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  • Bregy, Philipp Matthias (mitte/centre, VS) NR/CN

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In der Sondersession vom Mai 2025 befand der Nationalrat über die Motion Caroni (fdp, AR) zu den Kompetenzen des EGMR. Wie RK-NR-Sprecher Philipp Matthias Bregy (mitte, VS) ausführte, solle der EGMR mit dieser Motion an seine eigentliche Aufgabe erinnert werden, die in der Kontrolle der Einhaltung der Menschenrechte bestehe. Die Kommissionsmehrheit (13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung) sei zur Auffassung gelangt, dass der Gerichtshof mit seinem Urteil zu den Schweizer Klimaseniorinnen eine ihm nicht zustehende Rolle eingenommen habe, indem er «durch die Hintertüre eine ideelle Verbandsbeschwerde eingeführt» habe und den Ermessensspielraum der Vertragsparteien bei der Auslegung der Konvention eingeengt habe. In der Folge solle die Schweiz nun in Zusammenarbeit mit anderen Vertragsstaaten ein 17. Zusatzprotokoll zur EMRK ausarbeiten, das diese Punkte aufnimmt. Für die Kommissionsminderheit argumentierte Sibel Arslan (basta, BS), dass bei Annahme der Motion die Unabhängigkeit des EGMR auf dem Spiel stehe. Die Aufgabe des Gerichtshofes bestehe gerade in der dynamischen Auslegung der EMRK, indem er insbesondere die Rechte von Minderheiten und Menschen ohne Lobby sichere. Ebendiese Rolle solle nun beschnitten werden. Ausserdem sei es für die Minderheit nicht akzeptabel, wenn sich nationale Parlamente in die Rechtsauslegung eines internationalen Gerichtshofs einmischten. Justizminister Beat Jans stellte sich im Namen des Bundesrates hinter die Motion und befürwortete die Erarbeitung gewisser Leitlinien für den EGMR.
Anschliessend stimmte die grosse Kammer mit 122 zu 71 Stimmen für die Annahme der Motion. Gegen die Motion votierten die geschlossen stimmenden Fraktionen der Grünen und der SP sowie die Mehrheit der GLP-Fraktion und ein Mitglied der Mitte-Fraktion.

Rappeler la Cour EDH à sa mission première (Mo. 24.3485)
Dossier: Arrêt de la CEDH sur les aînées pour le climat

Die Motion Bregy (mitte, VS), welche die Parkgebührenbefreiung für gehbehinderte Personen forderte und im Nationalrat noch auf Zustimmung gestossen war, wurde von der KVF-SR zur Ablehnung empfohlen. Die Kommission unterstütze zwar den Vollzug des Behindertengleichstellungsgesetzes, den Vorstoss lehne sie aber aufgrund der Souveränität der Kantone ab. In der Frühjahrssession 2025 folgte der Ständerat der Empfehlung seiner Kommission und lehnte die Motion stillschweigend ab, womit Bregys Anliegen erledigt war.

Exempter les personnes handicapées des taxes de stationnement (Mo. 22.3727)

Im Januar 2025 entschied die RK-NR mit 14 zu 5 Stimmen (3 Enthaltungen), einer parlamentarischen Initiative Bregy (mitte, VS) für eine Vereinfachung des abgekürzten Verfahrens im Strafprozessrecht Folge zu geben. Das abgekürzte Verfahren kommt zum Zug, wenn die beschuldigte Person den wesentlichen Sachverhalt und die allfälligen Sanktionen (Zivilforderungen und/oder eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als fünf Jahren) anerkennt und ein entsprechendes Gesuch bei der Staatsanwaltschaft stellt. Danach wird die Anklageschrift zum gemeinsamen Urteilsvorschlag von allen Parteien und durch ein Gericht bestätigt. Laut Initiant müsse heute zwingend eine physische Hauptverhandlung vor dem erstinstanzlichen Gericht durchgeführt werden, bevor das abgekürzte Verfahren genehmigt wird. Mit entsprechenden Änderungen in der StPO solle dieses Obligatorium in bestimmten Fällen aufgehoben werden, um den gesamten Prozess zu beschleunigen.

CPP. Simplifier encore plus la procédure simplifiée (Iv. pa. 24.461)

In der Wintersession 2024 befasste sich der Nationalrat als Zweitrat mit der Motion zur Zulassung des Parteispendenabzugs für beide Ehegatten. Der Ständerat hatte die Motion zuvor in der Sommersession mit der Aufforderung überwiesen, die Motion in einen Prüfauftrag umzuwandeln, um zunächst die finanziellen und rechtlichen Konsequenzen eines erweiterten Parteispendenabzugs bei den Kantonen zu klären, bevor eine Gesetzesänderung erfolgt. Die Mehrheit der WAK-NR folgte diesem Ansatz und empfahl, die Motion in der geänderten Fassung anzunehmen. Eine Minderheit Bregy (mitte, VS) beantragte hingegen, an der ursprünglichen Version festzuhalten, um die bestehende Ungleichbehandlung zwischen verheirateten und unverheirateten Personen rasch zu beseitigen. Mit 99 zu 93 Stimmen entschied sich der Nationalrat für den Vorschlag der Kommissionsmehrheit und stimmte der abgeänderten Motion in Form eines Prüfauftrags zu. Der Minderheitsantrag erhielt Unterstützung von der SVP und der Mitte-Fraktion.

Autorisation pour chaque époux de déduire ses dons en faveur d'un parti politique (Mo. 24.3394)

Im Dezember 2024 behandelte der Nationalrat als Zweitrat eine Motion von Beat Rieder (mitte, VS) zur Aufhebung des Rechtsberatungsverbots für sanktionierte Personen und Unternehmen im Rahmen des übernommenen Sanktionspakets der Europäischen Union. Nachdem der Ständerat der Motion im September 2024 zugestimmt hatte, beantragte die zuständige RK-NR deren Annahme mit geändertem Wortlaut. Wie Kommissionssprecher Philipp Bregy (mitte, VS) ausführte, nahm die nationalrätliche Rechtskommission Kenntnis vom im Oktober 2024 gefällten Urteil des EuGH zur Grundrechtsmässigkeit der Sanktionen und verlangte eine Modifizierung des generellen Rechtsberatungsverbots durch den Bundesrat, um die (Kern-)Anwaltstätigkeiten aus den übernommenen Sanktionen zu streichen. Konkret gehe es dabei um vor- oder extraprozessuale Beratungsdienstleistungen, welche im Gegensatz zu treuhänderischen Tätigkeiten oder der Vermögensberatung grundrechtlich schützenswert seien. Eine Minderheit um Tamara Funiciello (sp, BE) beantragte analog zum Bundesrat die Ablehnung der Motion. Aus ihrer Sicht beträfen die Sanktionen ausdrücklich juristische Personen mit Sitz in Russland und die russische Regierung. Zudem habe der EuGH die Rechtmässigkeit der Sanktionen eindeutig bestätigt. Eine Annahme der Motion würde ein falsches Signal an die internationale Gemeinschaft senden und den Einsatz der Schweiz für die Einhaltung des Völkerrechts infrage stellen, so Funiciello im Plenum. Die negative aussenpolitische Wirkung betonte auch Wirtschaftsminister Guy Parmelin im Rat, stellte aber ebenso klar, dass die Regierung die abgeänderte Version der RK-NR dem ursprünglichen Wortlaut klar vorziehen würde. Die Volkskammer folgte anschliessend dem Antrag der Rechtskommission und bestätigte die Annahme der Motion im geänderten Wortlaut mit 110 zu 71 Stimmen bei 12 Enthaltungen, wobei die geschlossen stimmende Fraktion der SVP gemeinsam mit einer Mehrheit von FDP, GLP und Mitte eine Mitte-Minderheit und die links-grünen Ratsmitglieder überstimmten. Die Enthaltungen stammten hauptsächlich aus der FDP-Fraktion sowie von je einem Mitglied der Mitte- und GLP-Fraktion. Die Motion geht nun in geändertem Wortlaut erneut zur Beratung in den Ständerat.

Rétablir l'état de droit (Mo. 23.4531)

Gemäss Medien und einer entsprechenden Bestätigung der Parlamentsdienste wolle die Verwaltungsdelegation die ehemalige CS-Bankfiliale am Bundesplatz 2 mieten oder kaufen, um sie als Besuchendenzentrum und Raum für mehr Arbeitsplätze nutzen zu können; zu einem solchen «Abgeordnetenhaus» müsse aber entschieden «Nein» gesagt werden, forderte Erich Hess (svp, BE) in seiner Mitte Juni 2024 eingereichten Motion. Er führte drei Gründe ins Feld: Der Besuch des Parlamentsgebäudes müsse weiterhin möglich sein; der Bund habe zu wenig Geld für «nicht zwingend benötigte Millionenausgaben»; mit mehr Arbeitsplätzen würden Anreize für noch mehr Stellen bei den Parlamentsdiensten geschaffen.
Das Büro-NR leitete den Vorstoss an die Verwaltungsdelegation weiter, die das Vorhaben damit rechtfertigte, dass jährlich rund 100'000 Besucherinnen und Besucher empfangen würden, die Nachfrage aber deutlich höher sei. Aufgrund der geltenden Sicherheitsmassnahmen und der engen Verhältnisse im Bundeshaus könne auch dem Wunsch vieler Ratsmitglieder nach mehr «Nähe zur Bevölkerung» nicht nachgekommen werden, weshalb neue Lösungen gesucht würden. In der Nähe des Parlamentsgebäudes gebe es nun Räumlichkeiten, die man mieten könne, um ein Besuchenden- und Informationszentrum einzurichten. Eine Machbarkeitsstudie sei im Rahmen der Immobilienbotschaft 2026 geplant, über die das Parlament dann beraten werde. Aufgrund dieser Ausführungen empfahl das Büro-NR mit 8 zu 3 Stimmen (1 Enthaltung), die Motion abzulehnen.

In der Ratsdebatte in der Wintersession 2024 hoben sowohl der Motionär als auch der Minderheitensprecher des Büros, Thomas Aeschi (svp, ZG), die Kosten hervor. Aeschi zitierte aus einer Medienmitteilung der Verwaltungsdelegation vom 15. November 2024, wonach diese bereits CHF 150'000 für die Planung dieses «Museums», wie es Erich Hess bezeichnete, freigegeben habe. Im Tages-Anzeiger sei gar von einer Jahresmiete von CHF 1.1 Mio. die Rede, welche die Credit Suisse bzw. die UBS aktuell noch bezahle – Geld, das der Bund «zum Fenster rauswerfen würde», so Aeschi. Philipp Matthias Bregy (mitte, VS), der für die Mehrheit des Büro-NR das Wort ergriff, warb hingegen für das Projekt, mit dem «Demokratie fassbar, spürbar und erlebbar» gemacht werden könne. Es gehe im Moment natürlich erst darum, gute Ideen zu sammeln. Das Parlament könne später immer noch über die Umsetzung dieser Ideen diskutieren. Aber es gebe kaum Wichtigeres als die direkte Demokratie, für die mit dem geplanten Zentrum ein «zusätzlicher Zugang» geschaffen werden könne. Dies sahen ausser der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion und 5 Mitgliedern der FDP-Liberalen-Fraktion die Mehrheit der Nationalratsmitglieder ebenso. Mit 108 zu 66 Stimmen (7 Enthaltungen) wurde die Motion entsprechend abgelehnt.

Non à l'installation d'une «maison des députés» au 2 de la Place fédérale de Berne (Mo. 24.3646)

Dans une motion, Philipp Matthias Bregy (centre, VS) demande au Conseil fédéral d'adapter la loi fédérale sur la protection des eaux (LEaux) afin que les gains financiers, liés à une éventuelle dérogation sur la protection des eaux pour produire de l'énergie en cas de pénurie, soient reversés au consommateur final. Il cite notamment la levée temporaire des débits résiduels. En effet, cette question des débits résiduels avait enflammé les débats parlementaires sur la Loi fédérale sur l'approvisionnement en électricité sûr reposant sur des énergies renouvelables (21.047).
Le Conseil fédéral a préconisé le rejet de la motion. Il a non seulement expliqué que la LEaux ne permet pas de prendre des mesures préventives, mais également que la décision d'augmenter temporairement les débits résiduels pour renforcer la production d'hydroélectricité se base sur la loi sur approvisionnement du pays (LAP) et non sur la LEaux.
La motion a été classée car elle n'a pas été examinée dans le délai imparti.

Oui à plus d'électricité en situation d'urgence, mais à moindre coût (Mo. 22.4070)

Die Delegierten des Schweizer Hauseigentümerverbands (HEV) wählten im Juni 2024 Nationalrat Gregor Rutz zum Nachfolger von Hans Egloff als Verbandspräsident, womit das HEV-Präsidium in SVP- und Zürcher Hand verblieb. Egloff war nach zwölf Jahren an der Verbandsspitze zurückgetreten und Rutz war der einzige Kandidat. Bei den Gesamterneuerungswahlen des 17-köpfigen Verbandsvorstands wählten die Delegierten zudem sieben weitere Mitglieder des Bundesparlaments: von der Mitte Brigitte Häberli-Koller (Ständerätin TG, bisher), Philipp Matthias Bregy (Nationalrat VS, bisher) und Yvonne Bürgin (Nationalrätin ZH, neu), von der FDP Johanna Gapany (Ständerätin FR, neu) und Maja Riniker (Nationalrätin AG, bisher), von der SVP Marco Chiesa (Ständerat TI, neu) und Roland Rino Büchel (Nationalrat SG, bisher).
In seiner Antrittsrede beschwor Rutz die Eigentumsfreiheit, die Eigentumsgewährleistung und die Eigenverantwortung als drei «Eigentums-Fixsterne», nach denen er die Tätigkeit des HEV Schweiz ausrichten wolle. In einem NZZ-Interview äusserte er sich einige Monate später unter anderem auch dazu, welche Hebel aus seiner Sicht betätigt werden müssten, um die Wohnungsknappheit zu lindern: Zum einen solle durch eine Drosselung der Zuwanderung die Nachfrage gesenkt werden, zum andern solle durch einen Abbau von «bürokratischen Auflagen» und Einsprachemöglichkeiten das Bauen erleichtert und somit das Angebot erhöht werden.

Neuer HEV-Präsident

Der Nationalrat befasste sich in der Sommersession 2024 mit einer Motion Bregy (mitte, VS), welche eine Parkgebührenbefreiung für gehbehinderte Personen forderte. Laut dem Motionär sind gehbehinderte Personen in verschiedenen Kantonen und Gemeinden bereits von Parkgebühren befreit. Mit einer Anpassung der VRV solle diese Praxis schweizweit vereinheitlicht werden. Gelten solle diese Parkgebührenbefreiung nur auf öffentlichen, nicht jedoch auf privat bewirtschafteten Parkplätzen.
Verkehrsminister Albert Rösti beantragte im Namen des Bundesrats die Ablehnung der Motion. Die «Kompetenz des Gebührenwesens im Strassenverkehr» liege gemäss der Verfassung bei den Kantonen. Einen Eingriff in die kantonalen und kommunalen Bestimmungen betreffend Parkgebühren lehne der Bundesrat ab.
Die grosse Kammer stellte sich allerdings hinter Bregys Anliegen und nahm die Motion mit 125 zu 57 Stimmen (bei 9 Enthaltungen) an. Ablehnende Stimmen kamen aus den Fraktionen der SVP, der FDP und der GLP, welche allesamt mehrheitlich gegen die Motion stimmten.

Exempter les personnes handicapées des taxes de stationnement (Mo. 22.3727)

Sowohl der Ständerat (PAG 24.053) als auch der Nationalrat (PAG 24.054) diskutierten in der Sommersession 2024 intensiv darüber, ob sie, wie von ihren Rechtskommissionen vorgeschlagen, jeweils eine Erklärung zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu den Klimaseniorinnen abgeben wollen.
Im Ständerat lagen mehrere Anträge vor: Die Kommissionsmehrheit sprach sich für eine umfassende Erklärung aus, die abschliessend darauf hinweist, dass die Schweiz dem Urteil keine weitere Folge geben wird. Die Minderheit von Carlo Sommaruga (sp, GE) wollte hingegen auf die Abgabe einer Erklärung verzichten, wogegen die Minderheiten von Andrea Gmür-Schönenberger (mitte, LU) und Matthias Michel (fdp, ZG) ebenfalls darauf hinweisen wollten, dass die Schweiz ihre Klima-Verpflichtungen einhält (Gmür-Schönenberger und Michel) respektive dass die Schweiz die menschenrechtlichen Anforderungen des Urteils bereits erfülle (Michel). Gemeinsam war den beiden Versionen Gmür-Schönenberger und Michel, dass sie auf den abschliessenden Passus hinsichtlich des « keine weitere Folge geben» verzichten wollten. Der Minderheitsantrag von Mathias Zopfi (gp, GL) forderte schliesslich die Ablehnung des Antrags Michel.
RK-SR-Präsident Daniel Jositsch (sp, ZH) erklärte stellvertretend für die Kommissionsmehrheit, dass die Rechtskommission den EGMR und die EMRK sehr schätze und diese Institutionen und deren Errungenschaften keinesfalls in Frage stelle. Die RK-SR kritisiere aber spezifisch das Urteil gegen die Schweiz. Es gehe nicht an, dass ein internationales Gericht die Gewaltenteilung umgehe und der Schweiz vorschreibe, welche Klimapolitik sie zu verfolgen habe. Zudem sei die Kommission der Ansicht, dass die Schweiz mit dem kürzlich verabschiedeten Entwurf für das CO2-Gesetz bereits das politisch Mögliche in Sachen Klimaschutz unternommen habe. Carlo Sommaruga hingegen befand, dass aus mehreren Gründen keine Erklärung abgegeben werden sollte. Er empfand es zum einen als stossend, dass die Erklärung die Auslegung der EMRK als «instrument vivant» durch den Gerichtshof kritisiere. Gerade diese Auslegungsmethode habe dabei geholfen, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger der Vertragsstaaten weiterzuentwickeln. Zum anderen sei es unzulässig, den EGMR aufzufordern, seine Rechtssprechung anzupassen. Diese Praxis der Übersteuerung der Judikative durch die Politik sei ein Merkmal illiberaler oder autoritär geführter Staaten und der Schweiz daher unwürdig. Sommaruga kritisierte die Erklärung auch dahingehend, dass diese einen Passus enthalte, in welchem den Gremien des Europarates mitgeteilt werde, dass die Schweiz das Urteil des EGMR nicht umsetzen werde. Schliesslich gab der Genfer SP-Ständerat zu Bedenken, dass der Gerichtshof gar nicht weiter erläutert habe, wie die Schweiz dieses Urteil umzusetzen habe. Der EGMR habe lediglich festgestellt, dass eine Verletzung der Rechte vorliege, weil die Schweiz keine ausreichenden Massnahmen gegen den Klimawandel getroffen habe. Die weitere Diskussion unter den Mitgliedern des Ständerates drehte sich sodann mehrheitlich um die Formulierung der Erklärung respektive ob im Text erwähnt werden solle, dass die Schweiz dem Urteil keine weitere Folge geben werde. Während Andrea Gmür-Schönenberger und Matthias Michel - wie oben erwähnt - mit ihren Anträgen auf Kürzung der Erklärung argumentierten, dass ein solcher Passus unnötig sei, da in der Erklärung ausgeführt werde, dass die Schweiz die menschenrechtlichen Anforderungen des Urteils bereits erfülle, führte Beat Rieder (mitte, VS) für die Mehrheit exemplarisch aus, dass dieser Passus aufzeigen solle, dass der EGMR über keine Verfassungsgerichtsbarkeit im Klimaschutzbereich verfüge. Nachdem Andrea Gmür-Schönenberger ihren Antrag zurückgezogen hatte, musste die kleine Kammer noch darüber entscheiden, ob sie den Antrag der Mehrheit, den Antrag Michel oder den Antrag Sommaruga unterstützen wollte. In den Abstimmungen sprach sich der Ständerat zuerst mit 26 zu 17 Stimmen für den Antrag der Mehrheit und gegen den Antrag Michel aus. Die Stimmen für den Antrag Michel stammten von links-grün sowie von einzelnen Mitgliedern der FDP und der Mitte. Schliesslich obsiegte der Mehrheitsantrag auch gegen den Antrag Sommaruga (31 zu 11 Stimmen); die Gegenstimmen stammten dabei von Mitgliedern der SP und der Grünen. Dies bedeutet, dass in der abgegebenen Erklärung ein Passus enthalten ist, wonach die Schweiz dem Urteil des EGMR keine weitere Folge geben wird.

Im Nationalrat entspann sich wenige Tage danach eine ebenso intensive Debatte. In über 100 Wortmeldungen diskutierten die Mitglieder der grossen Kammer darüber, ob die Erklärung in der Version des Ständerates abgegeben oder ob gänzlich auf eine Erklärung verzichtet werden soll. Währenddem die Mehrheit der RK-NR die Erklärung in ständerätlicher Fassung abgeben wollte, plädierte eine Minderheit Flach (glp, AG) dagegen. Kommissionssprecher Philipp Bregy (mitte, VS) stellte die Argumente der Kommissionsmehrheit dar. Er erläuterte, dass der EGMR quasi ein neues Menschenrecht auf gesunde Umwelt schaffen wolle, das lasse sich aber aus der Konvention nicht ableiten. Zudem argumentierte Bregy wie zuvor Jositsch, dass die Schweiz das Urteil durch ihre jüngsten klimapolitischen Entscheide bereits erfülle. Bregy stufte darüber hinaus die Übersteuerung des Bundesgerichts durch den EGMR als problematisch ein und beschied, dass der EGMR mit seinem Entscheid dem Grundsatz der Subsidiarität widerspreche. Gemäss diesem Prinzip des EGMR sollen nämlich primär die Vertragsstaaten die Einhaltung der Konvention gewährleisten müssen. Anschliessend folgten zahlreiche Rückfragen an den Kommissionssprecher, insbesondere seitens der SVP-Fraktion. Minderheitssprecher Flach befürchtete hingegen, dass die Erklärung das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit untergraben werde: «Das Urteil des EGMR sollte respektiert werden, um die Unabhängigkeit der Justiz zu wahren.» Zudem könne eine Ablehnung des Urteils negative Konsequenzen im Hinblick auf die internationale Glaubwürdigkeit der Schweiz und des EGMR mit sich bringen, argumentierte Flach weiter. Die Nichtbeachtung des Urteils könne in der Folge nämlich andere Staaten dazu verleiten, EGMR-Urteile ebenso zu ignorieren. Auch auf dieses Votum folgten zahlreiche Rückfragen und schliesslich äusserten sich auch noch die einzelnen Fraktionen zur Erklärung. In der abschliessenden Abstimmung sprach sich der Nationalrat mit 111 zu 72 Stimmen und 10 Enthaltungen für die Abgabe der Erklärung aus. Die Gegenstimmen stammten von der SP- und der Grünen-Fraktion sowie von der Mehrheit der GLP und einzelnen Stimmen der Mitte-Fraktion.

Klage für mehr Klimaschutz
Dossier: Arrêt de la CEDH sur les aînées pour le climat
Dossier: le changement climatique en Suisse

En avril 2024, la Commission de l'économie et des redevances du Conseil national (CER-CN) a rendu un rapport à l'attention de son conseil concernant la motion de Johanna Gapany (plr, FR) portant sur les aides pour les cas de rigueur dans le contexte des mesures prises par l'Etat pour atténuer les conséquences économiques de la pandémie de Covid-19. Dans ce document, la majorité de la commission soutient la motion par 14 voix contre 8 et 2 abstentions. Cette majorité considère que la pratique actuelle peut engendrer une inégalité de traitement injustifiée envers les entreprises individuelles, où la fortune commerciale et la fortune personnelle ne sont pas distinctes. Le rapport souligne également que pour ces entreprises, les bénéfices de liquidation représentent souvent la prévoyance vieillesse des propriétaires. Cependant, la minorité de la commission partage l'avis du Conseil fédéral, estimant que les règles sont claires depuis l'entrée en vigueur de la loi et qu'il est crucial de ne pas pénaliser les entreprises qui ont respecté ces règles jusqu'à présent. Cette minorité rappelle également que l'ordonnance établit seulement le cadre de la participation financière de la Confédération, tandis que les aides pour les cas de rigueur sont du ressort des cantons, responsables de leur conception et de leur mise en œuvre.
En mai 2024, lors du débat en chambre, Philipp Matthias Bregy (centre, VS) s'est exprimé au nom de la CER-CN. Pour argument principal, il a expliqué que lors de la création de l'ordonnance sur les cas de rigueur Covid-19 de 2020, le Parlement n'avait pas envisagé les cas où des entreprises individuelles devraient liquider leurs actifs en raison de décès, maladie, retraite ou autres raisons. Ceci crée des gains de liquidation comptable, menant à des obligations de rembourser les aides, ce qui crée une iniquité par rapport aux entreprises de type «personne morale». Olivier Feller (plr, VD) est ensuite intervenu pour expliquer qu'une application homogène de cette règle est nécessaire, car les administrations fédérales et cantonales ont plusieurs fois changé leurs pratiques, créant une confusion pour l'application de la loi et des ordonnances. Au nom de la minorité, Thomas Burgherr (udc, AG) est également monté à la tribune pour appeler au respect du principe de subsidiarité, les cantons étant responsables de la mise en œuvre des aides pour les cas de rigueur. Il a argumenté qu'une modification de la base légale créerait une inégalité de traitement envers les entreprises ayant respecté les règles existantes. En dernier lieu, le ministre de l'économie Guy Parmelin s'est appuyé sur l'article 29 de la loi sur les subventions (LSu) pour rappeler qu'il existe déjà quatre cas de figure dans lesquels les cantons peuvent renoncer à une partie des demandes de remboursement (en cas de décès, d'incapacité de longue durée, en cas d'atteinte de l'âge de l'AVS ou de non-prolongation de la concession d'exploitation). Selon le ministre, les problèmes frappant les entreprises individuelles ont en grande partie pu être réglés.
A l'issue du débat au sein de la chambre basse, aucun parti n'aura été convaincu par l'argumentaire de la minorité de la CER-CN et de Guy Parmelin, à l'exception d'une majorité des Vert'libéraux et de quelques parlementaires UDC. Le Conseil national a ainsi accepté la motion par 150 voix (25 PLR, 37 PS, 41 UDC, 17 Vert-e-s, 29 Centre, 1 Vert'libéraux) contre 28 (1 PLR, 18 UDC, 1 Vert-e-s, 8 Vert'libéraux) et 7 abstentions.

Cas de rigueur COVID-19. Un bénéfice de liquidation n'a pas à être assimilé à une sortie de liquidités interdite par le système d'aides pour les cas de rigueur (Mo. 23.3842)
Dossier: Covid-19 – Indépendants
Dossier: Covid-19 – Mesures visant à atténuer les conséquences économiques

Ende Mai 2024 befasste sich der Nationalrat mit der parlamentarischen Initiative seiner RK für einen Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen für in der Schweiz wohnhafte Opfer von Gewalttaten im Ausland. Kommissionssprecher Philippe Bregy (mitte, VS) präsentierte das Anliegen und erklärte im Namen der Mehrheit der RK-NR, dass Personen, die beispielsweise häusliche Gewalt, Genitalverstümmelungen, sexuelle Gewalt oder eine Zwangsheirat erlebten, nicht sich selber überlassen werden sollten. Um Traumatisierung zu bewältigen, sei eine frühzeitige Beratung zentral. Zudem könnten dadurch auch langfristige Folgekosten vermieden werden. Die Kommissionsminderheit Steinemann (svp, ZH) beantragte, der Initiative keine Folge zu geben, verzichtete allerdings auf ein Votum. Mit 127 zu 65 Stimmen (bei 1 Enthaltung) folgte die grosse Kammer der Kommissionsmehrheit. Abgesehen von einem Mitglied der FDP.Liberalen stammten sämtliche Stimmen gegen Folgegeben aus den Reihen der SVP-Fraktion.

Combler une lacune dans la LAVI. Soutenir les victimes d'infractions à l'étranger (Pa.Iv. 22.456)

In der Sondersession 2024 widmete sich der Nationalrat in Erfüllung einer parlamentarischen Initiative Bregy (mitte, VS), welche eine Anpassung des NHG im Bereich des Verbandbeschwerderechts forderte, einem Entwurf seiner UREK zur Änderung des besagten Bundesgesetzes. Die Vorlage beabsichtigte eine punktuelle Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts bei «kleineren Bauvorhaben von geringer Bedeutung» und war in der Vernehmlassung stark umstritten gewesen. Konkret soll das Verbandsbeschwerderecht laut Kommissionssprecherin Simone de Montmollin (fdp, GE) für Bauvorhaben von weniger als 400 Quadratmetern nicht angewendet werden, ausser das Bauvorhaben betreffe unter anderem besonders empfindliche Gebiete, wie beispielsweise Biotope und Wassergebiete nationaler, regionaler oder lokaler Bedeutung, oder historische Stätten. Dem Nationalrat lagen vier Minderheiten aus dem links-grünen Lager vor: Eine erste Minderheit Masshardt (sp, BE) plädierte dafür, nicht auf die Vorlage einzutreten, da schlicht kein Handlungsbedarf bestehe. Eine Mehrheit der Beschwerden gegen Bauprojekten werde von Privatpersonen eingereicht, weshalb also meist Nachbarinnen und Nachbarn statt Umweltverbänden Bauvorhaben behinderten. Sich genau auf die Verbandsbeschwerden zu fokussieren, welche lediglich rund 50 Beschwerden pro Jahr ausmachten, sei der falsche Ansatz, so Masshardt. Die zweite Minderheit Munz (sp, SH) forderte, das Gesetz lediglich auf Erstwohnungen zu beschränken und das Verbandsbeschwerderecht bei Bauvorhaben, welche dem Zweitwohnungsgesetz unterliegen, weiterhin in gleicher Form aufrechtzuerhalten. Zwei weitere Minderheiten, angeführt von Christophe Clivaz (gp, VS), forderten zum einen, dass das Verbandsbeschwerderecht nur bei einer Bruttogeschossfläche von weniger als 250 Quadratmetern ausgesetzt werden können solle und zum anderen dass das Beschwerderecht ebenfalls bei Bauvorhaben innerhalb von Bauzonen weiterbestehen solle, die als für eine Auszonung geeignet empfunden werden.

Die Volkskammer sah sich in zwei klare Lager gespalten. Während die Fraktionssprecherinnen und -sprecher der SP, Grünen und GLP auf Nichteintreten pochten, beabsichtigten die Fraktionen der FDP, SVP und der Mitte, auf die Vorlage einzutreten. So beschloss der Nationalrat Eintreten mit 116 zu 67 Stimmen (bei einer Enthaltung). Auch in der Detailberatung blieben die Fronten ähnlich verhärtet. Der Minderheitsantrag Munz wurde unter anderem seitens der Mehrheitssprecherin Monika Rüegger (svp, OW) kritisiert, da dieser eine Ungleichbehandlung von Zweit- und Erstwohnungen mit sich bringe, und vom Nationalrat schliesslich mit 123 zu 62 Stimmen abgelehnt. In dieser Abstimmung unterstützte auch die GLP-Fraktion den Antrag der Kommissionsmehrheit. Der Initiant Philipp Matthias Bregy bemängelte die beiden Minderheitsanträge Clivaz: Damit könnten erstens beinahe alle Zonen von einer potenziellen Auszonung betroffen sein, was die Gesetzesrevision obsolet mache, und zweitens stellten die in der Vorlage festgehaltenen 400 Quadratmeter Bruttogeschossfläche bereits einen Kompromiss dar. Die Minderheitsanträge Clivaz scheiterten schliesslich mit 112 zu 72 Stimmen bei einer Enthaltung (Bruttogeschossfläche), respektive mit 113 zu 72 Stimmen ohne Enthaltungen (Auszonung). Neben den geschlossen dafür stimmenden Fraktionen der SP, der Grünen und der GLP sprachen sich auch die beiden EVP-Nationalräte Marc Jost (evp, BE) und Niklaus-Samuel Gugger (evp, ZH) sowie FDP-Nationalrat Matthias Samuel Jauslin (fdp, AG) für die Minderheiten Clivaz aus, während sich FDP-Nationalrätin Giacometti (fdp, GR) der Abstimmung über eine Einschränkung der Bruttogeschossfläche enthielt. Die gleichen Ratsmitglieder, welche sich auch den Minderheiten Clivaz angeschlossen hatten, stellten sich in der Gesamtabstimmung gegen die Vorlage, welche somit mit 113 zu 72 Stimmen unverändert angenommen wurde.

Droit de recours des organisations. David contre Goliath (Iv.pa. 19.409)

In der Frühjahrssession 2024 nahm sich der Nationalrat eines Postulats Wermuth (sp, AG) zur Untersuchung einer Härtefalllösung für Eigenheimbesitzende mit tiefem Einkommen an. Konkret forderte das Postulat den Bundesrat auf, in einem Bericht zu untersuchen, inwiefern eine verfassungskonforme Härtefallklausel für den Eigenmietwert ausgestaltet werden könnte. Ausschlaggebend für die Einreichung des Vorstosses war gemäss Postulant unter anderem ein Beschluss des Bundesgerichts. Das Gericht hatte die Tessiner Härtefallklausel für den Eigenmietwert als nicht verfassungskonform eingestuft, was auch die individuellen Härtefalllösungen anderer Kantone tangiert habe. Insbesondere im Alter stelle der Eigenmietwert oftmals eine grosse finanzielle Bürde dar, wofür es konkrete Lösungsansätze brauche. Thomas Burgherr (svp, AG), der das Postulat gemeinsam mit Philipp Bregy (mitte, VS) in der Herbstsession 2023 bekämpft hatte, mahnte die Mitglieder der grossen Kammer, sich lieber auf die hängige Vorlage zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zu konzentrieren. Weiterführende Probleme könnten nach der Abschaffung des Eigenmietwerts angegangen werden. Bundesrätin Karin Keller-Sutter wies darauf hin, dass das Postulat nur zum Tragen komme, sofern die laufenden Diskussionen zur Eigenmietwertbesteuerung scheiterten. Der Nationalrat lehnte das Postulat mit 118 zu 72 Stimmen ab. Befürwortende Stimmen liessen sich in den geschlossen stimmenden SP- und Grünen-Fraktion sowie einer klaren Mehrheit der Mitte-Fraktion verorten.

Une clause pour cas de rigueur pour les propriétaires à bas revenus (Po. 23.3809)

In der Frühjahrssession 2024 befasste sich der Nationalrat erneut mit der parlamentarischen Initiative zur Anpassung des Verzugszinssatzes des Bundes an die Marktzinsen. Die Mehrheit der Kommission habe ihre Position von vergangenem September zwischenzeitig geändert und votiere nun, wie der Ständerat, auf Nichteintreten der Vorlage, erklärte der RK-NR-Sprecher Philipp Bregy (mitte, VS). Ursprünglich sei der variable Verzugszins dazu gedacht gewesen, Unternehmen vor einem «allzu schnellen Staat» zu schützen. Es sei nun jedoch festgestellt worden, dass die Vorlage primär auf den Schutz der Schuldner abziele und daher nicht mehr «KMU-freundlich» sei. Aus diesem Grund lehne die RK-NR die Vorlage nun mit 15 zu 8 Stimmen (bei 0 Enthaltungen) ab. Eine Minderheit Mahaim (gp, VD) wollte an der ursprünglichen Position festhalten und auf das Geschäft eintreten. Inhaltlich gebe es keine Argumente, die aufzeigen würden, dass die damalige Position unbegründet war, so Raphaël Mahaim. Das derzeitige System mit einem Zinssatz von 5 Prozent sei für Gläubiger zu vorteilhaft und entspreche nicht der wirtschaftlichen Realität. Der Nationalrat folgte der Kommissionsmehrheit und stimmte mit 126 zu 58 Stimmen (bei 1 Enthaltung) für Nichteintreten, womit das Geschäft erledigt war. Die Stimmen für den damit abgelehnten Minderheitsantrag auf Eintreten stammten aus der SP-Fraktion und aus der Fraktion der Grünen.

Verzugszinssatz des Bundes. Anpassung an Marktzinsen (Pa.Iv. 16.470)

In der Wintersession 2024 behandelte die Volkskammer als Zweitrat das Massnahmenpaket Sanktionenvollzug, welches sich aus zwei Entwürfen – einem zur Änderung des Strafgesetzbuches und einem zur Änderung des Jugendstrafrechts – zusammensetzt. Anders als noch die Schwesterkommission empfahl die RK-NR dem Nationalrat, auf beide Entwürfe einzutreten. Wie Beat Flach (glp, AG) für die Kommission erläuterte, seien die geplanten Anpassungen notwendig, um eine Lücke in der Gesetzgebung zu schliessen. So sorgten die Abschaffung des unbegleiteten Hafturlaubes von Personen im Straf- oder geschlossenen Vollzug und die Möglichkeit der Verwahrung von jugendlichen Straftäterinnen und -tätern, die im Alter zwischen 16 und 18 Jahren einen Mord begehen, für eine Verbesserung der gesellschaftlichen Sicherheit. Eine Minderheit Brenzikofer (gp, BL) wollte aus grundsätzlichen Überlegungen auf beide Vorlagen nicht eintreten: Das Schweizer Jugendstrafrecht sei ein Erfolgsmodell, es gebe daher keinen Handlungsbedarf und die angestrebten Änderungen seien ein drastischer Schritt hin zu einem Präventionsstrafrecht mit Fokus auf Bestrafung statt Resozialisierung. Bundesrat Beat Jans bat den Rat, auf die Vorlage einzutreten, welche fachlich und politisch ausgewogen sei, die Motion Caroni (fdp, AR; Mo. 16.3142) aufnehme sowie die Kritik aus der Vernehmlassung ernst genommen habe. So werde eine Rechtsgrundlage für sehr seltene, sehr schwere Fälle geschaffen, ohne das Jugendstrafrecht grundsätzlich zu verändern. Der Nationalrat folgte der Kommissionsmehrheit und trat mit 129 zu 61 Stimmen auf die Vorlage ein, wobei Links-grün geschlossen dagegen votierte.
In der Detailberatung stimmte der Nationalrat mit 93 zu 91 Stimmen bei 2 Enthaltungen einem Minderheitsantrag Bregy (mitte, VS) zu, wonach Wiederholungstäterinnen und -täter bei Mord, vorsätzlicher Tötung oder Vergewaltigung künftig automatisch verwahrt werden sollen. Die Ratsmehrheit aus SVP und Mitte zeigte sich überzeugt, dass bei Wiederholungstaten die Gefährlichkeit der straffälligen Person für die Gesellschaft eindeutig gegeben sei und der Automatismus für Rechtssicherheit sorge. Der Bundesrat hatte vergeblich argumentiert, dass man «Automatismen ohne Einzelfallprüfung generell vermeiden» sollte. Anders als der Ständerat hielt der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission mit 129 zu 59 Stimmen am bundesrätlichen Vorschlag fest, die Prüfung der Verwahrung nach drei ablehnenden Entscheiden nicht mehr jährlich, sondern nur noch alle drei Jahre von Amtes wegen durchzuführen. Eine geschlossen stimmende links-grüne Minderheit, unterstützt von einer Stimme aus der Mitte-Fraktion, hätte derweil bei jährlichen Überprüfungen bleiben wollen.
Im Entwurf zum Jugendstrafrecht wollte eine SVP-Minderheit um Barbara Steinemann (svp ZH) die Voraussetzungen für eine Verwahrung nebst Mord auf vorsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung oder Vergewaltigung ausweiten, fand jedoch ausserhalb der eigenen Fraktion keine Unterstützung und unterlag mit 125 zu 66 Stimmen. Ebenfalls scheiterte ein von Links-grün unterstützter Minderheitsantrag Walder (gp, GE) mit 130 zu 61 Stimmen, der beim geltenden Jugendstrafrecht bleiben und die Möglichkeit einer Verwahrung grundsätzlich verhindern wollte. Besonders die Debatte um die Möglichkeit der Verwahrung von minderjährigen Straftäterinnen und -tätern wurde medial kontrovers diskutiert, wovon Interviews mit verschiedensten Expertinnen und Experten in grossen Tageszeitungen zeugten.
Auf Antrag seiner Kommission beschloss der Nationalrat einige weitere Änderungen und schuf damit Differenzen zum Ständerat. So verlängerte er etwa den maximal möglichen Freiheitsentzug bei jugendlichen Mörderinnen und Mördern von vier auf sechs Jahre und erhöhte die Schwelle für die Aussprache einer Verwahrung von drei auf vier Jahre Freiheitsstrafe. Bundesrat Beat Jans hatte vergeblich eingewandt, dass diese gesenkten Voraussetzungen für eine Verwahrung dem Schutz- und Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts entgegenstünden.
In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Vorlage mit 130 zu 61 Stimmen gut, wobei erneut Links-grün unterlag. Das Geschäft ging an den Ständerat zurück.

Train de mesures. Exécution des sanctions (MCF 22.071)
Dossier: Train de mesures. Exécution des sanctions

Das Abkommen zwischen der Schweiz und Panama über Rechtshilfe in Strafsachen wurde in der Frühjahrssession 2024 vom Nationalrat behandelt. Wie die Kommissionssprecher Christian Dandrès (sp, GE) und Philipp Bregy (mitte, VS) ausführten, war die vorberatende RK-NR einstimmig auf das Geschäft eingetreten und hatte sich auch einstimmig für Zustimmung dazu ausgesprochen. Nachdem neben den beiden Kommissionssprecher auch Bundesrat Beat Jans die Vorzüge des Abkommens unterstrichen hatte, wurde Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen. Anschliessend sprach sich die grosse Kammer einstimmig für die Annahme des Entwurfs aus.

In den Schlussabstimmungen votierten die beiden Räte jeweils einstimmig für Annahme des Entwurfs.

Rechtshilfe in Strafsachen. Abkommen mit der Republik Panama (BRG 23.058)

Der Bundesrat beantragte im August 2023 im Rahmen der Botschaft zu Stand und Änderungen der Bahn-Ausbauschritte die Abschreibung eines Postulats von Matthias Bregy (mitte, VS). Der Bundesrat hatte den Vollausbau des Lötschberg-Basistunnels einer neuerlichen Prüfung unterzogen, womit das Anliegen des Postulats erfüllt sei.
Der Vollausbau wurde vom Bundesrat infolge der Prüfung auch tatsächlich beschlossen und in den Ausbauschritt 2035 aufgenommen, was auch eine Erhöhung des Verpflichtungskredits für den Ausbauschritt 2035 um CHF 640 Mio. nötig machte. Der Bundesrat begründete den Beschluss damit, dass der Voll- anstelle des Teilausbaus Vorteile für den Personen- sowie Güterverkehr habe und eine achtmonatige Totalsperrung des Tunnels verhindere, welche beim Teilausbau nötig gewesen wäre. Auch komme es nicht zu einer möglicherweise problematischen Überschneidung mit der Räumung des Munitionslagers Mitholz.
Der Nationalrat genehmigte die Abschreibung des Postulats in der Frühjahrssession 2024.

Lötschberg-Basistunnel. Neuerliche Prüfung eines Vollausbaus?
Dossier: Tunnel de base du Lötschberg

La Commission de l'économie et des redevances du Conseil des Etats (CER-CE) soutient l'initiative parlementaire Bregy (centre, VS) pour une simplification du système d'homologation des pesticides et des substances actives grâce à une reprise des décisions européennes. La Commission du Conseil national (CER-CN) est ainsi chargée d'élaborer un projet de loi. Elle s'est, par la même occasion, prononcée en faveur d'une motion similaire déposée par le même Philipp Matthias Bregy au Conseil national.

Pour une reprise des décisions européennes en matière d'homologation des produits phytosanitaires (Iv. pa. 22.441)

Nachdem die Behandlungsfrist für eine parlamentarische Initiative Bregy (mitte, VS) in der Wintersession 2022 verlängert worden war, hatte die UREK-NR im März 2023 einen Gesetzesentwurf zur Anpassung des NHG fertiggestellt und diesen in die Vernehmlassung geschickt.
Das BAFU veröffentlichte die Vernehmlassungs-Ergebnisse im Dezember 2023 in einem Bericht. Der Entwurf der UREK-NR sah eine Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts bei Wohnbauten mit einer Geschossfläche von unter 400 Quadratmetern vor, vorausgesetzt, das Bauvorhaben sei nicht in einem sensiblen Gebiet geplant. Ein Kommissionsminderheitsantrag Jauslin (fdp, AG) forderte, dass das Verbandsbeschwerderecht lediglich bei einer Geschossfläche von unter 250 Quadratmetern eingeschränkt werden solle. Ebenso solle das Beschwerderecht aufrechterhalten werden, falls die betroffene Bauzone auch für eine Auszonung geeignet wäre. Eine Kommissionsminderheit Munz (sp, SH) setzte sich für ein Fortbestehen des Verbandsbeschwerderechts bei Wohnbauten ein, die in einer Gemeinde mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent erbaut werden sollten.

Die Hälfte der 68 Stellungnehmenden in der Vernehmlassung unterstützte den Mehrheitsantrag der UREK-NR. 13 Kantone (AI, BE, GL, GR, JU, LU, NW, SO, SZ, TI, VD, VS, ZG) konnte die Vorlage überzeugen, während der Kanton Obwalden sich für die Minderheitsanträge Jauslin und Munz aussprach. Der Kanton Bern unterstützte zusätzlich den Minderheitsantrag Munz. Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone befürwortete den Mehrheitsantrag der UREK-NR – trotz der divergierenden Stellungnahme zweier Mitgliedskantone (OW, UR) – ohne Vorbehalte. Eine Mehrheit der stellungnehmenden Dachverbände (Baumeisterverband, economiesuisse, SAB, SBV, SGV), die bürgerlichen Parteien (SVP, FDP.Liberalen, Mitte) und weitere Verbände aus der Bau- und Immobilienbranche (bspw. HEV, metal.suisse) begrüssten die Vorlage. Mit deren Hilfe könnte ein Ungleichgewicht beim Verbandsbeschwerderecht zwischen dem NHG und dem USG behoben werden, da bei letzterem lediglich UVP-pflichtige Bauvorhaben vom Beschwerderecht betroffen seien, lautete die Argumentation der Unterstützerinnen und Unterstützer. Einige Stellungnehmenden wünschten sich eine Erhöhung der Schwelle der Geschossfläche auf 600 Quadratmeter (bspw. USPI, FRI, HEV), während die Handelskammer beider Basel gar eine Erhöhung des Grenzwerts auf 1'000 Quadratmeter forderte.

Gegen den Mehrheitsantrag äusserten sich zehn Kantone (AG, AR, BL, GE, FR, NE, SG, TG, UR, ZH), welche unter anderem keinen Handlungsbedarf sahen, da das Verbandsbeschwerderecht ohnehin nur selten genutzt werde. Auch die BPUK und der KSD sowie die Grünen und die SP lehnten die Vorlage ab, da sie den Umwelt- und Denkmalschutz schwäche. Auf Unverständnis stiess die Vorlage bei den stellungnehmenden Umwelt- und Denkmalschutzorganisationen (bspw. Pro Natura, Greenpeace, NIKE), welche sich allesamt gegen den Mehrheitsantrag positionierten. Als Begründung ihrer Haltung nannten die Organisationen unter anderem die «Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze», da Wohnbauprojekte mit einer geringeren Geschossfläche privilegiert behandelt werden würden. Die Denkmalschutzorganisationen (AKD, AS, SHS, NIKE) störten sich insbesondere daran, dass eine Mehrzahl der schützenswerten Ortsbilder nicht mehr dem Verbandsbeschwerderecht unterstellt wären. Falls die Gesetzesänderung jedoch angenommen werden würde, sicherten alle Umwelt- und Denkmalschutzorganisationen sowie die KSD, SP, SGB und der sia dem Minderheitsantrag Munz ihre bedingte Unterstützung zu. Dem Minderheitsantrag Jauslin würde wohl ebenfalls eine bedingte Zustimmung seitens der Gesamtheit der Umwelt- und Denkmalschutzorganisationen sowie der SP, KSD und SGB zuteilwerden, wobei drei Kantone (AG, SG, TG) ihre bedingte Unterstützung nur für die Senkung des Grenzwerts der Geschossfläche auf 250 Quadratmeter aussprachen.

Droit de recours des organisations. David contre Goliath (Iv.pa. 19.409)

Auf Antrag des Bundesrates oder eines Viertels der Mitglieder des Nationalrats – sowie seit 2000 auch auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Ständerats – werden beide eidgenössischen Räte zu einer ausserordentlichen Session einberufen. Seit 2000 verlangten die Mitglieder des Nationalrats insgesamt beinahe 40 Mal eine ausserordentliche Session, jedoch nur einmal ein Viertel der Ständeratsmitglieder und zwar im Frühling 2020 zur Bewältigung der Covid-19-Krise. Das Einberufungsrecht von fünf Kantonen war bis zu seiner Abschaffung im Jahr 1999 nie benutzt worden. Seit einer Revision des Parlamentsgesetzes (Pa.Iv. 10.440) können ausserordentliche Sessionen, sofern sie zu Vorstössen und nicht zu Erlassentwürfen, Wahlen oder Erklärungen des Bundesrates oder der Räte verlangt werden, nur beantragt werden, wenn in beiden Parlamentskammern gleichlautende Motionen hängig sind. Damit sollte gewährleistet werden, dass sich – wie es die Verfassung verlangt – beide Räte zur ausserordentlichen Session versammeln. In der Vergangenheit war es vereinzelt vorgekommen, dass der Ständerat zur ausserordentlichen Session zusammenfand, jedoch in diesem Rahmen gar keine Beschlüsse zu fassen hatte. Durch diese neue Regelung liegt die Traktandierung der ausserordentlichen Sessionen zumindest teilweise bei der Ratsminderheit, die diese beantragt: Neben den von den Antragsstellenden ausgewiesenen, in beiden Räten hängigen Beratungsgegenständen können die Büros der beiden Räte die ausserordentliche Session um weitere Beratungsgegenstände erweitern.

Im Jahr 2023 fanden in den eidgenössischen Räten insgesamt sechs ausserordentliche Sessionen statt. Damit schliesst das Jahr 2023 zu den Spitzenreitern auf; im Wahljahr 2011 sowie im Vorjahr 2022 gab es ebenso viele ausserordentliche Sessionen. Neben der dreitägigen ausserordentlichen Session zur CS im April 2023 wurden fünf weitere ausserordentliche Sessionen einberufen, die jedoch – was dem Regelfall entspricht – an eine ordentliche Session angehängt werden konnten. Neben einer ausserordentlichen Session zur Gleichstellung am Tag des feministischen Streiks vom 14. Juni sowie einer ausserordentlichen Session zum Thema «Wohnen und Mieten» angehängt an die Herbstsession 2023 führten National- und Ständerat auf Verlangen der SVP im Jahr 2023 drei ausserordentliche Sessionen zum Thema Asyl durch. Dies stellt einen alleinigen Rekord dar; bisher war es erst im Jahr 2015 beim Höchstwert an Asylgesuchen seit 1999 zu mehr als einer ausserordentlichen Session zu diesem Thema im gleichen Jahr gekommen.

Die während den drei ausserordentlichen Sessionen zum Thema Asyl behandelten Vorstösse aus der Feder der SVP waren kaum von Erfolg gekrönt. In der ausserordentlichen Session «Migration» im Anschluss an die Sommersession 2023 waren insgesamt fünf gleichlautende Motionen der SVP-Fraktion oder von deren Mitgliedern in beiden Räten traktandiert. Von diesen fünf Vorstössen wurden drei von beiden Räten abgelehnt (Mo. 22.4397 und Mo. 23.3086; Mo. 23.3074 und Mo. 23.3085; Mo. 23.3200 und Mo. 23.3211). Zwar vermochten die zwei verbleibenden Forderungen der SVP zur Aussetzung des Resettlement-Programms 2024/25 (Mo. 23.3096) und zur Erhöhung der Rückführungen und Ausweisungen (Mo. 23.3082) jeweils eine bürgerliche Mehrheit im Ständerat zu überzeugen, nicht so jedoch im Nationalrat, der die Forderungen ablehnte (Mo. 23.3072; Mo. 23.3073). Darüber hinaus behandelte der Nationalrat im Rahmen dieser ausserordentlichen Session drei weitere Vorstösse von Mitgliedern anderer Parteien, die allesamt angenommen wurden, darunter eine Motion Romano (mitte, TI; Mo. 22.4186) für ein Rückübernahmeabkommen mit Österreich, ein Postulat Marti (sp, BL; Po. 23.3203) zur Evaluation der privaten Unterbringung von Flüchtlingen oder vorläufig Aufgenommenen sowie ein Postulat Bellaiche (glp, ZH; Po. 23.3042) zum Aufzeigen von Chancen und Herausforderungen einer 10-Millionen-Schweiz.

In der im Anschluss an die Herbstsession 2023 stattfindenden ausserordentlichen Session «Zuwanderung und Asyl» lagen dem Ständerat zwei Motionen von Marco Chiesa (svp, TI) vor, während im Nationalrat zwei gleichlautende Vorstösse der SVP-Fraktion respektive von Gregor Rutz (svp, ZH) traktandiert waren. Weder die Forderung mit dem Titel «Keine 10-Millionen-Schweiz!» (Mo. 23.3777 und Mo. 23.3832) – ebenso lautet der Titel einer von der SVP aktuell lancierten Volksinitiative – noch die Forderung nach der Durchführung von Asylverfahren ausserhalb der Schweiz (Mo. 23.3851 und Mo. 23.3950) fanden in den Räten breitere Zustimmung über die Fraktionsgrenzen hinaus. Erfolgreich waren im September 2023 die beiden anderen, in der ausserordentlichen Session des Nationalrats traktandierten Geschäfte: eine Motion der FDP-Fraktion zur Verringerung der irregulären Sekundärmigration (Mo. 23.3533) sowie ein Postulat Pfister (mitte, ZG; Po. 23.3859) zur Auslotung der Chancen, die eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems für die Schweiz brächte. Vier weitere Vorstösse von Mitte-Links, insbesondere zur Erhöhung der humanitären Hilfe an die Ukraine – drei davon gleichlautend – waren vom Büro-NR ursprünglich ebenfalls für die ausserordentliche Session im Nationalrat traktandiert gewesen, wurden aufgrund eines erfolgreichen Ordnungsantrags Bregy (mitte, VS) jedoch zunächst an die zuständige Kommission zur Vorberatung zugewiesen (Mo. 23.3422; Mo. 23.3423; Mo. 23.3425; Mo. 23.3255).

Die in der Wintersession 2023 von Mitgliedern der SVP-Fraktion einberufene ausserordentliche Session war gegen eine im Sommer vom SEM beschlossene Praxisänderung gerichtet, gemäss welcher weiblichen afghanischen Asylsuchenden grundsätzlich die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen ist. Im Rahmen dieser ausserordentlichen Session behandelten beide Räte insgesamt je eine Motion, die diese Praxis rückgängig machen wollte: der Nationalrat die Motion Rutz (svp, ZH; Mo. 23.4241) und der Ständerat die gleichlautende Motion Bauer (fdp, NE; Mo. 23.4247), die nach den eidgenössischen Wahlen von Damian Müller (fdp, LU) übernommen worden war. Einen Beschluss fassten die Räte im Rahmen der ausserordentlichen Session indes nicht; zwecks vertiefter Abklärungen und der Erstellung einer grundlegenden Auslegeordnung stimmten die Räte aber je einem Ordnungsantrag auf Zuweisung an die Kommission zu.

Der nach den eidgenössischen Wahlen im Oktober 2023 neu zusammengesetzte Nationalrat beugte sich in der Wintersession über die beiden Motionen von SVP-Mitgliedern, die der Ständerat im Rahmen der ausserordentlichen Session im Juni befürwortet hatte. Während er die Motion zur Aussetzung des Resettlement-Programms 2024/2025 ablehnte, befürwortete er eine abgeänderte Version der Motion Salzmann (svp, BE) mit der Forderung nach einer Rückführungsoffensive (Mo. 23.3082), die nun zurück an den Ständerat geht. Der Nationalrat fasste diesen Beschluss auf Anraten einer breiten Kommissionsmehrheit, nachdem diese unter anderem die Kantone angehört hatte. Bereits definitiv überwiesen werden konnte die Motion Romano (Mo. 22.4186), die ein Rückübernahmeabkommen mit Österreich anstrebt: In der ersten Session der 52. Legislatur bekräftigte der Ständerat die im Rahmen der ausserordentlichen Session im Juni durch den Nationalrat ausgedrückte positive Haltung zum Anliegen. Damit gehört letzterer Vorstoss zu einer der wenigen der äusserst zahlreichen Motionen im Bereich Asyl, die 2023 Zustimmung in beiden Räten fanden – die meisten dieser Motionen scheiterten bereits im Erstrat.

Die SVP verlangt 2023 drei ausserordentliche Sessionen zu Asyl

Die RK-NR beantragte ihrem Rat im Dezember 2023 eine erneute Fristverlängerung für die von Philipp Matthias Bregy (mitte, VS) übernommene parlamentarische Initiative Amherd (damals cvp, VS) mit der Forderung, Cybergrooming mit Minderjährigen unter Strafe zu stellen. Ihren Antrag begründete die Kommission damit, dass das Anliegen keinen Eingang in die Revision des Sexualstrafrechts gefunden habe, welche am 1. Juli 2023 in Kraft trat. Ein entsprechender Straftatbestand sei jedoch aufzunehmen und somit die Behandlungsfrist erneut zu verlängern. Der Nationalrat stimmte der Fristverlängerung um zwei weitere Jahre in der Wintersession 2023 stillschweigend zu.

Cybergrooming mit Minderjährigen endlich unter Strafe stellen (Pa.Iv. 18.434)

In der Wintersession 2023 beriet die grosse Kammer als Erstrat die Botschaft für eine Zusatzfinanzierung der strassenseitigen Autoverlade-Infrastruktur inklusive einer Anpassung im Finanzierungsmodell des Autoverlads. Für die KVF-NR erläuterte Michael Töngi (gp, LU), dass sich die Kommissionsmehrheit vorbehaltlos hinter den bundesrätlichen Entwurf gestellt habe. Drei Aspekte hatten laut Töngi aber Anlass zur Debatte gegeben: der Systemwechsel in der Finanzierung des Rollmaterials, die Frage nach der Beteiligung des Bundes an der Finanzierung des Autoverlads am Simplon und diejenige der Höhe des Zusatzkredits.

Nachdem Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen worden war, lagen dem Nationalrat zur Frage der Finanzierung des Autoverlads sowie, damit verbunden, zur Frage der Höhe des Zusatzkredites zwei Minderheitsanträge vor. Die Minderheit I Bregy (mitte, VS) forderte, dass der Autoverlad am Simplon ebenfalls in die Botschaft aufgenommen und der Zusatzkredit entsprechend um CHF 6 Mio. erhöht wird. Die Kommissionsmehrheit hatte sich mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen diesen Antrag ausgesprochen, da der Simplonpass ganzjährig befahrbar sei und die Alternativroute via Autoverlad somit keine klare Erschliessungsfunktion von nationaler Bedeutung habe. Die Minderheit II Candinas (mitte, GR) forderte, dass der Zusatzkredit einerseits um den Autoverlad am Simplon und andererseits um CHF 12 Mio. für die bereits einbezogenen Verlade erhöht wird. Im Rahmen der Kommissionsanhörung seien von den beiden Autoverladen Lötschberg und Furka zusätzliche Kosten in der Höhe von CHF 4 bzw. 8 Mio. geltend gemacht worden. Diesem Mehraufwand wollte der Minderheitsantrag Candinas Rechnung tragen. Diverse Stimmen meldeten im Parlament ihr Erstaunen über den erst nachträglich angemeldeten Mehrbedarf sowie die unpräzise Einschätzung der notwendigen Mittel durch die Verwaltung an. Auch Bundesrat Albert Rösti lehnte den Minderheitsantrag Candinas ab, da das BAV zum aktuellen Zeitpunkt keine Plausibilisierung des Mehraufwands vornehmen könne, die Bundesfinanzen knapp seien und der Zusatzkredit auch zu einem späteren Zeitpunkt noch erweitert werden könne. In der ersten Abstimmung standen sich die Kommissionsmehrheit und die Minderheit Bregy gegenüber, wobei sich der Nationalrat mit 101 zu 87 Stimmen bei 3 Enthaltungen hinter den Minderheitsantrag stellte. Gegen die Minderheit Bregy stellten sich die Fraktionen der FDP, GLP und SVP jeweils grossmehrheitlich. Das Anliegen der weiter gehenden Minderheit Candinas unterlag in der Folge mit 123 zu 65 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen die Minderheit Bregy, wobei die Minderheit Candinas fast ausschliesslich bei den geschlossen auftretenden Fraktionen der SP und der Mitte Unterstützung fand.

In allen anderen Punkten folgte der Nationalrat den Anträgen der KVF-NR bzw. dem bundesrätlichen Vorschlag. Um den Anliegen der Unternehmen Rechnung zu tragen, deren Rollmaterial fortan nicht mehr durch den Bund finanziert werden soll – ein Umstand, der in der Kommission ebenfalls zu Diskussionen geführt hatte – hatte die KVF-NR im Vorfeld eine Kommissionsinitiative eingereicht. Die Kommissionsinitiative fordert die Einführung einer Solidarbürgschaft des Bundes zugunsten des Autoverlads analog zu jener im regionalen Personenverkehr.

Nach Annahme der Ausgabenbremse (mit 114 zu 75 Stimmen bei 2 Enthaltungen) sprach sich der Nationalratin in der Gesamtabstimmung mit 189 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung für die Annahme des Entwurfes aus. Somit ging das Geschäft mit einer Anpassung – der Aufnahme des Autoverlads am Simplon – an den Ständerat.

Erneuerung der strassenseitigen Autoverlade-Infrastruktur. Zusatzkredit (BRG 23.054)

Zwei Tage nach dem Ständerat machte sich auch der Nationalrat an die Beratung des Voranschlags der Eidgenossenschaft 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025–2027. Jacques Nicolet (svp, VD) und Anna Giacometti (fdp, GR) stellten das Budget im Namen der Mehrheit der FK-NR vor. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Budget wies einen strukturellen Überschuss und somit einen Handlungsspielraum von CHF 18.3 Mio. auf und war damit schuldenbremsenkonform. Von den über 70 Änderungsanträgen, die in der Kommission diskutiert worden waren, hatten nur wenige eine Mehrheit in der Kommission gefunden. Mit diesen Mehrheitsanträgen würde das Budget noch einen strukturellen Überschuss von CHF 12.4 Mio. aufweisen. Der Nationalrat nahm in der Folge verschiedene Änderungen vor, wobei er am Schluss nur durch einen Kniff ein schuldenbremsekonformes Budget vorlegen konnte.

In der Eintretensdebatte wurde das Budget aus verschiedenen politischen Blickwinkeln beleuchtet. Lars Guggisberg (svp, BE) warnte vor einer düsteren finanziellen Lage und kritisierte die «verantwortungslose Ausgabenpolitik», die zur aktuellen Situation geführt habe. Markus Ritter (mitte, SG) betonte die Notwendigkeit, die Ausgabendisziplin zu wahren und den Bundeshaushalt wieder in Richtung struktureller Überschüsse zu bringen. Alex Farinelli (fdp, TI) hob die Unverzichtbarkeit der Schuldenbremse hervor und forderte, dass zukünftig jede neue Ausgabe kompensiert werden müsse. Martin Bäumle (glp, ZH) hob hervor, dass die Schuldenbremse zentral für eine solide Finanzpolitik sei, und erklärte, dass seine Fraktion nur einem Budget zustimmen werde, das den Ausgabenplafond einhalte und ihre Prioritäten ausreichend berücksichtige. Auf der anderen Seite kritisierte Felix Wettstein (gp, SO) die Kürzungen bei der Sozialhilfe für geflüchtete Personen und betonte die Notwendigkeit einer verantwortungsvollen Finanzpolitik, die auch auf soziale Bedürfnisse eingehe. Laurence Fehlmann Rielle (sp, GE) bedauerte die Kürzungen in Bereichen wie Entwicklungshilfe und Bildung, während gleichzeitig die Armeeaufwendungen erhöht würden. Aufgrund des engen Handlungsspielraums bat Finanzministerin Karin Keller-Sutter den Rat schliesslich, bei Mehrausgaben jeweils für eine Gegenfinanzierung zu sorgen, da ansonsten die Schuldenbremse nicht eingehalten werden könne.

In der Detailberatung zum ersten Block der Ausgaben im Eigenbereich des Bundes diskutierte der Nationalrat insbesondere mehrere Minderheitsanträge auf Kürzungen. So forderte eine Minderheit Strupler (svp, TG) eine Reduktion um CHF 2.2 Mio. bei den laufenden Ausgaben der Bundesversammlung und damit eine Zustimmung zum Entwurf des Ständerates. Strupler argumentierte, dass diese Kürzung ein Zeichen für Haushaltsdisziplin setzen würde, während die Kommissionsmehrheit betonte, dass die Ratsmitglieder bereits auf einen Teuerungsausgleich verzichtet hätten und damit ihren Beitrag zum Sparen bereits leisteten. In der Abstimmung folgte der Rat mit 93 zu 93 Stimmen (1 Enthaltung) und Stichentscheid durch Ratspräsident Eric Nussbaumer (sp, BL) knapp seiner Kommissionsmehrheit und damit dem Entwurf des Bundesrates, womit er eine erste Differenz zum Erstrat schuf. Unterstützung für den Minderheitsantrag kam dabei von Mitgliedern der SVP- und FDP-Fraktionen. Eine weitere Differenz schuf der Nationalrat, indem er fast einstimmig mit 185 zu 2 Stimmen der Mehrheit der FK-NR folgte und das Globalbudget der Parlamentsdienste um CHF 1 Mio. kürzte, indem er die geplante Ausweitung der Bundeshausbewachung strich. Eine weitere Differenz zum Ständerat schuf der Nationalrat schliesslich, indem er mit 115 zu 73 Stimmen (3 Enthaltungen) einen Minderheitsantrag Schilliger (fdp, LU) annahm, der einen Verzicht auf zusätzliche Stellen beim Bundesamt für Umwelt und somit eine Einsparung von CHF 1.8 Mio. forderte. Erfolglos hatte Anna Giacometti für die Kommissionsmehrheit argumentiert, dass ohne diese zusätzlichen Stellen wichtige Parlamentsaufträge, wie etwa ein Frühwarnsystem für Trockenheit und die Modernisierung der Abwasserreinigungsanlagen, nicht umgesetzt werden könnten. Zur Annahme des Kürzungsantrages der Minderheit hatte die Unterstützung durch Mitglieder der FDP-, SVP- und Mitte-Fraktionen geführt.
Erfolglos blieben in diesem Block hingegen unter anderem Anträge für eine Kürzung um CHF 320'000 bei den Entschädigungen für Parlamentssessionen, Kommissionen und Delegationen und um CHF 32'000 bei den Bundesratsgehältern (Minderheiten Strupler) sowie für einen Verzicht auf die Querschnittskürzungen um 1,5 Prozent bei Bundesgericht und Bundesverwaltungsgericht (Minderheiten Gysi; sp, SG).

Im zweiten Block «Landwirtschaft, Standortförderung und Steuern» wurden insbesondere die Ausgaben für die Landwirtschaft und die Regionalpolitik intensiv diskutiert. Der vom Bundesrat vorgesehene Betrag zur Unterstützung des Zuckerrübenanbaus reiche nicht aus, um die gesetzlich vorgesehenen Einzelkulturbeiträge vollständig auszuzahlen, sodass später ein Nachtragskredit erforderlich wäre, zeigte sich eine Minderheit Ritter überzeugt. Deshalb beantragte sie eine Erhöhung um CHF 4 Mio., was gegenüber dem Entwurf des Ständerats einer zusätzlichen Erhöhung um CHF 2 Mio. entsprach. Der Nationalrat folgte diesem Antrag mit 97 zu 91 Stimmen (3 Enthaltungen); die ablehnenden Stimmen stammten aus allen Fraktionen mit Ausnahme der SVP. Hingegen folgte der Nationalrat dem Ständerat jeweils auf Antrag der Kommissionsmehrheit bei der Erhöhung der Zulagen zur Förderung von Schweizer Weinen, bei den Herdenschutzmassnahmen sowie beim Verzicht auf die Kürzungen bei den Direktzahlungen an die Landwirtschaft. Minderheitsanträge, die weitere Kürzungen oder Aufstockungen der Direktzahlungen vorsahen, fanden jedoch keine Mehrheit.
Eine weitere Differenz zum Erstrat entstand beim Fonds für Regionalentwicklung, wo der Nationalrat der Mehrheit der FK-NR folgte und eine Kürzung um CHF 25 Mio. beschloss. Laut Kommissionssprecher Jacques Nicolet habe die Finanzverwaltung bestätigt, dass die Einsparung die Liquidität des Fonds nicht beeinträchtige und die geplanten Projekte dennoch finanziert werden könnten. Weiter sei der Budgetrahmen für den Schweizer Tourismus bereits in der Sommersession erhöht worden, weshalb dieser im Budget reduziert werden solle, um eine doppelte Erhöhung zu vermeiden. Der Nationalrat stimmte diesem Antrag der Finanzkommission stillschweigend zu. Zudem schuf der Nationalrat eine Differenz bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung: Die Kommissionsmehrheit beantragte, die Ausgaben um CHF 2.1 Mio. zu erhöhen, um neue Stellen im Bereich der Mehrwertsteuererhebung zu schaffen. Aufgrund des Personalmangels hätten viele Kontrollen nicht durchgeführt werden können. Von mehr Kontrollen erhoffte sich die Kommissionsmehrheit zusätzliche Steuereinnahmen. Einstimmig unterstützte der Nationalrat diesen Vorschlag der Kommission.

Im dritten Block zu den Themen «Sicherheit und Verkehr» schuf der Nationalrat keine Differenzen zum Erstrat. Er folgte dem Ständerat betreffend Aufstockung beim Bundesamt für Polizei zum Schutz der Jüdinnen und Juden in der Schweiz (+CHF 2.5 Mio.). Dieser Minderheitsantrag wurde deutlich mit 132 zu 60 Stimmen (1 Enthaltung) angenommen; einzig die SVP-Fraktion sprach sich dagegen aus. Mit 98 zu 95 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) folgte die grosse Kammer einer Minderheit Wyss (sp, BS) und somit dem Ständerat bei der Erhöhung des Budgets des regionalen Personenverkehrs (+CHF 55 Mio.). Die Kommissionsmehrheit und mit ihr die SVP-, die Mehrheit der FDP- sowie Teile der Mitte-Fraktion wollten dem Bundesrat zustimmen, der aufgrund mehrmaliger Erhöhungen in der Vergangenheit keine weitere Erhöhung im regionalen Personenverkehr vorgesehen hatte. Abgelehnt wurden ferner Kürzungsanträge bei der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds, beim Kapitalzuschuss an die SBB (Minderheiten Nicolet und Strupler) und im Armeebereich (Minderheiten Andrey (gp, FR), Wyss und Trede (gp, BE)) sowie ein Antrag auf Erhöhung des Armeebudgets im Finanzplan (Minderheit Tuena (svp, ZH)).

Eine Differenz zum Erstrat entstand im vierten Block zu den Beziehungen zum Ausland und zur Migration. So setzte sich ein Einzelantrag Zuberbühler (svp, AR), der eine Streichung des Unterstützungsbeitrages an das Hilfswerk UNRWA in der Höhe von CHF 20 Mio. forderte, mit 116 zu 78 Stimmen durch. Für den Antrag stimmten die SVP- sowie Mehrheiten der FDP- und der Mitte-Fraktion. Ferner verhinderte der Nationalrat eine potenzielle weitere Differenz zum Erstrat, indem er einem Minderheitsantrag Ritter folgte, der den Kredit für die Darlehen und Beteiligungen für Entwicklungsländer im Vergleich zum Bundesrat um CHF 10 Mio. kürzen wollte, was zuvor bereits der Ständerat getan hatte. Ansonsten lagen in diesem Block verschiedene Minderheitenanträge von linker und rechter Ratsseite für Budgetaufstockungen beziehungsweise -kürzungen vor, die jedoch allesamt erfolglos blieben – darunter etwa eine Aufstockung des Budgets des EDA für humanitäre Aktionen zugunsten des Engagements in Subsahara-Afrika und der Mena-Region (Minderheit Friedl; sp, SG) und eine Aufstockung der Entwicklungszusammenarbeit zugunsten der Ukraine (Minderheit Wettstein) sowie auf der anderen Seite eine Reduktion der Beiträge an multilaterale Organisationen, an die Entwicklungszusammenarbeit der Länder des Ostens und des Schweizer Beitrags an EU-Mitgliedstaaten (Minderheiten Guggisberg).

Im fünften Block zu Bildung, Forschung, Kultur, Familie und Gleichstellung folgte der Nationalrat seiner Kommissionsmehrheit und somit dem Ständerat, indem er auf die Streichung der Finanzierung der Präventionskampagne gegen Gewalt im Umfang von CHF 1.5 Mio. verzichtete. Diese Kampagne wird vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann durchgeführt, wie von mehreren überwiesenen Motionen von Parlamentarierinnen unterschiedlicher Fraktionen gefordert worden war. Mit 100 zu 88 Stimmen (4 Enthaltungen) setzte sich die Kommissionsmehrheit gegen einen Minderheitsantrag Götte (svp, SG) durch, der eine Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates und somit die Streichung der CHF 1.5 Mio. forderte. Die ablehnenden Stimmen kamen vorwiegend aus den Reihen der SVP- und der FDP-Fraktion. Auch in den Bereichen des Bundesamts für Kultur und des WBF schuf der Nationalrat keine Differenzen zum Ständerat: Er lehnte sämtliche Minderheitsanträge, die den Verzicht auf vorgesehene Kürzungen respektive den Ausbau der Mittel forderten, ab – darunter einen Antrag der Minderheit Schneider Schüttel (sp, FR) zur Rücknahme der Kürzung von 2 Prozent bei der Leseförderung, einen Minderheitsantrag Fehlmann Rielle zum Verzicht auf die Kürzungen bei den ETH-Beiträgen sowie einen Einzelantrag Aebischer (sp, BE) zur Erhöhung des Beitrags für die Literaturförderung. Beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) folgte der Nationalrat ebenfalls dem Erstrat und wies drei Minderheitsanträge Guggisberg ab, die eine Halbierung der Stipendien für ausländische Studierende, eine Umverteilung der Beiträge von den Sozial- und Geisteswissenschaften hin zur Berufsbildung sowie eine Stabilisierung der Beiträge zur «Internationalen Mobilität Bildung» zum Ziel hatten.

Mit den mahnenden Worten der Kommissionssprechenden, dass nach den Beratungen zu den Blöcken eins bis und mit fünf nun ein strukturelles Defizit von CHF 17.5 Mio. bestünde, machte sich der Nationalrat an die Beratung des sechsten Blocks zu Umwelt und Energie. Hier schuf er nur eine Differenz zum Erstrat: Beim Bundesamt für Umwelt nahm er den Minderheitsantrag Wettstein mit 102 zu 92 Stimmen an, der eine Erhöhung des Betrags zugunsten der Naturpärke der Schweiz um CHF 540'000 gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf und dem Ständerat forderte. Dies sei erforderlich, damit die Naturpärke sowie die beiden Biosphärenregionen in der Schweiz Planungssicherheit hätten. Abgelehnt wurde der Antrag von der FDP- und der SVP-Fraktion. Erfolglos blieben hingegen Anträge für einen Verzicht auf die Erhöhung bei der Pflanzen- und Tierzucht (Minderheit Schillinger), für eine Erhöhung des Budgets der Prüfstelle für Pflanzenschutzmittel (Minderheiten Wettstein) sowie für eine Plafonierung der Beiträge an Energie Schweiz (Minderheit Nicolet).

Nach der Beratung der sechs Blöcke lag ein strukturelles Defizit von CHF 18 Mio. vor, weshalb ein Ordnungsantrag Bregy (mitte, VS) forderte, auf den Budgetposten zum regionalen Personenverkehr zurückzukommen, da dieser Posten von beiden Räten im Vergleich zum bundesrätlichen Entwurf stark erhöht worden war (+CHF 55 Mio.). Nach Annahme des Ordnungsantrages beantragte Philipp Matthias Bregy, CHF 18 Mio. weniger in den Bahninfrastrukturfonds einzuspeisen, womit die Schuldenbremse eingehalten werden könnte. Dies sei zwar keine schöne, jedoch die einzige Lösung, da zu diesem Zeitpunkt der Beratungen die Möglichkeit einer Kreditsperre, wie sie der Ständerat eingesetzt hatte, nicht möglich sei, so Bregy. Zudem sei eine solche Kürzung in Anbetracht des Gesamtvolumens des Fonds von CHF 5.9 Mrd. vertretbar. Trotz kritischer Voten insbesondere von linker Seite, wonach die Behebung des Defizits in der Kommission und nicht hier angegangen werden sollte, stimmte der Nationalrat der beantragten Kürzung der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds mit 129 zu 62 (1 Enthaltung) zu. Mit 79 zu 75 Stimmen (bei 40 Enthaltungen) nahm der Nationalrat den Voranschlag 2024 in der Folge knapp an. Abgelehnt wurde er von der geschlossen stimmenden SP-Fraktion, von der beinahe geschlossen stimmenden Grünen-Fraktion sowie von der Hälfte der SVP-Fraktion; die Enthaltungen stammten von einem Mitglied der Grünen und mehrheitlich von Mitgliedern der SVP. Den Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2024, den Bundesbeschluss III über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2024 und den Bundesbeschluss IV über die Entnahmen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2024 hiess der Nationalrat jeweils deutlich gut.

Budget de la Confédération 2024 assorti du plan intégré des tâches et des finances 2025–2027 (MCF 23.041)
Dossier: Aperçu des finances fédérales 2024: Budget et comptes d'Etat

Avec 213 candidatures (129 hommes et 84 femmes), on se bousculait au portillon sur les 36 listes déposées en vue des élections au Conseil national de 2023 en Valais. Pourtant, derrière ce chiffre brut se cachait une froide réalité: comme les huit sortants briguaient tous un nouveau mandat, le suspens était tout au plus limité. Philipp Matthias Bregy, Sidney Kamerzin, Benjamin Roduit (centre), Jean-Luc Addor, Michael Graber (udc), Emmanuel Amoos (ps), Philippe Nantermod (plr) et Christophe Clivaz (vert.e.s) possédaient une bonne longueur d'avance sur la concurrence. Selon le Temps, le seul et unique enjeu de l'élection était le duel entre Emmanuel Amoos et Sarah Constantin pour le siège socialiste. La cheffe de groupe au Grand Conseil paraissait ainsi être la seule femme en mesure de briser l'hégémonie masculine, puisque le Valais comptait une délégation composée uniquement d'hommes lors de la législature 2019-2023.
Le huitième siège accordé au Valais en 2015 en raison de l'évolution démographique avait permis une répartition équilibrée des sièges entre la gauche et la droite lors des élections de 2019, mais aussi entre les représentants du Haut-Valais et du Valais romand. Aucun parti ne semblait donc en capacité d'augmenter sa représentation en 2023. A gauche, le PS convoitait certes un deuxième siège, mais le cas échéant, cela risquait de se faire au détriment des Vert.e.s. Une ambition compliquée donc, d'autant plus que pour la première fois depuis belle lurette, les socialistes n'avait plus de tête de gondole leur permettant de récolter des voix au-delà de leur base, à l'image de Peter Bodenmann, Stéphane Rossini puis Mathias Reynard ces dernières années. Après l'élection de ce dernier au Conseil d'Etat en 2021, Emmanuel Amoos avait récupéré le siège socialiste à Berne. Considéré comme quelqu'un de «posé, calme et qui ne fait pas de grands discours, il fait moins vibrer les cœurs et les âmes militantes que d'autres», a confié un ancien député cantonal au journal le Nouvelliste. Bien qu'ils se soient efforcés de paraître unis durant la campagne, la candidature de Sarah Constantin risquait de lui faire de l'ombre. Originaire du Val d'Anniviers mais établie à Nendaz, l'enseignante pouvait ainsi compter sur le soutien de deux districts, mais aussi et surtout sur un éventuel «vote femme», alors que dans les autres partis, aucune candidature féminine présentant de réelles chance d'élection n'a émergé. Face au défi de conserver leur siège acquis en 2019, les Vert.e.s misaient de leur côté sur Christophe Clivaz, soutenu par une liste complète derrière lui.
De l'autre côté de l'échiquier politique, l'UDC du Valais romand comptait sur Jean-Luc Addor, élu depuis 2015. Ce dernier partageait l'affiche avec plusieurs jeunes politiciens aux dents longues, à commencer par Mathias Delaloye, président du Grand Conseil. Contrairement aux dernières fédérales, il n'y a pas eu de sous-apparentements avec la liste de l'UDC du Haut-Valais. Même si les deux partis ont mené la campagne côte à côte, le Nouvelliste a relevé qu'ils adoptaient des positions différentes sur certaines thématiques, notamment le développement des parcs solaires alpins ou l'augmentation des allocations familiales. Toujours à droite, le PLR lorgnait sur un siège du côté germanophone de la Raspille, avec Nicole Luggen et Niklaus Heinzmann comme candidat.e.s: une entreprise compliquée, ces derniers ayant été qualifiés de «plans C et D» par le Nouvelliste. Le PLR avait en effet essuyé les refus de Pierre-Alain Grichting et Mathias Bellwald, maire de Brigue, pour figurer sur la liste. Au Centre, les trois conseillers nationaux sortants ne risquaient a priori pas grand chose pour leur siège. Pour la «famille C», comme on l'appelle en Valais, il s'agissait surtout de la première élection sous la bannière du Centre. Parmi les autres partis, le POP, reformé en 2019 après vingt ans d'absence du paysage politique valaisan, présentait une liste complète et espérait apporter du soutien au reste de la gauche, à laquelle il s'est apparenté. Enfin, le parti vert'libéral, apparenté au PLR en 2019, partait pour la première fois seul dans la bataille.
A l'approche de l'élection, le Nouvelliste a établi un bilan de la législature des élus sortants, en s'entretenant avec d'autres élu.e.s sous la coupole et des journalistes de différents médias nationaux. Parmi les meilleurs élèves, Philipp Matthias Bregy, chef de groupe du Centre, a gagné rapidement en influence depuis son accession au national en mars 2019 (suite à l'élection de Viola Amherd au Conseil fédéral). Il a apposé sa marque conservatrice au sein de la fraction, selon l'élue verte vaudoise Léonore Porchet. Le président du Centre Gerhard Pfister a fait remarquer la personnalité joviale du haut-valaisan, capable de construire des ponts et de créer des alliances. Au national depuis 2015, Philippe Nantermod a certes été décrit comme parfois agaçant, mais ses collègues de la chambre basse parlent de quelqu'un de crédible et respecté au Parlement, qui tient ses positions. L'élu PLR a été particulièrement actif dans le domaine de la santé depuis la pandémie. Derrière le duo Brégy-Nantermod, Benjamin Roduit a été cité comme une figure importante de la délégation, lui aussi profilé dans le domaine de la santé, en siégeant au sein de la commission correspondante.
Autre membre du groupe du Centre, Sidney Kamerzin, élu en 2019, ne serait pas encore assez profilé sur un thème précis afin d'exercer une influence, bien que son parti aurait souhaité qu'il prenne plus de place sur les enjeux énergétiques. Quant à Christophe Clivaz, il a souffert de la difficulté des écologistes à faire passer leurs propositions minoritaires, mais s'est petit à petit fait sa place dans son parti avec son profil de scientifique, préférant la rigueur aux grandes allocutions. Jean-Luc Addor, certes clivant par sa ligne de droite dure, a été qualifié de référence pour l'UDC en Suisse romande, où les profils comme le sien sont rares. A Berne, il occupe le terrain (166 interventions durant la législature) sans pour autant chercher et trouver des majorités. Enfin, Emmanuel Amoos et Michael Graber, arrivés en 2021, n'auraient pas encore réussi à imposer leur patte. Pour Amoos, le Nouvelliste a relevé que les figures socialistes romandes se sont déjà appropriés de nombreuses thématiques («Samuel Bendahan (VD) sur l'économie, Pierre-Yves Maillard (VD) sur le travail, Roger Nordmann (VD) sur l'énergie ou Baptiste Hurni (NE) sur la santé»). Quant à Michael Graber, propulsé rapidement à la tête du comité référendaire contre la loi climat, il s'est surtout illustré par ses excès verbaux au Parlement, a constaté le Nouvelliste.
D'après le Nouvelliste, la question de la représentation féminine n'a pas figuré en haut de l'affiche durant la campagne. Pourtant, avec la sénatrice Marianne Maret comme seule femme dans la délégation valaisanne entre 2019 et 2023, et de surcroît un Conseil d'Etat exclusivement masculin depuis 2021, «quatorze des quinze postes les plus en vue de la politique nationale et cantonale sont occupés par des hommes». En Valais plus que dans d'autres cantons, «les femmes peinent à faire leur place en politique» a écrit le Temps. Selon la verte Céline Dessimoz, candidate aux Etats, le Valais est un canton où le patriarcat est plus installé qu'ailleurs, et les choses y bougent, mais lentement.
Sans surprise, l'élection n'a pas débouché sur des changements. Les huits sortants ont été réélus, et la députation valaisanne est donc toujours composée de trois centristes, deux UDC, un PLR, un socialiste et un vert. Au PS, le «vote femme» n'a pas suffi pour Sarah Constantin (11'804 voix), qui a échoué à bonne distance d'Emmanuel Amoos (15'400 voix). Ce dernier a renvoyé la responsabilité à d'autres partis: «je ne peux pas me réjouir qu’aucune femme ne soit représentée dans la délégation, mais ce n’est pas toujours au PS de remplir ce rôle». Au niveau des résultats des partis, l'UDC a réalisé une progression lui permettant de devenir la deuxième force politique du canton, avec 24.5 pour cent des suffrages (+4.7pp). Le Centre demeure la première force du canton avec un score stable par rapport à 2019 (35.4%, +0.6pp), mettant un frein à la lente érosion vécue par le parti depuis plusieurs décennies. Pour la première fois depuis 1995, la «famille C» n'a pas régressé lors de l'élection au National. C'est la gauche qui recule, passant de 26.7 à 23.4 pour cent. Malgré tout, les Vert.e.s (8.4%, -2.2pp) étaient soulagés de conserver leur siège, «limitant la casse» selon le président Philippe Cina. Le PS a légèrement reculé (14.3%, -0.8pp) et le POP a apporté 0.7%. Avec 14.7 pour cent (-2.6pp), le PLR a manqué ses objectifs dans le Haut, et a souffert du faible taux de participation dans le Bas-Valais, là où il dispose traditionnellement d'une bonne base électorale. Enfin, les vert'libéraux ont récolté 2pour cent des voix.
La participation s'est élevé à 48.7 pour cent, contre 54 pour cent en 2019. Le Valais s'est certes situé au-dessus de la moyenne nationale de 46.6 pour cent, mais c'était la première fois que le taux de participation passait en-dessous de 50 pour ecent. Différentes hypothèses ont été mises en avant par le Nouvelliste pour expliquer cette diminution: trop de listes, l'absence de vote électronique, la complexité du système, mais aussi l'absence d'enjeu.

Election Conseil national 2023 – Valais
Dossier: Elections fédérales 2023 - aperçu