Tarife der Analysenliste. Änderung des KVG (BRG 24.037)

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Anfang Mai 2024 publizierte der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des KVG hinsichtlich der künftigen Handhabung der Tarife der Analyselisten zulasten der OKP. Diese Änderung ging auf die überwiesene Kommissionsmotion (Mo. 17.3969) zurück, die gefordert hatte, dass die Tarifpartner statt das EDI für die Aushandlung der Tarife von Analyselisten bei ambulanten Behandlungen verantwortlich sein sollen. Das Hauptargument der SGK-SR sei damals gewesen, dass «Tarifverhandlungen die Aufnahme von innovativen Analysen in die Analysenliste beschleunigen würden», wodurch der fortwährende Anstieg der Kosten im Gesundheitswesen gemindert werden könnte. Mit der vorliegenden Teilrevision setze der Bundesrat das Motionsanliegen um, auch wenn er der Neuerung nach wie vor kritisch gegenüber stehe, wie er betonte. Dies, da er bezweifle, dass die Tarife aufgrund der Vielzahl von Tarifpartnern auf diese Weise schneller angepasst werden können. Gemäss Bundesrat steige vielmehr die Gefahr von «Blockaden», dies sei im Übrigen auch in der Vernehmlassung befürchtet worden. Eine weitere Sorge aus der Vernehmlassung sei gewesen, dass der Aufwand für die Kantone steigen könnte, was in höhere Kosten resultieren würde.

In der Herbstsession 2024 nahm sich der Ständerat als Erstrat der KVG-Vorlage an, welche die Aushandlung der Tarife für Laboranalysen in die Verantwortung der Tarifpartner geben will. Bislang wurden die Tarife vom EDI erlassen. Eine im August mit 7 zu 5 Stimmen gefällte Kommissionsmehrheit der SGK-SR empfahl ihrem Rat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Pierre-Yves Maillard (sp, VD) argumentierte als Mehrheitssprecher in der kleinen Kammer, dass in der Vergangenheit eine Delegation der Verantwortung an die Tarifpartner im Gesundheitswesen eher zu massiven Blockaden als zu einer Kostendämpfung geführt habe. Dies dürfte hier nicht anders sein: Wenn neu die Tarifpartner für die Festlegung der Tarife verantwortlich wären, müssten die Versicherer mit einer Vielzahl von Tarifpartnern individuell verhandeln, was eine schnelle Anpassung der Tarife erschweren würde. Entgegen der Erwartung der Motion sei daher eher mit einem Anstieg der Preise zu rechnen, als «dass die Tarife wirtschaftlicher» würden. Eine Minderheit um Peter Hegglin (mitte, ZG) forderte, trotzdem auf die Vorlage einzutreten: Die Kosten für die Laboranalysen seien in den letzten Jahren «sagenhaft» gestiegen, dies auch im Vergleich zu anderen kostenintensiven Bereichen des Gesundheitswesens und ebenso im internationalen Vergleich. Mehr Wettbewerb sollte zu tieferen Tarifen führen, was sich letztlich positiv auf die Prämien auswirke, so Hegglin. Wie die Kommissionsmehrheit befürchtete auch Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider eine Kostensteigerung und stellte die Notwendigkeit der Vorlage in Frage, da die Tarifpartner bereits heute nichts davon abhalte, «Tarife [zu] vereinbaren [ ... ], die unter dem vom EDI erlassenen Tarif liegen». Zudem würden die Tarife der Analyselisten momentan im Rahmen des Projekts TransAL-2 revidiert, das zuerst abgeschlossen werden solle. Sie fordere daher eine Ablehnung der Vorlage. In der Folge beschloss der Ständerat mit 22 zu 20 Stimmen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Voten für Eintreten stammten hauptsächlich von Mitgliedern der FDP.Liberalen- und der Mitte-Fraktion.