Der Ständerat befasste sich in der Wintersession 2024 als Erstrat mit dem Abkommen über Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung zwischen der Schweiz, Deutschland und Italien. UREK-SR-Sprecher Martin Schmid (fdp, GR) lobte den Bundesrat für dieses Abkommen und erläuterte, dass dieses nur in einer schweren Gasmangellage greifen würde, nachdem alle möglichen Massnahmen zur Reduktion des Gasverbrauchs im Inland ergriffen worden sind. Auch wenn die Schweiz die Abkehr von fossilen Treib- und Brennstoffen verfolge, sei das Abkommen für die Versorgungssicherheit von grosser Wichtigkeit. Weiter hielt der Kommissionssprecher fest, dass die beiden Verpflichtungskredite, die ebenfalls Teil der Vorlage sind, hoffentlich nie gebraucht würden. Die UREK-SR habe das Abkommen und die zwei Kredite einstimmig zur Annahme empfohlen, schloss Schmid. Anschliessend wurde Eintreten auf die Vorlage ohne Gegenantrag beschlossen.
In der Detailberatung ging Schmid auf zwei Kommissionsanträge ein, welche die Bestimmungen des Abkommens präzisieren sollten: Zum einen soll im Energiegesetz festgehalten werden, dass der Bundesrat «die Energiewirtschaft zur Ergreifung und Umsetzung von Massnahmen zur Sicherstellung der kurzfristigen Energieversorgung verpflichten kann». Dieser Antrag stiess auf gewisse Bedenken, auch wenn dagegen kein Minderheitsantrag eingereicht worden war. So bat Mathilde Crevoisier Crelier (sp, JU) den zweitberatenden Nationalrat, die Auswirkungen dieser Bestimmung im Detail und vor allem im Hinblick auf die Rolle der Akteure der Energieversorgung zu analysieren. Auch Wirtschaftsminister Guy Parmelin gab zu verstehen, dass dem Bundesrat dieser Passus zu weit gehe. Da der Bundesrat jedoch nicht an seinem Antrag festhielt, wurde diese Ergänzung stillschweigend angenommen.
Zum anderen legte Schmid dar, dass im Rohrleitungsgesetz festgehalten werden soll, dass im Falle von Streitigkeiten ausschliesslich das BFE über die Verpflichtung des Vertragsabschlusses sowie über die Bedingungen des Vertrags entscheide. Auch zu diesem Antrag lag keine Minderheit aus der Kommission vor. Guy Parmelin, welcher von Marco Chiesa (svp, TI) unterstützt wurde, wandte aber ein, dass die momentane parallele Zuständigkeit von BFE, Preisüberwacher sowie WEKO bei Streitfällen gut funktioniere und sich bewährt habe. Entsprechend bat der Wirtschaftsminister darum, diese Bestimmung nicht gutzuheissen. Der Antrag der Kommission wurde schliesslich mit 32 zu 11 Stimmen gutgeheissen. Die Gegenstimmen stammten von Mitgliedern der SVP, der Mitte sowie der FDP.
In der Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss zum Abkommen sowie diejenigen zu den beiden Verpflichtungskrediten jeweils einstimmig angenommen.
Dossier: Energie - Versorgungssicherheit