Im Februar 2018 publizierte das Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) eine vom BSV in Auftrag gegebene Studie zu Erwerbsunterbrüchen vor der Geburt. Auch wenn sich die Studie hauptsächlich den Gründen für die Erwerbsunterbrüche vor der Niederkunft widmete, liess sie auch Rückschlüsse auf mögliche Ursachen von Erwerbsunterbrüchen nach der Geburt zu. So folgerte die Studie etwa, dass «aus Sicht der Mütter [...] der Mutterschaftsurlaub nach der Geburt zu kurz [ist]; der Wiedereinstieg [...] oft nicht reibungslos [gelingt] und nicht selten [...] eine Kündigung befürchtet werden [muss]». Die Studie zeigte unter anderem unterschiedliche Gründe auf, weswegen für ungefähr 15 Prozent (n=515) der befragten Frauen zum Befragungszeitpunkt noch nicht feststand, ob überhaupt und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt sie ihre Erwerbsarbeit wieder aufnehmen. Ein gutes Drittel dieser Frauen (36%) gab an, bis auf weiteres nicht mehr arbeiten zu wollen. Etwas mehr als jede fünfte der zum gegebenen Zeitpunkt nicht erwerbstätigen Frauen (22%) hätte sich eine Weiterbeschäftigung zu reduziertem Pensum gewünscht, was aber nicht möglich war. Ein weiteres Fünftel hatte von sich aus gekündigt (20%). 12 Prozent gaben an, die Erwerbstätigkeit bisher nicht wieder aufgenommen zu haben, weil noch kein passender Betreuungsplatz hatte gefunden werden können, und in 11 Prozent der Fälle hatte der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin gekündigt. Hochgerechnet auf alle befragten, vor der Geburt erwerbstätigen Frauen, kam es demzufolge in 3.2 Prozent der Fälle zu Kündigungen durch die Arbeitgebenden.
In Reaktion auf die Studie waren mehrere parlamentarische Vorstösse lanciert worden, die eine Verstärkung des Kündigungsschutzes bei Mutterschaft (Mo. 19.3058; Mo. 19.3059; Pa.Iv. 19.406) sowie eine verbesserte Informationsgrundlage (Po. 19.4508; Po. 19.4525) verlangten.