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Allgemeine Chronik
Öffentliche Finanzen
Der Bundesrat gab Sofortmassnahmen zur Ehepaarbesteuerung in die Vernehmlassung und präsentierte seine Botschaft zur Unternehmenssteuerreform II. – Das Parlament verabschiedete das Zollgesetz, die Totalrevision des Finanzhaushaltsgesetzes und das Entlastungsprogramm 2004; letzteres sieht Einsparungen von rund 4,8 Mia Fr. vor. – Die Staatsrechnung 2005 schloss mit einem Defizit von 121 Mio Fr. – Das von den Räten beschlossene Budget 2006 sah einen Ausgabenüberschuss von 586 Mio Fr. vor. – Der Bundesrat veröffentlichte seine Botschaft betreffend die Ausführungsgesetzgebung zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA).
Direkte Steuern
Zu den kantonalen Steuervorlagen siehe unten, Teil II, 2b.
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Ende April gab der Bundesrat den Bericht „Um- und Durchsetzung der Steuerharmonisierung“ in die Vernehmlassung. Der Bericht empfiehlt die Schaffung einer Kontrollinstanz, welche die kantonalen Steuergesetze und die darauf gestützte Praxis auf ihre Übereinstimmung mit der formellen Steuerharmonisierung überprüft und nötigenfalls ein Verfahren einleitet. Die bürgerlichen Parteien lehnten ein solches Organ ab, weil sie dadurch die kantonale Steuerhoheit bedroht sahen. Die Kantone selber hegten keine diesbezüglichen Befürchtungen; die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren hatte sich schon im vergangenen September lediglich gegen die Stimme Genfs für die Schaffung einer Kontrollinstanz ausgesprochen. Unterstützung erhielt das Modell des Bundesrates auch von der SP [1].
In ihren Antworten auf zwei Vorstösse Berberat (sp, NE) erklärte die Regierung, dass die Quellensteuer nur bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung für ihr Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit erhoben werde. Eine Ausdehnung der Quellensteuer auf alle Arbeitnehmenden würde das bestehende Steuersystem nicht nur komplizieren, sondern sei auch mit den geltenden Regelungen nicht vereinbar. Denkbar sei hingegen die Einführung von obligatorischen Vorauszahlungen, um säumige Zahler mit solchen, die ihre Steuern rechtzeitig entrichten, gleichzustellen [2].
Mit 87:67 Stimmen lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) im Vorprüfungsverfahren ab. Der Vorstoss verlangte die Aufhebung der Besteuerung nach Aufwand. Diese steht Personen offen, die erstmals oder nach einer Landesabwesenheit von mindestens zehn Jahren in der Schweiz Wohnsitz oder Aufenthalt nehmen und hier keine Erwerbstätigkeit ausüben. In der Regel handeln die Steuerbehörden eine Pauschalsteuer aus, deren Bemessung aufgrund des Lebenshaltungsaufwandes der Steuerpflichtigen und ihrer Familien erfolgt; bei der direkten Bundessteuer beträgt sie mindestens den fünffachen Mietzins oder den fünffachen Eigenmietwert. Nach Auffassung der Linken profitierten nur mobile Reiche von dieser Art der Steuererhebung, die zudem den Ruf der Schweiz als Steuerumgehungsparadies zementiere. Die Bürgerlichen wiesen auf die vorhandenen Kontrollen hin; darüber hinaus sei davon auszugehen, dass ein beträchtlicher Teil der Vermögensbestandteile und Einkommensquellen der Personen, die nach dem Aufwand besteuert werden, im Ausland liege, so dass die Schweizer Steuerbehörden oft nicht in der Lage seien, eine sachgemässe Veranlagung durchzuführen. Diese Art der Besteuerung stelle demnach keine Privilegierung dar, sondern sei aus praktischen Gründen angebracht. Ausserdem verfügten diverse europäische Staaten über steuerliche Ausnahmeregelungen für Ausländer, wodurch ein Wettbewerb entstehe, dem sich die Schweiz nicht entziehen könne [3].
Um reiche Steuerzahler anzulocken, führte der Kanton Obwalden ein degressives Steuermodell für hohe Einkommen ein, was die Linke heftig kritisierte. In seiner Antwort auf eine Interpellation Rey (sp, VS) hielt der Bundesrat fest, dass sich eine politische Begrenzung des interkantonalen Steuerwettbewerbs nur dann aufdränge, wenn dieser die Kantone zwinge, die Steuern auf ein Niveau zu senken, das die Finanzierung der öffentlichen Leistungen verunmöglicht. Je nach konkreter Ausgestaltung könne ein degressiver Steuertarif den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie das Erfordernis einer rechtsgleichen Besteuerung verletzen. Dies zu überprüfen obliege den Gerichten. – Die kantonalen Finanzdirektoren gaben bekannt, dem Wettbewerb um die tiefsten Steuern mit einer Vereinbarung entgegentreten zu wollen [4].
Diskussionslos überwies der Ständerat eine im Vorjahr bereits von der grossen Kammer gebilligte Motion Banga (sp, SO), welche analog dem Sold für Militär- und Zivilschutzdienst sowie dem Taschengeld für Zivildienst den Feuerwehrsold von der direkten Bundessteuer befreien will [5].
In der Sommersession nahm die kleine Kammer die Beratungen zum Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen in Angriff; da Mitarbeiteraktien und -optionen als Salärbestandteil stark zugenommen haben, sollen sie künftig nach einheitlichem Recht besteuert werden. Die Linke und vereinzelte FDP-Politiker kritisierten, dass es wegen fehlender statistischer Erhebungen nicht möglich sei, die finanziellen Folgen für Bund und Kantone abzuschätzen; es sei deshalb auch nicht korrekt, von einer haushaltsneutralen Vorlage zu sprechen. Mit 26:7 Stimmen lehnte der Rat jedoch einen entsprechenden Rückweisungsantrag ab, der vom Bundesrat zusätzliche Informationen verlangt hatte. In der Detailberatung wehrte sich die SP vergeblich gegen vorgesehene Steuerrabatte: Bei Mitarbeiteraktien mit einer Veräusserungssperre wollte sie den Diskont von 6% pro Sperrjahr (während längstens zehn Jahren) nicht generell, sondern nur für Beträge bis zu 50 000 Fr. gewähren; bei nicht börsenkotierten oder gesperrten Mitarbeiteroptionen, deren Besteuerung neu einheitlich statt bei der Zuteilung erst beim Ausübungszeitpunkt erfolgen soll, stemmte sie sich dagegen, dass der beim Ausüben der Option erzielte geldwertige Vorteil pro Sperrjahr um 10% (bis maximal 50%) vermindert wird. Beide Anliegen wurden mit 30:7 resp. 26:8 Stimmen abgelehnt. Bei der Ergänzung der Vorschriften zur Quellenbesteuerung beschloss der Ständerat mit 19:12 Stimmen, den vom Bundesrat vorgesehenen Maximalsteuersatz von 11,5% auf 10% zu senken. Die Vorlage passierte die Gesamtabstimmung mit 28:6 Stimmen bei zwei Enthaltungen [6].
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Im Berichtsjahr befasste sich das Parlament mehrfach mit der Familienbesteuerung: In der Frühlingssession lehnte der Ständerat eine Standesinitiative des Kantons Wallis ab, welche die Aufhebung der steuerlichen Benachteiligung von Ehepaaren im Vergleich zu Konkubinatspaaren verlangte, und zwar nach der im 2004 abgelehnten Steuerpaket enthaltenen Regelung. Gemäss dem Ständerat ist nach dem negativen Abstimmungsentscheid eine grundsätzliche Diskussion über alle möglichen Varianten notwendig, und diese brauche Zeit. Überwiesen wurde aber ein Postulat der ständerätlichen WAK, das den Bundesrat auffordert, bis im Sommer den im Postulat Lauri (svp, BE) verlangten Bericht zur Individualbesteuerung vorzulegen und einen Überblick über die im Parlament und in der Verwaltung pendenten familienpolitischen Massnahmen (Krankenversicherungsprämien für Kinder, Ehegatten- und Familienbesteuerung, Kinderzulagen etc.) zu erstellen und dabei die Auswirkungen auf die Familieneinkommen aller Einkommensklassen und den zur Verfügung stehenden Finanzrahmen zu berücksichtigen [7].
Obschon Bundesrat Merz das Parlament um einen klaren Richtungsentscheid in der Frage der Familienbesteuerung und eines allfälligen Wechsels hin zur Individualbesteuerung gebeten hatte, überwiesen die Räte bis im Herbst mehrere sich teilweise widersprechende Motionen: Während die FDP-Fraktion die Einführung der Individualbesteuerung verlangte, forderten die Christlichdemokraten eine Gleichstellung der Ehepaare unabhängig vom System. Donzé (evp, BE) schlug zur Aufhebung der Diskriminierung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren die Prüfung eines Vollsplittings und die Einführung eines Kinderabzuges vom Steuerbetrag vor. Ein Begehren der SP, welches pro Kind ebenfalls einen Abzug nicht vom steuerbaren Einkommen, sondern vom Steuerbetrag sowie die Einführung der Individualbesteuerung ohne Zwischenstufe des Splittings vorsah, wurde vom Nationalrat hingegen abgelehnt, ebenso wie die in der CVP-Motion enthaltene Forderung nach einer Entlastung der Familien. Auf Zustimmung stiess jedoch eine Motion Meier-Schatz (cvp, SG), welche den Kantonen die Wiedereinführung des vor wenigen Jahren gestrichenen Ausbildungsabzugs ermöglicht. Der Ständerat überwies einen Vorstoss seiner WAK, welcher Sofortmassnahmen zur Reduktion der Diskriminierung bei der Ehegattenbesteuerung verlangt. Gemäss Kommissionssprecher Wicki (cvp, LU) verschliesse sich die Finanzdirektorenkonferenz der Diskussion um den Systemwechsel nicht, doch hege sie aufgrund der befürchteten Steuerausfälle Vorbehalte gegenüber der Individualbesteuerung. Zudem brauche der Systemwechsel Zeit; die Kantone rechneten für die nötige Gesetzesänderung und die Umsetzung der Verwaltungspraxis mit einer Frist von bis zu zehn Jahren [8].
Im Herbst gab der Bundesrat seine Vorschläge betreffend Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung in die Vernehmlassung. Um die bestehende Ungleichbehandlung von Zweiverdiener-Ehepaaren gegenüber gleich situierten Zweiverdiener-Konkubinatspaaren abzubauen, änderte die Regierung den Zweiverdienerabzug. Konkret schlug sie vor, 50% des niedrigeren Ehepaarverdienstes bis zu einem Maximum von 55 000 Fr. zum Abzug zuzulassen. Die zu erwartenden Mindereinnahmen von 750 Mio Fr. sollten sowohl einnahmen- als auch ausgabenseitig finanziert werden [9]. In seinen Antworten auf zwei Anfragen Fehr (sp, ZH) bezüglich des Fahrplans zur Individualbesteuerung erklärte der Bundesrat, mit der Annahme widersprüchlicher Motionen habe das Parlament keinen wegweisenden Entscheid vorgelegt. Die Regierung werde daher den Grundsatzentscheid fällen und sich für eines der Steuersysteme entscheiden müssen, wolle jedoch vorerst die Auswertung der Vernehmlassung zu den Sofortmassnahmen bei der Ehepaarbesteuerung abwarten. Betreffend Steuergutschriften halte sie ungeachtet eines Systementscheides an ihrer ablehnenden Haltung gegenüber Abzügen vom Steuerbetrag fest. Um eine allfällige Einführung erwerbsabhängiger Steuergutschriften zu prüfen, habe sie eine Expertenkommission eingesetzt [10].
Parteien, Kantone und Economiesuisse äusserten sich kritisch zum Ansinnen des Bundesrates. Das Ziel, die Ungleichbehandlung von Zweiverdienerehepaaren aufzuheben, war unbestritten, ungeeignet und untauglich seien hingegen der vorgeschlagene Zweiverdienerabzug und die Gegenfinanzierung, weil sie zu einer Mehrbelastung der Alleinstehenden führten. Zudem hätten Zweiverdienerehepaare nun im Vergleich zu Einverdienerehepaaren und Konkubinatspaaren deutlich weniger zu bezahlen als nach geltendem Recht. SVP, CVP und Economiesuisse sprachen sich für ein Teilsplitting aus, das auch die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren befürwortete; SP und FDP bevorzugten die Einführung der Individualbesteuerung [11].
In der Wintersession lehnte der Ständerat eine Motion Saudan (fdp, GE) ab, welche verlangte, beim Ausgleich der kalten Progression dem realen Anstieg der obligatorischen Krankenkassenprämien besser Rechnung zu tragen, indem die in Frankenbeträgen festgesetzten Abzüge nicht entsprechend der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise, sondern entsprechend dem durchschnittlichen jährlichen Anstieg der obligatorischen Krankenversicherungsprämien angepasst werden. Gemäss Bundesrat ist ein Wechsel nicht gerechtfertigt, weil die Teuerung im Gesundheitswesen vom Landesindex der Konsumentenpreise erfasst und durch das Steuerrecht korrekt ausgeglichen wird [12].
Der Nationalrat überwies diskussionslos eine Motion Parmelin (svp, VD), die den Bundesrat beauftragt, die steuerliche Ungleichbehandlung von geschiedenen oder in Trennung lebenden Steuerpflichtigen, welche gemeinsam das Sorgerecht für ihre Kinder ausüben und diese abwechselnd betreuen, aufzuheben [13].
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In der Sommersession überwies der Ständerat ein Postulat Heberlein (fdp, ZH), das sich gegen die Verschärfung der bisherigen Praxis zur Besteuerung der Erbenholding richtet – gegen den Antrag des Bundesrates, der auf die unmittelbar bevorstehende Publikation der Botschaft zur Unternehmenssteuerreform II hinwies [14]. Ende Juni präsentierte er die entsprechende Vorlage, nachdem die Vernehmlassung im Vorjahr keine klare Mehrheit für eines der drei Modelle ergeben und das EFD darauf intensive Gespräche mit den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftskreisen geführt hatte. Der vorliegende Gesetzesentwurf zielt darauf ab, das Risikokapital und die KMU steuerlich zu entlasten: Nach geltendem Recht unterstehen ausgeschüttete Gewinne zunächst auf der Ebene des Unternehmens der Gewinnsteuer, anschliessend auf der Ebene des Aktionärs, der den Gewinn in Form von Dividenden erhält, der Einkommenssteuer. Neu sollen Dividenden im Privatvermögen nur noch zu 80% statt wie bisher zu 100% erfasst werden, bei Beteiligungen im Geschäftsvermögen zu 60%. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern erfolgt die Besteuerung der ausgeschütteten Gewinne nach kantonalem Recht. Für die KMU sieht die Reform Erleichterungen bei Restrukturierungen sowie bei der Liquidation und der Übertragung von Personengesellschaften vor. Kurzfristig muss der Bund mit Mindererträgen von rund 40 Mio Fr. rechnen, längerfristig ergeben sich Mehrerträge von rund 55 Mio Fr. Die Mindereinnahmen der Kantone und Gemeinden hängen weitgehend von den Entscheidungen der Kantone ab [15].
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Der Präsident der basellandschaftlichen Wirtschaftskammer, Nationalrat Hans Rudolf Gysin (fdp), forderte in einer von 84 weiteren Ratsmitgliedern unterzeichneten Motion, die Einführung des neuen Lohnausweises um ein Jahr auf Anfang 2007 zu verschieben; die WAK-NR verlangte in einer Motion vom Bundesrat, sich ebenfalls für einen Aufschub einzusetzen; die Parlamente der Kantone Bern, Zürich und Schwyz verabschiedeten ihrerseits entsprechende Vorstösse. Ende April gab der Vorstand der Schweizerischen Steuerkonferenz dem Druck nach und beschloss, den neuen Lohnausweis erst auf Anfang 2007 einzuführen und startete im Juni die Testphase. Daraufhin lancierte der Zürcher Gewerbeverband eine kantonale Volksinitiative gegen die neue Regelung; diese führe zu übermässiger Bürokratie und beinhalte eine kalte Steuererhöhung. Falls das Begehren zustande kommt und die Mehrheit des Zürcher Kantonsrates ihm zustimmt, wird es als Standesinitiative den eidgenössischen Räten unterbreitet [16]. In der Sommersession lehnte der Nationalrat die Motion Gysin (fdp, BL) diskussionslos als erfüllt ab [17].
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Ständerat Berset (sp, FR) beantragte in einem Postulat, dass nicht nur die Kosten für die mit dem Beruf zusammenhängende Weiterbildung und Umschulung von den Steuern abgezogen werden können, sondern auch die Ausbildungskosten. Aufgrund der Erklärung des Bundesrates, die Verwaltung arbeite in Beantwortung eines diesbezüglichen, im Vorjahr überwiesenen Vorstosses David (cvp, SG) bereits an einem entsprechenden Bericht, zog Berset sein Begehren zurück [18].
Der Nationalrat lehnte diskussionslos eine Motion Veillon (svp, VD) ab, welche verlangte, dass das von Unternehmern und Landwirten in den Betrieb investierte Vermögen im Falle von Gesuchen an soziale Institutionen vom steuerbaren Einkommen abgezogen wird. Gemäss Bundesrat dränge sich keine Gesetzesänderung auf, da die Frage bei Ergänzungsleistungen wenig relevant sei beziehungsweise die Kantone für Krankenkassenprämienverbilligungen und Ausbildungsbeiträge zuständig seien [19].
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Indirekte Steuern
Zum Demographie-Prozent bei der 11. AHV-Revision siehe unten, Teil I, 7c (AHV).
In der Frühlingssession stimmte der Nationalrat einem Postulat Kaufmann (svp, ZH) zu, welches den Bundesrat auffordert zu prüfen, ob und wie Pensionskassen von Grundstücksgewinnsteuern und Handänderungsgebühren entlastet werden können [20].
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Weil das Steuerpaket 2004 in der Volksabstimmung gescheitert war, konnten auch die unbestrittenen Massnahmen im Bereich der Stempelabgaben nicht in Kraft treten. Da deren Geltungsdauer bis Ende 2005 befristet ist, verabschiedete das Parlament im Frühling eine gegenüber dem abgelehnten Steuerpaket inhaltlich unveränderte Revisionsvorlage. Das Geschäft passierte die Schlussabstimmung im Ständerat mit 41 Stimmen und einer Enthaltung und im Nationalrat mit 142:25 Stimmen bei 13 Enthaltungen; die Vorbehalte stammten von den Grünen und der SP [21]. Um zu verhindern, dass dem Bund ab 2006 Steuereinnahmen in der Höhe von 310 Mio Fr. entgehen, ergriff ein linkes Komitee (PdA, SolidaritéS, Juso, Mediengewerkschaft Comedia, Tessiner Lehrlings- und StudentInnengewerkschaft) das Referendum, welches jedoch aufgrund fehlender Unterschriften nicht zustande kam [22].
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Im Herbst unterbreitete der Bundesrat den Räten die Botschaft zum Bundesgesetz über die Biersteuer (BStG). Dieses soll den Bundesratsbeschluss von 1934 über die eidgenössische Getränkesteuer ablösen, der seit 1937 nur noch für Bier gilt. Das BStG ist EU-kompatibel und behebt die Mängel des bisherigen Systems wie die wettbewerbsverzerrende Preisbindung und den einheitlichen Steuersatz für alle Biere unabhängig von Alkoholgehalt und Preislage. Neu bemisst sich die Steuer nach der Gradstärke des Bieres auf der Grundlage des Stammwürzegehalts. Für wirtschaftlich unabhängige Kleinbrauereien kommt eine gestaffelte ermässigte Besteuerung zur Anwendung. In der Vernehmlassung stiess die Vorlage mehrheitlich auf Anklang. In der Prävention tätige Organisationen verlangten jedoch eine bessere Berücksichtigung der gesundheitspolitischen Aspekte, für sie ging der Entwurf, der keine Vorschriften hinsichtlich Jugendschutz, Werbeverbote und Lebensmittelrecht enthält, zu wenig weit [23].
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In der Frühlingssession räumte der Nationalrat die letzten Differenzen beim Zollgesetz aus, indem er sich in allen Punkten der kleinen Kammer anschloss: Beim aktiven Veredelungsverkehr (der Einfuhr von Waren zur Verarbeitung und Wiederausfuhr) gilt künftig das liberalere Äquivalenzprinzip. Damit profitieren nicht nur identische, sondern auch gleichwertige Waren von Zollvergünstigungen; nach dem vom Nationalrat ursprünglich bevorzugten Identitätsprinzip hätten separate Verarbeitungsstrassen eingerichtet werden müssen. Ausnahmen zugunsten inländischer Landwirtschaftsprodukte wurden mit 79:73 Stimmen verworfen. Für den passiven Veredelungsverkehr (dem Export von Waren zur Weiterverarbeitung im Ausland und anschliessendem Reimport) gestand der Rat der verarbeitenden Industrie eine Übergangsfrist bis 2011 zu, um den Strukturwandel abzufedern. Bei der Definition der Grenzzone gilt das Prinzip der Parallelzone, ohne Spezialregelung für die Landwirtschaft; hier hatte der Rat ursprünglich für die Radialzone optiert. Die Vorlage passierte die Schlussabstimmung einstimmig [24].
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In seiner Antwort auf die Fragen Keller (svp, ZH) und Wyss (sp, BE) erklärte der Bundesrat, die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes lägen vor. Der Bundesrat wolle sie noch im Herbst veröffentlichen. Die Pläne zur Förderung von umweltschonenden Treibstoffen waren mehrheitlich auf ein positives Echo gestossen [25].
In der Wintersession lehnte der Ständerat diskussionslos eine Standesinitiative des Kantons Waadt ab. Diese hatte verlangt, umweltfreundliche Treibstoffe und Additive für Kleinmotoren, insbesondere Zweitaktmotoren, von der Mineralölsteuer zu befreien [26].
Mit 18:3 Stimmen bei einer Enthaltung billigte die WAK-NR, basierend auf einer parlamentarischen Initiative Robbiani (cvp, TI), einen Entwurf zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes. Dieser sieht vor, dem schweizerischen Natursteinabbau den Mineralölsteuerzuschlag zurückzuerstatten und die Branche damit der Land- und Forstwirtschaft sowie der Berufsfischerei gleichzustellen. Der Bundesrat beantragte, auf die Rückerstattung des Mineralölsteuerzuschlags zu verzichten, um kein Präjudiz für andere Bereiche zu schaffen [27].
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In Ausführung einer parlamentarischen Initiative seiner WAK billigte der Ständerat diskussionslos eine Verlängerung des Sondersteuersatzes von 3,6% (statt 7,6%) für Beherbergungsleistungen bis Ende Dezember 2010; die Frist läuft Ende 2006 aus. Im Nationalrat scheiterte ein von der Linken eingebrachter Nichteintretensantrag, und in der Detailberatung schloss sich die grosse Kammer im Einklang mit dem Bundesrat dem Ständerat an. Hauptargument für die Weiterführung des Sondersatzes war die von der Regierung in Aussicht gestellte Mehrwertsteuerreform; der Hotellerie könne eine zweimalige Umstellung innert weniger Jahre nicht zugemutet werden, zudem käme die volkswirtschaftlich bedeutsame Tourismusbranche auch in den Nachbarländern in den Genuss von steuerlichen Privilegien. Die von der Linken bekämpfte Vorlage passierte die Schlussabstimmung mit 42:1 Stimmen bei 2 Enthaltungen im Ständerat resp. 118:55 Stimmen bei 10 Enthaltungen im Nationalrat [28].
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Im Frühjahr stimmte der Ständerat oppositionslos einer Motion Hess (fdp, OW) zu, welche einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für Ess- und Trinkwaren verlangt, die im Rahmen von gastgewerblichen Lieferungen abgegeben werden. Bundesrat Merz kündigte im Sinne eines Fernziels die Einführung eines Einheitssatzes für die Mehrwertsteuer an [29].
In der Herbstsession überwies die kleine Kammer zwei Motionen ihrer WAK und eine vom Nationalrat im Vorjahr gebilligte Motion der CVP-Fraktion zur Vereinfachung des Mehrwertsteuergesetzes. Die Verordnungen zur MWSt umfassen über 2000 Seiten. Mit der Forderung nach dem Abbau aller 25 Ausnahmen resp. ihrer Befristung auf fünf Jahre und der Vereinheitlichung der Steuersätze stellte sich das Plenum hinter das Programm des Bundesrates, der laut Finanzminister Merz im Laufe des Winters eine „ideale“ Mehrwertsteuer in die Vernehmlassung schicken will, wie sie der Bericht „10 Jahre MWSt“ vorsieht. Zur Diskussion stünden neben der Ausmerzung der Ausnahmen die Ablösung der drei MWSt-Sätze zwischen 2,4% und 7,6% durch einen Einheitssatz von ca. 5,5% [30].
In der Folge trat der Ständerat nicht auf einen im Vorjahr von der grossen Kammer gutgeheissenen Gesetzesentwurf ein, welcher basierend auf einer parlamentarischen Initiative Triponez (fdp, BE) Berufsunfallverhütungsmassnahmen von der MWSt ausnehmen wollte [31]. Der Nationalrat lehnte sowohl eine Motion Mörgeli (svp, ZH) ab, welche Sponsoring von privaten oder öffentlichen Kulturinstituten durch Privatpersonen und Unternehmen von der Mehrwertsteuer befreien wollte als auch ein Postulat Wäfler (edu, ZH), das eine WTO-konforme Transport- oder Umweltabgabe in Form eines Mehrwertsteuerzuschlages auf importierten Produkten und Dienstleistungen vorsah, dies als Ersatz für die LSVA-Abgaben auf den Binnentransporten in der Schweiz [32].
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Ausgabenordnung
Im Frühjahr nahm der Nationalrat die Beratungen zur Totalrevision des Finanzhaushaltgesetzes in Angriff. Eintreten war unbestritten. In der Detailberatung scheiterte die Linke mit all ihren Anträgen, welche die unverändert übernommenen Bestimmungen zur Schuldenbremse betrafen: Weder müssen Parlament und Regierung bei der Führung des Bundeshaushaltes künftig ausser der Finanzierungs- und der Erfolgssicht auch der Konjunktur Rechnung tragen, noch wird der Bund dazu verpflichtet, die ihm gesetzlich zustehenden Einnahmen lückenlos und fristgerecht geltend zu machen; Bundesrat und Bundesversammlung haben jedoch weiterhin bei jeder Vorlage den aus der Schuldenbremse resultierenden Höchstbetrag der Gesamtausgaben zu berücksichtigen. Ebenfalls keine Mehrheit fand das Anliegen der Linken, die Regierung solle beim Entwerfen und beim Vollzug des Voranschlages die sich bietenden Möglichkeiten für Mehreinnahmen nutzen. Bei den dringlichen Kreditbegehren beschnitt die grosse Kammer gegen die Empfehlungen von FDP und CVP mit 88:67 Stimmen die Kompetenzen von Bundesrat und Finanzdelegation: Letztere sollte nur noch Beiträge von maximal 0,5% der im laufenden Jahr budgetierten Einnahmen (zur Zeit ca. 250 Mio Fr.) bewilligen dürfen, einem höheren Kreditbetrag müsste das Parlament zustimmen, notfalls an einer ausserordentlichen Session; die Ratsminderheit hatte vergeblich darauf hingewiesen, dass es sich beim Fall Swissair, wo die Finanzdelegation im Schnellverfahren 1,2 Mia Fr. gesprochen und so das Parlament vor vollendete Tatsachen gestellt hatte, um eine einmalige Situation gehandelt habe. Um sicherzustellen, dass die Schuldenbremse auf alle Fälle eingehalten wird, verschärfte der Nationalrat gegen den Widerstand von Regierung und links-grünem Lager das parlamentarische Verfahren bei der Behandlung des Budgets: Neu darf der Einigungsantrag über den Voranschlag des Bundes gegenüber dem Beschluss der dritten Beratung, der den tieferen Betrag vorsieht, nur Mehrausgaben vorsehen, die keine Überschreitung des Höchstbetrages zur Folge haben. Schliesslich verstärkte die grosse Kammer die Mitwirkung des Parlaments und entschied, dass der Finanzplan den Räten nicht wie bis anhin nur zur Kenntnisnahme, sondern zur Genehmigung vorzulegen sei. Die Vorlage passierte die Gesamtabstimmung mit 93:61 Stimmen; abgelehnt wurde sie von den Grünen und den Sozialdemokraten [33].
In der Sommersession behandelte der Ständerat das Geschäft: Er begrüsste die bessere Vergleichbarkeit der Rechnungslegung des Bundes mit jener der Kantone, der Gemeinden, aber auch des Auslandes. In der Detailberatung verpflichtete er Parlament und Regierung, Sach- und Finanzierungsentscheide soweit als möglich aufeinander abzustimmen. Unverändert aus dem alten Gesetz übernommen wurden die Ausführungsnormen zur Schuldenbremse; abgelehnt wurde hingegen ein Antrag Leuenberger (sp, SO), beim Entwurf und Vollzug des Voranschlags auch nach Möglichkeiten für Mehreinnahmen zu suchen. Bei der dringlichen Kreditsprechung beharrte die kleine Kammer im Gegensatz zum Nationalrat auf dem geltenden Recht, wonach der Bundesrat eine nicht budgetierte Aufgabe, die keinen Aufschub erträgt, vor der Bewilligung eines Nachtragskredites durch die Bundesversammlung beschliessen kann, wobei er wenn möglich die vorgängige Zustimmung der Finanzdelegation einholt. Um weitere Fälle analog dem Scheitern des Rüstungsprogramms 2004 zu verhindern, schlug Reimann (svp, AG) eine Änderung im Differenzbereinigungsverfahren vor: Die Einigungskonferenz sollte zu jeder einzelnen Differenz eines Budgets oder eines Verpflichtungskredits einen separaten Antrag stellen; bei Ablehnung des Antrages sollte der Verpflichtungskredit gestrichen resp. der tiefere Betrag aus der dritten Beratungsrunde gelten. Bundesrat Merz und die Ratsmehrheit argumentierten, dieses Vorgehen durchbräche den Grundsatz der Gesamtbereinigung und gefährde die positive Konsensfindung, worauf der Vertreter der SVP seinen Vorschlag zurückzog. Beim Finanzplan hielt der Ständerat ebenfalls an der bestehenden Regelung, Kenntnisnahme und nicht Genehmigung durch das Parlament, fest. Die Vorlage passierte die Gesamtabstimmung mit 19 Stimmen bei drei Enthaltungen [34].
Im Differenzbereinigungsverfahren setzte sich der Ständerat mit seiner Ablehnung einer „Lex Swissair“ durch; die Kompetenzen von Bundesrat und Finanzdelegation bei der Bewilligung von dringlichen Krediten werden nicht eingeschränkt. Künftig ist der Bundesrat verpflichtet, das Budget bis spätestens Ende August zuhanden der Räte zu verabschieden. Und um die Einflussmöglichkeiten des Parlaments zu verstärken, hat die Regierung bei einer Motion der Bundesversammlung zum Finanzplan nicht mehr maximal zwei Jahre Zeit, um tätig zu werden, sondern muss bereits mit dem nächsten Finanzplan berichten, wie sie das Begehren umgesetzt hat. Weicht sie von der Motion ab, muss sie einen begründeten Abschreibungsantrag stellen. Die Totalrevision des Finanzhaushaltsgesetzes wurde in der Schlussabstimmung im Nationalrat mit 175:4 Stimmen bei 7 Enthaltungen und im Ständerat mit 43:0 Stimmen angenommen [35].
Da sich beide Räte bezüglich der Kompetenzen der Finanzdelegation für die Beibehaltung des Status quo und gegen eine „Lex Swissair“ ausgesprochen hatten, lehnte es der Nationalrat ab, auf eine entsprechende Gesetzesvorlage einzutreten, welche seine Finanzkommission aufgrund einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion ausgearbeitet hatte [36]. Mit Zustimmung des Bundesrates überwies das Parlament eine Motion der FK-NR, welche eine Überprüfung von Ressourcen und Leistungen im Flag-Modell auf Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verlangte [37].
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Sanierungsmassnahmen
Im Frühjahr nahmen die Räte die Beratungen zum Entlastungsprogramm 2004 (EP 04) in Angriff. Dieses konzentriert sich hauptsächlich auf die sechs grossen Ausgabengebiete soziale Wohlfahrt, Verkehr, Landesverteidigung, Bildung und Grundlagenforschung, Landwirtschaft sowie Beziehungen zum Ausland und umfasst ein Bundesgesetz mit sämtlichen für die Umsetzung notwendigen Bestimmungen sowie zwei Verordnungen betreffend Kredite für ETH-Grundstücke und -Bauten resp. Gebühren und Entschädigungen bei eidgenössischen Medizinalprüfungen. In der Parlamentsdiskussion am umstrittensten waren die Übertragung der ETH-Immobilien vom Bund an die ETH, Einsparungen bei den Hochschulbeiträgen, beim Nationalstrassenunterhalt, beim Bundespersonal, bei den Sachausgaben sowie die Aufhebung der Rückerstattung der Mineralölsteuer [38].
In der Eintretensdebatte kritisierte der Ständerat, die Vorlage sei zwar notwendig, stelle aber frühere Sachentscheide unter dem Diktat der knappen Mittel in Frage. Mit 30:7 Stimmen lehnte er einen Rückweisungsantrag Gentil (sp, JU) ab, der neue Einnahmen prüfen, das Sparvolumen reduzieren und auf Vorschläge in jenen Bereichen verzichten wollte, welche das Parlament in vorangehenden Budgetdebatten als prioritär beschlossen hatte, d.h. bei der Forschung, dem öffentlichen Verkehr und bei den Nationalstrassen. In der Detailberatung folgte die kleine Kammer weitgehend den Vorgaben der Regierung und den Anträgen ihrer vorberatenden Spezialkommission. In folgenden Bereichen zeigte sie sich grosszügiger als der Bundesrat: Damit die Kantone ihre Investitionen weiterhin tätigen können und um die durch das EP 04 stärker belasteten Rand- und Bergregionen im Vergleich zu den Zentren zu entlasten, verzichtete der Rat bei den allgemeinen Strassenbeiträgen auf die Kürzung der Kantonsbeiträge (-174 Mio) und schonte den regionalen Personenverkehr (-40 Mio). Abgelehnt wurde auch die Aufhebung der Rückerstattung der Mineralölsteuer, und zwar nicht nur wie von der Kommission gewünscht beim öffentlichen Regionalverkehr, sondern auch bei der Land- und Forstwirtschaft sowie der Berufsfischerei (insgesamt -273 Mio). Zu Diskussionen Anlass gab die als Kompensation für Beitragskürzungen gedachte Übertragung von ETH-Grundstücken im Wert von 5-7,5 Mia vom Bund an die ETH: Lombardi (cvp, TI) hielt es für nicht verantwortbar, eine solch massive „Enteignung“ des Bundes im Rahmen eines Sparprogramms vorzunehmen und forderte vom Bundesrat eine separate Botschaft. Mit 18:17 Stimmen lehnte der Rat den Antrag des Tessiners ab, hoffte aber, dass der Nationalrat als Zweitrat eine vertiefte Überprüfung vornehmen werde. Mit geringeren Einbussen konnten auch die universitären Hochschulen rechnen (-30 Mio). Um die entstandenen Ausfälle zumindest teilweise zu kompensieren, kürzte die kleine Kammer im Gegenzug die Beiträge für den Nationalstrassenunterhalt (+80 Mio) und beschloss zusätzliche Sparmassnahmen beim Bundespersonal (+150 Mio) und bei der Verwaltungsreform (+70 Mio). Durch die Abweichungen verfehlte der Ständerat das Sparziel des Bundesrates um rund 190 Mio [39]. In der Gesamtabstimmung wurde das EP 04 mit 19:14 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen; die ETH-Vorlage mit 22 Stimmen und jene zu den Medizinalprüfungen mit 27 Stimmen [40].
Im Vorfeld der Beratungen zum EP 04 lehnte der Nationalrat eine Motion seiner Finanzkommission ab, die forderte, mittels Korrekturen bei den Ausgaben bereits im Jahr 2006 ein ausgeglichenes Budget zu präsentieren und bekräftigte damit die vom Parlament beschlossene Strategie, den Haushaltsausgleich erst 2007 zu realisieren. Beim EP 04 verlangten Grüne und SP vergeblich Nichteintreten resp. Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, auch neue Einnahmen zu prüfen und das Sparvolumen auf einen Betrag zu kürzen, der das Wirtschaftswachstum nicht gefährde. In der Detailberatung scheiterte sowohl die Linke als auch die SVP mit ihren Anträgen, bei der Entwicklungs- und Osthilfe, der Armee, der Kultur- und der Wohnbauförderung sowie im Asylwesen auf Kürzungen zu verzichten bzw. weitere Einsparungen vorzunehmen. Der Nationalrat folgte mit wenigen Ausnahmen dem Bundesrat und den Vorgaben des Ständerates. Wie die kleine Kammer hielt er an der Rückerstattung der Mineralölsteuer fest (-273 Mio) und billigte die Mindereinsparungen beim regionalen Personenverkehr (-40 Mio). Gutgeheissen wurden auch die zusätzlichen Kürzungen bei der Verwaltungsreform (+70 Mio) und den Personalausgaben (+150 Mio); eine links-grüne Mehrheit hatte das Personal mit Hinweis auf bisher erbrachte Opfer und die Gefährdung der Sozialpartnerschaft verschonen wollen, während die SVP Einsparungen von 225 Mio beantragt hatte. Differenzen zum Erstrat schuf die grosse Kammer in folgenden Bereichen: Mit deutlicher Mehrheit wehrte sie sich gegen die Übertragung von Immobilien vom Bund an die ETH mit dem Argument, eine derart weitreichende Gesetzesänderung gehöre nicht in ein Entlastungsprogramm; Bundesrat Merz hatte vergeblich dargelegt, das Geschäft sei im Zusammenhang mit der Teilrevision des ETH-Gesetzes bereits angedacht worden und stelle für die ETH-Leitung einen Anreiz dar, sparsamer, kostenbewusster und gezielter mit diesen Bauten umzugehen, als dies von der Bundesverwaltung in Bern aus geschehe. Gegen den Willen des Bundesrates folgte die grosse Kammer einem Einzelantrag Noser (fdp, ZH) und schonte die universitären Hochschulen noch mehr als der Ständerat (-90 Mio), um einen Ausgleich zur nicht erfolgten Übertragung der Immobilien an die ETH zu schaffen. Hingegen lehnte es der Rat ab, die Kürzung der nicht werkgebundenen Strassenbeiträge aufzuheben (-174 Mio) und beim Nationalstrassenunterhalt zusätzliche Einsparungen (+80 Mio) vorzusehen. Zusätzliche Sparmöglichkeiten ortete die grosse Kammer zudem bei den Sachausgaben (+175 Mio) sowie den Bundesämtern für Bauten und Logistik (+45 Mio) resp. Bevölkerungsschutz (+30 Mio). Die Kommissionsanträge zu Einsparungen bei der Informatik und der Wohnbauhilfe wurden abgelehnt. Chancenlos blieben ferner zwei Anträge der Linken, eine Untersuchung der Wirksamkeit des EP 04 und seiner Folgen auf Kantone, Gemeinden, Bundeshaushalt und Volkswirtschaft resp. eine Überprüfung der geschlechterspezifischen Auswirkungen des EP 04, des EP 03 und der Aufgabenverzichtsplanung vorzunehmen. Der Nationalrat übertraf die Zielvorgabe des Bundesrates um knapp 80 Mio Fr. [41]. Das Entlastungsprogramm 2004 passierte die Gesamtabstimmung mit 95:62 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Verordnung zu den Medizinalprüfungen mit 140:10 Stimmen bei 9 Enthaltungen [42].
Zur Differenzbereinigung musste das Geschäft in der Sommersession noch zweimal in jeden Rat. Bei der Übertragung der Immobilien an die ETH schloss sich die kleine Kammer dem Nationalrat an und trat nicht mehr auf die Vorlage ein [43]. Erfolgreich war der Nationalrat bei den Kürzungen beim Bundesamt für Bauten und Logistik (+45 Mio), dafür setzte sich der Ständerat bei den allgemeinen Strassenbeiträgen, die von Einsparungen verschont blieben, zugunsten der Kantone durch (-174 Mio). In den übrigen Bereichen einigten sich die beiden Kammern auf Kompromissvorschläge: Weniger Einbussen als vom Bundesrat vorgesehen mussten die universitären Hochschulen hinnehmen (-80 Mio), Mehreinsparungen beschloss das Parlament hingegen beim Nationalstrassenunterhalt (+120 Mio), bei den Sachausgaben (+75 Mio) und beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz (+15 Mio). Aufgrund dieser Entscheide unterschritten die Räte das ursprüngliche Sparziel der Regierung von rund 4,9 Mia nur knapp um 65 Mio Fr. Die Vorlage passierte die Schlussabstimmung gegen den Widerstand des links-grünen Lagers im Nationalrat mit 114:67 Stimmen bei 6 Enthaltungen und im Ständerat mit 36:3 Stimmen bei 3 Enthaltungen [44].
Im Zusammenhang mit dem EP 04 behandelte das Parlament eine Reihe von Vorstössen: Überwiesen wurden zwei Motionen der Spezialkommission des Nationalrats: Die erste ermöglichte es dem Schweizerischen Nationalfonds (SNF) wieder, einen jährlichen Reservebetrag von 50 Mio Fr. für langjährige Projekte mit starker ausländischer Forscherbeteiligung vorzusehen; die Massnahmen des EP 04 hatten eine Änderung der bisherigen Verbuchungspraxis verlangt, die es dem SNF nicht mehr erlaubten, Rückstellungen in dieser Grössenordnung zu tätigen. Das zweite Begehren verlangte von der Regierung, im Rahmen der bevorstehenden Verwaltungsreform eine Zusammenführung der Bundesämter für wirtschaftliche Landesversorgung, für Landwirtschaft, für Veterinärwesen sowie der Eidg. Forstdirektion zu prüfen mit dem Ziel, die Verwaltungskosten um mindestens 25% zu senken. Gegen die Stimmen der Linken billigte der Nationalrat auch eine dritte Motion seiner Spezialkommission, welche die Einnahmen aus der für den Strassenverkehr zweckgebundenen Mineralölsteuer ab sofort ausschliesslich und nur gemäss den geltenden Bestimmungen verwenden will. Da das EP 04 eine Etappierung vorsieht, lehnten beide Räte eine Standesinitiative des Kantons Jura zur raschen Fertigstellung des Nationalstrassennetzes ab [45].
In der Frühlingssession nahm die kleine Kammer eine im Vorjahr bereits vom Nationalrat gebilligte Motion der CVP-Fraktion an, welche die Überprüfung von Aufgaben und Leistungen des Bundes und der Strukturen der Bundesverwaltung sowie die Durchforstung der Rechtserlasse forderte [46]. Das Parlament überwies auch eine Motion von Ständerat Altherr (fdp, AR) und eine in die gleiche Richtung zielende Motion von Nationalrat Favre (fdp, VD), welche eine detaillierte Erfassung der Aufgaben und Aufträge der Bundesverwaltung und deren Kosten verlangten und, unter Einbezug der Kantone, die Benennung der Schwerpunkte künftiger Staatstätigkeit [47]. Um zu verhindern, dass der Bundeshaushalt in den kommenden Jahren wieder aus dem Ruder läuft, stimmten die Räte einer Motion Schweiger (fdp, ZG) zu, gemäss der die Ausgaben 2008 den Voranschlag 2004 um maximal 3 Mia Fr. überschreiten dürfen, wobei die Mehrausgaben so weit wie möglich für wachstumspolitisch sinnvolle Aufgaben einzusetzen sind. Finanzminister Merz appellierte an das Parlament, zur Umsetzung konsequent Hand zu bieten [48]. In der Wintersession überwies der Ständerat schliesslich eine Motion Lauri (svp, BE), welche von der Regierung verlangt, die finanzpolitisch prioritären Strukturreformen so zu gestalten, dass sich die Mehrausgaben unter Berücksichtigung der Konjunktur möglichst auf die Teuerung beschränken. Die Reformen sollen sich vor allem auf die Bereiche Verkehr, Bildung, Soziales und Landwirtschaft konzentrieren [49]. Ausführlich debattiert, aber mit 18:13 Stimmen abgelehnt wurde ein Postulat Sommaruga (sp, BE), das als „Gegenrecht“ zur Schuldenbremse auf der Ausgabenseite ein Gesetz zur Gegenfinanzierung von Steuersenkungen anregte [50].
Im Herbst gab der Bundesrat bekannt, im Rahmen der Überprüfung des Aufgabenportfolios 20% der Ausgaben (rund 12 Mia Fr.) abbauen zu wollen. Diese Redimensionierung des Staatshaushaltes bedinge Gesetzes- oder Verfassungsänderungen, so dass sich die Regierung während der ganzen Legislatur 2007-2011 damit befassen werde. Erste Entlastungen seien für 2009 vorgesehen. Konkret sollen die Bundesaufgaben in 41 Aufgabenbereiche eingeteilt werden. Zu klären sei, ob der Bund a) auf eine Aufgabe ganz oder teilweise verzichten könne; b) ob sie sich, falls es sich um eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen handle, so entflechten lasse, dass nur noch eine Staatsebene zuständig sei und c) ob der Bund diese Ausgabe auslagern oder privatisieren könne. Ziel sei es, die Finanzen soweit zu entlasten, dass Handlungsspielraum entsteht für allfällige Neuausgaben, ohne dass der Bund neue Defizite in Kauf nehmen oder die Steuern erhöhen müsse [51].
Diskussionslos stimmte der Nationalrat einer Motion der FDP-Fraktion zu, welche den Bundesrat auffordert, die Synergie- und Rationalisierungspotenziale in der Bundesverwaltung als Folge der vom Volk angenommenen NFA aufzuzeigen und einen Bericht über den Zeitplan der Realisierung der Effekte auf Budget und Personal zu erstellen [52].
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Gegen den Willen des Bundesrates stimmte der Ständerat in der Frühlingssession einer Motion Lauri (svp BE) zu, welche verlangt, den Einnahmenschätzungen für Budget und Finanzplan realistisch-konservative Annahmen zugrunde zu legen, da die Einschätzungen in den vergangenen Jahren zu optimistisch ausgefallen seien. Der Nationalrat lehnte den Vorstoss ab [53].
Obschon die Bestimmungen der Schuldenbremse nur auf den Voranschlag Anwendung finden, präsentierte der Bundesrat im Herbst einen schuldenbremsenkonformen Finanzplan 2007-2009. Dank der Massnahmen des Entlastungsprogrammes 2004 (EP 04) und der Aufgabenverzichtsplanung sei die kurzfristige Stabilisierung des Bundeshaushaltes in Griffweite gerückt. Für die kommenden drei Jahre rechnete die Regierung jeweils mit Einnahmenüberschüssen, 2007 mit 410 Mio, 2008 mit 550 Mio und 2009 mit 870 Mio Fr., für die ersten beiden Jahre allerdings nur nach Neuauflage der Kreditsperre. Der notwendige Rückgriff auf dieses lineare Sparinstrument, vor allem aber die drohenden Mehrausgaben machten deutlich, dass mit dem EP 04 und der Aufgabenverzichtsplanung lediglich ein Etappenziel erreicht werde. Das durchschnittliche Ausgabenwachstum von real rund 2% sei weiter abzusenken, und dies bedinge tiefgreifende Strukturreformen im hochgradig gebundenen Transferbereich [54].
Das Parlament nahm den Finanzplan zur Kenntnis, kritisierte aber den Einsatz der Kreditsperre: Die Regierung müsste die nötigen Prioritäten setzen, welche zur Schuldenbremsenkonformität führten und den Räten einen minimalen Handlungsspielraum im Budgetprozess gewähren. Zudem vermissten die Räte eine auf einen längeren Planungshorizont angelegte Verknüpfung zwischen Sach- und Finanzpolitik. Der Nationalrat lehnte einen Ordnungsantrag seiner Finanzkommission ab, die Behandlung des Finanzplanes auszusetzen, bis ein überarbeiteter Plan vorliege, der den in den Motionen Schweiger (fdp, ZG) und Loepfe (cvp, AI) verlangten Schranken der Ausgabenentwicklung (Wachstum nur im Rahmen der Teuerung) Rechnung trage. Bundesrat Merz kündigte an, durch die Erstellung von Aufgabenportfolios künftig Sach- und Finanzpolitik besser zu verknüpfen. Im Anschluss an die Beratungen überwies die grosse Kammer diskussionslos eine Motion ihrer Finanzkommission, welche von der Regierung verlangt, im Finanzplan künftig zu allen Aufgabengebieten die Ziele und Strategien zu liefern und diese so zu definieren, dass sie mit Hilfe von Indikatoren beurteilt werden können. Sie lehnte eine Motion der SP-Fraktion ab, die im Finanzplan 2008-2011 dem Wirtschaftswachstum und der Nachhaltigkeit Rechnung tragen und neue Einnahmen prüfen wollte [55].
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Staatsrechnung 2005
Die Staatsrechnung 2005 schloss mit einem Defizit von 121 Mio Fr. ab – was einer Verbesserung gegenüber dem Voranschlag um 1,677 Mia Fr. entspricht. Die Einnahmen fielen um 533 Mio Fr. höher aus als erwartet und nahmen im Vergleich zum Vorjahr massiv zu, und zwar um 2,653 Mia Fr. oder 5,5%. Die höchsten Mehreinnahmen ergaben sich bei der Verrechnungssteuer (+52,2% oder +1372 Mio) und den Verkehrsabgaben (+54,8% oder +544 Mio). Die Ausgaben stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 1,118 Mia Fr. oder 2,2%; sie lagen 1,144 Mia unter dem budgetierten Wert. Das grösste Ausgabenwachstum verzeichneten die Finanzen und Steuern (+8,5% oder +799 Mio), der Verkehr (+5,0% oder +371 Mio) und die soziale Wohlfahrt (+2,4% oder +330 Mio). Weniger ausgeben musste der Bund insbesondere für Landwirtschaft und Ernährung (-3,4% oder -131 Mio) sowie für Umwelt und Raumordnung (-14,7% oder -109 Mio).
Die Erfolgsrechnung schloss mit einem Defizit von 2,6 Mia Fr. ab. Der Grund für die grosse Abweichung zur Finanzrechnung liegt wie in den Vorjahren vor allem bei den zusätzlichen Abschreibungen betreffend die Ausfinanzierung und Sanierung der Pensionskassen des Bundes und der Post. Ende 2005 erhöhten sich die Bruttoschulden des Bundes um 3 Mia Fr. auf 130,3 Mia Fr.; neben der Bevorschussung des Fonds für Eisenbahngrossprojekte (0,9 Mia) waren vorab die Darlehen an die Arbeitslosenversicherung (1,8 Mia) für den Anstieg verantwortlich. Die Schuldenquote betrug wie im Vorjahr 28,5% [56].
Der Ständerat hiess ein Postulat Lauri (svp, BE) gut, das die Regierung zur Erstellung eines Berichts über die Verschuldung der öffentlichen Hand verpflichtet [57]. In seiner Antwort auf eine Interpellation Brunner (svp, SG) bekräftigte der Bundesrat seine Absicht, die Bruttoschulden des Bundes zu stabilisieren und die Schuldenquote schrittweise zu reduzieren [58].
Diskussionslos überwies der Nationalrat eine Motion Borer (svp, SO), welche im Rahmen der Staatsrechnung Auskunft über sämtliche Bundesbeteiligungen an privatrechtlichen Gesellschaften verlangt. Offen zu legen seien Höhe, Art und Zweck der Beteiligung. Der Bundesrat wies darauf hin, dass er innerhalb des neuen Rechnungsmodells Ähnliches plane [59].
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Voranschlag 2006
Das vom Parlament im Dezember verabschiedete Budget 2006 sah bei veranschlagten Ausgaben von 52 743 Mio Fr. und Einnahmen von 52 157 Mio Fr. einen Ausgabenüberschuss von 586 Mio Fr. vor. Die veranschlagten Ausgaben lagen 196 Mio Fr. oder 0,4% über dem Budget des Vorjahres. Am meisten zusätzliche Mittel benötigten die Finanzen (+318 Mio oder +3,0%), Bildung und Forschung (+121 Mio oder +3,1%) und die soziale Wohlfahrt (+45 Mio oder +0,3%). Die grössten Entlastungen sah das Budget beim Verkehr (-169 Mio oder -2,1%), bei der Landesverteidigung (-151 Mio oder -3,2%) und der Landwirtschaft (-38 Mio oder -1,0%) vor. Aufgrund des Wirtschaftsaufschwungs rechnete der Bundesrat mit um 2,8% (+1,4 Mia) höheren Einnahmen als im Vorjahr. Höhere Erträge erwartete er vor allem bei der direkten Bundessteuer (+1,4 Mia oder +11,1%), bei der Mehrwertsteuer (+380 Mio oder +2,1%) und bei den Vermögenserträgen (+197 Mio oder +22,7%). Bei den Stempelabgaben (-500 Mio oder -15,2%), den Regalien (-73 Mio oder -5,5%) und der Tabaksteuer (-39 Mio oder -1,8%) rechnete er hingegen mit Mindereinnahmen [60].
Am umstrittensten in der Parlamentsdebatte waren die Vorinvestitionen für die Porta Alpina der NEAT und der Kredit für die Projektierung, Erprobung und Beschaffung von Rüstungsmaterial. Im Ständerat erklärte Lauri (svp, BE) namens der vorberatenden Finanzkommission, diese habe nach langer Diskussion darauf verzichtet, bereits 2006 den Haushaltsausgleich anzustreben und deshalb nur leichte Korrekturen am Entwurf des Bundesrates vorgenommen. In der Detailberatung beschloss die kleine Kammer aufgrund der sinkenden Asylgesuche im Einverständnis mit dem Bundesrat zusätzliche Kürzungen von 70 Mio im Asylwesen. Relativ knapp abgelehnt wurde ein Antrag einer Minderheit Gentil (sp, JU), auf Einsparungen bei den Trassenpreisverbilligungen im Wagenladungsverkehr zu verzichten. Bei der Porta Alpina hatte sich die Regierung bereit erklärt, die Hälfte der Vorinvestitionen von 15 Mio Fr. für die Haltestelle im Gotthard-Basistunnel unter Sedrun (GR) zu übernehmen. Eine knappe Kommissionsmehrheit unterstützte dieses dringliche Begehren mit dem Argument, ein Verzicht würde eine allfällige spätere Realisierung des Projekts massiv verteuern. Altherr (fdp, AR) bemängelte in seinem Einzelantrag das undurchsichtige Verfahren und wollte erst die Grundfragen zum Projekt geklärt wissen. Nach lebhafter Debatte billigte der Ständerat den Kredit für die Porta Alpina schliesslich mit 28:9 Stimmen. Zur Teilfinanzierung des Bundesbeitrages von 7,5 Mio beschloss er, den Investitionskredit für Berggebiete im EVD um 3,75 Mio zu erhöhen und den Privatbahnkredit im UVEK mit 3,75 Mio zu belasten. Der Voranschlag, der zusätzliche Kürzungen von 89 Mio vorsah, passierte die Gesamtabstimmung mit 33:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen [61].
Im Nationalrat gestaltete sich die Debatte mit rund 40 Minderheits- und 30 Einzelanträgen umstrittener. So verlangten sowohl die SVP als auch Zisyadis (pda, VD) Rückweisung des Budgets an den Bundesrat, erstere mit dem Auftrag, es ausgabenseitig um 700 Mio zu reduzieren, um eine ausgeglichene Rechnung zu erreichen, während letzterer unter anderem die Einführung einer Erbschaftssteuer forderte. Beide Begehren wurden verworfen. In der Detailberatung scheiterte die SVP mit ihren Kürzungsanträgen bei der Filmförderung, der individuellen Krankenkassenprämienverbilligung, der Friedensförderung und bei den Löhnen des Bundespersonals, die Linke mit ihren Anliegen um Aufstockungen bei Jugend und Sport und bei den Lehrstellen in der Bundesverwaltung sowie mit ihren Kürzungswünschen beim Rüstungsmaterial. Im EDA gelang es der SP dank der Unterstützung der CVP-Fraktion und von welschen Mitgliedern der FDP-Fraktion, von der Finanzkommission zusätzlich beantragte Einsparungen von 17 Mio auf 3 Mio zu reduzieren, so lehnte der Rat Abstriche von 9 Mio bei den internationalen Organisationen und der Entwicklungs- und Osthilfe ab. Ebenfalls von Kürzungen verschont blieben das Bundesamt für Kultur und das Seco, die Informations- und Sensibilisierungskampagne zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, Schweiz Tourismus, die Personalbezüge im Bundesamt für Verkehr und im Bundesamt für Umwelt (BAFU, ehemals Buwal). Gutgeheissen wurden die Sparanträge der Finanzkommission jedoch betreffend die Bundesämter für Meteorologie, für Energie und für Kommunikation, den Schweizerischen Zivilschutzverband, den OECD-Kredit, die Trassenverbilligung und die Dienstleistungen Dritter im Generalsekretariat des UVEK und im Bundesamt für Raumentwicklung. Bei der Porta Alpina folgte der Nationalrat mit 106:71 Stimmen bei 4 Enthaltungen einem Einzelantrag Vollmer (sp, BE) und billigte die Vorinvestitionen von 7,5 Mio des Bundes. Bei der Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung im Verteidigungsbereich entschied er sich zu zusätzlichen Einsparungen von 15 Mio; eine Kommissionsminderheit hatte Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates beantragt, während die Grünen den Kredit ganz streichen wollten. Mit 96:70 Stimmen hiess die grosse Kammer schliesslich einen Einzelantrag Cathomas (cvp, GR) gut, sich beim Natur- und Landschaftsschutz dem Bundesrat anzuschliessen und die vom Ständerat beschlossenen Kürzungen abzulehnen. In der Gesamtabstimmung votierte die SP grossmehrheitlich für das Budget, welches mit 96:65 Stimmen bei 19 Enthaltungen gegen den Willen der SVP und der Grünen angenommen wurde; es sah mit zusätzlichen Einsparungen von 126 Mio Fr. ein Defizit von 574 Mio Fr. vor [62].
In der Differenzbereinigung näherten die Räte ihre Standpunkte nach und nach an. So verzichtete der Ständerat auf die Kürzung von 2 Mio beim Natur- und Landschaftsschutz, um dem BAFU die Förderung von Naturpärken zu ermöglichen, während der Nationalrat bei den Einsparungen beim EDA und beim Schweizerischen Zivilschutzverband einlenkte. Definitiv abgesegnet wurde das Konzept für die Vorinvestitionen in die Porta Alpina, die via Investitionshilfekredit für Berggebiete und via Privatbahnkredit kompensiert wurden. Der Kredit für die Projektierung, Erprobung und Beschaffung von Rüstungsmaterial des VBS musste durch die Einigungskonferenz. Beide Kammern stimmten dem Kompromissvorschlag, einer Kürzung von 7 Mio statt der vom Nationalrat vorgesehenen 15 Mio, zu. Das Defizit des vom Parlament verabschiedeten Voranschlags belief sich auf 586 Mio Fr., rund 110 Mio weniger als vom Bundesrat budgetiert  AB SR, 2005, S. 1066 ff., 1117 ff. und 1174 f.; AB NR, 2005, S. 1806 ff., 1861 f. und 1925 f.; BBl, 2006, S. 1577 ff..
Bund, Kantone und Gemeinden budgetierten für das Jahr 2006 ein Defizit von knapp 3,9 Mia Fr. Dies entspricht einer markanten Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr (2005: 6,5 Mia). Der Fehlbetrag beim Bund belief sich auf 1,7 Mia [64], bei den Kantonen auf ebenfalls 1,7 Mia und bei den Gemeinden auf 500 Mio Fr. Im Vergleich zum Budget 2005 veranschlagten alle drei Gebietsebenen tiefere Finanzierungsfehlbeträge. Bei Bund und Kantonen reduzierten sich diese um 1,4 Mia resp. um 1 Mia Fr., bei den Gemeinden um 200 Mio Fr. Die Bruttoverschuldung der öffentlichen Haushalte betrug inklusive der Defizite bei den Sozialversicherungen von 2,9 Mia insgesamt 6,8 Mia Fr.; sie dürfte Ende 2006 schätzungsweise 241 Mia Fr. erreichen. Mit einer Defizitquote von 1,4% und einer Verschuldungsquote von 51,3% (Vorjahr: 2,1% resp. 56,4%) bleibt die Schweiz zwar immer noch unter der von der Europäischen Union im Rahmen der Maastricht-Verträge formulierten Obergrenze von höchstens 3% für das Defizit und 60% des BIP für die öffentliche Verschuldung; seit 1990 (29,9%) hat sich die Bruttoverschuldungsquote der Schweiz dennoch um 21 Prozentpunkte des BIP erhöht [65].
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Finanzausgleich
Im Herbst präsentierte der Bundesrat seine Botschaft betreffend die Ausführungsgesetzgebung zu der vom Volk im Vorjahr gutgeheissenen neuen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Das Paket ist als „Mantelerlass“ konzipiert, der als ganzes dem fakultativen Referendum untersteht, und umfasst Änderungen von insgesamt 30 Bundesgesetzen in den Bereichen amtliche Vermessung, Straf- und Massnahmenvollzug, Bildung, Natur- und Heimatschutz, Landesverteidigung, öffentliche Finanzen, öffentliche Werke und Verkehr, Umwelt, soziale Sicherheit, Landwirtschaft sowie Wald, Jagd und Fischerei; neu geregelt werden das Stipendienwesen, die Eingliederung von invaliden Personen und die Ergänzungsleistungen zur AHV. In der zu Jahresbeginn durchgeführten Vernehmlassung waren namentlich einige Vorschläge im Verkehrsbereich umstritten gewesen. Die Linke hatte zudem erneut verlangt, dass der Bund den Kantonen die im Sozialbereich (Eingliederungsmassnahmen für Invalide) zu erbringenden Leistungen detailliert vorschreibt. Der Bundesrat berücksichtigte im Fall der Auslagerung des Nationalstrassenbetriebs und -unterhalts die Einwände der Kantone und beauftragte das Bundesamt für Strassen und nicht eine neue Stelle ausserhalb der Bundesverwaltung mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe [66].
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Finanzhaushalt der Kantone
Gemäss offizieller Rechnung erzielten die 26 Kantone im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 68,4 Mia Fr. einen Finanzierungsüberschuss von 6895 Mio Fr. (68,3 Mia resp. 31 Mio ohne Erlöse aus dem Verkauf der nicht benötigten Goldreserven der Nationalbank). Gegenüber den Voranschlägen ergab sich eine Verbesserung von 9,5 Mia Fr. (resp. 2,6 Mia). Mit Ausnahme von Genf schlossen alle Kantone mit einem Finanzierungsüberschuss ab; sie konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen (Selbstfinanzierungsgrad über 100%); betrachtet man die um die Sondereffekte des Golderlöses bereinigten Rechnungen, wiesen neun Kantone (BL, GE, GL, GR, JU, NW, OW, UR, ZH) einen Finanzierungsfehlbetrag aus (Werte zwischen 0% und 100%); für Neuenburg, Schwyz und das Tessin waren die Werte negativ. Diese dreizehn Kantone hätten sich ohne die Ausschüttung des Golderlöses der Nationalbank zur Finanzierung ihrer Nettoinvestitionen neu verschulden müssen [67].
Für das Jahr 2006 budgetierten die Kantone Ausgaben von 70,1 Mia Fr., das sind 0,9% (0,7 Mia) mehr als im Vorjahr. Die veranschlagten Einnahmen wuchsen um 300 Mio und waren mit 68,4 Mia Fr. um 2,4% höher als 2005. Mit schwarzen Zahlen rechneten Bern, Freiburg, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Solothurn, Uri, Wallis und Zug. Die grössten Defizite sahen die Budgets der Kantone Genf (293 Mio), Tessin (194 Mio), Zürich (181 Mio), Schwyz (66 Mio), Waadt (54 Mio), Basel-Stadt (50 Mio) und Neuenburg (45 Mio) vor [68].
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Weiterführende Literatur
Die Volkswirtschaft, 2005, Nr. 5, S. 3-45 (Monatsthema: Steuerreform wohin?).
Die Volkswirtschaft, 2005, Nr. 12, S. 3-37 (Monatsthema: Innovationsstandort Schweiz).
Eidg. Steuerverwaltung (Hg.), Die Mehrwertsteuer in der Schweiz 2002-2003. Resultate und Kommentare, Bern 2005.
Eidg. Steuerverwaltung / Bundesamt für Statistik (Hg.), Steuerbelastung in der Schweiz. Kantonshauptorte, Kantonsziffern 2004, Bern 2005.
Häusermann, Simon, „Neuer Lohnausweis: KMU-Verträglichkeit getestet“, in Die Volkswirtschaft, 2005, Nr. 1, S. 52-54.
Kirchgässner, Gebhard, „Sustainable fiscal policy in a federal state: the Swiss example“, in Schweizerische Zeitschrift für Politikwissenschaft, 2005, Nr. 4, S. 19-46.
Schmidheiny, Kurt, „Wohnsitzwahl und lokale Einkommensbesteuerung“, in Schweizerische Zeitschrift für Politikwissenschaft, 2005, Nr. 4, S. 97-121.
Torgler, Beimo, „Tax morale and direct democracy (in Switzerland)“, in European Journal of Political Economy, 2005, S. 525-531.
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Dafflon, Bernard, „La nouvelle péréquation financière après le référendum du 28 novembre 2004“, in Mazzoleni, Oscar (Hg.), Federalismo e decentramento – Fédéralisme et décentralisation, Lugano 2005, S. 128-181.
Eidg. Finanzverwaltung (Hg.), Öffentliche Finanzen der Schweiz 2003, Bern 2005.
Eidg. Personalamt (Hg.), Wie viel Staat braucht der Mensch?: Die Schweiz unter Spardruck, Bern 2005.
May, Eva, „Voranschläge 2006 von Bund, Kantonen und Gemeinden“, in Die Volkswirtschaft, 2006, Nr. 3, S. 55-58.
Thöny, Bernhard, Der Finanzausgleich im Wettbewerbsföderalismus: eine Theorie des Finanzausgleichs und eine Analyse der innerkantonalen Finanzausgleichssysteme in der Schweiz, s.l. (Diss. Wirtschaftswiss. St. Gallen) 2005.
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[1] BBl, 2005, S. 2753; NZZ, 14.4. und 16.8.05; siehe auch die Antwort des BR auf die Frage Rey (sp, VS) in AB NR, 2005, S. 757.
[2] AB NR, 2005, S. 1804 f. und Beilagen IV, S. 170 f.; Lib. und NF, 1.10.05; Exp., 1.12.05.
[3] AB NR, 2005, S. 1483 ff.; SGT, 31.8.05; AZ und BaZ, 1.9.05; Bund, 3.9.05; TA, 30.9. und 5.11.05; Presse vom 7.10.05.
[4] AB NR, 2005, Beilagen IV, S. 413 f.; Presse vom 12.-14.12. und 24.12.05.
[5] AB SR, 2005, S. 786; vgl. SPJ 2004, S. 106.
[6] AB SR, 2005, S. 420 ff.; TA, 7.12.05; vgl. SPJ 2004, S. 107.
[7] AB SR, 2005, S. 239 f.; vgl. SPJ 2003, S. 132 (Po. Lauri).
[8] AB NR, 2005, S. 851 ff.; AB SR, 2005, S. 786 ff.; siehe auch die noch nicht behandelte Motion 05.3299 der FDP-Fraktion; Presse vom 15.-16.6., 25.6. und 29.9.05.
[9] BBl, 2005, S. 5740; Presse vom 24.9.05; siehe auch die Antworten des BR auf eine Frage Darbellay (cvp, VS) und eine Einfache Anfrage Rey (sp, VS) in AB NR, 2005, S. 1320 f. und Beilagen I, S. 161 f.
[10] AB NR, 2005, Beilagen IV, S. 177 f. und 179 f.
[11] LT, 6.10. und 24.12.05; Bund und SGT, 26.10.05; Presse vom 9.12. und 28.12.05; SN, 16.12.05; AZ, 22.12.05; siehe auch den Beitrag von Hans Lauri (svp, BE) in NZZ, 27.10.05.
[12] AB SR, 2005, S. 1080 f.
[13] AB NR, 2005, S. 1973 und Beilagen IV, S. 264 f.; 24h, 29.8.05.
[14] AB SR, 2005, S. 592 ff.; siehe auch die noch nicht behandelten Motionen 04.3457 der FDP-Fraktion und 04.3600 Baumann (svp, TG).
[15] BBl, 2005, S. 4733 ff.; Presse vom 24.6.05; vgl. SPJ 2004, S. 107. Siehe auch die Antwort des BR auf eine dringliche Interpellation Reimann (svp, AG) in AB SR, 2005, S. 848 ff.; TA, 23.7.05.
[16] BZ, 4.2., 2.3., 13.4. und 30.8.05; BaZ, 2.4.05; Presse vom 29.4. und 22.6.05; SHZ, 11.5. und 25.5.05. Siehe auch den Beitrag von Sarah Dahinden in NZZ, 30.3.05 und das Streitgespräch zwischen den Nationalräten Ineichen (fdp, LU) und Lustenberger (cvp, LU) in NLZ, 21.4.05.
[17] AB NR, 2005, S. 950 und Beilagen II, S. 606 f.; siehe auch die noch nicht behandelte Motion 05.3225 der WAK-NR und die Antwort des BR auf eine Interpellation Freysinger (svp, VS) in AB NR, 2005, Beilagen II, S. 577.
[18] AB SR, 2005, S. 1078 ff.; Presse vom 10.11.05; vgl. SPJ 2004, S. 108.
[19] AB NR, 2005, S. 1971 und Beilagen IV, S. 334 f. Zu steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Anreizen für die freiwillige Betreuung Betagter siehe die Antwort des BR auf eine Interpellation Joder (svp, BE) in AB NR, 2005, Beilagen I, S. 410 f.
[20] AB NR, 2005, S. 348 f.
[21] AB NR, 2005, S. 27 ff. und 472 f.; AB SR, 2005, S. 394; BBl, 2005, S. 2281 ff.; vgl. SPJ 2004, S. 108.
[22] WoZ, 19.5.05; Presse vom 2.7.05.
[23] BBl, 2005, S. 5649 ff.; QJ, 8.9.05.
[24] AB NR, 2005, S. 202 ff. und 470; AB SR, 2005, S. 391; BBl, 2005, S. 2285 ff.; vgl. SPJ 2004, S. 108 f.
[25] AB NR, 2005, S. 1319; SN, 19.1.05; BüZ, 21.1.05; SZ, 22.1.05; BZ, 19.2.05; siehe auch unten, Teil, I, 6d (Qualité de l’air).
[26] AB SR, 2005, S. 1189 und Beilagen IV, S. 36.
[27] AB NR, 2005, S. 1503 (Fristverlängerung zur Behandlung der pa. Iv.); BBl, 2006, S. 2427 ff. (WAK) und 2449 ff. (BR); vgl. SPJ 2003, S. 135.
[28] BBl, 2005, S. 5771 ff. (WAK-SR) und 5781 ff. (BR); AB SR, 2005, S. 847 f. und 1224; AB NR, 2005, S. 1887 ff. und 2003; BBl, 2005, S. 7277; NF, 15.12.05; vgl. SPJ 2003, S. 135; siehe auch die Antwort des BR auf eine Einfache Anfrage Gysin (sp, BS) in AB NR, 2005, Beilagen IV, S. 204 f. Siehe auch oben, Teil I, 4a (Strukturpolitik).
[29] AB SR, 2005, S. 240 f.; TA, 12.3.05.
[30] AB SR, 2005, S. 841 ff.; vgl. SPJ 2004, S. 110; Presse vom 22.8.05 (siehe auch die Beiträge von Dieter Metzger, ehemaliger Direktor der Eidg. Steuerverwaltung, und von Diego Clavadetscher in NZZ, 22.2. und 28.10.05); siehe auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Wäfler (edu, ZH) in AB NR, 2005, Beilagen III, S. 221 f. Die Frist für die Behandlung der Motion 03.3622 Triponez (fpd, BE) betreffend Verringerung der administrativen Belastung bei der MWSt wurde verlängert (AB NR, 2005, S. 1993); siehe auch die noch nicht behandelten Motionen 05.3147 und 05.3302 der SVP-Fraktion.
[31] AB SR, 2005, S. 846; vgl. SPJ 2004, S. 110 f.
[32] AB NR, 2005, S. 347 und 1510 sowie Beilagen III, S. 410 f. Zur unterschiedlichen Besteuerung von Institutionen der Familienbegleitung und der Lebensberatung sowie zur Mehrwertsteuerbefreiung der Veterinärmedizin siehe die Antworten des BR auf eine Frage Meier-Schatz (cvp, SG) und eine Interpellation Darbellay (cvp, VS) in AB NR, 2005, S. 1321 sowie Beilagen IV, S. 280 f.
[33] AB NR, 2005, S. 208 ff., 372 ff., 384 ff. und 397 ff.; vgl. SPJ 2004, S. 111. Siehe auch die Motion 05.3004 der FK-NR (Stärkung der Budgethoheit des Parlaments), die auf Antrag des Büros aus formalen Gründen zurückgezogen wurde, in AB NR, 2005, S. 405 f.
[34] AB SR, 2005, S. 568 ff.; zum Rüstungsprogramm siehe SPJ 2004, S. 77.
[35] AB NR, 2005, S. 988 ff., 1343 ff. und 1529; AB SR, 2005, S. 775 ff., 810 f. und 879; BBl, 2005, S. 5973 ff.; siehe auch den Beitrag von Felix Walker (cvp, SG) in NZZ, 5.3.05.
[36] AB NR, 2005, S. 1895 und Beilagen IV, S. 42 ff.; vgl. SPJ 2004, S. 111. Siehe auch oben, Teil I, 1c (Volksrechte).
[37] AB NR, 2005, S. 404 f.; AB SR, 2005, S. 586.
[38] Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Kürzungen 2006-2008 belaufen sich auf insgesamt 4,904 Mia Fr.: 204 Mio beim EDA (Entwicklungshilfe: 192 Mio, Osthilfe: 7 Mio, weitere Massnahmen: 5 Mio), 1164 Mio beim EDI (Prämienverbilligung KVG: 310 Mio, Beitragskürzungen ETH/kant. Hochschulen: 290 Mio, Reserveabbau Nationalfonds: 180 Mio, Leistungsanpassung Militärversicherung: 26 Mio, Kostensenkungen 5. IV-Revision: 97 Mio, Senkung Bundesbeitrag an IV: 261 Mio), 222 Mio beim EJPD (Institut für geistiges Eigentum: 9 Mio, Asylbereich: 213 Mio), 489 Mio beim VBS (Verteidigungsbereich: 447 Mio, weitere Massnahmen: 42 Mio), 303 Mio beim EFD (Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Rohstoffe: 30 Mio, Aufhebung Rückerstattung Mineralölsteuer: 273 Mio), 558 Mio beim EVD (Landwirtschaft: 185 Mio, Standort- und Technologieförderung: 60 Mio, Osthilfe: 55 Mio, Entwicklungshilfe: 42 Mio, Senkung Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung: 216 Mio), 935 Mio beim UVEK (neuer Finanzierungsmodus Eisenbahn-Grossprojekte: 245 Mio, Leistungsvereinbarung SBB (höhere Trassenpreise): 75 Mio, Nationalstrassenbau: 188 Mio, Nationalstrassenunterhalt: 60 Mio, allgemeine Strassenbeiträge: 174 Mio, regionaler Personenverkehr: 70 Mio, Verzicht auf Rückerstattung FinöV: 150 Mio, Kantonsanteil Mineralölsteuer: -27 Mio), 779 Mio für Querschnittsmassnahmen (Aufgabenverzichtsplanung 2006-08: 372 Mio, Besoldung/Personalvorsorge: 146 Mio, Kommissionen Tresorerie/Schuldendienst: 311 Mio, Anteile Dritter: -50 Mio) sowie 250 Mio für einseitige Massnahmen (Intensivierung Kontrolltätigkeit direkte Bundessteuer/MWSt: 250 Mio); vgl. SPJ 2004, S. 112 f.
[39] Inklusive Kantonsanteil Mineralölsteuer (+27 Mio).
[40] AB SR, 2005, S. 174 ff. und 206 ff.; Presse vom 8.2. (Kommission) und 10.-11.3.05.
[41] Inklusive Kantonsanteil Mineralölsteuer (+27 Mio).
[42] AB NR, 2005, S. 406 ff. (Mo.), 488 ff., 540 ff., 596 ff. und 602; Presse vom 16.2., 23.4. (Kommission) und 30.5.-3.6.05. Zur Teilrevision des ETH-Gesetzes vgl. SPJ 2002, S. 261 f. und 2003, S. 267.
[43] In der Herbstsession lehnte der SR eine Motion seiner Spezialkommission, welche vom BR eine separate Vorlage zur Überführung der ETH-Immobilien verlangte, mit der Begründung ab, die Regierung plane für 2006 eine entsprechende Botschaft (AB SR, 2005, S. 508 und 698 ff.); siehe auch die in den Räten noch nicht behandelte Motion 05.3259 der FDP-Fraktion; vgl. auch unten, Teil I, 8a (Hochschulen).
[44] AB SR, 2005, S. 502 ff., 587 und 666; AB NR, 2005, 722 ff., 835 ff. und 972; BBl, 2005, S. 4187 ff.; Presse vom 16.6.05.
[45] AB NR, 2005, S. 602, 604 f. und 605 sowie Beilagen II, S. 618; AB SR, 2005, S. 805 ff. (Bundesämter), 1038 (SNF) und 1196 (Kt. Iv. JU). Siehe auch oben, Teil I, 1c (Verwaltung) und unten, 6b (Constructions routières) sowie 8a (Forschung).
[46] AB SR, 2005, S. 114 und Beilagen I, S. 13 ff.; vgl. SPJ 2004, S. 112.
[47] AB SR, 2005, S. 243 ff. und 791; AB NR, 2005, S. 451 und 605 ff. sowie Beilagen I, S. 507.
[48] AB SR, 2005, S. 243 ff.; AB NR, 2005, S. 1000 ff.
[49] AB SR, 2005, S. 1074 ff.; siehe auch die gleichlautende, noch nicht behandelte Motion 05.3348 von NR Walker (cvp, SG) und die diesen Vorstoss konkretisierenden Motionen 05.3344 Steiner (fdp, SO) zur Rentabilität des Verkehrs, 05.3350 Loepfe (cvp, AI) zum Sozialbereich, 05.3373 Favre (fdp, VD) zur Bildung sowie 05.3429 Kaufmann (svp, ZH) zur Landwirtschaft.
[50] AB SR, 2005, S. 1081 ff.
[51] Presse vom 1.9. und 10.9.05.
[52] AB NR, 2005, S. 950 und Beilagen II, S. 416. Zu den Auswirkungen des EP 03 auf das Personal siehe auch die von 3500 Bundesangestellten unterschriebene Petition der Verhandlungsgemeinschaft Bundespersonal in AB SR, 2005, S. 662 und AB NR, 2005, S. 947 sowie Beilagen II, S. 110. Zur Personalpolitik im Zusammenhang mit der Aufgabenverzichtsplanung siehe auch die Antworten des BR auf eine Interpellation Lauri (svp, BE) in AB SR, 2005, S. 246 und Beilagen I, S. 69 f. sowie eine Einfache Anfrage Widmer (sp, LU) in AB NR, 2005, Beilagen II, S. 380 ff.
[53] AB SR, 2005, S. 242 f.; AB NR, 2005, S. 732 ff.
[54] Bericht des Bundesrates zum Finanzplan 2007-2009, Bern 2005.
[55] AB SR, 2005, S. 896 ff. und 930; AB NR, 2005, S. 1642 ff., 1670 ff., 1760, 1762 (FK) und 1810 ff. (SP) sowie Beilagen IV, S. 464. Die Motion der SP-Fraktion für eine an die Konjunktur angepasste Formel für die Schuldenbremse wurde als überholt abgeschrieben (AB NR, 2005, S. 1990).
[56] Eidg. Finanzverwaltung, Botschaft zur Staatsrechnung 2005, Bern 2006. Zum Nachtrag I zum Voranschlag 2005 vgl. AB SR, 2005, S. 409 ff.; AB NR, 2005, S. 611 ff.; BBl, 2005, S. 4255; zum Nachtrag II zum Voranschlag 2005: AB SR, 2005, S. 896 ff. und 930; AB NR, 2005, S. 1642 ff., 1671 ff. und 1760 ff.; BBl, 2006, S. 1581.
[57] AB SR, 2005, S. 242 f.
[58] AB NR, 2005, S. 1523 und Beilagen III, S. 458 f.
[59] AB NR, 2005, S. 1973 und Beilagen IV, S. 408 f. Zum neuen Rechnungsmodell siehe oben (Ausgabenordnung).
[60] Eidg. Finanzverwaltung, Botschaft zum Voranschlag 2006, Bern 2005; Eidg. Finanzverwaltung, Bundesbeschlüsse über den Voranschlag 2006, Bern 2006; BBl, 2006, S. 1577 ff.; Lit. May.
[61] AB SR, 2005, S. 896 ff. und 903 ff.; Presse vom 9.11. (Kommission) und 30.11.05.
[62] AB NR, 2005, S. 1642 ff., 1671 ff., 1676 ff., 1710 ff. und 1742 ff.; Presse vom 21.11., 26.11. (Kommission), 2.12. und 6.-8.12.05.
[64] Die Differenz von 1,082 Mia Fr. im Vergleich zum Budgetergebnis der Finanzrechnung des Bundes (-586 Mio gemäss Beschluss der eidg. Räte vom Dezember 2005) ist darauf zurückzuführen, dass in der Finanzstatistik sowohl der Fonds für Eisenbahngrossprojekte (Saldo: -1,046 Mia) als auch der ETH-Bereich (Saldo: -36 Mio) bei den Ausgaben und Einnahmen des Bundes mit berücksichtigt werden (Lit. May).
[65] Lit. May.
[66] BBl, 2005, S. 6029 ff.; Presse vom 8.9.05; Vernehmlassung: TA, 16.2. und 26.5.05; zu den einzelnen Themen siehe die jeweiligen Sachkapitel; zur Volksabstimmung über die NFA siehe SPJ 2004, S. 117.
[67] Auswertungen der Rechnungen 2005 der Fachgruppe für kantonale Finanzfragen. Bei den Kantonen AG, AI, BE, GE, VD und VS sind die offiziellen und die um den Golderlös bereinigten Rechnungen identisch. Zur Ausschüttung der Erträge der Goldverkäufe siehe oben, Teil I, 4b (Geld- und Währungspolitik).
[68] Lit. May; LT, 18.10.05; NZZ, 18.-19.10.05.
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