Wettbewerbs- und Entwicklungsschwierigkeiten der Printmedien und Zeitungssterben

Als PDF speichern

Die durch die Expansion neuer Massenmedien grundlegend veränderten Wettbewerbsverhältnisse im Informationswesen sind eine wesentliche Ursache der zunehmenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Presse. In einem Zeitpunkt, da die Einnahmen aus dem Inseratengeschäft rückläufig sind, sollten die Zeitungen vermehrte personelle und technische Investitionen vornehmen, um mit Radio und Fernsehen Schritt halten zu können. Diese Situation äusserte sich in Divergenzen zwischen Verlegern und Journalisten, die auch durch einen neuen vom Verein der Schweizer Presse (VSP) genehmigten Gesamtarbeitsvertrag für die welsche Schweiz nicht vollständig beseitigt werden konnten. Auch im revidierten Vertrag sind die Mindestlöhne für das Welschland deutlich tiefer angesetzt als in der deutschen Schweiz. Die weitere Diskussion über die Einführung eines Ehrenkodex im Sinne einer Selbstkontrolle der Massenmedien innerhalb des VSP führte zu keinem Ergebnis. Der Vorschlag des Zentralvorstandes, einen Presserat einzusetzen, wurde zurückgewiesen. Die im Bericht der Kartellkommission angeregte vermehrte Kooperation führte im Aargau und in Luzern zur Zusammenarbeit von Zeitungen verschiedener parteipolitischer Richtungen. Mit einigem Interesse sah man dem Wiedererscheinen des «Republikaners» entgegen, der nach mehrjährigem Unterbruch von Nationalrat Schwarzenbach herausgegeben wird.

Der Presse, die durch die Kostenexplosion der vergangenen Jahre und durch die Konkurrenz der Massenmedien in Bedrängnis geraten war, drohten weitere Kostensteigerungen. Einerseits kündigte der Verein der Schweizer Presse das Badener Abkommen, das die Arbeitsverhältnisse der Redaktoren und Journalisten der deutschen Schweiz und des Tessins gegenüber dem Zeitungsverlegerverband regelt, und verlangte vor allem eine materielle Besserstellung, zusätzlich aber auch eine Regelung des Mitspracherechts, die Einführung eines Bildungsurlaubs und den Ausbau der Altersvorsorge. Anderseits riefen Pläne der PTT, die Zeitungstaxen massiv zu erhöhen, wodurch sich namentlich die kleinen Lokalblätter in ihrer Existenz gefährdet sahen, den Protest der Presse hervor.

Die Konzentrationsbewegung nahm in der Welschschweiz eine schnellere Gangart an. Vor allem das Eingehen der einzigen sozialdemokratischen Tageszeitung (Le Peuple-La Sentinelle) gab zu Bedenken Anlass. Als Teilersatz wurde vorgesehen, das vierzehntäglich erscheinende Blatt «Domaine public» zu einer Wochenzeitung umzugestalten. Auch die christlich-demokratische Presse verlor mehrere Lokalblätter; andere konnten dagegen Jubiläen langjährigen Erscheinens feiern. Für die Schweiz neue Wege beschritt das «Sonntags-Journal», das zur Magazinform überging. Die schwierige Frage einer Umschreibung der Pressefreiheit wurde durch eine Interpellation erneut aufgeworfen, nachdem die sozialdemokratische Initiative für ein Verbot der Pressezensur von 1935 in Vergessenheit geraten war. Der Bundesrat erklärte sich bereit, die für die Revision von Art. 55 BV 1953 eingesetzte Expertenkommission wieder zu aktivieren.

Eine erste Massnahme zur Begünstigung der Presse wurde durch die Revision der Tarife im Postverkehrsgesetz veranlasst. Schon die Vorlage des Bundesrates nahm auf die Bedenken gegen Taxerhöhungen für Zeitungen und Zeitschriften Rücksicht. Die Räte gingen einen Schritt weiter und beschlossen, die besonders gefährdete Lokalpresse (Zeitungen bis 50 g) mit Taxerhöhungen zu verschonen und für den Grossteil der übrigen Presse die beantragten Zuschläge zu reduzieren. In einer Eingabe an den Bundesrat formulierten verschiedene Presseorganisationen Wünsche nach weiteren indirekten Hilfsmassnahmen: höhere Entschädigungen des Bundes an die Schweizerische Depeschenagentur, welche die Presse entlasten sollten, Befreiung der Zeitungen von der Warenumsatzsteuer, Verbilligung des Zeitungspapiers durch Abgeltungsleistungen an die Waldwirtschaft und Zusicherungen, dass die Werbesendungen beim Radio nicht zugelassen und beim Fernsehen nicht ausgedehnt würden. Die erste Forderung erfüllte der Bundesrat als Sofortmassnahme; gleichzeitig intensivierte er die Vorbereitungen für eine Revision von Art. 55 (Presseartikel) der Bundesverfassung.

Im Zusammenhang mit der Informationspolitik verwies die Landesregierung in ihren Richtlinien auf die wachsenden finanziellen Schwierigkeiten der politischen Presse, insbesondere der lokalen Tageszeitungen. Die Pressekonzentration begann 1972 ein alarmierendes Tempo anzunehmen. Parteiorgane wie die «Neue Berner Zeitung» (SVP) und die «Zentralschweizer AZ» (SP) gingen ein. Der AZ-Ring musste umgestaltet werden, und in verschiedenen Formen wurde eine Zusammenarbeit zwischen einzelnen Blättern eingeführt. Mit dem «Schweizer Spiegel» verschwand auch ein kulturelles Organ, das jahrzehntelang von Bedeutung gewesen war, und mit dem «Sonntags-Journal» das erste Schweizer Magazin; beide wurden von der «Weltwoche» aufgekauft. Diese Entwicklung bestärkte weite Kreise in der Auffassung, dass die Funktion der politischen Tagespresse in der Demokratie ein Abweichen vom schrankenlosen Wettbewerb rechtfertige. Direkte staatliche Subventionen, wie sie einzelne europäische Staaten kennen, wurden jedoch abgelehnt. In verschiedenen parlamentarischen Vorstössen wurde der Bundesrat aufgefordert, indirekte Hilfsmassnahmen vorzuschlagen. Dieser erklärte indessen, dass er solche Vorschläge von den interessierten Kreisen (Parteien, Zeitungsverleger) erwarte.

In der im Nationalrat seit den vier Vorstössen vom Sommer 1972 fälligen Diskussion über die Pressehilfe, die anfangs Juni stattfinden konnte, kritisierten mehrere Redner die Haltung des Bundesrates, der ihrer Ansicht nach die Vorarbeiten zur Neufassung des Artikels 55 BV und zu einem Presseförderungsgesetz nicht mit der von der Situation her geforderten Intensität vorantrieb. Bundesrat Celio wies in seiner Antwort auf die enormen Schwierigkeiten hin, die sich bei den von den Rednern geforderten indirekten Hilfsmassnahmen stellten. Direkte Massnahmen könnten erst aufgrund einer Änderung von Artikel 55 BV und eines Presseförderungsgesetzes erwartet werden. Die pressepolitische Gruppe der Bundesversammlung beschloss kurz darauf, vom Bundesrat auf dem Motionsweg einen dringlichen Bundesbeschluss zu verlangen. Dieser sollte neben flankierenden Massnahmen direkte Betriebsbeiträge in der Höhe von mindestens CHF 10 Mio. an die notleidenden Blätter der SP, der CVP und der SVP vorsehen. Die Motion, die in den Augen ihrer Gegner einen fragwürdigen Präzedenzfall für andere Branchen geschaffen hätte, wurde in der Wintersession mit 63 zu 57 Stimmen abgelehnt. Mit der Einsetzung einer Expertenkommission und der inoffiziellen Veröffentlichung des von Nationalrat Schürmann (cvp, SO) geschaffenen Vorentwurfs, der neben den Förderungsmassnahmen Vorschriften zur Sicherung der äusseren und inneren Pressefreiheit enthält und für die Durchführung der vom Gesetz ins Auge gefassten Massnahmen einen Presserat vorsieht, nahmen die Arbeiten und Diskussionen um einen neuen Presseartikel und um ein Pressegesetz ihren von vielen divergierenden Stellungnahmen belasteten Fortgang.

Zu Beginn des Jahres stellte das als grösstes Jugendmagazin der Schweiz bekannte «team» wegen Problemen in der Inseratenakquisition sein Erscheinen ein. Der Schweizerische Katholische Jugendverband als bisheriger Träger konnte später im «Beobachter» einen neuen Partner finden. Ende Januar erschien die letzte Nummer des SVP-Organs «Neue Berner Zeitung», deren Verlagsrechte vom sich neu «Berner Zeitung» nennenden, parteipolitisch neutralen «Emmenthaler Blatt» übernommen worden waren. Ende August stellte die bisher im Walter-Verlag Olten erschienene, um einen gepflegten Illustriertenstil bemühte Wochenzeitung «Woche» ihr Erscheinen ein. Ihre Abonnenten wurden mit der «Schweizer Illustrierten» des Ringier-Konzerns beliefert. Der Zofinger Verlag schluckte im August mit dem Verlag C. J. Bucher auch das grösste Druck- und Verlagshaus der Zentralschweiz und dessen politische Tageszeitung «Luzerner Neueste Nachrichten». Seine Marktstellung und Expansionspolitik gaben damit erneut zu kritischen Betrachtungen Anlass. In der zweiten Jahreshälfte fanden eine weitere Umstrukturierung und der teilweise Untergang der sozialdemokratischen Blätter der Deutschschweiz ein grosses Echo. Der Verwaltungsrat der Genossenschaftsdruckerei Zürich beschloss Ende August, angesichts der namhaften Defizite die «Zürcher AZ» nur noch bis zum Jahresende erscheinen zu lassen. Er gefährdete damit auch alle übrigen Tageszeitungen des 1969 geschaffenen «AZ»-Rings. Da er den Beschluss bei ausreichender Unterstützung durch Bund und Partei rückgängig machen wollte, setzte eine breitangelegte, aber letztlich erfolglose Rettungskampagne ein, in die auch die Schriftsteller Adolf Muschg und Max Frisch eingriffen. Den Untergang des 75-jährigen Blattes, für dessen Nachfolge eine Wochenzeitung vorgesehen wurde, besiegelten nicht zuletzt auch parteiinterne Differenzen; der aggressive Linkskurs der Redaktion vermochte nicht in allen Lagern der Partei die gleiche Opferbereitschaft zu erwecken. Der Grossteil der restlichen Mitglieder des «AZ»-Rings konnte sich seine Existenz bis auf weiteres durch den Zusammenschluss zu Regionalpools sichern. Auf das Jahresende verschwand auch das vierzehntäglich erschienene Organ der Genfer Sozialisten «Le Point», das zusammen mit dem «Domaine public» die Tageszeitung «Le Peuple – La Sentinelle» ersetzt hatte.

Neben den Abbaumassnahmen der PTT standen einmal mehr die weiterhin expandierenden Gratisanzeiger zur Diskussion. Die Schweizerische Kartellkommission untersuchte die Wirkungen dieser Blätter, die wegen ihrer dichten räumlichen Streuung von den Inserenten bevorzugt werden und damit – neben dem Werbefernsehen – den Anteil der politischen Presse am lebenswichtigen Werbekuchen stark eingeschränkt haben. Das geltende Recht bietet kaum Handhabe, um diesen «Piratenblättern» entgegenzutreten. Der Beschluss des Zürcher Stadtrates, das «Tagblatt der Stadt Zürich» als Gratisanzeiger herauszugeben, wurde nicht nur von den Zürcher Tageszeitungen heftig kritisiert. Ihr Rekurs an den Zentralvorstand des Schweizerischen Zeitungsverlegerverbandes wurde abgelehnt. Zusammen mit dem zweimal wöchentlich erscheinenden «Züri Leu» erhielten die 180'000 Haushalte des Stadtgebiets damit acht Gratisanzeiger pro Woche.

In der Presse forderten Konzentrationen und Zeitungssterben trotz beschwörenden Aufrufen zur Rettung des «Bannwaldes der Demokratie» weiterhin prominente Opfer. Im Gegensatz dazu kamen die Arbeiten zu den erstmals 1967 geforderten Förderungsmassnahmen nur mühsam voran. Der Eindruck verdichtet sich, dass diese kaum mehr die geographisch und politisch vielfältige Presse vorfinden werden, die zu fördern ihnen zugedacht ist.

Ende Juni ging das «Luzerner Tagblatt» in die Hände der Werbegesellschaft Publicitas über. Die Sanierungsbemühungen des bisherigen Mehrheitsaktionärs, Nationalrat A. C. Brunner, der das Blatt 1972 erworben hatte, waren offensichtlich gescheitert. Der Ringier-Verlag – bereits Besitzer der «Luzerner Neuesten Nachrichten» – lehnte ein Verkaufsangebot mit der Begründung ab, aus grundsätzlichen Überlegungen keine weitere politische Tageszeitung mehr erwerben zu wollen. Der Einstieg der mächtigen Inseratenverwalterin Publicitas ins Zeitungsverlagsgeschäft schien in vielen Augen die redaktionelle Unabhängigkeit zu gefährden. Die Inseratenagentur bezeichnete sich jedoch als «Aktionär auf Zeit» und wies auf geschäftspolitische Interessen hin, die sie zur Übernahme bewogen hätten (Aufrechterhaltung des Inseratenpools «Luzerner Tagblatt »/«Vaterland»).

Im August wurde bekannt, dass der 107 jährige freisinnige «Freie Rätier» sein Erscheinen auf das Jahresende 1974 einstellen werde. Er ging im Nachfolgeblatt der demokratischen «Neuen Bündner Zeitung», der parteiunabhängigen «Bündner Zeitung», auf. Im Bereich der christlich-demokratischen Presse erweiterte das Luzerner «Vaterland» sein Kopfblattsystem. Im August wurde das schon vorher mit dem CVP-Blatt verbundene «Glarner Volksblatt» durch eine Regionalausgabe des «Vaterland» ersetzt. Im Dezember wurde vereinbart, die CVP-Blätter «Aargauer Volksblatt» (Baden), «Basler Volksblatt» und «Nordschweiz» (Laufen, BE) neu als Kopfblätter des «Vaterland» erscheinen zu lassen.

Im Pressewesen stellen wir weiterhin Konzentrationsbewegungen fest. Steigende Kosten, der Dienstleistungsabbau der PTT und ein der wirtschaftlichen Entwicklung entsprechender Rückgang des lebenswichtigen Inseratengeschäftes brachten auch für ehrwürdige Presseerzeugnisse entweder den Untergang oder eine Umstrukturierung, die verstärkte Zusammenarbeit oder Fusion mit anderen Blättern bedeutete. Diese Bewegungen liessen auch Kantons- und Parteigrenzen nicht unberührt.

Der mühsame Fortgang der Arbeiten an den von der Motion Akeret (svp, ZH) 1973 verlangten Förderungsmassnahmen und die Verschlechterung der Bundesfinanzen lässt erwarten, dass die bedrängten Blätter noch vor einer längeren Durststrecke stehen. Prof. Leo Schürmann, Mitglied der die Förderungsmassnahmen ausarbeitenden Expertenkommission, warnte vor einer Überschätzung der Bundeshilfe und appellierte an den Willen und die Fähigkeit der Zeitungen zur Selbsthilfe. Eine Erhaltung der gegenwärtigen Strukturen falle ausser Betracht. Im Zusammenhang mit den Schwierigkeiten der Meinungspresse stand erneut die PTT im Vordergrund. Sie ging angesichts ihrer prekären Finanzverhältnisse zunehmend zur Einmalzustellung über und zwang damit die Zeitungsbetriebe, die Produktion in die Nacht zu verlegen und damit zusätzlich zu verteuern. Unter dem Druck der veränderten Zustelldienste erschien die «Neue Zürcher Zeitung» seit Ende September nur noch einmal täglich. Den weiterhin florierenden Gratisanzeigern begegneten die Luzerner Tageszeitungen mit einer Aufklärungskampagne. Der Zürcher Rechtsanwalt und Umweltexperte Heribert Rausch erwirkte ein allerdings kostspieliges richterliches Verbot gegen das Einstecken von Gratisanzeigern in seinen Briefkasten.

Das «Langenthaler Tagblatt» erschien seit April als Kopfblatt der «Solothurner Zeitung». Der Entscheid dieses oberaargauischen Regionalblattes, über die Kantonsgrenzen hinaus Anschluss zu suchen, erwuchs zu einem kleinen bernischen Politikum. Weit mehr Bedeutung hatte der Beschluss der «Gazette de Lausanne» und des «Journal de Genève», ab Anfang April ihren redaktionellen Teil mit Ausnahme der Lokalseiten gemeinsam zu gestalten. Damit verbanden sich die beiden führenden liberalen Tageszeitungen der französischen Schweiz. Der eher heikle Zusammenschluss, der kaum zu ersetzende Verluste im geistigen Leben der Westschweiz mit sich bringt, löste in allen politischen Lagern ernste Kommentare aus.

Umfassende Presseförderungsmassnahmen, wie sie seit 1967 angestrebt worden waren, schienen trotz der Publikation gewichtiger Dokumente noch in weiter Ferne zu liegen. Die Frage, wie der notleidenden Presse geholfen werden kann, blieb auch 1975, nach einer auf breiter Basis geführten Diskussion, offen. Diese stützte sich auf einen über 800 seitigen Bericht der 1973 eingesetzten Expertenkommission, die gleichzeitig auch Entwürfe für einen revidierten Verfassungsartikel 55 über das Presserecht, für einen neuen Artikel 55bis über die Presseförderung und für ein Presseförderungsgesetz vorlegte. Art. 55 BV garantiert nach diesen Entwürfen nicht nur – wie bisher – die Pressefreiheit, sondern auch die Freiheit der Meinungsäusserung, der Meinungsbildung und der Information. Art. 55bis BV gibt dem Bund die Kompetenz zum Schutz und zur Förderung einer vielfältigen und unabhängigen Presse. Die erforderlichen Massnahmen, die vorwiegend aus «Infrastrukturhilfe» bestehen, sind im Presseförderungsgesetz festgelegt. Die jährlichen Kosten veranschlagte die Kommission auf rund CHF 56 Mio. gegenüber dem Vorentwurf von 1973 verzichtete man auf eine Sicherung der inneren Pressefreiheit mit der Begründung, dass die Stellung der Redaktionen und Mitarbeiter im Kollektivvertrag geregelt werden sollte. Im Vernehmlassungsverfahren, in welches die beiden Verfassungsartikel geschickt wurden, stiessen wie schon in den Debatten der Vorjahre die unterschiedlichsten Meinungen aufeinander. Vorbehalte und Bedenken äusserten insbesondere auch Zeitungsleute. Gewisse Erleichterungen für die Meinungspresse ergaben sich durch Beschlüsse der eidgenössischen Räte, die bei der Revision des Postverkehrsgesetzes von den Vorschlägen des Bundesrates abwichen und die beantragten Transporttaxen für abonnierte Zeitungen und Zeitschriften ermässigten. Im Interesse der Förderung der Presse übernahm damit die PTT zu den bereits bestehenden Einnahmeneinbussen von gegen CHF 160 Mio. (1974) zusätzliche Mindereinnahmen von jährlich CHF 20 – 30 Mio. Über die Vorschläge für einen verstärkten Persönlichkeitsschutz, die auch von gemässigten Blättern als unakzeptabel zurückgewiesen wurden, haben wir bereits berichtet.

Im Gegensatz zu den Vorjahren, die den Untergang oder die Umstrukturierung von zahlreichen prominenten Blättern gebracht hatten, fehlte es im Pressewesen an markanten Ereignissen. Unter dem Druck der wirtschaftlichen Lage – höchstens 20 von über hundert Tageszeitungen sollen 1974 gewinnbringend gearbeitet haben – setzten sich jedoch die Konzentrations- und Rationalisierungsprozesse fort, was zu Substanzverlusten, zu Zerfallserscheinungen und zu einer anhaltenden Beunruhigung führte, die nicht zuletzt auch in Arbeitskonflikten und Entlassungen ihren Ausdruck fand. Vorgänge beim «St. Galler Tagblatt», bei der «National-Zeitung», beim Gratisanzeiger «Züri-Leu» und bei der Frauenzeitschrift «Annabelle» zeugten von einem verstärkten Druck auf die Redaktionen. Den widrigen Umständen zum Trotz wurden verschiedene neue Zeitungsexperimente gestartet. Auf wenig Gegenliebe seitens ihrer Kolleginnen stiess eine sich als Alternativmagazin bezeichnende «Leser-Zeitung», deren Abonnenten zugleich Mitbesitzer und Träger des Unternehmens waren. Im Gegensatz zur «AZ-Wochenzeitung», die als sozialdemokratisch-gewerkschaftliches Nachfolgeorgan der «Zürcher AZ» nicht über eine Nullnummer hinauskam, konnte sich die «Leser-Zeitung» einstweilen über Wasser halten. In Zürich und St. Gallen vermittelte eine «Telefonziitig» linke Alternativinformationen. Das Westschweizer Wochenmagazin «L'Hebdo» scheiterte nach fünf Ausgaben an internen Differenzen. In Lausanne, wo der einflussreiche Pressekonzern Lousonna SA («24 Heures», «Tribune Le Matin», «La Suisse») 90 Prozent der Tageszeitungsauflagen der Waadt kontrollierte und eine regionale Depeschenagentur aufzog, erschien mit «Lausanne Soir» ein Abendblatt, das freilich nur einer Zweitausgabe der freisinnigen «Nouvelle Revue de Lausanne» gleichkam.

Des licenciements ont causé une certaine effervescence. Le cas Meienberg est celui qui a eu le plus d'échos. Ce journaliste connu collaborait au magazine du «Tages-Anzeiger». La direction administrative du journal a renoncé à la collaboration de Niklaus Meienberg parce que sa «manière d'écrire » n'était plus compatible avec l'«éthique journalistique» du «Tages-Anzeiger». La majorité des membres de la rédaction s'étaient prononcés pour son maintien. D'autres renvois sont restés dans l'ombre de ce cas: à Bâle, la «National-Zeitung» a congédié son collaborateur, le socialiste Arnold Künzli, professeur de philosophie. Un congédiement à l'Agence télégraphique suisse (ATS) a provoqué de violentes protestations dans les milieux journalistiques. L'auteur d'un reportage contesté sur l'équipement en Suisse de six hélicoptères allemands destinés à la police chilienne, avait rendu publiques ses divergences avec le rédacteur en chef, ce qui constitua la raison du licenciement. La démission anticipée du rédacteur en chef de l’ATS, C. Tchimorin, de son poste de président central de la Fédération suisse des journalistes (FSJ) fut exigée. La FSJ a décidé lors d'une assemblée extraordinaire des délégués d'approuver la convention passée avec l'Association suisse des éditeurs de journaux. Aucune entente n'avait été réalisée l'année passée. La même assemblée a également approuvé le règlement pour la création d'un Conseil de la presse.

L'imprimerie du «Courrier» de Genève a fermé ses portes bien qu'elle ait été précédemment occupée; le journal catholique est maintenant imprimé sur les presses de la «Tribune de Genève» et sa collaboration avec «La Liberté» de Fribourg a été renforcée. Ce dernier quotidien, autrefois rigoureusement conservateur-catholique, a racheté la majorité des actions de «La Gruyère» radicale, de Bulle. A Lausanne, «24 heures» et «Tribune - Le Matin», qui appartiennent au même groupe de presse, ont reçu un rédacteur en chef commun, qui coiffe des équipes de rédaction distinctes: c'est une originalité au sein de la presse suisse. Le PS de la ville de Zurich a accepté de faire reparaître le «Volksrecht», organe du parti qui avait disparu, comme édition régionale du «Freier Aargauer». Le lancement en mai a répondu aux attentes des responsables. La «Tat» de Zurich – jusqu'alors proche de l'Alliance des indépendants – a pris en avril 1977 le nouveau visage d'un journal populaire d'un certain niveau. Roger Schawinski, l'animateur de l'émission TV à succès «Kassensturz», a été appelé comme rédacteur en chef. Le «Blick» s'est senti directement concurrencé et a mis sur pied en fin d'année, en guise de riposte, une édition spéciale pour la région de Zurich. Les discussions sur les feuilles d'annonces locales, distribuées gratuitement, n'ont pas cessé et l'Association suisse des éditeurs de journaux (ASEJ) a demandé, au cour de la consultation sur les nouveaux articles constitutionnelsconcernant la presse, l'interdiction de ces moyens d'information. Elle s'est exprimée, en revanche, et à l'instar de la Fédération suisse des journalistes (FSJ, ancienne Association de la presse suisse), contre la compétence de la Confédération, proposée par les experts, de désigner les journaux méritant d'être soutenus.

La concentration de la presse en Suisse s'est accentuée: dans le canton de Berne, la «Berner Zeitung» (journal rural hors partis, ancien «Emmenthaler Blatt») et les «Tages-Nachrichten» ont fusionné le premier janvier 1977: les «Berner Nachrichten» sont ainsi devenues le journal à plus fort tirage du canton de Berne. L'appel à la tête du journal d'Hermann Battaglia, chef de presse de la Direction générale des PTT et ancien collaborateur de journaux socialistes, a provoqué un étonnement de part et d'autre. Alors que cette fusion était soigneusement préparée, la fondation de la «Basler Zeitung» a créé la surprise, voire la consternation. Ce quotidien est né de la fusion, le 10 février 1977, de la «National-Zeitung», de tendance de gauche libérale assez prononcée il y a quelques années encore, et des «Basler Nachrichten», de tendance bourgeoise et proches des milieux économiques. Le rédacteur en chef des «Basler Nachrichten», qui s'est senti trompé, a dénoncé le procédé des éditeurs. Les «Solothurner Nachrichten» proches du PDC ont perdu leur indépendance et paraissent maintenant en édition régionale du «Vaterland», journal démocrate-chrétien lucernois. En fin d'année, la «Schweizerische Bodensee-Zeitung» et l’«Oberthurgauer » ont aussi fusionné. Ils s'étaient livré un combat sans merci durant longtemps.

Im Kanton Bern fusionierten auf Anfang 1979 die erst zwei Jahre zuvor durch einen Zusammenschluss entstandenen «Berner Nachrichten» mit dem «Berner Tagblatt». Das Projekt der «Berner Zeitung» wurde mit gemischten Gefühlen aufgenommen; zu unterschiedlich schienen die beiden Partner. Zu Vermutungen über den Kurs des auflagestarken Blattes gab die Berufung des früheren freisinnigen Grossrates P. Schindler zum Chefredaktor Anlass. Er war dem vormaligen SP-Mitglied H. Battaglia, Chefredaktor der BN, vorgezogen worden. Mit kritischen Blicken werden die Konzentrationsbewegungen in der Ostschweiz beobachtet: Die Strategie des Zollikofer-Verlages, Herausgeber des «St. Galler Tagblattes», der seinen Einfluss Richtung Thurgau und Rheintal ausdehnte und sich mit dem Verleger der «Bündner Zeitung» arrangierte, bereitet der lokalen Meinungspresse zunehmend Sorge. In der Westschweiz hält die Verlagsgruppe Lousonna, Herausgeberin von «24 Heures», «Tribune le Matin» und «La Suisse», eine führende Stellung. Der Bundesrat antwortete jedoch auf eine schriftliche Anfrage, es könne hier nicht von einem Pressemonopol gesprochen werden. Als zusätzliche Gefahr für die weniger finanzkräftigen Zeitungen der Romandie werden die verschiedenen Gratisblätter angesehen; das letzte wurde im Dezember mit Hilfe einer Genfer Finanzgruppe in einer Auflage von über 600'000 Exemplaren gestartet.

Die Vielfalt der Presse ist weiterhin und verstärkt durch Abhängigkeit von der Wirtschaft, Konkurrenz unter Grossverlagen und Konkurrenz durch neue elektronische Medien bedroht. Die fortschreitende Pressekonzentration hat zu regionalen Vormacht und Monopolstellungen geführt. Nationalrat Muheim (sp, LU) erachtete ein Warten auf die Medien-Gesamtkonzeption als zu gefährlich und hatte deshalb noch im Vorjahr eine parlamentarische Initiative zur Presseförderung vorgelegt. Eine Kommission des Nationalrats stimmte dieser im Grundsatz zu und konnte im November einen Presseförderungsartikel zuhanden von Bundesrat und Parlament verabschieden, der sich vom Expertenentwurf aus dem Jahre 1975 im wesentlichen nur durch das Fehlen von Steuererleichterungen unterscheidet. Der Bund soll Massnahmen zur Förderung einer vielfältigen und unabhängigen Presse in den einzelnen Landesteilen treffen, gegebenenfalls unter Abweichung von der Handels- und Gewerbefreiheit. Dazu soll er die berufliche Aus- und Fortbildung im Pressebereich fördern. Über eine baldige Realisierung dieses Presseförderungsartikels scheinen allerdings keine Illusionen zu bestehen. Mit radikaleren Forderungen wartete die SJU auf, die verlangte, dass der Staat die publizistischen Monopole brechen, allenfalls Konkurrenzzeitungen gründen und die Verfügungsgewalt. der Verleger sowie den Einfluss der Grossinserenten gesetzlich beschränken solle. Dieser Einfluss kann kaum noch verdeckt werden: Wegen eines kritischen Artikels des «Tages-Anzeigers» über das Autogewerbe wurden bereits disponierte Inserate sistiert und die Zeitung in der Folge von den bedeutendsten Autoimporteuren faktisch boykottiert, was nach den Angaben des Chefredaktors zu einem monatlichen Einnahmeausfall von CHF 500'000 führte. Die Kartellkommission begann mit Ermittlungen, um abzuklären, ob ein juristisch verbotener Boykott vorliege. Das Ganze zeigte, dass viele Grossinserenten ein werbefreundliches redaktionelles Umfeld erwarten und dass die Pressefreiheit dem Staat gegenüber verfassungsmässig garantiert, jedoch von privaten Mächten bedroht sein kann.

Die Herausgeber von Gratisblättern machten die Erfahrung, dass auch ihnen Grenzen gesetzt sind: Der Ende 1978 in Genf mit 600'000 Exemplaren gestartete «Romandie-Hebdo» stellte schon Ende Januar sein Erscheinen ein, die zwei als Konkurrenz zu «Biel-Bienne» vom «Bieler Tagblatt» lancierten Gratisblätter wurden bald nur noch den Abonnenten beigelegt, und die Fusion der «Basler Woche» mit dem Gratisanzeiger «Doppelstab» zu einer neuen Gratiszeitung wurde wieder abgeblasen. Dennoch blieben Gratisblätter eine Gefahr vor allem für die Meinungspresse. Als die «Luzerner Neusten Nachrichten», die dem Ringier-Konzern zugehören, ihre Freitagnummer als Gratisanzeiger in Stadt und Agglomeration Luzern zu streuen begannen, stiessen sie auf erbitterten Protest ihrer lokalen Konkurrenzzeitungen «Vaterland» und «Luzerner Tagblatt». Die hinter diesen stehenden Parteien (CVP, FDP) sekundierten mit einer gemeinsamen Erklärung, in der sie dem Ringier-Konzern eine Verdrängungspolitik vorwarfen. Dessen Vorgehen wurde auch als Konkurrenz unter den grossen Verlagen, die sich wachsende Marktanteile sichern wollen, interpretiert. Dieselbe Tendenz fand sich ebenfalls bei der Ausweitung des Textteils im städtischen Amtsblatt «Tagblatt der Stadt Zürich», das vom Jean Frey-Konzern herausgegeben wird. Grosses Aufsehen in Pressekreisen erregte ferner der Verkauf des «Beobachters» an den Verwaltungsratsdelegierten dieser Verlagsgruppe, Beat Curti, der bekannt gab, dass er zu einem spätem Zeitpunkt aus dem Verlag ausscheiden und dass sich der Kurs der Zeitschrift nicht ändern werde. Dennoch kamen Zweifel an einer unveränderten Zielsetzung und die Vermutung auf, dass der «Beobachter» nach einer Anstandsperiode zu einem seichten Unterhaltungsblatt absinken werde. Beachtung fand ebenfalls die Fusion der linken Alternativzeitungen «Focus» und «Leser-Zeitung» zum Zweiwochenblatt «Tell», wovon man sich höhere Auflagen und grössere politische Wirkung versprach. Diese Hoffnungen scheinen sich aber nicht zu verwirklichen, da nach nur zwei Monaten die früheren Mitarbeiter der «Leser-Zeitung» die Redaktion geschlossen verliessen.