Um die Überdüngung der Gewässer zu vermindern, reduzierte zunächst die Migros den Phosphatgehalt der Waschmittel. Die in einer Union zusammengeschlossenen Seifen- und Waschmittelfabrikanten der Schweiz kündigten an einer Pressekonferenz einen ähnlichen Schritt an. Sie gingen allerdings weniger weit. Sie hielten fest, dass einem gänzlichen Abbau der Phosphate wegen der Verkalkungsgefahr für die Waschmaschinen Grenzen gesetzt seien. Die einzige Lösung bilde die Einführung der 3. Reinigungsstufe in den Kläranlagen. Das EDI ersuchte seinerseits in einem Rundschreiben die Kantonsregierungen, bei allen Kläranlagen im Einzugsgebiet von Seen die Phosphorelimination einzuführen. Ein energisches Vorgehen gegen die Cellulosefabrik Attisholz (SO) forderte die bernische Regierung in einer Eingabe an den Bundesrat. Der Bundesrat hielt allerdings den Kantonen Solothurn und Bern entgegen, es sei nicht nur die Cellulosefabrik, welche die Aare verschmutze. Er ermahnte die Kantone und die Gemeinden an der Aare, den Pflichten zur Abwassersanierung besser nachzukommen.
- Schlagworte
- Datum
- 1. Dezember 1971
- Prozesstyp
- Gesellschaftliche Debatte
- Akteure
- Quellen
-
anzeigen
- NZ, 30.3.71; Tat, 5.6., 14.8., 28.8., 8.11. und 4.12.71; TA, 22.7.71; NZZ, 28.7., 18.9. und 5.11.71; Bund, 29.8. und 2.9.71; Lb, 6.11. und 1.12.71.
von Ulrich Klöti
Aktualisiert am 25.03.2021
Aktualisiert am 25.03.2021