Dernière mise à jour: 16.04.2024, 11:28

Dossier: Erasmus et Horizon Sauvegarder en format PDF

Eclaircissement de la situation programmes Erasmus plus et Horizon 2020

Les milieux de la formation et de la recherche ont été les premières victimes collatérales du vote du 9 février «Contre l’immigration de masse». A la suite du vote, et après que la Suisse a suspendu des discussions avec la Croatie, le courroux de l’Union européenne n’a pas tardé à éclater: la Suisse a été évincée des programmes Erasmus+ et Horizon 2020. Un vent de protestation s’est rapidement levé au sein des milieux estudiantins. Plusieurs manifestations ont été organisées. Ainsi, de nombreux étudiants ont dû renoncer à leur projet "Erasmus+" d’échange et plusieurs projets de recherche, sponsorisés financièrement par l’Union européenne, ont été mis entre parenthèses. Par conséquent, des voix des milieux de la formation, de la recherche et de la sphère politique en général se sont élevées, afin d’exhorter le Conseil fédéral à réagir et à éclaircir la situation. L’une des premières mesures, pour rassurer les milieux académiques, a été de garantir les subventions attribuées aux échanges Erasmus. Ces subsides seront, cette fois, versés directement par la Confédération. Ensuite, les deux Commissions de la science, de l’éducation et de la culture du Conseil national (CSEC-CN) et du Conseil des Etats (CSEC-CE) ont déposé une motion, afin que la situation des étudiants, des chercheurs, des hautes écoles et des entreprises, en relation avec les programmes Erasmus plus et Horizon 2020, soit éclaircie. Une telle situation a mis en difficulté de nombreux chercheurs helvétiques ainsi que des projets d’envergure comme le Human Brain Project (HBP) par exemple. Au final, pendant que des discussions continuent entre la Confédération et l’Union européenne afin de trouver un terrain d’entente, un nouveau vote, similaire à celui du 9 février, mais ciblé sur les accords bilatéraux, semble pointer le bout de son nez.

Le vote du 9 février sur l’immigration a durement frappé les milieux de la formation et de la recherche helvétiques. Erasmus plus et Horizon 2020 ont été les premières victimes collatérales de ces perturbations majeures de la flexibilité de la politique extérieure suisse. Etudiants, chercheurs, universités, hautes écoles, écoles polytechniques fédérales (EPF), mais aussi entreprises ont sombré dans le flou suite à la suspension de la participation de la Suisse aux programmes de formation et de recherche de l’Union européenne (UE). Consécutivement, les Commissions de la science, de l’éducation et de la culture du Conseil national (CSEC-CN) et du Conseil des Etats (CSEC-CE) (14.3294) ont déposé une motion qui vise un éclaircissement de la situation pour les étudiants, les chercheurs, les hautes écoles et les entreprises, en relation avec les programmes Erasmus plus et Horizon 2020. Les textes déposés, similaires, fixent quatre priorités. Premièrement, le Conseil fédéral aurait le devoir de tout faire pour que la Suisse soit réintégrée aux différents programmes de recherche et de formation européens. Deuxièmement, en ce qui concerne 2014, une solution transitoire, relative à la mobilité des étudiants, aux projets de coopération dans le domaine de la recherche et aux bourses du Conseil européen de la recherche (CER), devrait être trouvée. Troisièmement, un rapport devrait établir si un programme d’abandon des tâches a la capacité de garantir le financement des différentes mesures à prendre. Et quatrièmement, le Conseil fédéral devrait fournir une garantie de financement, afin d’assurer la participation de la Suisse aux projets de coopération. Ensuite, afin de motiver son argumentation, les deux commissions ont souligné le flou qui règne autour des étudiants et des chercheurs. En effet, certains étudiants ne savent pas s’ils pourront participer aux projets de mobilité 2014 et 2015, ou encore, des chercheurs et entreprises sont mis à l’écart de certains projets. Le Conseil fédéral propose d’accepter la motion. Pour commencer, il a rappelé que le Département fédéral de l’économie, de la formation et de la recherche (DEFR) était en charge de la mise en place de solutions transitoires pour l’année 2014. Ainsi, le DEFR doit soumettre une ligne directrice par rapport aux programmes européens de recherche et de formation pour l’année 2015. Puis, le Conseil fédéral a précisé que l’objectif déclaré était l’association de la Suisse à Erasmus plus et Horizon 2020. Finalement, en ce qui concerne les répercussions sur le budget fédéral, le Conseil fédéral favorise un plan d’abandon des tâches. Les deux chambres ont accepté les motions de leur commission respective. Dans le cas du Conseil national, 117 voix contre 64 ont voté en faveur d’un éclaircissement de la situation des étudiants, des chercheurs, des hautes écoles et des entreprises au sujet de Erasmus plus et de Horizon 2020. Plus précisément, les voix opposés à la motion proviennent de la totalité de la fraction UDC ainsi que de plus de la moitié de la fraction PLR.

Im März 2015 wollte der Bundesrat zwei gleichlautende Motionen der WBK-NR und WBK-SR abschreiben, die nach dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar 2014 mehr Klarheit für Studierende, Forschende, Hochschulen und Unternehmen in den EU-Förderprogrammen Erasmus Plus und Horizon 2020 gefordert hatten. Der Bundesrat begründete die beantragte Abschreibung einerseits damit, dass er im Dezember 2014 ein Abkommen mit der EU unterzeichnet hatte, wodurch die Schweiz an Horizon 2020 teilassoziiert worden war. Schweizer Forschende konnten dadurch bis Ende 2016 an einigen ausgewählten Programmen von Horizon 2020 teilnehmen. In den anderen Programmen galt die Schweiz als Drittstaat, was für Schweizer Forschende in diesen Programmen bedeutete, dass sie für ihren Projektteil keine Fördergelder der EU erhielten; stattdessen wurden die Kosten für deren Projektteil seither vom Bund übernommen. Das Abkommen sah eine Vollassoziierung ab 2017 vor, Bedingung dafür war allerdings, dass die Schweiz bis zum 9. Februar 2017 eine Lösung finden würde im Bereich der Personenfreizügigkeit und ihrer Ausdehnung auf Kroatien, andernfalls würde die Schweiz danach an sämtlichen Programmen von Horizon 2020 nur noch als Drittstaat teilnehmen können.
Andererseits hatte der Bundesrat bezüglich des EU-Bildungsförderungsprogramms Erasmus Plus, an dem die Schweiz seit der Abstimmung vom 9. Februar 2014 ebenfalls nur als Drittstaat teilnehmen konnte, eine Übergangslösung bis Ende 2016 gefunden. Diese erlaubte es Schweizer Studierenden, zu den gewohnten Kosten einen Austausch an europäischen Universitäten zu machen, allerdings war die Vielfalt der Beteiligungsmöglichkeiten nicht dieselbe wie bei einer Vollassoziierung an Erasmus Plus. Die Übergangslösung stellte ebenfalls sicher, dass ausländische Studierende zu denselben Bedingungen einen Bildungsaustausch in der Schweiz machen konnten, wie wenn die Schweiz Teilnehmerin von Erasmus Plus wäre. Diese Kosten wurden jedoch nicht wie bei einer Teilnahme an Erasmus Plus von den entsendenden Staaten übernommen, sondern mussten fortan von der Schweiz getragen werden. Für die Gesamtkosten wollte der Bundesrat die ursprünglich für die EU-Kommission vorgesehenen Beiträge für die Assoziierung an Erasmus Plus (2014: CHF 22.7 Mio.; 2015: CHF 23.9 Mio.; 2016: CHF 25.1 Mio.) einsetzen.
Die WBK-SR war von den Erklärungen des Bundesrats nicht überzeugt und beantragte dem Ständerat Anfang Juni 2015, die beiden Motionen nicht abzuschreiben. Die Kommission anerkannte zwar die Übergangslösungen des Bundesrats, beurteilte die Situation für Forschende und Studierende jedoch weiterhin als unbefriedigend, gerade auch, weil ab 2017 noch keine Regelungen bestanden. Der Ständerat folgte seiner Kommission und schrieb die Motionen nicht ab. Der Nationalrat folgte Mitte Juni diesem Beispiel und verzichtete ebenfalls auf eine Abschreibung.

2017 schrieben die beiden Räte die gleichlautenden Motionen der WBK-NR (Mo. 14.3291) und WBK-SR (Mo. 14.3294) zu Erasmus Plus und Horizon 2020 im Rahmen der Debatte zum Geschäft «Botschaft zur Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in den Jahren 2018–2020» (BRG 17.031) ab.

Vollwertige Teilnahme an Horizon 2020

Nachdem der Bundesrat im Dezember 2016 das Protokoll zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien ratifiziert hatte, erfüllte die Schweiz die Bedingungen für eine Vollassoziierung an Horizon 2020. Ab dem 1. Januar 2017 konnte die Schweiz deshalb wieder umfassend an Horizon 2020 teilnehmen.

Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in den Jahren 2018-2020

Im April 2017 gelangte der Bundesrat mit der Botschaft Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in den Jahren 2018 - 2020 ans Parlament. Damit wollte er nach fast vier Jahren Übergangslösung in der internationalen Mobilität – die Übergangslösung wurde im September 2016 um ein weiteres Jahr bis Ende 2017 verlängert – ab 2018 eine beständigere Lösung schaffen. Die Übergangslösung war als Provisorium gedacht und unter der Annahme getroffen worden, dass sich die Schweiz und die EU auf eine Assoziierung der Schweiz an Erasmus Plus einigen würden. Dazu kam es jedoch nicht: Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der europäischen Kommission wurden „in gegenseitigem Einvernehmen“ nicht wieder aufgenommen, hiess es in der Botschaft des Bundesrats. Der Bundesrat sei nicht mehr an einer Teilnahme an Erasmus Plus interessiert, weil das Programm nur noch bis Ende 2020 laufe und „ein wiederholter Wechsel des Beteiligungsstatus organisatorisch aufwendig" sei; hinzu komme eine bereits seit vor der Abstimmung zur Masseneinwanderungsinitiative bestehehende Differenz zwischen der Schweiz und der EU über die jährlichen Beteiligungsbeträge der Schweiz. Nicht zuletzt entwickelten sich die Beteiligungszahlen in der Schweiz auch ohne Assoziierung an Erasmus Plus positiv: Nach einem Einbruch 2014 nahmen sie kontinuierlich zu, so dass 2016, über alle Bildungsstufen (Tertiärstufe, Berufsbildung, obligatorische Schule, Erwachsenenbildung, ausserschulisch) gesehen, erstmals über 10'000 Lernmobilitäten (incoming und outgoing) registriert wurden, wobei fast 80 Prozent in der Tertiärstufe vollzogen wurden. Die Zahl der outgoing-Mobilitäten – also Schweizerinnen und Schweizer, die für einen Bildungsaufenthalt ins Ausland gingen – war dabei mit 6141 höher als die 4734 incoming-Mobilitäten (Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz einen Bildungsaufenthalt machten). Aus all diesen Gründen, schlussfolgerte der Bundesrat, sei es „effizienter, sich auf eine Assoziierung der Schweiz an das Nachfolgeprogramm zu Erasmus Plus ab 2021 zu konzentrieren“. Während den drei kommenden Jahren bis 2021 wolle er eine autonome Förderpolitik vorantreiben mit den Zielen, die Zahl der Schweizer Teilnehmenden an der internationalen Mobilität weiter auszubauen und eine Lösung zu schaffen, die auch bestehen könne, wenn mit der EU für den Zeitraum nach 2020 kein Assoziierungsabkommen geschlossen werden sollte. Denn der Bundesrat liess in der Botschaft explizit offen, ob er eine Assoziierung ans Nachfolgeprogramm von Erasmus Plus anstreben würde.
Für die Förderung der internationalen Mobilität 2018 bis 2020 beantragte der Bundesrat dem Parlament einen Gesamtkredit von CHF 114.5 Mio. Der Grossteil des Kredits war mit CHF 93.8 Mio. für die internationalen Mobilitäts- und Kooperationsaktivitäten vorgesehen – analog der Übergangslösung 2014 bis 2017. Das bedeutete, dass die Schweiz weiterhin eine Förderung betreiben wird, die parallel zu den Erasmus Plus-Programmen läuft, wobei dies im Vergleich zu einer Mitgliedschaft bei Erasmus Plus neben den oben genannten Vorteilen auch Nachteile einbringt. Zum Beispiel erhält die Schweiz keinen Zugang zur Lernmobilität, welche die EU mit aussereuropäischen Staaten unterhält. Neben der Lernmobilität war ein kleinerer Teil der CHF 93.8 Mio. für institutionelle Kooperationen reserviert, womit der Bundesrat Partnerschaften zwischen Schweizer und ausländischen Bildungsinstitutionen erhalten und weiterentwickeln wollte. Weitere CHF 9.6 Mio. wurden für Begleitmassnahmen vorgesehen. Hierzu zählten der Betrieb des Verbindungsbüros SwissCore in Brüssel, das den informellen Informationsaustausch im Bereich Bildung, Forschung und Innovation mit den EU-Gremien pflegte, sowie auch Vertretungen der Schweiz in EU-Gefässen, zu denen die Schweiz auch als Drittstaat noch Zugang hatte und durch die man Entwicklungen in den EU-Bildungsprogrammen verfolgen wollte.
Die restlichen CHF 11.1 Mio. sollten in den Betrieb der neuen Agentur Movetia fliessen, welche die von den Kantonen getragene ch Stiftung im Januar 2017 als Trägerin der Umsetzung der Förderung im Bereich Mobilität ablöste. Dafür hatten der Bund (SBFI, BAK, BSV) und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) Anfang 2016 die Schweizerische Stiftung für die Förderung von Austausch und Mobilität (SFAM) gegründet, die seither als Organisation namens Movetia operativ tätig ist. Drei von vier Stiftungsräten stellt der Bund, der Vierte wird von einer Vertretung der EDK besetzt. Damit vergrösserte der Bund seinen Einflussbereich sowohl in der strategischen Ausrichtung als auch in der operativen Tätigkeit der nationalen Agentur stark. Weil der Agentur die Organisation für die Mobilität auf nationaler sowie auf internationaler Ebene und über alle Bildungsstufen hinweg übertragen wurde, erhoffte man sich eine stärkere Nutzung von Synergien.
Mit diesem Geschäft beantragte der Bundesrat dem Parlament, die gleichlautenden Kommissionsmotionen 14.3291 und 14.3294 abzuschreiben.

Ende August äusserte sich die WBK-SR zum Geschäft. Das Anliegen des Bundesrates war unbestritten: Einstimmig sprach sich die Kommission für den beantragten Kredit von insgesamt CHF 114.5 Mio. und damit für die Weiterführung der Schweizer Lösung in der internationalen Bildungsmobilität (Erasmus Plus) 2018 bis 2020 aus. Die Kommission war der Ansicht, dass mit dieser Vorlage zumindest eine gewisse Rechts- und Planungssicherheit geschaffen werden könne, allerdings war eine Mehrheit der Kommission der Meinung, dass diese Strategie weiterhin nur als Übergangslösung tauge. Sie reichte deshalb eine Kommissionsmotion ein, mit welcher der Bundesrat verpflichtet werden sollte, Verhandlungen mit der EU für eine Vollassoziierung der Schweiz an Erasmus Plus ab 2021 aufzunehmen.
Auch im Ständerat selbst war das Geschäft im September 2017 völlig unbestritten. Ohne Gegenstimme, mit 38 zu 0 Stimmen (3 Enthaltungen), wurde der Entwurf des Bundesrates in seiner Gesamtheit angenommen.

Im Nationalrat war der Gesprächsbedarf zum Geschäft „Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in den Jahren 2018 bis 2020“ deutlich grösser als im Ständerat. Das zeigte sich bereits in den Kommissionen: Neben der WBK-NR, die das Geschäft regulär vorberiet, äusserte sich auch die Finanzkommission (FK-NR) im Rahmen eines Mitberichts zum Geschäft. Knapp, mit 13 zu 11 Stimmen, beantragte die FK-NR der WBK-NR und dem Nationalrat, auf die Förderung der Kooperation zwischen schweizerischen und ausländischen Bildungsinstitutionen und -akteuren zu verzichten. Der Teilkredit von CHF 93,8 Mio., den der Bundesrat für internationale Mobilitäts- und Kooperationsaktivitäten vorsah, sollte gemäss diesem Antrag um CHF 9,3 Mio. auf CHF 84,5 Mio. gesenkt und der Gesamtkredit somit auf CHF 105,2 Mio. reduziert werden. Peter Keller (svp, NW), Mitglied der Finanzkommission, begründete im Nationalrat diesen Antrag: Die Förderung der Kooperation zwischen ausländischen und Schweizer Bildungsinstitutionen habe nichts mit dem Kernanliegen von Erasmus Plus, nämlich der Mobilität der Studierenden, zu tun, weshalb die CHF 9,3 Mio. aus dem Entwurf gestrichen werden müssten. Ein weiterer Antrag der FK-NR – nämlich das Geld für den Betrieb der Agentur Movetia zu streichen – wurde mit dem Stichentscheid der Kommissionspräsidentin Bulliard-Marbach (cvp, FR) abgelehnt, weshalb dieser Antrag lediglich von einer Kommissions-Minderheit an den Nationalrat herangetragen wurde. Der Vizepräsident der Finanzkommission, Hans-Ulrich Bigler (fdp, ZH), verteidigte diesen im Nationalrat. Movetia würde nicht nur den Bildungsaustausch von Studierenden abwickeln, sondern auch Ferien- und Klassenaustausche in andere Schweizer Sprachregionen von Schülern der Sekundarstufe I, also der Volksschule, organisieren. Die Volksschule sei aber Kompetenz der Kantone und nicht des Bundes, so Bigler. Er störte sich auch daran, dass Movetia Bildungsaustausche für Lehrlinge anbietet. „Die wenigsten Lehrbetriebe – und vor allem die KMU nicht – [haben] die Möglichkeit, ihre Lehrlinge für zwei oder drei Wochen ins Ausland zu schicken“, so Bigler, der gleichzeitig als SGV-Direktor amtet.
In der WBK-NR war man anderer Meinung: Eine Mehrheit sprach sich für die vom Bundesrat beschlossene und vom Ständerat angenommene Übergangslösung und für die Annahme des Gesamtkredits von CHF 114,5 Mio. aus. Eine Minderheit der WBK-NR beantragte dem Nationalrat jedoch, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen: Der Bundesrat solle eine neue Vorlage präsentieren, die den beiden Bedenken der Finanzkommission Rechnung trage.
Vor diesem Hintergrund wurde das Geschäft Ende November im Nationalrat beraten. Nicht weniger als 17 Nationalräte und Nationalrätinnen äusserten sich zur Vorlage. Zuletzt ging Bundesrat Schneider-Ammann nochmals auf die Movetia ein: Angesichts der Kritik an Movetia habe er die Agentur kürzlich besucht und sich deren Betrieb angeschaut. Dort werde effizient gearbeitet, erklärte der Bildungsminister und meinte gar, einen Kulturwandel gegenüber der ch Stiftung wahrgenommen zu haben. Allfällige Bedenken betreffend die Kompetenzbereiche zwischen Bund und Kantonen versuchte er damit auszuräumen, dass die EDK ebenfalls Trägerin von Movetia sei, wodurch Doppelspurigkeiten bei Bund und Kantonen verhindert würden. „Wichtig ist, dass wir die Movetia jetzt auffahren können“, so Schneider-Ammann.
Danach wurde abgestimmt. Der Rückweisungsantrag der Minderheit WBK-NR wurde mit 124 zu 62 Stimmen (3 Enthaltungen) abgelehnt. Die beiden Anträge der FK-NR, den Gesamtkredit um 9,3 Mio. zu kürzen und die 11,1 Mio. für den Betrieb der Agentur Movetia zu streichen, wurden mit 117 zu 73 Stimmen (0 Enthaltungen) respektive mit 112 zu 79 Stimmen (0 Enthaltungen) verworfen. In der Gesamtabstimmung folgte der Nationalrat dem Votum des Ständerates und nahm den Entwurf des Bundesrats mit 126 zu 65 Stimmen (0 Enthaltungen) an. Auffallend war das Abstimmungsverhalten der SVP: Alle 65 anwesenden Räte der SVP-Fraktion stimmten für die Anträge aus der Finanzkommission und für den Rückweisungsantrag. Auch die 65 Nein-Stimmen in der Gesamtabstimmung stammten ausschliesslich aus der Reihe der SVP.
Weil dieser Beschluss nicht dem Referendum unterstand, traten die Bestimmungen am 1. Januar 2018 in Kraft.

Vollassoziierung an Erasmus Plus ab 2021

Der Bundesrat liess beim Geschäft „Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in den Jahren 2018 bis 2020” offen, ob er eine Assoziierung ans Nachfolgeprojekt von Erasmus Plus – Letzteres wird 2020 auslaufen – anstrebe. Für eine Mehrheit der WBK-SR war die zögerliche Haltung des Bundesrats keine Option: Mit 7 zu 2 Stimmen (1 Enthaltung) reichte die Kommission Ende August 2017 eine Motion ein, mit der sie den Bundesrat verpflichten wollte, die Verhandlungen mit der EU für eine Vollassoziierung der Schweiz an Erasmus Plus ab 2021 „schnellstmöglich“ aufzunehmen, so dass die Schweiz ab 2021 wieder vollständig am EU-Bildungsprogramm teilnehmen könnte. Die WBK-SR war der Meinung, dass die aktuelle reduzierte Form der Teilnahme an Erasmus Plus langfristig schädlich sei für Bildungsinstitutionen, Wissenschaft, Wirtschaft und für die betroffenen Jugendlichen.
Der Bundesrat lehnte die Motion ab. Bundesrat Schneider-Ammann begründete dies im September im Ständerat nicht nur während der Behandlung dieser Motion, sondern auch beim eingangs dieses Artikels erwähnten Geschäft, das unmittelbar vor der Motion diskutiert wurde. „Es ist wirklich unbestritten, dass wir beim Programm Erasmus Plus mit von der Partie sein wollen“, versuchte er die Ständerätinnen und Ständeräte gleich zu Beginn seines Referates zu beruhigen. Im März 2017 habe man sich mit der Europäischen Kommission getroffen und technische Verhandlungen geführt. Dort habe man vereinbart, dass im Jahr 2020 verhandelt werden würde, versicherte Schneider-Ammann. Die Schweiz brauche das Mobilitäts- und Austauschsystem „zwingend“ und man wolle das Programm „wenn irgendwie möglich“ nicht wieder mit einer Schweizer Lösung überbrücken müssen. Der Bildungsminister machte aber auf zwei Schwierigkeiten aufmerksam: Einerseits habe die EU die Kriterien für den Mitgliederbeitrag an Erasmus Plus geändert. Neu würde das BIP die Basis bilden für den Mitgliederbeitrag. In Anbetracht dessen, dass die Schweiz ein höheres BIP pro Kopf habe als manches EU-Land und auch ein vergleichsweise stärkeres Wachstum aufweise, könne sich eine Vollassoziierung im Vergleich zur herkömmlichen Berechnungsmethode um den Faktor drei bis vier verteuern. Hinzu komme, dass das Geld nicht nur in die Mobilität fliesse, sondern auch in Projekte. „Und es gibt da komische Projekte, wenn ich mir diese Bezeichnung erlauben darf“, so Schneider-Ammann. Zurzeit werde geprüft, ob eine Mitgliedschaft nur mit diesen Projekten zu haben sei oder ob Ausklammerungen möglich seien. Man sei also „am Werk“, weshalb die Ständeräte die Motion getrost ablehnen könnten, so das Fazit des Bundesrats.
Mit seinen Ausführungen vermochte Schneider-Ammann den Ständerat jedoch nicht zu überzeugen. Eher schienen die Ständeräte die Worte der WBK-Kommissionssprecherin Brigitte Häberli-Koller (cvp, TG) bei der Abstimmung noch in den Ohren zu haben. Sie nahm die Bemühungen des Bundesrates zwar zur Kenntnis, wollte aber gleichwohl den Druck auf die Regierung vonseiten des Parlamentes erhöhen. Mit 28 zu 11 Stimmen (1 Enthaltung) nahm der Ständerat die Motion an.

Die Motion Vollassoziierung der Schweiz an Erasmus Plus ab 2021 wurde im Nationalrat zusammen mit dem Geschäft Förderung der internationalen Mobilität 2018 bis 2020 beraten. Vor der Nationalratsdebatte hatte sich bereits die WBK-NR mit 16 zu 9 Stimmen für die Motion ausgesprochen. Marcel Dettling (svp, SZ) sprach im Rat für die Kommissionsminderheit. Im Moment wisse man nicht, wie das Nachfolgeprojekt von Erasmus Plus aussehen werde, weder was es beinhalte, noch was es koste. „Das heisst, wir würden den Bundesrat in einen reinen Blindflug schicken“, so Dettling. Das sei nicht sehr schlau, insbesondere auch nicht vor dem Hintergrund, dass die jetzige Lösung administrativ einfacher und kostengünstiger sei und das Geld hauptsächlich den eigenen Teilnehmenden zugutekomme. Die Motion sei deswegen abzulehnen.
Dennoch wurde der Vorstoss am Ende der Debatte mit 109 zu 80 Stimmen (1 Enthaltung) angenommen. Die ablehnenden Stimmen setzten sich aus der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion (65 Stimmen) sowie aus 15 (von 33) Mitgliedern der FDP-Fraktion zusammen.

Internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung (BRG 19.072)

Am 20. November 2019 beantragte der Bundesrat dem Parlament die Totalrevision des Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung. Der Bundesrat erläuterte, dass die Förderpolitik des Bundes im Bereich der internationalen Zusammenarbeit in der Bildung autonomer und schneller auf ein sich rasch veränderndes Umfeld reagieren können soll. Die bestehenden Förderinstrumente sollen daher flexibler ausgestaltet werden, ohne dass dabei neue Fördertatbestände geschaffen werden. Mit dem totalrevidierten Gesetz soll die Assoziierung an EU-Bildungsprogramme mit der Umsetzung eigener Schweizer Förderprogramme rechtlich gleichgestellt werden, so der Bundesrat in seiner Botschaft. Zudem soll die Bestimmung zur Ausrichtung von Individualstipendien für die Ausbildung an europäischen Institutionen angepasst werden. Stipendien sollen neu nicht nur für die Ausbildung an europäischen, sondern auch an anderen ausgewählten Institutionen im Ausland vergeben werden können, falls dies für die Exzellenzförderung zielführend ist. Auch soll der Bereich der internationalen Zusammenarbeit in der Berufsbildung im Sinne einer einheitlichen Förderpolitik aufgeführt werden.
Das weitere Vorgehen in der europäischen Bildungszusammenarbeit wird mit dem Gesetz nicht vorweggenommen; der Bundesrat wird dem Parlament die Assoziierung an EU-Bildungsprogramme und deren Finanzierung gegebenenfalls im Rahmen von separaten Vorlagen vorschlagen. Das Gesetz soll zudem nur die Grundzüge der Fördermöglichkeiten des Bundes enthalten; die Umsetzung soll vom Bundesrat wie bisher in der entsprechenden Verordnung geregelt werden, die nach der Revision des Gesetzes ebenfalls geändert werden solle.
Die bisherigen Bestimmungen bezüglich der Mandatierung einer nationalen Agentur zur Umsetzung der Förderung sollen mit der Gesetzesrevision an den bildungspolitischen Kontext angepasst werden. Ebenso soll die bislang bestehende Verknüpfung der nationalen Agentur mit der Teilnahme an den EU-Programmen aufgelöst werden. Die nationale Agentur soll mittels einer Leistungsvereinbarung mit Umsetzungsaufgaben beauftragt werden können, die bei einer Assoziierung an ein internationales Programm oder bei einem vom Bund initiierten Schweizer Programm entstehen würden.
In der Vernehmlassung, die vom 13. Februar bis zum 24. Mai 2019 durchgeführt worden war, hatte die neue Gesetzesgrundlage breite Zustimmung gefunden. Intensiv diskutiert worden war insbesondere das Verhältnis zur EU und ihren Bildungsprogrammen (z.B. Erasmus). Während sich einige Organisationen aus dem Bildungsbereich sowie mehrere Kantone und Parteien für eine Assoziierung an die nächste Programmgeneration der EU-Bildungsprogramme ausgesprochen hatten, hatten andere Vernehmlassungsteilnehmer und -teilnehmerinnen betont, dass die Zusammenarbeit mit dem europäischen Raum zugunsten von aussereuropäischen Kooperationen zu beschränken sei.
Eine Anpassung der Gesetzesvorlage nach der Vernehmlassung erachtete der Bundesrat nicht als nötig.

Im Sommer 2020 befasste sich der Ständerat als Erstrat mit der Totalrevision des Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung. Hannes Germann (svp, SH) fasste als Sprecher der WBK-SR für das Plenum noch einmal die wichtigsten Ziele der Totalrevision zusammen. Diese bestünden in der gezielten Flexibilisierung der bestehenden Förderinstrumente, der grösseren Kohärenz zwischen diesen Instrumenten, der Schliessung inhaltlicher und formaler Lücken sowie in der Klärung einiger Begriffe. In der Detailberatung hiess die kleine Kammer die vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesänderungen im Grossen und Ganzen gut und nahm nur drei kleine, von der WBK-SR eingebrachte Änderungen jeweils einstimmig an.

In der Herbstsession 2020 beugte sich der Nationalrat über die Totalrevision des Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung. Mustafa Atici (sp, BS) erinnerte daran, dass die Schweiz seit 2014 nur noch Partnerland und nicht mehr Programmland des EU-Austauschprogramms Erasmus+ ist. Daher habe die Schweiz in der Vergangenheit alternative Instrumente für Schweizer Studierende geschaffen. Die wesentliche Neuerung der vorliegenden Totalrevision bestehe in der gleichwertigen gesetzlichen Verankerung der beiden Varianten, nämlich einerseits die Assoziierung der Schweiz an ein internationales Förderprogramm, namentlich an Erasmus+, und andererseits die Umsetzung und direkte Finanzierung des eigenen Schweizer Förderprogramms, das seit 2014 angelaufen ist. Im Rahmen der Debatte im Nationalrat wurden einige Mehrheits- und Minderheitsanträge erläutert. Schliesslich wurde aber nur eine einzige Differenz zum Ständerat geschaffen. Gemäss der Variante des Nationalrats soll der Geltungsbereich des Gesetzes ausdrücklich um die Teilnahme an internationalen Programmen erweitert werden.
In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat das Geschäft mit 192 zu 0 Stimmen einstimmig an.

In der dritten Woche der Herbstsession 2020 stimmte der Ständerat im Rahmen der Totalrevision des Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung bei der letzten Differenz der Variante des Nationalrates zu. Damit wurde im Gesetzestext explizit festgehalten, dass der Bildungsraum Schweiz an internationalen Programmen teilnehmen können soll.
In den Schlussabstimmungen wurde die Revision jeweils einstimmig, mit 44 zu 0 Stimmen respektive 196 zu 0 Stimmen, angenommen.

Horizon-Paket 2021–2027

Der Bundesrat präsentierte im Mai 2020 die Finanzierungsbotschaft für die Beteiligung am Horizon-Paket 2021–2027 der EU. Neben dem Kernstück «Horizon Europe» umfasst das Paket auch das Euratom-Programm, das Programm ITER (Fusionsforschung) und das Digital Europe Programme. Der Bundesrat beantragte dafür insgesamt CHF 6'154 Mio. Stimmt das Parlament diesen Mitteln zu, erhält der Bundesrat das Mandat, eine Erneuerung des bilateralen Forschungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU auszuhandeln. Damit könnte eine ununterbrochene Assoziierung der Schweiz gewährleistet werden. Die vom Bundesrat beantragten Mittel decken die mutmasslichen Pflichtbeiträge (insgesamt CHF 5'423 Mio.) einer vollumfänglichen Beteiligung der Schweiz als assoziierter Staat an den vier erwähnten Programmen ab. Auch ist eine Reserve für allfällig höher ausfallende Pflichtbeiträge vorgesehen (CHF 614 Mio.). Ausserdem enthält der Antrag die Finanzierung nationaler Begleitmassnahmen (CHF 117 Mio.).
Zurzeit sind die Teilnahmebedingungen für Nicht-EU-Mitgliedstaaten wie die Schweiz am Horizon-Paket noch nicht geklärt. Der Bundesrat strebt eine vollumfängliche Beteiligung am gesamten Horizon-Paket als assoziierter Staat an. Offizielle Verhandlungen mit der EU über ein Beteiligungsabkommen können aber erst aufgenommen werden, wenn auf Seite EU die nötigen Rechtsgrundlagen verabschiedet sind. Ziel des Bundesrates ist, dass sich Forschende in der Schweiz bereits an den ersten Ausschreibungen von «Horizon Europe» und den damit verbundenen Initiativen beteiligen können. Sollte eine Vollassoziierung an das Horizon-Paket nicht oder vorübergehend nicht möglich sein, können die Mittel, nötigenfalls während der gesamten Laufzeit des Pakets, für die projektweise Finanzierung von Schweizer Partnern durch den Bund benutzt werden. Damit will der Bundesrat den inländischen Forschungs- und Innovationsakteuren möglichst analoge Bedingungen wie bei einer Assoziierung bieten.

Das Horizon-Paket 2021–2027 stand in der Herbstsession 2020 auf dem Programm des Ständerates. Die kleine Kammer befasste sich als Erstrat mit diesem Geschäft im Bereich der Forschung, das ein finanzielles Volumen von CHF 6'154 Mio. umfasst. Nach dem unbestrittenen Eintreten befasste sich der Ständerat mit einem Antrag von Thomas Minder (parteilos, SH), der das Geschäft an die Kommission zurückweisen wollte. Minder argumentierte, dass die Finanzierungsbotschaft für Horizon 2021–2027 aus mehreren taktischen Gründen nicht bereits in dieser Herbstsession verabschiedet werden sollte. So sei beispielsweise noch nicht klar, bei welchen Pfeilern des Horizon-Pakets die Schweiz überhaupt teilnehmen dürfe. Die Schweiz laufe auch generell Gefahr, dass sie bei Differenzen mit der EU erneut zeitweise von Horizon ausgeschlossen werde. Die Mehrheit des Ständerates teilte diese Bedenken jedoch nicht; der Rückweisungsantrag Minder wurde mit 34 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen klar abgelehnt. Danach beriet der Ständerat noch über den Minderheitsantrag Stark (svp, TG) betreffend die Höhe der Reserve für allfällig höher ausfallende Pflichtbeiträge. Dieser Antrag wurde knapp abgelehnt (23 zu 19 Stimmen). In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 37 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen deutlich angenommen.

Die grosse Kammer beugte sich in der Wintersession 2020 über das Horizon-Paket 2021–2027. Mehrere Rednerinnen und Redner betonten dabei die Wichtigkeit der Erneuerung dieses Forschungsabkommens mit der EU. Nur so könne die Schweiz bei der Forschung auf Niveau «Champions League» mitspielen, argumentierte Christian Wasserfallen (fdp, BE). Die Finanzierungsbotschaft wurde aber nicht von allen Parteien vollständig unterstützt. Während eine Minderheit um Diana Gutjahr (svp, TG) die Vorlage an den Bundesrat zurückweisen wollte, um ein alternatives, nationales Programm ausarbeiten zu lassen, wollte eine weitere Minderheit Keller (svp, NW) die vom Bundesrat budgetierte Reserve von CHF 614 Mio. auf CHF 466 Mio. reduzieren. Beide Anträge wurden abgelehnt. Ebenfalls keine Mehrheit fanden zwei Anträge von links-grüner Seite, welche die Verpflichtungen für das Euroatom-Programm auf Ende 2025 befristen wollten. Zu reden gaben des Weiteren insbesondere folgende zwei Punkte: Im Horizon-Programm 2021–2027 wird der Finanzierungsmechanismus geändert. Neu zahlt jeder Staat so viel ins Programm ein, wie wieder an die Forscherinnen und Forscher ausbezahlt wird (pay as you go Prinzip). Es ist also nicht mehr möglich, mehr Mittel zu beziehen als einzubezahlen. Diese Neuerung sei gemäss Claudia Friedl (sp, SG) in der Kommission bedauert worden, könne aber nicht rückgängig gemacht werden. Zudem habe die EU generell mehr Geld für das Programm budgetiert als in der vergangenen Periode, weshalb auch die Schweiz einen höheren Betrag aufwenden müsse. Der zweite Punkt betraf die generellen Beziehungen der Schweiz zur EU. Christian Wasserfallen und auch Forschungsminister Parmelin betonten im Rat, dass die Assoziierung an das Horizon-Paket nichts mit dem Rahmenabkommen zu tun habe. Für Angelika Kalt, Direktorin des SNF, war die Sache allerdings nicht so klar. Gemäss Kalt wäre es möglich, dass die EU die Verabschiedung des Rahmenabkommens voraussetzt, damit die Schweiz an Horizon teilnehmen könne.
In der Schlussabstimmung sprach sich der Nationalrat deutlich für die Zustimmung zum Horizon-Paket respektive zum Start der Verhandlungen des Bundesrates mit der EU aus. 138 Personen stimmten dafür, 49 Mitglieder der SVP stimmten dagegen, eine Person enthielt sich der Stimme (ebenfalls SVP).

Roadmap für die internationale Zusammenarbeit und Mobilität nach Erasmus plus

Ein im Sommer 2020 eingereichtes Postulat der WBK-NR forderte eine Auslegeordnung bezüglich einer möglichen Schweizer Assoziierung an internationale Programme im Bereich der internationalen Zusammenarbeit und Mobilität für die Zeit nach Ende des Programms Erasmus+. Der Bundesrat erklärte sich bereit, einen solchen Bericht im ersten Halbjahr 2021 zu veröffentlichen. Er sei gegenwärtig ohnehin daran, die Zweckmässigkeit einer Assoziierung an das zukünftige EU-Bildungsprogramm Erasmus 2021-2027 zu prüfen. Der Nationalrat nahm das Postulat in der Herbstsession 2020 stillschweigend an.

Wiederassoziierung an «Horizon Europe»

Das SBFI informierte Ende Juni 2021, dass die Europäische Kommission die Projekteingaben für das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation «Horizon Europe 2021-2027» eröffnet habe. Da die Schweiz und die EU noch keine Verhandlungen über eine Assoziierung der Schweiz begonnen haben, könnten Forschende in der Schweiz zwar ebenfalls – wenn auch nur in beschränktem Ausmass – an den Ausschreibungen teilnehmen, sie erhielten jedoch als Partizipierende aus einem Drittstaat in der Regel keine Finanzierung seitens der Kommission. Der Bundesrat strebe die Assoziierung als Vollmitglied an; solange diese jedoch noch nicht stehe, werde die Finanzierung der entsprechenden Projekte durch das SBFI erfolgen. Die entsprechende Finanzierung im Umfang von CHF 6.15 Mrd. war 2020 seitens der beiden Räte gutgeheissen worden. Das SBFI schloss seine Medienmitteilung mit dem Hinweis darauf, dass die Schweiz wohl in der nächsten Zeit von der Europäischen Kommission informiert werde, wie diese hinsichtlich einer allfälligen Assoziierung der Schweiz vorgehen wolle.
Die Medien zeigten sich im Gegensatz zum SBFI jedoch überzeugt, dass die EU nicht so bald auf den Schweizer Wunsch nach einer Assoziierung eingehen werde. Die Schweiz sei derzeit sogar schlechter gestellt als Länder wie die Türkei, mit denen aktuell Verhandlungen laufen oder kurz bevorstehen. Zurückzuführen sei diese missliche Lage auf den Abbruch der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen sowie auf die Zurückhaltung in Sachen Kohäsionsmilliarde für ausgewählte EU-Staaten. Die Aargauer Zeitung befürchtete gar, dass die Deblockierung der Kohäsionsmilliarde eventuell nicht reichen werde, um die EU-Kommission zu einem Verhandlungsbeginn betreffend Horizon Europe zu bewegen. Die Medien zitierten auch mehrere Stimmen aus der Forschungslandschaft der Schweiz, die sich besorgt über den derzeitigen Status der Schweiz äusserten. So befürchtete Jean-Luc Barras, Abteilungsleiter institutionelle Beziehungen beim SNF, eine «Erosion der wissenschaftlichen Forschung in der Schweiz», währenddem Yves Flückiger, Präsident von swissuniversities, die Forschenden in der Schweiz aufgrund dieser Situation als «groggy», also als angeschlagen oder wackelig, bezeichnete.

Mitte Juli 2021 gab das SBFI bekannt, dass die Schweiz beim EU-Forschungsrahmenprogramm «Horizon Europe» für die Jahre 2021 bis 2027 bis auf Weiteres als nicht-assoziierter Drittstaat behandelt wird, wie die Europäische Kommission in einem Brief mitgeteilt habe. Dies habe zur Folge, dass Schweizer Forschende nur in beschränktem Ausmass an den Ausschreibungen des Programms partizipieren können. Dort, wo dies weiterhin möglich sei, werde die Finanzierung der Projektkosten vom SBFI übernommen. Die Teilnahme an einigen renommierten Einzelprojekten, wie etwa an denjenigen des European Research Council, sei aber grundsätzlich nicht mehr möglich. Das SBFI liess zudem verlauten, dass der Bundesrat weiterhin eine Assoziierung an Horizon Europe anstrebe, wofür die Europäische Kommission jedoch gewisse Bedingungen genannt habe, namentlich die Auszahlung der zweiten sogenannten Kohäsionsmilliarde.
Die Medien schätzten diesen Ausschluss der Schweiz als schweren Schlag für die Schweizer Forschungslandschaft ein. Die NZZ mutmasste, dass dieser Entschluss der EU dem Abbruch der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen geschuldet sei. Als Konsequenz leide nun der Forschungsplatz Schweiz, da es für diesen nur noch eine eingeschränkte internationale Kooperationsfähigkeit gebe und den Forschenden der Verlust wichtiger wissenschaftlicher Netzwerke drohe. ETH-Ratspräsident Michael Hengartner nannte diese Nicht-Assoziierung gar einen «Kollateralschaden». Er wies darauf hin, dass der Zugang zum Horizon-Programm für die Innovationskraft des gesamten Schweizer Forschungsplatzes von grossem Wert sei. Mit der jetzigen Situation gebe es auch ein gewisses Risiko, dass insbesondere Nachwuchsforschende die Schweiz verlassen könnten, um an einer Institution in der EU zu arbeiten. Der Regierungsrat des Kantons Zürich schätzte die Lage gemäss Tages-Anzeiger ähnlich ein und sprach von einem «Reputationsverlust für Schweizer Hochschulen». Mittelfristig sehe der Regierungsrat daher keine Alternative zu einer Assoziierung der Schweiz an Horizon.

Der Bundesrat reagierte im September 2021 auf den Beschluss der EU-Kommission, die Schweiz beim EU-Forschungsprogramm «Horizon Europe » als nicht-assoziierten Drittstaat zu behandeln, indem er beschloss, den SNF mit der Durchführung von Übergangsmassnahmen zu beauftragen. Diese sollen in Kraft bleiben, bis die weiterhin angestrebte Assoziierung der Schweiz in die Wege geleitet werden könne. Die Übergangslösungen für die Ausschreibungen von Horizon Europe – wie etwa den «Starting Grants» des Europäischen Forschungsrates – sollen sich an den europäischen Ausschreibungen orientieren, unterliegen aber anderen Fristen für die Projekteingaben. Das WBF werde darüber hinaus bei der Innosuisse, bei der Europäischen Weltraumorganisation ESA und weiteren Akteuren zusätzliche Übergangsmassnahmen einleiten. Alle diese Übergangsmassnahmen sollen den Räten mit einer Nachmeldung zum Voranschlag 2022 in der Wintersession 2021 unterbreitet werden.

Rund einen Monat später informierte der Bundesrat in einer weiteren Medienmitteilung, dass er die notwendigen Kreditverschiebungen für die bereits im Jahr 2020 gutgeheissene Direktfinanzierung der Schweizer Projektpartner in die Wege geleitet habe. Daher könne nun die Finanzierung von Schweizer Projektteilnehmenden am Horizon-Paket 2021–2027 im Umfang von ca. CHF 400 Mio. für das Jahr 2021 direkt durch das SBFI erfolgen. Darüber hinaus habe der Bundesrat das WBF und das EFD beauftragt, «allfällige Ergänzungs- und Ersatzmassnahmen zur Stärkung des Schweizer Forschungs- und Innovationsstandorts zu prüfen».

Anfang März 2022 gab der Bundesrat bekannt, dass er das revidierte Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation FIFG gestaffelt in Kraft setzen werde. Bereits auf den 15.4.2022 wolle die Regierung die Bestimmungen zur Unterstützung von KMU und Start-ups, die aktuell nicht vom Förderinstrument «Accelerator» des European Innovation Council profitieren können, in Kraft setzen. Diese Bestimmungen waren vom Parlament in das FIFG aufgenommen worden, da den Schweizer KMUs und Start-Ups aufgrund der Nicht-Assoziierung an Horizon Europe die Mitwirkung an diesem Förderinstrument verwehrt geblieben war. Der Bundesrat gab auch bekannt, dass er die entsprechenden «finanziellen Mittel für Übergangsmassnahmen der Innosuisse zu den Ausschreibungen des «EIC Accelerator» 2022 zuhanden des Parlaments verabschiedet» habe. Die übrigen Bestimmungen des revidierten FIFG sollen am 1. Januar 2023 ihre Gültigkeit erlangen.

Da sich Schweizer Akteurinnen und Akteure aus Forschung und Innovation aufgrund der Nicht-Assoziierung an Horizon Europe zwar an rund zwei Dritteln der Ausschreibungen dieses Rahmenprogramms beteiligen können, in der Regel aber keine Finanzierung seitens EU dafür erhalten, verabschiedete der Bundesrat im Mai 2022 weitere Übergangsmassnahmen für das Jahr 2022. Im Rahmen dieser Massnahmen fliessen finanzielle Mittel, die als Pflichtbeitrag an die EU für die Teilnahme an Horizon Europe eingeplant waren, direkt an Schweizer Projektbeteiligte. Bezüglich der Einzelstipendien, für die sich Forscherinnen und Forscher von Schweizer Institutionen derzeit aus demselben Grund nicht bewerben können, beschloss der Bundesrat Förderangebote beim SNF und bei Innosuisse einzurichten. Übergangsmassnahmen wurden auch für die Bereiche Hochleistungsrechnen, Quantenforschung und Raumfahrt beschlossen. Diese Massnahmen werden über das SBFI und die Europäische Weltraumorganisation (ESA) abgewickelt. Ferner beabsichtigte der Bundesrat die internationale Ausrichtung des Schweizer Forschungs- und Innovationsbereichs mittels der Lancierung von bi- und multilateralen Kooperationen auszuweiten; so werde demnächst eine nationale Quanteninitiative lanciert und im Bereich der Raumfahrt strebte die Schweiz eine Kooperationsvereinbarung zur Gründung eines gemeinsamen Kompetenzzentrums mit der ESA an. Diese wurde im Mai 2022 abgeschlossen.
Insgesamt werden sich die Kosten für diese Massnahmen für die Jahre 2021 und 2022 auf über CHF 1.2 Mrd. belaufen.
Wie die Medien berichteten, werde der Bundesrat im Jahr 2023 darüber entscheiden, ob eine Assoziierung an die Programmperiode 2021-27 von Horizon Europe überhaupt noch Sinn mache. Wie Staatssekretärin Martina Hirayama anlässlich eines Mediengesprächs im Mai 2022 betonte, sei eine Assoziierung logischerweise mit der Zeit immer weniger angezeigt, da die grossen Ausschreibungen bereits vergeben und die entscheidenden Projekte lanciert seien.

Im April und Mai 2023 verkündete der Bundesrat neue Übergangsmassnahmen im Zusammenhang mit der Nicht-Assoziierung der Schweiz am EU-Forschungsprogramm Horizon Europe:
2022 hatte Innosuisse als Übergangsmassnahme eine Ausschreibung für das Förderprogramm «Swiss Accelerator » eröffnet. Mit diesem sollen innovative KMU und Start-ups nach dem Markteintritt unterstützt werden. Im April 2023 gab Innosuisse die 53 ausgewählten Projekte bekannt, die mit insgesamt CHF 112 Mio. unterstützt werden. Darunter befinden sich viele Projekte auf dem Gebiet der Life Sciences.
Ende Mai 2023 beschloss der Bundesrat zudem Übergangsmassnahmen in der Höhe von CHF 625 Mio. für die Ausschreibungen 2023 des Horizon-Pakets, welches Horizon Europe, das Euratom-Programm, ITER und das Digital Europe-Programm umfasst. Die entsprechenden Mittel hatte das Parlament bereits Ende 2020 gutgeheissen. Wie sich der Medienmitteilung entnehmen liess, werde wie in den vergangenen zwei Jahren auch bei den Übergangsmassnahmen 2023 zwischen zugänglichen Verbundprojekten, bei denen die Schweizer Projektpartner direkt vom SBFI finanziert werden, und nicht zugänglichen Programmteilen unterschieden. Bei den für die Schweiz nicht zugänglichen Programmteilen handle es sich um Einzelförderungsinstrumente wie etwa die Ausschreibungen des Europäischen Forschungsrates und die Einzelprojekte der Marie Skłodowska-Curie-Aktionen. Die Schweiz sei zudem nicht zu Projekten zugelassen, die in von der EU als strategisch wichtig erachteten Bereichen Quantum, Raumfahrt und Hochleistungsrechnen angesiedelt sind. Für diese Instrumente werde die Finanzierung durch den SNF, Innosuisse, die Europäische Weltraumorganisation sowie durch weitere Institutionen erfolgen.

Im April 2024 gab der Bundesrat bekannt, die Schweizer Forschenden auch weiterhin mit Übergangsmassnahmen für die Ausschreibungen 2024 des Horizon-Pakets 2021–2027 zu unterstützen. Auch nach der offiziellen Aufnahme von Verhandlungen mit der EU über ein neues Vertragswerk (auch Paketansatz oder Bilaterale III genannt) galt die Schweiz im Frühling 2024 weiterhin als nicht-assoziiertes Drittland. Dadurch standen den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Schweizer Forschungsinstitutionen lediglich die Teilnahme an rund zwei Dritteln des Horizon-Programms offen. Für diesen Teil des Programms sprach der Bundesrat nun CHF 600 Mio., mit welchen die Schweizer Forschenden direkt vom SBFI finanziert werden sollen, da sie nicht von der Finanzierung über die EU profitieren können. Weitere CHF 50 Mio. sollen den Forschenden im Rahmen von nationalen Übergangsmassnahmen für die nicht zugänglichen Programmteile, wie etwa die bekannten Starting Grants des Europäischen Forschungsrats, zukommen. Weitere Zusatzmittel wurden für die Bereiche Raumfahrt und Cybersecurity vorgesehen. Die insgesamt maximal CHF 650 Mio. für die Ausschreibungen 2024 werden aus dem bereits im Jahr 2020 beschlossenen Horizon-Paket 2021–2027 entnommen.

Finanzierungsbotschaft für die Schweizer Teilnahme an Erasmus plus (Mo. 21.3975)

Die APK-NR reichte im August 2021 eine Motion ein, welche verlangte, dass der Bundesrat bis zur Wintersession 2021 eine Finanzierungsbotschaft für die Schweizer Teilnahme am EU-Austauschprogramm Erasmus plus vorlegen soll. Die Kommission war der Ansicht, dass sich der Bundesrat bislang zu wenig für eine Schweizer Assoziierung an dieses Programm eingesetzt habe, obwohl er sich bereits für eine Teilnahme ausgesprochen hatte – beispielsweise im Rahmen der im Jahr 2017 überwiesenen Motion der WBK-SR mit dem Titel «Vollassoziierung an Erasmus plus ab 2021». Eine Kommissionsminderheit Köppel (svp, ZH) beantragte die Ablehnung der Motion.
Der Bundesrat schloss sich dem Antrag der Minderheit an. Er strebe zwar weiterhin die Teilnahme der Schweiz an dem Austauschprogramm an, jedoch seien davor noch einige Punkte zu klären. Zum einen betrachte die EU eine Assoziierung im Rahmen der Gesamtbeziehungen Schweiz-EU und sei bisher noch nicht bereit gewesen, mit der Schweiz exploratorische Gespräche über die wichtigsten Eckpunkte einer Assoziierung zu beginnen. Zum anderen sei die Deblockierung des Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Staaten eine Grundbedingung der EU für eine Assoziierung an Erasmus plus. Vor diesem Hintergrund sei es nicht realistisch, innert weniger Monate eine Finanzierungsbotschaft zu erarbeiten, zumal auch die Höhe der finanziellen Beteiligung noch nicht geklärt sei.
Der Nationalrat beschäftigte sich in der Herbstsession 2021 mit dem Vorstoss, wobei Nicolas Walder (gp, GE) und Christa Markwalder (fdp, BE) die Motion präsentierten. Walder wies darauf hin, dass sich auch das Parlament schon mehrmals für eine Assoziierung ausgesprochen habe und es deshalb wirklich an der Zeit sei, dass der Bundesrat eine Botschaft vorlege. Das bundesrätliche Argument, dass die finanziellen Bedingungen noch nicht geklärt seien, liess Walder nicht gelten. Die Höhe der Schweizer Beteiligung könne anhand der Berechnungen, welche für die EWR-Staaten bereits vorgenommen worden seien, eruiert werden. Christa Markwalder ergänzte, dass die europäischen Mobilitätsprogramme «für die Erweiterung des Erfahrungshorizonts der jungen Generationen zentral» seien. Die bilateral getroffenen Hochschulvereinbarungen vermöchten diese Austauschprogramme nicht zu ersetzen, schloss Markwalder. Franz Grüter (svp, LU), welcher die Minderheit Köppel vertrat, sah dies anders. Für ihn stand ausser Frage, dass die bestehenden Alternativprogramme der Schweizer Hochschulen von grosser Qualität seien. Zudem seien diese Alternativen auf weltweiten Austausch ausgerichtet; dies sei sehr wichtig, da sich viele renommierte Hochschulen ausserhalb Europas befänden. Erasmus plus hingegen sei teuer, unflexibel und bürokratisch. Hinzu komme der Fakt, dass die EU – wie vom Bundesrat erläutert – selber noch gar keinen Willen gezeigt habe, der Schweiz eine Assoziierung anzubieten. Diese Worte vermochten jedoch nicht über die SVP-Fraktion hinaus zu mobilisieren. Der Nationalrat nahm die Motion mit 131 zu 48 Stimmen deutlich an.

Der Ständerat befasste sich in der Wintersession 2021 mit der Forderung nach einer Finanzierungsbotschaft für die Schweizer Teilnahme am EU-Austauschprogramm Erasmus plus. Brigitte Häberli-Koller (mitte, TG) erläuterte im Namen der WBK-SR, dass diese Sympathien für das Anliegen habe, jedoch mehrheitlich beantrage, die Motion abzulehnen, da die geforderte Präsentation einer solchen Botschaft bis Ende Wintersession 2021 nicht umsetzbar sei. Zudem liege seitens der EU noch kein Verhandlungsmandat vor. Carlo Sommaruga (sp, GE), der einen Minderheitsantrag auf Annahme der Motion gestellt hatte, sowie Maya Graf (gp, BL) waren anderer Meinung. Sie verwiesen auf die Relevanz dieses Austauschprogramms für junge Erwachsene und erinnerten daran, dass sich die Räte bereits für die Vollassoziierung der Schweiz ausgesprochen hatten. Es liege am fehlenden Respekt gegenüber dem Entscheid des Parlaments und am Mangel an politischem Willen seitens des Bundesrates, dass dieser in diesem Dossier nicht vorangehe. Anders sei es nicht zu erklären, dass er beispielsweise für das EU-Forschungsprogramm Horizon Europe bereits im Mai 2020 eine Finanzierungsbotschaft vorgelegt habe, obwohl dort vonseiten der EU auch kein Verhandlungsmandat vorgelegen habe.
Nachdem Bildungsminister Parmelin noch einmal dargelegt hatte, weshalb es dem Bundesrat derzeit nicht möglich sei, die geforderte Botschaft vorzulegen, lehnte die kleine Kammer die Motion mit 23 zu 14 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.

Drei Standesinitiativen zum Forschungsprogramm Horizon Europe (Kt. Iv. GE 21.320; Kt. Iv. BL 21.327; Kt. Iv. BS 21.328) & Horizon-Fonds-Gesetz

Die Kantone Genf, Basel-Landschaft sowie Basel-Stadt reichten im Herbst 2021 je eine Standesinitiative ein (Kt. Iv. GE 21.320; Kt. Iv. BL 21.327; Kt. Iv. BS 21.328), die alle die rasche Assoziierung der Schweiz an das EU-Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe verlangten. In den Begründungen wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass die Assoziierung an Horizon Europe für die Forschungslandschaft Schweiz eminent wichtig sei und ein Ausschluss die Mobilität, die Zusammenarbeit und den Wissenstransfer verhindere und zu einer verminderten Forschungseffizienz führe. So werde die Schweiz von den Entscheiden zu den Programmschwerpunkten ausgeschlossen und könne die Themenwahl nicht mehr mitbestimmen. Längerfristig werde es durch diese Situation schwierig, Schweizer Forschende sowie Talente aus dem Ausland in der Schweiz zu halten. Daneben wurde auch auf die Relevanz des Programms für Schweizer KMU hingewiesen. Auch hier drohe eine Abwanderung in die EU, insbesondere von wissensintensiven Unternehmungen.
Die WBK-SR befasste sich Anfang Februar 2022 mit dem Themenschwerpunkt Horizon Europe und diskutierte in diesem Rahmen auch die drei Standesinitiativen. Die Kommission beschloss, den Standesinitiativen der beiden Basel Folge zu geben; die Behandlung der Standesinitiative aus Genf hingegen, welche darüber hinaus die rasche Freigabe des zweiten Kohäsionsbeitrages forderte, wurde sistiert. Die Kommission sprach sich darüber hinaus dafür aus, einen Nachtragskredit für die Finanzierung der Übergangsmassnahmen zu sprechen sowie eine Finanzierungsbotschaft für die Ergänzungsmassnahmen vorzulegen.

Die WBK-NR folgte im April 2022 ihrer Schwesterkommission und gab zwei Standesinitiativen aus Basel-Landschaft und Basel-Stadt betreffend die rasche Assoziierung der Schweiz an das EU-Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe Folge.

Im Herbst 2022 befasste sich die WBK-SR im Rahmen mehrerer Sitzungen mit zwei Standesinitiativen zur Assoziierung der Schweiz an das EU-Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe (Kt.Iv. 21.327 und Kt.Iv. 21.328).
In ihrer ersten Sitzung Ende August 2022 kam die Kommission aufgrund eines Gesprächs mit SBFI-Direktorin Martina Hirayama zum Schluss, dass diese angestrebte Assoziierung in naher Zukunft nicht realistisch sei und aufgrund der voranschreitenden Zeit – viele Forschungsprojekte des Rahmenprogramms sind bereits gestartet – auch immer weniger attraktiv werde. Die Kommission beschloss daher mit 10 zu 1 Stimmen (bei 1 Enthaltung), stattdessen in Umsetzung der beiden Standesinitiativen gesetzliche und finanzielle Grundlagen zur Stabilisierung des Forschungsstandorts Schweiz zu erarbeiten. Konkret solle die Bundesverwaltung einen Gesetzesentwurf für die Schaffung eines bis 2027 befristeten Fonds ausarbeiten, mit welchem die internationale Forschungszusammenarbeit und die Förderung der wissenschaftlichen Exzellenz der Schweizer Forschung finanziert werden.
An ihrer zweiten Sitzung im Oktober 2022 beschloss die WBK-SR mit einem Stimmenverhältnis von 12 zu 1, den von der Bundesverwaltung zwischenzeitlich ausgearbeiteten Vorentwurf zur Umsetzung der beiden Standesinitiativen in die Vernehmlassung zu schicken. Aus verfahrenstechnischen Gründen entschied die Kommission ausserdem, der ähnlich gelagerten und bislang sistierten Standesinitiative des Kantons Genf (Kt.Iv. 21.320) keine Folge zu geben.
Im Rahmen ihrer Sitzung vom 4. November 2022 lancierte die Kommission sodann die Vernehmlassung. Gemäss den Vernehmlassungsunterlagen sollen mit dem sogenannten Horizon-Fonds-Gesetz nicht zusätzliche Mittel gesprochen, sondern die bereits gesprochenen Gelder für die Schweizer Forschung gesichert werden. Auch ist vorgesehen, dass allfällige Kreditreste im Fonds verbleiben. Das Gesetz soll dringlich erklärt werden und beim Abschluss eines Abkommens mit der EU oder spätestens Ende 2027 auslaufen.

Die Standesinitiative Genf (Kt.Iv. 21.320) mit dem Titel «Für eine rasche Assoziierung der Schweiz an das Programm Horizon Europe» wurde in der Wintersession 2022 im Ständerat behandelt. Die Initiative verlangte, dass die Schweiz den zweiten Kohäsionsbeitrag an ausgewählte EU-Staaten so rasch wie möglich freigibt, damit die Beziehungen zur EU stabilisiert werden könnten und die Schweiz rasch dem Forschungsabkommen Horizon Europe beitreten könne. Die vorberatende WBK-SR beantragte mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, dem vorliegenden Kantonsbegehren keine Folge zu geben. Wie Kommissionssprecher Benedikt Würth (mitte, SG) ausführte, sprachen für die Kommission insbesondere drei Gründe gegen die Initiative: Erstens liege die Kompetenz für Verhandlungen der Schweiz mit der EU in den Händen des Bundesrates, zweitens sei der zweite Kohäsionsbeitrag unterdessen von beiden Räten genehmigt worden. Drittens sei mit der Zustimmung zu den beiden Standesinitiativen Basel-Stadt (Kt.Iv. 21.328) und Basel-Land (Kt.Iv. 21.327) und mit deren initiierten Umsetzung das «innenpolitisch Mögliche nun aufgegleist». Anschliessend gab die kleine Kammer der Standesinitiative Genf stillschweigend keine Folge.

Im Rahmen der Umsetzung zweier Standesinitiativen beider Basel (Kt.Iv. BL 21.327 und Kt.Iv. BS 21.328) eröffnete die WBK-SR im November 2022 die Vernehmlassung für ein Horizon-Fonds-Gesetz. Der dadurch zu schaffende zeitlich befristete Fonds soll die finanziellen Mittel zugunsten von Schweizer Forschungsstätten in der laufenden Horizon-Programmperiode 2021–2027 besser absichern und die Nachteile infolge der Nichtassoziierung der Schweiz an die EU-Forschungsprogramme (Horizon Europe, Euratom-Programm, ITER und Digital Europe Programme) zumindest teilweise kompensieren. Die Standesinitiativen forderten zwar eine Teilnahme der Schweiz bei Horizon, wegen des blockierten Assoziierungsverfahrens habe die Kommission mit der Fondsschaffung jedoch eine «pragmatische und verfahrenseffiziente Vorgehensweise» als Übergangslösung gewählt, erklärte die WBK-SR im erläuternden Bericht. In den Fonds sollen diejenigen finanziellen Mittel fliessen, die im jeweiligen Jahr im Voranschlag für den Pflichtbeitrag der Schweiz an das EU-Programm eingestellt worden wären. Über die verwendeten Mittel soll zudem im Sinne der Motion 22.3876 transparent kommuniziert werden. Das Gesetz soll gemäss Vorentwurf mit einer Dringlichkeitsklausel versehen werden.

In der Vernehmlassung, die bis Mitte Februar 2023 dauerte, gingen rund 66 Stellungnahmen ein. Unter anderem äusserten sich alle 26 Kantone, 13 politische Parteien sowie die KdK und die EDK. Der grundsätzliche Tenor sei dabei gemäss dem Ergebnisbericht positiv ausgefallen, 56 Vernehmlassungsteilnehmende hätten jedoch Anpassungsvorschläge oder Einwände geäussert. Begrüsst wurde generell, dass die WBK-SR aktiv etwas gegen die Nachteile infolge der Nicht-Assoziierung der Schweiz an Horizon Europe unternehmen möchte. Der Fonds könne die Nachteile als Übergangslösung teilweise kompensieren, eine Vollassoziierung der Schweiz gelte aber weiterhin als oberstes Ziel, so der generelle Tenor (SP, FDP, Mitte, GLP, EVP, travailsuisse, sgv, innosuisse, swissfaculty, VD, AG, BL, ZH, GE, NE, LU, SG, BE). Befürchtet wurde jedoch etwa, dass im Zuge der Fondsschaffung finanzielle Mittel aus anderen BFI-Bereichen gekürzt werden könnten. Einige Vernehmlassungsteilnehmende verlangten deshalb eine klare Trennung der verschiedenen Bildungs- und Forschungstöpfe. Unter den Kantonen äusserten etwa Zürich, Jura, Schwyz, Solothurn und Thurgau sowie die EDK solche Bedenken. Sie forderten deshalb etwa eine stabile Finanzierung der Berufsbildung, welche über keine gebundenen Mittel verfüge und der andernfalls Kürzungen drohten. Die SP kritisierte, dass der Fonds und dessen Bestimmungen die kompetitive Forschungsförderung weiter anheizten, und forderte deshalb eine Regelung, wonach die Gelder an Forschende aller Disziplinen und Stufen gesprochen werden. Die Mitte und die GLP erachteten die Schaffung des Fonds als geeignet und waren der Ansicht, dass damit die bereits für Horizon Europe beschlossenen und reservierten finanziellen Mittel direkt in den Fonds und damit an die Forschungsprojekte fliessen könnten. Die GLP und die Grünen waren entgegen der Meinung der SP auch davon überzeugt, dass der kompetitive Weg sinnvoll sei und die Mittel komplementär zu bestehenden Fördermassnahmen eingesetzt werden könnten. Die Grünen verlangten überdies, dass nicht verwendete Mittel weiterhin der Forschung zur Verfügung stünden und nicht zurück in den Bundeshaushalt fliessen. Eine Teilnahme der Schweiz bei Euratom erachtete die Partei jedoch als fraglich.

Generell abgelehnt oder stark kritisiert wurde das Gesetz von FDP, SVP und Economiesuisse. Für die FDP habe eine Vollassoziierung zwar weiterhin oberste Priorität, die Fondslösung lehnte die Partei jedoch ab, da sie die Handlungsfreiheit des Parlaments aufgrund der gebundenen Mittel einschränke. Stattdessen solle die Finanzierung lieber über die BFI-Debatten erfolgen. Auch die SVP und Economiesuisse waren der Ansicht, die bestehenden Ersatzmassnahmen seien besser geeignet, um den Schweizer Forschungsplatz zu unterstützen, und erachteten das neue Gesetz als unnötige Bürokratie. Die SVP kritisierte zudem, wie etwa der Kanton Freiburg, dass die Vorlage das Anliegen der beiden Standesinitiative nicht umsetze, da diese eine Beteiligung der Schweiz bei Horizon forderten. Sie teilte damit die Meinung einer Kommissionsminderheit Stark (svp, TG), die sich für Nichteintreten auf die Vorlage einsetzte. Weitere Präzisierungs- und Anpassungsvorschläge betrafen Bestimmungen zur Auflösung des Fonds, zur Geltungsdauer des Gesetzes und zur Anhörung im Rahmen der Prioritätenordnung durch das WBF. Bei Letzterer ging es vorwiegend darum, dass BFI-Akteure bei der Erarbeitung der Projektrangfolge für die Verwendung der aus dem Fonds entnommenen Mittel miteinbezogen werden.

Ende März 2023 entschied die WBK-SR einstimmig, die beiden Standesinitiativen der Kantone Basel-Landschaft (Kt. Iv. 21.327) und Basel-Stadt (Kt. Iv. 21.328) betreffend Massnahmen für eine Vollassoziierung der Schweiz an Horizon Europe vorerst zu sistieren. Die Kommission nahm dazu die Ergebnisse der Vernehmlassung zu ihrem Vorentwurf zum Horizon-Fonds-Gesetz zur Kenntnis, welchen sie im Rahmen dieser beiden Standesinitiativen ausgearbeitet hatte.

Im Januar 2024 beantragte die WBK-NR mit 17 zu 8 Stimmen, der Standesinitiative Genf (21.320) keine Folge zu geben. Die beiden darin aufgeführten Forderungen – die Auszahlung der zweiten Kohäsionsmilliarde und der Zugang zum Programm Horizon Europe – seien bereits erfolgt respektive durch den kürzlich verabschiedeten Verhandlungsmandatsentwurf mit der EU auf gutem Wege.

Bundesrat strebt Teilnahme an Copernicus an

Der Bundesrat gab im Februar 2022 bekannt, dass er eine Teilnahme am EU-Programm «Copernicus» anstrebt, wie es auch in einer Motion von Marco Romano (mitte, TI) gefordert worden war. Der Bundesrat beauftragte zu diesem Zweck das UVEK, in Zusammenarbeit mit dem VBS, dem EDA und dem WBF technische Gespräche mit der EU aufzunehmen. Copernicus, das von der EU und der Europäischen Weltraumorganisation betrieben wird, diene der satellitengesteuerten Erdbeobachtung und liefere den teilnehmenden Staaten wichtige Geoinformationen. Mit dem Programm werde ausserdem die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie in Satelliten- und Datenverarbeitungstechnologien gestärkt. Mit der Assoziierung der Schweiz soll die Mitsprache sowie der freie Zugang zu den gewonnenen Daten gewährleistet werden und die Schweizer Industrie soll die Möglichkeit erhalten, an den Ausschreibungen von Copernicus zu partizipieren. Der Bundesrat schloss, dass die Schweiz nun ein Assoziierungsabkommen mit der EU aushandeln werde und es danach am Parlament sei, über die Vorlage zu beraten und zu entscheiden.

Beitritt der Schweiz zu sechs internationalen ERIC-Forschungsinfrastrukturnetzwerken und Änderung des FIFG

Der Bundesrat präsentierte Mitte April 2022 die Botschaft über den Beitritt zu sechs ERIC-Forschungsinfrastrukturnetzwerken und die damit einhergehende Änderung des FIFG. Diese Beitritte sollen es den Forschenden von Schweizer Hochschulen und Forschungsinstitutionen ermöglichen, gleichberechtigt an den Arbeiten dieser EU-Netzwerke teilzunehmen. Bislang habe die Schweiz in acht von insgesamt 22 ERIC-Netzwerken und -Forschungsinfrastrukturen lediglich einen Beobachterstatus inne. Zu folgenden sechs internationalen Gremien soll die Schweiz nun beitreten: Biobanking and Biomolecular Resources Research Infrastructure; Consortium of European Social Science Data Archives; Digital Research Infrastructure for the Arts and Humanities; European Clinical Research Infrastructure Network; European Plate Observing System; Integrated Carbon Observation System.
Der Bundesrat wies darauf hin, dass das Parlament mit dem Gutheissen der BFI-Botschaft 2021-2024 bereits die notwendigen Mittel für den Beitritt zu diesen Gremien gesprochen habe.
Um zukünftige weitere Beitritte zu den ERIC-Forschungsinfrastrukturnetzwerken einfacher zu gestalten, legte der Bundesrat im Übrigen einen Revisionsvorschlag für das FIFG vor. Mit dieser Änderung soll der Entscheid über solche Beitritte an die Regierung abgetreten werden.

Der Ständerat befasste sich in der Herbstsession 2022 mit dem vom Bundesrat beantragten Beitritt zu sechs ERIC-Forschungsinfrastrukturnetzwerken und der damit einhergehenden Änderung des FIFG. Wie Benedikt
Würth (mitte, SG) erläuterte, beantragte die WBK-SR einstimmig, der Vorlage zuzustimmen. Der Beitritt zu diesen Netzwerken ermögliche Schweizer Forschenden die Zusammenarbeit mit europäischen Partnern in Bereichen, die von grosser gesellschaftlicher Relevanz seien. Forschungsminister Parmelin ergänzte, dass der Beitritt zu diesen Forschungsinfrastrukturen die Nicht-Assoziation an Horizon Europe nicht kompensieren könne, die Mitgliedschaft jedoch einen wichtigen Schritt auf dem Weg hin zu einer verstärkten Verbindung und Integration in die europäische Forschungslandschaft darstelle. Die kleine Kammer genehmigte den Bundesbeschluss über den Beitritt der Schweiz zu den sechs Forschungsinfrastrukturnetzwerken sowie die Änderung des FIFG jeweils einstimmig.

Der Beitritt zu sechs ERIC-Forschungsinfrastrukturnetzwerken und die damit in Zusammenhang stehende Änderung des FIFG standen in der Wintersession 2022 auf dem Programm der grossen Kammer. WBK-NR-Sprecher Mustafa Atici (sp, BS) führte aus, dass das Ziel der ERIC-Netzwerke darin bestehe, das Niveau der europäischen Forschung anzuheben. Die Beteiligung an den ERIC vermöge zwar die Nicht-Assoziierung an Horizon Europe nicht wettzumachen, trage jedoch dazu bei, die Integration in den europäischen Forschungsraum voranzubringen. Atici ergänzte, dass die Mittel zur Zahlung der Jahresbeiträge für diese sechs Infrastrukturen bereits im Rahmen der BFI-Botschaft 2021-2024 bewilligt worden seien. Der einstimmigen Beurteilung der Kommission folgend, sprach sich der Nationalrat ebenfalls einstimmig für den Beitritt aus und stimmte der Änderung des FIFG zu.
In den Schlussabstimmungen wurden die beiden Vorlagen von den zwei Räten jeweils einstimmig gutgeheissen.

Dringliche Massnahmen zu Gunsten des Schweizer Forschungs-, Bildungs- und Innovationsstandorts (Mo. 22.3012)

Eine knappe Mehrheit der APK-NR forderte im Februar 2022 dringliche Massnahmen zu Gunsten des Schweizer BFI-Standorts. Die Kommission wollte den Bundesrat damit beauftragen, Verhandlungen mit der EU über eine spezifische Vereinbarung aufzunehmen, welche für eine umgehende Assoziierung der Schweiz als Drittland an die EU-Programme Horizon Europe, Digital Europe, ITER, Euratom sowie Erasmus+ sorgt. In dieser Vereinbarung sollen auch die Grundsätze für weitere Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU geregelt werden. Zudem soll dieser Weg vor einem Entscheid über Ergänzungs- und Ersatzmassnahmen eingeschlagen werden. Im Gegenzug soll der Bund eine einmalige Erhöhung des Schweizer Kohäsionsbeitrages vorsehen. Anlass für diese Motion war unter anderem eine gemeinsame Resolution von scienceindustries, dem ETH-Rat und von swissuniversities, welche auf die negativen Konsequenzen der fehlenden Assoziierung für den Schweizer Forschungs- und Innovationsplatz hinwies. Eine Minderheit der APK-NR um Elisabeth Schneider-Schneiter (mitte, BL) beantragte die Ablehnung der Motion. Auch der Bundesrat konnte sich nicht mit dem Vorstoss anfreunden. Zwar verfolge auch die Regierung das Ziel, die Assoziierung an die EU-Programme voranzutreiben; die Schweiz habe jedoch bis anhin schon alles Mögliche unternommen, um die entsprechenden Verhandlungen zu starten. Es fehle letztlich am Willen der EU, welche die Assoziierung der Schweiz an die EU-Rahmenprogramme im BFI-Bereich von den allgemeinen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU abhängig mache. Die Frage der Assoziierung solle daher vielmehr im Rahmen des strukturierten politischen Dialogs angesprochen werden.
In der Sommersession 2022 betonte Fabian Molina (sp, ZH) seitens der Kommissionsmehrheit, dass der Schweizer BFI-Bereich stark unter der Nicht-Assoziierung an die BFI-Rahmenprogramme der EU leide. Der Bundesrat habe im Februar 2022 seinen neuen Verhandlungsansatz für die künftigen Beziehungen Schweiz-EU vorgestellt. Der Schweizer BFI-Bereich könne aber nicht so lange warten, bis dieser Ansatz greife; die Vollassoziierung müsse rasch geschehen. Wenn im Jahr 2022 keine Lösung mehr gefunden würde, hätten «so gut wie alle Forschungsprojekte aufgrund der bestehenden Periodizität ohne Schweizer Beteiligung begonnen». Der Aussage von Fabian Molina entgegnete Minderheitensprecherin Elisabeth Schneider-Schneiter, dass die EU klargemacht habe, dass sie zuerst die offenen Fragen, beispielsweise bezüglich der dynamischen Rechtsübernahme oder der Rolle des EuGH geklärt haben wolle, bevor über weitere Abkommen gesprochen werde. Es sei nun am Bundesrat, diese Fragen mit der EU zu klären, seitens des Parlaments seien bereits genügend Ideen und Anträge vorgelegt worden. Auch Aussenminister Ignazio Cassis beantragte die Ablehnung der Motion. Schon fast verzweifelt äusserte er die rhetorische Frage, wie mit jemandem verhandelt werden könne, der nicht verhandeln wolle. Das Parlament könne so viele Motionen annehmen, wie es wolle, in der Realität wolle die EU aber momentan keinen Schritt auf die Schweiz zugehen.
In der anschliessenden Abstimmung kam es zu einer Pattsituation. Mit Stichentscheid der Ratspräsidentin Irène Kälin (gp, AG) wurde die Motion sodann mit 93 zu 92 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen. Zustimmung erhielt die Motion von der SP-, der Grünen- und der GLP-Fraktionen sowie von einzelnen Mitgliedern der Mitte- und der FDP.Liberalen-Fraktionen.

Die Motion würde «Erwartungen schür[en], die nicht erfüllt werden können», begründete die APK-SR ihre ablehnende Position gegenüber eines Vorstosses ihrer Schwesterkommission für dringliche Massnahmen zugunsten des Schweizer BFI-Standorts. Mit 12 Stimmen bei einer Enthaltung beantragte die Kommission im Frühjahr 2023, die Motion zu verwerfen. Der Ansatz dieser Motion würde bei der verfahrenen Situation um die Teilnahme der Schweiz bei Horizon Europe keine «Deblockierung» ermöglichen.

Im März 2023 stand die Motion dann auf der Traktandenliste des Ständerats. Resigniert untermalte Kommissionssprecher Benedikt Würth (mitte, SG) die derzeitige Situation des «Abseitsstehens» der Schweiz. Ins gleiche Horn blies Andrea Gmür-Schönenberger (mitte, LU) – sie bezeichnete die Situation bei Horizon Europe seit dem Abbruch der Verhandlungen zum InstA als «jämmerlich». Obwohl dem Bundesrat im Dezember 2020 durch das Parlament ein Finanzbeschluss von CHF 6.1 Mrd. für eine siebenjährige Teilnahme der Schweiz beim besagten Programm mit einem entsprechenden Verhandlungsmandat zugesprochen worden war, seien seither keine Verhandlungen erfolgt. Die EU wolle nicht verhandeln, solange die institutionellen Fragen nicht geklärt seien, erklärten Würth und Gmür-Schönenberger. Auch mit der in dieser Motion vorgeschlagenen Erhöhung der Kohäsionsmittel – Ausgleichszahlungen an die EU für die Teilnahme am Binnenmarkt – könne keine Bewegung in der Angelegenheit erreicht werden. Es ergebe somit keinen Sinn, «dem Bundesrat Aufträge zu erteilen, die schöne Signale setzen, aber am Ziel vorbeischiessen», so Würth. Für eine Annahme machte sich im Rat hingegen Eva Herzog (sp, BS) stark. Die drei Anliegen der Motion – Verhandlungen über eine umgehende Assoziierung der Schweiz als Drittland an Horizon Europe und an die weiteren Forschungsprogrammen Digital Europe, ITER, Euratom und Erasmus+, eine einmalige Erhöhung des Kohäsionsbeitrags und die Definition von Grundsätzen für zukünftige Verhandlungen über die Beziehungen mit der EU – behinderten den Bundesrat «in keiner Weise» und bestärkten diesen nur in dem, was er bereits tue, so Herzog. Es sei indes wichtig, dass das Parlament dem Bundesrat seine Haltung bezüglich des EU-Dossiers kommuniziere.
Aussenminister Ignazio Cassis unterstrich derweil, wie wichtig dem Bundesrat eine Vollassoziierung der Schweiz bei Horizon Europe und den weiteren Forschungsprogrammen sei, beantragte aber im Namen des Gesamtbundesrates dennoch eine Ablehnung der Motion, da er bereits um eine Lösung ringe. Der Bundesrat habe die Staatssekretärin Livia Leu im Februar 2022 mit Sondierungsgesprächen beauftragt und arbeite im Rahmen derer weiterhin für eine vollständige Teilnahme der Schweiz an diesen Forschungsprogrammen. Mit 31 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnte der Ständerat die Motion schliesslich ab. Für eine Annahme votierten Ständerätinnen und Ständeräte aus den Lagern der SP und der Grünen sowie Olivier Français (fdp, VD). Die Motion war damit erledigt.

Transparenz bezüglich der verwendeten und nicht verwendeten Mittel des Verpflichtungskredits «Horizon-Paket 2021-2027» (Mo 22.3876)

Die WBK-NR forderte im Juni 2022 mehr Transparenz bezüglich der verwendeten und nicht verwendeten Mittel für das «Horizon-Paket 2021-2027». Die Kommission sprach damit den Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 6.15 Mrd. an, den die Räte 2020 für die geplante Beteiligung am Horizon-Paket 2021–2027 gesprochen hatten. Weil die Schweiz die erhoffte Assoziierung an Horizon Europe bislang nicht erreichen konnte, habe der Bundesrat das SBFI beauftragt, direkt Projekte im Rahmen von Übergangsmassnahmen zu finanzieren. Es mangle nun jedoch an Transparenz bezüglich der verschiedenen Verpflichtungs- und Zahlungskredite für diese Übergangsmassnahmen. Es brauche eine laufend zu aktualisierende Übersicht betreffend angefallener Kreditreste; Verpflichtungskredite für Projektfinanzierungen in den kommenden Jahren; Finanzierung der Massnahmen, die von SNF und Innosuisse umgesetzt werden und zu allfälligen zusätzlichen Massnahmen. Eine Minderheit der Kommission um Diana Gutjahr (svp, TG) beantragte die Ablehnung der Motion. Auch der Bundesrat unterstützte das Anliegen nicht. Er argumentierte, dass die gewünschten Informationen bereits vorhanden und abrufbar seien; somit sei das Anliegen bereits erfüllt.
Der Vorstoss gelangte in der Herbstsession 2022 in den Nationalrat. Mustafa Atici (sp, BS) betonte, dass die Kommission mit dieser Motion sicherstellen wolle, dass der dafür vorgesehene Betrag vollumfänglich in den Bereich Forschung und Innovation fliesse. Im Rahmen der Teilassoziierung bei Horizon 2020 (2014 bis 2016) seien über CHF 700 Mio. an gesprochenen Mitteln nicht für den dafür vorgesehenen Zweck verwendet worden – die Frage nach diesen Geldern wurde auch in der Anfrage 22.1022 von Fabien Fivaz (gp, NE) aufgeworfen. Dies dürfe sich nicht noch einmal wiederholen. Die Minderheit sah hingegen keinen Grund, die Motion anzunehmen. Sie vertrat wie der Bundesrat die Ansicht, dass alle Angaben bereits transparent vorhanden und verfügbar seien. Der Nationalrat nahm die Motion jedoch mit 133 zu 50 Stimmen an, die ablehnenden Stimmen stammten allesamt von Mitgliedern der SVP-Fraktion.

In der Sommersession 2023 stand eine Motion der WBK-NR zur Schaffung von Transparenz über die verwendeten Mittel des Horizon-Pakets mittels eines Dashboards auf der Traktandenliste des Ständerats. Die vorberatende UREK-SR hatte dem Stöckli im März 2023 mit 6 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen beantragt, die Motion abzulehnen. Kommissionssprecher Benedikt Würth (mitte, SG) legte im Rat dar, dass bereits genügend Transparenz über die Verwendung der finanziellen Mittel bei den Auffangmassnahmen bestehe. Zwar seien die Unterlagen teilweise komplex, bei Unklarheiten könne die Kommission aber jederzeit bei der Verwaltung detailliertere Unterlagen zu einzelnen Krediten verlangen. «[N]ur weil es schwerfällt, das transparent Dargestellte zu verstehen», brauche es keine Motion, schloss Würth. Auch Guy Parmelin argumentierte im Namen des Bundesrats für eine Ablehnung, da bereits genügend Transparenz bestehe. Dieser Ansicht war auch der Ständerat und lehnte die Motion stillschweigend ab. Das Anliegen war damit erledigt.

Horizon 2021–2027 und Nicht-Assoziierung der Schweiz. Verfahren zur Sicherung von Forschung und Innovation in der Schweiz ergänzen (Mo. 21.4214)

In der Sommersession 2023 gab der Nationalrat einer Motion Fabien Fivaz (gp, NE) für ergänzende Verfahren zur Sicherung von Forschung und Innovation in der Schweiz grünes Licht. Der Grüne Politiker forderte zum Horizon-Paket 2021-2027 ergänzende Massnahmen, um Förderlücken in den Bereichen der Quanten- und Weltraumforschung, in den digitalen Schlüsseltechnologien und im Innovationsbereich von KMU zu kompensieren und die reglementarischen Unterstützungsgrundlagen entsprechend anzupassen. Im Rat ermahnte Fivaz, dass die Nichtassoziierung bei Horizon für den Schweizer Forschungs- und Innovationsplatz «un désastre» sei und erinnerte daran, dass die Schweiz, die über keine natürlichen Ressourcen verfüge, den wirtschaftlichen Erfolg stets der Innovationskraft und akademischer Exzellenz zu verdanken gehabt habe. Guy Parmelin erklärte, dass für den Bundesrat eine rasche Assoziierung der Schweiz bei Horizon-Europe weiterhin das oberste Ziel bleibe. Der Bundesrat war jedoch der Ansicht, dass bestehende Bemühungen bereits das Anliegen der Motion erfüllten und beantragte die Ablehnung. Während die geschlossene SVP-Fraktion und die Mehrheit der Mitte-Fraktion mit insgesamt 65 Stimmen diesem Antrag folgten, waren 117 Nationalrätinnen und Nationalräte anderer Fraktionen vom Anliegen überzeugt und stimmten für die Motion.

Movetiagesetz (BRG 23.072)

Der Bundesrat präsentierte Mitte November 2023 die Botschaft zum Movetiagesetz. Die Agentur Movetia, welche bislang durch eine privatrechtliche Stiftung von Bund und Kantonen getragen wurde, soll auf Grundlage dieses Gesetzes in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes überführt werden. Sie soll über einen Verwaltungrsrat, eine Geschäftsleitung sowie eine unabhängige Revisionsstelle verfügen. Movetia wird als dezentrale Verwaltungseinheit des Bundes zukünftig durch Bundesrat und Parlament beaufsichtigt. Zu den Aufgaben des Bundesrates gehören dabei die Vorgabe von strategischen Zielen, die Wahl des Verwaltungsrates sowie die Abnahme des jährlichen Geschäftsberichts. Die Kantone wiederum sollen insbesondere durch die Konsultation über die strategischen Ziele sowie durch ihr Antragsrecht auf drei von sieben Verwaltungsratssitzen an Movetia mitwirken.
Der Aufgabenbereich von Movetia wird durch das neue Gesetz nicht wesentlich verändert. Sie soll weiterhin nationale und internationale Aktivitäten für Austausch, Mobilität und Kooperation in allen Bildungsbereichen und -stufen sowie in der Erwachsenenbildung und im ausserschulischen Bereich fördern.

Der Ständerat befasste sich in der Frühjahrssession 2024 als Erstrat mit der bundesrätlichen Botschaft zum Movetiagesetz. Wie WBK-SR-Sprecher Benedikt Würth (mitte, SG) ausführte, beantragte die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen nicht auf die Vorlage einzutreten. Mit der von der EFK vorgeschlagenen Überführung der Stiftung Movetia in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes gehe insbesondere ein Verlust der Verantwortung der Kantone einher, weil die Kantone nur noch über ein Anhörungsrecht zu den strategischen Zielen des Bundesrates verfügen würden und Verwaltungsratsmitglieder vorschlagen könnten. Dies wäre «konzeptionell wie strategisch falsch», da es sich beim Austausch und der Mobilität im Bildungsbereich doch um eine Verbundaufgabe handle und die Kompetenzen der Kantone erhalten bleiben müssten. Zudem sei Movetia überhaupt erst vor sieben Jahren geschaffen worden; es komme einem Verschleiss an Ressourcen gleich, wenn diese gut funktionierende Organisation nun bereits wieder umstrukturiert würde. Schliesslich brauche es im Hinblick auf eine mögliche Assoziierung mit dem EU-Austauschprogramm Erasmus eine unabhängige Organisation, wobei eine privatrechtliche Stiftung offensichtlich besser geeignet sei, dieses Kriterium zu erfüllen. Würth wies abschliessend darauf hin, dass eine Minderheit der Kommission die Vorlage sistieren wollte, insbesondere aufgrund der Erasmus-Thematik. Dieser Antrag wurde jedoch nicht weitergezogen, dem Rat lag daher kein Antrag auf Eintreten vor.
Bildungsminister Parmelin zeigte sich einigermassen erstaunt ob dem Antrag auf Nichteintreten und forderte die kleine Kammer eindringlich dazu auf, auf die Gesetzesvorlage einzutreten. Der Bundesrat präsentiere mit dem vorliegenden Gesetz einen ausgezeichneten Kompromiss, der alle Anliegen aufnehme und alle Kritikpunkte ausräume. So könne einerseits die Einbindung der Kantone als zentrale Akteure in die strategische Steuerung von Movetia aufrecht erhalten werden. Andererseits könnten die Doppelrollen der Bundesämter als Auftraggeber wie auch als Mitglieder des Stiftungsrats aber auch die Mängel in der strategischen Führung, der Aufsicht, der Kontrolle und in anderen Bereichen behoben werden. Darüber hinaus werde die Änderung der Rechtsform nichts am guten Funktionieren von Movetia ändern – weder im Hinblick auf die Qualität oder die Effizienz ihrer Leistungen noch mit Blick auf die gute Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Akteuren vor Ort.
In der Abstimmung votierte der Ständerat mit 34 zu 4 Stimmen und 5 Enthaltungen für Nichteintreten. Die Enthaltungen sowie die Voten für Eintreten stammten aus dem links-grünen Lager. Als nächstes wird sich der Nationalrat mit dem Geschäft befassen.

Vier Standesinitiativen zur Wiederassoziierung der Schweiz an das Forschungsprogramm «Horizon Europe» (Kt.Iv. FR 23.306; Kt.Iv. JU 23.316; Kt.Iv. VD 23.323; Kt.Iv. TI 23.324)

Über das Jahr 2023 verteilt reichten vier Kantone je eine Standesinitiative ein, in welcher sie die Wiederassoziierung der Schweiz an das EU-Forschungsprogramm «Horizon Europe» forderten (Kt.Iv. FR 23.306; Kt.Iv. JU 23.316; Kt.Iv. VD 23.323; Kt.Iv. TI 23.324). Sie knüpften damit an die Forderungen der Standesinitiativen der beiden Basel und Genf an.
Die vier Kantonsinitiativen riefen die aktuelle Situation in Erinnerung, in welcher die Schweiz als nicht assoziiertes Drittland gilt und daher Forschende von Schweizer Hochschulen nur beschränkt an den Ausschreibungen für europäische Verbundprojekte teilnehmen können und diese auch nicht mehr koordinieren dürfen. Problematisch sei etwa auch der Umstand, dass Schweizer Start-ups und KMU keine Mittel mehr vom Europäischen Innovationsrat erhalten. Die Nichtassoziierung schade den Schweizer Hochschulen, den Forschenden sowie auch privaten Einrichtungen und isoliere das Schweizer Forschungsnetz. Diese Sorgen würden alle Akteurinnen und Akteure der Schweizer Wissenschaft teilen, so etwa der Kanton Waadt in seiner Begründung.
Die WBK-SR befasste sich im April 2024 mit den vier Initiativen und stellte erfreut fest, dass sich mit der Verabschiedung des Verhandlungsmandats mit der EU in Form des Paketansatzes Fortschritte eingestellt hätten. So sei es für Schweizer Forschende möglich, an den Ausschreibungen des Europäischen Forschungsrates für das Jahr 2024 und an der Ausschreibung des ERC Advanced Grant teilzunehmen. Nichtsdestotrotz beantragte sie mit 11 zu 0 Stimmen und 1 Enthaltung, den Initiativen Folge zu geben, um damit ihre Unterstützung für die Schweizer Forschung auszudrücken.