<<>>
Sozialpolitik
Sozialversicherungen
Der Nationalrat lehnte die Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta erneut ab. - Mit dem IDA-FiSo-Bericht wurde eine Gesamtsicht des Finanzierungsbedarfs der Sozialversicherungen des Bundes vorgelegt. - Erstmals seit 1979 schrieb die AHV-Rechnung rote Zahlen. - Drei neue Volksinitiativen zur AHV wurden eingereicht. - Der Bundesrat leitete dem Parlament seine Botschaft zur 3. Revision des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen zu AHV und IV zu. - Die Vorlage zur 4. IV-Revision ging in die Vernehmlassung. - Im Bereich der Krankenversicherungen standen Probleme beim Vollzug des neuen KVG im Zentrum der politischen Diskussion. - Bundesrätin Dreifuss stellte ihren Vorschlag für die Ausgestaltung der Mutterschaftsversicherung vor. - Das Arbeitslosenversicherungsgesetz wurde durch einen dringlichen Bundesbeschluss zu Lasten der Arbeitslosen verschärft.
Grundsatzfragen
Die totalrevidierte Bundesverfassung soll, wenn es nach dem Willen des Bundesrates geht, ein deutliches Bekenntnis zur Sozialstaatlichkeit enthalten. Das Gewicht, das der Sozialpolitik zukommt, wird dadurch unterstrichen, dass der Artikel über die Sozialziele (Art. 33 VE 96) ein eigenständiges Kapitel der neuen Verfassung bildet. Explizit erwähnt und präzisiert werden die Themen soziale Sicherheit, Gesundheit, Arbeit, Wohnen, Bildung und Jugend [1].
Im Rahmen der Legislaturplanung 1995-1999 hielt der Bundesrat fest, dass seit mehreren Jahren die sozialen Unterschiede in der Schweiz wieder zunehmen. Daraus zog er den Schluss, dass zu den wesentlichen Aufgaben der laufenden Legislatur zwei Prioritäten im Bereich der Sozialpolitik gehören, nämlich die Bewahrung der bereits bestehenden Sozialversicherungen durch die Sicherstellung ihrer finanziellen Grundlagen und die Schliessung von Lücken, wo solche offensichtlich sind. Als wichtige subsidiäre Ziele nannte er die Beseitigung von kostentreibenden Strukturen im Gesundheitswesen, die Existenzsicherung aller Einwohner durch eine bessere Koordination bestehender Instrumente (AHV/IV/EL/BVG) sowie einen besseren Schutz der Mutterschaft [2].
Der Bundesrat ernannte den ehemaligen Freiburger SP-Ständerat und amtierenden Direktor des Bundesamtes für Messwesen, Otto Piller, zum neuen Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV). Er tritt dort am 1. Januar 1997 die Nachfolge von Walter Seiler an, der infolge Erreichens der Altersgrenze aus seinem Amt ausscheidet [3].
Erstmals wurde eine globale Umverteilungsrechnung für das System der sozialen Sicherheit und Gesundheit erstellt. Die Studie kam zum Schluss, dass 1994 Transfers in der Höhe von 29 Mia Fr. von der aktiven Bevölkerung zu den Rentnern sowie 4 Mia Fr. zu den Kindern und Jugendlichen erfolgten. Eine Betrachtung der Umverteilung zwischen Generationen in der AHV zeigte, dass vor allem die Eintrittsgeneration, welche keine oder im Vergleich zu den späteren Versicherten nur geringe Beiträge eingezahlt hat, einen hohen Gewinn ausweist. Aber auch für die mittlere Generation ist die AHV kein Verlustgeschäft, da sich für sie immerhin noch eine reale Kapitalrendite von 1,6% ergibt. Die Umverteilung zwischen den Geschlechtern betrug 1994 rund 16 Mia Fr. zugunsten der Frauen. Dieser Betrag resultiert im wesentlichen aus dem Umstand, dass die Haushalts- und Erziehungsarbeit der Frauen nicht monetär entschädigt wird und somit darauf keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden. Zudem haben Frauen eine höhere Lebenserwartung als Männer und nehmen somit auch länger Leistungen aus den Sozialversicherungen in Anspruch. In einem alternativen Szenario wurde deshalb die Frauenarbeit der Erwerbstätigkeit gleichgesetzt. Dieses Szenario zeigte eine wesentlich geringere Umverteilung von den Männern zu den Frauen auf [4].
In der Frühjahrssession überwies der Nationalrat ein Postulat Weber (sp. AG), welches den Bundesrat bittet zu prüfen, mit welchen Mitteln und Verfahren auf einfache und kostenneutrale Art fiskalische (und andere) Anreize für die Unternehmen geschaffen werden können, die besonders sozialverträglich wirtschaften, d.h. ihre Unternehmensstrukturen den Bedürfnissen der schwächeren Glieder auf dem Arbeitsmarkt (ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Frauen, Jugendliche, Behinderte) anpassen [5]. Ein Postulat Hochreutener (cvp, BE), welches den Bundesrat bittet, eine nationale Konferenz zur Findung des Konsenses in der sozialen Frage einzuberufen, wurde ebenfalls angenommen [6].
Für die Frage eines garantierten Mindesteinkommens siehe oben, Teil I, 7b (Sozialhilfe). Zur angespannten Sozialpartnerschaft vgl. oben, Teil I, 7a (Arbeitswelt).
top
 
Der Umstand, dass der Nationalrat die bereits traktandierte Ratifizierung der Sozialcharta aus der Sommersession kippte, liess bereits erahnen, dass dieses Regelwerk im Parlament einen schwereren Stand haben dürfte als 1993, als die grosse Kammer noch knapp einer diesbezüglichen parlamentarischen Initiative der SP-Fraktion Folge gegeben hatte [7]. In der Herbstsession übernahm der Nationalrat auf Antrag der CVP-Fraktion weitgehend die inzwischen publizierte Stellungnahme des Bundesrates, wonach eine Ratifizierung aus aussenpolitischen Gründen zwar wünschenswert und juristisch möglich wäre, aus innenpolitischer und wirtschaftlicher Sicht jedoch im jetzigen Moment als nicht zwingend erscheine. Die Vorlage wurde mit 107 gegen 70 Stimmen an die Kommission zurückgewiesen mit dem Auftrag, einen neuen Vorschlag zu unterbreiten, wenn weitere Gesetzesanpassungen vorgenommen seien. Bereits 1995 hatte der Bundesrat, der 1983 und 1987 noch für eine Ratifikation eingetreten war, in seinem 6. Bericht über das Verhältnis der Schweiz zu den Konventionen des Europarates der Ratifizierung der Sozialcharta die Priorität B/C zugeteilt und sie dementsprechend nicht in seine Legislaturplanung 1995-1999 aufgenommen [8].
Hauptstreitpunkt war diesmal Art. 12 Abs. 3 der Charta, welcher die Vertragsparteien verpflichtet, sich zu bemühen, das System der sozialen Sicherheit fortschreitend auf einen höheren Stand zu bringen. Die Mehrheit der FDP, die SVP und die Rechtsaussen plädierten deshalb auf Nichteintreten und erst in zweiter Priorität auf Rückweisung an die Kommission. Sie argumentierten, die Forderung nach einem kontinuierlichen Ausbau des Sozialversicherungssystems stehe völlig quer zur heutigen Wirtschaftslage; zudem atme die Charta den längst überholten Geist der 60er Jahre, als unter dem Eindruck der Hochkonjunktur alles möglich schien. Die Ratslinke stellte demgegenüber dar, dass diese Bestimmung der Charta nicht zwangsläufig zu einem quantitativen Ausbau der Sozialwerke führe; das Kontrollorgan des Europarates lasse durchaus auch qualitative Verbesserungen als solche gelten. Das Abkommen verlange konkret nur Mindeststandards, welche von der Schweiz schon heutzutage bei weitem übertroffen würden. Zudem rücke sich die Schweiz in ein eigenartiges Licht, wenn sie weiterhin neben Liechtenstein und San Marino das einzige Land in Westeuropa bleibe, welches das Regelwerk noch nicht ratifiziert hat. Die CVP schliesslich sprach sich grundsätzlich für eine Genehmigung des Abkommens aus, brachte jedoch aus Angst vor einer neuerlichen Ablehnung den schliesslich erfolgreichen Rückweisungsantrag ein [9].
top
 
Nach dem Ständerat hiess auch der Nationalrat einstimmig die Vorlage des Bundesrates gut, mit welcher die Stellung der internationalen Beamten schweizerischer Nationalität gegenüber der AHV/IV/EO und der ALV neu geregelt wird. Demnach bleiben diese Beamten nur noch auf freiwilliger Basis den schweizerischen Sozialversicherungen angegliedert, wobei sie wählen können, ob sie allen Versicherungszweigen oder nur der ALV angehören wollen [10].
top
 
Wie versprochen legte der Bundesrat im Frühsommer den Bericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe (IDA FiSo) vor, welche sich während mehr als einem Jahr intensiv mit der künftigen Finanzierung der Sozialwerke auseinandergesetzt hatte. Der IDA-Fiso-Bericht, die erste systematische Darstellung des Finanzierungsbedarfs aller Sozialversicherungszweige in Abhängigkeit vom wirtschaftlichen Wachstum und der demographischen Entwicklung, bestätigte grosso modo die bereits früher genannten Zahlen, verfeinerte sie aber noch und erweiterte die Perspektiven bis ins Jahr 2025. Die Prognose, dass zur Sicherung der bisherigen Leistungen gemäss Referenzszenario (durchschnittliches BIP-Wachstum von 1,3% bis 2010 und von 0,5% zwischen 2010 und 2025) bis zum Jahr 2010 bzw. 2025 zusätzliche Mittel in der Grössenordnung von knapp 30 Mia Fr. pro Jahr (6,8 Mehrwertsteuerprozente oder 5,2 Lohnprozente) resp. rund 52 Mia Fr. (weitere 6,2 Mehrwertsteuerprozente oder 4,7 Lohnprozente) beschafft werden müssten, provozierte rechts und links ganz unterschiedliche Reaktionen. Arbeitgeber und bürgerliche Parteien orteten eine gewaltige Finanzierungslücke und zogen daraus den politischen Schluss, es genüge nicht, über neue Finanzierungsmodalitäten zu reden, es gelte jetzt vielmehr, die Leistungen der Sozialversicherungen kritisch zu durchleuchten und den Finanzierungsmöglichkeiten anzupassen. Gewerkschaften und SP auf der anderen Seite kritisierten, die vorausgesagte Finanzierungslücke basiere auf zu pessimistischen Wirtschaftsprognosen, und sie verlangten, vornehmlich bei der Krankenversicherung, welche die Hälfte der zusätzlich benötigten Mittel bindet, dringend Sparmassnahmen vorzunehmen [11].
Bundesrätin Dreifuss wehrte sich vehement gegen alle Versuche, die Finanzlast des Sozialstaates dadurch zu erleichtern, dass man das Versicherungskonzept durch das Fürsorgeprinzip ersetzt, da damit der Mittelstand geopfert würde. Sie gab ihrer Überzeugung Ausdruck, dass erfolgreiche Schweizer Unternehmen nicht nur bei Abgaben und Gesetzesvorschriften günstige Rahmenbedingungen bräuchten, sondern auch auf eine soziale Infrastruktur angewiesen seien, welche die gesellschaftliche Stabilität garantiert. In ihren Augen sind deshalb der Einsatz für die Erhaltung des sozialen Netzes und der Kampf für die wirtschaftliche Standortqualität der Schweiz nicht voneinander zu trennen [12].
Anfangs Herbst diskutierte der Bundesrat, gestützt auf den IDA-FiSo-Bericht, die Weiterentwicklung der Sozialversicherungswerke. Dabei vertrat er die Überzeugung, dass sich das schweizerische Sozialversicherungssystem bewährt hat und kein radikaler Systemwechsel erforderlich ist. Dennoch nahm er die finanziellen Entwicklungsperspektiven mit Sorge zur Kenntnis. Zur Ergänzung der von der Arbeitsgruppe vorgenommenen Analyse beschloss er deshalb, eine Folgearbeitsgruppe IDA FiSo 2 einzusetzen. Sie soll die sozialen und finanziellen Auswirkungen beleuchten, die sich aus einem Aus- oder Abbau bestimmter Sozialversicherungsleistungen ergeben würden. Um den Prüfungsrahmen abzustecken, definierte der Bundesrat einen Katalog von Leistungen im Rahmen von AHV, IV, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, bei denen Ausbau- oder Abbauelemente zu prüfen sind. Diese Elemente sind unter Annahme dreier finanzieller Szenarien (beschränkter Ausbau, Weiterführung des heutigen Leistungssystems, gezielter Leistungsabbau) zu beziffern. Im Rahmen seiner Grundsatzdiskussion beschäftigte sich der Bundesrat auch mit der Frage, welche Sozialversicherungsreformen bereits vor Abschluss der Arbeiten der IDA FiSo 2 an die Hand genommen werden sollten. Er kam dabei zum Schluss, dass die IV-Revision dringlich ist, und dass die EO-Revision sowie die Errichtung einer Mutterschaftsversicherung nicht weiter aufgeschoben werden sollten. Die Vorarbeiten zur 1. BVG-Revision seien weiterzuführen, um diese Reform gleichzeitig mit der 11. AHV-Revision vorlegen zu können [13].
Für die im Rahmen des Voranschlags 1997 beschlossenen Sanierungsmassnahmen der Bundesfinanzen in den Bereichen AHV und ALV siehe weiter unten und oben, Teil I, 5 (Voranschlag 1997).
top
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Erstmals seit 1979 rutschte die AHV-Rechnung mit einem Minus von 28 Mio Fr. (1995: + 9 Mio Fr.) in die roten Zahlen ab. Die Rentenzahlungen, die mit 24 449 Mio Fr. gegen 99% der Gesamtausgaben ausmachten, stiegen um 1,3%. Weil 1996 keine Rentenanpassung fällig war, ist diese Zunahme fast ausschliesslich der Alterung der Bevölkerung zuzuschreiben. Das Vermögen der AHV ging auf 23 807 Mio Fr. zurück [14].
Bei der Beratung der Legislaturplanung 1995-1999 verlangte eine vom Nationalrat überwiesene Kommissionsmotion, dass der Bundesrat beauftragt wird, noch vor Mitte der Legislatur einen Gesetzesentwurf zur Einführung des in der Verfassungsabstimmung bereits grundsätzlich bewilligten zusätzlichen Mehrwertsteuerprozentes vorzulegen, um die Finanzierung der demographiebedingten Mehrkosten der AHV rechtzeitig sicherzustellen. Nach längerer Diskussion beschloss der Ständerat, die Motion nur als Postulat beider Räte zu verabschieden. Er folgte damit den Ausführungen von Bundesrat Villiger, der zusagte, die Vorlage noch in der laufenden Legislatur den Räten zuzuleiten, sich aber nicht auf einen genauen Zeitpunkt verpflichten lassen wollte [15].
Die Behandlung zweier Motionen führte in der Sommersession des Nationalrates zu einer ausgiebigen Diskussion über die Dringlichkeit der zu ergreifenden Massnahmen zur langfristigen Finanzierung der AHV. Die vom Ständerat bereits angenommene Motion Schiesser (fdp, GL) forderte die Bereitstellung der Botschaft zur 11. AHV-Revision bis zum Sommer 1998. Eine Motion der FDP-Fraktion verlangte, dass diese Revision noch vor Ende der Legislaturperiode (1999) zu verabschieden sei. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission wollte den Bundesrat nicht unter zeitlichen Druck setzen, da zwar das Ziel klar sei, nicht aber der Weg. Um Vermittlung bemühte Stimmen forderten daher die vorgängige Bildung eines breiten Konsenses. Mehrere Redner und Rednerinnen hielten demgegenüber dafür, es sei nun Zeit, rasch zu zeigen, wohin der Weg führen soll. Dafür müssten zwei Jahre ausreichen. Berichte und Grundlagen seien zur Genüge vorhanden. Diese Meinung obsiegte in der Abstimmung, bei welcher die beiden Motionen mit 94 zu 83 bezw. 103 zu 71 Stimmen gutgeheissen wurden. Die Motion der FDP-Fraktion wurde vom Ständerat ebenfalls angenommen [16].
Bei den dringlichen Massnahmen zur Entlastung des Voranschlags 1997 beantragte der Bundesrat dem Parlament mit Erfolg, auf den im Rahmen der 10. AHV-Revision ab 1997 vorgesehenen jährlichen Sonderbeitrag des Bundes von 170 Mio Fr. für die anfängliche Mehrbelastung durch die Flexibilisierung des Rentenalters bis zum Jahr 2002 zu verzichten. Die Möglichkeit der Versicherten zum Vorbezug soll dadurch nicht geschmälert werden. Ein Rückweisungsantrag der SP wurde im Nationalrat mit 99 zu 63 Stimmen abgelehnt und der Vorschlag des Bundesrates schliesslich mit 95 zu 53 angenommen [17].
Eine mit der 10. AHV-Revision versehentlich beschlossene Entlastung von Selbständigerwerbenden mit bescheidenem Einkommen wurde wieder korrigiert. Wegen des Formfehlers drohte den Sozialwerken ab 1998 ein Beitragsausfall von 25 Mio Fr. pro Jahr. Der Bundesrat hatte seinerzeit beantragt, den Beitragssatz für Selbständigerwerbende sowie Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber von 7,8 auf 8,4% zu erhöhen; entsprechend sollte auch die sogenannte sinkende Beitragsskala für Personen mit bescheidenem Einkommen erweitert werden. Die Räte hatten die Heraufsetzung des Beitragssatzes abgelehnt, die Einkommensgrenze, ab welcher der Normalsatz geschuldet wird, dennoch erhöht. Der Bundesrat beantragte deshalb den Räten eine entsprechende Änderung der Art. 6 und 8 AHVG, welche diskussionslos angenommen wurde [18].
Die 1994 vom Schweizerischen Kaufmännischen Verein lancierte Volksinitiative "für eine Flexibilisierung der AHV - gegen die Erhöhung des Rentenalters für Frauen" wurde mit 143 405 gültigen Stimmen eingereicht. Die beiden Volksinitiativen der Grünen, die Initiative "für ein flexibles Rentenalter ab 62 für Mann und Frau" und die Initiative "für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern" kamen, wenn auch etwas knapper, mit 116 636 resp. 113 153 gültigen Unterschriften ebenfalls zustande [19].
Der Verwaltungsrat des AHV-Ausgleichsfonds beschloss eine Neuausrichtung seiner Anlagepolitik. Künftig soll ein Teil des Gesamtvermögens von rund 27 Mia Fr. in Schweizer Aktien und Fremdwährungsobligationen angelegt werden dürfen. Ziel dieser Massnahme ist es, die Rendite des Gesamtvermögens, die in den letzten Jahren durchwegs unter der Marke von 4% lag, zu verbessern. Ermöglicht wird die Abkehr von der bisherigen Anlagepolitik durch den Umstand, dass auf den 1. Januar 1997 das revidierte AHV-Gesetz in Kraft tritt, welches erstmals seit 1948 ein begrenztes Engagement in Aktien zulässt [20].
top
 
Nachdem 1995 die Vorschläge zur 3. EL-Revision in der Vernehmlassung auf weitgehende Zustimmung gestossen waren, beauftragte der Bundesrat das EDI, die diesbezügliche Botschaft auszuarbeiten, welche Ende November zuhanden des Parlaments verabschiedet wurde. Den Bedenken der Kantone bezüglich der Kostenbelastung wurde dabei Rechnung getragen. Demnach belaufen sich die Mehrkosten nur noch auf 60 Mio Fr., wovon der Bund einen Viertel, die Gemeinden und Kantone den Rest tragen. Die Revision beinhaltet materielle Verbesserungen für Bezüger und Bezügerinnen mit eigenem Haushalt. So soll neu nicht mehr der Netto-, sondern der Bruttomietzins für den Abzug massgebend sein. Um die Situation von Rentenberechtigten mit einer selbstbewohnten Liegenschaft, aber mit bescheidenem Einkommen zu erleichtern, soll inskünftig erst der 75 000 Fr. übersteigende Liegenschaftswert als Vermögen angerechnet werden. Schliesslich soll die bei den EL geltende Karenzfrist für in der Schweiz wohnhafte Ausländerinnen und Ausländer von bisher 15 auf 10 Jahre herabgesetzt werden. Auf die in der Vergangenheit mit mehreren parlamentarischen Vorstössen verlangte Benachrichtigung der allenfalls Bezugsberechtigten von Amtes wegen wurde verzichtet, doch soll die Information durch eine Beilage zur Steuererklärung verbessert werden [21].
Für rund 15 000 Personen erlosch auf Beginn des Berichtsjahres der Anspruch auf Ergänzungsleistungen zu AHV und IV, weil die Krankenversicherungsprämie nicht mehr über die EL, sondern über das Prämienverbilligungssystem (s. unten) finanziert wurde. Da einige Kantone die Einkommensgrenzen für die Anspruchsberechtigung auf Prämienverbilligung sehr tief ansetzten, führte dies dazu, dass viele EL-Bezüger und -Bezügerinnen eine materielle Schlechterstellung in Kauf nehmen mussten, weil sie dadurch den Anspruch auf EL verloren. Angeregt durch verschiedene parlamentarische Vorstösse führte deshalb der Bundesrat auf dem Verordnungsweg eine Neuregelung der EL-Berechtigungsberechnung ab 1.1.1997 ein, nach welcher der Betrag für die Krankenkassenprämien separat ausgewiesen wird [22].
top
Invalidenversicherung (IV)
Die Aufwendungen der staatlichen Invalidenversicherung haben in den letzten Jahren markant zugenommen, 1996 um 7,1% auf 7313 Mio Fr. Das Defizit nahm von 343 Mio Fr. (1995) auf 427 Mio Fr. zu. Dieser Anstieg wurde unter anderem auf den Personalabbau in der Wirtschaft zurückgeführt: Menschen, die bis anhin trotz Krankheit oder Behinderung beschäftigt wurden, finden keine Anstellung mehr; andere sind den steigenden Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt nicht gewachsen und werden krank oder invalid. Wie der IDA-FiSo-Bericht zeigte, erhöhen sich die Ausgaben der IV bei tiefem Wachstum markant, gehen aber in Zeiten wirtschaftlicher Erholung nicht im selben Mass zurück [23].
Die Eidg. AHV/IV-Kommission diskutierte die Ziele der anstehenden 4. IV-Revision. Dabei wurde der Realisierung in zwei Etappen grundsätzlich zugestimmt. Mit der ersten Etappe wird die finanzielle Konsolidierung angestrebt, und zwar einerseits durch eine Erhöhung des Beitragssatzes sowie andererseits durch verschiedene Sparmassnahmen. In der zweiten Etappe sollen verschiedene Vorschläge zur massvollen Erweiterung des Leistungskatalogs geprüft werden. Zudem sind Massnahmen zur besseren Kostensteuerung vorgesehen. Der Bundesrat nahm von diesem Bericht Kenntnis und bat das EDI, diesen im Hinblick auf eine rasch einzuleitende Vernehmlassung zu ergänzen und dabei vor allem die finanziellen Interdependenzen zur EO-Revision und zur Mutterschaftsversicherung zu berücksichtigen. Die Vorlage ging Mitte Dezember in die Vernehmlassung [24].
Im Rahmen ihrer Aufsichtsbefugnisse liessen die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat durch die Parlamentarische Verwaltungskontrollstelle untersuchen, ob die Beiträge der IV an Organisationen der privaten Invalidenhilfe noch gerechtfertigt seien, und ob der Vollzug dieser Gesetzesbestimmung effizient und zweckmässig sei. Die Evaluation führte zum Ergebnis, dass die Regelung nach Art. 74 IVG auch heute ihre Berechtigung hat, dass aber im Vollzug gewisse Mängel bestehen. Es wurden verschiedene Empfehlungen zuhanden des Bundesrates formuliert. Dieser nahm im Sommer zum Bericht Stellung. Er hielt fest, dass das BSV bereits an der Umsetzung der Empfehlungen arbeitet. Es werde eine grundsätzliche Neuausrichtung angestrebt. Das künftige Konzept soll auf den Grundsätzen von Bedarf, leistungsorientierter Steuerung und Wirkungsanalysen basieren. Vom heutigen System der nachträglich geschuldeten Beiträge soll mittelfristig Abstand genommen werden [25].
Mit einer Änderung der IV-Verordnung setzte der Bundesrat auf den 1. April eine Bestimmung in Kraft, nach welcher Bau- und Betriebsbeiträge an Institutionen für erwachsene Behinderte inskünftig nur noch gewährt werden, wenn für diese Einrichtungen ein kantonaler oder interkantonaler Bedarf nachgewiesen wird. Auf den 1. Januar 1997 wird der Bedarfsnachweis auch auf die Dienstleistungsangebote der privaten Invalidenhilfe ausgedehnt. Damit soll die Entwicklung des Angebotes vermehrt inhaltlich und finanziell gesteuert werden [26]. Die Ausrichtung von IV-Beiträgen für behinderte Kinder wird künftig mit Pauschalabgeltungen an die Kantone vereinfacht. Bisher wurden die Beiträge direkt an die Institutionen überwiesen [27].
top
Berufliche Vorsorge
Angesichts der steigenden Zahl der Konkurse von Vorsorge-Einrichtungen wird die Frage der Haftung immer wichtiger. Der Nationalrat verabschiedete deshalb diskussionslos eine entsprechende (in ein Postulat umgewandelte) Motion und ein Postulat Rechsteiner Rudolf (sp, BS) sowie ein Postulat Rechsteiner Paul (sp, SG). Der Ständerat übernahm seinerseits eine im Vorjahr vom Nationalrat verabschiedete parlamentarische Initiative Rechsteiner (sp, SG), welche die Ausdehnung des Insolvenzschutzes auf den ausserobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge verlangt. Abweichend vom Nationalrat bezog er zudem die Ansprüche der Selbständigerwerbenden in die Deckung mit ein. Eine ebenfalls zusätzlich eingefügte Bestimmung erlaubt es nicht nur den Sammelstiftungen, sondern in besonderen Fällen auch Gemeinschaftseinrichtungen, die Insolvenzdeckung zu beanspruchen. Der Nationalrat stimmte diesen Änderungsvorschlägen diskussionslos und einstimmig zu [28]. Der Nationalrat überwies zudem ein Postulat Keller (sd, BL), welches erreichen möchte, dass die Arbeitgeber keine Darlehen mehr aus den firmeneigenen Pensionskassen entnehmen können [29]. Der Bundesrat nahm seinerseits eine Verschärfung der Verordnung vor, mit welcher mehr Transparenz und Sicherheit bei der Vermögensanlage der Pensionskassen erreicht werden soll. Insbesondere müssen inskünftig die Risiken von Finanzderivaten in der Bilanzierung besser zum Ausdruck kommen [30].
Im Rahmen der Diskussionen des PUK-Berichts über die Pensionskasse des Bundes nahmen beide Kammern eine Motion der PUK an, welche verlangt, dass die heute gemäss Gesetzgebung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge dem Bundesrat zustehende und teilweise an das BSV delegierte Oberaufsicht über die Aufsichtsorgane BVG einer Behörde übertragen wird, die eine wirksame Ausübung dieser Kontrolle zu garantieren vermag [31].
Gegen den Willen einer rot-grünen Minderheit, welche argwöhnte, hier gehe es um ein verkapptes Steuergeschenk an die Vermögenden, beschloss die sozialpolitische Kommission des Nationalrates, einer parlamentarischen Initiative Nabholz (fdp, ZH) Folge zu geben, welche beantragt, die steuerlich privilegierte Säule 3a sei auch für Nichtberufstätige zu öffnen. Nabholz hatte dabei vor allem die Frauen im Visier, welche zugunsten von Erziehungs- und Betreuungsarbeiten auf eine Erwerbstätigkeit verzichten, aber auch Arbeitslose und Invalide. Eine analoge Empfehlung der Rechtskommission des Ständerates wurde diskussionslos verabschiedet [32].
Einstimmig genehmigte der Nationalrat eine 1995 vom Ständerat gutgeheissene Motion Frick (cvp, SZ) zur Einführung der Witwerrente im BVG. Der Rat nahm zudem ein Postulat Seiler (svp, BE) an, welches den Bundesrat einlädt zu prüfen, welche Anpassungen und Entscheide zu treffen sind, damit diese Witwerrente schnellstmöglich eingeführt wird [33].
Der Bundesrat beschloss, dass ab 1.1.97 Arbeitslose während der Dauer ihres Taggeldbezugs dem BVG unterstellt bleiben und somit minimal gegen Tod und Invalidität versichert sind. Noch offen blieb aber, wie die Last auf die Arbeitslosen und die Kasse aufgeteilt werden soll [34].
Ein Postulat Thür (gp, AG), welches den Bundesrat einladen wollte, einen Bericht zu erstellen, der die Vor- und Nachteile einer freien Wahl der Pensionskasse unter Aufrechterhaltung des Obligatoriums aufzeigt, wurde von Loeb (fdp, BE) bekämpft und deshalb vorderhand der Diskussion entzogen [35].
Zu den Vorstellungen der Grünen Partei zur Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge siehe unten, Teil IIIa, (GPS).
top
Krankenversicherung
Die immer deutlicher werdenden Vollzugsprobleme beim revidierten KVG gaben in der Frühjahrssession der eidgenössischen Räte Anlass zu zahlreichen Vorstössen. In drei dringlichen Interpellationen stellten die Fraktionen der CVP, SP und SVP im Nationalrat eine Reihe von Fragen. Diese betrafen vorab die Prämienentwicklung sowie die kantonalen Prämienverbilligungen. Von sozialdemokratischer Seite wurde Dringlichkeitsrecht gefordert, um die Kantone zur vollen Ausschöpfung des Prämienverbilligungsvolumens zu zwingen. In der Debatte stimmte zwar die Mehrheit des Rates mit der auch von Bundesrätin Dreifuss geäusserten Meinung überein, dass es nach kaum drei Monaten verfrüht wäre für eine fundierte Kritik des neuen Gesetzes, da insbesondere die teilweise erst geplanten Mechanismen zur Kostendämpfung mehr Zeit bräuchten, um ihre Wirkung zu entfalten. Unwidersprochen blieb demgegenüber die Feststellung, dass das Gesetz überstürzt - d.h. ohne ausreichende Vorbereitungs- und Anpassungszeit - eingeführt worden sei. Zu vielen unbestimmten Begriffen fehle noch die authentische Interpretation, was zu weiterer Verunsicherung beitrage [36].
Tags darauf widmete sich auch der Ständerat den Fragen um die Krankenversicherung. Mit 24 zu 6 Stimmen lehnte er es ab, eine Motion Brunner (sp, GE) zu unterstützen, die einen dringlichen Bundesbeschluss zur Senkung der Krankenkassenprämien für Familien verlangte. Die Motionärin bezweckte damit, die von den Kantonen nicht beanspruchten Prämienverbilligungsbeiträge den Familien zugute kommen zu lassen [37].
In der Sommersession lehnte die kleine Kammer recht deutlich eine Motion Rochat (lp, VD) ab, welche eine Änderung des KVG in dem Sinn verlangte, dass es für die Kassen möglich sein soll, das dritte Kind und alle weiteren Kinder einer Familie von der Prämie zu befreien. Bundesrat und Ratsmehrheit verwiesen darauf, dass eine der zentralen Bestimmungen des neuen KVG die Gleichbehandlung aller Versicherten in der Grundversicherung sei. Mit ähnlichem Stimmenverhältnis verwarf der Rat auch eine Empfehlung Rochat zur Neubemessung der finanziellen Reserven der Krankenkassen. Hingegen nahm er ein Postulat Saudan (fdp, GE) an, welches anregt, jenen Kantonen, die dies wünschen, ein gewisses Mitspracherecht bei der Festsetzung der Prämien einzuräumen [39].
Auch der Nationalrat überwies in der Sommersession mehrere Postulate, welche sich mit den Vollzugsproblemen des KVG befassten. Das Anliegen der Befreiung von der Beitragspflicht ab dem dritten Kind wurde von der Waadtländer FDP-Abgeordneten Langenberger aufgenommen, welche auch die Möglichkeit verlangte, während des Militärdienstes die Krankenkasse sistieren zu können, wie dies im alten KVG der Fall war. Eymann (lp, BS) regte an, der Bundesrat solle eine Arbeitsgruppe einsetzen, um Massnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz des neuen KVG und flankierende Massnahmen auszuarbeiten, die allenfalls in Beiträge zur Kostensenkung münden könnten. Grobet (sp, GE) verlangte eine Verordnungsänderung, mit welcher die Aufsichtskompetenz des Bundes auf die Kantone ausgedehnt werden soll, damit auch diese Regelwidrigkeiten, insbesondere in bezug auf die Versicherungsprämien und die von den Leistungserbringern verursachten Kosten, feststellen können [40]. Hingegen lehnte der Rat eine Motion Gonseth (gp, BL), welche mit einer Änderung des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag die Gleichstellung von Frau und Mann auch in den Zusatzversicherungen erreichen wollte, selbst in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Postulatsform ab [41]. Eine Motion David (cvp, SG), welche verlangte, dass der Bundesrat den Prozentsatz des anrechenbaren Einkommens und Vermögens für die Prämienverbilligung mit dem Ziel eines einheitlichen Vollzugs solle bestimmen können, wurde in der Wintersession auf Antrag des Bundesrates als Postulat überwiesen. Dieser erinnerte daran, dass dieses Modell ursprünglich vom Bundesrat vorgeschlagen war, dass aber das Parlament - auf Drängen der Kantone - bewusst einer föderalistischen Lösung zugestimmt habe, weshalb es kaum statthaft wäre, nach so kurzer Zeit diese zentrale Bestimmung wieder zu verändern [42].
Die Krankenversicherung war auch das Hauptthema der von-Wattenwyl-Gespräche der vier Bundesratsparteien vor der Wintersession. Die Spitzen von CVP, FDP, SP und SVP waren sich einig, dass trotz Missbehagen in der Bevölkerung das neue KVG nicht schon wieder revidiert werden sollte. Einmal mehr wurde festgestellt, dass man vor dem Inkrafttreten des Gesetzes den Vollzugsaufwand unterschätzt habe. Daraus leiteten die Parteien allerdings unterschiedliche Forderungen ab. Während die SP darauf pochte, dass die Kantone die Prämienverbilligungsbeiträge des Bundes vermehrt auslösen und allenfalls dazu gezwungen werden müssten, setzten sich die Bürgerlichen für Zurückhaltung bei der Erweiterung des Leistungsangebots in der Grundversicherung ein und erwogen allenfalls eine Erhöhung der Franchisen. Bundesrätin Dreifuss versprach, das BSV werde inskünftig die Prämien der Krankenkassen nicht nur buchhalterisch kontrollieren, sondern auch für mehr Transparenz bei der Tarifgestaltung sorgen. Sie drohte jenen Kantonen, welche die Bundesbeiträge nicht voll ausschöpfen mit einer Intervention des Bundes, falls nicht mindestens jene Personen in den Genuss von Verbilligungen kämen, denen dies in der Abstimmungskampagne versprochen worden sei [43].
Zu kantonalen Volksinitiativen für die 100%ige Ausrichtung der Prämienverbilligungen in den Kantonen siehe unten, Teil II, 5c. Für die Vorstellungen der SP im Krankenversicherungsbereich, wie sie am Parteitag vom November in Davos zum Ausdruck kamen, siehe unten, Teil IIIa, SPS.
Im Sommer beschloss der Bundesrat, bei der Festsetzung des Bundesbeitrags an die Prämienverbilligungen auch die durchschnittlichen Prämien der Krankenversicherung in den einzelnen Kantonen einzubeziehen. So sollten nach dem neuen Verteilschlüssel die Kantone Waadt (+17,2 Mio Fr.), Genf (+15 Mio Fr.), Zürich (+6,2 Mio Fr.), Tessin (+2,6 Mio Fr.) und Baselstadt (+2 Mio Fr) bedeutend stärker unterstützt werden, währenddem die Subventionen an die Kantone St. Gallen (-8,4 Mio Fr.), Thurgau (-4,9 Mio Fr.), Graubünden (-3,7 Mio Fr.) und Appenzell Innerrhoden (-315 000 Fr.) zum Teil drastisch gekürzt würden. Dies rief jene Kantone aus der Ost- und Zentralschweiz auf den Plan, welche sich seit Jahren durch eine bescheidenere medizinische Infrastruktur für eine Eindämmung der Gesundheitskosten eingesetzt hatten. Ihnen stiess besonders auf, dass mit dieser Massnahme jene Kantone (BS, GE, ZH) zu den Profiteuren zählen, welche ein besonders hohes Volkseinkommen aufweisen, und die in den vergangenen Jahren kaum Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen ergriffen haben. Elf Ost- und Zentralschweizer Kantone - Schaffhausen, Thurgau, Graubünden, St. Gallen, beide Appenzell, Aargau, Nidwalden, Glarus, Schwyz und Luzern - beschlossen daraufhin, über Standesinitiativen den Bundesrat zu veranlassen, seinen Entscheid wieder rückgängig zu machen. Im Ständerat wurde die Abstimmung über eine gleichlautende Empfehlung Schiesser (fdp, GL) bis zur Behandlung der Standesinitiativen aufgeschoben [44].
Zum Preisdruck durch die Neuregelung der Spitex-Dienste und für die Kontroverse um die Ultraschalluntersuchungen bei Schwangerschaft siehe oben, Teil I, 7b (Gesundheitspolitik).
Mit einem Postulat verlangte Nationalrat und Konsumentenschützer Vollmer (sp, BE), die Krankenkassenprämien seien in den Landesindex der Konsumentenpreise aufzunehmen, da sie ein bedeutender Faktor der generellen Teuerung seien. Das für die Erstellung des Teuerungsindexes verantwortliche Bundesamt für Statistik konterte, die Krankenkassenprämien hingen nicht nur vom Preis der Gesundheitspflege, der bereits im Index enthalten ist, sondern auch von der Menge der erbrachten Leistungen ab. Aus diesem Grund würde die Aufnahme der Krankenkassenprämien in die für die Festsetzung des Preisindexes massgebende Liste der Güter und Dienstleistungen diese in unzulässiger Weise verzerren. Das Postulat wurde dennoch angenommen [45].
Das neue KVG verpflichtet die Kantone zur bedarfsgerechten Spitalplanung und zur Erstellung einer Liste mit jenen Spitälern, die künftig die Berechtigung erhalten, Patienten zu Lasten der sozialen Krankenversicherung zu behandeln. Ende November stellte Zürich als erster grosser Kanton seine Spitalliste vor und gab diese in eine Vernehmlassung. Die Umsetzung dieser Vorschläge würde zu einem radikalen Reinemachen im Gesundheitswesen führen, soll doch bis ins Jahr 2005 in Zürich ein knappes Viertel der Akutbetten in den öffentlichen Spitälern verschwinden. Im Zeichen grösserer Effizienz durch Synergie will die Zürcher Gesundheitsdirektion im gleichen Zeitraum sechs Regionalspitäler schliessen oder zusammenlegen. Sie erhofft sich davon Einsparungen von 60 Mio Fr. pro Jahr [46].
Nachdem auch mehrere kleine Kantone der Ost- und Zentralschweiz ihre Spitallisten publiziert hatten, gingen beim BSV reihenweise Beschwerden von Privatspitälern ein, welche in dieser Aufzählung nicht berücksichtigt worden waren. Der Bundesrat hiess die Beschwerden zumindest teilweise gut und verfügte, dass die Kantone ihre Spitalplanung noch einmal überprüfen müssen und dabei gehalten sind, sämtliche bestehenden Kapazitäten einzubeziehen, also sowohl die kantonalen wie die ausserkantonalen, die öffentlich subventionierten Spitäler wie die Kliniken mit privater Trägerschaft. In seinen Erwägungen betonte der Bundesrat, dass die Spitalplanung eines der Hauptinstrumente zur Kosteneindämmung darstelle. Er räumte ein, dass die Kriterien für eine objektive und transparente Evaluation der verschiedenen Leistungserbringer in den meisten Fällen fehlen. Erst wenn die öffentlichen und privaten Spitäler ihre Kosten und Leistungen nach einer einheitlichen Methode berechneten, könne das beste Preis/Leistung-Verhältnis ermittelt werden. Die Ausführungsbestimmungen zum neuen KVG verlangen deshalb von den Kantonen, bis Ende 1996 dem Bundesrat einen gemeinsamen Vorschlag über die Kostenberechnung und die Leistungsstatistik vorzulegen [47].
Eine parteiübergreifende Parlamentariergruppe bestehend aus den Abgeordneten Gross (sp, TG), Heberlein (fdp, ZH), Eymann (lp, BS) und Hochreutener (cvp, BE) übernahm eine alte Forderung von Gesundheitsökonomen und propagierte die Abschaffung der kantonalen Subventionen für die öffentlichen Spitäler. Diese sollten stattdessen direkt den Versicherten zukommen. Dies würde zu gleich langen Spiessen für öffentliche und private Spitäler sowie für die stationären und die (nicht subventionierten) ambulanten Behandlungen führen. Dadurch würden auch die Versicherten mehr Einblick in die effektiven Kosten erhalten. Dieser Vorschlag erhielt Unterstützung vom Präsidenten der Sanitätsdirektorenkonferenz und - etwas weniger einhellig - von den Krankenkassen. Er wurde jedoch von einer Arbeitsgruppe der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit unter Hinweis auf die Kompetenz der Kantone abgelehnt [48].
Für die Lancierung einer Volksinitiative "für freie Arzt- und Spitalwahl" siehe oben, Teil I, 7b (Gesundheitspolitik).
Eine vom Bundesrat eingesetzte Arbeitsgruppe empfahl neue gesetzliche Regelungen, um den Persönlichkeitsschutz der Krankenversicherten zu gewährleisten. In ihrem Bericht warnten die Experten, dass die heutigen Auskunftspraktiken zur Diskriminierung in Arbeit und Gesellschaft führen könnten. Der Bericht machte auf die zahlreichen Schnittstellen zwischen Arbeitswelt und Krankenversicherung aufmerksam. Sie forderten insbesondere, dass Betriebsärzte nicht zugleich als Vertrauensärzte einer Krankenkasse wirken dürfen, wenn der Versicherte im selben Betrieb arbeitet. Die Versicherungen sollen ärztliche Unterlagen, die sie zur Prüfung von Arztrechnungen erhalten, spätestens nach fünf Jahren vernichten. Zudem sei der Datenaustausch zwischen verschiedenen Versicherungszweigen (Grund-, Taggeld-, Privatversicherung) zu beschränken. In gleicher Weise äusserte sich auch der Datenschutzbeauftragte, der die Forderung der Krankenkassen zurückwies, mit den Arztrechnungen stets auch über medizinische Diagnosen informiert zu werden. Diese Verquickung der Daten stösst auch der FMH sauer auf; sie bemängelte, trotz Verschlüsselung seien immer noch Rückschlüsse von Medizinalstatistiken auf einzelne Personen und sensible Daten über sie möglich [49].
top
Unfallversicherung
Eine Motion Steinemann (fp, SG) für die Privatisierung der SUVA wurde vom Nationalrat selbst in Postulatsform abgelehnt. In der Beratung meldeten sich neben dem Motionär und Bundesrätin Dreifuss, die darauf hinwies, dass der Bundesrat bereits eine Überprüfung der Effizienz der SUVA angeordnet habe, nur noch zwei Vertreter der FDP-Fraktion zu Wort, allerdings mit diametral entgegengesetzten Auffassungen. Müller (ZH) unterstützte die Privatisierung, Gysin (BL) wandte sich dagegen, da er befürchtete, ein obligatorischer Versicherungsschutz wäre auf dem freien Markt zu einem vernünftigen Preis nicht zu haben; zudem bestehe für den Bund hier auch kein Sparpotential, da die SUVA keine Subventionen bezieht [50].
Die SUVA führt auf 1997 das Bonus-Malus-System auch bei der Nichtberufsunfallversicherung ein. Rund 1400 Betriebe insbesondere im Dienstleistungsbereich werden in Zukunft niedrigere, etwa 1200 Firmen vor allem im Baugewerbe hingegen höhere Prämien bezahlen; für die Mehrheit bleiben die Prämien unverändert [51].
Der Nationalrat hatte im Vorjahr einer parlamentarischen Initiative Suter (fdp, BE) zur Aufhebung der Leistungskürzungen bei grobfahrlässig herbeigeführten Unfällen im Nichtberufsbereich vorläufig Folge gegeben. Damit sollte sichergestellt werden, dass Nichtberufsunfälle den Berufsunfällen, bei denen es aufgrund übergeordneten Rechts keine Leistungskürzungen mehr geben darf, gleichgestellt werden. Bei der konkreten Ausgestaltung der Vorlage durch die Kommission wurde die Möglichkeit der Leistungskürzung im Interesse der Prävention zwar beibehalten, allerdings auf die Taggelder beschränkt, die während maximal zwei Jahren um höchstens 50% gekürzt werden können. Um nicht unschuldige Angehörige mit zu bestrafen, wurden für grobfahrlässig begangene Unfälle die Kürzungen im Bereich der Renten aufgehoben. Vorbehalten bleiben aber weiterhin Unfälle, die in Ausführung eines Verbrechens oder Vergehens herbeigeführt werden. Dies betrifft vor allem das Fahren in angetrunkenem Zustand, welches weiterhin durch Kürzungen im gesamten Leistungsbereich geahndet werden kann [52].
Seit Anfang des Berichtsjahres sind alle Arbeitslosen bei der SUVA gegen Nichtbetriebsunfälle versichert; bisher erstreckte sich der Schutz lediglich auf jene Arbeitslosen, die schon vorher versichert waren. Die Prämie - derzeit 3,1% - wird von der Arbeitslosenentschädigung abgezogen [53]. Eine Motion Brunner (sp, GE) im Ständerat und eine analoge Motion Steinegger (fdp, UR) im Nationalrat, welche beantragten, dass ein Teil dieser Prämie von der Arbeitslosenversicherung übernommen werden soll, wurden auf Antrag des Bundesrates, der die Angelegenheit noch vertieft prüfen möchte, nur als Postulat überwiesen [54].
top
Mutterschaftsversicherung
Im Rahmen der Legislaturplanung 1995-1999 präzisierte der Bundesrat seine Vorstellungen zu einer Mutterschaftsversicherung. Im Zentrum steht für ihn der Erwerbsersatz für berufstätige Mütter. Er möchte aber auch prüfen, in welcher Form Leistungen an nicht erwerbstätige Mütter ausgerichtet werden sollen [55].
Die gemeinsame Frauenplattform der Bundesratsparteien, die sich im Vorjahr abgezeichnet hatte, wurde am Rand des 5. schweizerischen Frauenkongresses (siehe unten, Teil I, 7d, Frauen) bekräftigt. Danach sollten die Mutterschaftsleistungen für erwerbstätige Frauen während des 16wöchigen Mutterschaftsurlaubs je hälftig aus Arbeitgeberbeiträgen und allgemeinen Bundesmitteln finanziert werden. Aus Gründen der Akzeptanz wurde auf Lohnprozente verzichtet und die Plafonierung der Leistungen auf der Basis der AHV-Grenzbeiträge (rund 70 000 Fr. pro Jahr) vorgeschlagen. Nicht erwerbstätige Mütter sollten viermal die monatliche AHV-Mindestrente (970 Fr.) erhalten. Auch für diese Leistungen war eine Finanzierung durch die öffentliche Hand vorgesehen. Arbeitgeber-Direktor Hasler signalisierte umgehend, dass für die Mitglieder seines Verbandes jede echte Mutterschaftsversicherung im jetzigen Zeitpunkt undenkbar sei. Allenfalls könne über eine garantierte Lohnfortzahlung von acht Wochen diskutiert werden. Diese Meinung vertrat auch Gerwerbeverbands-Präsident Triponez. Die Frauenplattform geriet aber auch durch ein unglücklich formuliertes Communiqué der SP-Frauen, in welchem ein 100%iger Lohnersatz ohne Plafonierung und eine teilweise Finanzierung über Lohnprozente verlangt wurde, wieder ins Wanken, doch setzte sich schliesslich die Überzeugung durch, dass die Mutterschaftsversicherung nur eine Chance habe, wenn alle Frauen am gleichen Strick ziehen. Präsentiert wurde ein neuerlicher Kompromissvorschlag, nach welchem sowohl erwerbstätige als auch nichterwerbstätige Frauen Mutterschaftsleistungen während 16 Wochen erhalten sollen. Deren Finanzierung müsste von der ganzen Bevölkerung über Steuern getragen werden, wobei die Belastung der Arbeitgeber durch Sozialabgaben nicht weiter ansteigen sollte [56].
Mitte Juni präsentierte Bundesrätin Dreifuss ihren Kollegen ihren Vorschlag für die Mutterschaftsversicherung. Danach sollen alle Frauen in den Genuss von 16 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub gelangen. Die Lohnfortzahlung an die berufstätigen Mütter (693 Mio Fr. pro Jahr) würde über eine Erhöhung der Lohnprozente von 0,24%, die Entschädigung an die nichtberufstätigen Mütter (125 Mio Fr.) zu Lasten der Bundeskasse erfolgen. Der Bundesrat nahm den Vorschlag durchaus wohlwollend zur Kenntnis, vertagte aber seinen Entscheid über die Form der Finanzierung. Kaum zwei Wochen später distanzierte sich Finanzminister Villiger jedoch bereits wieder von der Aussage, der Bundesrat habe dem Modell grundsätzlich zugestimmt, und er sprach sich für eine Lösung aus, die allein die erwerbstätigen Frauen berücksichtigt. Gleichzeitig scherten auch die FDP-Frauen aus der gemeinsamen Plattform aus, indem sie einen Brief von Vertreterinnen der CVP, SP und SVP, welche die Aufschiebung eines verbindlichen Beschlusses kritisierten, nicht unterzeichneten. Nach der Sommerpause fiel der für August versprochene Entscheid über die Finanzierung erneut nicht. Der Bundesrat nahm die Diskussion erst wieder bei seiner Beratung des IDA-FiSo-Berichts im September auf. Dabei beschloss er, die Frage der Finanzierung erneut auszusetzen und an die anstehenden Revisionen von IV und EO zu koppeln [57].
Die Vorstellungen von Bundesrat Villiger wurden von FDP-Parlamentarierinnen der beiden Kammern aufgenommen. Der Ständerat befasste sich in der Wintersession mit einer Motion Spoerry (fdp, ZH), die erreichen wollte, dass erwerbstätige Frauen in jedem Fall für die im Arbeitsgesetz festgesetzte achtwöchige Pause nach der Geburt eines Kindes einen Lohn erhalten. Sprecherinnen der CVP (Simmen, SO) und der SP (Brunner, GE) wie auch Bundesrätin Dreifuss wandten sich gegen diese "Minimallösung", da sie befürchteten, dass dadurch der Weg zu einer echten Mutterschaftsversicherung verbaut würde. Mit Stichentscheid des Präsidenten wurde die Motion abgelehnt [58].
top
Arbeitslosenversicherung
Weil sich die Beschäftigungslage weiter verschlechterte, beantragte der Bundesrat mit dem zweiten Nachtrag zum Voranschlag 1996 dem Parlament mit Erfolg einen Kreditnachtrag von 550 Mio Fr. für die rückzahlbaren Darlehen an die Arbeitslosenversicherung. Die A-fonds-perdu-Beiträge für das laufende Jahr wurden von 225 Mio Fr. auf 300 Mio Fr. aufgestockt [59].
Knapp ein Jahr nach Inkrafttreten des ersten Teils der 2. Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) musste das Regelwerk bereits wieder über einen dringlichen Bundesbeschluss abgeändert werden. In der Dezembersession beschlossen die Räte bei der Behandlung des Budgets 1997 weitere Ausgabenkürzungen. Die Zumutbarkeitsgrenze für die Annahme einer neuen Stelle wurde dabei von bisher 70% auf 68% des versicherten Verdienstes gesenkt. Taggelder, die 130 Fr. übersteigen, werden ab Januar 1997 um 3%, Taggelder unter 130 Fr. um 1% gekürzt. Bei Personen mit Unterhaltspflichten gegenüber eigenen Kindern beträgt die Kürzung generell 1%. Ab 1. Juli 1997 werden die Taggelder um weitere 0,3% bis 1,7% gekürzt, um damit die Arbeitslosen in der beruflichen Vorsorge minimal für Tod und Invalidität zu versichern. Die Kurzarbeitsentschädigung beträgt neu 78% des anrechenbaren Verdienstes (bisher 80%). Auf das Erbringen von A-fonds-perdu-Beiträgen durch den Bund wird ab 1997 verzichtet. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Streichung der Schlechtwetterentschädigung lehnte das Parlament hingegen ab, da den Einsparungen erhebliche Mehrausgaben gegenüberstünden. Mit diesen Massnahmen wird der Bundeshaushalt um 200 Mio Fr. entlastet [60].
Der Bundesrat setzte den zweiten Teil des im Sommer 1995 vom Parlament verabschiedeten revidierten AVIG auf den 1. Januar 1997 in Kraft. Die Änderungen betreffen zur Hauptsache das neue Taggeldregime mit altersabhängigen und besonderen Taggeldern, den Anspruch auf vorübergehende Beschäftigung oder Kompensationszahlungen bei ungenügendem Angebot, die Pflicht der Kantone, ein Mindestangebot von 25 000 Jahresplätzen für Wiedereingliederungsmassnahmen bereitzustellen, sowie die Neugestaltung der Beratung und Kontrolle, die inskünftig auf regionaler Stufe - durch die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) - erfolgen wird. Ferner wurden die Bestimmungen über die Dauer der Einstellung in der Anspruchsberechtigung verschärft und die Karenzzeit bei Kurzarbeit von zwei auf drei Tage erhöht. In einer neuen, auf zwei Jahre befristeten Verordnung wurde zudem die Förderung des Vorruhestandes geregelt. Diese Massnahme sieht vor, dass Arbeitgeber, die den freiwilligen Ruhestand eines Mitarbeiters mitfinanzieren und an dessen Stelle eine arbeitslose Person einstellen, unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützungszahlungen der ALV erhalten [61].
top
Weiterführende Literatur
Allenspach, H., "Soziale Sicherheit in der Kontroverse", in Die Volkswirtschaft, 69/1996, Nr. 5, S. 12 ff.
"Die Anpassung der Renten der AHV und der beruflichen Vorsorge an die wirtschaftliche Entwicklung", in CHSS, 1996, Nr. 2, S. 56 ff. (Schwerpunktthema).
Bauer, R., "Soziale Dienstleistungen, Qualitätsdiskurse und die Entpolitisierung des Sozialstaats. Ein inhaltsanalytischer Drei-Länder-Vergleich", in Schweizerische Zeitschrift für Politische Wissenschaft, 2/1996, Nr. 1, S. 247 ff.
Bolderson, H. / Mabbett, D., "Kostendämpfung in komplexen Systemen der sozialen Sicherheit: Die Grenzen der Zielausrichtung", in Internationale Revue für soziale Sicherheit, 1996, Nr. 1, S. 3 ff.
Brombacher, M.-V., "Zur Entstehung der Abkommen über soziale Sicherheit, unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklung in der Schweiz", in CHSS, 1996, Nr. 5, S. 263 ff.
Cattacin, S., "Die Transformation des Schweizer Sozialstaates. Überlegungen zu seiner Entwicklungslogik", in Schweizerische Zeitschrift für Politische Wissenschaft, 2/1996, Nr. 2, S. 89 ff.
Dolechal, J., "Die zwischenstaatliche Koordination der sozialen Sicherheit: bilateral für die Schweiz - multilateral in der EU", in CHSS, 1996, Nr. 6, S. 328 ff.
Farago, P., Nationaler Konsens am Ende? Auf der Suche nach einem neuen Gesellschaftsvertrag, Luzern 1996.
Le financement des assurances sociales suisses, 1996, Nr. 2-3 des Bulletins Aspects de la sécurité sociale, hg. von der "Fédération suisse des employés d'assurance sociale".
Flückiger, Y. / Suarez Cordero J., Analyse économique des différentes propositions de réforme du financement des assurances sociales, Genève (publications du Laboratoire d'économie appliquée no 7) 1995.
Füglistaler-Wasmer, P. / Pedergnana-Fehr, M., Visionen einer sozialen Schweiz, Bern (Haupt) 1996.
Gaillard, S., "Finanzierung der Sozialversicherungen: Panik fehl am Platz", in Die Volkswirtschaft, 1996, Nr. 11, S. 64 ff.
Greber, P.-Y. / Fragnière J.-P. (Hg.), La sécurité sociale en Europe et en Suisse, Lausanne 1996.
Interdepartementale Arbeitsgruppe "Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen" (IDA FiSO), Bericht über die Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen, Bern (EDMZ) 1996.
Nadai, E., Gemeinsinn und Eignennutz: freiwilliges Engagement im Sozialbereich, Bern (Haupt) 1996.
Seiler, W., "Soziale Sicherung: Zwischenbilanz!", in CHSS, 1996, Nr. 6, S. 289 ff.
Sigg, R. et al., "Neueste Entwicklungen in der sozialen Sicherheit weltweit", in CHSS, 1996, Nr. 1, S. 6 ff.
Sommer, H. / Schütz, S., Wandel der Lebensformen und soziale Sicherheit, Bern (Haupt) 1996.
Stemmle, D. (Hg.), Soziale Fragen an der Schwelle zur Zukunft, Zürich 1996.
Tschudi, H.-P., Sozialstaat, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht: Schriften aus den Jahren 1983 bis 1995, Zürich 1996.
Tschudi, H.-P., "Das Sozialrecht im Entwurf zu einer reformierten Bundesverfassung von 1995", in Zeitschrift für Sozialversicherung und berufliche Vorsorge, 1996, Nr. 3, S. 194 ff.
Wagner, A., "Reassessing welfare capitalism: community-based approaches to social policy in Switzerland an the United States", in Journal of Community practice, 1995, Nr. 2, S. 45 ff.
Wechsler, M. / Savioz, M., Umverteilung zwischen den Generationen in der Sozialversicherung und im Gesundheitswesen, Bern (EDMZ) 1996.
Zweifel, P. et al., Soziale Sicherung von morgen: ein Vorschlag für die Schweiz, Bern (Haupt) 1996.
Zweifel, P. / Felder, S., Eine ökonomische Analyse des Alterungsprozesses, Bern (Haupt) 1996.
top
 
Kiser, U., Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, Zürich 1996.
top
 
Vetter-Schreiber, I., Staatliche Haftung bei mangelhafter BVG-Aufsichtstätigkeit, Zürich 1996.
top
 
Maurer, A., Das neue Krankenversicherungsrecht, Basel 1996.
Meyrat, M., Auswirkungen der dringlichen Bundesbeschlüsse gegen die Kostensteigerung im Gesundheitswesen, Bern (Universität Bern, IPW) 1996.
top
 
Aeppli, D. et al., Die Situation der Ausgesteuerten, Bern (Haupt) 1996.
Gerhards, G., Grundriss des neuen Arbeitslosenversicherungsrechts, Bern (Haupt) 1996.
Pfitzmann, H. J., "Die zweite Etappe der neuen Arbeitslosenversicherung 1997", in Die Volkswirtschaft, 69/1996, Nr. 12, S. 54 ff.
Schmid, H. / Rosenbaum, E.F. (Hg.), Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenversicherung aus ökonomischer Sicht, Bern (Haupt) 1995.
top
 
[1] BBl, 1997, I, S. 197 ff. und 595.1
[2] BBl, 1996, II, S. 293 ff., insbes. S. 301 und 316 ff. Siehe dazu auch R. Dreifuss, "Crise de l'Etat-Providence, crise de la citoyenneté", in Documenta, 1996, Nr. 3, S. 8 ff.2
[3] JdG, 21.3.96; Presse vom 18.6.96. Siehe auch Lit. Seiler sowie CHSS, 1996, Nr. 6, S. 303 f. (Interview Seiler).3
[4] Lit. Wechsler; Bilanz, 1996, Nr. 11, S. 72 ff.4
[5] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 589 f.5
[6] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1860.6
[7] Bund, 1.6.96. Siehe SPJ 1993, S. 215.7
[8] BBl, 1996, I, S. 439 (Bericht über die Schweiz und die Konventionen des Europarates) und II, S. 293 ff. (Bericht des BR zur Legislaturplanung); Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1729 ff.; NZZ, 4.5.96; Presse vom 5.5.96; SGT, 10.5. und 11.5.96.8
[9] BBl, 1996, II, S. 721 ff. (SGK-NR) und IV, S. 1271 ff. (BR); Amt. Bull. NR, 1996, S. 1729 ff.; NZZ, 25.4.96; Presse vom 3.10.96.9
[10] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 2 ff. und 633 f.; Amtl. Bull. StR, 1996, S. 280; BBl, 1996, I, S. 1352. Siehe auch SPJ 1995, S. 242 f.10
[11] Presse vom 11.6. und 14.6.96; CHSS, 1996, Nr. 4, S. 164 ff. Siehe auch die Pressedienste von CVP (19.6.96), FDP (20.6.96), SP (21.6.96) und SVP (24.6.96) sowie des SGV (24.6.86) und der Arbeitgeber (20.6.96) Vgl. auch H. Allenspach, "Soziale Sicherheit - wie weiter?", in Finanz und Wirtschaft, 31.7.96; H. Schuppisser, "Sozialpolitische Kurskorrektur erforderlich", in NZZ, 24.20.96; P. Triponez, "Der Sozialstaat auf Suche nach dem Konsens", in SGZ, 2.8.96. Die SP überwand ihre anfängliche Skepsis gegenüber einer Finanzierung über die MWSt: R. Strahm, "Weder unsozial noch wachstumsfeindlich: Finanzierung der Sozialversicherungen über Mehrwertsteuer", in NZZ, 27.8.96. Vgl. SPJ 1995, S. 243 f. Zur Zukunft des schweiz. Sozialstaates siehe auch TA, 12.1., 16.1. und 23.1.96; Presse vom 15.5.96 (Tagung der Sozialpartner und der Behörden zum 3-Säulen-Bericht).1
[12] TA, 14.8.96. Unterstützung erhielt Dreifuss auch von einem "Blaubuch" (Lit. Stemmle), an dem 27 europäische Vertreter aus Sozialforschung und Wirtschaft mitgearbeitet haben, und das sich als Gegenmanifest zu dem im Vorjahr von Wirtschaftsführern publizierten "Weissbuch" Mut zum Aufbruch verstand. Vgl. NQ, 3.4.96; SPJ 1995, S. 106 f. und 242.12
[13] Presse vom 24.9. und 19.12.96. Siehe auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Saudan (fdp, GE): Amtl. Bull. StR, 1996, S. 727 ff. Bei der Diskussion des IDA-FiSo-Berichts votierte die vorberatende Kommission des StR unmissverständlich für einen Marschhalt. Sie teilte zwar die Auffassung des BR, dass die Sanierung der IV dringlich sei. Alle anderen Revisionsarbeiten - mit Ausnahme punktueller Anpassungen bei den EL - sollten hingegen zurückgestellt werden, bis der Bericht IDA-FiSo 2 vorliegt (NZZ, 7.9.96; Presse vom 23.10.96).13
[14] Presse vom 8.3.97. Siehe SPJ 1995, S. 243.14
[15] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 767 und 788 ff.; Amtl. Bull. StR, 1996, S. 400 und 412 ff. Siehe dazu auch Ziel R17 in der Legislaturplanung 1995-1999 in BBl, 1996, II, S. 317. Eine Motion Fasel (csp, FR) aus dem Jahr 1994, welche verlangte, das Mehrwertsteuerprozent sei auf den 1.1.96 zu mobilisieren, wurde - da dieser Zeitpunkt bereits überschritten war - nur als Postulat überwiesen (Amtl. Bull. NR, 1996, S. 226 ff.).15
[16] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1117 ff.; Amtl. Bull. StR, 1996, S. 1152 f. Vgl. SPJ 1995, S. 246.1
[17] BBl, 1996, IV, S. 1353 ff.; Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1983 ff. und 2052 f.; Amtl. Bull. StR, 1996, S. 959 ff., 978 und 1142. Zum flexiblen Rentenalter siehe CHSS, 1996, Nr. 5, S. 241 ff.17
[18] BBl, 1996, II, S. 285 ff.; Amtl. Bull. NR, 1401 ff. und 2487; Amt. Bull. StR, 1996, S. 1151 und 1192; BBl, 1996, V, S. 974. Vgl. CHSS, 1996, Nr. 3, S. 132 f.18
[19] BBl, 1996, III, S. 309 f. und V, S. 135 ff. Siehe SPJ 1994, S. 218 f.19
[20] NZZ, 14.11. und 16.11.96; Finanz und Wirtschaft, 20.11.96.20
[21] BBl, 1997, I, S. 1197 ff. Zur Vernehmlassung siehe CHSS, 1996, Nr. 6, S. 313 f. Vgl. auch SPJ 1995, S. 247 f.21
[22] Presse vom 18.6.96. Siehe F. Huber, "Auswirkungen des neuen KVG auf die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV", in CHSS, 1996, Nr. 1, S. 29 ff. und U. Portmann "Ergänzungsleistung zu AHV/IV und Verbilligung der Krankenkassenprämie", a.a.O., Nr. 4, S. 195 ff. Obgleich der BR bereits vier Tage zuvor die Verordnung abgeändert hatte, wurde ein entsprechendes Postulat Rechsteiner (sp, SG) vom NR angenommen (Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1201).22
[23] Bund, 7.8.96; Presse vom 3.9.96. Zur Entwicklung in der IV siehe auch NQ, 16.1.96; BaZ, 9.2.96; Ww, 7.3.96; JdG, 14.3.96; BZ, 19.3.96.23
[24] CHSS, 1996, Nr. 5, S. 226; SHZ, 23.5.96; BBl, 1996, V, S. 933; Presse vom 28.6., 2.7. und 3.12.96; BaZ, 3.7.96; NLZ, 5.7. und 13.7.96; SGT, 19.7.96.24
[25] BBl, 1996, III, S. 449 ff. (GPK) und 470 ff. (BR); Amtl. Bull. NR, 1996, S. 936 ff.; Amtl. Bull. StR, 1996, S. 488 ff. Siehe auch CHSS, 1996, Nr. 6, S. 305 ff. (Umsetzung der 3. IVG-Revision von 1991); TA, 15.11.96.25
[26] CHSS, 1996, Nr. 2, S. 83 f.26
[27] SGT, 26.11.96.27
[28] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 662 f., 1185, 1205, 1207 f. und 1275 f.; BBl, 1996, I, S. 564 (BR und SGK-NR zur pa. Iv. Rechsteiner); Amtl. Bull. StR, 1996, S. 206 ff. und 587; BBl, 1996, III, S. 48 ff. Vgl. SPJ 1995, S. 248 f. Siehe dazu auch J.-P. Landry, "Mehr Transparenz und Sicherheit bei der Vermögensanlage von Pensionskassen", in CHSS, 1996, Nr. 3, S. 130 ff.28
[29] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1859.29
[30] SZ, 24.4.96; BZ, 29.4.96; NZZ, 29.6.96.30
[31] BBl, 1996, V, S. 462; Amtl. Bull. StR, S. 1041; Amtl. Bull. NR, 1996, S. 2270. Zum PUK-Bericht siehe oben, Teil I, 1c (Verwaltung).31
[32] Verhandl. B.vers., 1996, IV, Teil I, S. 37; Presse vom 31.8.96; Amtl. Bull. StR, 1996, S. 777 f. Eine Motion Hochreutener (cvp, BE) des gleichen Inhalts wurde von Goll (frap, ZH) bekämpft und deren Behandlung deshalb verschoben (Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1183 ff.).32
[33] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1117 und 583. Vgl. SPJ 1995, S. 249.33
[34] Presse vom 28.9.96.34
[35] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1860. Die freie Wahl der Pensionskassen war bisher eine neoliberale Forderung. Angesichts mehrerer Finanzdebakel von firmeneigenen Pensionskassen tendieren aber auch immer mehr Vertreter der Linken zur Wahlfreiheit; das Postulat Thür wurde von Rechsteiner (sp, SG) und Zbinden (sp, AG) mitunterzeichnet, wodurch sie sich die Kritik des SGB zuzogen (SGT, 5.11.96).35
[36] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 388 f. Siehe dazu auch die Ausführungen des BR in a.a.O., S. 645 und 1896 f. sowie die Stellungnahme von zwei Spitzenbeamten des BSV in CHSS, 1996, Nr. 2, S. 85 ff. Vgl. auch Presse vom 27.3.96; Ww, 4.4.96; BaZ und NQ, 24.4.96 (Kritik der Ombudsstelle). Im Anschluss an seine Monsterdebatte überwies der Rat ein Postulat Jöri (sp, LU) für einen jährlichen Bericht über die Durchführung der Prämienverbilligungen in den Kantonen und wies eine Motion Zisyadis (pda, VD) ab, welche verlangte, die Kinder unentgeltlich in die Krankenversicherung aufzunehmen (Amtl. Bull. NR, 1996, S. 419 ff.). Anfang Oktober wurde bekannt, dass für 1997 mit einem Prämienschub von durchschnittlich 12% gerechnet werden muss (CHSS, 1996, Nr. 6, S. 317 ff.).36
[37] Amtl. Bull. StR, 1996, S. 216 ff. Siehe auch P. Coullery / R. Kocher, "Der Rechtsbegriff der "bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnisse" nach Artikel 65 KVG", in CHSS, 1997, Nr. 1, S. 24 ff. Vgl. SPJ 1995, S. 249 f.37
[39] Amt. Bull. StR, 1996, S. 386 ff. Der Kanton Genf verlangt die Aufsichtskompetenz über die Kassen als ausschliessliches Recht der Kantone über eine Standesinitiative (Verhandl. B.vers., 1996, IV, Teil I, S. 24). Ähnliche Anregungen kamen auch aus dem TI (TA, 16.10.96; Giornale del Popolo, 29.10.96). VD und NE sowie die Sanitätsdirektorenkonferenz verlangen, bei den Prämienentscheiden zumindest mit einbezogen zu werden (TdG, 11.10.96; NZZ, 22.11.96). Nachdem auch der StR in diesem Sinn an BR Dreifuss geschrieben hatte, reichte NR Berberat (sp, NE) ein von 104 Kolleginnen und Kollegen mitunterzeichnetes diesbezügliches Postulat ein (Verhandl. B.vers., 1996, IV, Teil 2, S. 87).39
[40] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1201 f. und 1203 f.; TW, 3.2.96. Aufgrund all dieser Kritiken gab das EDI im August eine entsprechende Verordnungsänderung in die Vernehmlassung (Presse vom 23.8.96).40
[41] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 757 ff.41
[42] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 2392 f.42
[43] Presse vom 9.11.96. Siehe auch die Ausführungen von BR Dreifuss am Parteitag der SP: Presse vom 18.11.96. Die zahlreichen zu diesem Thema eingereichten parlamentarischen Vorstösse werden erst anlässlich ihrer Diskussion in den Räten behandelt. Dies gilt auch für die Vorschläge einer Arbeitsgruppe der zuständigen NR-Kommission.43
[44] JdG, 22.5.96; NQ, 4.6.96; Presse vom 18.6., 27.7., 23.8., 28.8., 26.9., 20.11. und 3.12.96; Verhandl. B.vers., 1996, IV, Teil I, S. 21 ff.; Amtl. Bull. StR, 1996, S. 783 ff. Schiesser reichte auch ein pa.Iv. ein, mit welcher dem BR die Kompetenz in diesem Bereich entzogen werden soll. Eine analoge pa.Iv. wurde im NR von Raggenbass (cvp, TG) eingereicht (Verhandl. B.vers., 1996, IV, Teil I, S. 38 und 45). Siehe auch R. Kocher, "Die Wirkung der Prämienverbilligung in den Kantonen", CHSS, 1996, Nr. 3, S. 134 ff.; JdG, 18.3.96; Presse vom 27.3.96.44
[45] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1428 f.; Cash, 12.1.96; Presse vom 1.2.96.45
[46] Presse vom 23.11.96 (Zürich). Vgl. K. Müller, "Bedarfsgerechte Spitalversorgung - Voraussetzungen und Kriterien zur Erfüllung des KVG", in CHSS, 1996, Nr. 4, S. 205 ff. Zur immer wieder in die Diskussion gebrachten Rationierung von medizinischen Leistungen siehe P. Atteslander, "Der Patient als Ware. Medizin im Spannungsfeld gesellschaftlicher Erwartungen", in NZZ, 1.3.96. Vgl. auch L'Hebdo, 9.5.96 (Dossier) und Ww, 4.7.96.46
[47] NZZ, 3.7.96; Presse vom 25.10.96. Die schweizerische Gesellschaft für Chirurgie sprach sich in diesem Zusammenhang für den Ausbau der ambulanten Tageschirurgie aus, da damit von den heute bestehenden 40 000 Akutbetten bis zu 30 000 abgebaut werden könnten (Bund, 25.10.96).47
[48] Bund, 25.6., 15.7., 17.8. und 21.8.96; Presse vom 25.10.96.48
[49] Bericht der Arbeitsgruppe "Datenschutz und Analysenliste / Krankenversicherung", Bern (BSV) 1996; SGT, 12.7.96; BaZ, 17.7.96.49
[50] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1411 ff. Siehe SPJ 1995, S. 250.50
[51] SHZ, 23.5.96; Presse vom 29.10.96. Vgl. SPJ 1994, S. 226 f.51
[52] Presse vom 13.9.96. Siehe SPJ 1995, S. 250.52
[53] Presse vom 25.1.96; Gysin, R., "Die Arbeitslosen haben das Nachsehen", in Plädoyer, 1996, Nr. 2, S. 10 ff.53
[54] Amtl. Bull. StR, 1996, S. 441 ff.; Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1194 f.54
[55] BBl, 1996, II, S. 319; BaZ, 8.2.96.55
[56] Presse vom 22.1., 24.1., 19.2., 21.2. und 14.3.96; Ww, 8.2.96; NZZ, 12.3.96. Siehe SPJ 1995, S. 251.56
[57] Presse vom 18.6., 29.6. und 24.9.96. Bei der Diskussion des IDA-FiSo-Berichts verlangte eine klare Mehrheit der vorberatenden Kommission des StR, die Mutterschaftsversicherung sei vorderhand auf Eis zu legen (Presse vom 22.10.96).57
[58] Amtl. Bull. StR, 1996, S. 1182 ff. Im NR wurde eine gleichlautenden Motion von Ch. Egerszegi-Obrist (fdp, AG) eingereicht (Verhandl. B.vers., III, Teil 2, S. 55).58
[59] BBl, 1996, IV, S. 1353 ff.; Amtl. Bull. NR, 1996, S. 2033 f.; Amtl. Bull. StR, 1996, S. 954 ff.; Presse vom 1.10.96. Zu den Zukunftsperspektiven der ALV siehe H.J. Pfitzmann, "Die Arbeitslosenversicherung gestern, heute und morgen", in CHSS, 1996, Nr. 5, S. 254 ff.59
[60] BBl, 1996, IV, S. 1353 ff.; Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1983 ff., 2229 und 2053 ff.; Amtl. Bull. StR, 1996, S. 959 ff. und 1142. Siehe auch oben, Teil I, 5 (Voranschlag 1997). Gegen diesen Beschluss wurde von mehreren kleineren Arbeitnehmerorganisationen vor allem aus der Westschweiz das Referendum ergriffen. Zu den Mehrkosten, zu denen die Aufhebung der Schlechtwetterentschädigung führen würde, siehe F. Henneberger, "Schlechtwetterentschädigung: Notwendig oder überflüssig?", in CHSS, 1996, Nr. 6, S. 320 ff. 60
[61] CHSS, 1996, Nr. 6, S. 286. Ein bereits 1994 andiskutiertes Postulat Loeb (fdp, BE) zur Prüfung einer individuellen Arbeitslosenversicherung auf privater Basis wurde - trotz Opposition von NR Leuenberger (sp, SO) - ganz knapp angenommen (Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1379 f.). Zu den Beschäftigungsprogrammen in den Kantonen siehe auch die Ausführungen des BR in Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1623 ff. Vgl. SPJ 1995, S. 252 ff.61
top