Die Nationalbank (SNB) hatte sich zuvor ebenfalls dafür ausgesprochen, die Verfassungsvorschrift der Goldbindung des Frankens zu streichen (die Pflicht, Franken gegen Gold einzutauschen, war bereits 1953 aufgehoben worden). Diese Reform würde es der SNB zum Beispiel erlauben, einen Teil ihrer Goldreserven zu verkaufen und den Ertrag gewinnbringend anzulegen. Im Entwurf für eine neue Bundesverfassung (BV) wurde diesem Anliegen Rechnung getragen. Anstelle der Verpflichtung, dass der Notenumlauf durch Gold- und Devisenbestände gedeckt sein muss, soll die Vorschrift treten, dass die Notenbank zur Bildung ausreichender Devisenreserven verpflichtet ist.
- Schlagworte
- Datum
- 22. November 1996
- Prozesstyp
- Bericht
- Quellen
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- BBl, 1997, I, S. 303
- Bund, 22.11.96
- Lusser (1996). Auf dem Weg zu einer neuen schweizerischen Geldverfassung – Preisstabilität und Unabhängigkeit: die Anker der Notenbank
- SNB, Geschäftsbericht, 89/1996, S. 36 f.
- SNB, Geschäftsbericht, 89/1996, S. 87
von Hans Hirter
Aktualisiert am 20.12.2024
Aktualisiert am 20.12.2024