Geschäftsbericht, 82/1989, S. 5 ff. und 13 ff.; Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, 60. Jahresbericht. 1. April 1989-31.März 1990, Basel 1990, S. 9 ff.
[2] SNB, Geschäftsbericht, 82/1989, S. 7 f. und 24 ff.; Kommission für Konjunkturfragen, Die Wirtschaftslage, 322. und 323. Mitteilung, Beilagen zu Die Volkswirtschaft, 63/1990, Nr. 1 und 4. Zur Aussenwirtschaft siehe oben, Teil I, 2.
[3] Die Volkswirtschaft, 63/1990, Nr. 6, S. *8 ff. Zum Arbeitsmarkt siehe unten, Teil I, 7a (Arbeitsmarkt), zu den ausländischen Arbeitskräften unten, Teil I, 7d (Ausländerpolitik).
[4] Die Volkswirtschaft, 63/1990, Nr. 6, S. (Investitionen) und S. *19 (Produktion); Nr. 7, S. *38 (Baugewerbe). Zur Entwicklung der einzelnen Branchen vgl. auch Schweizerische Bankgesellschaft, Branchenspiegel der Schweizer Wirtschaft 1889/1990, Zürich 1990.
[5] Die Volkswirtschaft 63/1990, Nr. 5, S. 42 f. sowie Nr. 7, S. 54 ff. und *42. Siehe auch G. Künzi, "Tourismuspolitik mit neuen Akzenten ", in Die Volkswirtschaft, 62/1989, Nr. 3, S. 6 f.
[6] SNB, Geschäftsbericht, 82/1989, S. 31 f.; Die Volkswirtschaft, 63/1990, Nr. 6, S. *15 ff. Zu den Löhnen siehe unten, Teil I, 7a (Löhne).
[7] SNB, Geschäftsbericht, 82/1989, S. 33 ff.; Gesch.ber. 1989, S. 309 f. Siehe auch unten, Teil I, 4b (Geld- und Währungspolitik) und 6c (Mietwesen).
[8] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1073 f. Zur Behandlung im StR und zum Inhalt siehe SPJ 1988, S. 93.
[9] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1158. Siehe dazu auch Lit. Sheldon.
[10] BBl, 1989, III, S. 232 ff. Zur Motion Auer vgl. SPJ 1986, S. 70 und 87, S. 97. Zur Vernehmlassung siehe SPJ 1988, S. 93.
[11] TA, 18.9.89; Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1721. Zum Gegenvorschlag siehe unten, Teil I, 7b (Gentechnologie und Fortpflanzungsmedizin).
[12] Presse vom 20.10.89 sowie Lit. Erklärung .... Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft Gentechnologie (SAG), der "Basler Appell", der WWF und die Organisation Nogerete schlossen sich der Referendumsdrohung an (Emanzipation, Nr. 10, 1989).
[13] SHZ, 2.3.89; NZZ, 13.3. und 23.12.89.
[14] Presse vom 2.2.89; TA, 4.2.89. Siehe auch SPJ 1988, S. 94. Grundsätzlich zur Anwendung des neuen Kartellrechts siehe Lit. Homburger und Lauterburg sowie NZZ, 11.11.89.
[15] Siehe unten, Teil I, 4b (Banken).
[16] Botschaft: BBl, 1990, I, S. 97 ff.; Presse vom 28.11.89. Vernehmlassung: Presse vom 14.2.89; NZZ, 16.6.89; Vat., 31.7.89. Vgl. auch SPJ 1988, S. 94 f.
[17] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 413 ff. Zum Beschluss des StR und zur Argumentation siehe SPJ 1988, S. 95.
[18] Bund, 24.2.89; NZZ, 2.3.89. Vgl. auch SPJ 1987, S. 99 und 1988, S. 95. Zum Konsumentenschutz in der EG siehe SHZ, 23.11.89. Das 25jährige Bestehen der Schweizerischen Stiftung für Konsumentenschutz bot Anlass zu grundsätzlichen Überlegungen zum Thema (vgl. Ww, 1.6.89; TA, 12.10.89; Bund, 21.10.89).
[19] Verhandl. B.vers., 1989, V, S. 31. Zur Motion siehe SPJ 1986, S. 72 (Fussnote 26) und Verhandl. B.vers., 1988, I, S. 83. Vgl. auch Lit. Holliger.
[20] NZZ, 19.1., 28.1., 22.4., 25.5. und 16.9.89; BaZ, 27.5.89. Siehe auch SPJ 1988, S. 95 f.