Grundlagenforschung Geistes- und Sozialwissenschaften

Als PDF speichern

In seiner Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Technologie (siehe oben) in den Jahren 2004-2007 anerkannte der Bundesrat, dass der SNF seit einigen Jahren mit Schwierigkeiten zu kämpfen hat, die zu einer Verringerung der finanziellen Unterstützung pro Projekt und einer Zunahme der Ablehnungsquote bei den Gesuchen führten. Nach dem Willen des Bundesrates soll nun die Förderung der freien Grundlagenforschung hohe Priorität erhalten. Vermehrt zu unterstützen sind seiner Auffassung nach insbesondere die Geistes- und Sozialwissenschaften. Der wissenschaftliche Nachwuchs soll gezielt auf den drei Stufen Doktorat, Postdoktorat und Förderprofessur gestärkt werden. Bei den Nationalen Forschungsschwerpunkten (NFS) als Instrument der orientierten Forschung wird mit der Ausschreibung von weiteren drei bis sechs NFS eine Konsolidierung angestrebt, wobei die Geistes- und Sozialwissenschaften besonders berücksichtigt werden sollen.

Ende November verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Technologie (BFT) in den Jahren 2004-2007 ans Parlament. Er beantragte, die Mittel für diesen Bereich nach einer Phase der Stagnation deutlich aufzustocken. Gemäss seinen Anträgen soll der BFT-Bereich 2004-2007 mit rund 17,3 Mia Fr. unterstützt werden. Das entspricht gegenüber dem Finanzplan 2003 einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 6%, wovon 1% – im Jahr 2005 1,5% – noch der Kreditsperre unterstellt bleiben. Das finanzielle Engagement des Bundes betrifft die berufliche und die höhere Bildung sowie die Forschung und ist mit Ausnahme des ETH-Bereichs subsidiär zu den Leistungen der Kantone. Für den Einsatz dieser Ressourcen setzte der Bundesrat vier Schwerpunkte: die Erneuerung der Lehre, die Intensivierung der Forschung, die Förderung der Innovation sowie die Verstärkung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit. Gemäss Botschaft will der Bundesrat die Voraussetzungen schaffen, damit die Studierenden in angemessener Zeit eine solide Grundausbildung erwerben können. Diese soll das Fundament für die in einer weltweit vernetzten Bildungslandschaft erforderliche Mobilität und für eine lebenslange Weiterbildung gewährleisten. Hochschulübergreifend gilt es, die Aufgabenteilung zwischen den ETH, den kantonalen Universitäten und den Fachhochschulen zu bereinigen. Als wichtiges Thema erachtet der Bundesrat die zügige Umsetzung der Bologna-Doktrin. Er möchte zudem wichtige Investitionen vornehmen, um die Betreuungsverhältnisse an den kantonalen Universitäten, insbesondere bei den Geistes- und Sozialwissenschaften, zu verbessern.

In seiner Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007 (siehe unten, Forschung) erklärte der Bundesrat die Umsetzung der Strategie gemäss neuem Berufsbildungsgesetz zu einem Hauptziel der neuen Bundespolitik. Im Zentrum muss seiner Auffassung nach die flexible Anpassung der Ausbildung an die veränderten Bedürfnisse von Individuum und Wirtschaft stehen. Eine weitere Hauptaufgabe sieht er in der Überführung der Berufsbildung in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Kunst in die Zuständigkeit des Bundes. Der Anteil des Bundes an den öffentlichen Aufwendungen soll von rund 16 auf 25% steigen.

In zweiter Lesung glich sich der Nationalrat der kleinen Kammer an und akzeptierte seinerseits die Kreditsperre und die 5 Prozent-Wachstum-Version. Im Rahmen der Differenzbereinigung zum UFG bewilligte er noch einen Antrag Bangerter (fdp, BE) auf Schaffung einer Wirtschaftsvertretung in der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK), passte sich dann aber in einem dritten Anlauf dem Ständerat an und verzichtete auf eine solche Wirtschaftsvertretung. Gegen Ende des Berichtsjahres mutierte dann die Debatte vor dem Hintergrund des EP zum wahren Prozentsalat. Das von beiden Kammern beschlossene jährliche Wachstum von 5 Prozent kam wieder ins Wanken, denn gemäss den vom Bundesrat verlangten Einsparungen hätte dieses auf 4.5 Prozent bzw. 4 Prozent schrumpfen sollen – auf 4 Prozent, weil das EP auf anderen Zahlen basierte als die BFT-Botschaft. Um das ursprünglich beschlossene 5 Prozent-Wachstum halten zu können, war im Rahmen des EP ein 5.5 Prozent-Wachstum zu verteidigen. Dies tat denn auch Nationalrat Randegger (fdp, BS) mit einem Einzelantrag auf Halbierung des BFT-Sparvolumens und setzte sich in der grossen Kammer damit durch. In der Wintersession hiess die grosse Kammer einen Kompromissvorschlag Riklin (cvp, ZH) gut, wonach die BFT-Mittel im Vergleich zum Finanzplan um CHF 296 Mio. gekürzt werden sollten, was einem jährlichen Wachstum von ca. 5.2 Prozent entsprochen hätte. Schliesslich setzte sich in der Einigungskonferenz wiederum der Ständerat mit seiner Version eines jährlichen Ausgabenwachstums von 4.8 Prozent durch (siehe auch oben, Teil I, 5, Sanierungsmassnahmen).