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Bildung, Kultur und Medien
Kultur, Sprache, Kirchen
Die Filmförderung des Bundes wurde mit einer neuen Verordnung zum Filmgesetz in wichtigen Bereichen neu ausgerichtet. - Das Parlament stimmte einer Reorganisation der Schweizerischen Landesbibliothek zu. - Das revidierte Urheberrechtsgesetz konnte definitiv verabschiedet werden. - Der Ständerat nahm den neuen Sprachenartikel an, modifizierte ihn jedoch gegenüber dem bundesrätlichen Vorschlag in wesentlichen Punkten. - Die Kontroverse um den Churer Bischof Haas dauerte weiter an.
Kulturpolitik
Bund, Kantone und Gemeinden spielen in der Kulturförderung nach wie vor die Hauptrolle, doch wird rund jeder sechste Franken von Unternehmen und Stiftungen beigesteuert. Dies ging aus der ersten Erhebung über die private Kulturförderung hervor, die das Bundesamt für Kultur (BAK) und das Bundesamt für Statistik (BFS) Ende Sommer gemeinsam veröffentlichten.
1989 erreichten die öffentlichen Kulturausgaben 1,52 Mia Fr., rund 225 Fr. pro Kopf der Bevölkerung. Die Kantone wendeten 574 Mio auf, und der Bund schoss 143 Mio Fr. zu. Der Anteil der Kulturförderung betrug bei den Gemeindeausgaben 3,5%, bei den Kantonen 2,1% und beim Bund 0,5%. Demgegenüber wendete die Privatwirtschaft 1991 250 bis 300 Mio Fr. für kulturelle Zwecke auf, wobei Grossverteiler, Banken und Versicherungen eine zentrale Rolle spielten; Stiftungen steuerten weitere 60 Mio bei.
Bei den öffentlichen Kulturausgaben zeigte sich, dass die Gemeinden mit 53% die Hauptlast tragen. Allein die Hälfte davon ging auf das Konto der Städte Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich, die für den Betrieb der grossen Museen, Theater, Konzerthäuser und Orchester verantwortlich sind. Pro Kopf der Bevölkerung wurden die folgenden kumulierten Beträge für Gemeinde- und Kantonsausgaben ermittelt: Basel-Stadt 711 Fr., Genf 506, Zug 302, Waadt 238, Zürich 218, Bern 149. Die geringsten Kulturausgaben pro Kopf wiesen Appenzell-Innerrhoden (33 Fr.), Uri (39), Jura (71) und Appenzell-Ausserrhoden (77) auf.
Gemäss den Autoren der Studie spiegeln die Ergebnisse das in der Schweiz bewährte "Prinzip der doppelten Subsidiarität" wieder: Einerseits übernimmt die öffentliche Hand jene Aufgaben, welche die privaten Kräfte übersteigen; andererseits stehen im öffentlichen Bereich die Gemeinden im Zentrum, Kantone und Bund springen nur bei übergreifenden Aufgaben ein. Als besonders typisches Beispiel dieser Aufgabenteilung wurde die Denkmalpflege genannt [1].
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Die Schweiz möchte den Vorwurf, eine "Kunstwaschanlage" zu sein, nicht länger auf sich sitzen lassen. Aufgrund einer sehr permissiven Gesetzgebung ist unser Land in den letzten Jahren zu einem privilegierten Umschlagplatz für illegal aus den Ursprungsländern ausgeführte Kunstgegenstände geworden. Eine vom BAK eingesetzte Arbeitsgruppe regte in ihrem Schlussbericht über den Handel mit einheimischen und ausländischen Kulturgütern an, die Eidgenossenschaft solle baldmöglichst der UNESCO-Konvention von 1970 über "Massnahmen zum Verbot und zur Verhinderung der unerlaubten Einfuhr, Ausfuhr und Eigentumsübertragung von Kulturgut" beitreten, da damit der Bund relativ rasch Import- und Exportbeschränkungen sowie Bestimmungen über die Rückführung gestohlener Kulturgüter erlassen könne. Bundesrat Cotti kündigte an, die in der Legislaturplanung vorgesehene Sondervorlage werde zügig vorangetrieben [2].
Zùr Kontroverse, welche der primär kulturell ausgerichtete Pavillon der Schweiz an der Weltausstellung in Sevilla auslöste, siehe oben, Teil I, 1a (Nationale Identität).
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Seit dem 1. Januar des Berichtsjahres ist der bisherige Direktor des Berner Konservatoriums, Urs Frauchiger, neuer Generalsekretär der Pro Helvetia. Sein Amtsantritt fiel mit der Frage des künftigen Standortes der Institution zusammen. Eine von der Stadt Zürich angekündigte massive Erhöhung des Mietzinses für die seit 1949 bewohnte Liegenschaft hatte bereits im Vorjahr die Stiftung veranlasst, nach alternativen Standorten Ausschau zu halten. Neun Städte unterbreiteten der Stiftung günstige Angebote. Ernsthaft in die Diskussion einbezogen wurde vor allem Biel, welches durch seine Brückenfunktion zwischen Deutschschweiz und Romandie eine besondere kulturpolitische Dimension hätte sicherstellen können. Aus Gründen der besseren Erreichbarkeit sowie der Bedeutung der Limmatstadt im kulturellen Leben des Landes wurde schliesslich am Standort Zürich festgehalten [3].
Hingegen erfolgte eine Dezentralisierung in Richtung Westschweiz. Im September eröffnete die Kulturstiftung in Carouge (GE) ihre "Antenne romande", eine Zwéigstelle, die halb ausgelagerter Teil des Sekretariats, halb Botschaft und Fühler der Stiftung im Welschland sein wird. In Carouge wird vor allem die Abteilung "Réseaux", welche die Aktivitäten der Pro Helvetia im Ausland betreut, Platz finden [4].
Trotz heftiger Gegenwehr vor allem von Stiftungspräsidentin Rosemarie Simmen (cvp, SO) im Ständerat stimmten beide Kammern im Zug der Sparmassnahmen einer Kürzung der Subventionen an die Pro Helvetia um 24 Mio Fr. für die Jahre 1993-1995 zu. Die Beschneidung der Finanzhilfe, welche mit rund 25% deutlich über der generell vorgenommenen linearen Kürzung von 10% liegt, wurde damit gerechtfertigt, dass lediglich eine Redimensionierung auf das Niveau der Finanzplanvorgabe von 1990 erfolge. 1991 hatte das Parlament in einer grosszügigen Geste – und in einem günstigeren konjunkturellen Umfeld – einer Subventionserhöhung um real 35% auf 130 Mio Fr. zugestimmt. Zusammen mit den ungekürzten Beiträgen für das Berichtsjahr (28 Mio Fr.) ergibt sich für den Zeitraum 1992-1995 eine Gesamtfinanzhilfe von 106 Mio Fr., was gegenüber der vorangehenden Beitragsperiode immer noch einer Erhöhung um 20 Mio Fr. oder gut 23% entspricht. In seiner Botschaft ging der Bundesrat davon aus, dass damit die Stiftungstätigkeit im bisherigen Rahmen weitergeführt werden könne. Auf einen realen Ausbau müsse allerdings verzichtet werden [5].
Die Pro Helvetia beschloss daraufhin, ihr Budget nicht linear um die entgangenen Beiträge, sondern schwerpunktmässig zu kürzen. 1993 soll bei der Literaturförderung, der Erwachsenenbildung und den für das Ausland bestimmten Publikationen gespart werden. Im darauffolgenden Jahr werden die Bereiche Theater, Musik und Tanz finanziell beschnitten. 1995 sollen die visuellen Künste sowie der Kulturaustausch mit dem Ausland die Leidtragenden der Sparmassnahmen sein [6].
Mit Mitteln aus dem Osteuropa-Kredit leistet die Pro Helvetia in den Ländern des ehemaligen Ostblocks kulturelle Aufbauarbeit. Eine erste "Antenne" wurde Ende Jahr in Budapest eröffnet; weitere Aussenstellen sind in Pecs, Prag, Bratislava, und Krakau geplant. Insgesamt finanzierte die Stiftung bisher über 120 Projekte primär in Ungarn, der CFSR und in Polen, aber auch in Rumänien, Bulgarien, den baltischen und den GUS-Staaten [7].
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Mit einer neuen Verordnung zum Filmgesetz ersetzte der Bundesrat auf den 1. Januar 1993 die bisherige Einfuhrkontingentierung für Filme durch ein Bewilligungssystem für Filmverleiher. Um den Monopolbestimmungen des Filmgesetzes auch nach dieser Liberalisierung gerecht zu werden, sollen allfällige Missbräuche mit kartellrechtlichen Massnahmen verhindert werden. Eine wichtige Neuordnung bringt die Verordnung bei der Filmförderung. Diese basiert nun auf einem umfassenden Förderungskonzept, welches den ganzen Produktionsablauf von den Vorarbeiten bis zum Verleih sowie auch die Aus- und Weiterbildung umfasst. Dabei wird das gesamte audiovisuelle Schaffen einbezogen, also auch Video- und Fernsehproduktionen [8].
Als erstes Nicht-EG-Land wurde die Schweiz im Juli Vollmitglied von "Media 95", einem Programm der EG zur Förderung von audiovisuellen Produktionen in Europa. Die Schweiz war in den vergangenen Jahren bereits den Projekten "EFDO" (Verleihförderung), "Script" (Drehbuchförderung), "EAVE" (Ausbildung) und "Euro Aim" (Unterstützung von Filmproduzenten) beigetreten. Durch die Vollmitgliedschaft hätten die Schweizer Filmschaffenden nun Zugang zu sämtlichen rund 20 Förderungsprojekten von Media gehabt. Da das Programm ausdrücklich im EWR-Vertrag aufgeführt war, wurde das Abkommen mit dem Nein vom 6. Dezember allerdings hinfällig. In allen Media-Teilgebieten muss die Schweiz nun nach neuen und individuellen Lösungen suchen, wobei Brüssel bereits seine Zurückhaltung gegenüber bilateralen Sonderregelungen signalisierte [9].
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Mangels Finanzen wird es in der Schweiz kein nationales Ton- und Bildarchiv geben. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Direktors der Landesbibliothek errechnete für ein geplantes "Centre d'information de l'audiovisuel" einen Investitionsbedarf von 43 Mio Fr. und ein jährliches Betriebsbudget von 8 Mio Fr., Summen, die in der heutigen angespannten Finanzlage nicht mehr, aufzubringen sind. Behelfsmässig sollen nun in der Cinémathèque suisse besonders wichtige Filme aus der Kriegs- und Vorkriegszeit restauriert und konserviert werden, und die SRG wird eine Auswahl alter Ton- und Radioaufnahmen von den kaum noch verwendbaren Schellackplatten auf Compact-discs überspielen [10].
Die Cinémathèque suisse in Lausanne konnte ihr in den letzten Jahren für insgesamt 8,5 Mio Fr. erworbenes und umgebautes Archivierungszentrum in Penthaz (VD) in Betrieb nehmen. Bisher waren die Filme an verschiedenen – und oft ungeeigneten – Orten eingelagert gewesen [11].
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Die Schweizerische Landesbibliothek (SLB) in Bern genügt heute weder den Ansprüchen der Wissenschaft noch den Anforderungen der Benützer. Wie der Bundesrat in seiner Ende Februar verabschiedeten Botschaft für ein neues Landesbibliotheks-Gesetz darlegte, will er die SLB deshalb grundlegend reorganisieren und zu einem modernen Dienstleistungszentrum umgestalten. Neben dem traditionellen Sammeln, Erschliessen und Vermitteln von "Helvetica" soll die SLB eine Koordinationsfunktion im Schweizer Bibliothekswesen übernehmen und ihre Zusammenarbeit mit den wichtigsten ausländischen Bibliotheken verstärken. Zu diesem Zweck muss die Bibliothek allerdings automatisiert werden. Auch sollen neue Informationsträger (Compact-discs, Videos) mit Bezug zur Schweiz gesammelt und die seit 1901 erscheinende Nationalbibliographie als elektronische Datenbank zugänglich gemacht werden. Absehbar sind Investitionskosten von rund 20 Mio Fr. verteilt auf die nächsten vier Jahre sowie eine Erhöhung des Personalbestandes von 71 auf 110 Stellen. Die zusätzlichen jährlichen Betriebskosten wurden auf knapp 2,3 Mio Fr. geschätzt. Diese Mittel sowie die notwendigen baulichen Massnahmen wird das Parlament jährlich mit dem Voranschlag zu bewilligen haben [12].
Als Erstrat stimmte die grosse Kammer dem Gesetzesentwurf grundsätzlich und einstimmig zu. Auf Antrag ihrer vorberatenden Kommission nahm sie lediglich Detailkorrekturen am bundesrätlichen Vorschlag vor. Im Interesse älterer Menschen, die mit den modernen Kommunikations-Systemen noch wenig vertraut sind, wollte sie einen besseren Zugang zu den Sammlungen zusammen mit einer grösseren Benutzerfreundlichkeit im Gesetz festgehalten wissen. Der Rat verabschiedete zusätzlich ein Kommissionspostulat, welches den Bundesrat beauftragt, bei der Beschaffung eines neuen Automationsmodells koordinierend zu wirken, die internationalen Normen zu berücksichtigen und eine bestmögliche Kompatibilität zu den übrigen Bibliotheken anzustreben. Um die sammlerische Arbeit der SLB zu erleichtern überwies der Rat zudem ein weiteres Kommissionspostulat mit dem Antrag, die verfassungsrechtlichen Vorabklärungen für ein "Dépöt légal" zu treffen [13].
Der Ständerat schuf keine nennenswerten Differenzen zur grossen Kammer, so dass das neue Gesetz Ende Jahr definitiv verabschiedet werden konnte [14].
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Zum zweitenmal wies das Bundesgericht eine staatsrechtliche Beschwerde gegen die Baubewilligung für das "Panorama der Schweizer Geschichte" in Schwyz ab. Die bisher sehr eingeschränkte Bautätigkeit kann nun voll einsetzen und eine Museums-Eröffnung auf Frühsommer 1994 in Aussicht genommen werden. Das bereinigte Inhaltskonzept sieht vor, dass in dieser Aussenstelle des Landesmuseums der Mensch und sein Leben in der Schweiz zwischen dem 13. und 18. Jahrhundert in den Mittelpunkt gestellt werden [15].
Das Vorhaben, die weltberühmte SamImlung Oskar Reinhart, welche seit 1958 durch Schenkung der Eidgenossenschaft gehört, während der notwendig gewordenen Sanierung der Villa am Römerholz in Winterthur ans Metropolitan Museum of Art in New York auszuleihen, scheiterte an einer eng gefassten Auslegung des Schenkungsvertrages [16].
Das Verkehrshaus in Luzern ist dringend auf mehr staatliche Subventionen angewiesen, wenn es seine kulturpolitischen Aufgaben ausreichend wahrnehmen will. Die Verantwortlichen des Museums streben eine finanzielle Entflechtung von Ausstellungsbetrieb und Konservierungstätigkeit an. Das Prinzip der Eigenwirtschaftlichkeit im Ausstellungsbereich soll beibehalten, die Betreuung von Sammlung, Archiv und Bibliothek hingegen vermehrt von der öffentlichen Hand abgegolten werden. Vor allem das Engagement von Bund, SBB und PTT war in den vergangenen Jahren anteilsmässig stark zurückgegangen: deckten deren Beiträge 1959, im Startjahr des Museums, noch 44% der Betriebskosten, betrugen sie 1991 nur noch 4,5%. Vor diesem Hintergrund, und da gleichzeitig Stadt und Kanton Luzern für einen Kredit von 1.20 Mio Fr. bürgten, stellte der Bund eine Uberbrückungshilfe von 4,1 Mio Fr., verteilt auf die Jahre 1992 bis 1994, aus Sondermitteln in Aussicht. Für die Zukunft – die Schaffung eines Kulturförderungsartikels in der Bundesverfassung vorausgesetzt – stehen jährliche Betriebskostenbeiträge zur Diskussion [17].
Einstimmig im Ständerat und mit wenigen Gegenstimmen im Nationalrat wurde eine Finanzhilfe von jeweils 1,1 Mio Fr. für die Jahre 1992 und 1993 zugunsten des Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseums in Genf beschlossen. Sowohl Bundesrat wie die Kammern betonten aber, dass dies nicht als Präjudiz für weitere Museumsgründungen auf privater Basis zu werten sei. Die Anträge von Lega und SD, dass die Finanzhilfe nur unter der Bedingung zu gewähren sei, dass das Defizit ab 1994 durch weitere Gönnerbeiträge ausgeglichen wird, wurden klar abgelehnt. Angesichts der Bedeutung der beiden karitativen Organisationen für die Schweiz und besonders für Genf stellte der Bundesrat in Aussicht, bis Ende 1993 eine neue diesbezügliche Vorlage auszuarbeiten [18].
Im wohl grössten Kunsttransfer der Schweizer Geschichte verliess im Sommer der Hauptteil der Gemäldesammlung Thyssen-Bornemisza die Schweiz Richtung Spanien. Rund 300 Gemälde verbleiben allerdings in der Villa Favorita in. Lugano, welche ihre Tore an Ostern 1993 wieder dem Publikum öffnen will [19].
In Arlesheim (BL) wurde im September ein Schweizer Jazzmuseum eröffnet. Die Sammlung, die ursprünglich in Reinach (AG) beheimatet war, wurde aus Gründen der besseren Zugänglichkeit ins Baselbiet verlegt [20].
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Die Revision des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG) von 1922 konnte nach mehreren Anläufen endlich zu Ende gebracht werden. Im Vorfeld der Behandlung im Nationalrat war es sowohl von Produzenten- wie von Nutzerseite erneut zu Referendumsdrohungen gekommen. Die Nutzer — vor allem die SRG, die PTT, die Grossverteiler und das Gastgewerbe — stiessen sich daran, dass der Ständerat die bundesrätliche Vorlage stark verändert und dabei bedeutend urheberfreundlichere Akzente gesetzt hatte (Leerkassettenabgabe, Folgerecht für bildende Künstler, "Bibliotheksrappen", Produzentenartikel). Die Urheber konnten ihrerseits nicht akzeptieren, dass die vorberatende Nationalratskommission beim "Bibliotheksrappen" und dem Folgerecht wieder zurückkrebsen wollte [21].
Die Mehrheit des Nationalrates teilte die Bedenken der Bibliothekare, dass die Einführung einer Abgabe auf der Bibliotheksausleihe zu unverhältnismässigem administrativem Aufwand und letztlich zu einer Schwächung der Stellung der Literatur führen würde und strich den "Bibliotheksrappen" wieder aus der Vorlage. Die Ratsminderheit blieb mit ihrem Argument chancenlos, die Kulturkonsumierenden dürften sich nicht auf Kosten der Kulturschaffenden bereichern. Auch ein Antrag, den "Bibliotheksrappen" aus der Bundeskasse zurückzuerstatten, wurde deutlich verworfen. Kommissionssprecher Couchepin (fdp, VS) und Bundesrat Koller machten geltend, dass für die Autorinnen und Autoren eine Kompensation durch eine Abgabe auf Fotokopien in Bibliotheken geschaffen werden solle ("Kopierfünfer"); damit werdé zudem vermieden, Bestsellerautoren einseitig zu begünstigen.
Etwas weniger deutlich wurde das Folgerecht für bildende Kunst abgelehnt, welches selbst in Urheberkreisen recht umstritten war, da es den Kunsthandel aus der Schweiz hätte abdrängen können, worunter vor allem junge, noch nicht arrivierte Künstler leiden würden. Vergeblich plädierten David (cvp, SG), Poncet (lp, GE) und die SD/Lega-Fraktion zugunsten dieser neuen Entschädigung für Maler und Bildhauer. Auch Bundesrat Koller vermochte mit seinem Hinweis, dass das Folgerecht bereits in acht von zwölf EG-Staaten gelte und eine europäische Rechtsharmonisierung in diese Richtung gehe, den Rat nicht umzustimmen.
Urheberfreundlich erwies sich die grosse Kammer hingegen bei den Abgaben auf Leerkassetten, deren Erlös sowohl den Urhebern wie den Interpreten zugute kommen soll, sowie bei den Bestimmungen über die Rechte an Werken, die im Auftragsverhältnis geschaffen werden (Produzentenartikel). Hier soll, wie vom Ständerat vorgeschlagen, die völlige Vertragsfreiheit gelten. Mit klarem Mehr bestätigte der Nationalrat auch die Ausdehnung der Schutzdauer auf 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers [22].
Beim Folgerecht, dem "Bibliotheksrappen" bzw. "Kopierfünfer" und beim Produzentenartikel schwenkte der Ständerat in der Differenzbereinigung auf die Linie des Nationalrates ein, vorerst aber nicht bei der Gleichstellung zwischen Urhebern und Interpreten, da dies zu einer Benachteiligung der Konsumenten führen könnte. Als die grosse Kammer jedoch einstimmig auf ihrem Standpunkt beharrte, gab der Ständerat seinen Widerstand auf, so dass die Vorlage in der Herbstsession in beiden Kammer – und mit nur einer einzigen Gegenstimme im Nationalrat – definitiv verabschiedet werden konnte. Gleichzeitig genehmigten beide Räte einstimmig das Bundesgesetz über den Schutz von Topographien von integrierten Schaltungen (Topographiengesetz, ToG) [23].
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In Luzern übernahm Ständerat Bühler (fdp) die Präsidentschaft der Projektierungsgesellschaft "Kulturzentrum am See". Unter seiner Agide trat erneut eine Wende ein, indem nach langem Hin und Her doch wieder der Pariser Stararchitekt Jean Nouvel – zusammen mit seinem Schweizer Partner Emmanuel Cattani – mit der Gestaltung des Luzerner Kultur- und Kongresszentrums betraut wurde. Das Stimmvolk honorierte diese Neuausrichtung und genehmigte im Mai mit rund 61 % Ja-Stimmen einen Projektierungskredit von 3,5 Mio Fr. [24].
In Zürich wurde zu Beginn des Jahres der Kulturraum Kanzleischulhaus definitiv geschlossen, nachdem noch an Silvester rund 3000 Personen unter dem Motto "Räume statt Räumung" an einer bewilligten Demonstration in der Zürcher Innenstadt teilgenommen hatten. In der Folge kam es noch zu mehreren unbewilligten Manifestationen, die weniger von ehemaligen "Kanzlisten" denn von "Autonomen" ausgingen. Anfangs Februar genehmigte der Stadtrat (Exekutive) dann ein neues, wieder mehr schulisch ausgerichtetes Nutzungskonzept. Die ehemalige Turnhalle wurde hingegen für die nächsten zwei Jahre für kulturelle Animation freigegeben, was Stadtparlamentarier von CVP, SVP und EVP umgehend auf den Plan rief, welche befürchteten, die linksalternative Szene könne sich so erneut im Kanzlei etablieren. Die auf September angekündigte Neueröffnung der Turnhalle verzögerte sich dann aber über die Jahreswende hinaus [25].
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Das Verhältnis zwischen den Sprachgruppen
Das wuchtige EWR-Nein der meisten deutschsprachigen Kantone riss zwischen der Deutschschweiz und der Romandie eine Kluft auf, wie sie die Schweiz seit dem 1. Weltkrieg kaum mehr erlebt hatte. "Les Romands ont mal à la Suisse" diagnostizierte im Nationalrat der Genfer Eggly (lp). Obgleich politologische Analysen zeigten, dass das Erklärungsmuster "Röschtigraben" offensichtlich zu kurz griff und die Haltung zum EWR nicht allein von der Sprachkultur, sondern ebensosehr vom Gegensatz Stadt-Land geprägt gewesen war, regten doch Politiker aus allen Lagern Massnahmen an, welche ein weiteres sprachlich-kulturelles und politisches Auseinanderdriften der beiden Landesteile verhindern sollten. Dabei taten sich in erster Linie die Genfer Abgeordneten Brunner (sp), Tschopp (fdp) und Ziegler (sp) hervor, aber auch jener Teil der SVP (Zimmerli/BE sowie der Generalsekretär der Partei), welcher sich im Gegensatz zur Gesamtpartei für den EWR engagiert hatte. Unter anderem wurde die Einsetzung eines Rats der Weisen oder die Einberufung einer Art "Etats généraux" der kulturellen Kräfte bzw. einer nationalen Einigungskonferenz vorgeschlagen, ein dritter Bundesrat für die Romandie und die Schaffung eines ständigen Gremiums zur Diskussion gestellt, welches alle Parlamentsgeschäfte auf ihre Auswirkungen auf die Romandie durchleuchten sollte [26].
Die Büros beider Räte beriefen je eine parlamentarische ad-hoc-Kommission ein, die sich mit den Gründen sowie den Auswegen aus dem "Sprachengraben" befassen sollen. Der Nationalratskommission gehören 15 Mitglieder unter dem Präsidium des Waadtländers Leuba (lp) an, der Ständeratskommission sieben Mitglieder unter der Leitung des Deutschfreiburgers Piller (sp). Die beiden Kommission werden vorerst einen Bericht zur Lage erstellen und dann bis zum Herbst 1993 Vorschläge zur Überwindung des "Sprachengrabens" vorlegen [27].
In den vergangenen zehn Jahren haben sich die Sprachgrenzen in der Schweiz kaum verschoben, mit Ausnahme Graubündens, wo das Rätoromanische weiterhin an Boden verloren hat. Dies ging aus den vom Bundesamt für Statistik (BFS) veröffentlichten Ergebnissen der Volkszählung 1990 zur Sprachenverteilung hervor. In acht Bündner Gemeinden hat sich in dieser Zeitspanne die Sprachmehrheit zugunsten des Deutschen verändert. In den Gemeinden mit weiterhin rätoromanischer Sprachmehrheit nahm diese um durchschnittlich zehn Prozentpunkte ab. Nur gerade in einer Gemeinde (Alvaschein im Bezirk Albula) wechselte die Mehrheit vom Deutschen zum Rätoromanischen. Die Angst gewisser Romands vor einer "germanisation rampante" konnte hingegen nicht bestätigt werden: Im Grenzkanton Freiburg änderte die Sprachmehrheit nur in zwei Gemeinden, einmal zugunsten des Deutschen, einmal zugunsten des Französischen [28].
Die kleine Kammer, welche den revidierten Sprachenartikel (Art. 116 BV) als Erstrat behandelte, trug den Befürchtungen der Romands — vor allem auf Druck von Ständerat Cavadini (lp, NE) — dennoch weitgehend Rechnung. Der Passus, der gemäss bundesrätlichem Vorschlag die individuelle Sprachenfreiheit garantiert hätte, wurde, entgegen einem Minderheitsantrag Onken (sp, TG), ersatzlos gestrichen, das strikte Territorialitätsprinzip für die Amts- und Schulsprachen also gestärkt. Die Kompetenz zur Erhaltung und Förderung der Landessprachen wurde ganz den Kantonen übertragen und nicht mehr gleichberechtigt dem Bund und den Kantonen, wie dies der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Der Bund soll hier lediglich subsidiär wirken sowie die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften unterstützen. Unbestritten war, das Romanische zur halbamtlichen Sprache zu erheben [29].
Weil der revidierte Sprachenartikel im Parlament im Berichtsjahr nicht abschliessend behandelt wurde, unterschrieb die Schweiz die Charta der Regional- und Minderheitssprachen des Europarates vorderhand nicht. Mit Frankreich und Grossbritannien, welche sich mit ihren Minderheitssprachen Baskisch, Bretonisch, Korsisch bzw. Walisisch schwer tun, befand sich die Schweiz damit in prominenter Gesellschaft [30].
Gemäss den Ergebnissen der Pädagogischen Rekrutenprüfung 1985 ist für die jungen Deutschschweizer der Dialekt ein überaus wichtiges Identitätsmerkmal. Sie grenzen sich damit von den anderen Deutschsprachigen in Deutschland und Osterreich ab, was die Romands — entgegen einer vorherrschenden Auffassung — nicht stört, da sie die Spannungen zwischen deutscher und welscher Schweiz als nicht mundartbedingt empfinden. Während die Antworten der befragten jungen Deutschschweizer eine bereits früher beobachtete Tendenz bestätigten und kaum Neues brachten, überraschten jene der Romands. Ihre Einstellung zur deutschschweizerischen Sprachsituation ist offenbar viel sachlicher als gemeinhin angenommen. Eine Mehrheit vertrat die Meinung, von einer hohen Sprachenbarriere könne nicht die Rede sein, wenn sich ein Romand in der deutschen Schweiz niederlasse. Gemäss den mit der Auswertung beauftragten Wissenschaftern ist nicht die Mundartwelle schuld am "malaise" zwischen Deutschschweiz und Romandie, sondern die Angst vor einer alemannischen Dominanz namentlich in der Wirtschaft [31].
Bei der Erteilung der neuen Konzession wurde die SRG darauf verpflichtet, vermehrt die Hochsprache zu verwenden und damit einer Forderung der Romands und Tessiner zu entsprechen. Namentlich Nachrichten und Informationssendungen von übergreifendem Interesse sollen in der Regel in Hochdeutsch gestaltet werden [32].
In Bern konnte Ende November nach längerem finanzierungsbedingtem Tauziehen die Gründung der "Maison latine" bekanntgegeben werden. Diese neue Begegnungsstätte zwischen deutscher und lateinischer Kultur wird getragen von einer Stiftung mit der Burgergemeinde Bern als Initiatorin, sowie von der Einwohnergemeinde Bern, den Kantonen Aargau, Freiburg, Graubünden, Solothurn, Tessin, Waadt und Wallis sowie den Organisationen Helvetia Latina, Pro Grigioni Italiani, Lia Rumantscha, Pro Ticino, Neue Helvetische Gesellschaft, Anciens Helvétiens Vaudois und der Vereinigung der Kader des Bundes als Mitstifter [33].
Um die Mehrausgaben, die ihnen aus der Zweisprachigkeit entstehen, wenigstens teilweise abzugelten, reichten die Kantone Freiburg und Wallis je eine entsprechende Standesinitiative ein. Sie schlossen sich damit dem ebenfalls zweisprachigen Kanton Bern an, welcher bereits im Vorjahr einen analogen Vorstoss eingereicht hatte [34].
Der Berner Grosse Rat bewilligte mit klarem Mehr jedoch mit zahlreichen Enthaltungen einen Kredit von 570 000 Fr. für das Forschungsprojekt "Mehrsprachigkeit im Kanton Bern". Die Studie soll dem Kanton Erkenntnisse zu seiner kulturellen Identität bringen und ihm helfen, seine traditionelle Brückenfunktion zwischen den Sprachgebieten wahrzunehmen [35].
Eine vom Universitären Forschungszentrum für Mehrsprachigkeit (UFM) der Universität Bern durchgeführte Umfrage unter Politikerinnen und Politikern in den zweisprachigen Kantonen Bern und Wallis ergab erste Anhaltspunkte über das Verhältnis zwischen den Sprachgruppen. Grundsätzlich äusserten sich die Befragten positiv zur Zweisprachigkeit: Das Beherrschen beider Sprachen wurde als Vorteil angesehen und das Zusammenleben in beiden Kantonen von der Mehrheit als zufriedenstellend bis gut bezeichnet [36].
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Die schweizerische Gruppe der Internationalen Versammlung der Parlamentarier französischer Sprache (AIPLF) legte erstmals ihren Tätigkeitsbericht vor. Diese Delegation war 1989 aufgrund einer parlamentarischen Initiative des damaligen Nationalrates de Chastonay (cvp, VS) gebildet worden. Ursprünglich von Nationalrat Guy-Olivier Segond (fdp, GE) angeführt, wird die Gruppe seit 1990 von Ständerat Jean-François Roth (cvp, JU) präsidiert. Beide Räte nahmen zustimmend vom Bericht Kenntnis [37].
Im Kanton Freiburg eskalierte der Sprachenstreit weiter und wird nun auch das Bundesgericht beschäftigen. Ende 1991 hatte der Staatsrat (Exekutive) in seiner Stellungnahme zu einer Beschwerde befunden, die Gemeinde Marly dürfe weiterhin deutschsprachigen Kindern den Schulbesuch in ihrer Muttersprache in der Kantonshauptstadt finanzieren. Marly, welches an der Sprachgrenze, aber im französischen Sprachraum liegt und mit 23% der Einwohner eine bedeutende deutschsprachige Minderheit aufweist, hatte diese Regelung vor über 20 Jahren eingeführt, um den dort ansässigen deutschsprachigen Angestellten eines Zweigwerkes von Ciba-Geigy entgegenzukommen. Gemäss dem Staatsrat verstösst dies aufgrund der Gemeindeautonomie und des Schulgesetzes nicht gegen das seit zwei Jahren in der Kantonsverfassung verankerte Territorialitätsprinzip. Mit Unterstützung der lokalen SP-Sektion beschloss die Beschwerdeführerin, diesen Entscheid des Staatsrates an das Bundesgericht weiterzuziehen [38].
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Im Gegensatz zum Nationalrat, der das Begehren zumindest teilweise überwies, wollte der Ständerat eine Motion Cavadini (fdp, TI) zur Gleichstellung des Italienischen bei der Parlamentsarbeit, welche von allen Tessiner Abgeordneten unterzeichnet worden war, nicht mittragen. Für die Ablehnung wurden finanzpolitische Überlegungen ins Feld geführt. Einstimmig gab der Rat aber einer parlamentarischen Initiative seines Büros Folge, die den Parlamentsbeschluss von 1988 über die Organisation der Parlamentsdienste um Bestimmungen zu einem Sekretariat italienischer Sprache ergänzt, welches inskünftig die italienischsprachigen Parlamentarier fachlich und administrativ unterstützen soll. Die grosse Kammer schloss sich daraufhin einstimmig dem Ständerat an [39].
Bei der Behandlung einer weiteren Motion Cavadini zur Gleichstellung der italienischen Sprache in der Bundesverwaltung schloss sich der Ständerat hingegen dem Erstrat an und überwies den Punkt 4 der Motion, welcher verlangt, dass in den Stellenausschreibungen der Bundesverwaltung die Beherrschung der italienischen Sprache postuliert werden muss, ebenfalls in der verbindlichen Form. Da der Nationalrat drei wertere Punkte der Motion nur als Postulat überwiesen hatte, war die kleine Kammer nicht verpflichtet, sich dazu zu äussern. Um aber die Bedeutung dieser Frage zu unterstreichen, entschloss sie sich auf Antrag ihrer Kommission, die drei Anregungen (Erstellen einer Beamtenstatistik nach Sprachgruppen, Förderung der Anstellung von italienischsprachigen Beamten im mittleren und höheren Kader, Prüfung einer Quotenregelung) in eigener Regie ebenfalls als Postulat zu verabschieden [40].
Einigen Wirbel löste Bundesrat Cotti mit seiner Willensäusserung aus, Italienisch zum Pflichtfach für die eidgenössisch anerkannte Matura zu machen ; Englisch sollte stattdessen nur noch fakultativ unterrichtet werden. Bereits im Vorfeld der Vernehmlassung zur revidierten Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) stiess der Vorschlag des Tessiner Bundesrates auf starken Widerstand. Die primär betroffenen Kreise – Erziehungsdirektorenkonferenz und Lehrerschaft – begrüssten eine vermehrte schulische Förderung des Italienischen durchaus, befürchteten jedoch, bei der angestrebten Reduktion der Pflichtfächer von elf auf acht würde dies zwangsläufig zu einer Abwertung des Englischen führen, was als unverantwortbare Schwächung des Wirtschafts- und Forschungsstandortes Schweiz erachtet wurde. Zudem bezweifelten sie, dass in der Deutschschweiz und in der Romandie die Akzeptanz für eine derartige Lösung vorhanden wäre [41].
Angesichts der heftigen Diskussionen, die sein Vorprellen auslöste, schwenkte Cotti auf eine flexiblere Linie ein. Insbesondere bestritt er, die Aufwertung des Italienischen auf Kosten des Englischen vornehmen zu wollen. Schliesslich einigten sich Cotti und die Erziehungsdirektorenkonferenz auf einen Kompromiss: In die offizielle Vernehmlassung zur MAV-Revision wurde der Vorschlag aufgenommen, dass an den höheren Mittelschulen inskünftig für jene Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen ihrer Wahlmöglichkeiten Englisch als Fremdsprache den Vorzug geben, Italienisch während zwei Jahren als Pflicht-, aber nicht Maturitätsfach eingeführt werden soll [42].
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Mit der Revision des Sprachenartikels soll das Rätoromanische in einem gewissen Umfang auch zur Amtssprache des Bundes erhoben werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sich die Rätoromanen innert nützlicher Frist auf eine einheitliche Schriftsprache einigen können. Mit dem Publikationsgesetz von 1987 war die Möglichkeit geschaffen worden, Bundeserlasse von besonderer Tragweite auch ins Romanische zu übersetzen. Aus praktischen Uberlegungen wählte der Bund dafür die vor zehn Jahren geschaffene Einheitssprache Rumantsch grischun, welche auf den fünf traditionellen Idiomen (Sursilvan, Sutsilvan, Surmiran, Putèr und Vallader) aufbaut [43].
Gegen das vor allem von der Lia Rumantscha, dem Dachorgan der Rätoromanen, propagierte Rumantsch grischun regte sich aber weiterhin heftiger Widerstand. Anfangs Jahr reichte ein Komitee aus dem Bündner Oberland eine mit knapp 3000 Unterschriften versehene Petition gegen die Verwendung der Einheitssprache auf Bundesebene ein. Der Entscheid darüber, welches romanische Idiom als offiziell gelten solle, sei eine kantonale Angelegenheit Graubündens und falle nur der romanischsprechenden Bevölkerung zu, hiess es in der an Bundesrat Cotti gerichteten Bittschrift. Nach Auffassung der Petenten entspricht eine konsequente Förderung des Rumantsch grischun in keiner Weise dem Willen der romanischen Mehrheit [44].
Obgleich der Bundesrat zu Petitionen grundsätzlich nicht Stellung nimmt, wollte Cotti doch aus sprach- und staatspolitischen Überlegungen heraus ein Zeichen setzen. Ganz im Sinn der den revidierten Sprachenartikel der Bundesverfassung vorberatenden Ständeratskommission, welche die Sprachhoheit eindeutig den Kantonen belassen wollte, fragte der Vorsteher des EDI im Lauf des Sommers in Chur an, welches Romanisch die Bündner Regierung als die künftige schweizerische Halbamtssprache zu bezeichnen gedenke.
Für eine befriedigende Antwort musste die Bündner Regierung den Bundesrat allerdings auf Ende 1993 vertrösten. Bis dahin sollen die Ergebnisse einer wissenschaftlich begleiteten Umfrage unter den im Kanton lebenden Rätoromanen vorliegen, die ermitteln soll, ob das Rumantsch grischun – oder allenfalls ein gewachsenes rätoromanisches Idiom – genügend Akzeptanz geniesst, um als einheitliche Schriftsprache sowohl auf kantonaler wie auf eidgenössischer Ebene eingeführt zu werden. Als offizielle Verwaltungssprachen gelten heute im Kanton Graubünden die beiden Schriftidiome Ladin (in der Praxis Vallader) und Sursilvan. Einen endgültigen Entscheid zugunsten von Rumantsch grischun müssten die Bündner Bürgerinnen und Bürger an der Urne treffen [45].
In den letzten Jahren hatte sich die Kontroverse um das Rumantsch grischun in erster Linie am Vorhaben entzündet, eine primär in der Standardsprache verfasste romanische Tageszeitung zu lancieren. Am 1. Mai erschien die "Quotidiana" als Informationsnummer in einer Auflage von 25 000 Exemplaren erstmals an den Kiosken. Gleichzeitig übergab die Lia Rumantscha das Projekt dem Initiativverein Pro Svizra Rumantscha [46].
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Kirchen
Eine grossangelegte Nationalfondsstudie über die religiöse Ausrichtung der Wohnbevölkerung in der Schweiz entkräftete die bisher allgemein vertretene Säkularisierungsthese. Die Bindung an die traditionellen Kirchen nimmt zwar stetig ab, doch führt dies nicht zum Atheismus, sondern zu einer individuell gefärbten Religiosität, welche sich aus verschiedenen, auch ausserchristlichen Quellen zusammensetzt. Die Studie erlaubte auch die Feststellung, dass sich Spuren des einstigen konfessionellen Milieus, welches vor allem auf katholischer Seite bis in die Mitte der sechziger Jahre recht geschlossen war, heute praktisch nur noch im Abstimmungsverhalten und in der parteipolitischen Landschaft der Schweiz niederschlagen. Auch bei der wachsender Distanz zu der Kirche kann die Verankerung in einer Partei wie der CVP zunächst erhalten bleiben. Zumindest scheint sich die Lockerung der Kirchenbindung erst mit einer Phasenverzögerung auf die Politik auszuwirken [47].
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Der "Fall Haas" beschäftigte den Nationalrat in der Frühjahrssession, wo mehrere diesbezügliche Vorstösse behandelt wurden. In den meisten Wortmeldungen wurde dabei dem Bundesrat vorgeworfen, beim Vatikan zu wenig energisch die demokratischen Rechte der katholischen Landeskirche verteidigt zu haben. Bundespräsident Felber verwies in diesem Zusammenhang auf die Kantonshoheit in Glaubensfragen und die entsprechend limitierten Möglichkeiten der Bundesbehörden. Er versicherte aber, dass der Bundesrat der Kurie seine Besorgnis über die Vorgänge im Bistum Chur deutlich ausgedrückt habe. Die im Vorjahr vorgenommene Ernennung eines Botschafters in Sondermission beim Heiligen Stuhl sei erfolgt, um inskünftig ohne den Umweg über den Nuntius die Interessen der Schweizer Katholiken in Rom vorbringen zu können. Mit Ausnahme prononciert protestantischer Vertreter, welche dem Bundesrat mangelndes Fingerspitzengefühl im Umgang mit der reformierten Kirche vorwarfen, sich für eine Abberufung des Sonderbotschafters einsetzten oder gar mit einer Volksinitiative auf Trennung von Kirche und Staat drohten, stimmte der Rat der Politik des Bundesrates zu und überwies mit klarer Mehrheit ein Postulat Pini (fdp, TI), welches eine Normalisierung der diplomatischen Beziehungen zum Kirchenstaat anregt [48].
Die eskalierenden Spannungen im Bistum Chur veranlassten den Bundesrat nach Rücksprache mit den betroffenen Kantonsregierungen gegen Ende Jahr erstmals, in dieser Angelegenheit offiziell in Rom vorstellig zu werden. Der Sonderbotschafter beim Vatikan übermittelte dem Papst eine Botschaft, in welcher die Landesregierung der Sorge der sieben Bistumskantone (Graubünden, Glarus, Zürich, Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden) Ausdruck verlieh. Der Bundesrat bezog in der Intervention selber aber keine Stellung, da er die Affäre Haas nach wie vor als innerkirchliche Angelegenheit betrachtet [49].
Die von der schweizerischen Bischofskonferenz erwogene Möglichkeit, die Kontroverse um Bischof Haas durch eine Abtrennung des Kantons Zürich — und eventuell auch der Innerschweiz — vom Bistum Chur (beispielsweise in Form einer apostolischen Administratur) zu entschärfen, wurde von Rom vorläufig verworfen. Ohne die offizielle Stellungnahme des Vatikans abzuwarten, erklärte der Vorsitzende der Glaubenskongregation und enge Vertraute des Papstes, Kardinal Rauber, Haas werde im Amt bleiben, und er sehe keine juristische oder institutionelle Lösung des Konfliktes. Auch in der Schweiz war der Vorschlag verschiedentlich als Scheinlösung kritisiert worden, die verkenne, dass es sich hier nicht um eine Gebietsfrage, sondern um ein personelles Problem in Gestalt des äusserst konservativen, der Glaubensgemeinschaft "Opus Dei" nahestehenden Haas handle [50].
In einem von der Römisch-katholischen Zentralkonferenz (RKZ) — der Vereingung der Kantonalkirchen — in Auftrag gegebenen Gutachten kamen namhafte Juristen, Politikwissenschafter und Theologen zum Schluss, die Einsetzung von Haas als Weihbischof mit Nachfolgerecht sei 1988 in Verletzung völkerrechtlicher und innerkirchlicher Bestimmungen erfolgt. Insbesondere seien die Konkordatsrechte des Kantons Schwyz verletzt und gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen worden. Sie vertraten die Ansicht, eine Reform der Bischofswahlen dränge sich zwingend auf, da sonst entsprechend umstrittene Ernennungen in den Bistümern Basel und St. Gallen folgen könnten [51].
Nachdem bereits die meisten Kantone der Churer Diözese ihren jährlichen Beitrag an die Bistumskasse sistiert haben, riefen die Zürcher und Innerschweizer Dekane die Pfarreien dazu auf, das diesjährige Opfer für das Churer Priesterseminar und die angegliederte theologische Fakultät nicht mehr einzuziehen, da sie es angesichts der bischöflichen Umgestaltung der Churer Ausbildungsstätte in eine Traditionalistenschule nicht mehr verantworten könnten, Studenten des Bistums nach Chur zu schicken. Der Zahlungsboykott blieb allerdings ohne grosse Auswirkungen, weil die Bistumsbeiträge nur rund einen Fünftel des Diözesansbudgets ausmachen und sich zudem nicht alle Bistumsstände und Pfarreien am Boykott beteiligten [52].
Im Herbst eröffnete Bischof Corecco in Lugano eine internationale theologische Fakultät. Da der Tessiner Prälat der autoritär-konservativen Bewegung " Comunione e Liberazione" angehört, wurde allgemein befürchtet, dass damit neben Chur eine weitere traditionalistische Bastion errichtet werde [53].
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Weiterführende Literatur
Erklärung von Bern (Hg.), Götter, Gräber und Geschäfte – Von der Plünderung fremder Kulturen, Zürich 1992.
Ch. B. Graber, "Sponsoring: Eine rechtspolitische Herausforderung für die Steuerung staatlicher Kunstförderung", in Kritische Vierteljahreszeitschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft, 1992, S. 192 ff.
Handbuch der schweizerischen Volkskultur: Leben zwischen Tradition und Moderne, Zürich 1992.
P. Huber / P. Itin, Öffentliche und private Kulturförderung: Kulturförderungs-Ausgaben der öffentlichen Hand, von Unternehmen und Stiftungen, Bern 1992.
R. Knüsel, Dans sa pluriculturalité, la Suisse est-elle un modèle?, Lausanne (IDHEAP) 1992.
E. Mühlemann, Kulturförderung im Spannungsfeld zwischen Kunst und Umwelt, Ermatingen 1992.
H.-P. Müller-Dallach, Stadtkultur im Grossdorf Schweiz, Zürich 1992.
B. Prongué, Politique culturellejurassienne 1979-1991, Porrentruy 1992.
M. Ph. Wyss, Kultur als eine Dimension der Völkerrechtsordnung: vom Kulturgüterschutz zur internationalen kulturellen Kooperation, Zürich 1992.
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A. Auer, «D'une liberté non écrite qui n'aurait pas dû l'être: la liberté de la langue», in Aktuelle juristische Praxis, 1992, S. 955 ff.
C. Bonnard et al., Ici on parle Français, Lausanne 1992 (Cahiers de la Renaissance vaudoise no CXXII).
C. Brohy, Das Sprachverhalten zweisprachiger Paare und Familien in Freiburg/Fribourg, Freiburg 1992.
F. Kraas, Die Rätoromanen Graubündens: Peripherisierung einer Minorität, Stuttgart, 1992.
H. Rougier / A.-L. Sanguin, Les Romanches ou la quatrième Suisse, Berne 1992.
R. Schläpfer / J. Gutzwiller / B. Schmid, Das Spannungsfeld zwischen Mundart und Standardsprache in der deutschen Schweiz, Aarau 1992.
Universitäres Forschungszentrum für Mehrsprachigkeit, Zweisprachigkeit im Kanton Bern: Umfrage unter politischen Mandatsträgerinnen des Kantons Bern, Bern/Brig, 1992 (auch frz. publiziert).
Universitäres Forschungszentrum für Mehrsprachigkeit, Zweisprachigkeit im Kanton Wallis: eine Politikerbefragung, Bern/Brig 1992 (auch frz. publiziert).
U. Windisch / D. Froidevaux, Les relations quotidiennes entre Romands et Suisses allemands: les cantons bilingues de Fribourg et du Valais, Lausanne 1992.
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R. Campiche (éd.), Croire en Suisse(s): analyse des résultats de l'enquête menée en 1988/1989 sur la religion des Suisses, Lausanne 1992.
Institut für Sozialethik des Schweiz. Evangelischen Kirchenbundes (SEK) und Schweiz. Nationalkommission Justitia et Pax (Hg.), Frieden in Europa. Herausforderung für die Schweiz, Bern 1992.
Paulus-Akademie (Hg.), Opus Dei — Stosstrupp Gottes oder "Heilige Mafia "? Macht und Einfluss des Opus Dei in der Schweiz und anderswo, Zürich 1992.
A. Riklin et al., Bischofswahlen in der Schweiz, Expertenbericht im Auftrag der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz, Zürich 1992.
P.W. Schniewind, Anglicans in Switzerland: a history of anglican chaplaincies in Switzerland, Bern 1992.
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[1] Lit. Huber / Itin; Presse vom 16.9.92.
[2] NQ, 28.3. und 10.9.92. Die selbe Forderung wie die Arbeitsgruppe erhob auch die entwicklungspolitische Organisation "Erklärung von Bern": Lit. Erklärung von Bern; EvB Magazin, 1992/2, S. 4 ff.; TA, 2.4.92; WoZ, 3.4.92; NZZ, 11.6.92. Siehe dazu auch die Ausführungen des BR zur Legislaturplanung 1991-1995: BBl, 1992, III, S. 115 f.
[3] Frauchiger: TA Magazin, 3.1.92; JdG, 18.1.92; WoZ, 16.4.92; SoZ, 10.5.92. Standort: TA, 9.3.92; Bund und NZZ, 10.3.92; TA, 18.3.92; Bund, 21.3.92; Presse vom 27.3.92. Siehe auch SPJ 1991, S. 272 f.
[4] Presse vom 9.9.92; LNN, 12.9.92.
[5] BBl, 1992, III, S. 366; Amtl. Bull. StR, 1992, S. 568 ff. und 951; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1859 ff.; Presse vom 13.5.92; NQ, 16.6.92; TA, 26.9. und 20.10.92; BZ, 8.10.92.
[6] NZZ, 13.11.92.
[7] BZ, 2.10.92; NQ und TA, 9.12.92; Bund, 19.1.93.
[8] NZZ, 14.2. und 30.4.92; Bund und TA, 15.4.92; Presse vom 25.6.92; TA, 3.7.92.
[9] LZ, 16.6.92; NQ, 29.9.92; Zoom, Jan. 1993. Vgl. dazu auch SPJ 1989, S. 241 f. Zu den Auswirkungen des EWR-Neins siehe: BBl, 1992, IV, S. 698 ff. und 1017; NZZ, 13.11.92; Presse vom 9.12.92.
[10] WoZ, 19.6.92. Unter privater Trägerschaft wurde dagegen in Montreux ein "Musée de l'audiovisuel" eröffnet. Mit Gesamtkosten von rund 10 Mio Fr. soll das Museum bis 1997 systematisch ausgebaut werden (LNN, 30.11.92).
[11] JdG und NZZ, 17.10.92.
[12] BBl, 1992, II, S. 1441 ff.; Presse vom 27.2.92; SGT, 2.6.92; JdG, 5.6.92.
[13] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 812 ff. LNN, 1.6.92. Das Postulat in Ergänzung zur Vorlage wurde deshalb als notwendig erachtet, weil das Gesetz zu dem Zeitpunkt, wo die Koordination aktuell und damit relevant ist, nämlich bei der Beschaffung des neuen EDV-Systems der SLB, noch nicht in Kraft sein wird. Dépôt légal: BaZ, 4.4.92.
[14] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 934 ff. und 1363; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1988 und 2792; BBl, 1993, I, S. 5 ff.
[15] LNN, 7.5. und 11.12.92; Presse vom 27.6.92.
[16] NZZ, 8.7., 17.7. und 31.7.92; SoZ, 19.7.92; Bund, 5.8.92. Siehe dazu auch die Stellungnahme BR Cottis in Amtl. Bull. NR, 1992, S. 848.
[17] LNN und NZZ, 14.2. und 6.7.92; NZZ, 17.7.92; Bund, 11.8.92.
[18] BBl, 1992, Il, S. 625 ff.; Amtl. Bull. StR, 1992, S. 416 ff.; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1149 ff.; NQ, 6.6. und 19.6.92.
[19] BüZ, 16.7.92.
[20] BaZ, 8.5. und 17.9.92.
[21] Presse vom 15.1.92. Folgerecht: NZZ, 13.1. und 21.1.92. Bibliotheksrappen: JdG, 23.1.92. Siehe auch SPJ 1991, S. 275 f.
[22] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2 ff. und 29 ff. Von einer Petition des Schweiz. Schriftstellerinnen- und Schriftstellerverbandes, die Vorlage an den BR zurückzuweisen, nahm der Rat Kenntnis, gab ihr aber keine Folge (a.a.O., S. 52).
[23] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 372 ff., 712 und 1069; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1180 f. und 2217; BBl, 1992, VI, S. 74 ff.
[24] LNN, 15.1., 25.3., 1.4., 3.4., 11.4., 12.5. und 18.5.92; TA, 23.1.92; LZ, 24.1., 27.3., 1.4., 6.5., 8.5. und 18.5.92. Siehe auch SPJ 1990, S. 265 f. und 1991, S. 276. Hingegen konnten die Bauarbeiten an dem 1991 vom Souverän gebilligten Boa-Kulturzentrum wegen Einsprachen von Anwohnern nicht aufgenommen werden (LNN, 28.3. und 10.7.92; LZ, 30.4.92). Siehe dazu auch SPJ 1991, S. 276.
[25] TA, 3.1., 7.1., 28.1., 3.2., 6.2., 11.7. und 19.11.92; WoZ, 3.7.92; NZZ, 9.7. und 10.7.92.
[26] Presse vom 7.12. und 8.12.92. Zur bereits früher festgestellten Entfremdung zwischen den beiden Landesteile siehe TA, 7.9. und 31.10.92; JdG, 2.11.92; NQ, 31.12.92. Die Folgen des EWR-Neins für die nationale Identität werden oben, Teil I, 1a und 1d ausführlicher behandelt.
[27] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 1363; Bund, 19.12.92.
[28] Presse vom 28.11.92. Der Behauptung eines alemannischen Sprachimperialismus widersprachen auch mehrere wissenschaftliche Arbeiten über das Sprachverhalten in den Grenzgebieten: siehe dazu Lit. Brohy und Windisch / Froidevaux.
[29] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 1044 ff. und 1050 ff.; SGT, 3.3.92; Presse vom 7.3. und 6.5.92; NZZ, 7.4.92; Ww, 24.9.92; NQ, 7.10.92; Presse vom 9.10.92. Für eine Tagung auf dem Monte Verità zum Thema Sprache und Territorialitätsprinzip siehe CdT, 2.10.92; NZZ und TA, 5.10.92.
[30] Lib., 6.11.92; SZ, 7.11.92.
[31] Lit. Schläpfer et al.; Presse vom 11.2.92; BaZ, 12.2.92. Zu den Spannungen zwischen Deutschschweiz und Romandie siehe auch NQ, 26.1.92; BZ, 5.2. und 16.6.92; Suisse, 1.3.92.
[32] Presse vom 19.11.92. Diese Forderung war auch in der Ständeratsdebatte zum revidierten Sprachenartikel erhoben worden (Amtl. Bull. StR, 1992, S. 1044 ff. und 1050 ff.). Vgl. dazu auch unten, Teil I, 8c (Radio und Fernsehen).
[33] Bund, 28.11.92.
[34] Verhandl. B.vers., 1992, IV/V, S. 20 f.
[35] Dém., 21.1.92.
[36] Lit. Universitäres; Bund und TA, 25.9.92.
[37] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 593 f.; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1185 ff.
[38] Presse vom 9.1.92. Gesamtkantonal zeigten sich die Sozialdemokraten jedoch uneins: im Kantonsrat wurde sowohl eine SP-Motion für eine klare sprachliche Zuordnung aller freiburgischen Gemeinden (mit Ausnahme von Freiburg und Murten) wie auch eine auf Einführung von gemischtsprachigen Gebieten eingereicht. Beide Motionen wurden auf Wunsch der Regierung nur als Postulate angenommen (Lib., 20.2., 9.5. und 13.11.92). Zu einem juristischen Gutachten über die mögliche Zweisprachigkeit von Freiburger Gemeinden siehe Lib., 12.9. und 17.9.92; LNN, 23.9.92.
[39] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 194 ff. und 1362; Amtl. Bull. NR, 2516 ff. und 2791. Siehe auch SPJ 1991, S. 278.
[40] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 598 ff. Für den Bericht der GPK des NR über die Vertretung der Sprachminderheiten in der Bundesverwaltung siehe oben, Teil I, 1c (Verwaltung).
[41] TA, 18.1.92; CdT, 20.1., 25.1. und 3.2.92; NQ, 29.1. und 22.3.92; SGT, 13.3.92. Siehe dazu auch oben, Teil I, 8a (Enseignement secondaire supérieur). Die Auswertung der Pädagogischen Rekrutenprüfung 1985 zeigte, dass Cottis Vorschlag weit an den Sprachpräferenzen zumindest der jungen Deutschschweizer vorbei zielte: 52% der Befragten erklärten, Englisch gefalle ihnen am besten; 18,4% nannten Französisch, 16,7% Hochdeutsch und nur 9,9% Italienisch (Presse vom 11.2.92).
[42] TA, 24.2.92; CdT, 12.5.92.
[43] Zum juristischen Verhältnis zwischen Rumantsch grischun und den gewachsenen Idiomen siehe den Artikel von Bundesrichter Giusep Nay ("Romanisch als Landes- und Amtssprache: Ein klärender Blick") in BüZ, 26.3.92.
[44] Presse vom 9.1.92; TA, 14.1.92; NZZ, 15.7.92. Vehemente Gegner des Rumantsch grischun erwogen sogar, beim Europäischen Gerichtshof in Strassburg eine Klage wegen Verletzung der Menschenrechte einzureichen (BüZ, 22.2.92). Die Lia rumantscha beschloss hingegen, das Rumantsch grischun in den kommenden drei Jahren wie bisher anzuwenden (BüZ, 15.6.92). Siehe auch SPJ 1991, S. 279.
[45] BüZ, 18.1., 11.6., 14.7., 8.8. und 11.8.92. In seiner Botschaft zum revidierten Sprachenartikel hatte sich der BR noch ziemlich deutlich für Rumantsch grischun ausgesprochen (BBl, 1991, II, S. 316 und 321 f.).
[46] LNN, 11.4.92; Bund, 1.5.92; BüZ, 18.6., 28.7. und 9.11.92. Siehe auch unten, Teil I, 8c (Presse) und SPJ 1991, S. 279 f.
[47] Lit. Campiche; TA, 18.4.92. Siehe auch SPJ 1990, S. 269 f.
[48] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 266 ff.; TA, 18.1.92. Siehe auch SPJ 1991, S. 281.
[49] Presse vom 19.11., 3.12. und 5.12.92.
[50] Presse vom 7.1., 22.1., 13.7. und 14.7.92; BüZ, 15.1., 16.1., 9.6., 10.6., 11.7., 15.7., 11.9., 21.10. und 22.10.92; TA, 10.2.92; NZZ, 5.11.92; LZ, 6.11.92.
[51] Lit. Riklin; Presse vom 26.11.92. Die katholische Bischofskonferenz, welche nach wie vor ihre Hoffnungen in eine persönliche Intervention des Papstes setzt, distanzierte sich vom Gutachten der RKZ, welcher sie vorwarf, damit ihre Kompetenzen überschritten zu haben (Presse vom 4.12.92). Die Bündner Regierung gab ihrerseits ein Gutachten in Auftrag (BüZ, 12.9.92).
[52] TA, 1.6.92; Presse vom 2.6.92; BüZ und LZ, 13.6.92. Das theologische Seminar Dritter Bildungsweg, welches Haas aus Chur verbannt hat, soll ab Mitte 1993 in Luzern seinen Lehrbetrieb aufnehmen (Presse vom 16.6.92). Neu strich auch die Bündner Landeskirche ihren Beitrag an die Bistumskasse (NZZ, 19.11.92):
[53] TA, 2.5. und 18.9.92; LNN, 6.5. und 24.9.92.
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