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Bildung, Kultur und Medien
Kultur, Sprache, Kirchen
Im Sommer nahm der Bundesrat von den Vernehmlassungsergebnissen zum neuen Kulturförderungsgesetz und zur Totalrevision des Pro-Helvetia-Gesetzes Kenntnis. – Auf den 1. April traten die MEDIA-Abkommen der EU für den Filmbereich in Kraft, an denen die Schweiz gleichberechtigt beteiligt ist. – Das Parlament hiess einen Rahmenkredit für die Sanierung und Erweiterung des Verkehrshauses der Schweiz gut. – Der Ständerat stimmte der Revision des Urheberrechtsgesetzes zu. – Eine Nationalratskommission legte ihren Entwurf für ein Bundesgesetz über die Landessprachen vor.
Kulturpolitik
Im Sommer nahm der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zum Kulturförderungsgesetz (KFG) und zum Pro-Helvetia-Gesetz (siehe unten) zur Kenntnis. Beide Gesetzgebungsvorhaben stiessen in der Vernehmlassung auf grundsätzliche Zustimmung. Die Kantone, die Städte, die meisten Parteien und die Schweizer Kulturschaffenden begrüssten die Entwürfe, brachten aber Änderungswünsche an. Einzig die SVP und ein Wirtschaftsverband (Centre Patronal) möchten pauschal auf das KFG verzichten. Die überwiegende Zahl der Stellungnahmen beurteilte den Entwurf in seiner Gesamtheit nicht nur als notwendig, sondern auch inhaltlich als überzeugend. Auf Kritik stiessen hingegen die als zu zahlreich und zu kompliziert bezeichneten Steuerungsinstrumente, der Verzicht auf eine Bestimmung zur Unterstützung herausragender kantonaler und städtischer Kultureinrichtungen (so genannte Leuchttürme) und das Fehlen von Massnahmen zur Verbesserung der sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden. Beim weiteren Vorgehen entschied der Bundesrat, dass die Steuerungsinstrumente im KFG vereinfacht werden und die wesentlichen kulturpolitischen Entscheide in einem einzigen Schritt erfolgen sollen. Auf eine Unterstützung der „Leuchttürme“ soll hingegen verzichtet werden. Zur sozialen Sicherung von Arbeitnehmenden in Berufen mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen erwartet der Bundesrat einen Bericht bis Ende 2007 [1].
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Ende Jahr eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Ratifikation der UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes. Die von der UNESCO-Generalkonferenz im Oktober 2003 verabschiedete Konvention bezweckt die Erhaltung, Förderung und Erforschung von traditionellen kulturellen Ausdruckformen wie Musik, Theater, Legenden, Tanz oder Handwerk und verpflichtet die Vertragsstaaten, die notwendigen Massnahmen zum Schutz ihres immateriellen Kulturerbes zu treffen sowie die Zusammenarbeit auf regionaler und internationaler Ebene zu fördern. Mit der Konvention werden die bestehenden internationalen Übereinkommen im Kulturbereich durch neue Bestimmungen zum immateriellen Kulturerbe bereichert und ergänzt [2].
Im Oktober unterzeichnete Bundesrat Couchepin in Rom ein Abkommen zwischen der Schweiz und Italien, welches die Einfuhr und die Rückführung von Kulturgütern regelt. Es ermöglicht namentlich, illegal aus einem der beiden Länder exportierte Kulturgüter wieder dem Ursprungsland zurück zu geben. Das Abkommen betrifft archäologische Objekte aus der Zeitspanne von 130 000 Jahren vor der Zeitwende bis Mitte des 16. Jahrhunderts. Künftig werden bestimmte Objekte nur noch mit einer entsprechenden Bewilligung der zuständigen Behörden ausgeführt werden können. Dabei geht es insbesondere um die Bekämpfung illegaler Ausgrabungen. Ende Jahr unterschrieb Couchepin ein analoges Abkommen mit Peru [3].
Trotz Bedenken stimmten beide Parlamentskammern beim Voranschlag 2007 einer weiteren Kürzung der Subventionen für den Denkmalschutz zu. Dieses Jahr begründete der Bundesrat diese Massnahme mit den für die Filmförderung sowie für das Verkehrshaus der Schweiz (siehe unten) gesprochenen Geldern, die im Bundesamt für Kultur (BAK) eingespart werden müssten. Statt mit seinem ursprünglich 33 Mio Fr. betragenden Budget muss der Denkmalschutz nun mit rund 22 Mio Fr. auskommen; 10 Mio Fr. wurden in die Filmförderung verschoben, 1 Mio Fr. ins Verkehrshaus. Im Nationalrat stellte Frösch (gp, BE) den Antrag, die Gelder für die Denkmalpflege zumindest wieder auf 28 Mio Fr. zu erhöhen: Es handle sich um unersetzliches Kulturgut, das für die Nachkommenschaft erhalten werden müsse. Gegen die Fraktionen von CVP, FDP und SVP hatte der Antrag aber keine Chance und wurde mit 94 zu 72 Stimmen abgelehnt. Im Ständerat wurde ebenfalls moniert, der Bund behalte sich nach wie vor ein Mitspracherecht in der Denkmalpflege vor, ziehe sich aber aus der finanziellen Verantwortung zunehmend zurück; ein Antrag gegen die Kürzung wurde aber nicht gestellt [4].
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Die Ziele der Totalrevision des Pro-Helvetia-Gesetzes fanden in der Vernehmlassung rundherum Zustimmung. Die angestrebte Modernisierung und Straffung der nicht mehr zeitgemässen Organisationsstrukturen wurde als notwendig und nützlich erachtet. Der Bundesrat will die Autonomie der Pro Helvetia gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf weiter stärken, und dazu etwa die Wahl des Direktors und der Fachkommissionen durch den Stiftungsrat und nicht durch den Bund vorsehen [5].
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Am 1. April traten die neuen MEDIA-Abkommen der EU in Kraft. In den Verhandlungen der Bilateralen II war es gelungen, die Schweiz wieder vollberechtigt daran teilhaben zu lassen. Dieses Abkommen ist ein wichtiger Schritt für die Schweizer Filmschaffenden, erhalten sie doch damit einen freien Zugang zu allen Fördermassnahmen der EU. Die Vereinbarung beinhaltet die beiden Programme MEDIA Plus und MEDIA Fortbildung. Beim ersten Programm werden Entwicklung, Vertrieb und Vermarktung audiovisueller Produktionen gefördert, das zweite verfolgt das Ziel, die berufliche Weiterbildung im audiovisuellen Sektor zu verbessern [6].
Am 1. Juli 2006 erhielt die revidierte Filmförderungsverordnung (FiFV) des EDI Rechtsgültigkeit. Die Änderungen basieren auf einer Neuausrichtung der Filmpolitik, insbesondere im Filmförderbereich des BAK. Der kulturpolitischen Aufforderung nach einer Qualitätssteigerung wird durch eine Reorganisation der selektiven Förderstrukturen Rechnung getragen. Insbesondere werden die Aufgabenbereiche, die Beurteilungskriterien und die Zusammensetzung der Fachkommission neu geregelt. Die zweite kulturpolitische Vorgabe, die Forderung nach mehr Popularität für den Schweizer Film, findet ihre Entsprechung in den neuen oder überarbeiteten Promotionsinstrumenten und in der Anpassungen der erfolgsabhängigen Filmförderung (Succès Cinéma) [7].
Die Behandlung der kulturpolitischen Ausgabeposten während der Budgetdebatte in der Wintersession war erneut Anlass für einen Schlagabtausch zwischen den rechtsbürgerlichen Vertretern im Parlament und der Ratslinken. Pfister (svp, SG) stellte im Namen seiner Partei den Antrag, den Filmkredit des BAK von 23,2 auf 18,2 Mio Fr. zu senken, da die Filmproduktion in erster Linie der Unterhaltung diene und deshalb nicht als Staatsaufgabe betrachtet werden könne. Demgegenüber plädierte Vollmer (sp, BE) für eine Erhöhung um 1 Mio Fr. Die Filmförderung sein nicht der Ort, den Sparhebel anzusetzen, denn Filmförderung heisse im Grunde genommen, der kulturellen Identität und Entwicklung in diesem Lande Raum zu bieten. In letzter Minute wurde noch ein Antrag Fluri (fdp, SO) eingereicht, der zusätzliche 3 Mio Fr. insbesondere zur weiteren Unterstützung von Succès Cinéma verlangte. Alle drei Anträge wurden abgelehnt, am knappsten der Antrag Fluri (89:83), am deutlichsten jener von Pfister (126:50) [8].
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Im Vorjahr hatte sich der Ständerat mit Zustimmung von Bundesrat Couchepin für eine Rückweisung der Vorlage über die Schaffung einer Stiftung für das Schweizerische Landesmuseum ausgesprochen, da bezüglich Führung und Strategie noch zu viele Fragen offen seien. Gleichzeitig hatte die kleine Kammer dem Bundesrat den Auftrag erteilt, dem Parlament bis 2007 eine überarbeitete Botschaft vorzulegen, die der künftigen neuen Museumspolitik Rechnung trägt. Diese Stossrichtung übernahm der Nationalrat in seiner Frühjahrssession voll und ganz; sämtliche Bundesratsfraktionen sprachen sich für die Rückweisung aus. Die Kommissionssprecherin betonte insbesondere, aus der neuen Botschaft müsse klar hervorgehen, wie viele Museen zur Musée-Suisse-Gruppe gehören sollen [9].
Um durch diese Rückweisung der ersten Bundesratsvorlage die Planung für den dringend benötigten Erweiterungsbau des Hauptsitzes des Landesmuseums in Zürich nicht unnötig zu verzögern, nahm der Nationalrat gleich im Anschluss an seine Beratungen gegen den Willen des Bundesrates und der SVP-Fraktion mit 116 zu 51 Stimmen eine Motion seiner WBK an, welche die Landesregierung beauftragen wollte, dem Parlament bis spätestens 2008 eine Botschaft zur baulichen Erweiterung des Landesmuseums Zürich auf der Grundlage der bisherigen Vorarbeiten und des aus einem internationalen Wettbewerb hervorgegangenen Bauprojektes vorzulegen. Der Bundesrat argumentierte, angesichts der Sanierung der Bundesfinanzen sei es ihm nicht möglich, auf den genannten Termin hin verbindliche finanzielle Zusagen zu machen, konnte sich aber nicht durchsetzen. Die WBK des Ständerates formulierte die Motion daraufhin dahingehend um, dass die Finanzierung substanziell durch Drittmittel erreicht werden soll, konnte aber auch durch dieses Entgegenkommen den Bundesrat nicht umstimmen. Auf seinen Antrag hin verwarf der Ständerat nach längerer Diskussion mit 19 zu 14 Stimmen die Motion [10].
Nach Wochen der Querelen um die Amtsführung von Andreas Furger, Direktor der Musée Suisse Gruppe, trat dieser im Einvernehmen mit dem EDI auf Ende Juni von seinem Posten zurück. Im Rahmen eines Teilzeitarbeitsvertrags mit dem BAK wird er bis Ende 2008 ein neues Ausstellungskonzept für das Landesmuseum Zürich entwickeln. Als interimistischer Nachfolger wurde Andreas M. Spillmann, Ex-Direktor des Schauspielhauses Zürich, verpflichtet [11].
Praktisch oppositionslos nahmen beide Kammern einen Rahmenkredit von 10 Mio Fr. sowie dessen Etappierung in den Jahren 2008-2011 für die Sanierung und Erweiterung des Verkehrshauses in Luzern, des meistbesuchten Museums der Schweiz an. Die gesamten Baukosten werden auf 50 Mio Fr. geschätzt. Die wesentlichsten Elemente des Vorhabens bestehen im Abbruch der Gebäude der ersten Baugeneration von 1959 und der Erstellung eines neuen Eingangsbereichs sowie einer neuen Ausstellungshalle. Die Bauarbeiten sollen 2009 abgeschlossen sein. Kanton und Stadt Luzern haben sich bereit erklärt, je 5 Mio Fr. zu übernehmen, die Privatwirtschaft will weitere 20 Mio Fr. beisteuern. Die Zustimmung zum Bundesbeitrag erfolgte unter der Bedingung der definitiven Zusage von Kanton, Stadt und Privaten [12].
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Die Schweizerische Landesbibliothek wird ab 1. Januar 2007 auch auf Deutsch "Schweizerische Nationalbibliothek" heissen. In den romanischen Sprachen und im Englischen entsprach die Bezeichnung seit jeher der internationalen Usanz: "Bibliothèque nationale suisse", "Biblioteca nazionale svizzera", "Biblioteca naziunala Svizra", "Swiss National Library". Die Aufgaben der Schweizerischen Nationalbibliothek sind gesetzlich festgelegt: Die Schweiz betreffende Dokumente sammeln, erschliessen, zur Verfügung stellen – und sie so aufbewahren, dass sie keinen Schaden nehmen. Diese Aufgaben bleiben sich im Grundsatz über die Generationen hinweg gleich. Hingegen müssen die Schwerpunkte periodisch überprüft und neu gesetzt werden, um aktuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Dies tat die Landesbibliothek nun für die Jahre 2007 bis 2011. Drei Tätigkeitsfelder stehen im Vordergrund: der Aufbau einer elektronischen Sammlung, die Anpassung der Angebote an die Bedürfnisse der hauptsächlichen Nutzerinnen und Nutzer sowie der Ausbau der Papierkonservierung zu einem nationalen Kompetenzzentrum [13].
Auf Antrag seiner WBK weigerte sich der Nationalrat, im Budget 2007 die Subvention an die Bibliomedia, die ehemalige Volksbibliothek, von 2 Mio Fr. auf 1,478 Mio Fr. zu kürzen. Als Sprecherin der WBK erinnerte Gadient (svp, GR) an die Bedeutung des Bibliothekwesens gerade auch für ländliche Gebiete. Für die SP verwies Müller-Hemmi auf den Vernehmlassungsentwurf zum KFG (siehe oben), in welchem der Bundesrat die Leseförderung als Bundesziel definiert. Mit 97 zu 73 Stimmen setzte sich der Antrag der WBK durch. Im Ständerat war die Finanzkommission einverstanden, dem Nationalrat zu folgen, worauf die Kürzung im Plenum stillschweigend abgelehnt wurde [14].
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In Erfüllung eines im Vorjahr vom Nationalrat überwiesenen Postulats genehmigte der Bundesrat Mitte Jahr einen Bericht über die Buch- und Verlagsförderung in der Schweiz. Die Situation des Buchmarktes in der Schweiz wurde als gesund beurteilt. Der in Verlagen und Buchhandlungen erwirtschaftete Umsatz mit Büchern sei zwischen 1996 und 2004 stabil geblieben. Einige Verlage und Buchhandlungen hätten zwar aufgeben müssen, doch dies vor allem in den Gebieten, wo ihre Dichte am höchsten war. Es handle sich somit um eine durchaus mit andern Wirtschaftszweigen vergleichbare Strukturanpassung. Das sah der Autor der Studie allerdings nicht so, weshalb er sich öffentlich von der bundesrätlichen Schlussfolgerung distanzierte. Seinen Erkenntnissen zufolge sank der Umsatz des Buchhandels zwischen 2001 und 2004 um 2%, nachdem er in den vier Jahren zuvor um 8% angestiegen war. Parallel dazu gingen die Verlagsumsätze in der Periode 2001-2004 um 8% zurück. Die Zahl der Verlage selbst schrumpfte um über 10%, diejenige der Buchhandlungen um 6%; allein in der Westschweiz mussten über fünfzig Buchläden schliessen. Die Buchlobby Schweiz, eine Vereinigung von Verlagen, Autoren, Bibliotheken und Buchhändlern, forderte deshalb unmissverständlich, der Bund müsse den Schweizer Verlagen unter die Arme greifen, nicht zuletzt im Hinblick auf die höchst bedenklichen Feststellungen der PISA-Studie im Bereich Lesekompetenz. Die hiesigen Verlage hätten sich nämlich auf einem kleinen und erst noch mehrsprachigen Markt gegen wachsende internationale Konkurrenz und auch gegen das Internet zu behaupten. Etwas provokativ verlangte die Buchlobby für die Verlagsförderung einen Anteil von rund 100 Mio Fr. an den Fernsehgebühren [15].
Die Buchpreisbindung geriet noch stärker unter Druck. Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen bestätigte den Entscheid der Wettbewerbskommission (Weko), die Preisbindung zu untersagen. Das von den Kartellwächtern gerügte System, der so genannte Sammelrevers, verpflichtet die Buchhändler, die von den Verlegern fixierten Ladenpreise einzuhalten. Das hat für die Kunden zwar den Vorteil, dass ein Buch überall in der Schweiz gleich viel kostet, führt aber auch dazu, dass deutschsprachige Bücher im Schnitt rund 16% teurer sind als in Deutschland oder Österreich. Der von der Weko als ungerechtfertigte Absprache gerügte Sammelrevers wird vom Buchhändler- und Verlegerverband mit höheren Mieten und Löhnen sowie mit „überwiegenden öffentlichen Interessen“ gerechtfertigt, für welche der Bundesrat Ausnahmeregelungen erlassen könne. Das Bundesamt für Justiz hat aber bereits signalisiert, dafür gebe es in der Verfassung keine Grundlage. Dennoch gelangte der Verband ans Bundesgericht, welches der Beschwerde die aufschiebende Wirkung gewährte, bis es in der Materie abschliessend entschieden hat. Vor vier Jahren hatte das Bundesgericht das von den Wettbewerbsbehörden erlassene Preisbindungsverbot aufgehoben, weil mildere Massnahmen nicht geprüft worden seien [16].
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In der Wintersession stimmte der Ständerat als Erstrat der Revision des Urheberrechts zu. Ziel ist es, die Interessen von Urhebern und Konsumenten im Zeitalter der digitalen Kommunikation gleichermassen zu berücksichtigen. Bei der Revision seien vier Interessengruppen zu unterscheiden, erklärte der Sprecher der Kommission: Kulturschaffende, Produzenten, gewerbliche Nutzer und Konsumenten. Die Kulturschaffenden wünschten möglichst viel Schutz, die Nutzer möglichst umfassenden und günstigen Zugang.
Zu den zentralen Punkten der Revision gehört das Verbot, technische Schutzmassnahmen zu umgehen. Künftig ist es also verboten, die Kopiersperre auf einer CD oder DVD zu knacken oder Software zum Umgehen von Internetsperren zu vertreiben. Das Herunterladen zum persönlichen Gebrauch bleibt hingegen uneingeschränkt zulässig. Dem Konsumenten soll nicht zugemutet werden, zwischen legalen und illegalen Internet-Angeboten unterscheiden zu müssen. Das Recht der Urheber, geschützte Inhalte online zu verbreiten, wird auf die Interpreten, Produzenten und Sendeunternehmen ausgedehnt: Wer Musik oder Filme über Tauschbörsen zum Download frei gibt, kann somit von all diesen Rechtsinhabern belangt werden. Auf Antrag seiner Kommission wich der Ständerat in einzelnen Punkten von der Vorlage des Bundesrates ab. So stimmte er mit 23 zu 14 Stimmen einem Zusatz zu, wonach Sendeunternehmen Archivsendungen nach 10 Jahren ohne Einwilligung der Urheber senden und im Internet verbreiten können.
Unbestritten war der die Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes auslösende Bundesbeschluss über die Ratifizierung von zwei bereits 1997 unterzeichneten Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Es handelt sich um den WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT) und den WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WPPT). Die Ratifizierung soll dafür sorgen, dass die Schweiz im Kampf gegen die Internet-Piraterie kein „Inseldasein“ fristen muss und ihre Bestrebungen auch international ausrichten kann [17].
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Der Kulturgüterstreit zwischen St. Gallen und Zürich konnte definitiv beigelegt werden. Unter Vermittlung des Bundes wurde eine einvernehmliche Lösung für den auf das Jahr 1712 zurückgehenden Streit gefunden. In der Ende März unterzeichnete Vereinbarung anerkennt St. Gallen das Eigentum Zürichs an den Kulturgütern, die seit dem 2. Villmerger Krieg im zürcherischen Besitz sind und heute in zürcherischen Institutionen und im Schweizerischen Landesmuseums in Zürich ausgestellt sind. Zürich akzeptiert seinerseits die Identitätsrelevanz dieser Kulturgüter für den Kanton St. Gallen und überlässt ihm deshalb im Rahmen einer unentgeltlichen Leihe 35 wertvolle Handschriften, die der Stiftung der Zürcher Zentralbibliothek gehören. Dieses Leihverhältnis gilt auf unbestimmte Zeit. Zudem lässt Zürich auf eigene Kosten eine originalgetreue Replik des 1712 beschlagnahmten Erd- und Himmelsglobus anfertigen und schenkt diese St. Gallen. Schliesslich erhielt St. Gallen das Original des Globus für eine Ausstellung von maximal vier Monaten ausgeliehen [18].
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Sprachen
Auf der Grundlage von Art. 70 der Bundesverfassung und in Erfüllung der im Vorjahr angenommenen parlamentarischen Initiative Levrat (sp, FR) erarbeitete die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft und Bildung (WBK) ein Bundesgesetz über die Landessprachen. Der Bundesrat hatte im April 2004 ein beschlussreifes Sprachengesetz aus Spargründen und mit dem Hinweis auf ausreichende bestehende Instrumente zurückgezogen, was zu heftigen Protesten geführt hatte. Das neue Gesetz soll den Gebrauch der Amtssprachen regeln, Verständigung und Austausch fördern und mehrsprachige Kantone in ihren besonderen Aufgaben unterstützen. Die Viersprachigkeit als Schweizer Wesensmerkmal soll gestärkt, der innere Zusammenhalt des Landes gefestigt, die individuelle und institutionelle Mehrsprachigkeit in den Landessprachen gefördert sowie das Italienische und das Rätoromanische als Landessprachen erhalten werden. Besondere Beachtung kam der Haltung der Kommission zum Fremdsprachenunterricht zu. Die Mehrheit sprach sich dafür aus, in den Schulen als erste Fremdsprache eine Landessprache einzuführen. Sie setzte sich mit 12 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung gegenüber der Minderheit durch, welche hier Wahlfreiheit wünscht, jedoch fordert, dass am Ende der Schulzeit Kenntnisse in mindestens zwei Fremdsprachen, davon mindestens einer zweiten Landessprache, vorhanden sind. Die Frage der Gründung eines wissenschaftlichen Instituts zur Förderung der Mehrsprachigkeit war hart umkämpft. Die Kommission einigte sich schliesslich mit 16 gegen 4 Stimmen bei einer Enthaltung auf eine ziemlich vage Kann-Formulierung, die vieles ermöglicht, aber nichts verspricht. Die Rolle des Bundes bei der Sprachenförderung behandelte die WBK im Berichtsjahr nicht abschliessend [19] .
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Im dreisprachigen Kanton Graubünden legte die Regierung dem Parlament ein neues Sprachengesetz vor. Dieses regelt den Gebrauch der Amtssprachen Deutsch, Rätoromanisch und Italienisch. Die umstrittene Einheitssprache Romantsch Grischun ist nur für die kantonale Ebene vorgeschrieben; ihre Verwendung auf regionaler oder kommunaler Ebene soll weiterhin nicht zentral geregelt werden. Als pragmatisches Territorialitätsprinzip bezeichnete die Regierung ihre Vorschläge für die Bestimmung der jeweiligen Amts- und Schulsprache in den Gemeinden und Kreisen. Diese Regeln schützen die Sprachminderheit der Rätoromanen vor einer Verdrängung ihrer Sprache durch das Deutsche, fixieren die Sprachgrenze aber nicht auf ewige Zeiten. Sprechen in einer Einheit mindestens 50% der Bevölkerung die traditionell angestammte Sprache, gilt sie als einsprachig. Sprechen noch zwischen 20% und 50% das traditionelle Idiom, so soll sie als zweisprachig gelten. Sinkt hingegen der Anteil der angestammten Sprachgemeinschaft unter 20%, kann von der betroffenen Bevölkerung mit einer qualifizierten Mehrheit (66%) der Wechsel zur neuen Mehrheitssprache beschlossen werden. Nachdem Rätoromanen die neue Regelung als minderheitenfeindlich kritisiert hatten, beschloss das Parlament, dass eine Gemeinde auch dann als einsprachig (d.h. in der Praxis fast immer Romanisch) gelten soll, wenn nur noch mindestens 40% der Einwohner die angestammte Sprache sprechen. Dies wiederum rief eine „Interessengemeinschaft Sprachenfreiheit“ auf den Plan, die das Referendum gegen das neue Sprachengesetz lancierte. Sie bemängelte, dass damit in ursprünglich romanischsprachigen Gemeinden und Kreisen, deren Bevölkerung heute aber zu 60% deutscher Muttersprache ist, in der Schule, im Verkehr mit der lokalen Verwaltung und vor den Gerichten einzig das Rätoromanische zugelassen wäre [20].
Erstmals hielt das Parlament im Herbst eine seiner Sessionen im romanischbündnerischen Sprachraum ab, nämlich in Flims/Flem. Es war dies die dritte auswärtige Session nach Genf (1993) und Lugano (TI) 2001 [21].
Nachdem der Nationalrat bereits 2005 einer Motion Berberat (sp, NE) zur Erhöhung der Anzahl der französisch- und italienischsprachigen Personen in den Führungspositionen der Bundesverwaltung zugestimmt hatte, nahm er jetzt auch diskussionslos eine gleich lautende Motion von Ständerat Studer (sp, NE) an. Die kleine Kammer ihrerseits überwies eine Motion Simoneschi (cvp, TI) aus dem Nationalrat, die verlangt, dass bei Stellenausschreibungen des Bundes Italienischsprachige nicht diskriminiert werden dürfen [22].
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Kirchen
In der katholischen Kirchgemeinde Röschenz (BL) erreichte ein seit längerem schwelender Streit zwischen Kirchenbasis und Bistum Basel, gewissermassen eine kleine „causa Haas basiliensis“, eine neue Dimension. Erneut ging es um das Verhältnis zwischen übergeordneter Kirchenbehörde und Basis, damit auch indirekt um das Verhältnis zwischen katholischer Kirche und Staat resp. Zivilgesellschaft. Seit längerem schon hatte das Bistum versucht, den fortschrittlichen Gemeindepfarrer zu disziplinieren und hatte ihm schliesslich die „Missio canonica“, das Recht, die Sakramente zu spenden, in der katholischen Kirche die Voraussetzung für eine Anstellung als Pfarrer in einer Kirchgemeinde, entzogen. Die Basis hatte sich aber stets geschlossen hinter ihren Pfarrer gestellt. Im Juni nun verfügte der Landeskirchenrat, die Gemeinde müsse den Pfarrer entlassen. Diese weigerte sich und appellierte ans Kantonsgericht [23].
Neuerdings sind den religiösen Fundamentalisten aus evangelikalen Kreisen sowie den Rechtsaussenpolitikern der SVP der Bau von Minaretten resp. neuer Moscheen ein Dorn im Auge. Im Gegensatz zu den Kirchtürmen der christlichen Konfessionen sehen sie darin nicht ein rein religiöses Symbol, sondern eine Art Kriegserklärung der islamischen Welt an die abendländische Zivilisation. Von Nationalrat Wobmann (svp, SO) in der Sommersession auf den Bau von Minaretten angesprochen, erklärte Bundesrat Couchepin, die Erteilung einer Baubewilligung liege im Ermessen der Gemeinden und Kantone, wobei für eine Ablehnung lediglich raumplanerische oder baurechtliche, nicht aber religiöse Aspekte zu berücksichtigen seien. Etwas anderes wäre mit der verfassungsmässig garantierten Glaubensfreiheit nicht vereinbar. Bundespräsident Leuenberger äusserte sich ebenfalls zu der Frage und bezeichnete die Minarett-Debatte als „reine Wahlkampf-Schaumschlägerei“: Natürlich werde seit dem 11. September 2001 über das Verhältnis zwischen Christentum und Islam und über die Ursachen des islamistischen Terrorismus diskutiert, was auch richtig sei, aber es sei keineswegs so, dass die Schweizer Bevölkerung sich durch den Bau von Minaretten bedroht fühle. In der zweiten Jahreshälfte kündigten verschiedene Gruppierungen um den rechts aussen politisierenden SVP-Nationalrat Schlüer (ZH) an, 2007 eine Volksinitiative gegen den Bau von Minaretten lancieren zu wollen [24].
In der Fragestunde der Wintersession nahm der Bundesrat zur Frage von Weihnachtsfeiern an Schulen Stellung. Nationalrat Hess (sd, BE) hatte dazu Auskunft verlangt. Er wollte wissen, ob es dem Bundesrat ein Anliegen sei, Weihnachten in der Schule als Teil des abendländischen Brauchtums zu pflegen. Im Namen der Landesregierung vertrat Bundesrat Couchepin die Ansicht, die Schulen sollten Weihnachten feiern können; wer in der Schweiz geboren werde, solle die christliche Kultur kennen lernen. Sukkurs erhielt der Bundesrat gleichentags von islamischen Organisationen in der Schweiz, die dazu aufriefen, christliche und besonders weihnachtliche Traditionen nicht aus den Schulzimmern zu verbannen. Ein solches Ansinnen sei unangemessen und diene dem religiösen Frieden nicht. Der Zentralpräsident des Dachverbandes Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH) relativierte das Problem und sagte, die meisten schulischen Anlässe seien ohnehin Jahresabschlussfeiern ohne religiösen Charakter. Handle es sich aber um Feiern mit christlichem Charakter, sei es richtig, Dispensationsgesuche von Schülerinnen und Schülern anderer Glaubensrichtungen zu bewilligen [25].
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Weiterführende Literatur
Klaus, Philipp, Stadt, Kultur, Innovation: Kulturwirtschaft und kreative innovative Kleinstunternehmen in der Stadt Zürich, Zürich 2006.
Müller, Barbara K. / Oertli, Reinhard, Urheberrechtsgesetz (URG): Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte: inkl. Revisionsbestimmungen, mit Ausblick, Bern 2006.
Parlamentarische Verwaltungskontrolle, Evaluation Pro Helvetia, Bern 2006.
Siegfried, Felix, Internationaler Kulturgüterschutz in der Schweiz: das Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer (Kulturgütertransfergesetz, KGTG), Bern 2006.
Zufferey, Nathalie / Aubry, Patrice, Loi sur le cinéma : loi fédérale du 14 décembre 2001 sur la culture et la production cinématographiques (loi sur le cinéma, LCin), Berne 2006.
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Furer, Jean-Jacques (Hg.), Die aktuelle Lage des Romanischen, Neuenburg (BFS) 2006.
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[1] Presse vom 6.7.06. Siehe SPJ 2005, S. 234 f.
[2] Presse vom 22.12.06. Siehe dazu die Ausführungen des BR in der Fragestunde der Sommersession (AB NR, 2006, S. 867). Zu einer allfälligen Ratifikation einer UNESCO-Konvention von 2005 zum Schutz und der Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen vgl. die Antwort des BR auf eine Anfrage und eine Frage im NR (AB NR, 2006, S. 523 und 867).
[3] Presse vom 21.10. und 30.12.07. Zur positiven Bilanz beim Kulturgütertransfergesetz nach einem Jahr Praxis siehe Presse vom 2.6.06 (vgl. auch SPJ 2005, S. 235).
[4] AB NR, 2006, S. 1668 ff.; AB SR, 2006, S. 1089 f. Siehe dazu auch die Antwort des BR auf eine noch nicht abschliessend behandelte Ip. im NR (AB NR, 2006, S. 2036).
[5] Presse vom 6.7.06. Siehe SPJ 2005, S. 235 f.
[6] Presse vom 1.4.06. Siehe SPJ 2004, S. 236.
[7] NZZ, 25.6.06. Siehe SPJ 2005, S. 236.
[8] AB NR, 2006, S. 1665 ff. Zu Succès Cinéma siehe auch die Antwort des BR auf eine noch nicht behandelte Ip. Fluri (Geschäft 06.3815). Vgl. ebenfalls eine Ip. im SR zum Verhältnis der Förderbeiträge für Dokumentar- und Spielfilme (AB SR, 2006, S. 968).
[9] AB NR, 2006, S. 205 ff. Siehe SPJ 2005, S. 236 f.
[10] AB NR, 2006, S. 211; AB SR, 2006, S. 483 ff. Siehe SPJ 2005, S. 237.
[11] Presse vom 28.6. und 11.7.06; TA, 1.7. und 12.7.06.
[12] BBl, 2006, S. 3035 ff.; AB NR, 2006, S. 738 ff. und 1605; AB SR, 2006, S. 676 ff. und 925; BBl, 2006, S. 8337 ff. Siehe SPJ 2005, S. 237.
[13] Presse 11.10.07.
[14] AB NR, 2006, S. 1661 ff.; AB SR, 2006, S. 1089 ff. Für 2008-2011 beantragte der BR für Bibliomedia einen Zahlungsrahmen von 6 Mio Fr. (BBl, 2006, S. 9681 ff.).
[15] Presse vom 29.6. und 31.8.06. Siehe SPJ 2005, S. 238.
[16] Presse vom 13.7. und 19.9.06. Vgl. NZZ, 27.2.06 (pro und contra Buchpreisbindung). Siehe SPJ 2002, S. 276 und 2005, S. 238.
[17] BBl, 2006, S. 3389 ff.; AB SR, 2006, S. 1197 ff. Zur Frage, warum Presseerzeugnisse, nicht aber Tonträger vom niedrigeren MWSt-Satz profitieren, siehe die Antwort des BR auf eine Ip. im NR (AB NR, 2006, S. 1121). Siehe SPJ 2005, S. 237 f.
[18] Presse vom 28.4.06; NZZ, 25.11.06. Siehe SPJ 2004, S. 237.
[19] Presse vom 6.7. und 26.11.06. Siehe SPJ 2005, S. 239.
[20] BüZ, 8.6., 3.10., 19.10. und 4.12.06. Vgl. dazu auch die Kritik am Regierungsentwurf: Romedi Arquint, „Verkommt das Romanische zur reinen Freizeitsprache?“, in BüZ, 11.9.06.
[21] Siehe dazu oben, Teil I, 1c (Parlament).
[22] AB NR, 2006, S. 85; AB SR, 2006, S. 14. Siehe SPJ 2005, S. 239. Vgl. dazu auch die Antwort des BR auf zwei Ip. Simoneschi (AB NR, 2006, S. 502 und 581). In ihrer mündlichen Antwort auf eine Ip. Rennwald (sp, JU) legte die Bundeskanzlerin die Anstrengungen von Bundesrat und Verwaltung um die Mehrsprachigkeit dar (AB NR, 2006, S. 577 f.).
[23] Presse vom 8.6. und 16.6.06.
[24] AB NR, 2006, S. 975. Leuenberger: Presse vom 9.10.07. VI: Presse vom 8.9. und 3.11.06.
[25] AB NR, 2006, S. 1883; Presse vom 19.12.06.
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