Gescheiterte Bürokratie-Initiative der FDP

Die FDP hat sich bisher nicht als eifrige Nutzerin der Volksinitiative erwiesen. Im Frühjahr 2009 kündigte die Partei aber an, den Wahlkampf ihrerseits mit einem Volksbegehren auffrischen zu wollen. Dabei ging es ihr insbesondere um eine verbesserte Positionierung und Profilierung im Wahlkampfgeschehen. Die Suche nach einem Thema verlief allerdings schleppend. Verschiedene Projekte wurden diskutiert und wieder verworfen; so etwa eine AHV-Schuldenbremse, die Vereinheitlichung der Mehrwertsteuer oder eine Vereinfachung des Steuersystems. An der Delegiertenversammlung vom 26. Juni wurde schliesslich die Lancierung der Bürokratie-Stopp-Initiative beschlossen. Das Begehren will den Anspruch auf einfache und verständliche Gesetze und auf unbürokratische Verfahren in der Verfassung festhalten. An der Delegiertenversammlung vom 11. September wurde die Initiative offiziell lanciert. Die Idee zum Volksbegehren war bereits im Januar in der Kantonalzürcher Sektion geboren worden. Dabei hatte die FDP des Kantons Zürich einen „Gahts no!“Preis für das absurdeste Erlebnis mit Verwaltungsangestellten oder unsinnigen Vorschriften ausgesetzt.

Für einige auch hämische Kommentare sorgte der Misserfolg der FDP mit ihrer Bürokratie-Initiative. Das im Wahljahr als Vehikel hochstilisierte Volksbegehren forderte eine unbürokratische, einfache und effiziente Anwendung von Gesetzen. Früh zeichnete sich ab, dass das Unterschriftenquorum wohl nur knapp erreicht werden würde, weshalb in einem Kraftakt in den letzten beiden Monaten noch 20'000 Unterschriften gesammelt wurden. Noch-Präsident Pelli hatte die Initiative zur Prestigesache erklärt. Der Abgabetermin wurde gar von 17.30 auf 20.45 Uhr, also rund drei Stunden vor Ablauf der Sammelfrist, verschoben, da noch einzelne Unterschriftenbögen nachgereicht wurden. Die Bundeskanzlei musste – ein Novum in der Geschichte – die Initiative deshalb ausserhalb der Bürozeiten entgegennehmen. Die FDP übergab 100'650 Unterschriften, die allerdings in der Folge von der Bundeskanzlei noch geprüft werden mussten. Das Resultat dieser Prüfung war – nach dreimaliger Auszählung – dann aber eine bittere Pille für die Freisinnigen. Gültig waren nämlich nur 97'537 Unterschriften. Zum ersten Mal in der Geschichte musste damit eine Initiative mit mehr als 100'000 eingereichten Unterschriften als nicht zustande gekommen beurteilt werden. Das Scheitern der FDP wurde in der Presse als schmerzhaft, ja peinlich kommentiert. Die FDP habe nach eigenen Angaben 130 000 Mitglieder, schaffe es aber nicht, die nötigen Unterschriften für ein eigenes Begehren zu sammeln, so das Credo. Der Partei wurde allerdings zu Gute gehalten, dass sie mit dem Oppositionsinstrument Volksinitiative bisher keine Erfahrung gehabt habe. Mit dem Scheitern stand zwar die Initiativ- und Referendumsfähigkeit der Partei in Frage, einige Parteiexponenten deuteten die Niederlage aber in einen Sieg um. Der Kraftakt gegen Ende der Sammelphase habe gezeigt, dass die Partei durchaus fähig wäre, genügend Unterschriften für Volksbegehren zu sammeln; man müsse sich deshalb überlegen, auch in Zukunft zu diesem Instrument zu greifen. Gegen diese Idee stellte sich allerdings der neue Präsident der FDP, Philipp Müller.

Gleich drei Mal musste die Bundeskanzlei die Unterschriften für die letztlich sehr knapp nicht zustande gekommene Bürokratie-Stopp-Initiative der FDP nachzählen. Ein zweimaliges Nachzählen ist bei knappen Zahlen vorgesehen. Eine dritte Kontrolle wird nötig, wenn die Zahl der Unterschriften zwischen 95'000 und 101'000 liegt. Für die FDP-Initiative, die drei Stunden vor Ablauf der Sammelfrist eingereicht wurde, wurden letztlich 97'537 gültige Unterschriften ausgewiesen. Auch die CVP und die GLP bekundeten einige Mühe, die nötige Zahl an Unterschriften für ihre Initiativen zu sammeln.

Schätzungen der Kosten von Gesetzes- und Verordnungsänderungen (Mo. 15.3445)

Dossier: Effektivere Berücksichtigung von Regulierungskosten bei der Gesetzgebung

Die Schätzungen der Kosten von Gesetzes- und Verordnungsänderungen, die der Bundesrat zu erstellen und in den Berichten zu Vernehmlassungsvorlagen und in den Botschaften ans Parlament zu publizieren hat, sollen künftig von einer unabhängigen Stelle geprüft werden. Dies sah eine 2015 eingereichte Motion der FDP-Fraktion vor, die vom Nationalrat in der Herbstsession 2015 im Rahmen einer dringlichen Interpellation zur Frankenstärke behandelt und bei zwei Enthaltungen mit 120 zu 64 Stimmen angenommen und an den Ständerat weitergereicht wurde. Das von der Motionärin vorgebrachte Argument, wonach in der gängigen Praxis, bei der der Regulator sein eigenes Werk prüfe, ein Interessenkonflikt immanent sei, stiess bei den geschlossen für den Vorstoss stimmenden Nationalrätinnen und Nationalräten der SVP, CVP und BDP auf Widerhall. SP, Grüne und GLP votierten ihrerseits ebenso geschlossen gegen die FDP-Motion.

In der Sommeression 2016 stimmte auch der Ständerat einer Motion der FDP-Liberalen Fraktion zu, die forderte, dass die Schätzungen der Kosten von Gesetzes- und Verordnungsänderungen, die der Bundesrat zu erstellen und in den Berichten zu Vernehmlassungsvorlagen und in den Botschaften ans Parlament zu publizieren hat, künftig von einer unabhängigen Stelle geprüft werden sollen. Die kleine Kammer folgte damit auch der vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-SR), die sich mit 9 zu 4 Stimmen für das Vorhaben ausgesprochen hatte.

Le Groupe libéral-radical préconise une analyse indépendante de l'évaluation des conséquences de la réglementation. Alors que la motion a été adoptée par les deux chambres en 2015 et 2016, la chambre des cantons a accepté de classer la motion. A l'inverse, la chambre du peuple a refusé de classer la motion sur proposition de sa Commission de l'économie et des redevances du Conseil national (CER-CN). Pour être précis, la CER-CN estime que, malgré les nouvelles directives relatives à l'analyse d'impact de réglementation (AIR), la problématique soulevée par la motion n'a pas été introduite. L'objet ne peut donc être classé.

Vermeidung unnötiger Bürokratie (Mo. 15.3400)

Dossier: Effektivere Berücksichtigung von Regulierungskosten bei der Gesetzgebung

Mit einer Motion forderte Karl Vogler (csp, OW) den Bundesrat auf, bei neuen oder revidierten Verordnungen eine Bedarfsanalyse und eine Abschätzung der Regulierungskosten vorzunehmen. Zwar gebe es bereist eine solche Regulierungsfolgenabschätzung (RFA), diese sei aber zu wenig wirksam. Die administrativen Kosten hätten stark zugenommen, worunter vor allem die KMU litten. Die Vermeidung unnötiger Bürokratie sei wichtig, gestand auch der Bundesrat zu. Die bisherigen Regelungen würden aber genügen und die Motion sei deshalb abzulehnen. Beide Kammern waren freilich anderer Meinung. Im Nationalrat wurde die Motion in der Herbstsession 2015 mit 132 zu 52 Stimmen bei 2 Enthaltungen und im Ständerat in der Sommersession mit 26 zu 13 Stimmen angenommen.

Nach einigem Hin und Her wurden sowohl die Motion Vogler (csp, OW) wie auch die Motion der FDP-Fraktion schliesslich abgeschrieben.
Der Bundesrat hatte den Auftrag, Bedarfsanalysen von Regulierungskosten bei neuen Gesetzen zu erstellen, um unnötige Bürokratie zu vermeiden, als erfüllt erachtet. Der Nationalrat war in der Herbstsession 2020 freilich anderer Meinung und wollte den Bundesrat weiterhin zu einer Umsetzung verpflichten. Allerdings entschied sich die kleine Kammer in der gleichen Session für eine Abschreibung – wohl auch aufgrund einer in der Zwischenzeit von der WAK-SR eingereichten parlamentarischen Initiative (Pa. Iv. 19.402), mit welcher das Parlament das Heft selber in die Hand nehmen und eine unabhängige Stelle schaffen soll, welche die Regulierungsfolgenabschätzungen der Verwaltung auf ihre Richtigkeit und Qualität überprüft. Zwar entschied der Nationalrat in der Wintersession 2020 erneut, die beiden Vorstösse nicht abzuschreiben, der Ständerat hielt aber an seiner ursprünglichen Position fest, womit diese vom Tisch waren.

Selbstregulierung als Prüfkriterium (Pa.Iv. 15.450)

Äusserst knapp, mit 92 zu 90 Stimmen bei zwei Enthaltungen, lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Bulliard-Marbach (cvp, FR) ab, welche Selbstregulierung als Prüfkriterium in Botschaften und Erlassentwürfen gefordert hätte. Die Initiantin wollte, dass der Bundesrat in zukünftigen Botschaften zu Vorlagen, welche die Wirtschaftsfreiheit einschränken, zwingend hätte darlegen müssen, ob der Zweck des Erlasses nicht auch mittels Selbstregulierung durch die jeweils betroffene Branche erreicht werden könnte. Eigenverantwortung sei zunehmender Regulierung vorzuziehen. Die SPK-NR hatte die Initiative zur Ablehnung empfohlen, weil sie davon ausgeht, dass die Frage nach der Notwendigkeit für neue Bestimmungen sowieso jeweils im Zentrum stehe. Der Bundesrat begründe im allgemeinen Teil der Botschaft jeweils, weshalb er überzeugt sei, dass es eine spezifische Bestimmung brauche. Die Forderung der parlamentarischen Initiative sei deshalb unnötig. Die Kommissionsminderheit – bestehend aus neun Vertreterinnen und Vertretern der SVP und der CVP-Fraktion, die sich einer Mehrheit von 14 Stimmen gegenüber sahen – argumentierte hingegen, dass eine solche Regelung Regierung und Verwaltung schon in einem frühen Stadium dazu zwänge, sich Überlegungen hinsichtlich einer möglichen Selbstregulierung zu machen. Der Minderheitensprecher Andreas Glarner (svp, AG) warnte vor einem zunehmend rasanten Ausbau von staatlichen Regulierungen: Dieses Bürokratiewachstum könne mit dem Vorstoss effizient gebremst werden. Weil zwei Mitglieder der CVP/EVP-Fraktion und ein Mitglied der SVP-Fraktion aber gegen den Antrag stimmten und sich zwei CVP-Mitglieder enthielten, reichte die Unterstützung von SVP (66 Stimmen) und CVP (24 Stimmen) knapp nicht, um dem Antrag Folge zu geben.

Regulierungsbremse und Bürokratieabbau (Pa.Iv. 15.454)

Mit der Schaffung einer parlamentarischen Delegation wollte Leo Müller (cvp, LU) der aus seiner Sicht zunehmenden Regulierung Herr werden. Ein Dorn im Auge sind dem CVP-Politiker die Verordnungen und Weisungen, die aufgrund von Gesetzen erlassen werden und den Spielraum unnötig einengen. Das Ziel von Regulierungsbremse und Bürokratieabbau könnte erreicht werden, wenn das analog zur Finanzdelegation zu schaffende neue Gremium Beschwerden entgegennehmen und nachprüfen könnte, ob die Verordnungen der ursprünglichen Idee des Gesetzgebers widersprechen, oder ob „überdimensionierte Administrativlasten“ geschaffen worden seien. Das ständige Monitoring könne zu einer Verbesserung oder gar zu einer Beseitigung unnützer Gesetze führen – so die Idee der parlamentarischen Initiative.
Weder die SPK-NR noch der Rat selber wollten dieser Idee allerdings zum Durchbruch verhelfen. Statt eines Abbaus von Bürokratie würde die Schaffung einer neuen Delegation im Gegenteil noch mehr administrativen Aufwand bescheren – so das Hauptargument der Kommission, die den Vorstoss mit 19 zu 4 Stimmen zur Ablehnung empfahl. Die grosse Kammer kam dieser Empfehlung diskussionslos mit 158 zu 28 Stimmen bei 6 Enthaltungen nach.

Regulierungsbremse (Po. 15.3421)

Dossier: Effektivere Berücksichtigung von Regulierungskosten bei der Gesetzgebung

Nachdem bisherige Vorschläge (Pa.Iv. 15.454, Pa.Iv. 15.450) zu einer Eindämmung der zunehmenden Regulierungen und Gesetzesänderungen gescheitert waren, hatte ein Postulat von Andrea Caroni (fdp, AR), das nach dem Wechsel des Ausserrhoder FDP-Politikers in den Ständerat von seinem Parteikollegen Beat Walti (fdp, ZH) übernommen worden war, in der Frühjahrssession 2017 mehr Erfolg. Ähnlich wie die Schuldenbremse soll eine Regulierungsbremse ein verbindliches Maximum an Regulierung festlegen. Mit dem «one in, one out»-Prinzip müsste aufgrund dieser Regelung für jede neue Regulierung eine alte gestrichen werden. Caroni machte in seinem Vorstoss darauf aufmerksam, dass die Systematische Rechtssammlung zwischen 2004 und 2014 um rund 12'000 Seiten zugenommen habe und wies darauf hin, dass die Schweiz im Weltbank-Indikator «Ease of Doing Business» nur noch auf Rang 29 liege. Bundesrat Johann Schneider-Ammann machte erfolglos darauf aufmerksam, dass der Bundesrat einen ähnlichen Auftrag bereits mit der Motion Vogler (csp, OW) und der Motion der FDP-Liberalen Fraktion erhalten habe. Der Nationalrat erteilte der Regierung mit der Annahme des Postulats (132 zu 59 Stimmen) einen weiteren Auftrag, sich um Regulierungs- und Bürokratieabbau zu kümmern.

Ende 2018 lag der Bericht zur Erfüllung des Postulats Caroni (fdp, AR), übernommen von Beat Walti (fdp, ZH), zur Einführung einer Regulierungsbremse vor. Der Bericht zeigte verschiedene Methoden auf, mit denen das Regulierungswachstum gebremst werden könnte. Unterschieden werden Budgetregeln, die mit Kostenbudgets für neue Regulierungen arbeiten (z.B. Budgetziele, «One in, one out»-Regel), Regeln im Gesetzgebungsprozess, die mit institutionellen Hürden Regulierungen einschränken sollen (z.B. qualifizierte Mehrheiten oder Sunset-Klauseln), sowie Transparenzinstrumente, mit denen evaluiert wird, was bei bestehenden Regulierungen verbessert werden könnte (z.B. ex-ante Folgen und Kostenabschätzungen oder ex-post Evaluationen). Eine Bedingung für die Einführung einer Methode sei die Quantifizierung und die systematische Erfassung von Kosten und Nutzen von Regulierungen, was – so der Bericht warnend – nicht nur methodisch schwierig, sondern auch aufwändig sei. Jedes Modell habe seine Vor- und Nachteile, aber je strikter und mechanischer es umgesetzt werde, desto schwerer abschätzbar seien Nebenwirkungen, mit der die Effizienz neuer Regulierungen etwa aufgrund von Ausweichreaktionen (z.B. könnten kostenintensive Regulierungen als Verordnung statt als Gesetz umgesetzt werden) eingeschränkt werde. Der Bericht kam zum Schluss, dass die Einführung von Regulierungsbremsen tiefgreifende Folgen für den Gesetzgebungsprozess und gar für das staatspolitische Gefüge der Schweiz haben könnte. Zudem sei die Effizienz solcher Instrumente immer auch abhängig von der Disziplin von Parlament und Bundesrat selber, weil wirksame Durchsetzungsmechanismen kaum vorstellbar seien.
In seinem Fazit betonte der Bundesrat, dass Regulierungen zwar immer Kosten verursachten (z.B. für einzelne Unternehmen), aber eben auch Nutzen brächten (z.B. für die Gesamtbevölkerung). Ein starrer Kostenfokus sei nicht zweckmässig. Allerdings erachte er eine bessere Transparenz durch systematischere Evaluationen als sinnvoll.

Massnahmen gegen Regulierung (Mo. 16.3543)

Dossier: Effektivere Berücksichtigung von Regulierungskosten bei der Gesetzgebung

Er könne nicht nachvollziehen, weshalb man in Parallelität zu einem bereits wirkenden ersten gleich auch noch einen zweiten Apparat initiieren wolle, der sich zum gleichen Thema an die Arbeit mache, sagte Bundesrat Johann Schneider-Ammann im Rahmen der nationalrätlichen Debatte zur Motion Martullo-Blocher (svp, GR). Die Verwaltung komme nicht mehr «aus dem Berichteschreiben heraus» und sei bereits daran, das Postulat Caroni (fdp, AR) umzusetzen, das einen Rapport über eine mögliche Regulierungsbremse fordert. Die Reduktion der Bürokratie stehe beim Bundesrat ganz zuoberst auf der Agenda, aber man solle doch jetzt zuerst einmal diesen Bericht abwarten, bevor entschieden werde, ob weitere politische Arbeit nötig sei.
Konkret forderte die Motion Martullo-Blocher, der «Regulierungsflut» mit dem Prinzip von «one in, two out» zu begegnen, also für jeden neuen Bundeserlass bisherige Erlasse mit doppelt so hohen Regulierungsfolgekosten aufzuheben. Mit ihrem ersten Vorstoss als Nationalrätin appellierte die Vertreterin des Kantons Graubünden an die bürgerlichen Kräfte, die sich explizit für Deregulierung einsetzen würden. Einem Teil dieser bürgerlichen Kräfte – die grosse Mehrheit der CVP- und der BDP- und eine knappe Mehrheit der FDP-Fraktion stimmten gegen den Vorstoss – schienen die Bedenken des Wirtschaftsministers allerdings näher zu liegen. Insgesamt wurde die Motion mit 107 zu 81 Stimmen (bei einer Enthaltung) abgelehnt.

Améliorer l'analyse d'impact de la réglementation (AIR)

L'analyse de l'impact de la réglementation (AIR) est le fruit des motions Vogler (15.3400) et du groupe PLR (15.3445). L'AIR a pour objectif de mettre en lumière l'impact administratif des décisions politiques. Il sert ainsi d'outil de décision pour les parlementaires helvétiques. Or, l'AIR a récemment été critiqué. Ses détracteurs précisent que l'AIR doit être effectuée en amont de la décision législative, fournir des données quantitatives et garantir son indépendance. Pour répondre à ces critiques, le Conseil fédéral a adopté des nouvelles directives pour améliorer l'analyse d'impact de la réglementation (AIR). Pour être précis, le Conseil fédéral a introduit un «quick check» pour accélérer le processus, a décidé de procéder à des AIR approfondies pour les sujets pertinents et a inscrit le SECO comme unité spécialisée en AIR.

Bürokratieabbau und Deregulierung auch innerhalb der Verwaltung (Mo. 23.4182)

Im Grundsatz waren sich der Bundesrat – in der Sondersession vom April 2024 vertreten durch Bundeskanzler Viktor Rossi – und der Motionär Thomas Burgherr (svp, AG) einig: «unnötige administrative Aufwände in der Verwaltung» sollen abgebaut und «Regulierungen» vereinfacht werden. Burgherr kritisierte, dass zu viele Bereiche administrativ «durch den Bund übersteuert» würden. Insbesondere in den Bereichen Gesundheit und Medizin, Bildung und Forschung, Polizei und Militär, Soziales sowie Bau gäbe es so viele «Auflagen, Weisungen, Reglemente, Formulare, Dokumentationspflichten, etc.», dass für die Angestellten in diesen Bereichen immer weniger Zeit bleibe, sich auf ihre eigentlichen Aufgaben zu konzentrieren. Entsprechend forderte Burgherr insbesondere in den besagten Bereichen Bürokratieabbau und Deregulierung auch innerhalb der Verwaltung. Auch wenn der Bundesrat diese Stossrichtung unterstütze, befürchte er, dass sich das Anliegen der Motion nur schon deshalb nicht umsetzen lasse, weil die besagten Bereiche mehrheitlich in kantonaler Hoheit lägen, führte Rossi die ablehnende Haltung des Bundesrates aus. Wo es seine Zuständigkeit anbelange, müsse der Bundesrat bereits heute die Verwaltungsorganisation laufend auf Effizienz und Effektivität überprüfen. Die entsprechenden Massnahmen erachte er als genügend, um unnötige Bürokratie zu vermeiden. Die bürgerliche Mehrheit des Nationalrats widersetzte sich allerdings dem bundesrätlichen Antrag und nahm die Motion mit 113 zu 73 Stimmen ohne Enthaltungen an. Neben der geschlossenen SVP-Fraktion unterstützten auch alle anwesenden Mitglieder der FDP- und der Mitte-Fraktion (mit Ausnahme von Marc Jost, evp, BE) das Anliegen, das damit an den Ständerat überwiesen wurde.

Mit 7 zu 5 Stimmen hatte sich die SPK-SR Mitte Juni 2024 entschieden, die Motion von Thomas Burgherr (svp, AG), welche Bürokratieabbau und Deregulierung auch innerhalb der Verwaltung verlangte, zur Ablehnung zu empfehlen. In der Tat sei zwar «eine Flut von Regulierungen auch in staatlichen und staatsnahen Bereichen» zu beklagen, dem könne aber nicht mit einem umfassenden Programm begegnet werden, so die Kommission in ihrer Medienmitteilung. Vielmehr müsse bei konkreten Gesetzesvorlagen darauf hingewirkt werden, dass weniger Bürokratie geschaffen werde. In ihrem Bericht wies die SPK-SR zudem darauf hin, dass die Motion «äusserst vage formuliert» sei und die angemahnten überregulierten Politikbereiche kantonale Angelegenheiten seien. Die starke Kommissionsminderheit sah hingegen Möglichkeiten, vor allem verwaltungsintern Bürokratie abzubauen. Aber auch in der Zusammenarbeit mit den Kantonen könne der Bund mit besserer Koordination zu einer Deregulierung beitragen.

In der kleinen Kammer wurde die vom Nationalrat bereits angenommene Motion in der Herbstsession 2024 diskutiert. Kommissionssprecher Mathias Zopfi (gp, GL) sprach von einer «bürokratischen Entrümpelungsaktion», die aber nicht nötig sei, weil das Haus erstens bereits aufgeräumt sei und die Aktion zweitens ihrerseits einen Berg aufschütte, der höchstens eine Maus gebären würde. Es sei zielführender, konkrete Projekte zu betrachten, als einen «Riesenapparat» aufzubauen. Der Sprecher der Kommissionsminderheit, Pirmin Schwander (svp, SZ), wunderte sich darüber, dass Bundesrat und beide Kommissionen das Anliegen der Motion eigentlich gut fänden, aber letztlich den Aufwand scheuten. Es gehe bei der Motion darum, Prozesse und Abläufe auf ihre Effizienz hin zu prüfen. Es könne nicht bereits vor Anfang einer solchen Überprüfung behauptet werden, dass da nichts dabei rausschaue. Unterstützt wurde Schwander von Fabio Regazzi (mitte, TI), der im Namen des Gewerbeverbandes eine Verschlankung der Verwaltung zugunsten einer «bürgernahen Politik» forderte. Sein Fraktionskollege, Daniel Fässler (mitte, AI), wies hingegen darauf hin, dass es nicht angehe, dass sich der Bund in Kantonsangelegenheiten einmische – was die Motion letztlich fordere. In der Tat sei der Bundesrat daran, die Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen, die als Legislaturziel definiert worden sei, vor allem im Sinne einer Deregulierung anzugehen, schloss Bundeskanzler Viktor Rossi die ständerätliche Debatte. Im Anschluss daran lehnte eine knappe 23 zu 18-Stimmen-Mehrheit die Motion ab, die damit erledigt war.