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  • Parti libéral-radical (PLR) FDP

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In der Sondersession vom Mai 2025 begann der Nationalrat mit der ersten Runde der Bereinigung des indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)». Kathrin Bertschy (glp, BE) und Samuel Bendahan (sp, VD) erläuterten im Namen der Mehrheit der WAK-NR, dass die grosse Kammer primär zwei Differenzen zu bereinigen habe. Bei der ersten Differenz hatte der Ständerat den Steuertarif der künftigen Bundessteuer im Vergleich zum bundesrätlichen Entwurf progressiver ausgestaltet, um die geschätzten Einnahmeausfälle des Bundes durch die Einführung der Individualbesteuerung von CHF 870 Mio. auf CHF 380 Mio. zu reduzieren. Die nationalrätliche Kommission habe sich mit 13 zu 12 Stimmen für einen Kompromiss zwischen den Tarifen des Bundesrates und des Ständerates entschieden, wodurch sich die Einnahmeausfälle auf CHF 600 Mio. beliefen. Die Idee dieses Kompromisses bestehe darin, dass einerseits die Bundesfinanzen durch den Systemwechsel nicht zu stark strapaziert werden sollen und andererseits der Grossteil der Schweizer Bevölkerung – auch diejenigen mit höheren Einkommen – von der Steuerreform profitiere. Auch Bundesrätin Karin Keller-Sutter stellte sich hinter den von der Kommissionsmehrheit befürworteten Kompromiss. Eine Minderheit um Leo Müller (mitte, LU) forderte hingegen, sich an der Tarifausgestaltung im bundesrätlichen Entwurf zu orientieren. Eine Reduktion der Einnahmeausfälle führe unweigerlich zu Steuererhöhungen, welche durch die Progression insbesondere höhere Einkommen treffe. Auch Alleinstehende, unverheiratete Personen mit Kindern und vor allem Mittelstandsfamilien mit Kindern und einer traditionellen Rollenverteilung würden durch den vorgeschlagenen Tarif bestraft. Der Nationalrat entschied sich mit 101 zu 95 Stimmen für den Antrag der Kommissionsmehrheit, wobei die Mitte-Fraktion und die SVP-Fraktion geschlossen dagegen votierten.
Die zweite Änderung, welche der Ständerat vorgenommen hatte, betraf die Möglichkeit, die kinderbezogenen Abzüge auf den Ehepartner oder die Ehepartnerin zu übertragen, sollten die Abzüge ansonsten wegen eines zu niedrigen oder nicht vorhandenen Einkommens «ins Leere fallen», so Kathrin Bertschy und Samuel Bendahan. Die WAK-NR habe sich mit 17 zu 8 Stimmen gegen diese Möglichkeit entschieden, da sie zu einem grossen bürokratischen Aufwand führen und neue Abhängigkeiten zwischen den Ehegatten schaffen würde, welche die Individualbesteuerung ja gerade aufheben wolle. Eine erste Minderheit um Paolo Pamini (area liberale, TI) sprach sich für eine Übertragung der kinderbezogenen Abzüge und somit für die Variante des Ständerats aus. Bei Familien, bei denen nur ein Elternteil erwerbstätig sei, würde die Hälfte des Abzugs verfallen, was «ein klarer Verstoss gegen das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit» darstelle. Mit 130 zu 66 Stimmen lehnte der Nationalrat die erste Minderheit Pamini ab, wobei einzig die geschlossen stimmende SVP-Fraktion für deren Annahme votierte. Eine zweite Minderheit Pamini wollte sicherstellen, dass den Ehegatten nach der Einführung der Individualbesteuerung ein Einsichtsrecht in die Steuerunterlagen des Ehepartners oder der Ehepartnerin gewährleistet wird, sollte die eigene Veranlagung davon abhängen, was bei einer Übertragbarkeit der Abzüge der Fall wäre. Da sich der Nationalrat jedoch gegen die Übertragbarkeit ausgesprochen hatte, lehnte er konsequenterweise auch diesen Antrag – ebenfalls mit 130 zu 66 Stimmen – ab.

Nach der Behandlung der Differenzen zum indirekten Gegenvorschlag setzte der Nationalrat die Debatte über die Volksinitiative «für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» fort, deren Beratung aufgrund des indirekten Gegenvorschlags sistiert worden war. Obschon man den indirekten Gegenvorschlag gegenüber der Volksinitiative bevorzuge, habe die Kommission auch die Volksinitiative mit 13 zu 12 Stimmen zur Annahme empfohlen, da diese die diskriminierende «Heiratsstrafe» mit einem vergleichsweise geringen Aufwand für die Verwaltung endlich beseitige, führten die Kommissionssprechenden aus. Eine Minderheit um Leo Müller forderte die Ablehnung der Volksinitiative. Nicht nur handle es sich bei der Initiative um ein «Administrativmonster», das von der grossen Mehrheit der Kantone abgelehnt werde, sondern sie schade auch dem Institut der Ehe, indem sie den Aspekt der Wirtschaftsgemeinschaft beseitige. Der Nationalrat entschied sich mit 98 zu 96 Stimmen für den Antrag der Kommissionsmehrheit, wobei die SVP-Fraktion und die Mitte-Fraktion geschlossen für den Minderheitsantrag und die anderen Fraktionen ebenso geschlossen für den Antrag der Mehrheit stimmten.

Pour une imposition individuelle indépendante de l'état civil (initiative pour des impôts équitables) et contre-projet indirect (MCF 24.026)
Dossier: Réforme de l’imposition du couple et de la famille depuis 2000 – Imposition commune ou imposition individuelle?

In der Frühjahrssession 2025 nahm der Nationalrat im Rahmen einer ausserordentlichen Session «Asyl und Souveränität» eine Motion der FDP-Liberalen Fraktion an, die vom Bund eine stärkere Unterstützung der Kantone beim Wegweisungsvollzug verlangt. Er tat dies mit 127 zu 61 Stimmen (1 Enthaltung). Mit Ausnahme der Fraktionen der SP und der Grünen sowie der beiden EVP-Ratsmitglieder der Mitte-Fraktion standen alle Fraktionen geschlossen für Annahme ein. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme für Ablehnung der Motion plädiert und seine Position unter anderem mit der Zuständigkeit der Kantone begründet.

Soutenir les cantons dans l’exécution des renvois (Mo. 24.4508)

Im Mai 2024 verabschiedete die EU zehn Verordnungen und Richtlinien, welche zusammen den neuen Migrations- und Asylpakt unter den Schengen-Staaten bilden. Das Ziel des Pakts bestehe darin, die sogenannte irreguläre Migration in die Schengen-Staaten zu mindern und mittels harmonisierten und funktionierenden Asylverfahren die Sekundärmigration im Schengen-Raum einzudämmen. Zudem sollen diejenigen Schengen-Staaten, welche insbesondere aufgrund ihrer geografischen Lage unter grossem Migrationsdruck stehen, durch eine fairere Verteilung der Asylsuchenden unterstützt werden (sogenannter Solidaritätsmechanismus).

Im Februar 2025 präsentierte der Bundesrat die Botschaft zur Übernahme der für die Schweiz verbindlichen Teile des Migrations- und Asylpakts in Form von vier Bundesbeschlüssen, welche die Übernahme und Umsetzung von fünf EU-Verordnungen betreffen. Für die Schweiz waren insbesondere folgende Änderungen und Neuerungen massgebend: Erstens soll die Schweiz die neuen Regeln zur Bestimmung der Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens übernehmen. Damit sollen die Fristen für die Bearbeitung von Übernahmeersuchen gekürzt und die Anforderungen an den Übergang eines Asylgesuchs von einem zum anderen Dublin-Staat erhöht werden. Zweitens sollen im Falle «eines ausserordentlichen Migrationsdrucks oder einer Situation höherer Gewalt», wie beispielsweise einer Pandemie, Möglichkeiten für Ausnahmen und Abweichungen im Asylverfahren geschaffen werden. Drittens müsse die Schweiz zwar die neue Rückkehrgrenzverfahrensverordnung übernehmen, diese jedoch nicht anwenden, da das Schweizer Asylverfahren am Flughafen kein äquivalentes Verfahren zum EU-Grenzasylverfahren darstelle. Viertens wurde die Eurodac-Verordnung überarbeitet, womit neu auch von Drittstaatsangehörigen, die sich illegal im Schengen-Raum aufhalten, biometrische Daten im Eurodac-Zentralsystem gespeichert werden. Ausserdem wird das Mindestalter für die Registrierung von Personen von 14 Jahren auf sechs Jahre heruntergesetzt. Schliesslich sollen mit der Übernahme der Überprüfungsverordnung die Identitätsfeststellung und die Registrierung von sich irregulär im Schengen-Raum aufhaltenden Drittstaatsangehörigen erleichtert werden. Zudem kann bei diesen Personen ein Abgleich mit den einschlägigen Datenbanken und eine Gesundheitsüberprüfung vorgenommen werden und diese Personen sollen schneller in das richtige Verfahren (Rückführung, Asylverfahren oder Übernahme durch einen anderen Schengen-Staat) überstellt werden. Schliesslich empfahl der Bundesrat in der Botschaft auch, dass sich die Schweiz freiwillig am europäischen Solidaritätsmechanismus beteiligen soll. Mit diesem System sollen die Schengen-Staaten, welche einen hohen Migrationsdruck aufweisen, entlastet werden, indem die Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden gerechter auf die am Mechanismus teilnehmenden Staaten verteilt werden. Mit der vorliegenden Botschaft wurde ausserdem das Postulat 23.3859 Pfister (mitte, ZG) «Chancen der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems für die Schweizer Asylpolitik» zur Abschreibung beantragt.

In der Vernehmlassung waren die Vorlagen auf ein geteiltes Echo gestossen. Die Mehrheit der Kantone hatte den Entwurf grundsätzlich begrüsst, einige Kantone hatten aber auch Kritik am neu anfallenden Aufwand der Kantone in Bezug auf die Umsetzung der Eurodac- und Überprüfungsverordnung geübt. Auch die Mitte, die GLP und die FDP hatten die Reform unterstützt. Bei der SVP war die Übernahme des Migrations- und Asylpakts in der vorliegenden Form hingegen auf Ablehnung gestossen. Die Schweiz müsse unabhängige Kontrollen an ihren Aussengrenzen durchführen können. Zudem dürfe «illegalen» Einwandernden kein Asyl mehr gewährt werden. Die SP hatte die Übernahme des EU-Migrations- und Asylpakts zwar insgesamt unterstützt, forderte aber dazu auf, dass die Schweiz ihren nationalen Spielraum maximal nutze, um die Verbundenheit mit den Geflüchteten und deren Rechte zu stärken. Die Grünen und die EVP wiederum hatten Kritik am EU-Grenzverfahren geäussert und eine Verletzung der Grundrechte und der Menschenwürde befürchtet. Ähnliche Argumente griffen auch flüchtlingsnahe Organisationen wie etwa Amnesty International Schweiz, die EKM, HEKS oder das SRK auf. Diese Organisationen bemängelten unter anderem, dass der Migrations- und Asylpakt auf restriktiven Grenzverfahren und Abschottung basiere, anstatt Schutz und Solidarität zu bieten. Dies habe zur Folge, dass Schutzsuchende, insbesondere verletzliche Gruppen, einem erhöhten Risiko von Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt seien. Zudem bringe der Pakt keine Lösungen für die bestehenden Mängel des Dublin-Systems, wie die fehlende Solidarität mit den Grenzstaaten.

Échanges de notes entre la Suisse et l'UE sur la reprise des règlements relatifs à la reprise du pacte de l'UE sur la migration et l'asile. Développements de l'acquis de Schengen et de l'acquis de Dublin/Eurodac (MCF 25.037)

Im Februar 2025 präsentierte die SGK-NR ihren Entwurf für ein Bundesgesetz über die Anpassung von Bestimmungen für Selbstständigerwerbende im Sozialversicherungsrecht. Darin sollen gemäss Kommission die «Hauptkriterien für die Bestimmung des Beitragsstatus» im ATSG festgehalten werden, wobei neben diesen Kriterien auch «allfällige Parteivereinbarungen» Berücksichtigung finden sollen. Schliesslich soll eine Möglichkeit für Unterstützung der Selbstständigerwerbenden bei der Abrechnung der Beiträge – etwa durch die Plattformunternehmen – geschaffen werden. Es lagen jedoch auch verschiedene Minderheitsanträge vor, etwa auf Nichteintreten (Minderheit Meyer: sp, ZH) oder auf Beschränkung der Berücksichtigung der Parteivereinbarungen auf Grenzfälle (Minderheit Rechsteiner: mitte, AI).

Zwischen Juli und November 2024 hatte die Kommission eine Vernehmlassung durchgeführt. Von den 60 Teilnehmenden lehnte die Mehrheit – 20 Kantone und 16 Organisationen, darunter die SP, die Grünen sowie die Gewerkschaften – den Entwurf insgesamt ab. Viele von ihnen kritisierten die Neuregelung als Abschwächung des sozialen Schutzes der Erwerbstätigen, auch aufgrund des Machtgefälles zwischen den Plattformen und den Erwerbstätigen, und verwiesen auf den Flexi-Test-Bericht, der die Flexibilisierung des Sozialversicherungsrechts als nicht nötig erachtete. Befürwortet wurde eine Neuregelung hingegen unter anderem von zwei Kantonen (AG, LU), der SVP, FDP und GLP. Diese unterschieden sich aber in ihren Ansichten bezüglich der zukünftigen Stellung von Parteivereinbarungen: Eine Kommissionsmehrheit hatte vorgeschlagen, diese nur bei Grenzfällen zu berücksichtigen, während eine Minderheit Silberschmidt (fdp, ZH) den Parteivereinbarungen dieselbe Relevanz zusprechen wollte wie den definierten Kriterien. Die Kantone Aargau und Luzern befürworteten zusammen mit zwei Organisationen den Mehrheitsantrag; die Mehrheit der Stellungnehmenden, die eine Änderung wollten, sprach sich jedoch für den Minderheitsantrag Silberschmidt aus, wobei etwa die SVP Beitragsmöglichkeiten für Selbständige forderte, um ihre soziale Absicherung zu gewährleisten. In der Folge entschied die Kommissionsmehrheit, den Minderheitsantrag Silberschmidt in den Entwurf zu übernehmen.

Accorder la qualité de personne exerçant une activité lucrative indépendante en tenant compte de la volonté des parties (Iv. pa. 18.455)

Eine Umfrage der Presseagentur Keystone-SDA bei den sechs grössten Parteien der Schweiz deutete anfangs 2025 darauf hin, dass sich bei der finanziellen Entschädigung der Parteipräsidien seit einer ähnlichen Umfrage 2021 einzig bei den Grünen etwas verändert hatte: Deren Präsidentin Lisa Mazzone erhielt nach Parteiangaben eine jährliche Entschädigung von CHF 80'000, bei ihrem Vorgänger Balthasar Glättli waren es noch CHF 28'000 gewesen. Anders als Glättli – und alle anderen amtierenden Parteivorsitzenden – konnte Mazzone daneben nicht auf Einkünfte aus einer Parlamentstätigkeit zählen, da sie 2023 die Wiederwahl in den Ständerat verpasst hatte. Am höchsten fiel gemäss der neuen Umfrage wie schon 2021 die jährliche Entschädigung für Mitte-Präsident Gerhard Pfister aus (CHF 100'000); es folgten die SP (insgesamt CHF 80'000, also je CHF 40'000 für Co-Präsidentin Mattea Meyer und Co-Präsident Cédric Wermuth) sowie mit grossem Abstand die GLP, deren Präsident Jürg Grossen einzig eine Spesenentschädigung von CHF 2'500 pro Jahr erhielt. Die FDP, die 2021 noch einen Lohn von CHF 50'000 plus Spesen für ihre damalige Präsidentin Petra Gössi kommuniziert hatte, wollte nun keine Angaben zur Entschädigung von deren Nachfolger Thierry Burkart machen. Die SVP beschränkte sich wie 2021 auf die Aussage, ihr Präsident Marcel Dettling erhalte einzig eine Spesenentschädigung, deren Höhe die Partei nicht nannte.
Die Parteien wurden auch gefragt, wie der Arbeitsaufwand für das jeweilige Parteipräsidium einzuschätzen sei. Die GLP veranschlagte diesen auf rund 50 Prozent. Alle fünf anderen Parteien gaben an, der Zeitaufwand ihrer jeweiligen Vorsitzenden lasse sich kaum beziffern, übersteige aber jedenfalls ein reguläres Vollzeitpensum und erfordere eine sehr hohe Präsenz und Erreichbarkeit auch an Abenden und Wochenenden.

Rémunérations des présidences des partis nationales en 2025

Jahresrückblick 2024: Parteien

Die Wahrnehmung der Parteien in Öffentlichkeit und Medien war 2024 stark von ihrem Abschneiden bei kantonalen Wahlen, ihrer Positionierung zu Abstimmungsvorlagen und anderen politischen Themen sowie von parteiinternen Konflikten geprägt.

Die SVP hatte mit Abstand die höchste Präsenz in den Medien, insbesondere im Frühjahr (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse). Dies lag zum einen an der Wahl von Marcel Dettling zum neuen Parteipräsidenten. Zum andern sorgten Kontakte der neuen Spitze der JSVP zu Rechtsextremen für heftige Kontroversen. Auch das Verhältnis der Mutterpartei zum Rechtsextremismus wurde in der Presse verhandelt.
Bei den kantonalen Parlamentswahlen konnte die SVP als einzige Partei unter dem Strich zulegen, und zwar deutlich. In Glarus gewann sie zudem einen Regierungsratssitz hinzu. Weniger erfolgreich war die Partei an der Abstimmungsurne, acht der zwölf eidgenössischen Abstimmungsvorlagen gingen für sie verloren. Für Diskussionen sorgte dabei vor allem, dass sowohl bei der 13. AHV-Rente als auch bei der Renteninitiative und der BVG-Reform grosse Teile der SVP-Sympathisierenden entgegen der Parteiparole abstimmten. In den Medien und auch parteiintern kam deshalb die Frage auf, ob die SVP ihre Basis auf Dauer mit ihren aussen- und migrationspolitischen Kernthemen zufriedenstellen kann oder in der Sozialpolitik einen stärker linken Kurs einschlagen müsste. Mit der 2024 erfolgten Einreichung der «Nachhaltigkeitsinitiative» und der «Neutralitätsinitiative» sowie der Lancierung der «Grenzschutzinitiative» sorgte die SVP jedenfalls selber dafür, dass ihre Kernthemen auch künftig auf der politischen Agenda stehen werden.

Die SP konnte 2024 überdurchschnittlich viele Abstimmungssiege feiern: Bei neun der zwölf Abstimmungen stand sie auf der Siegerseite. Mit der 13. AHV-Rente fand dabei erstmals überhaupt eine linke Initiative zum Ausbau des Sozialstaats eine Mehrheit bei Volk und Ständen. Die Medien führten die Abstimmungserfolge unter anderem darauf zurück, dass die SP zusammen mit den Gewerkschaften ihrer bürgerlichen Konkurrenz bei der Kampagnenführung überlegen sei. Ein Wermutstropfen war für die SP die Ablehnung ihrer Prämienentlastungs-Initiative.
Inhaltlich machte die SP etwa auch mit einer Distanzierung von der Asylpolitik ihres Bundesrats Beat Jans und mit Forderungen nach einer Aufhebung der Schuldenbremse von sich reden. Auch die «Initiative für eine Zukunft» der Juso generierte viele Schlagzeilen. Für parteiinterne Kontroversen sorgte die Positionierung zum Konflikt im Nahen Osten; manche Stimmen sahen die SP dabei unter dem Einfluss antisemitischer Ideen.
Bei den kantonalen Parlamentswahlen konnte die SP unter dem Strich einige Sitze zulegen, ihr Wählendenanteil sank aber ganz leicht. In Uri und Schaffhausen büsste die Partei je einen Regierungsratssitz ein. Ausbauen konnte die Partei hingegen ihre Mitgliederbasis, im November vermeldete sie eine rekordhohe Zahl an Parteieintritten als Gegenreaktion zu den US-Wahlen.

Die FDP profilierte sich 2024 mit Forderungen nach einem raschen Ausbau des Armeebudgets und konsequenten Entlastungsmassnahmen in den anderen Bereichen des Bundeshaushalts. Für Schlagzeilen sorgten auch die freisinnigen Forderungen nach Verschärfungen in der Asylpolitik und ein Positionspapier zur Bildungspolitik, in denen die Presse einen gezielten Schwenk der Partei nach rechts als Reaktion auf die Niederlage bei den eidgenössischen Wahlen 2023 ortete. Elektorale Misserfolge gab es zunächst auch bei den kantonalen Wahlen 2024, bevor der FDP in der zweiten Jahreshälfte zumindest eine Stabilisierung gelang. Unter dem Strich blieb die Bilanz aber sowohl bei den Parlaments- als auch bei den Regierungsratswahlen negativ.
Bei sechs von zwölf Abstimmungsentscheiden fanden sich die Freisinnigen auf der Verliererseite; am schwersten wiegen dürften aus ihrer Sicht die Niederlagen bei der 13. AHV-Rente, der von den Jungfreisinnigen lancierten Renteninitiative, der BVG-Reform und dem Autobahnausbau.

Während die kantonalen Parlamentswahlen für die Mitte von Stabilität geprägt waren, konnte sie in Uri und im Jura je einen Regierungssitz dazugewinnen. Im Urner Regierungsrat hält sie nun gar eine absolute Mehrheit.
Die Abstimmungsbilanz fiel für die Mitte mit sechs Siegen und sechs Niederlagen gemischt aus, die parteieigene Kostenbremse-Initiative wurde deutlich abgelehnt. Dafür kamen ihre Zwillings-Initiativen zur Abschaffung der «Heiratsstrafe» bei den Steuern und der AHV zustande.
Parteipräsident Gerhard Pfister wiederholte verschiedentlich seine Vision, mit der Mitte einen «dritten Pol» in der Parteienlandschaft zu bilden. Die Medien interpretierten dies als Versuch, die Mitte stärker als sozialliberale Kraft zu etablieren und das konservative Erbe der CVP hinter sich zu lassen, orteten aber in der Fraktion starke Widerstände gegen einen solchen Kurs. Derweil strichen mehr als drei Jahre nach der nationalen Partei mit Obwalden und Uri auch die letzten beiden Kantonalparteien die Bezeichnung «CVP» aus ihrem Parteinamen.
Für mediales Aufsehen sorgte, dass die Mitte in einer Mitgliederbefragung die Unterstützung für eine Parteifusion mit der GLP auslotete; letztlich wurde die Idee wieder begraben.

Die Grünen machten zu Jahresbeginn am meisten Schlagzeilen, als es um mögliche Kandidaturen für das Parteipräsidium ging (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse). Letztlich wurde Lisa Mazzone konkurrenzlos gewählt.
Bei den kantonalen Parlamentswahlen mussten die Grünen von allen Parteien die deutlichsten Verluste hinnehmen. An der Abstimmungsurne wurde mit der Biodiversitäts-Initiative zwar ein grünes Anliegen abgelehnt, doch insgesamt konnten die Grünen neun Abstimmungssiege feiern – mit dem Ja zum Stromgesetz und dem Nein zum Autobahnausbau betrafen zwei davon auch ihre ökologischen Kernthemen. Die Grünen machten auch klar, dass in der direktdemokratischen Arena weiterhin mit ihnen zu rechnen ist: Nicht nur drohten sie bereits mit Referenden gegen das geplante Sparpaket des Bundes und gegen eine mögliche Aufhebung des Neubauverbots für Atomkraftwerke, sondern sie kündigten angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Parlament eine regelrechte «Referendumslegislatur» an.

Die GLP hatte im zwanzigsten Jahr ihres Bestehens mit einigen Widrigkeiten zu kämpfen. Bei den meisten kantonalen Parlamentswahlen büsste sie Wählendenanteile und Sitze ein. Immerhin konnte sie ihren Regierungsratssitz in Basel-Stadt verteidigen.
Der allgemeine Zustand der GLP wurde in Medienkommentaren meist negativ eingeschätzt: Die Themenkonjunktur spreche gegen sie, und Verankerung und Strukturen der GLP seien schwächer als bei ihren Konkurrentinnen. Den vor allem von ausserhalb der GLP aufgebrachten Gedankenspielen, mit der Mitte oder der FDP zu fusionieren, erteilte die Parteispitze eine Absage. Ihr Profil als europafreundlichste Partei pflegte die GLP, indem sie sich früh auf die Unterstützung eines neuen Vertragspakets mit der EU festlegte.
Am stärksten in die Schlagzeilen geriet die GLP aber im September (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse) mit dem «Fall Ameti». Nach einem kontroversen Social-Media-Post der Zürcher Stadtparlamentarierin wurde ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet. In Öffentlichkeit und Medien wurde die Partei für diese Reaktion unterschiedlich beurteilt. Manche Kommentare sahen den Fall auch als Ausdruck eines umfassenderen Richtungsstreits in der Partei.

Zu den relativ stark beachteten Ereignissen bei den Kleinparteien gehörte die Gründung der Revolutionären Kommunistischen Partei. Mit Aufrecht Schweiz gelang im Thurgau zudem erstmals einer aus den Covid-19-Protesten hervorgegangenen Gruppierung die Wahl in ein Deutschschweizer Kantonsparlament.

Im Übrigen bestätigte sich 2024 die Faustregel, dass Nachwahljahre für die Parteizentralen «Flugjahre» (NZZ) sind: Bei der SVP, der SP, der FDP, der GLP und der EVP kam es zu personellen Wechseln an der Spitze des Generalsekretariats, bei den Grünen wurde ein solcher für 2025 angekündigt.

Im Berichtsjahr wurden erstmals gemäss Transparenzgesetzgebung die Einnahmen der Parteien veröffentlicht. Demnach floss am meisten Geld zur SP, mit deutlichem Abstand gefolgt von SVP, FDP, Mitte, Grünen und GLP. Allerdings herrschte Einigkeit, dass diese Zahlen nur beschränkt aussagekräftig sind, weil Abstimmungskampagnen des bürgerlichen Lagers meist über Verbände oder Komitees statt über die Parteizentralen finanziert werden und zudem die Einnahmen kantonaler Parteisektionen sowie Spenden an einzelne Kandidierende bei Wahlen nicht in den veröffentlichten Zahlen enthalten sind.

Jahresrückblick 2024: Parteien
Dossier: Rétrospective annuelle 2024

Während die meisten im Jahr 2023 vom Parlament beratenen Vorstösse für eine Verschärfung der Asylpolitik bereits im Erstrat abgelehnt und nur in wenigen Fällen überwiesen worden waren, änderte sich diese Situation 2024. Zwar scheiterte nach wie vor eine Mehrheit der Vorstösse bereits in der erstbehandelnden Kammer – darunter die meisten Vorstösse aus der SVP-Fraktion –, allerdings erhielten im Berichtsjahr deutlich mehr Vorstösse Zustimmung durch das Parlament. So wurden 2023 sechs überwiesene Geschäfte gezählt, darunter vier Postulate (Po. 23.3084; Po. 23.3203; Po. 23.3837; Po. 23.3859) und zwei Motionen (Mo. 23.3032; Mo. 23.3176), wobei Letztere erst in der Wintersession und somit vom neu zusammengesetzten Nationalrat überwiesen worden waren. Im Jahr 2024 erhöhte sich diese Zahl auf 16, wobei mit der Überweisung von elf Motionen zahlreiche Gesetzesänderungen beantragt wurden.

Die 2024 vom Parlament überwiesenen Vorstösse betrafen dabei zum einen Fragen zur grundsätzlichen Ausrichtung der Asylpolitik. So wollte eine Motion der FDP-Fraktion unter anderem sicherstellen, dass auf Asylgesuche von Personen, die aus einem sicheren Drittstaat einreisen, in keinem Fall eingetreten wird (Mo. 23.3533). Gegen diese Forderung opponierte der Ständerat hingegen mit hauchdünner Mehrheit, womit die Motion lediglich teilweise, beziehungsweise mit den übrigen fünf Forderungen zur Bekämpfung der Sekundärmigration überwiesen wurde. Darüber hinaus fordern vier überwiesene Postulate die Überprüfung der Einführung von Bezahlkarten für Asylsuchende (Po. 24.3478; Po. 24.3165), das Abwägen von Kosten und Nutzen der Abkommen von Schengen und Dublin (Po. 24.3946) sowie eine Auslegeordnung zur Möglichkeit der Durchführung von Asylverfahren an EU-Aussengrenzen oder in Drittstaaten (Po. 23.4490).

Vier überwiesene und von je zwei Mitgliedern der FDP- und SVP-Fraktion angestossene Motionen verlangen ferner Verbesserungen bei den Rückführungen. Zum einen wurde der Bundesrat mit der Erarbeitung eines Konzepts beauftragt, um die Zahl der Rückführungen und Ausweisungen deutlich zu erhöhen (Mo. 23.3082). Darüber hinaus wird als konkrete Massnahme der Abschluss von Migrationspartnerschaften oder -abkommen verlangt, um die Zahl der Rückübernahmen von Personen mit abgewiesenen Asylgesuchen zu steigern (Mo. 23.3838; Mo. 23.4038). Aufgrund bekannter Schwierigkeiten bei der Rückführung von abgewiesenen Menschen aus Eritrea verlangte eine weitere Motion den Abschluss eines Transitabkommens mit einem Drittstaat, an den die betroffenen Personen für eine bestimmte Dauer übergeben werden sollen, um von dort in das Herkunftsland zurückgeführt zu werden (Mo. 23.4440). Einen effizienteren Vollzug forderte schliesslich auch die FK-SR in einer eigenen Motion, um Massnahmen für Kostenbremsen im Asylbereich vorzunehmen, zusätzlich erachtete sie jedoch auch die Steigerung der Erwerbsquote bei Personen mit Status S sowie bei Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen als massgeblich Kosten dämpfend (Mo. 23.4351). Auch diese Motion fand im Berichtsjahr in beiden Räten mehrheitlich Zuspruch.

Zusätzlich lancierte die SPK-NR eine Kommissionsmotion, mit welcher sie die Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Personen mit Schutzstatus S bezweckte (Mo. 23.3968) und die vom Parlament im aktuellen Jahr ebenfalls überwiesen wurde. Darüber hinaus verlangen weitere drei 2024 überwiesene Motionen – darunter zwei identische Motionen von Mitgliedern der Mitte-Fraktion (Mo. 24.3022; Mo. 24.3035) sowie eine von einem SVP-Mitglied lancierte Motion (Mo. 24.3378) – Anpassungen beim Schutzstatus S mit dem Ziel der Verhinderung von Missbräuchen.

Die von den Printmedien begleiteten gewalttätigen Auseinandersetzung innerhalb der eritreischen Gemeinschaft nahm die FDP zum Anlass, eine Motion einzureichen, die ausländerrechtliche Massnahmen gegen Personen verlangt, die «gewaltsam dasjenige Regime unterstützen, vor dem sie angeblich geflohen sind» (Mo. 23.4447). Auch dieses Anliegen wurde vom Parlament im Berichtsjahr überwiesen, ebenso wie ein von einem Mitte-Mitglied lanciertes Postulat zum Umgang mit kriminellen Ausländerinnen und Ausländern und solchen, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit stören (Po. 24.3934).

Alles in allem zeigt sich bei der parlamentarischen Beratung von Vorstössen zur Verschärfung im Asylrecht 2024 somit ein anderes Bild als noch 2023. Ist das Finden von Mehrheiten für Verschärfungen in der Asylpolitik durch die Sitzverschiebungen bei den eidgenössischen Wahlen 2023 also einfacher geworden? Tatsächlich lassen sich Vorstösse eruieren, die das Parlament vor den Wahlen noch abgelehnt hatte, die im Berichtsjahr jedoch erfolgreich waren. So hatte es eine Mehrheit im Nationalrat in der Sommersession 2023 noch abgelehnt, den Bundesrat ein Konzept für eine «Rückführungsoffensive» ausarbeiten zu lassen (Mo. 23.3073), zu Beginn der neuen Legislatur stimmte die grosse Kammer einer solchen Forderung durch teilweise Annahme einer Motion Salzmann (svp, BE; Mo. 23.3082) aber zu. Und während der Ständerat in der Herbstsession 2022 eine Motion Stark (svp, TG; Mo. 22.3516), welche eine nach Herkunftsregion differenzierte Anwendung des Schutzstatus S verlangte, noch abgelehnt hatte, befürwortete er in der Sommersession 2024 eine ähnliche Forderung einer Motion von Esther Friedli (svp, SG; Mo. 24.3378); der Nationalrat tat es ihm in der Wintersession gleich. Auch von einem systematischen Datenaustausch betreffend Sans-Papiers, gefordert von einer Motion der SVP (Mo. 21.3492), hatte der Nationalrat im Frühjahr 2023 noch nichts wissen wollen, im September des Folgejahres indes einer neuen Fraktionsmotion mit exakt demselben Anliegen aber zugestimmt (Mo. 24.3059).

Dieses Umschwenken ist jedoch kaum den zusätzlichen bei den eidgenössischen Wahlen errungenen Sitzen für die SVP geschuldet, da die fragilen Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat dadurch ja nicht gekippt worden sind. Vielmehr liegt der Kursänderung wohl ein Umdenken bei den Ratsmitgliedern der FDP und teilweise auch der Mitte zugrunde. Dies zeigt sich exemplarisch an der Forderung nach einer nach Herkunftsregion differenzierten Anwendung des Schutzstatus S sowie an derjenigen für einen systematischen Datenaustausch betreffend Sans-Papiers. Beide Anliegen unterstützte die SVP im ersten Anlauf alleine, fand im zweiten Anlauf jedoch bei der gesamten FDP-Fraktion und allen Mitte-Nationalratsmitgliedern (Sans Papiers) sowie bei der Hälfte der ständerätlichen Mitte-Vertretenden (Schutzstatus S) Unterstützung. Zudem lancierte die FDP eigene Forderungen nach Verschärfungen in der Asylpolitik, für die sie in den Räten auch Mehrheiten fand: Insgesamt stammen 6 der 15 im Berichtsjahr überwiesenen Vorstösse aus ihrer Feder, dazu kommen die 2 eingangs erwähnten Motionen, die bereits in der Wintersession 2023 überwiesenen worden waren.

Im Jahr 2024 vom Parlament behandelte Vorstösse im Bereich Asyl

Die FDP im Jahr 2024: Kurzüberblick

Die FDP profilierte sich 2024 in der öffentlichen Debatte unter anderem mit Forderungen nach einem raschen Ausbau des Armeebudgets und konsequenten Entlastungsmassnahmen in den anderen Bereichen des Bundeshaushalts; sie stellte sich dabei mitunter auch gegen ihre Finanzministerin Karin Keller-Sutter. In der Energiepolitik positionierte sich die Partei, anders als in den letzten Jahren, deutlich für eine Aufhebung des Neubauverbots für Atomkraftwerke. Für Schlagzeilen sorgten auch die freisinnigen Forderungen nach Verschärfungen in der Asylpolitik und ein Positionspapier zur Bildungspolitik, in dem die FDP unter anderem Kritik an der integrativen Schule und an einer angeblichen ideologischen Vereinnahmung der Lernenden übte. Die Presse ortete insgesamt einen gezielten Schwenk der Partei nach rechts als Reaktion auf die Niederlage bei den eidgenössischen Wahlen 2023.
Die elektoralen Misserfolge setzten sich für die FDP zunächst auch bei den kantonalen Wahlen 2024 fort, bis ihr in der zweiten Jahreshälfte zumindest eine Stabilisierung gelang. Unter dem Strich blieb die Bilanz indessen negativ: Bei den sieben kantonalen Parlamentswahlen des Jahres büsste die FDP in chronologischer Reihenfolge in SG (-3), UR (-4), SZ (-1), TG (-1) und BS (-2, einschliesslich der kantonalen LDP) Sitze ein, in SH und AG gelang ihr je ein Sitzgewinn. In allen Kantonsparlamenten zusammen hielt die FDP damit noch 512 Sitze (-9 gegenüber dem Vorjahr), womit sie in dieser Wertung hinter der SVP und vor der SP weiterhin zweitstärkste Partei ist. In fünf Kantonen gab es auch bei den Wählendenanteilen einen Rückgang, über alle sieben Kantone hinweg betrug das Minus im nach Kantonsgrösse gewichteten Durchschnitt 0.8 Prozentpunkte. Im nationalen Wahlbarometer erhob Sotomo für die FDP Ende 2024 einen Anteil von 14.3 Prozent, was genau dem Wert bei den Nationalratswahlen 2023 entspricht. Bei den kantonalen Regierungsratswahlen standen dem Sitzgewinn in SH Sitzverluste in GL und JU gegenüber; im Jura hatte die FDP ihren einzigen Regierungssitz kampflos preisgegeben. Insgesamt hält die Partei damit noch 37 Mandate in 23 Kantonsregierungen.
Bei sechs von zwölf eidgenössischen Abstimmungsentscheiden fanden sich die Freisinnigen auf der Verliererseite; am schmerzhaftesten dürften aus ihrer Sicht die Niederlagen bei der 13. AHV-Rente, der von den Jungfreisinnigen lancierten Renteninitiative, der BVG-Reform und dem Autobahnausbau gewesen sein.
Die Wahl von Jonas Projer zum neuen FDP-Generalsekretär wurde in der Presse weitherum als Überraschung und Wagnis gewertet; die allgemeine Erwartung, dass er der Partei zu einer prägnanteren Kommunikation verhelfen könnte, konnte Projer gemäss verschiedenen Medienkommentaren aber schon rasch erfüllen. Überraschend waren sodann zwei Personalentscheide der FDP.Liberalen-Fraktion bei der Verteilung ihrer Kommissionsposten zu Legislaturbeginn; in den Medien war von einer «Strafe» für die beiden «kaltgestellten» (NZZ) Fraktionsmitglieder die Rede, weil diese zu oft von der Parteilinie abgewichen seien.

Die FDP im Jahr 2024: Kurzüberblick
Dossier: Bref aperçu des partis politiques en 2024

Die GLP im Jahr 2024: Kurzüberblick

Die GLP hatte im zwanzigsten Jahr ihres Bestehens mit einigen Widrigkeiten zu kämpfen. An der Wahlurne büsste sie bei fünf der sieben kantonalen Parlamentswahlen des Jahres Wählendenanteile ein, bei vier davon (TG, SZ, AG und BS) führte dies auch zu Sitzverlusten. Ein nennenswertes Plus gab es nur in Uri, wo die Partei zum ersten Mal antrat und aus dem Stand auf drei Sitze kam. Für einen Sitzgewinn reichte es in St. Gallen. Mit insgesamt 154 Mandaten (minus 3 gegenüber 2023) ist die GLP weiterhin die sechststärkste Partei in den Kantonsparlamenten. Die nach Kantonsgrösse gewichtete Einbusse bei den Wählendenanteilen in den sieben Kantonen summierte sich gemäss einer Berechnung des Tages-Anzeigers auf ein Minus von 0.5 Prozentpunkten. Im nationalen Wahlbarometer von Sotomo Ende Jahr rutschte die GLP deutlicher als alle anderen Parteien ab: Im Vergleich zu den Nationalratswahlen 2023 büsste sie einen Prozentpunkt ein und stand neu bei 6.6 Prozent. Einen Achtungserfolg konnte die Partei mit der Verteidigung ihres Regierungsratssitzes in Basel-Stadt verbuchen, womit sie schweizweit weiterhin in zwei Kantonsregierungen vertreten bleibt.
Der allgemeine Zustand der GLP wurde in Medienkommentaren meist negativ eingeschätzt: Nicht nur mache die aktuelle Themenkonjunktur einer ökologischen, fortschrittlichen und wirtschaftsliberalen Partei das Leben schwer, sondern auch die Verankerung der GLP in der Bevölkerung und ihre organisatorischen Strukturen seien schwächer als bei ihren Konkurrentinnen. Den vor allem von ausserhalb der GLP aufgebrachten Gedankenspielen, die Partei mit der Mitte oder der FDP zu fusionieren, erteilte die Parteispitze eine Absage: Man könne als eigenständige Partei mehr bewegen, und die inhaltlichen Differenzen seien zu gross. Ihr Profil als europafreundlichste Partei pflegte die GLP, indem sie sich schon früh und unmissverständlich auf die Unterstützung eines neuen Vertragspakets mit der EU festlegte.
Am stärksten in die Schlagzeilen geriet die GLP aber im September im Zusammenhang mit dem «Fall Ameti». Nach einem kontroversen Social-Media-Post der Zürcher Stadtparlamentarierin gab diese ihren Rücktritt aus dem Vorstand der Zürcher Kantonalpartei bekannt, zudem wurde auf Initiative der Bundespartei ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet, das bei Redaktionsschluss noch hängig war. In Öffentlichkeit und Medien wurde diese Reaktion der Partei teils gelobt, teils aber auch als übertrieben und als Abrechnung mit einem unbequemen Parteimitglied kritisiert, die einer liberalen Partei schlecht anstehe. Manche Kommentare sahen den Fall auch als Ausdruck eines umfassenderen Richtungsstreits in der GLP zwischen einem «technokratisch aufgeklärten», aber vor allem wirtschaftsliberalen Kurs einerseits und einer Partei des «inklusiven, fortschrittlichen, feministischen Liberalismus» andererseits, wie es die «Republik» formulierte. Zu dieser Interpretation passte der einige Monate davor erfolgte Parteiaustritt von Georges Kern, der als Unternehmer und Grossspender der Partei bekannt war und verlauten liess, er hätte sich von der GLP einen stärkeren wirtschaftsliberalen Fokus gewünscht.

Die GLP im Jahr 2024: Kurzüberblick
Dossier: Bref aperçu des partis politiques en 2024

Le 7 janvier 2025, la récolte de signatures pour l'initiative populaire «Pour des grandes entreprises responsables – pour la protection de l’être humain et de l’environnement» a été lancée par la Coalition pour des multinationales responsables, quatre ans après l'échec d'une première initiative poursuivant le même but et trois ans après l'entrée en vigueur du contre-projet du Conseil fédéral. Le nouveau comité d'initiative, composé de 27 personnalités politiques issues du Centre, du PS, des Vert-e-s, du PLR et du PCS, d'entrepreneuses et entrepreneurs et de responsables d'ONG, a relancé le débat après l'introduction de nouvelles directives au sein de l’Union européenne (UE), en particulier la Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), adoptée au printemps 2024 par le Parlement européen. Dans un «Appel» lancé en juin 2024 en faveur d’un prompt rehaussement des directives suisses, la possibilité de relancer une initiative avait déjà été énoncée, dans le cas où le Conseil fédéral ne se conformait pas rapidement aux mesures prises par l'UE.
Les objectifs de la nouvelle initiative sont similaires à ceux invoqués dans la précédente, c'est-à-dire l'obligation pour les multinationales de se conformer aux normes environnementales et aux droits humains de l'ONU et de l'OCDE. Toutefois, la cible de l'initiative est désormais plus clairement définie. Le texte doit concerner les multinationales dont le chiffre d'affaires dépasse CHF 450 millions ou ayant plus de 1000 collaboratrices et collaborateurs de se conformer aux normes environnementales et aux droits humains. Pour les secteurs les plus risqués tels que le commerce de matières premières, le texte s'applique également à de plus petites entreprises, dès CHF 40 millions de chiffre d'affaires ou 250 collaboratrices et collaborateurs. Cette mise en conformité se déroule en trois étapes : premièrement la détermination des risques, ensuite la prise de mesures adéquates, et finalement la présentation de rapports sur les effets des mesures prises. Par ailleurs, la surveillance doit être effectuée par une entité indépendante, habilitée à prendre des sanctions.
Dans la presse, l'heure était aussi aux premières réactions. Si le parti du Centre est largement représenté dans le comité, l'initiative ne fait pourtant pas l'unanimité dans ses rangs. Selon Benjamin Roduit (centre, VS) dans Le Temps du 8 janvier 2025, l'initiative souffre d'un mauvais timing : «Elle arrive beaucoup trop tôt après la dernière votation. Nous devrions nous laisser le temps de voir comment le contre-projet adopté déploie ses effets (...)». Du côté d'Economiesuisse, Erich Herzog estime, dans la NZZ am Sonntag du 15 décembre 2024, qu'avec l'évolution de la politique industrielle à l'échelle internationale, l'UE pourrait à l'avenir revoir sa position et alléger certaines mesures bureaucratiques. Il a ainsi appelé à un maintien d'un cadre réglementaire souple : «Um weiterhin stark zu bleiben, muss die Schweiz Kompatibilität und Flexibilität unter einen Hut bringen».

Initiative populaire «Pour des grandes entreprises responsables – pour la protection de l’être humain et de l’environnement» (Initiative pour des multinationales responsables)

Aufgrund der veränderten Migrationsdynamik forderte die FDP mittels Postulat, den aus dem Jahr 2013 datierten Kurzbericht über finanzielle und personelle Auswirkungen der Assoziierung an Schengen und Dublin zu aktualisieren, um gegenwärtige Kosten und Nutzen von Schengen-Dublin aufzuzeigen. Die aktualisierte Version soll zudem um eine Analyse der «nicht-monetären Vorteile von Schengen-Dublin» – namentlich betreffend Grenzschutz und Erkennung terroristischer Gefahren – ergänzt werden. Der Bundesrat stand dem Ansinnen positiv gegenüber und zeigte sich zudem bereit, eine Aktualisierung des ausführlicheren Berichts über «[d]ie volkswirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Schengen-Assoziierung der Schweiz» aus dem Jahr 2018 in Betracht zu ziehen. Der Nationalrat nahm das Postulat in der Wintersession 2024 stillschweigend an.

Présenter les coûts et les avantages des accords de Schengen et de Dublin (Po. 24.3946)

Mitte Dezember 2024 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur AVEG-Revision, durch welche einem GAV unterstellte Arbeitnehmende und Arbeitgebende künftig die Beiträge an die Vollzugskosten des GAV in den Jahresrechnungen der paritätischen Kommissionen einsehen können. Die Vorlage entsprang einer überwiesenen Motion der WAK-NR, welche unter anderem verlangte, dass die paritätischen Kommissionen ihre Jahresberichte publizieren. Bei der Umsetzung der Motion entschied sich der Bundesrat für ein Einsichtsrecht der Betroffenen anstelle der geforderten Veröffentlichung der Jahresberichte, da Letztere die Wirtschaftsfreiheit der paritätischen Kommissionen und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletzen könnte.

Die Vernehmlassung hatte von Ende Januar bis Anfang Mai 2024 gedauert und war gemeinsam mit einer anderen AVEG-Revision zur Umsetzung einer überwiesenen Motion Ettlin (mitte, OW; Mo. 20.4738) durchgeführt worden. Auf den Entwurf zur Umsetzung der Kommissionsmotion hatten sich 58 Stellungnahmen bezogen. Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden – darunter 18 Kantone, die Grünen, die SP und der Grossteil der Dachverbände der Wirtschaft – hatte die Vorlage unterstützt, da sie dem «legitime[n] Bedürfnis der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden zu erfahren, wie ihre Beiträge verwendet werden», nachkomme, ohne zu stark in die Tätigkeit der paritätischen Kommissionen einzugreifen. Der Kanton Genf hatte die Vorlage abgelehnt, da Betroffene bereits nach geltendem Recht Einsicht nehmen könnten. Der Kanton Luzern hatte sich ablehnend zur Revision geäussert, da er einen «administrative[n] Mehraufwand» befürchtete. Die SVP hatte zwar die Stossrichtung der Revision begrüsst, sah jedoch «über die Vorlage hinaus weitere[n] Handlungsbedarf» und forderte analog zur Motion die Offenlegung der Jahresrechnung. Zehn Vernehmlassungsteilnehmende hatten schliesslich den Umstand kritisiert, dass die beiden Motionen, obschon sie im Parlament unabhängig voneinander überwiesen worden waren, nun gemeinsam beraten würden, und forderten deren Trennung. Diesem Anliegen war der Bundesrat im Anschluss an die Vernehmlassung nachgekommen.

Loi fédérale sur l'extension du champ d'application des conventions collectives de travail. Consultation des comptes annuels des organes responsables de l'exécution conjointe. Modification (MCF 24.097)

Die FDP.Liberale-Fraktion reichte im Juni 2024 ein Postulat zum Wert der Bilateralen Verträge für die Schweiz ein. Der Bundesrat soll in einem Bericht aufzeigen, welche Folgen bei einer Erosion der bestehenden bilateralen Abkommen (Marktzugangsabkommen, aber auch Kooperationsabkommen) für die Schweiz entstünden; dabei sollen auch die finanziellen Konsequenzen in Bezug auf die Steuereinnahmen und die Sozialwerke mit eingeschlossen werden. Zudem solle der Bundesrat auch über die Vor- und Nachteile der geplanten Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen mit der EU berichten.
Der Bundesrat beantragte zwar die Annahme des Postulats, dieses wurde aber von Franz Grüter (svp, LU) bekämpft. In der Wintersession 2024 begründete Simon Michel (fdp, SO) seitens der FDP.Liberalen-Fraktion, dass die letzten Studien zu den ökonomischen Auswirkungen der bilateralen Verträge bereits rund zehn Jahre alt seien, es sei nun – auch angesichts der sich in den letzten Jahren geänderten Weltlage – angezeigt, eine aktualisierte Übersicht zu erhalten. Franz Grüter bezeichnete das Postulat als unnötig, da die geplante Weiterentwicklung den bisher verfolgten bilateralen Weg in Frage stelle und sich ihm zufolge eine Bilanz über den Nutzen der bestehenden bilateralen Verträge erübrige. Er kritisierte weiter, dass das neue Vertragspaket dazu führe, dass die Schweiz in wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragen EU-Recht übernehmen müsse, dass in gewissen Fragen der Europäische Gerichtswort das letzte Wort habe und dass obligatorisch und regelmässig ein Kohäsionsbeitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten bezahlt werden müsse.
In der Abstimmung sprach sich der Nationalrat mit 122 zu 65 Stimmen für die Annahme des Postulats aus. Einzig die SVP-Fraktion stellte sich gegen das Anliegen.

Wert der Bilateralen Verträge für die Schweiz (Po. 24.3528)
Dossier: Développement des relations bilatérales avec l'UE après l'échec de l'accord-cadre

Von Mitte September bis Mitte Dezember 2024 fand die Vernehmlassung zum Vorentwurf der WAK-NR zur überwiesenen parlamentarischen Initiative Burkart (fdp, AG) statt, welche die rechtlichen Grundlagen für die Telearbeit verbessern wollte. Insgesamt wurden 71 Stellungnahmen eingereicht, wobei die Meinungen zum Vorentwurf gemischt ausfielen. Während der Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmenden die Revision mehr oder weniger begrüsste, wurde sie von der SP, den Grünen und dem SGB vollends abgelehnt.
Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende – darunter vierzehn Kantone (AG, BL, FR, GE, GR, JU, LU, NE, NW, SG, TG, UR, VD und ZH) sowie die Mitte und die EVP – sprachen sich für eine gesetzliche Regelung der Telearbeit aus, äusserten aber die Befürchtung, dass dies mit einem «erhöhte[n] Gesundheitsrisiko für die Beschäftigten» verbunden sein könnte. Auch die Grünen und die SP wiesen auf diese Gefahr hin und stellten in ihren Schreiben die Notwendigkeit der Vorlage grundsätzlich infrage, da die heutigen Regelungen zur Telearbeit schon genügend flexibel seien. SVP und GLP begrüssten hingegen den Entwurf, da er dem Zeitgeist entspreche und Chancen für Arbeitnehmende und Arbeitgebende biete. Diesem Votum schloss sich auch die FDP an, kritisierte aber, dass die Revision «unnötig kompliziert ausgestaltet» sei.
Auch bei den Detailfragen gingen die Meinungen der Vernehmlassungsteilnehmenden teils stark auseinander: Einige Vernehmlassungsteilnehmende bemängelten, dass der Geltungsbereich der Vorlage mit der Formulierung «Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren» zu wenig konkret sei und dass die teilweise weit gefassten Definitionen der Kriterien für die Gewährung von Telearbeit in der Praxis viel Interpretationsspielraum liessen. Während die Gewerkschaften noch zusätzliche Kriterien für die Gewährung von Telearbeit forderten, wie beispielsweise eine minimale Lohnhöhe, verlangten einige Arbeitgeberverbände die Streichung der vorgeschlagenen Kriterien, da diese bestimmten Arbeitnehmenden den Zugang zu Telearbeit verwehrten. Auch bei der Regelung der Telearbeit an Sonntagen gingen die Meinungen auseinander: Während einige Vernehmlassungsteilnehmende – beispielsweise die FDP – die maximale Anzahl von neun Sonntagen pro Jahr, an denen Telearbeit verrichtet werden dürfte, als «zu restriktiv» empfanden, forderten andere deutlich strengere Regeln für Telearbeit an Sonntagen bis hin zu einem vollständigen Verbot. Auf einige Kritik stiess die Ausweitung der Höchstdauer der täglichen Arbeitszeit von 14 auf 17 Stunden, da dies im Widerspruch zu den täglichen Ruhezeiten stehen und die Gesundheit der Arbeitnehmenden gefährden könnte. Mit dem gleichen Argument monierten einige Vernehmlassungsteilnehmende die Verkürzung der Ruhezeiten, wobei gleich fünfzehn Kantone (BE, BL, BS, FR, GE, GL, JU, NW, OW, SG, SO, TG, UR, ZG und ZH) kritisierten, dass die Möglichkeit von einem «Unterbruch der Ruhezeit für dringende Tätigkeiten» das Recht auf Nichterreichbarkeit beschneide. Schliesslich gingen auch die Meinungen darüber auseinander, ob sich die Revision auf das ArG beschränken oder ob auch das OR geändert werden sollte.

Assouplissement des conditions relatives au télétravail (Iv.pa.16.484)
Dossier: Réglementation du télétravail
Dossier: Révision de la Loi sur le travail (LTr)
Dossier: Libéralisation du temps de travail

Im Oktober 2024 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Anpassung der Hinterlassenenrenten, die er durch eine Änderung des AHVG vornehmen wollte. Er behielt dabei grossmehrheitlich seinen Vorschlag vom Juni 2023 bei: Um das Urteil des EGMR umzusetzen und um den Bund bei den gebundenen Ausgaben zu entlasten, sollten die lebenslangen Witwenrenten abgeschafft und durch Hinterlassenenleistungen ersetzt werden, welche entfallen, wenn das jüngste Kind das 25. Altersjahr vollendet hat. Im Unterschied zum früheren Vorschlag sollten zukünftig alle Personen mit unterhaltsberechtigten Kindern Anspruch auf Hinterlassenenleistungen erhalten, also auch Personen, die im Konkubinat oder getrennt leben.

Zwischen Dezember 2023 und März 2024 hatte der Bundesrat eine Vernehmlassung zum Entwurf durchgeführt, bei der 81 Stellungnahmen eingegangen waren. 16 Kantone, die SVP, FDP, Mitte und GLP sowie verschiedene Wirtschaftsverbände (etwa SAV und SGV) befürworteten die Vorlage als Ganzes. Auf Kritik stiess sie hingegen bei der SP, den Grünen, der EDU, den Gewerkschaften und beispielsweise Alliance F, welche zwar das Ende der Diskriminierung der Männer lobten, jedoch die Verschlechterung der sozialen Absicherung bestimmter Personengruppen kritisierten.

Adaptation des rentes de survivants (MCF 24.078)

Mitte Oktober 2024 veröffentlichte die WBK-SR den Ergebnisbericht zur Vernehmlassung zum von ihr erarbeiteten Alternativmodell zur Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung. Im Unterschied zum ersten, von der WBK-NR in Erfüllung einer eigenen parlamentarischen Initiative ausgearbeiteten Entwurf, der vom Bund eine Kostenbeteiligung an den familienexternen Kinderbetreuungskosten der Eltern forderte, sah das Alternativmodell die Einführung einer Betreuungszulage im Rahmen des Familienzulagengesetzes vor. Die Betreuungszulage würde somit über Beiträge der Arbeitgebenden und allenfalls auch der Arbeitnehmenden finanziert. Mit Ausnahme der Förderbeiträge für die Programmvereinbarungen wären die Ausgaben für den Bund somit haushaltsneutral. Im Unterschied zum Entwurf der WBK-NR verzichtete die WBK-SR in ihrem Entwurf zudem darauf, Massnahmen zur Verbesserung der Qualität der externen Kinderbetreuung in die Programmvereinbarungen aufzunehmen, da solche Massnahmen vorderhand in die Kompetenz der Kantone und Gemeinden fielen.
In der Vernehmlassung zum Alternativmodell äusserten sich neben 25 Kantonen und elf Parteien auch 20 Wirtschaftsverbände, über 50 Organisationen im Bereich der Kinderbetreuung und weitere interessierte Kreise, darunter insbesondere Frauen-, Kinder- und Familienorganisationen sowie Organisationen für Menschen mit Behinderungen. Der Ergebnisbericht zeigte ein deutlich gemischteres Bild der Reaktionen im Vergleich zum ersten, von der WBK-NR erarbeiteten Vernehmlassungsentwurf, welcher auf überwiegende Zustimmung gestossen war.

Von den Parteien stellten sich die EVP, die GLP sowie die Mitte (inklusive Mitte Frauen und Junge Mitte) im Grunde hinter den Entwurf, lehnten teilweise aber die vorgeschlagene Finanzierung ab. Die FDP und die SVP lehnten die Erarbeitung einer Vorlage zur Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Grundsatz ab – so auch den neuen Entwurf – während sich die FDP-Frauen, die Grünen, die SP und die SP Frauen explizit gegen das nun präsentierte Modell stellten, dem ursprünglichen Modell jedoch positiv gegenüberstanden. Trotz ihrer Unterstützung der Vorlage forderten die GLP und die Mitte Frauen ebenfalls eine Rückkehr zu einer Finanzierung durch den Bund. Während die GLP eine reine Bundesfinanzierung bevorzugte, sprach sich die Mitte für eine gemischte Finanzierung durch Arbeitnehmende, Arbeitgebende und die Kantone aus, während sich die SP und die SP Frauen gegenüber einer paritätischen Finanzierung durch Arbeitgebende und den Bund offen zeigten. Nicht zuletzt forderten die Grünen, die SP (inklusive Frauen) sowie die Mitte Frauen, den Geltungsbereich nicht auf Kinder bis zum Ende des 7. Lebensjahres zu beschränken, sondern bis zur Vollendung des 12. Jahres auszudehnen, da auch im Primarschulalter noch Betreuungsbedarf für die Kinder bestehe. Diese Forderung wurde auch von einem Grossteil der Interessenorganisationen eingebracht. Die Beschränkung der Betreuungszulage auf die institutionelle Betreuung hingegen wurde abgesehen von der SVP von den Parteien entweder nicht kommentiert oder gar explizit begrüsst.

Von den 25 Kantonen stellten sich deren 12 im Grunde hinter den von der zuständigen Kommission der Kantonskammer ausgearbeiteten Entwurf. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden stand der Vorlage als dreizehnter Kanton zwar ebenfalls positiv gegenüber, betonte jedoch, dass demjenigen Modell Vorrang gegeben werden sollte, das politisch mehrheitsfähiger sei und dem Sinne der zugrunde liegenden parlamentarischen Initiative besser entspreche. Die verbleibenden 12 stellungnehmenden Kantone stellten sich gegen den neuen Entwurf, teilweise da sie das erste Modell bevorzugten. Das Modell mit Bundesbeteiligung hatten in der ersten Vernehmlassung zum Geschäft 23 von 26 stellungnehmende Kantonen unterstützt. Auch unter denjenigen Kantonen, die sich explizit zur Finanzierungsfrage äusserten, stellte sich lediglich eine Minderheit hinter die vorgeschlagene Finanzierung über die Arbeitgebendenbeiträge (BS, GL, NW, SH und ZH). Weitere sieben Kantone präferierten eine Mischfinanzierung durch zusätzliche Bundesbeteiligung und forderten in einzelnen Fällen auch dazu auf, die Arbeitnehmenden in die Pflicht zu nehmen. Sechs weitere Kantone sahen ausschliesslich den Bund in der Finanzierungspflicht (AG, GE, NE, SO, TI und VD). Mehrheitlich positiv äusserten sich die Kantone hingegen zur Möglichkeit, die Betreuungszulage über die Familienausgleichskassen zu entrichten; der mutmassliche administrative Aufwand wurde als vertretbar eingeschätzt.

Unter den Wirtschaftsverbänden fand sich kaum Unterstützung für das vorgelegte Alternativmodell, das in erster Linie durch deren Mitglieder finanziert würde. Eine solche Finanzierung wurde von Arbeitgebendenverbänden klar abgelehnt, so auch vom Schweizerischen Arbeitgeberverband, der die Vorlage ansonsten im Grunde unterstützte. Zehn Wirtschaftsverbände, darunter economiesuisse, lehnten die Vorlage grundsätzlich ab. Nicht zuletzt brachten einige dieser Akteure vor, dass sie die Kantone und Gemeinden in der Finanzierungspflicht sehen. Acht weitere Verbände, unter anderem der SGV, SGB, Travail.Suisse und Gastro.Suisse, betonten, dass sie einem anderen Modell als dem nun vorgelegten zustimmen würden, wobei sie sich teilweise auf die nationalrätliche Vorlage bezogen.

Obwohl auch die Mehrheit der Organisationen und interessierten Kreise die Vorlage grundsätzlich unterstützte, zeigten sich nur wenige mit der vorgeschlagenen Finanzierung einverstanden. Während sich etwa Alliance Enfance, Kinderschutz Schweiz und Pro Juventute für eine alleinige Finanzierung durch den Bund aussprachen, befürworteten unter anderem kibesuisse und verschiedene eidgenössische Kommissionen (EKFF, EKF, EKKJ) eine geteilte Finanzierung zwischen Arbeitgebenden und Bund. Die EKFF stellte sich zudem explizit gegen eine Mitfinanzierung durch die Arbeitnehmenden. Auch erachteten viele Interessenorganisationen, aber auch die SP, die Mitte Frauen und der SGB, die vorgeschlagene Höhe der Zulage als zu tief – der Entwurf der WBK-SR sah einen Mindestbetrag der monatlichen Zulage von CHF 100 pro Kind und Betreuungstag vor. Zudem forderten weitgehend dieselben Kreise eine starke Erhöhung der Betreuungszulage für Kinder mit Behinderungen, wobei nicht selten auch eine einkommensabhängige und an den tatsächlichen Betreuungskosten orientierte finanzielle Unterstützung gefordert wurde.

Die Interessenorganisationen begrüssten ebenso wie die Mehrheit der restlichen Vernehmlassungsteilnehmenden die drei mit Programmvereinbarungen unterstützten Förderbereiche, wovon diejenigen zur frühen Förderung von Kindern und zur Schaffung zusätzlicher institutioneller Betreuungsplätze bereits bestehen und derjenige zur Schaffung von Plätzen für Kinder mit Behinderungen neu eingeführt werden soll. Darüber hinaus forderten sie, ebenso wie elf Kantone und verschiedene Parteien (Grüne, SP, EVP, Mitte Frauen), die Wiederaufnahme des Förderbereichs Qualität. Dabei vertraten die Interessenorganisationen die Position, dass nur qualitativ hochwertige Kinderbetreuungsangebote in Anspruch genommen würden und sich somit nur diese positiv auf die Erwerbstätigkeit von Eltern auswirken können. Nicht zuletzt forderte die Mehrheit der Organisationen und interessierten Kreise zusätzliche Mittel für die Programmvereinbarungen, wobei sie Sukkurs erhielten von der SP, den Mitte Frauen, den Grünen, dem SGB und einigen Kantonen (AR, BL, BS, FR, OW, SO, TI, VD).

Nach Vorliegen der Vernehmlassungsergebnisse machte sich die WBK-SR daran, ihren Entwurf zu finalisieren, um ihn daraufhin ihrem Rat zur Beratung vorzulegen.

Transformation du financement initial en une solution moderne (Iv.pa. 21.403)

Im Oktober 2024 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente. Die Volksinitiative war im März 2024 von Volk und Ständen angenommen worden, wobei der Initiativtext keine konkreten Angaben zur Kostendeckung der Zusatzrente enthielt. Der Bundesrat schrieb in seiner Botschaft, «dass die 13. Altersrente nicht über längere Zeit durch die bisherigen Mittel der AHV finanziert werden kann», weswegen er vier Finanzierungsvorschläge ausgearbeitet und in die Vernehmlassung geschickt habe. Alle Varianten sahen eine Erhöhung der Beitragssätze vor, die teilweise mit einer zusätzlichen Erhöhung der Mehrwertsteuer kombiniert würden. Zudem soll der Bundesbeitrag an die AHV reduziert werden, damit die Bundesfinanzen durch die Finanzierung nicht noch mehr in Schieflage gerieten. Dieser Ausfall des Bundesbeitrags werde je nach Variante unterschiedlich über die Lohnbeiträge, die Mehrwertsteuer oder das AHV-Vermögen kompensiert. Weiter soll die 13. AHV-Rente – analog zur Forderung der überwiesenen Motion Stark (svp, TG; Mo. 24.3221) – erstmals im Dezember 2026 und anschliessend jährlich in toto ausbezahlt und bei der Berechnung der EL nicht berücksichtigt werden.

Die Vernehmlassung fand von Ende Mai 2024 bis Anfang Juli 2024 statt, wobei insgesamt 100 Stellungnahmen (26 Kantone, 7 Parteien, 67 Organisationen und Weitere) eingereicht wurden. Die Vernehmlassungsteilnehmenden waren damit einverstanden, dass die 13. AHV-Rente bei der Berechnung der EL unberücksichtigt bleiben soll. Den angedachten Fahrplan, wonach die 13. AHV-Rente fristgerecht im Jahr 2026 zum ersten Mal ausbezahlt werden soll, beurteilten sechzehn Kantonen (AR, BL, FR, GE, GL, GR, LU, NW, OW, SH, SO, SZ, TI, VS, ZG, ZH) «als äusserst knapp». Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden sprach sich für eine jährliche Auszahlung aus; drei Kantone (FR, SG, SZ), die SP60+, der SGV sowie sieben weitere Organisationen und Interessierte befürworteten jedoch eine monatliche Auszahlung, da diese administrativ einfacher zu handhaben sei oder «weil Rentnerinnen und Rentner mit finanziellen Schwierigkeiten dadurch stärker entlastet würden», so beispielsweise die Stellungnahme des Kantons St. Gallen. Für viel Diskussionsstoff sorgten die verschiedenen Finanzierungsvarianten, denn obschon «[d]er Bedarf an zusätzlichen Einnahmen zur Finanzierung der 13. Altersrente [ ... ] grundsätzlich anerkannt» wurde, gingen hier die Meinungen teils weit auseinander. Während die Mitte und die SP betonten, dass möglichst schnell eine Finanzierungsmöglichkeit für die 13. AHV-Rente gefunden werden müsse, verlangten FDP, GLP und SVP sowie zwei Dachverbände der Wirtschaft (SGV und KFMV), dass die Finanzierung «im Rahmen der nächsten AHV-Reform» erfolgen müsse. Aus diesem Grund forderten einige Vernehmlassungsteilnehmende – darunter zwei Kantone (TG, OW), die FDP und einige Verbände – die vorliegende Finanzierungsvorlage vollständig abzulehnen und einen gänzlich neuen Weg einzuschlagen. Viel Kritik erntete in der Vernehmlassung die Senkung des Bundesbeitrags an die AHV: Die Kosten würden so zu stark auf die Bevölkerung abgewälzt und der Bund entziehe sich seiner Verantwortung. Die Vernehmlassungsteilnehmenden, bei denen der Vorschlag auf offene Ohren stiess, begründeten ihre Unterstützung mit dem wachsenden Defizit der Bundesfinanzen. Die Finanzierung über eine reine Erhöhung der Lohnbeiträge fand einzig im linken Lager Anklang, wurde aber von sämtlichen Kantonen und von der Grossmehrheit der weiteren Vernehmlassungsteilnehmenden abgelehnt, «weil dabei ausschliesslich die erwerbstätige Bevölkerung zur Kasse gebeten» würde. Die Finanzierungsvariante, welche eine Erhöhung der AHV-Beitragssätze und eine Erhöhung der Mehrwertsteuer vorsah, erhielt hingegen viel Zuspruch: Dabei würde die 13. AHV-Rente generationenübergreifend finanziert und die Arbeitnehmenden nicht überproportional finanziell belastet. Ein Grossteil der teilnehmenden Wirtschaftsverbände zeigte sich mit allen vorgeschlagenen Finanzierungsvarianten unzufrieden und forderte «eine ausschliessliche Erhöhung der Mehrwertsteuer». Dies schone die Wirtschaft und verteile die Kosten auf die gesamte Gesellschaft. Einige Parteien wollten bei der Finanzierung alternative Wege gehen. So machten sich beispielsweise die Mitte, die EVP und die Grünen für eine Finanztransaktionssteuer stark.

Der Bundesrat entschied sich schliesslich in seiner Botschaft dazu, keinen der unterbreiteten Finanzierungsvorschläge weiterzuverfolgen und wählte stattdessen eine alleinige Erhöhung der Mehrwertsteuer für die Finanzierung der 13. AHV-Rente. Konkret wolle «der Bundesrat den Normalsatz um 0.7 Prozentpunkte, den reduzierten Satz um 0.2 Prozentpunkte und den Sondersatz für Beherbergungsleistungen um 0.4 Prozentpunkte» erhöhen. Da für eine Änderung der Mehrwertsteuer die BV angepasst werden müsse, werde die Stimmbevölkerung über die Erhöhung in einer Volksabstimmung entscheiden. An der Senkung der Bundesbeiträge an die AHV, die in der Vernehmlassung auf viel Kritik gestossen war, hielt der Bundesrat fest. Diese sollen aber nur von 20.2 Prozent auf 19.5 Prozent und nicht wie ursprünglich vorgesehen auf 18.7 Prozent gesenkt werden. Bei den Modalitäten bezüglich der Auszahlung der 13. AHV-Rente gab es keine Überraschungen: Die Rente soll wie geplant im Dezember 2026 das erste mal und danach jährlich ausbezahlt und bei der Berechnung der EL nicht berücksichtigt werden.

Application et financement de l'initiative pour une 13e rente AVS (MCF 24.073)
Dossier: Consultation et mise en œuvre de l'initiative pour une 13e rente AVS

Begleitet von einigem medialem Interesse startete am 1. Oktober 2024 die Unterschriftensammlung und die Kampagne für die Eidgenössische Volksinitiative «Für eine direktdemokratische und wettbewerbsfähige Schweiz – keine EU-Passivmitgliedschaft (Kompass‑Initiative)», nachdem die Bundeskanzlei die Initiative vorgeprüft und für gültig erklärt hatte. Das Initiativkomitee, dem unter anderem bekannte Unternehmer wie Alfred Gantner, Politgrössen wie Diana Gutjahr (svp, TG) oder Hans Wicki (fdp, NW) sowie der ehemalige Fernsehmoderator Kurt Aeschbacher angehörten, forderte mit dieser Initiative insbesondere, dass völkerrechtliche Verträge, welche «wichtige rechtsetzende Bestimmungen» enthalten, sowohl der Stimmbevölkerung als auch den Kantonen zur Genehmigung vorgelegt werden müssen.
Die Medien waren sich weitgehend einig, dass die Initiative vor allem mit Blick auf die laufenden Verhandlungen der Schweiz mit der EU lanciert worden sei und das Initiativkomitee Druck auf den Bundesrat ausüben wolle, damit das Verhandlungsresultat vor allem zwingend dem Ständemehr unterstellt wird, obwohl die Initiative wohl zum Zeitpunkt einer solchen Abstimmung noch hängig sein dürfte. Die Initiative gehe damit aber gleichzeitig weniger weit als die Volksinitiative der AUNS «Staatsverträge vors Volk», die 2012 an der Urne abgelehnt worden war und das Ziel verfolgte, dass Staatsverträge in wichtigen Bereichen sowie völkerrechtliche Verträge mit einmaligen Ausgaben von mehr als CHF 1 Mrd. oder jährlich wiederkehrenden Kosten von mehr als CHF 100 Mio. dem obligatorischen Referendum unterliegen. In den Medien wurde angemerkt, dass sich die SVP erfreut über die Initiative zeigte, während diese bei der FDP.Die Liberalen zu einer «Zerreissprobe» (Aargauer Zeitung) führen könne, da die FDP.Die Liberalen in der Frage des Verhandlungspakets ohnehin gespalten seien und mit Hans Wicki nun ein prominentes Mitglied im Initiativkomitee Einsitz nehme.

Eidgenössische Volksinitiative «Für eine direktdemokratische und wettbewerbsfähige Schweiz – keine EU-Passivmitgliedschaft (Kompass‑Initiative)»

In Erfüllung einer Motion Bulliard-Marbach (mitte, FR) präsentierte der Bundesrat im September 2024 seine Botschaft zur Änderung des Zivilgesetzbuches zur Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung. Darin griff er den bereits zwei Jahre zuvor in Erfüllung eines Postulats Bulliard-Marbach skizzierten Weg auf und schlug vor, im ZGB den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung als programmatische Norm festzuschreiben. Diese Norm soll Leitbildcharakter haben, aber keinen neuen Rechtsanspruch des Kindes auf gewaltfreie Erziehung begründen. Konkret sollen die Bestimmungen zur elterlichen Erziehung im Artikel 302 ZGB durch ein Verbot von Körperstrafen und die Ausübung anderer erniedrigender Handlungen erweitert werden. Zudem sollen niederschwellige Hilfs- und Beratungsangebote für Eltern und Kinder ausgebaut werden.

Im Rahmen der Vernehmlassung zum Vorentwurf waren 77 Stellungnahmen (26 Kantone, 7 Parteien, 44 Organisationen und Weitere) eingegangen, die den Entwurf mehrheitlich begrüssten. Als einzige Vernehmlassungsteilnehmende lehnte die SVP den Entwurf vollumfänglich ab, da sie die Schaffung einer Norm mit Leitbildcharakter als nicht notwendig erachtete. Auf der anderen Seite begrüssten die Parteien die Mitte, FDP, GLP und die Grünen sowie 11 Kantone und 2 Organisationen den Entwurf vollumfänglich. Auch wenn sie die grundsätzliche Stossrichtung unterstützten, hatten viele Vernehmlassungsteilnehmende Änderungen am Entwurf gefordert. So verlangten unter anderem die SP, die EVP, sechs Kantone (BL, GE, OW, SO, TI, VD), die EKKJ, die SODK, die Vereinigung der Kinderärzt:innen (pädiatrie schweiz) und diverse Kinderrechts- und -schutzorganisationen die explizite Verankerung eines Rechts des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung oder zumindest dessen Erwähnung in der Botschaft zur Gesetzesvorlage. Besagte Organisationen sowie etwa die SODK, die EKFF, die EKKJ und zwei Kantone (FR, JU) bemängelten zudem die im Vorentwurf enthaltene Formulierung von «anderen Formen entwürdigender Gewalt» – gewisse Gewaltformen würden so nicht als entwürdigend und somit vermeintlich als erlaubt angesehen. Um Klarheit zu schaffen, sei der Bundesrat angehalten, in seiner Botschaft auszuführen, was genau unter gewaltfreier Erziehung gemeint sei. Diese Forderung wurde neben den genannten Organisationen auch von der SP, sechs Kantonen (BS, GR, LU, SH, VD, ZH) und den Universitäten Lausanne und Genf sowie von pädiatrie schweiz unterstützt. Auch psychische (SP; BS, GR, SH, VD, ZH sowie 20 Organisationen/Interessierte) und sexuelle Gewalt (12 Organisationen) oder das Miterleben von Gewalt (insieme Schweiz; pädiatrie schweiz) sollten nach deren Willen namentlich aufgeführt werden.

Als Reaktion auf die Vernehmlassungsergebnisse ersetzte der Bundesrat in seiner Botschaft den Begriff «entwürdigende Gewalt» durch «andere Formen erniedrigender Behandlung», um einen Auffangtatbestand zu schaffen. Auf die explizite Nennung des Verbots von psychischer Gewalt verzichtete der Bundesrat nach wie vor, stellte in seiner Botschaft jedoch klar, dass diese sowohl unter das generelle Gewaltverbot als auch unter die anderen Formen erniedrigender Behandlung fallen könne. Einer expliziten Verankerung des Rechts des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung stand der Bundesrat ablehnend gegenüber und verwies auf seine Ausführungen im eingangs erwähnten Postulatsbericht. Auch bezüglich der Beratungsangebote blieb der Bundesrat bei seiner ursprünglichen Fassung. Er stellte in seiner Botschaft jedoch klar, dass diese Formulierung umfassend zu verstehen und somit eine breite Form von fachgerechter Unterstützung mitgemeint sei. In der Vernehmlassung hatten verschiedene Teilnehmende gefordert, dass die entsprechende Formulierung zu den Hilfs- und Beratungsangeboten ausgeweitet werden sollte.

Code civil suisse (Éducation sans violence). Révision (MCF 24.077)
Dossier: Introduction du droit à une éducation sans violence dans le code civil

Im Sommer 2024 gab eine Umfrage des LCH und des SER Anlass zu einer Debatte über den integrativen Unterricht. Im Rahmen der Umfrage wurden über 15'000 Lehrpersonen aus der Deutschschweiz und der Romandie nach ihrer Arbeitszufriedenheit befragt. Während die teilnehmenden Lehrpersonen in der Deutschschweiz die Arbeitszufriedenheit durchschnittlich mit der Note 4.2 bewerteten, lag diese in der Romandie bei 3.9. Als Quellen für die Zufriedenheit nannten die Lehrkräfte insbesondere die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen, die Zusammenarbeit im Team und die Freiheit und Gestaltungsmöglichkeiten, die der Beruf bietet. Bei den Ursachen für den Unmut wurden interessanterweise ebenfalls die Beziehungen im Kollegium, aber auch zur Schulleitung, zu den Kindern und deren Erziehungsberechtigten genannt. Die Interaktionen wurden also sowohl positiv als auch negativ beurteilt. Ein weiterer wichtiger Faktor für die Unzufriedenheit bestand im Nicht-gerecht-Werden der eigenen Ansprüche hinsichtlich der Qualität des Unterrichts und der angemessenen Förderung der Schülerinnen und Schüler. Dies wurde in der Studie auf die Arbeitsbelastung, die administrativen Arbeiten und den Mangel an Ressourcen für die individuelle und integrative Förderung zurückgeführt.
Die Medien griffen aus der Umfrage insbesondere die Herausforderungen im Zusammenhang mit der integrativen Förderung heraus. Einige Pressestimmen schlugen als Lösungsansätze mehr Ressourcen, insbesondere geeignetere Räumlichkeiten, mehr Fachkräfte und auch eine schnellere Bedarfsabklärung bei den Kindern vor. In anderen Zeitungsartikeln wurden Stimmen laut, welche sich für die Wiedereinführung von separat geführten Sonder- oder Kleinklassen aussprachen. Dies hatte auch die FDP in einem Papier gefordert und in einzelnen Kantonen waren in diesem Zusammenhang bereits politische Vorstösse eingereicht worden, etwa im Kanton Zürich mit der sogenannten Förderklassen-Initiative. Die Initiantinnen und Initianten erhofften sich gemäss Aargauer Zeitung durch ein Mehr an Durchlässigkeit zwischen den Regelklassen und den Förderklassen eine Entlastung der Lehrkräfte sowie eine bessere Förderung der Kinder nach ihren je eigenen Bedürfnissen. Wasser auf die Mühlen der Gegnerinnen und Gegner des integrativen Unterrichts waren auch die Resultate einer Umfrage des Vereins Starke Schule beider Basel von Ende September 2024, an welcher Eltern, Lehrpersonen, Schulleiterinnen sowie Bildungspolitiker teilnahmen. Bei dieser Erhebung befürwortete eine grosse Mehrheit die Wiedereinführung der Sonderklassen, weil sich Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen und Lernbehinderungen in der Regelklasse oft nicht wohl fühlten und weil dadurch zu viele Lehrpersonen «verschlissen» würden.

Critique de l'école inclusive

Im Juni 2024 publizierte die FDP ein Papier mit dem Titel «Volksschule am Anschlag: Zurück zum Bildungsauftrag». Das von der Delegiertenversammlung verabschiedete Papier enthielt insgesamt 17 Forderungen, dabei stachen folgende Punkte hervor: Erstens sei die Integration, wie sie heute in der Schule umgesetzt werde, nicht zielführend. Sie benachteilige vielmehr die lernschwachen Kinder und behindere den Unterricht der ganzen Klasse. Die Schwächen der Kinder sollten in Zukunft wieder individueller, das heisst in gesonderten Klassen, angegangen werden. Zweitens sollten im Unterricht wieder die Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben und Mathematik im Vordergrund stehen. Mit dieser Fokussierung könne unter anderem der Überforderung von Kindern entgegengewirkt werden. In Bezug auf die Sprachkompetenzen forderte die Partei, dass fremdsprachige Kinder vor dem Eintritt in die Volksschule die lokale Sprache beherrschen sollten. In der Primarschule wiederum solle das Erlernen der Erstsprache im Zentrum stehen. Eine erste Fremdsprache solle erst unterrichtet werden, wenn die Erstsprache gut beherrscht wird. Eine weitere Forderung der FDP bestand in der Aufrechterhaltung des Notensystems. Nur durch ein «transparentes und einfach anwendbares Bewertungs- und Beurteilungssystem» könnten die Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler richtig abgebildet, Vergleiche ermöglicht und die Fortschritte gemessen werden. Weiter forderte die FDP, dass die Schulen und Politik gegen den Fachkräftemangel bei den Lehrkräften vorgehen, indem die Lehrpersonen verschiedene Anreize erhalten, um hochprozentig zu arbeiten. Zudem wurde eine neutrale Vermittlung des Unterrichtsstoffes verlangt; Lehrmittel, welche einseitig oder tendenziös seien, sollen vermieden werden.
Für dieses Papier gab es viel Widerspruch, aber auch Lob zu verzeichnen. Medial hohe Wellen schlug dabei vor allem die Forderung nach einer Einschränkung des integrativen Unterrichts: Kritik kam beispielsweise von Nationalrat Islam Alijaj (sp, ZH), der monierte, dass die Forderung nach Abschaffung des integrierten Unterrichts der Chancengerechtigkeit widerspreche; Inklusion könne nicht gelingen, wenn Kinder schon in jungen Jahren separiert würden. Auch Romain Lanners, Direktor des Zentrums für Heil- und Sonderpädagogik, äusserte sich irritiert, da die Forschung diese Aussagen widerlege und die Vorteile der integrativen Schule deren Nachteile überwögen, sowohl für Kinder mit Förderbedarf als auch für die anderen Kinder. Auch Dagmar Rösler vom LCH sprach bezüglich der Abschaffung der Integration von «rückständigen Forderungen» (Tages-Anzeiger). In der NZZ wurde hingegen der Mut der FDP hervorgehoben, diese Debatte überhaupt zu lancieren. Die NZZ am Sonntag wiederum stellte den wissenschaftlichen Konsens zur Integration in Frage; selbst die Hochschule für Heilpädagogik habe festgehalten, dass sich die Lernfortschritte von integriert unterrichteten Kindern nicht deutlich von den Leistungen von separiert geschulten Kindern unterscheiden. Weiter wurde in der NZZ am Sonntag kritisiert, dass schulische Konzepte, wie die Integration in die Regelklassen, einmal eingeführt, kaum mehr in Frage gestellt würden. Schliesslich mutmasste dieselbe Zeitung, dass entsprechende politische Vorstösse, die in den Kantonen von der FDP eingereicht werden könnten, bei der SVP auf fruchtbaren Boden stossen dürften. Aber auch die «Grünliberalen und die Mitte [verträten] über weite Strecken ähnliche Positionen», glaubte die NZZ am Sonntag zu wissen.

FDP-Papier «Volksschule am Anschlag: Zurück zum Bildungsauftrag»

Le groupe libéral-radical a déposé une motion pour mettre en œuvre immédiatement les projets de production d'électricité renouvelables indigènes qui sont en suspens. L'objectif du PLR est d'augmenter de 4 TWh la production d'électricité afin de sécuriser l'approvisionnement énergétique de la Suisse. Le Conseil fédéral s'est opposé à la motion. Il estime que la loi relative à un approvisionnement en électricité sûr reposant sur des énergies renouvelables (21.047), avec notamment l'intégration des quinze projets hydroélectriques, ainsi que l'initiative parlementaire 22.461 pour l'accélération des procédures pour les parcs éoliens et les centrales hydrauliques répondent déjà aux attentes de la motion.
Finalement, le groupe libéral-radical a retiré sa motion. À la tribune, Susanne Vincenz-Stauffacher (plr, SG) a indiqué que l'adoption par la population de l'acte modificateur unique, le 9 juin 2024, répondait aux objectifs de la motion.

Production d'électricité issue d'énergies renouvelables. Mettre en oeuvre de manière immédiate et contraignante des projets d'installations en suspens (Mo. 22.3899)

Anfang Juni 2024 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des KVAG, mit der er die Kantone stärker in das Prämiengenehmigungsverfahren einbeziehen und bei der Rückerstattung von zu hohen Prämieneinnahmen besser vergüten will. Die Änderung geht auf eine überwiesene Motion Lombardi (ehemals cvp, TI; Mo. 19.4180) mit der gleichen Forderung zurück, welche nun abgeschrieben werden soll. Dieselbe Forderung hatten auch sechs lateinischsprachige Kantone gestellt. Bislang haben die Kantone das Recht, vor der Genehmigung der Prämientarife Stellung zur Kostenschätzung in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet zu nehmen. Dafür erhielten sie vom Bund und den Versicherungen die entsprechenden Unterlagen. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung sollen die Kantone zukünftig zusätzlich Stellung zu den Prämieneingaben der Versicherungen in ihrem Hoheitsgebiet nehmen können, wofür sie von den Versicherungen sämtliche zusätzlich relevanten Informationen erhielten – namentlich die entsprechenden Prämieneingaben, welche die Versicherer beim BAG einreichen. Neu sollen die Kantone ihre Stellungnahme zur Kostenschätzung und zu den Prämieneingaben nicht wie bisher direkt bei den Versicherungen, sondern bei der Aufsichtsbehörde des Bundes deponieren. Gleichzeitig soll überdies auch der Umgang mit zu hohen Prämieneinnahmen angepasst werden. Konkret sollen Rückvergütungen neu an die Kantone statt an die versicherte Person ausbezahlt werden, wenn die Kantone die Prämien der versicherten Person vollständig über Prämienverbilligungen finanziert haben.

Die Vernehmlassung hatte von Ende Mai bis Mitte September 2023 stattgefunden, wobei insgesamt 38 Stellungnahmen eingegangen waren. Beide Teile der Botschaft – der verstärkte Einbezug der Kantone in das Prämiengenehmigungsverfahren und der Ausgleich zu hoher Prämieneinnahmen – waren in der Vernehmlassung insgesamt auf breite Zustimmung gestossen. Jedoch hatten die Mehrheit der Kantone und die GDK gefordert, dass die Liste der von den Versicherungen einzureichenden Unterlagen um einige Positionen erweitert werden soll. Zudem war die Streichung der Möglichkeit, bei den Versicherungen eine Stellungnahme einzureichen, unter anderem von der SP, den Grünen und dem SGB kritisiert worden. Die FDP, Curafutura und Groupe Mutuel hatten den verstärkten Einbezug der Kantone in das Prämiengenehmigungsverfahren als einzige Vernehmlassungsteilnehmende abgelehnt, da dies das Verfahren zusätzlich verkomplizieren und keinen grossen Mehrwert bringen würde.
Auch den Ausgleich der zu hohen Prämieneinnahmen hatten Curafutura und Groupe Mutuel abgelehnt. Zusammen mit fast allen Kantonen hatten sie sich daran gestört, dass die Rückerstattung nur bei vollständiger Kostenübernahme den Kantonen zugutekommen sollten. Dies würde zu einer Ungleichbehandlung der Versicherten und derjenigen Kantone führen, die lediglich Teilverbilligungen gewähren und somit keine Rückerstattungen erhielten. Die sich dazu äussernden Kantone hatten als Alternative vorgeschlagen, dass die Kantone die «Rückerstattung bis maximal zur Höhe der gewährten Prämienverbilligung» erhalten sollten. Zudem sollten nicht nur die Prämienverbilligungen, sondern auch die Ergänzungsleistungen in die Regelung einbezogen werden. Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse hatte der Bundesrat in der Folge entschieden, die Ergänzungsleistungen in die Rückerstattung einzubeziehen. Jedoch hatte er daran festgehalten, dass die Kantone nur bei einer vollständigen Prämienübernahme eine Rückvergütung erhalten sollten. Und auch auf die Wiederaufnahme der Möglichkeit, als Kanton bei den Versicherungen eine Stellungnahme einzureichen, hatte er verzichtet.

Participation des cantons à la procédure d’approbation des primes, compensation des primes encaissées en trop; modification de la LSAMal (MCF 24.055)

In der Sommersession 2024 schrieb der Nationalrat das Postulat der FDP.Liberalen-Fraktion zur Prüfung einer allfälligen gesetzlichen Regelung von Trusts auf Antrag des Bundesrats ab. Die im Postulat geforderte Prüfung sei im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage zu einer Motion der RK-SR (Mo.18.3383) erfolgt und daher erfüllt, so die Begründung des Bundesrats in seinem Bericht über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2023.

Faut-il légiférer sur les trusts (Mo. 15.3098)
Dossier: Introduction du trust dans l'ordre juridique suisse

Le groupe libéral-radical a chargé le Conseil fédéral de créer un nouveau statut pour les travailleurs de plateforme indépendants qui serait inscrit dans le code des obligations en alternative au contrat de travail. Ce statut viserait à leur assurer une sécurité juridique ainsi qu'une protection sociale tout en maintenant une grande flexibilité. Lors du passage devant la chambre basse en avril 2024, Philippe Nantermod (plr, VS) a réitéré la volonté du groupe d'adapter le droit aux évolutions économiques et sociales. En effet, le développement récent des plateformes électroniques modifie le fonctionnement de nombreuses professions, leur permettant d'offrir leurs services directement en ligne. Cependant, dû à l'insécurité juridique de ces métiers, des formes de travail précaires existent.
La conseillère fédérale Elisabeth Baume-Schneider, cheffe du DFI, a refusé la proposition, rappelant que le Conseil fédéral avait déjà analysé la situation dans le rapport publié en 2021 en réponse au postulat 17.4087, et conclu qu'il n'était pas nécessaire de légiférer en la matière.
Le Conseil national a finalement rejeté la motion par 161 voix contre 26 et 1 abstention. Seul le groupe PLR (25 voix) et 1 député du Centre ont soutenu la motion.

Créer un nouveau statut pour les travailleurs de plateforme indépendants et garantir leur protection sociale (Mo. 22.3630)
Dossier: Travail de plateforme
Dossier: La numérisation dans le marché du travail