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Bildung, Kultur und Medien
Kultur, Sprache, Kirchen
Am 1. August trat das neue Gesetz über Filmproduktion und Filmkultur in Kraft. – Der Bundesrat verabschiedete die Botschaft zum Bundesgesetz über die Stiftung Schweizerisches Landesmuseum. – Gemäss den Ergebnissen der Volkszählung von 2000 wurde Französisch als Hauptsprache in den 90er Jahren gestärkt.
Kulturpolitik
In der Aprilsession des Nationalrates thematisierten verschiedene Vorstösse die Kulturpolitik des Bundes. Mit einer Motion verlangte Widmer (sp, LU), der Bundesrat solle die Massnahmen zur Rettung des audiovisuellen Kulturguts massiv verstärken und dazu allenfalls die gesetzlichen Grundlagen erweitern. In seiner Stellungnahme erinnerte der Bundesrat an bereits unternommene Anstrengungen, insbesondere die Gründung des Vereins „Memoriav“ und dessen substanzielle Finanzierung durch den Bund (jährlich 1 878 000 Fr. für die Periode 1998-2001). Bundesrätin Dreifuss stellte einen weiteren Bericht in Aussicht, auf dessen Grundlage – und voraussichtlich im Rahmen des geplanten Kulturförderungsgesetzes – eine gesetzliche Regelung für die Stärkung des audiovisuellen Kulturguts vorbereitet werden soll. Mittelfristig möchte der Bundesrat sein finanzielles Engagement für „Memoriav“ noch leicht anheben. Ausgehend von einer Interpellation Galli (cvp, BE) ersuchte Müller-Hemmi (sp, ZH) den Bundesrat ebenfalls mit einer Motion, die Richtlinien zur Unterstützung kultureller Organisationen von nationaler Bedeutung im Sinn von mehr Sicherheit für ihre Finanz- und Tätigkeitsplanung abzuändern sowie den dafür vorgesehenen Kredit, der in den letzten Jahren eingefrorenen worden war, wieder substantiell zu erhöhen. Auf Antrag des Bundesrates wurden beide Motionen als Postulate gutgeheissen [1].
Obgleich der Bundesrat mit der von der Stadt Bern beantragten Erhöhung des Beitrags des Bundes an die kulturellen Institutionen der Bundesstadt von 970 000 auf 1,2 Mio Fr. einverstanden war, lehnte der Nationalrat diese Erhöhung im Voranschlag 2003 mit 110 zu 63 Stimmen ab [2].
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Als Nachfolger von Bernard Cathomas, der 2001 wegen mangelnder Kompetenzen zurückgetreten war, wählte der Stiftungsrat der Pro Helvetia den Germanisten und Musikjournalisten Pius Knüsel zum neuen Direktor der Kulturstiftung. Knüsel, der als Favorit der radikaleren Reformer innerhalb des Stiftungsrates galt, erklärte, sein primäres Ziel sei es, die begonnene Reform zu Ende zu führen. Die Pro Helvetia soll nicht nur zur führenden „Kulturagentur“ werden, welche die unterschiedlichen Kulturakteure zu einer Art Netzwerk verbindet, sondern auch zu einer Vordenkerin der nationalen Kulturpolitik. Insgesamt strebe er eine schlankere, aber effizientere Institution an, die sich aktiver und offensiver verhalte, sich klarer profiliere als bisher und sich gegen aussen auch besser darstelle [3].
Im Sommer 2000, als der Stiftungsrat der Pro Helvetia sehr kontrovers über eine Neuausrichtung und Bereinigung der Strukturen diskutierte, hatte Nationalrat Zbinden (sp, AG) eine Motion eingereicht, in welcher er eine stärkere Einflussnahme der Bundesbehörden auf die Arbeit der Stiftung und allenfalls eine Neufassung des gesetzlichen Auftrags verlangte. In seiner Antwort vom Herbst des gleichen Jahres verwies der Bundesrat darauf, dass die Pro Helvetia eine autonome Stiftung der Eidgenossenschaft ist, weshalb eine Einmischung des Bundes in die stiftungsinterne Meinungsbildung grundsätzlich nicht opportun sei. Auf seinen Antrag – und weil die Reform 2001 zum Abschluss gekommen war – überwies der Nationalrat den Vorstoss lediglich als Postulat [4].
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Am 1. August trat das revidierte Gesetz über Filmproduktion und Filmkultur in Kraft. Mit dem neuen gesetzlichen Rahmen entfallen die Bewilligungspflicht für den Filmverleih sowie für den Bau oder die Umwandlung von Kinosälen. Stattdessen liefern die Verleiher und Kinobetreiber in Zukunft Zahlen, die es dem Bund erlauben, eine genaue Statistik über die in der Schweiz gezeigten Filme zu führen. Bundesrätin Dreifuss erinnerte die Branche noch einmal eindringlich an ihre Selbstverantwortung und die Verpflichtung, die kulturelle und sprachliche Vielfalt des Kinoangebots sicherzustellen. Die im Gesetz verankerte erfolgsabhängige Filmförderung „Succès cinéma“ war bereits auf Anfang Jahr in Kraft gesetzt worden [5].
Im Rahmen des Filmfestivals von Locarno wurde der um knapp eine Million auf 50,4 Mio Fr. aufgestockte „Pacte de l’audiovisuel“ zwischen SRG SSR idée suisse und den unabhängigen Schweizer Filmproduzenten für die Jahre 2003 bis 2005 unterzeichnet. Die Filmschaffenden werden künftig für Fernsehausstrahlungen ihrer Werke besser entschädigt [6].
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Ende November verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Stiftung Schweizerisches Landesmuseum (SLM). Heute gehört das SLM, das acht Museen in allen Landesteilen umfasst und dessen Hauptsitz in Zürich ist, zum BAK. Der Bundesrat will die Museumsgruppe nun als Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit verankern. Von der neuen Rechtsform und der strategischen Führung über einen Leistungsauftrag verspricht sich der Bund eine Effizienzsteigerung. Als Stiftung hat es das SLM aus Sicht des Bundesrates einfacher, Drittmittel zu erwirtschaften und mögliche Mäzene auf sich aufmerksam zu machen. Wichtigste Finanzquelle bleiben aber weiterhin die Beiträge, mit denen der Bund die Leistungen des SLM abgilt. Der Zahlungsrahmen unterliegt einem parlamentarischen Beschluss. Die Liegenschaften und Museen bleiben im Eigentum des Bundes, ebenso die Sammlungsgegenstände [7].
Im Projektwettbewerb für die Sanierung und Erweiterung des Landesmuseums Zürich stach ein junges Architekturbüro aus der Schweiz die gesamte internationale Konkurrenz aus. Das siegreiche Team will den heutigen Verwaltungstrakt durch einen Neubau ersetzen, der sich wie eine Schlange durch den Platzspitz-Park und um den vor über 100 Jahren erstellten „Türmchenbau“ zieht, wobei alte und neue Gebäude miteinander verbunden werden. Gegen das Projekt regte sich Widerstand aus Kreisen der Natur- und Heimatschützer. Sie kritisierten insbesondere den Einbezug des Platzspitz und verlangten, der Neubau sei gesondert an einem anderen Standort zu erstellen. Nach mehreren öffentlichen Hearings mit Architekten und Museumsfachleuten liessen sich die Kritiker allerdings weitgehend besänftigen [8].
Der Entscheid des Bundesrates, den Erweiterungsbau aus dem laufenden Finanzplan zu streichen und vorerst nur die Sanierungsarbeiten am bestehenden Bau auszuführen, stiess bei Stadt und Kanton Zürich auf Unverständnis. Die beiden Zürcher Vertreter im Ständerat, Spoerry (fdp) und Hofmann (svp) erklärten ihre Bereitschaft, sich dafür einzusetzen, dass dieser Entscheid noch einmal überdacht wird. Die WBK des Nationalrates möchte ebenfalls verhindern, dass sich der Neubau verzögert. Als Ausweg aus dem Engpass regte sie eine teilweise private Finanzierung mit Staatsgarantie an. Im Ständerat kam es ausgehend von einer Interpellation Spoerry zu einer kurzen Landesmuseums-Debatte. Bundesrätin Dreifuss erklärte, der Bundesrat erachte die Sanierung und den Neubau als gleichwertige Anliegen, müsse das Projekt jedoch aus finanziellen Gründen etappieren [9].
Obgleich es das meistbesuchte Museum der Schweiz ist, kämpft das Verkehrshaus der Schweiz (VHS) in Luzern seit Jahren mit finanziellen Problemen. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Gründungsmitglieder und Hauptträger Post, Swisscom, SBB und Swissair aus dem bisherigen Engagement mit jährlichen Pauschalbeiträgen lösen und das Museum nur noch punktuell unterstützen wollen. Angesichts dieser Sachlage und der angestrebten Neuordnung im Bereich Landesmuseum verlangte der Trägerverein, das VHS dem Landesmuseum zu unterstellen. Dieses Anliegen nahm Nationalrat Widmer (sp, LU) mit einer von 133 Abgeordneten unterzeichneten Motion auf. Das VHS doppelte mit einem Gesuch an das EDI nach und ersuchte gleichzeitig darum, den bis Ende 2003 befristeten Leistungsauftrag zu verlängern. Der Bundesrat antwortete ausweichend. Er zeigte sich bereit, den Leistungsauftrag zu erstrecken; beim Anschluss ans SLM winkte er mit der Begründung ab, dieses könne mit seinen momentanen Ressourcen keine weiteren operativen Aufgaben übernehmen [10].
Mit einem Postulat wies Ständerat Maissen (cvp, GR) auf die prekäre Situation des Schweizerischen Alpinen Museums (SAM) hin, dessen finanzielle Existenz wegen der aufgekündigten Unterstützung durch die Standortgemeinde Bern ab 2004 nicht mehr gesichert ist. Er forderte den Bundesrat auf, das SAM in das Ausführungskonzept des Kulturartikels der revidierten Bundesverfassung einzubeziehen und als Museum von nationaler Bedeutung mit einem entsprechenden Leistungsauftrag unter der Ägide des Bundes weiterzuführen. Der Bundesrat erklärte sich bereit, die Frage zu prüfen, wollte aber die künftige Federführung nicht präjudizieren, weshalb er beantragte, diesen Punkt des Postulats abzulehnen. Maissens Argument, ohne verstärktes Engagement des Bundes riskiere das Museum eine baldige Schliessung, setzte sich im Rat jedoch durch, der mit 15 zu 2 Stimmen den Führungsauftrag ebenfalls überwies [11].
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Mit einer bereits 2000 eingereichten Motion ersuchte Nationalrat Zisyadis (pda, VD) den Bundesrat, vom Prinzip der Handels- und Gewerbefreiheit abzuweichen und in der gesamten Schweiz einen einheitlichen Buchpreis einzuführen. In seiner Antwort erinnerte der Bundesrat daran, dass er in Ausführung eines Postulates Widmer (sp, LU) von 1999 das BAK und das Seco beauftragt hatte, in einem Bericht die kultur- und arbeitsmarktpolitische Bedeutung der Buchpreisbindung darzustellen. Vor der eingehenden Prüfung dieses Berichtes wollte er sich aber auf keine verbindliche Marschrichtung verpflichten lassen, weshalb er erfolgreich Umwandlung in ein Postulat beantragte [12]. Da sich BAK und Seco nicht auf einen gemeinsamen Nenner einigen konnten, beschloss der Bundesrat im Juli, von einem externen Bericht, der die Vorteile der Buchpreisbindung höher wertete als die Nachteile, zwar Kenntnis zu nehmen und ihn zu veröffentlichen, in der Sache selber aber nicht Stellung zu beziehen, sondern das Urteil des vom Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband angerufenen Bundesgerichts abzuwarten. Die Lausanner Richter hiessen die Beschwerde zumindest teilweise gut. Sie hoben den Entscheid der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen auf und wiesen die Sache zur Neubeurteilung an die Wettbewerbskommission zurück. Diese hatte 1999 den Buchhändlern und Verlegern verboten, die Buchpreisbindung aufrecht zu erhalten [13].
Ende November erschien der erste Band des „Historischen Lexikons der Schweiz“ (HLS) Damit wurde das grösste je vom Bund unterstützte geisteswissenschaftliche Projekt gedruckt greifbar. Das Grobkonzept für das HLS wurde ab 1985 entworfen, 1987 bewilligte der Bund das Vorhaben und finanzierte es ab 1988 mit durchschnittlich 3 Mio Fr. pro Jahr. Das Werk wird dereinst auf 9600 Seiten 36 000 Artikel umfassen und erscheint gleichzeitig in Deutsch, Französisch und Italienisch [14].
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Der Nationalrat nahm ein Postulat Baumann (svp, TG) für eine Anpassung des im URG geregelten Vergütungssystems für den Eigengebrauch von technischen Verfahren an, die nicht eigentlich unter den Begriff des „geistigen Eigentums“ fallen. Damit sollen die auf leeren Datenträgern erhobenen Pauschalgebühren durch eine auf den einzelnen Nutzungsvorgang bezogene Abgeltung ersetzt werden. Gemäss Baumann soll sich die neue Regelung an die EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft anlehnen. Überwiesen wurde auch ein Postulat Sommaruga (sp, BE), welches den Bundesrat ersucht, zur Einführung der nationalen Erschöpfung für audiovisuelle Werke sowie zur Frage Stellung zu nehmen, inwiefern diese Neuregelung die kulturelle Vielfalt des Angebotes von audiovisuellen Werken einschränkt. Dieses Postulat betrifft eine Änderung des URG, die im Rahmen des neuen Filmgesetzes vorgenommen wurde und dazu führte, dass ab dem 1. August der Verkauf von nicht ausdrücklich für die Schweiz lizenzierten Spielfilm-DVDs verboten wurde [15].
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Der seit Jahren dauernde Kulturgüterstreit zwischen den Kantonen St. Gallen und Zürich um die Rückgabe der im zweiten Villmergerkrieg (1712) von Zürich erbeuteten Kunstgegenstände soll Sache des Bundesrates werden. Nachdem er eine Klage vor Bundesgericht erwogen hatte, teilte der Kanton St. Gallen im September mit, er habe in Bern um Vermittlung ersucht. Die Kantonsregierung erklärte ihren vorläufigen Verzicht auf eine Klage mit der „freundeidgenössischen Verpflichtung, nach einer gütlichen Einigung zu suchen“, eine Haltung, die der Kanton Zürich begrüsste. Aufgrund einer Bestimmung der neuen Bundesverfassung (Art. 44 Abs. 3) erklärte sich der Bundesrat bereit, die beantragte Vermittlerrolle zu übernehmen [16].
Eine ähnliche Kontroverse, der Kulturgüterstreit zwischen Glarus und St. Gallen um die Werdenberger Akten konnte beigelegt werden. Die aufgearbeiteten Dokumente aus der Glarner Herrschaftszeit in den St. Galler Regionen Werdenberg und Wartau (1517-1798) bleiben in Glarus. Den St. Gallern werden aber Originaldokumente für Ausstellungen zur Verfügung gestellt [17].
In Basel wurde Ende Januar das neue Schauspielhaus eingeweiht. Die Finanzierung des 29 Mio Fr. teuren Neubaus war erst möglich geworden, nachdem 1998 anonym bleiben wollende Frauen 7,3 Mio Fr. zur Verfügung gestellt hatten. Viele weitere Spender waren ihrem Beispiel gefolgt und hatten schliesslich mehr als 20 Mio Fr. aufgebracht [18].
Nur relativ knapp, mit rund 53% Ja-Stimmen, nahmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Zürich zwei Finanzvorlagen zum Schauspielhaus an (2,5 Mio für die Kostenüberschreitungen beim Umbau des Schiffbaus, 3,88 Mio als Erhöhung der jährlichen Subvention). Das Resultat wurde einerseits als Bekenntnis der Stadt zu ihrem Theater, andererseits als Warnung an die Leitung des Schauspielhauses gewertet, da die Besucherzahlen in der Spielsaison 2001/2002 eingebrochen waren (um 40% bei den Abonnementen). Weil er die Voraussetzungen für einen Neuanfang als nicht gegeben erachtete, löste der Verwaltungsrat Anfangs September per Ende Saison 2002/2003 den Vertrag mit dem renommierten Intendanten des Schauspielshauses, Christoph Marthaler auf. Unter dem Druck der Öffentlichkeit zeigten sich Stadtbehörden und Verwaltungsrat schliesslich aber bereit, die Zusammenarbeit mit Marthaler um mindestens ein Jahr zu verlängern. Bedingung war allerdings eine strengere Kostenkontrolle sowie weitere Einsparungen. Zurückgreifen könnte das Schauspielhaus allenfalls auch auf eine Defizitgarantie des Kantons von maximal 2,5 Mio Fr. [19].
In Bern begann mit der Grundsteinlegung der eigentliche Bau des Paul-Klee-Zentrums im Osten der Stadt. Das Museum, das dereinst 4000 Klee-Bilder beherbergen wird, soll 2005 fertiggestellt sein [20].
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Sprachen
Französisch als im Alltag hauptsächlich verwendete Sprache ist in der Schweiz in den 90er Jahren gestärkt worden, Deutsch blieb mit 63,7% (1990: 63,6%) konstant, während Italienisch und Rätoromanisch gesamtschweizerisch zurückgingen. Das zeigte die Analyse der definitiven Ergebnisse der Volkszählung 2000. Französisch nahm um 1,2 Prozentpunkte auf 20,4% zu. Die Zunahme war doppelt so stark wie bei der schweizerischen Wohnbevölkerung insgesamt (+6,0%). Der starke Zuwachs erfolgte vor allem in den Kantonen Genf und Waadt, aber auch im französischen Sprachgebiet der zweisprachigen Kantone Wallis und Freiburg sowie in den meisten deutschsprachigen Kantonen. Die Erosion des Italienischen und des Rätoromanischen setzte sich fort, allerdings mit 1,1 resp. 0,1 Prozentpunkten weniger stark als im Jahrzehnt zuvor (-7,6% und -0,6%). Der Rückgang des Italienischen war ausschliesslich auf die Abnahme der italienischsprachigen ausländischen Bevölkerung zurückzuführen (durch Rückwanderung oder Übernahme des Deutschen oder Französischen als Hauptsprache). Im Tessin erfuhr das Italienische sogar eine Stärkung (+9,1%), während das Deutsche an Bedeutung verlor. Ein Symbol für diese Entwicklung ist der Wechsel der ursprünglich rein deutschsprachigen Walsergemeinde Bosco/Gurin zum italienischen Sprachgebiet. Wie bereits früher erfolgte der Rückgang des Rätoromanischen vor allem in der Diaspora der deutschsprachigen Kantone (-11,4%); im Kanton Graubünden selber betrug er 8,9%. In fünf Bündner Gemeinden änderte sich die Sprachmehrheit zugunsten des Deutschen.
Obwohl der Ausländeranteil zwischen 1990 und 2000 von 18,1% auf 20,5% zugenommen hat, blieb der Anteil der Nicht-Landessprachen konstant (8,9% resp. 9,0%), wobei sich allerdings deren Zusammensetzung stark veränderte. Das Serbokroatische behauptete seine Stellung als „4. Landessprache“, während Portugiesisch, Spanisch und Türkisch von Albanisch überflügelt wurden. Prozentual stark zugenommen haben auch Russisch sowie afrikanische und übrige Sprachen. Als zentralen Trend der 90er Jahre bezeichnete das BFS die deutliche Verbesserung der sprachlichen Integration der Ausländerinnen und Ausländer: 62,3% (1990: 56,7%) gaben als Hauptsprache eine der Schweizer Landessprachen an. Sowohl bei der ersten wie bei der zweiten Generation von Zuwanderern lag 2000 der Anteil jener, die eine Landessprache als Hauptsprache angaben, je nach Herkunft um 10 bis 35% höher als 1990 [21].
Der Entwurf zum Sprachengesetz wurde in der Vernehmlassung tendenziell positiv aufgenommen, weshalb der Bundesrat dem EDI den Auftrag erteilte, auf dieser Basis und in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Botschaft auszuarbeiten. Die Notwendigkeit zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage war bei den Kantonen unbestritten, doch lehnten sie alle Vorschläge ab, welche ihre Kompetenzen in den Bereichen Schule und Bildung tangieren könnten. Mit Ausnahme der SVP, die keinen Gesetzgebungsbedarf sah, hiessen alle Parteien ein Sprachengesetz grundsätzlich gut. Breite Zustimmung fanden die Abschnitte über die Amtssprachen des Bundes, über die Förderung der mehrsprachigen Kantone sowie des Rätoromanischen und Italienischen. Die Bundesratsparteien forderten darüber hinaus eine angemessene Vertretung der Sprachregionen in der Bundesverwaltung. Unterschiedlich wurde der Abschnitt über die Förderung der Verständigung und des Austauschs beurteilt. Während SP, Grüne und EVP hier dem Bund durchaus eigene Kompetenzen einräumen wollten, äusserten sich FDP und CVP aus föderalistischen sowie finanzpolitischen Gründen eher zurückhaltend. Allgemein gut aufgenommen wurde der vorgesehene Austausch von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften zwischen den Sprachregionen. Mehrere Vernehmlassungsteilnehmer bedauerten, dass sich der Entwurf nicht zur Frage der Landessprachen als erste Fremdsprache im Unterricht und damit zu der Kontroverse über das Frühenglisch äussert. Drei französischsprachige und drei zweisprachige Kantone (GE, NE, JU, VS, FR und BE), drei Parteien (Grüne, EVP, SD) sowie die Erziehungsdirektorenkonferenz der Suisse romande und des Tessins verlangten eine Regelung im Sinn der Festschreibung einer Landessprache als erste Fremdsprache. Die SP begrüsste zwar eine Landessprache als erste Fremdsprache, äusserte jedoch Verständnis dafür, dass diese Frage nicht im Sprachengesetz geregelt werden kann. CVP und SVP waren hingegen der Meinung, die Frage des Frühenglisch sei Sache der Kantone. Auf keine Unterstützung stiess die vorgesehene Bundeskompetenz, Immigranten Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur anzubieten. Die Parteien waren sich einig, dass eine derartige Bestimmung nicht in ein Gesetz über die Landessprachen gehört [22].
Die Kantone Graubünden, Freiburg, Bern und Solothurn meldeten ihren Anspruch auf die Beherbergung des im Gesetzesentwurf vorgesehenen Instituts zur Förderung der Mehrsprachigkeit an. Der Kanton Graubünden machte geltend, er sei von der Problematik der Mehrsprachigkeit intensiv betroffen und biete daher gute Voraussetzungen als Standort für die Mehrsprachigkeitsforschung. Bern wies auf das in Biel angesiedelte „Forum der Zweisprachigkeit“ hin, Freiburg auf seine Rolle als einzige zweisprachige Universitätsstadt und Solothurn auf seine Lage an der Schwelle der Deutschschweiz zur Romandie und am Schnittpunkt der Nord-, Süd-, West- und Ostverbindungen sowie auf den Umstand, dass sich der Geschäftssitz der ch-Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit seit 1967 in Solothurn befindet [23].
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Im Einverständnis mit dem Bundesrat überwies der Nationalrat eine Motion Pelli (fdp, TI), die den Bundesrat beauftragt, die Bundespersonalstatistik so zu gestalten, dass für alle vier Landessprachen ersichtlich wird, welche Angestellten Verwaltungsarbeiten verrichten und welche Übersetzungen anfertigen. Damit soll dargelegt werden, wie viele Personen deutscher, französischer, italienischer und rätoromanischer Muttersprache tatsächlich am Entscheidungsprozess teilnehmen und wie viele für die landesweite Verständigung arbeiten [24].
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Gegen den Antrag der vorberatenden Kommission, die auf den technischen Aufwand verwies, weshalb sie den Vorstoss lediglich in Postulatsform überweisen wollte, nahm der Ständerat mit 23 zu 14 Stimmen eine Motion des Nationalrates (Galli, cvp, BE) an, die verlangt, dass die Geschäftsdatenbanken des Parlaments („Curia“ und „Curia Vista“) ebenfalls auf Italienisch konzipiert und unterhalten werden sollen. Ausschlaggebend für die Zustimmung waren die Voten der beiden Tessiner Marty (fdp) und Lombardi (cvp), die darauf hinwiesen, dass sämtliche parlamentarischen Akten (mit Ausnahme des „Amtlichen Bulletins“, in dem jeder Redner in der Sprache protokolliert wird, in der er spricht) ohnehin zuhanden der insgesamt zehn italienischsprachigen Abgeordneten der Bundesversammlung auf Italienisch übersetzt und dabei elektronisch erfasst werden [25].
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Die Stadt Bern strich ihren Beitrag an die auf ihrem Gemeindegebiet liegende Französische Schule. Bisher hatte sie 10% der Betriebskosten der Schule übernommen. In der Fragestunde der Frühjahrssession sprachen zwei welsche Abgeordnete – Bugnon (cvp, VD) und Dupraz (fdp, GE) – Bundesrätin Dreifuss darauf an und baten sie zu prüfen, ob allenfalls der Bund die nun fehlenden 350 000 Fr. übernehmen könnte. Dreifuss unterstrich die Bedeutung dieser Schule für die Familien der französischsprachigen Bundesangestellten und Diplomaten, erklärte aber, der Bund könne nicht mehr als die bis anhin geleisteten 25% übernehmen. Sie bedauerte den Entscheid der Stadt Bern, verwies aber darauf, dass es sich bei der Französischen Schule um eine Kantonsschule handelt, weshalb dies in erster Linie eine Angelegenheit des Kantons Bern sei. Ähnlich abschlägig beantworte der Bundesrat auch eine Einfache Anfrage Rennwald (sp, JU) [26].
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Als das BFS Anfang Jahr die provisorischen Ergebnisse der Volkszählung 2000 bekannt gab (siehe oben), forderten die „Lia Rumantscha“ (LR) sowie die im Vorjahr gegründete Gruppe der romanischsprachigen bündnerischen Grossrätinnen und Grossräte umgehend griffige Massnahmen, namentlich Weichenstellungen im Rahmen der Totalrevision der Kantonsverfassung und bei der Ausarbeitung des Bundessprachengesetzes. Ende März überreichte eine Initiantengruppe der Kantonsregierung ein „Manifest zur Lage des Rätoromanischen“, das auch an Bundepräsident Villiger übermittelt wurde. Darin verlangten sie ein kantonales Kompetenzzentrum zur Förderung der romanischen Sprache sowie ein eigenes Sprachengesetz. Die romanischen Organisationen orteten in der Einführung des neuen Sprachenkonzeptes an den Bündner Schulen eine weitere Bedrohung des Rätoromanischen. Sie verlangten insbesondere einen obligatorischen romanischen Erstsprachenunterricht an der Oberschule für Schüler aus romanischen Primarschulen. Als Mittel zur Förderung der rätoromanischen Sensibilität sieht die LR die unverzügliche Einführung der Standardsprache Rumantsch Grischun (RG) an allen Schulen, die heute in einem der Bündner Idiome unterrichten. Zudem soll RG an Mittelschulen und an der Pädagogischen Hochschule die wichtigste romanische Sprache werden. Auch die Kantonsregierung sieht eine Privilegierung des RG vor, doch möchte sie dabei gemächlicher vorgehen als die LR [27].
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Das Idiom der jenischen Bevölkerung wird von der Schweiz als nicht territorial gebundene Sprache anerkannt. Zusammen mit den Fahrenden prüft der Bund konkrete Möglichkeiten, diese Minderheitensprache im Sinn der neu formulierten Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen zu erhalten und zu fördern. Statistische Daten zum Jenischen gibt es nicht. Die Fahrenden verwenden ihr Idiom ausschliesslich innerhalb der Gruppe. Die jenische Bevölkerung wird auf 30 000 bis 35 000 Personen geschätzt, wovon etwa 3000 heute noch Fahrende sind. Auf Empfehlung der Experten und des Ministerkomitees des Europarates soll untersucht werden, wie das Jenische besser geschützt werden kann. Gemäss BAK geht es insbesondere um eine Bestandesaufnahme und eine bessere Bekanntmachung der Sprache nach aussen. Förderungsmassnahmen, die möglicherweise Eingang ins neue Sprachengesetz finden, müssten nach Ansicht des BAK vor allem Frauen und Mädchen ansprechen, da diese massgeblich zur Pflege und Weitergabe des Jenischen beitragen [28].
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Kirchen
Die provisorischen Zahlen der Volkszählung 2000 bestätigten, dass die Schweiz zunehmend zu einer multikulturellen und multikonfessionellen Gesellschaft wird. Mit 41,8% (1990: 46,3%) resp. 33,0% (40,0%) dominieren die katholische und die protestantische Konfession zwar nach wie vor, zunehmend ist aber der Anteil der Religionslosen (11,1%; 1990: 7,4%), der Muslime (4,3%; 1990: 2,2%) und der Angehörigen der christlich-orthodoxen Kirche (1,8%) [29].
Angesichts der Ergebnisse der Volkszählung nahm der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) seine bereits in Zusammenhang mit der Volksabstimmung über die Abschaffung des Bistumsartikels erhobene Forderung nach einem eigentlichen Religionsartikel in der Bundesverfassung wieder auf. Aus Sicht des SEK ist Religion zwar eine persönliche Angelegenheit, in einem pluralistischen Staat aber nicht nur Privatsache; Religion habe auch einen Gemeinschaftsbezug und Öffentlichkeitsanspruch. Er schlug eine Erweiterung von Art. 15 BV vor, der die individuelle Glaubens- und Gewissensfreiheit regelt. Neu sollen die Religionsgemeinschaften das Recht erhalten, frei zu lehren und zu wirken, sich nach ihrem Selbstverständnis zu organisieren und ihre Angelegenheiten selber zu regeln. In Art. 72 BV, wonach die Kantone für die Beziehungen zwischen Kirchen und Staat zuständig sind, soll der Bund als „Hüter der Toleranz“ stärker eingebunden werden. Mit dem neuen Religionsartikel möchte der SEK die christlich-abendländische Prägung der schweizerischen Kultur bejahen, gleichzeitig aber die Weiterentwicklung der kulturellen und religiösen Identität ermöglichen. Entgegen früheren Erwägungen will der SEK aber zumindest vorderhand auf die Lancierung einer entsprechenden Volksinitiative verzichten [30].
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Die russisch-orthodoxen Gläubigen erhielten Ende Jahr in Zürich ihre erste geweihte Kirche in der deutschen Schweiz. Sie steht nicht nur Russen offen, sondern wird auch von zahlreichen Georgiern, Bulgaren, Ukrainern und Serben besucht [31].
Im Einvernehmen mit dem Israelitischen Gemeindebund liess der Bundesrat die geplante Lockerung des seit 1893 geltenden Schächtverbots nach dem massiven Widerstand in der Vernehmlassung fallen. Dafür soll der Import von Fleisch von Tieren, die nach jüdischem oder islamischem Brauch rituell geschlachtet werden, gesetzlich garantiert werden. Der Verzicht auf die umstrittene Änderung im Tierschutzgesetz wurde mit der Wahrung des konfessionellen Friedens begründet, da in den Diskussionen neben tierschützerischen Argumenten auch antisemitische Töne zu hören gewesen waren [32].
Mit einem einjährigen Pilotprojekt läuteten die beiden Luzerner Gemeinden Kriens und Ebikon im Schuljahr 2002/2003 eine Schweizer Premiere ein, indem sie islamischen Schülerinnen und Schülern in der Unterstufe muslimischen Religionsunterricht anboten. Der Beauftragte für Religion der drei Landeskirchen im Kanton Luzern erklärte, die aus Deutschland stammenden Lehrmittel seien eingehend geprüft worden; es handle sich um modernes Unterrichtsmaterial ohne fundamentalistische Inhalte. Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren begrüsste das Projekt, da sie grundsätzlich empfiehlt, dass Kinder fremder Kulturen auch in ihrer Sprache und Kultur unterrichtet werden [33].
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In Genf wurde das « Centre intercantonal d’information sur les croyances et les activités des groupements à caractère religieux, spirituel ou ésotérique » eröffnet. Das Zentrum, das gemeinsam von den Kantonen Genf, Waadt, Wallis und Tessin finanziert wird, ist eine Antwort auf die Ereignisse rund um den Sonnentemplerorden, denen Mitte der 90er Jahre über 70 Personen in der Westschweiz und in Frankreich zum Opfer fielen [34].
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Weiterführende Literatur
Fischer, Walter, Kommunikation und Marketing für Kulturprojekte, Bern (Haupt) 2001.
Holland, Andrew, Bundesstaatliche Kunstförderung in der Schweiz: Anregungen aus einem Rechtsvergleich mit den USA, Zürich 2002.
Neiger, Felix, Buchmarkt und Buchpreisbindung in der Schweiz. Gutachten der Prognos AG für das Bundesamt für Kultur, Bern (Haupt) 2002.
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Bianconi, Sandro, Lingue di frontiera, Bellinzona 2001.
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Brandenberg, Manuel, Sekteninformation durch Behörden, Zürich 2002.
Kraus, Dieter, „Schweizerisches und europäisches Kirchenrecht im Dialog“, in Schweizerisches Jahrbuch für Kirchenrecht, 2002, S. 11-38.
Pahud de Mortanges, René / Tanner, Erwin (Hg.), Muslime und schweizerische Rechtsordnung, Freiburg 2002.
Rüegg, Christoph, Die privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaften in der Schweiz. Bestandesaufnahme und juristische Analyse, Freiburg 2002.
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[1] AB NR, 2002, S. 578 ff. In diesem Rahmen beantwortete der BR auch eine Interpellation Gysin (sp, BS) zur Musikförderung. Zu den Problemen der Archive bei der Konservierung von digitalen Daten siehe Presse vom 26.3.02.
[2] AB NR, 2002, S. 1775 ff.; Bund, 29.11.02.
[3] TA, 26.2.02; Presse vom 1.3. und 2.3.02; WoZ und Ww, 7.3.02; Bund, 15.5.02. Siehe SPJ 2001, S. 237. Mit einer Eingabe verlangte die Pro Helvetia substantiell mehr Geld vom Bund: Statt 130 Mio Fr. wie in der laufenden Vierjahresperiode sollen es in der nächsten (2004-2007) 180 Mio Fr. sein (NZZ, 19.9. und 20.9.02).
[4] AB NR, 2002, S. 307. Vgl. auch die Antwort des BR auf zwei Interpellationen zur Neubesetzung des Stiftungsrates: a.a.O., I, Beilagen, S. 322 ff. und 594. Siehe SPJ 2000, S. 283 und 2001, S. 237 f.
[5] Presse vom 3.8.02. Vgl. SPJ 2001, S. 238 f. Siehe dazu auch unten (Urheberrecht).
[6] Presse vom 6.8.02. Siehe SPJ 1999, S. 330.
[7] BBl, 2003, S. 535 ff.; LT, 25.6.02; NZZ, 30.8.02.
[8] Presse vom 16.7.02; NZZ, 3.8., 17.8., 20.8., 22.8., 23.8., 29.8., 4.9. und 6.9.02. Siehe SPJ 2000, S. 285.
[9] AB SR, 2001, S. 655 ff. Sie auch AB NR, 2002, S. 919 (Frage Ricklin, cvp, ZH) und 1304 f. (Frage Fehr, sp, ZH); NZZ, 26.8., 27.8., 10.9., 13.9., 14.9., 18.9. und 1.11.02.
[10] Geschäft 02.3068; NZZ, 25.2., 7.3. und 3.12.02.; Presse vom 24.4.02; LT, 13.5.02; LNN, 9.7.02; Bund, 3.8.02; BaZ, 6.8.02. Siehe SPJ 1999, S. 330.
[11] AB SR, 2001, S. 694 f.
[12] AB NR, 2002, S. 309 f. Siehe SPJ 2001, S. 240. Vgl. auch oben, Teil I, 4a (Wettbewerb).
[13] Lit. Neiger; NZZ, 3.5., 4.7. und 1.11.02; Presse vom 17.8.02. Siehe SPJ 1999, S. 331.
[14] Presse vom 1.11.02.
[15] AB NR, 2002, S. 1689 und 2161; NZZ, 17.1., 4.4. und 16.8.02; BZ, 9.7.02; TG, 29.7.02; TA, 6.9.02.
[16] SGT, 23.2.02; TA, 11.4. und 6.11.02; NZZ, 3.9. und 5.11.02; Presse vom 6.9.02. Siehe SPJ 2001, S. 241.
[17] SGT und NZZ, 14.9.02.
[18] BaZ, 17.1., 18.1., 21.1. und 6.2.02. Siehe SPJ 2000, S. 287.
[19] NZZ und TA, 11.1., 24.1., 12.2., 28.2., 4.5., 3.6., 2..-11.9., 19.9., 4.10., 29.10., 31.10. und 5.12.02.
[20] BZ und Bund, 21.6.02. Siehe SPJ 2001, S. 241.
[21] Presse vom 20.12.02. Siehe SPJ 1992, S. 278 und 1993, S. 260.
[22] Presse vom 11.2. und 17.10.02. Siehe dazu auch die Antworten des BR auf zwei Interpellationen aus der Fraktion der Grünen (AB NR, 2002, S. 307 ff. und I, Beilagen, S. 100 f. und 108 f.). Vgl. SPJ 2001, S. 243 f. Zu Englisch als erster Fremdsprache siehe oben, Teil I, 8a (Grundschulen).
[23] BüZ, 11.1. und 25.1.02; LT, 9.2.02; SZ, 22.2.02; NZZ, 26.2.02.
[24] AB NR, 2002, S. 1125.
[25] AB SR, 2001, S. 1152 f. Siehe SPJ 2001, S. 243.
[26] AB NR, 2002, S. 160 und 1142. Zur Beteiligung der Schweiz an der Organisation der frankophonen Staaten siehe oben, Teil I, 2 (Organisations internationales). Für Diskussionen über die Frage des Territorialitätsprinzips in der neuen Freiburger Verfassung vgl. oben, Teil I, 1a (Kantonale Verfassungsrevisionen).
[27] BüZ, 23.1., 24.1., 26.1., 30.1., 26.3., 29.5., 3.7.,10.10., 23.10. und 28.10.02; Presse vom 22.3.02.
[28] NZZ, 23.12.02.
[29] Presse vom 23.1.02. Vgl. SPJ 1993, S. 263 f. Zu den Ergebnissen einer Befragung des GfS-Instituts, welche ebenfalls eine wachsende Entfremdung der Bevölkerung von den Landeskirchen aufzeigte, siehe TA, 30.3.02; BaZ, 8.5.02. Für die Bestrebungen, in Bern ein „Haus der Religionen“ zu errichten, siehe Bund, 6.12.02; TA, 27.12.02.
[30] Presse vom 30.10.02; NZZ, 14.11.02; BaZ, 28.11.02. Siehe SPJ 2001, S. 244 f.
[31] Presse vom 14.12.02. Zu andauernden Schwierigkeiten innerhalb der serbisch-orthodoxen Kirche bei der Besetzung von Priesterstellen, welche die Eidg. Ausländerkommission bewogen, sich aus ihrer Vermittlerrolle zurückzuziehen, siehe TA, 16.10.02. Vgl. SPJ 2001, S. 245.
[32] AZ, 29.1.02; LT, 30.1.02; Presse vom 14.3.02.
[33] Bund, 17.8.02; TA, 28.8.02. Siehe dazu die Stellungnahme des BR zu einer Interpellation Dunant (svp, BS) (AB NR, 2002, V, Beilagen, S. 219 ff.). Die Walliser Fremdenpolizei verweigerte einem fundamentalistischen Imam die Arbeitserlaubnis: LT, 9.10.02. Vgl. SPJ 2000, S. 292. Im Kanton Genf suspendierten die Behörden einen Sekundarlehrer, der ausserhalb der Schule radikal-islamisches Gedankengut verbreitete (LT, 12.10. und 16.10.02; TG, 22.10.02; NZZ, 20.12.02).
[34] LT, 28.8.02. Siehe SPJ 1999, S. 335.
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