Eine von einer stark religiös geprägten Gruppierung («Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind») lancierte Volksinitiative «Für Mutter und Kind – für den Schutz des ungeborenen Lebens und für die Hilfe an seine Mutter» möchte das Rad der Zeit um Jahrzehnte zurückdrehen. In der Verfassung (BV) soll festgeschrieben werden, dass eine Abtreibung nur noch dann erlaubt ist, wenn die Mutter sonst in akute Lebensgefahr gerät. Psychische Probleme – also auch etwa die Gefahr eines Suizids – dürften keine Rolle spielen, nur körperliche Erkrankungen. Selbst der Organisation «Ja zum Leben», die sich seit mehr als 20 Jahren gegen eine Fristenlösung einsetzt, gingen die Absichten und vor allem die Methoden des Initiativekomitees zu weit, weshalb sie sich davon distanzierte. Die gleiche Gruppierung kündigte auch an, dass sie gegen den Beschluss des Nationalrats für eine Fristenlösung das Referendum ergreifen werde, falls der Ständerat hier auch zustimmen sollte.
- Schlagworte
- Datum
- 9. Juli 1998
- Prozesstyp
- Volksinitiative
- Quellen
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- BBl, 1998, S. 2959 ff.
- Presse vom 3.6. und 6.10.98; NZZ, 2.7. und 9.7.98; WoZ, 2.7.98.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 10.02.2025
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