Phosphatverbot für Textilwaschmittel (Mo. 82.358)

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On a encore réclamé à plusieurs reprises une meilleure protection des eaux contre les pollutions dues aux phosphates et à d'autres produits. A part les interventions parlementaires y relatives ainsi que les directives de l'Office fédéral de la protection de l'environnement (OFPE) et les conventions internationales, en particulier celle qui concerne la protection du lac Léman, une modification de l'ordonnance sur les détergents, décidée par le Conseil fédéral, a montré la nécessité de s'attaquer aux causes de la pollution. Quand on avait mis en vigueur les prescriptions sur la teneur en phosphate en 1977, on avait renoncé à établir des valeurs limites au-delà desquelles il faudrait utiliser des matériaux de remplacement. Les succédanés moins nuisibles, qui ont été développés depuis, ont permis de diminuer de 30 pout cent la quantité de phosphate maximale autorisée dans les détergents. On a pris en considération dans l'ordonnance l'opposition exprimée par certains milieux industriels, lors de la procédure de consultation, en ce sens que l'abaissement n'aura pas lieu, comme prévu, après un an de phase transitoire déjà, mais devra être effectué graduellement jusqu'au début de 1983.

Dossier: Überdüngung der Schweizer Gewässer – Phosphatverbots für Textilwaschmittel

Viele stehende Gewässer sind nach wie vor durch die Zufuhr von Phosphaten gefährdet. Der Gedanke setzt sich aber nur zögernd durch, dass die Verhinderung dieser Verschmutzung bedeutend wirtschaftlicher ist, als deren nachträgliche Beseitigung mittels zusätzlicher Klärstufen und der künstlichen Sauerstoffzufuhr, wie dies mit einigem Erfolg im Baldeggersee (LU) versucht wird. Der Nationalrat überwies eine Motion Gerwig (sp, BS) für ein Verbot von phosphathaltigen Waschmitteln innert drei Jahren nur in der unverbindlichen Postulatsform. Begründet wurde diese Zurückhaltung mit dem Argument, dass bezüglich der Waschkraft die phosphatfreien Mittel etwas weniger gut abschneiden als die herkömmlichen. Immerhin wird die schrittweise Verschärfung der Grenzwerte fortgesetzt. Auf Beginn des Jahres 1983 tritt eine neue Reduktion des erlaubten Phosphatgehalts in Kraft, welche gegenüber dem Stand vor 1977 eine Verringerung um rund 50 Prozent ergibt. Die zweitwichtigste Quelle der Phosphorzufuhr stellt die Düngung in der Landwirtschaft dar. Bringt der Bauer die Jauche auf übernässte oder gefrorene Böden aus, so wird oft ein Grossteil direkt in die Gewässer abgeschwemmt. Der Bundesrat anerkennt deshalb die Bedeutung des Ausbaus der Lagerkapazität für Hofdünger und erklärte sich bereit, die finanzielle Förderung der Sanierung und Vergrösserung von Jauchegruben in Erwägung zu ziehen.

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Der Phosphatgehalt in den Waschmitteln gehört gleichfalls zu den dauernden Problemen beim Gewässerschutz. Eindämmungsmassnahmen gegen die Übersättigung verschiedener Seen werden seit 1977 getroffen. Gestützt auf Empfehlungen der Eidgenössischen Gewässerschutzkommission hatte Bundesrat A. Egli das BUS auch mit der Vorbereitung eines Phosphatverbots durch eine Wachsmittelverordnung beauftragt. In der Öffentlichkeit waren die Reaktionen positiv. Nur gegen die für Phosphat empfohlene Alternative NTA (Natriumtriessigsäure) wurden Zweifel geäussert. Das Bundesamt für Gesundheitswesen konnte immerhin Bedenken wegen angeblich krebsfördernder Wirkung ausräumen. Dagegen machten vor allem grössere Waschmittelfabrikanten negative Erfahrungen im Ausland geltend, wonach NTA Schwermetalle löse und Spurenelemente ins Trinkwasser gelangen könnten.

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Zur Eindämmung der Überdüngung von Seen und Flüssen schlug das EDI vor, ab 1986 Phosphatzusätze in Textilwaschmitteln völlig zu verbieten. Damit will es die 1977 eingeführte und seither zweimal verschärfte Einschränkung konsequent zu Ende führen. Weiterhin erlaubt sein sollen Ersatzwirkstoffe wie Zeolith und in begrenztem Masse NTA. Als flankierende Massnahme wurde vorgeschlagen, den landwirtschaftlichen Beratungsdienst zu verbessern, um eine striktere Einhaltung der Empfehlungen bezüglich des Phosphateinsatzes durch die Bauern zu erreichen. Ob die Verordnung im gewünschten Sinne in Kraft gesetzt wird, hängt noch vom laufenden Vemehmlassungsverfahren ab: Vor allem mit dem Hinweis, die Umweltverträglichkeit von NTA sei in der Schweiz noch zu wenig erforscht, lehnten die Hersteller von Waschmittelprodukten das angestrebte Phosphatverbot ab.

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Mit einer Änderung der Waschmittelverordnung setzte der Bundesrat auf den 1. Juli 1986 ein Phosphatverbot für Textilwaschmittel in Kraft. In der Vernehmlassung war die Notwendigkeit, die Phosphatbelastung der Seen wirksam zu reduzieren, unbestritten gewesen. Zu Kontroversen hatte dagegen die Zulassung von Nitrilotriessigsäure (NTA) als Ersatzstoffgeführt, da NTA Schwermetalle aus Gewässersedimenten lösen kann. Um eine mögliche Gewässerbelastung durch Phosphatersatzstoffe zu verhindern, wurde der NTA-Gehalt in Waschmitteln auf höchstens fünf Gewichtsprozente beschränkt, und die Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasser und Gewässerschutz (EAWAG) bereitete ein Überwachungsprogramm für Kläranlagen, Gewässer und Trinkwasser vor. Das Phosphatverbot wurde denn auch – ausser von den Waschmittelherstellern – allgemein als wegweisender, mutiger Schritt im qualitativen Gewässerschutz begrüsst. Der Bundesrat erklärte, dass er im Sinne einer weiteren Ursachenbekämpfung auch die Phosphatbelastung durch die Landwirtschaft drastisch einzudämmen beabsichtige: Neben dem konsequenteren Vollzug der seit 1981 geltenden Kläschlammverordnung soll mittels der Verordnung über umweltgefährdende Stoffe die Anwendung von Düngemitteln reglementiert und ihre Abschwemmung in die Gewässer verhindert werden. Damit allerdings die überdüngten Mittellandseen, deren Phosphatkonzentrationen derzeit noch fünf- bis fünfzehnfach über dem kritischen Grenzwert liegen, wirksam saniert werden können, bedarf es zusätzlich zur Reduktion des Phosphor-Eintrags auch seeinterner Massnahmen, welche die Rücklösung von Phosphor aus Seesedimenten massiv reduzieren.

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Auch nach dem Inkraftreten des Phosphatverbots für Textilwaschmittel am 1. Juli enthalten die synthetischen Waschmittel noch Substanzen, welche die Gewässer belasten. Mit einem von der Eidgenössischen Anstalt für Wasserversorgung, Abwasser und Gewässerschutz (EAWAG) vorbereiteten Überwachungsprogramm werden die möglichen Schadwirkungen des Phosphatersatzstoffes NTA weiter untersucht. Eine Pilotstudie der EAWAG im Kanton Zürich ergab, dass die bisherigen NTA-Mengen im Abwasser zu mehr als 90 Prozent von gut ausgerüsteten Kläranlagen (ARA) und die restlichen knapp 10 Prozent von Mikroorganismen in den Flüssen abgebaut werden. Der Verbrauch von künftig etwa 3'000 Tonnen NTA pro Jahr werde nach bisherigem Forschungsstand die bestehende Gewässerbelastung durch diesen Stoff kaum wesentlich erhöhen. Bei ihren Abklärungen zum NTA stiessen die EAWAG-Forscher jedoch auf die Substanz EDTA (Ethylendiamintetraessigsäure), die in Textilwaschmitteln als Stabilisator für Bleichmittel dient und die in den Kläranlagen und in den Gewässern überhaupt nicht abgebaut wird. EDTA kann – noch wirksamer als NTA – Schwermetalle aus Klärschlamm und Sedimenten herauslösen. Da die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt noch nicht untersucht sind, wurde ein EDTA-Verbot im Rahmen der Stoffverordnung gefordert.

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Das 1986 in Kraft getretene Phosphatverbot für Textilwaschmittel zeigte erste positive Auswirkungen, indem die Phosphorfracht im Zulauf der Kläranlagen um 30–40 Prozent sank. Jedoch verdoppelte sich seither der Verbrauch des Phosphatersatzstoffes NTA. Erste Ergebnisse eines umfassenden NTA-Überwachungsprogramms liessen zwar keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gewässer erkennen, doch wurde NTA bereits im Trinkwasser nachgewiesen. Anlass zur Sorge bot auch der Einsatz des Zusatzstoffes EDTA, der ebenfalls abgelagerte Schwermetalle regeneriert und im Gegensatz zum NTA nicht abgebaut wird. Da es dadurch zu neuen Belastungen vor allem des Trinkwassers kommen kann, will die Arbeitsgemeinschaft Wasserwerke Bodensee und Rhein durch Aufklärungsarbeit und Absprachen mit den Herstellern erreichen, dass der Stoff nicht mehr verwendet wird.

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