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Bildung, Kultur und Medien
Kultur, Sprache, Kirchen
Der Landesregierung schickte einen Entwurf für einen neuen Kulturförderungsartikel (Art. 27septles BV) in die Vernehmlassung, ebenso Entwürfe zu einem neuen Filmgesetz und, als Alternative, zu einer revidierten Vollziehungsverordnung auf der Basis des geltenden Gesetzes. — Mit Rosemarie Simmen steht erstmals eine Frau an der Spitze der Stiftung "Pro Helvetia". — Die Absicht des Bundesrates, den Sprachenartikel (Art. 116 BV) einer Revision zu unterziehen, stiess im Vernehmlassungsverfahren auf eindeutige Zustimmung. — In der Auseinandersetzung um den umstrittenen Churer Bischof Wolfgang Haas verhärteten sich die Fronten zusehends.
Kulturpolitik
Am 14. Dezember verstarb überraschend Friedrich Dürrenmatt in seinem 70. Altersjahr. Sein Tod enthob ihn der Mühe einer Auseinandersetzung mit den für 1991 geplanten Feiern zum 700 jährigen Bestehen der Eidgenossenschaft. Er, der einst die Prognose gemacht hatte, die Welt werde entweder untergehen oder verschweizern, wobei ihm keine der beiden Vorstellungen sehr angenehm erscheine, und der sich geäussert haben soll, das Sinnvollste wäre, die Schweiz 1991 abzuschaffen, um sie 1992 neu zu gründen, hatte zwar — in Gegensatz etwa zu Max Frisch — den Boykott von Kulturschaffenden für die Jubiläumsfeierlichkeiten nicht unterzeichnet. Anlässlich seines letzten öffentlichen Auftritts, seiner foudroyanten Rede zu Ehren Vaclav Havels, hatte er aber mit der Parabel der "Schweiz als Gefängnis" in einer Art geistigem Vermächtnis klargestellt, dass für ihn in diesem Staat kein Anlass zu Jubel und unreflektiertem Selbstwertgefühl besteht [1].
Auf den Kulturboykott, mit welchem rund 400 Kulturschaffende gegen die mangelnde Bereitschaft der Behörden protestieten, die Staatsschutzaffäre mit Taten anstatt nur mit Worten zu bewältigen, wird an anderer Stelle ausführlicher eingegangen (oben, Teil I, 1 a).
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Der unerwartete Tod Dürrenmatts bewog das Bundesamt für Kultur (BAK), die für den 20. Dezember vorgesehene Eröffnungsfeier des Schweizerischen Literaturarchivs (SLA) auf anfangs 1991 zu verschieben. 1989 hatte Dürrenmatt seinen Nachlass der Eidgenossenschaft vermacht mit der Auflage, einen Ort der wissenschaftlichen Archivierung und Aufbereitung von literarischen Nachlässen einzurichten [2]. Wäre dieses Ansinnen nicht von einer Persönlichkeit der Bedeutung Dürrenmatts ausgegangen, hätte der Bundesrat wohl kaum so rasch eine realisierbare und zweckmässige Lösung gefunden. Ansonsten hielt er nämlich grundsätzlich an seiner seit 1986 vertretenen Linie fest, in Ermangelung einer klaren Verfassungskompetenz keine weiteren kulturelle Aufgaben zu übernehmen [3].
Die Notwendigkeit, die kulturelle Förderungstätigkeit des Bundes verfassungsmässig zu verankern, ist seit Mitte der siebziger Jahre unbestritten. Dennoch scheiterten in der Volksabstimmung vom 28. September 1986 sowohl die sogenannte Kulturinitiative mit dem umstrittenen Kulturprozent wie auch der Gegenvorschlag des Bundesrates und des Parlamentes. Dieses Doppel-Nein von Volk und Ständen wurde aber allgemein nicht als grundsätzliche Ablehnung der Kulturförderung durch den Bund interpretiert, umso mehr, als die wissenschaftliche Auswertung der Abstimmung ergab, dass sich eine deutliche Mehrheit der Stimmenden in der einen oder anderen Form für eine umfassende kulturpolitische Verfassungskompetenz des Bundes ausgesprochen hatte. Die Vorlage war in erster Linie am damals noch geltenden Verbot des doppelten Ja bei gleichzeitiger Abstimmung über Volksinitiative und Gegenvorschlag gescheitert [4].
Nach Ansicht des Bundesrates rechtfertigten diese Ausgangslage, der unbestrittene Stellenwert der Kulturförderung auch als Bundesaufgabe sowie entsprechende parlamentarische Vorstösse einen relativ raschen Anlauf für einen neuen Kulturförderungsartikel. Ende Jahr schickte die Regierung einen entsprechenden Entwurf in die Vernehmlassung. Dem Text liegt ein weitgefasster Kulturbegriff zugrunde. Darunter soll nicht mehr nur etwas Elitäres verstanden werden, schrieb das EDI in seinen Erläuterungen; Kultur umfasse neben den klassischen Domänen der bildenden Kunst, der Literatur, der Musik, des Theaters und des Films zum Beispiel auch das Laien- und Volkstheater sowie Teilbereiche der Förderung der Minderheiten, der Jugendarbeit und der Erwachsenenbildung [5] .
Der vorgesehene neue Artikel 27septies BV ist umfassender und dynamischer formuliert als der alte Gegenvorschlag. Trotzdem geht er substantiell nicht wesentlich darüber hinaus. Nach wie vor ist die Förderungskompetenz nur durch eine Kann-Formel festgehalten. Aus Rücksicht auf die föderalistischen Gegebenheiten wird grösstes Gewicht auf das Prinzip der Subsidiarität gelegt, welches Kantonen, Gemeinden und Privaten ihre Entfaltungsbereiche belässt. Der Entwurf setzt aber konsequent dort ein, wo das kulturpolitische Engagement des Bundes unabdingbar werden kann — in der Pflege der kulturellen Beziehungen zum Ausland, bei der Wahrnehmung kultureller Aufgaben von gesamtschweizerischer Tragweite sowie in der besonderen Förderung kulturell wenig begünstigter Landesteile [6].
Ebenfalls in die Vernehmlassung gingen Entwürfe zu einem neuen Filmgesetz und, als Alternative, zu einer revidierten Vollziehungsverordnung auf der Basis des geltenden Gesetzes. Die Einsicht, dass das aus dem Jahr 1962 stammende Filmgesetz einer Modernisierung bedarf, setzte sich bereits Ende der siebziger Jahre durch, als deutlich wurde, dass das Fernsehen das Kino in der Publikumsgunst zunehmend ablöst. Fernsehen und neue Medien trugen nicht nur zum 'Kinosterben' bei, auch formal verwischten sich die Grenzen immer mehr. In jüngerer Zeit zeigte sich zudem, dass gewisse Einschränkungen — so etwa die Kontingentierung bei der Einfuhr ausländischer Filme — mit den weltweiten Freihandelsbemühungen und den europäischen Liberalisierungs- und Integrationsbestrebungen nicht mehr vereinbar sind.
Das revidierte Gesetz möchte den Verleih und die Vorführung von Filmen erleichtern. Die auf den Zweiten Weltkrieg zurückgehende Kontingentierung soll abgeschafft und die Angebotsvielfalt durch eine Marktordnung mit Mindestanteilen an Erstaufführungen sichergestellt werden. Zugleich möchte der Bund schweizerische Spielfilme nicht nur wie bisher aufgrund ihres kulturellen Wertes, sondern auch entsprechend ihrem Publikumserfolg finanziell unterstützen können, um so neue Produktionsanreize zu schaffen. Ausserdem soll die Eidg. Filmkommission neu organisiert werden. Eine revidierte Verordnung, die ebenfalls zur Aufhebung der Kontingentierung führen würde, hätte gegenüber einem neuen Gesetz zwar den Vorteil, dass sie detaillierter ausgestaltet und in relativ kurzer Zeit in Kraft gesetzt werden könnte, sie würde aber nach Meinung des EDI eine erfolgsabhängige Finanzhilfe nicht ermöglichen, und die Verleihförderung bliebe den Verleihorganisationen vorbehalten [7].
Die Solothurner Filmtage konnten ihren 25. Geburtstag begehen. Der Besuch Bundesrat Stichs zur Eröffnung und derjenige von Bundespräsident Koller zu Ende der Manifestation waren ein äusseres Zeichen dafür, dass der neue Schweizer Film und mit ihm die Filmtage 'respektabel' geworden sind. Angesichts der präsentierten Filme fragten sich aber viele der anwesenden Kritiker und Zuschauer, ob der Schweizer Film nicht schon seine Blütezeit, seine Jahre der grössten kulturellen und politischen Kreativität definitiv hinter sich habe [8] .
Die im Entwurf für einen neuen Kulturförderungsartikel erwähnten kulturellen Beziehungen zum Ausland werden heute vornehmlich von der Stiftung Pro Helvetia wahrgenommen. An deren Spitze steht seit anfangs 1990 erstmals eine Frau. Bei der Neubestellung des Stiftungsrates wählte der Bundesrat die christlichdemokratisehe Solothurner Ständerätin Rosemarie Simmen zu dessen neuer Präsidentin. Sie trat die Nachfolge des altershalber zurücktretenden Zürcher LdU-Nationalrates Sigmund Widmer an. In Kulturkreisen reagierte man auf diese Wahl ziemlich skeptisch und bemängelte den bisher bescheidenen Leistungsnachweis Simmens im Kulturbereich. Nicht ohne Ironie wurde vermerkt, dass mit dieser Wahl nun die Kulturpolitik unseres Landes fest in CVP-Hand ist, da sowohl der Departementschef wie der Direktor und der stellvertretende Direktor des BAK dieser Partei angehören [9].
Die Pro Helvetia hatte im Berichtsjahr für ihre Arbeit 22 Mio Fr. zur Verfügung. Für die Vierjahresperiode 1992 bis 1995 möchte sie ihre Bundessubventionen verdoppeln und mit gesamthaft 168 Mio Fr. Projekte im In- und Ausland unterstützen können. Eine entsprechende Eingabe an den Bundesrat wurde vom Stiftungsrat gutgeheissen. Grössere finanzielle Abgeltung für die kulturelle Präsenz der Schweiz im Ausland forderten auch einzelne Parlamentarier. Der scheidende Pro Helvetia-Präsident Widmer (Idu, ZH) regte in einem überwiesenen Postulat an, der Bund möge die Bedeutung des Swiss Institute in New York, welches in den nunmehr vier Jahren seines Bestehens ausschliesslich auf die Spenden Privater und der Wirtschaft angewiesen war, durch die Entrichtung regelmässiger Beiträge anerkennen. Eine grosszügigere materielle Abgeltung der Aktivitäten des Europäischen Kulturzentrums in Genf verlangte eine als Postulat überwiesene Motion Pini (fdp, TI) [10].
Mit mehr Geld will der Bund auch die Schweizerische Volksbibliothek (SVB) – und damit das Lesen in der Schweiz – unterstützen. Die 1920 gegründete Stiftung SVB hat den Zweck, das allgemeine öffentliche Bibliothekswesen der Schweiz zu fördern und zu einer ausgeglichenen Versorgung aller Landesteile und Bevölkerungskreise mit Büchern und anderen Informationsmitteln beizutragen. Hauptsächlich auf dieser Ausgleichsfunktion gründet die Bundessubvention, die bereits 1921 einsetzte und heute mit jährlich 1,5 Mio Fr. rund 65% der Stiftungseinnahmen ausmacht. Die Landesregierung beantragte nun den Räten, für die Informatisierung der SVB und für die Errichtung eines Deutschschweizer Bibliothekszentrums in Solothurn einen Sonderbeitrag von rund 2,2 Mio Fr. zu bewilligen und die ordentliche jährliche Finanzhilfe in den Jahren 1992 bis 1995 in zwei Etappen auf 2 Mio Fr. zu erhöhen. Die kleine Kammer, welche die Vorlage als Erstrat behandelte, stimmte dem Vorschlag des Bundesrates einstimmig zu [11].
Die Kinder- und Jugendliteratur soll ab 1991 besser gefördert werden. In Erfüllung eines 1988 überwiesenen Postulats Hafner (sp, SH) überprüfte das BAK seine Unterstützungspraxis und arbeitete neue Richtlinien des EDI aus. Dies gab der Bundesrat bei der Behandlung einer als Postulat überwiesenen Motion Danuser (sp, TG) bekannt, welche eine Erhöhung der entsprechenden Subventionen verlangt hatte [12].
Um finanzielle Zuwendungen ging es auch bei den meisten Fragen, die im Berichtsjahr die Museen betrafen. Nach dem Nationalrat stimmte auch der Ständerat dem neuen Konzept und dem Zusatzkredit von rund 55 Mio Fr. für die Errichtung einer Zweigstelle des Landesmuseums in Schloss Prangins bei Nyon (VD) zu. Als neue Aussenstelle des Landesmuseums hat der Bundesrat auf den 1. Juli das Musikautomatenmuseum in Seewen (SO) übernommen. Einstimmig genehmigten beide Räte einen ausserordentlichen Bundesbeitrag, den sie selber durch die Überweisung zweier gleichlautender Motionen verlangt hatten, an die Kosten für die betriebliche und touristische Infrastruktur des Freilichtmuseums Ballenberg (BE) [13] .
Für das Panorama der Schweizer Geschichte, das auf das Jubiläumsjahr hin in Schwyz eröffnet werden soll, müssen vorderhand keine Sponsoren gesucht werden. Der Ständerat, der in der Wintersession 1989 noch beantragt hatte, die rund 2 Mio Fr., welche für die Inbetriebnahme des Museums nötig sind, von privater Seite aufzubringen, schwenkte anfangs Jahr auf die Linie des Nationalrates ein und stockte den bereits bewilligten Objektkredit von 13 auf 14,95 Mio auf. Dennoch mussten die Arbeiten an dieser weiteren Aussenstelle des Landesmuseums für einige Monate sistiert werden, da zwei Schwyzer Stimmbürger mit einer staatsrechtlichen Beschwerde, welcher das Bundesgericht die aufschiebende Wirkung zuerkannte, erreichen wollten, dass der Schwyzer Souverän über das Projekt an der Urne befinden könne; das Bundesgericht wies die Beschwerde schliesslich ab. Problemlos eröffnet werden konnte hingegen der Neubau des PTT-Museums in Bern [14]..
Obwohl ein Archiv für Tondokumente einen wichtigen Beitrag zu einer nationalen Kulturpolitik leisten könnte, gelingt es der Landesphonothek in Lugano aus finanziellen und räumlichen Gründen kaum, ihren Hauptaufgaben nachzukommen. Als geographisches Gegengewicht zur Landesbibliothek in Bern und zur Cinémathèque in Lausanne nahm die Landesphonothek 1987 Sitz in Lugano. Von Anfang an kämpfte die Stiftung, die vom Bund, vom Kanton Tessin sowie von der Stadt Lugano finanziell getragen wird, mit materiellen Schwierigkeiten. Mit der für 1991 erfolgten Aufstockung der Beiträge von 450 000 auf 900 000 Fr. können nun wenigstens die wichtigsten Bedürfnisse dieser Institution befriedigt werden. Unterstützung erhielten die Anliegen der Stiftung auch durch eine im Vorjahr vom Nationalrat angenommene Motion, die den Bundesrat beauftragt, nach Lösungen für die Schaffung einer zentralen Phono- und Videothek zu suchen; der Ständerat überwies diesen Vorstoss allerdings nur in der unverbindlicheren Form eines Postulates [15].
Der Bundesrat beschloss, 1990 und 1991 die Vorbereitungsarbeiten zu einer Datenbank der schweizerischen Kulturgüter mit insgesamt 400 000 Fr. zu unterstützen. Es geht dabei um eine Projektstudie der Schweizerischen Akademie der Geisteswissenschaften und des Verbandes der Museen der Schweiz. Diese Institutionen beabsichtigen, dem Bund auf das Jahr 1992 hin die Schaffung dieser Datenbank zu beantragen. Die aus einem Projekt des NFP 16 hervorgegangene Nationale Informationsstelle für Kulturgütererhaltung (Nike) wird neben der Eidgenossenschaft, dem Fürstentum Liechtenstein, acht Städten sowie zahlreichen Privaten nun auch von allen Kantonen unterstützt; als letzter Kanton beschloss die Waadt, jährliche Beiträge an die Nike zu entrichten [16].
Eine Motion Portmann (cvp, GR), mit welcher der Bundesrat aufgefordert wird, dem Parlament gestützt auf das Unesco-Ubereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt eine Botschaft mit dem Antrag zu unterbreiten, der Stiftung für die als Weltkulturgut eingestufte Klosteranlage St. Johann in Müstair (GR) einen Sonderbeitrag von 7 Mio Fr. zu gewähren, wurde vom Nationalrat als Postulat überwiesen. Ständerat Cottier (cvp, FR) reichte ein Postulat ein, welches den Bundesrat ersucht zu prüfen, mit welchen Massnahmen der Bund zum Schutz der Kulturgüter vor einer Gefährdung durch die rasche Zunahme des Schadstoffgehalts in der Atmosphäre beitragen kann [17].
Der Entwurf für ein neues Urheberrecht, welchen viele Kulturschaffenden nach wie vor als autorenfeindlich bekämpfen, wurde im Berichtsjahr von der zuständigen Ständeratskommission diskutiert. Sie sprach sich grundsätzlich für Eintreten auf die Vorlage aus, behielt sich aber vor, gewisse urheberfreundlichere Akzentverschiebungen vorzunehmen [18].
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Wie eine vom Bundesamt für Statistik durchgeführte repräsentative Befragung von über 50 000 Personen ergab, wird im Tessin und in der Romandie das lokale Kulturangebot mehrheitlich als mangelhaft erachtet. Bei den Romands überwog das negative Urteil mit 57%, bei den Tessinern gar mit 78%. Nur in der Deutschschweiz hielt eine knappe Mehrheit das Kulturangebot für genügend. In den städtischen Gemeinden mit ihrem grösseren Kulturangebot zeigten sich gesamtschweizerisch 55% der Befragten zufrieden, in den ländlichen Gegenden dagegen nur 30% [19].
Diese Einschätzung wurde teilweise durch eine Untersuchung der eidg. Finanzverwaltung bestätigt, welche im Rahmen der Finanzstatistik die Kulturausgaben der Gemeinden genauer unter die Lupe nahm. Genf stand mit 837 Fr. Kulturausgaben pro Einwohner mit Abstand an der Spitze, gefolgt von Basel (667 Fr.), Sion (472 Fr.), Solothurn (400 Fr.), Lugano (370 Fr.) und Zürich (324 Fr.). Im Mittelfeld wurden Städte wie Zug (239 Fr.), St. Gallen (206 Fr.), Lausanne (203 Fr.), Olten (193 Fr.), Bern (191 Fr.) und Biel (184 Fr.) ausgemacht. Deutlich unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt von 117 Fr. lagen die Städte Fribourg (45 Fr.) und Chur (37 Fr.). Die Erhebung wies auch eine Tendenz nach, welche viele grössere Städte seit langem beklagen: Je grösser die kulturelle Zentrumsfunktion eines Ortes, desto geringer sind die Kulturausgaben in den Agglomerationsgemeinden, weil diese vom kulturellen Angebot der Kernstadt profitieren. Einzelne Grosstädte, wie etwa Genf oder Zürich, gelangen denn so auch an die Grenzen ihrer finanziellen Belastbarkeit und sehen sich gezwungen, trotz Protesten der Kulturschaffenden und des Publikums ihre Kulturausgaben einzufrieren oder zu reduzieren [20].
In Luzern führten die Auseinandersetzungen um das künftige Kultur- und Kongresszentrum erneut zu heftigen Diskussionen. Die Jury des im Vorjahr beschlossenen Architekturwettbewerbs bekundete zwar ihre Präferenz für das Projekt von Jean Nouvel und Emmanuel Cattani, empfahl aber nicht nur dieses, sondern auch die zwei nächstplazierten Projekte zur Weiterbearbeitung. Die Juroren waren möglicherweise der Meinung, ein klares Votieren für den eigenwilligen Vorschlag der beiden Pariser Star-Architekten – ein Gebäude, das wie ein Ozeandampfer in den See hinausragen würde – könnte das ganze Projekt politisch gefährden. Dass sie mit ihren Bedenken nicht falsch lagen, zeigte sich im Herbst, als der Stadtrat (Exekutive) laut über eine Redimensionierung des Projekts nachzudenken begann. Anfangs Dezember fiel dann der Entscheid, welcher vor allem in Architekturkreisen Enttäuschung und Empörung hervorrief. Nach Interventionen der privaten Stiftung Konzerthaus und entgegen dem Antrag der Projektführungsgruppe wurde der Entwurf Nouvel-Cattani aus den Traktanden gekippt und beschlossen, dass nur das drittplazierte und bedeutend konventionellere Projekt des Lausanner Architekten Rodolphe Luscher weiterverfolgt wird [21].
Um Kulturraum ging es auch in der zwar finanziell bescheidensten, aber politisch umstrittensten Vorlage, über welche die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Zürich am 23. September abstimmten. Im Juni hatte der Gemeinderat (Legislative) nach zäher Debatte dem alternativen Kanzlei-Zentrum in Aussersihl – Ort geistiger Entfaltung für die einen, Refugium agitatorischer politischer Randgruppen für die anderen – einen jährlich wiederkehrenden Betriebskredit von 980 000 Fr. zugesichert und damit das seit 1984 geführte Provisorium zu einer definitiven Einrichtung machen wollen. Der anschliessende Abstimmungskampf wurde von den Gegnern mit aller Härte geführt. Während SD (ehemals NA) und SVP einhellig gegen die Vorlage wetterten und die Linken und Grünen sie ebenso geschlossen unterstützten, zeigten sich die Vertreter von FDP, LdU, CVP und EVP gespalten. Bei der Fassung der Abstimmungsparolen schlugen sich dann aber FDP (ohne die Jungfreisinnigen) und CVP auf die Seite der Gegner, LdU und EVP auf diejenige der Befürworter.
Mit einem knappen Mehr von 50,8% sprachen sich die Stimmbürger gegen den Betriebskredit aus. Da aber das ehemalige Kanzlei-Schulhaus nicht nur den Aktivitäten der aufmüpfigen 'Kanzlisten', sondern ebensosehr den Bedürfnissen der Aussersihler Bevölkerung dient, überwies der Gemeinderat ein Postulat, welches die Exekutive ersucht, mit einer neuen Trägerschaft eine Übergangslösung zu suchen und in einem späteren Zeitpunkt dem Volk eine neue Vorlage für die Schaffung von Rechtsgrundlagen für diesen Kulturraum zu unterbreiten [22] .
Eine ähnliche Ausgangslage bot sich in Bern, wo anfangs Dezember die Gemeindeinitiative der SD (ehemals NA) "Sport statt Autonomes Jugendzentrum (AJZ) auf der Schützenmatte", welche den Abbruch des alternativen Kulturraums Reithalle anstrebte, zur Abstimmung gelangte. Im August hatte der Gemeinderat (Exekutive) mit einem Kompromissvorschlag, der die grosse Halle des Reitschulkomplexes erhalten, den Abbruch der Nebengebäude aber offen lassen wollte, versucht, einen Weg zwischen den Fronten aufzuzeigen. Als sich dann der Stadtrat ganz unerwartet nicht dazu durchringen konnte, diesen Gegenvorschlag zu unterstützen, herrschte Konsternation bei der Mehrheit der Politiker, da nun, in Ermangelung einer Alternative, die extremen Meinungen wieder voll aufeinanderprallten.
Der Abstimmungskampf wurde mit einer gewissen Gehässigkeit geführt. Parteipolitisch ergab sich ein mit Zürich vergleichbares Bild. Die Ja-Parole zur SD-Initiative gaben FDP (ohne Jungfreisinnige), SVP, SD, AP und EDU aus, die Nein-Parole die SP, die Grünen, das Junge Bern, LdU und EVP; die CVP gab die Stimme frei. Dass die Vorlage polarisierte, ging schon aus der Stimmbeteiligung hervor, die mit 40,4% weit höher lag als bei allen früheren Abstimmungen der letzten Jahrzehnte, bei denen es nicht gleichzeitig um eidgenössische Vorlagen ging. Mit einem Nein-Stimmen-Anteil von 57,6% lehnten die Stimmberechtigten die SD-Initiative überraschend deutlich ab, wodurch der Stadt Bern dieses denkmalschützerisch wertvolle Gebäude erhalten bleibt. Die künftige Nutzung des Areals muss nun zwischen der Stadt als Eigentümerin der Reitschule und dem Trägerverein ausgehandelt werden [23].
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Das Verhältnis zwischen den Sprachgruppen
Die Absicht des Bundesrates, den Sprachenartikel der Bundesverfassung (Art. 116) einer Revision zu unterziehen, stiess im Vernehmlassungsverfahren auf eine eindeutige und überzeugende Zustimmung. Zur Diskussion standen zwei von einer Expertengruppe ausgearbeitete Varianten. Praktisch alle Eingaben betonten, dass mit der Sprachenfrage ein erstrangiges Element unseres staatlichen Selbstverständnisses angesprochen ist. Die mit der Revision angestrebten Massnahmen wurden als sinnvoll und notwendig erachtet. Dennoch kam in den Stellungnahmen deutlich zum Ausdruck, dass sich die sprachliche Entwicklung wohl nur bedingt durch einen Verfassungsartikel beeinflussen lasse. Entscheidend für die Erhaltung von bedrohten Landessprachen wie auch für die Verbesserung der Verständigung und des Verständnisses unter den Sprachregionen sei vielmehr die gezielte Umsetzung dieses Anliegens im konkreten Alltag.
Nicht eindeutig beantwortet wurde in der Vernehmlassung die Frage, ob die Amtssprachen auf Verfassungs- oder Gesetzesstufe zu regeln seien. Unklarheit herrschte auch über die Bedeutung, die dem Territorialitätsprinzip zukommen soll. Im Gegensatz zur Expertengruppe, die im Vorjahr den Bericht "Zustand und Zukunft der viersprachigen Schweiz" ausgearbeitet und sich dabei für ein differenziertes Territorialitätsprinzip ausgesprochen hatte, setzten sich vor allem mehrere Eingaben aus der welschen Schweiz vehement für dessen strikte Anwendung ein. Vereinzelt wurde auch angemerkt, der Begriff der Viersprachigkeit, welcher den heutigen demographischen Realitäten bereits nicht mehr gerecht werde, sollte durch denjenigen der Vielsprachigkeit ersetzt werden [24].
Mit der bisherigen Verfassungsgrundlage ist eine substantielle Sprachenpolitik des Bundes kaum möglich. Die Eidgenossenschaft unterstützt heute lediglich die Kantone Tessin und Graubünden für die Förderung ihrer Kultur und Sprache mit insgesamt 5 Mio Fr. pro Jahr. Um hier wenigstens die Teuerung auszugleichen und den beiden Kantonen und den in der Sprach- und Kulturförderung aktiven Vereinigungen die Weiterführung und Erhaltung ihrer Tätigkeit zu sichern, beantragte der Bundesrat dem Parlament, diese Beiträge rückwirkend auf den 1.1.1990 um 25% anzuheben. Die kleine Kammer, welche die Vorlage als Erstrat in der Wintersession behandelte, stimmte der Erhöhung diskussionslos und einstimmig zu [25].
Für eine bessere Berücksichtigung des Italienischen bei der Parlamentsarbeit machte sich im Berichtsjahr vor allem der Tessiner SP-Nationalrat Carobbio stark. Im Rahmen der Behandlung der parlamentarischen Initiative Ott (sp, BL) zu einer Parlamentsreform konkretisierte er das von der vorberatenden Kommission eingereichte Postulat, welches für einen verstärkten Einbezug des Italienischen als Verhandlungssprache plädierte, dahingehend, dass die schriftlichen Berichte über wichtige Geschäfte inskünftig in den drei Amtssprachen vorgelegt werden sollen. Der Rat folgte ihm in diesem Punkt und überwies am folgenden Tag auch sein von fünf bürgerlichen Tessiner Nationalräten mitunterzeichnetes Postulat, welches verlangt, dass die Übersetzungen wichtiger Kommissionsberichte ins Italienische gleichzeitig mit der Publikation der deutschen und französischen Version erfolgen sollen [26].
Eine Aufwertung erfuhr das Italienische auch durch den Entscheid von Urner Regierung und Parlament, die Sprache des Nachbarkantons Tessin anstelle des Französischen als erste Fremdsprache in der Primarschule einzuführen. Spätestens zu Beginn des Schuljahres 1994/95 werden im Kanton Uri die Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse erstmals in der dritten Landessprache unterrichtet werden. Die notwendige Ausbildung der Lehrkräfte und die Erstellung der Lehrmittel wird den Gotthardkanton mindestens 1,5 Mio Fr. kosten. Bei der Umsetzung seiner Pläne kann Uri allerdings mit der Hilfe des Tessins rechnen. Der Tessiner Grosse Rat bewilligte diskussionslos einen Kredit von 500 000 Fr., mit welchem die Ausarbeitung von geeigneten Schulbüchern unterstützt werden soll. Zudem will das Tessiner Erziehungsdepartement bei der Vorbereitung und Durchführung von Italienischkursen für die Urner Lehrerschaft mit dem Kanton Uri zusammenarbeiten [27].
Der Bundesrat beschloss, zwei Sprachprojekte des Frankophonie-Gipfels mit 350 000 Fr. zu unterstützen. Beim einen handelt es sich um die Schaffung eines Inventars der Sprachtechnologie, welches alle Tätigkeiten und Möglichkeiten der Wissenschaft und Industrie im Bereich der elektronischen Sprachverarbeitung erfassen möchte. Beim anderen geht es um den Aufbau einer internationalen Datenbank der französischen Sprache, die den gesamten Sprachgebrauch in den französischsprechenden Ländern dokumentieren soll. Eine Schweizer Delegation nahm anfangs November an der Kulturministerkonferenz frankophòner Länder im belgischen Lüttich teil. Dabei wurden Themen behandelt, welche der letztjährige Frankophonie-Gipfel in Dakar als prioritär bezeichnet hatte. Zur Sprache kamen dabei namentlich die Probleme, die sich in der heute hochtechnisierten Welt durch die Produktion und Zirkulation kultureller Güter ergeben. Abgeklärt wurden ausserdem die Bedingungen für den Aufbau eines gemeinsamen Marktes im Kulturbereich [28].
Während in der Deutschschweiz weiterhin dazu aufgerufen wird, aus Rücksicht auf die nichtalemannischen Mitbürger die Mundartwelle einzudämmen — ein entsprechendes Postulat Sager, welches erreichen möchte, dass in den Institutionen des Bundes grundsätzlich Hochdeutsch gesprochen wird, wurde in der Wintersession diskussionslos überwiesen —, besann sich der Kanton Jura auf seine kulturgeschichtlichen Wurzeln und beschloss, an seinen Schulen fakultative Patois-Kurse einzuführen [29].
Was die Regierung des Kantons Freiburg in siebenjähriger Arbeit nicht erreichte, nämlich einen konsensfähigen neuen Sprachenartikel vorzulegen, welcher die deutschsprachigen Freiburgerinnen und Freiburger auf Verfassungsebene den Welschen gleichstellen sollte ohne deshalb die Romands zu benachteiligen, gelang der vorberatenden Parlamentskommission in nur vier Sitzungen. Sie übernahm den eigentlich unbestrittenen Grundsatz der Gleichberechtigung der beiden Sprachen, krempelte ansonsten aber den Entwurf der Exekutive völlig um. Insbesondere verzichtete sie definitiv auf den vor allem von den Romands heftig bekämpften Begriff der gemischtsprachigen Gebiete und schrieb das Territorialitätsprinzip in der Verfassung fest. Um diesem recht starren Prinzip etwas von seiner Härte zu nehmen, ergänzte sie es mit dem Auftrag an den Staat, das Verständnis zwischen den Sprachregionen zu fördern [30].
Der neue Sprachenartikel wurde daraufhin vom Grossen Rat einstimmig verabschiedet und in der Volksabstimmung mit überwältigendem Mehr (83,7% Ja-Stimmen) angenommen. Das damit erstmals in einer Kantonsverfassung explizit festgehaltene Territorialitätsprinzip zeigte aber schon bald darauf seine Tücken. Zu einem ersten Eklat kam es, als der Oberamtmann (Regierungsstatthalter) des Saane-Bezirks aufgrund des neuen Verfassungsartikels entschied, die Gemeinde Marly dürfe den deutschsprachigen Kindern den Schulbesuch in ihrer Muttersprache in der nahen Stadt Freiburg nicht weiter finanzieren.
Daraufhin wurden Rekurse beim Staatsrat eingereicht – auch von Marly wegen Verletzung der Gemeindeautonomie –, und es entbrannte eine heftige Polemik in der Regionalpresse. Auf das Territorialitätsprinzip beriefen sich auch die beiden Staatsräte Morel und Clerc, als sie, zusammen mit einem französischsprachigen Kantonsrichter die Wahl zweier deutschsprachiger Laienrichter ans Gericht des Saane-Bezirks öffentlich anprangerten [31].
Freiburg musste aber auch einsehen, dass Zweisprachigkeit nicht nur kulturell bereichernd ist, sondern auch finanziell aufwendig. Die jährlichen Mehrausgaben in der Verwaltung, dem Schulwesen und der Kulturförderung wurden auf acht bis zwölf Mio Fr. beziffert. Entgegen dem Willen des Staatsrates, welcher auf das kantonale Privileg der Schul- und Kulturhoheit hinwies und Förderungsmassnahmen im Rahmen des revidierten Sprachenartikels der Bundesverfassung in Aussicht stellte, verpflichtete der Grosse Rat die Regierung nahezu einstimmig dazu, in Bern eine Standesinitiative mit der Forderung nach Subventionen einzureichen [32].
Ohne grosse Aussicht auf Einigung wurden die Auseinandersetzungen im Kanton Graubünden geführt, wo sich die Verfechter des Rumantsch Grischun und dessen Gegner seit Jahren in den Haaren liegen. Im Berichtsjahr entzündete sich die Kontroverse vor allem an der Absicht der Lia Rumantscha (LR), mit der schon seit längerem zur Diskussion stehenden "Quotidiana", einer rätoromanischen Tageszeitung mit Beiträgen in den einzelnen Idiomen und einem 'Mantel' in Rumantsch Grischun, endlich konkret vorwärtszumachen. Die Absichten der LR stiessen bei den Bündner Zeitungsverlegern rasch auf Widerstand. Vor allem die älteste und grösste romanische Zeitung, die in Disentis erscheinende "Gasetta Romontscha" wehrte sich vehement dagegen, ein einheitliches romanisches Presseerzeugnis womöglich mit dem Preis der Selbstaufgabe bezahlen zu müssen. Dass es der LR gelang, den Chefredaktor der "Gasetta", Giusep Capaul, als Projektleiter für die neue Zeitung zu gewinnen, verhärtete die Fronten eher noch. Capaul steht nun vor der Aufgabe, eine Trägerschaft zu bilden sowie Personal und Finanzen zu beschaffen. Bei Letzterem hofft die LR aufs EDI, welches allerdings hatte durchblicken lassen, dass eine abschliessende Beurteilung erst nach Vorliegen eines spruchreifen Konzepts möglich sei. Die Kantonsregierung zeigte sich hingegen skeptisch und wies auf das Fehlen gesetzlicher Grundlagen für die Erteilung ständiger Subventionen hin. Im Bündner Parlament verlangte der SVP-Grossrat Jon Morell Ende Jahr in einer Interpellation, der Bündner Souverän solle mit einer Konsultativabstimmung zur romanischen Tageszeitung und zum Rumantsch Grischun Stellung nehmen können [33] .
Auch auf europäischer Ebene wurden die Probleme aufgegriffen, die sich aus dem Zusammenleben der verschiedenen Sprach- und Kulturgruppen eines Landes ergeben. In Palermo (Italien) fand Ende April die 6. europäische Kulturministerkonferenz statt, an der erstmals alle Kulturminister der osteuropäischen Länder teilnahmen. Im Zentrum der Diskussionen stand das Thema einer multikulturellen Gesellschaft als Herausforderung für die Kulturpolitik. Alle Minister unterstrichen unabhängig voneinander, dass sich in Zukunft in ihren Ländern Fragen in Zusammenhang mit den Minderheiten aufdrängen werden. Sie waren sich aber alle darin einig, dass die Minoritäten in jedem Fall eine Bereicherung darstellen, die es zu pflegen gilt [34].
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Kirchen
Erste Teilresultate einer in Rahmen des NFP 21 durchgeführten Studie zeigten, dass die Landeskirchen in den letzten Jahrzehnten viel von ihrer Autorität und damit auch von ihrer gesellschaftlichen und politischen Bedeutung verloren haben. Zwar. sind mehr als 93% der Schweizerinnen und Schweizer Mitglieder einer christlichen Glaubensgemeinschaft, . doch die weitaus meisten sind der Auffassung, dass sie auch ohne Kirche an Gott glauben können. Religiöse Identität wird nicht mehr in der Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche erfahren, sondern in der individuellen Wahl aus den verschiedensten Glaubenslehren. So glauben weit über 90% an die Existenz einer höheren Macht, aber nur noch 60% an den christlichen Gott. Dennoch steht für drei Viertel der Befragten ein Kirchenaustritt nicht zur Diskussion, offenbar weil die Kirchenmitgliedschaft als eine der Selbstverständlichkeiten des Lebens erachtet wird [35] .
Dass sich hinter dieser lauen Glaubenshaltung dennoch starke religiöse Sensibilitäten verbergen können, bewiesen die Stimmberechtigten des Kantons Bern. Gegen ein sehr offen formuliertes Gesetz über die Voraussetzungen und Wirkungen der öffentlich-rechtlichen Anerkennung von Religionsgemeinschaften, welches ermöglicht hätte, auch nichtchristliche Glaubensgemeinschaften unter gewissen Bedingungen anzuerkennen, hatte die EDU erfolgreich das Referendum ergriffen. Im Abstimmungskampf wurde sie nur von den SD (ehemals NA) aktiv unterstützt. Aber hinter den Kulissen entfachte sich ein wahrer Glaubenskrieg, der nicht frei war von rassistischen Untertönen. Er richtete sich in erster Linie gegen die Möglichkeit, dass auch der Islam anerkannt werden könnte, obgleich von dieser Seite bisher kein Interesse signalisiert worden war. Und die Flüsterpropaganda hatte Erfolg: entgegen den Abstimmungsparolen aller grossen Parteien – mit Ausnahme der SVP, welche trotz innerer Differenzen die Nein-Parole ausgab – lehnte das Berner Stimmvolk das neue Gesetz bei einer Stimmbeteiligung von lediglich 15,1% mit rund 55% Nein-Stimmen ab [36] .
Im Kanton Freiburg hingegen wurde der israelitischen Kultusgemeinde ziemlich diskussionslos der öffentlich-rechtliche Status zuerkannt. Damit ist Freiburg nach Baselstadt der zweite Kanton, der Christentum und Judentum juristisch gleichstellt [37].
Im Tessiner 'Kruzifix-Streit' fällte das Bundesgericht sein Urteil. Es befand, derart symbolträchtiger Wandschmuck verstosse gegen Art. 27 Abs. 3 BV, welcher einen konfessionell neutralen Unterricht in den öffentlichen Schulen garantiert, weshalb die Kruzifixe in den Klassenzimmern zu entfernen seien. Das Urteil löste in katholischen Kreisen und insbesondere im Tessin Bestürzung aus und führte zu drei Interpellationen an den Bundesrat, welche bis zu Ende des Berichtsjahres im Parlament nicht behandelt wurden. Der Bundesrat liess aber im Dezember seine Stellungnahme dazu veröffentlichen. Er verwies darauf, dass er ursprünglich anders entschieden habe als das Bundesgericht. Aus Rücksicht auf den Grundsatz der Gewaltenteilung stehe es ihm jedoch nicht zu, das Urteil des Bundesgerichts zu kritisieren. Nach seiner Ansicht beschränke sich das Urteil jedoch auf öffentliche Schulen und dürfe ausserhalb derselben keinen Präzedenzcharakter haben [38] .
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Auf den Tag genau zwei Jahre nach der höchst umstrittenen Ernennung von Wolfgang Haas zum Weihbischof mit Nachfolgerecht nahm der Papst den Amtsverzicht des Churer Bischofs Johannes Vonderach an, wodurch Haas automatisch alleiniger Leiter des zweitgrössten Schweizer Bistums wurde, welches in den Kantonen Graubünden, Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden, Glarus, Zürich sowie im Fürstentum Liechtenstein rund 700 000 Katholiken umfasst. Die Stabsübergabe auf dem Churer 'Hof löste in weltlichen und kirchlichen Kreisen Ratlosigkeit, Enttäuschung, Konsternation und Angst vor innerkirchlicher Spaltung aus. Dies geschah nicht nur wegen der streng konservativen Ansichten Haas', sondern auch weil mit seiner Bestätigung fundamentale Fragen des Kirchen- und Völkerrechts wieder aufgerollt wurden. Zahlreiche Gutachten waren in den vergangenen zwei Jahren nämlich zur Ansicht gekommen, der Papst habe mit seiner eigenmächtigen Ernennung Haas' zum Koadjutor verbriefteRechte der Schweizer Domkapitel verletzt [39].
In den folgenden Tagen und Wochen ertönte sowohl an der Basis als auch bei den betroffenen kantonalen und kirchlichen Instanzen immer lauter der Ruf nach einen Rücktritt jenes Mannes, an dessen Tragbarkeit sogar die Schweizer Bischofskonferenz offen zweifelte. Verschiedentlich wurde angedroht, die Bistumsbeiträge zu sistieren, was den Churer Hof in arge finanzielle Bedrängnis bringen dürfte. Da sich jeder Versuch eines konstruktiven Dialogs mit Haas zerschlug, sahen sich die Zürcher Katholiken veranlasst, ihre Abspaltung von Chur und die Schaffung eines eigenständigen Zürcher Bistums zu verlangen. Bevor dies geschehen könnte, müssten aber noch umfangreiche juristische Abklärungen getroffen werden. Art. 50 Abs. 4 BV besagt nämlich, dass die Errichtung neuer Bistümer der Genehmigung des Bundes unterliegt. Die katholische Kirche empfand diese Bestimmung stets als Erbe des Kulturkampfes und als Diskriminierung ihrer Konfession und hat schon verschiedentlich auf die Abschaffung dieses Artikels hingewirkt [40].
Der Bundesrat hatte bereits im Vorjahr durchblicken lassen, dass er den Wirbel um die Neubesetzung des Churer Bischofssitzes als innerkirchliche Angelegenheit betrachten und von einer direkten Einmischung absehen möchte. In diesem Sinn nahm er in der Herbstsession auch zu vier parlamentarischen Vorstössen Stellung. In Beantwortung von zwei Interpellation der Nationalräte Seiler (cvp, ZH) und Jaeger (ldu, SG) erklärte er, es sei begreiflich, dass die Vorgehensweise des Vatikans bei der Wahl Haas' und einzelne Entscheide des neues Amtsinhabers bei weiten Teilen der Bevölkerung Unverständnis und Besorgnis ausgelöst hätten. Der religiöse Frieden in der Schweiz sei aber nicht gefährdet, weil es sich beim Fall Haas um eine rein innerkatholische und nicht um eine überkonfessionelle Angelegenheit handle. Zur Frage, ob durch die Ernennung allenfalls bestehende Rechte verletzt worden seien, schrieb der Bundesrat weiter, dies müsse in erster Linie von den Kantonen entschieden werden. Wegen der geltenden Zuständigkeitsordnung und der kontroversen Rechtslage übe der Bundesrat bei der Beurteilung dieses äusserst komplexen Rechtsstreites eine gewisse Zurückhaltung aus. Der Nuntius sei aber vom Bund wiederholt drauf hingewiesen worden, dass die in der Schweiz tiefverwurzelten direktdemokratischen Prinzipien sich nicht nur auf die politischen Entscheidungsprozesse, sondern traditionell auch auf die kirchlichen Bereiche auswirkten [41].
Gleichzeitig äusserte sich die Landesregierung zu einem Postulat Portmann (cvp, GR), welches anregte, der Bund möge seine einseitigen Beziehungen zum Vatikan, die heute in beiden Richtungen von der Nuntiatur wahrgenommen werden, aufheben und durch eine reguläre diplomatische Vertretung ersetzen. Der Bundesrat stellte fest, die diplomatischen Beziehungen zum Vatikan seien in gewisser Hinsicht tatsächlich anormal, da die Schweiz das einzige Land sei, bei dem ein Nuntius akkreditiert ist, welches selber aber keine Vertretung beim Vatikan unterhält. Dennoch, so führte er weiter aus, erachte er die Errichtung einer ständigen Vertretung beim Vatikan nicht als dringlich. Eine Schliessung der Nuntiatur, wie es ein Postulat Zwygart (evp, BE) verlangt hatte, stehe für ihn hingegen ausser Frage. Auf seinen Antrag wurden beide Postulate abgelehnt [42].
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Weiterführende Literatur
F. Cotti, "Contenus d'une politique culturelle respectueuse de la Suisse dans son essence", in Documenta, 1990, Nr. 1, S. 7 ff.
A. Defago, "Das Freizeitproblem als kulturelle Herausforderung. Plädoyer für eine schweizerische Kulturpolitik der Zukunft", in Die Volkswirtschaft, 63/1990, Nr. 11, S. 8 ff.
H. R. Dörig, "Kultur im Spiegel amtlicher Tätigkeit. Ein Porträt des Bundesamtes für Kultur" und "Kulturförderung als Vollzugsaufgabe. Die gesetzlichen Grundlagen des Bundes im Überblick" in Die Volkswirtschaft, 63/1990, Nr. 11, S. 11 ff.
B. Grüsser, Kunst- und Kulturförderung durch Schweizer Klein- und Mittelbetriebe, Basel 1990.
R. Ritschard, "Kultur als Wirtschaftsfaktor", in Die Volkswirtschaft, 63/1990, Nr. 11, S. 18 ff.
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J.-M. Henny / A. Rochat, Entre le musée et le meltingpot, ou Faut-il réviser l'article constitutionnel sur les langues, Lausanne 1990 (Stellungnahme der Ligue vaudoise).
A. Petralli, L'italiano in un cantone. Le parole dell'italiano ticinese in prospettiva sociolinguistica, Milano 1990.
J.-P. Vouga (Hg.), La Suisse face à ses langues – Die Schweiz im Spiegel ihrer Sprachen – La Svizzera e le sue lingue, Aarau 1990 (Jahrbuch der Neuen Helvetischen Gesellschaft 1990/91).
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U. J. Cavelti, "Die Widerrechtlichkeit des Vorgehens ist nicht zu übersehen", in Plädoyer, 8/1990, Nr. 4, S. 45 ff.
W. Gut, Politische Kultur in der Kirche, Freiburg 1990.
Schweiz. Evangelischer Kirchenbund, Europa, Westeuropa, Schweiz, Bern 1990.
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[1] Ww, 29.11.90; Presse vom 15.12.90; BaZ, 3.4.91.
[2] SPJ 1989, S. 240; Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1273 f. (Antwort des BR auf eine Interpellation Mühlemann, fdp, TG); SGT, 30.7.90; Bund, 20.12.90; NZZ, 21.12.90; SZ, 27.12.90.
[3] Siehe dazu die Ausführungen Cottis zu den Interventionen der beiden Waadtländer Abgeordneten Gardiol (gp) und Aguet (sp), welche den BR ersuchten, Schritte zu unternehmen, damit die einzigartige Fotoapparate-Sammlung von Michel Auer nicht ins Ausland verkauft werde (Amtl. Bull. NR, 1990, S. 483 und 1274 f.).
[4] Eine Kulturinitiative der Jungsozialisten (Juso), welche die Idee des Kulturprozents in der Stadt Bern wieder aufnehmen wollte, wurde in der Volksabstimmung mit nur 29,6% Ja-Stimmen deutlich verworfen (Bund, 8.3., 16.3. und 10.5.90; BZ, 17.5., 30.5., 6.6. und 11.6.90).
[5] Presse vom 11.12.90.
[6] Für die Bedeutung des Subsidiaritäsprinzips siehe Lit. Cotti und Lit. Defago. Dass der Gedanke einer nur subsidiären Kulturförderung durch den Bund auch in der Bevölkerung stark verwurzelt ist, zeigte eine im Lauf des Sommers veröffentlichte Univox-Umfrage (TA, 18.8.90).
[7] Presse vom 20.7.90; NZZ, 9.11.90. Reaktionen der Verleihbranche: BaZ, 2.11. und 21.12.90; NZZ, 9.11., 16.11. und 30.11.90; TA, 15.11.90; SGT, 23.11.90.
[8] SZ, 16.1.und 22.1.90; TW, 19. (.und 22.1.90; Bund, 20.1.90; LNN, 23.1.90; NZZ, 26.1.90.
[9] NZZ, 11.1. und 15.2.90; Ww, 18.1.90; SZ, 10.2.90; BZ, 31.3.90.
[10] NZZ, 8.9.90; Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1252 f. (Pini) und 1915 (Widmer). Für das Swiss Institute wurde im Voranschlag 1991 bereits ein Beitrag von 300 000 Fr. budgetiert (Voranschlag 1991, S. 431 f.). Dem 1989 überwiesenen Postulat Widmer, das Schweizerische Verlagswesen bei Buchausstellungen im Ausland durch einen jährlich wiederkehrenden Betrag zu unterstützen, wurde mit der Aufnahme eines entsprechenden Kredites im Voranschlag 1990 Rechnung getragen (Gesch.ber. 1990, S. 170).
[11] BBI, 1990, I, S. 1533 ff.; Amtl. Bull. StR, 1990, S. 747 f.; NZZ, 1.3., 22.8. und 2.10.90.
[12] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1253 f.
[13] Prangins: Amtl. Bull. StR, 1990, S. 6 ff. Seewen: Gesch.ber. 1990, S. 170; NZZ, 2.4.90; BaZ, 29.5.90. Ballenberg: BBI, 1990, I, S. 1150 ff.; Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1 177 f. ; Amtl. Bull. StR, 1990, S. 808.
[14] Panorama: Amtl. Bull. SIR, 1990, S. 1; BB1,1990, I, S. 1623; LNN, 8.2., 29.3. und 26.4.90. PTT-Museum: BZ, 23.6.90. Für Prangins, Seewen, Ballenberg und Schwyz siehe auch SPJ 1989, S. 240 f.
[15] CdT, 13.10.90; NZZ, 15.10.90; Voranschlag 1991, S. 432 f.; Amtl. Bull. StR, 1990, S. 619; siehe auch SPJ 1989, S. 240.
[16] Datenbank: NZZ, 6.3. und 7.4.90. Nike: SPJ 1989, S. 241; NZZ, 22.3.90.
[17] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 2422 f.; Verhandl. B. vers., 1990, V, S. 141 f.
[18] SPJ 1989, S. 242. Haltung der Urheber: AT, 26.2.90; Presse vom 19.4.90; Bund, 30.4.90; NZZ, 12.7.90. StR-Kommission: NZZ, 20.2., 8.5., 11.10. und 26.10.90; Bund, 30.5.90.
[19] Die Zahlen beruhen auf einer Erhebung von 1988 (Bund, NZZ und TW, 12.9.90).
[20] Der Untersuchung liegen ebenfalls Zahlen von 1988 zugrunde (SZ, 7.8.90). Genf: Suisse, 5.2., 1.5. und 17.9.90; WoZ, 23.5.90; JdG, 1.9., 8.9., 12.9. und 17.9.90. Zürich: NZZ, 19.6. und 21.6.90; TA, 15.8.und 31.8.90; WoZ, 2.11.90. Siehe auch SPJ 1989, S. 243.
[21] SPJ 1989, S. 243; LNN, 5.5., 12.9., 1.12., 5.12., 14.12, 15.12., 20.12., 22.12. und 31.12.90; TA, 1.12.90; Ww, 6.12.90.
[22] TA, 28.6., 22.8., 31.8., 11.9., 17.9., 18.9., 21.9., 24.9., 9.10., 25.10., 10.11., 17.11., 28.11., 30.11., 5.12., 6.12. und 8.12.90; NZZ, 25.9., 28.9., 1.11., 2.11., 20.12., 21.12. und 27.12.90.
[23] SPJ 1988, S. 241; BZ, 18.8., 13.9., 14.9., 15.10., 17.10., 1 0 . 1 1 . , 14.11., 21.11., 27.11., 28.11., 30.1 l ., 3.12.90. Ohne Polemik hatte der Stadtrat hingegen im Oktober einem Sanierungskredit von 360 000 Fr. für das Kulturzentrum Dampfzentrale zugestimmt (BZ, 26.10.90).
[24] SPJ 1989, S. 245; BaZ, 28.2.90; TA, 5.3.90; BüZ, 8.3. und 21.5.90; NZZ, 24.3., 25.4., 27.4., 4.5., 12.5., 15.5. und 13.6.90; SZ, 3.4.90; SGT, 25.4.90; Presse vom 18.9.90. Der BR beauftragte das EDI mit der Ausarbeitung eines Textvorschlages auf der Basis der Vernehmlassungsergebnisse (Gesch. ber. 1990, S. 97).
[25] BBI, 1990, III, S. 472 ff.; Amtl. Bull. StR, 1990, S. 926.
[26] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 652 ff. und 720 f.
[27] LNN, 4.5.und 27.9.90; Cd7', 20.9.90; Bund, 23.9.90; TA, 8.11.90; Vat, 23.11.90. Der Kanton Graubünden trug sich ebenfalls mit dem Gedanken, Italienisch als erste Fremdsprache einzuführen (CdT, 4.10.90).
[28] Gesch.ber. 1990, S. 53; NZZ, 19.I0.und 26.10.90; Express, 10.11.90; siehe auch SPJ 1989, S. 244.
[29] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 2445; Suisse, 20.5.90; Dém., 21.5.90.
[30] Lib., 25.1., 1.2., 8.2., 25.5., 8.6., 29.8., 5.9., 15.9. und 24.9.90; SPJ 1989, S. 244.
[31] Lib., 26.1., 27.10., 30.10., 3.11., 9.11., 12.11., 15.11., 24.11. und 30.11.90; Suisse, 30.11., 1.12. und 4.12.90; Bund, 31.12.90.
[32] Suisse und Lib., 21.11.90.
[33] BüZ, 10.1., 28.3., 2.4., 11.5., 14.5., 15.5. und 30.11.90; BZ, 14.11.90; SPJ 1989, S. 244 f. Siehe auch unten, Teil I, 8c (Presse).
[34] BBI, 1991, I, S. 1302.
[35] L'Hebdo, 12.4.90; BZ, 30.10.90; TA, 31.10.90; LNN, 2.11.90; BüZ, 24.12.90.
[36] Bund, 19.5., 28.5., und 30.5.90. Presse vom 11.6.90.
[37] Lib., 21.6., 27.9., 8.10. und 28.11.90.
[38] BZ, 27.9.90; Bund, 28.9.90; Suisse, 3.10.90; L'Hebdo, 4.10.90. TW, 17.11.90; NZZ, 20.11. und 21.12.90; Vat., 12.12.90; Amtl. Bull. NR, 1991, S. 784 f. (Interpellation Iten, cvp, NW) und 809 f. (Interpellation Ruckstuhl, cvp, SG). Die Interpellation Ruckstuhl wurde als Interpellation Danioth (cvp, UR) ebenfalls im StR eingereicht (Amtl. Bull. StR, 1991, S. 164 ff.); SPJ 1989, S. 245 f.
[39] Presse vom 23.5.90. Rechtsfragen: Lit. Cavelti und Lit. Gut; Vat., 22.5., 24.7. und 7.12.90; TA, 23.5., 25.5. und 29.9.90; Presse vom 12.7.90; NZZ, 18.7. und 1.9.90; Presse vom 19.7.90 (Replik der bischöflichen Kanzlei); SZ und TW, 28.8.90; BüZ, 29.9.90; LNN, 13.10.90.
[40] Kantone: Vat., 17.5.90; LNN, 30.5., 12.6. und 15.6.90; BüZ, 2.6.90; TA, 22.6.90. Kirchenbasis: Presse vom 18.6.90; TA, 5.12.90; Vat., 27.12.90; Kirchliche Institutionen: LNN, 1.6., 15.6., 28.11. und 11.12.90; Vat., 1.6. und 9.6.90; TA, 22.6. und 28.9.90; BüZ, 29.6., 21.7. und 23.7.90. Zürich: Presse vom 28.5.90; NZZ, 29.5., 31.5., 4.7. und 31.8.90; TA, 22.6., 31.8. und 3.9.90; Presse vom 29.6.und 4.7.90; SGT, 4.9.90. Finanzprobleme Churs: BüZ, 7.7., 6.1 1. und 3.12.90; Vat., 15.12.90. Art 50 Abs 4 BV: CdT, 12.9.90.
[41] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1928 fr.
[42] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1910 f. und 1912. Für die Diskussion des Falls Haas und die starre Haltung Roms anlässlich des Arbeitsbesuches eines Schweizer Diplomaten im Vatikan siehe: NZZ, TW und Suisse, 13.7.90; Vat., 20.7.90; Bund, 20.9.90.
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