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Bildung, Kultur und Medien
Kultur, Sprache, Kirchen
Das Bundesamt für Kulturpflege, die Landesbibliothek und das Landesmuseum wurden zu einem Bundesamt für Kultur zusammengefasst, dem auch das neugeschaffene Schweizerische Literaturarchiv angegliedert wurde. — Die Revision von Art. 135 StGB ("Brutaloverbot") und der Entwurf für ein totalrevidiertes Urheberrechtsgesetz stiessen bei den Kulturschaffenden auf breite Ablehnung. — Der Bericht "Zustand und Zukunft der viersprachigen Schweiz" stellte zwei Varianten für einen neuen Sprachenartikel zur Diskussion. — In Basel fand im Mai die europäische ökumenische Versammlung "Frieden in Gerechtigkeit" statt, das grösste konfessionsüberspannende Treffen seit der Glaubensspaltung.
Kultur
Stehen wir an der Schwelle zur Kulturgesellschaft? Prägen Kunst und Kultur tatsächlich alle unsere Lebensbereiche? Und was ist das Wesen dieses zusehends hektischer werdenden Kulturbetriebs? Über diese Fragen wurde zum Teil recht heftig debattiert. Für die einen übernimmt die Kultur in unserer hochtechnisierten Gesellschaft immer mehr die Funktion eines notwendigen Kompensats zu den fortschreitenden Nivellierungsprozessen und zur zunehmenden Religionslosigkeit der Menschen. Die Kultur ist, so die Vertreter dieser Richtung, "postmodern", entideologisiert, pflegeleicht und erschwinglich geworden, der Begriff der Avantgarde hat sich selber überlebt. Die anderen warnen vor den neokonservativen Implikationen einer derartigen Betrachtungsweise, rufen zum Widerstand gegen die allgemeine Tendenz zur Unverbindlichkeit auf und hinterfragen den Stellenwert einer omnipräsenten, oftmals zweckentfremdeten und nicht selten ganz dem Kommerz unterstellten Kultur. Sie weisen darauf hin, dass nur wenige vom aktuellen Kunstboom profitieren, nämlich diejenigen, die sich besonders gekonnt und spektakulär in Szene zu setzen wissen, während die nichtereignishafte Kunst mehr und mehr marginalisiert wird [1].
Der Begriff, der quasi stellvertretend für die Monopolisierungs- und Materialisierungstendenzen im Kulturbereich steht, ist jener des Kultursponsorings, welches sich vom klassischen Mäzenatentum dadurch unterscheidet, dass die aktive Pflege des unternehmerischen Images hauptsächlichstes Handlungsziel ist und sich Leistung und Gegenleistung wechselseitig bedingen. Entsprechend werden in erster Linie kulturelle Grossanlässe gesponsert, manchmal in dezenter Form, oftmals aber in aggressiver, letztlich kulturverachtender Manier [2]. Die Schriftstellervereinigung "Gruppe Olten" sprach sich an ihrer Jahresversammlung deutlich gegen Sponsoring aus, da es Bund, Kantone und Gemeinden längerfristig dazu verleiten könnte, sich aus der Kulturförderung zurückzuziehen. Die Bevorzugung der öffentlichen Finanzierung vor der privaten hinderte die Schriftsteller allerdings nicht daran, wachsende Staatsverdrossenheit zu zeigen. Die vom Bieler Alex Gfeller aufgeworfene Frage, ob sich die Mitglieder der Gruppe überhaupt an den Feierlichkeiten "700 Jahre Eidgenossenschaft" beteiligen sollten, wurde ausführlich diskutiert. Die Meinungen gingen dabei weit auseinander, aber schliesslich setzte sich die Einsicht durch, dass es dem einzelnen zu überlassen sei, ob und wo er an den geplanten Festlichkeiten und Publikationen mitwirken wolle [3].
Wie eine Univox-Umfrage über die kulturelle Zugehörigkeit ergab, fühlen sich immer mehr Schweizer primär als Weltbürger. Dieser Trend ist besonders deutlich bei Romands, SP-Sympathisanten und Frauen. Städter zeigten sich dabei erwartungsgemäss weltoffener als Landbewohner. Der europäische Kulturraum sprach ebenfalls Frauen, Welschschweizer und linke Kreise mehr an als den Rest der Bevölkerung, doch war hier auch die Generation der unter 40-jährigen überproportional vertreten [4].
Der Frage der kulturellen Integration der Schweiz in Europa wurde denn auch allgemein grosse Bedeutung beigemessen. Im Rahmen des Europaratprojekts "Kultur und Region" luden der Europarat, die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren und das BAK im Oktober in Interlaken zu einem Seminar mit dem Thema "Kulturelle Identität und regionale Entwicklung" ein, zu welchem sich rund 80 Teilnehmer aus zahlreichen Ländern Europas einfanden. In verschiedenen Voten war dabei zu hören, dass die Schweiz mit ihrer Erfahrung in der Pflege der sprachlichen und kulturellen Vielfalt als Modell für ein föderatives Europa herangezogen werden könnte. Die Haltung des Bundesrates wurde vom Direktor des BAK folgendermassen umrissen: Ziel der europäischen Integration dürfe nicht sein, auf eine "verwaschene" europäische Alltagskultur hinzuarbeiten, sondern das vorhandene breite Spektrum der Kulturformen zu erhalten; mit Blick auf den politischen und wirtschaftlichen Grossraum Europa seien die Regionen mehr denn je aufgerufen, ihre kulturelle Rolle neu zu definieren, eigenständige und, falls nötig, gar unbequeme Gegenpositionen zu beziehen und sich als bewusste Kontrapunkte zu einer zunehmenden kulturellen Nivellierung zu verstehen [5].
Vierzig Jahre nach der von Denis de Rougemont organisierten ersten Europäischen Kulturkonferenz lud das Genfer Centre européen de la culture im Dezember rund 200 Teilnehmer aus 22 Ländern zur zweiten Auflage dieser Konferenz ein, mit dem Anspruch, eine kulturell-politische Bilanz Europas zu ziehen. Die Tagung unter der Leitung des Generaldirektors der Unesco befasste sich mit Themen wie dem Föderalismus, dem Bild Europas in der Welt, der Erziehung zum Europabürger, dem Europa der Medien und dem Ost-West sowie dem transatlantischen Dialog [6].
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Auf den 1. Juli wurden das Bundesamt für Kulturpflege, die Landesbibliothek und das Landesmuseum zu einem Bundesamt für Kultur (BAK) mit rund 300 Mitarbeitern zusammengefasst. Mit dieser Restrukturierung, die dem Bestreben Bundesrats Cottis entspricht, die Organisationsstruktur des EDI zu straffen, sollen die rechtlich beschränkten Möglichkeiten des Bundes in der Kulturförderung besser gebündelt, politisch optimal ausgeschöpft und effizienter ausgespielt werden [7].
Eine der Hauptaufgaben des neuen BAK ist die Modernisierung der Landesbibliothek (SLB), welche — in den letzten Jahrzehnten eher als Stiefkind der Kultur behandelt — gegenüber allen namhaften anderen Bibliotheken der Schweiz, geschweige denn des Auslands, ins Hintertreffen geraten ist. In den nächsten Jahren soll die Landesbibliothek zu einem wissenschaftlichen Dokumentations- und Informationszentrum ausgebaut und nach dem Vorbild ausländischer Nationalbibliotheken zu einem wichtigen Instrument der Kulturförderung (mit Ausstellungen, Symposien, internationalen Projekten) aufgewertet werden. Als Ausdruck der neuen Politik konnte der Umstand gewertet werden, dass nicht — wie ursprünglich erwartet — ein Geisteswissenschafter, sondern ein Informatiker und Manager, der Neuenburger J.-F. Jauslin, das Rennen um die Nachfolge von F. G. Maier als Direktor der SLB machte [8].
Im Sommer unterschrieben Friedrich Dürrenmatt und Bundesrat Cotti einen Erbvertrag, welcher der Eidgenossenschaft den literarischen Nachlass des Schriftstellers sichert, unter der Bedingung allerdings, dass zu diesem Zweck ein Schweizerisches Literaturarchiv (SLA) geschaffen werde. Aufgabe dieses Archivs wird die wissenschaftliche Archivierung und Aufarbeitung von literarischen Vor- und Nachlässen sowie eine breite Öffentlichkeitsarbeit sein. Der Bundesrat beschloss, das SLA der Landesbibliothek anzugliedern, wo bereits die Nachlässe von S. Corinna Bille, Blaise Cendrars, Maurice Chappaz, Hermann Hesse, Carl Spitteler, Rainer Maria Rilke und anderer eingelagert sind. Als Standort des SLA wählte der Bundesrat Bern und enttäuschte so die Erwartungen dezentraler Standorte, allen voran die Stadt Solothurn, welche aufgrund ihrer Verdienste um die alljährlich dort stattfindenden Literaturtage gehofft hatte, das prestigeträchtige Archiv beherbergen zu dürfen [9]. Ein weiteres nationales Kulturarchiv wird möglicherweise aufgrund einer vom Nationalrat überwiesenen Motion entstehen: Angesichts der nationalen Aufgabe, schweizerisches Kulturgut sicherzustellen, wurde der Bundesrat beauftragt, nach Lösungen für die Schaffung einer zentralen Phono- und Videothek zu suchen [10].
Als weiteres Sorgenkind neben der SLB übernahm das BAK auch die Zweigstelle des Schweizerischen Landesmuseums im Schloss Prangins bei Nyon, deren Finanzdebakel im Vorjahr Parlament und Öffentlichkeit aufgeschreckt hatte. Ein Bericht der Geschäftsprüfungskommission beider Räte wies die Hauptverantwortung für die massive Kostenüberschreitung dem ehemaligen Direktor des Amtes für Bundesbauten und dem Architekten zu. Kritische Stimmen meinten allerdings, mit dieser klaren Schuldzuweisung habe sich das Parlament etwas vorschnell aus der Verantwortung gestohlen, denn immerhin obliege ihm ja in letzter Instanz die Kontrolle über die grossen Bauvorhaben des Bundes, und schliesslich hätten ja auch die warnenden Stimmen – so etwa diejenige von Nationalrat A. Müller (ldu, AG) – nicht gefehlt. Bei der Diskussion des Geschäftes in der Grossen Kammer überwogen dann wieder die versöhnlichen Töne. Die Parlamentarier hielten weiterhin dafür, mit der Instandstellung von Prangins ein Zeichen der Verbundenheit mit der welschen Minderheit zu setzen, und gewährten ohne lange Diskussion den Zusatzkredit von rund 53,5 Mio Fr. Der Bundesrat hatte bereits Ende August beschlossen, die am 1. Juli 1987 verfügte Einstellung der Bauarbeiten in Prangins aufzuheben. Das Museum soll nun 1998 – zum 150. Jahrestag der Verfassung von 1848 – endlich seine Tore dem Publikum öffnen [11].
Zur 700-Jahrfeier will der Bund dem Schweizer Volk als weitere Aussenstelle des Landesmuseums ein "Panorama der Schweizer Geschichte" schenken. Im alten Zeughaus in Schwyz soll so ein thematisch und konzeptionell neuartiges nationales Museum entstehen, welches in moderner musealer Gestaltung die Gründungsgeschichte der Eidgenossenschaft und die kultur- und sozialgeschichtlichen Bedingungen eines alpinen Staatswesens zur Darstellung bringt. Beide Räte stimmten einer entsprechenden Botschaft des Bundesrates zu und bewilligten einen Objektkredit von 13 Mio Fr. [12].
Nach dem klaren Ja des Ständerates und der vorberatenden Nationalratskommission lenkte der Bundesrat ein und erklärte sich bereit, die beiden gleichlautenden Motionen Zumbühl (StR, cvp, NW) und Steinegger (NR, fdp, UR) zur Gewährung eines ausserordentlichen Bundesbeitrages von 7 Mio Fr. an die Kosten für die betriebliche und touristische Infrastruktur des Freilichtmuseums Ballenberg (BE) entgegenzunehmen. Die Grosse Kammer überwies darauf den Vorstoss diskussionslos [13]. Geringere Finanzprobleme kennt das Verkehrshaus in Luzern, das sein 30-jähriges Bestehen feiern konnte. Mit über 14 Mio Eintritten in diesem Zeitraum darf es sich als das meistbesuchte Museum der Schweiz und als eines der bedeutendsten und vielseitigsten seiner Art in Europa rühmen [14].
Einen runden Geburtstag konnte auch die Stiftung Pro Helvetia begehen. 1939 zur "Abwehr gegen unschweizerisches Gedankengut" gegründet, wurde die ursprüngliche Arbeitsgemeinschaft 1949 in eine ausschliesslich vom Bund finanzierte öffentlichrechtliche Stiftung umgewandelt und deren Aufgaben 1965 gesetzlich verankert. In den letzten Jahren fand die Pro Helvetia wieder vermehrt zu ihrer vorübergehend etwas in den Hintergrund gerückten Prioritätensetzung — der Propagierung schweizerischer Kultur im Ausland — zurück: von den 1989 zur Verfügung stehenden 21 Mio Fr. gab die Stiftung im Inland nur noch rund 9 Mio Fr. aus. Diese Ausrichtung — Osteuropa soll dabei in den nächsten Jahren einen Schwerpunkt bilden — wird sowohl vom EDI wie vom EDA unterstützt und gefördert [15]. Um die Gelder der Stiftung Pro Helvetia im Ausland noch effizienter einsetzen zu können, verlangte deren Präsident, der Zürcher Nationalrat S. Widmer (Idu) in einer als Postulat überwiesenen Motion, der Bund solle das Schweizer Verlagswesen bei Buchausstellungen im Ausland mit einem jährlich wiederkehrenden Beitrag durch das BAK unterstützen. In seiner Antwort zeigte sich der Bundesrat dem Anliegen gegenüber durchaus aufgeschlossen und versprach, eingehende Abklärungen zu treffen [16].
Im Anschluss an das Nationale Forschungsprogramm (NFP) 16 ("Methoden zur Erhaltung von Kulturgütern"), welches 1988 abgeschlossen werden konnte, wurde auf den 1. Januar 1989 die Nationale Informationsstelle für Kulturgütererhaltung (NIKE) als selbständige, von einem privaten Trägerverein betriebene Institution ins Leben gerufen. NIKE, zu deren wichtigsten Aufgaben die Information, Aufklärung, Koordination und Sensibilisierung im Bereich der Pflege und Erhaltung von Kulturgütern zählen, wird von einer Mehrheit der Kantone, von Gemeinden und Vereinen getragen und vom Bund subsidiär unterstützt [17]. Die vom ehemaligen BA für Forstwesen und Landschaftsschutz betreute Dienststelle Heimatschutz wurde in die Sektion Kunst- und Denkmalpflege des BAK integriert. Das EDI eröffnete im weitern eine Vernehmlassung zur allfälligen Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage für die Denkmalpflege [18].
Die Filmförderung machte durch den Abschluss mehrerer Verträge einen grossen Schritt nach vorn. Wie früher schon mit Frankreich, Kanada und der BRD wurde neu mit Belgien eine Vereinbarung über Koproduktionen auf dem Gebiet des Films abgeschlossen. Der Bundesrat genehmigte zudem ein weiteres derartiges Abkommen mit Italien. Zukunftsweisender noch dürften die Bestrebungen um eine gesamteuropäische Zusammenarbeit sein. Im Rahmen der 24. Solothurner Filmtage bekräftigte der Direktor des BAK mit seiner Unterschrift die Beteiligung der Schweiz — als einzigem Nicht-EG-Land — an einem Pilotprojekt des Europäischen Filmbüros EFDO, welches ein Jahr lang den Verleih von Low-Budget-Filmen aus europäischer Produktion fördern soll. Gleichentags trat die Schweiz in Strassburg dem Europarats-Fonds "Eurimages" zur Förderung der Produktion und des Verleihs europäischer Filme bei. Zur Mitfinanzierung der Anfangsphase der beiden Projekte gewährte der Bundesrat einen Beitrag von 850 000 Fr. [19].
Unter den Kulturschaffenden, besonders jenen aus der Filmbranche, gab die Revision von Art. 135 StGB – besser bekannt als "Brutaloverbot" – viel zu reden. Bereits im Vorfeld der Beratungen im Nationalrat, der das Geschäft in der Sommersession als Zweitrat behandelte, mobilisierten sich die interessierten Kreise. Die Eidg. Filmkommission bezeichnete in einem Brief an alle Ratsmitglieder den Gesetzesartikel als wirkungslos und kontraproduktiv, da er die entsprechenden Erzeugnisse nur in den Untergrund dränge, wo ihre Verbreitung nicht mehr kontrollierbar sei, und wies darauf hin, eine strafrechtliche Regelung berge die Gefahr der Meinungszensur gegen politisch oder anderwie missliebige Filme in sich. Führende Schweizer Kulturschaffende – unter ihnen die Schriftsteller Dürrenmatt, Frisch, Muschg und Walter und die Filmemacher Imhoof, Koerfer und Murer – wandten sich in einem offenen Brief an den Nationalrat und baten ihn eindringlich, den Artikel in der vorliegenden Form zurückzuweisen; ein liberaler Staat habe weder das Recht noch die Aufgabe, über die Schutzwürdigkeit künstlerischer Darstellungen zu befinden; dass er seine Richter als Kunstzensoren einsetzen wolle, sei absurd [20].
Noch höhere Wogen aber schlug die Botschaft des Bundesrates für ein totalrevidiertes Bundesgesetz über das Urheberrecht. Obgleich der eher autorenfreundliche Entwurf der Expertenkommission in der Vernehmlassung grundsätzlich nicht schlecht aufgenommen worden war – einzig die FDP verhielt sich deutlich ablehnend –, hatte der Bundesrat die Verwaltung angewiesen, noch einmal über die Bücher zu gehen. Der neue Gesetzesvorschlag, der erwarteterweise auch Computerprogramme dem Urheberrecht unterstellt, während für die Halbleiter-Topographien ("Chips") ein separater Gesetzesentwurf ausgearbeitet wurde, entschied nun in den beiden neuralgischsten Punkten – Massennutzung und rechtliche Stellung des Arbeitnehmers – deutlich zugunsten der Werknutzer und der Produzenten und gegen die Urheber [21].
Es war deshalb nicht verwunderlich, dass die FDP sogleich nach Veröffentlichung der Botschaft ihre Genugtuung über den neuen Gesetzesentwurf kundtat. Die Arbeitsgemeinschaft der Urheber (AGU) zeigte sich hingegen empört über den Entwurf des Bundesrates. Der Entscheid, die Massennutzung zum privaten Gebrauch weiterhin gebührenfrei zu halten – also keine Abgaben für Kopiergeräte oder Leerkassetten einzuführen, wie dies die meisten europäischen Länder bereits getan haben –, und die arbeitgeberfreundliche Korrektur bei der Rechtszuordnung an Werken, die im Arbeitsvertrag oder unter der Verantwortung eines Produzenten geschaffen werden, wurde von der AGU als Affront empfunden. In den folgenden Wochen und Monaten gelangten Kulturschaffende aller Sparten immer wieder an die Öffentlichkeit. Im November stiegen sie dann gemeinsam auf die Barrikaden: in einer vielbeachteten Pressekonferenz griffen die Vertreter der 18 in der AGU zusammengeschlossenen Organisationen die Haltung des Bundesrates mit harten Worten an – von "reinem Zynismus" und von einer "kalten Enteignung der Urheber" war da die Rede – und sie drohten mit dem Referendum, falls das Parlament das Gesetz in der vorliegenden Form verabschieden sollte [22].
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Eine Untersuchung, welche die Stadt Lausanne 1988 in Auftrag, gegeben hatte, bot einen interessanten Überblick über die Kulturausgaben der grossen Schweizer Städte. In Prozenten der allgemeinen Gemeindeausgaben gemessen lag so 1987 Genf mit 17,4% deutlich an der Spitze, gefolgt von Luzern (6%), Basel (5,8%), St. Gallen (4,9%), Zürich (3,3%) und – ex aequo – Bern und Lausanne (3,2%). Umgerechnet auf aufgewendete Franken pro Kopf der Bevölkerung zeigten sich Basel und Genf besonders kulturfreundlich (740,1 bzw. 550,6 Fr.), während Luzern (257,4), Zürich (231,2), Lausanne (196,5), St. Gallen (184,4) und Bern (177,6) deutlich zurücklagen [23].
In Luzern stellten sich die Stimmbürger hinter den Grossen Stadtrat und genehmigten mit deutlichem Mehr den Projektierungskredit für ein neues Konzert- und Kongresszentrum, gegen den die Unabhängige Frauenliste (UFL) das Referendum ergriffen hatte. In Anlehnung an das Versprechen der Stadtregierung, in allen Projektierungsphasen die Meinung der Luzerner Stimmbürger und Stimmbürgerinnen einzuholen, erklärte die UFL bereits am Abstimmungsabend, sie würde sich 1990 bei der Verabschiedung des weiterführenden Projektkredits wieder kritisch zu Wort melden. Gross war dann wenige Monate später die Empörung, als bekannt wurde, dass eine private "Stiftung Konzerthaus Luzern" sich bereit erklärt hatte, die dafür benötigten rund 3 Mio Fr. aus eigenen Mitteln aufzubringen – wodurch das fakultative Referendum und eine eventuelle weitere Abstimmung entfallen würden [24].
Eine Vereinbarung zwischen dem Kanton Tessin, dem EDI und der ETH, wonach die ETH auf dem Monte Verità oberhalb Ascona ein "Centro Stefano Franscini" zur Durchführung von Sommerseminarien errichten wird, erweckte im Tessin recht zwiespältige Gefühle. Einerseits wusste man die Ehre zu schätzen, endlich doch noch Sitz eines Universitätsinstituts zu werden, andererseits wurde sogleich die Befürchtung geäussert, dies könne das Ende der künstlerischen Aktivitäten auf der "Collina delle utopie" bedeuten, seien doch auch diese in erster Linie vorn Sommerbetrieb abhängig. 30 Persönlichkeiten aus dem Tessiner Kulturleben – unter ihnen Mario Botta und Giorgio Orelli – traten mit einer gemeinsamen Stellungnahme an die Öffentlichkeit und forderten sorgfältige Abklärungen der unterschiedlichen Bedürfnisse von Kunst und Wissenschaft. Sukkurs erhielten die Tessiner Kulturschaffenden von der Gesellschaft schweizerischer Maler, Bildhauer und Architekten (GSMBA), die im Frühjahr auf dem Monte Verità ein viertägiges Symposium zum Thema "Kunst und Künstler in der heutigen Gesellschaft" durchführte. Im Anschluss an die Tagung unterzeichneten rund 100 Teilnehmer eine Eingabe an die Tessiner Kantonsregierung: sie riefen den Geist der Schenkung von Baron von der Heydt – er hatte nach seinem Tod den Monte Verità dem Kanton vermacht mit der Auflage einer kulturellen und vor allem künstlerischen Nutzung – und die kulturgeschichtlich einmalige Vergangenheit des Berges in Erinnerung und verlangten – wenn schon das Hotel künftig der ETH vorbehalten sein solle –, dass wenigstens im Park ein neuer Pavillon errichtet werde und der Kanton sich verpflichte, den dortigen Kunst- und Kulturbetrieb mit den nötigen finanziellen Zuwendungen zu unterstützen [25].
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Sprachgruppen
Seit 1983 ist das Finanzdepartement beauftragt, alle zwei Jahre eine Aufschlüsselung der in den oberen Besoldungsklassen gewählten Bundesbeamten vorzulegen. Von den 1986 und 1987 gewählten Personen waren 79% deutscher, 17,7% französischer und 2,8% italienischer Muttersprache, womit die Deutschschweizer nach wie vor im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung etwas übervertreten sind. Die ebenfalls 1983 erlassene Weisung, wonach Direktor und Vizedirektor eines Bundesamtes nach Möglichkeiten aus zwei verschiedenen Sprachregionen stammen sollten, konnte bisher nur für die Hälfte der Bundesämter erfüllt werden; nur 11 der rund 90 Bundesämter werden zudem von nicht deutschsprachigen Direktoren geleitet [26].
Derartige Feststellungen sind selbstverständlich nicht geeignet, den Eindruck der Welschen, sie würden als sprachliche Minderheit nicht genügend ernstgenommen, abzubauen. Ebensowenig wie der Entscheid des Bundesrates, erneut einen Deutschschweizer zum Generalstabschef zu ernennen [27]. Und gar nicht goutiert wurde, dass der Berner Ständerat Hänsenberger (fdp) bei der Diskussion der Parlamentarischen Initiative de Chastonay (cvp, VS) zur Bildung einer schweizerischen Gruppe der Internationalen Vereinigung der Parlamentarier französischer Sprache (AIPLF) vor einem "wachsenden lateinischen Dünkel" warnte, der den Sprachfrieden mehr stören könnte als die Deutschschweizer Mundartwelle. Als Trost für diesen Affront konnten die welschen "compatriotes" zur Kenntnis nehmen, dass die Initiative de Chastonay in beiden Räten praktisch einstimmig angenommen wurde [28].
Der Beschluss des Bundesrates, die Schweiz solle vollberechtigt und nicht nur mit Beobachterstatus am dritten Frankophoniegipfel in Dakar teilnehmen, wurde in der Romandie mit Genugtuung aufgenommen, in die sich allerdings auch leichte Bitterkeit mischte, da es der Bundesrat nicht für nötig hielt, zumindest ihren französischsprachigen Aussenminister an das von Staats- und Regierungschefs besuchte Treffen zu delegieren. Die Landesregierung hatte eine vollberechtigte Teilnahme an den ersten beiden Gipfeln von Paris (1986) und Quebec (1987) aus Gründen der Neutralität abgelehnt. Ganz wich der Bundesrat allerdings auch jetzt nicht von seiner bisherigen Haltung ab: die Schweizer Delegation unter der Leitung von EDA-Staatssekretär Jacobi brachte gleich zu Beginn des Gipfeltreffens einen Vorbehalt an und erklärte, dass sich die Schweiz an allfällige politische Resolutionen nicht gebunden fühle, wenn sie den aussenpolitischen Grundsätzen unseres Landes widersprächen [29].
Um einen Minderheitenstreit mit umgekehrten Vorzeichen ging es im Kanton Freiburg. Seit mehr als einem Vierteljahrhundert kämpfen die Deutschfreiburger – rund ein Drittel der Kantonsbevölkerung – um ihre sprachliche Gleichberechtigung. Sieben Jahre nach Entgegegennahme einer entsprechenden Motion Jutzet (sp) präsentierte der Freiburger Staatsrat nun seine Vorstellungen über das künftige Zusammenleben der beiden Sprachen und löste damit fast einen Sprachenkrieg aus: er trat nämlich nicht nur für die sprachliche Gleichberechtigung ein, er wollte auch ganze Gegenden zu "gemischten Gebieten" erklären, wie dies faktisch in den Städten Freiburg und Murten bereits der Fall ist. Diese Durchlöcherung des Territorialitätsprinzips erregte den geballten Zorn der Romands weit über die Kantonsgrenzen hinaus, weil sich diese "poches mixtes" alle im traditionell französischsprachigen Kantonsteil befänden und damit der wirtschaftlich bedingten "germanisation rampante" noch zusätzlich Vorschub geleistet würde. Genauso erbittert hatte die welsche Mehrheit einige Monate zuvor den Wunsch der Deutschfreiburger bekämpft, am Gericht des Saanebezirks eine deutschsprachige Abteilung einzurichten [30].
Nicht weniger stürmisch ging es im Kanton Graubünden zu und her, wo die Einführung des "Rumantsch Grischun" (RG), das gemäss einer SRG-Umfrage von 73,7% der Rätoromanen verstanden wird, immer mehr zu einer Art Glaubenskrieg eskalierte. Die Gegner der Kunstsprache lehnen das RG als plakative Schriftsprache nicht grundsätzlich ab, prophezeien aber, dass dessen zu extensiver Gebrauch – beispielsweise in einer Zeitung oder in Schulbüchern – für die historisch und harmonisch gewachsenen Idiome das Ende bedeuten werde. Während bisher die Diskussionen zwar emotional, aber durchwegs korrekt geführt worden waren, schlugen die Gegner nun plötzlich neue und schrille Töne an: von Genozid war die Rede, von Sprachimperialismus und von Nazimethoden. In einer Resolution verlangten sie ein mehrjähriges Moratorium sowie eine genaue und verbindliche Definition für das RG in allen seinen Anwendungen. Diese Opposition veranlasste auch die Befürworter des RG zu gesteigerter Aktivität. Mehrere namhafte Rätoromanen publizierten ein "Romanisches Manifest", in welchem sie dafür plädierten, dem RG eine Chance einzuräumen. Das Manifest wurde innert weniger Wochen von mehr als 1000 Personen mitunterzeichnet. Zur Förderung des RG wurde der Verein "Uniun rumantsch grischun" (URG) gegründet [31]. Schützenhilfe erhielt das RG aber auch weiterhin vom Bund: anfangs Jahr wurden in Chur die erstmals auch in RG ausgestellten Schweizer Pässe vorgestellt, in welchen die allgemeinen Angaben in den vier Landessprachen und in Englisch figurieren und die persönlichen Eintragungen für Einwohner des Kantons Graubünden auf Wunsch in RG vorgenommen werden können. Derart unterstützt beschloss die Lia Rumantscha (LR), das kulturelle und sprachliche Dachorgan der Rätoromanen, den Versuch mit RG um weitere drei Jahre zu verlängern [32].
Unterstützung erhoffen sich die sprachlichen Minderheiten von den Schlussfolgerungen des umfangreichen Berichts "Zustand und Zukunft der viersprachigen Schweiz", den eine vom EDI eingesetzte Expertengruppe erarbeitet hatte und der im September in allen vier Landessprachen der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Der Bericht stellte fest, dass die Sprachenvielfalt der Schweiz in beunruhigendem Mass zu einem Nebeneinander verschiedener Sprachen geworden ist, ohne genügende Kenntnisse, hinreichendes Interesse und notwendiges Verständnis einer Sprachgruppe für die je anderen Sprachen und Kulturen, und dass die Schweizer ein merkwürdig distanziertes und weitgehend unreflektiertes Verhältnis zur Bilinguität oder Plurilinguität unterhalten. Die Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Berner Staatsrechtlers P. Saladin analysierte die Grundbedingungen der Erhaltung kommunikativer Viersprachigkeit und schlug in den hierfür sensiblen Bereichen (Bildungswesen, Medien, öffentliche Verwaltung etc.) Massnahmen zur Verbesserung der intrasprachlichen und interkulturellen Verständigung vor. Gleichzeitig stellte sie zwei Varianten für einen neuen Sprachenartikel in der Bundesverfassung zur Diskussion: eine kürzere, offenere und eine ausführlichere, dichtere Version. Inhaltlich stimmen die beiden Varianten jedoch weitgehend überein: Bund und Kantone sind zuständig für die Erhaltung der vier Landessprachen, die Sprachenfreiheit bleibt garantiert, doch wird im Interesse der bedrohten Minderheiten das Territorialitätsprinzip – je nach Variante – explizit oder implizit in der Verfassung verankert. Die Experten unterstrichen aber wiederholt, dass mit einem Verfassungsartikel die gegenwärtigen Sprachenprobleme der Schweiz nicht gelöst werden können, da die Lebenskraft einer Sprache letztlich vom Willen einer Bevölkerungsgruppe abhänge, die Sprache selber zu pflegen, und von der Bereitschaft der Gesamtbevölkerung, die Minderheiten zu respektieren. Der Bundesrat nahm von dem Bericht, der für seine Ausführlichkeit und Sorgfalt allgemein gelobt wurde, Kenntnis und gab ihn in eine breite Vernehmlassung [33].
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Kirchen
Der Tessiner "Kruzifix-Streit", bei dem es letztlich um das Verhältnis zwischen Kirche und Staat geht, beschäftigte nun auch die eidgenössischen Räte. Der "Fall", der in der Zwischenzeit deutlich Kulturkampf-Charakter angenommen hat, begann 1984, als im Neubau der Schule von Cadro — einer Gemeinde im Hinterland von Lugano — in allen Klassenzimmern Kruzifixe aufgehängt wurden. Dagegen protestierte ein Lehrer bei der Gemeinde, die sich jedoch hinter die Schulleitung stellte. Unterstützt von der Vereinigung der Freidenker legte der Lehrer beim Staatsrat Rekurs ein, wurde jedoch erneut abgewiesen. Anderer Ansicht war das Tessiner Verwaltungsgericht, das die Beschwerde mit dem Hinweis auf die konfessionelle Neutralität der Schulen (Art. 27 Abs. 3 BV) schützte. Diesen Bescheid mochte die abgewiesene Gemeinde nicht gelten lassen, und sie zog den Fall ans Bundesgericht. Nach längerem Hin und Her gaben die Lausanner Richter die Angelegenheit an den Bundesrat weiter, der 1988 unter Berufung auf die Präambel der Bundesverfassung zugunsten der Gemeinde entschied. Dies wiederum wollten Lehrer und Freidenker nicht hinnehmen und gelangten mit einer Beschwerde an die Bundesversammlung. Am 4. Oktober beschloss die Vereinigte Bundesversammlung auf Vorschlag der Begnadigungskommission, den Entscheid des Bundesrates wegen mangelnder Zuständigkeit aufzuheben und den Fall dem Bundesgericht zur Beurteilung zu überweisen [34].
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In der römisch-katholischen Kirche, besonders im Bistum Chur, wollten sich die Wogen nicht glätten lassen, die bei der 1988 erfolgten Ernennung von Wolfgang Haas zum Weihbischof mit Nachfolgerecht aufgebrandet waren. Bischof Vonderach stellte sich zwar unverdrossen hinter ihn und behauptete, die Ernennung Haas' sei hauptsächlich durch die Schuld der Medien zu einem kontroversen Ereignis geworden, doch konnte dies die Akzeptanz von Weihbischof Haas an der Kirchenbasis kaum fördern [35].
Um die Rechtmässigkeit des Vorgehens Roms im Fall Haas entbrannte unterdessen ein ausgedehnter Juristenstreit, in dem die rechtlichen Bedenken gegenüber der Entscheidung des Vatikans schwer ins Gewicht fielen. Der Kanton Schwyz weigerte sich weiterhin, die Wahl Haas' anzuerkennen und bat den Bundesrat, beim Heiligen Stuhl zu intervenieren und die Rücknahme des Nachfolgerechts zu erwirken. 01 aufs Feuer goss in dieser emotional aufgeheizten Stimmung der ebenfalls als sehr konservativ eingestufte päpstliche Nuntius in Bern, Mgr Rovida, welcher laut einer — später zwar dementierten — Indiskretion die Ansicht vertreten haben soll, dass der Papst in jedem Fall das Recht zur Ernennung eines Weihbischofs mit Nachfolgerecht habe, auch dort, wo ein Konkordat der Ortskirche die Mitsprache sichert, in der Schweiz also in den Bistümern Basel (mit Sitz in Solothurn) und St. Gallen. Obgleich der Nuntius auf seinen Ausserungen nicht behaftet werden konnte, schien dem Bundesrat die Angelegenheit doch als heikel genug, um die Direktion für Völkerrecht anzuweisen, die diesbezüglichen rechtlichen Fragen zu prüfen. Nachdem bereits das Domkapitel Basel den Nuntius hatte wissen lassen, die Ernennung eines Weihbischofs mit Nachfolgerecht würde klar als Konkordatsverletzung betrachtet, traf sich ein EDA-Mitarbeiter mit Mgr Rovida: der Inhalt des Gesprächs wurde zwar nicht veröffentlicht, doch konnte angenommen werden, der Bundesrat habe dem Nuntius dieselbe Antwort erteilt wie das Basler Domkapitel [36].
Prominente Unterstützung erhielten die ob diesen Vorgängen und Ausserungen besorgten römisch-katholischen Kreise durch 163 zum Teil namhafte katholische Theologieprofessoren aus der BRD, Österreich, den Niederlanden und der Schweiz, die im Anschluss an weitere umstrittenen Bischofsweihen in Köln, Wien, Feldkirch und Salzburg gemeinsam eine papstkritische "Kölner Erklärung" publizierten. In dem Thesenpapier ("Wider die Entmündigung – für eine offene Katholizität") warfen sie dem Papst Machtmissbrauch bei der Ernennung von Bischöfen und bedeutende Eingriffe in die Freiheit von Lehre und Forschung vor. Sie kritisierten die unzulässige Geltendmachung seiner lehramtlichen Kompetenz – damit sind die pointierten, "dogmatischen" Ausserungen Johannes Paul II. zur Geburtenregelung gemeint.– und die Missachtung des Geistes der Öffnung, wie ihn das zweite Vatikanische Konzil gebracht hatte, was zu einer Gefährdung der Okumene führe [37].
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Das aus christlicher Sicht herausragendste Ereignis des Jahres war die vom 15. bis 21. Mai in Basel stattfindende europäische ökumenische Versammlung "Frieden in Gerechtigkeit", das grösste konfessionsüberspannende Treffen seit der Glaubensspaltung. Die Basler Konferenz war ein eigenständiger Teil des konziliaren Prozesses" für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung, der 1990 in einer Weltversammlung gipfeln wird. Die vom Ökumenischen Rat der Kirchen ausgehende und von Carl Friedrich von Weizsäcker stark geförderte Idee führte auf Einladung der Basler Regierung 700 Delegierte – 350 Repräsentanten des römisch-katholischen Rates der Bischofskonferenzen (CCEE) und 350 Vertreter der rund 120 orthodoxen, evangelischen, protestantischen und christkatholischen Mitgliedkirchen der Konferenz europäischer Kirchen (KEK) – zu gemeinsamem Gebet und engagierter Auseinandersetzung mit den grossen Bedrohungen der Menschheit ans Rheinknie.
Diskussionsgrundlage bildete ein Arbeitspapier, das 1988 in ein breites Vernehmlassungsverfahren gegangen war und dann auf Grund von rund 500 Eingaben umgestaltet, substantiell verbessert und erweitert wurde. Die existentiellen, kriegerischen und ökologischen Bedrohungen der Erde wurden als ineinandergreifende Dimensionen der Krise bezeichnet, die ihre Ursache in den technischen Möglichkeiten der Menschen, letztlich aber in deren Vermessenheit gegenüber dem Leben und der ganzen Schöpfung habe. Schuldenbekenntnis und ökumenische Glaubenshaltung sollten wichtige Marksteine auf dem Weg zur Hoffnung setzen, und die Delegierten wurden aufgerufen, sich für eine gerechte Weltwirtschaftsordnung, für die Durchsetzung der Menschenrechtskonventionen und für eine internationale Friedens- und Umweltordnung einzusetzen. Konkretisiert wurden diese Anliegen in einer langen Liste von Empfehlungen an die politischen Instanzen.
Zur feierlichen Eröffnung der Konferenz, an der Bundesrat Otto Stich die Grüsse der Landesregierung übermittelte, strömten Tausende von Christen nach Basel. Die Basis machte denn auch eifrig bei den zahlreichen Hearings und beim kulturellen Begleitprogramm mit, während die Sitzungen im Plenum und in den Arbeitsgruppen den Delegierten – unter ihnen nur rund ein Drittel Frauen – vorbehalten waren. Dabei ging es nicht nur friedlich zu und her. Osteuropäische Delegierte kritisierten die westeuropäische Prägung der Tagung, aussereuropäische Gastredner griffen das eurozentrische Entwicklungsmodell für die 3. Welt, das den unterentwickelten Ländern nur Massenelend bringe, in harten Worten an. Für den meisten Zündstoff aber sorgten die Frauen: mit ihrer provokativen Forderung, wer für Gerechtigkeit in der Welt sorgen wolle, müsse zuerst die "Sünde des Sexismus" ausrotten, sorgten sie für recht viel Wirbel, und die Thesen der feministisch orientierten Theologie, gerieten in manchen Konflikt mit den Überzeugungen der katholischen und orthodoxen Delegierten.
Die Versammlung rang hart um das schliesslich mit überwältigendem Mehr angenommene Schlussdokument, dessen Publikation denn auch mehrmals verschoben werden musste. 600 Anderungsvorschläge wollten diskutiert und berücksichtigt sein. Das lange Warten lohnte sich aber, da das Schlussdokument, welches weitgehend mit dem Arbeitsdokument identisch ist, nach Ansicht aller Beobachter griffiger und schärfer geworden war. Die Utopie einer gerechteren Weltwirtschaftsordnung blieb zwar weiterhin recht konturlos und die Empfehlungen zu den einzufordernden Rechten der Frauen wurden noch vager, sollen sie doch nur mehr "in die Entscheidungsfindungsprozesse", nicht aber in die "Kirchenleitung", wie es im Arbeitsdokument noch geheissen hatte, einbezogen werden. Viel an Inhalt und Überzeugungskraft gewann hingegen die Vision einer umfassenden Ökumene durch das Bekenntnis der Delegierten, auf eine Wiedervereinigung hinarbeiten zu wollen. Verstärkt zum Tragen kamen auch die Rechte der Jugendlichen, der Kinder — die hier überhaupt erstmals erwähnt wurden — und der Flüchtlinge. Deutlicher als das Arbeitsdokument bekräftigte das Schlussdokument die Bedeutung friedensfördernder Massnahmen und das Recht auf Militärdienstverweigerung. Unzweideutig war auch die Haltung gegen Rassismus — wozu neu auch die "Einwanderungs- und Ausländergesetze gewisser europäischer Staaten" gezählt wurden — und gegen die Apartheid. Eine Neufassung erfuhr auch die Passage über die Stellung der osteuropäischen Staaten innerhalb Europas [38].
Eine erste Umsetzung fand der Geist von Basel in den Veranstaltungen zum "Berner Ereignis" und zum Zürcher "Brückenschlag", wo Gläubige an der Basis versuchten, den einsetzenden Gesinnungswandel über die Grenzen der Kirchen hinauszutragen [39]. Aber auch die Landeskirchen fühlten sich bestärkt, bereits früher begonnene Prozesse weiterzuführen und zu vertiefen. So veröffentlichten die bischöfliche Kommission Iustitia et Pax und die Kommission für soziale Fragen des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) im Vorfeld der Abstimmung über die GSoA-Initiative ein Thesenpapier ("Sozialethische Überlegungen zur Diskussion über die Abschaffung der Armee"), das sich nicht als Abstimmungsparole verstanden wissen wollte, sondern als Denkanstoss für eine aktive Friedenspolitik. Der Vorstand der evangelischen Landeskirchen sprach sich in der Folge allerdings klar für eine Beibehaltung der Armee aus; die katholische Bischofskonferenz tat dies nicht ausdrücklich, liess aber ebenfalls durchblicken, dass sie eine Abschaffung der Armee im heutigen Zeitpunkt nicht für möglich halte [40].
Die Frauenanliegen wurden — wie bereits in Basel — recht unterschiedlich behandelt. Dort, wo die Frauen nur forderten, in der Kirchenleitung angemessener vertreten zu sein oder stärker als bisher beratende Funktionen zu übernehmen, wurde ihnen Verständnis entgegengebracht: Frauen wurden vermehrt in Synodal- und Kirchenräte gewählt oder präsidierten sie gar, und die Schweizerische Bischofskonferenz (SBK) schuf die seit langem angeregte Frauenkommission [41]. Aber dort, wo die kirchlich engagierten Frauen kompromisslos politisierten, wo sie sich auf den Standpunkt einer feministischen Theologie stellten, stiessen sie oft auf Ablehnung. Wegen seiner "Angriffe auf die Fundamente der Kirche" — so die offizielle Interpretation — erhielt der luzernische Verein "Frauen und Kirche", in welchem die bekannte Theologin Li Hangartner eine zentrale Rolle einnimmt, von der katholischen Synode des Kantons nur noch eine begrenzte finanzielle Unterstützung. In Zürich war es die protestantische Kirche, die den progressiven Frauen die Toleranz aufkündigte: nach fünf Jahren wurde der Disputationsgruppe "Frausein — Kirchesein ", der sich einige Monate zuvor der neugegründeten und deutlich feministischen "Ökumenischen Frauenbewegung Zürich" angeschlossen hatte, das Gastrecht in der Fraumünsterkirche entzogen mit der Begründung, die Frauen, die sich dort einmal pro Monat zu einem gemeinsamen Gottesdienst trafen, würden die Kirche für sich allein beanspruchen. Die Lösung, die schliesslich gefunden werden konnte, nämlich die des itineranten Gastrechts, wurde vom Synodalrat zwar als breite Streuung gepriesen, konnte aber durchaus auch als Peripherisierung der Frauenanliegen gewertet werden [42].
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Weiterführende Literatur
D. Barrelet et al., Urheberrecht: Tatsachen: Zahlen, Fakten und Forderungen zur Revision des Urheberrechts, Bern 1989 (hg. von der Arbeitsgemeinschaft der Urheber AGU).
A. Cunha (Hg.), Culture et économie à Lausanne: essai d'évaluation de l'impact économique des principales institutions culturelles, Lausanne 1989.
F. Loock, Kunstsponsoring. Ein Spannungsfeld zwischen Unternehmen, Künstlern und Gesellschaft, Wiesbaden und Leverkusen, 1988.
H. Mühlethaler, Die Gruppe Olten. Das Erbe einer rebellierenden Schriftstellergeneration, Aarau 1989.
G. Reuhl, Kulturgemeinschaften: vom Kräfteverhältnis zwischen Ideen und Institutionen, Zürich 1989.
A. Reszier, L'identité culturelle de l'Europe, Genève 1989.
W. Schöni, UNESCO — Krise der westlichen Hegemonie. Staatliche Kulturkonzeptionen und die politische Rolle der Schweiz, Frankfurt/New York 1988.
Suchbild — Silhouette — Sagome, Bern und Lausanne 1989 (hg. von der Pro Helvetia anlässlich ihres 50-jährigen Jubiläums). Die Zukunft der Geisteswissenschaften, Bern 1989 (Klausurtagung 1987 des Schweizerischen Wissenschaftsrates).
F. Cotti, "Clio und Res Publica", in Documenta, 1989, Nr. 1, S. 10 f. (Referat anlässlich der Informationstagung des Historischen Lexikons der Schweiz).
W. B. Gyger / P. Koller, "Die Auswirkungen der europäischen Integration auf die Bereiche Kultur und Medien in der Schweiz", in Schweizer Monatshefte, 69/1989, S. 469 ff.
P. von Matt, "Kulturerfahrung und Kulturbewahrung. Ermittlungen über ein Spannungsfeld", in Schweizer Monatshefte, 69/1989, S. 143 ff.
J.-M. Moeckli, "Reflexionen über unsere kulturellen Identitäten und über Europa als Wirtschaftsmacht", in Schweizer Monatshefte, 69/1989, S. 713 ff.
O. Negt, "Freizeit als Emanzipations- und Orientierungszeit. Plädoyer für ein neues kulturelles Selbstverständnis der Gewerkschaften", in Gewerkschaftliche Rundschau, 81/1989, S. 223.
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P. Boschung, Die freiburgische Sprachenfrage — Leidensgeschichte und Aufbruch einer Minderheit, Freiburg 1990. Deutschfreiburgische Arbeitsgemeinschaft, Rückblick auf 30 Jahre Deutschfreiburgische Arbeitsgemeinschaft. 1959-1989, Freiburg 1989.
A. Lietti, Pour l'éducation bilingue, Lausanne 1989.
Zustand und Zukunft der viersprachigen Schweiz. Abklärungen, Vorschläge und Empfehlungen einer Arbeitsgruppe des Eidgenössischen Departementes des Innern, und Materialienband zum Schlussbericht der Arbeitsgruppe zur Revision von Artikel 116 der Bundesverfassung, Bern 1989.
P. du Bois, "Der Zentralismus und die Welschen", in Schweizer Monatshefte, 69/1989, S. 123 ff.
O. Lurati, "Italienische Schweiz — wohin? Die grosse Herausforderung", in Schweizer Monatshefte, 69/1989, S. 35 ff.
M. Rossinelli, «La question linguistique en Suisse: Bilan critique et nouvelles perspectives juridiques», in Zeitschrift für Schweizerisches Recht, 108/1989, I, S. 163 ff.
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U. Altermatt et al., Konfessionelle Religiosität. Chancen und Grenzen, Zürich 1989.
U. Altermatt, Katholizismus und Moderne. Zur Sozial- und Mentalitätsgeschichte der Schweizer Katholiken im 19. und 20. Jahrhundert, Zürich 1989.
K. Bäumlin et al., "Kirche wohin?" — eine politische Aktion: kritische Auseinandersetzung mit einem kämpferischen Verein, Bern 1989.
Frieden in Gerechtigkeit : Dokumente der Europäischen Ökumenischen Versammlung, hg. im Auftrag der Konferenz europäischer Kirchen und des Rates der europäischen Bischofskonferenzen, Basel und Zürich 1989.
K. Koch, Gerechtigkeit, Friede, Schöpfungsbewahrung, Freiburg 1989.
H.-R. Laurien / D. Seeber (Hg.), Was Laien bewegt: zur Lage der Kirche, Freiburg und Basel 1989.
H. J. Pottmeyer (Hg.), Kirche im Kontext der modernen Gesellschaft: zur Strukturfrage der römisch-katholischen Kirche, Zürich 1989.
Schweizerische Katholische Arbeitsgemeinschaft für Ausländerfrâgen, Europa und die Kirche in der Schweiz, Luzern 1989.
U. Vock, Bibliographie zur feministischen Theologie: Stand 1988, Staufen 1988.
R. Weibel, Schweizer Katholizismus heute – Strukturen, Aufgaben, Organisationen der römisch-katholischen Kirche, Zürich 1989.
S. Bieri, "Die Volkskirche – Such- und Weggemeinschaft", in Der Bund/Kulturbeilage, 13.5.89.
J.G. Fuchs, "Ungehorsame Katholiken?", in Basler Magazin, Nr. 46, 18.11.89.
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[1] TA, 1.2., 20.2. und 9.3.89; Vat., 30.12.89.
[2] NZZ, 5.8. und 10.11.89; TA, 16.9., 19.9., 5.10 und 14.10.89; JdG, 28.10.89 (colloque "Pacte du futur"); BZ, 24.8.89 (Berner Schuldirektorin Joy Matter zu öffentlicher Kulturförderung und Kultursponsoring). Siehe dazu auch SPJ 1987, S. 228.
[3] Bund, 13.6.89; WoZ, 16.6.89.
[4] TA, 6.4.89.
[5] Vat., 17.10.89; NZZ, 14.10. und 26.10.89.
[6] NZZ, 8.12. und 13.12.89; JdG, 13.12.89.
[7] AS, 1989, S. 2116 f., 2118 und 2119 ff.; Bund, 6.4.89 und NZZ, 5.7.89.
[8] Bei der Restrukturierung der SLB kann sich das BAK auf den Bericht der von BR Cotti eingesetzten Arbeitsgruppe unter Vorsitz von NR Mühlemann (fdp,.TG) abstützen, welche bereits im Februar ihre Überlegungen zur Neudefinition der Aufgaben der SLB und zur Rationalisierung der Organisationsformen vorgelegt hatte (Presse vom 13.4.89). Neuer Direktor SLB: Bund und JdG, 2.12.89.
[9] NZZ, 7.1., 20.6. und 28.6.; BZ, 28.1. und 20.6.89; TA, 22.2. und 7.10.89; SZ, 8.5. und 23.5.89; WoZ, 12.5.89; Ww, 8.6.89; BaZ, 21.6.89; Bund, 1.7.89. Als ersten bedeutenden Neuzugang konnte das Archiv den Nachlass des Schriftstellers Hermann Burger aufnehmen (Gesch.ber., 1989, S. 84).
[10] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1638 f. (Motion der vorberatenden Kommission zum Radio- und Fernsehgesetz).
[11] GPK: Presse vom 27.5.89; SCT, 3.6.89. Diskussion des GPK-Berichts: Amtl. Bull. NR, 1989, S. 866 ff.; JdG und Suisse, 15.6.89. Zustimmung des NR: Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1378 ff.; Presse vom 22.9.89. Wiederaufnahme der Bauarbeiten: NZZ, 30.8.89. Zur Vorgeschichte siehe SPJ 1988, S. 237.
[12] BBl, 1989, III, S. 857 ff. Amtl. Bull. StR, 1989, S. 786 ff.; Amtl. Bull. NR, 1989, S. 2107 ff. Nur als Postulat überwies der Nationalrat eine Motion Hänggi (cvp, SO), wonach der Bund das Musikautomatenmuseum in Seewen (SO) als Stiftung übernehmen soll (Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1702 f.).
[13] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1070 ff. Vgl. auch BZ, 13.6.89 ; Bund, 23.10.89; SPJ 1988, S. 237.
[14] Vat., 1.7.89; NZZ, 3.7.89.
[15] Bund, 7.2.89; TA, 19.4.89 (Interview mit BR Felber); BaZ, 20.5. und 22.5.89; NZZ, 24.5.89; SGT, 30.5.89 (Interview mit dem Stiftungspräsidenten); Presse vom 14.-16.11.89.
[16] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 588 ff. Mit gleichem Wortlaut wurde im Ständerat eine Motion Lauber (cvp, VS) eingereicht und ebenfalls als Postulat überwiesen (Amtl. Bull. StR, 1989, S. 174 f.).
[17] Bund, 21.1.89; JdG, 27.1.89. Bilanz des NFP 16: NZZ, 25.4.89; Bund, 26.4.89. Zum Projekt einer Datenbank für Kulturgüter siehe NZZ, 25.9.89. Siehe auch SPJ 1988, S. 238.
[18] Gesch.ber. 1989, S. 82.
[19] NZZ, 13.1. (Belgien), 21.1. (EFDO und "Eurimages"), 14.4. (Italien) und 28.4.89 (im Rahmen von EFDO geförderte Schweizer Filme). EFDO ist Teil des im September 1988 gestarteten "Media"-Programms: dazu und zu "Eurimages" siehe SPJ 1988, S. 239.
[20] NZZ, 1.6. (Eidg. Filmkommission) und 2.6.89 (Kulturschaffende); Ww, 1.6.89 (Schweizer Filmverleiherverband und Suissimage). Über die parlamentarischen Debatten und den — gescheiterten — Versuch welscher Kulturschaffender, gegen das Gesetz das Referendum zu ergreifen, wird an anderer Stelle berichtet: siehe oben, Teil I, lb (Rechtsordnung) und unten, Teil I, 8c (Medienpolitische Grundfragen).
[21] BBl, 1989, III, S. 477 ff. Vgl auch SHZ, 19.10.89 (ausführliche Zusammenfassung des Entwurfs); Suisse, 4.11.89 (Beurteilung im internationalen Vergleich) und SPJ 1988, S. 239 f.
[22] Presse vom 24.6.89 (Botschaft, FDP, AGU); NZZ, 27.6. (Suisa, Dachverband der Urheberrechtsnutzer DUN) und 6.7.89 (Tonträgerhersteller und Interpreten); Bund, 3.10.89 (Tonkünstlerverein); Presse vom 21.11.89 (Medienkonferenz der AGU).
[23] Siehe Lit. Cunha; 24 Heures, 5.9.89; Bund, 6.11.89.
[24] Zur Vorgeschichte siehe SPJ 1988, S. 241. Abstimmung: Vat., 24.1. und 26.1., 14.-18.2., 25.2., 28.2., 1.3., 2.3. und 6.3.89; LNN, 27.1., 11.2., 17.2., 21.2. und 27.2., 1.3. und 6.3.89. Private Stiftung: Vat., 22.8., 23.8., 31.8. und 2.9.89; LNN, 22.8.89.
[25] CdT, 25.1., 5.5., 8.5. und 10.5.89; NZZ, 18.5.89.
[26] NZZ, 5.4.89; Bund, 28.11.89. Stimmen aus der Romandie meinten, die Attraktivität Berns könnte sich für französischsprachige Kaderleute erhöhen, wenn der Kanton die Ecole française de Berne mit einer Gymnasialstufe dotieren würde (24 Heures, 10.4.89).
[27] Presse vom 20.4.89.
[28] Amtl. Bull. NR, 1989,S. 1107 ff. (Annahme mit 89:1 Stimmen) und S. 1809 (Schlussabstimmung: einstimmige Annahme); Amtl. Bull. StR, 1989, S. 543 f. (Annahme mit 25:1 Stimmen) und S. 624 (Schlussabstimmung: Annahme mit 35:1 Stimmen); Suisse, 9.10.89; 24 Heures, 30.10.89.
[29] Presse vom 20.4. und vom 24.-27.5.89. Wortlaut des Schweizer Vorbehalts: K. Jacobi, "La Suisse et la Francophonie", in Documenta, 1989, Nr. 2, S. 27. Siehe dazu auch oben, Teil I, 2 (Organisations internationales) und SPJ 1986, S. 193 f.
[30] Sprachenartikel: Suisse, 22.10.89; Lib., 23.10., 27.10., 28.10. und 30.11.89; LM, 27.10.89. Gericht: Suisse, 23.2.89; Lib., 12.4., 24.5. und 20.9.89.
[31] Verbale Attacken der Gegner: BüZ, 8.4., 28.4., 28.6. und 16.8.89; BaZ, 10.6. und 28.7.89; CdT, 16.6.89. Umfrage der SRG: BüZ, 9.1.89. Resolution der Gegner: BüZ, 17.4.89. Romanisches Manifest: BüZ, 6.5. und 12.5.89; Suisse, 12.5. und 30.5.89. Gründung eines Fördervereins: BüZ, 16.6.89.
[32] Schweizer Pässe: BüZ, 13.1.89. DV der LR: BüZ, 12.6.89; NZZ, 16.6.89. Zur LR und deren Finanznöte siehe: BüZ, 24.10., 28.10., 17.11. und 11.12.89; NZZ, 26.10. und 11.12.89. Die prekäre Finazlage führte die LR auch dazu, die Vorarbeiten für die geplante Zeitung "Quotidiana" zurückzustellen.
[33] Siehe Lit. Zustand und Zukunft...; Presse vom 5.9.89. BR Cotti zur Mehrsprachigkeit der Schweiz: SGT, 28.4.89. Siehe auch SPJ 1988, S. 242.
[34] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1833 f.; CdT, 24.1., 3.6. und 5.10.89.
[35] TA, 14.9.89; NZZ, 15.9.89. Pfarreien oder Eltern lehnten Haas als Firmspender ab: Vat., 21.1., 26.1., 11.2. und 18.2.89; BüZ, 23.1. und 16.2.89; LNN, 27.1. und 16.2.89; NZZ, 4.3.89.
[36] Juristische Gutachten: TA, 16.6.89; BüZ, 22.6.89; Ww, 22.6.89; Vat., 23.6.89; BüZ, 11.7.89. Kanton Schwyz: Vat. und NZZ, 7.6.89; TA, 16.6.89; LNN, 30.6.89. Äusserungen Rovidas und Reaktionen darauf: Vat., 5.1.89; TA, 6.1.89; BaZ, 6.1., 13.1.89; BZ, 16.1.89; SZ, 21.1.89; BüZ, 11.3.89; NZZ, 21.3.89. Bischofskonferenz: BZ, 20.1.89; Vat. und SZ, 5.4.89; NZZ, 7.4.89. Direktion für Völkerrecht: NZZ, 12.4.89. Interviews Rovida: NZZ, 27.4.89; SZ, 6.5.89; Basler Domkapitel und EDA: Vat., 11.5.89. Diözesankonferenz: BaZ und NZZ, 12.9.89.
[37] TA, 27.1.89 und 15.3.89; Wiv, 2.2.89 (Interview mit dem Schweizer Moraltheologen und Mitunterzeichner Franz Böckle); BZ, 4.2.89; Suisse, 27.2.89.
[38] BaZ und BZ, 26.4.89; NZZ, 28.4.89; Vat., 12.5.89; BaZ und SGT 13.5.89; Suisse, 14.5.89; Presse 16.5.-22.5.89; Ww, 25.5.89; WoZ, 26.5.89; SZ, 27.5.89 (Auszüge aus dem Schlussdokument). Frauen: TA, 12.5. und 19.5.89.
[39] "Berner Ereignis": Bund, 21.6., 29.8., 8.9., 15.9. und 14.10.89. "Brückenschlag": NZZ, 5.9., 22.9., 25.9., 28.9. und 29.9.89; TA, 16.9., 25.9. und 30.9.89.
[40] Thesenpapier: NZZ, 19.5.89; TA, 20.5.89. SEK: NZZ, 1.6.89. SBK: NZZ, 8.9.89.
[41] Theologische Frauenkonsultation des SEK: BZ, 24.4.89; NZZ und BaZ, 25.4.89. Synoden: BaZ, 3.3. und 6.7.89 (BL); AT, 18.5.89 (AG); Dém., 6.6.89 (JU); NZZ, 9..6.89 (ZH); Vat. 13.6.89 (LU); SZ, 13.11.89 (SO). SBK: NZZ und TA, 10.3.89.
[42] Luzern: LNN, 10.11.89. Zürich: TA, 7.6., 4.7., 15.7., 19.7. und 22.11.89; NZZ, 3.7., 4.7., 11.9., 10.11., 15.11. und 22.11.89.
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