Am 5. Juni billigten die Stimmberechtigten mit 58% Ja das Partnerschaftsgesetz, gegen das die EVP und die EDU das Referendum ergriffen hatten. Die Kampagne vermochte keine grossen Wellen zu schlagen; die SVP hatte zwar die Nein-Parole ausgegeben, trat aber kaum in Erscheinung. Appenzell Innerrhoden, Jura, Schwyz, Tessin, Thurgau und das Wallis lehnten die Vorlage ab. Das neue Gesetz ermöglicht homosexuellen Paaren, ihre Partnerschaft beim Zivilstandesamt eintragen zu lassen. Damit erlangen sie versicherungs-, berufsvorsorge-, erb- und steuerrechtlich dieselbe Rechtsstellung wie heterosexuelle Paare, Adoption und Fortpflanzungsmedizin bleiben ihnen jedoch verwehrt. Das neue Gesetz tritt voraussichtlich am 1. Januar 2007 in Kraft.
Abstimmung vom 5. Juni 2005
Beteiligung: 56,5%
Ja: 1 559 848 (58,0%)
Nein: 1 127 520 (42,0%)
Parolen:
– Ja: CVP (4*), FDP (1*), SP, CSP, GP, LP, PdA; SGB, evang. Kirchenbund, kath. und evang. Frauenbund, Alliance F.
– Nein: SVP (*3), EVP, EDU, SD; Schweiz. Bischofskonferenz, Schweiz. Evang. Allianz.
– Stimmfreigabe: Lega.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Gemäss Vox-Analyse nahmen jüngere Personen und solche, die weniger intensiv am religiösen Leben teilnehmen, die Vorlage eher an als ältere und stark religiöse Menschen, wobei die Konfession keine Rolle spielte. Einen Einfluss auf den Stimmentscheid hatte auch der gesellschaftliche Status und das Bildungsniveau: Hochschulabsolventinnen und -absolventen befürworteten das Partnerschaftsgesetz eher als Personen mit Grundschulausbildung. Die Mehrheit der Sympathisantinnen und Sympathisanten der SP (81%), der FDP (63%) und der CVP (55%) folgten der Ja-Parole ihrer Partei; bei der CVP hatten drei Sektionen (FR, TI und Unterwallis) die Nein-Parole herausgegeben und jene von Neuenburg hatte Stimmfreigabe beschlossen. Auch die Anhängerschaft der SVP beachtete trotz drei abweichenden Kantonalsektionen (BE, GR und ZG) zu 60% die Nein-Empfehlung der nationalen Partei. Die Analyse der Stimmmotive zeigte, dass die überwiegende Zahl der Stimmenden sich weniger mit den konkreten Bestimmungen der Vorlage auseinandergesetzt, sondern vielmehr einen grundsätzlichen Entscheid für oder gegen eine gesellschaftliche und rechtliche Anerkennung homosexueller Paare gefällt hatte.