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Allgemeine Chronik
Öffentliche Finanzen
Das Parlament verabschiedete eine vierteilige Mehrwertsteuervorlage, welche in der Volksabstimmung in allen Teilen angenommen wurde. – Auch die Treibstoffzollerhöhung von 20 Rappen pro Liter Benzin und Diesel wurde von über 54% der Stimmenden angenommen. – Die "Volksinitiative zur Abschaffung der direkten Bundessteuer" kam zustande. – Die Staatsrechnung 1993 schloss mit einem rekordhohen Defizit von 7,8 Mia Fr. ab. – Um das budgetierte Defizit 1994 auf sieben Mia Fr. zu beschränken, beschloss das Parlament unter anderem eine Reduktion des Teuerungsausgleichs des Bundespersonals.
Bundesfinanzordnung
In der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hatte sich schon im Vorjahr ein breiter Konsens für die rasche Einführung eines Mehrwertsteuermodells (MWSt) anstelle der bestehenden Warenumsatzsteuer (WUSt) eingestellt. Zu Beginn des Berichtsjahres einigte sich die nationalrätliche WAK auf eine Mehrwertsteuervorlage mit einem Satz von 6,5%. Mit der Festlegung dieses Satzes, welcher eine Kompromisslösung darstellte zwischen der Minimallösung von 6,2%, wie ihn Gewerbekreise forderten, und des "Maximalsatzes" von 7% gemäss den Forderungen Bundesrat Stichs, beabsichtigte die Kommission sowohl die Wirtschaft von der "taxe occulte" (Schattensteuer) zu entlasten als auch einen Beitrag an die Sanierung der Bundeskasse zu leisten. Die Forderungen der SP nach sozialer Abfederung wurde in Form von Entlastungen der unteren Einkommen in der Höhe von 5% des Steuerertrages (gemäss erwarteten MWSt-Einnahmen entspricht dies ca. 500 Mio Fr.) mittels Vergünstigungen der Krankenversicherung und durch eine Erhöhung der Kinderzulagen berücksichtigt. Die Zustimmung der SP wurde aber von den bürgerlichen Bundesratsparteien auch mit der Unterstützung eines Konjunkturförderungsprogramms erkauft [1].
Im Plenum stimmte der Nationalrat nach heftiger Debatte gegen eine rechtsbürgerliche Minderheit mit 110 zu 48 Stimmen für den höheren Satz von 6,5%. Er befürwortete auch die soziale Abfederung in dem Sinne, dass fünf Prozent des Steuerertrags zur Entlastung von unteren Einkommen eingesetzt werden sollten. Der Bundesbeschluss C über Massnahmen zur Erhaltung der Sozialversicherung, welcher die Möglichkeit einer Erhöhung des Satzes um ein Prozent zur Mitfinanzierung der AHV beinhaltet, wurde ohne lange Diskussion gutgeheissen. Hingegen wurde der Minderheitsantrag Thür (gp, AG), welcher eine Verfassungsgrundlage für eine ökologische Umweltabgabe auf Energieträgern und anderen natürlichen Ressourcen einführen wollte, klar verworfen. Die grosse Kammer lehnte den Antrag Wyss (fdp, BS) nach Aufteilung der Vorlage in einen ersten Teil zum Systemwechsel und einen zweiten Teil zur Höhe des Steuersatzes ganz knapp ab [2].
Die kleine Kammer als Zweitrat hingegen befürwortete jedoch gegen den Willen der Sozialdemokraten und insbesondere gegen die vehemente Intervention Bundesrat Stichs aus abstimmungspolitischen Gründen eine zweigeteilte Vorlage, die den Stimmberechtigten einerseits den Systemwechsel zur Mehrwertsteuer mit demselben Satz der WUSt von 6,2% und andererseits in einer zweiten Vorlage eine Erhöhung des Satzes auf 6,5% vorschlug. Die bürgerliche Mehrheit im Ständerat beurteilte die Chancen eines Systemwechsels in der Volksabstimmung als viel besser, wenn den Stimmenden nicht gleichzeitig wie bei den früheren Multipackvorlagen ein höherer Steuersatz vorgeschlagen wird. Bei einigen Enthaltungen nahm der Ständerat den Bundesbeschluss zur Umwandlung der WUSt in eine Mehrwertsteuer bei gleichbleibendem Satz einstimmig an und hiess mit grossem Mehr den zweiten Teil der Vorlage, welcher die Erhöhung des Satzes um 0,3 Prozent vorsieht, mit 27 gegen zwei Stimmen gut [3].
Im rasch angesetzten Differenzbereinigungsverfahren akzeptierte der Nationalrat auf Antrag der Kommission die Beschlüsse des Ständerats betreffend die Zweiteilung mit 109 zu 62 Stimmen. Im Gegenzug schwenkte die kleine Kammer bei der Regelung des sozialen Ausgleichs auf den Beschluss des Nationalrats ein. Die fünf Prozent des Steuerertrags sollen somit nicht wie gemäss der ersten Lesung im Ständerat zugunsten der Arbeitslosenversicherung, sondern für die Entlastung von unteren Einkommen mittels Krankenkassenprämienvergünstigung verwendet werden. Bei den übrigen Teilen des Entwurfs, so auch bei der Frage einer späteren Erhöhung des Steuersatzes um maximal ein Prozent zugunsten der Sicherstellung der AHV, konnten die minimalen Differenzen zwischen den beiden Kammern problemlos beseitigt werden. Die gesamte Vorlage umfassste schlussendlich vier Bundesbeschlüsse, über welche die Stimmberechtigten separat abstimmen mussten: der erste betraf die Neugestaltung der Finanzordnung und dabei vor allem die Ersetzung der WUSt durch eine Mehrwersteuer von 6,2%, der zweite die Erhöhung der Mehrwersteuer auf 6,5%, der dritte die Möglichkeit, den Mehrwertsteuersatz um 1 % zugunsten der Sozialversicherung zu erhöhen und der vierte die ertragsneutrale Umwandlung von Zöllen auf Mineralölen, Autos und Autoersatzteilen in Steuern [4].
Das Kernstück der Vorlage blieb wie bei der 1991 vom Volk verworfenen Vorlage der Wechsel von der wettbewerbsverzerrenden einphasigen Warenumsatzsteuer, welche neben den Gütern auch Investitionen besteuert, zur reinen allphasigen Konsumsteuer auf Waren und Dienstleistungen in der Form der Mehrwertsteuer. Der Wegfall der "taxe occulte" soll die Wirtschaft um rund zweieinhalb Mia Fr. jährlich entlasten und auf diese Weise eine erhöhte Konkurrenzfähigkeit gegenüber ausländischen Produkten ermöglichen. Neu werden auch Dienstleistungen besteuert, wodurch rund 75 000 Betriebe zusätzlich steuerpflichtig werden. Betriebe des Kleingewerbes, welche unter 75 000 Fr. steuerbares Einkommen vorweisen, werden von der Mehrwertsteuer aber nicht erfasst. Verschiedene, im Inland erbrachte Leistungen sollen künftig ohne Anspruch auf Vorsteuerabzug von der Mehrwertsteuer befreit sein. Dazu gehören unter anderem die in einer sogenannten Negativliste der Übergangsbestimmungen aufgeführten Bereiche wie der Brief- und Paketpostverkehr, das Gesundheitswesen, Leistungen der Fürsorge und der sozialen Sicherheit, die Erziehung und Jugendbetreuung, kulturelle Leistungen, Versicherungsumsätze, Umsätze im Bereich des Geld- und Kapitalverkehrs (ausser Vermögensverwaltung und Inkassogeschäft), Wetten und Lotterien sowie der Verkauf von Gärtnerei- und Landwirtschaftsprodukten. Ein reduzierter Satz von zwei Prozent (bisher 1,9% unter dem WUSt-Regime) soll für Ess- und Trinkwaren (ausser Alkohol), Getreide und Sämereien sowie für Zeitungen und Bücher gelten [5].
Der Bundesrat, welcher zu Beginn des Jahres noch unschlüssig war, ob er eine Modernisisierung des alten WUSt-Modells oder eine komplette Systemänderung unterstützen sollte, rang sich nach Abzeichnung der klaren Befürwortung des Mehrwertsteuermodells durch die Bundesratsparteien ebenfalls zu einer Unterstützung dieses Modells mit einem Satz von 6,5% durch. Ursprünglich hatte er in seiner Botschaft lediglich die Schaffung einer Verfassungsgrundlage zur Einführung einer modernen Umsatzsteuer vorgesehen. Finanzminister Otto Stich wehrte sich jedoch mit Nachdruck gegen die Zweiteilung der Umwandlung der Vorlage, welche den Stimmbürgern die Wahl zwischen einem Satz von 6,2 und 6,5% liess. Im Falle einer Annahme des geringeren Satzes befürchtete er Einnahmenausfälle in der Höhe von rund 570 Mio Fr. Seine Äusserungen im Abstimmungskampf, wonach er die Ablehnung des Systemwechsels einer Annahme mit dem Satz von 6,2% vorziehe, stiess denn bei den bürgerlichen Parteien und Spitzenverbänden auf Unverständnis. Der Finanzminister unterstrich daraufhin fünf Wochen vor der Abstimmung anlässlich der Debatte zum Budget 1994 — dieses sah in der Zwischenzeit ein Defizit von 7,1 Mia Fr. vor — den Ernst der Situation und die sich daraus abzeichnende Notwendigkeit des höheren Steuersatzes [6].
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Rund vier Monate vor der Volksabstimmung eröffneten die grossen Wirtschaftsverbände die Kampagne für ein Ja zur Mehrwertsteuer. Der Arbeitgeberverband, der Vorort, die Wirtschaftsförderung, der Gewerbeverband (SGV) und auch der Verband Schweizerischer Maschinenindustrieller (VSM) äusserten sich grundsätzlich positiv zum Systemwechsel, liessen aber — abgesehen vom SGV, der den Satz von 6,2% unterstützte — noch nichts zur Höhe des Satzes verlauten, den sie ihren Mitgliedern empfehlen wollten [7].
Die Dachverbände des Gastgewerbes und der Coiffeure, deren Dienstleistungen der bisherigen WUSt nicht unterstellt waren, empfahlen ihren Mitgliedern die Ablehnung des Systemwechsels. Die Gegnerschaft gruppierte sich hauptsächlich um den Schweizerischen Wirteverband, der Führungsfunktion übernahm. Daneben engagierten sich auch die politischen Randparteien wie zum Beispiel die Schweizer Demokraten (SD) und die PdA. Exponenten der Grünen Partei — vorwiegend aus der deutschsprachigen Schweiz — bildeten ein links-grünes gegnerisches Komitee, weil sie einen verstärkten Arbeitsplatzabbau durch die bevorzugte Behandlung von kapitalintensiven Investitionen befürchteten. Schützenhilfe erhielten die bürgerlichen Gegner von gewissen Kantonalsektionen der FDP und der SVP vor allem betreffend die Satzerhöhung und die Massnahmen zugunsten der Sozialversicherung. Der Schweizer Tourismus-Verband (STV) machte seine Zustimmung zum Systemwechsel und zur Höhe des Steuersatzes von der Einführung eines Sondersatzes in der Höhe von zwei Prozent zugunsten seiner Branche abhängig. Im Rahmen des Artikels acht der Übergangsbestimmungen der Vorlage hätte der Bundesrat die Kompetenz, für exportabhängige Dienstleistungszweige einen tieferen Satz vorzuschlagen, der vom Parlament noch bewilligt werden müsste. In der Annahme, der Bundesrat würde den Hoteliers einen reduzierten Satz gewähren, hatte der Hotelierverein seinen. Mitgliedern ein Ja zum Systemwechsel empfohlen, musste aber auf seinen Entscheid zurückkommen, um wie der Tourismus-Verband die Zustimmung vom Versprechen eines niedrigeren Satzes zugunsten der Hotellerie abhängig zu machen. Die Tourismusbranche hoffte darauf, ihre Anliegen mittels einer Motion Nationalrat Bezzolas (fdp, GR) durchzusetzen; im Ständerat wurde eine gleichlautende Motion von Küchler (cvp, OW) eingereicht [8].
Der Schweizerische Bauernverband (SBV) empfahl seinen Mitgliedern die Annahme der Mehrwertsteuer mit dem höheren Satz. Der Gewerkschaftsbund unterstützte ebenfalls den Systemwechsel und den höheren Satz, obwohl sich durch die lineare Verbrauchssteuer — relativiert durch den niedrigeren Steuersatz für lebensnotwendige Güter des täglichen Gebrauchs — gewisse Nachteile für die Konsumenten und Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen ergeben. Der Beschluss blieb deshalb vor allem innerhalb des linken Flügels umstritten. Auch die Bankiervereinigung empfahl den Systemwechsel zum höheren Satz [9].
Im Schweizerischen Aktionskomitee "Für eine moderne Finanzordnung", an dem sich die drei bürgerlichen Bundesratsparteien, die LP und der LdU beteiligten, fehlten die SP und die GP. Letztere hatte Stimmfreigabe zum Systemwechsel beschlossen, unterstützte jedoch die drei übrigen Vorlagen zur Ausgestaltung der Mehrwertsteuer. Nachdem die Wirtschaftsförderung der SP zugesichert hatte, sich einer Empfehlung für den tieferen Steuersatz zu enthalten, empfahl die Parteispitze dem Vorstand den Systemwechsel zur Annahme. Alle vier Regierungsparteien sowie der LdU und die EVP empfahlen viermal Ja zu den Mehrwertsteuervorlagen. Innerhalb der SVP scherten allerdings drei kleine Kantonalparteien in bezug auf den Systemwechsel aus, wobei die Sektionen Luzern und Zug ein Nein empfahlen und Genf Stimmfreiheit herausgab. Die Liberalen befürworteten hingegen nur den Systemwechsel und die Umwandlung der Zölle in Verbrauchssteuern [10].
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Alle vier Vorlagen des Finanzpaketes wurden mit Ja-Anteilen zwischen knapp 58 und 67% bei einer Stimmbeteiligung von 45,4% angenommen. Der Kanton Zürich verzeichnete bei allen vier Teilen des Finanzpaketes die stärkste Zustimmung. Am negativsten war die Einstellung im Kanton Wallis, gefolgt vom Tessin [11].
Finanzordnung. Abstimmung vom 28. November 1993
Beteiligung: 45,4%
Ja: 1 247 400 (66,7%) / 19 6/2 Stände
Nein: 674 031 (33,3%) / 1

Parolen:
Ja: FDP, SP, CVP, SVP (2*), LP, LdU, EVP, EDU; Vorort, SGV, SBV, SGB, Bankiervereinigung, Tourismus-Verband, Hotelier-Verein.
Nein: AP (1*), SD, PdA, Lega; Wirteverband, Coiffeurmeister-Verband, Bäcker- und Konditorenmeisterverband, Metzgermeisterverband, Centre Patronal.
— Stimmfreigabe: GP.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen.
Die Vox-Analyse zeigte, dass bei den ersten beiden Vorlagen die Zustimmung unter hoch gebildeten und gut verdienenden Urnengängern aus städtischen Gebieten am höchsten war. Am meisten Ablehnung erfuhren die zwei Vorlagen bei wenig Gebildeten, bei Landwirten, in der Arbeiterschaft mit niedrigem Einkommen sowie in ländlichen und peripheren Gebieten. In der deutschsprachigen Schweiz war die Zustimmung generell höher als in der Romandie und im Tessin. In bezug auf die politischen Einstellungen war die Befürwortung bei Anhängern der SP, der Zentrumsparteien LdU/EVP sowie der Freisinnigen am grössten, während sie bei jenen der SVP und bei Parteiungebundenen am geringsten war. Bei den Entscheidmotiven der Ja-Stimmenden zur Frage des Systemwechsels spielte das finanzpolitische Argument und die Anpassung an das Steuersystem der Staaten der Europäischen Union die grösste Rolle. Hingegen schienen die spezifischen Vorteile einer Mehrwertsteuer nur zweitrangig zu sein. Unter den Nein-Stimmenden überwog neben einer diffusen Abwehr vor mehr Steuern vor allem die Angst vor einem Teuerungsschub sowie das Argument, der Bund solle besser mehr sparen als zusätzliche Steuern eintreiben. Dieses Element spielte bei den Nein-Stimmenden vor allem in der Frage zur Höhe des Steuersatzes die ausschlaggebende Rolle. Die Inhalte der beiden übrigen Vorlagen über die Massnahmen zur Erhaltung der Sozialversicherung und jene über die besonderen Verbrauchssteuern waren von den Befragten sehr viel ungenauer und summarischer wahrgenommen worden als die beiden ersten Beschlüsse [12].
Beitrag zur Gesundung der Bundesfinanzen (Satz 6,5%). Abstimmung vom 28. November 1993
Beteiligung: 45,4%
Ja: 1 163 887 (57,7%) / 15 6/2 Stände
Nein: 852 439 (42,3%) / 5
Parolen :
Ja: FDP (4*), CVP, SP, SVP (6*), GP, LdU (1*), EVP; Tourismus-Verband, Hotelier-Verein, SGB.
Nein: LP, AP, SD, PdA, Lega, EDU; gleiche Verbände wie bei Finanzordnung.
Stimmfreigabe: Vorort, SGV, VSM.
* In Klammern Anzahl abweichender Kantonalsektionen.
Massnahmen zur Erhaltung der Sozialversicherung. Abstimmung vom 28. November 1993
Beteiligung: 45,4%
Ja: 1 258 782 (62,6%) / 19 6/2 Stände
Nein: 752 472 (37,4%) / 1

Parolen:
Ja: FDP (6*), CVP, SP, SVP (8*), GP, LdU (1*), EVP; Tourismus-Verband, Hotelier-Verein, SGB.
Nein: LP, AP, SD, PdA, Lega, EDU; SGV und gleiche Verbände wie bei Finanzordnung.
Stimmfreigabe: Konsumentinnenforum Schweiz.
* In Klammern Anzahl abweichender Kantonalsektionen.
Besondere Verbrauchssteuern. Abstimmung vom 28. November 1993
Beteiligung: 45,4%
Ja: 1 212 002 (60,6%) /17 6/2 Stände
Nein: 786 396 (39,4%) / 3

Parolen :
Ja: FDP, CVP, SP, SVP (3*), LP, GP, LdU, EVP; Vorort, SGV, RN, Tourismus-Verband, Hotelier-Verein, SGB.
Nein: AP, SD, PdA, Lega; gleiche Verbände wie bei Finanzordnung.
* In Klammern Anzahl abweichender Kantonalsektionen.
Aus Gründen der Transparenz hat der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen zur Mehrwertsteuer in Form eines Verordnungsentwurfs schon vor der Volksabstimmung in die Vernehmlassung gegeben, was ein eher unübliches Vorgehen darstellt. Nach Inkrafttreten der Beschlüsse zur Mehrwertsteuer ab Januar 1995 soll zuerst die Verordnung die gesetzliche Basis zur Ausführung bilden, weil die Ausarbeitung eines entsprechenden Bundesgesetzes noch mindestens bis 1996 dauern wird [13].
Aus Kreisen der Bank- und Finanzinstitute sowie der Treuhandgesellschaften ertönte bereits Kritik am bundesrätlichen Verordnungsentwurf zur Mehrwertsteuer, da gewisse Dienstleistungen für Privatkunden mit Sitz im Ausland nicht von der Steuerpflicht ausgenommen sind, obwohl gemäss Artikel acht der Übergangsbestimmungen die ins Ausland erbrachten Dienstleistungen von der Steuer befreit werden sollen [14].
Nach Annahme der Mehrwertsteuervorlage reichten die Fraktionen der FDP und der SVP sowie Nationalrat Oehler (cvp, SG) je eine Motion ein, die verlangen, schon ab Mitte des Jahres 1994, also vor Inkrafttreten des neuen Steuersystems, den sogenannten Vorsteuerabzug für Investitionsgüter zu gewähren, um einen Investitionsstau zu verhindern und die Konjunktur zu beleben [15].
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Direkte Steuern
Die Volksinitiative zur Abschaffung der direkten Bundessteuer, welche im Februar 1992 von einem rechtsbürgerlichen Komitee lanciert worden war, kam im Berichtsjahr zustande. Mit Abstand am meisten Unterschriften steuerte der Kanton Zürich bei, gefolgt vom Kanton Waadt [16].
In Anlehnung an die Begehren des Initiativkomitees zur Aufhebung der direkten Bundessteuer forderte die Vereinigung privater Aktiengesellschaften (VPAG) Steuerentlastungen für die Unternehmen. In einem "Manifest zur Steuerreform" verlangte die Vereinigung, welche über 1400 Aktiengesellschaften vertritt, hauptsächlich drei steuerliche Massnahmen zur Erhaltung der Attraktivität des Werk- und Finanzplatzes Schweiz: Die Milderung oder Abschaffung der Doppelbesteuerung der Unternehmen in Form des Unternehmensgewinns und der Aktionärsdividende, eine Reduktion der Emissionsabgaben und eine Milderung der Erbschaftssteuern bei einer Unternehmensnachfolge [17].
Das 1990 verabschiedete Bundesgesetz zur Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) ist auf den ersten Januar des Berichtsjahres in Kraft getreten. Den Kantonen bleibt eine Frist von acht Jahren, um die neuen Bestimmungen umzusetzen [18]. Eine Motion der freisinnigen Fraktion ersuchte den Bundesrat, die Anpassungsfrist im StHG derart zu ändern, dass der Steueraufschub bei der Grundstückgewinnsteuer im Falle der Ersatzbeschaffung selbstgenutzten Wohneigentums spätestens auf den 1. Januar 1996 in Kraft tritt [19].
Eine Untersuchung der eidgenössischen Steuerverwaltung, welche die Steuerbelastung im Jahre 1992 in 728 Gemeinden analysiert hatte, bestätigte die schon in früheren Jahren festgestellten Belastungsunterschiede bei gewissen Kategorien von Steuersubjekten. Nach wie vor bleibt die Stadt Zug für diverse Steuerkategorien der attraktivste Ort, während Brienz und Lauterbrunnen im Berner Oberland, Trogen (AR), Silenen (UR) sowie Le Locle (NE) am schlechtesten abschneiden. Verheiratete Rentner mit einem Bruttoeinkommen von 50 000 Fr. werden in den Genfer Gemeinden Collonges und Cologny nur mit 2,4% belastet, während die Belastung in Brienz oder Lauterbrunnen mit 14,3% ihres Einkommens zu Buche schlägt [20]. Im übrigen sank die durchschnittliche Steuerbelastung 1992 gegenüber dem Jahr 1990 in allen Einkommenskategorien, während in den meisten Kantonen und Städten die Defizite stark anwuchsen [21].
Der Ständerat stimmte einer Motion Delalay (cvp, VS) für eine Steueramnestie mit 22 zu 10 Stimmen zu. Zwei gleichlautende Standesinitiativen der Kantone Wallis und Jura wurden deshalb abgeschrieben. Die Befürworter versprechen sich von der Amnestie wie in den Jahren 1945 und 1969 mehrere Milliarden zusätzliche Steuereinnahmen. Auch die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen hat sich, allerdings nur ganz knapp, für die Steueramnestie ausgesprochen. Sie reichte aber auch eine Motion ein, die vom Bundesrat Vorschläge für eine wirksamere Bekämpfung der Steuerhinterziehung fordert [22].
Im Streit zwischen Parlament und Regierung um die Interpretation der Besteuerung von Kapitalerträgen aus Lebensversicherungen mit Einmaleinlage, welche im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) geregelt ist, beharrte der Bundesrat in seiner Botschaft zur Änderung des DBG auf seiner bisherigen Auslegung. Demnach müssen die zwei entscheidenden Bedingungen, eine Versicherungsdauer von mindestens zehn Jahren und ein Mindestalter der versicherten Person von sechzig Jahren, kumulativ erfüllt sein, um von der Steuerbefreiung zu profitieren. Diese Bedingungen sollen garantieren, dass die Versicherungsleistung eindeutig der Altersvorsorge dient. Im übrigen müsse das Prinzip der Gleichbehandlung in bezug auf das Versicherungs- und das Banksparen gewährt werden. Der Nationalrat folgte der Argumentation von Regierung und Kommission und änderte das DBG — bevor es überhaupt in Kraft treten konnte — im Sinne der kumulativen Interpretation. Für die Übergangsregelung wurde der Antrag Strahm (sp, BE), welcher vorsah, dass alle vor Ende 1993 abgeschlossenen Verträge bis Ende 1995 steuerfrei aufgelöst werden können, mit grosser Mehrheit gutgeheissen [23].
Der Nationalrat überwies mit knappem Mehr die im Oktober 1991 eingereichte Standesinitiative des Kantons Aargau zur Ergänzung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, welche verlangt, dass die von den Kantonen festgesetzten Eigenmietwerte bei der Berechnung der direkten Bundessteuer zu übernehmen sind, soweit sie mindestens den halben Marktwert umfassen. Indem das Parlament bei der Beratung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) darauf verzichtete, die Festsetzung des Eigenmietwertes zum Marktwert vorzuschreiben, und stattdessen die Formel der "Berücksichtigung der ortsüblichen Verhältnisse" wählte, zielte es laut Begründung der Initianten auf die Übernahme der kantonalen,Eigenmietwerte ab. Ohne eine derartige Ubernahme würden sich in zahlreichen Kantonen zwei verschiedene Werte für die Berechnung der kantonalen und eidgenössischen Steuererklärung ergeben. Da aber die direkte Bundessteuer auch von den kantonalen Steuerverwaltungen veranlagt und bezogen wird, würde sich dadurch ein erheblicher Verwaltungsmehraufwand ergeben [24]. Eine parlamentarische Initiative Aguet (sp, VD), welche auf die gleiche steuerliche Belastung von Eigenheimbesitzern und Mietern abzielte, lehnte die grosse Kammer ab [25].
Die Grüne Partei verzichtete entgegen ihren früheren Ankündigungen darauf, eine Initiative zur ökologischen Steuerreform zu lancieren. Das Projekt sah vor, die Lohnabzüge für alle Formen der Sozialver sicherungen schrittweise durch eine Energiesteuer zu ersetzen [26].
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Der Nationalrat hiess die 1992 eingereichte parlamentarische Initiative Reimann (svp, AG), welche eine marktkonforme Verzinsung der Verrechnungssteuern verlangte, mit 79 zu 62 Stimmen gut. Demnach sollen natürlichen und juristischen Personen mit Wohn- resp. Geschäftssitz in der Schweiz im Kalenderjahr, in welchen ein Rückerstattungsantrag gestellt wurde, die Verrechnungssteuern auch marktgerecht verzinst werden. Der Bundeskasse würden dadurch Einnahmenausfälle in der Höhe von 150 bis 400 Mio Fr. entstehen. Eine Kommission erhielt den Auftrag, bis spätestens im Frühling 1995 einen Bericht und Antrag zu diesem Geschäft auszuarbeiten [27]. Der Nationalrat überwies eine Motion seiner Kommission für Rechtsfragen, die den Bundesrat beauftragt, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des schweizerischen Finanzplatzes im Bereich der Anlagefonds durch fiskalische Massnahmen zu stärken, nur als Postulat. Das Begehren, welches von links-grüner Seite angefochten wurde, schlug insbesondere eine EU-kompatible Ausgestaltung der Verrechnungssteuer vor [28].
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Indirekte Steuern
Das Referendum gegen die Treibstoffzollerhöhung, welches von einem überparteilichen Komitee bestehend aus Vertretern des Transportgewerbes, der Auto-Partei und des Centre patronal ergriffen worden war, kam zu Beginn des Berichtsjahres zustande. Dieses Komitee "gegen eine parasitäre Besteuerung des Privatverkehrs" wehrte sich dagegen, dass die Staatsfinanzen seines Erachtens auf Kosten des privaten Strassenverkehrs saniert werden sollten. Im übrigen befand es die Erhöhung der Steuerbelastung in Zeiten der Rezession und des damit verbundenen Anstiegs der Staatsquote unverantwortlich. Der Kanton Waadt steuerte mit über 17 000 Unterschriften am meisten von allen Kantonen bei, gefolgt vom Kanton Zürich mit ca. 13 000. In der Abstimmungskampagne war es denn auch der Kanton Waadt, in welchem die Gegner am aktivsten waren [29]. Kurz darauf gründeten über 120 Mitglieder der eidgenössischen Räte ein Gegenkomitee mit dem Namen "Ja zu einem angemessenen Benzinpreis", welches vom Neuenburger Nationalrat Frey (fdp) präsidiert wurde. Im Interesse der Bundeskasse sowie der Fertigstellung des Nationalstrassennetzes plädierte das Komitee für eine massvolle Erhöhung der hälftig zweckgebunden zu verwendenden Treibstoffzölle. Nach Ansicht des Gegenkomitees hätte ein Nein zur Vorlage eine namhafte Verzögerung der Fertigstellung des Nationalstrassennetzes, insbesondere in den Randregionen, zur Folge [30].
Der Bundesrat hatte bereits im Vorjahr den Abstimmungstermin zur Vorlage über die Treibstoffzollerhöhung festgelegt, bevor das Referendum überhaupt definitiv zustande gekommen war. Im Hinblick auf eine frühzeitige Abstimmung mit positivem Ausgang erhoffte sich der Bundesrat trotz der Verzögerung durch das Referendum Einnahmen aus der Treibstoffzollkasse in der Höhe von ca. einer Mia Fr. für das Rechnungsjahr 1993 [31].
Ausser der Auto-Partei, der SD/Lega-Fraktion sowie der PdA unterstützten alle Parteien die Treibstoffzollerhöhung. Bei der FDP scherten allerdings mehrere Kantonalsektionen aus. Der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) beschloss, seinen Mitgliedern Simmfreigabe zu empfehlen. Der links-grüne Verband forderte einerseits, der Strassenverkehr müsse seine internen und externen Kosten selbst tragen; somit wäre eine Verteuerung des Benzins in seinem Sinne gewesen. Andererseits lehnte er es ab, der Bundeskasse zu noch mehr zweckgebundenen Mitteln für den Strassenbau zu verhelfen. Der Touring-Club-Schweiz (TCS) als grösste Interessenorganisation im Automobilverbandswesen unterstützte die Zollerhöhung, vor allem aus Sorge um die baldige Fertigstellung des Nationalstrassennetzes. Der ACS und der Nutzfahrzeugverband Astag bildeten jedoch zusammen mit der AP die Hauptgegner der Vorlage [32].
Erhöhung des Treibstoffzolls. Abstimmung vom 7. März 1993
Beteiligung: 51,3% Ja: 1 259 373 (54,5%)
Nein: 1 051 067 (45,5%)

Parolen :
Ja: FDP (6*), CVP, SP, SVP (1*), GP (1*), LP (1*), LdU (2*), EVP, EDU (1*); Vorort, SBV, SGB, TCS.
Nein: AP, SD (1*), PdA, Lega; ACS, Astag, Centre patronal.
— Stimmfreigabe: SGV, VCS.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Mit einem Mehr von 54,5% wurde die Vorlage bei einer relativ hohen Stimmbeteiligung von 51,3% angenommen. Die Abstimmung zeigte erneut den verkehrspolitischen Graben zwischen der deutschen und der romanischen Schweiz. Alle Kantone der Romandie und das Tessin lehnten die Vorlage ab, während alle Stände der deutschen Schweiz ausser Schwyz zustimmten. Am höchsten fiel die Zustimmung in den Kantonen Basel-Stadt (69,1%) und Uri (68,5%) aus, während die Ablehnung in den Kantonen Jura (63,2%) und Wallis (60,4%) am stärksten war [33].
Gemäss der Vox-Analyse zeigte unter den sozioökonomischen Merkmalen die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Sprachregion den signifikantesten Zusammenhang mit dem Stimmverhalten. Die politische Merkmalsgruppe mit der deutlichsten Zustimmung waren die Anhänger der GP, während Mitglieder und Sympathisanten der Auto-Partei und politisch wenig Interessierte die deutlichste Ablehnung äusserten. Bei den Entscheidmotiven zeigte sich, dass bei den Ja-Stimmenden in der Deutschschweiz die Mittelbeschaffung für die Bundeskasse, Umweltschutzargumente und das Verursacherprinzip im Vordergrund standen. In der Romandie hingegen war für die Befürworter das entscheidende Motiv die zu 50% zweckgebundene Verwendung für den Strassenbau, insbesondere die Nationalstrassen, während ökologische Beweggründe bedeutungslos blieben. Insgesamt erzielten die Treibstoffzolleinnahmen, wie nach Annahme der Referendumsabstimmung erwartet, im Rechnungsjahr ein gutes Ergebnis, blieben aber trotzdem 400 Mio Fr. unter dem budgetierten Betrag, nicht zuletzt auch weil der Benzintourismus im Südtessin und in der Region Basel stark zurückging [34].
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Gleichzeitig mit der Annahme der Treibstoffzollerhöhung sprach sich die Stimmbevölkerung auch für die Aufhebung des Spielbankenverbots aus. Wie hoch die neuen Einnahmen für die Bundeskasse ausfallen werden, konnte noch nicht abgeschätzt werden. Siehe dazu oben, Teil I, 4 (Strukturpolitik).
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Erneut beschloss der Bundesrat eine Erhöhung der Tabaksteuern, welche ein Paket Zigaretten um etwa 16 Rappen verteuern wird. Die am 1. März 1994 in Kraft tretende Steuererhöhung soll der Bundeskasse Mehreinnahmen von rund 128 Mio Fr. bringen. Die gesamten Einnahmen der Tabaksteuern werden für die AHV und IV verwendet [35].
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Voranschlag 1994
Der Bundesrat unterbreitete das mit 7,1 Mia Fr. höchste je registrierte Budgetdefizit der Finanzrechnung für 1994 den eidgenössischen Räten. In der Erfolgsrechnung sah das Budget einen Aufwandüberschuss von 6,3 Mia Fr. vor. Im Vergleich zum Vorjahr erwartete der Bundesrat ein Anwachsen der Ausgaben um 8,9%, während sich die Einnahmen um 1,3% verringern. Das budgetierte Defizit lag somit erstmals in der Nachkriegsgeschichte über den Investitionsausgaben des Bundes. Gründe für das enorme Auseinanderklaffen von Einnahmen und Ausgaben waren unter anderem in den stark angestiegenen Leistungen an die Arbeitslosenversicherung sowie im massiven, konjunkturbedingten Rückgang bei den Erträgen der Warenumsatzsteuer auszumachen [36].
Die Finanzkommission des Ständerates beschloss ein 5-Punkte-Programm zur Verringerung des Ausgabenüberschusses. Unter anderem sollte das Ausgabenwachstum unter Ausklammerung der Leistungen an die Arbeitslosenkasse und des Beschäftigungsprogramms im Bausektor auf das Wachstum des nominalen Bruttoinlandprodukts (BIP) von 3,5% gesenkt werden, was einen Abstrich von rund 700 Mio Fr. bedeuten würde. Diese kurz- und mittelfristigen Einsparungen sollten bei den Betriebsausgaben unter Einschluss des Personalbereichs realisiert werden, weil rund 85% der Bundesausgaben gesetzlich gebunden sind und folglich der Handlungsspielraum in anderen Bereichen sehr eng ist. Die Kommission behielt sich auch vor, dem Ständerat die Rückweisung des Budgets zu empfehlen, falls die angestrebten Einsparungen nicht gelingen sollten [37]. Die Nationalratskommission ging noch weiter und verlangte Einsparungen in der Höhe von 900 Mio Fr. im Budget, was der Bundesrat jedoch nicht für realistisch hielt [38].
Er schlug daraufhin Kürzungen von 624 Mio Fr. vor, korrigierte jedoch gleichzeitig die Einnahmenprognosen um rund 570 Mio Fr. nach unten. Alle Departemente sowie die Bundeskanzlei waren von den Kürzungsvorschlägen betroffen, am stärksten das Finanzdepartement mit rund 177 Mio, gefolgt vom Militärdepartement mit 125 Mio Fr. Grosse Einsparungen nahm die Regierung aber auch beim Verkehr, bei der Entwicklungs- und Osteuropahilfe, bei Bildung und Forschung, Landwirtschaft sowie im Asylwesen vor. Die Reduktion des Teuerungsausgleichs des Bundespersonals von geschätzten 2,5 auf 1,7% mittels dringlichem Bundesbeschluss sollte Einsparungen von rund 200 Mio Fr. (inkl. Regiebetriebe) erbringen. Als grösster Posten unter den Sparmassnahmen war der reduzierte Teuerungsausgleich auch am stärksten umstritten [39]. Die kleine Kammer akzeptierte daraufhin das revidierte Budget, welches noch ein Defizit von 7,03 Mia Fr. vorsah, mit 31 zu 2 Stimmen [40]. Der Nationalrat verabschiedete das Budget mit einem Fehlbetrag von 6,96 Mia Fr. mit 130 zu 29 Stimmen bei sechs Enthaltungen [41].
Im Differenzbereinigungsverfahren hielt zuerst der Ständerat an 26 früheren Beschlüssen fest, schwenkte bei knapp zwanzig Detailfragen jedoch auf die Beschlüsse der grossen Kammer ein. Insbesondere beim Budgetposten Öffentlichkeitsarbeit des BUWAL sowie bei der Kürzung des Kredits für die Schweizerschulen im Ausland waren sich die beiden Räte uneinig. Das grosszügige Entgegenkommen des Ständerates wurde am Ende vom Nationalrat honoriert. Das bereinigte Budget sah mit 42,583 Mia Fr. einen Aufwandüberschuss von 6,97 Mia Fr. vor. Im Vergleich zum Vorjahresbudget stand der Ausgabenzuwachs von 7,2% einem Einnahmenrückgang von 2,8% gegenüber [42].
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Angesichts der prekären Finanzsituation präsentierte der Bundesrat ein zweites Sparprogramm unter dem Titel Sanierungsmassnahmen 1993 des Bundeshaushaltes, welches eine Arbeitsgruppe, zusammengesetzt aus den kantonalen Finanzdirektoren und Vertretern der Finanzverwaltung, ausgearbeitet hatte. Dieses sah, in seiner überarbeiteten Fassung, bis 1997 jährliche Einsparungen von rund 1,5 Mia Fr. gegenüber dem geplanten Ausgabenwachstum vor. Ursprünglich vorgesehene Abstriche im Sozialversicherungsbereich reduzierte der Bundesrat nach heftiger Kritik in der Öffentlichkeit auf ein Minimum [43]. Ohne Gegensteuer in der Ausgabenpolitik müssten andernfalls gemäss Finanzminister Stich in den Jahren 1995 bis 1997 Finanzierungslücken von 8 bis 10 Mia Fr. hingenommen werden. Die Gesundung der Bundesfinanzen müsse deshalb schrittweise erfolgen, wobei der strukturelle Teil der Fehlbeträge spürbar zu reduzieren sei. Das Sanierungsprogramm des Bundesrates sieht rund 20 Änderungen mittels eines Bundesgesetzes und eines Beschlusses vor sowie die Revision eines Verfassungsartikels. Auf Verfassungsstufe muss die Streichung der aus den Getreideimportzöllen gespiesenen Preisreduktion für Brot und Getreide erfolgen. Mittels eines Bundesgesetzes einerseits sollen elf gezielte referendumspflichtige Sparvorschläge in die Tat umgesetzt werden. Andererseits legte die Regierung dem Parlament einen Bundesbeschluss mit drei nicht referendumspflichtigen Vorschlägen vor. Diese Änderungen sollen Einsparungen bei den Subventionen im Gewässerschutz, bei den Gewässerkorrektionen und bei den Anlagen zur Sondermüllverbrennung bringen. Ebenso sollen durch die Aufhebung der freiwilligen AHV/IV-Versicherung für Auslandschweizer über 40 Mio Fr. eingespart werden. Weitere Einschränkungen beziehungsweise Streichungen betreffen unter anderem die Bereiche Invalidenversicherung, Investitions- resp. Subventionsbeiträge an die Landwirtschaft, Vergünstigungen beim Benzinzoll, Beiträge an Hochschulkantone, amtliche Vermessung sowie Umstrukturierungen bei den Zollkreisen. Trotz diesen Einsparungen von 750 Mio bis 3 Mia Fr. zwischen den Jahren 1994 und 1997 prognostizierte der Bundesrat noch jährliche Defizite von 2 bis 3 Mia Fr. [44].
Parallel zum Budget 1994 berieten die Räte die Sanierungsmassnahmen. Der Nationalrat wies die Streichung der freiwilligen AHV/IV-Versicherungen für Auslandschweizer zurück. Im Bereich der Treibstoffzollrückerstattung stimmte er für den Antrag Marti (sp, GL), welcher eine Ausnahmeregelung für die konzessionierten Transportunternehmungen (KTU) verlangte. Die grosse Kammer überwies auch eine Motion des Ständerats zur Bremsung des Ausgabenwachstums mit 84 zu 34 Stimmen. Diese Ausgabenbremse sieht vor, dass Bundesbeschlüsse, welche einmalige Ausgaben von 20 Mio Fr. oder wiederkehrende Zahlungen von 2 Mio Fr. zur Folge haben, nur in Kraft treten können, wenn mindestens 101 Nationalratsmitglieder zustimmen. Der Ständerat konnte die Sanierungsmassnahmen im Berichtsjahr noch nicht fertig behandeln [45].
Für die Erarbeitung des Finanzplans 1995-1997 hatte der Bundesrat schon das zweite Sanierungsprogramm miteinbezogen, jedoch die Mehrerträge aus der Mehrwertsteuer noch nicht berücksichtigt. Dieser sieht Fehlbeträge zwischen 6,5 und 7,6 Mia Fr. vor.
Die erwartete massive und anhaltende Verschlechterung der Bundesfinanzlage bis 1997 wurde vom Bundesrat auf die rezessionsbedingt stark gesunkenen Einnahmen und weniger auf die nachlässige Ausgabendisziplin zurückgeführt. Die erwartete Staatsquote soll allerdings bis 1997 12,2% nicht überschreiten [46].
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Staatsrechnung 1993
Mit einem rekordhohen Ausgabenüberschuss von 7,8 Mia Fr. schloss die Finanzrechnung 1993 um 4,7 Mia schlechter ab als budgetiert. Die Gesamtausgaben erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 7,4% auf 40,6 Mia Fr., während die Einnahmen vor allem durch die Rezession bedingt um rund 6% auf 32,8 Mia sanken und sogar unter das Niveau von 1991 fielen. Auf der Einnahmenseite verzeichneten die Treibstoffzölle, die Tabakzölle sowie die Stempelabgaben die höchsten Zuwachsraten, während die grössten relativen Mindereinnahmen bei der Verrechnungssteuer erfolgten. Gegenüber dem Budget unterschritten allerdings auch die Treibstoffzolleinnahmen das Soll um 400 Mio Fr., da der Verkauf von Benzin an Ausländer im Grenzgebiet durch die um 20 Rappen pro Liter erhöhten Preise abgeschwächt wurde. Die in absoluten Zahlen wichtigsten Einnahmenquellen, die Warenumsatzsteuer und die direkte Bundessteuer, waren mit 4,4 resp. 5,5% beide rückläufig. Auf der Ausgabenseite erhöhte sich der wichtigste Posten der sozialen Wohlfahrt, bedingt durch die Darlehen an die Arbeitslosenversicherung, um über 31 % gegenüber dem Vorjahr und erreichte 11,29 Mia Fr. Die Neuverschuldung des Staatshaushalts kletterte auf 11,5 Mia, womit die Gesamtschulden Ende des Berichtsjahres rund 70 Mia Fr. betrugen [47].
Die Nachtragskredite zur Staatsrechnung 1993 erreichten den Rekordwert von über 2,9 Mia Fr., was 7,4% der Gesamtausgaben darstellt. In einer ersten Tranche genehmigte das Parlament einen Nachtrag von 1,459 Mia Fr. Die ausserordentliche Höhe dieses Zusatzkredits war vor allem auf den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung zurückzuführen, welcher 1,3 Mia Fr. beanspruchte [48].
Das Parlament akzeptierte auch das zweite Nachtragspaket in der Höhe von 1,59 Mia Fr. [49].
Zum ersten Mal schloss die Erfolgsrechnung, welche auch die vermögensmässige Entwicklung der Bundesfinanzen mitberücksichtigt, mit einem Aufwandüberschuss von 6,25 Mia Fr. besser ab als die Finanzrechnung [50].
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Finanzhaushalt der Kantone
Die Rechnungen der Kantone schlossen 1992 insgesamt mit einem Defizit von vier Mia Fr. ab. Nur die Kantone Un und Zug konnten ein positives Ergebnis vorweisen. Die schlechtesten Bilanzen ergaben sich in den Kantonen Bern, Zürich, Genf, Waadt, Basel-Stadt, Wallis, Luzern, Aargau und Neuenburg. In acht Kantonen (ZH, BE, LU, BS, AI, VD, VS, NE) fielen die Staatsrechnungen schlechter aus als budgetiert.
Im Kanton Bern wurde das Gesamtergebnis vor allem durch die Rückstellungen in der Höhe von 440 Mio Fr. zugunsten der zu sanierenden Kantonalbank verschlechtert; ohne Berücksichtigung dieser Rückstellungen präsentierte Finanzdirektor Augsburger (svp) ein um über 150 Mio Fr. geringeres Defizit als budgetiert. Um mehr als 200 Mio Fr. übertraf das Defizit im Kanton Zürich das Budget und erreichte einen Aufwandüberschuss von 519 Mio Fr. Verantwortlich für dieses schlechtere Ergebnis waren vor allem höhere Personalaufwendungen [51].
Bei den kantonalen Rechnungen 1993 zeigten sich erste Erfolge der Sparprogramme. In verschiedenen Ständen fielen die Rechnungen besser als budgetiert aus. Im Kanton Zürich beispielsweise betrug das Defizit 159 Mio Fr. weniger als budgetiert und erreichte mit 218 Mio Fr. weniger als die Hälfte des Aufwandüberschusses im Vorjahr. In Appenzell-Ausserrhoden wurde gar ein Ertragsüberschuss von 4,7 Mio Fr. erzielt [52].
Für das Jahr 1994 präsentierten alle Kantone Budgetentwürfe mit Ausgabenüberschüssen zwischen zwei und 21% der Gesamtausgaben, was in absoluten Zahlen insgesamt rund 5,3 Mia Fr. entspricht. Der Ausgabenzuwachs gegenüber dem Vorjahr beträgt 6,2%, während die Einnahmen sich aber nur um 4,4% erhöhen. In der budgetierten Finanzierungslücke waren allerdings auch 1,8 Mia Fr. Darlehen der Kantone an die Arbeitslosenversicherung inbegriffen. Die Kantone Basel-Stadt, Waadt, Neuenburg und Genf können die laufenden Ausgaben nur durch Neuverschuldung bestreiten. Das in absoluten Zahlen grösste Defizit von 846 Mio (—15,7%) veranschlagte der Kanton Genf gefolgt von Zürich mit 647,9 Mio (—7,9%), während das Budget von Glarus mit einem Defizit von 2,6 Mio (—0,9%) fast ausgeglichen präsentiert wurde [53].
Der Bundesrat legte die Finanzkraft der Kantone für die Jahre 1994 bis 1995 neu fest. An der Gruppenzugehörigkeit zu den finanzstarken, mittleren und finanzschwachen Kantonen änderte sich nichts, hingegen ergaben sich kleine Verschiebungen innerhalb der drei Kategorien [54]. Eine von der Finanzverwaltung und der Finanzdirektorenkonferenz in Auftrag gegebene Studie zur Evaluation des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen soll die Schwächen des bestehenden Systems aufdecken und mehrere hundert Mio Fr. einsparen helfen [55].
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Weiterführende Literatur
Archiv für schweizerisches Abgaberecht, Sonderheft Steuerharmonisierung, 61. Band, Heft 5/6, Bern 1992.
P. Buomberger / B. Schwab, "Sind die schweizerischen Staatsdefizite eine Belastung für unsere Zukunft?", in Schweizer Monatshefte, 73/1993, Nr. 11, S. 903 ff.
P. Brügger, "25 Jahre Finanzkontrollgesetz des Bundes. Kritische Gedanken zur schweizerischen Sonderlösung der staatlichen Finanzaufsicht", in Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, 94/1993, S. 93 ff.
Créa (Université de Lausanne), Augmentation de la taxe sur l'essence: assainissement de l'environnement et/ou des finances fédérales, Lausanne 1993.
Eidg. Steuerverwaltung, Gesamtschweizerische Vermögensstatistik der natürlichen Personen, Bern 1993.
Eidg. Steuerverwaltung, Steuerbelastung in der Schweiz 1992, natürliche Personen nach Gemeinden, Bern 1993.
Eidg. Steuerverwaltung, Steuerbelastung in der Schweiz, Kantonshauptorte-Kantonsziffern, Bern 1993.
A. Rey, Finanzreformen für die Schweiz, Solothurn 1993.
A. Rey., . "Finanzreformen für die Schweiz: Übergang von der WUSt zur Mehrwertsteuer — erster Schritt zur Reform der schweizerischen Steuer- und Finanzreform", in Die Volkswirtschaft, 66/1993, Nr. 11, S. 12 ff.
O. Stich, "Die Zukunft der bundesstaatlichen Finanzpolitik", in Documenta, 1993, Nr. 1, S. 23 ff.
O. Stich, "Vor der Abstimmung über die Mehrwertsteuer", in Documenta, 1993, Nr. 3, S. 30 ff.
O. Stich, «La politique financière dans l'optique du Conseil fédéral», in Documenta, 1993, Nr. 4, S. 22 ff.
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B. Schaerrer, Subventionen des Bundes zwischen Legalitätsprinzip und Finanzrecht, Chur (Diss. jur. Bern) 1993.
G. Störi, Verhaltenssteuerung durch Subventionen, Zürich 1992.
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H. P. Moser, "Finanzausgleich — Gemeindeautonomie — Verfahren", in Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, 94/1993, S. 463 ff.
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F. Bangerter, "Die Voranschläge von Bund, Kantonen und Gemeinden für das Jahr 1993", in Die Volkswirtschaft, 66/1993, Nr. 2, S. 46 ff.
J.-P. Witschard, "Die Voranschläge von Bund, Kantonen und Gemeinden für das Jahr 1994", in Die Volkswirtschaft, 67/1994, Nr. 2, S. 37 ff.
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[1] Presse vom 20.1.93. Vgl. auch oben, Teil I, 4a (Konjunkturpolitik).
[2] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 329 ff., 384 ff. und 431 ff.; NZZ, 17.3. und 18.3.93; DP, 25.3.93.
[3] Amtl. Bull. StR, 1993, S. 314 ff., 539 ff. und 580 f.
[4] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1235 ff. und 1452; BBl, 1993, II, S. 875 ff.; Hebdo, 17.6.93. Siehe auch wf, Dok., 7.6. und 21.6.93.
[5] BaZ, 27.7.93; DP, 16.9. und 30.9.93; SHZ, 14.10.93; TA, 15.10.93; LNN, 29.10.93. Siehe auch SPJ 1991, S. 140 ff. und 1992, S. 136 f.
[6] Presse vom 26.3., 15.6. und 14.9.93; Blick, 15.9.93; Bund, 14.10.93; BZ, 15.10.93 (BR Stich). Siehe auch Lit. Stich.
[7] Presse vom 9.7.93. Vgl. auch wf, Dok., 12.7., 20.9., 18.10. und 29.11.93; DP, 11.11.93.
[8] Gastgewerbe, Coiffeure: NQ, 13.7.93; NZZ, 28.10.93; Bund, 30.10.93. Tourismus: Presse vom 3.9.93; NZZ, 4.9.93; Bund, 2.11.93. Hoteliers: BüZ, 14.9.93. Links-grüne: NQ, 5.11.93; WoZ, 19.11.93. Vgl. auch VO, 24.6.93; NQ, 6.7.93; SoZ, 31.10.93 (Gegnerschaft allgemein). Motionen: Verhandl. B.vers., 1993, V, S. 65 und 146.
[9] NZZ, 24.9.93 (SBV). SGB: Presse vom 7.9.93. Bankiers: Bund, 8.9.93.
[10] TA, 7.10.93 (SP, wf); BZ, 25.10.93 (Regierungsparteien).
[11] BBl, 1994, I, S. 460 ff.; Presse vom 29.11.93; DP, 2.12.93. Vgl. auch die Stellungnahme des BR in Documenta, 1993, Nr. 4, S. 31.
[12] Vox, Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 28. November 1993, Adliswil 1994.
[13] NZZ und Express, 29.10.93.
[14] Bund, 3.12.93; BaZ, 4.12.93; NZZ, 17.12.93.
[15] Verhandl. B.vers., 1993, V, S. 55, 57 und 109; NZZ, 9.12. und 28.12.93; TA, 15.12.93.
[16] BBl, 1993, IV, S. 272 ff.; Presse vom 4.8.93. Vgl. auch SPJ 1992, S. 137.
[17] Presse vom 20.8.93.
[18] NZZ, 29.1.93; vgl. auch SPJ 1990, S. 134 sowie Lit. Archiv.
[19] Verhandl. B.vers., 1993, V, S. 54.
[20] Presse vom 26.5.93. Vgl. auch wf, Dok., 6.9.93 und Lit. Eidg. Steuerverwaltung.
[21] Presse vom 17.8.93.
[22] Amtl. Bull. StR, 1993, S. 3 ff.; NZZ, 25.11.93 und Verhandl. B.vers., 1993, V, S. 60. (NR-Kommission). Eine im NR eingereichte Motion Dettling (fdp, SZ) formuliert dasselbe Begehren (Verhandl. B.vers., 1993, V, S. 77).
[23] BBl, 1993, I, S. 1196 ff.; Amtl. Bull. NR, 1993, S. 2437 ff. Vgl. auch wf, Dok., 14.6.93 und SPJ 1992, S. 138.
[24] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1354 ff. Vgl. auch SPJ 1992, S. 179 f.
[25] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1351 ff.
[26] SGT, 16.7.93; WoZ, 3.9.93. Siehe auch wf, Dok., 23.8.93 und unten, Teil I, 6a (Politique énergétique).
[27] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 549 ff.
[28] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 2463 ff.
[29] BBl, 1993, I, S. 641 f. Vgl. auch SPJ 1992, S. 139 f.
[30] NZZ, 16.1.93; 24 Heures, 10.2.93; wf, Dok., 25.1. und 15.2.93.
[31] Vgl. NZZ, 22.1.93.
[32] SGT, 27.2.93 (VCS); NZZ, 22.1.93 (Übersicht); NZZ, 9.2.93 (TCS). Siehe auch unten, Teil I, 6b (Trafic routier).
[33] BBl, 1993, I, S. 1587 ff.; Presse vom 8.3.93.
[34] BBl, 1993, I, S. 1587 ff.; Vox, Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 7. März 1993, Bern 1993. Siehe auch Lit. Crea.
[35] Presse vom 14.12.93.
[36] Botschaft zum Voranschlag 1994 und Bericht zum Finanzplan 1995-97; Hebdo, 2.9.93; Presse vom 22.10.93; NQ, 29.10.93.
[37] Presse vom 13.10.93.
[38] Presse vom 16.10. und 22.10.93.
[39] BBl, 1993, IV, S. 249 ff.; Presse vom 2.11.93 (Kürzungsvorschläge). Zum Teuerungsausgleich siehe oben, Teil I, 1c (Verwaltung).
[40] Amtl. Bull. StR, 1993, S. 805 ff. und 857.
[41] BBl, 1993, IV, S. 565; Amtl. Bull. NR, 1993, S. 2212 f., 2226 ff., 2254 ff. und 2378 ff.; Hebdo, 23.12.93.
[42] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 2400 f.; Amtl. Bull. StR, 1993, S. 1015 ff. und 1067 ff.; BBl, 1993, IV, S. 605 f. Vgl. auch wf, Dok., 15.11.93 und Lit. Witschard.
[43] NQ, 21.5.93; TA, 28.5. und 2.7.93.
[44] BBl, 1993, IV, S. 293 ff.; Presse vom 22.10.93.
[45] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 2361 ff., 2386 ff., 2401 ff. und 2411 ff.
[46] Botschaft zum Voranschlag 1994 und Bericht zum Finanzplan 1995-1997, S. 105 ff. Siehe auch wf, Dok., 29.11.93.
[47] Presse vom 24.2.94.
[48] BBl, 1993, II, S. 1010; Amtl. Bull. StR, 1993, S. 347 ff.; Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1141 ff.; NZZ, 4.6. und 11.6.93.
[49] Botschaft und Beschlussentwurf vom 4. Oktober 1993 über den Nachtrag Il zum Voranschlag für 1993 (nicht veröffentlicht im BBl); BBl, 1993, IV, S. 604; Amtl. Bull. StR, 1993, S. 857; Amtl. Bull. NR, 1993, S. 2213 ff und 2223; NZZ, 2.12. und 14.12.93.
[50] NZZ, 20.4.94.
[51] Bund, 23.4.93; NZZ, 28.4. und 29.4.93. Einzelne Kantone: JdG, 22.4.93 (GE); 24 Heures, 22.4.93 (VD); Bund, 19.3.93 (BE) ; NZZ, 12.3.93 (ZH). Siehe auch wf, Dok., 9.8.93 und Lit. Bangerter.
[52] TA, 25.2.94 (ZH); SGT. 23.2.94 (AR); wf, Dok., 1.2.93.
[53] TA und BaZ, 30.11.93. Siehe auch Lit. Witschard.
[54] NZZ, 30.11.93.
[55] BZ, 6.12.93. Allg. zu den Bundessubventionen siehe auch wf, Dok, 15.11.93.
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