Allgemeine Chronik
Öffentliche Finanzen
Der Bundesrat gab vier Modelle zur Revision der Ehepaarbesteuerung in die Vernehmlassung; das Parlament verabschiedete die Sofortmassnahmen zur Beseitigung der steuerlichen Diskriminierung von Ehe- gegenüber Konkubinatspaaren. – Die Räte nahmen die Beratungen zur Unternehmenssteuerreform II auf. – Die Staatsrechnung 2006 schloss mit einem Überschuss von 2,5 Mia Fr. – Das vom Parlament beschlossene Budget 2007 sah einen Einnahmenüberschuss von 904 Mio Fr. vor. – Im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) hiess das Parlament die Ausführungsgesetzgebung gut; der Bundesrat präsentierte seine Botschaft zur Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs.
Direkte Steuern
Zu den kantonalen Steuervorlagen siehe unten, Teil II, 2b.
Der Nationalrat will
Einkommen, welche das Existenzminimum nicht überschreiten, von der Steuer befreien. Er hiess eine diesbezügliche Änderung des Steuerharmonierungsgesetzes gut, welche auf eine parlamentarische Initiative seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit zurückgeht. Der Bundesrat stellte sich nicht grundsätzlich gegen das Anliegen, monierte aber, dass sich die Kantone seit der Debatte zum Steuerpaket 2001 nicht vorgängig hätten äussern können; die Steuerbefreiung des Existenzminimums war damals unbestritten gewesen
[1].
Um reiche Steuerzahler anzulocken, hatte der Kanton Obwalden im vergangenen Jahr ein
degressives Steuermodell für hohe Einkommen eingeführt, was insbesondere die Linke heftig kritisierte: Um die neue Regelung anzufechten, verlegte der Waadtländer Nationalrat Zisyadis (pda) seinen Wohnsitz von Lausanne (VD) nach Sarnen (OW). Die SP lancierte im Herbst eine eidgenössische Volksinitiative „Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb (Steuergerechtigkeits-Initiative)“. Sie verlangt einen Mindeststeuersatz von 22% für Einkommen ab 250 000 Fr. (für Alleinstehende) resp. 420-500 000 Fr. (für Ehepaare) und von 5‰ bei einem Vermögen ab 2 Mio Fr. Zudem enthält sie ein Verbot degressiver Steuersätze auf allen drei staatlichen Ebenen. Bei den höheren Einkommen wären die beiden Appenzell, Nidwalden, Obwalden, Schwyz und Zug, bei den grösseren Vermögen Appenzell Innerrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden, Schwyz und Uri zu Steuersatzanpassungen gezwungen
[2].
Der Bundesrat begrüsste es in seiner Antwort auf eine Motion der SP-Fraktion, dass Kantone mit geografisch-topografischen Lasten konkurrenzfähige Steuersysteme entwickelten und lehnte das im Vorstoss verlangte Verbot degressiver Besteuerung ab. Auch die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) befürwortete den föderalen
Steuerwettbewerb, doch dürfe dieser nicht zu einer Abwärtsspirale führen, welche den Kantonen eine Zunahme der Verschuldung bescheren könne. Die FDK wolle die Entwicklung der kantonalen Steuerkonkurrenz genauer analysieren und Leitsätze für die Gestaltung kantonaler Steuerordnungen entwerfen. Sie sprach sich zudem für die Einsetzung einer Kontrollkommission zur Einhaltung des Steuerharmonisierungsgesetzes aus. Die FDK hofft, dass das Bundesgericht auf die Beschwerde betreffend das Obwaldner Steuermodell eintritt und mit einem Entscheid mehr Rechtssicherheit schafft. – Obschon die Appenzell Ausserrhoder Stimmbevölkerung die vom Kantonsrat beschlossenen degressiven Steuertarife guthiess, verzichtete der Kanton wegen der hängigen Beschwerden vor Bundesgericht vorerst auf die Umsetzung
[3].
Die Katholische Volkspartei lancierte eine eidgenössische
Volksinitiative „für eine Solidaritätsabgabe (gegen eine Zweiklassengesellschaft)“. Zur Unterstützung finanziell schwacher Bevölkerungsschichten sollen Personen mit einem Einkommen ab 500 000 Fr. und Unternehmen mit einem jährlichen Reingewinn ab 1 Mio Fr. eine progressiv ausgestaltete Solidaritätsabgabe leisten
[4].
Nach der kleinen Kammer im Vorjahr behandelte der
Nationalrat das
Bundesgesetz über die
Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen. Da Mitarbeiteraktien und -optionen als Salärbestandteil stark zugenommen haben, sollen sie künftig nach einheitlichem Recht besteuert werden. Mit 109:62 Stimmen lehnte der Rat einen Rückweisungsantrag von SP und Grünen ab, welcher Schätzungen zur Zahl der betroffenen Personen und zu den Steuereinbussen verlangt hatte. In der Detailberatung scheiterte die Linke wie bereits im Ständerat mit ihren Anträgen gegen vorgesehene Steuerrabatte: Bei Mitarbeiteraktien mit einer Veräusserungssperre wollte sie den Diskont von 6% pro Sperrjahr nicht, resp. mit einem Eventualantrag nur für Beträge bis zu 50 000 Fr. gewähren; bei nicht börsenkotierten oder gesperrten Mitarbeiteroptionen, deren Besteuerung neu einheitlich statt bei der Zuteilung erst beim Ausübungszeitpunkt erfolgen soll, stemmte sie sich dagegen, dass der beim Ausüben der Option erzielte geldwertige Vorteil pro Sperrjahr um 10% (bis maximal 50%) vermindert wird. Durchzusetzen vermochte sich hier ein Einzelantrag Walker (cvp, SG), der den Diskont pro Sperrjahr von 10% auf 6% reduzierte und damit den Mitarbeiteraktien anglich. Beim Quellensteuersatz folgte der Rat mit 86:84 Stimmen dem Bundesrat und hielt am Maximalsteuersatz von 11,5% fest; der Ständerat hatte diesen auf 10% gesenkt. Am Ende der Beratungen kündigte die SP an, das Referendum gegen die Vorlage zu ergreifen, sollte das Parlament die Vorlage in der vorliegenden Form verabschieden. Das Geschäft passierte die Gesamtabstimmung mit 106:66 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Die Differenzbereinigung steht noch aus
[5].
Im Mai präsentierte der Bundesrat seine
Botschaft zu den
Sofortmassnahmen im Bereich der
Ehepaarbesteuerung. Um der in der Vernehmlassung geäusserten Kritik Rechnung zu tragen, schlug die Regierung eine Lösung vor, welche die Vorschläge der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren aufnimmt: Der Zweiverdienerabzug beträgt 50% des niedrigeren Ehepaarverdienstes bis zu einem Maximum von 12 500 Fr. (statt 55 000 Fr.) – unter Beibehaltung des Minimalansatzes von heute höchstens 7600 Fr. Mit dem neuen Verheiratetenabzug von 2500 Fr. pro Ehepaar reduziert sich zudem die verfassungswidrige Mehrbelastung von Zweiverdienerehepaaren; von dieser Steuerentlastung profitieren auch Rentnerehepaare, Einverdienerehepaare und Ehepaare, deren Einkünfte aus anderer Quelle als Erwerbseinkommen stammen. Auf die in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehene Mehrbelastung von Alleinstehenden wird verzichtet. Die Sofortmassnahmen befreien zwei Drittel der benachteiligten Ehepaare völlig und einen Drittel teilweise von der „Heiratsstrafe“, ohne einen Systementscheid zwischen Individualbesteuerung und Splitting zu präjudizieren
[6].
Im Sommer behandelte der
Ständerat die Vorlage. Eintreten war unbestritten. In der Detailberatung sprach sich der Rat mit 25:10 Stimmen für den neuen Verheiratetenabzug auch für Paare aus, bei denen nur ein Partner erwerbstätig ist, und verwarf damit einen Minderheitsantrag Sommaruga (sp, BE), welcher diesen streichen wollte. Die Vorlage passiert die Gesamtabstimmung mit 35:0 Stimmen
[7].
Im
Nationalrat hatten ein Nichteintretens- und zwei Rückweisungsanträge keine Chance: Eine Minderheit Genner (gp, ZH) fand es unverständlich, vor dem anstehenden Systementscheid Splitting/Individualbesteuerung kostspielige Sofortmassnahmen zu beschliessen. Eine Minderheit Jacqueline Fehr (sp, ZH) forderte statt des neuen Verheiratetenabzugs eine Tarifanpassung, um keine Ungerechtigkeit bei den Rentnerpaaren zu schaffen, während Wäfler (edu, ZH) das Steuersystem auf den Haushalt als wirtschaftliche Einheit abstützen wollte. Gemäss Bundesrat Merz schaffe eine Tarifanpassung statt des Verheiratetenabzugs neue Probleme. In der Detailberatung unterlag ein Minderheitsantrag von Jacqueline Fehr (sp, ZH), der statt des Verheiratetenabzugs auch für pensionierte Ehepaare, die über zwei Renteneinkommen verfügen, den höheren Zweiverdienerabzug vorsah. Bundesrat Merz lehnte den Zweiverdienerabzug für Rentner vor allem aus finanziellen Gründen ab. Die Kommissionssprecher Zuppiger (svp, ZH) und Favre (fdp, VD) räumten eine Benachteiligung der verheirateten Rentner ein, doch schien ihnen diese im Hinblick auf das neue Steuersystem, das in absehbarer Zeit realisiert werden soll, vertretbar. Die Vorlage, die Mindereinnahmen von 650 Mio Fr. (davon 540 Mio für den Bund) zur Folge hat, wurde in der Gesamtabstimmung gegen Stimmen aus dem links-grünen Lager angenommen. Das Geschäft passierte die Schlussabstimmung im Ständerat mit Einstimmigkeit und im Nationalrat mit 166:0 Stimmen bei 19 Enthaltungen
[8].
Der Nationalrat überwies ein Postulat Meier-Schatz (cvp, SG), welches einen Bericht über die Folgen einer
Einführung der Individualbesteuerung verlangt. Diskussionslos abgelehnt wurde ein Postulat derselben Parlamentarierin für ein
koordiniertes Vorgehen bei der Modellwahl in der Steuergesetzgebung (Splitting oder Individualbesteuerung) und der AHV-Revision. Gemäss Bundesrat sei das geltende AHV-Rentensystem grundsätzlich nicht von einem Systemwechsel in der Besteuerung betroffen
[9].
Im Dezember präsentierte der Bundesrat
vier Modelle für die definitive Lösung der Ehepaarbesteuerung: 1.) Bei der modifizierten Individualbesteuerung versteuert jeder Ehegatte sein eigenes Einkommen. Weil eine reine Individualbesteuerung unabhängig vom Zivilstand zu einer Überlastung der Einverdiener-Ehepaare führen würde, sind für diese sowie für Alleinstehende mit eigenem Haushalt und für Alleinerziehende Abzüge vorgesehen. 2.) Beim Vollsplitting wird das gemeinsame Einkommen zum Steuersatz des halben Gesamteinkommens besteuert, was die Progression mildert. Auch dieses Modell beinhaltet Abzüge für Alleinstehende und für Alleinerziehende. 3.) Ehepaare haben die Wahl zwischen einem Teilsplitting und der reinen Individualbesteuerung, wobei der Faktor, durch den die addierten Einkommen dividiert werden, deutlich kleiner ist als zwei. Dabei steht es den Ehepaaren frei, das System jederzeit zu wechseln, bspw. vom Teilsplitting zur Individualbesteuerung, wenn der zweite Ehepartner voll ins Erwerbsleben einsteigt. Alleinstehenden und Alleinerziehenden steht ein Abzug zu. 4.) Es bleibt bei der heutigen gemeinsamen Veranlagung mit zwei verschiedenen Tarifen für Ehepaare und Unverheiratete. Lediglich der Tarifverlauf wird neu festgesetzt. Zum Modell gehören Abzüge für Verheiratete und Zweiverdiener. – Sollte keine Kategorie von Steuerpflichtigen mehr bezahlen als bisher, hätten die ersten drei Modelle laut EFD Mindereinnahmen von 3 Mia Fr., das vierte Einbussen von 2,6 Mia Fr. zur Folge; eine Begrenzung der Mindereinnahmen auf 900 Mio. führte bei einigen Steuerpflichtigen je nach Einkommenshöhe, Zivilstand oder Einkommensaufteilung zu Mehrbelastungen. CVP und SVP plädierten für das Vollsplitting, das am besten zur traditionellen Rollenteilung von Mann und Frau passt, SP und FPD hingegen favorisierten die Individualbesteuerung
[10].
Diskussionslos lehnte der Ständerat eine parlamentarische Initiative Spoerry (fdp, ZH) ab, welche den
Abzug berufsbedingter Kinderbetreuungskosten von der Steuer verlangt hatte; das Steuerharmonisierungsgesetz ermögliche den Kantonen solche Abzüge, solange die Reform der Familienbesteuerung nicht zustande gekommen sei
[11].
2005 hatte das Bundesgericht entschieden, dass
Ehepaaren mit Kindern und Alleinerziehenden die
gleichen Steuerermässigungen zustehen. In seiner Antwort auf eine Interpellation Loepfe (cvp, AI) erklärte der Bundesrat, das Steuerpaket 2001 habe vorgesehen, anstelle der gleichen nur eine gleichwertige Ermässigung zu gewähren und nur unverheiratete Steuerpflichtige, die allein mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen zusammenleben, angemessen zu entlasten. Konkubinatspaare mit Kindern wären nicht in diese Kategorie gefallen. Im Rahmen der anstehenden umfassenden Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung wolle die Regierung diesen Revisionspunkt wieder aufnehmen
[12].
Der Ständerat lehnte eine Motion Frick (cvp, SZ) ab, welche verlangte, dass Alimente auch dann von den Steuern abgezogen werden können, wenn das Kind älter als 18 Jahre ist und noch in Ausbildung steht. In seiner Antwort erklärte der Bundesrat, nach geltendem Recht benachteilige das heutige
Alimentenbesteuerungssystem die gemeinsam veranlagten Ehepaare gegenüber Geschiedenen in zweifacher Hinsicht: Im Gegensatz zu Ehepaaren könnten Alimente leistende Geschiedene diese Beiträge von den Steuern abziehen, zudem könnten Geschiedene, die an mündige (in Ausbildung stehende) Kinder Unterhaltsleistungen entrichten, sowohl den Kinder- als auch den Unterstützungsabzug geltend machen. Die vom Motionär geforderte steuerliche Gleichbehandlung der Alimentenzahlungen zugunsten mündiger und unmündiger Kinder führe nur zu einer scheinbaren Gleichbehandlung, die bestehende Ungleichbehandlung gegenüber Ehepaaren würde jedoch ausgedehnt. Die Einführung der Individualbesteuerung würde die Lösung des Problems allerdings vereinfachen
[13].
Im Frühling nahm der Ständerat die Beratungen zur Unternehmenssteuerreform II in Angriff. Eintreten war unbestritten. Auf Antrag seiner WAK beschloss der Rat, die Vorlage aufzuteilen. Dieses Vorgehen ermöglichte es dem Parlament, die dringliche Neuregelung der indirekten Teilliquidation und der Transponierung in einem gesonderten Erlass zu behandeln. Die veränderte Rechtsprechung des Bundesgerichts 2004 und die entsprechende Praxisänderung der Steuerverwaltung hatten in der Wirtschaft zu grosser Verunsicherung geführt, so dass insbesondere zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen die Regelung der Nachfolge sistiert hatten. Im Hauptteil der Vorlage verblieben u.a. die Teilbesteuerungsverfahren im Privat- und im Geschäftsvermögen mit oder ohne qualifizierte Beteiligungsquote, der vorgesehene Wechsel vom Nennwert-/Buchwertprinzip zum Kapitaleinlageprinzip, die Beschränkung des Schuldzinsenabzugs im Privatvermögen, die Neuerung der Ersatzbeschaffung und der Beteiligungsabzüge und die Möglichkeit einer Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer bei Kapitalgesellschaften.
In der
Detailberatung entschied die kleine Kammer, den Erlös aus dem Verkauf einer Beteiligung nur dann als indirekte Teilliquidation zu besteuern, wenn innert fünf Jahren unter Mitwirkung des Verkäufers nicht betriebsnotwendige Substanz ausgeschüttet wird, wobei die Beteiligung am Grund- oder Stammkapital mindestens 20% ausmachen muss. Eine vom Bundesrat unterstützte Minderheit, welche die ausschüttungsfähigen nicht betriebsnotwendigen Mittel bereits beim Verkauf versteuern wollte, scheiterte deutlich; sie hatte jenen Erwerbern Rechnung tragen wollen, die über weniger Geld verfügen als grosse, auch ausländische Erwerber. Bei der Transponierung (Verkauf an sich selber) beschloss der Ständerat, den Erlös aus der Übertragung von Beteiligungsrechten aus dem Privat- ins Geschäftsvermögen zu besteuern, wenn der Verkäufer nach der Übertragung zu mindestens 50% an der Käufergesellschaft beteiligt ist. Die Besteuerung tritt erst ab einem Verkauf von mindestens 5% am Grund- oder Stammkapital einer Gesellschaft oder Genossenschaft ein. Der Rat verabschiedete das Geschäft in der Gesamtabstimmung mit 31:8 Stimmen
[14].
Der
Nationalrat lehnte zu Beginn der Behandlung Anträge des links-grünen Lagers auf Nichteintreten, Beratungsunterbruch und Rückweisung an den Bundesrat ab und trat mit 104:47 Stimmen auf die Vorlage ein. In der Detailberatung unterstützte die grosse Kammer mit 74:69 Stimmen einen Minderheitsantrag Rime (svp, FR), wonach für das Zustandekommen einer indirekten Teilliquidation die Übertragung einer Beteiligung von mindestens 50% (statt der von Bundesrat und Ständerat vorgesehenen 20%) am Gesamtkapital der übertragenen Gesellschaft notwendig ist. Weiter fügte sie neu eine Übergangsbestimmung ins Gesetz ein, wonach alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Rechts noch hängigen Fälle der indirekten Teilliquidation nach den neuen Rechtsbestimmungen zu veranlagen sind; Bundesrat Merz und eine links-grüne Minderheit opponierten hier erfolglos gegen die als rechtspolitisch fragwürdig bezeichnete Rückwirkungsklausel. Bei der Transponierung stellte sich die Ratsmehrheit hinter die Beschlüsse der kleinen Kammer. Die Vorlage passierte die Gesamtabstimmung mit 92:52 Stimmen
[15].
Nachdem der Ständerat in der
Differenzbereinigung an seinen Beschlüssen festgehalten hatte, erklärte sich der Nationalrat in der Folge stillschweigend damit einverstanden, dass die verkaufte Beteiligung bei der indirekten Teilliquidation nur mindestens 20% (statt 50%) am Grund- oder Stammkapital ausmachen muss. Hingegen beharrte er auf der neuen Übergangsbestimmung, wobei er die Rückwirkung des neuen Rechtes zeitlich auf fünf Jahre, d.h. bis 2001, begrenzte. Der Ständerat stimmte dem Grundsatz der fünfjährigen Rückwirkung zu, beschränkte sie allerdings auf jene Veranlagungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes noch nicht rechtskräftig sind. Die dringlichen Anpassungen bei der Unternehmensbesteuerung passierten die Schlussabstimmung mit 35:8 Stimmen resp. mit 123:70 Stimmen; SP, Grüne und EVP lehnten sie geschlossen ab
[16].
In der Sommersession widmete sich der
Ständerat dem
Hauptteil der Unternehmenssteuerreform II, den
Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten und Investitionen. Kernstück bildet die Eliminierung der Doppelbesteuerung ausgeschütteter Gewinne, wozu eine Teilbesteuerung der Dividenden eingeführt wird. Eintreten war unbestritten. Der Rat lehnte den Rückweisungsantrag einer Minderheit Sommaruga (sp, BE) ab, welche die Vorlage auf jenen Bereich beschränken wollte, bei dem eine Kapitalgesellschaft gegenüber einer Personengesellschaft tatsächlich benachteiligt ist und im Fall einer Teilbesteuerung von ausgeschütteten Gewinnen eine Beteiligungsgewinnsteuer vorsah. In der Detailberatung folgte der Rat den Anträgen seiner WAK: So verwarf er den von einer SP-Minderheit nochmals eingebrachten Wunsch auf Einführung einer Beteiligungsgewinnsteuer mit Hinweis auf das klare Verdikt des Stimmvolkes bei der Abstimmung über die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer. Bei der Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung entschied er, im Geschäftsvermögen die Dividenden auf Bundesstufe zu 50%, im Privatvermögen zu 60% teilzubesteuern, wobei jeweils eine Mindestbeteiligung von 10% vorausgesetzt wird. Der Bundesrat hatte die Teilsteuersätze zunächst auf 60% resp. 80% fixieren wollen und auf eine qualifizierte Beteiligung verzichtet. Bundesrat Merz schloss sich nun den Vorschlägen der Kommission an. Durch diesen Beschluss sind die Kantone an die Mindestbeteiligungsquote gebunden, es steht ihnen aber frei, wie hoch sie die Teilbesteuerung ansetzen. Oppositionslos gewährte der Ständerat den Kantonen die Möglichkeit, die Gewinnsteuer an ihre Kapitalsteuer anzurechnen und so auch auf Stufe Unternehmen eine Doppelbelastung auszumerzen. Beim Quasi-Wertschriftenhandel (Unterscheidung von privaten und gesellschaftlichen Kapitalgewinnen) optierte die kleine Kammer für eine grosszügigere Bestimmung als der Bundesrat. So stellen Veräusserungsgewinne aus Finanzanlagen im Prinzip kein Einkommen dar, ausgenommen, der jährliche Erlös beträgt mehr als 50 000 Fr. innerhalb von zwei Jahren und die Summe der getätigten An- und Verkäufe macht wertmässig mindestens viermal das zu Beginn des Steuerjahres vorhandene Wertschriftenvermögen aus. Das Gesetz passierte die Gesamtabstimmung mit 28:7 Stimmen
[17].
Im
Nationalrat beurteilte die Linke die Reform in der Eintretensdebatte als verfassungswidrig, weil sie dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit widerspreche. Die Bürgerlichen argumentierten, die Förderung des Risikokapitals und der KMU löse Wachstumsimpulse aus; die Schweiz brauche die Reform, um ihre Stellung im internationalen Wettbewerb zu halten und zu stärken. Mit 114:66 Stimmen lehnte der Rat einen Nichteintretensantrag einer Minderheit Leutenegger Oberholzer (sp, BL) ab und mit offensichtlichem Mehr einen Rückweisungsantrag Fässler (sp, SG), sich auf jenen Bereich zu beschränken, in dem eine Kapitalgesellschaft gegenüber einer Personengesellschaft tatsächlich benachteiligt ist. In der Detailberatung beschloss der Nationalrat gegen den Willen des Bundesrates, Gewinnausschüttungen sowohl des Geschäfts- als auch des Privatvermögens künftig nur noch zu 50% zu besteuern; der Ständerat hatte beim Privatvermögen eine Quote von 60% vorgesehen. Die Vorschläge der Linken, auf die Teilbesteuerung ganz zu verzichten oder diese davon abhängig zu machen, dass die Gewinne der Gesellschaft zuvor tatsächlich voll besteuert wurden, scheiterten ebenso wie der Versuch, eine stark begrenzte Beteiligungsgewinnsteuer einzuführen resp. den Kantonen zu verbieten, die Gewinnsteuer an ihre Kapitalsteuern anzurechnen, um eine Akzentuierung des kantonalen Steuerwettbewerbs zu verhindern. Bei der Besteuerung der Quasi-Wertschriftenhändler unterstützte der Nationalrat einen Antrag Steiner (fpd, SO), der bei der Frage der Abgrenzung eine Steuerpflicht auch für private Kapitalgewinne festhält, wenn Wertschriften und andere Finanzanlagen in zwei aufeinander folgenden Steuerjahren je viermal umgeschlagen werden. Im Unterschied zum Bundesrat, der den Abzug privater Schuldzinsen auf den Betrag der steuerbaren Vermögenserträge beschränken wollte, hielt der Nationalrat am heutigen Schuldzinsüberhang von 50 000 Franken fest. Er wich damit auch vom Ständerat ab, der den Schuldzinsüberhang nur noch für Grundpfandschulden zulassen wollte. Die Vorlage, die in der aktuellen Form kurzfristig geschätzte Mindereinnahmen von 120 Mio Fr. für den Bund (zuzüglich 108 bis 163 Mio für die AHV) zur Folge hat, passierte die Gesamtabstimmung gegen den Widerstand des links-grünen Lagers mit 115:65 Stimmen. Bereits vor der Abstimmung hatte die SP-Fraktion ein Referendum gegen das Bundesgesetz angekündigt
[18].
Die
WAK-SR führte die Beratung des Geschäfts im Dezember fort und nahm zwei Gutachten zur Verfassungskonformität der Teilbesteuerung, welche das Finanzdepartement in Auftrag gegeben hatte, zur Kenntnis. In Anbetracht der Komplexität der aufgeworfenen Fragen beschloss die Kommission, die beiden Gutachten und die verbleibenden offenen Punkte der Revision im Januar eingehend zu beraten und das Geschäft von der Traktandenliste der Wintersession zu streichen
[19].
Der Nationalrat lehnte eine Motion der SVP-Fraktion ab, welche die
Ertrags- und Kapitalsteuern für Unternehmen auf Bundesebene aufheben wollte, um Anreize für die Ansiedelung neuer Unternehmen zu schaffen
[20].
Der Ständerat überwies ein Postulat Brändli (svp, GR), das die
Erleichterung der erbrechtlichen Übertragung von Unternehmen verlangt. Danach soll der Erblasser nach freiem Ermessen die Zuteilung einer im Nachlass befindlichen Unternehmung resp. von massgebenden Unternehmensbeteiligungen und deren Anrechnungswert im Erbgang festlegen können. Damit wollte Brändli das System der bäuerlichen Erbfolge auch auf Unternehmensbeteiligungen resp. Unternehmen ausweiten: Für die Erbteilung ist nur der Ertragswert einzusetzen, ebenso für die Berechnung des Pflichtteils. Um Missbräuche zu verhindern, sei wie im bäuerlichen Bodenrecht eine Gewinnbeteiligung der benachteiligten Erben vorzusehen
[21].
In der Sommersession stimmte der Nationalrat einem Postulat Kaufmann (svp, ZH) zu, das den Bundesrat auffordert zu prüfen, ob die im Ausland vielerorts bereits etablierten
Real Investment Trusts (REIT) auch in der Schweiz zuzulassen seien. Dieses spezielle Anlageinstrument im Immobiliensektor erfreut sich insbesondere in den USA, aber auch in Europa grosser Beliebtheit bei Pensionskassen und anderen institutionellen Anlegern im Bereich der Altersvorsorge. Kernstück eines REIT ist dessen steuerliche Behandlung, indem die heute vorhandene Doppelbesteuerung der Aktiengesellschaft und der Aktionäre reduziert wird. Die steuerliche Befreiung der Aktiengesellschaft (REIT) ist allerdings an die Bedingung geknüpft, dass 85% oder 90% des Nettoertrages ausgeschüttet wird. Diese Dividenden sind von den Investoren als normales Einkommen aus Finanzanlagen zu versteuern
[22].
Gegen den Antrag des Bundesrates lehnte der Nationalrat eine Motion Rey (sp, VS) ab, welche einen Kontrollmechanismus verlangt hatte, um die
Vereinheitlichung der zeitlichen Bemessung der direkten Steuer zu überprüfen und die Anwendung des Steuerharmonisierungsgesetzes sicherzustellen; die Ratsmehrheit war der Auffassung, dass das Anliegen bereits erfüllt sei
[23].
In seiner Antwort auf eine Interpellation Béguelin (sp, VD) erklärte der Bundesrat, die Vorschläge zur Schliessung der
Kontrolllücke bei der formellen Steuerharmonisierung seien nicht auf uneingeschränkte Zustimmung gestossen. 24 Kantone hätten sich zwar grossmehrheitlich dafür ausgesprochen. Die empfohlene Schaffung einer Kontrollkommission erhielt jedoch weniger Zuspruch. Verbände und Organisationen zeigten sich noch kritischer. Aufgrund der negativen Reaktionen seien die politischen Mehrheiten nicht vorhanden, um das Projekt durchzubringen, weshalb der Bundesrat beschlossen habe, einstweilen auf weitere Schritte zu verzichten. Wenn er aber ein entsprechendes deutliches Signal von der Finanzdirektorenkonferenz erhalte, wolle er das Thema wieder aufnehmen
[24].
Im Herbst präsentierte der Bundesrat seine
Botschaft zum Bundesgesetz über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige. Ziel der Vorlage ist es, Steuerpflichtige zu motivieren, bisher unversteuertes Vermögen der Legalität zuzuführen. Konkret verkürzt sich der grundlegende Zeitraum für das Nachsteuerverfahren von heute zehn Jahren auf die letzten drei Steuerperioden, die vor dem Todesjahr abgelaufen sind. Dabei sind die Nachsteuer und der Verzugszins wie bis anhin exakt zu berechnen. Die verkürzte Nachsteuer in Erbfällen gilt nicht nur für die direkte Bundessteuer, sondern auch für die Staats- und Gemeindesteuern. Der Gesetzesentwurf sieht zudem eine individuelle Amnestie (straflose Selbstanzeige) für natürliche und juristische Personen vor. Bisher musste eine Person, die sich selbst anzeigte, eine Busse in der Höhe eines Fünftels der von ihr hinterzogenen Steuer bezahlen. Neu entfällt die Busse bei erstmaliger Selbstanzeige, geschuldet sind jedoch die ordentliche Nachsteuer sowie die Verzugszinsen. Personen, die an einer Steuerhinterziehung teilnehmen, können diese in Zukunft ebenfalls anzeigen; dabei werden sie von der Busse und der solidarischen Haftung für die hinterzogene Steuer befreit
[25].
Basierend auf einer Standesinitiative des Kantons Jura nahm das Parlament eine Anpassung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer vor. Demnach sollen Steuerpflichtige in einem
Nach- oder Strafsteuerverfahren nicht mit Ordnungsbussen zur Herausgabe von Unterlagen gezwungen werden dürfen; der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die Schweiz wegen ihrer diesbezüglichen Rechtspraxis gerügt
[26].
Im November veröffentlichte die WAK-NR ihren Bericht zu einer parlamentarischen Initiative Robbiani (cvp, TI). Diese verlangt Änderungen bei der Zuständigkeit zur Besteuerung von Vorsorgeleistungen, die im Ausland wohnenden Personen zukommen. Heute liegt die Befugnis für die
Quellensteuererhebung und das Rückerstattungsverfahren bei jenem Kanton, in dem die Vorsorgeeinrichtung ihren Sitz hat. Diese Regelung führt dazu, dass die Quellensteuererträge aus Vorsorgeleistungen (2. Säule und Säule 3a) vor allem in den Kantonen mit grossen Sammelstiftungen anfallen. Neu sollen die im Ausland wohnhaften Empfänger und Empfängerinnen von Vorsorgeleistungen von jenem Kanton besteuert werden, in welchem die begünstigte Person ihr letztes Erwerbseinkommen versteuert hat
[27].
In seinen Antworten auf die Fragen Schelbert (gp, LU), Kiener Nellen (sp, BE) und Teuscher (gp, BE) erklärte der Bundesrat, es gebe keine gesetzliche Grundlage, um die Spieler an der
Fussball-Europameisterschaft 2008 von der Quellensteuer zu befreien
[28].
Der Nationalrat lehnte eine Motion Bugnon (svp, VD) betreffend
Aufteilung der Steuern des Flugpersonals zwischen der Schweiz und Deutschland ab. In seiner Antwort erklärte der Bundesrat, dass die deutsche Gesetzesänderung, welche eine Lücke im deutschen Steuerrecht schliesst, für die betroffenen Personen in der Regel eine Verschlechterung mit sich bringe. Dies sei allerdings nicht darauf zurückzuführen, dass es sich um eine unzureichende Regelung handle, sondern dass die betroffenen Personen aufgrund der deutschen Regelung während Jahren einen Steuervorteil hatten, der anderen in der Schweiz ansässigen Personen, die in Deutschland eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben und nicht Grenzgänger sind, verwehrt war und ist
[29].
Der Nationalrat verwarf eine Motion Zisyadis (pda, VD), welche eine Personalaufstockung bei der
Eidg. Steuerverwaltung forderte, um Mehreinnahmen zu generieren. Gemäss Bundesrat sei das Ziel besser mit einer Verstärkung der Steuerkontrolleure zu erreichen. Primär seien die Kantone für die Eröffnung von Nach- und Strafsteuerverfahren zuständig. Keine Chance hatte auch eine Motion Vanek (alliance de gauche, GE), welche die
kantonalen Verwaltungen bezüglich der direkten Bundessteuer regelmässiger und intensiver überprüfen wollte, damit das Gesetz über die direkte Bundessteuer einheitlicher ausgelegt wird
[30].
Der Nationalrat lehnte eine parlamentarische Initiative Fehr (sp, SH) im Vorprüfungsverfahren ab, welche die
Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer verlangte. Deren Erträge sollten hälftig auf den Bund und auf die Kantone aufgeteilt werden, wobei der Bundesanteil der Finanzierung der Langzeitpflege zugute kommen soll. Die Ratsmehrheit wollte die Zuständigkeit für die Erhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuern bei den Kantonen belassen
[31].
Gegen den Willen des Bundesrates überwies die grosse Kammer einstimmig eine Motion Randegger (fdp, BS), welche die
steuerliche Gleichbehandlung beruflicher Ausbildungs- und Weiterbildungskosten verlangt
[32].
Der Nationalrat lehnte eine parlamentarische Initiative Vollmer (sp, BE) ab, welche die
Mobilitätsabzüge bei der direkten Bundessteuer neu ausgestalten wollte. Vollmer hatte verlangt, dass als Fahrkostenabzüge höchstens die für die Benutzung des öffentlichen Verkehrs tatsächlich anfallenden Kosten resp. die für eine gleiche Streckenlänge anfallenden Kosten geltend gemacht werden können. Die Ratsmehrheit fürchtete, mit dieser Regelung die Bewohner von Randregionen, deren öffentliche Verkehrsinfrastruktur weniger gut ausgebaut ist, und die Selbständigerwerbenden schlechter zu stellen
[33].
Auf Antrag des Bundesrates verwarf der Nationalrat eine Motion Baumann (svp, TG), welche nur definitiv erfolgte Vermögenszuflüsse als Einkommen besteuern wollte. Besonders im Zusammenhang mit der
Besteuerung der Einkünfte aus so genannten Schneeballsystemen dränge sich gemäss Baumann ein gesetzgeberisches Handeln auf, damit betrogene Sparer zusätzlich zum Verlust nicht noch Steuern zu bezahlen hätten. Gemäss Bundesrat habe die WAK-SR vor zwei Jahren diesen Sachverhalt geprüft, aber darauf verzichtet, eine Gesetzesänderung vorzunehmen
[34].
Indirekte Steuern
Zum Demographie-Prozent bei der 11. AHV-Revision siehe unten, Teil I, 7c (AHV).
Das
Parlament verabschiedete das
Bundesgesetz über die Biersteuer (BStG). Dieses löst den Bundesratsbeschluss von 1934 über die eidgenössische Getränkesteuer ab, der seit 1937 nur noch für Bier gilt. Neu bemisst sich die Steuer nach der Gradstärke des Bieres auf der Grundlage des Stammwürzegehalts. Im Ständerat war Eintreten unbestritten. Gegen den Antrag der Kommissionsmehrheit lehnte es der Rat in der Detailberatung ab, die Steuersätze auf Bier nach Alkoholgehalt abgestuft zu senken und Mindereinnahmen von 20 Mio Fr. in Kauf zu nehmen. In der grossen Kammer scheiterte ein Rückweisungsantrag der SP und der Grünen, der eine Vorlage mit den rechtlichen Grundlagen für die Besteuerung aller Alkoholika sowie Gesundheitsförderungs- und Präventionsmassnahmen zum Schutz der Jugend forderte. In der Detailberatung folgte der Rat durchwegs den Anträgen der Kommissionsmehrheit und hiess mit 94:79 Stimmen gegen den Willen des Bundesrates einen Grundsatzartikel gut, der den Jugend- und Gesundheitsschutz speziell erwähnt. Bezüglich der Steuersätze blieben sowohl Anträge zur Erhöhung der Steuer für Spezial- und Starkbier als auch zur Senkung der generellen Steuerbelastung chancenlos. Auf Ablehnung stiessen auch die Vorschläge des rot-grünen Lagers, einen Teil des Ertrages aus der Biersteuer für die Suchtbekämpfung zu verwenden, süsse Biermischgetränke (Bierpops) höher zu besteuern und dem Bundesrat die Kompetenz zu erteilen, den Steuersatz zu erhöhen, um den Jugend- und Gesundheitsschutz zu verstärken. In der Differenzbereinigung setzte sich der Nationalrat mit der Einfügung eines Grundsatzartikels durch, wonach die Biersteuer unter Berücksichtigung des Jugend- und Gesundheitsschutzes auszugestalten ist. Die Vorlage passierte die Schlussabstimmung im Ständerat mit 37:2 Stimmen bei 5 Enthaltungen und im Nationalrat mit 131:54 Stimmen bei 2 Enthaltungen
[35].
Gegen den Antrag des Bundesrates überwies der Nationalrat mit 98:72 Stimmen eine Motion Germanier (fdp, VS), welche eine Reform der Eidg. Alkoholverwaltung (EAV) fordert. Insbesondere soll der Bundesrat eine
Übertragung der Fiskalaufgaben der EAV an die Eidg. Oberzolldirektion oder andere Bundesämter, die in der Lage wären, die Alkoholsteuer zu erheben, prüfen; das BAG hingegen soll vollumfänglich für die Prävention zuständig sein
[36].
Zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes siehe unten, Teil I, 6d (Luftreinhaltung).
Basierend auf einer parlamentarischen Initiative Robbiani (cvp, TI) billigte das Parlament eine Änderung des Mineralölsteuergesetzes. Diese sieht vor, dem schweizerischen
Natursteinabbau den Mineralölsteuerzuschlag zurückzuerstatten und die Branche damit der Land- und Forstwirtschaft sowie der Berufsfischerei gleichzustellen. Der Bundesrat hatte sich mit dem Hinweis auf das Investitionshilfegesetz gegen die Revision ausgesprochen; das Calanca- und das Maggiatal seien auf der Grundlage dieses Gesetzes zu unterstützen und nicht über Steuerermässigungen
[37].
Der Nationalrat verwarf eine Motion der SVP-Fraktion, welche den zweckgebundenen Zuschlag zur
Verbrauchssteuer auf Mineralöle während fünf aufeinander folgenden Jahren um 10,9 Rappen pro Liter
reduzieren wollte, um die aufgelaufenen Überschüsse abzubauen. Die Ratsmehrheit war der Meinung, der Vorstoss widerspreche der schweizerischen Umweltpolitik
[38].
Ebenfalls abgelehnt wurde eine bereits im Vorjahr vom Ständerat verworfene Standesinitiative des Kantons Waadt, welche
umweltfreundliche Treibstoffe und Additive für Kleinmotoren, insbesondere Zweitaktmotoren, von der Mineralölsteuer befreien wollte
[39].
Im Berichtsjahr stimmten die Räte insgesamt elf Motionen zur
Vereinfachung der Mehrwertsteuer und zur Vereinheitlichung der Steuersätze zu: Der Nationalrat überwies zwei von der kleinen Kammer im Vorjahr gebilligte Vorstösse der WAK-SR, je zwei Motionen der Fraktionen der CVP, der SVP und von Philipp Müller (fdp, AG) sowie je eine Motion Schlüer (svp, ZH) und Triponez (fdp, BE), der Ständerat eine Motion Frick (cvp, SZ). Die Vorstösse forderten u.a. eine Befristung der Ausnahmen von der Mehrwertsteuer auf fünf Jahre, eine Vereinfachung der Deklaration (u.a. Massnahmen, damit die Mehrwertsteuerabrechnung möglichst rasch elektronisch eingereicht werden kann; anwendungsfreundliche Publikation aller Instruktionen und Entscheide auf Internet; konsequente Umsetzung der Systematik), vorteilhaftere Saldosteuersätze bei der vereinfachten Abrechnungsmethode, raschere Auskunft der Eidg. Steuerverwaltung auf schriftliche Anfragen zu den mehrwertsteuerlichen Konsequenzen von konkret umschriebenen Sachverhalten, mehr Rechtssicherheit in der Mehrwertsteuer (formeller Entscheid nach jeder Mehrwertsteuerrevision, gleich lange Spiesse im Revisions- und im Einspracheverfahren, uneingeschränkte Respektierung der Rechte der Angeschuldigten im Verwaltungsstrafverfahren) sowie Genehmigung der Weisungen der Mehrwertsteuerbehörden durch den Vorsteher des EFD, um Gleichheit herzustellen mit anderen von der Regierung erlassenen Verordnungen. Bundesrat Merz betrachtete die Vorstösse als Rückenwind und Ermunterung für die laufenden Arbeiten
[40].
Im Herbst gab Finanzminister Merz bekannt, er strebe eine
Mehrwertsteuer mit einem Einheitssatz von 6% an und wolle die heute bestehende Differenzierung zwischen Normalsatz (7,6%), ermässigtem Satz (2,4% für Nahrungsmittel) und Sondersatz (3,6% für die Hotellerie) streichen. Die Zahl der 25 von der Steuer ausgenommenen Bereiche soll auf fünf (Banken, Versicherungen, Wohnungsmieten, hoheitliche Leistungen der öffentlichen Hand und Landwirtschaft) reduziert werden. Dies hätte einen einmaligen Kostenschub bei den Krankenkassenprämien von 4% zur Folge. Auch von Privaten finanzierte Bildungsinstitutionen dürften sich um 80 Mio Fr. verteuern. Laut Berechnungen der Steuerverwaltung führe die Reform zu einer Mehrbelastung des Mittelstands. Während die FDP die Stossrichtung begrüsste, kündeten SP und CVP Widerstand an. Die SVP sprach von einer politischen Totgeburt
[41].
Diskussionslos überwies der Nationalrat eine Motion Darbellay (cvp, VS), welche den
grenzüberschreitenden Busverkehr mit dem Eisenbahn- und Luftverkehr in Bezug auf die Mehrwertsteuer gleich behandeln will
[42]. Abgelehnt wurde eine Motion Chevrier (cvp, VS) zur gesonderten Besteuerung von Luxusgütern. Bundesrat Merz erklärte, dass die Regierung nicht noch einen weiteren Sondersatz wolle. Zudem stelle sich die Frage der Abgrenzung, was denn Luxusgüter überhaupt seien
[43]. Ebenfalls keine Chance hatte eine Motion der Grünen Fraktion, welche eine Erhöhung des Anteils am Mehrwertsteuerertrag, der zugunsten unterer Einkommensschichten verwendet werden muss (z.B. Krankenkassenprämienverbilligung) von 5% auf 10% verlangt hatte
[44].
Ausgabenordnung
Ende Jahr unterbreitete die Regierung dem Parlament eine Botschaft zur Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes mit dem Ziel, die
Kreditsperre
dauerhaft im Gesetz zu verankern, da das befristete Kreditsperrungsgesetz von 2002 Ende 2007 ausläuft. Das Instrument, das der Bundesrat seit 1997 im Rahmen des Voranschlags sechs Mal beantragt hatte, hatte sich zu einem wichtigen Instrument der Haushaltsteuerung entwickelt und den Bundeshaushalt insgesamt um über 1 Mia Fr. entlastet
[45].
Sanierungsmassnahmen
Im vergangenen Herbst hatte die Regierung bekannt gegeben, im Rahmen der
Überprüfung des Ausgabenportfolios 20% der Ausgaben (rund 12 Mia Fr.) abbauen zu wollen. Dies soll dazu dienen, genügend Spielraum für das weitere Anwachsen der Staatsausgaben (v.a. im Sozialbereich) zu schaffen. Insgesamt sollen die Bundesausgaben bis 2015 nicht stärker zunehmen als das Bruttoinlandprodukt. Im Frühling erläuterte der Bundesrat, er habe ein Portfolio von 45 Aufgaben in 18 Bereichen definiert, aber noch keine Entscheide gefällt, in welchen Bereichen Einsparungen zu erzielen seien. Dabei sei er von seinem ursprünglichen Ziel, den Haushalt bis 2015 um einen Fünftel zu entlasten, deutlich abgerückt. Ende November zeigte sich, dass von den geplanten Einsparungen nur ein Bruchteil zustande kommt. Ursprünglich wollte die Regierung 5 Mia Fr. bei der sozialen Wohlfahrt einsparen, was aber wegen der gesetzlichen Verpflichtungen nur schwer zu realisieren ist, und 3 Mia in den übrigen Bereichen. Dazu hätte sie den Haushalt allein in den Jahren 2008-2010 um 700, 950 und 1200 Mio Fr. entlasten müssen. Statt der Einsparungen von 700 Mio für 2008 resultierten bei einer ersten Sichtung gerade 59 Mio. Bis 2015 beliefen sich die eingegebenen Sparvorschläge statt auf 8 nur auf 1,7 Mia Fr., und diese beruhten auf grosszügigen Schätzungen. Der Bundesrat erklärte, er wolle sich nach den eidgenössischen Wahlen vertieft dem Geschäft widmen
[46].
In der Frühlingssession überwies der Nationalrat ein Postulat der SVP-Fraktion, welches von der Regierung bis Ende 2006 einen Bericht verlangt, in dem sie sämtliche wahrgenommenen Aufgaben auf ihre Wichtigkeit hin überprüft
[47]. Abgelehnt wurde eine Motion Wehrli (cvp, SZ), welche den Bundesrat hatte verpflichten wollen, die Aufwendungen der Bundesverwaltung für die Öffentlichkeitsarbeit um mindestens 15 Mio Fr. zu reduzieren
[48]. Ebenfalls verworfen wurde eine weitere Motion desselben Parlamentariers, welche bei der
Aufgabenverzichtsplanung auf Kürzungen im Bereich Jugend und Sport verzichten wollte. In seiner Antwort hielt der Bundesrat fest, das VBS habe die entsprechenden Vorkehrungen bereits getroffen
[49].
Der Nationalrat stimmte einer im Vorjahr vom Ständerat gebilligten Motion Lauri (svp, BE) zu, welche von der Regierung verlangt, die finanzpolitisch prioritären Strukturreformen so zu gestalten, dass sich die
Mehrausgaben unter Berücksichtigung der Konjunktur möglichst
auf die Teuerung beschränken. Die Reformen sollen sich vor allem auf die Bereiche Verkehr, Bildung, Soziales und Landwirtschaft konzentrieren
[50].
Der Ständerat lehnte eine im Vorjahr vom Nationalrat gebilligte Motion der FDP-Fraktion ab, welche den Bundesrat aufforderte, die
Synergie- und Rationalisierungspotenziale in der Bundesverwaltung als Folge der vom Volk angenommenen NFA aufzuzeigen und einen Bericht über den Zeitplan der Realisierung der Effekte auf Budget und Personal zu erstellen. Der Rat sah die Anliegen des Vorstosses in der zweiten Botschaft des Bundesrates zur NFA im wesentlichen als erfüllt an
[51].
Im Herbst präsentierte der Bundesrat den
Finanzplan 2008-2010. Dieser entsprach erstmals den Vorgaben des neuen Rechnungsmodells (NRM). Für das Voranschlagsjahr 2007 rechnete die Regierung mit einem Überschuss von 918 Mio Fr., für die kommenden drei Jahre mit einem Plus von 700 Mio (2008), 1400 Mio (2009) und 1800 Mio (2010). Um den Anstieg der Neuverschuldung zu verhindern, beabsichtigte sie, den ausserordentlichen Zahlungsbedarf (NFA, Infrastrukturfonds, Asylgesetzrevision) über strukturelle Überschüsse im Rahmen des ordentlichen Budgets zu finanzieren
[52].
Das
Parlament nahm den Finanzplan zur Kenntnis und lobte insbesondere die neue Rechnungsführung und die Ergänzung um längerfristige Entwicklungsperspektiven. Es kritisierte aber, dass der Bundesrat bei der Aufgabenüberprüfung nicht wie geplant vorwärts komme und teilweise wieder auf Massnahmen wie Entlastungsprogramme zurückgreife. Dies sei äusserst bedauerlich, da er so keine echte Priorisierung vornähme, sondern nach dem Prinzip des geringsten finanzpolitischen Widerstands vorgehe
[53]. Diskussionslos überwies der Ständerat eine im Vorjahr vom Nationalrat gebilligte Motion der FK-NR, welche von der Regierung verlangt, im Finanzplan künftig
zu allen Aufgabengebieten die
Ziele und Strategien zu liefern und diese so zu definieren, dass sie mit Hilfe von Indikatoren beurteilt werden können
[54].
Staatsrechnung 2006
Die Staatsrechnung 2006 schloss mit einem Überschuss von 2,5 Mia Fr. ab – was einer Verbesserung gegenüber dem Voranschlag um 1,9 Mia Fr. entspricht. Die Einnahmen fielen um 2,8 Mia Fr. höher aus als erwartet und nahmen
im Vergleich zum Vorjahr massiv zu, und zwar um 3,6 Mia Fr. oder 7,1%. Die höchsten Mehreinnahmen ergaben sich bei der direkten Bundessteuer (+16,5% oder +2017 Mio) und der Mehrwertsteuer (+5,0% oder +899 Mio). Die Ausgaben stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 974 Mio Fr. oder 1,9%; sie lagen 366 Mio Fr. unter dem budgetierten Wert. Das grösste Ausgabenwachstum verzeichneten die Finanzen und Steuern (+10,9% oder +1118 Mio), Bildung und Forschung (+2,8% oder +111 Mio), die Verwaltung (+1,6% oder +30 Mio) und die soziale Wohlfahrt (+0,2% oder +29 Mio). Weniger ausgeben musste der Bund insbesondere für den Verkehr (-2,3% oder -181 Mio) und für die Landesverteidigung (-2,8% oder -128 Mio).
Die
Erfolgsrechnung schloss mit einem Überschuss von 2,0 Mio Fr. ab. Der Grund für die grosse Abweichung zur Finanzrechnung liegt wie in den Vorjahren vor allem bei den zusätzlichen Abschreibungen betreffend die Ausfinanzierung und Sanierung der Pensionskassen des Bundes und der Post. Ende 2006 reduzierten sich die
Bruttoschulden des Bundes um 6,7 Mia Fr. auf
123,6 Mia Fr. Neben dem Überschuss in der Finanzrechnung und den ausserordentlichen Einnahmen aus dem Swisscom-Aktienverkauf ist der Abbau von Tresoreriemitteln für den Rückgang verantwortlich; die Schuldenquote senkte sich markant auf 26,0% (2005: 28,5%)
[55].
Der Ständerat billigte eine vom Nationalrat im Vorjahr überwiesene Motion Borer (svp, SO) in modifizierter Form, welche im Rahmen der Staatsrechnung Auskunft über sämtliche
Bundesbeteiligungen an privatrechtlichen Gesellschaften verlangt. Dabei seien Höhe, Art sowie Zweck der Beteiligung offen zu legen, egal, ob die Beteiligung bereits abgeschrieben ist oder nicht. Ursprünglich hatte Borer pro Beteiligung die Erläuterung der Eignerstrategie gefordert, was gemäss Finanzkommission nicht umsetzbar sei. Bundesrat Merz wies darauf hin, dass entsprechende Bestrebungen im Rahmen des neuen Rechnungsmodells bereits im Gang seien
[56].
Voranschlag 2007
Das vom Parlament im Dezember verabschiedete
Budget 2007 sah bei veranschlagten Ausgaben von 55 107 Mio Fr. und Einnahmen von 56 011 Mio Fr. einen
Einnahmenüberschuss von 904 Mio Fr. vor. Die veranschlagten Ausgaben lagen 2364 Mio Fr. oder 4,5% über dem Budget des Vorjahres. Am meisten zusätzliche Mittel benötigten Finanzen und Steuern (+930 Mio oder +10,6%), die soziale Wohlfahrt (+714 Mio oder +4,3%) sowie Bildung und Forschung (+440 Mio oder +9,2%). Aufgrund des Wirtschaftsaufschwungs rechnete der Bundesrat mit um 7,4% (+3,9 Mia) höheren Einnahmen als im Vorjahr. Höhere Erträge erwartete er vor allem bei der direkten Bundessteuer (+1,4 Mia oder +10,3%) und bei der Mehrwertsteuer (+1,2 Mia oder +6,3%). Bei der Tabaksteuer (-114 Mio oder -5,4%) und den Verkehrsabgaben (-2 Mio oder -0,1%) rechnete er hingegen mit Mindereinnahmen
[57].
Seit Jahrzehnten kam der Voranschlag jeweils erst nach langem Hin und Her zwischen den Räten oder gar erst nach einer Einigungskonferenz zustande. Im Berichtsjahr gelang es dem Parlament jedoch, das Budget in einer einzigen Beratungsrunde zu verabschieden. Der
Nationalrat lehnte einen Ordnungsantrag Leutenegger Oberholzer (sp, BL) ab, eine Motion der SP-Fraktion zu behandeln, welche eine Analyse der geschlechtsspezifischen Auswirkungen des Finanzplans 2008-2010 verlangt. In der Detailberatung folgte die grosse Kammer durchwegs den Vorschlägen des Bundesrates und den Anträgen ihrer Finanzkommission; die in jeder Budgetdebatte immer wieder eingebrachten, traditionellen Kürzungs- resp. Aufstockungsbegehren wurden allesamt verworfen: Von den Sparbemühungen der SVP verschont blieben insbesondere die Beiträge an die UNO, die Entwicklungszusammenarbeit, die Osthilfe, die Friedensförderung und die Filmförderung. Keine Chance hatte aber auch die von linker Seite verlangte Erhöhung der Kredite zugunsten der zivilen Konfliktbearbeitung, der DEZA, der Osthilfe, des Eidg. Gleichstellungsbüros, der Filmförderung, der Denkmalpflege, der familienergänzenden Kinderbetreuung, von Jugend und Sport sowie für zusätzliche Lehrstellen in der Bundesverwaltung resp. die Reduktion oder Streichung der Budgets betreffend Partnerschaft für den Frieden der NATO und Rüstungsmaterial. Zu ausführlicheren Diskussionen kam es in vier Punkten: Gegen den Willen des Bundesrates erhöhte der Rat auf Antrag der Bildungskommission die Subventionen für die Stiftung Bibliomedia nicht nur wie von einer linken Minderheit verlangt von 1,4 auf 1,7 Mio, sondern auf 2 Mio Fr.; ebenfalls aufgestockt wurde der Beitrag für die Dachorganisationen der Erwachsenenbildung. Beim nachträglich ins Budget geschleusten Kredit von insgesamt 186 Mio Fr. für die Pandemie-Vorsorge musste sich die Regierung Kritik gefallen lassen wegen ihres Vorgehens und der im internationalen Vergleich äusserst teuren Lösung. Bundesrat Merz erklärte, dass im Fall einer Pandemie keine Zeit mehr bleibe, um die notwendigen Medikamente zu besorgen. Deshalb habe sich die Regierung zur Vorsorge entschlossen und den Vertrag zur Beschaffung der Impfstoffe unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das Parlament abgeschlossen. Mit 110:57 Stimmen lehnte es der Nationalrat gemäss einem Minderheitsantrag ab, die Investitionen in die Infrastruktur der Privatbahnen um 30 Mio Fr. zu beschneiden als Kompensation für die zusätzlichen 30 Mio Fr., die der Rat dem regionalen Personenverkehr zugesprochen hatte. Der Bundesrat hatte den Betrag bei den Betriebskosten einsparen wollen, was zu heftigen Protesten der Kantone geführt hatte, worauf ihn die grosse Kammer wieder erhöht hatte. Basierend auf einem Bericht der ständerätlichen GPK, der bei der Vergabe von externen Beratungsaufträgen die mangelnde Transparenz kritisiert hatte, kürzte der Rat diesen Kredit um 17 Mio auf 154 Mio Fr. Die Minderheit hatte mit Bundesrat Merz vergeblich darauf hingewiesen, dass die GPK etwas übertrieben habe und gewisse Ämter überproportional betroffen wären. Mit 99:81 Stimmen weigerte sich die grosse Kammer schliesslich, die Kreditsperre von 1% für Bildung und Forschung aufzuheben, um zusätzlich 40 Mio Fr. freizugeben. Gegen die Mehrheit der SVP und der Grünen genehmigte der Rat mit 111:52 Stimmen bei 4 Enthaltungen das Budget mit einem prognostizierten Einnahmenüberschuss von 900 Mio Fr.
[58].
Weil sich die Anträge der Finanzkommission des
Ständerats mit den Beschlüssen des Nationalrats deckten, kam es nur zu vereinzelten Diskussionsbeiträgen. So monierte auch die kleine Kammer die späte Krediteingabe des Bundesrats für den Pandemie-Impfstoff, ohne dass er eine Kompensation vorgeschlagen habe. Beim Kredit für externe Berater plädierte die Kommissionsminderheit vergeblich dafür, mit einer Kürzung zuzuwarten, bis der Bundesrat den Bericht besprochen habe. In der Gesamtabstimmung hiess die kleine Kammer den Voranschlag mit 38:0 Stimmen gut
[59].
Der Nationalrat lehnte zwei Motionen der SVP Fraktion ab. Die erste hatte vom Bundesrat verlangt, gleichzeitig mit dem Budget u.a. die im vorangegangenen Jahr von Parlament und Verwaltung beschlossenen Steuern, Abgaben und Gebühren zu veröffentlichen. Der Bundesrat war der Meinung, die Steuerbelastung sei transparent genug. Der zweite Vorstoss forderte eine Anpassung der
Definition der Zwangsabgabenquote und der Staatsquote an die OECD-Standards. Gemäss Bundesrat stünden die Daten zur Fiskal- und Staatsquote im Einklang mit den Standarddefinitionen der OECD und der EU. Die von der SVP erwähnten Prämien für die Krankenversicherung und die Beiträge an die berufliche Vorsorge seien von der Berechnung der Fiskalquote auszuschliessen, weil es sich um Leistungen an private Institutionen handle. Die Tatsache, dass Prämien obligatorisch sind, bilde noch kein ausreichendes Kriterium dafür, sie zu den obligatorischen Abgaben der öffentlichen Verwaltungen zu zählen. Um die Transparenz der Berechnungen zu gewährleisten, veröffentliche das EFD jährlich Zusatztabellen, die alle Abgaben mit obligatorischem Charakter und gemäss verschiedenen Definitionen darstellen
[60].
Bund, Kantone und Gemeinden budgetierten für das Jahr 2007 ein
Defizit von 352 Mio Fr. Dies entspricht einer markanten Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr (2006: 3,9 Mia). Der Fehlbetrag beim Bund belief sich auf 102 Mio
[61] und bei den Kantonen auf 850 Mio Fr.; die Gemeinden rechneten mit einem Überschuss von 600 Mio Fr. Die Finanzierungsfehlbeträge reduzierten sich bei Bund und Kantonen um 1,6 Mia resp. um 0,9 Mia Fr.; bei den Gemeinden erhöhte sich der Überschuss um 100 Mio Fr. Die Bruttoverschuldung der öffentlichen Haushalte betrug inklusive der Defizite bei den Sozialversicherungen von 2,0 Mia insgesamt 2,3 Mia Fr.; sie dürfte Ende 2007 schätzungsweise 227 Mia Fr. erreichen. Mit einer Defizitquote von 0,5% und einer Verschuldungsquote von 46,7% (Vorjahr: 1,4% resp. 51,3%) blieb die Schweiz unter der von der Europäischen Union im Rahmen der Maastricht-Verträge formulierten Obergrenze von höchstens 3% für das Defizit und 60% des BIP für die öffentliche Verschuldung; seit 1990 (29,9%) hat sich die Bruttoverschuldungsquote der Schweiz allerdings um rund 20 Prozentpunkte erhöht
[62].
Finanzausgleich
Im Berichtsjahr verabschiedete das Parlament die Ausführungsgesetzgebung zur neuen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Sie umfasst Änderungen von insgesamt 30 Bundesgesetzen und regelt das Stipendienwesen, die Eingliederung invalider Personen und die AHV-Ergänzungsleistungen neu. Hauptinstrumente der NFA bilden die Programmvereinbarungen und als finanzielles Gegenstück die Globalbeiträge: Im Bereich der Verbundaufgaben zwischen Bund und Kantonen regelt eine Programmvereinbarung die strategischen Ziele, die Finanzbeiträge des Bundes und die Finanzaufsicht. Sie liefert die Grundlage für die Gewährung von Bundesbeiträgen in Form von Globalbeiträgen; Einzelbeiträge werden nur noch ausnahmsweise, bspw. beim Natur- und Heimatschutz, bewilligt. Damit vergrössert sich einerseits der Entscheidungsspielraum der Kantone, andererseits bestehen kaum mehr Anreize, ein Projekt nur auszuführen, um Bundesbeiträge zu erhalten.
Im
Ständerat warnte Kommissionssprecher Schiesser (fdp, GL) davor, mit Anträgen, die mit der Ausführung der NFA nichts zu tun haben, in die Kompetenz der parlamentarischen Fachkommissionen einzugreifen und „die Büchse der Pandora zu öffnen“. In der Detailberatung hiess der Rat die meisten Bundesgesetze des Mantelerlasses ohne grosse Erörterungen gut, so auch das neue Gesetz über die Eingliederung der Behinderten, das klare Leistungsstandards für die Behindertenbetreuung festlegt; dieser Teil der Vorlage hatte im Vorfeld der Abstimmung zur NFA-Verfassungsgrundlage für Widerstand gegen das gesamte Projekt gesorgt. Beim Nationalstrassenbau entsprach der Ständerat jedoch gegen den Antrag des Bundesrates dem Anliegen der kantonalen Baudirektoren, dass der künftig allein zuständige Bund nicht nur beim kleineren projektfreien Unterhalt, sondern auch beim projektgestützten grösseren Unterhalt die Kantone einbinden und mit ihnen Leistungsvereinbarungen abschliessen kann. Beim Krankenversicherungsgesetz, in dem die Prämienverbilligung für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen weiterhin eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen darstellt, beschloss die kleine Kammer, dass sich der Bund neu pauschal mit 25% der Gesundheitskosten an der Grundversicherung für 30% der Bevölkerung beteiligt. Mit dieser Systemänderung vermindert sich der direkte Bundesbeitrag gegenüber heute um 600 Mio Fr. Vor diesem Hintergrund versuchte eine linke Kommissionsminderheit vergeblich, die Kantone dazu zu verpflichten, die bisher von Bund und Kantonen entrichteten Beiträge ab Inkrafttreten der NFA während mindestens drei Jahren in bisheriger Höhe weiter zu leisten. Bundesrat Merz betonte, dass der Bund die Mittel zugunsten der Kantone für die Krankenversicherung zwar um 600 Mio Fr. zurückfahre, den Kantonen aber zur Kompensation neue, frei verfügbare Mittel zur Verfügung stünden. Beim Stipendiengesetz lehnte der Rat eine materielle Harmonisierung der Stipendien und Darlehen ab. Die Mehrheit sah zwar Handlungsbedarf, doch sei die NFA der falsche Ort für eine Stipendiendiskussion. Chancenlos blieben deshalb linke Minderheitsanträge, welche die Erst-, Zweit- und Weiterbildung definieren resp. die Beiträge des Bundes an die Aufwendungen der Kantone für Ausgabenbeihilfen auf 16% festlegen wollten. Neu basieren die Bundeskredite zugunsten der Kantone für Stipendien nicht mehr auf dem Durchschnittswert der Aufwendungen der letzten Jahre, sondern auf der Bevölkerungszahl der Kantone. Der Ständerat hiess die Ausführungsgesetzgebung zur NFA mit 25:5 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut
[63].
Im
Nationalrat blieb ein Rückweisungsantrag einer Minderheit Goll (sp, ZH), welcher ein stärkeres Engagement des Bundes im Sozialbereich und gesamtschweizerische Standards für das Stipendienwesen verlangt hatte, chancenlos. In der Detailberatung lehnte es der Rat beim Nationalstrassenbau anders als die kleine Kammer ab, grosse Unterhaltsarbeiten auch den Kantonen zu übertragen. Verworfen wurde ferner ein Antrag der Linken, das fakultative Referendum für Parlamentsbeschlüsse zur allgemeinen Linienführung und zur Art von Nationalstrassen einzuführen und den Nationalstrassenbau so analog zu den grossen Eisenbahnprojekten zu behandeln
. Durchzusetzen vermochten sich SP und Grüne jedoch beim IV-Gesetz, wonach der Bund logopädische und psychomotorische Therapien zugunsten der Eingliederung Invalider zu unterstützen habe; der Bundesrat wollte diese Massnahmen ausnehmen, da die IV sie schon bisher nicht als medizinische, sondern als sozial- und sonderpädagogische Behandlungen eingestuft hatte, welche die NFA neu den Kantonen überträgt. Beim KVG wehrte sich die Linke erfolglos gegen die Senkung der zukünftigen Bundesbeiträge und forderte eine dreijährige Übergangsfrist. Beim Stipendiengesetz schloss sich der Nationalrat der kleinen Kammer an, wonach die Bundesbeiträge für Stipendien und Studiendarlehen nach der Bevölkerungszahl auf die Kantone zu verteilen sind. Abgelehnt wurden jedoch Anträge zu einer Harmonisierung der Beiträge, zur stärkeren Verlagerung der Stipendien zugunsten von Darlehen resp. umgekehrt, zur Aufhebung der Alterslimite resp. deren Erhöhung bis zum 35. Altersjahr sowie zu Vorgaben betreffend die Höhe von Ausbildungsbeiträgen. Bei den AHV/IV-Ergänzungsleistungen beschloss die grosse Kammer mit Zustimmung des Bundesrats, dass die Kantone auch vom Arzt verordnete Bade- und Erholungskuren vergüten müssen. Ausserdem muss sich der Bund stärker an den Kosten für Personen beteiligen, die in Heimen und Spitälern wohnen. Die grosse Kammer hiess die NFA-Ausführungsgesetzgebung mit 104:63 Stimmen gut
[64].
In der
Differenzbereinigung setzte sich der Nationalrat beim Nationalstrassenbau durch und schloss die Kantone von den grossen Unterhaltsarbeiten aus. Im Bereich der Ergänzungsleistungen stimmte er hingegen einer stärkeren Belastung der Kantone zu: Demnach übernimmt der Bund sowohl bei Personen, die sich zu Hause aufhalten als auch bei jenen in einem Heim je fünf Achtel der Kosten, und die Kantone müssen Beträge, die im Heim oder im Spital über die Existenzsicherung hinausgehen, zu 100% übernehmen. Bei den logopädischen und psychomotorischen Therapien verzichtete der Rat ebenfalls auf seine Lösung und strich sie von der Liste jener Massnahmen, die der Bund zu bezahlen hat. Die Vorlage passierte die Schlussabstimmung im Ständerat mit 37:5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, im Nationalrat mit 123:62 Stimmen bei 4 Enthaltungen; SP und Grüne hatten sie abgelehnt
[65].
Ende Jahr präsentierte der Bundesrat seine
Botschaft zur Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs. Demnach stellt der Bund im Einführungsjahr der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen insgesamt rund 2,5 Mia Fr. für die neuen Ausgleichsgefässe zur Verfügung. Von der Ausgleichssumme des Bundes gehen 72,5% (1,8 Mia) in den vertikalen Ressourcenausgleich und 27,5% (682 Mio) in den geografisch-topografischen und den soziodemografischen Lastenausgleich. Der durch die ressourcenstarken Kantone finanzierte horizontale Ressourcenausgleich beträgt 70% des vertikalen Ressourcenausgleichs (rund 1,26 Mia). Mit diesen Beschlüssen entsprach der Bundesrat der Stellungnahme der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) und der überwiegenden Mehrheit der Kantone. – Für den zeitlich befristeten Härteausgleich, der jenen ressourcenschwachen Kantonen zugute kommt, die durch den Übergang zur NFA nicht ein bestimmtes Mindestausmass an finanzieller Entlastung erfahren, stellt der Bund 287 Mio bereit, die Kantone weitere 143 Mio. Beim Übergang zur NFA sind (mit Ausnahme des Härteausgleichs) die finanziellen Be- und Entlastungen zwischen Bund und Kantonen insgesamt ausgeglichen
[66].
In der
Vernehmlassung war die Vorlage auf ein insgesamt positives Echo gestossen. Namentlich die KdK, einzelne Kantone, der Städte- und Gemeindeverband, die Spitzenverbände der Wirtschaft und die politischen Parteien äusserten sich mehrheitlich wohlwollend. Die ressourcenstarken Kantone wollten ihren Beitrag im horizontalen Ressourcenausgleich jedoch auf zwei Drittel (statt 70%) des Beitrags des Bundes festgelegt haben, zudem sprachen sie sich für eine deutliche Gewichtsverschiebung vom geografisch-topografischen zum soziodemografischen Lastenausgleich aus, während der Härteausgleich nur an ressourcenschwache Kantone ausgerichtet werden soll, die beim Übergang zur NFA erheblich weniger Geld erhalten. Die SVP lehnte als einziger Vernehmlassungsteilnehmer den Entwurf ab aufgrund der vorgesehenen Ausgestaltung des Härteausgleichs und der aus ihrer Sicht fehlenden Darstellung der Einsparungen, die sich mit der NFA realisieren liessen
[67].
Finanzhaushalt der Kantone
Gemäss offizieller Rechnung erzielten die 26
Kantone im Berichtsjahr bei konsolidierten
Gesamtausgaben von 68,8 Mia Fr. einen Finanzierungsüberschuss von 1840 Mio Fr. Gegenüber den Voranschlägen ergab sich eine Verbesserung von 3,8 Mia Fr. 22 Kantone schlossen mit einem Finanzierungsüberschuss ab; sie konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen (Selbstfinanzierungsgrad über 100%); vier Kantone (GL, JU, TI, ZH) wiesen einen Finanzierungsfehlbetrag aus (Werte zwischen 0% und 100%)
[68].
Für das Jahr 2007 budgetierten die Kantone Ausgaben von 71,2 Mia Fr., das sind 1,6% (1,1 Mia) mehr als im Vorjahr. Die veranschlagten Einnahmen wuchsen um 1,95 Mia und waren mit 70,35 Mia Fr. um 2,9% höher als 2006. Mit
schwarzen Zahlen rechneten Aargau, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Solothurn, Uri, Waadt, Wallis und Zug. Defizite sahen die Budgets der Kantone Zürich (287 Mio), Genf (191 Mio), Tessin (170 Mio), Neuenburg (43 Mio), Schwyz (32 Mio), Thurgau (10 Mio), Basel-Land (7 Mio), Jura (6 Mio), St. Gallen (4 Mio), Appenzell Innerrhoden (2 Mio) und Appenzell Ausserrhoden (0,3 Mio) vor
[69].
Freitag, Markus / Vatter, Adrian, „Initiatives, referendums and the tax state“, in Journal of European Public Policy, 2006, Nr. 1, S. 89-112.
Schaltegger, Christoph A. / Jeitziner, Bruno, „Steuerliche Standortattraktivität der Schweiz“, in Die Volkswirtschaft, 2006, Nr. 5, S. 48-53.
Brügger, Paul, „Zum Wesensgehalt der Unabhängigkeit oberster Finanzaufsichtsorgane“, in Schweizer Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, 2006, S. 1-20.
Eidg. Finanzverwaltung, NRM: das neue Rechnungsmodell des Bundes, Bern 2006.
Elsener, Marc / Gasser, Andreas, „Neues Rechnungsmodell des Bundes“, in Die Volkswirtschaft, 2006, Nr. 11, S. 50-53.
Hangartner, Yvo, „Der Rechnungshof – ein neues staatsrechtliches Institut“, in Schweizer Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, 2006, S. 453-70.
Mannhart, Annja / Staible, Dominic, „Finanzautonomie im neuen Finanzausgleich“, in Schweizer Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, 2006, S. 21-40.
May, Eva, „Voranschläge 2007 von Bund, Kantonen und Gemeinden“, in Die Volkswirtschaft, 2007, Nr. 3, S. 44-47.
[1]
BBl, 2006, S. 7539 ff. (SGK) und 7551 ff. (BR);
AB NR, 2006, S. 1548 ff.
[2]
BBl, 2006, S. 9101 f. (SP); Presse vom 1.2. (Zisyadis) und 18.9.06; vgl.
SPJ 2005, S. 117.
[3] Presse vom 21.1., 18.3. (Mo 05.3791), 21.3. und 22.5.06 (AR);
LT und
TA, 11.10.06 (AR);
NZZ, 3.11.06. Zur Zulässigkeit degressiver Steuertarife siehe auch
TA, 19.8.06.
[4]
BBl, 2006, S. 3329 ff.;
24h und
NF, 28.3.06.
[5]
AB NR, 2006, S. 29 ff.; Presse vom 8.3.06; vgl.
SPJ 2005, S. 117. Abgelehnt wurde ein Postulat Wäfler (edu, ZH), das eine Unterstellung von Mitarbeiterbeteiligungen unter die Einkommenssteuer verlangt hatte (
AB NR, 2006, S. 1117 und Beilagen III, S. 674 f.).
[6]
BBl, 2006, S. 4471 ff.;
NZZ und
SGT, 15.3.06 (FDK); Presse vom 18.5.06; vgl.
SPJ 2005, S. 118 f. Diskussionslos überwies der NR in der Maisession eine Motion der FDP-Fraktion betreffend Sofortmassnahmen zur Ehepaarbesteuerung (
AB NR, 2006, S. 616 und Beilagen II, S. 140).
[7]
AB SR, 2006, S. 452 ff. und 489 f.; Presse vom 14. und 16.6.06.
[8]
AB NR, 2006, S. 1491 ff., 1539 ff. und 1605;
AB SR, 2006, S. 925;
BBl, 2006, S. 8339 f. Zur Benachteiligung der Rentner siehe
NZZ, 25.8.06. Im Herbst lehnte der NR eine im Vorjahr vom SR überwiesene Motion der WAK-SR zu Sofortmassnahmen ab, da das Anliegen mit der Vorlage des BR erfüllt war (
AB NR, 2006, S. 1547; vgl.
SPJ 2005, S. 118).
[9]
AB NR, 2006, S. 1116 und 1574 sowie Beilagen III, S. 357 f. und IV, S. 445 f.
[10] Presse vom 16.12.06.
[11]
AB SR, 2006, S. 524 und Beilagen III, S. 23 ff.
[12]
AB NR, 2006, Beilagen I, S. 532 f.; Presse vom 26.4.06.
[13]
AB SR, 2006, S. 762 f.
[14]
AB SR, 2006, S. 105 ff.; Presse vom 10.3.06; vgl.
SPJ 2005, S. 119.
[15]
AB NR, 2006, S. 843 ff.;
BaZ, 24.6.06. In der Maisession hatte der NR eine Motion der FDP-Fraktion überwiesen, welche eine steuerfreundlichere Unternehmensnachfolge (indirekte Teilliquidation) ermöglichen will; Baumann (svp, TG) zog seine in die gleiche Richtung zielende Motion zurück (
AB NR, 2006, S. 598 ff.).
[16]
AB SR, 2006, S. 465 f., 537 ff. und 617;
AB NR, 2006, S. 985 ff., 1146 und 1051 ff.;
BBl, 2006, S. 5749 ff. Der NR schrieb eine parlamentarische Initiative der CVP-Fraktion zur Unternehmenssteuerreform ab, da das Anliegen mit der Vorlage des BR erfüllt war (
AB NR, 2006, S. 1547 und Beilagen IV, S. 25 ff.).
[17]
AB SR, 2006, S. 424 ff.; Presse vom 14.6.06. Der NR überwies ein Postulat Sadis (fdp, TI), das die Prüfung der dualen Einkommenssteuer verlangt, wie sie die skandinavischen Länder und die Niederlande bereits eingeführt haben (
AB NR, 2006, S. 1117 und Beilagen III, S. 613 f.).
[18]
AB NR, 2006, S. 1260 ff. und 1465 ff.; Presse vom 22.9. und 5.10.06.
[19] Presse vom 7.12.06; zu den Gutachten siehe
TA, 5.10. und 2.12.06.
[20]
AB NR, 2006, S. 616 f.
[21]
AB SR, 2006, S. 800 und Beilagen IV, S. 168 f.
[22]
AB NR, 2006, S. 1116 und Beilagen III, S. 346.
[23]
AB NR, 2006, S. 104 ff.
[24]
AB SR, 2006, S. 765 f.
[25]
BBl, 2006, S. 8795 ff.; Presse vom 19.10.06; vgl.
SPJ 2003, S. 132.
[26]
BBl, 2006, S. 4021 ff. (WAK-SR) und 4039 ff. (BR);
AB SR, 2006, S. 763 ff. und 1264;
AB NR, 2006, S. 1868 und 2043;
BBl, 2007, S. 5 ff.; vgl.
SPJ 2004, S. 108.
[27]
BBl, 2007, S. 1173 ff.
[28]
AB NR, 2006, S. 1289 f. und 1405 sowie Beilagen I, S. 668;
NLZ und
TG, 9.8.06. Zur Euro 08 siehe unten, Teil I, 7b (Sport), zu den Sicherheitsmassnahmen im Zusammenhang mit der Euro 08 siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht).
[29]
AB NR, 2006, S. 2028 und Beilagen V, S. 313 f.; siehe auch die Antworten des BR auf eine Anfrage Wäfler (edu, ZH) und zwei Interpellationen Hubmann (sp, ZH) in
AB NR, 2006, Beilagen V, S. 109 und 277 ff.
[30]
AB NR, 2006, S. 606 f. und 618 f.
[31]
AB NR, 2006, S. 994 ff.
[32]
AB NR, 2006, S. 608 f.; vgl.
SPJ 2004, S. 108.
[33]
AB NR, 2006, S. 707 ff.
[34]
AB NR, 2006, S. 614.
[35]
AB SR, 2006, S. 3 ff., 639 f., 741 f. und 923;
AB NR, 2006, S. 1028 ff., 1257 ff. und 1603;
BBl, 2006, S. 8403 ff.; Presse vom 7.3. und 22.6.06; vgl.
SPJ 2005, S. 121.
[36]
AB NR, 2006, S. 100 ff.
[37]
BBl, 2006, S. 2449 ff. (BR);
AB NR, 2006, S. 92 ff., 1399 und 2043;
AB SR, 2006, S. 530 ff., 1105 ff., 1161 und 1263;
BBl, 2007, S. 1;
WoZ, 9.3.06; vgl.
SPJ 2005, S. 121. Zur Verwendung von China-Granit im schweizerischen Strassenbau siehe die Antwort des BR auf eine Frage Schelbert (gp, LU) in
AB NR, 2006, S. 1740 f.
[38]
AB NR, 2006, S. 107 ff.
[39]
AB NR, 2006, S. 1070 f. Fattebert (svp, VD) zog seine Motion betreffend die Verwendung von Heizöl für Traktoren zurück, da der Bundesrat im Rahmen des EP 04 vorgeschlagen hatte, die Mineralölsteuerrückerstattungen für Treibstoffe, die für die Land- und Forstwirtschaft sowie für die Berufsfischerei verwendet wurden, aufzuheben (
AB NR, 2006, S. 598 und Beilagen II, S. 30 f.).
[40]
AB NR, 2006, S. 86 ff. (WAK-SR), 98 ff. (Triponez), 118 ff. (Schlüer), 488 (CVP), 610 ff. (SVP) und 2027 (Müller) sowie Beilagen I, S. 513 und 516 (CVP) und Beilagen V, S. 185 ff. (Müller);
AB SR, 2006, S. 534 f. (Frick); Presse vom 9.3.06; vgl.
SPJ 2005, S. 122. Ebenfalls überwiesen wurde ein Postulat Gutzwiller (fdp, ZH) zur Mehrwertsteuerproblematik bei Subventionen (
AB NR, 2006, S. 2029 und Beilagen V, S. 207 f.).
[41] Presse vom 17.5.06;
Bund und
SGT, 31.10.06. Zur Auswirkung der Mehrwertsteuerreform auf die Hilfswerke und zur steuerlichen Gleichbehandlung von Ton- und Tonbildträgern mit Druckerzeugnissen siehe die Antworten des BR auf eine Frage Heim (sp, SO) resp. eine Interpellation Häberli (cvp, TG) in
AB NR, 2006, S. 1405 resp. Beilagen III, S. 635 f.
[42]
AB NR, 2006, S. 1113 und Beilagen III, S. 695 f.; zur Besteuerung von Unternehmen aus der EU siehe auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Barthassat (cvp, GE) in
AB NR, 2006, Beilagen III, S. 678 ff.
[43]
AB NR, 2006, S. 596 ff.
[44]
AB NR, 2006, S. 115 f.
[45]
BBl, 2007, S. 301 ff.;
NZZ, 8.12.06.
[46] Presse vom 27.4. und 30.11.06; vgl.
SPJ 2005, S. 127.
[47]
AB NR, 2006, S. 491 und Beilagen I, S. 498.
[48]
AB NR, 2006, S. 578 f.
[49]
AB NR, 2006, S. 1113 und Beilagen III, S. 332 f.
[50]
AB NR, 2006, S. 1046 ff.; vgl.
SPJ 2005, S. 127 f.
[51]
AB SR, 2006, S. 213 f.; vgl.
SPJ 2005, S. 127; zur NFA siehe unten.
[52]
Bericht des Bundesrates zum Finanzplan 2008-2010, Bern 2006.
[53]
AB NR, 2006, S. 1632 ff. und 1715
; AB SR, 2006, S. 1079 ff. und 1103.
[54]
AB SR, 2006, S. 214; vgl.
SPJ 2005, S. 128.
[55] Eidg. Finanzverwaltung,
Botschaft zur Staatsrechnung 2006, Bern 2007. Zum Nachtrag I zum Voranschlag 2006 vgl.
AB NR, 2006, S. 785 ff. und 789 ff.;
AB SR, 2006, S. 410 ff.;
BBl, 2006, S. 6143 f.; zum Nachtrag II zum Voranschlag 2006:
AB NR, 2006, S. 1632 ff. und 1715 f.;
AB SR, 2006, S. 1079 ff. und 1103;
BBl, 2007, S. 1135.
[56]
AB SR, 2006, S. 527 ff.
[57] Eidg. Finanzverwaltung,
Botschaft zum Voranschlag 2007, Bern 2006; Eidg. Finanzverwaltung,
Bundesbeschlüsse über den Voranschlag 2007, Bern 2007;
BBl, 2007, S. 1125 ff.;
Lit. May.
[58]
AB NR, 2006, S. 1632 ff., 1648 ff., 1679 ff. und 1703 ff.;
NZZ, 9. und 19.11.06 (FK); Presse vom 5.-7.12.06;
LT, 8.12.06.
[59]
AB SR, 2006, S. 1079 ff. und 1088 ff.;
BBl, 2007, S. 1125 ff.;
LT, 13.12.06.
[60]
AB NR, 2006, S. 604 f. und 2028 sowie Beilagen V, S. 336.
[61] Die Differenz von 1,006 Mia Fr. im Vergleich zum Budgetergebnis der Finanzrechnung des Bundes (904 Mio Fr. gemäss Beschluss der eidg. Räte vom Dezember 2006) ist darauf zurückzuführen, dass in der Finanzstatistik sowohl der Fonds für Eisenbahngrossprojekte (Saldo: -943 Mio Fr.) als auch der ETH-Bereich (Saldo: -63 Mio Fr.) bei den Ausgaben und Einnahmen des Bundes mitberücksichtigt werden (
Lit. May).
[62]
Lit. May. Zur öffentlichen Verschuldung zwischen 1990 und 2004 siehe auch Presse vom 24.8.06.
[63]
AB SR, 2006, S. 125 ff., 137 ff. und 206 ff.; Presse vom 16.3.06; vgl.
SPJ 2005, S. 132. Zu den einzelnen Themen siehe die jeweiligen Sachkapitel; zur Volksabstimmung über die NFA siehe
SPJ 2004, S. 117.
[64]
AB NR, 2006, S. 1196 ff. und 1224 ff.; Presse vom 20.-21.9.06.
[65]
AB SR, 2006, S. 732 ff., 852 f., 885 und 923;
AB NR, 2006, S. 1393 ff., 1537 und 1602 f.;
BBl, 2006, S. 8341 ff.
[66]
BBl, 2007, S. 645 ff.; Presse vom 9.12.06. Zu den Geberkantonen gehören gemäss Globalbilanz 2004/05 (Botschaft S. 756) BL, GE, NW, SZ, TI, ZG und ZH; Empfängerkantone sind AG, AI, AR, BE, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NE, OW, SG, SH, SO, TG, UR, VD und VS.
[67] Presse vom 12.-16.10.06;
NZZ, 21.10.06;
LT, 2.11. und 1.12.06;
NLZ, 17.11.06.
[68] Auswertungen der Rechnungen 2006 der Fachgruppe für kantonale Finanzfragen.