Volksinitiative für den Schutz des ungeborenen Lebens

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Eine von einer stark religiös geprägten Gruppierung («Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind») lancierte Volksinitiative «Für Mutter und Kind – für den Schutz des ungeborenen Lebens und für die Hilfe an seine Mutter» möchte das Rad der Zeit um Jahrzehnte zurückdrehen. In der Verfassung (BV) soll festgeschrieben werden, dass eine Abtreibung nur noch dann erlaubt ist, wenn die Mutter sonst in akute Lebensgefahr gerät. Psychische Probleme – also auch etwa die Gefahr eines Suizids – dürften keine Rolle spielen, nur körperliche Erkrankungen. Selbst der Organisation «Ja zum Leben», die sich seit mehr als 20 Jahren gegen eine Fristenlösung einsetzt, gingen die Absichten und vor allem die Methoden des Initiativekomitees zu weit, weshalb sie sich davon distanzierte. Die gleiche Gruppierung kündigte auch an, dass sie gegen den Beschluss des Nationalrats für eine Fristenlösung das Referendum ergreifen werde, falls der Ständerat hier auch zustimmen sollte.

Die Volksinitiative «Für Mutter und Kind – für den Schutz des ungeborenen Lebens und für die Hilfe an seine Mutter» kam mit 105'001 Unterschriften zustande. Das Begehren verlangt eine äusserst restriktive Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. Die Abtreibung soll nur dann straffrei sein, wenn sich eine akute und körperlich begründete Lebensgefahr für die Mutter anders nicht abwenden lässt. Im Fall einer Vergewaltigung will die Initiative die Freigabe des Kindes zur Adoption erleichtern. Für die bedürftige Mutter soll die erforderliche Hilfe und Betreuung sichergestellt werden.

Der Bundesrat verabschiedete seine Botschaft zur Volksinitiative «für Mutter und Kind – für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not», die eine äusserst restriktive Regelung der Schwangerschaftsabbruchs verlangt, der lediglich noch bei akuter Lebensgefahr für die Mutter erlaubt sein sollte. Er beantragte dem Parlament, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Er erklärte dazu, die Initiative, die praktisch ein Abtreibungsverbot in der Verfassung verankern würde, lasse die Veränderungen der gesellschaftlichen Verhältnisse und Werte der letzten 30 Jahre ausser Acht. Zudem zeigte er sich überzeugt, dass das Parlament in der zur Debatte stehenden Frage der Fristenlösung ein mehrheitsfähiges Ergebnis vorlegen werde.

Auf Antrag des Bundesrates lehnte der Ständerat die 1999 von der SHMK eingereichte Volksinitiative «Für Mutter und Kind – für den Schutz des ungeborenen Lebens und für die Hilfe an seine Mutter», die praktisch ein Abtreibungsverbot in der Verfassung verankern will, als den heutigen gesellschaftlichen Gegebenheiten völlig zuwiderlaufend oppositionslos ab. Im Nationalrat war das Ergebnis mit 139 zu 7 Stimmen ebenfalls überdeutlich; der Abstimmung gingen allerdings heftige Wortgefechte voraus, in deren Verlauf Frauen und Liberale die Vertreter der Initiative als «Fundamentalisten» (Aeppli, sp, ZH) oder gar als «Taliban unserer Demokratie» (Eggly, lp, GE) bezeichneten; die Wortwahl kam nicht von ungefähr, hatte doch der glühendste Vertreter des Begehrens, der Berner EDU-Vertreter Waber, eine Parallele zwischen den Ereignissen des 11. September und der Fristenlösung gezogen.