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Wirtschaft
Allgemeine Wirtschaftspolitik
Bei anhaltender Rezession setzte sich der Beschäftigungsabbau fort. – Das Parlament verabschiedete ein Konjunkturförderungsprogramm. – Das Volk stimmte der Aufhebung des Spielbankenverbots zu. – Der Bundesrat gab den Vorentwurf für ein verschärftes Kartellrecht in die Vernehmlassung. – Das Parlament hiess im Rahmen der Swisslex einige Verbesserungen im Bereich des Konsumentenschutzes gut.
 
Nach dem ablehnenden Volksentscheid vom 6. Dezember des Vorjahres zum EWR-Beitritt und den damit verbundenen wirtschaftlichen Reformen waren sich praktisch alle einig, dass nun mit autonomen Massnahmen die Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Schweiz verbessert werden müssen. Am 20. Januar stellte der Bundesrat sein Programm zur Revitalisierung der Schweizer Wirtschaft vor. Darin kündigte er insbesondere eine Revision des Kartellrechts, aber auch Anpassungen an die EWR-Regelungen in den Bereichen der technischen Normen, eine Liberalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens, einen freieren Marktzugang für qualifizierte ausländische Arbeitskräfte, den Abbau von kantonalen Schranken bei der Anerkennung von Diplomen und Konzessionen sowie eine Vereinfachung von Baubewilligungsverfahren an [1]. Als ersten, rasch realisierbaren Schritt legte er ein Swisslex genanntes Massnahmenpaket vor, welches 27 wenig umstrittene Beschlüsse aus der Eurolex enthielt [2].
Die Unternehmerverbände forderten die politischen Instanzen wiederholt zu einer raschen Realisierung der in Aussicht genommenen Reformen auf. Die Linke hingegen zeigte sich in vielen Bereichen – allerdings nicht beim Kartellrecht – skeptisch, befürchtet sie doch von dem auch mit dem Schlagwort Deregulierung bezeichneten Prozess einen Abbau von sozialen Rechten und Schutzmassnahmen für die Arbeitnehmer [3].
Unter dem Titel der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die schweizerische Wirtschaft verlangte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats mit einer Motion eine Beschleunigung und Vereinfachung der Planungs- und Baubewilligungsverfahren und eine Lockerung der bestehenden Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Rat wandelte den Vorstoss in ein Postulat um [4].
Konjunkturlage
Die Wirtschaftskrise hielt in den meisten Industriestaaten auch 1993 an. In der EU verzeichneten sowohl Deutschland als auch Frankreich und Italien einen realen Rückgang des Bruttoinlandproduktes. Auch in Japan stagnierte die Wirtschaftsentwicklung. In Grossbritannien, wo die Rezession früher eingetroffen war, konnte hingegen ebenso wieder ein Wachstum registriert werden wie in den USA, wo die Erholung bereits 1992 eingesetzt hatte. Verschiedene Indikatoren deuteten darauf hin, dass in den meisten OECD-Staaten gegen Ende 1993 die Talsohle der Rezession erreicht war.
Die schwache Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen und das Festhalten der meisten Staaten an einer restriktiven Geldpolitik hatten eine weitere Abnahme der Teuerungsraten zur Folge. Der Inflationsindex der Konsumentenpreise reduzierte sich in den OECD-Ländern (ohne Türkei) im Durchschnitt von 3,2% auf 2,8%. Während sich in den USA die Beschäftigungslage verbesserte, stieg die Arbeitslosigkeit in den meisten Ländern Europas weiter an. Die Arbeitslosenquote nahm in der EU im Mittel von 10,3% auf 11,3% zu.
In den Staaten Ost- und Mitteleuropas verstärkten sich die Tendenzen des Vorjahres: Polen wies erstmals seit der politischen Wende ein Wirtschaftswachstum aus, und in Tschechien und Ungarn konnte zumindest der Rückgang gestoppt werden. Am ungünstigsten verlief die Entwicklung weiterhin in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, wo sich die wirtschaftliche Talfahrt ungebremst fortsetzte. Ausserhalb des europäischen Raumes legten vor allem die Volkswirtschaften Südostasiens, aber auch diejenigen Lateinamerikas kräftig zu, während in Afrika das weiterhin schwache wirtschaftliche Wachstum nicht einmal mit der Bevölkerungszunahme Schritt halten konnte [5].
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Die schweizerische Konjunkturlage unterschied sich auch 1993 wenig von derjenigen der anderen 'europäischen Staaten. Das reale Bruttoinlandprodukt, welches — gemäss revidierter Schätzung der Nationalen Buchhaltung — im Vorjahr noch stagniert hatte, bildete sich gemäss ersten Schätzungen nun sogar leicht zurück (—0,6%). Immerhin setzte nach einem starken Einbruch in den ersten drei Monaten im 2. Quartal eine leichte Erholung ein, die sich in den folgenden Quartalen fortsetzte. Der Rückgang beim Konsum der Privaten (—0,8%) verstärkte sich, und auch der Konsum des Staates sank real um 0,4%. Der kräftige Rückgang der Investitionen (—4,3) setzte sich 1993 fort, wobei auch hier in der zweiten Jahreshälfte eine deutliche Belebung feststellbar war. Einen positiven Beitrag zum Wachstum des BIP leistete einzig der Aussenhandel. Einem nominellen Anstieg der Exporte um 0,6% stand ein Rückgang der Einfuhren um 3,4% gegenüber. Da sich gleichzeitig die Terms of trade zugunsten der Schweiz verbessert hatten (stabile Exportpreise bei um 2,2% gesunkenen Importpreisen), schloss die traditionell hoch defizitäre Handelsbilanz 1993 seit längerem erstmals wieder mit einem Uberschuss (2,7 Mia Fr.) ab. Zusammen mit dem erneut angestiegenen Uberschuss aus der Dienstleistungsbilanz resultierte daraus ein Anstieg des Aktivsaldos der Ertragsbilanz auf eine neue Rekordhöhe von 27,6 Mia Fr. oder 7,7% des Bruttosozialprodukts [6].
Wie bereits im Vorjahr schlug die schlechte Konjunktur voll auf den Arbeitsmarkt durch. Die Zahl der Beschäftigten ging in allen vier Quartalen gegenüber dem Vorjahresstand zurück; allerdings fiel die Schrumpfungsrate von Quartal zu Quartal geringer aus. Im Jahresmittel betrug der Arbeitsplatzabbau gegenüber dem Vorjahr 2,6% (1992: 2,2%). Dieser Prozess spielte sich in allen drei Wirtschaftssektoren ab, am markantesten freilich weiterhin im 2. Sektor mit -4,5%. Frauen und Männer waren vom Beschäftigungsrückgang etwa gleich stark betroffen (—2,7% resp. -2,6%) ; in absoluten Zahlen gingen allerdings bedeutend mehr Männer- als Frauenstellen verloren (56 000 resp. 35 500). Mit Ausnahme von Uri, Nidwalden und Schaffhausen war die Beschäftigung in allen Kantonen rückläufig. Dabei war die französischsprachige Schweiz mit Ausnahme der Waadt weiterhin überdurchschnittlich stark betroffen. Eine Trendwende ergab sich bei der Verteilung zwischen Schweizern und Ausländern, indem die Zahl der beschäftigten Ausländer stärker abnahm als diejenige der Schweizer (—4,4% resp. -2,0%); diese Entwicklung ging vor allem zu Lasten der Grenzgänger. Die Zahl der registrierten Arbeitslosen hat weiter stark zugenommen und erreichte im Dezember 184 388 (Dez. 1992: 129 643). Dies entsprach einem Anteil von 5,1 % an den Beschäftigten; im Jahresmittel betrug die Quote 4,5% (1992: 2,5%) [7].
Die industrielle Produktion stagnierte im Vergleich zum Vorjahr. Während die Chemie (+8%) und die Uhrenindustrie (+6%) weiter expandierten, steckten die Maschinen- und die Textilindustrie immer noch tief in der Krise (—6% resp. -4%). Vom Investitionsrückgang um 4,3% waren die Ausrüstungsinvestitionen praktisch gleich stark betroffen wie die Bauten [8]. Auch der Fremdenverkehr bekam die Rezession zu spüren. Die Zahl der Hotelübernachtungen ging um 2,9% zurück und erreichte den tiefsten Stand seit 1979. Wie bereits im Vorjahr fiel der Rückgang bei den schweizerischen Gästen stärker aus als bei den ausländischen [9].
Die Teuerung war wiederum rückläufig. Der jährliche Anstieg des Indexes der Konsumentenpreise reduzierte sich von 3,4% im Dezember 1992 auf 2,5% zu Jahresende; im Jahresmittel betrug die Inflationsrate 3,3%. Die Inlandteuerung war mit 3,6% im Jahresmittel weiterhin ausgeprägter als diejenige der Importgüter (2,2%). Der bisherige Grosshandelspreisindex wurde im Juni durch einen Produzenten- und Importpreisindex ersetzt. Dieser blieb im Vergleich zum Vorjahr mit einer mittleren Zuwachsrate von 0,2% nahezu stabil [10].
Im Juni wurde der Landesindex der Konsumentenpreise erstmals aufgrund des neuen, revidierten Warenkorbs berechnet. Stärker gewichtet wurden dabei insbesondere die Ausgaben für Wohnung, d.h. Miete und Wohnungseinrichtung, weniger ins Gewicht fielen demgegenüber namentlich die Posten Nahrungsmittel sowie Verkehr und Kommunikation [11].
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Konjunkturpolitik
Die anhaltende Rezession und dabei vor allem die sich weiter verschlechternde Lage auf dem Arbeitsmarkt veranlassten das Parlament, nun doch noch Massnahmen zur Wiederankurbelung der Wirtschaft zu beschliessen. Den wahren Hintergrund dazu bildete allerdings ein Kompromiss zwischen den Vertretern der bürgerlichen Bundesratsparteien und der SP in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK). Die SP hatte ihre Unterstützung für die Einführung der Mehrwertsteuer zu einem Satz von lediglich 6,5% von der Verabschiedung eines Konjunkturförderungsprogramms abhängig gemacht [12].
Die WAK übernahm wesentliche Elemente aus den im Dezember 1992 von der SP-Fraktion eingereichten fünf parlamentarischen Initiativen in der Form von zwei eigenen Initiativen für den Erlass von zwei dringlichen Bundesbeschlüssen. Die eine verlangte einen Bonus für Bauinvestitionen der Kantone, Gemeinden und öffentlichen Institutionen sowie zusätzliche Investitionen im Bereich der energietechnischen Sanierung von Gebäuden. Die andere forderte eine befristete Aufstockung der Mittel für die staatliche Unterstützung des Wohnungsbaus und des landwirtschaftlichen Hochbaus. Nicht berücksichtigt wurden von der WAK hingegen die Forderungen der SP nach Zinszuschüssen für Risikokapital und nach finanziellen Ausbildungshilfen für jugendliche Arbeitslose.
Damit eine konjunkturpolitische Wirksamkeit der Investitionszuschüsse garantiert ist, sollen diese nur für Vorhaben ausgerichtet werden, welche zusätzlich zu den ohnehin vorgesehenen realisiert und bis Ende 1994 abgeschlossen sein werden. Die Beiträge werden gemäss dem Antrag der WAK nur an nicht bereits vom Bund subventionierte Vorhaben geleistet und sind an die Bedingung gekoppelt, dass sie nicht zur Kürzung von Beiträgen anderer öffentlicher Institutionen führen. Der Bundesbeitrag soll 15% der Kosten (für bestimmte Projekte im Energiebereich 20%) der einzelnen Vorhaben ausmachen und für 1993 die Gesamtsumme von 250 Mio Fr. nicht übersteigen. Für die Förderung der Hochbautätigkeit im Rahmen des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes schlug die WAK eine Aufstockung der Mittel für zinsgünstige oder zinslose Darlehen um 100 Mio Fr. für die Jahre 1993 und 1994 vor [13].
Im Nationalrat beantragten die Liberalen und die AP erfolglos Nichteintreten, da die Stützungsmassnahmen zu spät wirksam und den gerade im Baugewerbe notwendigen Strukturbereinigungen entgegenlaufen würden. Zudem vertrügen sich diese zusätzlichen Ausgaben von 300 Mio Fr. schlecht mit dem gegenwärtigen Zustand der Bundesfinanzen. Diese Bedenken wurden zwar grundsätzlich auch von den Fraktionssprechern der FDP, der SVP und des LdU geteilt. Um die Vereinbarung mit der SP über die Einführung der Mehrwertsteuer nicht aufs Spiel zu setzten, unterstützten sie das Paket aber gleichwohl. Bundesrat Delamuraz sprach sich, allerdings ohne Enthusiasmus, ebenfalls für die Ankurbelungsmassnahmen aus. In der Detailberatung passierten beide Vorlagen ohne Änderungen.
Der Ständerat akzeptierte das Programm ebenfalls, nahm allerdings einige Modifikationen vor. So beschloss er auf Antrag Beerli (fdp, BE), dass auch Investitionen, die bereits über die Berggebietshilfe (IHG) unterstützt werden, vom Bonus sollen profitieren können. Zudem stimmte er einem im Nationalrat von Bühler (svp, GR) erfolglos vertretenen Antrag zu, den für den Investitionsbonus vorgesehenen Betrag um 50 Mio Fr. zu kürzen und im Gegenzug neben dem Wohnungsbau auch die landwirtschaftlichen Hochbauten mit dieser Summe zusätzlich zu unterstützen. Im weiteren verlängerte er die Realisierungsfrist der unterstützungswürdigen Projekte um ein halbes Jahr auf Mitte 1995. In der Differenzbereinigung schloss sich der Nationalrat den Entscheiden der kleinen Kammer an [14].
Obwohl sich im Herbst 1992 die von Bundesrat Delamuraz zu Konsultationen eingeladenen Vertreter der Gemeinden noch skeptisch in bezug auf den Erfolg eines Investitionsbonus gezeigt hatten, machten sie nun von dieser ausserordentlichen Subvention für vorgezogene Bauprojekte regen Gebrauch. Besonders gross war die Zufriedenheit in der Westschweiz, da der Bundesrat bei der Zuteilung der zur Verfügung stehenden Summe nicht bloss die Grösse eines Kantons, sondern auch seine Arbeitslosenrate berücksichtigt hatte. Die SP wie auch die Gewerkschaft Bau und Industrie forderten eine Aufstockung um weitere 200 Mio Fr., was aber von den bürgerlichen Regierungsparteien abgelehnt wurde [15].
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Strukturpolitik
Nachdem das Parlament 1991 die Beratungen über die Revision des Patentgesetzes abgebrochen hatte, um zuerst die Entwicklungen im Bereich der Gentechnologie und den Volksentscheid zu diesbezüglichen Volksinitiativen abzuwarten, unternahm der Bundesrat nun einen neuen Anlauf. Dabei verschob er den Erlass von Regelungen zur Patentierung von gentechnologischen Erfindungen auf eine spätere Phase. Sonst übernahm er eine Anzahl von technischen Regelungen aus dem seinerzeitigen Entwurf. Zudem schlug er die rechtliche Verankerung von sogenannten Schutzzertifikaten für Arzneimittel vor. Diese weitgehend von der EU übernommene Neuerung erlaubt eine zeitliche Ausdehnung der Patentschutzdauer [16].
Der Bundesrat schlug dem Parlament eine Teilrevision des Gesetzes über die Kontrolle des Verkehrs mit Edelmetallen und -metallwaren vor. Er entsprach damit dem Wunsch der Edelmetall- und der Uhrenbranche, das aus dem Jahre 1933 stammende Gesetz vollständig an die Entwicklung der internationalen Normierung anzupassen. Der Nationalrat hiess die vorgeschlagenen Änderungen gut [17].
Als Teil der nach der EWR-Ablehnung angestrebten Revitalisierung der schweizerischen Wirtschaft legte der Bundesrat im Sommer ein Aktionsprogramm für die Harmonisierung der schweizerischen technischen Normen mit denjenigen der EU vor. Damit sollen die Voraussetzungen für die gegenseitige Anerkennung von Zulassungen und Prüfungen geschaffen werden, um technische Handelshindernisse sowohl beim Import als auch beim Export auszuräumen. Ein guter Teil derjenigen Normen, über die der Bundesrat in eigener Kompetenz entscheiden kann, soll unmittelbar nach dem Inkrafttreten des EWR-Vertrags an die EU-Bestimmungen angepasst werden. In einer zweiten Phase sollen dem Parlament im Jahre 1994 erforderliche Gesetzesänderungen unterbreitet werden [18].
Der Nationalrat und nach ihm auch der Ständerat überwiesen eine weder vom Plenum noch vom Bundesrat bestrittene Motion der CVP-Fraktion für eine durchgängige Anerkennung internationaler technischer Normen durch die Schweiz [19]. Der Nationalrat stimmte ebenfalls einem Postulat zu, das verlangt, im Rahmen des neuen, auf den 1. April in Kraft gesetzten Markenschutzgesetzes ein Konzept für den Schutz von typischen Produkten der Bergregionen auszuarbeiten [20].
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Am 7. März stimmte das Volk über die Aufhebung des in der Bundesverfassung verankerten Spielbankenverbots ab. Die Kampagne warf keine hohen Wellen. Das gegnerische Komitee, das sich vor allem aus Vertretern der SP und der EVP zusammensetzte, begründete seine Haltung hauptsächlich damit, dass es verwerflich sei, wenn der Staat aus der Spielsucht Profit zu ziehen versuche, und dass zudem Spielbanken zur Geldwäscherei missbraucht würden. Die Befürworter legten das Schwergewicht ihrer Propaganda auf die Tatsache, dass spielfreudige Schweizer heute ihr Geld in den zahlreichen grenznahen ausländischen Kasinos verspielen und dem Bund somit wichtige Einnahmen entgingen. Zudem begrüssten sie — mit dem Verweis auf Osterreich — die Zulassung von Kasinos auch als wichtige Erweiterung des touristischen Angebots. Von den politischen Parteien unterstützten FDP, CVP, SVP, die AP, die LP und der LdU die Vorlage; die SP entschied sich ebenso für Stimmfreigabe wie die GP und die PdA, während die EVP und die SD Ablehnung empfahlen [21].
Aufhebung Spielbankenverbot. Abstimmung vom 7. März 1993
Beteiligung: 51,2%
Ja: 1 665 247 (72,5%) / 20 6/2 Stände
Nein: 633 203 (27,5) / 0 Stände

Parolen :
— Ja: FDP, CVP, SVP (1*), LP, LdU, AP, Lega; ZSAO, SGV.
— Nein: EVP, SD.
— Stimmfreigabe: SP (2*), GP (1 *), PdA; SGB.
*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Der Entscheid, ob die Schweiz als eines der letzten Länder Europas Spielbanken zulassen solle, fiel an der Urne eindeutig aus: mit einem Ja-Stimmenanteil von insgesamt 72,5% wurde die Vorlage in allen Kantonen angenommen. Am deutlichsten stimmten die Genfer zu (81,1%), am schwächsten die Jurassier (66,7). Die Vox-Umfrage ergab, dass die Verbotsaufhebung von beiden Geschlechtern, aber auch allen Altersklassen und sozialen Schichten (mit Ausnahme der etwas skeptischeren Landwirte) gleich gut unterstützt wurde; in bezug auf Parteisympathie waren die Befürworter bei der SP – trotz Stimmfreigabe dieser Partei – und dem Freisinn etwas häufiger als bei der CVP und der SVP [22].
Unmittelbar nach der Abstimmung gingen beim Bundesrat über 40 Gesuche für die Konzessionierung eines Spielkasinos ein. Bevor diesbezügliche Entscheide getroffen werden können, bedarf es freilich noch einer entsprechenden Gesetzgebung. Der Bundesrat beauftragte eine Expertenkommission mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs [23].
Im Anschluss an die kritischen Voten anlässlich der Parlamentsdebatte über die Beiträge an die Schweizerische Verkehrszentrale (SVZ) veranlasste das EVD eine Evaluation dieser schwergewichtig mit der Tourismuswerbung befassten Organisation. Die Evaluation diagnoszierte insbesondere zu komplizierte Führungsstrukturen und empfahl neben einer Reorganisation auch eine Konzentration auf den Marketingauftrag im Ausland. Die Leitung der SVZ übernahm diese Empfehlungen und leitete die nötigen Reformschritte ein [24]
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Der Nationalrat überwies oppositionslos sowohl die vom Ständerat im Vorjahr verabschiedete Motion Bloetzer (cvp, VS) für eine umfassende Revision des regionalpolitischen Instrumentariums als auch eine ähnliche Motion Brügger (sp, FR) [25]. Um die Auswirkungen der regionalpolitischen Massnahmen besser abschätzen zu können, verabschiedete der Nationalrat eine Motion der WAK, welche vom Bundesrat verlangt, alle vier Jahre einen Bericht über die Entwicklung der regionalen Disparitäten vorzulegen und einem Anwachsen von Ungleichheiten mit einer Revision des regionalpolitischen Instrumentariums zu begegnen. Der Ständerat lehnte diesen Vorstoss ohne Diskussion ab. Zustimmen konnte er hingegen einer im Vorjahr vom Nationalrat gutgeheissenen Motion Etique (fdp, JU), welche eine regional gegliederte Ubersicht über die durch öffentliche und halböffentliche Aktivitäten und Geldströme ausgelösten volkswirtschaftlichen Impulse fordert [26].
Wie zuvor bereits mehrere Parlamentarier hatte 1992 auch der Kanton Wallis den Bund aufgefordert, den Finanzausgleich zugunsten der ärmeren Kantone zu verbessern, die Förderungsmassnahmen für das Berggebiet auszubauen und die Tourismuswerbung im Ausland stärker zu subventionieren. Da der Bundesrat bereits entsprechend beauftragt ist, beschlossen sowohl der National- als auch der Ständerat, dieser Standesinitiative zwar keine Folge zugeben, aber ein gleichlautendes Postulat zuhanden des Bundesrates zu verabschieden. Im Ständerat bekämpften mehrere Abgeordnete aus sogenannt reichen Kantonen die Initiative mit dem Argument, dass angesichts der Aufgabenlast und der schlechten Finanzlage der grossen Städte weitere Forderungen der Berggebiete unangebracht seien [27].
Im Sommer gab der Bundesrat den Vorentwurf für eine Neufassung des 1994 auslaufenden Bundesbeschlusses über Finanzierungsbeihilfen für wirtschaftlich bedrohte Regionen in die Vernehmlassung. Als Neuerung ist vorgesehen, dass der Bund in den neu definierten Regionen die Umstrukturierung und Neugründung von privaten Unternehmen mit der Gewährung von Bürgschaften und Steuererleichterungen – hingegen nicht mehr mit Zinsverbilligungen – unterstützen kann. Zudem soll der Zugang von kleinen und mittleren Betrieben zu Informationen über den europäischen Binnenmarkt und über technologische Innovationen erleichtert und die Werbung für den Wirtschaftsstandort Schweiz im Ausland unterstützt werden. In ersten Reaktionen lehnten die SVP und der Gewerbeverband den Entwurf als unnötigen Interventionismus ab, die SP, die CVP und auch die meisten Kantone beurteilten ihn hingegen vorwiegend positiv [28]. Der Nationalrat überwies diskussionslos ein Postulat Zwahlen (cvp, BE) für eine Ausdehnung des Geltungsbereichs dieses Bundesbeschlusses auf die ganze französischsprachige Schweiz und das Tessin, da diese Regionen eine viel höhere Arbeitslosenrate aufwiesen als die Deutschschweiz [29].
Die CVP-Fraktion unternahm einen neuen Anlauf, die 1985 vom Volk abgelehnte Innovationsrisikogarantie sowie zusätzlich auch steuerliche Erleichterungen für Investitionen einzuführen. Nachdem sich der Bundesrat dazu skeptisch geäussert hatte, wandelte der Nationalrat den Vorstoss in ein Postulat um [30].
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Wettbewerb
Ein wesentliches Element des vom Bundesrat im Januar vorgestellten Revitalisierungsprogramms für die Schweizerische Wirtschaft bildete die Ankündigung einer Revision des Kartellgesetzes. Ende Oktober gab der Bundesrat den Vorentwurf in die Vernehmlassung. Gestützt auf die Vorschläge einer von ihm eingesetzten Studienkommission möchte er Kartelle zwar nicht gänzlich verbieten, jedoch Absprachen für die Bereiche Preise, Mengen und Gebietsaufteilungen als Behinderung des wirksamen Wettbewerbs erklären und deshalb im Normalfall nicht mehr zulassen. Zudem sprach er sich auch für die Einführung einer Genehmigungspflicht für Fusionen ab einer bestimmten Umsatzsumme aus. Die Klageberechtigung gegen kartellistische Praktiken soll neben betroffenen Firmen, Privatpersonen und Branchenverbänden auch den Konsumentenorganisationen zugesprochen werden. Auf organisatorischer Ebene schlug der Bundesrat die Schaffung eines Bundesamtes für die Durchführung von Marktuntersuchungen vor sowie die Umwandlung der bestehenden Kartellkommission in einen Wettbewerbsrat mit Entscheidkompetenzen [31]. Bereits vor der Vernehmlassung hatte der Vorort Kritik an einer Fusionskontrolle geübt und der Gewerbeverband grundsätzliche Einwände gegen eine Verschärfung des Wettbewerbsrechts angemeldet [32].
Der Nationalrat befasste sich mit der im Vorjahr eingereichten parlamentarischen Initiative Jaeger (ldu, SG) für einen Wechsel von der Missbrauchsgesetzgebung zu einer in der Verfassung verankerten Kartellverbotsregelung. Eine relativ knappe Mehrheit der vorberatenden Kommission fand, dass das Kartellrecht zwar einer dringenden Revision bedürfe und reichte zu diesem Zweck auch ein Postulat ein. Da der von Jaeger eingeschlagene Weg angesichts der Vorarbeiten der Regierung zu umständlich sei, schlug sie aber eine Ablehnung seines Vorstosses vor. Gegen den Widerstand der SP, des LdU und der GP hiess der Rat diesen Antrag gut [33]. Der Ständerat beriet die im Vorjahr von der grossen Kammer überwiesene Motion für die Umwandlung der Kartellkommission in ein Kartellamt und für eine Fusionskontrolle. Da er beide Anliegen mehrheitlich skeptisch beurteilte, wandelte er den Vorstoss in ein Postulat um [34].
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Ebenfalls zum Revitalisierungsprogramm des Bundesrates gehört eine Liberalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens. Für den Bereich des Bundes gab der Bundesrat eine Revision der entsprechenden Verordnung in die Vernehmlassung. Demnach hat die Vergabe im Wettbewerb zu erfolgen, an dem sich auch Ausländer beteiligen können, ohne dass sie, wie dies der EWR von Firmen aus Nichtmitgliedländern verlangt, um 3% günstiger sein müssen. Aufträge im Bauhauptgewerbe sind öffentlich auszuschreiben, wenn sie die Summe von einer Mio Fr. übersteigen. Um ein Sozialdumping zu vermeiden, müssen in der Schweiz tätige ausländische Unternehmen aber die Löhne nach schweizerischen Kollektivverträgen kalkulieren [35].
In die gegenteilige Richtung zielten verstärkte Bemühungen französischsprachiger Parlamentarier für die Berücksichtigung regionalpolitischer Kriterien bei der Vergabe von Bundesaufträgen. Aus einem Postulat Delalay (cvp, VS) lehnte der Ständerat diejenige Passage ab, welche forderte, bei der Vergabe von Bundesaufträgen nicht nur das Preis-Leistungs-Verhältnis, sondern auch regionalpolitische Aspekte einzubeziehen. Darauf doppelte Zwahlen (cvp, BE) mit einer von insgesamt 87, darunter praktisch allen französischsprachigen Nationalräten unterzeichneten Motion nach, worin er eine Untersuchung über die Gründe für allfällige Nichtberücksichtigungen von welschen Anbietern verlangt und eine gleichmässige Verteilung der öffentlichen Aufträge auf alle Regionen fordert [36].
Auch die Vertreter der Kantonsregierungen stellten ihre Vorarbeiten für die Vereinheitlichung und Liberalisierung der Submissionsordnungen vor. Dabei waren sie sich einig, dass sowohl kantonal als auch kommunal jegliche Benachteiligung oder gar der Ausschluss von auswärtigen Anbietern abgeschafft werden soll. Unter der Voraussetzung, dass Gegenrecht gehalten wird, soll dies auch für im Ausland domizilierte Unternehmen gelten. Die Baudirektoren liessen fürs erste ein Mustergesetz ausarbeiten und in die Vernehmlassung geben; auf längere Frist kündigten sie ein Konkordat an [37]. Die an Deutschland angrenzenden Kantone und Baden-Würtemberg gaben bekannt, dass sie eine gegenseitige Vereinbarung über eine vollständige Liberalisierung der Vergabe öffentlicher Aufträge und auch der für Aktivitäten im anderen Land erforderlichen Arbeitsbewilligungen anstreben. Erste konkrete Schritte unternahm die Regierung von Basel-Stadt mit der Vorlage eines revidierten Submissionsgesetzes [38].
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Der Bundesrat möchte mit einer Revision des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) die Bestimmungen über die Durchführung von Aus- und Sonderverkäufen lockern. In der Vernehmlassung sprach sich einzig die SP gegen eine totale Liberalisierung aus; ihre Zustimmung zu einer teilweisen Lockerung durch die Aufhebung der Bewilligungspflicht machte sie von flankierenden Konsumentenschutzmassnahmen abhängig [39].
Auf den 1. April trat der Freiburger Wirtschaftsprofessor und Nationalrat Deiss (cvp) die Nachfolge von Odilo Guntern als Preisüberwacher für kartellisierte Märkte an [40].
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Mit der am 6. Dezember des Vorjahres erfolgten Ablehnung des EWR-Vertrags durch das Volk konnten auch die unter dem Titel Eurolex vorgenommenen Anpassungen an den Acquis communautaire der EU nicht in Kraft treten. Im Sinne einer mit der europäischen Gesetzgebung weitgehend kompatiblen schweizerischen Rechtsordnung, namentlich auch im Wirtschaftsbereich, entschloss sich der Bundesrat, insgesamt 27 der damals vom Parlament beschlossenen Erlasse in einem Swisslex genannten Paket neu aufzulegen. Enthalten waren darin auch alle konsumentenpolitischen Vorlagen der Eurolex.
Sowohl beim Konsumkreditgesetz als auch der Produktehaftpflicht, der Ausdehnung des Widerrufsrechts für Haustürgeschäfte, dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb und der rechtlichen Definition und den Mindestanforderungen für touristische Pauschalreisen übernahm der Bundesrat jeweils die vom Parlament 1992 verabschiedete Fassung mit einigen redaktionellen Änderungen [41].
In der parlamentarischen Behandlung waren diese fünf Vorlagen vor allem im Nationalrat nicht unumstritten. Gegen den vor allem von der SVP, der LP und der AP getragenen Widerstand setzte sich die Neuerung, dass ein Richter im Rahmen des UWG die Beweislast für Werbebehauptungen umkehren kann, nur relativ knapp durch. Die kleine Kammer hatte der Revision oppositionslos zugestimmt [42]. Auch die Bestimmungen über touristische Pauschalreisen wurden, trotz des Widerstands der SVP-Fraktion im Nationalrat, von beiden Räten verabschiedet [43]. Unbestritten war in beiden Kammern die Erweiterung des Widerrufsrechts [44].
Grundsätzlich einverstanden waren beide Räte auch mit der Einführung einer verschuldensunabhängigen Produktehaftpflicht. Der bereits bei der Swisslex unterlegene Antrag der SP und der Grünen, diese auch auf gentechnisch veränderte Tiere und Pflanzen auszuweiten, unterlag im Nationalrat erneut. Abgelehnt wurde aber auch ein Antrag von bürgerlicher Seite, die Gesamthaftung wie in Deutschland auf eine Summe von 130 Mio Fr. zu begrenzen. Mit einem Postulat forderte der Nationalrat den Bundesrat auf, mit den EU- und den EWR-Staaten bilaterale Verträge über eine gegenseitige Anerkennung der Produktehaftpflicht abzuschliessen. Eine 1990 eingereichte parlamentarische Initiative Neukomm (sp, BE) für die Einführung der Produktehaftpflicht konnte als erfüllt abgeschrieben werden [45].
Umstritten war auch die Ausgestaltung des Gesetzes über den Kleinkredit. Wie bereits bei der Eurolex versuchten Vertreter der SP vergeblich, schärfere Bestimmungen einzubringen. Sie unterlagen ebenfalls, als der Nationalrat einem Antrag Oehler (cvp, SG) zustimmte, der die Gesetzgebung über Konsumkreditverträge (mit Ausnahme des gemäss OR den Kantonen vorbehaltenen Erlasses von Höchstzinssätzen) zur ausschliesslichen Bundessache erklärte, womit kantonal strengere Bestimmungen nicht mehr zulässig wären. Dieser Vorschlag war bereits in der erstberatenden Ständekammer von der Kommissionsmehrheit eingebracht, aber auf Antrag von Josi Meier (cvp, LU) abgelehnt worden. In der Differenzbereinigung schwächte der Ständerat den Beschluss des Nationalrats insofern ab, als dass er dem Bund zwar die Kompetenz zur abschliessenden Regelung des privatrechtlichen Bereichs zugestand, gleichzeitig aber sicherstellte, dass in bezug auf Sozialschutz über die Swisslex hinausgehende kantonale öffentlichrechtliche Bestimmungen in Kraft bleiben können. Die grosse Kammer schloss sich diesem Entscheid an [46].
Eine Standesinitiative des Kantons Luzern, welche in bezug auf Sozialschutz ähnlich wie die 1991 vom Parlament überwiesene Motion Affolter (fdp, SO) über die jetzt verabschiedeten Bestimmungen hinausging, wurde zwar vom Ständerat gutgeheissen, vom Nationalrat aber gegen den Widerstand der Linken als erfüllt abgeschrieben. Nachdem der Ständerat in der Differenzbereinigung jedoch auf seinem positiven Entscheid beharrte, gab der Nationalrat nach. Er überwies danach auch gleich noch eine Solothurner Standesinitiative, welche die rasche Ausarbeitung eines Bundesgesetzes über Kleinkredite verlangt, das den Maximalzins von 15% und die Höchstlaufzeit auf 24 Monate beschränkt [47].
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Gesellschaftsrecht
Der Bundesrat setzte im Februar eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag ein, weitere Schritte einer Reform des Gesellschaftsrechts abzuklären. Insbesondere soll sie sich mit der Schaffung eines Konzernrechts, einer Revision der Bestimmungen über die GmbH und dem Wunsch nach der Schaffung einer speziellen Rechtsform für Klein- und Mittelbetriebe auseinandersetzen [48].
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Weiterführende Literatur
J.-P. Bonny, Privatisierung: Modewort oder Allerheilmittel, Zürich 1993.
R.L. Frey, "Wirtschafts- und Finanzpolitik der Schweiz", in G. Schmid (Hg.), Handbuch politisches System der Schweiz. Band 4, Politikbereiche, Bern (Haupt) 1993.
E. Grisel, Liberté du commerce et de l'industrie. Libéralisme et droit économique en Suisse, Berne 1993.
H. Hauser, "Die Ablehnung des EWR-Vertrags als Chance nutzen", in Aussenwirtschaft, 48/1993, S. 7 ff.
F. Jaeger, Natur und Wirtschaft. Ökonomische Grundlagen einer Politik des qualitativen Wachstums, Chur 1993.
H. Kleinewefers / R,. Pfister / W. Gruber, Die schweizerische Volkswirtschaft. Eine problemorientierte Einführung in die Volkswirtschaftslehre, Frauenfeld 1993 (4. vollständig überarbeitete Aufl.).
J.-Ch. Lambelet, L'économie suisse: un essai d'interprétation et de synthèse, Paris et Genève (Ed. Economica) 1993.
R. Leu e.a., Privatisierung auf kantonaler und kommunaler Ebene. Fallbeispiele aus dem Kanton Bern, Bern (Haupt) 1993.
W. Schluep / P. Isler (Hg.), Neues zum Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht. Festschrift für P. Forstmoser, Zürich 1993.
S. Schmidheiny, Kurswechsel. Globale unternehmerische Perspektiven für Entwicklung und Umwelt, München 1993.
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BA für Statistik, Die Revision des Landesindexes der Konsumentenpreise. Konzept für einen neuen Landesindex, Bern 1993.
G. Sheldon, Konjunkturelle und strukturelle Aspekte des schweizerischen Arbeitsmarktes, Bern 1993.
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Ch. Bock, Das europäische Vergaberecht für Bauaufträge unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen auf das schweizerische Submissionsrecht, Basel 1993.
B. Hotz-Hart, "Technologie- und Innovationspolitik in der Schweiz", in Schweizer Monatshefte, 73/1993, S. 993 ff.
S. Kuchelmeister, "Neue Strategien für eine koordinierte Ansiedlungsförderung in der Schweiz", in Die Volkswirtschaft, 66/1993, Nr. 2, S. 12 ff.
A. Küng, La réactualisation de la politique touristique pour les régions de montagne en Suisse, Fribourg 1993.
K. Mainzer (Hg.), Ökologie und Ökonomie unter besonderer Berücksichtigung der Alpenregion, Bern 1993.
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U. Bucher, "Die Schatten des Kartellgesetzes im Lichte der EG-Wettbewerbsordnung", in Plädoyer, 11/1993, Nr. 5, S. 34 ff.
S. Klass, Wettbewerbsrechtlich relevante Empfehlungen im neuen Kartellgesetz, Zürich (Diss. jur.) 1993.
P. Tercier, "Du droit des cartels au droit de la concurrence", in Zeitschrift für schweizerisches Recht, 112/1993, S. 399 ff.
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[1] NZZ, 9.1. und 12.1.93; TA, 13.1.93; Presse vom 21.1.93. Vgl. SPJ 1992, S. 105 f. Siehe auch unten, Wettbewerb und Teil I, 7d (Ausländerpolitik). Zu einem Bericht des BA für Konjunkturfragen über den Binnenmarkt Schweiz siehe Presse vom 15.6.93. Vgl. auch die teilweise überwiesene Motion der CVP-Fraktion (Amtl. Bull. NR, 1993, S. 576 ff. und 2144 f.) sowie BIGA-Chef Nordmann in Die Volkswirtschaft, 66/1993, Nr. 1, S. I0 ff.
[2] BBl, 1993, I, S. 805 ff.; Presse vom 25.2.93. Zu den wirtschaftpolitischen Beschlüssen des ersten Pakets siehe unten, Konsumentenschutz. Vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1996 f. Zur Eurolex siehe SPJ 1992, S. 65 ff . und 113 f.
[3] Maschinenindustrie: Bund, 24.2.93. Vorort: NZZ, 22.4.93; NQ, 6.5. und 13.9.93; TA, 26.8.93. Linke: SP-Pressedienst, 26.1.93. Vgl. auch NZZ, 31.12.93.
[4] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1948 ff.
[5] SNB, Geschäftsbericht, 86/1993, S. 12 ff.
[6] SNB, Geschäftsbericht, 86/1993, S. 7 f. und 27 ff. Siehe auch oben, Teil I, 2 (Commerce extérieur).
[7] Die Volkswirtschaft, 67/1994, Nr. 5, S. 8*ff. Siehe dazu auch unten, Teil I, 7a (Arbeitsmarkt) und 7d (Ausländerpolitik).
[8] Die Volkswirtschaft, 67/1994, Nr. 5, S. 5* (Investitionen) und 18* (Produktion).
[9] Die Volkswirtschaft, 67/1994, Nr. 5, S. 58 ff.
[10] Die Volkswirtschaft, 67/1994, Nr. 5, S. 16* f. Umstellung Grosshandelspreisindex: NZZ, 28.8.93.
[11] BaZ, Bund und NZZ, 1.4.93; Ww, 12.8.93. Vgl. auch Die Volkswirtschaft, 66/1993, Nr. 6, S. 8 ff. sowie Lit. BA für Statistik.
[12] TA, 28.1.93. Vgl. auch Stucky (fdp, ZG) in Amtl. Bull. NR, 1993, S. 190. Zu den auch vom SGB unterstützten SP-Vorstössen für ein Ankurbelungsprogramm siehe SPJ 1992, S. 110 sowie TW, 18.2.93. Zur Mehrwertsteuer siehe unten, Teil I, 5 (Bundesfinanzordnung).
[13] BBl, 1993, I, S. 1568 ff.
[14] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 175 ff., 192 ff., 471 ff., 502 und 639 f.; Amtl. Bull. StR, 1993, S. 174 ff. und 232; BBl, 1993, I, S. 1046; AS, 1993, S. 1068 ff. (Wohnungsbau) und 1072 ff. (Bonus).
[15] Erfolg: Bund, 11.5.93; LM, 19.7.93; NQ, 2.11.93; Presse vom 13.11.93. Aufstockung: NQ, 30.8.93; TA, 13.11.93.
[16] BBl, 1993, III, S. 707 ff. Vgl. SPJ 1991, S. 115.
[17] BBl, 1993, II, S. 1033 ff.; Amtl. Bull. NR, 1993, S. 2434 ff.
[18] Presse vom 6.7.93; SHZ, 19.8.93.
[19] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 576; Amtl. Bull. StR, 1993, S. 932 f.
[20] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1400. Zum Markenschutzgesetz siehe SPJ 1992, S. 110 und SHZ, 1.4.93.
[21] Presse vom 1.2.-8.3.93. Contra: TA, 13.1.93; NZZ, 10.2.93. Pro: Bund, 20.1.93; LZ, 16.2.93 (Tourismus). Parteien: NZZ, 25.2.93. Vgl. SPJ 1992, S. 110 f. Zu den finanzpolitischen Aspekten siehe unten, Teil I, 5 (Indirekte Steuern).
[22] BBl, 1993, I, S. 1587 ff.; Presse vom 8.3.93; Vox, Analyse der eidgenössischen Abstimmung vom 7. März 1993, Adliswil 1993.
[23] Bund, 8.5. und 27.12.93; LZ, 5.8.93. Vgl. auch Ww, 7.10.93.
[24] Presse vom 18.9.93; NZZ, 12.11.93. Vgl. auch SPJ 1992, S. 111.
[25] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1315 (Bloetzer) und 2139 ff. (Brügger). Vgl. SPJ 1992, S. 111 f.
[26] WAK: Amtl. Bull. NR, 1993, S. 316;Amtl. Bull. StR, 1993, S. 627. Etique: Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2528 f.; Amtl. Bull. StR, 1993, S. 364.
[27] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1317 ff.; Amtl. Bull. StR, 1993, S. 623 ff.
[28] NZZ, 2.6.93. Reaktionen: NZZ, 2.9.93. Vgl. SPJ 1992, S. 112 sowie Die Volkswirtschaft, 66/1993, Nr. 8, S. 21 ff.
[29] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 591.
[30] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1958 f. Vgl. SPJ 1985, S. 62 f. und 1992, S. 110.
[31] Presse vom 21.1.93 (Revitalisierung); Presse vom 28.10.93 (Vorentwurf). Im Berichtsjahr kündigten namentlich das Zement- und das Schokoladekartell ihre Auflösung an (Presse vom 27.1. und 22.12.93 resp. NZZ, 10.12.93).
[32] SGT, 22.7.93.
[33] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 744 ff. Vgl. auch SPJ 1992, S. 112 f.
[34] Amtl. Bull. StR, 1993, S. 172; siehe SPJ 1992, S. 112.
[35] Presse vom 28.10.93 (für ausländische Bewerbungen v.a. LNN). Vgl. auch NZZ, 30.1.93; SPJ 1991, S. 117.
[36] Delalay: Amtl. Bull. StR, 1993, S. 367 ff.; NF, 5.4.93. Zwahlen: Verhandl. B.vers., 1993, V, S. 137; JdG, 15.12.93.
[37] Presse vom 30.3.93; SHZ, 17.6.93; Bi1Z, 16.10.93 (Mustergesetz); NZZ und NQ, 22.12.93 (Vernehmlassung).
[38] TA und NQ, 13.7.93; BaZ, 15.9.93. Vgl. auch NZZ, 29.12.93.
[39] Presse vom 6.7.93; SGT, 23.10.93.
[40] Presse vom 9.2.93; SHZ, 29.3.93. Zur Abschlussbilanz von Guntern siehe Presse vom 19.2.93.
[41] BBl, 1993, I, S. 805 ff. Zum Inhalt der Erlasse siehe SPJ 1992, S. 113 f. Vgl. auch oben, Teil I, 2 (Europe).
[42] Amtl. Bull. StR, 1993, S. 206, 384 und 584; Amtl. Bull. NR, 1993, S. 750 ff. und 1455; BBl, 1993, II, S. 943 f.
[43] Amtl. Bull. StR, 1993, S. 200 f. und 587; Amtl. Bull. NR, 1993, S. 784 f. und 1458; BBl, 1993, II, S. 999 ff. Vgl. auch SPJ 1991, S. 117 f. sowie TA, 20.7.93.
[44] Amtl. Bull. StR, 1993, S. 199 f. und 585; Amtl. Bull. NR, 1993, S. 779 f. und 1457; BBl, 1993, II, S. 990 f.
[45] Amtl. Bull. StR, 1993, S. 245 ff. und 586; Amtl. Bull. NR, 1993, S. 963 ff. und 1458; BBl, 1993, II, S. 992 ff. Postulat und parl. Initiative: Amtl. Bull. NR, 1993, S. 973 f. sowie SPJ 1990, S. 97 und 1991, S. 118. Siehe auch SHZ, 18.11.93; NZZ, 28.12.93; BZ, 30.12.93. Zu den neuen Bestimmungen siehe auch Plädoyer, 11/1993, Nr. 6, S. 25 ff.
[46] Amtl. Bull. StR, 1993, S. 202 ff., 393 ff., 701 ff. und 794; Amtl. Bull. NR, 1993, S. 786 ff., 1725 und 2044; BBl, 1993, III, S. 788 ff. Vgl. auch NZZ, 28.9.93.
[47] Luzern: Amtl. Bull. StR, 1993, S. 204 f. und 396 f.; Amtl. Bull. NR, 1993, S. 792 f. und 2358. Solothurn: Amtl. Bull. NR, 1993, S. 2359 f. Vgl. SPJ 1991, S. 117.
[48] NZZ, 23.2.93. Vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1993, S. 2340.; SHZ, 11.3.93 sowie SPJ 1992, S. 114.
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