Die Frage, ob die Nationalbank (SNB) einen Gewinnanteil an den Staat abliefern soll, hat sich in den letzten Jahren zu einem Dauerthema der helvetischen Politik entwickelt. Nachdem die grosse Kammer im Vorjahr in diese Richtung zielende Postulate überwiesen hatte, führte die Landesregierung mit der Nationalbankleitung diesbezügliche Gespräche. Von Seiten der Nationalbank wurde darauf aufmerksam gemacht, dass eine zusätzliche Gewinnausschüttung geldmengenpolitische Auswirkungen hätte, die durch Restriktionen im Geldschöpfungsprozess für die private Wirtschaft kompensiert werden müssten. Ferner wurde betont, dass damit die Budgetdisziplin der politischen Behörden untergraben würde, und die Nationalbank eines Teils ihrer Autonomie verlustig ginge. Dies namentlich deshalb, weil, wie Beispiele aus andern Ländern (BRD) bzw. andern Bereichen (PTT) zeigen, die Politiker in der Regel dahin tendierten, Gewinnablieferungen nicht als einmaligen Zuschuss zu betrachten, sondern vielmehr als feste Grösse in die Budgetplanung aufzunehmen. Trotz ihrer grundsätzlichen Gegnerschaft erklärte die Nationalbank schliesslich, dass sie es verantworten könnte, dem politischen Druck nachzugeben und für 1984 CHF 300 Mio. auszuschütten. Die Bundesbehörden zeigten an diesem Angebot allerdings wenig Interesse. Dazu beigetragen hat sicher nicht zuletzt die Verfassungsbestimmung (Art. 39 BV), dass von einem allfällig zu verteilenden Überschuss lediglich ein Drittel an den Bund, zwei Drittel hingegen an die Kantone auszurichten sind. Somit konnte die Nationalbank den Ertragsüberschuss von rund CHF 2.3 Mrd. (ohne Buchgewinne aus Währungsrelationsverschiebungen) zum Grossteil dem Konto «Rückstellungen für Währungsrisiken» gutschreiben, dessen Stand sich auf CHF 10.8 Mrd. erhöhte. Der effektiv an die Aktionäre und die öffentliche Hand verteilte Reingewinn belief sich auf CHF 7.6 Mio.