Infrastruktur und Lebensraum
Erhaltung der Umwelt
Le deuxième avant-projet de la loi sur la protection de l'environnement est publié — Le Conseil fédéral refuse de suspendre la loi sur la protection des eaux dans les zones de montagnes — Le Conseil national se prononce contre l'impôt sur les emballages perdus — La teneur en plomb dans l'essence super ne doit, pour des raison d'approvisionnement en énergie, pas être réduite avant 1982 — Les autorités valaisannes décrètent la réduction partielle de l'émission de fluor dans les fabriques d'aluminium — Le Conseil fédéral propose, pour des raisons économiques et techniques, le rejet de l'initiative populaire contre le bruit occasionné par la circulation routière — Lancement d'une initiative populaire contre le bruit du trafic aérien — Conflits entre les tenants de la protection de l'environnement et les partisans de la promotion de divers projets touristiques — Le Grand Conseil vaudois adopte une loi sur la protection des vignes du Lavaux.
Umweltschutzpolitik
Trotz der wirtschaftlichen Rezession der letzten Jahre soll nach Ansicht einer Mehrheit der Bevölkerung der Umweltschutz keinesfalls vernachlässigt werden. Eine im Berichtsjahr durchgeführte Meinungsumfrage ergab, dass die Erhaltung einer lebenswerten Umwelt als wichtigstes Ziel der schweizerischen Politik betrachtet wird
[1]. Um diesem eindeutigen Volkswillen, welcher sich bereits 1971 mit der überwältigenden Annahme des Verfassungsartikels über den Umweltschutz manifestiert hatte, gerecht zu werden, legte der Bundesrat einen
zweiten Entwurf zu einem
Umweltschutzgesetz vor
[2]. In Anbetracht der Kritik am ersten, in der Vernehmlassung gescheiterten Entwurf will sich das neue Gesetz auf die Regelung der Bereiche Luftverschmutzung, Lärm und Abfallbewirtschaftung beschränken. Für diese Problemkreise soll der Bundesrat Vorschriften (insbesondere über Emissionsgrenzwerte) erlassen können. Die Erhebung einer Lenkungsabgabe, welche die Schadstofferzeuger mit materiellen Sanktionen zu einem umweltgerechten Verhalten veranlassen könnte, ist hingegen nicht vorgesehen. Von entscheidender Bedeutung für die Wirksamkeit des neuen Gesetzes (falls es in der vorliegenden Form verabschiedet wird), dürfte es demnach sein, welche Grenzwerte der Bundesrat vorschreiben wird und von welchem Zeitpunkt an sie eingehalten werden müssen. Mit dem neuen Gesetz soll im weitern eine Umweltverträglichkeitsprüfung eingeführt werden, welcher sich alle grössern Bauvorhaben zu unterziehen hätten
[3].
Das noch 1978 abgeschlossene
Vernehmlassungsverfahren zeigte, dass auch dieser zweite Entwurf nicht mit allgemeiner Zustimmung rechnen kann. Die Kritik kommt allerdings diesmal von der entgegengesetzten Seite. Die Umweltschutzorganisationen, die SPS, die SVP und der Landesring würden eine umfassendere Vorlage bevorzugen; dies würde ihrer Meinung nach auch besser dem Verfassungsauftrag entsprechen. Daneben bemängeln sie insbesondere den grossen Ermessensspielraum, welcher dem Bundesrat beim Erlass der Emissionsgrenzwerte eingeräumt werden soll, und den Verzicht auf das Instrument der Lenkungsabgabe. Sie begrüssen jedoch die Verankerung des Verursacherprinzips sowie die Einführung der Umweltverträglichkeitsprüfung und hoffen, die Vorlage bei der parlamentarischen Beratung noch in einigen Punkten zu ihren Gunsten abändern zu können
[4]. Weitgehend befriedigt äusserten sich die CVP, die FDP und die Vertreter der Wirtschaft. Dabei warnte der Vorort bereits vor einer strengen Auslegung des Gesetzes, da sonst die Konkurrenzfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft gefährdet werden könnte
[5].
Nachdem in der Westschweiz Umweltschutzparteien bereits einige lokale Wahlerfolge verzeichnet hatten, erfolgte nun auch in der deutschen Schweiz der Versuch. sogenannte «
Grüne Parteien» ins Leben zu rufen. Da sich aber die traditionellen Umweltschutzorganisationen mehr davon versprechen, ihren Einfluss bei der Kandidatenauswahl der etablierten Parteien geltend zu machen, sehen die Entwicklungschancen dieser Parteineulinge nicht allzu gut aus. Erschwerend für ihren Erfolg dürfte sich zudem auch auswirken, dass unser politisches System den Umweltschutzverbänden breite ausserparlamentarische Mitbestimmungsmöglichkeiten (Initiative, Referendum, Vernehmlassungsverfahren, Expertenkommissionen) einräumt und sie deshalb nicht unbedingt auf die Vertretung ihrer Anliegen durch spezielle politische Parteien angewiesen sind
[6].
Gewässerschutz
Der Schutz des Wassers vor Verunreinigungen hat in der Schweiz einen relativ hohen Stand erreicht. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass trotzdem der Weiterausbau des Gewässerschutzes nicht vernachlässigt werden darf. Der generelle Verzicht auf Kläranlagen für Ortschaften in Berggebieten, wie ihn Nationalrat P. Biderbost (cvp. VS) angeregt hatte, könne überhaupt nicht in Frage kommen. Dies umsomehr. als für abgelegene Siedlungen bereits Ausnahmeregelungen erlaubt werden
[7]. Dass sich der Gewässerschutz in weiten Bevölkerungskreisen unverändert grosser Popularität erfreut, bewiesen die Bürger der Stadt Zürich mit der nahezu oppositionslosen Annahme einer Kreditvorlage von 232 Mio Fr. für den Ausbau der veralteten Abwasserreinigungsanlage Werdhölzli
[8]. In Anbetracht des sich weiterhin verschlechternden Zustandes vieler stehender Gewässer drängen sich Massnahmen gegen die Zufuhr von Phosphaten durch die Haushalte (Waschmittel) und die Landwirtschaft (künstliche Düngmittel) auf. Da die Industrie offenbar noch nicht in der Lage ist, ein qualitativ befriedigendes phosphatfreies Waschmittel herzustellen, sah der Bundesrat von einer Verschärfung der geltenden Grenzwerte ab und empfahl die Verbesserung der bestehenden Abwasserreinigungsanlagen
[9].
Der 1977 eingereichten parlamentarischen Initiative von F. Meier (na. ZH), welche mit einer
Besteuerung der Einwegpackungen eine Reduktion der Abfälle bewirken, wollte, war kein Erfolg beschieden. Der Nationalrat ging bei seinem negativen Entscheid von der Annahme aus, dass das neue Umweltschutzgesetz Massnahmen zur Förderung der Mehrfachverwendung von Flaschen und Verpackungen bringen werde
[10].
Luftreinhaltung
Zwei im Auftrag des Eidg. Amtes für Umweltschutz erstellte Studien legten dar, dass die Belästigungen durch die Luftverunreinigung und den Lärm in naher Zukunft das tolerierbare Mass überschreiten werden, wenn es nicht gelingt, die bisherige Entwicklung aufzuhalten. Wegen des angestiegenen Verkehrsvolumens hat insbesondere die Luftverschmutzung durch den Strassenverkehr von 1970 bis 1975 massiv zugenommen. Die Untersuchung über den Strassenlärm deckte auf, dass 25-30% der Bevölkerung tagsüber einer Geräuschkulisse ausgesetzt sind, welche über der kritischen Grenze von 60 dB (A) liegt
[11].
Über einige Vorstösse zur
Eindämmung der schädlichen Auswirkungen des Strassenverkehrs haben wir bereits oben berichtet
[12]. Die seit langem geforderte Reduktion des Bleigehalts des Superbenzins sieht der Bundesrat aus versorgungstechnischen Gründen erst für das Jahr 1982 vor. Der ungeduldig gewordene Nationalrat stimmte daraufhin einer Motion Früh (fdp, ZH) zu, welche die Exekutive ersucht, diese Massnahme bereits auf den 1. Januar 1980 in Kraft zu setzen. Bundesrat Hürlimann erklärte dazu, dass er zwar die Reduktion so schnell wie möglich vorschreiben wolle, sich aber an diese Frist nicht gebunden fühlen könne
[13]. Um die Zeit bis zur Inkraftsetzung des eidgenössischen Umweltschutzgesetzes nicht ungenützt verstreichen zu lassen, arbeiteten die Regierungen der Kantone Bern und Solothurn Lufthygienegesetze aus. Das bernische Gesetz, das als wichtigste Neuerung die Einführung der obligatorischen Ölfeuerungskontrolle enthält, hiess der Grosse Rat trotz der Opposition der FDP gut. Das solothurnische Gesetz hingegen scheiterte am Widerstand der Freisinnigen: Diese hatten vor allem befürchtet, dass die Regierung von der Kompetenz zum Erlass von Emissionsgrenzwerten zu intensiv Gebrauch machen würde. Zu einer symptomatischen Kontroverse zwischen Umweltschutz und Industrie kam es in der Stadt Zürich. Gegen die von der Verwaltung beabsichtigte Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse der verschiedenen Olfeuerungssysteme erhoben die Herstellerfirmen erfolgreich Einsprache. Die rekurrierenden Fabrikanten stellten dabei die Aussagekraft der Prüfungsresultate in Frage und wollten verhindern, dass durch diese Information ihre Geschäfte nachteilig beeinflusst werden
[14].
Im Kampf gegen die Fluorausscheidungen der
Aluminiumwerke im Wallis konnte ein wichtiger Teilerfolg erzielt werden. Nachdem auch die vom Bundesrat eingesetzte Untersuchungskommission die Emissionen als untragbar beurteilt hatte und ihre schrittweise Verringerung auf rund einen Fünftel des heutigen Volumens innert drei Jahren empfohlen hatte, sah sich die Kantonsregierung zum Handeln veranlasst. Für die beiden Werke in Steg und Martigny ordnete sie den Einbau der Reinigungsanlagen gemäss den Anträgen der eidgenössischen Kommission an. Um der Gefahr der Betriebseinstellung des Werkes Chippis zu entgehen, gestattete sie hier eine Ausnahmeregelung: Bis Ende 1980 soll eine gewisse Reduktion der Emissionen erreicht werden; von welchem Zeitpunkt an aber die für die beiden andern Werke geforderten Grenzwerte eingehalten werden müssen, soll erst später entschieden werden. Die Firma Alusuisse als Besitzerin der Fabriken in Chippis und Steg erklärte sich bereit, den Weisungen der Regierung nachzukommen, das Werk Martigny hingegen legte Rekurs ein, um eine Fristerstreckung zu erlangen
[15].
Lärm
Der Bundesrat begründete in einer Botschaft seine Ablehnung der 1975 eingereichten Volksinitiative gegen den Strassenlärm. Die Argumentation bewegt sich in ähnlichem Rahmen wie bei der Stellungnahme zur 1977 verworfenen «Albatros-Initiative»: Aus wirtschaftliichen Gründen sei es nicht ratsam und zum Teil auch technisch unmöglich, die geforderten Grenzwerte und Zeitlimiten einzuhalten. Die Regierung berief sich dabei auf ihr eigenes Programm, welches erlauben soll, eine der Forderungen der Initianten teilweise und mit rund zweijähriger Verspätung zu erfüllen. Die Lärmgrenzwerte für neue Strassenfahrzeuge sollen bis 1982 um durchschnittlich 5 dB (A) herabgesetzt werden. Der Bundesrat musste in der Botschaft allerdings auch eingestehen, dass er nicht in der Lage sein wird, seine Versprechungen bezüglich der Lärmbekämpfung aus dem Jahre 1974 — er sprach damals von einer Reduktion um 6-10 dB (A) bis zum Jahr 1982 — vor 1986 einzulösen
[16].
Wegen des grossen Anteils des grenzüberschreitenden Verkehrs ist es bei der
Luftfahrt entscheidend, mittels internationaler Abkommen über die Typenprüfling die Lärmbekämpfung zu vereinheitlichen. Der Nationalrat überwies deshalb zwei Postulate, welche vom Bundesrat eine Intensivierung seiner Bemühungen auf diesem Gebiet fordern
[17]. Ebenfalls gegen den Fluglärm richtet sich die im Frühjahr lancierte Volksinitiative «gegen die schädlichen Auswirkungen des Fliegens». Sie verlangt unter anderem eine Verschärfung des Nachtflugverbotes und die Mitbestimmung des Volks bei Flughafenerweiterungen und -neubauten
[18].
Einem oft gesundheitsschädigenden Lärm ausgesetzt sind auch die Anwohner von
Rangierbahnhöfen und Schiessanlagen. Die Proteste der Bevölkerung gegen den geplanten Rangierbahnhof Däniken (SO) veranlassten den Bundesrat, das Projekt nochmals zu überprüfen
[19]. Im Kanton Baselland gaben die Stimmbürger dem Gegenvorschlag der Regierung den Vorzug vor der Initiative der Jungen CVP für ein Sonntagsschiessverbot. Das neue Gesetz erlaubt den Gemeinden, den Sonntagsbetrieb in siedlungsnahen Schiessanlagen auf fünf Tage im Jahr zu beschränken
[20].
Natur- und Heimatschutz
Für die Belange des Natur- und Heimatschutzes war im Berichtsjahr in erster Linie die Behandlung des Raumplanungsgesetzes durch die eidgenössischen Räte von Bedeutung. Wir haben darüber an anderer Stelle berichtet
[21]. Der Zerstörung von Alpweiden durch die
Skipistenplanierung konnte immer noch kein Einhalt geboten werden. Nationalrat R. Schatz (fdp, SG) verlangte in einer Motion, dass der Bundesrat, gestützt auf das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz, Art. 20 (Schutz seltener Pflanzen), den Bau dieser oft autobahnähnlichen Pisten unterbindet. Die Volkskammer stimmte dem Begehren nur als Postulat zu und folgte damit den Überlegungen der Exekutive, welche vorerst den Kantonen Gelegenheit geben will, das Problem in eigener Kompetenz befriedigend zu lösen. Ob diese allerdings die erforderlichen Massnahmen ergreifen werden, ist fraglich, besteht doch gerade bei den wirtschaftlich schwachen Bergkantonen die Tendenz, touristische Erschliessungsvorhaben höher zu bewerten als die Anliegen des Landschaftsschutzes
[22]. Einmal mehr wurde diese Tendenz durch die Walliser Behörden bestätigt. Diese wiesen die Einsprachen gegen den geplanten Bau des Gebirgsflugplatzes Croix-de-Coeur bei Verbier ab und bewilligten das auch vom Bundesrat kritisierte Projekt eines Drehrestaurants auf dem Jungfraujoch
[23]. Durch die in die Wege geleitete genaue geographische Festlegung der 48 erlaubten Gebirgslandeplätze beabsichtigt das EVED eine Beschränkung des touristischen Zwecken dienenden Helikopterverkehrs in den Alpen
[24]. Die vom Bundesrat im November verabschiedete Verordnung über die Konzessionierung von Luftseilbahnen bezweckt eine restriktivere Bewilligungspraxis. Sie wird es den Behörden unter anderem erlauben, vermehrt die Ansprüche des Landschaftsschutzes und der Raumplanung in Rechnung zu stellen
[25].
In der Waadt behandelte das Parlament das Gesetz zum Schutz der
Weinbaugebiete des Lavaux vor baulichen Veränderungen. Die erforderlichen Verfassungsgrundlagen waren 1977 mit der Annahme der von F. Weber lancierten Volksinitiative «Sauver Lavaux» geschaffen worden. Der Grosse Rat akzeptierte die Vorlage, welche doch recht weitgehende Eingriffe in die Autonomie der Gemeinden dieser Region bringt, nachdem er sie in einigen Punkten abgeschwächt hatte
[26].
[1] SKA, Bulletin, 84/1978, Nr. 10, S. 9 f. Zum Problemkreis der Widersprüche zwischen den Erfordernissen der Wirtschaft und des Umweltschutzes fand in St. Gallen ein Symposium statt (NZZ, 29, 4.2.78). Mit der gleichen Fragestellung befasste sich auch der Parteitag der LPS (JdG, 30, 6.2.78; Parti libéral suisse, Ecologie et liberté, 1978).
[2] Zur Vorgeschichte des Bundesgesetzes über den Umweltschutz vgl. SPJ, 1976, S. 114; 1977, S. 115. Vgl. auch Th. Bühler, «Grenzen einer schweizerischen Umweltschutzgesetzgebung», in Wirtschaft und Recht. 30/1978, S. 425 ff.
[4] Umweltschutz: Schweiz. Gesellschaft für Umweltschutz. Bulletin. 1978, Nr. 2; NZZ, 133, 12.6.78. SPS: NZZ. 227, 30.9.78 ; SVP: NZZ. 216, 18.9.78. LdU : BaZ, 205, 5.8.78. Zum Instrument der Lenkungsabgaben vgl. auch NZZ, 164, 18.7.78; 174, 29.7.78.
[5] CVP: LNN, 280, 2.12.78. FDP: FDP-Information, 1978, Nr. 4, S. 34. Wirtschaft: NZZ, 182, 9.8.78; wf. Dok., 45, 6.11.78; 46. 13.11.78.
[6] Focus, 1978, Nr. 102, S. 22 ff.; Ldb, 128. 7.6.78. Vgl. auch unten. Teil I, IIIa (Grüne Partei).'
[7] Amtl. Bull. NR, 1978. S. 1337 ff. Vgl. auch BaZ, 181, 8.7.78 und H. R. Wasmer, Analyse des schweizerischen Gewässerschutzes, Bern 1978.
[8] TA, 116, 23.5.78; 121, 29.5.78 (102 204 Ja: 6 076 Nein).
[9] Amtl. Bull. NR, 1978, S. 943 f. Vgl. auch Bund, 263. 9.11.78; LNN, 297, 23.12.78.
[10] SPJ, 1977, S. 115; Amtl. Bull. NR, 1978, S. 1377 ff. Die Verankerung von Massnahmen gegen Einwegpackungen im neuen Gesetz über den Umweltschutz fordert auch der Kanton Genf mit einer Standesinitiative (Verhandl. B.vers., 1978, VII, S. 9).
[11] Abgase: W. Martin. G. Galli und T. Pelli, «Abgase durch Motorfahrzeuge», in Plan, 35/1978, Nr.6. S. 17 ff.; H. E. Vogel, «Kampf gegen die Luftverpestung». in Plan, 35/1978. Nr. 12. S.22 ff. Lärm: BaZ, 306, 1.12.78.
[12] Vgl. oben. Teil I, 6b (Circulation routière).
[13] Amtl. Bull. NR, 1978, S. 1419 f. und 1469. Vgl. auch TG, 198. 25.8.78; NZZ, 257. 4.11.78; SPJ, 1977. S. 116.
[14] Bern: Bund, 123, 30.5.78; 210, 8.9.78; 213, 12.9.78; 214, 13.9.78; 270, 17.11.78. Solothurn: SZ, 35, 6II.78; 124, 1.6.78. Zürich: TA, 165, 19.7.78; NZZ, 232, 6.10.78.
[15] TLM, 231, 19.8.78; 249, 6.9.78; 290, 17.10.78, 294, 21.10.78; 351, 17.12.78; NZZ (sda), 227, 30.9.78; TA, 211, 12.9.78; 265, 14.11.78. Vgl. auch SPJ, 1977, S. 116 f.
[16] BBI, 1978, II, S. 1399 ff.; SPJ, 1975, 8.121.
[17] Postulat Grobet (sp, GE): Amtl. Bull. NR, 1978, S. 406 f. Postulat Künzi (fdp, ZH): Amtl. Bull. NR, 1978, S. 407 f.
[18] JdG, 99, 29.4.78. Bei der Beratung des kantonalen Verkehntplans strich das Zürcher Parlament den längerfristig geplanten Bau einer Blindlandepiste in Kloten (NZZ, 144, 24.6.78; TA. 152, 4.7.78).
[19] Amtl. Bull. NR, 1978, S. 1769 ff.; Amtl. Bull. StR, 1978, S. 714.
[20] SPJ, 1977, S. 117; BaZ, 17, 18.1.78; 51, 21.2.78 ; 57, 27.2.78 (33 727 Ja: 23 493 Nein). Die Initianten waren vom Gegenvorschlag ebenfalls befriedigt. Mangels einer Rückzugsklausel musste dennoch über die Initiative abgestimmt werden; sie wurde mit 28 804 Ja: 29 802 Nein knapp abgelehnt.
[21] Vgl. oben, Teil I, 6c (Raumplanung). Für weitere Bestrebungen zum Schutz der Landschaft vgl. auch oben, Teil I, 3 (Infrastrukturanlagen), 6a (Centrales hydrauliques) und 6b (Routes nationales).
[22] SPJ, 1977, S. 117; Amtl. Bull. NR, 1978, S. 1410 If.
[23] Croix-de-Coeur: SPJ, 1977, S. 118; 24 Heures. 1, 3.1.78; 13, 17.1.78; 172, 21.6.78. Vgl. auch die Behandlung der Petition der Flugplatzgegner im StR (Amtl. BulL StR. 1978, S. 376 R.). Jungfraujoch : 24 Heures, 126, 2.6.78; 144, 23.6.78; Amtl. Bull NR. 1978, S. 433.
[24] Gesch. ber., 1978, S. 275. Vgl. auch LNN, 61, 14.3.78.
[25] AS, 1978, S. 1806 ff. Vgl. auch Gesch.ber., 1978, S.272.
[26] SPJ, 1977, S. 117; 24 Heures, 181, 7.8.78; 285, 7.12.78; 289, 12.12.78; 295, 19.12.78;44, 13.2.79; GdL, 183, 8.8.78.