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Bildung, Kultur und Medien
Kultur, Sprache, Kirchen
Beide Kammern nahmen den neuen Kulturförderungsartikel in der Bundesverfassung an. – Der Bundesrat gab den Entwurf einer Verfassungsänderung sowie die Ratifikation der Unesco-Konvention von 1970 zur Verhinderung des unerlaubten Handels mit Kulturgütern in die Vernehmlassung. – Der Nationalrat verabschiedete eine Kompromissvariante zum revidierten Sprachenartikel der Bundesverfassung. – Um die Spannungen im Bistum Chur abzubauen, wurden Bischof Haas zwei Weihbischöfe zur Seite gestellt.
Kulturpolitik
An einer vom Bundesamt für Kultur (BAK) gemeinsam mit der Stiftung Pro Helvetia und dem Migros-Genossenschaftsbund durchgeführten Tagung in Rüschlikon (ZH) hielt Bundesrätin Ruth Dreifuss, seit ihrer Wahl in die Landesregierung oberste Schweizer Kulturverantwortliche, ein viel beachtetes Grundsatzreferat zum Thema "Staat und Kultur". Durch die Multikulturalität und das föderalistische Staatssystem sei die Schweiz besonders verpflichtet, Minderheiten zu schützen und schwache Partner aktiv zu unterstützen, führte Dreifuss aus. Solidarität müsse auch in bezug auf die Kultur funktionieren, und zwar nicht als philanthropischer oder karitativer Akt, sondern als notwendige Bedingung für die Weiterexistenz eines vielkulturellen Staates. Die Aufgabe der Kulturpolitik sei es daher, nicht nur Kultur einem möglichst weiten Kreis zugänglich zu machen, sondern die gesamte Staatstätigkeit auf ihre Kulturverträglichkeit hin zu überprüfen. Im Gegensatz zur Kulturpolitik, die das ganze politische Leben durchdringen müsse, erklärte die Bundesrätin weiter, könne die Kulturförderungspolitik hauptsächlich in zwei Bereichen tätig werden. Einerseits, indem sie die Rahmenbedingungen für die Entwicklung des kulturellen Lebens zu verbessern suche, wozu auch die soziale Absicherung der Kulturschaffenden gehöre, andererseits, indem sie konkrete Projekte kulturellen Schaffens oder zur Erhaltung des kulturellen Erbes fördere. Diese gesellschaftliche Verantwortung unterscheide den Staat als Kulturförderer von Mäzenen oder Sponsoren. Im Gegensatz zu diesen sei der Staat verpflichtet, Kultur in ihrer ganzen Breite zu fördern, auch in weniger publikumsträchtigen Bereichen, um sich deren Entwicklungsfähigkeit zu bewahren.
Angesichts der schwierigen Finanzlage, fuhr Frau Dreifuss weiter, werde sich eine künftige Schweizer Kulturpolitik um bessere Koordination der Aufgaben bemühen müssen, wie es auch im neuen Kulturförderungsartikel vorgesehen sei. Es solle ein Förderungskonzept entwickelt werden, das auf die ganze Vielfalt des kulturellen Lebens abgestimmt sei, auf alle Landesteile und alle Bevölkerungsgruppen. Der ebenfalls zu unterstützende kulturelle Austausch im Inland ebenso wie mit dem Ausland soll nach den Worten der Bundesrätin aber nicht nur dem typisch Schweizerischen zugute kommen, sondern auch die kulturellen Leistungen von hier lebenden Ausländern miteinbeziehen [1].
Für die Diskussionen um den Einbezug von Kulturgütern in die Uruguay-Runde des Gatt siehe oben, Teil I, 2 (Organisations internationales).
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Mit der Annahme des Kulturförderungsartikels (Art. 27septies BV) durch das Parlament wurde die erste Hürde genommen, damit der Bund endlich rechtlich abgesichert jene Aufgaben erfüllen kann, welche er ohnehin seit Jahren wahrnimmt, namentlich in den Bereichen Bundesarchiv, Landesmuseum und Landesbibliothek sowie Pro Helvetia. Bereits im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen war stets unterstrichen worden, dass es hier keinesfalls um die Einführung einer zentralistischen Kulturpolitik oder um die Übernahme neuer Aufgaben gehe, sondern allein um eine klare Definition der Kulturkompetenzen des Bundes. Auf Vorschlag der nationalrätlichen Kommission wurde im ersten Abschnitt der Begriff der Subsidiarität noch explizit verankert [2].
Im Nationalrat, welcher die Vorlage als Erstrat behandelte, wurde ein Nichteintretensantrag Sandoz (lp, VD), der die Unterstützung rechtsbürgerlicher Parlamentarier vor allem aus der Auto-Partei fand, ebenso abgelehnt wie der Antrag Fehr (svp, ZH), wonach der Bund bei seiner Kulturförderung nur die Anliegen weniger begünstigter Landesteile, nicht aber weniger begünstigter Bevölkerungsgruppen besonders berücksichtigen solle. Die beiden Politikerinnen repräsentierten ohnehin nur einen Teil ihrer jeweiligen Parteien, andere Ratsmitglieder aus der LP und der SVP unterstützten den neuen Verfassungsartikel, welcher die mehr oder weniger einhellige Zustimmung der CVP, der FDP, der SP, der LdU/EVP-Fraktion sowie der Grünen fand. Mit 88 zu 20 Stimmen wurde die Vorlage zuhanden des Ständerates verabschiedet [3].
Die kleine Kammer schloss sich dem Nationalrat in allen Punkten an, allerdings ebenfalls nicht diskussionslos. Vertreter der LP sowie des rechten Flügels der FDP äusserten ihre Bedenken vor einem neuerlichen Kompetenzzuwachs des Bundes und warnten vor dessen finanziellen Konsequenzen. Der Ständerat genehmigte die Vorlage schliesslich ohne Gegenstimme, allerdings bei einigen Enthaltungen [4].
Im Anschluss an diese Vorlage behandelte der Ständerat eine Motion von Pro Helvetia-Präsidentin Rosmarie Simmen (cvp, SO), welche eine indirekte Kulturförderung durch eine staatliche Versicherungsrisikogarantie für kulturelle Veranstaltungen sowie fiskalische Entlastungen bei individueller oder kollektiver Kulturförderung verlangte. Bundesrätin Dreifuss begrüsste diese Vorschläge und zeigte sich bereit, auch weitere Modelle indirekter Kulturförderung zu prüfen. Weil aber der Bund vor Annahme des bereinigten Kulturförderungsartikels keine eigentliche Kulturkompetenz hat, bat sie erfolgreich um Überweisung in der nicht bindenden Postulatsform [5].
Im Oktober ernannte Bundesrätin Dreifuss den Kunsthistoriker David Streiff zum neuen Direktor des undesamtes für Kultur (BAK). Streiff tritt die Nachfolge von Alfred Defago an, der Bundesrat Cotti als Generalsekretär ins EDA folgte. Im Vorfeld dieses ersten bedeutenden Personalentscheides von Bundesrätin Dreifuss war in der Romandie vehement ein welscher "Ministre de la culture" gefordert geworden; andere Kreise verlangten ebenso dezidiert die Einsetzung einer Frau. In der engsten Auswahl verblieben schliesslich Streiff, als ehemaliger Leiter des Filmfestivals von Locarno Garant für Innovation, und Hans-Rudolf Dörig, bislang stellvertretender Direktor des BAK und profunder Kenner der schweizerischen Kulturpolitik [6].
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Die Stiftung konnte im Februar zwei neue Aussenstellen in Prag und Bratislava eröffnen. Damit verfügt sie nun in vier postkommunistischen Reformstaaten (Polen, Slowakei, Tschechien und Ungarn) über fünf Filialen. Die Mittel für die Infrastrukturkosten dieser Zweigstellen, deren Konzept mehr auf kulturelle Basisarbeit, denn auf medienwirksame Präsenz ausgerichtet sind, stammen aus dem zweiten Rahmenkredit des Parlaments für die Osteuropahilfe. Veranstaltungen, die ausgeprägten Austauschcharakter haben, wie beispielsweise kostenaufwendige Ausstellungen, werden hingegen aus dem re&ulären Budget der Pro Helvetia bezahlt [7].
Rechtzeitig zur Jahrespressekonferenz der Pro Helvetia erschien das wohl ambitiöseste und in einer Periode unbeschwerterer finanzieller Verhältnisse konzipierte Werk der Stiftung, nämlich die 48 Bände des zwölfteiligen, in den vier Landessprachen herausgegebenen Monumentalwerkes "Ars Helvetica – die visuelle Kultur der Schweiz" [8].
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Einen bedeutenden Kulturgüterverlust erlitt die Schweiz in der Nacht auf den 18. August, als in Luzern die über 600 Jahre alte Kapellbrücke – die älteste teilweise noch erhaltene Holzbrücke Europas – in Flammen aufging. Mehr als die Hälfte des Bauwerkes und über zwei Drittel der im Dachstock der Brücke angebrachten äusserst wertvollen originalen Bildtafeln wurden vom Feuer zerstört. Noch gleichentags beschloss der Luzerner Stadtrat, die Brücke originalgetreu wiederherzustellen, und der Bundesrat sicherte umgehend seine finanzielle Hilfe beim Wiederaufbau zu [9].
Seit dem Zweiten Weltkrieg hat der internationale Verkehr mit Kulturgütern aller Art markant an Bedeutung zugenommen. Wegen der Liberalität ihrer diesbezüglichen Bestimmungen (freie Ein- und Ausfuhr, vorteilhafte Steuer- und Zollregelungen, Freiheit des Auktionariats, günstige Regeln zum Eigentumserwerb) entwickelte sich die Schweiz zu einer wichtigen Drehscheibe des internationalen Kunsthandels, wurde aber immer häufiger auch zur Abwicklung dubioser Transaktionen und für oftmals spektakuläre illegale Geschäfte missbraucht, was ihr den nicht gerade schmeichelhaften Ruf einer "Kunstwaschanlage" eintrug. Da die USA und vor allem die EG dem Kulturgüterschutz inskünftig mehr Nachachtung verschaffen wollen, erachtete es der Bundesrat, welcher sich in dieser Frage bis vor kurzem eher zögerlich gezeigt hatte, nun doch als notwendig, das Rechtsinstrumentarium so zu ergänzen, dass die Schweiz im internationalen Schutz- und Zusammenarbeitsnetz keine Lücke mehr darstellt. Im Spätsommer gab er eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung. Er schlug die Ratifikation der Unesco-Konvention von 1970 über Massnahmen- zur Verhinderung der unerlaubten Einfuhr, Ausfuhr und Eigentumsübertragung von Kulturgütern sowie eine Ergänzung des Natur- und Heimatschutzartikels (Art. 24sexies) in der Verfassung vor. Damit soll die Regelung der Ein- und Ausfuhr sowie die Rückgabe von unrechtmässig in die Schweiz gelangten Kulturgütern zur Bundessache werden.
In seinen Vorstellungen zur gesetzlichen Umsetzung der Unesco-Konvention bekannte sich der Bundesrat zum freien Austausch und Handel mit Kulturgütern, da die Missbrauchsbekämpfung das Sammeln und Handeln weder reglementieren noch erschweren oder einschränken dürfe. Sollte die Abwanderung schweizerischen Kulturgutes ein bedrohliches Ausmass annehmen, wofür es vorderhand keine Anzeichen gebe, würden die Behörden die Einführung einer Deklarationspflicht erwägen. Der Bundesrat bezeichnete die Möglichkeit zur Rückgabe von illegal erworbenen bzw. ohne Bewilligung aus den Herkunftsländern ausgeführten Kulturgütern als den zentralen Punkt der Vorlage. Er gab sich überzeugt, dass ein Rückgabeanspruch, der vor schweizerischen Gerichten einklagbar und durch diese überprüfbar wäre, einen Grossteil der Probleme mit den zweifelhaften Transaktionen lösen könnte. Von diesem Instrument verspricht er sich mehr als von Vorkehren im Bereich der Ein- und Ausfuhr, die er als heikel und schwer durchführbar beurteilt [10].
Auch das Parlament hatte in den ersten Monaten des Jahres noch einmal signalisiert, dass es die Ratifizierung dieses Unesco-Abkommens als dringlich erachtet. Im Anschluss an die Beratungen über den Kulturfdrderungsartikel verabschiedeten beide Kammern praktisch diskussionslos ein Postulat ihrer jeweiligen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur, welches den Bundesrat auffordert, umgehend die Konvention zu unterzeichnen und die rechtlichen Bestimmungen zu erlassen, um den Verlust von nationalem Kulturgut zu verhindern sowie ausländische Staaten bei der Wahrung ihres kulturellen Erbes zu unterstützen [11].
Der Nationalrat nahm zudem gegen den Willen des Bundesrates, welcher Umwandlung in ein Postulat beantragt hatte, eine Motion Grossenbacher (cvp, SO) an, welche den Bundesrat verpflichtet, möglichst schnell gesetzliche Bestimmungen zu schaffen, die einer weiteren Entwicklung des illegalen Kunst- und Kulturobjekthandels in der Schweiz entgegenwirken, sofort die Ratifizierung der genannten Unesco-Konvention an die Hand zu nehmen sowie kantonale Aufklärungskampagnen über die Bedeutung des kantonalen Kulturgüterschutzes anzuregen und zu fördern. In der Wintersession überwies auch der Ständerat die beiden ersten Punkte des Vorstosses in der verbindlichen Form, die Forderung nach kantonalen Aufklärungskampagnen hingegen nur als Postulat [12].
Eine Motion Keller (sd, BL), welche den Bundesrat beauftragen wollte, nationale und internationale Bestrebungen zur Zusammenführung von Kulturgütern zu fördern und zu unterstützen, wurde vom Nationalrat auf.Antrag des Bundesrates, der auf seine nach wie vor mangelnde Kompetenz in Kulturfragen verwies, lediglich als Postulat überwiesen [13].
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Der nach dem EWR-Nein erfolgte Ausschluss der Schweiz aus "Media", dem grossangelegten EG-Programm zur Förderung der audiovisuellen Produktion, zu dem die Schweiz 1992 als erstes Land ausserhalb der EG zugelassen worden war, führte dazu, dass die ohnehin schon lange schwelenden Differenzen zwischen welschen und deutschweizerischen Filmschaffenden zum Eklat führten. Die Romands spalteten sich von ihren alemannischen Kollegen ab und gründeten einen eigenen Verband [14].
Mitte Jahr zeigte sich die EG-Kommission versöhnlich und reagierte positiv auf das Schweizer Ersuchen, wieder an "Media" mitmachen zu dürfen. Sie stellte allerdings die Bedingung, dass die Schweiz die im EWR vorgesehene EG-Richtlinie über das Fernsehen ohne Grenzen beachtet und sich an den EG-Plänen zur Förderung des Fernsehens in Kinoqualität (HDTV) beteiligt. Der Bundesrat bestellte im April eine Schweizer Verhandlungsdelegation, die bereits im Mai erste exploratorische Gespräche in Brüssel führte [15].
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Mit fünf oppositionslos angenommenen Postulaten machten die Abgeordneten Borradori (lega, TI), Chevallaz (fdp, VD) und Keller (cvp, AG) im Nationalrat sowie Cavadini (lp, NE) und Onken (sp, TG) im Ständerat auf die prekäre Situation bei der Konservierung audiovisuellen Kulturgutes aufmerksam. Um diese Archivierungsaufgaben kümmern sich heute neben Bundesarchiv und SRG vor allem die Landesphonothek in Lugano und die Cinémathèque in Lausanne, welche jedoch beide in argen Finanznöten stecken. Unterstützung erhielten die fünf Parlamentarier von einer Arbeitsgruppe unter dem Direktor der Schweizerischen Landesbibliothek, welche im Spätherbst eine Bestandesaufnahme sowie erste Vorschläge für die Schaffung einer zentralen Mediathek vorlegte. Da die audiovisuellen Dokumente schlecht haltbar und einer rapiden technologischen Entwicklung unterworfen sind, geht täglich unersetzliches Kulturgut verloren. Bundesrätin Dreifuss forderte deshalb die zuständigen Stellen auf, konkrete Massnahmen vorzuschlagen, um diese "kulturelle Amnesie" aufzuhalten. Sie äusserte sich positiv zur Einrichtung einer schweizerischen Mediathek, für die 1989 im Radio- und Fernsehgesetz eine gesetzliche Grundlage geschaffen wurde, erklärte jedoch, die dafür nötigen Bundesmittel könnten frühestens in der nächsten Legislaturperiode aufgebracht werden [16].
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Der Bundesrat beantragte dem Parlament einen Objektkredit von 14,6 Mio Fr. für die Erweiterung und Sanierung des Schweizerischen Musikautomaten-Museums in Seewen (SO). Diese einzigartige Sammlung hat einen geschätzten Wert von rund 50 Mio Fr. Die Objekte sind heute in zu kleinen, unzureichenden Museumsgebäuden untergebracht, was eine zeitgemässe Präsentation des wertvollen Kulturgutes verunmöglicht. Ein nettes museales Konzept und eine attraktive Ausstellungsgestaltung sollen hier Abhilfe schaffen. Beide Kammern verabschiedeten den Antrag des Bundesrates einstimmig [17].
Praktisch einstimmig, wenn auch ob der schwierigen Finanzlage ohne grosse Begeisterung, gewährte das Parlament dem Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum in Genf eine jährliche Finanzhilfe von 1,1 Mio Fr. für die Jahre 1994-1997. Anders als noch im Vorjahr, wo die Unterstützung für die Jahre 1992 und 1993 in erster Linie als Starthilfe betrachtet wurde, setzte sich diesmal die Überzeugung durch, dass der Bund damit wohl ein dauerhaftes Engagement übernehme, welchem er sich aber angesichts des verpflichtenden Erbes Henri Dunants nicht entziehen könne [18].
Mit einem Beitrag von 8,2 Mio Fr. soll dem Verkehrshaus der Schweiz (VHS) in Luzern aus dem finanziellen Engpass geholfen werden. In die Finanzspritze teilen sich der Bund mit 4,1 Mio Fr. (50%), der Kanton mit 2,46 Mio Fr. (30%) und die Stadt Luzern mit 1,64 Mio Fr. (20%) [19].
Auf privater Basis konnte im Juni in Lausanne das Museum des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) eingeweiht werden. Bundespräsident Ogi und der spanische König Juan Carlos sowie Prominenz aus Sport und Politik nahmen an der Inauguration teil. Lausanne ist seit 1915 offizieller Sitz des IOC [20].
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Für 27,6 Mio Fr. soll die Schweizerische Landesbibliothek (SLB) in Bern ein neues Tiefmagazin mit sieben unterirdischen Geschossen erhalten. Als "Gedächtnis der Nation" habe die SLB die Pflicht, die ihr anvertrauten Informationsträger der Nachwelt möglichst intakt zu erhalten, schrieb der Bundesrat in seiner zivilen Baubotschaft 1993, in deren Rahmen er dem Parlament diesen Kredit beantragte. Gleichzeitig kündigte er als zweite Bauetappe ein weiteres 35-Mio-Vorhaben an, bei welchem es um die bauliche Sanierung des bestehenden Magazins und dessen Umnutzung zu Publikumszwecken gehen wird. Beide Kammern nahmen den Objektkredit einstimmig an [21].
Nachdem Bundesrätin Dreifuss grünes Licht für die Beschaffung des amerikanischen VTLS-Katalog-Systems gegeben hatte, konnte die Landesbibliothek ihr grosses Computerprojekt in Angriff nehmen. Dem Systementscheid war ein langer Expertenstreit vor und hinter den Kulissen vorausgegangen. Die ETH-Bibliothek in Zürich setzte sich vehement für die Wahl eines der Systeme ein, die in den anderen grossen Bibliotheken der Schweiz bereits seit Jahren im Einsatz sind. Die Leitung der SLB hielt dem entgegen, diese Software entspreche nicht mehr den aktuellen Standards und würde den Datenaustausch mit Bibliothekscomputern im Ausland behindern. Das gesamte Automatisierungsprogramm der SLB wird ungefähr 20 Mio Fr. kosten. Die reorganisierte SLB rechnet mit 39 neuen Etatstellen für ihren Betrieb als modernes Informationszentrum [22].
Eine Arbeitsgruppe des BAK und der Erziehungsdirektorenkonferenz erarbeitete Empfehlungen zur weiteren Ausgestaltung der schweizerischen Bibliothekenlandschaft. Sie regte die Schaffung eines gesamtschweizerischen Bibliotheksrates und den Erlass eines allgemeinen Bibliothekförderungsgesetzes an und sprach sich dafür aus, dass der Bund inskünftig nicht nur die Schweizerische Volksbibliothek, sondern neu auch den Schweizerischen Bibliotheksdienst unterstützen solle [23].
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Auf 1. Juli trat das neue Urheberrecht in Kraft. Es bringt wesentliche Verbesserungen für den Besitzer des geistigen Eigentums (Kunstschaffende und Produzenten), gleichzeitg aber auch Kosten für die Konsumentinnen und Konsumenten. Damit das private Kopieren (Musik, Filme, Bücher, Zeitungen etc.) abgegolten werden kann, muss künftig auf leeren Tonband- und Videokassetten sowie fürs Fotokopieren eine Abgabe bezahlt werden, doch war deren Ausmass bei Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht bekannt [24].
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Eine von der Präsidialabteilung der Stadt Zürich in Auftrag gegebene Studie erbrachte neues Zahlenmaterial zu den Kulturausgaben der grossen Schweizer Städte und erlaubte auch den internationalen Vergleich mit dem Nachbarland Deutschland. Unterscheidet man in den Stadtkantonen Basel-Stadt und Genf die gesamten Kulturausgaben nach Bildung und eigentlichen Kultursubventionen und wendet den in Zürich praktizierten Verteilschlüssel zwischen Kanton und Stadt an, so stand 1989 Zürich mit knapp 87 Mio Fr. Kulturausgaben deutlich an der Spitze der Schweizer Städte vor Basel (62 Mio), Genf (32 Mio), Bern (24 Mio) und St. Gallen (14 Mio). Verglichen mit den grossen deutschen Städten Hamburg (240 Mio), Frankfurt (214 Mio) und München (162 Mio) nimmt sich das kulturelle Engagement der Schweizer Städte relativ bescheiden aus, doch vergleicht man die Ausgaben, die jede Stadt pro Kopf der Einwohnerschaft tätigt, ergibt sich eine ganz andere Rangliste, in welcher nun Basel (368 Fr. pro Kopf) vor Frankfurt (343 Fr.) und Zürich (253 Fr.) führt. Genf, St. Gallen und Bern folgen auf den folgenden Rängen, noch vor Stuttgart, Hamburg und München. Der Anteil der Kulturausgaben an den gesamten städtischen Ausgaben sollte gemäss der Studie auch zeigen, wie hoch die Bedeutung ist, die eine Stadt der Kultur im Vergleich zu anderen Aufgabenbereichen wie Bildung, Gesundheit, Verkehr, soziale Wohlfahrt etc. beimisst. Auch bei dieser Betrachtungsweise schnitten die Schweizer Städte in ihrem Kultureffort nicht schlecht ab. An erster Stelle lag Genf, wo 6,1 % der städtischen Ausgaben auf die Kultur entfallen. In Frankfurt sind es 5,5%, in St. Gallen 4,5% und in Hamburg und Basel 4,4%. Zürich und Bern verzeichnen lediglich einen Anteil von 3,5 bzw. 3,1% [25].
Stadt und Kanton Zürich einigten sich auf eine Neuverteilung der Kulturkosten. Der Kanton, welcher bisher 49% der Beiträge ans Opernhaus geleistet hat, übernimmt dieses zu 100%, wird aber an die anderen grossen Kulturinstitute – Schauspielhaus, Tonhalle und Kunsthaus – nichts mehr beisteuern (bisher 25%). Die Regelung wird dem Kanton jährliche Mehrausgaben von rund 26 Mio Fr. bringen. Der neue Subventionsvertrag kann frühestens auf Sommer 1994 in Kraft treten, da zuvor noch das kantonale Kulturförderungsgesetz in einer Volksabstimmung abgeändert werden muss [26].
In Basel-Stadt und Bern setzte sich das Volk gegen die Sparmassnahmen der politischen Behörden und für eine ungeschmälerte Beibehaltung des Kulturbetriebes ein. In Basel wurde in einer Zitterpartie – und nur mit 35 Stimmen Differenz – dem Theater eine dreijährige Verschnaufpause gegönnt, bevor es sich möglicherweise auf eine 30%ige Reduktion der Subventionen einstellen muss. In der Bundesstadt wehrte sich die Bevölkerung erfolgreich mit einer Petition an den Gemeinderat (Exekutive) gegen die drohenden Budgetkürzungen im Kulturbereich [27].
Nachdem die beiden damit beauftragten Architekten ihr Konzept für das geplante Kultur- und Kongresszentrum am See vorgestellt hatten und dessen Finanzierung dank nahmhafter Spenden gesichert schien, beschlossen die Legislativen von Stadt und Kanton Luzern den Beitritt zur Trägerschaft und bewilligten praktisch diskussionslos Stiftungseinlagen von 94 Mio bzw. 24 Mio Fr. Von privater Seite werden 45 Mio Fr. beigebracht. Damit hat das Projekt eine wichtige politische Hürde genommen, doch muss der Entscheid noch an der Urne bestätigt werden [28].
Mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 52,8% bewilligten die Stimmberechtigten der Stadt Zürich 1,53 Mio Fr. jährlich für den Betrieb und 12 Mio Fr. für den Kauf und die Sanierung des bisher provisorisch betriebenen Theaterhauses Gessnerallee. Nach fünfjährigem Versuchsbetrieb kann nun das Haus organisatorisch in einen regulären Theaterbetrieb überführt werden [29].
Empört reagierten Kulturschaffende und Publikum auf die Absicht des Zürcher Stadtrates (Exekutive), das Theater am Neumarkt Ende 1994 aus Spargründen zu schliessen. Der Gemeinderat (Legislative) lehnte die Schliessung ab, überwies aber eine Motion, die den Stadtrat beauftragt, bis März 1995 Bericht und Antrag über die Zukunft des Neumarkt-Theaters ab 1997 auszuarbeiten [30].
Während sich in Zürich die Situation beim ehemals hart umkämpften Kanzleischulhaus beruhigte, spitzte sie sich beim Wohlgroth-Areal, wo Jugendliche in den letzten zweieinhalb Jahren eine "autonome Kulturwerkstatt" eingerichtet hatten und darüber hinaus sieben Wohnhäuser besetzten, rasch zu, als bekannt wurde, dass die Besitzerin des Areals, die Oerlikon-Bührle, dort eine Überbauung realisieren und dem Experiment damit ein Ende setzen will. Nachdem die "Wohlgrothianer" die Offerte eines alternativen Standortes abgelehnt hatten, liessen die Stadtbehörden das Areal räumen, worauf es in der Zürcher Innenstadt zu mehreren Krawallen kam [31].
Sowohl der Basler Grosse Rat wie die Gemeinde Riehen sicherten dem geplanten Beyeler-Museum ihre Unterstützung zu. Die Sammlung des Galeristen Ernst Beyeler gilt mit ihren rund 160 Werken als eine der weltweit besten Kollektionen moderner Kunst [32].
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Das Verhältnis zwischen den, Sprachgruppen
Die Auswertung der Daten der Volkszählung 1990 zeigte, dass im Zeitraum 1980-1990 mit Ausnahme des Französischen alle Landessprachen an Gewicht verloren haben. Besonders krass ist die Situation beim Rätoromanischen, dessen Anteil von 0,8 auf 0,6% zurückging. Auch das Italienische hat an Einfluss eingebüsst: Mit einem Anteil von 8,9% wurden die Nichtlandessprachen erstmals häufiger als Hauptsprache angegeben als das Italienische (7,6%). Unter den Nichtlandessprachen dominierten die slawischen Sprachen, insbesondere Serbokroatisch, gefolgt von Spanisch, Portugiesisch, Türkisch und Englisch. In der Volkszählung 1990 wurde neu auch nach der Sprachfertigkeit gefragt. Zwei von drei Deutschsprachigen gaben an, im Alltag nur deutsch zu sprechen, und zwar vorwiegend Dialekt. Anders bei den Romands, Tessinern und Rätoromanen: Rund 67% der Welschen bezeichneten sich als mehrsprachig, bei den Tessinern waren es 72% und bei den Rätoromanen 80% [33].
In der vorberatenden Kommission des Nationalrates und dann auch im Plenum brach bei der Behandlung des zu revidierenden Sprachenartikels in der Bundesverfassung die Kontroverse zwischen jenen, welche die Sprachenfreiheit – und damit eine lebendige Weiterentwicklung der Sprachensituation – in der Verfassung festschreiben wollen, und jenen, die ohne verfassungsrechtliche Verankerung des Territorialitätsprinzips das sprachliche Gleichgewicht unter den Landessprachen und damit den Sprachenfrieden gefährdet sehen, erneut und recht heftig aus. Die grosse Kammer stimmte schliesslich im Einverständnis mit dem Bundesrat einer von einer Arbeitsgruppe der Kommission ausgearbeiteten Kompromissvariante zu, welche weder die Sprachenfreiheit noch das Territorialitätsprinzip erwähnt, dem Bund aber – entgegen der restriktiven Haltung des Ständerates – wieder die Kompetenz erteilt, zusammen mit den Kantonen die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu fördern und besondere Massnahmen zum Schutze bedrohter Landessprachen zu treffen. Unbestritten war – wie zuvor schon im Ständerat – dass das Rätoromanische in den Rang einer Teilamtssprache erhoben werden soll [34].
Gegen den Widerstand des Zürcher SD-Vertreters Steffen stimmte der Nationalrat einem Postulat seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur zu, welches den Bundesrat ersucht, dem Parlament innert nützlicher Frist die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen zur Ratifikation zu unterbreiten. Die Schweiz, welche das Abkommen im Oktober in Wien unterzeichnete, erfüllt, ja übetrifft die von der Charta minimal geforderten Schutz- und Förderungsbestimmungen bereits heute [35].
Obgleich die fundierte Analyse der Abstimmung vom 6. Dezember 1992 zeigte, dass der Beitritt zum EWR nicht nur am Graben zwischen Deutsch und Welsch, sondern auch am Gegensatz Stadt-Land gescheitert war, blieben die möglichen Spannungen zwischen den Sprachgemeinschaften und deren Überwindung ein vieldiskutiertes Thema. Im Berichtsjahr behandelte das Parlament eine ganze Reihe von Vorstössen, welche unmittelbar nach der EWR-Abstimmung eingereicht worden waren.
Die kleine Kammer überwies einstimmig eine von 41 Ständerätinnen und Ständeräten mitunterzeichnete Motion Rhinow (fdp, BL), welche den Bundesrat beauftragt, Massnahmen zu treffen sowie allfällige Änderungen auf dem Wege der Rechtssetzung vorzulegen, um die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften, namentlich zwischen der Deutschschweiz und der Romandie, im Interesse des nationalen Zusammenhalts nachhaltig zu fördern. Mit dem Hinweis, dass er vor Annahme des revidierten Sprachen- und des neuen Kulturförderungsartikels keine verfassungsmässige Grundlage für ein weitergehendes Handeln auf Bundesebene sehe, hatte die Landesregierung Umwandlung in ein Postulat beantragt [36].
Ebenfalls unter dem Eindruck des EWR-Neins hatten zwei welsche Abgeordnete, Nationalrat Comby (fdp, VS) und Ständerat Roth (cvp, JU), analoge Motionen eingereicht, in denen sie verlangten, die Schweiz solle der Agence de coopération culturelle et technique (ACCT) beitreten, um so einer drohenden internationalen Isolierung entgegenzuwirken. Die ACCT ist die einzige ständige zwischenstaatliche Organisation der frankophonen Länder und ein wichtiges Arbeitsinstrument der Frankophonie-Gipfeltreffen, an denen die Schweiz seit 1989 teilnimmt. Der Bundesrat zeigte sich dem Vorstoss gegenüber wohlwollend aufgeschlossen, wollte sich jedoch weder materiell noch zeitlich binden lassen und beantragte Umwandlung in Postulate, was im Einvernehmen mit den Motionären von beiden Kammern angenommen wurde [37].
Weitere Initiativen zur Verbesserung der Kommunikation zwischen den Sprachgemeinschaften, insbesondere die Arbeiten der Ende 1992 eingesetzten parlamentarischen Verständigungskommissionen sowie Massnahmen zur Dialogförderung an Radio und Fernsehen werden an anderer Stelle behandelt (oben, Teil I, 1a, Nationale Identität, und unten, Teil I, 8c, Radio und Fernsehen).
Der Bundesrat war bereit, eine Motion Comby (fdp, VS) anzunehmen, welche verlangt, dass die Weisungen über die Vertretung der sprachlichen Minderheiten in der Bundesverwaltung von 1983 näher auszuführen, zu ergänzen und für verbindlich zu erklären seien. Er legte Wert auf die Feststellung, dass sich die Vertretung der lateinischen Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung generell verbessert habe, dass die Anstrengungen aber weiterverfolgt und verstärkt werden müssten. Obgleich die Zielquoten nach Landessprachen heute generell nahezu erreicht seien, bestehe nach wie vor eine Untervertretung der Französischsprechenden in den unteren Lohnklassen, während beim Kader teilweise eine Übervertretung entstanden sei [38].
Der Kanton Bern rückte vom bisher geltenden Territorialitätsprinzip im Schulwesen ab und öffnete die französische Schule Bern für alle in der Agglomeration wohnhaften französisch- oder italienischsprachigen Kinder. Bis anhin war die "Ecole française" lediglich den Kindern von internationalen Funktionären sowie von Beamten des Bundes und des Kantons welscher Zunge vorbehalten gewesen [39].
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Mit Bundespräsident Ogi nahm die Schweiz erstmals auf höchstem Niveau an der Konferenz der Staats- und Regierungschefs der Länder teil, in denen Französisch gesprochen wird. Am 5. Frankophoniegipfel, der alle zwei Jahre stattfindet und diesmal Mitte Oktober auf der Insel Mauritius abgehalten wurde, waren 47 Staaten vertreten. Die Schweiz, welche sich bisher bei den staatsübergreifenden politischen Aktivitäten der Frankophonie-Gipfel stets zurückgehalten hatte, stimmte mit den anderen Teilnehmerstaaten für einen "kulturellen Ausnahmeartikel" im künftigen Gatt-Abkommen, der den französischsprachigen Produktionen Schutz in einem deregulierten kulturellen Markt sichern soll [40].
Das Bundesgericht wird im Streit zwischen Territorialitätsprinzip und Schulhoheit nicht entscheiden. Es weigerte sich, auf eine Beschwerde einzutreten, welche den Entscheid des Freiburger Staatsrates (Exekutive) angefochten hatte, den deutschsprachigen Kindern der (französischsprachigen) Freiburger Vorortsgemeinde Marly den Transport in eine deutschsprachige Schule in Freiburg zu bezahlen. Die Lausanner Richter vertraten die Auffassung, der heute in Art. 116 festgehaltene Grundsatz der Territorialität der Sprachen sei zwar ein Verfassungsprinzip, doch lasse sich dadurch kein Verfassungsrecht ableiten, weshalb eine Verletzung des Territorialitätsprinzips nicht mit einer staatsrechtlichen Beschwerde gerügt werden könne, es sei denn, es werde zusätzlich eine Verletzung der Sprachenfreiheit geltend gemacht, was hier nicht der Fall sei, da die französischsprachigen Kinder der Gemeinde durch das Entgegenkommen an ihre deutschsprachigen Altersgenossen nicht gehindert worden seien, den Unterricht in ihrer Muttersprache zu besuchen [41].
Im an der Sprachgrenze gelegenen Walliser Ort Sierre/Siders wurden im Herbst auf Druck von engagierten Eltern und als eidgenössische Premiere 16 französischsprachige Mädchen und Buben einem deutschsprachigen Kindergarten zugewiesen. Interesse an Pilotprojekten auch auf Schulstufe meldeten der Kanton Freiburg (mit geplanten zweisprachigen Schulklassen in Freiburg und Murten) sowie die Stadt Biel an [42].
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Nationalrat Camponovo (fdp, TI) nutzte erstmals das neue Ratsregelment und präsentierte die Berichterstattung zur Staatsrechnung 1992 exklusiv in italienischer Sprache. Bisher hatten die Tessiner Abgeordneten das Italienische meist nur in ein bis zwei Sätzen ihrer mündlichen Interventionen benutzt, um ostentativ darauf hinzuweisen, dass ihre Muttersprache als dritte Amtssprache dem Deutschen und Französischen auch im Parlamentsbetrieb gleichgestellt werden sollte [43].
In Beantwortung einer Interpellation Pini (fdp, TI) führte der Bundesrat die unternommenen Anstrengungen aus, um dem Italienischen in der Parlaments- und Verwaltungsarbeit den ihm als Amtssprache zustehenden Platz zu sichern. Dank der Einstellung zusätzlicher Übersetzungskräfte wird es ab dem Berichtsjahr möglich sein, neben den bereits bisher ins Italienische übersetzten Botschaften des Bundesrates auch dessen Geschäftsbericht, die Vernehmlassungstexte, den Voranschlag und die Staatsrechnung, parlamentarische Interventionen sowie weitere offizielle Dokumente in italienischer Version zu veröffentlichen [44].
Für die Stellung des Italienischen in der künftigen Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) siehe oben, Teil I, 8a (Enseignement secondaire supérieur).
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Anlässlich der Volkszählung von 1990 bezeichneten landesweit nur noch knapp 40 000 Schweizerinnen und Schweizer Rätoromanisch als ihre Hauptsprache. Zehn Jahre zuvor waren es noch rund 50 000 Personen gewesen. In Graubünden selber sank ihr Anteil von 21,9 auf 17,1%. Neben den Verlusten in der übrigen Schweiz erlitt das Rätoromanische vor allem in den Gemeinden um Chur sowie in den Bündner Tourismusorten mit grossem Bevölkerungswachstum empfindliche Rückschläge. Dieser statistische Rückgang des Rätoromanischen war allerdings auch darauf zurückzuführen, dass 1990 nicht mehr wie in früheren Volkszählungen nach der Muttersprache, sondern nach der am häufigsten verwendeten Sprache gefragt wurde [45].
Um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, verlangte die mit der Vorberatung des Sprachenartikels betraute nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur in einer als Postulat überwiesenen Motion, dass das Bundesgesetz über die Sprachförderung in den Kantonen Graubünden und Tessin unverzüglich in dem Sinn zu revidieren sei, dass zur Stärkung der bedrohten rätoromanischen Sprache erheblich höhere Mittel bereitzustellen sind. Dies nahm die Lia Rumantscha, das Dachorgan der Romanen, zum Anlass, einen acht Punkte umfassenden dringlichen Massnahmenkatalog zu verfassen, welcher von der Bündner Regierung ans EDI weitergeleitet wurde. Angeregt wurde unter anderem eine Stärkung der Schulen in Gemeinden mit vielen fremdsprachigen, d.h. nichtromanischen Schülerinnen und Schülern, die Schaffung eines Institutes für rätoromanische Linguistik und die Realisierung einer rätoromanischen Tageszeitung. Der Bundesrat anerkannte die Dringlichkeit von Massnahmen, vermisste in diesem Forderungskatalog aber den Grundsatz der Subsidiarität, weshalb er entsprechende Verhandlungen mit der Bündner Regierung aufnahm [46].
Für die Bemühungen zur Lancierung einer in der Einheitssprache Rumantsch grischun redigierten Tageszeitung ("Quotidiana") siehe unten, Teil I, 8c (Presse).
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In der Schweiz ist der Anteil der Protestanten in den letzen Jahren merklich zurückgegangen. Wie die definitiven Resultate der Volkszählung von 1990 ergaben, stellen sie heute nur noch 40,0% der Wohnbevölkerung (1980: 44,3%). Der Anteil der Katholiken blieb mit 46,3% (47,9%) hingegen praktisch stabil. 1980 wiesen noch neun Kantone eine absolute protestantische Mehrheit auf, nämlich Appenzell Ausserrhoden, Basel-Land, Bern, Glarus, Neuenburg, Schaffhausen, Thurgau, Waadt und Zürich. Zehn Jahre später waren es nur noch vier, da in den Kantonen Glarus, Neuenburg, Thurgau, Waadt und Zürich der Anteil der Protestanten in dieser Periode unter 50% sank. Bern bleibt bei weitem die stärkste reformierte Bastion (72,2%), gefolgt von Appenzell Ausserrhoden (57,4%) und Schaffhausen (56,3%). 13 Kantone – die Innerschweiz sowie die Kantone Appenzell Innerrhoden, Freiburg, Jura, Luzern, St. Gallen, Solothurn, Tessin und Wallis – sind mehrheitlich, meist mit gegen 80% katholisch. An der Spitze steht Uri (89,1%), gefolgt von Wallis (88,5%), Obwalden (87,8%) und Appenzell Innerrhoden (85,6%).
Die Zahl jener, die sich als konfessionslos bezeichnen, hat sich innert zehn Jahren von 3,8 auf 7,4% fast verdoppelt. In Basel-Stadt erklärte sich mehr als ein Drittel der Bevölkerung (34,5%) als konfessionslos; im Kanton Genf rangierten die Konfessionslosen mit einem Anteil von 19,0% noch vor den Protestanten an zweiter Stelle. Nur knapp über 1 % Konfessionslose wurden in den Kantonen Uri, Obwalden und Appenzell Innerrhoden registriert [47].
Mit einer parlamentarischen Initiative verlangte Nationalrat und Pfarrer Ernst Sieber (evp, ZH), dass durch eine Revision von Art. 75 der Bundesverfassung die Beschränkung der Wählbarkeit in den Nationalrat auf Personen "weltlichen Standes" und die damit verbundene Diskriminierung von Personen "geistlichen Standes" aufgehoben wird. In seiner Begründung erinnerte der Initiant daran, dass diese Ausnahmebestimmung als Folge des Sonderbundkrieges und des Kulturkampfes in die Verfassungen von 1848 und 1874 aufgenommen worden war. Auch die vorberatende Kommission erachtete den Ausschluss der Personen "geistlichen Standes" als ein heute sinnentleertes Relikt aus dem letzten Jahrhundert und sah darin einen Widerspruch zum Grundsatz des allgemeinen Wahlrechts, weshalb sie sich vollumfänglich dem Anliegen des Initianten anschloss. Das Plenum stimmte dem Vorstoss diskussionslos zu [48].
Mit Ruth Dreifuss wurde erstmals ein Mitglied der jüdischen Kultusgemeinde in die Landesregierung gewählt. Bemerkenswert war, dass dies im zum Teil emotional sehr aufgeladenen Umfeld dieser Bundesratswahl zu keinem Zeitpunkt ein Thema war und in den Pressekommentaren höchstens zu einem Nebensatz Anlass gab [49].
Als Nachfolger von Botschafter Jenö Stähelin, welcher zum Schweizer Botschafter in Tokio ernannt wurde, bestimmte der Bundesrat den Schweizer Botschafter in Wien und Genfer Calvinisten François Pictet zum neuen Sonderbotschafter beim Vatikan [50].
Das Bundesgericht sprach sich indirekt für Toleranz gegenüber Religionen aus, die in der Schweiz öffentlichrechtlich nicht anerkannt sind. Es stützte die Beschwerde eines muslimischen Vaters, der gegen die Schulbehörden des Kantons Zürichs rekurrierte, weil diese seine Tochter zwingen wollten, am (gemischtgeschlechtlichen) obligatorischen Schwimmunterricht teilzunehmen. Das Bundesgericht befand einstimmig, das öffentliche Interesse am Schwimmunterricht sei nicht so gewichtig, dass deswegen auf religiöse Anschauungen einer Minderheit keine Rücksicht genommen werden könne. Auch das Bundesamt für Ausländerfragen zeigte Verständnis für Bräuche ausserchristlicher Religionen. Es wies die kantonalen und kommunalen Behörden an, Personen, die aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung tragen, zu gestatten, sich für Identitätsausweise so photographieren zu lassen. Mit dieser Regelung konnte der "Schleier-Streit" beigelegt werden, den Türkinnen in Biel ausgelöst hatten, als sie sich den Weisungen der dortigen Fremdenpolizei widersetzten, sich ohne Kopftuch ablichten zu lassen [51].
Die Absicht der Schweizer Behörden, Asylsuchende aus dem Spannungsgebiet Kosovo in die Heimat auszuschaffen, führte dazu, dass einzelne Kirchgemeinden im Kanton Bern auf den Gedanken des Kirchenasyls zurückgriffen und den abgewiesenen Aslybewerbern Unterschlupf in Kirchenräumen gewährten. Dieser Schutz vor weltlichem Zugriff ist rechtlich nirgends verbrieft und wird von den Behörden als illegales Vorgehen angeprangert. Bereits in den Vorjahren hatten sich Kirchgemeinden bzw. die Landeskirchen mit Initiativen an der Grenze der Legalität für den Verbleib von ihrer Ansicht nach in ihrer Heimat gefährdeten Menschen eingesetzt [52].
Im Kanton Zürich wurde eine Volksinitiative auf Trennung von Kirche und Staat eingereicht. Offiziell wurde dabei der Grundsatz der Rechtsgleichheit angesprochen, gegen welchen der Staat, nach Ansicht der Initianten, durch die finanzielle Bevorzugung einzelner Religionsgemeinschaften verstösst. Dem rechtsbürgerlichen Initiativkomitee wurde allerdings unterstellt, dass es ihm in erster Linie darum gehe, die Kirchen über eine Schmälerung ihrer materiellen Basis politisch mundtot zu machen, da die engagierten Stellungnahmen kirchlicher Kreise zu Zeitfragen vielen bürgerlichen Kritikern schon lange ein Dorn im Auge seien. Die Kantonsregierung und die Landeskirchen sprachen sich gegen die Initiative aus [53]. Gewissermassen als Gegengewicht zur Volksinitiative verlangte eine parlamentarische Initiative aus CVP-Kreisen, dass neben den drei Landeskirchen auch weiteren Religionsgemeinschaften die Möglichkeit einer öffentlichrechtlichen Anerkennung zu gewähren sei [54].
Im Tessin wurde eine neue Runde im Kruzifix-Streit eingeläutet. Nachdem das Bundesgericht 1990 entschieden hatte, ein derart symbolträchtiger Wandschmuck verstosse in Schulstuben gegen Art. 27 Abs. 3 BV, welcher einen konfessionell neutralen Unterricht in den öffentlichen Schulen garantiert, geriet nun der kantonale Parlamentssaal in Bellinzona ins Visier der Freidenker. In einer 1989 eingereichten Petition kritisierten sie, es sei unziemlich, dass das Parlament seine Funktion im Zeichen religiöser Symbole wahrnehme. Das Tessiner Kantonsparlament lehnte die Petition mit 51 zu 15 Stimmen bei drei Enthaltungen klar ab und sprach sich damit deutlich für die Beibehaltung des religiösen Wandschmuckes aus [55].
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In der Kontroverse um den Churer Bischof Wolfgang Haas zeigte sich der Papst erstmals offensichtlich auf Ausgleich bedacht. Mit dem Jesuiten Peter Henrici und dem Marianisten Paul Vollmar stellte er Haas zwei Weihbischöfe zur Seite, von denen sich die Kirchenbasis eine offenere Haltung erhoffte. Die Bischofskonferenz der Schweizer Katholiken nahm diese Ernennung sehr positiv auf und verband sie mit der Zuversicht, dass damit in das arg gebeutelte Bistum Chur, zu dem auch die Innerschweiz sowie der Kanton Zürich gehören, wieder etwas Ruhe einkehren werde. Bischof Haas tat sich dann allerdings schwer mit der Definition des Pflichtenhefts der neuen Weihbischöfe. Schliesslich wurde bekanntgegeben, dass Henrici und Vollmar Generalvikare für das ganze Bistum sein und in dieser Funktion die bisher von Haas gegen den Willen der Ortskirche eingesetzten Generalvikare ablösen werden [56].
Ein im Auftrag der Bündner Regierung erstelltes Gutachten vertrat die Auffassung, bei der Einsetzung von Wolfgang Haas zum Weihbischof mit Nachfolgerecht seien verbriefte Rechte des Kantons Graubünden verletzt worden. Der Gutachter hielt fest, dass Haas aus einem Dreiervorschlag des Domkapitels hätte gewählt werden müssen, und die Information der Bündner Regierung über die vorgesehene Einsetzung Pflicht gewesen wäre. Bischof Haas wird von Graubünden nach wie vor nicht anerkannt [57].
Beim allseitig bedauerten gesundheitsbedingten Rücktritt von Otto Wüest, seit 1982 Diözenansbischof des Bistums Basel, meldete sich die Kirchenbasis umgehend zu Wort und pochte auf das Konkordat von 1828, welches dem Domkapitel weltweit einzigartige Rechte bei der Wahl des neuen Bischofs einräumt. Gestützt auf das Konkordat stellt das Domkapitel, in welchem die Bistumskantone mit je zwei Stimmen vertreten sind, eine in der Regel aus sechs Diözesanspriestern bestehende Kandidatenliste zusammen, von welcher die Regierungen der Bistumskantone (Aargau, beide Basel, Bern, Jura, Luzern, Solothurn, Thurgau und Zug) drei streichen können. Gemäss einem zusätzlichen Erlass darf der neue Bischof den Regierungen der Diözesanskantone nämlich nicht unangenehm sein. Aus den Verbleibenden wählt das Domkapitel dann den neuen Bischof. Dem Papst, der die Wahl schliesslich zu bestätigen hat, kommt somit höchstens noch ein Vetorecht zu [58].
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Weiterführende Literatur
J. Aregger / C. Aeschbacher / M. Steinmann, Das Kulturpublikum von Radio und Fernsehen, Bern 1993.
R. von Büren, "Urheberrechte und verwandte Schutzrechte", in Zeitschrift für schweizerisches Recht, 134/1993, I, S, 193 ff.
R. Guicciardi, Städtische Ausgaben für kulturelle Zwecke – Ein Vergleich, Meilen 1993.
F. Kessler, Die schweizerische Kulturstiftung "Pro Helvetia ", Zürich (Diss.) 1993.
G. Kreis, Die Schweiz unterwegs, Schlussbericht des NFP 21 "Kulturelle Vielfalt und nationale Identität, Basel 1993. M. Rehbinder, Schweizerisches Urheberrecht, Bern 1993.
G. Schmid, "Bildungspolitik, Forschungspolitik, Kulturpolitik, Medienpolitik", in G. Schmid (Hg.), Handbuch politisches System der Schweiz. Band 4, Politikbereiche, Bern (Haupt) 1993, S. 301 ff.
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F. Grin, "Ein Bundesamt für Sprachen: für eine aktive schweizerische Sprachpolitik", in Schweizer Monatshefte, 73/1993, Nr. 7/8, S. 571 ff.
Ch.-A. Morand, «Liberté de langue et principe de territorialité», in Zeitschrift für schweizerisches Recht, 134/1993, I, S. 11 ff.
M. Schwander, Fondue und Röschti: Grenzgänge zwischen Deutsch- und Welschschweiz, Zürich 1993.
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U. Altermatt (Hg.), Schweizer Katholizismus im Umbruch: 1945-1990, Freiburg 1993.
U. Friedrich, Kirchen und Glaubensgemeinschaften im pluralistischen Staat: zur Bedeutung der Religionsfreiheit im schweizerischen Staatskirchenrecht, Bern 1993.
P. Leuzinger, "Jede(r) ein Sonderfall? Aktuelle Befunde zur Religion in der Schweiz", in Widerspruch, 13/1993, Heft 26, S. 33 ff.
D. Kraus, Schweizerisches Staatskirchenrecht, Tübingen 1993.
R. Puza u.a. (Hg.), Staatliches Religionsrecht im europäischen Vergleich, Freiburg 1993.
J. Vontobel, Das Paradies kann warten: Gruppierungen mit totalitärer Tendenz, Zürich 1993.
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[1] Bund, 27.9.93; LNN, 2.10.93.
[2] Presse vom 19.3.93. Siehe auch SPJ 1990, S. 262 und 1991, S. 271 f.
[3] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 505 ff. und 1451.
[4] Amtl. Bull. StR, 1993, S. 421 ff. und 579; BBl, 1993, II, S. 870.
[5] Amtl. Bull. StR, 1993, S. 431 ff.
[6] TA, 5.6. und 10.6.93; NQ, 11.6. und 22.6.93; BüZ, 15.6.93; NZZ, 27.7.93; Ww, 26.8.93; JdG, 25.9.93; Presse vom 5.10.93.
[7] NZZ, 27.2.93. Siehe dazu auch die Ausführungen des BR in Amtl. Bull. NR, 1993, S. 138.
[8] NZZ und TA, 2.7.93; BaZ und Bund, 3.7.93. Zur finanziellen Situation der Stiftung siehe auch Ww, 21.1.93 und SPJ 1992, S. 273.
[9] Presse vom 19.8.-23.8.93, 28.9., 16.11. und 17.12.93.
[10] Presse vom 2.9.93; BaZ, 7.12.93; NZZ, 17.12.93. Siehe auch SPJ 1992, S. 272 f.
[11] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 527; Amtl. Bull. StR, 1993, S. 430 f.
[12] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 918 f.; Amtl. Bull. StR, 1993, S. 906 f.
[13] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1381 f.
[14] NQ, 14.1.93; BZ, 15.1.93; LNN, 20.1.93; SZ, 27.1.93; BaZ, 1.2.93.
[15] TA, 26.5.93.
[16] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 586 f., 1402 und 1970 f.; Amtl. Bull. StR, 1993, S. 37 f. und 907 ff.; Presse vom 20.11.93. Siehe auch SPJ 1990, S. 264 und 1992, S. 274.
[17] BBl, 1993, II, S. 1297 ff.; Amtl. Bull. StR, 1993, S. 755 ff. und 996 f.; Amtl. Bull. NR, 1993, S. 2165 ff. Siehe auch SPJ 1990, S. 264.
[18] BBl, 1993, II, S. 1105 ff.; Amtl. Bull. StR, 1993, S. 684 ff. und 1130; Amtl. Bull. NR, 1993, S. 2203 ff. und 2589; BBl, 1993, IV, S. 596. Der NR forderte den BR im Anschluss an dieses Geschäft mit einem Postulat auf, dafür besorgt zu sein, dass innerhalb eines Jahres ein Konzept zur Erhöhung der Besucherfrequenzen und zur Verankerung dieses Museums in der Bevölkerung des ganzen Landes erstellt wird (Amtl. Bull. NR, 1993, S. 2205). Siehe dazu auch oben, Teil I, 2 (Organisations internationales). Vgl. ebenfalls SPJ 1992, S. 275 f.
[19] LNN, 26.2., 30.9., 5.11. und 24.11.93; Presse vom 20.8.93. Siehe auch SPJ 1992, S. 275.
[20] NQ, 16.6. und 24.6.93.
[21] BBl, 1993, II, S. 1297 ff.; Amtl. Bull. StR, 1993, S. 755 ff. und 996 f.; Amtl. Bull. NR, 1993, S. 2165 ff.
[22] Zur Reorganisation der SLB siehe die Stellungnahme des BR in Amtl. Bull. NR, 1993, S. 2540 f. ; Bund, 31.3. und 19.5.93; NZZ, 2.4.93; BaZ, 8.7.93. Vgl. auch SPJ 1992, S. 274.
[23] NZZ, 26. 11.93.
[24] Bund, 25.6.93; NZZ, 29.6.93; JdG, 1.7.93. Siehe auch SPJ 1992, S. 276 f.
[25] Lit. Guicciardi ; BaZ, BZ und TA, 7.4.93.
[26] TA, 6.9. und 8.10.93; NZZ, 18.9., 21.10. und 8.12.93.
[27] Basel: BaZ, 20.1., 18.2., 15.4., 16.4., 19.4. und 26.4.93. Bern: Bund, 16.2., 12.3. und 26.3.93.
[28] LNN, 9.1., 3.7., 28.8., 21.9. und 5.1 1.93. Siehe auch SPJ 1992, S. 277.
[29] TA, 24.6., 7.7., 2.11., 10.11. und 19.11.93; NZZ, 8.11. und 17.11.93; Presse vom 29.11.93.
[30] Presse vom 24.3.93; NZZ, 3.4., 13.5. und 4.6; TA, 17.6.93.
[31] NZZ, 9.10.93; Presse vom 13.11., 15.11., 16.11., 18.11., 20.11., 23.11. und 24.11. Siehe auch oben, Teil I, 1b (Politische Manifestationen). Für die teilweise Wiedereröffnung der Kanzleiturnhalle vgl. TA, 2.8., 6.8., 8.9. und 21.9.93.
[32] BaZ, 13.2., 31.3., 29.5. und 7.6.93.
[33] Bundesamt für Statistik, Volkszählung 1990: Ein Profil der Schweiz, Bern 1993. Der markante Rückgang des Rätoromanischen war allerdings auch auf eine gegenüber 1980 modifizierte Fragestellung zurückzuführen; siehe unten, Rätoromanisch.
[34] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1541 ff.; JdG, 23.1.93; NZZ, 29.1., 8.2., 17.5. und 10.9.93; NQ, 20.3. und 15.6.93; CdT, 29.4.93; Presse vom 10.9. und 23.9.93; TA, 22.9.93; BüZ, 13.12.93. Siehe auch SPJ 1992, S. 278. Den Nachteilen eines starren Territorialitätsprinzips, welches den heterogenen Sprachräumen an der Sprachgrenze wenig Rechnung trägt, war auch das zweite Sprachenseminar auf dem Monte Verità bei Ascona (TI) gewidmet: TA, 30.8.93; NQ, 31.8.93. Vgl. auch SPJ 1992, S. 278.
[35] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1971 und 2117 f. In einer Vernehmlassung sondierte der BR die Haltung der Kantone in dieser Frage (NZZ, 10.9.93; BüZ, 6.12.93).
[36] Amtl. Bull. StR, 1993, S. 254 ff. Siehe dazu auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Grossenbacher (cvp, SO) in Amtl. Bull. NR, 1993, S. 618 ff.
[37] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 739 ff.; Amtl. Bull. StR, 1993, S. 252 f.; JdG, 4.10.93. Siehe auch SPJ 1989, S. 244 und 1991, S. 277 f.
[38] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 2521 f. Der zweite Punkt der Motion, welcher die Überwachung dieser Massnahme vom Eidg. Personalamt zur Dienststelle für Verwaltungskontrolle des Bundesrates transferieren wollte, wurde auf Antrag der Regierung nur als Postulat überwiesen. Vgl. dazu auch oben, Teil I, 1c (Verwaltung).
[39] JdG, 21.1.93. Bern bildet hier aufgrund seiner Stellung als Bundesstadt eine Ausnahme. Zur bedeutend territorialitäsbezogeneren Situation in der Agglomeration Zürich siehe JdG, 21.7.93.
[40] Presse vom 16.10., 18.10. und 19.10.93. Bisher war die Schweiz an den Frankophoniegipfeln nur durch Staatssekretäre und 1991 erstmals durch den Vorsteher des EDA vertreten gewesen: cf. SPJ 1991, S. 277 f. Für die Gatt-Verhandlungen siehe oben, Teil I, 2 (Organisations internationales).
[41] Lib., 10.3.93; TA, 23.3.93; Presse vom 6.7.93. Siehe auch SPJ 1992, S. 279 f. Im Fall der Beschwerde einer grossen Versicherungsgesellschaft gegen das Baugesetz von Disentis/Mustér, welches Reklameinschriften nur in romanischer Sprache zulässt, entschied das BG hingegen klar im Sinn des Territorialitätsprinzips (BüZ, 9.2.93).
[42] NQ, 5.3., 12.5. und 14.7.93; NZZ, 2.7.93; LZ, 13.7.93; TA, 23.7.93.
[43] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1165 f.; NQ, 15.6.93.
[44] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 638.
[45] Bundesamt für Statistik, Volkszählung 1990: Ein Profil der Schweiz, Bern 1993; BüZ, 14.5., 29.5., 21.6. und 28.7.93. Da aufgrund der unterschiedlichen Datenerhebung gegenüber der Volkszählung von 1980 gewisse Unsicherheiten auftauchten, gab das Bundesamt für Statistik eine vertiefende linguistische Studie in Auftrag (NZZ, 18.5.93; Bund, 24.5.93).
[46] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 2116 f.; BüZ, 9.10.93.
[47] Bundesamt für Statistik, Volkszählung 1990: Ein Profil der Schweiz, Bern 1993; Presse vom 27.8.93. Als Folge der Einwanderung verdreifachte sich die Zahl der Angehörigen des Islams auf insgesamt 2,2% der Wohnbevölkerung.
[48] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 529 ff.
[49] Vgl dazu oben, Teil I, 1c (Regierung).
[50] CdT, 26.1.93; NQ, 26.5.93.
[51] Presse vom 19.6.93 (BG) und 19.11.93 (Biel). Hingegen lehnte das BG die Beschwerde eines Sikhs ab, welcher die Helmtragpflicht als Verletzung seiner Religionsfreiheit angefochten hatte, da es beim Wechsel vom Turban zum Helm zu einem von seiner Religion verbotenen Entblössen des Kopfes in der Öffentlichkeit komme (NZZ, 14.12.93).
[52] BZ, 15.10. und 30.10.93; Ww, 21.10.93. Siehe auch oben, Teil I, 7d (Flüchtlinge) und.SPJ 1991, S. 244 f.
[53] NZZ, 20.1., 21.1., 26.1., 12.3., 23.4., 4.5. und 13.7.93; TA, 26.8. und 18.9.93.
[54] TA, 24.8.93.
[55] Bund, 17.5.93; CdT, 10.4. und 18.5.93. Siehe auch SPJ 1990, S. 270 und 1991, S. 280.
[56] Presse vom 5.3., 13.3., 29.5., 1.6., 12.6. und 3.7.93; TA, 16.4. und 26.5.93; LZ, 28.12.93.
[57] Presse vom 26.5.93. Anfechtung des Gutachtens durch das Bischöfliche Offizialat Chur: BüZ, 15.6., 16.6,. 19.6. und 9.7.93.
[58] Presse vom 27.10. und 30.10.93; LZ, 27.11., 7.12. und 23.12.93.
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