Infrastruktur und Lebensraum
Boden- und Wohnwirtschaft
Der Entwurf eines neuen Bundesgesetzes über die Raumentwicklung scheiterte in der Vernehmlassung. – Der Nationalrat lehnte die Volksinitiative zur Eindämmung des Zweitwohnungsbaus ab und beabsichtigte, ihr mit den flankierenden Massnahmen zur Lex Koller einen indirekten Gegenvorschlag entgegen zu stellen. – Der Nationalrat trat nicht auf die Mietrechtsrevision zur Loslösung der Mietzinsentwicklung von den Hypothekarzinsen ein. – Der Bundesrat empfahl die beiden Volksinitiativen zur Förderung des Bausparens ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. – Der Bundesrat eröffnete die Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die Wohneigentumsbesteuerung.
Raumplanung
Dass Bern im Raumkonzept Schweiz im Gegensatz zu den Metropolitanräumen Basel, Zürich und Genf-Lausanne nur der zweitrangige Status einer
Hauptstadtregion eingeräumt wurde, führte im Kanton auch im aktuellen Jahr zu lebhaften Debatten über eine mögliche Stärkung Berns im nationalen Standortwettbewerb. Damit Bern trotzdem mit den drei stärksten Wirtschaftszentren gleichziehen könnte, wurde betont, dass ein intaktes und gut erschlossenes Politzentrum unerlässlich sei für den ökonomischen Erfolg der Schweiz. Um jedoch auch bevölkerungsmässig mit den drei Metropolitanräumen mitzuhalten, würde die Hauptstadtregion Bern ein kantonsübergreifendes Netzwerk benötigen, welches in unmittelbarer Pendlerdistanz liegende Städte wie Solothurn, Neuenburg, Freiburg, Biel und Thun einschliessen müsste. Stadt und Kanton Bern lancierten deshalb per Juli unter strategischer Leitung einer Behördendelegation das Projekt „Hauptstadtregion Schweiz“. In der Startphase wurde das Projekt einer externen Arbeitsgemeinschaft unterstellt, welche eine Situationsanalyse und ein Konzept für die Zusammenarbeit in der Hauptstadtregion erarbeiten soll
[1].
Eine explizite
gesetzliche Verankerung des Raumkonzepts Schweiz wurde in der Vernehmlassungsvorlage zur ursprünglich geplanten Revision des Raumplanungsgesetzes vorgesehen (siehe unten). Nachdem der Gesetzesentwurf im Frühjahr in der Vernehmlassung gescheitert war, begann das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) mit einer separaten Überarbeitung des Konzeptes. Eine offizielle Anhörung wurde auf Ende Jahr geplant; die Zukunft des Konzeptes war zu diesem Zeitpunkt jedoch noch unklar
[2].
Die Vernehmlassung zum
Entwurf eines neuen Bundesgesetzes über die Raumentwicklung (E-REG), der sich als Totalrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG) präsentierte, ging Mitte April zu Ende. Die Mehrheit der 275 eingegangenen Stellungnahmen befürwortete eine Revision des 30-jährigen RPG, verlangte jedoch nicht explizit eine Totalrevision oder lehnte ein solches Vorgehen sogar ausdrücklich ab. Der komplexe Erlassentwurf stiess grundsätzlich auf harsche Kritik. Die Konferenz der kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren (BPUK) beantragte die Sistierung des Projektes. Die BPUK sowie gut die Hälfte aller Kantone bemängelten, dass die Kantone bei der Erarbeitung des Erlassentwurfes zu wenig einbezogen worden sind und dem Bund weitergehende Kompetenzen eingeräumt wurden. Kontrovers diskutiert wurde unter anderem die vorgeschlagene Vereinfachung der Zonentypen. Während im bestehenden Recht Bau-, Landwirtschafts-, Schutz- und Spezialzonen unterschieden werden, sollte neu nur noch zwischen Bauzonen und Nichtbauzonen differenziert werden. Neu eingeführt würde der Begriff der Kulturlandzone, welcher als Überbegriff für alle Arten von Nichtbauland dienen sollte. Widerstand regte sich insbesondere aus dem landwirtschaftlichen Umfeld, welches eine Schwächung der Landwirtschaft befürchtete. Der Fachkreis Raumplanungsrecht sah in diesem Zusammenhang ebenfalls eine zunehmende Rechtsunsicherheit. Da die Kantone beim Bauen ausserhalb der Bauzonen die Ausnahmen neu selber bestimmen dürften, könnte das aus seiner Sicht eine weitere Aushöhlung der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet begünstigen. Weiter wurden auch die Massnahmen gegen Baulandhortung scharf kritisiert. So stiess sich unter anderem der Hauseigentümerverband an den „planerischen Zwangsmassnahmen“ wie der entschädigungslosen Rückzonung von überdimensionierten Bauzonen (Reservebauzonen) oder der Bauverpflichtung. Grundsätzlich begrüsst wurden solche Massnahmen im linken Parteienlager sowie in landwirtschaftlichen Kreisen und Umweltorganisationen; zum Teil starke Vorbehalte wurden aber auch von dieser Seite laut
[3].
Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und Pro Natura beschlossen, an ihrer
Volksinitiative „Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)“ festzuhalten, da das E-REG als indirekter Gegenvorschlag der Zersiedlung zu wenig Einhalt bieten könne. Dies entsprach der allgemeinen Haltung der Vernehmlassungsteilnehmer. Um die Zersiedlung zu stoppen, verlangt das Initiativkomitee ein Bauzonenmoratorium für die nächsten zwanzig Jahre. Ein von einer knappen Mehrheit aller Ständeräte unterzeichnetes Postulat Luginbühl (bdp, BE) ersuchte den Bundesrat, die Möglichkeit zu prüfen, dem Parlament einen direkten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative vorzulegen. Aufgrund der kontroversen Vernehmlassungsergebnisse teilte der Bundesrat diese Ansicht und beantragte die Annahme des Postulats; er hielt aber fest, dass die Zeit zur Ausarbeitung einer Verfassungsänderung knapp bemessen sei. Zum Zeitpunkt der Behandlung im Ständerat zeichnete sich bereits ab, dass der Bundesrat beabsichtigte, erneut einen indirekten Gegenvorschlag vorzulegen; dieses Mal jedoch in Form einer blossen Teilrevision des RPG. Der Ständerat zeigte sich mit diesem Vorgehen einverstanden und nahm das Postulat an. Der Bundesrat entschloss sich somit, auf eine Totalrevision zu verzichten und das RPG etappenweise zu revidieren
[4].
Zu Beginn der bundesverwaltungsinternen Ämterkonsultation zu dieser Teilrevision des Raumplanungsgesetzes im Oktober veröffentlichte das ARE eine in Auftrag gegebene
Studie zur Nachhaltigkeitsbeurteilung und Regulierungsfolgenabschätzung der geplanten Teilrevision. Diese zeigt, dass ein verminderter Verbrauch von Boden und ein stärkerer Schutz der Naturräume nur erreicht werden können, wenn die vorgelegte Gesetzesvorlage nicht abgeschwächt wird. Die Studie verweist zudem auf Optimierungsmöglichkeiten im Vollzug. Insbesondere die Zweckmässigkeit von Massnahmen soll in diesem Zusammenhang verstärkt im Auge behalten und die Rechtssicherheit nach Möglichkeit erhöht werden
[5].
Bodenrecht
Nach den degressiven Steuern, welche der Halbkanton im Jahr 2006 einführen wollte, sorgte der
Kanton Obwalden mit einem Kantonsratsbeschluss von Ende April schweizweit erneut für Aufsehen, indem er als Nachtrag zum revidierten Baugesetz die Schaffung von
Zonen mit hoher Wohnqualität angrenzend an bestehende Bauzonen ermöglichen wollte. Umstritten war insbesondere die vom Kanton kommunizierte Bedingung zum Erlangen von Bauland: Bauwillige Personen sollten einen hohen Steuerertrag abwerfen oder Arbeitsplätze schaffen und dem Kanton so von volkswirtschaftlichem Nutzen sein. Neben Bedenken zur Vereinbarkeit mit dem Prinzip der Rechtsgleichheit wurde auch die Frage gestellt, ob solche Zonen dem Gebot der haushälterischen Nutzung des Bodens ausreichend Rechnung tragen würden. Obwohl einer Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht gute Chancen eingeräumt wurden, lehnte die Grüne Partei diesen Weg ab und ergriff stattdessen das Referendum. Widerstand zum Kantonsratsbeschluss regte sich unter anderem in bäuerlichen Kreisen und beim Heimatschutz. In der Volksabstimmung vom 29. November 2009 wurde der Nachtrag zum Baugesetz mit 62,4% Nein-Stimmen überraschend deutlich verworfen
[6].
Nachdem das Gesetz über die Beschränkung des Grundstückserwerbs durch Personen im Ausland (BewG) im Vorjahr an den Bundesrat zurückgewiesen worden war, diskutierte der Nationalrat im Dezember ausschliesslich über die
flankierenden Massnahmen zur generellen Lenkung des Zweitwohnungsbestandes. Mittels einer Änderung im Raumplanungsgesetz sollte die bei Aufhebung der Lex Koller erwartete Zunahme der Bautätigkeit eingeschränkt werden. Der Bundesrat plante, dem Parlament erst nach der Verabschiedung der flankierenden Massnahmen eine überarbeitete Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller zu unterbreiten. Trotz dem Scheitern der ursprünglich geplanten Totalrevision des Raumplanungsgesetzes in der Vernehmlassung vom Frühjahr wurde dieses Geschäft auf Wunsch des Ständerates bereits wieder aufgenommen. Ziel war, der Volksinitiative „Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen“ einen indirekten Gegenvorschlag entgegen zu stellen (siehe unten)
[7].
Eine Motion Chevrier (cvp, VS) verlangte zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise die Einführung von Massnahmen zur unmittelbaren Förderung privater Investitionen in Güter und Dienstleistungen. Als eine solche Massnahme schlug der Initiant unter anderem die Festlegung eines
ausserordentlichen Kontingents für den Verkauf von Grundstücken an Personen im Ausland vor. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, da er sich grundsätzlich nicht zur dringlichen Umsetzung von strukturellen Reformen verpflichten lassen wollte, zumal der Erfolg solcher Massnahmen nicht erwiesen sei. Bezüglich des Grundstückerwerbs von Personen im Ausland wies er darauf hin, dass das BewG aufgrund der erfolgten Rückweisung nicht fristgerecht auf ein allfälliges drittes Konjunkturpaket angepasst werden könnte. Im Rahmen der ausserordentlichen Session zu Konjunktur und Arbeitslosigkeit nahm der Nationalrat die Motion jedoch mit 130 zu 26 Stimmen an
[8].
Der Nationalrat lehnte in der Sommersession die
Volksinitiative von Helvetia Nostra
(„Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen“), welche den Anteil von Zweitwohnungen am Gesamtbestand der Wohneinheiten und der gesamten Bruttogeschossfläche einer Gemeinde auf maximal 20% beschränken möchte, ohne Gegenvorschlag deutlich ab und folgte somit dem Antrag des Bundesrates. Der Nationalrat erachtete die Bestimmungen für zu starr und sah mit der Initiative weder wirtschaftliche noch regionalpolitische Interessen berücksichtigt. Da er die Stabilisierung des Zweitwohnungsbestandes grundsätzlich als nicht praktikabel erachtete, sprach er sich auch gegen einen Gegenvorschlag aus. Für ein etwas anderes Vorgehen entschied sich die ständerätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-SR). Sie wünschte einen konkreteren Gegenvorschlag und verwies in diesem Zusammenhang auf die im Nationalrat hängige Vorlage zu den flankierenden Massnahmen zur Aufhebung des BewG. Mit diesem Vorschlag könnten die Kantone verpflichtet werden, den Anteil an Zweitwohnungen über die Richtpläne entsprechend einzuschränken. Die UREK des Nationalrates folgte diesem Begehren und der Nationalrat behandelte dieses Geschäft als Erstrat bereits in der Wintersession
[9].
Unverändert gut hiess der Nationalrat den vom Bundesrat geäusserten Vorschlag, dass
Kantone Gebiete festzulegen haben, wo besondere Massnahmen ergriffen werden müssen, damit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen sichergestellt werden kann. Minderheitsvorschläge von der SP und den Grünen, welche die Festlegung von Kontingenten für Zweitwohnungen verlangten oder diese zumindest explizit erwähnen wollten, unterlagen deutlich. Die Vorlage zu den flankierenden Massnahmen zur Aufhebung der Lex Koller enthält keine quantitativen oder qualitativen Vorgaben, wie betroffene Gebiete und geeignete Massnahmen zu bestimmen sind. Dies war bereits im Vorjahr von der UREK-NR bemängelt worden, jedoch konnte keine Einigung erzielt werden, wie der Vorschlag konkretisiert werden könnte. Kurzfristig eingebracht und von einer Mehrheit der Kommission unterstützt wurde ein Antrag zur Lockerung der Bestimmungen für Wohnbauten ausserhalb der Bauzonen. Obwohl dieses Anliegen die Zweitwohnungsproblematik nicht betraf, fand es mit 117 zu 67 Stimmen auf bürgerlicher Seite eine deutliche Mehrheit im Nationalrat
[10].
In der Zwischenzeit hatte das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) bereits einen Entwurf einer
Planungshilfe für die kantonale Richtplanung zur Regulierung des Zweitwohnungsbestandes erarbeitet, welcher Ende April den zuständigen kantonalen Departementen sowie verschiedenen Interessenverbänden und einigen Bundesstellen zur Anhörung unterbreitet wurde. Ausdrücklich oder zumindest grundsätzlich begrüsst wurde ein solches Instrument von Natur- und Umweltorganisationen, den konsultierten Bundesämtern, von einigen Kantonen sowie von Fachverbänden und -gremien, darunter auch die Schweizerische Vereinigung für Landesplanung. Neben economiesuisse, dem Hauseigentümerverband und anderen Verbänden waren insbesondere die Tourismuskantone Graubünden und Wallis sowie der Tourismusort Davos der Meinung, dass es nicht in der Kompetenz des Bundes liege, Mindestanforderungen an die Richtplanung der Kantone zu stellen, und dass dazu zuerst die im Parlament hängige Gesetzesvorlage zu Ende beraten werden müsse (siehe oben). Im Gegensatz dazu forderten Umwelt- und Naturschutzorganisationen verbindlichere Vorgaben oder Richtwerte und verlangten Sanktionen bei Nichtbeachtung der Vorschriften. Des Weiteren beurteilten viele Parteien die Zweitwohnungsstatistik des BfS als ungenügend und veraltet, was einer allfälligen Festlegung eines Schwellenwertes für Zweitwohnungen im Wege stehen würde. Das ARE entschloss sich daraufhin, die Planungshilfe unter erneutem Beiziehen der betroffenen Kantone, Bundesstellen und Tourismusorganisationen zu Beginn des kommenden Jahres zu überarbeiten
[11].
Im November beschloss der Regierungsrat des Kantons
Graubünden einen
kantonalen Richtplan zur Lenkung des Zweitwohnungsbestandes. Der Kanton verlangte von 35 stark betroffenen Gemeinden das Ergreifen von raumplanerischen Massnahmen und definierte dabei erstmals verbindliche konkrete Vorgaben. Neu dürfen bei Neueinzonungen nur noch 30% der Bruttogeschossfläche für Zweitwohnungen ausgeschieden werden und innerhalb bestehender Bauzonen soll der Zweitwohnungsbau auf 30 bis 50% des bisherigen Volumens herabgesetzt werden. Von der Regelung nicht betroffen sind „warme Betten“, welche im Gegensatz zu „kalten Betten“ mehr als nur wenige Wochen pro Jahr belegt sind
[12].
Im Rahmen seines indirekten Gegenvorschlages zur Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ schlug der Bundesrat im Gegenzug zur Abschaffung des Eigenmietwertes eine Sondersteuer für Zweitwohnungen vor (siehe unten, Wohnungsbau und -eigentum).
Mietwesen
Im ersten Quartal ging der definitive
Entwurf der Teilrevision des Mietrechts in die Beratung der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen (RK-NR). Hauptziel der Revision war, die Entwicklung der Mietzinse von den Hypothekarzinsen loszulösen. Die Anpassung der Mietzinse würde stattdessen an den Landesindex der Konsumentenpreise unter Ausschluss der Wohn- und Energiekosten erfolgen, was einer ungefähren Teuerungsüberwälzung von 90% gleichkommen würde. Dass Mietzinssteigerungen nicht an die volle Teuerung zu koppeln seien, beschloss der Bundesrat Ende letzten Jahres aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse. Dies ärgerte jedoch den Hauseigentümerverband, welcher gleich nach Publikation der Vorlage mit einem Referendum drohte. Trotz anfänglich positivem Eintretensentscheid beantragte die RK-NR nach der Detailberatung ihrem Rat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Ausschlaggebend für diesen Entscheid war gerade die vom Bundesrat beschlossene Änderung im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage. Die Kommission entschied abweichend vom Bundesrat, dass eine Koppelung an den integralen Landesindex nicht missbräuchlich sei und befürwortete mit 15 zu 11 Stimmen eine 100%-Anrechnung der Teuerung. Trotzdem lehnte sie die Vorlage in der Schlussabstimmung mit 22 zu 1 ab, zumal allen Kommissionsmitgliedern klar war, dass sowohl der Entscheid für eine Anrechnung der vollständigen Teuerung wie auch für eine Anrechnung der partiellen Teuerung entweder von Seiten der Mieter- oder von Seiten der Vermieterverbände zur Ergreifung eines Referendums führen würde. Auch im Nationalrat, welcher das Geschäft in der Sommersession traktandierte, war man sich grösstenteils einig, dass eine Vorlage, welche von Mietern und Vermietern nicht gemeinsam getragen wird, politisch chancenlos sei. Mit 119 zu 61 Stimmen beschloss die grosse Kammer dann auch, nicht auf die Vorlage einzutreten. Diesen Entscheid stützten die SVP, die FDP sowie eine Mehrheit der SP und eine Minderheit der CVP. Mieter- und Vermieterverbände reagierten sogleich. Während sich der Hauseigentümerverband mit dem Entscheid des Nationalrates zufrieden zeigte, bezeichnete ihn der Mieterverband als sozialpolitisch unverantwortlich und drohte bereits mit Konsequenzen im Falle eines Scheiterns der Vorlage im Ständerat
[13].
Wie eine Vielzahl anderer Vorstösse verlangte eine parlamentarische Initiative Lachenmeier-Thüring (gp, BS) verstärkte Anstrengungen zur energetischen Gebäudesanierung. Um vermehrte Anreize zu schaffen, welche Hauseigentümer zur Sanierung ihrer Liegenschaft bewegen würden, wollte der Vorstoss die
Beteiligung der Vermieter an den Energiemehrkosten bei schlecht isolierten Mietwohnungen und damit eine Änderung des Mietrechts. Da die anfallenden Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt würden, bestünde noch immer ein Anreiz zum vernünftigen Heizverhalten auf Seiten der Mieter. Der Nationalrat entschloss sich jedoch mit deutlicher Mehrheit, der Initiative keine Folge zu geben. Er folgte dabei der Mehrheit der Kommission, welche darauf hinwies, dass sich der Nachweis der Energiemehrkosten in der Praxis als äusserst schwierig gestalten würde. Des Weiteren wies die Kommission auf die per Januar 2008 in Kraft getretene Revision der Verordnung über Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) hin, welche für den Vermieter bereits Anreize zur energetischen Gebäudesanierung geschaffen habe, indem die Kosten solcher Verbesserungen als wertvermehrende Investitionen dem Mieter übertragen werden können
[14].
Ebenfalls in der Herbstsession beriet der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Thanei (sp, ZH), welche eine
Verstärkung des Kündigungsschutzes bei Mietverhältnissen forderte. Während das bisherige Mietrecht bei Verzug der Zahlung von fälligen Mietzinsen und Nebenkosten nach unbenütztem Ablauf einer Frist eine Kündigung des Mietverhältnisses vorsieht, beantragte der Vorstoss, die Kündigung auf die Zahlung fälliger Mietzinse zu beschränken, da die Nebenkosten in den letzten Jahren stark angestiegen seien und der Mieter diesen Forderungen allenfalls nicht auf der Stelle nachkommen könne. Der Nationalrat beschloss mit grosser Mehrheit, der Initiative keine Folge zu geben und schloss sich der vorberatenden Kommission RK-NR an, die aufgrund bestehender Regelungen zum Schutz der Mieter eine solche Änderung als unnötig erachtete
[15].
Wohnungsbau und -eigentum
Am 23. Januar reichte der Hauseigentümerverband (HEV) bei der Bundeskanzlei die sogenannten
Zwillingsinitiativen zur Wohneigentumsförderung ein. Die Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“, welche eine fakultative Befreiung von der Eigenmietwertbesteuerung für Rentnerinnen und Rentner fordert, kam mit 111 861 gültigen Unterschriften zustande. Ebenfalls mit 120 460 gültigen Unterschriften erfolgreich eingereicht wurde die zweite Initiative des HEV, welche die Förderung des Grundeigentums mittels Steuerbefreiung des Bausparens bezwecken will
[16].
Im Vergleich zu der im Vorjahr eingereichten
Bauspar-Initiative der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens (SGFB) geht die
HEV-Initiative („Eigene vier Wände dank Bausparen“) inhaltlich weniger weit. Während sich letztere auf die steuerliche Befreiung von Bauspareinlagen beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum beschränkt, erwähnt die SGFB-Initiative zusätzlich Steuerprivilegierung bei energetischen Sanierungen für selbst genutztes Wohneigentum. Hingegen spricht die Initiative des SGFB von einer fakultativen Einführung in den Kantonen, während die HEV-Initiative eine verbindliche bundesweite Regelung erreichen will. Im September beantragte der Bundesrat dem Parlament in seiner Botschaft, beide Volksinitiativen ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Mit den bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten aus der beruflichen und privaten Vorsorge werde dem Verfassungsauftrag zur Wohneigentumsförderung im Steuerrecht bereits ausreichend Rechnung getragen und darüber hinaus stünden solche steuerlichen Begünstigungen auch im Widerspruch zu Bemühungen, das Steuerrecht zu vereinfachen. Ein zusätzlicher Kontrollaufwand befürchtete der Bundesrat insbesondere bei dem in der SGFB-Initiative geforderten Energie-Bausparen. Zudem würden sich die Forderungen beider Initiativen bei bestehendem progressivem Steuersystem besonders positiv für Personen mit hohem Einkommen auswirken, welche sich auch ohne solche Anreize Wohneigentum leisten können. Besonders problematisch erachtete der Bundesrat auch die Forderung des SGFB, die Einführung solcher Bestimmungen den Kantonen zu überlassen, da dies dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuerharmonisierung widerspräche
[17].
Der Bundesrat sprach sich im Juni ebenfalls gegen die zweite Volksinitiative des HEV aus, welche für Personen
im Rentenalter eine fakultative Befreiung von der Eigenmietwertbesteuerung bei selbstgenutztem Wohneigentum fordert. Der Bundesrat lehnte eine Ungleichbehandlung gegenüber Wohneigentümern im arbeitsfähigen Alter und Mietern ab und befürchtete mit der vorgeschlagenen Regelung zusätzlich eine Komplizierung des Steuerrechts. Er beschloss jedoch, der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag vorzulegen, welcher die Aufhebung der Eigenmietwertbesteuerung für alle Wohneigentümer verlangt und im Gegenzug die bisherigen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten abschaffen will. Ausschliesslich folgende zwei Ausnahmen wären noch immer zulässig: Ein zeitlich und betragsmässig beschränkter Hypothekarzinsabzug und ein Abzug der Kosten von besonders wirkungsvollen Energie- und Umweltschutzmassnahmen. Zusätzlich schlug der Bundesrat eine Sondersteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften vor, um in Kantonen mit grossem Zweitwohnungsbestand die durch Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung bedingten Steuerausfälle zu kompensieren. Die Bemessungsgrundlage einer solchen Steuer wäre die Vermögenssteuer vor Abzug der Schulden. Die Vernehmlassung des bundesrätlichen Entwurfes wurde Anfangs November eröffnet. Während der Vernehmlassung soll ein externes Rechtsgutachten zudem die Verfassungsmässigkeit einer allfälligen Zweitliegenschaftssteuer beurteilen
[18].
Die Abschaffung des steuerbaren Eigenmietwertes verlangen auch die gleichlautenden
Motionen Sommaruga (sp, BE) und Schweiger (fdp, ZG), welche im März im Ständerat eingereicht wurden. Steuerliche Abzüge wären nur noch bei Gebäudesanierungen mit hohem Wirkungsgrad erlaubt und Hypothekarzinsabzüge ausschliesslich im ersten Jahr nach Erwerb des Wohneigentums möglich. Der Bundesrat beantragte im Mai die Annahme der Vorstösse, da sie seinen Vorstellungen eines möglichen Systemwechsels in der Wohneigentumsbesteuerung nahe kommen. Der Ständerat beschloss jedoch, die Vorstösse wegen noch offenen Punkten seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) zur Vorprüfung vorzulegen
[19].
Die WAK-NR präsentierte im Februar den ausgearbeiteten
Vorentwurf zur parlamentarischen Initiative Hegetschweiler (fdp, ZH). Der Vorstoss verlangt bei Ersatzbeschaffung einer Wohnliegenschaft Steuererleichterung, auch wenn das neue Eigentum günstiger ist als das bisher bewohnte. Die Vorlage regelt zudem die Besteuerungskompetenz der Kantone bei interkantonalen Ersatzbeschaffungen sowie die gegenseitige Meldepflicht. Die Kommission beschloss, im Frühling eine Vernehmlassung durchzuführen um die Stellungsnahmen der Kantone und anderer interessierter Kreise einzuholen, bevor der Vorentwurf dem Rat unterbreitet würde. Da die WAK-NR im Herbst zu den Vernehmlassungsergebnissen noch nicht Stellung nehmen konnte, beschloss der Ständerat eine Fristverlängerung um zwei Jahre
[20].
Weiterführende Literatur
Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), „Raumplanungsrecht im Wandel“, in Forum Raumentwicklung, 1/2009.
Ecoplan, Nachhaltigkeitsbeurteilung (NHB) und Regulierungsfolgeabschätzung (RFA) zur Revision des Raumplanungsgesetzes. Schlussbericht, Bern 2009.
Höpflinger, François, Einblicke und Ausblicke zum Wohnen im Alter, Zürich 2009.
Rütter-Fischbacher, Ursula / Rütter, Heinz / Wegmann, Armida, Wirkung der eidgenössischen Volksinitiative „Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen!“. Zusammenfassung, Bern, Bundesamt für Raumentwicklung ARE 2008.
[1]
Bund, 2.7.09;
NZZ, 15.7.09;
BZ, 10.10.09. Vgl.
SPJ 2008, S. 173 f.
[3]
SGT, 9.4.09;
Bund, 16.4.09;
NZZ, 17.4.09. Vgl.
SPJ 2008, S. 174. Vgl. auch
Lit. Bundesamt für Raumentwicklung (ARE).
[4]
AB SR, 2009, S. 682 f.;
SGT, 9.4.09;
NZZ, 17.4. und 22.10.09.
[6]
NZZ, 11.5. und 10.6.09; Presse vom 12.5.09;
NLZ, 30.11.09. Vgl. Antworten des BR zu den Fragen von Rotz (svp, OW) und Wyss (gp, SO) (
AB NR, 2009, III, Beilage, S. 957 und V, Beilage, S. 925).
[7] Vgl. auch
SPJ 2008, S. 175.
[8]
AB NR, 2009, S. 1548.
[9]
AB NR, 2009, S. 1022 ff. und 1035 ff.;
NZZ, 15.9.09. Vgl.
SPJ 2008, S. 175 f. Zur gleichzeitig eingereichten Volksinitiative gegen den Bau von umweltbelastenden Anlagen vgl. unten, Teil I, 6d (Protection des sites et de la nature).
[10]
AB NR, 2009, S. 2316 ff.;
NZZ, 12.12.09. Vgl. Antworten BR zu Int. Abate (fdp, TI) (
AB NR, 2009, VI, Beilage, S. 238 ff.) und Mo. Hiltpold (fdp, GE) (Mo. 09.4069). Vgl.
SPJ 2008, S. 175.
[12]
NZZ, 13.11.09. Ende 2009 stand die Genehmigung des Richtplanes durch den BR noch aus.
[13]
BBl, 2009, S. 374 ff.;
AB NR, 2009, S. 793 ff.; Presse vom 27.3. und 28.3. (Beratung Kommission) sowie 26.5.09 (Beratung Parlament). Vgl.
SPJ 2008, S. 176 f.
[14]
AB NR, 2009, S. 1740 f. Zu weiteren Vorstössen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung vgl. oben, Teil I, 6a (Politique énergétique).
[15]
AB NR, 2009, S. 1654 ff.
[16]
BBl, 2009, S. 1391 f. („Sicheres Wohnen im Alter“) und 1393 f. („Eigene vier Wände dank Bausparen“).
[17]
BBl, 2009, S. 6975 ff. Vgl.
SPJ 2007, S. 190 (HEV-Initiative) und
2008, S. 177 (SGFB-Initiative).
[18]
BBl, 2009, S. 7820;
NZZ, 18.6. und 5.11.09. Vgl.
SPJ 2007, S. 190.
[19]
AB SR, 2009, S. 348 f. Vgl. auch Mo. Kuprecht (svp, SZ) (vgl.
SPJ 2007, S. 189 f.) und pa.Iv. Riklin (cvp, ZH) (pa. Iv. 08.527).
[20]
BBl, 2009, S. 2785;
AB NR, 2009, S. 2327. Vgl.
SPJ 2007, S. 189.