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Infrastruktur und Lebensraum
Boden- und Wohnwirtschaft
Beide Räte behandelten eine Revision des Raumplanungsgesetzes, die eine Lockerung der Bau- und Nutzungsvorschriften in der Landwirtschaftszone bringen soll. Dieser erwuchs von seiten der Linken, der Naturschutzverbände und Teilen des Gewerbes jedoch starke Opposition. - Der Bundesrat setzte eine Lockerung der Lex Friedrich für ausländische Investoren in Kraft. - Angesichts der Entspannung auf dem Wohnungsmarkt, aber auch wegen sich abzeichnenden hohen Verlusten geriet die staatliche Wohnbau- und Wohneigentumsförderung unter Kritik. Der Bundesrat kürzte die Beiträge deshalb massiv. - Die Volksinitiative "Ja zu fairen Mieten" kam zustande. - Als Zweitrat lehnte auch der Nationalrat die Volksinitiative "Wohneigentum für alle" ab, er nahm aber einen Gegenvorschlag an, der eine massive steuerliche Entlastung für Hauseigentümer zur Folge hätte.
Raumplanung
Als Erstrat hatte in der Frühlingssession der Ständerat die in der Vernehmlassung umstrittene Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG) zu behandeln. Diese zielt auf eine Lockerung der Bau- und Nutzungsvorschriften in den Landwirtschaftszonen ab. Zu Beginn der Debatte schien sich eine starke Allianz gegen die Revision zu bilden: Willy Loretan (fdp, AG) und Erika Forster (fdp, SG), Vertreter der Stiftung für Landschaftsschutz und Landschaftspflege sowie Pierre Aeby (sp, FR), Vorstandsmitglied der Konferenz kantonaler Baudirektoren, meldeten erhebliche Vorbehalte an. Während Forster und Loretan argumentierten, dass die Revision eine kaum kontrollierbare Bautätigkeit auf Landwirtschaftsland auslösen könne und die zonenplanmässige Zulassung von Produktionsformen wie Hors-sol oder Intensivmast im Widerspruch zu der vom Volk mit dem Landwirtschaftsartikel befürworteten Ökologisierung der Landwirtschaft stehe, warnte Aeby vor der Vermischung von Landwirtschafts- und Gewerbezonen und vor zusätzlichen Vollzugsproblemen der Kantone. Die Landwirtschaftsvertreter behielten aber schliesslich klar die Oberhand. Einen Rückweisungsantrag Aeby lehnte der Rat mit 27 zu 3 Stimmen ab. In der Detailberatung folgte der Ständerat konsequent dem Bundesrat und lehnte Verschärfungen, die von landschaftsschützerischer Seite eingebracht wurden, ab. So verwarf er mit 27 zu 4 Stimmen einen Antrag Loretan, wonach in landwirtschaftlichen Gebäuden nur dann eine neue Wohnung eingerichtet werden darf, wenn dort schon ein Wohnteil vorhanden ist. Mit 24 zu 2 Stimmen hiess der Ständerat die Teilrevision gut [1].
In der Herbstsession kam die Revision des RPG in den Nationalrat. In diesem verlief die Diskussion ungleich heftiger, zumal auch die Lobbies ihre Arbeit auf die grosse Kammer konzentriert hatten. Vorab LdU/EVP, Grüne und SP opponierten der Vorlage, da diese sowohl den Raumplanungszielen als auch der vom Bund postulierten ökologischeren Landwirtschaftspolitik widerspreche. Im Mittelpunkt der Kritik stand dabei die Zulassung der bodenunabhängigen Produktion. Dagegen forderten Gewerbekreise gleich lange Spiesse für Gewerbe und Bauern und damit eine noch weitergehende Liberalisierung in der Landwirtschaftszone. Das Plenum lehnte drei Rückweisungsanträge schliesslich ab und trat mit 102 zu 59 Stimmen auf die Vorlage ein. In der Detailberatung blieb nach dem Ständerat auch der Nationalrat auf der Linie des Bundesrates. Er sanktionierte die Zulassung von bodenunabhängigen Produktionsstätten wie Masthallen und Hors-sol [2] ebenso wie die Angliederung eines gewerblichen Nebenbetriebes eines Landwirts, wenn die Bauernfamilie pro Jahr weniger als 70 000 Fr. Reineinkommen erzielt und der Nebenerwerb "betriebsnah" ist. Der Nebenbetrieb muss vom Bewirtschafter des landwirtschaftlichen Gewerbes selber geleitet werden. Auch der Umnutzung von nicht mehr benutzten landwirtschaftlichen Wohnbauten zu landwirtschaftsfremden Wohnnutzungen [3] stimmte der Nationalrat zu, der Umbau reiner Ökonomiegebäude bleibt dagegen untersagt.
Eine gewichtige Differenz zum Ständerat schuf der Nationalrat, indem er die Umnutzung von Wohnraum nicht auf "gut erhaltene" landwirtschaftliche Wohnbauten jeder Art beschränkte, wie dies Bundesrat und Ständerat vorgeschlagen hatten. Damit würden etwa auch zusammengefallene Rustici im Tessin zum Um- und Wiederaufbau freigegeben. Silva Semadeni (sp, GR) fand mit ihrer Forderung, die bewährte Bündner Praxis für alle Kantone vorzuschreiben, kein Gehör. Im Kanton Graubünden muss die Schutz- und Erhaltenswürdigkeit in einem kantonalen Inventar nachgewiesen sein, damit leerstehende alte Agrarbauten zu Wohnungen oder Ferienhäusern umfunktioniert werden dürfen. Dafür obsiegte mit 84 zu 51 Stimmen ein Antrag der Kommissionsmehrheit, wonach vollständige Zweckänderungen von Bauten zulässig sind, wenn diese vor dem 1. Januar 1980 erstellt worden sind. Damit wären alle vor 1980 erstellten Bauten von den Regeln ausgenommen, welche die Raumplanung (das Raumplanungsgesetz trat am 1.1.1980 in Kraft) dem Bauen und Umbauen auferlegt. Vergeblich wehrte sich die Kommissionsminderheit gegen diese Privilegierung von älteren Gebäuden, und Bundesrat Arnold Koller warnte davor, dass ein vor 1980 gebautes Landwirtschaftsgebäude so vollständig für gewerbliche Zwecke umgenutzt werden könnte, was dem verfassungsrechtlichen Trennungsgrundsatz von Landwirtschaftszone und Wohn- und Gewerbezone widerspreche. Immerhin lehnte der Nationalrat mit 91 zu 76 Stimmen einen Antrag Schmid (svp, BE) ab, der zulassen wollte, dass landwirtschaftsfremde Wohnnutzungen mit einer kleingewerblichen Nutzung verbunden werden können. Auch andere Vorstösse zur Erweiterung der gewerblichen Nebenerwerbsmöglichkeiten der Landwirte kamen nicht durch: Ein Antrag Hasler (svp, AG) auf Streichung des Kriteriums der Betriebsnähe wurde ebenso abgelehnt wie ein Antrag Vallender (fdp, AR), der auf die Festlegung einer Einkommensschwelle verzichten wollte. Auf der Strecke blieben auch Korrekturversuche der Landschaftsschützer: Lili Nabholz (fdp, ZH), Präsidentin der Schweizerischen Stiftung für Landschaftsschutz und Landschaftspflege, kam mit ihrer Forderung, die Bewohner der zweckentfremdeten Bauernbauten wenigstens zur Landschaftspflege des umliegenden Landes zu verpflichten, nicht durch. Ein Minderheitsantrag der Kommission, der mit zusätzlichen Auflagen die bodenunabhängige Produktion weiter einschränken wollte, scheiterte ebenfalls [4].
Die Schlussabstimmung von 80 zu 63 Stimmen bei 10 Enthaltungen zeigte, dass die Unzufriedenheit von Landschaftsschutzkreisen und Kleinbauern sowie Teilen des Gewerbes über das revidierte Raumplanungsgesetz gross ist. Grüne, die Schweizerische Vereinigung zum Schutz der kleinen und mittleren Bauern (VKMB) und Landschaftsschützer kündigten noch vor der Differenzbereinigung das Referendum gegen die RPG-Revision an [5].
Angesichts der breiten Opposition unternahm die ständerätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek) im November einen Versuch zur Rettung der Vorlage. Namentlich schlug sie vor, den vom Nationalrat erteilten Freipass für die Zweckentfremdung alter, das heisst vor 1980 erstellter Gebäude wieder zu streichen. Auch beim sogenannten Rustico-Artikel fasste sie das RPG wieder etwas enger, indem sie daran festhielt, dass nur "gut erhaltene" Bauten landwirtschaftsfremd als Wohnraum umgenutzt werden dürfen. Der Ständerat folgte seiner Kommission in diesen beiden Punkten in der Wintersession. Ein Minderheitsantrag Leumann (fdp, LU), die eine Lanze für das Gewerbe generell brechen und es auch zugezogenen Personen ohne Beziehung zur Landwirtschaft erlauben wollte, in ihren neu erworbenen Bauernhäusern eine kleingewerbliche Tätigkeit auszuüben (etwa ein Photostudio), wurde mit 21 gegen 11 Stimmen abgelehnt [6].
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Die neuste Bodenstatistik des BFS zeigte klar, dass in der Schweiz Zersiedelung und Kulturlandverlust fast ungebremst zunahmen in den letzten Jahren, und dass zentrale Anliegen der Raumplanung wie die haushälterische Nutzung des Bodens und die "Siedlungsentwicklung nach innen" mehr Wunsch als Realität geblieben sind. Die Arealstatistik 1992-97 erfasste die Veränderungen in neun Kantonen der West- und der Zentralschweiz zwischen 1981 und 1993. Danach gingen in diesen Kantonen 15 530 Hektaren oder 2,2% der landwirtschaftlichen Nutzfläche verloren; hochgerechnet auf die ganze Schweiz macht das 1,1 m2 pro Sekunde. Vier Fünftel des Kulturlandverlusts gehörten zum produktivsten Boden; der Rest entfiel auf Weiden und zum kleineren Teil auf Wiesen in den Alpen. Massiv war mit 25,2% die Abnahme der Feldobstflächen. Das BFS erklärte dies mit der geringeren Rentabilität in der zunehmend mechanisierten Landwirtschaft. Die Hauptschuld am Verlust von Landwirtschaftsflächen hat gemäss BFS ganz klar das noch immer ungebremste Siedlungswachstum. Der Siedlungsanteil an der Gesamtfläche der neun Kantone stieg innert zwölf Jahren von 6,5% auf 7,5%. Besonders stark gewachsen ist die Industrie mit einer Zunahme um 28,6%, gefolgt von übrigen Gebäuden, Erholungs- und Grünanlagen mit einer Zunahme um rund 17%. Die Verkehrsflächen sind um 11,4% gewachsen, wobei die massive Ausdehnung der Autobahnen um 39,3% auffällt. Das BFS konstatierte im Bericht, dass das "Bauen auf der Grünen Wiese" offenbar immer noch attraktiver sei als die Umnutzung oder intensivierte Nutzung bestehender Bauten. Die Raumplanung müsse deshalb die zweckmässige Umnutzung leerstehender und unbelegter Areale und Industriebauten vermehrt fördern. Die Siedlungsfläche wuchs überproportional zur Bevölkerungsentwicklung. Pro Einwohner stieg der beanspruchte Raum in der erfassten Zeitspanne um 21 m2 auf 387 m2 an. Das BFS machte für den übermässigen Flächenverbrauch insbesondere das Wirtschafts- und Wohlstandswachstum der achtziger Jahre sowie die stetig steigende Mobilität verantwortlich. Während Wohnbauten, Industrie und Verkehr sich ausbreiteten, eroberte der Wald Terrain zurück. In den erfassten Kantonen wuchs die Waldfläche zwischen 1981 und 1993 um 3450 Hektaren oder 0,8%. Hochgerechnet auf die ganze Schweiz breitete sich der Wald um 0,25 m2 pro Sekunde aus, und zwar je zur Hälfte durch Aufforstung und durch natürlichen Einwuchs insbesondere im Alpenraum [7].
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Bodenrecht
Im Alleingang lancierte ein Bürger eine Volksinitiative, die das schweizerische Bodenrecht fundamental umkrempeln und den Landbesitz abschaffen will ("Grundeigentum geht über in Nutzungs- und Baurechte"). Danach soll aller Boden künftig von den Gemeinden verwaltet werden, und an Grund und Boden sollen nur noch Nutzungs- und Baurechte auf Zeit erworben werden können. Ziel ist es, den Boden zu entkapitalisieren und der Spekulation zu entziehen [8].
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Der Nationalrat gab fünf Standesinitiativen der Kantone Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Tessin, die eine Kantonalisierung der Bewilligungsvorschriften beim Grundstückserwerb von Ausländern sowie höhere Kontingente für den Erwerb von Ferienwohnungen für Tourismusregionen forderten, keine Folge. Er folgte damit dem Bundesrat, der argumentierte, dass die Aufsplitterung des Schweizer Wirtschaftsraumes der aktuellen weltweiten Globalisierung der Wirtschaft zuwiderlaufe. Ausserdem sei das Anliegen der Kantone nach höheren Kontingenten mit der letztjährigen Änderung der Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, welche die Verteilung nicht ausgeschöpfter Kontingente auf Kantone mit erhöhtem Kontingentsbedarf zulässt, weitgehend erfüllt [9].
Im Rahmen des Investitionsprogramms legte der Bundesrat den Entwurf für eine Lockerung der Lex Friedrich für ausländische Investoren vor. Dieser Punkt war in der Volksabstimmung vom Juni 1995, bei der eine Liberalisierung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Friedrich) abgelehnt worden war, unbestritten gewesen. Gemäss der Vorlage ist der Kauf von Grundstücken durch ausländische Staatsangehörige nicht mehr bewilligungspflichtig, soweit darauf Industrie-, Gewerbe- oder Dienstleistungsbetriebe entstehen oder weitergeführt werden. Diese Regelung gilt auch dann, wenn das Grundstück nicht vom Erwerber selber für die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit benutzt wird, sondern er dieses einem Dritten zu diesem Zweck vermietet oder verpachtet. Den umstrittenen Kauf von Wohnungen als Kapitalanlage und den Handel mit Wohnungen durch nicht in der Schweiz niedergelassene Ausländer schliesst die Revision weiterhin aus. Jahresaufenthalter müssen jedoch für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum, also von sogenannten Hauptwohnungen, keine Bewilligung mehr einholen. Als dritten Revisionspunkt wurde die längst überholte militärische Sicherheitsprüfung abgeschafft. Die Vorlage war in beiden Räten weitgehend unbestritten. Auf den 1. Oktober setzte der Bundesrat die teilweise Lockerung der Lex Friedrich in Kraft [10].
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Mietwesen
Gemäss dem Landesindex der Wohnungsmiete blieben die Mieten im Vergleich Dezember 1996 und Dezember 1997 genau gleich hoch [11].
Im März kam die Volksinitiative "Ja zu fairen Mieten" des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbands mit rund 114 000 Unterschriften zustande. Über die Hälfte der Unterschriften kamen aus der französischen Schweiz. Die Initiative verlangt insbesondere, dass Hypothekarzinssenkungen an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden müssen, wobei als Berechnungsgrundlage für die Mieten ein über fünf Jahre geglätteter Durchschnittszinssatz massgebend sein soll [12].
Anders als im Vorjahr der Nationalrat lehnte der Ständerat mit 11 zu 21 Stimmen eine Motion Hegetschweiler (fdp, ZH) ab, die eine Relativierung der Kündigungssperre im Mietrecht erreichen wollte. Sie hatte verlangt, dass der Vermieter dem Mieter während der Kündigungssperre kündigen kann, wenn er achtbare Gründe dafür vorbringt. Der Ständerat folgte damit dem Bundesrat. Während dieser sich aber gegen eine Gesetzesänderung aussprach und auf die Rechtsprechung verwies, will der Ständerat das Anliegen allenfalls in der laufenden Mietrechtsrevision wieder aufnehmen [13].
Im letzten Jahr hatte die Rechtskommission (RK) des Nationalrates eine Subkommission eingesetzt, die Gesetzesentwürfe im Sinne von zwei parlamentarischen Initiativen Hegetschweiler (fdp, ZH) und einer Initiative Ducret (cvp, GE) ausarbeiten sollte. Alle drei zielten auf eine Deregulierung des Mietrechts ab. Die Subkommission und danach die RK konnten sich aber nur in wenigen der insgesamt 34 Änderungsanträge auf Beschlüsse einigen, die der ursprünglichen Stossrichtung der Initiativen entsprachen, nicht zuletzt wegen dem konsequenten Widerstand von Mieterseite. Auf Antrag der RK schrieb der Nationalrat die drei parlamentarischen Initiativen deshalb ab [14].
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 Wohnungsbau und Wohneigentumsförderung
Der Schweizer Wohnungsmarkt entspannte sich weiter und wies mit Stichtag 1. Juni 1997 einen Leerwohnungsbestand von 1,82% (1996: 1,61%) auf. 62 500 Wohnungen und Einfamilienhäuser standen leer, 8100 oder 15% mehr als ein Jahr zuvor. Wie in den vier vorangegangenen Jahren nahm vor allem die Zahl der leerstehenden kleinen und mittleren Wohnungen zu. Die Zahl leerstehender Neuwohnungen sank um 13%, was das BFS auf die in den letzten zwei Jahren eingeschränkte Bautätigkeit zurückführte. Auch die Zahl der leerstehenden Einfamilienhäuser ging leicht, um 0,7%, zurück. Die höchsten Leerwohnungsziffern wiesen am Stichtag die Kantone Solothurn (3,06%), Thurgau (2,9%) und Glarus (2,69%) aus, die tiefsten Werte zeigten die Kantone Basel-Land (0,57%), Zug (0,92%) und Appenzell Ausserrhoden (1,1%) [15].
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Gestiegene Leerwohnungsbestände, die andauernde Immobilienkrise und stagnierende Einkommen gingen auch an der Wohnbau- und Wohneigentumsförderung des Bundes nicht spurlos vorüber. Gemäss dem Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) und der Finanzdelegation, die das BWO 1996 inspiziert hatte, muss der Bund kurz- und mittelfristig rund 250 Mio Fr. Verluste für Liegenschaftskäufe und vorsorglichen Landerwerb abschreiben. Weil ausserdem das Einkommen der Liegenschaftsbesitzer und der Wert der Objekte nicht mehr fortlaufend ansteigt, wie dies das Konzept des 1975 in Kraft getretenen Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG) vorsieht, können viele Nutzniesser die Starthilfe des Bundes nicht zurückzahlen. Die jährlichen Verluste von Bundesengagements wurden vom BWO und der Finanzdelegation mittelfristig (1999-2009) auf jährlich 5 bis 45 Mio Fr. geschätzt. Ab dem Jahr 2010 dürften jährlich 50 bis 100 Mio Fr. für die Nachfinanzierung der Grundverbilligung anfallen [16].
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates veranlasste eine Studie über die Wirksamkeit der seit 1975 mit rund 14,3 Mia Fr. [17] betriebenen staatlichen Wohnbau- und Eigentumsförderung. Sie kam zum Schluss, dass die sozialpolitischen Ziele im wesentlichen erreicht worden seien, da von den erstellten Mietwohnungen zum guten Teil Familien mit Kindern, Behinderte, Betagte und Bedürftige profitiert haben. Weniger befriedigend war für die GPK die Bilanz bei der Eigentumsförderung. Lediglich die Hälfte der eingesetzten Mittel sei an die erwähnten Zielgruppen gegangen; die andere Hälfte sei an Personen gegangen, die auch ohne diese Mittel Wohneigentum hätten erwerben können. Ob das WEG eine entscheidende Rolle gespielt habe bei der Zunahme der Eigentümerquote der Schweiz von 28,1% (1970) auf 31,3% (1990), vermochte die GPK nicht zu sagen [18].
Angesichts dieser Entwicklungen trat der Bundesrat bei der staatlichen Wohnbau- und Wohneigentumsförderung auf die Bremse. Er beantragte dem Parlament markant geringere Rahmenkredite für die Jahre 1998 bis 2000 von rund 700 Mio Fr., womit jährlich noch 3500 Wohnungen gefördert werden sollen. Das Förderungsvolumen wurde so gegenüber dem Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre gesamthaft um zwei Drittel, im Bereich der Neuproduktion von Mietwohnungen gar um mehr als 80% gekürzt. Die Mittel sollen vor allem Familien, Betagten und Behinderten zugute kommen. Beide Räte hiessen die Rahmenkredite im Berichtsjahr als Übergangslösung gut, forderten den Bundesrat aber auf, das Konzept der Wohnbau- und Wohneigentumsförderung bis zum Jahr 2000 grundlegend zu überdenken. Mittelfristig ist im Rahmen des neuen Finanzausgleichs geplant, die Wohnbauförderung den Kantonen zu übertragen, eine Absicht, die in der Vernehmlassung überwiegend auf Zustimmung gestossen ist [19].
Eine Motion Baumberger (cvp, ZH), die eine Revision des WEG forderte, wonach die Grundverbilligungen abzubauen, die Zusatzverbilligungen auszubauen und der Mitteleinsatz zugunsten der Eigentumsförderung zu verstärken sei, insbesondere auch zur Unterstützung der Umwandlung von WEG-Mietwohnungen in WEG-Stockwerkeigentum, wurde vom Nationalrat als Postulat überwiesen [20].
Weiter überwies der Nationalrat ein Postulat Carobbio (sp, TI), das den Bundesrat ersuchte, auf dem Dringlichkeitsweg die Mietzinspläne für die nach WEG-System verbilligten Mietwohnungen in der ganzen Schweiz oder wenigstens für wirtschaftlich gebeutelte Regionen und Kantone zu sistieren. Die Mietzinse nach WEG stiegen im Berichtsjahr weiterhin an, weil sie an Mietzinspläne gebunden sind, die unter anderem davon ausgingen, dass die Einkommen jener Personen, die einst von nicht kostendeckenden Zinsen profitierten, mit den Jahren ansteigen, so dass sie sukzessive höhere Zinsen bezahlen können [21].
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In der Sommersession hatte als Zweitrat der Nationalrat die Volksinitiative "Wohneigentum für alle" des Hauseigentümerverbandes (SHEV) [22] zu behandeln, die Steuererleichterungen zur Förderung des Bausparens und markante Ermässigungen bei den Eigenmietwerten verlangt. Die Linke stemmte sich gegen Steuerprivilegien und propagierte als effizienteste Massnahme zur Förderung des Wohneigentums das Vorkaufsrecht für Mieter. Eine entsprechende Motion von Mieterverbandspräsident Rudolf Strahm (sp, BE) lehnte der Nationalrat mit 75 zu 60 Stimmen aber ab. Bundesrat Kaspar Villiger warnte zusätzlich davor, dass mit der Volksinitiative nicht neues, sondern bestehendes Wohneigentum begünstigt werde. Dagegen forderten die Bürgerlichen Taten statt Worte. Zwar äusserten sie wie der Ständerat Bedenken zu mutmasslichen Steuerausfällen von 1,5 bis 2 Mia Fr. für Bund und Kantone und nahmen die Volksinitiative, der sie wenig Chancen einräumten, ebenfalls nicht an. Sie wiesen sie mit 97 zu 70 Stimmen zurück, beauftragten die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) aber mit der Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlages. Einen solchen hatte im letzten Jahr auch der Ständerat angestrebt, er scheiterte aber am Anspruch der Kostenneutralität. Als Leitplanken für den indirekten Gegenvorschlag überwies eine bürgerliche Mehrheit des Nationalrates zwei Motionen der ständerätlichen WAK, die im letzten Jahr bereits vom Ständerat angenommen worden waren: Die erste verlangt den Verzicht auf die Dumont-Praxis, womit Renovationskosten neu auch in den ersten fünf Jahren nach dem Erwerb einer Liegenschaft steuerlich abgezogen werden könnten. Bund und Kantonen gingen so rund 50 Mio Fr. an jährlichen Steuereinnahmen verloren. Die zweite Motion, die mit 78 zu 55 Stimmen überwiesen wurde, will den Handlungsspielraum der Kantone bei der Festlegung der Eigenmietwerte erweitern. Zusätzlich überwies der Nationalrat mit 69 zu 61 Stimmen eine Motion seiner WAK, wonach der Bund künftig bei der direkten Bundessteuer die kantonalen Eigenmietwerte übernehmen muss, soweit sie nicht mehr als 25% vom schweizerischen Mittel abweichen [23].
Die WAK des Nationalrates legte gleich zwei Konzepte als indirekten Gegenvorschlag zur Hauseigentümer-Initiative vor. Die Mehrheitsvariante übernahm die Forderungen der drei obigen Motionen fast gänzlich. Anstelle der direkten Übernahme der kantonalen Eigenmietwerte schlug sie aus Praktikabilitätsgründen aber die Festlegung eines steuerbaren Eigenmietwerts von 60% des Marktmietwertes im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vor. Der Bundesrat hatte in seiner Botschaft vom Mai 1995 ein Absenken der Eigenmietwerte unter 70% des Marktwertes abgelehnt, da sonst eine rechtsgleiche Besteuerung im Verhältnis zu den Mietern - die keinen Abzug des Mietzinses geltend machen können - nicht mehr gewährleistet sei. Die Mehrheitsvariante geht aber davon aus, dass je nach Auslegung des geänderten Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern den Kantonen und Gemeinden Einnahmeausfälle von 400 Mio Fr. entstehen. Dem Bund würden jährlich geschätzte 100 Mio Fr. an Steuern verloren gehen. Die Minderheitsvariante der WAK rund um Eugen David (cvp, SG) schlug vor, einen Systemwechsel vorzunehmen und die Eigenmietwertbesteuerung für selbstbewohnte Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen abzuschaffen. Damit verbunden wäre auch die Abschaffung des Unterhaltsabzuges und der Schuldzinsabzüge (insbesondere Hypothekarzinsen). Neuerwerber würden einer gewissen Schonfrist unterliegen und könnten während zehn Jahren die Schuldzinsen abziehen. Mit diesem Modell würden Eigentümer, deren Hypothek ganz oder überwiegend amortisiert ist, profitieren, während Jungeigentümer mit Schulden auf dem Haus, die über dem Mietwert liegen, trotz des zehnjährigen Einführungsrabatts schlechter fahren würden. David wies jedoch darauf hin, dass das heutige System, welches das Schuldenmachen steuerlich interessant mache und damit gezielt fördere, wenig sinnvoll sei. Das Minderheitskonzept wäre haushaltsneutral oder hätte gar zusätzliche Steuereinnahmen zur Folge; die diesbezüglichen Berechnungen varieren aber beträchtlich [24].
In der Herbstsession stimmte der Nationalrat mit 92 zu 79 Stimmen dem Mehrheitskonzept zu, das einen Eigenmietwert von neu nur noch 60% des Marktmietwerts und die Abschaffung der Dumont-Praxis vorsieht. Gegen den Willen von Finanzminister Villiger sprach er sich damit für hohe Steuergeschenke an die Eigenheimbesitzer aus. Das Minderheitskonzept, das einen Systemwechsel vorschlug und das SP, Grüne, LdU/EVP sowie CVP-Exponenten unterstützten, während ihm Villiger "eine gewisse Sympathie" entgegenbrachte, unterlag. Der Nationalrat schickte jedoch beide Vorschläge in eine Vernehmlassung an die Kantone. Die Behandlungsfrist für die Initiative "Wohneigentum für alle" wurde um ein Jahr verschoben [25].
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Weiterführende Literatur
Baumann, F., "Städte und Agglomerationen in der Raumordnungspolitik des Bundes", in Raumplanung Informationshefte, 1998, Nr. 1, S. 4 f.
Bundesamt für Raumplanung / EJPD, Übersicht über die raumwirksamen Tätigkeiten des Bundes 1994, Nachführung 1997, Bern 1997.
Bundesamt für Statistik, Siedlungsexpansion und Kulturlandverlust, Resultate der Arealstatistik 1992/1997 für neun Kantone der Schweiz, Bern 1997.
BA für Wasserwirtschaft / BA für Raumplanung / BA für Umwelt, Wald und Landschaft, Berücksichtigung der Hochwassergefahren bei raumwirksamen Tätigkeiten, Bern 1997.
Fehr, H.P., "Im Spannungsfeld kantonaler Richtplanfestlegungen: Die Gemeinde als vollziehende Behörde", in Raumplanung Informationshefte, 1997, Nr. 3, S. 22 f.
Herrmann, V. / Raselli, G.-R., "Regionale Identifikation und der Stellenwert der Raumplanung aus Bürgersicht", in Raumplanung Informationshefte, 1997, Nr. 3, S. 9 ff.
Huser, M. / Bühlmann, L. / Muggli, R., Begriffe zur Raumplanung - Ein Nachschlagewerk für die Praxis, Bern 1996.
INFRAS (Hg. BRP), Erneuerung und Stärkung der Städte; Auswirkung der verschiedenen Bundespolitiken, Bern 1998.
Knoepfel, P. et. al. (Hg. WWF), Bilanzstudie Bodenpolitik 1990 bis 1995, Zürich 1996.
Monney, F., "Die Schweiz und die Organisationen der Europäischen Raumordnung", in Raumplanung Informationshefte, 1997, Nr. 4, S. 4 ff.
Monney, F., "Transnationale Zusammenarbeit in der Raumplanung: Herausforderung und Chance für die Schweiz", in Raumplanung Informationshefte, 1997, Nr. 4, S. 13 ff.
Wegelin, F., "Der kantonale Richtplan vor neuen Aufgaben", in Raumplanung Informationshefte, 1997, Nr. 3, S. 6 ff.
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Bundesamt für Statistik, Bau- und Wohnstatistik der Schweiz. Bauinvestitionen und -vorhaben 1996-97. Wohnbautätigkeit 1996, Bern 1997.
Gurtner, P., "Leerwohnungsbestand 1997", in Die Volkswirtschaft, 71/1998, Nr. 2, S. 50 ff.
Gurtner, P., "Wohnungspolitik - Überlegungen zur künftigen und aktuellen Lage", in Die Volkswirtschaft, 71/1998, Nr. 3, S. 36 ff.
Müller, A. (Parlamentarische Verwaltungskontrollstelle), Konjunkturpolitische Wirksamkeit und gesamtwirtschaftliche Wirkungen des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG), Bern 1996.
Petermann, F., Die Entwicklung des schweizerischen Mietrechts von 1881 bis 1989, Zürich 1997.
Rey, U. / Hausmann, U., Perspektiven des regionalen Wohnungsbedarfs/ Aktualisierung 1997-2000, Grenchen 1997.
Studer, T., Wohneigentumsförderung als Herausforderung und Chance, Basel 1997.
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[1] Amtl. Bull. StR, 1997, S. 185 ff. und 205 ff; Presse vom 13.3. und 14.3.97. Vgl. SPJ 1996, S. 200 f.1
[2] Im Rahmen der neuen Landwirtschaftspolitik wird die bodenunabhängige Nutzung jedoch nicht subventioniert. Art. 16 Abs. 4 RPG hält die Kantone ausserdem dazu an, bodenunabhängige Produktion nur dort zuzulassen, wo dies sachgerecht erscheint. Den Maststallungen sind auch durch das Gewässerschutzrecht relativ enge Grenzen gesetzt.2
[3] Art. 24 Abs.4 RPG sieht folgende Einschränkungen vor: 1.) Der Bau darf nicht mehr benötigt werden, 2.) Die äussere Erscheinung und die Grundstruktur müssen im wesentlichen unverändert bleiben. Aufstockungen und Erweiterungen sind nicht möglich, 3.) Es darf keine wesentliche Neuerschliessung nötig sein; Infrastrukturkosten liegen beim Eigentümer.3
[4] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1825 ff.; Presse vom 1.10. und 2.10.97.4
[5] NZZ, 13.10.97.5
[6] NZZ, 21.11.97 (Urek); Amtl. Bull. StR, 1997, S. 1178 ff.; Bund, 11.12.97.6
[7] Lit. BFS; Presse vom 3.7.97.7
[8] BBl, 1997, III, S. 113 ff.; NZZ, 20.5.97; Ww, 26.6.97; Bund, 31.7.97.8
[9] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 690 ff. Vgl. SPJ 1996, S. 203. Zwei Motionen Martin (fdp, VD) und Rechtskommission StR, die ebenfalls beide eine Kantonalisierung der Bewilligungspflicht forderten und die 1995 vom StR überwiesen worden waren, lehnte der NR ebenfalls ab (Amtl. Bull. NR, 1997, S. 684 ff. Vgl. SPJ 1996, S. 203). Entgegen der Forderung mancher Ferienorte nach höheren Kontingenten entschied der Bündner Ferienort Arosa. Knapp sprach er sich dafür aus, dass Personen mit Wohnsitz im Ausland in Arosa auch weiterhin kein Grundeigentum kaufen können (SGT, 24.11.97).9
[10] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 675 ff.; Amtl. Bull. StR, 1997, S. 385 ff.; BBl, 1997, II, S. 1494 ff.; Presse vom 29.4.97; NZZ, 11.9.97. Vgl. SPJ 1995, S. 195 f. Eine pa.Iv. Hegetschweiler (fdp, ZH), die eine Lockerung der Bewilligungsvorschriften der Lex Friedrich auf gesamtschweizerischer Ebene gefordert hatte, und eine Motion Ducrot (cvp, FR), die eine Lockerung der Lex Friedrich für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen gefordert hatte, wurden zurückgezogen, da das Ziel mit der vom BR beantragten Revision weitgehend erreicht werde (Amtl. Bull. NR, 1997, S. 681 ff. und 694 f.). Eine Motion Hasler (svp, AG), die eine Aufhebung der Bestimmungen über die militärische Sicherheit in der Lex Friedrich gefordert hatte, wurde ebenfalls als erfüllt zurückgezogen (Amtl. Bull. NR, 1997, S. 695). Zum Investitionsprogramm siehe oben, Teil I, 4a (Konjunkturpolitik).10
[11] BFS, Landesindex der Wohnungsmiete, Bern 1997.11
[12] BBl, 1997, IV, S. 449 f.; Presse vom 15.3.97. Vgl. SPJ 1996, S. 205 f.12
[13] Amtl. Bull. StR, 1997, S. 595 ff. und 665 f.; SGT, 20.6.97. Vgl. SPJ 1996, S. 205.13
[14] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2512 ff. Vgl. SPJ 1996, S. 205.14
[15] Lit. Gurtner; Presse vom 27.8.97.15
[16] BBl, 1997, III, S. 46 ff. (Bericht Finanzdelegation); Presse vom 20.2.97; SZ, 18.6.97; BZ, 7.7.97. Das Total der realisierten Verluste lag per Ende 1997 bei rund 140 Mio Fr. (Lit. Gurtner).16
[17] Von dieser Summe entfielen rund 11,55 Mia (81%) auf Bürgschaften und rückzahlbare Vorschüsse (Grundverbilligung) und 556 Mio Fr. (4%) auf rückzahlbare Darlehen und Beteiligungen. 2,15 Mia Fr. (15%) wurden in Form von à fonds perdu-Beiträgen ausgerichtet. Insgesamt wurden von 1975-1991 rund 10 000 Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen gefördert; das sind 6,7% aller in dieser Zeit gebauten oder in Eigentum übergegangenen Wohneinheiten. Von 1975 bis 1995 wurde für insgesamt rund 120 000 Wohnungen Bundeshilfe zugesichert.17
[18] BBl, 1997, III, S. 1517 ff. (GPK) und IV, S. 90 ff. (Parl. Verwaltungskontrollstelle); SHZ, 27.3.97.18
[19] BBl, 1997, II, S. 769 ff.; Amtl. Bull. StR, 1997, S. 623 ff.; Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2429 ff.; BBl, 1998, S. 113; Presse vom 20.2., 18.6. und 4.12.97. In einer neuen Verordnung über die Erstellungskosten bei Wohnbauvorhaben mit Bundeshilfe senkte das EVD die Kostengrenzen um gegen 8% im Durchschnitt. Damit wird dem Rückgang der Baukosten Rechnung getragen (SGT, 31.12.97).19
[20] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1472 f. und 2441 f.20
[21] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1490 f.21
[22] Zum neuen Präsidenten des SHEV wurde NR Toni Dettling (fdp, SZ) als Nachfolger von Hans Feldmann gewählt (NZZ, 16.6.97). Eine vom SHEV in Auftrag gegebene, nicht unumstrittene Studie von Prof. Tobias Studer kam zum Schluss, dass Wohneigentumsförderung im Sinne der Initiative beschäftigungs- und fiskalpolitisch erhebliche Impulse auslösen würde. Bereits eine jährlich 0,5% höhere Wohneigentumsquote brächte für Bundes- und Kantonssteuern einen positiven MIttelrückfluss von netto 2 Mia Fr. Eine jährliche Steigerung um 0,5% von der heutigen Wohneigentumsquote (33%) auf das deutsche Niveau würde innert 18 Jahren ein Bauvolumen von 86 Mia Fr. auslösen, nötig dazu seien aber starke fiskalische Anreize (BaZ, 22.4.97; NZZ, 11.6.97; Lit. Studer).22
[23] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1180 ff., 1389 ff. und 1399 f. (Strahm); Presse vom 13.6. und 20.6.97. Vgl. SPJ 1996, S. 207 f. Zu parl. Vorstössen, die den Verzicht auf die Dumont-Praxis verlangten, siehe auch oben, Teil I, 5 (Direkte Steuern).23
[24] Presse vom 5.9.97. Das heutige Schweizer System ist in Europa fast einmalig, nachdem etwa auch Deutschland, Österreich und Italien das Eigenmietwertsystem abgeschafft haben.24
[25] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2134 ff.; Presse vom 10.10.97.25
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