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Bildung, Kultur und Medien
Medien
Anlässlich der Postgesetzrevision beschloss das Parlament die Weiterführung der indirekten Presseförderung; gleichzeitig erging der Auftrag an den Bundesrat, Alternativen dazu zu prüfen. – Sowohl in der Deutsch- als auch in der Westschweiz setzte sich die Bereinigung auf dem Pressemarkt mit wesentlichen Änderungen der Besitzverhältnisse bei den Verlagshäusern Basler Zeitung Medien, Tamedia, NZZ und Rhône Media AG fort. – Die SRG kämpfte mit dem fünften Defizit in Folge, setzte ihr Konvergenzprojekt aber zu wichtigen Teilen um. – Das MEDIA-Abkommen Schweiz-EG trat zusammen mit einer Lockerung der Werbevorschriften für öffentliches und privates TV in Kraft. – Der Bundesrat setzte eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer Cyber-Defense-Strategie ein und verabschiedete das Präventionsprogramm „Jugendmedienschutz und Medienkompetenz“. – Das Seco lancierte zur Verbesserung der Sicherheit im elektronischen Datenverkehr das Pilotprojekt Suisse-ID.
Medienpolitische Grundfragen
Aufgrund seines grossen publizistischen Potenzials hat sich das Internet im Verlauf der letzten Jahre zum Impulsgeber und Innovationstreiber des Mediensektors entwickelt. Seine zunehmende Bedeutung für die mediale Kommunikation bewirkte einen tiefgreifenden Strukturwandel, der im Phänomen der Medienkonvergenz zum Ausdruck kommt. Die bis anhin klare Trennung zwischen gedruckten und elektronischen Medien mit gesonderten technischen Produktionsverfahren und eigenständiger unternehmerischer Organisation beginnt sich aufzulösen. Im Berichtsjahr äusserte sich die Entwicklung bei den Printmedien zum einen unternehmensübergreifend in der fortschreitenden Pressekonzentration. Zum anderen suchten die Verlagshäuser unternehmensintern nach adäquaten Antworten, indem sie ein diversifiziertes Angebot räumlich an einem Standort konzentrierten. Noch vor der Publizistikbranche hatten bereits das öffentliche Radio und Fernsehen mit einer schweizweiten, umfassenden Unternehmensreorganisation, dem sogenannten Konvergenzprojekt, auf den digital getriebenen Strukturwandel reagiert. Ende des Berichtsjahrs hatte die SRG die Integration von Radio, Fernsehen und Internet in allen drei Sprachregionen zu wichtigen Teilen umgesetzt. Begleitet wurde die Medienkonvergenz von einer verstärkt regionalen Ausrichtung der Inhalte insbesondere bei Privatradio und -fernsehen sowie einer Intensivierung der regionalen Berichterstattung der Printpresse [1].
Die Strukturkrise der Medienbranche erfasste auch die Nachrichtenagenturen. Im März übernahm die Schweizerische Depeschenagentur SDA, die Inlandlizenz des Deutschen Depeschendienstes DDP, die dieser 2009 mit dem Kauf des deutschsprachigen Dienstes von Associated Press AP erworben hatte. Im Gegenzug verpflichtete sich die SDA, die deutschen DDP-Textdienste sowie die Ausland-Depeschen von AP zu übernehmen. Mit diesem Tausch erlangte die SDA das Monopol über Schweizer Agenturmeldungen. Kommentiert als weiteres Krisenzeichen der Medienbranche und als Gefahr für die freie Meinungsbildung, fand das Geschäft ein medienpolitisch breites Echo [2].
Der Gesetzgeber beschäftigte sich neben Sachfragen zum digitalen Fernsehen, zum Gebührenregime für elektronische Medien und zur Presseförderung v.a. mit Koordinationsanträgen für die diversen bereits bestehenden oder eingeleiteten Regulierungsmassnahmen im Bereich des Internets.
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Presse
Die von der Stiftung Werbestatistik Wemf für das Berichtsjahr berechneten Nettowerbeumsätze weisen auf eine leichte wirtschaftliche Erholung der Printpresse hin. Das Gesamtvolumen der Werbeeinnahmen der Tages- und Wochenzeitungen nahm in diesem Marktsegment mit 1,6 Mia. Franken im Vergleich zum Vorjahr um 4,7% zu. Grössere Umsatzeinbussen hatte mit einem Minus von 3,8% allein die regionale Wochenpresse zu verzeichnen. Zwischen Juli 2009 und Juni 2010 wurden bei den von der Wemf beglaubigten Auflagezahlen für das gleiche Marktsegment im Vergleich zum vorangehenden Erhebungszeitraum tendenziell weiterhin sinkende Verkaufszahlen ausgewiesen. 29% der 42 grössten bzw. regional bedeutendsten Tageszeitungen vermochten ihre Auflage zu stabilisieren oder minim zu steigern, 33% verzeichneten einen gebremsten Rückgang von bis zu 3%, weitere 36% büssten mehr als 3% ihrer Leserschaft ein. Einzig die Gratiszeitung „Blick am Abend“ vermochte ihre Auflage mit einem Plus von 46% massiv zu steigern, während ihre Konkurrentin „20 Minuten“ (-8%) bzw. „20 minutes“ (-10%) an Terrain einbüsste, in einer Grössenordnung, die bei der bezahlten Tagespresse nur die Gesamtausgabe der „Berner Zeitung“ (-9,2%) ereilte. Während sich die Lage für die Deutschschweizer und Westschweizer Blätter in etwa ähnlich präsentierte, fällt auf, dass die grossen Tessiner Blätter „Corriere del Ticino“ (-0,15%) und „La Regione Ticino“ (-0,2%) ihre Auflage zu stabilisieren vermochten. Mit Ausnahme der „NZZ am Sonntag“ (+1%) verloren die Sonntagszeitungen alle über 3% ihrer Leser [3].
Zusammen verkauften die 43 erfassten Verlagshäuser, welche die klassischen Printmedien vertreiben, 6531 Abonnemente für elektronische Ausgaben, sogenannte E-Papers. Jene zwölf Blätter, die ihre Auflagen stabil halten konnten, setzten anteilmässig auch am meisten E-Papers ab (60,5%), währenddessen die Gruppe mit gebremstem Auflagenschwund 23% sowie jene mit dem grössten Einbruch bei der gedruckten Auflage lediglich 16,5% des Totals verkauften. Die Umsatzzahlen der Online-Werbung, die im Gratisbereich von Online-Angeboten geschaltet wird, werden von der Firma Media Focus zusammengestellt. Im Gegensatz zu dem von der Wemf erfassten Werbevolumen der Printmedien werden sie nicht als Netto- sondern als Bruttogrössen angegeben. Deshalb entziehen sie sich dem direkten Vergleich [4].
Um der sich zum Standard entwickelnden Kombination von Print- und Onlinepublikation im Pressewesen Rechnung zu tragen, haben Wemf und NET-Metrix für das Jahr 2010 eine Pilotstudie zur besseren Erfassung der Reichweite der einzelnen Pressetitel verfasst. Mit der sogenannt intermedialen Reichweitenstudie wird versucht, die bis anhin getrennte Erfassung von Pressetiteln im Print- und Onlinebereich zu kombinieren. Die Schätzungen von Media Focus legen für den Zeitraum 2008 bis 2010 nahe, dass die Online-Werbung ihren Anteil am gesamten Werbemarkt von 4 auf 7% steigern konnte, währenddessen die Printmedien 5% einbüssten (von 54 auf 49%) [5].
Unter der Bezeichnung Newsroom hat der Medienkonzern Ringier im März die Redaktionen all seiner Produkte (Druck, elektronische Publikationsgefässe inklusive Internet) zusammengelegt und damit die Medienkonvergenz auch organisatorisch nachvollzogen. Ein ähnliches Vorhaben, das räumliche Zusammenfassen der redaktionellen Produktion von „Die Südostschweiz“, „La Quotidiana“ und Radio Grischa unter dem Dach eines gemeinsamen Medienhauses in Chur, gaben auch die Südostschweiz Medien bekannt [6].
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Im Berichtsjahr wurde im Zusammenhang mit der Revision des Postgesetzes einerseits die indirekte staatliche Förderung der Presse diskutiert, andererseits wurde der Ruf nach neuen Ansätzen staatlicher Unterstützung für die Druckmedien sowohl in der politischen als auch in der öffentlichen Diskussion lauter. Vorgeschlagen wurde mit Hinweis auf den Service-public-Auftrag des Bundes beim Fernsehen und Radio die Einführung eines Konzessions- und Gebührenregimes zugunsten der Presse. So verlangte Nationalrat Hans-Jürg Fehr (sp, ZH) in einer im Plenum noch nicht behandelten Interpellation die Umwandlung der SDA in ein öffentlich-rechtliches Unternehmen mit staatlicher Konzession und Leistungsauftrag [7].
Angesichts der anhaltenden Strukturkrise der Verlagsindustrie, bestätigte der Bundesrat seine Bereitschaft, Alternativen zur bestehenden indirekten Presseförderung via Posttaxenverbilligung zu prüfen. In diesem Sinn überwies der Nationalrat im März mit Hinweis auf verschiedene Vorstösse ähnlicher Richtung – und ergänzend zum 2009 überwiesenen Postulat von Hans-Jürg Fehr (sp, SH) – ein Postulat seiner Staatspolitischen Kommission. Bei dieser Gelegenheit verwies der Bundesrat auf einen durch das Bakom in Auftrag gegebenen Expertenbericht zur Lage und Zukunft der Schweizer Presse, der Ende Jahr noch nicht vorlag. Im Dezember verabschiedeten National- und Ständerat das revidierte Postgesetz. Im Entwurf zum Postgesetz hatte der Bundesrat vorgesehen, den staatlichen Kredit für die generelle Verbilligung der Posttaxen von 80 Mio. auf 30 Mio. Fr. zu kürzen und diese indirekte Förderung der Regional-, Lokal-, und Mitgliedschaftspresse nur noch zeitlich befristet zukommen zu lassen. Das Parlament verabschiedete das revidierte Gesetz dann aber ohne zeitliche Beschränkung und erhöhte den der Post gewährten Kredit für die Verbilligung der Taxen um 20 Mio. Fr.: Die Transportsubventionen für die Regional- und Lokalpresse wurden auf 30 Mio., jene für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse auf 20 Mio. Fr. festgelegt [8].
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Während die Anzahl Gratistitel im letzten Jahr stabil blieb, setzte sich die Strukturbereinigung im Bereich der Printpresse sowohl in der französisch- als auch in der deutschsprachigen Schweiz fort. Im Januar wurden die NZZ-Gruppe, Tamedia und der Tessiner Financier Tito Tettamanti als mögliche Käufer der kriselnden BaZ gehandelt. Anfang Februar gab die bisherige BaZ-Besitzerin Familie Hagemann den Verkauf der Basler Zeitung Medien (BZM) an Tettamanti und den Basler Medienanwalt Martin Wagner bekannt. Während die neuen Besitzer die BaZ-Übernahme als Zeichen gegen eine zunehmend zürichlastige Medienkonzentration und als Fortbestandsgarantie einer unabhängigen Zeitung in der Region Basel sahen, wurden auch Vorbehalte laut. Tettamantis Engagement sei kurzfristiger und gewinnoptimierender Natur, wurde moniert. Ende August sahen sich die linken Kritiker der BaZ-Übernahme mit der Ernennung des stellvertretenden Chefredaktors der Weltwoche und Verfassers einer Biografie über Christoph Blocher Markus Somm zum neuen BaZ-Chefredaktor in ihrer Befürchtung bestätigt, dass dem als weltoffen eingeschätzten Blatt ein Rechtsrutsch drohte. Im November machte die „NZZ am Sonntag“ ein Mandat der neuen BaZ-Besitzer an Christoph Blochers Beratungsfirma Robinvest publik. Laut Medienberichten beinhaltete dieses Vorgaben zur organisatorischen und strategischen Neuausrichtung. Danach sollte die BaZ innerhalb eines Jahrs mittels Kostensenkungen in der Druckerei und einem Ausbau der Reichweite von einem zweistelligen Millionenverlust in die Gewinnzone (+10%) geführt werden. Während die lokalen Liberaldemokraten und einige Freisinnige den Umbau der Zeitung zum gesamtschweizerischen Sprachrohr des Zürcher SVP-Flügels befürchteten, schätzten SP und andere Freisinnige eine solche Gefahr mit Hinweis auf die starke Verankerung des Blatts Basler Bürgertums als weniger immanent ein. Erstmals seit Februar äusserte sich die BaZ-Redaktion und erinnerte Martin Wagner an sein Versprechen, ihr Blatt als unabhängige, auf die regionalen Bedürfnisse ausgerichtete Zeitung zu positionieren. Gleichzeitig forderte sie eine Diskussion über die Besetzung der Chefredaktorenstelle und den Rückzug von Robinvest. Ende November wurde der Verkauf der BaZ an Moritz Sutter (als Alleinaktionär) und die Beendigung des Engagements von Robinvest bekannt gegeben [9].
Die Editions Suisses Holding SA, die Schweizer Tochter des französischen Medienkonzerns Hersant übernahm im Sommer von der Rhône Média die Aktienmehrheit am Unterwalliser „Le Nouvelliste“ und schloss diesen der gemeinsamen Redaktionsplattform der Hersant-Titel „La Côte“, „L’Impartial“, „L’Express“ und auch des affiliierten „Journal du Jura“ an. Im Kanton Zürich vermochte die Tamedia ihre Vormachtstellung gegenüber der NZZ-Gruppe zu stärken. Im April einigten sich die beiden Konkurrentinnen auf ein Tauschgeschäft. Dabei ging die „Thurgauer Zeitung“ von der Tamedia an die NZZ-Gruppe. Gleichzeitig verkaufte letztere ihre 40%-Beteiligung an der „Zürichsee-Zeitung“ an die Tamedia, die mit dem Erwerb des verbleibenden Aktienpakets von der Verlegerfamilie Gut die „Zürichsee-Zeitung“ in der Folge ganz übernahm. Damit kontrolliert sie nun die Zürcher Landzeitungen und über deren Zusammenarbeit in redaktionellen und werblichen Belangen indirekt auch die „Schaffhauser Nachrichten“. Diese bleiben aber in verlegerischer und redaktioneller Hinsicht unabhängig. Die „Thurgauer Zeitung“ ihrerseits wurde unter ihrer neuen Besitzerin auf Anfang 2011 zum Kopfblatt des „Sankt Galler Tagblatts“ umgebaut. Im November gaben der „Rheintaler“ und die „Rheintalische Volkszeitung“ bekannt, auf Anfang 2011 mit der Rheintal Verlag AG ein gemeinsames Verlagsdach zu gründen [10].
Die Bereinigung auf dem Zeitungsmarkt verstärkte die Tendenz zur überregionalen Vereinheitlichung der internationalen und nationalen Berichterstattung in der Form von Mantellösungen. Parallel dazu führt das Kopfblattsystem zu einer zunehmenden Fokussierung auf die Regionalberichterstattung. Eine integrierte Antwort auf das zunehmend crossmediale Informationsverhalten der Bevölkerung versucht die Gossweiler Media AG mit ihrem Konzept der Mikrozeitung. Die Initianten verstehen ihr Produkt sowohl als lokalen Gegenentwurf zur Pressekonzentration als auch als flexible Antwort auf die Medienkonvergenz. Im Frühling 2010 wurde mit der „Obwalden- und Nidwalden-Zeitung“ die erste Lizenzausgabe der Mikrozeitung lanciert, die sich am Verlags- und Redaktionsmodell der 2000 gegründeten „Jungfrau Zeitung“ orientiert. Aus den fortlaufend aufbereiteten Inhalten der kostenlosen Online- bzw. Smartphone-Ausgaben werden zweimal in der Woche eine Printausgabe zusammengestellt und kostenpflichtig vertrieben. Gegen Jahresende legte auch die „Berner Zeitung“ mit der Umsetzung ihres neuen Redaktionskonzepts den Fokus auf das lokale Geschehen und stellte in ihrer Druckausgabe den regionalen vor den Schweizer Bund. Die Auslandberichterstattung wurde auf die Wiedergabe von SDA-Meldungen reduziert [11].
Die Pressekonzentration fand ihren Ausdruck auch in der Monopolisierung des Schweizer Agenturdienstes durch die SDA. Diese Entwicklung auf dem inländischen Agenturmarkt wurde mit Besorgnis zur Kenntnis genommen, zumal sie durch die Strukturbereinigung im Verlagswesen noch akzentuiert wurde. Mit der Übernahme von Edipresse durch Tamedia 2009 hatte sich der Anteil letzterer am Aktienkapital der SDA auf über 20% erhöht. Verschiedene parlamentarische Vorstösse verlangten vom Bundesrat eine Stellungnahme zur Beteiligungssituation bei der SDA. Mit Hinweis auf die Statuten der Nachrichtenagentur, die ein korrigierendes Einschreiten des Verwaltungsrats ermöglichen, sobald Beteiligungen ein Fünftel des gesamten Aktienkapitals übersteigen, verlangte Nationalrat Jean-Claude Rennwald (sp, JU) in einer Motion Regulierungsmassnahmen zum Schutz von Informationsvielfalt und Meinungsfreiheit. Mit Hinweis auf fehlende verfassungs- und aktienrechtliche sowie ungeeignete vertragsrechtliche Grundlagen beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Der Vorstoss gelangte im Berichtsjahr noch nicht zur Behandlung im Plenum [12].
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Die Medienkonvergenz und Pressekonzentration hinterliessen ihre Spuren auch auf dem Arbeitsmarkt. Wie schon in den vorangegangenen Jahren waren v.a. Redaktionsstellen der Printmedien, aber auch der einzig verbleibenden schweizerischen Presseagentur vom Arbeitsplatzabbau betroffen. Mit dem Ziel, bis Ende des Jahres 2 Mio. Fr. einzusparen, schloss die SDA ihre Regionalbureaus in Freiburg, Neuenburg sowie dem Kanton Thurgau und strich insgesamt fünf Stellen. Die Einrichtung des multimedialen Newsrooms im März führte bei Ringier zur Streichung von gegen 30 Vollzeitstellen in Redaktion und Produktion. Die LZ Medien Holding begründete die Streichung von 20 Stellen bei der „Neuen Luzerner Zeitung“ (NLZ) mit einem Einbruch des Betriebsgewinns, betonte jedoch, dass die Zahl der Beschäftigten der gesamten Gruppe (NLZ, Tele 1, Zentralschweiz am Sonntag, Online-Plattform und Radio Pilatus) zunehme. Nachdem die AZ-Mediengruppe in den beiden vorangehenden Jahren bereits 95 Stellen abgebaut hatte, gingen im Berichtsjahr in ihren Redaktionen 25 weitere Stellen verloren. Das Zusammenführen der Lokalredaktionen von „Tages-Anzeiger“ und den Zürcher Landzeitungen, nach deren Übernahme durch Tamedia führte zum Verlust von 37 weiteren Stellen, 28 davon in der Lokalredaktion des „Tages-Anzeigers“. Tamedia hatte diese ab 2004 massiv aufgestockt, um mit der Produktion von sogenannten Splitausgaben des „Tages-Anzeigers“, die Landzeitungen publizistisch zu bedrängen. Mit dem Wechsel der „Thurgauer Zeitung“ in die NZZ-Gruppe und ihrem Umbau zum Kopfblatt des „Sankt Galler Tagblatts“, verlor der Tamedia nahe „Landbote“ seine Kooperationspartnerin. Unter der Leitung seiner Chefredaktorin wurde er auf Anfang 2011 mit den anderen Zürcher Landzeitungen („Zürcher Unterländer“, „Zürcher Oberländer“, „Zürichsee-Zeitung“) in einer überregionalen Mantelredaktion zum Verbund der Zürcher Regionalzeitungen zusammengefasst. Dabei gingen weitere zehn Stellen verloren. Schliesslich gab gegen Ende Jahr auch die BaZ bekannt, eine noch unbenannte Anzahl Redaktionsstellen zu streichen [13].
Nach gescheiterten Fusionsverhandlungen mit den Journalistenverbänden Impressum und dem Schweizer Syndikat Medienschaffende (SSM) gab die mit Mitgliederschwund und Defiziten kämpfende Mediengewerkschaft Comedia (ca. 13 000 Mitglieder, davon ein Fünftel Rentner) den Zusammenschluss (per 1.1.2011) mit der Gewerkschaft Kommunikation Geko (34 000, v.a. Angestellte der Post und der Swisscom, davon ungefähr 35% Rentner) bekannt. Unter dem Dach des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) vertritt die neue Syndicom Arbeitnehmende aus den Bereich Logistik, Telekom und Medien. Bis Ende 2010 ist es den Medienschaffenden nicht gelungen, den Gesamtarbeitsvertrag, der bereits 2004 ausgelaufen war, zu erneuern.
Im Zusammenhang mit der umstrittenen BaZ-Übernahme durch Tito Tettamanti kam es im Raum Basel zu Sabotageaktionen gegen das Verteilsystem der BaZ. In einem gemeinsamen Communiqué warnten Comedia und SSM vor einem Eingriff rechtsbürgerlicher Kreise in das Schweizer Medienwesen [14].
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Radio und Fernsehen
Die Referendumsfrist zur Abänderung des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) im Sinn des MEDIA-Abkommens Schweiz–EG zur Filmförderung lief im Januar des Berichtjahrs ab. Das geänderte RTVG trat damit zusammen mit dem Bundesbeschluss zur „Finanzierung der Teilnahme der Schweiz am EG-Programm MEDIA für die Jahre 2010–2013“ vom Mai 2010 in Kraft. Damit wurde Werbung für leichte Alkoholika auf öffentlichen TV-Kanälen zugelassen. Zusätzlich zur im Vergleich mit der EU strengeren Gesetzgebung für Alkoholwerbung, auferlegten sich die SRG-Sender eine Selbstbeschränkung, die mit Ausnahme von Bierwerbung bei der Übertragung grosser Sportveranstaltungen vor 20h00 keine Alkoholwerbung zulässt [15].
In der Folge des Bundesratsberichts, der in Erfüllung eines entsprechenden Postulats der nationalrätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) die Erhebung und das Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren überprüfte, reichte die KVF-N im Februar eine Motion für ein „Neues System für die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren“ ein. Diese will den Bundesrat damit beauftragen, eine Vorlage zur Gebührenpflicht auszuarbeiten, die dem zunehmend mobilen Radio- und Fernsehkonsum Rechnung tragen und geräteunabhängig erfolgen soll. Im neuen Finanzierungssystem wäre die Gebührenpflicht nicht mehr an ein Empfangsgerät gebunden, sondern würde unabhängig von der tatsächlichen Existenz eines oder mehrerer solcher pro Haushalt oder Unternehmung erhoben. Der Nationalrat überwies die Motion Ende September, die Behandlung durch den Ständerat war für die Frühlingssession 2011 vorgesehen. Der Schweizerische Gewerbeverband sah mit dem vorgeschlagenen Regime neue Belastungen auf die Klein- und Mittelbetriebe zukommen. Er bekämpfte das Ansinnen medienwirksam als versteckte Einführung einer neuen Haushalt- bzw. Kopfsteuer und rief seine Mitglieder zu einem Hausverbot für Billag-Inspektoren auf [16].
In Verbindung mit dem neuen Finanzierungssystem des Service public wurden auch die gegenwärtige Organisation der Gebührenerhebung und die Kompetenz zur Festlegung der Gebührenhöhe diskutiert. Allein zur Billag – Vertragsnehmerin für das Inkasso – und zum Gebührenregime wurden in der Frühlingssession aus dem bürgerlichen Lager des Ständerats vier Motionen eingereicht, die per Ordnungsantrag gemeinsam zur Vorprüfung an die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen zugewiesen und inhaltlich in die bereits bestehende Motion der KVF-N integriert wurden. Ende des Berichtsjahrs gab der Ständerat einer vom Nationalrat im Juni knapp überwiesenen parlamentarischen Initiative, mithilfe welcher Nationalrätin Natalie Rickli (svp, ZH) den Gebührenentscheid vom Bundesrat an das Parlament delegiert haben wollte, keine Folge. Die gleiche Parlamentarierin reichte im Dezember eine Motion ein, welche die durch die Umstellung auf die jährliche Gebührenerhebung per Anfang 2011 bei der Billag gemachten Einsparungen den Gebührenzahlern zukommen lassen will [17].
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Das 2009 in Angriff genommene Konvergenzprojekt SRG wurde in der Westschweiz mit der Inbetriebnahme von Radio Télévision Suisse (RTS) am 1.1.2010 unter der Leitung von Gilles Marchand abgeschlossen. Nach der Produktionsaufnahme am gemeinsamen Standort für Radio und Fernsehen in Comano gilt auch die Konvergenz der Radiotelevisione svizzera (RSI; Leitung Dino Ballestra) in ihren Grundzügen als umgesetzt. In der Deutschschweiz wurde das Projekt mit der Bestimmung der Verantwortlichen für die neuen Unternehmensteile sowie des neuen Verwaltungsrats zur definitiven Umsetzung auf den 1.1.2011 vorbereitet. Mit der Wahl von Roger de Weck zum Generaldirektor der SRG, der den Ende Jahr zurücktretenden Armin Walpen ersetzte, sowie von Rudolf Matter zum Direktor von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) waren die zentralen Köpfe der neuen Unternehmensleitung, welcher auch der Direktor von Radio Televisiun Rumantscha (RTR) Mariano Tschuor angehört, festgelegt. Im Sommer erhielt die SRG-Konvergenz mit der Kindersendung Zambo ein publizistisches Gesicht. Sie wird von Radio und Fernsehen gemeinsam produziert und ist über ihr Internetangebot auch auf die neuen sozialen Medien ausgerichtet [18].
Im Februar gab die SRG den Abbau von 100 Vollzeitstellen bis 2014 im Supportbereich bekannt. Die Massnahme soll über natürliche Fluktuationen erreicht werden und v.a. Mittel für Eigenproduktionen und das Konvergenzprojekt freimachen. Ende April informierte die SRG-Spitze über das fünfte Defizit in Folge und verlangte mit Hinweis auf eingebrochene Werbeeinnahmen zusätzliche Finanzmittel (u.a. mehr Zuwendungen aus dem Gebührentopf) zur Deckung des Fehlbetrags. Insbesondere die seit Jahren von Umstrukturierungen und Sparübungen betroffene Zunft der Printjournalisten stellte sich offen gegen das Ansinnen der SRG, die finanzielle Schieflage über eine Erhöhung der Gebührengelder oder eine Lockerung der Werbe- und Sponsoringvorschriften korrigieren zu wollen. Im Nationalrat meldeten sich Stimmen, die v.a. in einem Abbau des regionalen Service-public-Angebots Sparpotenzial orteten. Im Juni beschied der Bundesrat der SRG, dass sie ihr Defizit mit weiteren Sparmassnahmen anzugehen habe und beschloss ein Einfrieren der Gebührenhöhe über die Dauer der Gebührenperiode 2011–2014. Gleichzeitig anerkannte der Bundesrat den erhöhten Finanzbedarf der SRG und traf verschiedene Massnahmen zu ihrer finanziellen Stabilisierung: Das Gebühreninkasso der Billag wurde v.a. bei den Unternehmungen intensiviert sowie per 2011 auf eine Jahresrechnung umgestellt. Zudem lockerte er die Werbevorschriften, indem er sowohl die Erhöhung der Werbedauer als auch des Rhythmus für Unterbrecherwerbung zuliess. Dazu signalisierte der Bundesrat sein grundsätzliches Einverständnis zur Onlinewerbung durch die SRG, unter dem Vorbehalt ihrer Einigung mit den Verlagshäusern über die Schaffung fairer Rahmenbedingungen für die kommerzielle Tätigkeit beider Akteure im Internet [19].
Zugunsten der SRG fordert eine im Juni im Nationalrat eingereichte Motion von Evi Allemann (sp, BE) den Abbau regulatorischer Schranken bei der Verbreitung von TV-Sendungen über das Internet. Die derzeit gültige Konzession erlaubt der SRG die Erstausstrahlung von Sendungen über das Internet, das sogenannte Live-Streaming, nur bei deren parallelen Ausstrahlung über einen der drei SF-Kanäle und bei Vorliegen einer vorgängig eingereichten Bewilligung. Die in der Herbstsession vorgesehene Behandlung der Motion wurde verschoben, da sie im Rat bekämpft wurde [20].
Im Berichtsjahr feierte Swissinfo, neu unter dem Namen Internetdienst über die Schweiz für das Ausland laufend, sein 75-jähriges Bestehen. Nachdem der Dienst in den vergangenen zwölf Jahren zwei Fünftel seines Budgets eingebüsst hatte, gab der Bundesrat im Rahmen seiner Botschaft zu einem „Bundesgesetz über das Konsolidierungsprogramm 2012-2013“ das Ansinnen bekannt, die Bundesmittel zugunsten von Swissinfo (rund die Hälfte des jährlichen Gesamtbudgets von 26 Mio. Fr.) auf Mitte 2012 zu streichen und die Finanzierung des Angebots ganz der SRG zu überlassen, die ihrerseits 7 Mio. Fr. einzusparen gedenkt. Falls die Bundesversammlung dem Konsolidierungsprogramm und einer entsprechenden Revision des Radio- und Fernsehgesetzes zustimmt, wird dies voraussichtlich eine weitere Redimensionierung von Swissinfo oder die Schaffung einer Ersatzlösung im Rahmen der SRG-Konzession zur Folge haben [21].
Zwei Motionen bemängelten, dass die SRG ihrem Integrationsauftrag zwischen den Kultur- und Sprachräumen der Schweiz gemäss Art. 69 f. und 93 BV sowie Art. 24 f. RTVG 24 f. nur ungenügend nachkomme. Um das Verständigungspotenzial des Fernsehens effektiver zu nutzen, forderte Ständerat Theo Maissen (cvp, GR) die Einrichtung eines entsprechend ausgerichteten Spartenkanals. Der Nationalrat änderte im Dezember die vom Ständerat angenommene Vorlage dahingehend ab, dass die SRG nicht zur Einrichtung eines neuen Kanals verpflichtet, sondern diese dazu angehalten werden soll, ihre Beiträge im Bereich der Sprach- und Kulturverständigung auf den bestehenden Kanälen zu verstärken. Die Vorlage wird voraussichtlich 2011 bereinigt und an den Bundesrat überwiesen werden. Um die Annahme der durch die zweite Kammer abgeänderten Ständeratsmotion zu befördern, hatte Hans Stöckli (sp, BE) seine inhaltlich ähnlich ausgerichtete Eingabe während der Beratung im Nationalrat zurückgezogen [22].
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Anfang Jahr verkaufte Martin Wagner den Basler Lokalsender Radio Basilisk an die Familie Hagemann. In der Nachfolge von Tele Tell ging das Privatfernsehen Tele 1 auf Sendung. Das Unternehmen der LZ Medienholding AG, die zu 81% von der NZZ Mediengruppe kontrolliert wird, sendet in der Zentralschweiz [23].
Über eine Änderung der Radio- und Fernsehverordnung auf Anfang April 2010 lockerte der Bundesrat die Werbe- und Sponsoringbestimmungen für private Anbieter. Mit der Liberalisierung korrigierte er insbesondere die Benachteiligung inländischer Fernsehveranstalter, wie sie diesen mit der Unterzeichnung des MEDIA-Abkommens erwachsen war [24].
Ende 2009 hatte das Bundesverwaltungsgericht die Konzessionsentscheide zugunsten von Radio Grischa, Tele Ostschweiz und Radio Argovia zur Klärung wettbewerbsrechtlicher Aspekte (unter Beizug der Weko) an das Bakom zurückgewiesen. Um Radio Grischa und Tele Ostschweiz das wirtschaftliche Überleben zu sichern, erhielten diese Anfang 2010 bis zum endgültigen Entscheid des Bakom Übergangskonzessionen. Diese sichern den Sendern 80% des ihnen unter normalen Konzessionsbedingungen zustehenden Gebührenanteils. Das vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auch betroffene Radio Argovia stellte keinen entsprechenden Antrag. Neben den Konzessionsentscheiden in der Ostschweiz und im Aargau waren auch einige Konzessionsübertragungen umstritten, die gemäss Art. 48 RTVG grundsätzlich zulässig sind, vorausgesetzt der übernehmende Veranstalter erbringt den in der Konzession festgelegten Service public. Gegen die Bewilligung der Konzessionsübertragung von Radio Monte Carlo an Radio Energy Zürich durch das Uvek reichte die unterlegene Radio Jay AG beim Bundesverwaltungsgericht Klage ein [25].
Im Oktober erteilte das Uvek drei Radiokonzessionen für das DAB+-Sendernetz in der französischen Schweiz. Bei DAB handelt es sich um Digital Audio Broadcasting, bei dem digitale Radiosignale terrestrisch übertragen werden. Die Konzessionen gingen an Radio Rhône AG, Radio Fribourg/Freiburg AG sowie die jurassische Gesellschaft Soprodi GmbH [26].
Die Digitalisierungs- und Konvergenztendenz beim Medienangebot fand ihren Ausdruck auch im Aufschaltgesuch der Joiz AG für ein sogenannt crossmediales Sendeformat (Radio, TV, Online- und Smartphoneangebot sowie Anbindung an Twitter und Facebook) in der Deutschschweiz. Nach einem Beschwerdeverfahren verpflichtete das Bakom die Cablecom zur unentgeltlichen digitalen und analogen Verbreitung des Jugendkanals Joiz während drei Jahren ab dem auf Februar 2011 vorgesehenen Sendebeginn [27].
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Neue Kommunikationstechnologien
Die traditionellen Medien Presse, Radio und Fernsehen haben die digitalen Kommunikationstechniken mittlerweile so weit adaptiert, dass viele analoge Standardangebote mit digitalen Formaten ergänzt oder ersetzt worden sind. Die Internetanschlussquote der Schweizer Haushalte war 2010 mit 85% im internationalen Vergleich hoch. Obschon auch in der Schweiz die Internetnutzung mit steigendem Alter sinkt, ist die durch das Institut für Gerontologie der Universität Zürich in seiner Studie über die Internetnutzung im Alter erhobene Quote von 38% bei den über 65-Jährigen international beachtlich. Weitere wichtige Erklärungsfaktoren für die Internetanbindung der Haushalte waren 2008 gemäss BfS neben dem Alter der Bildungsstand, das Einkommen und die Haushaltgrösse. Soziale Medien wie Facebook, Youtube und Twitter wurden 2010 primär von einer jüngeren Generation genutzt [28].
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Mit dem Aufgreifen des digitalen Potenzials und der Entwicklung unterschiedlichster Nutzungsformen und Angebote v.a. im Internet ist in den vergangenen Jahren mit der Missbrauchsgefahr auch der Regulierungsbedarf gestiegen. So wurden im National- und Ständerat zahlreiche Vorstösse eingereicht oder behandelt, welche den unlauteren Gebrauch des Internets thematisierten, um ihm mit staatsschützerischen Massnahmen bis hin zum Jugendmedienschutz zu begegnen. In der Sommersession überwies der Ständerat ein Postulat von Luc Recordon (Grüne, VD), das den Bundesrat beauftragte, in einem Sonderbericht darzustellen, inwieweit die Schweiz auf einen möglichen Angriff auf zentrale zivile und militärische Einrichtungen im Internet vorbereitet sei. Damit verbunden war die Aufforderung, die entsprechende Gefahrenlage in den Sicherheitsbericht 2010 einfliessen zu lassen [29].
In die gleiche Richtung zielte eine Motion der Sicherheitskommission des Nationalrats, welche die grosse Kammer im Dezember annahm. Darin wird die Vorbereitung von Gesetzesgrundlagen verlangt, welche die Sicherung wichtiger ziviler und militärischer Daten(-Netzwerke) erlauben und regeln. Die Veröffentlichung geheimer Protokolle aus dem Irakkrieg und diplomatischer Depeschen der USA im Oktober 2010 durch die Enthüllungsplattform Wikileaks intensivierten gegen Ende Jahr den öffentlichen Diskurs um die Datensicherheit im Internet. Im Dezember gab der Bundesrat die Einsetzung einer Arbeitsgruppe bekannt, die eine Strategie zur Abwehr von Internetangriffen (Cyber-Defense) zu erarbeiten hat. Bis Ende 2011 soll sie zudem die Bündelung der zwölf dezentralen, mit Cyber-Defense beauftragten Verwaltungsstellen prüfen [30].
In Beantwortung der Motion Glanzmann-Hunkeler, die 2007 die Ratifizierung der bislang einzigen internationalen Übereinkunft über die Internetkriminalität gefordert hatte, unterbreitete der Bundesrat im Juni dem Parlament die „Botschaft über die Genehmigung und die Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Cyberkriminalität“ vom November 2001 zur Annahme [31].
Im Bereich des Jugendmedienschutzes überwies der Ständerat im März drei Nationalratsmotionen: Er stimmte der Motion Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) zu, welche die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Registrierungspflicht von Wireless-Prepaid-Karten als Massnahme gegen Kinderpornografie im Internet verlangt. Damit verbunden überwies er ein Postulat der Kommission für Rechtsfragen, die den Bundesrat auffordert, eine umfassende Strategie zur Ermittlung von Internetstraftätern vorzulegen. Im weiteren nahm er die Motionen von Norbert Hochreutener, cvp, BE und Evi Allemann (sp, BE) an, die ein Verkaufsverbot für Killerspiele fordern [32].
Im Juni verabschiedete der Bundesrat das Programm „Jugendmedienschutz und Medienkompetenz“, das 2011–2015 vom Bundesamt für Sozialversicherungen koordiniert und umgesetzt werden wird. Im Gegensatz zu den Killerspielvorstössen aus dem Parlament setzt dieses v.a. auf Sensibilisierung und Prävention. Weitergehende Regulierungsmassnahmen auf Bundesebene, wie sie v.a. aus den Reihen der CVP verlangt wurden, gedachte der Bundesrat bis Programmabschluss und dem allfälligen Nachweis eines zusätzlichen Regulierungsbedarfs zurückzustellen. Der Ständerat überwies ein Postulat Savary (sp, VD), welche die Erstellung eines Berichts zur Praxis des illegalen Herunterladens von Musik im Internet fordert (siehe auch Kapitel 8b Kulturpolitik) [33].
Im September nahm der Ständerat eine Motion von Ivo Bischofberger (cvp, AI) an, welche die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für ein koordiniertes Vorgehen gegen Internetkriminalität und im Bereich des Jugendmedienschutzes unter der Führung des Bundes fordert. Bislang sind diverse Bundes-, aber auch interkantonale und kantonale Stellen und Sondereinrichtungen mit entsprechenden Präventions- und Schutzaufgaben sowie mit der Strafverfolgung betraut. Der Nationalrat wird die Motion 2011 behandeln. Bereits im Sommer hatte Nationalrätin Barbara Schmid-Federer (cvp, ZH) eine parlamentarische Initiative mit gleicher Forderung eingereicht, die im Berichtsjahr noch nicht zur Verhandlung ins Plenum gelangt war [34].
In der Herbstsession nahm der Ständerat eine weitere Motion zum Thema Jugendmedienschutz an. FDP-Vertreter Rolf Schweiger (ZG) fordert darin die Entwicklung eines Medienführerscheins für Jugendliche samt Verankerung eines Programms zur Förderung der Medienkompetenz im Lehrplan 21. Diese Vorlage sowie zwei im Dezember eingereichte Postulate ähnlicher Stossrichtung waren Ende des Jahres im Nationalrat noch hängig [35].
Im Bestreben, die Sicherheit des elektronischen Datentransfers im Geschäfts- und Behördenverkehr zu erhöhen, lancierte das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco Anfang Mai das Pilotprojekt Suisse-ID. Der elektronische Identitätsnachweis soll Privaten und Unternehmen einen sicheren Datenaustausch über das Internet bis hin zur Abgabe einer rechtsverbindlichen elektronischen Unterschrift ermöglichen [36].
Im Zusammenhang mit dem Internet beschäftigten Fragen zur Meinungsäusserungs- und Medienfreiheit sowie zur Handhabung von Personendaten die Gerichte diverser Stufen. Im Februar bestätigte das Bundesgericht ein Urteil der Aargauer Justiz, die den Geschäftsführer einer Einzelfirma wegen Begünstigung verurteilte. Über die Internetplattform der Firma waren ehrverletzende Aussagen über einen Lokalpolitiker verbreitet worden. Statt die IP-Adressen der Plattformbenutzer nach „Bundesgesetz betreffend Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs“ ordnungsgemäss zu speichern und aufzubewahren waren diese gelöscht worden. Das Gericht befand, dass der Geschäftsführer dadurch die Strafverfolgung behindert und sich der Begünstigung einer über das Internet begangenen Straftat schuldig gemacht hatte. Im Fall einer Ehrverletzungsklage hielt das Bundesgericht im November in einem Grundsatzurteil fest, dass der Quellenschutz auch für Blogbeiträge gilt, solange diese ein Minimum an Information beinhalten. Provider könnten nicht dazu verpflichtet werden, die Internetadresse einer Quelle bzw. eines Informationslieferanten herauszugeben. Bei Berufung auf das Redaktionsgeheimnis hätten sie sich jedoch anstelle der Quelle einem allfälligen strafrechtlichen Verfahren zu stellen [37].
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Weiterführende Literatur
Aschinger, Richard / Campiche, Christian, News-Fabrikanten : Schweizer Medien zwischen Tamedia und Tettamanti, 2010.
Clavien, Alain, Grandeurs et misères de la presse politique: – „Le Match“ – „Gazette de Lausanne“ – „Journal de Genève“, 2010.
fög - Forschungsbereich Öffentlichkeit und Gesellschaft/Universität Zürich (Hg.), Qualität der Medien: Schweiz – Schweiz - Svizzera“: Jahrbuch, 2010.
Floss, Daniela, The Impact of Mass Media on Political Support: a Preferences-Perceptions Model of Media Effects, Zürich 2010.
Höchli, Marc, The Invisible Scissors: Media Freedom and Censorship in Switzerland, Bern 2010.
Latzer, Michael et al., SRG-Online-Beobachtung: Konzessionskonformität von Webseiten und elektronischen Verbindungen, 2010.
Meier, Patrick et al,. „Mediengeschichte = Historie des médias“, in Schweizerische Zeitschrift für Geschichte, 60/2010.
Rademacher, Patrick, Politische Inhalte im Internet: eine Untersuchung des Angebots von und der Nachfrage nach politischen Inhalten im World Wide Web am Beispiel von Volksabstimmungen in der Schweiz, Köln 2010.
Schelling, Hans Rudolf / Seifert, Alexander, „Internet-Nutzung im Alter: Gründe der (Nicht-)Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) durch Menschen ab 65 Jahren in der Schweiz“, in Zürcher Schriften für Gerontologie, Nr. 7, 2010.
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[1] Netmetrix, Pressemitteilung, 20.1.11; LT, 28.4.10; Bund, 6.11.10; NZZ, 16.11.10.
[2] AB NR, 2010, S. 174 und 1123; SoS, 30.1.10; NZZ, 30.1.10; WoZ, 25.3.10; Lib., 14.4.10.
[3] WEMF, Inseratestatistik, Dezember 2010; WEMF Auflagebulletins, 2009 und 2010.
[4] Stiftung Werbestatistik Schweiz, Pressemitteilung, 2.6.10.
[5] Wemf AG für Werbeforschung (Hg.), Pilotstudie Total Audience 1.0: Methodik, Ergebnisse, 25.2.10; Media Focus, Online-Werbestatistik, Report, 2008, 2009 und 2010.
[6] NZZ, 13.1.10; SoS, 18.2.10.
[7] AB NR, 2010, S. 1153.
[8] BBl, 2009, S. 5222 f.; BBl, 2010, S. 8997; AB NR, 2010, S. 232; AB NR 2010, S. 1447 ff., 1550 ff., 1872 ff. und 2181 ff.; AB SR 2010, S. 1033 ff., 1239 und 1354; NZZ, 24.3.10, Lib., 24.9.10; LT, 24.9.10; BaZ, 1.12.10.
[9]Tagespresse vom 21.1.10; AZ, 9.2.10; WoZ, 11.2.10; Tagespresse vom 31.8., 15.11., 16.11., 25.11. und 27.11.10; BaZ, 17.11.2010; SoZ, 21.11.10 ; SoZ, 28.11.10.
[10] Tagespresse vom 16.4.10; SN, 17.4.10.; Le Nouvelliste, 1.7.2010; Tagespresse vom 13.7.10; SoS, 17.11.10; SN, Medienmitteilung, 18.11.10; NZZ, 19.11.10.
[11] NZZ, 19.2. und 1.4.10; BZ, 27.3.10; NZZ, 18.5.10; Bund, 6.11.10; NZZ, 6.11.10.
[12] Lib., 14.4.10, 25.6.10; Mo 10.3368.
[13] NZZ, 13.1., 3.6., 14.8., 24.9., 23.11. und 29.11.10; LT, 8.2.10; TA, 17.2.10; NLZ, 13.3.10 ; BaZ, 2.6.10; WoZ, 9.9.10.
[14] BaZ, 23.11.10; NZZ, 17.11.10; SGT, 4.12.10
[15] BBl 2010, S. 2345 ; LT, 2.2.10; NZZ, 26.7.10.
[16] AB NR 2010, S. 1624 ff.; Tagespresse vom 22.1.10; NZZ, 1.4.2010 ; Lib., 10.4.10 ; LT, 21.9.10; Tagespresse vom 30.9.10.
[17]Mo. Ricklin: 10.3943; AB SR, 2010, S. 405 f., S. 1347; AB NR, 2010, 857 ff.; Tagespresse vom 9.6., 7.9. und 8.11.10.
[18]Bakom, Medienmitteilung, 18.6.10; NZZ, 19.5.10, 19.6.10; TA 27.5.10; WW 27.5.10; CdT, 4.6.10; TdG, 21.6.10; NLZ, 14.10.10; LT, 27.12.10.
[19] Tagespresse vom 26.2.10; CdT, 28.4.10 und 5.5.10; TA, 4.5. und 5.5.10; TdG 15./16.5.10.
[20] AB NR 2010, S. 1649.
[21] BBl 2010, S. 7172 f., NZZ, 31.7.10; 24H; TdG, 6./7.3.10.
[22] AB SR, 2010, S. 445 f; AB NR, 2010, S. 2059 f.
[23] NZZ, 22.1.10.; LNZ, 1.2.10.
[24] Bakom, Medienmitteilung, 12.3.10; NZZ, 13.3.10.
[25] AB NR 2010, S. 189; SZ, 19.1. und 26.1.10; SGT, 30.1., 20.3. und 28.8.2010; NZZ, 22.4. und 1.9.10; SoS, 20.10.10.
[26] Bakom, Medienmitteilung, 18.10.10; NZZ, 19.10.10.
[27] NZZ, 13.11.10; Verfügung vom 10. November 2010 des Bundesamtes für Kommunikation, Bakom.
[28] BfS, Omnibus IKT, 2010; Tagespresse vom 10.3.10; NZZ, 7.5. und 6.10.10.
[29] AB SR, 2010, S. 550.
[30] AB NR, 2010, S. 1800 ff.; NZZ, 3.12. und 11.12.10; CdT, 11.12.10.
[31] BBl, 2010, S. 4697 ff.
[32] AB SR 2010, S. 354 f.; NZZ, 13.4.10.
[33] Medienmitteilung EDI, 14.6.10; AB NR 2010, Beilagen Wintersession, S. 370 f.; NZZ, 20.11.10.
[34] AB SR 2010, S. 825 f.; Pa.Iv. 10.473; SGT, 5.7.2010; NZZ, 17.9.10.
[35] AB SR 2010, S. 823 ff.; NZZ, 17.9.10.
[36] SGT, 4.5.10; NZZ, 4.5. und 6.8.10.
[37] BGE 69 IV 118, BaZ, 2.2.10; BGE 136 IV 145; NZZ, 11.11.10.
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