Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Einsicht in die Jahresrechnung der für die gemeinsame Durchführung verantwortlichen Organe. Änderung (BRG 24.097)

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Mitte Dezember 2024 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur AVEG-Revision, durch welche einem GAV unterstellte Arbeitnehmende und Arbeitgebende künftig die Beiträge an die Vollzugskosten des GAV in den Jahresrechnungen der paritätischen Kommissionen einsehen können. Die Vorlage entsprang einer überwiesenen Motion der WAK-NR, welche unter anderem verlangte, dass die paritätischen Kommissionen ihre Jahresberichte publizieren. Bei der Umsetzung der Motion entschied sich der Bundesrat für ein Einsichtsrecht der Betroffenen anstelle der geforderten Veröffentlichung der Jahresberichte, da Letztere die Wirtschaftsfreiheit der paritätischen Kommissionen und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletzen könnte.

Die Vernehmlassung hatte von Ende Januar bis Anfang Mai 2024 gedauert und war gemeinsam mit einer anderen AVEG-Revision zur Umsetzung einer überwiesenen Motion Ettlin (mitte, OW; Mo. 20.4738) durchgeführt worden. Auf den Entwurf zur Umsetzung der Kommissionsmotion hatten sich 58 Stellungnahmen bezogen. Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden – darunter 18 Kantone, die Grünen, die SP und der Grossteil der Dachverbände der Wirtschaft – hatte die Vorlage unterstützt, da sie dem «legitime[n] Bedürfnis der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden zu erfahren, wie ihre Beiträge verwendet werden», nachkomme, ohne zu stark in die Tätigkeit der paritätischen Kommissionen einzugreifen. Der Kanton Genf hatte die Vorlage abgelehnt, da Betroffene bereits nach geltendem Recht Einsicht nehmen könnten. Der Kanton Luzern hatte sich ablehnend zur Revision geäussert, da er einen «administrative[n] Mehraufwand» befürchtete. Die SVP hatte zwar die Stossrichtung der Revision begrüsst, sah jedoch «über die Vorlage hinaus weitere[n] Handlungsbedarf» und forderte analog zur Motion die Offenlegung der Jahresrechnung. Zehn Vernehmlassungsteilnehmende hatten schliesslich den Umstand kritisiert, dass die beiden Motionen, obschon sie im Parlament unabhängig voneinander überwiesen worden waren, nun gemeinsam beraten würden, und forderten deren Trennung. Diesem Anliegen war der Bundesrat im Anschluss an die Vernehmlassung nachgekommen.

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In der Sommersession 2025 befasste sich der Nationalrat mit der AVEG-Revision, durch welche Arbeitnehmende und Arbeitsgebende, die einem GAV unterstehen, künftig auf Verlangen kostenlos die Jahresrechnung der paritätischen Kommissionen zu den Vollzugskosten des GAV einsehen können sollen. Im Namen der WAK-NR erklärten Thomas Burgherr (svp, AG) und Emmanuel Amoos (sp, VS), dass Eintreten auf die Vorlage in der Kommission unbestritten gewesen sei. Der Bundesrat habe sich im Vergleich zur Ursprungsmotion, die auf eine Veröffentlichung der Jahresrechnung pochte, mit einem Einsichtsrecht für eine moderatere Lösung entschieden, welche aber dennoch das Ziel der Motion erfülle, die «Transparenz- und Rechenschaftspflicht der paritätischen Kommissionen gegenüber den Sozialpartnern» zu stärken, so Burgherr. Eine Minderheit um Paolo Pamini (area liberale, TI), welche eine elektronische Gewährung des Einsichtsrechts verlangte, war in der Kommission mit 14 zu 8 Stimmen (3 Enthaltungen) abgelehnt worden, was die Kommissionsmehrheit mit dem aus der Massnahme entstehenden Mehraufwand begründet hatte. Paolo Pamini, der zugleich im Namen der SVP-Fraktion sprach, begründete seine Minderheit damit, dass ein elektronisches Einsichtsrecht die Hürden für Arbeitgebende und Arbeitnehmende abbaue, die Vollzugskosten zu sichten. Ausserdem sei dies technisch relativ einfach umsetzbar. Die ursprüngliche Minderheit Pamini hatte neben dem elektronischen Einsichtsrecht noch gefordert, dass die Jahresrechnung von den Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden genehmigt werden müsse, was jedoch zurückgezogen wurde. Die Rednerinnen und Redner aller anderen Fraktionen sprachen sich dafür aus, den Entwurf des Bundesrates ohne Änderungen anzunehmen. Nachdem die grosse Kammer stillschweigend auf das Geschäft eingetreten war, lehnte sie die Minderheit Pamini mit 118 zu 64 Stimmen ab. Neben der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion votierten lediglich zwei Mitglieder der Mitte für den Minderheitsantrag. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die AVEG-Revision einstimmig an.

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Nach der Annahme im Nationalrat sprach sich Ende August 2025 auch die WAK-SR für die AVEG-Revision aus, welche einem GAV unterstehenden Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden ein Einsichtsrecht in die Jahresrechnung der paritätischen Kommissionen gewähren will. In der Herbstsession 2025 tat es der Ständerat seiner Kommission gleich und nahm den Entwurf in der Gesamtabstimmung einstimmig an.
In den Schlussabstimmungen hiessen beide Kammern den Entwurf ebenfalls einstimmig gut.

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