Wegen ihrer ordnungspolitischen Bedeutung stellte die Innovationsrisikogarantie im Berichtsjahr ein zentrales wirtschaftspolitisches Thema dar. Insbesondere die FDP, der Zentralverband schweizerischer Arbeitgeber-Organisationen und der Vorort lehnten die Einführung des Instruments vehement ab. Sie halten diese staatliche Risikogarantie für ein systemwidriges Mittel. Eine solche Intervention ins freie Spiel der Marktkräfte führe zu Struktur- und Wettbewerbsverzerrungen und verwässere die unternehmerische Eigenverantwortung. Anstatt durch eine staatliche Garantie solle die Bereitstellung von Risikokapital für Innovationen durch die Verbesserung der wirtschaftspolitischen und fiskalischen Rahmenbedingungen gefördert werden. Teilweise wurde auch das Bestehen einer Risikokapitallücke verneint. Demgegenüber stellten sich SGB und SPS hinter den Vorschlag des Bundesrates. Dieser liege im Interesse der Sicherung der Beschäftigung und der Wettbewerbsfähigkeit. Der SGB betrachtet die ordnungspolitischen Vorbehalte der Gegner als nicht stichhaltig. Befremdend sei es vor allem, wenn diese Kritik aus Kreisen stamme, die gegenüber der Exportrisikogarantie keine Bedenken hätten. Die Umstrittenheit der bundesrätlichen Vorlage manifestierte sich darin, dass es in der vorberatenden Kommission des Ständerates für den Eintretensbeschluss des Stichentscheides des Präsidenten bedurfte.
Dossier: Massnahmen zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft in den 1980er Jahren- Schlagworte
- Datum
- 6. Juli 1983
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Akteure
- Quellen
-
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- BBl, 1983, III, S. 553 ff.
- Geschäftsbericht BR, 1983, S. 313
- wf, Kurzkommentare, 28.2.83; SP-Information, 28.2.83; Communiqué des SGB, 3.5.83; NZZ, 3.6., 23.6., 25.10.83; TA, 21.6.83; SAZ, 18.8., 15.9., 8.12.83; SGB, 15.9.83; SGT, 27.10.83
von Regina Escher
Aktualisiert am 04.06.2021
Aktualisiert am 04.06.2021