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Grundlagen der Staatsordnung
Föderativer Aufbau
Der Bundesrat schlug ein neues Gesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes vor. - Die parlamentarischen Verfassungskommissionen möchten, dass die Städte in der neuen Bundesverfassung besondere Erwähnung finden. - In der französischen Schweiz wurden diverse Vorschläge für den Zusammenschluss von Kantonen gemacht. - Die Gemeinde Moutier kündigte die Durchführung einer Volksabstimmung über den Wechsel zum Kanton Jura an.
Beziehungen zwischen Bund und Kantonen
Der Bundesrat veröffentlichte im Dezember seine Botschaft zu einem neuen "Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes". In der vorher durchgeführten Vernehmlassung hatten sich die Kantone, welche an der Ausarbeitung des Entwurfs beteiligt gewesen waren, durchwegs positiv geäussert. Grundsätzliche Kritik war jedoch von der SP gekommen, welche eine Kompetenzverschiebung in der Aussenpolitik zulasten des Bundes und damit eine Beeinträchtigung der Handlungsfähigkeit namentlich auch in der Frage der europäischen Integration befürchtete. Andere Kritiker sahen keine Notwendigkeit für ein spezielles Gesetz, da die darin enthaltenen Regeln in der Praxis seit Herbst 1996 ohnehin angewendet werden. Der Entwurf des Bundesrates hält fest, dass die Kantone namentlich dort an der Aussenpolitik des Bundes mitwirken dürfen, wo durch den Abschluss internationaler Verträge ihre durch die Verfassung garantierten Kompetenzen oder ihre Rolle als Vollzugsorgan berührt werden. In diesen Bereichen hat der Bund gemäss dem Gesetzesentwurf die Kantone rechtzeitig und umfassend über seine Vorhaben zu informieren und sie bereits in der Vorbereitungsphase von bi- oder multilateralen Verhandlungen anzuhören. Namentlich dann, wenn ein aussenpolitisches Vorhaben die verfassungsmässigen Kompetenzen der Kantone tangieren kann, haben die Kantone bei der Vorbereitung der Verhandlungsmandate ein Mitspracherecht, und sie sollen in der Regel auch während den Verhandlungen angehört werden. Umgekehrt werden die Kantone verpflichtet, die erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und die Umsetzung von internationalem Recht, soweit diese in ihre Kompetenz fällt, ohne Verzug vorzunehmen. Der schlanke Gesetzesentwurf, der nur gerade neun Artikel zählt, schafft selbst noch keine neuen Organe, sondern überlässt die konkrete Ausgestaltung der Modalitäten dieser Mitsprache einer zwischen Bund und Kantonen abzuschliessenden Vereinbarung [1].
Ausgehend von der Feststellung, dass sich beim Vollzug von Bundesgesetzen und -beschlüssen durch die Kantone nicht selten Probleme ergeben, weil diese darauf schlecht vorbereitet und zudem auch überlastet sind, reichte Ständerat Rhinow (fdp, BL) eine parlamentarische Initiative zur Verbesserung dieses Zustands ein. Er regte darin unter anderem an, dass der Bundesrat in seinen Botschaften sich mit diesen Fragen speziell auseinandersetzt, und dabei namentlich darlegt, ob und wie er die Vollzugstauglichkeit von Beschlüssen mit den Kantonen abgeklärt hat. Zudem sollen die parlamentarischen Kommissionen durch das Geschäftsverkehrsgesetz ausdrücklich legitimiert werden, Kantonsvertreter zur Abklärung dieser Fragen einzuladen. Auf Antrag seiner Staatspolitischen Kommission gab der Rat dieser Initiative Folge [2].
Die im Vorjahr von Hämmerle (sp, GR) bekämpfte Motion des Tessiner Nationalrats Cavadini (fdp) für eine Verlagerung von Bundeskompetenzen auf die Kantone wurde abgeschrieben, da das Parlament keine Zeit fand, sie fristgerecht zu behandeln [3].
Es ist nichts Neues, dass sich die Nordostschweizer Kantone (ohne Zürich) in der Bundespolitik oft benachteiligt vorkommen. Dies war zuletzt beispielsweise der Fall beim NEAT-Entscheid (Eisenbahntunnels durch die Alpen) und beim Vollzug des Krankenversicherungsgesetzes (Berechnungsformel für die Bundesbeiträge an die Prämienverbilligung). Die St. Galler Regierung schlug deshalb ihrem Parlament vor, eine ständige Vertretung in Bern zu schaffen, um die Interessen des Kantons besser zur Geltung zu bringen. Der Grosse Rat lehnte es aber ab, den dafür beantragten Kredit von 320 000 Fr. zu bewilligen [4]. Die Regierung schlug danach vor, dass einer aus ihrem Kreis von Amtes wegen im Ständerat sitzen sollte. Dieser würde einem neu zu schaffenden Departement für kantonsüberschreitende Zusammenarbeit vorstehen [5].
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Im Rahmen der Debatte über die Neuausrichtung der Regionalpolitik versuchte Nationalrat Gysin (sp, BS) zu erreichen, dass mit dem Projekt "Regio plus" nicht nur ländliche Nichtbergregionen, sondern auch Kernstädte von bundesstaatlicher finanzieller Hilfe profitieren können. Er begründete dies mit den in den letzten Jahren stark angewachsenen Lasten der Städte namentlich im Sozial-, aber auch im Verkehrsbereich. Der Rat lehnte diese Ausweitung des Geltungsbereichs - welche sich seiner Ansicht nach im Rahmen der bewilligten Ausgabensumme von 70 Mio Fr. für zehn Jahre ohnehin nicht hätte umsetzen lassen - mit 88 zu 30 Stimmen ab. Er überwies jedoch ein Postulat seiner Wirtschafts- und Abgabenkommission, welches vom Bundesrat bis Ende 1998 einen Bericht über den Umfang der Zentrumslasten der Städte und gegebenenfalls Vorschläge für Ausgleichsmassnahmen verlangt [6]. Bei den Beratungen der parlamentarischen Kommissionen über die Totalrevision der Bundesverfassung konnten die Städte- und Gemeindevertreter einen Teilerfolg verbuchen. Die Nationalratskommission beschloss, den Artikel, wonach die Kantone über die Organisation der Gemeinden autonom entscheiden, mit dem Zusatz zu ergänzen, dass Bund und Kantone auf die besondere Lage der Städte und Agglomerationen Rücksicht nehmen sollen. Die Ständeratskommission ging weniger weit. Gemäss ihrer Version würde die Verfassung nur den Bund zu solcher Rücksichtnahme verpflichten, und diese würde zudem nicht nur für Städte, sondern auch für Berggemeinden gelten [7].
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Im August legte der Bundesrat dem Parlament das Zusatzprotokoll vom 9. November 1995 zum Europäischen Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zur Genehmigung vor. Dieses Zusatzprotokoll des Europarates stellt eine Konkretisierung des Rahmenabkommens von 1980 dar, das in der Schweiz 1982 in Kraft getreten ist. Es soll namentlich mit einheitlichen Regeln die mit dem Rahmenabkommen geförderte Zusammenarbeit zwischen lokalen Behörden erleichtern. In der 1996 durchgeführten Vernehmlassung hatten allerdings nicht wenige Kantone Bedenken geäussert. Sie befürchteten, dass ihre Aktivitäten von diesem Protokoll nicht gefördert, sondern gehindert würden. Hintergrund für diese Kritik war, dass die bestehenden Kompetenzen der Kantone im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit nach Verfassung (Art. 9 und 10 BV) und in der Praxis über das hinausgehen, was das Protokoll stipuliert. Sie verlangten deshalb, dass sich die im Protokoll vorgesehene Genehmigung von grenzüberschreitenden Abkommen durch die Landesregierung auf solche beschränken muss, welche für den Bund oder die nicht daran beteiligten Kantone von besonderer Bedeutung sind. Die Kantone verlangten insbesondere auch, dass das im Vorjahr abgeschlossene "Karlsruher Abkommen" für die grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit in der Rheinregion gegenüber dem Zusatzprotokoll Vorrang haben soll. Der Bundesrat sicherte dies zu und entgegnete den Bedenken der Kantone in bezug auf eine Einschränkung ihrer Rechte, dass das Protokoll die innerstaatliche Kompetenzverteilung nicht antaste. Wichtig sei das Protokoll zudem, weil es sich nicht auf staatliche Abkommen beschränke, sondern auch einheitliche Regeln für die Zusammenarbeit zwischen Verwaltungsstellen oder - z.B. im Bereich des Regionalverkehrs - privatrechtlichen Organisationen setze [8].
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Territorialfragen
In der französischsprachigen Schweiz machten prominente Politiker mit Vorschlägen über Kantonsfusionen resp. neue, zwischen die Kantone und den Bund eingeschobene Strukturen von sich reden. Der Waadtländer Nationalrat Pidoux (fdp) lancierte die Idee einer Fusion der Kantone Genf und Waadt. Sein Vorschlag stiess aber gerade beim Waadtländer Grossen Rat auf wenig Gegenliebe, wurde doch betont, dass eine enge Zusammenarbeit nicht nur mit Genf, sondern auch mit den Nachbarkantonen im Osten und Norden gepflegt werden müsse. In einer gemeinsamen Erklärung sprachen sich die Regierungen der beiden Kantone gegen eine Fusion aus [9]. Kurz nach Pidoux' Vorstoss schlug der Genfer Regierungsrat Segond (fdp) vor, die sechs mehrheitlich französischsprachigen Kantone ein gemeinsames Parlament und eine Regierung wählen zu lassen, welche die Kompetenz hätten, über grosse Infrastrukturprojekte und überregionale Aufgaben (z.B. Wirtschaftsförderung) zu entscheiden. Einige Kritiker warnten, dass von Segonds Plänen das Aufkommen eines Sprachnationalismus begünstigt würde, welcher sich für den Fortbestand der Schweiz verheerend auswirken könnte. Sie schlugen deshalb den Einbezug des historisch und wirtschaftlich eng mit der übrigen Westschweiz verbundenen Kantons Bern vor [10].
In Basel-Stadt empfahl die Regierung die Ablehnung der 1994 eingereichten Volksinitiative für die Aufwertung zu einem Vollkanton. Sie argumentierte dabei nicht mehr wie früher, dass damit eine Wiedervereinigung mit Basel-Land verunmöglicht würde, sondern mit den geringen Erfolgschancen eines derartigen Vorstosses auf eidgenössischer Ebene [11].
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Die Sezessionsbestrebungen der Behörden der Stadt Moutier konkretisierten sich. Stadtpräsident Maxime Zuber (psa) kündigte an, dass er noch vor Ende 1998 ein kommunales Plebiszit durchführen wolle. Er erhielt dabei auch Unterstützung durch den jurassischen Regierungsrat Roth (CVP) sowie die CVP und die SP des Kantons Jura [12]. Alle Parteien des Kantons Jura und kurz danach auch das Parlament verabschiedeten Resolutionen, in welchen sie sich bereit erklärten, Moutier - nach einer im Rahmen der Gesetze verlaufenen Loslösung von Bern - in den Kanton aufzunehmen [13]. Die Gemeindeexekutive von Moutier beschloss im Dezember, im Jahr 1998 eine Konsultativabstimmung durchzuführen. Der bernische Regierungsrat Annoni (fdp) stellte dazu fest, dass es der Gemeinde frei stehe, eine solche rechtlich nicht verpflichtende Konsultation abzuhalten [14]. Eine rechtlich bindende Volksabstimmung über einen Kantonswechsel lehnten die Berner Behörden jedoch ab. Der Regierungsrat liess am 28. Mai die Behörden der Stadt Moutier wissen, dass er die von ihr geforderten rechtlichen Grundlagen nicht schaffen werde. Er verwies dabei die Stadtbehörden auf die Bedeutung der Pflege der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit als Alternative zu einem Kantonswechsel. Zudem gab er zu verstehen, dass er eine Sezession der Stadt Moutier allein nicht akzeptieren würde, da diese auch Verwaltungszentrum für den rund 23 000 Einwohner zählenden und mehrheitlich einen Übertritt zum Kanton Jura ablehnenden Bezirk ist [15].
Von Nationalrat Rennwald (sp, JU) in einer Einfachen Anfrage um seine Meinung dazu gefragt, antwortete der Bundesrat, dass dies eine interne Angelegenheit des Kantons Bern sei. Er habe aber den Regierungen der Kantone Bern und Jura mitgeteilt, dass er bereit sei, sie zu einem Gespräch in dieser Sache zu empfangen. In bezug auf Rennwalds Gesuch, der Bundesrat solle die Sache selbst in die Hand nehmen und die rechtlichen Voraussetzungen für einen Kantonswechsel von Gemeinden schaffen, verwies er auf die laufenden Parlamentsdebatten. Da beide Ratskammern im Vorjahr einer 1995 vom Kanton Jura eingereichten Standesinitiative, welche eine eidgenössische Regelung verlangt hatte, Folge gegeben hatten, sei es nun an ihnen, einen entsprechenden Artikel in die neue Bundesverfassung aufzunehmen. Er selbst habe im Rahmen der Nachführung der Verfassung darauf verzichtet, um diese nicht mit materiellen Neuerungen zu belasten [16]. Die Kommissionen beider Räte zur Totalrevision der Bundesverfassung kamen dieser Aufforderung nach. Sie beschlossen, dass bei Gebietsveränderungen zwischen Kantonen in Zukunft nur noch die Zustimmung der betroffenen Bevölkerung und der beteiligten Kantone sowie die Genehmigung durch die Bundesversammlung in Form eines Bundesbeschlusses erforderlich ist. Eine obligatorische eidgenössische Volksabstimmung, wie dies noch im Fall von Vellerat vorgeschrieben war, müsste hingegen nicht mehr durchgeführt werden [17].
Die 1994 geschaffene und seit Jahresbeginn vom Waadtländer Nationalrat Leuba (lp) präsidierte Interjurassische Versammlung beschloss, sich mit der Frage eines neuen, aus allen sechs Bezirken bestehenden Kantons auseinanderzusetzen [18]. Auch wenn diese Kommission noch keine konkreten Lösungsvorschläge vorzulegen vermochte, könnte sich ihre Arbeit auf das politische Klima positiv auswirken. In diesem Sinne wurde von den Medien auf jeden Fall eine gemeinsame Veranstaltung von Exponenten der beiden Lager gewertet, an der man übereinstimmte, dass die von der bernischen Verfassung gegebenen Möglichkeiten zur Schaffung von regionalen Instanzen mit eigenen Kompetenzen und Finanzmitteln (z.B. im Kulturbereich) besser genutzt werden sollten [19].
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Weiterführende Literatur
Bächler, Günther (Hg.), Federalism against ethnicity. Institutional, legal and democratic instruments to prevent violent minority conflicts, Chur 1997.
Benninghoff, Martin, "Modes de légitimation de l'Etat et subsidiarité: La politique fédérale de protection des sites marécageux", in Schweizerische Zeitschrift für politische Wissenschaft, 3/1997, Nr. 3, S. 37-70.
Biaggini, Giovanni, Theorie und Praxis des Verwaltungsrechts im Bundesstaat. Rechtsfragen der 'vollzugsföderalistischen' Gesetzesverwirklichung am Beispiel des schweizerischen Bundesstaates unter vergleichender Berücksichtigung der Rechtsverwirklichungsstrukturen der Europäischen Gemeinschaft, Basel 1996.
Eidg. Personalamt (Hg.), Alarm um die Städte: Städte und Stadtpolitik vor neuen Herausforderungen: was können Bund und Kantone tun?, (Kolloquium des EPA in Montreux 1995) Bern 1996.
Friederich, Ueli / Wichtermann, Jürg, "Zwischen Legalität und Flexibiltät: Die Gesetzgebung für Gemeinden vor neuen Herausforderungen", in Gesetzgebung heute, 8/1997, Nr. 3, S. 13-61.
Haegi, Claude, Léman - Mont Blanc: Nouvelle région d'Europe, Genève 1997.
Haldemann, Theo, Die Stadt im Lastenausgleich. Kantonale Programme für kernstädtische Leistungen?, Chur 1997.
Häusler, Paul / Kettiger, Daniel, "Leitfaden für die Rechtsetzung im Bereich Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden im Kanton Bern", in Gesetzgebung heute, 8/1997, Nr. 2, S. 63-79.
Konferenz der Kantonsregierungen, Verfassungsreform als Föderalismusreform: der Verfassungsentwurf 1995 aus der Sicht der Kantone, Zürich 1997.
Kux, Stephan e.a. (Hg.), Aufbruch der Kantone nach Europa, Basel 1997.
Parlamentarische Verwaltungskontrollstelle, Vollzug von Bundespolitiken und Vernehmlassung der Kantone. Schlussbericht, Bern 1997.
Schaller, Alain, "Interreg II. Mitwirkung der Schweiz an dieser grenzüberschreitenden Zusammenarbeit", in Die Volkswirtschaft, 70/1997, Nr. 12, S. 27-30.
Schoch, Jörg, Rechtliche Aspekte grenzüberschreitender Zusammenarbeit: eine Fallstudie am Beispiel des Bodenseeraumes, Bern (Diss. jur.) 1997.
Sidjanski, Dusan (Hg.), L'Union européenne à la lumière du fédéralisme suisse, Genève 1996.
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Hauser, Claude, Aux origines de la question jurassienne. Culture et politique entre la France et la Suisse romande (durant les années 1910 à 1950), Courrendlin (Diss. Fribourg) 1997.
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[1] BBl, 1998, S. 1163 ff. Zur Vernehmlassung siehe NZZ, 11.6.97. Vgl. SPJ 1996, S. 44.1
[2] Amtl. Bull. StR, 1997, S. 565 ff. Siehe dazu auch Lit. Parlamentarische Verwaltungskontrollstelle und BBl, 1998, S. 1965 ff.2
[3] Verhandl. B.vers., 1997, IV, Teil II, S. 19 f.3
[4] SGT, 30.10., 19.11. und 26.11.97; NZZ, 30.10.97; TA, 26.11.97.4
[5] TA, 2.12.97.5
[6] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 93 ff. (Regio plus) und 98 ff. (Postulat). Zur Regionalpolitik siehe unten, Teil I, 4a (Strukturpolitik) sowie SPJ 1995, S. 47 f. Siehe dazu auch J. Estermann in TA, 16.4.97. Vgl. auch Lit. Eidg. Personalamt.6
[7] BBl, 1998, S. 382 und 449 (Art. 41); TA, 26.4. und 6.9.97.7
[8] BBl, 1997, IV, S. 610 ff.; NZZ, 14.8.97. Zu dem auf den 1.8.97 in Kraft gesetzten "Karlsruher Abkommen" siehe NZZ, 26.6.97; AZ, 28.6.97; SPJ 1996, S. 45.8
[9] Ph. Pidoux, "Vaud-Genève: fusionons pendant qu'il est temps", in JdG, 5.6.97 (deutsche Version in NZZ, 5.6.97); JdG, 6.6. und 11.6.97 (Grosser Rat); Lib., 7.6.97; NQ, 11.6., 17.6. und 20.6.97; 24 Heures, 5.7.97 (Regierungen). Vgl. auch eine Meinungsumfrage zu verschiedenen Optionen in 24 Heures, 8.7.97.9
[10] L'Hebdo, 21.6.97 (Segond). Zur Kritik siehe François Cherix (NQ, 23.6.97) sowie StR Cavadini (lp, NE), der sich für eine enge Zusammenarbeit zwischen Neuenburg, Bern und Freiburg aussprach (Express, 6.8.97).10
[11] BaZ, 18.6.97. Vgl. SPJ 1994, S. 47 f. sowie 1995, S. 48.11
[12] QJ, 21.2. (SP) und 9.5.97 (CVP); NQ, 6.5.97 (Roth); Lib., 12.6.97 (Zuber).12
[13] QJ, 24.6. (Parteien) und 26.6.97 (Parlament).13
[14] QJ, 5.12.97 (Gemeindeparlament); BZ, 5.12.97 (Annoni).14
[15] Bund und QJ, 30.5.97.15
[16] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2923 f. Siehe zum Verfassungsentwurf und zur Standesinitiative SPJ 1996, S. 45 f. Vgl. auch den expliziten Verzicht des BR auf eine Beurteilung der Politik der Berner Regierung in Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2330 (Einfache Anfrage Teuscher, gb, BE).16
[17] BBl, 1998, S. 383 und 450 (Art. 44.3).17
[18] Bund und NZZ, 10.2.97. Zur Tätigkeit 1997 siehe QJ, 12.12.97. Zur Kommission siehe auch SPJ 1995, S. 48.18
[19] Presse vom 8.12.97. Vgl. dazu auch die Erklärung der berntreuen Kräfte in QJ, 11.12.97. Siehe auch A. Koller, "L'avenir du Jura: le défi d'une société suisse en mutation", in Documenta, 1997, Nr. 3, S. 3 ff.19
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