Damit kam der Abstimmungskampf als dritte Phase in Gang. Eröffnet worden war er allerdings schon während der parlamentarischen Debatten. Dort war bereits erklärt worden, dass für den Fall, dass die zeitliche und die sachliche Beschränkung der Steuern nicht mehr in der Bundesverfassung (BV) verankert würde, der Widerstand gegen die Vorlage organisiert würde.
Die Gegner der Vorlage konzentrierten ihre Anstrengungen denn auch auf die Bekämpfung dieser Neuerung. Sie gründeten ein «Aktionskomitee für die Rechte von Volk und Ständen in Steuersachen», dem führende Persönlichkeiten der Konservativ-christlich-sozialen Volkspartei, der Liberalen, der Freisinnigen, des Gewerbeverbandes und des Redressement National angehörten. Dieses Komitee lancierte als Gegenangriff eine Initiative, die im wesentlichen die gleichen Punkte enthielt wie die im November zur Abstimmung gelangende Vorlage, mit dem entscheidenden Unterschied allerdings, dass die Bundessteuern weiterhin befristet und die Maximalsätze wieder verankert waren. Die Opposition wurde mit der Befürchtung begründet, dass ohne diese zeitliche und sachliche Begrenzung der Steuern in der Verfassung das Ständemehr ausgeschaltet wäre und die Steuerzahler nur noch über den Umweg des fakultativen Referendums etwas zu sägen hätten, was einem Abbau der Volksrechte gleichkomme. Zudem gerate der Bund eher in Versuchung, die Steuern Schritt um Schritt zu erhöhen. Die Gegner in den konservativen Reihen argumentierten ausserdem, sie könnten einer Dauerordnung nicht zustimmen, solange der Finanzausgleich, die Steuerharmonisierung sowie die Abgrenzung der Steuerkompetenzen zwischen Bund und Kantonen nicht befriedigend gelöst seien. Die Partei könne mehr erreichen, wenn sie auf diese Schutznorm für die Kantone nicht voreilig verzichte. Schliesslich wurde noch geltend gemacht, die Vorlage bringe überhaupt keinen Steuerabbau; im Gegenteil, der kleine Mann verliere bei der Wust mehr, als er bei der Wehrsteuer (West) gewinne. Gegnerschaft erwuchs der Vorlage auch von links. Die Partei der Arbeit (PdA) sowie die Genfer und die Waadtländer Sozialdemokraten sprachen von einer Vorlage für die Reichen, die das Gewicht zu stark auf die unsoziale Warenumsatzsteuer (Wust) lege und bei der West die hohen Einkommen viel zu wenig belaste. Von den gesamtschweizerischen Organisationen engagierten sich nur die Liberaldemokratische Union, das Redressement National und der Gewerbeverband für ein Nein, wobei sich einige prominente Gewerbevertreter und der bedeutende Baumeisterverband nicht an die Parole der Zentrale hielten.
Die Front der Befürworter war ebenso wenig einheitlich wie jene der Gegner. Im befürwortenden Aktionskomitee «für eine moderne Bundesfinanzordnung» sassen genau wie im ablehnenden Mitglieder aller bürgerlichen Parteien. Am deutlichsten wurden die parteiinternen Gegensätze bei den Konservativ-Christlichsozialen. Deren leitender Ausschuss hatte die Nein-Parole empfohlen, wurde indessen an der Delegiertenversammlung mit 80 zu 79 Stimmen knapp überstimmt, was eine ganze Reihe von Kantonalparteien nicht daran hindern konnte, Ablehnung der Vorlage zu empfehlen. Auch bei den anderen drei Bundesratsparteien, an deren gesamtschweizerischen Delegiertenversammlungen klare befürwortende Mehrheiten zustande kamen, hielten sich nicht alle Kantonalparteien an die Empfehlung der Zentralpartei. Der Landesring entschied sich geschlossen, die Evangelischen und Demokraten fast einheitlich für ein Ja. Am eindeutigsten setzten sich der Bauernverband und die Arbeitnehmerverbände für die Vorlage ein, während es als taktische Meisterleistung Bundesrat Celios bezeichnet wurde, dass sich die Arbeitgeberseite sowie Handel und Industrie aus der Diskussion weitgehend zurückhielten, obwohl sie die zeitliche und materielle Beschränkung insbesondere bei der Wehrsteuer (West) eigentlich begrüsst hätten. Der grosse Einsatz und das Geschick von Bundesrat Celio wurden von beiden Seiten anerkannt. Den Befürwortern ging es in der Abstimmungskampagne einmal darum, die Befürchtungen wegen des Abbaus der Volksrechte und des dahin fallenden Ständemehrs zu zerstreuen. Dabei wiesen sie darauf hin, dass die Kantone finanziell schon lange nicht mehr unabhängig seien, sondern als Bittsteller und Subventionsempfänger an einer gesunden Finanzlage des Bundes interessiert sein müssten. Eine grundlegende Reform könne überhaupt erst nach Wegfallen des zeitlichen Drucks in Angriff genommen werden. Zudem dürfe man auch dem Parlament Vertrauen entgegenbringen. Ein Referendum könne rasch ergriffen werden, was schon die Tatsache zeige, dass die Gegner der Vorlage sogar eine Initiative zustande brächten. Aber es gehe den Gegnern gar nicht um die Volksrechte, sondern um den Schutz der hohen Einkommen. Die wichtigsten Vorteile der Vorlage des Bundesrates, die Entlastung der unteren Einkommen bei der West und die Ausmerzung der kalten Progression, könnten bei einer Ablehnung auf lange Zeit nicht realisiert werden. Mit der neuen Finanzvorlage würde der Bund zudem eine grössere Flexibilität in der Steuerpolitik erhalten, was gerade für die Konjunkturpolitik dringend sei. Den Konservativen schliesslich wurde vorgeworfen, sie würden die Vorlage nur ablehnen, um Revanche an denjenigen Bundesratsparteien zu nehmen, die seinerzeit das Sofortprogramm von Bundesrat Bonvins nicht unterstützt hatten.