Anstossfinanzierung für familienergänzende Betreuungsplätze (Pa.Iv. 00.403)

Der Nationalrat gab einer auch von der FDP unterstützten weiteren parlamentarischen Initiative Fehr Folge, die während zehn Jahren maximal je 100 Mio Fr. Bundesmittel zur Anstossfinanzierung für familienergänzende Betreuungsplätze verlangt. Die Unterstützung von Krippen, Horten, Tagesfamilien, Tagesschulen usw. soll höchstens zwei Jahre nach der Gründung dauern und einen Drittel des Betriebskredits nicht übersteigen. Laut Angaben der Initiantin könnten jährlich rund 12 000 Krippenplätze von diesem Impuls profitieren. Unter Hinweis auf diese Initiative beantragte der Bundesrat dem Nationalrat erfolgreich, eine Motion Teuscher (gp, BE), welche die Ausarbeitung von Modellen der ausserhäuslichen Kinderbetreuung im öffentlichen und privaten Sektor verlangte, nur als Postulat zu überweisen. Die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Mutterschaft war auch eine Hauptforderung eines familienpolitischen Positionspapiers der FDP, da der Ausstieg qualifizierter Frauen aus dem Erwerbsleben ein volkswirtschaftliches Verlustgeschäft bedeute. Der Arbeitgeberverband machte sich im Zeichen eines austrocknenden Arbeitsmarkts ebenfalls für einen Ausbau der Kinderbetreuung in den Firmen stark; eine Umfrage unter seinen Mitgliedern zeigte aber, dass das Bewusstsein für die Belange der ausserhäuslichen Kinderbetreuung in den meisten Firmen noch kaum entwickelt ist.

Ausgehend von einer im Vorjahr vom Nationalrat angenommenen parlamentarischen Initiative der Zürcher Sozialdemokratin Fehr zur Anschubfinanzierung von Kinderkrippen erarbeitete die SGK einen Gesetzesentwurf samt Finanzierungsbeschluss. Sie schlug dem Plenum vor, die Schaffung von neuen Krippenplätzen während zehn Jahren mit jährlich 100 Mio Fr. zu unterstützen; konkret vorgelegt wurden ein Bundesgesetz, das die Förderungsmodalitäten regelt, sowie ein Kreditbeschluss über 400 Mio Fr. für die ersten vier Jahre. Bis auf die SVP, die nach den Worten ihres Sprechers Bortoluzzi (ZH) „verantwortungsmüde Eltern“ und Zustände „à la Ostblock“ witterte, und die LP stellten sich alle Fraktionen hinter das Gesetz, das mit 117 zu 53 Stimmen angenommen wurde. SP und CVP stimmten geschlossen zu, bei der FDP eine Mehrheit (darunter sämtliche Frauen), bei der SVP nur gerade die drei weiblichen Abgeordneten Fehr (ZH), Gadient (GR) und Haller (BE) sowie Siegrist (AG). Angesichts der Lage der Bundesfinanzen beantragte der Bundesrat, der das Anliegen grundsätzlich unterstützte, ein auf maximal acht Jahre und nur je 25 Mio Fr. reduziertes Engagement. Mit 108 zu 70 Stimmen konnte sich aber der Antrag der Kommission durchsetzen. Gutzwiller (fdp, ZH) erinnerte als Sprecher der Kommission daran, dass Studien den volkswirtschaftlichen Nutzen von familienexternen Betreuungsplätzen nachgewiesen haben, weshalb es sich hier um eine sinnvolle Investition handle. Im Ständerat machte nur gerade Schmid (cvp, AI) grundsätzlich Opposition gegen die Vorlage. Ein Rückweisungsantrag Hess (fdp, OW), der zuerst eine Vernehmlassung bei den Kantonen durchführen wollte, da diese nach dem Auslaufen der Anstossfinanzierung primär in der Pflicht stehen dürften, die Krippen weiter zu unterstützen, wurde mit 29 zu 12 Stimmen abgelehnt. Als Kompromiss zwischen Bundes- und Nationalrat beschloss die kleine Kammer aber, anstatt 400 Mio Fr. nur 200 Mio Fr. für die nächsten vier Jahre zur Verfügung zu stellen und das Programm auf acht Jahre zu begrenzen; zudem sollten die Beiträge nicht mehr maximal einen Drittel der Kosten abdecken, sondern höchstens 5000 Fr. pro Krippenplatz. Ein Antrag Jenny (svp, GL), dem Bundesrat zu folgen, wurde ebenso abgelehnt wie der Antrag Studer (sp, NE) auf Zustimmung zum Nationalrat. Die Vorlage wurde mit 31 zu 4 Stimmen angenommen, der Finanzierungsbeschluss mit 23 zu 5 Stimmen. Angesichts der klaren Willensbezeugung der kleinen Kammer, den Kreditrahmen mindestens um die Hälfte zu kürzen, bat die Initiantin Fehr (sp, ZH) den Nationalrat, dem Ständerat in allen Punkten zuzustimmen, um nicht die Vorlage als Ganzes zu gefährden. Mit 120 zu 58 Stimmen übernahm der Rat die Beschlüsse der Ständekammer. Das Gesetz tritt auf den 1. Februar 2003 in Kraft.

In der Wintersession wurde anlässlich der Budgetberatung über die Höhe der ersten Tranche der Anschubfinanzierung gefeilscht. Der Bundesrat beantragte, 2003 lediglich 20 Mio Fr. einzusetzen, da es zu unterscheiden gelte zwischen der Verpflichtung an sich und den Zahlungen, die erst mit Verzögerung ausgelöst würden. Mit dem Argument, bei einem Impulsprogramm komme der ersten freigegebenen Tranche Symbolcharakter zu, erreichte die CVP im Nationalrat mit 100 zu 79 Stimmen, dass bereits für das erste Jahr 50 Mio Fr. ins Budget aufgenommen wurden. Damit überholte die CVP sogar noch die SP links, welche als eigentliche Initiantin 30 Mio Fr. gefordert hatte. Doch die Freude über den kräftigen Impuls währte nur kurz. Mit 24 zu 16 Stimmen folgte der Ständerat gegen einen Antrag Stadler (cvp, UR), der dem Nationalrat zustimmen wollte, der Argumentation des Bundesrates. Mit Unterstützung der CVP setzte sich im Nationalrat bei der Differenzbereinigung der ursprüngliche Antrag der SP (30 Mio Fr.) mit 94 zu 52 Stimmen durch, worauf sich der Ständerat anschloss.

Am 1. Februar trat das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung in Kraft. Mit den dafür vorgesehenen Mitteln soll die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern gefördert werden. Für die ersten vier Jahre hatte das Parlament einen Verpflichtungskredit von 200 Mio Fr. bewilligt. Das Förderprogramm unterscheidet zwei Arten von Betreuungsplätzen: Kindertagesstätten – zum Beispiel Krippen – für kleinere Kinder und Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung wie etwa Mittagstische. Die Subventionen werden pauschal auf Grund der Öffnungszeiten ausbezahlt: Krippen erhalten maximal 5000 Fr. pro betreutes Kind, Einrichtungen für Mittagstische und Horte maximal 3000 Fr. Das Impulsprogramm stiess auf grosses Interesse, vor allem bei den Gemeinden. Bis zu Beginn des neuen Schuljahres bewilligte der Bund 60 Gesuche, mit denen 1230 Krippenplätze geschaffen wurden. Trotz dieses Erfolges beantragte die Spezialkommission des Nationalrates, im Entlastungsprogramm 2003 den Kredit von den vorgesehenen 120 Mio auf 40 Mio Fr. zusammenzustreichen und das Programm dann ganz aufzugeben; der Bundesrat hatte sich mit einer Kürzung um 12 Mio Fr. für das Jahr 2006 begnügen wollen. Im Plenum setzte eine von der CVP unterstützte linke Minderheit aber durch, dass gar keine Abstriche vorgenommen wurden. Der Ständerat, der bis zum Ende der Differenzbereinigung dem Antrag des Bundesrates folgen wollte, schloss sich schliesslich nach der Einigungskonferenz dem Beschluss der grossen Kammer an.

Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Zweiter Verpflichtungskredit (BRG 06.028)

In seiner Botschaft vom 10. März 2006 beantragte der Bundesrat dem Parlament, das seit 2003 bestehende Impulsprogramm für die familienergänzende Kinderbetreuung weiterzuführen und einen zweiten Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 60 Mio. für die Zeitspanne vom Februar 2007 bis Januar 2011 zu genehmigen. Für die vorangegangenen vier Jahre des achtjährigen Impulsprogramms hatte der Bund einen ersten Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 200 Mio. gesprochen, um die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern anzuregen. Eine vom BSV in Auftrag gegebene Evaluation der ersten anderthalb Jahre des Impulsprogramms war positiv ausgefallen. In der Evaluation der Wirkung des Impulsprogramms kam das BSV zum Schluss, dass die Hälfte der in dieser Zeitspanne neu geschaffenen 3500 Betreuungsplätze lediglich dank des Impulsprogramms hatten realisiert werden können und dass die Eltern die Betreuungsplätze in neun von zehn Fällen zu Ausbildungs- oder Arbeitszwecken nutzten. In den ersten vier Jahren des Impulsprogramms könnten voraussichtlich 13'400 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden, womit das geschätzte Angebot an Betreuungsplätzen in dieser Zeitspanne um einen Viertel erweitert werde, folgerte die bundesrätliche Botschaft basierend auf der Evaluation. Gemäss Hochrechnungen werde jedoch lediglich die Hälfte der ersten Tranche des Verpflichtungskredites ausgeschöpft, was die Verfassenden der Evaluation mit den klar definierten Einsatzmöglichkeiten der Finanzhilfen als Starthilfe, dem langen Planungs- und Realisierungshorizont neuer Angebote sowie mit dem erforderlichen Finanzierungsnachweis in Verbindung brachten. Letzterer fordert von den Gesuchstellenden, dass sie bereits in der Planungsphase glaubwürdig darlegen, wie sie nach Auslaufen der Starthilfen des Bundes ihren Betrieb langfristig finanzieren können. Aufgrund der «unerwartet geringe[n] Nachfrage» sowie der «angespannte[n] Lage der Bundesfinanzen» beantragte der Bundesrat dem Parlament für die zweite Kreditperiode einen deutlich tieferen Verpflichtungskredit (CHF 60 Mio.) als in der ersten Kreditperiode (CHF 200 Mio.).

Im Nationalrat beantragte Scherer (svp, ZG), auf den Entwurf zur Verlängerung der Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung nicht einzutreten, da Kinderbetreuung keine Aufgabe des Staates sei; einmal mehr wurde das Schreckgespenst der sozialistischen Denkmuster der Sowjetunion und Chinas bemüht. SP, CVP und GP sprachen sich klar für Eintreten aus. Die FDP meldete sich nicht zu Wort, doch stimmte die Fraktion schliesslich grossmehrheitlich für Eintreten, welches mit 121 zu 59 Stimmen beschlossen wurde. In der Detailberatung ging es ausschliesslich um die Höhe des neuen Verpflichtungskredites. Die Kommissionsmehrheit beantragte, bei den höchstens CHF 200 Mio. der ersten Tranche zu bleiben, um keine Möglichkeiten der Entwicklung zu verbauen; nicht abgeholte Gelder würden ja, wie in der Periode 2003-2007, im Bundeshaushalt verbleiben. Kleiner (fdp, AR) stellte einen Kompromissantrag auf CHF 120 Mio. Zwei weitere Minderheiten mit annähernd den gleichen Vertretern aus SVP und Rechtsfreisinn verlangten, entweder dem Bundesrat zu folgen (CHF 60 Mio.) oder den Rahmenkredit gar zu halbieren (CHF 30 Mio.). Für eine Streichung des Kredits bei gleichzeitiger Erhöhung des Bundesbeitrags an die Familienzulagen um jährlich CHF 50 Mio. sprach sich Wäfler (edu, ZH) aus. Knapp mit 96 zu 89 Stimmen konnte sich schliesslich der Antrag der Mehrheit (CHF 200 Mio.) durchsetzen. SP und GP votierten geschlossen dafür, ebenfalls eine Mehrheit der CVP. 31 Vertreterinnen und Vertreter der FDP gaben dem Antrag Kleiner den Vorzug, sechs jenem der Mehrheit. Von der SVP unterstützten lediglich die beiden Bündner Gadient und Hassler die Kommissionsmehrheit.

Eintreten war im Ständerat unbestritten. Die Mehrheit der Kommission beantragte aber eine Reduktion auf CHF 120 Mio. Während der vom Bundesrat vorgeschlagene Betrag von CHF 60 Mio. angesichts der in der Periode 2003-2007 voraussichtlich gesprochenen CHF 107 Mio. als zu gering erachtet wurde, schienen CHF 120 Mio. der Realität angemessen; dieser Betrag hätte auch den Vorteil, nicht zu einer so weitreichenden Lösung der Schuldenbremse zu führen, was anderswo möglicherweise unliebsame Einsparungen bedeuten würde. Eine Minderheit aus SP und CVP, welche die Unterstützung von Langenberger (fdp, VD) fand, setzte sich für die Fassung des Nationalrates ein, da gerade in ländlichen Gebieten noch ein hoher Nachholbedarf bestehe, eine Kürzung ein negatives Signal an die Kantone, die Gemeinden und die privaten Firmen aussenden würde und es sich ja lediglich um einen Verpflichtungskredit und keine konkrete finanzielle Zusage handle. Ein Antrag Kuprecht (svp, SZ), dem Bundesrat zu folgen, den Bundesrat Couchepin noch einmal halbherzig verteidigte, unterlag deutlich mit 33 zu 9 Stimmen. Die Mehrheit setzte sich mit 28 zu16 Stimmen gegen die Minderheit durch. Die Ausgabe wurde einstimmig genehmigt.

In der Differenzbereinigung im Nationalrat versuchte eine Kommissionsmehrheit, zumindest einen Kompromiss zu erreichen und beantragte CHF 160 Mio. Sie machte geltend, die Konstruktion derartiger Finanzhilfen sei so, dass es sehr viel sinnvoller ist, zu viel Geld zu beschliessen als zu wenig. Wenn zu wenig gesprochen werde, müssten Projekte abgelehnt werden, oder es käme ein sehr komplizierter Verteilungsapparat in Gang, um das Geld auf die Kantone zu verteilen, was im Interesse des Anliegens unbedingt vermieden werden sollte. Wenn zu viel Geld beschlossen werde, habe das insofern keine Folgen, als nichts ausgegeben wird, was nicht durch ein konkretes Projekt nachgefragt ist. Die Minderheit vor allem aus der FDP befand dagegen, dass die höchstens CHF 120 Mio. durchaus genügten, um den allfälligen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, weshalb keine weiteren Beträge nötig seien. Erneut sehr knapp, mit 88 zu 85 Stimmen, setzte sich schliesslich die Minderheit durch.

Impulsprogramm für familienergänzende Kinderbetreuung soll verlängert werden (Mo. 08.3449)

Nachdem die beiden Räte in der ersten Jahreshälfte eine Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats zur Weiterführung der Anschubfinanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung überwiesen hatten, schickte der Bundesrat im Juli einen entsprechenden Vorentwurf in die Vernehmlassung. Dieser sieht vor, das finanzielle Engagement des Bundes um weitere vier Jahre, bis Ende Januar 2015 zu verlängern.

Impulsprogramm für familienergänzende Kinderbetreuung wird verlängert (BRG 10.026)

Im Februar verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Verlängerung der Bundesfinanzhilfen für Krippen. Dabei hatte er den Finanzrahmen gegenüber früheren Vorstellungen deutlich reduziert. Statt der ursprünglich vorgesehenen 140 Mio Fr. sollten nur noch 80 Mio Fr. fliessen. Er wollte das Programm ganz auf Projekte im Vorschulbereich ausrichten, also vor allem auf Kindertagesstätten. Schulergänzende Projekte sollten hingegen ganz den Kantonen überlassen werden. Schliesslich sah der Entwurf vor, die Finanzhilfen nur noch an neue Krippen zu gewähren und nicht mehr an solche, die ihr Angebot aufstocken.
In den Kantonen regte sich Widerstand gegen dieses Sparprogramm des Bundes. Die Erziehungsdirektorenkonferenz und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren protestierten gemeinsam gegen den geplanten Verzicht auf Finanzhilfen bei der schulergänzenden Kinderbetreuung.

In der Sommersession stimmte der Nationalrat der Verlängerung der Krippenförderung um weitere vier Jahre zu. Dabei sprach er sich mit 89 zu 88 Stimmen für einen Förderbeitrag von 120 Mio Fr. aus. Anders als der Bundesrat wollte der Nationalrat auch weiterhin schulergänzende Angebote unterstützen. Innenminister Burkhalter und bürgerliche Parlamentarier wandten vergeblich ein, dass die Kantone gemäss dem Schulkonkordat HarmoS für die Bereitstellung solcher Betreuungsplätze zuständig sind. Die Linken und Teile der CVP befürchteten eine Benachteiligung von Kantonen und Gemeinden, die bisher keine schulergänzenden Betreuungsstrukturen geschaffen haben.

Der Ständerat hiess das Impulsprogramm in der Herbstsession ebenfalls gut. Im Unterschied zur grossen Kammer wollte er die Finanzhilfen nicht auf neue Institutionen beschränken, sondern wie bisher auch bestehende Einrichtungen unterstützen, wenn diese ihr Angebot um mindestens zehn Plätze erhöhen. Ebenfalls in der Herbstsession bereinigte der Nationalrat diese letzte Differenz und willigte ein, Finanzhilfen auch an bestehende Betreuungseinrichtungen auszurichten. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage vom Ständerat mit 38 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen und vom Nationalrat mit 124 zu 65 Stimmen gegen den Widerstand der SVP sowie einzelner FDP- und CVP-Mitglieder gutgeheissen.

Loi fédérale sur les aides financières à l’accueil extrafamilial pour enfants de nouveau prolongée (Pa.Iv. 13.451)

La conseillère nationale Quadranti (pbd, ZH) avait déposé en 2013 une initiative parlementaire visant à prolonger la loi fédérale sur les Aides financières à l’accueil extrafamilial pour enfants. Cette loi permet à la Confédération d’aider à la mise sur pied de projets de garde d’enfants, publics ou privés. Durant les dix dernières années, plus de 40’000 places ont été crées. Les Commissions de la science, de l’éducation et de la culture des deux conseils ont adhéré à l’initiative et ont créé un projet de loi ainsi qu’un arrêté. Tous les deux ont été acceptés par les chambres lors de la session d’automne. La loi est ainsi prolongée jusqu’en janvier 2019 et l’arrêté fédéral lui garantit un crédit d’engagement de 120 millions de francs.

Aussi le canton de Soleure demandait la prolongation de l'incitation financière (Kt.Iv. 14.306)

Le canton de Soleure avait déposé en mars 2014 une initiative demandant prolongation par la Confédération de l'incitation financière pour la création de places d'accueil pour enfants en dehors du cadre familial. Un programme relatif à la loi fédérale sur l'accueil extra-familial avait été mis en place en 2003, avec pour horizon une fin en 2015. Or le canton de Soleure, qui avait été particulièrement actif dans la création de places d'accueil au sein de ce programme souhaite une prolongation de ce délai. Les chambres ont décidé de ne pas donner suite à l'initiative. En effet, les représentants du canton de Soleure avaient indiqué à la Confédération que si l'initiative parlementaire Quadranti (pbd, ZU) "Poursuivre et développer les aides financières aux structures d'accueil extrafamilial" était mise en œuvre, leur souhait serait exaucé. La loi découlant de cette initiative ayant été acceptée par les deux chambres en septembre 2014, aucune suite n'a été donnée à l'initiative du canton de Soleure.

Modification de la loi fédérale sur les aides financières à l'accueil extra-familial pour enfants (BRG 16.055)

Dans son message du 29 juin 2016, le Conseil fédéral propose une modification de sa politique d'aides financières à l'accueil extra-familial pour enfants. La commission de la science, de l'éducation et de la culture du Conseil des Etats (CSEC-CE), a décidé à une courte majorité de ne pas entrer en matière. Le projet s'inscrit dans la continuité du programme lancé en 2003, visant par des incitations financières à concilier travail et vie de famille. Il porte en particulier sur deux points: la diminution des frais de garde pour les parents et l'adéquation de l'offre aux besoins des parents. Ainsi, la Confédération allouerait une aide financière de trois ans, dégressive, aux cantons souhaitant augmenter les subventions aux structures d'accueil, qui pourraient ainsi baisser leurs tarifs. L'autre volet viserait lui à inciter financièrement l'ouverture ou l'élargissement de solutions d'accueil en dehors des horaires habituels, ce pour les parents travaillant tard, ou durant les vacances scolaires. Le montant total du projet représenterait une enveloppe de 100 millions.
Lors du débat de la chambre haute, les arguments de la majorité de la commission ont été repris, à savoir que le projet va trop loin dans la somme des montants alloués, et qu'il s'agit d'une entrave au principe de fédéralisme. Les partisans du projet du Conseil fédéral ont souligné l'importance d'une entrée en matière pour pouvoir retravailler les différents points ne convenant pas à ses adversaires, arguant de l'importance de la conciliation entre travail et famille, à l'heure où de nombreux parents choisissent de ne pas travailler, les frais de garde étant souvent inférieurs aux gains d'une activité rémunérée. Représentés par le PS et le PDC, les partisans ont en outre replacé le débat dans un contexte post votation sur l'initiative contre l'immigration de masse, rappelant la nécessité imposée par celle-ci de valoriser la main-d’œuvre qualifiée nationale. Ces arguments ont fait mouche, puisque les sénateurs se sont prononcés à 24 voix contre 19, avec une abstention, pour une entrée en matière. Le projet est donc renvoyé en commission.

De retour de la Commission de la science, de l'éducation et de la culture du Conseil national (CSEC-CN), le projet d'aides financières à l'accueil extra-familial pour enfants a été accepté par 23 voix contre 15, avec 5 abstentions. Une minorité de la Commission de la science, de l'éducation et de la culture du Conseil des Etats (CSEC-CE) proposait de baisser le montant total des aides de dix millions à seulement cinq. Cette modification a été balayée par 23 voix contre 17, avec 3 abstentions. Au Conseil national, l'ensemble du projet tel que présenté par le Conseil fédéral a été accepté par 114 voix contre 76, sans abstentions. Là encore, une minorité de la commission avait souhaité introduire des modifications mineures (mention du "bien de l'enfant", allocation de l'aide uniquement si les fonds propres font défaut et prolongation de la garantie de financement des cantons), mais sans succès. Le vote final de l'assemblée fédérale a eu lieu le 16 juin 2017. Le Conseil national a ainsi plébiscité la modification de la loi fédérale avec 107 voix contre 87 et une abstention et le Conseil des Etats avec 25 voix contre 14 et 5 abstentions.

Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung (Pa.Iv. 21.403)

Im Februar 2021 lancierte die WBK-NR mit 15 zu 9 Stimmen eine parlamentarische Initiative mit dem Ziel, das bereits mehrfach verlängerte Impulsprogramm für die Schaffung von Betreuungsplätzen in familienergänzenden Strukturen von einer zeitlich befristeten in eine stetige Lösung zu überführen. Die Kommission tat dies in Kenntnis eines jüngst erschienenen bundesrätlichen Berichts «Politik der frühen Kindheit» und unter anderem nach Konsultation der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), des Gewerkschaftsbundes und des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes.
Gleichzeitig beantragte die Kommissionmehrheit, einer parlamentarischen Initiative Prelicz-Huber (gp, ZH; Pa.Iv. 20.413) mit der Forderung nach Schaffung einer Verfassungsgrundlage für familien- und schulergänzende Betreuung keine Folge zu geben. Weiter wollte die Kommission die parlamentarische Initiative Aebischer (sp, BE) zur Förderung der Chancengleichheit vor dem Kindergarteneintritt aufgrund der in Angriff genommenen Arbeiten bis Ende Jahr sistieren.

Ende März 2021 gab auch die WBK-SR einer durch ihre Schwesterkommission lancierten parlamentarischen Initiative Folge, mit der die befristete Finanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung in eine dauerhafte Lösung überführt werden soll (Pa.Iv. 21.403). Sie fasste ihren Beschluss mit 7 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Ausschlaggebend für diesen Entscheid war auch die Überlegung, dass die Unterstützungsmassnahmen aufgrund unterschiedlicher kantonaler Kontexte überarbeitet werden sollten.
Gleichzeitig beriet die Kommission über eine Standesinitiative aus dem Kanton Genf, die unter anderem plante, die dauerhafte finanzielle Beteiligung des Bundes in der Verfassung zu verankern (Kt.Iv. 20.308). Die Kommission stellte sich klar gegen die Schaffung eines spezifischen Verfassungsartikels und beantragte ihrem Rat mit 9 zu 0 Stimmen (4 Enthaltungen), der Standesinitiative zugunsten der parlamentarischen Initiative der WBK-NR keine Folge zu geben. Der Ständerat kam diesem Antrag in der Sommersession 2021 nach.

In der Sommersession 2021 bestätigte der Ständerat den Entscheid seiner WBK-SR und gab einer Standesinitiative aus dem Kanton Genf zur Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung keine Folge. Er stellte sich somit gegen die Schaffung eines spezifischen Verfassungsartikels, der eine dauerhafte Bundesbeteiligung für die Finanzierung familienergänzender Kinderbetreuungsplätze sowie die Förderung von vorschulischen Betreuungsplätzen auf Kantons- und Gemeindeebene verankern sollte. Stattdessen verwies er auf die hängige parlamentarische Initiative der WBK-NR, welche die Überführung der Anstossfinanzierung in eine stetige Lösung für die familienexterne Kinderbetreuung forderte. Zum Zeitpunkt der Beratung der Genfer Standesinitiative lag jedoch noch kein Entwurf der Kommission zur parlamentarischen Initiative vor.

Auch die WBK-NR wollte auf die Schaffung eines spezifischen Verfassungsartikels verzichten, der den Bund zur dauerhaften Förderung von familienergänzenden Betreuungsangeboten im Vorschulalter verpflichten würde, wie dies eine Standesinitiative aus dem Kanton Genf forderte. Die Kommission lehnte dieses Anliegen im November 2021 mit 20 zu 4 Stimmen (1 Enthaltung) ab. Eine Minderheit hatte vergeblich für Folgegeben plädiert, um die Überlegungen der Initiative in die laufenden Arbeiten zur eigenen Kommissionsinitiative (Pa.Iv. 21.403) einfliessen zu lassen. Besser erging es einer parlamentarischen Initiative Brenzikofer (gp, BL; Pa.Iv. 21.412) mit der Forderung nach einer gesetzlichen Grundlage zur Finanzierung von Tagesschulangeboten: Hier entschloss sich eine Mehrheit der Kommission für Folgegeben, um das Anliegen in die Umsetzung der Kommissionsinitiative zu integrieren.

Im Mai 2022 präsentierte die WBK-NR die Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung einer eigenen parlamentarischen Initiative, mit der die finanzielle Unterstützung für die familienexterne Kinderbetreuung in eine dauerhafte Lösung überführt werden soll. Seit Umsetzung einer parlamentarischen Initiative Fehr (sp, ZH; Pa.Iv. 00.403) im Jahr 2003 erfolgte die finanzielle Unterstützung durch den Bund zeitlich befristet, wobei diese befristete Lösung mehrfach verlängert und die Förderinstrumente erweitert worden waren. Die Festlegung einer dauerhaften Kostenbeteiligung des Bundes an den Ausgaben der Eltern für die familienexterne Kinderbetreuung ist das erste Förderinstrument des Entwurfs. Als zweites Förderinstrument sieht die Kommission Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen vor, mit denen der Bund den Kantonen globale Finanzhilfen zur Weiterentwicklung des familienexternen Betreuungsangebots oder zur Förderung der Politik der frühen Kindheit gewähren könnte. Mit diesen Instrumenten sollen die Kernziele der Vorlage erreicht werden, die von der Kommission in der verstärkten Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie der Erhöhung der Chancengerechtigkeit für Kinder im Vorschulalter, mit besonderem Fokus auf Kinder mit Behinderungen gesehen wurden. In ihrem Entwurf schlug die WBK-NR eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den Betreuungsausgaben der Eltern von CHF 530 Mio. pro Jahr vor. Hinzu kämen gemäss Kommissionsentwurf CHF 160 Mio. im Rahmen der Programmvereinbarung gesprochene Gelder – dies insgesamt für eine erste, vierjährige Projektphase. Damit würde sich der Bund finanziell deutlich stärker an den Kosten der ausserfamiliären Kinderbetreuung beteiligen als bisher: Wie dem Bericht zur Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis und mit 2024 (Pa.Iv. 22.403) zu entnehmen ist, gab der Bund bisher rund CHF 300 Mio aus – zur Schaffung neuer Betreuungsplätze für die letzte Vierjahresperiode insgesamt einen Verpflichtungskredit von CHF 124.5 Mio. sowie ab Mitte 2018 Verpflichtungskredite für die beiden neu geschaffenen Finanzhilfen in der Höhe von insgesamt CHF 176.8 Mio. für fünf Jahre.
Eine Kommissionsminderheit lehnte die Vorlage ab, da sie den Zuständigkeitsbereich für diese Förderung alleine bei den Kantonen und Gemeinden sah. Die Kommissionsmehrheit begründete den ihrer Ansicht nach gegebenen Handlungsbedarf mit Blick ins Ausland: Gemäss einer UNICEF-Studie aus dem Vorjahr belege die Schweiz im Bereich der vorschulischen familienergänzenden Kinderbetreuung Rang 38 von 41. Betreffend Bezahlbarkeit «müss[t]en die Eltern in keinem anderen Land einen so hohen Anteil ihres Verdienstes für die familienergänzende Kinderbetreuung aufbringen wie in der Schweiz», so die Kommission in ihrer Medienmitteilung. Die Vernehmlassung dauert bis zum 7. September 2022.

Im Dezember 2022 präsentierte die WBK-NR ihren Entwurf zur Überführung der Anstossfinanzierung der ausserfamiliären Kinderbetreuung in eine zeitgemässe Lösung, der sich in nicht unwesentlichen Punkten vom zuvor in die Vernehmlassung geschickten Vorentwurf unterschied.
Insgesamt 275 Stellungnahmen waren in der Vernehmlassung eingegangen, die grosse Mehrheit davon fiel positiv aus. So unterstützten 23 Kantone den Vorentwurf, ebenso wie acht von zehn stellungnehmenden Wirtschaftsverbänden – darunter GastroSuisse, SGB und Travail.Suisse – und acht Parteien – darunter die SP, die Grünen, die GLP und die Mitte. Abgelehnt wurde die Vorlage von der SVP und der FDP; die FDP-Frauen sprachen sich hingegen für den Vorentwurf aus. Bei den Wirtschaftsverbänden äusserte economiesuisse trotz Unterstützung der Vorlage erhebliche Vorbehalte, während sich der SGV gänzlich ablehnend zur Vorlage positionierte. Die Befürwortenden begrüssten grundsätzlich, dass das seit 2003 bestehende Impulsprogramm in eine dauerhafte Lösung überführt werden soll, ebenso wie das stärkere Engagement durch den Bund. Ferner vertraten sie die Ansicht, die Vorlage verbessere die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf, wirke dem Fachkräftemangel entgegen und fördere die Chancengerechtigkeit für Kinder im Vorschulalter. Die gegnerischen Stimmen, darunter die drei ablehnenden Kantone Bern, Graubünden und Zug, sahen durch den Vorentwurf die Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Kantonen verletzt. In eine ähnliche Stossrichtung gingen die Bedenken des SGV sowie der SVP und der FDP. Anders beurteilten dies die meisten Kantone und die SODK, ebenso wie die für den Vorentwurf zuständige WBK-NR, die die neue Rolle des Bundes nicht nur mit Rückgriff auf die in Art. 116 Abs. 1 BV erwähnte Unterstützungskompetenz, sondern darüber hinaus mit Bezug auf Art. 110 Abs. 1 Bst. a BV (Arbeitnehmendenschutz) und Art. 8 Abs. 3 BV (Gleichstellung von Mann und Frau) legitimierte. Die SVP vertrat zusätzlich die Ansicht, dass die Vorlage die Wahlfreiheit der Eltern, die ihre Kinder nicht extern betreuen lassen wollen, einschränke. Economiesuisse und der SGV sorgten sich auch um die Kosten, insbesondere verbunden mit der offenen Frage der (Gegen-)Finanzierung.
Aufgrund der im Vernehmlassungsverfahren eingegangenen Rückmeldungen passte die WBK-NR ihren Entwurf im Vergleich zum Vorentwurf in zwei Punkten an. Erstens verlangte der Entwurf neu für jeden Kanton während der ersten vier Jahre eine Bundesbeteiligung von 20 Prozent an den durchschnittlichen Betreuungskosten der Eltern. Bei unzulänglichem finanziellen Engagement der Kantone könnte der Betrag daraufhin auf bis zu 10 Prozent der Betreuungskosten gekürzt werden. Im Vorentwurf hatte die Kommission eine umgekehrte Lösung vorgeschlagen, wonach der Bund zu Beginn einen Sockelbeitrag von 10 Prozent entrichtet hätte. Kantone mit vergleichsweise hohem finanziellen Engagement hätten in der Folge noch einen Zusatzbeitrag (+5% oder +10%) erhalten können. Die zweite Änderung im Vergleich zum Vorentwurf betraf die Höhe des Verpflichtungskredites zur Unterstützung von Programmen zur Schliessung der Angebotslücken in der familienexternen Betreuung. Während der Vorentwurf für die ersten vier Jahre hierfür insgesamt einen Betrag von CHF 160 Mio. bereitstellen wollte, wurde dieser Betrag im Entwurf auf CHF 240 Mio. erhöht. Dies, nachdem diverse Vernehmlassungsteilnehmende bemängelt hatten, dass zusätzliches Gewicht auf die Qualitätssicherung und -entwicklung gelegt werden sollte. Mit diesen Änderungen versehen genehmigte die Kommission den Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung. Dass die Diskussion um die Vorlage damit noch lange nicht abgeschlossen sein würde, liessen bereits die zahlreichen Anträge diverser Kommissionsminderheiten erahnen, die die WBK-NR in ihrem Bericht und teilweise bereits in ihrer Medienmitteilung aufführte.

Nachdem die WAK-NR ihren Entwurf zur Überführung der Anstossfinanzierung der ausserfamiliären Kinderbetreuung in eine zeitgemässe Lösung beschlossen hatte, nahm der Bundesrat dazu Stellung. Dieser stellte sich gänzlich ablehnend zu einem Bundesbeitrag zur Senkung der Betreuungskosten der Eltern. Ebenfalls stellte er sich gegen die im Entwurf vorgesehenen Programmvereinbarungen, gemäss welchen der Bund die Hälfte der Kosten zur Weiterentwicklung des familienergänzenden Betreuungsangebots und der frühkindlichen Förderung zu tragen hätte. Als Gründe für seine Haltung gab der Bundesrat an, dass die ausserfamiliäre Kinderbetreuung «in der Kompetenz der Kantone und auch in der Verantwortlichkeit der Arbeitgeber» liege und die angespannte Lage der Bundesfinanzen ein solches Engagement nicht zuliesse, ohne dass an einer anderen bedeutenden Stelle gespart werden müsse. Für den Fall, dass das Parlament doch Eintreten auf die Vorlage beschliessen sollte, gab der Bundesrat bekannt, welche Änderungsanträge er unterstützen würde. So sprach er sich für eine maximale Höhe der Bundesbeteiligung von 10 Prozent der Kinderbetreuungskosten aus – unter gleichzeitiger Beteiligung der Kantone an deren Finanzierung. Eine 10-Prozent-Beteiligung würde Ausgaben für den Bund von CHF 360 Mio. mit sich bringen, welche teilweise über eine Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer um 0.7 Prozentpunkte kompensiert werden könnten. Mit den so generierten Mehreinnahmen bei der direkten Bundessteuer von CHF 200 Mio. würde sich die finanzielle Zusatzbelastung des Bundes auf CHF 160 Mio. reduzieren. Darüber hinaus machte sich die Exekutive für weitere Anpassungen am Entwurf stark: So soll der Bundesbeitrag lediglich bis zum Ende der Primarstufe entrichtet werden und zwar nur in denjenigen Fällen, in denen die familienexterne Betreuung aufgrund Erwerbstätigkeit oder laufender Ausbildung der Eltern in Anspruch genommen wird.

Auch innerhalb der Kommission fanden sich etliche Stimmen, die mit dem in der Kommission ausgearbeiteten Entwurf nicht einverstanden waren. So hatte sich der Nationalrat in der Frühjahrssession 2023 zuerst mit einem Ordnungsantrag von Beat Walti (fdp, ZH) auseinanderzusetzen. Walti beantragte, die Behandlung des Geschäfts bis nach der Abstimmung über die OECD-Mindeststeuer vom 18. Juni 2023 zu vertagen. Walti vertrat die Ansicht, dass die finanziell angespannte Lage des Bundeshaushalts keine Ausgaben in dieser Höhe zuliessen. Zudem warnte der Freisinnige davor, «das Fell [zu verteilen], bevor der Bär erlegt ist». So seien die zusätzlichen Einnahmen durch die OECD-Mindeststeuer, die die Kommissionsmehrheit wohl zur Finanzierung der Kinderbetreuungskosten verwenden wolle, aufgrund der anstehenden Volksabstimmungen noch nicht gesichert. Der Ordnungsantrag Walti fand indes nur Unterstützung in den geschlossen stimmenden Fraktionen der FDP und SVP, während ihn die restlichen Fraktionen ebenso geschlossen ablehnten. So scheiterte der Ordnungsantrag mit 79 zu 111 Stimmen (4 Enthaltungen).

In der darauf folgenden Eintretensdebatte hatte sich der Nationalrat gleich mit drei Minderheitsanträgen auseinanderzusetzen. Eine durch Nadja Umbricht Pieren (svp, BE) vertretene Kommissionsminderheit bestehend aus SVP-Vertretenden forderte, nicht auf das Bundesgesetz einzutreten. Eine weitere, durch FDP-Vertretende ergänzte und durch Christian Wasserfallen (fdp, BE) vertretene Minderheit richtete sich explizit gegen die durch den Bund einzugehenden Programmvereinbarungen und stellte den Antrag, nur auf den entsprechenden Bundesbeschluss 2 nicht einzutreten. Sie nahm damit auch den Antrag der FK-NR auf, die zum Entwurf Stellung genommen hatte. Nicht zuletzt verlangte eine aus SVP-Vertretenden zusammengesetzte und von Diana Gutjahr (svp, TG) angeführte Kommissionsminderheit die Rückweisung des Geschäfts an die Kommission, damit eine neue Vorlage erarbeitet werden könne, die für alle Eltern, die für die Kinderbetreuung bezahlen, eine finanzielle Entlastung vorsieht. Stein des Anstosses für die Minderheit war, dass die Vorlage lediglich Vergünstigungen für Betreuungskosten für Kindertagesstätten, Tagesschulen oder staatlich anerkannte Tagesfamilien, also lediglich für die «rein externe[] und staatlich anerkannte[] Kinderbetreuung» (Gutjahr), nicht aber für andere Betreuungstypen, etwa für die Kinderbetreuung durch Nannys und Au-pairs oder durch Verwandte, Bekannte und Nachbarn vorsah. Mit 124 zu 59 Stimmen (bei 13 Enthaltungen) beschloss der Nationalrat schliesslich, entgegen dem Willen der Minderheit Umbricht Pieren auf die Vorlage einzutreten. Zu der geschlossen gegen Eintreten votierenden SVP-Fraktion gesellte sich eine aus sechs männlichen Nationalräten bestehende Minderheit der Mitte-Fraktion, die den Nichteintretensantrag unterstützte. Zudem enthielten sich 11 Mitglieder der FDP.Liberalen-Fraktion der Stimme. Auch der Rückweisungsantrag Gutjahr konnte kaum über die Parteigrenze hinaus mobilisieren und wurde mit 129 zu 61 Stimmen (6 Enthaltungen) abgelehnt. Auch der Minderheitsantrag Wasserfallen, gemäss dem nicht auf die Programmvereinbarungen eingetreten werden sollte, scheiterte; die 87 unterstützenden Stimmen aus den Fraktionen der FDP, SVP sowie von einer Minderheit der Mitte-Fraktion reichten gegen die 103 Stimmen ablehnenden Stimmen nicht aus.

Auch in der Detailberatung lagen zahlreiche Minderheitsanträge vor – häufig mehrere zu demselben Paragrafen und in den meisten Fällen angeführt durch FDP- oder SVP-Kommissionsmitglieder. In den zwei zentralen Punkten setzte sich indes die Kommissionsmehrheit durch, so namentlich bei der Höhe der Bundesbeiträge. Hier obsiegte die Kommissionsmehrheit, welche den Bund zu maximal 20 Prozent an den Betreuungskosten der Eltern beteiligen wollte, gegen eine Minderheit I Gutjahr (maximal 10%), eine Minderheit II Wasserfallen (genau 15%) und eine Minderheit III Umbricht Pieren (genau 10%). Erfolglos blieb auch eine weitere, durch Diana Gutjahr angeführte Minderheit, die den Verpflichtungskredit für die Programmvereinbarungen mit den Kantonen zur Weiterentwicklung ihres Betreuungsangebots oder der Politik der frühen Kindheit halbieren wollte (von CHF 224 Mio. auf CHF 112 Mio.).
Durchsetzen konnte sich die Kommissionsminderheit in Form einer Minderheit de Montmollin (fdp, GE), die – ebenso wie der Bundesrat – forderte, dass die Regierung einen gewissen kumulierten Mindestbeschäftigungsgrad der Eltern festlegen kann, ab welchem der Anspruch auf Kostenbeteiligung durch den Bund besteht. Hier gesellte sich eine beinahe geschlossen stimmende GLP-Fraktion zu den Fraktionen der SVP, FDP und einer Minderheit der Mitte-Fraktion. Zudem setzte sich im Rat die Ansicht des Bundesrates durch, dass die Kostenbeteiligung lediglich bis zum Ende der Primarstufe erfolgen soll. Diese Ansicht teilte unterdessen auch die Kommissionsmehrheit, die sich im Nationalrat nicht zuletzt auch gegen eine Minderheit Prezioso (egsols, GE) durchsetzte, die – dem ursprünglichen Entwurf der Kommissionsmehrheit folgend – eine Kostenbeteiligung bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit forderte. Zudem sprach sich der Nationalrat einer Minderheit Nantermod (fdp, VS) folgend gegen einen Antrag der Kommissionsmehrheit aus, gemäss welchem die Einnahmen aus der OECD-Mindeststeuer in erster Linie zur Finanzierung des Bundesbeitrags für die familienexterne Kinderbetreuung eingesetzt werden sollen. Gleichzeitig lehnte der Nationalrat hingegen einen Minderheitsantrag ab, der gemäss Stellungnahme des Bundesrates den Kantonsanteil an den Bundessteuern zur Gegenfinanzierung um 0.7 Prozentpunkte hatte senken wollen. Somit blieb die Frage der (Gegen-)Finanzierung nach der nationalrätlichen Debatte gänzlich offen.

Nach etlichen Stunden Debatte verabschiedete der Nationalrat in der Gesamtabstimmung den Entwurf zum Bundesgesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern (UKibeG) mit 107 zu 79 Stimmen (5 Enthaltungen) sowie den Bundesbeschluss 2 zu den Programmvereinbarungen mit 104 zu 84 Stimmen (5 Enthaltungen) zuhanden des Ständerates.

Der Nationalrat hatte in der Frühjahrssession 2023 einer von der WBK-NR erarbeiteten Version des Bundesgesetzes über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern (UKibeG) zugestimmt. Der Entwurf sah eine bis zu zwanzigprozentige Beteiligung des Bundes an den Kinderbetreuungskosten der Eltern vor.
Im Juni 2023 bezog die FK-SR im Rahmen eines Mitberichtsverfahrens Stellung zum Vorhaben. Dabei äusserte sie in erster Linie aufgrund der angespannten Finanzlage des Bundes «grosse Vorbehalte» gegenüber den vorgeschlagenen Instrumenten, die Kosten im Umfang von jährlich CHF 710 Mio. nach sich ziehen würden. Darüber hinaus vertrat die Kommissionsmehrheit die Ansicht, dass der Bund durch eine solche Unterstützung seine föderalen Kompetenzen überschreiten würde; vielmehr solle die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf namentlich durch steuerliche Anreize gefördert werden.
Nach Kenntnisnahme des Mitberichts und nach Anhörung diverser Kreise gab die beratende WBK-SR Ende August 2023 bekannt, einen anderen Weg verfolgen zu wollen als ihre Schwesterkommission. Sie beabsichtige die Schaffung einer neuen Betreuungszulage als Ergänzung zu den bestehenden Familienzulagen. Durch Festhalten am «eingespielten Vollzugssystem» sah die Kommission die föderale Kompetenzverteilung gewahrt. Darüber hinaus wären Eltern nicht an ein bestimmtes Modell der ausserfamiliären Kinderbetreuung gebunden und auch die Wirtschaft würde so zu einem finanziellen Beitrag verpflichtet, so die Kommission.
Um die bestehenden Fördermassnahmen unterdessen nicht ersatzlos auslaufen zu lassen, lancierte die WBK-SR im November 2023 eine Kommissionsinitiative, welche die Verlängerung der bisherigen Bundesbeiträge bis zur Inkraftsetzung der neuen Lösung oder bis spätestens Ende des Jahres 2026 bezweckte.

Anfang März 2024 schickte die WBK-SR ein alternatives Modell zur Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung in die Vernehmlassung. Während der Nationalrat seiner Kommission folgend eine 20-prozentige Beteiligung des Bundes an den Drittbetreuungskosten der Eltern vorsehen wollte, beinhaltete das Modell der WBK-SR anstelle einer Kostenbeteiligung die Einführung einer Betreuungszulage. Diese sollte für Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres bezogen werden können, wobei die Höhe der Zulage in Abhängigkeit der Anzahl Betreuungstage bestimmt werden sollte. Vorteile sah die ständerätliche Kommission in einem solchen Modell unter anderem folgende: Zum einen könne dadurch an ein bestehendes System angeknüpft werden, denn ebenso wie die Kinder- und Ausbildungszulagen könnte auch eine Betreuungszulage via die Familienausgleichskassen respektive die Arbeitgebenden entrichtet werden. Damit könnte der administrative Aufwand massgeblich verringert werden, so die Kommission in ihrem Zusatzbericht zuhanden der Vernehmlassungsteilnehmenden. Zum anderen wäre auch der finanzielle Aufwand des Bundes deutlich tiefer, respektive abgesehen von den Programmvereinbarungen gar «haushaltsneutral», während die WBK-SR im Falle der Umsetzung des nationalrätlichen Modells mit Mehrausgaben in der Höhe von CHF 700 Mio. pro Jahr rechnete. Die eigene Vorlage könne gemäss Zusatzbericht somit «einen massgeblichen Beitrag zur Haushaltbereinigung in den Finanzplanjahren leisten». Bezahlen würden somit die Arbeitgebenden. Dies sei legitim, da es schliesslich auch im Interesse der Wirtschaft liege, die Erwerbsbeteiligung in der Schweiz zu erhöhen, so Benedikt Würth (mitte, SG), der das ständerätliche Modell in der Kommission mitgezimmert hatte. Bereits im Vorfeld der Vernehmlassung liess der Arbeitgeberverband im Tages-Anzeiger verlauten, dass er das nationalrätliche Modell unterstütze und es seinerseits als staatliche Aufgabe betrachte, dass genügend finanzierbare Betreuungsplätze vorhanden seien. Ob auch die Arbeitnehmenden in die Pflicht genommen würden, liess die Vernehmlassungsvorlage als Möglichkeit offen.
Ein weiterer Unterschied zur Version des Nationalrates ergab sich bei den Programmvereinbarungen. Hier beantragte die Kommissionsmehrheit, die Förderbereiche für Massnahmen der Qualitätsförderung und für eine bessere Abstimmung der familienergänzenden Kinderbetreuung auf die Bedürfnisse der Eltern zu streichen, da diese Bereiche vorwiegend in die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden fielen. Somit verblieben drei Förderbereiche, namentlich die Förderbereiche zur Schaffung von mehr institutionellen Betreuungsplätzen, zur Weiterentwicklung der Politik der frühen Förderung von Kindern sowie der neu eingeführte Förderbereich für Kinder mit Behinderungen, für die die Kommissionsmehrheit für die ersten vier Jahre einen Verpflichtungskredit von CHF 128 Mio. vorsah. In der Kommission fanden sich diverse Minderheiten, die sowohl einen tieferen als auch einen höheren Verpflichtungskredit befürworteten, oder die sich nicht einverstanden zeigten mit der Auswahl der Förderbereiche. Bis am 12. Juni 2024 können Vernehmlassende Stellung nehmen zu den verschiedenen Anträgen zum Entwurf der WBK-SR.

Mitte Oktober 2024 veröffentlichte die WBK-SR den Ergebnisbericht zur Vernehmlassung zum von ihr erarbeiteten Alternativmodell zur Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung. Im Unterschied zum ersten, von der WBK-NR in Erfüllung einer eigenen parlamentarischen Initiative ausgearbeiteten Entwurf, der vom Bund eine Kostenbeteiligung an den familienexternen Kinderbetreuungskosten der Eltern forderte, sah das Alternativmodell die Einführung einer Betreuungszulage im Rahmen des Familienzulagengesetzes vor. Die Betreuungszulage würde somit über Beiträge der Arbeitgebenden und allenfalls auch der Arbeitnehmenden finanziert. Mit Ausnahme der Förderbeiträge für die Programmvereinbarungen wären die Ausgaben für den Bund somit haushaltsneutral. Im Unterschied zum Entwurf der WBK-NR verzichtete die WBK-SR in ihrem Entwurf zudem darauf, Massnahmen zur Verbesserung der Qualität der externen Kinderbetreuung in die Programmvereinbarungen aufzunehmen, da solche Massnahmen vorderhand in die Kompetenz der Kantone und Gemeinden fielen.
In der Vernehmlassung zum Alternativmodell äusserten sich neben 25 Kantonen und elf Parteien auch 20 Wirtschaftsverbände, über 50 Organisationen im Bereich der Kinderbetreuung und weitere interessierte Kreise, darunter insbesondere Frauen-, Kinder- und Familienorganisationen sowie Organisationen für Menschen mit Behinderungen. Der Ergebnisbericht zeigte ein deutlich gemischteres Bild der Reaktionen im Vergleich zum ersten, von der WBK-NR erarbeiteten Vernehmlassungsentwurf, welcher auf überwiegende Zustimmung gestossen war.

Von den Parteien stellten sich die EVP, die GLP sowie die Mitte (inklusive Mitte Frauen und Junge Mitte) im Grunde hinter den Entwurf, lehnten teilweise aber die vorgeschlagene Finanzierung ab. Die FDP und die SVP lehnten die Erarbeitung einer Vorlage zur Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Grundsatz ab – so auch den neuen Entwurf – während sich die FDP-Frauen, die Grünen, die SP und die SP Frauen explizit gegen das nun präsentierte Modell stellten, dem ursprünglichen Modell jedoch positiv gegenüberstanden. Trotz ihrer Unterstützung der Vorlage forderten die GLP und die Mitte Frauen ebenfalls eine Rückkehr zu einer Finanzierung durch den Bund. Während die GLP eine reine Bundesfinanzierung bevorzugte, sprach sich die Mitte für eine gemischte Finanzierung durch Arbeitnehmende, Arbeitgebende und die Kantone aus, während sich die SP und die SP Frauen gegenüber einer paritätischen Finanzierung durch Arbeitgebende und den Bund offen zeigten. Nicht zuletzt forderten die Grünen, die SP (inklusive Frauen) sowie die Mitte Frauen, den Geltungsbereich nicht auf Kinder bis zum Ende des 7. Lebensjahres zu beschränken, sondern bis zur Vollendung des 12. Jahres auszudehnen, da auch im Primarschulalter noch Betreuungsbedarf für die Kinder bestehe. Diese Forderung wurde auch von einem Grossteil der Interessenorganisationen eingebracht. Die Beschränkung der Betreuungszulage auf die institutionelle Betreuung hingegen wurde abgesehen von der SVP von den Parteien entweder nicht kommentiert oder gar explizit begrüsst.

Von den 25 Kantonen stellten sich deren 12 im Grunde hinter den von der zuständigen Kommission der Kantonskammer ausgearbeiteten Entwurf. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden stand der Vorlage als dreizehnter Kanton zwar ebenfalls positiv gegenüber, betonte jedoch, dass demjenigen Modell Vorrang gegeben werden sollte, das politisch mehrheitsfähiger sei und dem Sinne der zugrunde liegenden parlamentarischen Initiative besser entspreche. Die verbleibenden 12 stellungnehmenden Kantone stellten sich gegen den neuen Entwurf, teilweise da sie das erste Modell bevorzugten. Das Modell mit Bundesbeteiligung hatten in der ersten Vernehmlassung zum Geschäft 23 von 26 stellungnehmende Kantonen unterstützt. Auch unter denjenigen Kantonen, die sich explizit zur Finanzierungsfrage äusserten, stellte sich lediglich eine Minderheit hinter die vorgeschlagene Finanzierung über die Arbeitgebendenbeiträge (BS, GL, NW, SH und ZH). Weitere sieben Kantone präferierten eine Mischfinanzierung durch zusätzliche Bundesbeteiligung und forderten in einzelnen Fällen auch dazu auf, die Arbeitnehmenden in die Pflicht zu nehmen. Sechs weitere Kantone sahen ausschliesslich den Bund in der Finanzierungspflicht (AG, GE, NE, SO, TI und VD). Mehrheitlich positiv äusserten sich die Kantone hingegen zur Möglichkeit, die Betreuungszulage über die Familienausgleichskassen zu entrichten; der mutmassliche administrative Aufwand wurde als vertretbar eingeschätzt.

Unter den Wirtschaftsverbänden fand sich kaum Unterstützung für das vorgelegte Alternativmodell, das in erster Linie durch deren Mitglieder finanziert würde. Eine solche Finanzierung wurde von Arbeitgebendenverbänden klar abgelehnt, so auch vom Schweizerischen Arbeitgeberverband, der die Vorlage ansonsten im Grunde unterstützte. Zehn Wirtschaftsverbände, darunter economiesuisse, lehnten die Vorlage grundsätzlich ab. Nicht zuletzt brachten einige dieser Akteure vor, dass sie die Kantone und Gemeinden in der Finanzierungspflicht sehen. Acht weitere Verbände, unter anderem der SGV, SGB, Travail.Suisse und Gastro.Suisse, betonten, dass sie einem anderen Modell als dem nun vorgelegten zustimmen würden, wobei sie sich teilweise auf die nationalrätliche Vorlage bezogen.

Obwohl auch die Mehrheit der Organisationen und interessierten Kreise die Vorlage grundsätzlich unterstützte, zeigten sich nur wenige mit der vorgeschlagenen Finanzierung einverstanden. Während sich etwa Alliance Enfance, Kinderschutz Schweiz und Pro Juventute für eine alleinige Finanzierung durch den Bund aussprachen, befürworteten unter anderem kibesuisse und verschiedene eidgenössische Kommissionen (EKFF, EKF, EKKJ) eine geteilte Finanzierung zwischen Arbeitgebenden und Bund. Die EKFF stellte sich zudem explizit gegen eine Mitfinanzierung durch die Arbeitnehmenden. Auch erachteten viele Interessenorganisationen, aber auch die SP, die Mitte Frauen und der SGB, die vorgeschlagene Höhe der Zulage als zu tief – der Entwurf der WBK-SR sah einen Mindestbetrag der monatlichen Zulage von CHF 100 pro Kind und Betreuungstag vor. Zudem forderten weitgehend dieselben Kreise eine starke Erhöhung der Betreuungszulage für Kinder mit Behinderungen, wobei nicht selten auch eine einkommensabhängige und an den tatsächlichen Betreuungskosten orientierte finanzielle Unterstützung gefordert wurde.

Die Interessenorganisationen begrüssten ebenso wie die Mehrheit der restlichen Vernehmlassungsteilnehmenden die drei mit Programmvereinbarungen unterstützten Förderbereiche, wovon diejenigen zur frühen Förderung von Kindern und zur Schaffung zusätzlicher institutioneller Betreuungsplätze bereits bestehen und derjenige zur Schaffung von Plätzen für Kinder mit Behinderungen neu eingeführt werden soll. Darüber hinaus forderten sie, ebenso wie elf Kantone und verschiedene Parteien (Grüne, SP, EVP, Mitte Frauen), die Wiederaufnahme des Förderbereichs Qualität. Dabei vertraten die Interessenorganisationen die Position, dass nur qualitativ hochwertige Kinderbetreuungsangebote in Anspruch genommen würden und sich somit nur diese positiv auf die Erwerbstätigkeit von Eltern auswirken können. Nicht zuletzt forderte die Mehrheit der Organisationen und interessierten Kreise zusätzliche Mittel für die Programmvereinbarungen, wobei sie Sukkurs erhielten von der SP, den Mitte Frauen, den Grünen, dem SGB und einigen Kantonen (AR, BL, BS, FR, OW, SO, TI, VD).

Nach Vorliegen der Vernehmlassungsergebnisse machte sich die WBK-SR daran, ihren Entwurf zu finalisieren, um ihn daraufhin ihrem Rat zur Beratung vorzulegen.

Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine finanzielle Unterstützung von Tagesschulangeboten (Pa.Iv. 21.412)

Im November 2021 gab die WBK-NR mit 15 zu 9 Stimmen einer parlamentarischen Initiative Brenzikofer (gp, BL) Folge, welche die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine finanzielle Unterstützung von Tagesschulangeboten verlangte. Die Kommissionsmehrheit hatte vor, das Anliegen der Initiative in die Umsetzung der eigenen, hängigen Kommissionsinitiative zur Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung zu integrieren (Pa.Iv. 21.403).

Entgegen dem Entscheid ihrer Schwesterkommission beschloss die WBK-SR im Oktober 2022 mit 7 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung, einer parlamentarischen Initiative Brenzikofer (gp, BL) zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine finanzielle Unterstützung von Tagesschulangeboten keine Folge zu geben. So sah die Kommission den damit verbundenen Eingriff in die Schulhoheit der Kantone kritisch und verwies auf den laufenden Gesetzgebungsprozess zur Umsetzung einer parlamentarischen Initiative der WBK-NR (Pa.Iv. 21.403). Dort seien bereits Programmvereinbarungen zwischen dem Bund und den Kantonen vorgesehen, die ebenfalls in den schulergänzenden Bereich eingreifen könnten. Somit geht der Vorstoss zurück an die WBK-NR.

In der Sommersession 2023 zog Florence Brenzikofer (gp, BL) ihre parlamentarische Initiative mit der Forderung zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine finanzielle Unterstützung von Tagesschulangeboten zurück. Sie tat dies, nachdem sich auch die WBK-NR als zweite Kommission mehrheitlich gegen Folgegeben ausgesprochen hatte. In ihrem Bericht hatte die Kommission Bezug auf die parlamentarische Initiative 21.403 genommen, mit der die Anstossfinanzierung für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung in eine zeitgemässe Lösung überführt werden soll. Im Unterschied zur Initiative Brenzikofer ermögliche es diese, die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung zu verbessern, ohne dass «Änderungen an der Gesamtorganisation des Bildungssystems» erforderlich seien.

Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis und mit 2024 (Pa.Iv. 22.403)

Aufgrund der laufenden Arbeiten zur Umsetzung einer parlamentarischen Initiative der WBK-NR, die die Anstossfinanzierung für die familienexterne Kinderbetreuung in eine zeitgemässe Lösung überführen möchte, beschloss die WBK-SR im März 2022, einer parlamentarischen Initiative ihrer – abgesehen von 5 Enthaltungen – einstimmigen Schwesterkommission Folge zu geben. Diese will die Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis und mit 2024 und somit bis zur voraussichtlichen Inkraftsetzung der neuen Lösung verlängern.

Ende März 2022 legte die WBK-NR ihren Entwurf für eine Gesetzesänderung vor, mit dem die Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis maximal Ende 2024 verlängert werden sollen. Mit dieser Massnahme soll die Zeit bis zum Inkrafttreten einer stetigen Unterstützungslösung, wie sie momentan von ebendieser Kommission im Rahmen einer anderen parlamentarischen Initiative (Pa.Iv. 21.403) erarbeitet wurde, überbrückt werden. In ihrem Entwurf verzichtete die Kommission darauf, eine Aufstockung der Verpflichtungskredite zu beantragen, da gemäss ihren Berechnungen die Höhe der bereits bewilligten Kredite ausreichen könnte. Sollte sich dennoch ein Mehrbedarf ergeben, könnten zu einem späteren Zeitpunkt Nachtragskredite beantragt werden, so die Kommission in ihren Ausführungen zum Entwurf.

Mit 138 zu 35 Stimmen (15 Enthaltungen) stimmte der erstberatende Nationalrat in der Sommersession 2022 der Vorlage der WBK-NR zur Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis maximal Ende 2024 zu. Ablehnende und enthaltende Stimmen fanden sich dabei lediglich in der Fraktion der SVP.

Wie bereits der Nationalrat vor ihm sprach sich auch der Ständerat in der Herbstsession 2022 mit 32 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung für eine Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis maximal Ende 2024 aus. Beide Kammern bestätigten ihren Entscheid in der Schlussabstimmung, wobei im Nationalrat die Mehrheit der SVP-Fraktion und zwei Mitglieder der FDP.Liberalen-Fraktion gegen die Vorlage stimmten.

Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2026 (Pa.Iv. 23.478)

Im November 2023 lancierte die WBK-SR eine parlamentarische Initiative, welche die Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2026 verlangte. Die Notwendigkeit zur Verlängerung der per Ende Dezember 2024 auslaufenden Förderbeiträge war durch Verzögerungen bei der «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» entstanden. Die WBK-SR hatte im August 2023 beschlossen, ein alternatives Modell zu der von der WBK-NR und dem Nationalrat befürworteten Lösung zu erarbeiten und zu prüfen.
Mit 16 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung gab die WBK-NR dem Anliegen auf Verlängerung der bisherigen Förderbeiträge im Januar 2024 Folge.

In seiner Stellungnahme vom April 2024 äusserte sich der Bundesrat zustimmend zum Entwurf der parlamentarischen Initiative der WBK-SR, die eine Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis maximal Ende des Jahres 2026 bezweckte, um eine Regelungslücke bis zum Finden einer dauerhaften Anschlusslösung zu schliessen. Seine Stellungnahme begründete der Bundesrat unter anderem mit Verweis auf den Fachkräftemangel und einem damit zusammenhängenden Postulatsbericht aus dem vergangenen Jahr, der eine «günstigere externe Kinderbetreuung» als einen von drei entscheidenden Faktoren für den Entscheid von Müttern, ob sie wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen oder ihr Arbeitspensums erhöhen wollen, eruiert hatte. Auch bestehe erwiesenermassen zusätzlicher Bedarf an Betreuungsplätzen, so der Bundesrat, wobei er auf eine vom BSV in Auftrag gegebene Evaluation des Impulsprogramms aus dem Jahr 2017 verwies. Nicht zuletzt stützte die Regierung sich auf eine 2022 veröffentlichte Evaluation zu den Finanzhilfen, welche für die meisten Kantone eine positive Wirkung entfaltet hatten, hielt jedoch auch fest: «Mit den neuen Finanzhilfen bleiben regionale Unterschiede bestehen bzw. könnten sich sogar weiter verstärken.» Im Unterschied zum Kommissionsentwurf, der für die Verlängerung der Bundesbeiträge eine Erhöhung des Verpflichtungskredits um CHF 50 Mio. beantragte, wollte der Bundesrat lediglich eine Erhöhung auf CHF 40 Mio. bewilligen. Weitere CHF 10 Mio. könnten aus dem Topf von bereits gesprochenen Mitteln für die Angebotsverbesserung und die Subventionserhöhung beigesteuert werden, da die zu diesem Zweck bewilligten Mittel nicht vollständig benötigt würden, befand die Regierung.

In der Sommersession 2024 befasste sich der Ständerat als Erstrat mit einem Entwurf zur Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis maximal Ende des Jahres 2026, der als Übergangslösung bis zum Inkrafttreten einer dauerhaften Lösung gedacht ist. Der Kantonskammer lag der Antrag einer mit 11 zu 2 Stimmen gefassten Mehrheit der WBK-SR vor, die auf den Entwurf eintreten und einer Änderung im Sinne des Bundesrates folgen wollte, der zusätzlich zur Erhöhung des Verpflichtungskredites um CHF 40 Mio. CHF 10 Mio. aus dem Verpflichtungskredit für die Finanzhilfen zur Erhöhung der kantonalen und kommunalen Subventionen und zur Angebotsverbesserung transferieren wollte. Der Ständerat sah sich zudem mit einer Minderheit Stark (svp, TG) auf Nichteintreten konfrontiert. Diese störte sich an der bereits mehrfach erfolgten Verlängerung der Anschubfinanzierung, die ursprünglich nicht als dauerhafte Lösung konzipiert worden sei und die nach Ansicht der Minderheit nun nicht mehr benötigt werde. Der Ständerat beschloss Eintreten mit 25 zu 14 Stimmen, wobei die fast geschlossen gegen Eintreten stimmenden SVP-Mitglieder von einer deutlichen Mehrheit der FDP-Ratsmitglieder sowie von zwei Mitte-Ständeräten unterstützt wurden. Daraufhin bestätigte die kleine Kammer die Haltung des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit in Bezug auf den Verpflichtungskredit mit beinahe identischem Stimmverhältnis und befürwortete den so abgeänderten Entwurf in der Gesamtabstimmung erneut mit 25 zu 14 Stimmen. Auch wenn die kurz gehaltene Ratsdebatte davon zeugt, dass die Ständeratsmitglieder der Bitte des Kommissionspräsidenten Würth (mitte, SG), die Grundsatzdiskussionen betreffend der Rolle des Bundes in der Förderung der familienexternen Kinderbetreuung auf die Beratung der dauerhaften Lösung zu vertagen, folgten, liessen die Voten und das Stimmverhältnis keinen Zweifel daran, dass diese Diskussionen in naher Zukunft erneut und intensiv an die Oberfläche gelangen werden.