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Sozialpolitik
Bevölkerung und Arbeit
Die fortschreitende Überalterung der Bevölkerung veranlasste den Bundesrat, bei der Verwaltung einen neuen Demographiebericht anzufordern, der 1990 vorliegen soll. – Der Arbeitsmarkt war weiterhin von einem verstärkten Mangel an qualifizierten Arbeitskräften geprägt; das Biga sprach sich deshalb für ein Umdenken in der Fremdarbeiterpolitik aus. – Nach zähem Ringen verabschiedete das Parlament das revidierte Arbeitsvermittlungsgesetz. – Der bundesrätliche Vorschlag für eine Revision des Arbeitsgesetzes, womit in der Industrie das Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot für Frauen gelockert werden soll, stiess bei den Gewerkschaften auf heftige Ablehnung.
Demographische Entwicklung
Die ständige Wohnbevölkerung nahm erneut um 0,8% zu und erreichte einen Stand von rund 6,673 Mio. Gemäss den Berechnungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) ergab sich die Zunahme wie schon im Vorjahr zu rund 40% aus einem Geburtenüberschuss von 20 600 und zu rund 60% aus einem Wanderungsgewinn von 32 600 Personen. Die Kantone Freiburg und Appenzell-Innerrhoden mit je +1,9% sowie Wallis mit +1,8 % verzeichneten die höchste prozentuale Zuwachsrate, während im Kanton Basel-Stadt ein Rückgang (–0,7%) festgestellt wurde. Dies dürfte den bereits für die letzten Jahre festgestellten Trend der Bevölkerung, sich bevorzugt in ländlichen Gegenden niederzulassen, weiterhin bestätigen.
Auch die in den vergangenen Jahren beobachtete zunehmende Überalterung verstärkte sich weiter. Die Gruppe der Kinder und Jugendlichen bis 19 Jahre nahm um 4500 ab. 1971 hatten die Jungen mit 1,9 Mio noch fast einen Drittel der Bevölkerung ausgemacht, 1989 waren es mit 1,57 Mio weniger als ein Viertel. Die Gruppe der Rentner legte dagegen um weitere 13 200 Personen zu: jeder siebte Einwohner der Schweiz kann heute auf 65 oder mehr Jahre zurückblicken. Da diese Überalterung wesentliche Auswirkungen auf die Sozialpolitik des 21. Jahrhunderts haben wird, gab der Bundesrat im Rahmen der 10. AHV-Revision dem BFS den Auftrag, in Zusammenarbeit mit dem BA für Sozialversicherung bis im Frühjahr 1990 einen zweiten Demographiebericht zu erstellen und dabei – im Unterschied zum ersten Bericht von 1988 – zusätzliche Szenarien mit pessimistischeren Annahmen über das Wirtschaftswachstum miteinzubeziehen [1].
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Arbeitsmarkt
In den Jahren 1983 bis 1988 erhöhte sich in der Schweiz die Zahl der Arbeitsplätze um 250 000 oder 7,8% auf 3,45 Mio. Damit liegt unser Land in der Arbeitsplatzbilanz weltweit an dritter Stelle hinter den USA (+14,2%) und Grossbritannien (+8,4%). Im Berichtsjahr wurde allerdings – sowohl im Industrie- als auch im Dienstleistungssektor – eine Verlangsamung der Tendenz beobachtet. Dies wurde weniger auf eine mangelhafte Dynamik der Arbeitsplatzbeschaffung, als vielmehr auf die Knappheit an Arbeitskräften zurückgeführt [2].
Der Arbeitsmarkt war denn auch weiterhin von einem verstärkten Arbeitskräftemangel geprägt. Die Arbeitslosenquote sank von 0,7% Ende 1988 auf einen Tiefstwert von 0,5% im Juni, auf dem sie bis November verharrte, und betrug im Jahresmittel 0,6% [3]. Damit dürfte – so Biga-Direktor Hug – eine Art Sockelwert erreicht sein, der sich auch bei weiterem Wirtschaftswachstum und anhaltend guter Konjunktur kaum mehr reduzieren lässt [4]. Der Arbeitsmarkt war bei gut und sehr gut qualifizierten Berufsleuten besonders ausgetrocknet: im dritten Quartal meldeten 54% der Betriebe einen Mangel an gelernten, jedoch nur 18% einen solchen an ungelernten Arbeitskräften. Besonders stark unter Arbeitskräftemangel litten die Banken und die Betriebe der Maschinen-, Fahrzeug-, Elektro- und Elektronikbranche [5].
Stellvertretend für den Bundesrat setzte sich Biga-Direktor Hug klar für drei Prioritäten in der Arbeitsmarktpolitik ein: für eine vermehrte Förderung wiedereinstiegswilliger Frauen, für ein Umdenken in der Ausländerpolitik und für eine breit angelegte "Weiterbildungsoffensive", die dem Umstand Rechnung tragen soll, dass in der Wirtschaft eine Umstrukturierung im Gang ist, die in Richtung Verstärkung des Dienstleistungssektors und hochtechnisierter Arbeitsplätze geht – immerhin ist heute bereits jeder vierte Arbeitsplatz computergestützt. Brisant waren dabei in erster Linie die Äusserungen Hugs zur Ausländerpolitik, wo er zu einer kritischen Durchleuchtung derjeniger Branchen aufrief, deren Wertschöpfung pro Mitarbeiter unter dem schweizerischen Durchschnitt liegt. Es gehe nicht mehr an, meinte er, Strukturerhaltung mit unqualifizierten ausländischen Arbeitskräften – in erster Linie Saisonniers – zu betreiben, während der Werk- und Denkplatz Schweiz, in dem eine Ausdehnung des Ausländerkontingents aus politischen Gründen nicht zur Diskussion stehen könne, auf hochqualifizierte ausländische Arbeitskräfte verzichten müsse [6].
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In Zeiten der Hochkonjunktur und des ausgetrockneten Arbeitsmarktes erhalten private Personalverleiher besonderes Gewicht. Um die Machenschaften der "schwarzen Schafe" der Branche in den Griff zu bekommen und die Arbeitnehmer besser zu schützen, hatte der Bundesrat 1985 eine Revision des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG) vorgeschlagen, um deren Ausmass und Ausgestaltung die Räte allerdings heftig rangen. In der Herbstsession fand das Tauziehen ein Ende, "die beiden Kammern einigten sich auf einen Kompromiss und das Gesetz konnte verabschiedet werden. Die Arbeitsvermittlung und vor allem der Personalverleih werden neu einer Bewilligungspflicht unterstellt. Entgegen dem Willen des Ständerates müssen Personalverleiher für die Löhne der von ihnen beschäftigten Personen eine Kaution leisten. Nur die Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen der allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge müssen respektiert werden, also nicht alle Bestimmungen und keine Branchen- und Regionalabkommen; in diesem Punkte schwenkte der Nationalrat wieder auf die Linie von Bundes- und Ständerat ein [7].
Am Schluss der Beratungen zeigten sich alle Seiten vom erzielten Kompromiss befriedigt. Für Fritz Reimann (sp, BE), Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) und Präsident der vorberatenden Kommission des Nationalrats konnte mit diesem Gesetz — auch wenn die Gewerkschaften nicht alle ihre Forderungen durchsetzen konnten — der Schutz der Temporärarbeiter erheblich verstärkt werden. Als Vertreter der Arbeitgeber bezweifelte Nationalrat Heinz Allenspach (fdp, ZH) zwar weiterhin die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung, doch erachtete er die erarbeitete Kompromisslösung als akzeptabel und erklärte, die Arbeitgeber würden nicht das Referendum ergreifen [8].
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Arbeitszeit
Trotz des Scheiterns der Volksinitiative für die 40-Stunden-Woche im Dezember 1988 wollten die Gewerkschaften weiterhin an diesem Ziel festhalten, nahmen sich aber vor, dafür wieder vermehrt auf das Instrument des Gesamtarbeitsvertrages zurückzugreifen. Verschiedentlich wurden Stimmen laut, die sich fragten, ob die Gewerkschaften mit ihrer Haltung nicht an den eigenen Mitgliedern vorbeipolitisierten. Denn die deutliche Ablehnung der Initiative in der Abstimmung wurde als klares Signal dafür gewertet, dass sich die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht mehr für eine Reduzierung der Arbeitszeit mobilisieren lassen. Gefragt seien nicht kürzere Arbeitszeiten, sondern Arbeitsformen, die den gewohnten Rahmen sprengen. Die neue Zauberformel heisst Flexibilisierung der Arbeitszeit. Sie soll den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mehr Freiraum bringen und den Arbeitgebern zu einem effizienteren Einsatz der rar gewordenen "Human Resources" verhelfen [9].
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Um Flexibilisierung der Arbeitszeit ging es auch beim Entwurf für eine Revision des Arbeitsgesetzes, den die Regierung im September in eine breite Vernehmlassung gab. Kernpunkt des bundesrätlichen Vorschlags war eine Lockerung des seit 112 Jahren für die Industrie geltenden Nacht- und Sonntagsarbeitsverbots für Frauen. Nur die nächtliche Beschäftigung schwangerer Frauen oder stillender Mütter sollte weiterhin grundsätzlich verboten bleiben. Als Hauptargument dafür wurde genannt, der Verfassungsauftrag der Gleichstellung von Mann und Frau stehe im Widerspruch zu den bestehenden Sondervorschriften für Frauen. Um dem Vorwurf des Abbaus des Arbeitnehmerschutzes zuvorzukommen, wurde eine neue Schutzkategorie "Arbeitnehmer mit Familienpflichten" eingeführt, ein Zeitzuschlag für Nachtarbeit vorgesehen und die wöchentliche Höchstarbeitszeit für alle Arbeitnehmer von 50 auf 45 Stunden gesenkt. Bei der Vorstellung des Entwurfs wurde darauf hingewiesen, dass die Schweiz im jetzigen Zeitpunkt diese Revision nicht beschliessen könnte, da sie an das Abkommen 89 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gebunden sei, das ein absolutes Frauen-Nachtarbeitsverbot enthält, doch wurden Meinungsänderungen bei der ILO oder eine eventuelle Kündigung des Abkommens nicht ausgeschlossen [10].
Der Vorentwurf des Bundesrates war schon Monate vor seiner offiziellen Präsentation aufs heftigste bekämpft worden. Christliche Kreise stiessen sich besonders an der Profanisierung des Sonntags. In einem vom Rat überwiesenen Postulat ersuchten die drei EVP-Nationalräte den Bundesrat, über das bereits erreichte Ausmass der Sonntagsarbeit zu berichten und Ausnahmebewilligungen nur mit äusserster Zurückhaltung zu gewähren. Der Bundesrat versprach, in der Botschaft zur Revision des Arbeitsgesetzes auf dieses Anliegen zurückzukommen. Die CVP sprach sich klar gegen eine Lockerung des Sonntagsarbeitsverbots aus, ebenso der Christliche Metallarbeiter-Verband (CMV), der. bereits im März mit dem Referendum drohte [11].
Bei den übrigen Gewerkschaften war es mehr die Lockerung bei der Nachtarbeit, die den Sturm der Entrüstung auslöste. Sie erinnerten daran, dass sie sich immer wieder für einen generellen Abbau der nachweisbar gesundheitsschädigenden Nachtarbeit eingesetzt hätten. Die Frauen, so ihre Argumentation, bedürften nach wie vor eines besonderen Schutzes, da sie oft nicht nur Arbeitnehmerinnen, sondern zusätzlich noch Hausfrau und Mutter seien. Hier werde eine formelle Gleichstellung angestrebt, die den tatsächlich bestehenden Unterschieden zwischen Mann und Frau zu wenig Rechnung trage. Zudem mute es eigenartig an, in dieser Frage die Gleichstellung auf gesetzlichem Weg verwirklichen zu wollen, während bei der Lohngleichheit nach wie vor keine echten Fortschritte erzielt würden.
Während die Arbeitgeber die Schaffung einer Schutzkategorie "Arbeitnehmer mit Familienpflichten" sogleich hart bekämpften, werteten die Gewerkschaften sie als Schritt in die richtige Richtung. Auf Widerstand stiess hingegen wieder der Vorschlag, das Gesetz in Arbeitszeitfragen ausser Kraft setzen zu können, wenn ein "repräsentativer" Arbeitnehmerverband mit einem Unternehmen in einem Gesamtarbeitsvertrag "gleichwertige" andere Bestimmungen vereinbare. Die Gewerkschaften sahen darin einen Abbau und eine Deregulierung des Arbeitnehmerschutzes und befürchteten, die bundesrätlichen Revisionsvorschläge würden mit ihrer klar wirtschaftsfreundlichen Ausrichtung die Arbeitgeber zu immer weitergehenden Forderungen ermutigen. Der SMUV und der SBG-Frauenkongress hatten bereits vor der Veröffentlichung des Vernehmlassungsentwurfs angekündigt, notfalls das Referendum ergreifen zu wollen [12].
Die Vernehmlassung zum Arbeitsgesetz wurde ebenfalls dazu benutzt, um Kantone, Parteien und interessierte Organisationen nach ihrer Meinung zu einem gesamtschweizerischen arbeitsfreien Feiertag am 1. August zu befragen, wie dies eine im April lancierte Volksinitiative der Nationalen Aktion verlangt [13].
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Löhne
Trotz starkem Arbeitskräftemangel wuchsen seit 1986 die Reallöhne mit 5,8% langsamer als die Produktivität, die im gleichen Zeitraum jährlich um 2% zulegte. Dieser Trend hielt weiterhin an: Gemäss einer Statistik des Biga, die auf den Unfallmeldungen der verunfallten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer basiert, erhöhten sich 1989 die Nominallöhne um durchschnittlich 4%, womit das Lohnwachstum nur leicht über der allgemeinen Teuerung lag. Dieser Umstand, der angesichts der weltweit höchsten Löhne und des teuren Schweizer Frankens der Konkurrenzfähigkeit unserer Wirtschaft nur zustatten kommen kann, trug denn auch den Sozialpartnern mehrfach grosses Lob seitens des Biga ein [14].
Beobachter waren aber der Ansicht, dass in Anbetracht der Teuerung und der Hochkonjunktur die Gewerkschaften ihre Zurückhaltung bald aufgeben würden [15]. Und tatsächlich scherten im Herbst die beiden Gewerkschaften der Metall- und Maschinenindustrie aus und forderten Lohnerhöhungen – inklusive Teuerungsausgleich – bis zu 10%. Dieses Vorprellen der Gewerkschaften, die – entgegen den Gepflogenheiten – ihre Forderungen noch vor Aufnahme der Verhandlungen in der Presse publik machten, wurde von den Arbeitnehmern der Maschinenindustrie (AMS) als unnötige Verhärtung der Fronten und als Verletzung des "Friedensabkommens" bedauert [16].
Der Herbst wurde dennoch nicht so 'heiss' wie erwartet, da sich die übrigen Gewerkschaften bedeutend reservierter verhielten. Sie erklärten ihre erneute Zurückhaltung damit, dass die Statistiken über die durchschnittliche Lohnentwicklung nicht sehr aussagekräftig seien, da sie individuelle und leistungsbedingte Lohnerhöhungen nicht einbezögen und Mischrechnungen aus Teuerung, Reallohnerhöhungen, Bildungsurlaub und Arbeitszeitverkürzung nicht berücksichtigten. Überdies sei ihnen weniger an einer generellen Lohnerhöhung gelegen als vielmehr an einer Angleichung der Frauen- an die Männerlöhne, die zwar Fortschritte mache, aber immer noch viel zu wünschen übrig lasse [17].
Mehr als die Hälfte der schweizerischen Wohnbevölkerung findet die Einkommensverteilung ungerecht. Dies ging aus einer Untersuchung hervor, die das Soziologische Institut der Universität Zürich mit Unterstützung des Nationalfonds durchführte. Drei Viertel der Befragten waren der Ansicht, dass Landarbeiter, Verkäuferinnen und Krankenschwestern mehr verdienen sollten. Mehr als die Hälfte sprach sich dafür aus, die Gehälter von Bundesräten, Ärzten und Verwaltungsrat-Delegierten zu kürzen. Praktisch ein Drittel würde der Einführung eines garantierten Mindesteinkommen zustimmen, aber die überwiegende Mehrheit wäre nicht bereit, ihren Lohn ausserhalb des familiären Umfeldes offenzulegen. Die Studie ergab, dass Befragte mit gutem Einkommen und hohem Bildungsniveau die sozialen Ungerechtigkeiten weniger wahrnehmen. Unter den Sympathisanten der FDP hatten nur 40% Zweifel an der gerechten Entlöhnung in unserem Land, während 90% der der SP nahestehenden Befragten die herrschenden Einkommensverhältnisse in Frage stellten [18].
1988 hatte der Nationalrat beschlossen, einer 1986 eingereichten parlamentarischen Initiative Eggli (sp, ZH) grundsätzlich stattzugeben, die in Art. 325 OR ein generelles Verbot von Abtretungen und Verpfändungen künftiger Lohnforderungen verankern wollte. Die Initiative hatte vor allem Lohnzessionen bei Abzahlungs- und Kleinkreditgeschäften im Visier. Bei der konkreten Ausgestaltung schwächte die Petitions- und Gewährleistungskommission das Ansinnen des inzwischen aus dem Parlament ausgeschiedenen Initianten etwas ab und schlug vor, die Abtretung oder Verpfändung bei allen obligationenrechtlichen Rechtsgeschäften auszuschliessen, sie zur Sicherung familienrechtlicher Unterhalts- oder Unterstützungspflichten aber weiterhin zuzulassen. Der Bundesrat sprach sich ebenfalls für die modifizierte Version aus [19].
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Der sich in der Bundesverwaltung und den Regiebetrieben verschärfende Personalmangel veranlasste den Bundesrat, die für 1990 und 1991 noch verbleibenden Phasen der Revision der Ämterklassifikation zusammenzulegen und auf 1990 vorzuziehen, was zu Mehraufwendungen von 63 Mio Fr. führen dürfte. Auf anfangs 1989 war bereits der grössere Teil des Bundespersonals neu eine Besoldungsklasse höher eingereiht worden [20].
Da die Löhne der Bundesbeamten aber weiterhin hinter denen der Privatwirtschaft nachhinken – und vor allem bei SBB und PTT zu einer bedeutenden Abwanderung von Mitarbeitern führen – forderten die Personalverbände Lohnerhöhungen von 5% sowohl beim Grundlohn als auch bei den Zuschlägen für Nacht- und Sonntagsarbeit sowie eine Nachteuerungszulage für das Jahr 1989. Ende Jahr beschloss die Regierung, ab 1.6.1990 verbesserte Zeitzuschläge für Nachtarbeit einzuführen. Eine ergänzende Teuerungszulage lehnte sie allerdings ab. Ebenfalls in der Absicht, den Bund als Arbeitgeber attraktiver zu machen, gewährte die Verwaltung ihren Beamten der Städte Bern, Basel, Lausanne und Winterthur einen jährlichen ausserordentlichen Ortszuschlag von 1000 Fr., womit diese ihren Kollegen in Genf und Zürich, die seit 1987 bzw. 1989 eine Zulage von 2000 Fr. erhalten, zumindest teilweise gleichgestellt werden [21]. Angesichts der prekären Personalsituation ermächtigte die Exekutive zudem den Vorsteher des EFD, mit den Personalverbänden Verhandlungen aufzunehmen, und kündigte an, dem Parlament in absehbarer Zeit eine weitere Besoldungsvorlage zu unterbreiten [22].
Eine parlamentarische Initiative Haller (sp, BE), welche im Beamtengesetz eine zivilstandsunabhängige Ausgestaltung der Anspruchsberechtigung für Lohnbestandteile und Sozialabgaben schaffen wollte, scheiterte schon in der vorberatenden Nationalratskommission, welche der Ansicht war, diese Frage solle nicht durch eine Gesetzesänderung, sondern durch Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern gelöst werden [23].
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Gesamtarbeitsverträge
1989 kann als ein Zwischenjahr betrachtet werden, da keine bedeutenden Gesamtarbeitsverträge (GAV) ausgehandelt oder abgeschlossen wurden. Das heisst aber nicht, dass im Bestehenden kein Zündstoff gelegen hätte. Die Auslieferung des 1988 erbittert ausgehandelten GAV in der Druckindustrie wurde von den Gewerkschaften gestoppt, da der Schweizerische Verband Graphischer Unternehmen (SVGU) einige zehntausend Exemplare des neuen GAV gedruckt hatte, die nicht alle getroffenen Abmachungen enthielten [24]. Im Buchbindergewerbe herrschte ab Ende September ein vertragsloser Zustand; die Verhandlungen waren nach acht Runden wegen Differenzen bei den Frauenlöhnen ergebnislos abgebrochen worden [25].
Punktuelle Verhandlungen oder Streitigkeiten wiesen auf recht divergierende Tendenzen hin. Im Zeichen der Individualisierung und Flexibilisierung aller Komponenten des Arbeitsmarkts, vor allem aber der Arbeitszeit, versuchten verschiedene Arbeitgeber, die GAV durch Einzelarbeitsverträge auszuhöhlen. Die Gewerkschaften, die eine Entsolidarisierung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und einen Rückgang ihres Einflusses befürchteten, bekämpften diesen Trend vehement. Dass ihre Sorge nicht ungerechtfertigt war, zeigte sich bei der Erneuerung des GAV in der Basler Chemie, wo von den rund 25 000 Beschäftigten nur noch etwa 8000 dem GAV unterstellt sind: der neue GAV, bei dem die Gewerkschaften ihre Forderungen nur beschränkt erfüllt bekamen, konnte nur knapp unter Dach und Fach gebracht werden [26]. Wo auch immer möglich, arbeiteten die Gewerkschaften deshalb auf Einheitsverträge für ganze Branchen hin. Erfolge konnten sie dabei in der Baubranche und der Haustechnikbranche erzielen; aber auch bei den Journalisten zeichnete sich ein Zusammenschluss zwischen dem Verband der Schweizer Journalisten und der Schweizerischen Journalistinnen- und Journalisten-Union (SJU) ab [27].
Einig waren sich die Sozialpartner zum Teil in ihrer Forderung nach Allgemeinverbindlicherklärung der GAV: die Gewerkschaften im Hinblick auf einen umfassenderen Schutz aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Branche, die Arbeitgeber aus Verärgerung, dass nichtorganisierte Betriebe sowohl vom Arbeitsfrieden profitieren als auch Vorteile aus ihrem an keine Abmachungen gebundenen Personalmanagement ziehen können [28]. Eine Allgemeinverbindlicherklärung kam im Gastgewerbe auf Wunsch der Sozialpartner zustande, da von den rund 105 000 Beschäftigten der Branche nur etwa 20 000 dem 1988 hart umkämpften GAV unterstellt gewesen wären [29].
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Das Biga registrierte für 1989 vier kollektive Arbeitsstreitigkeiten, wovon zwei im Berichtsjahr ihren Abschluss fanden. In zwei Fällen kam es zu einer Arbeitsniederlegung von mindestens einem Tag; die Zahl der daran beteiligten Arbeitnehmer belief sich auf 22 und jene der verlorenen Arbeitstage auf 265. In den beiden anderen Bewegungen beschränkte sich der Arbeitsausfall auf einige Stunden (Warnstreiks). Einer der im Berichtsjahr abgeschlossenen Arbeitskonflikte entfiel auf das graphische Gewerbe, der andere auf den sozialen Bereich. Hauptsächlichster Streikgegenstand war dabei die Entlassung von Mitarbeitern bzw. die Restrukturierung der Unternehmung. Die geringe Zahl von Arbeitsniederlegungen bedeutet aber nicht, dass 1989 bezüglich der Sozialpartnerschaft ein konfliktfreies Jahr war, doch konnten die meisten Streitigkeiten am Verhandlungstisch bereinigt werden.
Aus dem internationalen Vergleich geht hervor, dass in der Schweiz der Arbeitsfrieden weiterhin hochgehalten wird: In den 80er Jahren gingen pro 1000 Beschäftigte lediglich 1,4 Tage durch Streiks verloren, gegenüber 237 in den USA, 666 in der BRD und 1123 in Italien, dem streikanfälligsten Land Europas [30].
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Schutz der Arbeitnehmer
Die Gewerkschaften werteten es als besonderen Erfolg, dass der Bundesrat anfangs Jahr die Stoffverordnung mit Bestimmungen ergänzte, nach denen bis 1995 alle Erzeugnisse, ,die das gesundheitsschädigende Asbest enthalten, schrittweise durch unschädliche Stoffe ersetzt werden müssen, hatte doch der Kampf gegen dieses nachweislich krebserregende Material 1985 mit einer Broschüre des SGB ("Asbest und Gesundheit am Arbeitsplatz") begonnen [31]. Die Gewerkschaften wiesen allerdings darauf hin, dass Asbest bei weitem nicht der einzige krebserregende Stoff ist, der in der Arbeitswelt Verwendung findet, und dass in gewissen Branchen – so etwa der Baubranche – die Belastung der Arbeitnehmer eher noch zunimmt. Um eine breitere Öffentlichkeit auf diese Gefährdungen aufmerksam zu machen, stellten die Gewerkschaften die diesjährigen 1. Mai-Feiern unter das Motto "Schutz und Gesundheit am Arbeitsplatz" [32].
Zum Thema Schutz am Arbeitsplatz lancierte die Gewerkschaft Bau und Holz (GBH) eine breitangelegte Kampagne. Auf dem Bau nahm in den letzten Jahren die Zahl der Unfälle mit 13% weit stärker zu als die Beschäftigung (+5 %); durchschnittlich verunfallt jährlich jeder dritte Arbeitnehmer. Die GBH verlangte eine Verdoppelung der Zahl der Suva-Inspektoren und eine sorgfältigere Einführung neuer Arbeitnehmer, da es sich gezeigt hatte, dass junge, unerfahrene und ausländische Arbeitnehmer am häufigsten verunfallen [33].
Aber auch der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) zeigte sich ob der steigenden Zahl der Unfälle besorgt und stellte ein eigenes Massnahmenpaket vor, mit dem in erster Linie Verhaltensänderungen bezweckt werden sollen; die Baumeister versprachen aber auch, den Termindruck auf Baustellen zu mindern [34].
Weil auf Schweizer Baustellen Selbständigerwerbende nicht obligatorisch der Gesetzgebung über die Arbeitssicherheit unterstehen, musste der Bundesrat dem Parlament den Verzicht auf die Ratifikation des Übereinkommens 167 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) beantragen, welches verschiedene Bestimmungen zum Arbeitsschutz im Bauwesen enthält. Hingegen konnte die Regierung das Abkommen 168, das sicherstellen will, dass die Systeme zum Schutz vor Arbeitslosigkeit und zur Förderung der Beschäftigung aufeinander abgestimmt werden, dem Parlament zur Ratifizierung empfehlen, da dieses Abkommen auch der schweizerischen Gesetzgebung entspricht [35].
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Weiterführende Literatur
Arbeitsrecht. Ein Ratgeber aus der Beobachter-Praxis, Glattbrugg 1989.
M. Frank, Mobilität der Arbeit und regionale Lebensqualität, Grüsch 1989.
G. Sheldon, Die Dynamik der Arbeitslosigkeit in der Schweiz. Schlussbericht zum Forschungsprojekt "Risiko und Dauer der Arbeitslosigkeit, Bern 1989.
Bilanz, 1989, Nr. 1, S. 66 ff. (Dossier zum Arbeitsmarkt).
O. Blanc, «Le vieillissement de la force de travail: un point d'interrogation pour l'avenir économique de la Suisse», in Revue Economique et Sociale, 47/1989, S. 177 ff.
K. Hug, "Arbeitsmarktpolitik mit veränderten Vorzeichen", in Schweizer Monatshefte, 69/1989, S. 987 ff.
Ders., "Dynamik, Knappheit, Chancen: Bemerkungen zu Konjunktur und Arbeitsmarkt", in Die Volkswirtschaft, 63/1990, Nr. 1, S. 9 ff.
A. P. Speiser, " Über die geistige und soziale Bewältigung des technischen Wandels", in Schweizer Monatshefte, 69/1989, S. 295 ff.
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G. Gasparini, «Le changement des modèles culturels du temps et le problème de la flexibilité dans la société contemporaine», in Schweizerische Zeitschrift für Soziologie, 15/1989, S. 363 ff.
N. Walter / E. Seiffert, "'Zeit für Arbeit': Ein Plädoyer für mehr Zeitsouveränität", in NZZ, 28.10.89.
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J. Clottu, "Lohnentwicklung: Verstärkter Anstieg der Nominallöhne in den Jahren 1989 und 1990", in Die Volkswirtschaft, 63/1990, Nr. 7, S. 35 ff.
G. Hischier / H. Zwicky, "Wahrnehmung der sozialen Ungleichheit in der Schweiz", in Widerspruch, 1989, Nr. 17, S. 109 ff.
R. A. Müller, "Lohnentwicklung im ungleichgewichtigen Arbeitsmarkt", Die Volkswirtschaft, 62/1989, Nr. 1, S. 11 ff.
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[1] NZZ, 10.1.89 (Trend aufs Land), 16.2.90 (Zahlen 1989) und 19.4.90 (Demographiebericht).
[2] SGT, 18.3.89; BaZ, 16.8.89.
[3] NZZ, 24.1.90. Die amtlichen Statistiken weisen die Arbeitslosenquote an einem bestimmten Stichtag aus; eine Untersuchung der Universität Basel, zeigte, dass in den Jahren 1985 und 1986, in denen die offizielle Arbeitslosenquote bei 1,0 bzw. 0,9% lag, über 5% der Bevölkerung mindestens einmal von Arbeitslosigkeit betroffen waren: siehe Lit. Sheldon; Presse vom 15.2.89; Baz, 4.3.89.
[4] Lit. Hug, Dynamik.... Die Zahl der wegen Kurzarbeit ausgefallenen Arbeitsstunden verringerte sich ebenfalls massiv (NZZ, 1.2.90). Für die Zusammensetzung der "Sockelarbeitslosen" und deren menschlichen und sozialen Probleme siehe Presse vom 14.4.89 (Beschäftigungsprogramme des Schweizerischen Arbeiterhilfswerks); Vr, 17.5.89; TA, 2.5. und 29.6.89; NZZ, 24.1.90.
[5] Lit. Hug, Dynamik...; NZZ, 6.1.90.
[6] Lit. Hug, Arbeitsmarktpolitik; Presse vom 7.1.89 (Pressekonferenz des Biga-Direktors); NZZ, 24.5.89. Für die "Weiterbildungsoffensive" des Bundes siehe unten, Teil I, 8a (Formation professionnelle). Zum computergestützen Arbeitsplatz Schweiz siehe BZ, 31.5.89.
[7] BBl, 1989, III, S. 927; NZZ, 20.1. und 1.9.89 (NRKommission); Amtl. Bull. NR, S. 236 ff., 250 ff., 1247 ff. und 1806; NZZ, 20.5.89 (StR-Kommission); Amtl. Bull. StR, S. 353 und 623. Zur Vorgeschichte siehe SPJ 1987, S. 189 und 1988, S. 192.
[8] BaZ, 22.9.89.
[9] SGB, 1989, Nr. 1; BZ, 3.1.89; TA, 5.1.89; Lit. Hug (Arbeitsmarkt). Wie eine Statistik des Biga zeigt, ging die Arbeitszeit zwischen 1986 und 1989 um 2,3% auf durchschnittlich 42,4 Wochenstunden zurück (SGT, 16.6.89).
[10] Presse vom 14.9.89.
[11] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1156. NZZ, 25.1.89; Bund, 9.3.89; LNN, 13.3.89; TA, 18.3.89; Vat., 22.3.89.
[12] WoZ, 10.3.89; Suisse, 11.3., 22.4. (SMUV) und 11.6.89; TA, 18.3.89; LNN, 12.6.89 (SGB-Frauen); Presse vom 14.9.89; Suisse, 18.9., 19.9. und 16.11.89; VO, 21.9., 19.10 und 26.10.89; TW, 28.9.89; Vr, 11.10.89; NZZ, 12.10.89 (Arbeitgeber); SHZ, 30.11.89.
[13] BBl, 1989, I, S. 1343. Ein von NR Ruf (na, BE) in diesem Sinn eingereichtes Postulat wurde überwiesen (Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1735). Siehe dazu auch oben, Teil I, 1a (Nationalbewusstsein).
[14] Lit. Clottu und Lit. Müller; LNN, 16.1.89; Ww, 24.8.89; BaZ, 23.12.89; SGT, 16.6.90. OECD-Zahlen zu den Schweizer Löhnen im internationalen Vergleich: Suisse, 16.7.89.
[15] LNN und LM, 20.7.89; TA, 20.7. und 26.8.89; Ww, 24.8.89; Suisse, 22.11.89.
[16] Presse vom 16.9. (SMUV) und 25.9.89 (CMV). Arbeitgeber: TA, 25.10.89; NZZ, 1.11.89; Ww, 2.11.89. Weil der SMUV seine Forderungen in der Uhrenindustrie, wo es v.a. auch um die Anpassung der Frauenlöhne ging, auf dem Verhandlungsweg nicht durchsetzen konnte, rief er das Schiedsgericht der Uhrenindustrie an; bis zum Ende des Berichtsjahres konnte keine Einigung erzielt werden (BaZ, 23.10. und 23.12.89). Siehe auch unten, Gesamtarbeitsverträge.
[17] Ww, 28.9.89; SGT, 6.12.89. Für die Entwicklung der Frauenlöhne seit 1986 siehe Lit. Clottu. Auf die Stellung der Frau in der Arbeitswelt und die Vernehmlassung zum Bericht der Arbeitsgruppe "Lohngleichheit" wird an anderer Stelle eingegangen: siehe unten, Teil I, 7d (Stellung der Frau).
[18] Lit. Hischier/Zwicky; TA und Suisse, 7.4.89.
[19] BBl, 1989, III, 1233 ff. (Gesetzesentwurf) und 1990, I, S. 120 ff. (Stellungnahme des Bundesrates); NZZ, 28.10.89 und 9.1.90. Siehe SPJ 1988, S. 95.
[20] NZZ, 24.4.89. Siehe auch SPJ 1988, S. 32.
[21] NZZ, 12.2.89 und 21.12.89; Bund, 15.4.89 und 15.12.89; BaZ, 23.12.89. Der Ortszuschlag von 1000 Fr. gilt auch für Beamte, die ihren Wohnsitz in der Agglomeration der Städte Bern, Basel, Lausanne, Genf und Zürich haben.
[22] Bund, 16.6. und 18.8.89; NZZ, 11.10., 27.10., 31.10. und 2.11.89.
[23] Verhandl. B.vers., 1989, V, S. 26; NZZ, 19.5.89.
[24] Vr, 12.4.89.
[25] Bund, 8.9.89; TA, 10.10.89.
[26] BaZ, 21.9., 2.11., 22.12 und 23.12.89.
[27] Baugewerbe: NZZ, 22.5.89; Haustechnikbranche: NZZ, 12.12.89; Journalisten: TA, 8.8. und 29.8.89; NZZ, 8.8. und 28.8.89; AT, 2.9.89; klartext, 1989, Nr. 5, S. 27.
[28] BZ, 24.6.89 (Arbeitgeberverband Schweizerischer Maschinen- und Metallbauindustrieller).
[29] NZZ, 8.2. und 12.9.89; TA, 20.7.89. Für die Haltung des Bundesrates und der Verwaltung zur Allgemeinverbindlicherklärung siehe Amtl. Bull. NR, 1989, S. 628 (Antwort auf eine Interpellation Longet, sp, GE) und NZZ, 27.10.89. Für die GAV allgemein siehe auch SPJ 1988, S. 189 f.
[30] Die Volkswirtschaft, 63/1990, Nr. 3, S. 35.
[31] LM, 11.1.89; Suisse, 12.1.89; TW, 24.1. und 14.4.89.
[32] TW und Vr, 23.1.89; LM, 25.4.89; VO, 27.4.89; BZ, 29.4.89; Presse vom 2.5.89; Ww, 25.5.89.
[33] NZZ, Vr und TW, 11.7.89.
[34] NZZ und 24 Heures, 4.10.89.
[35] BBl, 1989, III, S. 1592 ff.; NZZ und JdG, 2.11.89.
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