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Wirtschaft
Allgemeine Wirtschaftspolitik
Das Wirtschaftswachstum hielt an. – Der Bundesrat legte dem Parlament seine Vorschläge für eine neue Regionalpolitik vor. – Die Hotellerie wird auch weiterhin von einem reduzierten Mehrwertsteuersatz profitieren. – Das Parlament hiess die Teilrevision des Binnenmarktgesetzes gut. – Das Volk stimmte mit knappem Mehr der Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten in den grossen Bahnhöfen zu. – Das Parlament verpflichtete private, börsenkotierte Firmen zur Offenlegung der finanziellen Entschädigungen ihrer Verwaltungsratsmitglieder und ihrer leitenden Manager.
 
Der Ständerat überwies eine Motion seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, welche im Verfassungsartikel 43 a die Festschreibung der Grundsätze für die Grundversorgung des Landes mit Infrastrukturen fordert. Der Vorstoss enthält allerdings keine Aufzählung dieser Infrastrukturen und keine Angaben, welche davon sich ganz oder teilweise im Staatsbesitz befinden sollen [1].
Konjunkturlage und -politik
Die Weltwirtschaft wuchs 2005 weniger stark als im Vorjahr. Vor allem im ersten Halbjahr verlief die Entwicklung nur zögerlich. Mit ein Grund dafür war die Explosion des Rohölpreises, der um mehr als 50% anstieg. Konjunkturmotor waren weiterhin die USA, deren BIP-Wachstum mit 3,5% auch im Berichtsjahr deutlich über dem Mittel der OECD-Staaten (2,7%) lag. In Europa belebte sich die Wirschaft im zweiten Halbjahr ebenfalls spürbar. Der anhaltende Boom in China wirkte sich 2005 auf den ganzen südostasiatischen Raum inklusive Japan positiv aus. Infolge des rasanten Wirtschaftswachstums der Vorjahre namentlich in den USA und in den ostasiatischen Schwellenländern verteuerten sich auch wichtige andere Rohstoffe (v.a. Metalle). Die Preisentwicklung der Konsumgüter spiegelte weitgehend den Verlauf der Schwankungen des Erdölpreises. Die Inflationsrate stieg in den USA bis ins vierte Quartal auf 3,7% (so hoch wie seit 1991 nicht mehr) und in der Euro-Zone auf 2,3%. Zum ersten Mal seit vier Jahren nahm in der gesamten Euro-Zone die Arbeitslosigkeit wieder ab [2].
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Analog zur weltweiten Entwicklung stagnierte die schweizerische Konjunktur im ersten Quartal. Bereits im zweiten Quartal führten starke Warenexporte zu einer Rückkehr auf den Wachstumspfad. Diese Tendenz verstärkte sich im dritten und vierten Quartal. Gemäss ersten Schätzungen nahm das reale Bruttoinlandprodukt um 1,9% (2004: 2,1%[3]) zu. Der Aktivsaldo der Ertragsbilanz blieb mit geschätzten 63 Mia Fr. etwa gleich hoch wie im Vorjahr.
Die Zahl der Beschäftigten blieb weitgehend stabil. Das Wirtschaftswachstum führte zwar zu einem leichten Anstieg der Arbeitsplätze im Industriesektor und im Bauwesen; in wichtigen Bereichen des Dienstleistungssektors (Detailhandel, Finanzintermediäre und Versicherungen) nahm die Zahl der Beschäftigten jedoch ab. Die Arbeitslosenquote war leicht rückläufig. Im saisonbereinigten Jahresmittel senkte sie sich von 3,9% auf 3,8%; am Jahresende betrug sie 3,7% (Dezember 2004: 4,0%), was einer Zahl von 151 764 Personen entsprach. In der Deutschschweiz reduzierte sich die Arbeitslosenquote auf 3,2%, während sie in der Romandie und im Tessin mit 5,1% praktisch stabil blieb. Ausländer waren mit einer durchschnittlichen Jahresquote von 6,9% mehr als doppelt so häufig betroffen wie Schweizer (2,9%).
Die am Landesindex der Konsumentenpreise gemessene Teuerung fiel mit einem Jahresmittel von 1,2% etwas höher aus als im Vorjahr (0,8%). Dabei verringerte sich die Inflationsrate inländischer Waren und Dienstleistungen auf 0,6%, diejenige der Importgüter stieg aber wegen der Explosion der Erdölpreise auf 2,7% an [4].
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Nachdem im Sommer und Herbst die Konjunkturkennzahlen nach der Flaute von Ende 2004 und zu Jahresbeginn wieder eindeutig nach oben zeigten, erhöhte die Nationalbank im Dezember den Leitzins um einen Viertelpunkt auf eine Bandbreite zwischen 0,5% und 1,5% (Dreimonats-Libor). Sie rechtfertigte das geringe Ausmass der Zinserhöhung mit dem Fehlen einer Inflationsgefahr und der Zaghaftigkeit des Wirtschaftsaufschwungs [5].
Der einzige hörbare Ruf nach staatlichen Interventionen in den Konjunkturablauf kam im Frühjahr von der SP. Sie erachtete die Konjunkturlage im März, als die provisorischen BIP-Zahlen für das vierte Quartal 2004 erschienen, welche eine Stagnation gegenüber dem Vorjahreswert auswiesen, als derart alarmierend, dass sie Massnahmen für erforderlich hielt. Aber auch sie verlangte in ihrer Interpellation nicht direkt eine Nachfragebelebung durch den Bund, sondern kritisierte vor allem das hohe Preisniveau im Wohnungsbereich, welches den Konsumenten Kaufkraft entziehen würde. Nachdem in den beiden ersten Quartalen des Berichtsjahres die ersten Schätzungen für das Wirtschaftswachstum leicht nach oben zeigten, verstummten auch die Rufe der SP wieder [6].
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Strukturpolitik
Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Genehmigung von zwei Abkommen zum europäischen Patentsystem und die dazu erforderlichen Änderungen des Patentgesetzes. Die Neuerungen betrafen weitgehend technische Aspekte. Das Parlament hiess die Abkommen und die Gesetzesrevision gut [7]. Im November beantragte der Bundesrat dem Parlament eine weitere Revision des Patentrechts. Es ging dabei unter anderem um einige technische Neuerungen bei der Anmeldung und Behandlung von Patenten sowie bei der Bekämpfung von Piraterie an Geistigem Eigentum. Zudem beabsichtigte der Bundesrat, das vom Bundesgericht erlassene Verbot des Parallelimports patentrechtlich geschützter Waren (sog. Kodak-Entscheid aus dem Jahr 1999 [8]) ins Patentgesetz aufzunehmen. Eindeutig im Zentrum der Vorlage steht aber die Einführung eines Patentschutzes für biotechnologische Erfindungen. Die angestrebte Balance zwischen dem Schutz der Forschungstätigkeit und ihrer wirtschaftlichen Nutzung einerseits und ethischen Schranken andererseits soll gemäss Bundesrat in enger Anlehnung an die Biotechnologie-Richtlinie der EU geschehen [9].
Das Standortmarketing für die Schweiz wird vom Bund weiterhin unterstützt. Das Parlament genehmigte das Bundesgesetz zur „Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz“. Der Ständerat war als Erstrat mit dem Konzept einverstanden, kürzte aber die Geltungsdauer von zehn auf sechs Jahre und nahm die Bestimmung auf, dass das federführende Seco bereits nach drei Jahren, statt wie vom Bundesrat vorgeschlagen nach vier, eine Evaluation durchführen muss. Im Nationalrat stellten die Kommissionsmitglieder der SVP erfolglos einen Antrag auf Nichteintreten, da erstens die Vielfalt der Organisationen, die sich mit der Werbung für die Schweiz befassen, bereinigt werden müsse, und zweitens die beste Standortwerbung die Schaffung von wirtschaftsfreundlichen Rahmenbedingungen sei. Die Grünen hatten diesen Nichtseintretensantrag unterstützt, da für sie das Projekt kein ökologisch nachhaltiges Wachstum fördere. In der Detailberatung unterlagen Anträge der Kommissionsmitglieder der SP und der GP, die Anwerbung auf nachhaltig resp. sozial produzierende Unternehmen zu beschränken, und zudem in einem Grundsatzkonzept festzuhalten, welche Branchen und Firmen in der Schweiz überhaupt erwünscht seien. Nach diesen Abstimmungsniederlagen beteiligte sich die SP nicht an der Gesamtabstimmung und das Vorhaben scheiterte mit 54 zu 64 Stimmen bei 35 Enthaltungen. Da der Ständerat auf seiner Version beharrt hatte, aber mit der Einfügung des Begriffs „nachhaltige Entwicklung“ in den Zweckartikel den Anliegen der Linken etwas entgegen gekommen war, musste der Nationalrat ein zweites Mal darauf eintreten. Da nun auch die SP zustimmte, passierte die Vorlage diesmal auch die Gesamtabstimmung und wurde von beiden Räten in der Schlussabstimmung gutgeheissen [10].
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Nach der doch recht massiven Kritik am Vernehmlassungsentwurf im Vorjahr befasste sich eine Arbeitsgruppe mit starker Kantonsbeteiligung mit der von der Landesregierung geplanten neuen Regionalpolitik. Diese Arbeitsgruppe sorgte dafür, dass entgegen der ursprünglichen Absicht des Bundesrats gewisse Instrumente der bisherigen Regionalpolitik beibehalten wurden. Nicht verzichtet werden soll insbesondere auf die einzelbetriebliche Förderung mit Steuererleichterungen für neu angesiedelte Unternehmen in strukturschwachen Regionen (sog. Bonny-Beschluss) [11].
Die kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren hiessen die in ihrem Sinn abgeänderte Version Ende Juni gut, und der Bundesrat präsentierte im November seine Botschaft für eine neue Regionalpolitik. Seiner Ansicht nach geht es dabei um eine Konzentration auf das Kernanliegen „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit“ der Regionen. Der interregionale Ausgleich sei hingegen infolge der Neuregelung des Finanzausgleichs (NFA) und den Beschlüssen über die Grundversorgungspolitik des Bundes in den Hintergrund gerückt. Im Zentrum der neuen Regionalpolitik soll die Förderung von Programmen, Initiativen und Netzwerken stehen, welche die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Regionen und ihrer Unternehmen stärken. Mehr Wert als bisher soll auch auf die Koordination mit den einzelnen Politikbereichen (z.B. Verkehrspolitik) sowie auf die Ausbildung von Fachleuten für das Management und die Evaluation der Regionalpolitik gelegt werden. In den Genuss der Förderungsmassnahmen sollen die Bergregionen, die übrigen ländlichen Gebiete sowie nahe an der Landesgrenze gelegene Zonen kommen. Städtische Agglomerationen in Grenzzonen (Basel, Genf) sind davon aber explizit ausgenommen, da diese wirtschaftlich nicht darauf angewiesen seien resp. von anderen Instrumenten (z.B. Unterstützung für Verkehrsprojekte) profitieren könnten. Innerhalb der Förderregionen sollen vorab diejenigen Gebiete zum Zuge kommen, deren Wettbewerbskraft mit den Massnahmen am meisten gestärkt werden kann. Konkret heisst dies, dass sich die Hilfe auf regionale Zentren konzentriert und entlegene Bergtäler kaum mehr direkt berücksichtigt werden. Für deren Schicksal sollen zukünftig in erster Linie die Kantone verantwortlich sein.
Für die Realisierung dieser neuen Politik schlug der Bundesrat ein neues Bundesgesetz vor, das diejenigen bisherigen Instrumente, deren Beibehaltung sinnvoll erscheint, zusammenfasst und zum Teil mit neuen Zielsetzungen ausstattet. Dieses neue Gesetz soll zeitlich beschränkt sein, seine finanzielle Ausstattung wird über Mehrjahresprogramme geregelt. In diesem Zusammenhang wird auch eine begriffliche Neuerung eingeführt: Der Fonds für Investitionshilfe in Berggebieten wird in Fonds für Regionalentwicklung umbenannt. Er soll vom Bund mit jährlich etwa 30 Mio Fr. alimentiert werden; dazu fliessen noch etwa 40 Mio Fr. Rückzahlungen von Darlehen aus dem bisherigen Investitionshilfefonds. Die Kosten der im Rahmen des Bonny-Beschlusses gewährten Erleichterungen bei der Bundessteuer wurden auf rund 20 Mio Fr. pro Jahr geschätzt [12].
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Die WAK des Nationalrats reichte im November eine parlamentarische Initiative zur Stärkung des gewerblichen Bürgschaftswesens ein. Die in der Schweiz bestehenden elf gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften erleichtern Kleinunternehmen (KMU) die Aufnahme von Fremdkapital, indem sie gegenüber Banken Bürgschaften leisten. Der Bund unterstützt diese Tätigkeit seit 1949 im Rahmen des Gesetzes „über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen“, und er richtet den Genossenschaften Finanzhilfen zur Deckung von Verlusten aus und subventioniert deren Verwaltungskosten. Die grosse Anzahl Insolvenzen in den 90er Jahren und die restriktivere Kreditvergabepolitik der Banken hatten die Bürgschaften zusehendes unattraktiv gemacht. Die WAK schlug nun vor, die von der Bundesgarantie abgedeckte Bürgschaftslimite von 150 000 auf 500 000 Fr. anzuheben und den Bundesbeitrag an die Verlustdeckung von 50-60% auf 65% zu erhöhen. Im Gegenzug sollen die Anzahl der Bürgschaftsgenossenschaften reduziert und die administrativen Abläufe gestrafft werden [13].
Der Nationalrat überwies eine vom Bundesrat ebenfalls unterstützte Motion seiner WAK für eine die Anliegen der KMU berücksichtigende rechtliche Umsetzung der internationalen Empfehlungen an die Banken bezüglich der Eigenmittelvorschriften und des Ratings für Geschäftskredite (Basel I und Basel II) [14].
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Der Ständerat befasste sich als Erstrat mit den Vorschlägen des Bundesrats aus dem Vorjahr zur Vereinheitlichung und Vereinfachung des Verfahrens für die Bewilligung von Luftseilbahnen zur Personenbeförderung. Das Vorhaben wurde insbesondere auch von den Tourismusvertretern im Rat begrüsst. Die Vorlage war unbestritten und wurde mit einigen kleinen, von der Kommission vorgeschlagenen Veränderungen verabschiedet [15].
Die WAK des Ständerates beschloss im Frühjahr, eine parlamentarische Initiative für eine Verlängerung des ermässigten Sondersatzes der MWST von 3,6% für Übernachtungen in Hotels auszuarbeiten. Die WAK des Nationalrats erklärte sich mit dieser neuerlichen Verlängerung der Reduktion bis Ende 2010 einverstanden. Der Bundesrat bekämpfte diesen Vorschlag im Gegensatz zum letzten Mal, als das Parlament eine Verlängerung beschlossen hatte, nicht mehr. Da er eine umfassende Neukonzeption der Mehrwertsteuer mit einem einheitlichen Satz anstrebe, verzichte er darauf, die Verlängerung der Gültigkeit einzelner Sondersätze zu bekämpfen. Diese Ausnahmen würden dann, so seine Hoffnung, der Reform ohnehin zum Opfer fallen [16]. Gegen den Widerstand der SP und der GP im Nationalrat stimmte das Parlament der Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Sondersatzes für die Hotellerie zu [17].
Die Kantone gaben zu Jahresbeginn bekannt, dass sie ein Konkordat für die Durchführung von Lotterien und Wettspielen ausgehandelt haben. Ein solches Abkommen mit verbindlichen einheitlichen Regeln hatte der Bundesrat von ihnen gefordert, wenn sie ihr Monopol auf die Konzessionierung von Lotterien behalten wollten. Die Vereinbarung, welche anstelle der vom Bund geplanten, in der Vernehmlassung 2004 aber heftig kritisierten Teilrevision des Lotteriegesetzes treten soll, sieht unter anderem die Einsetzung einer nationalen Fachkommission für die Bewilligung von Lotterien und Wetten vor. Gestützt auf deren Entscheide könnten die Kantone dann die Konzession für die Durchführung der Veranstaltungen auf ihrem Gebiet erteilen. Verbessert werden soll auch die Transparenz über die Verwendung der Reinerträge der kantonalen Lotterien. Da bis Jahresende noch nicht alle Kantone das Konkordat ratifiziert hatten, konnte es nicht wie vorgesehen auf Anfang 2006 in Kraft treten [18].
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Wettbewerb
Das Parlament hiess die Teilrevision des Binnenmarktgesetzes gut. Der Nationalrat befasste sich als erster damit. Nachdem alle Bundesratsparteien ihre Unterstützung für die Vorlage bekannt gegeben hatten, scheiterte ein Nichteintretensantrag Zisyadis (pda, VD), der sie als Symbol der Liberalisierung bekämpfte, deutlich (166:3). Mit 150 zu19 Stimmen abgelehnt wurde auch ein Rückweisungsantrag Nordmann (sp, VD), der anstelle dieses Gesetzes eine Vereinheitlichung der kantonalen Vorschriften über die Gewerbe- und Berufsausübung wünschte. In der Detailberatung setzte sich die von der Kommissionsmehrheit unterstützte Fassung des Bundesrats weitgehend durch. Die in den letzten Jahren in vielen Kantonen erfolgte Liberalisierung im Gastgewerbe (u.a. Abschaffung der kantonalen Wirteprüfung) führte jedoch zu einer Gegenreaktion im Parlament. Der Nationalrat lehnte zwar in erster Lesung die Aufnahme von besonderen Ausbildungserfordernissen für Wirte ins Binnenmarktgesetz noch ebenso ab wie eine in die gleiche Richtung zielende Motion (siehe unten). Im Ständerat war Eintreten unbestritten. In der Detailberatung nahm die kleine Kammer aber eine Schutzbestimmung für das Gastgewerbe auf. Sie hielt im Lebensmittelgesetz fest, dass der Bundesrat für Personen, die regelmässig Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr anbieten (d.h. Beschäftigte in Restaurants und an Imbissständen), minimale Ausbildungsvorschriften bezüglich Hygienekenntnisse erlassen kann. Eine derartige Vorschrift hatten auch die kantonalen Lebensmittelchemiker gefordert. Im Differenzbereinigungsverfahren stimmte auch der Nationalrat diesem Passus zu [19].
Im Anschluss an die Beratung der Revision des Binnenmarktgesetzes lehnte der Nationalrat eine Motion seiner WAK ab, welche Sonderbestimmungen für das Gastgewerbe forderte, um dieses vor den Auswirkungen der eben beschlossenen Liberalisierung zu schützen. Die Motion hätte für die Berufsausübung und den Marktzugang in dieser Branche Minimalvorschriften, die in den letzten Jahren in vielen Kantonen der Deutschschweiz ganz oder teilweise aufgehoben worden waren, auf nationaler Ebene wieder eingeführt. Der mit 89 zu 70 Stimmen verworfene Vorstoss der WAK wurde vor allem von französischsprachigen Parlamentariern unterstützt. Der Bundesrat argumentierte, dass die Gewährleistung der Gesundheit der Kunden über die Vorschriften des Lebensmittelgesetzes und nicht mit der Berufszulassung für Wirte zu erfolgen habe [20].
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Im Berichtsjahr wurde die Diskussion über die Einführung des sogenannten Cassis-de-Dijon-Prinzips (d.h. die volle Anerkennung der Zulassungsprüfungen anderer Länder, auch wenn deren Vorschriften von den landeseigenen abweichen) weitergeführt. Die Wettbewerbskommission sprach sich im April für den Warenverkehr mit der EU für dieses Prinzip aus. Im Juni überwies der Ständerat eine Motion Hess (fdp, OW), welche die einseitige Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips für Importe aus der EU verlangt, falls mit der EU keine Einigung erzielt werden kann. Unterstützung fand Hess auch bei der Konsumentenschützerin Sommaruga (sp, BE). Diese führte ins Feld, dass unnötige Sondervorschriften der Schweiz (z.B. bezüglich Deklaration [21]) dazu führten, dass die importierten Produkte durch die ausländischen Produzenten speziell verpackt werden müssen. Damit werden Parallelimporte verunmöglicht, und die offiziellen Importeure nützten diese Marktbeherrschung auf dem kaufkräftigen schweizerischen Markt zu massiven Preiszuschlägen aus. Gemäss Sommaruga könnten, wo sich aus Gründen der Gesundheitspolitik oder des Tierschutzes die Respektierung der strengeren schweizerischen Normen aufdränge, Ausnahmen vom Prinzip erlaubt werden. Der Bundesrat war zwar mit der Annahme der Motion einverstanden, wies aber auch darauf hin, dass eine einseitige Einführung dieses Prinzips nicht unproblematisch wäre. So würden etwa einheimische Produzenten benachteiligt, welche sich im Inland weiterhin an die schweizerischen Sondervorschriften halten und im Export aber zusätzlich die EU-Vorschriften respektieren müssten.
In seiner Antwort auf eine Interpellation Bührer (fdp, SH) erklärte der Bundesrat im Mai, dass er sich vom Cassis-de-Dijon-Prinzip grundsätzlich eine Belebung des Wettbewerbs und Preissenkungen verspreche. Da das Schutzniveau in Bezug auf gesundheitliche Gefahren in den EU-Staaten seiner Ansicht nach ausreichend hoch sei, werde er einen Vorschlag für die – unter Umständen einseitige – Einführung dieses Prinzips für Güter aus der EU vorlegen. In einem im Herbst veröffentlichten Bericht bekräftigte der Bundesrat seine Haltung. Da der Abschluss eines diesbezüglichen, auf Gegenseitigkeit beruhenden Abkommens mit der EU nicht realistisch sei, wolle er eine partielle, einseitige Anwendung des Casis-de-Dijon-Prinzips für Importe aus der EU anstreben. Durch eine Revision des Gesetzes über die technischen Handelshemmnisse soll dieses Prinzip insbesondere dort Anwendung finden, wo – wie etwa bei den Lebensmitteln – die Vorschriften auch in der EU nicht vollständig harmonisiert sind. Um die Benachteiligung einheimischer Produzenten zu vermeiden, möchte der Bundesrat allerdings grundsätzlich an seiner bisherigen Strategie einer bestmöglichen Harmonisierung der Produktevorschriften mit der EU und der vertraglichen Zusicherung der gegenseitigen Anerkennung festhalten [22].
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Nachdem die beiden Gewerkschaftsdachverbände SGB und Travail.Suisse zu Jahresbeginn das Referendum gegen eine Revision des Arbeitsgesetzes im Zusammenhang mit der Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten in den Bahnhof- und Flughafenarealen eingereicht hatten [23], stimmte das Volk im Herbst darüber ab. Inhaltlich ging es darum, in grossen Zentren des öffentlichen Verkehrs (d.h. in etwa 25 Bahnhöfen und den Flughäfen) die Beschäftigung von Verkaufspersonal an Sonntagen und am Abend ohne Sonderbewilligung und ohne Limitierung des Warenangebots auf Reisebedarf zu erlauben. Die Gegner der Vorlage, neben den Gewerkschaften die SP, die GP, die EVP, die PdA und die EDU sowie die Organisationen der protestantischen und der katholischen Kirchen, sahen in dieser Liberalisierung nur einen ersten Schritt zu einer generellen Aufhebung des Sonntagsarbeitsverbots. Sie massen deshalb der Gesetzesrevision, von der direkt lediglich rund 2500 Beschäftigte in den grossen Bahnhöfen und Flughäfen betroffen waren, einen grossen symbolischen Wert zu. Opposition meldete auch der Schweizer Detaillistenverband, in welchem die kleinen Verkaufsgeschäfte zusammengeschlossen sind, an. Er befürchtete Konkurrenznachteile, weil sich seine Mitglieder in der Regel die teuren Mieten in den Bahnhöfen nicht leisten und deshalb von den liberaleren Öffnungszeiten nicht profitieren können [24].
Für die Arbeitsgesetzrevision traten die SVP, die FDP, die CVP und die Liberalen sowie Economiesuisse und der Gewerbeverband ein. Am meisten erstaunte die sehr deutlich (mit 122:9 Stimmen) beschlossene Ja-Parole der traditionell der katholischen Kirche nahe stehenden CVP; lediglich fünf ihrer Kantonalparteien entschieden sich für ein Nein (LU, OW, SZ, TI, VS) und eine gab die Stimme frei (BL). Dass sich die Leitung der SBB ebenfalls für die Gesetzesrevision einsetzte, da sie mit der Vermietung dieser Läden beträchtliche Einnahmen erzielt, verärgerte die Gewerkschaften. Die Befürworter argumentierten, die dank einer bis zur Volksabstimmung geltenden Sonderbewilligung des Bundesrats zugelassenen liberalisierten Öffnungszeiten entsprächen offensichtlich einem Bedürfnis der Konsumenten. Zudem wiesen sie darauf hin, dass die Ablehnung der Vorlage nicht etwa, wie von den Gegnern behauptet, die Beibehaltung des gegenwärtigen Zustandes, sondern eine Rückkehr zu den früheren restriktiven Verhältnissen bedeuten würde. Dies hätte die Schliessung von Läden resp. eine massive Reduktion ihres Sortiments und ihrer Verkaufsfläche und damit auch die Entlassung von Personal zur Folge [25].
Das Volk stimmte am 27. November der Arbeitsgesetzrevision und damit der generellen Öffnung der Läden in grossen Bahnhöfen und Flughäfen an Sonntagen und am Abend mit einer hauchdünnen Mehrheit von 50,6% zu. Am deutlichsten war die Zustimmung in den städtischen Zentren der Deutschschweiz, die ländlichen Regionen der französischsprachigen Schweiz wiesen die höchsten Nein-Anteile auf. Angenommen wurde die Vorlage allerdings nur in sieben, stark urbanisierten Kantonen (ZH, GE, BS, BL, BE, AG und ZG). Am meisten Ja-Stimmen gab es im Kanton Zürich (62%), am wenigsten im Jura mit 21% [26].
Teilrevision des Arbeitsgesetzes (Sonntagsverkauf)
Abstimmung vom 27. November 2005

Beteiligung: 42,3%
Ja: 1 026 833 (50,6%)
Nein: 1 003 900 (49,4%)

Parolen:
Ja: SVP (1*), FDP, CVP (6*), LP, Lega; Economiesuisse, SGV, SBV, Arbeitgeberverband.
Nein: SP, GP, EVP, SD, EDU; SGB, Travail.Suisse, ev. und kath. Landeskirchen.

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Obwohl das Referendum gegen die Arbeitsgesetzrevision von den Gewerkschaften eingereicht und von allen Linksparteien unterstützt worden war, zeigte die Vox-Analyse, dass beim Entscheid über die Ladenöffnungszeiten am Sonntag nicht der Links-Rechts-Konflikt dominierte. Im Vordergrund standen vielmehr Werthaltungen wie die Religiosität, die Einstellung zum Wirtschaftssystem und in geringerem Masse auch zur Modernisierung der Schweiz. Am grössten war der Verhaltensgegensatz zwischen intensiv praktizierenden Christen und Personen, die nur selten oder gar nicht an Gottesdiensten teilnehmen. Da stark religiös geprägte Menschen und auch die Wahrer von Traditionen sich politisch eher rechts einordnen, spielte die politische Grundhaltung eine weniger grosse Rolle, als angesichts der Haltung der politischen Parteien hätte erwartet werden können. Die Parolen der Bundesratsparteien wurden entsprechend unterschiedlich befolgt. Am treuesten waren die Sympathisanten der FDP, welche zu 78% ein Ja in die Urne legten. Bei der SP und der SVP war die Anhängerschaft hälftig gespalten und bei der CVP stimmten zwei von drei Sympathisanten gegen die Parteiparole [27].
Eigentlich hätte der Nationalrat bereits in der Frühjahrssession eine vom Ständerat im Herbst 2004 gutgeheissene Motion seiner WAK behandeln sollen, welche eine nicht nur auf Verkaufsgeschäfte in den Bahnhöfen und Flughäfen beschränkte Liberalisierung der Arbeitszeitvorschriften für das Verkaufspersonal verlangte. Auf Antrag Gutzwiller (fdp, ZH) verschob er den Entscheid bis nach der Volksabstimmung über die Arbeitsgesetzrevision. Nach der nur sehr knappen Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger zum neuen Arbeitsgesetz im November lehnte er die von der Linken und – im Gegensatz zur Volksabstimmungsvorlage und zum Entscheid im Ständerat – nun auch von der CVP bekämpfte Motion ab. Auch rund ein Viertel der SVP-Fraktion war gegen diese Liberalisierung [28].
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Nachdem im Vorjahr der Vorentwurf für ein neues Gesetz über die Information und den Schutz der Konsumenten in der Vernehmlassung auf heftige Kritik gestossen war, arbeitete die Verwaltung an einer zweigeteilten Vorlage weiter. Der eine Teil behandelt die Konsumenteninformation, der andere die Vorschriften über die Produktesicherheit. Den Teil Konsumenteninformation gab der Bundesrat im Sommer in eine neue Vernehmlassung. Teilrevisionen des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb und des Obligationenrechts sollen gewährleisten, dass die Kunden über die Identität des Anbieters und über wesentliche Eigenschaften einer angebotenen Ware oder Dienstleistung sowie über den effektiv zu bezahlenden Preis informiert werden. Die Käufer, die Konsumentenorganisationen sowie in bestimmten Fällen auch der Bund sollen gemäss Vorentwurf über ein Klagerecht gegen nicht korrekt handelnde Firmen verfügen. Für Konsumenten soll zudem ein Rücktrittsrecht von einem Vertrag eingeführt werden, falls der Anbieter seine Informationspflicht nicht erfüllt hat. Die Wirtschaft reagierte skeptisch und warnte vor einer Überregulierung; die Konsumentenorganisationen waren aus entgegengesetzten Gründen ebenfalls nicht zufrieden und verlangten ein umfassendes Rahmengesetz. Die FDP und die SVP teilten die Kritik der Wirtschaft, die SP diejenige der Konsumenten. Angesichts dieses erneut negativen Ausgangs der Vernehmlassung beschloss der Bundesrat im Dezember Übungsabbruch [29].
Die GPK des Nationalrats publizierte im Herbst einen Bericht über den Konsumentenschutz im grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr (Internethandel) und empfahl dem Bundesrat, einerseits Konsumentenschutzbestimmungen auf diesen Bereich auszudehnen (z.B. das Widerrufsrecht) und andererseits auch gewisse spezifische Vorschriften (z.B. eine Identifikationspflicht für Anbieter) zu erlassen. Der Bundesrat teilte die Meinung der GPK nicht. Seiner Ansicht nach reichen die bestehenden rechtlichen Bestimmungen für eine korrekte Abwicklung dieser Geschäfte aus, und eine Anpassung an das stärker am Konsumentenschutz orientierte EU-Recht drängt sich für ihn nicht auf. Er entschied deshalb im November des Berichtsjahres, seinen Vorentwurf für ein Bundesgesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr nach einer sehr kontrovers ausgefallenen Vernehmlassung nicht weiter zu verfolgen. Handlungsbedarf sah er einzig bei der Forderung nach einer Identifikationspflicht für inländische Anbieter [30].
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Gesellschaftsrecht
Das Parlament verabschiedete die Vorschläge des Bundesrats für eine Verbesserung der Aufsicht über Gesellschaften (Teilrevision des OR) sowie für ein neues Gesetz über die staatliche Zulassung und Beaufsichtigung von Revisoren. Gleichzeit befasste es sich auch mit den Ende 2001 vom Bundesrat vorgeschlagenen neuen OR-Bestimmungen über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Diese Zusammenlegung machte auch deshalb Sinn, weil der Bundesrat beantragt hatte, bei der Frage, ob eine ordentliche oder bloss eine eingeschränkte Revision einer Gesellschaft vorgeschrieben ist, nicht mehr nach der Rechtsform zu differenzieren (also eine AG strenger zu behandeln als eine GmbH), sondern nach der wirtschaftlichen Bedeutung, sprich der Grösse einer Unternehmung. Im erstbehandelnden Nationalrat war Eintreten unbestritten. In der Detailberatung setzte sich die bundesrätliche Version gegen die meisten Abänderungsanträge durch. So lehnte der Rat etwa einen Antrag der Linken ab, das Minimalkapital für die GmbH auf 40 000 Fr. zu erhöhen. In den Gesamtabstimmungen nahm der Nationalrat sowohl die neuen Vorschriften über die GmbH als auch die Bestimmungen über die Revision und die Revisoren einstimmig an. Der Ständerat schloss sich weitgehend der grossen Kammer an. In der Differenzbereinigung war vor allem die Frage der Rotation des leitenden Revisors bei der ordentlichen Revision umstritten. Die grosse Kammer plädierte für eine Mandatsdauer von höchsten fünf, der Ständerat für sieben Jahre. Durchgesetzt hat sich schliesslich der Ständerat [31].
Das Parlament hiess auch die im Vorjahr vom Bundesrat beantragte Verbesserung der Information der Öffentlichkeit über die finanziellen Entschädigungen der Verwaltungsratsmitglieder und der leitenden Manager von privaten börsenkotierten Firmen ohne wichtige Änderungen gut. Demnach müssen diese Firmen die individuellen Bezüge (Honorar resp. Lohn und alle anderen Entschädigungen, Kredite, Beteiligungen, Optionen) jedes einzelnen Verwaltungsratsmitglieds und des leitenden Managers sowie für die Gesamtheit der Geschäftsleitung angeben. Offen gelegt werden müssen auch aussergewöhnliche Zahlungen an Personen, welche den Spitzenkadern nahe stehen oder an ehemalige Verwaltungsratsmitglieder. Im Nationalrat unterlag ein Antrag der Linken, dass nicht nur die Entschädigung für den meistverdienenden Manager, sondern für jedes Geschäftsleitungsmitglied individuell auszuweisen sei. Die bürgerliche Mehrheit, zu der sich nach ursprünglichem Zögern auch die SVP-Fraktion gesellte, argumentierte, dass erstens die durchschnittliche Entschädigung angegeben werden müsse und zweitens die Angabe von individuellen Beträgen die Abwerbung von Managern durch Konkurrenzfirmen erleichtern würde. In der Gesamtabstimmung wurden die neuen Vorschriften oppositionslos angenommen. Der Ständerat schloss sich weitgehend der Nationalratsfassung an, lockerte aber die Bestimmungen über die Offenlegung von Leistungen an frühere Unternehmensangehörige etwas auf. So beschloss er, dass die Entschädigung für Leistungen Ehemaliger (z.B. Gutachten) zu marktüblichen Konditionen nicht deklariert werden müssen. Der Nationalrat war damit in der Differenzbereinigung einverstanden. Nicht durchsetzen konnte sich hingegen der Beschluss des Ständerats, dass die Generalversammlung einer Aktiengesellschaft in den Statuten festlegen kann, wie die Vergütungen für die Verwaltungsratsmitglieder zu bestimmen sind [32].
Im Dezember gab der Bundesrat eine Teilrevision des Aktien- und des Rechnungslegungsrechts (rechtliche Bestimmungen für Aktiengesellschaften) in die Vernehmlassung. Vorgeschlagen werden darin insbesondere eine Stärkung der Aktionärsrechte durch verbesserte Transparenz sowie Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten. In Zukunft sollen zudem die Banken die Stimmrechte der bei ihnen deponierten Aktien nicht mehr ausüben können; zugelassen wäre nur noch eine speziell vom Aktionär beauftragte unabhängige Stellvertretung [33].
Nach dem Nationalrat hiess auch der Ständerat die Aufhebung der Bestimmung gut, dass bei der Gewährung von Bürgschaften die Zustimmung des Ehepartners dann nicht verlangt ist, wenn der Bürgschaftsnehmer als Mitglied einer im Handelsregister eingetragenen Firma handelt. In der kleinen Kammer war diese parlamentarische Initiative Chevrier (cvp, VS) allerdings sehr umstritten. Eine knappe Mehrheit der Rechtskommission beantragte, auf die Vorlage nicht einzutreten. Es diene zwar in einzelnen Fällen dem Schutz einer Familie, wenn auf jeden Fall die Unterschrift des Ehepartners verlangt werde; andererseits würde dadurch die Gründung von neuen Firmen behindert. So könnte etwa ein getrennt lebender Ehepartner die Unterschrift nur aus Rachegründen verweigern. Mit 16 zu 15 Stimmen beschloss der Ständerat Eintreten und hiess dann ebenfalls sehr knapp (21 zu 19 Stimmen) die Neuerung, welche auch die Schlussabstimmung passierte, gut [34].
Wie es sowohl die Bankiervereinigung als auch eine vom Parlament als Postulat überwiesene Motion Suter (fdp, BE) verlangten, legte der Bundesrat Vorschläge für eine verbesserte rechtliche Definition von Trusts vor. Die Reform soll im Rahmen der Genehmigung des „Haager Übereinkommens über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung“ geschehen. Erforderlich dazu sind aber auch Teilrevisionen des Zivilgesetzbuchs, des OR, des Aufsichts- und des Steuerrechts [35].
Der Nationalrat forderte mit der Zustimmung zu einer Motion Bührer (fdp, SH) die Schaffung von rechtlichen Voraussetzungen für die Gesellschaftsform „Limited Partnership“ (so genannte Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen). Diese Rechtsform ist vor allem für die Anlage von Risikokapital sehr attraktiv, was in den letzten Jahren dazu geführt hatte, dass solche Gelder nicht in der Schweiz, sondern im Ausland angelegt wurden. Der Bundesrat war bereits vor der Überweisung der Motion aktiv geworden und hatte das Anliegen in die Revision des Anlagefondsgesetzes, welches er im Herbst dem Parlament vorlegte, aufgenommen [36].
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Weiterführende Literatur
Arvanitis, Spyros / Hollenstein, Heinz / Marmet, David, Internationale Wettbewerbsfähigkeit: wo steht der Standort Schweiz?: eine Analyse auf sektoraler Ebene, Zürich 2005.
Baltensperger, Ernst, Mut zum Aufbruch: 10 Jahre danach, Zürich 2005 (von einem der Autoren des sog. Weissbuchs für liberale Wirtschaftsreformen, vgl. SPJ 1995, S. 106 f.).
„Debatte: Wirtschaft und Politik in der Schweiz“, in Schweizerische Zeitschrift für Politikwissenschaft, 2005, Nr. 3, S. 141-203 (mit Beiträgen von Armingeon, Bodmer, Borner, Fagagnini, Feld, Schaltegger, Kirchgässner, Lahne, Rohner, Lutz, Votruba, Nikolai und Obinger).
Diem Meier, Markus, Was heisst hier liberal? Warum die Untergangspropheten falsch liegen und die Schweiz zu beneiden bleibt, Chur 2005.
Hofmann, David, La liberté économique suisse face au droit européen, Berne (thèse Genève) 2005.
Senti, Richard / Ziegler, Andreas (Hg.), Die Schweiz und die internationalen Wirtschaftsorganisationen, Zürich 2005.
Sommaruga, Simonetta / Strahm, Rudolf, Für eine moderne Schweiz: Ein praktischer Reformplan, München 2005.
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Buser, Benjamin, Regionale Wirtschaftskreisläufe und regionale Wachstumspolitik: regionalpolitische Prioritäten für unterschiedliche Regionen im schweizerischen Alpenraum auf der Basis regionaler Input-Output Tabellen, Aachen 2005.
Hornung, Daniel / Röthlisberger, Thomas, Die Bergregionen in der Schweiz, Neuenburg (BFS) 2005.
Müller, André, Strukturwandel – Ursachen, Wirkungen und Entwicklungen: Analyse des Strukturwandels in der Schweiz zwischen 1990 und 2001, Bern (Seco) 2005.
Müller, Hansruedi, Freizeit und Tourismus: eine Einführung in die Theorie und Politik, Bern (10. erw. und aktualisierte Aufl.) 2005.
Simmen, Helen e.a., Die Alpen und der Rest der Schweiz: Wer zahlt – wer befiehlt?, Zürich (ETH) 2005.
Stockar, Thomas von e.a., Strukturwandel in den Regionen erfolgreich bewältigen, Bern (Seco) 2005.
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Abegg, Christof, Liberalisierung von Netzwerken: Auswirkungen auf die Unternehmen im Schweizer Alpenraum, Zürich 2005.
Chambrier, Anne de, Die Verwirklichung des Binnenmarktes bei reglementierten Berufen, Bern (Seco) 2004.
Seco (Hg.), Bericht zur Dienstleistungsliberalisierung in der Schweiz im Vergleich zur EU, Bern 2005.
Steinmann, Lukas / Rentsch, Hans (Hg.), Diagnose: Wachstumsschwäche – Die Debatte über die fehlende Dynamik der schweizerischen Volkswirtschaft, Zürich 2005.
Weder, Rolf (Hg.), Parallelimporte und der Schweizer Pharmamarkt, Basel (Europainstitut) 2005.
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[1] AB SR, 2005, S. 658 ff.
[2] Schweizerische Nationalbank, 98. Geschäftsbericht 2005, Bern 2006, S. 14 ff.
[3] Die im Herbst 2005 publizierten Schätzungen zeigten, dass die Wirtschaft 2004 stärker gewachsen war als ursprünglich angenommen. Das reale BIP-Wachstum hatte demzufolge 2,1% (statt 1,7%) betragen (NZZ, 3.9.05). Zu den Diskussionen um die Eignung des BIP als Messinstrument für die schweizerische Wirtschaftsentwicklung siehe Georg Rich, „Die Schweizer Wirtschaft wächst schneller als es scheint“, in NZZ, 2.7.05. Presse vom 16.12.05.
[4] Schweizerische Nationalbank, 98. Geschäftsbericht 2005, Bern 2006, S. 18 ff. und Internetseiten des Seco und des BFS.
[5] Presse vom 16.12.05.
[6] AB NR, 2005, Beilagen I, S. 420 ff.; Presse vom 10.9.05.
[7] BBl, 2005, S. 3773 ff.; AB SR, 2005, S. 833 ff. und 1223; AB NR, 2005, S. 1918 ff. und 2002; BBl, 2005, S. 7489 ff. und 7495 f.
[8] Siehe SPJ 2000, S. 97.
[9] BBl, 2006, S. 1 ff.; NZZ, 24.11.05. Zu den Details bezüglich Biotechnologie siehe unten, Teil I, 8a (Forschung).
[10] AB SR, 2005, S. 487 ff., 813 ff., 1045 und 1221; AB NR, 2005, S. 1304 ff., 1607 ff. und 2000; BBl, 2005, S. 7465 f. Vgl. SPJ 2004, S. 81. Siehe auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Bührer (fdp, SH) bezüglich Standortwerbung in China (AB NR, 2005, Beilagen I, S. 298 f.).
[11] BaZ und TA, 1.7.05; NZZ, 18.8.05.
[12] BBl, 2006, S. 231 ff.; Presse vom 17.11.05. Vgl. SPJ 2004, S. 80 f. Siehe auch die Antworten des BR auf die Interpellationen Hassler (svp, GR) und Rey (sp, VS) vor der Publikation der Botschaft (AB NR, 2005, Beilagen II, S. 430 und 465 f.).
[13] BBl, 2006, S. 2975 ff. und 3003 ff. (Stellungnahme des BR vom März 2006). Zu einem Bericht vom Februar 2005 über die Instrumente zur Messung der KMU-Verträglichkeit von staatlichen Massnahmen und Vorschriften siehe BBl, 2006, S. 3217 ff.
[14] AB NR, 2005, S. 415. Vgl. zur Umsetzung von Basel II durch die Bankenkommission auch NZZ, 1.10.05; SHZ, 26.10.05.
[15] AB SR, 2005, S. 1175 ff. Vgl. SPJ 2004, S. 81 f.
[16] BBl, 2005, S. 5771 ff. und 5781 ff. (BR). Der Sondersatz war bereits 1999 bis 2003 sowie 2003 bis Ende 2006 verlängert worden (SPJ 2003, S. 106).
[17] AB SR, 2005, S. 847 f. und 1224; AB NR, 2005, S. 1887 ff. und 2003; BBl, 2005, S. 7277; BaZ, 25.8.05. Zum Gastgewerbe siehe auch unten, Wettbewerb.
[18] BZ, 10.1.05; QJ, 29.1.05. Zum Moratorium der Spielbankenkommission vom Vorjahr für das Aufstellen von Tactilo-Automaten siehe auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Studer (sp, NE) in AB SR, 2005, S. 386 f. Vgl. SPJ 2004, S. 82.
[19] AB NR, 2005, S. 872 ff., 1620 ff., 1785 und 2000; AB SR, 2005, S. 753 ff., 1048 ff. und 1221; BBl, 2005, S. 7461 ff.; LT und TA, 28.9.05 sowie Bund, 2.12.05 (Ausbildungsvorschriften). Vgl. SPJ 2004, S. 82. Zur Zielsetzung der Reform siehe Boris Zürcher, „Stärkung der Individualrechte als Hauptziel“, in NZZ, 22.3.05. Siehe auch Lit. Chambrier.
[20] AB NR, 2005, S. 894 ff. Zur Situation im Gastgewerbe und zu den v.a. in den Westschweizer Kantonen höheren Anforderungen für die Geschäftsausübung siehe 24h, 6.5.05; TA, 11.6.05; NZZ, 29.11.05.
[21] So wird etwa auf Etiketten die gemäss Duden korrekte deutschsprachige Bezeichnung „Sahne“ nicht akzeptiert und muss durch das in der Schweiz übliche Synonym „Rahm“ ersetzt werden. Vgl. dazu TA, 16.2. und 22.4.05.
[22] AB SR, 2005, S. 482 ff.; AB NR, 2005, Beilagen III, S. 201 ff. Wettbewerbskommission: TA, 6.4. und 6.5.05. Bericht BR: NZZ, 24.9.05.
[23] BBl, 2005, S. 1528 f. Vgl. SPJ 2004, S. 83 f.
[24] Zu einer Motion, welche diese Nachteile mit einer allgemeinen Liberalisierung der Beschäftigungszeiten im Detailhandel ausmerzen wollte, siehe unten.
[25] Zur Kampagne siehe Presse vom 28.9.-26.11.05. Vgl. auch TA, 15.10.05 (CVP). Zu den Aktivitäten der SBB siehe TA, 19.9.05 sowie auch die Antwort des BR auf eine Anfrage der SP-Fraktion (AB NR, 2005, Beilagen IV, S. 165 f.).
[26] BBl, 2006, S. 1061 ff.; Presse vom 28.11.05.
[27] Hirter, Hans / Linder, Wolf, Vox – Analyse der eidgenössischen Volksabstimmung vom 27. Nov. 2005, Bern (IPW und gfs-Bern) 2006.
[28] AB NR, 2005, S. 240 f. und 1785 ff.; So-Blick, 20.11.05; TA, 9.12.05. Vgl. SPJ 2004, S. 84. Siehe dazu auch „Positive Auswirkungen flexiblerer Ladenöffnungszeiten – auch in der Schweiz“, in Die Volkswirtschaft, 2005, Nr. 9, S. 47-50.
[29] NZZ, 2.7.05 (Vernehmlassungseröffnung). Kritik: NZZ, 1.9. und 5.11.05; TA, 12.10.05; LT, 15.10.05. BR: TA, 22.12.05. Siehe auch NZZ, 20.12.05. Vgl. SPJ 2004, S. 84 f.
[30] BBl, 2005, S. 4967 ff. und BBl, 2006, S. 685 ff. (BR).
[31] AB NR, 2005, S. 88 ff., 1256 ff., 1824 ff. und 1995; AB SR, 2005, S. 617 ff., 984 ff. und 1218; BBl, 2005, S. 7289 ff. (OR) und 7349 ff. (Revisoren); SHZ, 2.3. und 27.4.05.Vgl. SPJ 2004, S. 85 sowie zur Botschaft zum GmbH-Recht SPJ 2001, S. 82.
[32] AB NR, 2005, S. 106 ff., 1265 ff. und 1528; AB SR, 2005, S. 538 ff., 831 und 878; BBl, 2005, S. 5963 ff. Vgl. SPJ 2004, S. 85 f. Der NR konnte damit zwei parlamentarische Initiativen von Chiffelle (sp, VD) resp. der SVP-Fraktion als erfüllt abschreiben (AB NR, 2005, S. 117. Siehe SPJ 2002, S. 92 resp. 2003, S. 108).
[33] LT und NZZ, 6.12.05. Vgl. auch Peter V. Kunz in NZZ, 1.12.05.
[34] AB SR, 2005, S. 152 ff., 616 f. und 665; AB NR, 2005, S. 969; BBl, 2005, S. 4041. Vgl. SPJ 2004, S. 86.
[35] BBl, 2006, S. 551 ff. Vgl. SPJ 2003, S. 108 und 2004, S. 86.
[36] Motion: AB NR, 2005, S. 786. Zum Anlagefondsgesetz siehe unten, Teil I, 4b (Geld- und Währungspolitik).
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