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Bildung, Kultur und Medien
Kultur, Sprache, Kirchen
Das sicherlich auch durch die wirtschaftliche Konjunktur begünstigte rege Kulturschaffen führte in manchen Städten zu Forderungen nach mehr Aufführungs- und Ausstellungsräumen. - ln mehreren Kantonen fanden Volksabstimmungen über eine Vorverlegung des Französischunterrichts an den Volksschulen statt. Die sprachlichen Minderheiten nahmen die Resultate positiv auf. - In den Kirchen wuchsen die Spannungen zwischen fortschrittlichen und fundamentalistischen Kreisen.
Kultur
Angesichts des nach wie vor intensiven kulturellen Schaffens und dank der guten konjunkturellen Lage, welche auch den Kulturschaffenden zugute kam, war im Jahre 1988 weniger die direkte Kulturförderung als vielmehr der Mangel an geeigneten Aufführungs- und Ausstellungsräumen das drängendste Problem. Allerdings animierte die blühende "Kulturindustrie" auch zu einer kritischen Distanznahme und zu einem Nachdenken über die Rolle der Kultur in der Gesellschaft. Dient die Kultur noch der Emanzipation des Menschen, verhilft sie zur Reflexion über die Gesellschaft, zum Erkennen von Fehlentwicklungen und zum korrigierenden Eingreifen? Oder ist vielmehr die Marktfähigkeit zum Imperativ aller Kunst geworden, ist die Kultur nur noch Unterhaltung, kompensatorisches Konsumgut, Imagefaktor für die Städte, Standortfaktor für Wirtschaftsunternehmen und, in ihrer sperrigsten Form, ein Ventil für Randgruppen?
Die Debatte wurde am intensivsten am Beispiel der Funktion der Geisteswissenschaften geführt. Die einen verteidigten dabei deren kompensatorische Funktion mit der These: Je moderner die Welt wird, desto notwendiger werden die Geisteswissenschaften. Eine Welt, die sich wegen technischer und wirtschaftlicher Umwälzungen so rasant verändere wie die unsrige, habe Komplexitätssteigerungen zur Folge und führe deshalb zu einer allgemeinen Desorientierung. Dieser Prozess müsse durch die Geisteswissenschaften kompensiert werden, indem diese traditionsverbundene, sinnstiftende "Geschichten" anböten, welche zugleich eine pluralistische, kontraideologische Antwort auf die Herrschaft von "Monomythen" (z.B. die Fortschrittsideologie) seien. Dieser These wurde entgegengehalten, dass man weder den Geisteswissenschaften im besonderen noch der Kultur im allgemeinen einfach Kompensationsfunktionen, der Technik dagegen Innovationsfunktionen zuschreiben dürfe. Innovation und Kompensation geschehe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, und gerade von der Kultur müssten auch innovative Impulse ausgehen, damit gesellschaftlichen Fehlentwicklungen entgegengewirkt werden könne. Es dürfe, so ein pointiertes Diktum, die Kultur nicht zum Opium für das Volk erklärt werden. Auch wenn die Kultur oft marktschreierisch auftrete, könne doch nicht übersehen werden, dass in ihren Nischen immer wieder Kreatives und Bereicherndes hervorgebracht werde [1].
Eine wachsende Bedeutung für die Kultur im Alltagsleben forderte der Direktor des Bundesamtes für Kulturpflege, A. Defago. Warnend wies er darauf hin, dass die Freizeitindustrie zu einer "Debilisierung" der Alltagskultur führen könne; gefordert sei deshalb eine "Kulturalisierung der Freizeit", und um dies zu erreichen, müsse sich auch die Politik vermehrt mit dem Freizeitproblem befassen [2].
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Die guten Rechnungsabschlüsse der öffentlichen Hand schlugen sich in den letzten Jahren nicht nur beim Bund, sondern auch in den Kantonen und Gemeinden in einem überproportionalen Wachstum der Ausgaben für die Kulturförderung nieder. Trotz dieser an sich erfreulichen Entwicklung zeigte sich der Direktor des Bundesamtes für Kulturpflege (BAK), A. Defago, besorgt; er bezeichnete die Kulturförderung als latent gefährdete "Schönwettersache", da sie in finanziell schlechteren Zeiten als erste Opfer von Sparbeschlüssen werde. Aus diesem Grunde wertete er es auch als ungünstig, dass die Diskussion um einen neuen Kulturartikel ausgerechnet in jenem Jahr 1991 wieder aufgenommen werden solle, in dem auch erneut ein hohes Defizit im Bundesbudget erwartet werde. Prinzipiell gegen die Aufnahme eines Kulturartikels in die Verfassung, wenigstens in dieser Legislaturperiode, wandten sich einige Ständeräte anlässlich der Diskussion um die Legislaturplanung 1987-1991, worin sich der Bundesrat zu diesem Ziel bekannt hatte. Ihr Vorstoss löste im Rat zwar eine längere Diskussion aus, doch wurde dem Bundesrat für dieses kulturpolitisch wichtige Ziel dann doch mit 25:13 Stimmen grünes Licht gegeben [3].
Im Jahre 1984 hatten beide Räte einem Kredit von 19,8 Mio Fr. für die Errichtung einer Zweigstelle des Schweizerischen Landesmuseums im Schloss Prangins bei Nyon (VD) zugestimmt. Einiges Erstaunen löste nun die Botschaft des Bundesrates aus, der einen Zusatzkredit von nicht weniger als 55,1 Mio Fr. beantragte. Der Mehraufwand wird zur Hauptsache mit dem schlechten Zustand des Gebäudes, das schon seit über 40 Jahren nicht mehr bewohnt sei, begründet. Mehrere Zeitungen äusserten den Verdacht, der Kreditantrag sei 1984 absichtlich unter 20 Mio Fr. gehalten worden, um das sprachpolitisch bedeutsame Projekt nicht an der damaligen schlechten Finanzlage des Bundes scheitern zu lassen. Bundesrat F. Cotti, erst seit 1987 im Amt, ordnete eine Untersuchung an, um diesen Vorwurf zu prüfen [4].
In finanziellen Nöten steckt auch das private volkskundliche Freilichtmuseum Ballenberg (BE), das 1987 mit einem Defizit von 0,4 Mio Fr. abschloss und bei dem bis 1988 rund 7 Mio Fr. Schulden aufgelaufen sind. Sparmassnahmen und die Suche nach zusätzlichen Geldgebern sollen nun die Situation verbessern. Gegen den Willen des Bundesrates, der keine Bundesmittel für die touristische Infrastruktur des Museums einsetzen wollte, überwies der Ständerat eine Motion Zumbühl (cvp, NW), welche einen ausserordentlichen Bundesbeitrag von 7 Mio Fr. für die finanzielle Sanierung des Museums verlangt [5].
Seit dem Jahr 1888 betätigt sich der Bund durch den Aufkauf schweizerischer Kunstwerke in der Kunstförderung. In Aarau wurde zum Anlass des 100jährigen Jubiläums eine Auswahl dieser Kunstwerke gezeigt, und das BAK publizierte dazu einen Katalog, welcher die Kunstförderung und das Verhältnis zwischen Künstler und Offentlichkeit kritisch unter die Lupe nimmt. Ins Stocken geriet jedoch das ehrgeizige Projekt der Stiftung Pro Helvetia, die visuelle Kultur der Schweiz auf die 700-Jahrfeier der Eidgenossenschaft hin in einem zwölfbändigen Werk, das in den vier Landessprachen und später auch auf englisch erscheinen soll, darzustellen. Nachdem schon nach dem Erscheinen von zwei Bänden dieser "Ars Helvetica" massive Kostenüberschreitungen abzusehen waren und die Finanzierung der romanischsprachigen Ausgabe noch nicht gesichert war, intervenierte die eidgenössische Finanzkontrolle bei der Herausgeberin, und das BAK stellte seinen mit 800 000 Fr. veranschlagten Beitrag vorerst zurück. Mit einem neuen Koordinator scheint Pro Helvetia das Unternehmen wieder in den Griff bekommen zu haben [6].
Dem Haager Abkommen zum Schutze der Kulturgüter in bewaffneten Konflikten aus dem Jahre 1954 ist die Schweiz 1962 beigetreten und hat sich dadurch verpflichtet, Schutzmassnahmen für ihre Kulturgüter zu ergreifen. Dazu gehören für unbewegliche Güter das Erstellen von Sicherstellungsdokumenten und bauliche Massnahmen für besonders wertvolle Teile sowie das Errichten von Schutzräumen für bewegliche Kulturgüter. Der Bundesrat genehmigte im Berichtsjahr das seither erstellte schweizerische Inventar der rund 8000 Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung. Die mit den konkreten Schutzmassnahmen betrauten Kantone und Gemeinden tun sich damit allerdings schwer und vernachlässigen die Aufgabe in den meisten Fällen, indem sie weder das nötige Geld noch das erforderliche Personal zur Verfügung stellen [7].
Wenn der Staat einmal nicht fördernd, sondern zensierend gegen einen Künstler auftritt, verstösst er dabei nicht unbedingt gegen die Menschenrechte. Dies jedenfalls entschied der europäische Gerichtshof für die Menschenrechte in Strassburg auf eine Klage des Schweizer Künstlers J.F. Müller hin. Dieser und die Veranstalter einer Ausstellung waren 1981 in Freiburg gebüsst worden, da sie nach Ansicht der Schweizer Gerichte unzüchtige Bilder öffentlich gezeigt hatten; die Bilder waren von den Behörden eingezogen worden. Nachdem auch das Bundesgericht die Bussen gebilligt hatte, nicht jedoch eine allfällige Zerstörung beziehungsweise die Einziehung der Bilder, gelangte Müller an den Strassburger Gerichtshof. Dieser bestätigte das Urteil des Bundesgerichts mit der Begründung, die Massnahme der Behörden sei zum Schutz der Moral notwendig gewesen [8].
Obwohl der Bund sein Angebot bekräftigte, für die in Lugano domizilierte Gemäldesammlung von H.H. Thyssen zusammen mit dem Kanton Tessin und der Stadt Lugano zu einer Verbesserung der Ausstellungssituation beizutragen, nahm dieser Kontakte zu bundesdeutschen, britischen und spanischen Regierungsstellen auf, um bessere Angebote zu erhalten. Schliesslich erhielt Spanien, der Heimatstaat von Thyssens Ehefrau, den Zuschlag und kann nun knapp 800 Gemälde als Leihgabe für 10 Jahre, bei einer Leihgebühr von umgerechnet 7 Mio Fr. jährlich, übernehmen. In Lugano bleiben nur noch 200 bis 300 Bilder. Ein bestehendes Gesetz, das die Ausfuhr von Kulturgütern, die schon länger als 50 Jahre im Tessin sind, verbietet, hatte kurzfristig noch die Hoffnung entstehen lassen, die Gemäldesammlung für den Kanton zu erhalten, doch schien das Gesetz dann doch nur auf Güter mit kultureller Bedeutung für den Kanton anwendbar [9].
Die Stiftung Pro Helvetia, die hauptsächlich für den Kulturaustausch im Inland und für die kulturelle Präsenz der Schweiz im Ausland zuständig ist, verzeichnete in ihrem Tätigkeitsbericht 1987 ein starkes Ansteigen der Förderungsgesuche (14% gegenüber dem Vorjahr), wobei sie vor allem bei der Literaturförderung ein verstärktes Bedürfnis ausmachte. Obwohl für das Jahr 1988 mit 750 000 Franken rund 50% mehr für die Autorenförderung zur Verfügung standen als im Vorjahr, wurden für die Zukunft zusätzlich auch neue Modelle der Literaturförderung — etwa Publikationsbeiträge — ins Auge gefasst. Zusammen mit dem BAK, den Kantonen, der Gruppe Olten und dem Schweizerischen Schriftstellerverband erarbeitete Pro Helvetia auf der Basis eines an den "Solothurner Literaturtagen" lancierten Vorschlages ein neues Autorenförderungsmodell. Das Projekt sieht eine paritätische Beteiligung von Pro Helvetia und der Kantone für die Förderung einer bestimmten Anzahl ausgewählter Literaturprojekte vor [10].
Mit Freude wurde sodann der Entschluss F. Dürrenmatts aufgenommen, seinen literarischen Nachlass als Grundstock für ein schweizerisches Literaturarchiv dem Bund zu überlassen [11].
Das vom Europarat ausgerufene "europäische Film- und Fernsehjahr" wurde auch in der Schweiz mit Öffentlichkeitsarbeit für den Film begangen. Konkretere Folgen dürfte die Gründung von zwei multinationalen Einrichtungen zur Filmförderung haben, die auch der Schweiz offenstehen. "Eurimage" will die Produktion und vor allem den Verleih wertvoller europäischer Filme mittlerer finanzieller Grössenordnung unterstützen. Bei einem Beitritt der Schweiz müsste diese mit jährlichen Beiträgen von rund 0,5 Mio Fr. rechnen. Die Distributionsförderung kleinerer Filme (Produktionskosten bis zu 3,6 Mio Fr.) sowie eine Reihe weiterer Pilotprojekte sieht dagegen das im September gestartete "Media"-Programm vor. Die schweizerischen Filmverbände ersuchten die Bundesbehörden, den Weg zu einer Beteiligung der Schweiz, die jährlich rund 300 000 Fr. kosten würde, weiterzuverfolgen [12].
Da es auf dem kleinen schweizerischen Markt nur selten gelingt, die Kosten für einen Film wieder hereinzuspielen, ist der einheimische Film nicht nur auf die Förderung einer multinationalen Distribution, sondern auch auf die Produktionsförderung angewiesen. Sowohl der Bund als auch die Kantone und die Gemeinden haben in den letzten Jahren die lange Zeit sehr bescheidenen Beiträge markant erhöht. Der Voranschlag des Bundes für das Jahr 1989 sieht erneut eine Erhöhung der Beiträge um 0,5 Mio auf 10 Mio Fr. vor. Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG), neben dem Bund die bedeutendste Filmförderin, setzte in ihrem Budget für die Jahre 1989—91 14 Mio Fr. für schweizerische Produktionsentwicklungen und -beteiligungen ein, was gegenüber der vorangegangenen Dreijahresperiode eine Erhöhung um gut 2 Mio Fr. darstellt [13].
Nachdem das Parlament vor zwei Jahren einen ersten Entwurf für ein revidiertes Urheberrecht an den Bundesrat zurückgewiesen hatte, hatte dieser eine neue, ausschliesslich aus Interessenvertretern zusammengesetzte Expertenkommission eingesetzt, damit ein möglichst breit abgestützter Kompromiss erzielt werden könne. Diese Kommission verabschiedete nun einstimmig einen Entwurf, der vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt wurde. Das Expertengremium liess allerdings verlauten, dass ihre Einmütigkeit nur unter dem Vorbehalt gelte, dass keine Änderungen mehr angebracht werden, die eine andere Gewichtung der Interessen brächten. Der bei der Gesetzesrevision seit Jahren am meisten umstrittene Punkt, nämlich die Aufteilung der Rechte zwischen dem Urheber und dessen Arbeitgeber, wurde nun so formuliert, dass die Rechte an einem Werk "ohne gegenteilige Vereinbarung" insoweit auf den Arbeitgeber übergehen, "als es das Arbeitsverhältnis mit sich bringen kann ". Damit wurden, wie vom Parlament bei der Rückweisung des Entwurfs gefordert, die Rechte des Arbeitgebers gestärkt. Daneben sieht der neue Entwurf auch einen Vergütungsanspruch für Interpreten vor, er regelt den Schutz von Computerprogrammen und Halbleiterschaltungen und enthält Tarife, die für Photokopien und beim Kauf von Tonträgern zu entrichten wären. Das Geld würde von Verwertungsgesellschaften eingetrieben und käme teilweise den Urhebern, teilweise der Kulturförderung zugute. Der Entwurf wurde in der Vernehmlassung nicht prinzipiell, jedoch in manchen Einzelpunkten kritisiert. Der Schweizerische Bühnenkünstlerverband bemängelte die automatische Abtretung der Rechte an den Arbeitgeber und schlug vor, dass dieser im Arbeitsverhältnis entstandene Werke nur so verwenden dürfe, wie es zuvor schriftlich mit dem Urheber vereinbart wurde. Der Schweizerische Verband der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger verlangte dagegen ein klareres und eigenständigeres Urheberrecht der Verleger, während der Schweizerische Journalisten-Verband wiederum die ersatzlose Streichung dieser Bestimmung oder die Beschränkung der Rechtsübertragung auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses vorschlug. Zahlreiche Kantone und der Verband Schweizerischer Studentenschaften wandten sich gegen die vorgesehene Belastung der Buchausleihe in Bibliotheken, da dies der Literaturvermittlung hinderlich sei. Auch die auf Photokopien und Tonbandkassetten zu erhebenden Gebühren wurden von etlichen Kantonen und unter anderen von der FDP abgelehnt, weil die Erhebung zu kompliziert und schlecht kontrollierbar sei. Der Schweizerische Buchhändler- und Verlegerverband stiess sich dagegen an den seiner Ansicht nach viel zu niedrigen Tarifen für das Photokopieren geschützter Werke. Der Bundesrat nahm Kenntnis von der Vernehmlassung und beauftragte das EJPD, eine Zusatzbotschaft und einen neuen Gesetzesentwurf vorzulegen [14].
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ln etlichen Städten führte der akute Mangel an Aufführungs- und Ausstellungsräumen zu teils heftigen politischen Auseinandersetzungen. Insbesondere klagen die Vertreter der sogenannten "Alternativkultur" über die im Vergleich zu der etablierten, stark subventionierten Konzert- und Theaterkultur krasse Benachteiligung durch die öffentliche Hand. Während diese Auseinandersetzung in Zürich seit der Einrichtung der "Roten Fabrik" abgeklungen ist und sich in Bern seit der provisorischen Offnung der ehemaligen städtischen Reitschule beruhigt hat, führte dieses Jahr in Basel eine kompromisslose Politik bezüglich der alten Stadtgärtnerei zu einem gereizten Klima und zu handgreiflichen Auseinandersetzungen. Ein Beschluss des Grossen Rates aus dem Jahre 1980 verlangte die Errichtung eines Grünparks auf dem Areal der ehemaligen Stadtgärtnerei. Die Gebäulichkeiten waren jedoch besetzt und für kulturelle Anlässe benutzt worden, worauf das Hochbauamt als Eigentümer das Areal der "Interessengemeinschaft Alte Stadtgärtnerei" (Igas) als Vertreterin der Benützer für eine befristete Zeit überliess. Mit einer Volksinitiative "Kultur- und Naturpark St. Johann" sollten nun die alten Gärtnereigebäude der Kultur erhalten bleiben. Die linken und grünen Parteien sowie der LdU befürworteten die Initiative, die bürgerlichen Parteien, die DSP und die PdA empfahlen die Ablehnung. Das Volksbegehren wurde Anfang Mai 1988 mit 56% Neinstimmen relativ knapp abgelehnt. Zahlreiche – auch bürgerliche – Organisationen und Einzelpersonen setzten sich darauf weiterhin für eine Kompromisslösung ein, doch der Grosse Rat drängte die Regierung, den Volksentscheid in die Tat umzusetzen, was denn auch Ende Juni mit Polizeigewalt geschah und zu heftigen Krawallen führte. Mehrere Ersatzangebote der Regierung wurden von der Igas, teilweise auch von der Regierung selbst, als ungeeignet angesehen, worauf die "Stadtgärtnerinnen" ein ehemaliges, zum Abbruch vorgesehenes Kino besetzten und hier trotz einer Strafklage der Eigentümerin erneut einen funktionierenden Kulturbetrieb einrichteten [15].
In Bern wurden grundsätzliche Entscheide um die Zukunft der ehemaligen Reitschule noch nicht gefällt, .doch entspannte sich die Lage nach der Offnung des Gebäudes Ende 1987 merklich. Aufgrund zweier denkmalpflegerischer Gutachten erteilte der Regierungsstatthalter die vom Gemeinderat (Exekutive) beantragte Abbruchbewilligung nicht, worauf letzterer den Entscheid an die kantonale Baudirektion weiterzog und den Abstimmungstermin für die NA-Initiative, welche an der Stelle der Reitschule die Errichtung einer Turnhalle verlangt, verschob. Inzwischen nahm jedoch die Baugruppe des Benützervereins die Sanierung des Daches an die Hand, und nachdem sich zudem eine nicht direkt beteiligte Interessengemeinschaft für eine sanfte Renovation der Gebäude und für deren Nutzung für die Jugend und die Kultur einzusetzen begann, erschien auch ein Stimmungswechsel im Stadtrat nicht mehr ausgeschlossen [16].
Mit einer gross angelegten "Kulturoptimierungsstudie" eines privaten Betriebsberatungsbüros suchte man in Luzern der Raumnot die Stirne zu bieten, wobei hier nicht nur alternative Gruppen mehr Raum, sondern auch die Veranstalter der Internationalen Musikfestwochen einen neuen Konzertsaal und die Trägerschaft des Kunstmuseums ein grösseres Gebäude verlangten. Nachdem die Studie vorlag, sprach der Grosse Stadtrat Projekt- und Detailplanungskredite — nach Ansicht der Unabhängigen Frauenliste und des Grünen Bündnisses allerdings übereilt, weshalb diese erfolgreich das Referendum ergriffen. Auch die Tatsache, dass eine Privatperson den fraglichen Betrag von 960 000 Fr. der Stadt kurzerhand schenkte, konnte die Sache der demokratischen Kontrolle nicht entziehen. Anfangs Dezember fand schliesslich noch eine Volksabstimmung über die Nutzung einer stillgelegten Fabrik statt. Diese konnte jedoch den Entschluss des Stadtrates, die Liegenschaft zum grösseren Teil dem Gewerbe und nur zum kleineren Teil der alternativen Kultur zu übergeben, nicht zugunsten der Kultur umstossen. Immerhin wurde der Ja-Anteil von 41,8% als positives Verdikt für die Belange der alternativen Kultur interpretiert [17].
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Das Verhältnis zwischen den Sprachregionen
Massnahmen zur Förderung und Stärkung sprachlicher Minderheiten stossen in der Regel weder beim Bundesrat noch in der Bundesversammlung auf grosse Widerstände, da hier das entsprechende Problembewusstsein vorhanden ist. Mit umso grösserer Spannung erwartete man nun 1988 das Resultat der Volksabstimmung über die Vorverlegung des Fremdsprachenunterrichts auf das 5. Schuljahr, welche im bevölkerungsreichsten Kanton Zürich durchgeführt wurde. Wenn auch nicht der Französischunterricht an sich, sondern lediglich der Zeitpunkt für dessen Erteilung zur Diskussion stand, reagierte insbesondere die Westschweiz empfindlich auf das Volksbegehren. In Genf wurde — als Drohgebärde — eine Initiative angekündigt, welche im Sprachunterricht die Begünstigung des Englischen zulasten des Deutschen verlangte, und im jurassischen Kantonsparlament zielte ein Vorstoss auf die Sistierung des Deutschunterrichts an den Primarschulen, solange die Deutschschweizer Kantone das "Frühfranzösisch " nicht einführten. Tatsächlich betrachteten auch die zögernden deutschschweizerischen Kantone die Zürcher Abstimmung als Signal, und mit entsprechender Erleichterung wurde denn auch allenthalben die deutliche Ablehnung der Initiative, welche eine Zustimmung zum Anliegen bedeutete, aufgenommen. Auch der Kanton Thurgau lehnte im Herbst eine analoge Initiative ab [18].
Ganz ohne Widerstand passieren sprachpolitische Anliegen jedoch auch im Parlament nicht immer. So verweigerten bei der Behandlung der Regierungsrichtlinien 1987–91 Westschweizer Ständeräte ihre Zustimmung zur Absicht, in dieser Legislaturperiode eine Neufassung des Sprachenartikels in der Bundesverfassung zur Abstimmung zu bringen. Obwohl eine entsprechende Motion der Bündner Nationalräte, welche eine Stärkung des Rätoromanischen verlangt, 1985 überwiesen worden war, betrachteten die erwähnten Ständeräte nun die Mundartwelle in der Deutschschweiz als weit gravierenderes Sprachproblem und eine Teilrevision der Bundesverfassung als übertriebenen Aufwand. Mit 30:10 Stimmen wurde ihr Streichungsantrag abgelehnt [19]. Der Bericht der Expertenkommission, die einen neuen Sprachenartikel vorschlagen soll, verzögerte sich indessen, da ihr insbesondere die Suche nach einer angemessenen Berücksichtigung des Territorialprinzips Schwierigkeiten bereitet. Der Einsicht, dass ein abgegrenztes Sprachgebiet die Grundlage für den Erhalt des Rätoromanischen wäre, steht das Prinzip der Gemeindeautonomie entgegen, das möglichst nicht angetastet werden sollte [20].
50 Jahre nach der Annahme des Verfassungsartikels, der das Rätoromanische als vierte Nationalsprache definiert, wurden insgesamt recht positive Bilanzen gezogen. Bei einer relativen Abnahme auf 0,8% ist die absolute Zahl der Romanischsprachigen in diesem halben Jahrhundert mit gut 50 000 immerhin ungefähr gleich geblieben, und die Anstrengungen, diese Sprache zu stützen, haben keineswegs abgenommen. Eine Untersuchung ergab auch, dass das neugeschaffene Rumantsch Grischun, welches als einheitliche Schriftsprache die fünf Idiome ergänzen soll, recht gut aufgenommen wurde. Seit 1988 werden zudem auf der vierten UKW-Frequenz von Radio DRS während täglich sechs Stunden rätoromanische Sendungen ausgestrahlt; ein Projekt, die verschiedenen, mehrmals wöchentlich erscheinenden rätoromanischen Zeitungen als Tageszeitung mit einem gemeinsamen Mantel herauszugeben, scheiterte jedoch vorläufig am Widerstand der Verleger, welche ein solches Risiko nicht eingehen wollten [21].
Dem im Ständerat angesprochenen Problem der Mundartwelle in der Deutschschweiz wurde auf unterschiedliche Weise begegnet. In der Westschweiz scheint sich die Uberzeugung durchgesetzt zu haben, dass ohne Kenntnisse der Mundart in der Deutschschweiz keine Geschäfte zu machen seien, und so fanden entsprechende Sprachkurse regen Zuspruch. Eine allgemeine Skepsis gegenüber der Dialektwelle scheint jedoch zu überwiegen. Um Verständigungsschwierigkeiten mit den Romands zu lindern, aber auch um einer Provinzialisierung der Deutschschweiz im deutschen Sprachraum entgegenzuwirken, werden deshalb meist die elektronischen Massenmedien aufgefordert, vermehrt die Hochsprache zu pflegen. Vereinzelt tauchten Stimmen auf, die in der gegenseitigen Annäherung und in der daraus folgenden Verflachung der Dialekte einen Kulturverlust erblicken und deshalb die vermehrte Pflege gerade der Dialekte forderten [22]. Dass sich die Deutschschweizer nicht überall in der komfortablen Lage der Mehrheit befinden, empfinden vor allem die Deutschwalliser, die sich bisweilen isoliert, und die Deutschfreiburger in gemischtsprachigen Gebieten, die sich zurückgesetzt vorkommen. In Freiburg wurde ein neuer Sprachenartikel in die Vernehmlassung geschickt [23].
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Kirchen
Die innerkirchlichen Auseinandersetzungen um politische und theologische Richtungen erreichten 1988 einen Höhepunkt an Heftigkeit. Zunehmend selbstbewusster und dank einer wachsenden Anhängerschar auch lautstarker traten insbesondere die fundamentalistischen protestantischen beziehungsweise die integristischen katholischen Kreise auf und drängten sozialreligiös und politisch engagierte Kirchenmitglieder in die Defensive. In religionswissenschaftlichen Erklärungsversuchen wird auf das höchst problematische Verhältnis zwischen Aufklärung und Christentum aufmerksam gemacht. Während die monotheistische Religion tendenziell einen autoritativ formulierten öffentlichen Wertekonsens herzustellen sucht – in dieser Hinsicht und mit ihrem Symbolsystem ist sie dem monarchischen Feudalstaat verwandt –, stützt sich die Aufklärung auf die Vernunft des einzelnen als Autoritätsprinzip. Diese Betonung der individuellen Autonomie, die demokratische Konsenssuche und die prekäre Erfahrungsbasis aller Religion führen tendenziell zu einer Individualisierung und Privatisierung der religiösen Wertvorstellungen, gleichzeitig aber auch zu einer diffus wahrgenommenen Orientierungslosigkeit und zur Sehnsucht nach festen, allgemein verbindlichen Regeln und nach einer sinnlichen Gewissheit der Präsenz eines Gottes. Tatsächlich besitzen denn auch die fundamentalistischen und integristischen Bekehrungsgemeinschaften – und ihnen ähnlich auch die synkretistischen neureligiösen Bewegungen – den Hang zu reaktionären Positionen nicht nur auf religiösem,sondern auch auf politischem Gebiet, was die Auseinandersetzung mit fortschrittlichen religiösen Kreisen verworren und aggressiv macht [24].
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Überaus heftige Auseinandersetzungen um den theologischen, vor allem aber auch den praktisch-seelsorgerischen Kurs fanden innerhalb der römisch-katholischen Kirche statt. Dass die Kirchenleitung mit ihrem autoritären traditionalistischen Impetus breite Protestaktionen seitens des lokalen Klerus und des Kirchenvolkes auslöste und gleichzeitig das Schisma des integristischen Erzbischofs M. Lefebvre nicht verhindern konnte, zeigt eindrücklich den erreichten Grad an Polarisierung.
Im Bistum Chur entzündete sich der Streit anlässlich der Wahl eines Weihbischofs mit Nachfolgerecht auf den Bischofssitz. Das Churer Domkapitel besitzt das Recht, aus einem Dreiervorschlag aus Rom den Bischof zu wählen. Dieses Wahlrecht wurde nun umgangen, indem der amtierende Bischof J. Vonderach mit einem eigenen Vorschlag in Rom um die Ernennung eines Koadjutors (Weihbischofs) nachsuchte. Der Papst ernannte darauf den von Vonderach favorisierten Liechtensteiner W. Haas – der seinerseits eine streng konservative und somit romtreue Linie vertritt – und stattete ihn gleichzeitig mit dem Nachfolgerecht auf den Bischofssitz aus. Dies löste heftige Proteste des Domkapitels aus, welches zwar nicht das Recht der Weihbischofswahl besitzt, sein Recht der Bischofswahl aber durch die Gewährung des Nachfolgerechts verletzt sah; ausserdem sei der Geist und eine Bestimmung des II. Vatikanischen Konzils, welches die Berücksichtigung ortskirchlicher Gremien forderte, missachtet worden. Tausende von Protestbriefen trafen bei der bischöflichen Kurie ein, eine Mehrheit der Zürcher Priester, der Priesterrat des Bistums Chur und der Schweizerische Katholische Frauenbund forderten Haas' Verzicht auf die Weihe oder wenigstens auf das Nachfolgerecht; der Schwyzer Kantonsrat forderte die Regierung auf, Haas zum Rücktritt zu bewegen, da ein geltender Staatsvertrag zwischen dem Kanton und dem Vatikan verletzt worden sei (der Kanton hat Anrecht auf zwei Domherrensitze und besitzt somit ein indirektes Wahlrecht); verschiedene Kirchgemeinden drohten mit der Sistierung ihrer Bistumsbeiträge. Es waren allerdings weniger juristische Erwägungen, welche diesen Proteststurm auslösten, als vielmehr die Person des künftigen Bischofs, der mit seinen vorkonziliären Ansichten aneckt. Insbesondere sein Wunsch, Laien, darunter vor allem die Frauen, von der Mitwirkung bei der Heiligen Messe auszuschliessen, den kirchlichen Dogmen wieder vermehrt Nachachtung zu verschaffen und im Priesterseminar die integristische Lehre zu bevorzugen und die Laientheologinnen und -theologen von den künftigen Priestern abzusondern, wurde von der Kirchenbasis nicht verstanden. Haas berief sich auf seine Gehorsamspflicht gegenüber dem Papst. Seine Weihe wurde von Demonstrationen begleitet, und auch danach blieb der Widerstand ungebrochen, indem sich zahlreiche Pfarreien weigerten, den Neugeweihten für die Firmung zu empfangen. Als Stimme der fortschrittlichen und basiskirchlichen Bewegungen wurde eine neue Zeitschrift gegründet. Das eigenmächtige Vorgehen Roms löste auch Widerstände gegen die Neueinteilung der Bistümer, insbesondere gegen die Errichtung eines Bistums Zürich aus. Die Katholische Synode des Kantons Zürich hielt jedoch an ihrer diesbezüglichen Forderung fest, betonte aber ihren Wunsch nach einem Mitbestimmungsrecht bei der Bischofswahl [25].
Der bereits 1976 vom kirchlichen Dienst suspendierte Erzbischof M. Lefebvre wendet sich prinzipiell gegen Aufklärung, Demokratie und Modernismus, und da er sich damit auf dem einzig möglichen Weg der Wahrheit glaubt, löste er sogar ein Schisma (Kirchenspaltung) aus, als er trotz fehlender kurialer Erlaubnis vier Bischöfe zu seinen Nachfolgern weihte. Bereits im Winter hatte er mit der Ankündigung von zwei Klostergründungen im Wallis und am Genfersee signalisiert, dass sich seine integristische Glaubensgemeinschaft ausbreite. Die jährlich vorgenommenen Weihen von Priestern, die in seinem Seminar in Ecône ausgebildet werden, waren in der Vergangenheit von Rom noch stillschweigend toleriert worden, doch nützten jetzt auch intensive Kontakte mit der Kurie und die Warnungen des Papstes und der Schweizerischen Bischofskonferenz nichts mehr: Lefebvre zog sich samt den von ihm geweihten Bischöfen mit dem Weiheakt die automatische Exkommunikation zu. Ein Teil seiner Anhänger lehnte jedoch das Schisma ab und gründete eine eigene integristische Priesterbruderschaft. Der grosse Zustrom zur traditionalistischen Glaubensrichtung bewog in der Folge Bischof Mamie, in seinem Bistum Lausanne/Freiburg/Genf die lateinische Messe wieder zuzulassen [26].
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Auch die protestantische Kirche blieb dieses Jahr von Richtungskämpfen nicht verschont, sie betrafen jedoch eher politische als theologische Fragen, auch wenn alle Beteiligten jeweils die Bibel für sich als handlungsweisend reklamierten. Im Kanton Zürich machten 14 Kirchgemeinden von ihrem Recht Gebrauch, statt stiller Bestätigungswahlen geheime Wahlen abzuhalten. Die Gründe für den Unmut gegen die Pfarrer waren mannigfaltig, wurde ihnen doch nicht nur unzulässiges politisches Engagement vorgeworfen, sondern bisweilen einfach Unfähigkeit oder aber die Zugehörigkeit zu einer fundamentalistischen Glaubensrichtung. Drei Pfarrer wurden abgewählt. Am meisten Aufsehen erweckte die Abwahl von P. Walls, der im Jahre 1985 52 abgewiesenen chilenischen Flüchtlingen in seiner Kirche Asyl gewährt hatte, um sie vor der drohenden Ausschaffung zu schützen. Späte Unterstützung wurde Walls durch eine Arbeitsgruppe des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) zuteil, die in einem Bericht zur Auffassung gelangte, dass Widerstand gegen staatliche Anordnungen darin erlaubt sei, wenn alle demokratischen Möglichkeiten ausgeschöpft seien [27].
Zu einer Demonstration und zu Protestschreiben der Gemeindebehörden und des örtlichen Kirchenrates führte die Amtsenthebung eines Priesters im Wallis. Gemäss Bischof H. Schwery hatte sich der Priester von einigen Dogmen der katholischen Kirche entfernt und sich dafür eher protestantisch-fundamentalistischen Positionen angenähert, weshalb er ihn als Häretiker aus der Kirche entfernte [28].
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Die Stellung der Frau in der Kirche war insbesondere bei den Katholiken ein polarisierendes Thema. Während sich die traditionalistische Kirchenleitung für eine Ausgrenzung der Laien von allen priesterlichen Funktionen einsetzt, ist die Kirchenbasis eher in Sorge um den akuten Priestermangel und sucht deshalb auch die Laien in den kirchlichen Dienst zu integrieren. Die Katholische Synode des Kantons Aargau empfahl gegen den Priestermangel sogar die Aufhebung des Zölibats für Priester und die Zulassung der Frauen zur Diakonenweihe, welche bestimmte liturgische Aufgaben zu übernehmen erlaubt. Der Schweizerische Katholische Frauenbund sammelte 11 000 Unterschriften unter einen Brief an den Papst, der die Enttäuschung der Frauen über den für sie nachteiligen Ausgang der Bischofssynode des vergangenen Jahres ausdrückte. Der Papst wandte sich in einem Apostolischen Schreiben zwar gegen die Diskriminierung der Frauen, sprach sich jedoch erneut gegen deren Zulassung zum Priesteramt aus. Die Abgeordnetenversammlung des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes entschied sich hingegen, bei künftigen Wahlen zur besseren Integration der Frauen und der Jugend eine Frauenquote von 50% und eine Jugendlichenquote von 20% in allen ihren Gremien einzuhalten [29].
Fragen der Sexualmoral und speziell des kirchlichen Umgangs mit der Homosexualität wurden mit wenig Sinn für Kompromisse angegangen. Die Schweizerische Bischofskonferenz entliess den kirchlichen Medienbeauftragten P. Jeannerat unter anderem wegen dessen Beteiligung an einer Fernsehsendung über die Homosexualität, und die Delegiertenversammlung der katholischen Kirchgemeinde Zürich kürzte der renommierten Paulus-Akademie das Budget, da diese Tagungen zum selben Thema durchgeführt hatte. Das Thema der Sexualität berührte auch die Verfilmung eines älteren griechischen Romans, in welchem Jesus zu seiner Todesstunde von einem bürgerlichen Leben halluziniert. Der Film "Die letzte Versuchung Christi" von M. Scorsese stellt dar, dass der erträumten mehrfachen Vaterschaft Sexualkontakte vorausgegangen wären, eine Vorstellung, die als Sakrileg empfunden wurde und zu Demonstrationen vor Kinos und zu einer Interpellation im Ständerat führte. Im Kanton Wallis wurde die Aufführung des Films untersagt [30].
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Weiterführende Literatur
Zur allgemeinen Kulturdiskussion vgl. Kursbuch, Nr. 91, 1988 zum Thema "Wozu Geisteswissenschaften"; G.-A. Chevallaz, La culture en notre temps, Lausanne 1988; U. Frauchiger, Verheizte Menschen geben keine Wärme; Plädoyer für eine selbstbewusste Kultur, Zürich 1988; W. Gut, "Kulturelle Antworten auf die Dynamik der Gesellschaft" in Civitas, 43/1988, H. 11, S. 271 ff.; M. Meyer(Hg.), Wo wir stehen; dreissig Beiträge zur Kultur der Moderne, München 1988; W. Welsch (Hg.), Wege aus der Moderne, Weinheim 1988.
Zur Freizeit als Teil der Alltagskultur führt weiter: B. Kramer, Freizeit und Freizeitpolitik; Ergebnisse einer Umfrage bei Parteien, Verbänden und weiteren freizeitrelevanten Organisationen der Schweiz, Bern 1988.
Zum kulturellen Leben in der Schweiz vgl. R. Störtzer und L.R. Krapf, Szene Schweiz, Freiburg im Breisgau, 1988/89; eine Veranstaltungsreihe des Kulturamtes der Stadt Freiburg i.Br. und der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia in Verbindung mit verschiedenen Freiburger Institutionen und Gruppen, Freiburg i.Br. 1988; und zu einem speziellen Aspekt: G. Püttner, "Mitbestimmung und demokratische Legitimation insbesondere im Kulturbereich", in Die öffentliche Verwaltung, 41 (1988), H. 9, S. 363 ff.
Zu den Mechanismen der schnellen Vereinnahmung und Integration der Alternativkultur wurde am Beispiel Genfs eine Studie erstellt: D. Lagier / V. Buchs / N. Bonnet, Culture en urgence. Mouvements contre-culturels de l'alternative à l'intégration, Genf 1988 (dazu JdG, 21.7.88; TA, 8.10.88).
In zweiter, stark erweiterter Auflage erschien zur Kulturförderung: Schweizerische Arbeitsgemeinschaft kultureller Stiftungen und Bundesamt für Kulturpflege (Hg.) und M. Spinatsch (Red.), Handbuch der öffentlichen und privaten Kulturförderung, Zürich 1988. Polemisch gegen die Kulturfdrderungs-Bürokratie wendet sich: P.-O. Walzer, A vot' bon coeur, M'sieur 'Dames. Petit traité de mendicité culturelle, Genève 1988 (dazu TA, 31.5.88).
Im Text erwähnt wurden sodann: F. Deuchler, Ars Helvetica. Die visuelle Kultur der Schweiz, Bde. 1 und 2, Disentis 1987. Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement: Schweizerisches Inventar der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung; Kulturgüterschutzverzeichnis gemäss Haager Abkommen vom 14. Mai 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, Bern 1988.
Zu Literatur und Film erschienen: Literatur geht nach Brot. Die Geschichte des Schweizerischen Schriftstellerverbandes, Aarau 1987; Schweizerisches Jugendbuchinstitut (Hg.), Leselandschaft Schweiz; eine Untersuchung über das Leseverhalten von Kindern und Jugendlichen unter dem Einfluss von Buchangebot und Leseförderung, Zürich 1988; vor allem quantitative Aspekte des schweizerischen Filmschaffens behandelt M. Günther, Filmschaffende, Filmproduktion und Filmwirtschaft in der Schweiz, Zürich 1987.
Aspekte lokaler Kulturpolitik wurden umfangreich in einer St. Galler Dissertation aufgearbeitet: R. Kellenberger, Kulturpolitik in St. Gallen; eine Analyse kultureller und kulturfördernder Aktivitäten in der Stadt St. Gallen 1945–1981; 2 Bde., St. Gallen 1988 (vgl. dazu SGT, 2.7.88). Zu den Vorgängen rund um die alte Stadtgärtnerei in Basel vgl. die Reportage in TAM, 13.8.88 und deren erweiterte Fassung: F. Geerk, Die Räumung – Bericht über die Geschehnisse nach der Räumung des alternativen Kulturzentrums "Alte Stadtgärtnerei", Basel, Juni 1988, Basel 1988.
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G. Andrey, "La Suisse au tournant du 21e siècle – mutation de la conscience linguistique?", in P. Hablützel / H. Hirter / B. Junker (Hg.), Schweizerische Politik in Wissenschaft und Praxis – Festschrift für Peter Gilg, Bern 1988, S. 38 ff.; F. Cotti, "La politique des langues", in Documenta, 1988, H. 3, S. 10 f.; P. Kamer, "'Egn de la bassa' – 50 Jahre vierte Landessprache", in Civitas, 43/1988, H. 1, S. 27 f.; E. Weibel, "Sprachgruppen und Sprachprobleme in der Schweiz; Konflikte und Konfliktregelungsmodelle", in Die Schweiz, Stuttgart 1988. M. Ramseier, Mundart und Standardsprache im Radio der deutschen und rätoromanischen Schweiz, Aarau 1988.
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Eine aufschlussreiche Aufsatzsammlung zu aktuellen religionswissenschaftlichen Fragen bietet: Kursbuch, Nr. 93, 1988, zum Thema "Glauben". Allgemeine Aspekte der Religiosität behandelt F. Stolz, Religiöse Wahrnehmung der Welt, Zürich 1988. Vgl. daneben auch: B. Rothschild, "Überlegungen zum Begriff und Wesen des Fundamentalismus", in Neue Wege, 82/1988, Nr. 5, S. 138 ff.; U. Olvedi, Die neue Lust am Irrationalen; Chancen und Fallen der New-Age-Bewegung, Freiburg i.Br., Basel 1988.
Zum Verhältnis zwischen Kirche und Politik vgl. die Literaturübersicht von G. Wewer, "'Unmoralisches Verhältnis' oder 'notwendiges Spannungsfeld'? Neuere Literatur zum Thema Kirchen und Politik, Staat und Kirche", in Neue politische Literatur, 33/1988, Nr. 2, S. 189 ff. Im Text erwähnt wurde die Stellungnahme des SEK zur Asylpolitik: P. Saladin und SEK, Widerstand? — Christen, Kirchen und Asyl, Bern 1988. Vgl. dazu auch: G. Robbers, "Kirchliches Asylrecht?", in Archiv des öffentlichen Rechts, 113/1988, H. 1, S. 30 ff. Zur Umweltpolitik: O. Bischofberger, Umweltverantwortung — aus religiöser Sicht, Freiburg/Schweiz 1988. Zum Verhältnis zwischen Feminismus, Kirche und Politik vgl. ferner: D. Strahm, Aufbruch zu neuen Räumen; eine Einführung in feministische Theologie, Freiburg/Schweiz 1987. "Feministische Theologie und Politik, 'Neue-Wege'-Gespräch zwischen Renata Huonker, Carmen Jud, Mascha Madörin, Christine Nöthiger, Ina Praetorius und Monika Stocker", ih Neue Wege, 82/1988, Nr. 10, S. 284 ff. Ökumenische Frauenbewegung Zürich, "Feministisch-theologische Thesen zu Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung", in Neue Wege, 82/1988, Nr. 10, S. 291 ff. Zur Medienpolitik der rechtsbürgerlichen Vereinigung "Aktion 'Kirche wohin?" vgl.
die kritische Stellungnahme von W. Spieler, "Zeichen der Zeit; 'Religion heute' im Visier von 'Kirche wohin?"', in Neue Wege, 82/1988, Nr. 2, S. 68 ff.
Die Diskussion um die Kirchensteuerpflicht juristischer Personen (vgl. dazu SPJ 1987, S. 232) wurde fortgesetzt: L. Carlen / J. Bruhin, Die Kirchensteuer juristischer Personen in der Schweiz; Vorträge an einer Tagung an der Universität Freiburg (Schweiz), Freiburger Veröffentlichungen aus dem Gebiete von Kirche und Staat, Bd. 26, Freiburg 1988.
Zur umstrittenen Bischofswahl und der Neueinteilung der Bistümer vgl. P. Engel, "Vers le rétablissement d'un évêché catholique romain de Genève?", in Mélanges Robert Patry, Lausanne 1988; H. Herold, "Die Bischofswahl und das Staatskirchenrecht", in Schweizerische Juristenzeitung, 84/1988, H. 20, S. 342 f.
Eine umfangreiche Untersuchung und Dokumentation von L. Kaufmann über den "Fall Pförtner" gibt Aufschluss über dessen erzwungenen Rücktritt von der Universität Freiburg. Pförtner hatte eine der Kirchenleitung nicht genehme Sexualmoral gelehrt. L. Kaufmann, Ein ungelöster Kirchenkonflikt: Der Fall Pförtner. Dokumente und zeitgeschichtliche Analysen, Freiburg (Schweiz) 1987 (vgl. dazu Bund, 30.1.88). Zur Geschichte des Katholizismus in der Schweiz vgl. auch A. Imstepf,
+ Die schweizerischen Katholikentage 1904—1954. Geschichte, Organisation, Programmatik und Sozialstruktur, Freiburg 1987 (und dazu NZZ, 7.5.88).
Vgl. des weitern: P. Karlen, Das Grundrecht der Religionsfreiheit in der Schweiz, Zürich 1988 (dazu NZZ, 5.10.88); L. Gerosa, "Die staatskirchenrechtliche Vielfalt in der Schweiz", in Archiv für katholisches Kirchenrecht, 156/1988, H. 1, S. 34 ff.
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[1] Vgl. Kursbuch, Nr. 91, 1988, zum Thema "Wozu Geisteswissenschaften?", insbesondere die Beiträge von O. Marquait, H. Lübbe und H. Schnädelbach. Vgl. auch TA, 4.7. und 22.7.88.
[2] NZZ, 30.6.88; Abdruck der Rede Defagos in SHZ, 28.7.88.
[3] BZ, 23.7.88. Kulturartikel: BBl, 1988, I, S. 455 f.; Amtl. Bull. StR, 1988, S. 315 ff. Vgl. auch SPJ 1987, S. 225.
[4] BBl, 1988, III, S. 565 ff.; Presse vom 25.8.88; Ww und L'Hebdo, 1.9.88; vgl. auch SPJ 1984, S. 165.
[5] BZ, 6.1.88; TA, 7.1.88; NZZ, 11.1.88; Ww, 21.4.88; Bund, 19.5.88. Motion Zumbühl: Amtl. Bull. StR, 1988, S. 599 ff.; Presse vom 29.9.88.
[6] Vat., 3.10.88; TA, 5.10.88; Ww, 13.10.88; SZ, 27.10.88; vgl. auch Lit. Bundesamt für Kulturpflege und Lit. Walzer. Ars Helvetica: NZZ, TA, 6.6.88; TA, 27.8.88; vgl. auch Info 21, Nr. 5, 1988, S. 18 f.; L'Hebdo, 21.1. und 11.5.88; sowie Lit. Deuchler.
[7] NZZ und SZ, 24.3.88; ausführlich über den Vollzug: Ww, 24.3.88.
[8] 24 Heures, 25. und 26.1.88; NZZ und Lib., 26.1. und 25.5.88; Ww, 4.2.88.
[9] Kontakte mit Deutschland: NZZ, 6.1.88; 24 Heures, 20.1.88; mit England: NZZ, 22.6.88; mit Spanien: CdT, 15.3., 21.3. und 21.12.88; NZZ, 18.3., 15.4. und 21.12.88. Angebot des Bundes: NZZ, 7.1.88. Ausfuhrverbot: CdT, 19. und 20.4.88; NZZ, 22.4.88. Vgl. auch Interview mit Thyssen in Ww, 18.2.88 sowie SPJ 1987, S. 226.
[10] NZZ, 7.5.88; Vat., 9.5.88. Projekt Walter (nach dem Schriftsteller Otto F. Walter): FAN, 31.5.88; BaZ, 10.9.88. Vgl. auch SPJ 1987, S. 226 und Literatur geht nach Brot. Die Geschichte des Schweizerischen Schriftstellerverbandes, Aarau 1987.
[11] Presse vom 22.12.88.
[12] Europ. Film- und Fernsehjahr: NZZ, 18.1. und 15.4.88; dazu ein Interview mit L. Schürmann: BZ, 8.4.88. "Eurimage": NZZ, 19.8.88. "Media": NZZ, 19.8. und 9.9.88 (Filmverbände); BaZ, 29.9.88 (Start). Zur Filmförderung vgl. "Dossier" in Zoom, 40/1988, Nr. 14.
[13] NZZ, 14.12.88; vgl. auch SPJ 1986, S. 193.
[14] Entwurf der Expertenkommission: Presse vom 18.1.88; BaZ, 30.1.88. Vernehmlassung: BaZ, 2.7.88; TA, 4.7.88; NZZ, 7.7.88; SGT, 19.7.88; Suisse, 20.7.88; Presse vom 20.9.88. Vgl. auch ausführliche Darstellungen in NZZ, 11.2., 22.2. und 30.3.88. Vgl. auch SJU-News, Nr. 107, 1988 und SPJ 1987, S. 227.
[15] BaZ, 12.3., 4.5., 9.5. (Abstimmung), 14.5., 16.5., 20.5., 1.6., 22.6. (Räumung), 23.6. (Krawalle), 29.6., 1.7., 15.7., 17.8. (Rückzug eines Regierungsangebotes), 22.8. (Besetzung des Kinos Union) und 7.10.88 (Strafanzeige der Eigentümerin gegen die Besetzer); WoZ, 3.6., 1.7., 8.7. (Räumung), 16.9. (Aktivitäten im Union) und 11.11.88 (Interview mit Regierungsrat H. Striebel); Ww, 9.6. und 30.6.88. Vgl. auch SPJ 1987, S. 228.
[16] BZ, 4.1. (Öffnung), 9.3. (Nicht-Erteilen der Abbruchbewilligung), 10.3. (Verschieben der Abstimmung), 17,3. (Weiterzug des Entscheides), 23.3. (bürgerl. Interessengemeinschaft), 6.5. (Gesinnungswandel im Stadtrat) und 13.8.88 (Sanierung). Vgl. auch Diskussion um Nutzungskonzepte in WoZ, 6.5.88; Grundsätze der Kulturpolitik des Gemeinderates: BZ, 20.8.88; Bund, 20.8. und 25.8.88. Die POCH reichte gegen die NA-Initiative eine Beschwerde wegen Ungültigkeit ein (BZ, 24.2.88), sistierte sie aber später bis zum Vorliegen des Entscheides über die Abbruchbewilligung (BZ, 31.3.88). Vgl. auch SPJ 1987, S. 21 f. und 228.
[17] LNN, Vat. und NZZ, 25.3.88 (Kulturraum-Bericht); Vat., 23.8.88; Vat. und LNN, 24.8.88 (Projektkredite des Stadtrates); LNN, 31.8.88; Val., 19.9.88; LNN und Val., 3.11.88 (Referendum); LNN, 22.9.88 (Schenkung); Vat., 29.7.88; LNN und Vat., 23.9. und 5.12.88 ("Boa"-Initiative). Zu Raumproblemen in Lausanne vgl. L'Hebdo, 21.1.88; in Neuenburg: FAN, 8.7.88; in Burgdorf: WoZ, 28.10.88; in Baden: WoZ, 11.5.88; in Delémont: Suisse, 28.6.88; in Liestal: BaZ, 25.1., 29.1. und 15.10.88.
[18] Vgl. dazu oben, Teil I, 8a (Ecoles obligatoires) und unten, Teil II, 6a.
[19] Amtl. Bull. SIR, 1988, S. 313; JdG, 18.1.88; BüZ, 8.6. und 21.6.88; BaZ, 25.6.88. Vgl. M. Rossinelli, "Territorialité, liberté de la langue et protection des minorités linguistiques nationales en Suisse", in Le Pays de Fribourg, no. 8, juillet 1988; L'Hebdo, 28.7.88. Siehe auch SPJ 1985, S. 180.
[20] BüZ, 13.8.88.
[21] Zum 50. Jahrestag: JdG, 16.2.88; Lib. und 24 Heures, 17.2.88; BüZ, 18.2.88; Presse vom 19.2.88; NZZ, 20.2.88. Rumantsch Grischun: TA und BüZ, 13.2.88. Radio: BüZ, 28.4.88. Zeitungen: BüZ, 21.6., 11.8., 13.8. und 31.8.88; TA, 12.8.88.
[22] Zum Verhältnis zwischen Hochsprache und Dialekt fand ein Seminar der Nationalen Schweizerischen Unesco-Kommission statt: BaZ, 9.5.88; TA und NZZ, 13.5.88. Nachfrage nach "Schwyzertütsch"-Kursen mit Diplom der Westschweizer Handelskammern: NZZ, 19.7.88. Forderungen an die Medien: NZZ, 22.7.88; FAN, 28.7.88. Die Neue Helvetische Gesellschaft übernahm das Patronat über eine Forschung zum Thema "Dialektwelle": NHG Mitteilungen, 75/1988, Nr. 1, 2 und 3.
[23] Zur Isolation der Oberwalliser vgl. Serie in Lib., 6.8. und 8.–10.8.88. Freiburg: Lib., 10.2.88; Vat., 16.4.88; TA, 14.4.88; Lib., 2.12.88. Zur spezifisch tessinerischen Sicht des Sprachenproblems: CdT, 20. L und 23.3.88; zum Verhältnis zwischen Tessin und Westschweiz ein Interview mit BR F. Cotti in L'Hebdo, 18.8.88; zum Verhältnis zur deutschen Schweiz aus welscher Sicht vgl. Artikelfolge in NZZ, 23.11., 7.12. und 13.12.88. Zur Untervertretung der Romands in Spitzenpositionen der Verwaltung und der Armee: Suisse, 2.4.88; 24 Heures und Lib., 5.4.88; BaZ, 6.4.88; NZZ, 23.6. und 22.9.88; L'Hebdo, 7.4.88 (Interview mit BR A. Koller) Vgl. auch Lit. Cotti.
[24] Vgl. Kursbuch, Nr. 93, 1988 zum Thema "Glauben"; F. Stolz, "Fundamentalisten, Evangelikale, Enthusiasten – Formen kommender Religiosität?", in M. Dahinden (Hg.), Neue soziale Bewegungen – und ihre gesellschaftlichen Wirkungen, Zürich 1987, S. 127 ff.; vgl. auch Lit. Stolz, Rothschild und Olvedi.
[25] Ernennung Haas': Presse vom 8.4.88. Proteste dagegen: allgemein: NZZ, 12.4. und 5.5.88; BüZ, 19.4., 26.4. und 4.5.88; TA, 20.4., 22.4. und 3.5.88; Domkapitel: Presse vom 11.5. und 13.5.88; Priesterrat: BüZ, 26.8.88; Kt. Schwyz: Vat. und LNN, 16.4.88; Val., 20.5., Presse vom 21.5.88; Vat., 28.9., 25.10. und 15.11.88; Verweigerung der Bistumsbeiträge: Vat., 13.6., 22.6. und 30.11.88; LNN, 14.6.88; TA, 25.6.88; Weihe: Presse vom 24.5.88; Verweigerung der Firmung: LNN, 25.5.88; Vat., 27.5.88; BüZ, 10.12.88; Bistum Zürich: NZZ, 18.5.88; Ww, 7.7.88; Stellungnahmen von Haas: Vat. und TA, 19.5.88; Vat., 5.9.88; TA, 21.1 1.88. Die neue Zeitschrift heisst Aufbruch – Forum für eine offene Kirche, vgl. dazu TA, 29.11.88; SZ, 3.12.88. Hintergründe und Zusammenfassungen der Affäre Haas: Ww, 5.5. und 22.12.88; TA, 21.11.88. Vgl. auch Lit. Engel und Herold.
[26] Klostergündungen: Ww, 21.1.88; NZZ, 29.2.88. Verhandlungen mit Rom: Suisse, 5.2. und 22.5.88; NF und 24 Heures, 9.4.88; BZ, 3.6.88; Presse vom 17.6.88. Weihe: Presse vom 1.7.88. Massnahmen Mamies: Suisse, 16.7.88; Vat., 18.7.88. Neue Priesterbruderschaft: NZZ, 25.7., 30.7. und 3.8.88. Vgl. auch Stellungnahmen der Theologen L. Kaufmann (Ww, 23.6.88 und TW, 4.7.88) und H. Küng (TA, 29.6.88). Zur Ausbreitung der integristischen Vereinigung "Comunione e liberazione" im Tessin vgl. NZZ, 19.2.88; SGT, 19.3.88. Vgl. auch SPJ 1987, S. 230.
[27] Vr., 23.2.88; TA, 24.2.88; NZZ, 27.2.88; Vr., TA und NZZ, 7.3.88; TA, 4.8.88. SEK: Lit Saladin und Presse vom 23.8.88; dazu eine Entgegnung von Alt-Bundesrat R. Friedrich in NZZ, 23.9.88. Zur juristischen Sicht vgl. auch Lit. Robbers. Im Lit. auch weiteres zum Verhältnis zwischen Kirche und Politik.
[28] TA, 25.10.88; Ww, 3.11.88.
[29] Aargauer Synode: AT, 3.1 1.88. SKF: Bund, 2.2.88; TA und Vat., 30.3.88. Papst: Vat., 1.10.88; Ww, 6.10.88. Zur Stellung der Frauen im Katholizismus vgl. auch NZZ, 1.10.88. SEK: NZZ, 27.9.88; SZ, 1.10.88. Zur feministischen Theologie und ihrem Verhältnis zur Politik vgl. Lit.
[30] Jeannerat: Vat., 14.1.88; SZ, 23.1.88; BaZ, 25.1.88; NZZ, 26.1.88. Paulus-Akademie: TA, 24.12.88; vgl. dazu auch allgemein: BaZ, 2.2.88. Film: Ww, 22.9. und 6.10.88; JdG und Vat., 24.9.88; Suisse, 24.12.88; Interpellation Schönenberger (cvp, SG): Amtl. Bull. SIR, 1988, S. 771 f.; TA, 30.11.88; Ww, 8.12.88. Beispielhaft für den kirchlichen Umgang mit der Frage der Sexualmoral ist die umfangreiche Untersuchung zum "Fall Pförtner" von L. Kaufmann; vgl. Lit.
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