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Wirtschaft
Landwirtschaft
Le Conseil fédéral répond partiellement aux revendications de l'Union suisse des paysans et augmente le prix du lait — Afin de lutter contre l'excédent laitier, le Conseil fédéral décide de diminuer les contingentements — Publication du message de l'arrêté sur l'économie laitière qui prévoit un échelonnement des prix en faveur des petits paysans et des paysans de montagne — Le parlement adopte la révision partielle de la loi sur l'agriculture — L'initiative «pour une réduction stricte et progressive des expériences sur les animaux (Limitons strictement l'expérimentation animale)» a abouti; plusieurs interventions parlementaires demandent la mise en place de méthodes de recherche alternatives — Le parlement ratifie la loi fédérale sur la chasse et la protection des mammifères sauvages et des oiseaux — Le souverain rejette la révision de l'arrêté fédéral sur l'économie sucrière indigène et exprime ainsi son mécontentement face à l'actuelle politique agricole — Afin de réduire les excédents vinicoles, le Conseil fédéral souhaite obtenir un crédit de 200 millions de francs jusqu'en 1990 — Des personnes lésées économiquement par la catastrophe de Tchernobyl, seuls les pécheurs du lac de Lugano se verront attribuer une indemnité de la part de la Confédération —Approbation de crédits en faveur de la construction de l'Institut pour les maladies à virus de Mittelhäusern — La révision de la loi sur le bail à ferme agricole est terminée — L'avant-projet de la loi forestière est envoyé en procédure de consultation.
Agrarpolitik
Nach den heftigen Kritiken der vergangenen Jahre an der geltenden Agrarpolitik kam 1986 mit dem Zuckerbeschluss erstmals wieder eine Landwirtschaftsvorlage von grösserer Tragweite zur Abstimmung, womit nun auch dem Volk Gelegenheit zur Meinungsäusserung geboten wurde. Die deutliche Verwerfung des Zuckerbeschlusses illustrierte, wie massiv sich das Unbehagen in der Bevölkerung gegenüber der offiziellen Landwirtschaftspolitik verstärkt hat, und gab jenen Opponenten zumindest teilweise recht, welche eine Kurskorrektur für geboten halten und namentlich das System der garantierten Preise für die Produzenten verändern möchten; damit wollen sie auch die Ursache für die kostspielige Überproduktion beseitigen. Offen bleibt jedoch die Frage des einzuschlagenden Weges: Unternehmerfreundliche Kreise fordern eine Trennung von Preis- und Einkommenspolitik, wobei die Preise vermehrt vom Markt abhängig gemacht und die dadurch entstehenden Einkommensausfälle teilweise durch produktionsunabhängige Direktzahlungen ausgeglichen werden sollen. Eine ähnliche Korrektur — allerdings mit einer starken Betonung der ökologischen Produktionsweise — regt der LdU an, der die Lancierung einer entsprechenden Volksinitiative diskutiert. Kleinbäuerliche und linke Kreise wiederum wollen mit der Einführung von nach Regionen und Menge differenzierten Preisen die bäuerlichen Familienbetriebe ins Zentrum der Landwirtschaftspolitik stellen [1].
Der Bundesrat hingegen unterstrich seine Absicht, an den Grundzügen der bisherigen Politik festzuhalten und das bäuerliche Einkommen weiterhin primär über marktunabhängige Preise und sekundär über Direktzahlungen zu garantieren; letztere sollen dabei allerdings vermehrt zur Anwendung kommen. Um die anstehenden Probleme der Produktionsüberschüsse in den Bereichen Milch, Fleisch, Getreide und Wein zu lösen, schlägt die Landesregierung weitere Massnahmen vor: Gegen das zu hohe Milchaufkommen soll mit Beibehaltung der Kontingentierung und einer verstärkten Erlösstaffelung angegangen werden, wie dies der Entwurf zum Milchwirtschaftsbeschluss 1987 vorsieht; den Brotgetreideüberschuss will der Bundesrat durch Förderung des inländischen Futtergetreideanbaus reduzieren. Bei der Überproduktion von Fleisch setzt die Regierung vorerst auf Selbsthilfemassnahmen der Produzenten, obschon entsprechende Appelle an die Weinbauern in den vergangenen Jahren wirkungslos geblieben waren. Ebenfalls keine einschneidende Änderung der Landwirtschaftspolitik schlug der Schweizerische Bauernverband (SBV) mit seinem neuen landwirtschaftlichen Produktionsprogramm für die Jahre 1986 bis 1990 vor. Wie schon bei den früheren «Fünfjahres-Plänen» soll die Ackerfläche zur Entlastung der tierischen Produktion ausgedehnt werden; zentralste Massnahme ist dabei die Erhöhung beim Futtergetreide [2].
Kernpunkt der Preisbegehren des Schweizerischen Bauernverbandes (SBV) zur Einkommenssicherung der Landwirtschaft war die Erhöhung des Milchgrundpreises um 7 Rp. auf 99 Rp. pro kg. Als Gegenleistung schlug der SBV eine Erhöhung des von den Milchproduzenten bezahlten Rückbehalts um 1 Rp. pro kg vor. In seiner Eingabe verlangte er auch eine Verbesserung der Richtpreise für Kälber-, Schaf- und Ziegenfleisch sowie für Futtergetreide und Speisekartoffeln. Bezüglich der Kuhbeiträge an Viehhalter im Berggebiet beantragte er, den Rahmenkredit für 1987/88 von 350 auf 420 Mio Fr. anzuheben; zur Verbesserung der Produktionsgrundlagen sollten ferner für 50 Mio Fr. Investitionskredite sowie für 140 Mio Fr. Verpflichtungskredite zur Bodenverbesserung und für landwirtschaftliche Hochbauten bewilligt werden [3]. Wie in den vergangenen Jahren gab der Bundesrat den bäuerlichen Preisbegehren teilweise statt. Den Milchgrundpreis erhöhte er um 5 Rp. pro kg; da er auch die Margen im Zwischenhandel anhob, stieg der Konsumentenpreis im Detailhandel um 10 Rp. pro kg an. Quasi als Gegenmassnahme verfügte die Landesregierung Produktionskürzungen in den Bereichen Milch und Brotgetreide. Erhöht wurden auch die Richtpreise für Kalb- und Schaffleisch, Öl und Speisefett sowie die Anbauprämien für Futtergetreide. Mit 200 Mio Fr. will der Bundesrat ferner die Lager überschüssigen Weines innert 5 Jahren um 60–65 Mio l abbauen. Im bundesrätlichen Paket fanden sich auch verstärkte Direktzahlungen in Form von höheren Beiträgen an Kuhhalter, welche keine Milch abliefern, sowie Verpflichtungs- und Investitionskredite von rund 190 Mio Fr. Diese Massnahmen bringen den Bauern Mehreinnahmen von insgesamt 260 Mio Fr.; das Einkommen der Talbetriebe dürfte sich somit um 6%, jenes der Bergbauern um 9–10% verbessern. Die Bundeskasse wird dadurch um zusätzliche 100–110 Mio Fr. belastet werden, während der Landesindex der Konsumentenpreise um 0,2–0,3 % ansteigen dürfte. Insofern sich diese Preisbeschlüsse vorwiegend in der Tradition der produktionsorientierten Agrar- und Einkommenspolitik und der Direktzahlungen an die Berglandwirtschaft bewegten, zeigten sich der SBV und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Bergbevölkerung (SAB) erfreut, während die Vereinigung zum Schutz der kleinen und mittleren Bauern (VKMB), ein weiteres Mal eine Neuorientierung in Richtung Preisdifferenzierung verlangten. Namentlich die Kleinbauernorganisation beklagte sich darüber, dass gegen das rapide Sterben der kleinen und mittleren Talbetriebe nichts unternommen werde [4].
Als Folge der Milchpreiserhöhung, welche unter anderem die Butter um 1 Fr. pro kg verteuerte, hob der Bundesrat die Importabgabe für die insbesondere zur Margarineproduktion verwendeten Öle und Fette von 175 auf 205 Fr. je 100 kg an. Damit sollte der Preisunterschied zwischen der teuren Butter und der billigen Margarine vermindert werden; der Milchrechnung fliessen dadurch zusätzliche 21 Mio Fr. zu. Gegen die Opposition der Vertreter der Konsumenten und Grossverteiler, welche den behaupteten Zusammenhang der importierten Öle und Fette mit der Margarine bestritten und die bundesrätliche Vorlage vor allem fiskalpolitisch interpretierten, stimmten die eidgenössischen Räte dieser neuerlichen Preiszuschlagserhöhung zu. Der Nationalrat trug jedoch den Einwänden gegen die Preiszuschläge insofern Rechnung, als er in der Wintersession ein Postulat der FDP-Fraktion überwies, wonach die Abgaben für jene Speiseöle und -fette, die nach ihrer Verwendung keine Konkurrenz zur Butter darstellen, ganz oder teilweise zurückerstattet werden müssen [5].
Als Erstrat stimmte der Nationalrat einer Verlängerung der Geltungsdauer des Bundesgesetzes über Investitionskosten und Betriebshilfe in der Landwirtschaft (IBG) um fünf Jahre zu. Die Genehmigung der Kleinen Kammer vorbehalten, bleibt somit die gesetzliche Grundlage vorläufig erhalten, die es dem Bund ermöglicht, den Kantonen die erforderlichen Mittel für die Gewährung von zumeist zinslosen Darlehen zur Verfügung zu stellen; diese werden einerseits zur Verbesserung der Produktions- und Betriebsgrundlagen (Investitionskredite) und andrerseits zur Behebung schwerer finanzieller Bedrängnis (Betriebshilfe) eingesetzt. Während dieser fünf Jahre soll im Zusammenhang mit dem zweiten Paket der Aufgabenneuverteilung zwischen Bund und Kantonen auch die Ausgestaltung des IBG neu überprüft werden [6].
Nach einer Untersuchung von Verbandsseite liegt das Einkommen der Bergbevölkerung seit einiger Zeit rund 40% unter dem sogenannten Paritätslohnanspruch. Die bedeutendste Massnahme zur Verringerung dieses Einkommensunterschieds gegenüber den Talbauern sind die Kostenbeiträge an die Viehhalter im Berggebiet und in den voralpinen Hügelzonen. Eine weitere Erhöhung dieser differenziert ausgerichteten Direktzahlungen für die Jahre 1987/88 um 70 Mio Fr. auf 420 Mio Fr. wurde von den eidgenössischen Räten genehmigt. Der Nationalrat überwies ferner ein Postulat seiner Kommission, wonach weitere Vorschläge zur Verminderung des Einkommensunterschiedes zwischen Berg- und Tallandwirtschaft zu prüfen und dem Parlament vorzulegen seien [7].
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Tierische Produktion
Die Sicherung des bäuerlichen Einkommens über vom Bund festgesetzte und garantierte Preise führt namentlich im Bereich der tierischen Produktion zu kostspieligen strukturellen Überschüssen, welche die Bundeskasse und die Konsumenten immer mehr belasten. 1985/86 stieg die Milchrechnung des Bundes — bei stabiler Einlieferungsmenge von 3,07 Mio t oder 30,7 Mio Dezitonnen — infolge der Erhöhung des Grundpreises und verschiedener Verwertungsmassnahmen auf 906 Mio Fr. (+ 2,8% gegenüber 1984/85); davon wurden der Bundeskasse 582,7 Mio Fr. angelastet (+ 18,2 Mio Fr.) [8].
Um die steigenden Kosten der Milchrechnung besser in den Griff zu bekommen, beschloss der Bundesrat — wie oben erwähnt—, die Erhöhung des Milchgrundpreises um 5 Rp. mit Kontingentskürzungen zu koppeln; dies sollte, in zwei Stufen vollzogen, eine Reduktion der Milchmenge um 750 000 Dezitonnen bringen. Im Berichtsjahr wurden in einem ersten Schritt alle Einzelkontingente über 30 000 kg stufenweise um 1–3% reduziert, wodurch die Gesamtmenge um 430 000 Dezitonnen gesenkt werden konnte. Die zweite Kürzung ist für 1987 vorgesehen. Der Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten (ZVSM) und andere betroffene Organisationen kritisierten diese Massnahme und verlangten eine Stillegung von Kontingenten durch eine Entschädigung; diese sollte mit einer Erhöhung des sogenannten Rückbehalts um 1 Rp. — womit gegen 21 Mio Fr. zusammenkämen — finanziert werden [9].
Die milchpolitischen Entscheide des Bundesrates waren geprägt von Vorstellungen, welche auch dem Entwurf zum Milchwirtschaftsbeschluss (MWB) 1987 zugrunde lagen. In ihrer Botschaft zum MWB 1987 bekräftigte die Landesregierung ihre Absicht, keine grundlegende Kurskorrektur — etwa in Richtung Preisdifferenzierung — einzuleiten und namentlich an der Milchkontingentierung als Instrument zur Mengenbegrenzung festzuhalten. Das System sollte ihrer Meinung nach aber flexibler gestaltet werden. Für Lieferungen, welche das festgesetzte Kontingent überschreiten, soll ein Abzug von maximal 85% des Milchgrundpreises erhoben werden. Diese Regelung ist bereits seit 1985 in Kraft. Zentrale Neuerung des MWB bildet eine Verstärkung der Erlösdifferenzierung zugunsten der Klein- und Bergbauern, während sich die Grossproduzenten stärker als bisher an den Verwertungskosten der Milch beteiligen sollen. Zu diesem Zweck ist eine nach Zonen differenzierte Heraufsetzung der Freimenge einzuführen, für welche keine generelle Abgabe zur Deckung der Verwertungskosten für Milchprodukte (Rückbehalt) entrichtet werden muss. Dagegen wird der Rückbehalt von 2 auf 4 Rp. erhöht und für Verkehrsmengen, welche 80 000 kg pro Jahr überschreiten, eine zusätzliche Abgabe von 5–10 Rp. erhoben. Dieses Erlösdifferenzierungssystem ergänzt die bereits laufenden Massnahmen zugunsten von Bauern in schwierigen Produktionsgebieten. Die schon im Vernehmlassungsverfahren eingebrachten Kritikpunkte und Änderungswünsche wurden in der vorberatenden Kommission des Nationalrates erneut aufgenommen. Ein Rückweisungsantrag des Sozialdemokraten Bäumlin (BE), der die Interessen der VKMB vertritt, wurde abgelehnt; die Behandlung verzögerte sich jedoch wegen fast 60 Einzelanträgen derart, dass die Vorlage im Berichtsjahr nicht mehr dem Parlament vorgelegt werden konnte [10].
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Die staatliche Lenkung der einen Hälfte der tierischen Produktion (Milch) durch Kontingentierung führte in den letzten zehn Jahren zu stetig wachsenden Überschüssen auf der anderen Seite (Fleisch), wo keine gleichwertigen Lenkungsmassnahmen bestehen. Seit 1984 beschäftigt der sogenannte «Fleischberg», der trotz des Höchststandes des Pro-Kopf-Verbrauchs von Fleisch (90 kg pro Jahr) nicht ohne subventionierte Billig-Aktionen abgebaut werden kann, die agrarpolitische Diskussion. Bei der Beantwortung einer Interpellation Bühler (svp, GR) bekräftigte der Bundesrat seine Absicht, an der Lenkung des Fleischmarktes über den Preis festzuhalten und keine generelle Kontingentierung der Rindfleischproduktion einzuführen noch ein Verbot antimikrobieller wachstumsfördernder Futtermittelzusätze zu erlassen. Nach Meinung der Landesregierung sollte es mit Hilfe des Landwirtschaftsgesetzes (LWG) und durch Massnahmen wie die Senkung des Schlachtgewichtes möglich sein, die Fleischproduktion zu stabilisieren. Es sei zudem auch Aufgabe der Produzenten, mit Selbsthilfemassnahmen und Produktionsdisziplin den Schlachtviehmarkt zu sanieren [11].
Die Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes (LWG) — konzipiert als indirekter Gegenvorschlag zur 1983 zurückgezogenen «Futtermittel-Initiative» des Zentralverbandes schweizerischer Milchproduzenten (ZVSM) — wurde auch von der Kleinen Kammer genehmigt. Der Bundesrat kann somit zur Lenkung der Fleisch- und Eierproduktion Höchstbestände festsetzen und an kleine und mittelgrosse bäuerliche Betriebe Tierhalterbeiträge von jährlich insgesamt 20 Mio Fr. ausrichten sowie eine Bewilligungspflicht für Stallbauten einführen. Wie schon 1985 im Nationalrat wurde diese Vorlage von linker und kleinbäuerlicher Seite als «Alibi-Übung» bezeichnet [12].
Aufsehen erregte der Bericht der Gesellschaft schweizerischer Tierärzte über die illegale Anwendung von Tierarzneimitteln und deren Rückstände in Lebensmitteln tierischer Herkunft. Danach muss angenommen werden, dass mehr als die Hälfte der in der Schweiz zur Anwendung gelangenden Tierarzneimittel unkontrolliert importiert und illegal vermarktet werden, und dass Antibiotika in grossen Mengen als Futtermittelzusätze oder Injektionslösungen nicht nur zur Behandlung, sondern auch zur Vorbeugung von Krankheiten verabreicht werden. Als Gegenmassnahmen regt der Bericht einerseits Vorschriften für die Einfuhrkontrolle von Tierarzneimitteln und andrerseits ein Bundesgesetz über die Tierarzneimittelkontrolle an [13].
Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten von Tierschutzgesetz und -verordnung zogen verschiedene interessierte Kreise Bilanz. Auch Tierschutzorganisationen äusserten sich anerkennend, sie wiesen jedoch ebenfalls auf noch ungelöste Probleme hin, wie den schleppenden Vollzug durch einige Kantone oder ungenügende Kontrollen. Um einige mittlerweile erkannte Gesetzeslücken zu beseitigen, sollen in den kommenden fünf Jahren verschiedene Bestimmungen betreffend die Betäubung der Schlachttiere, die Anpassung der Tierversuchsordnung an die europäischen Konventionen sowie die Nutztierverordnung revidiert werden [14].
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Während sich das Interesse am Tierschutzgesetz in Grenzen hält, bewegte auch im Berichtsjahr die Frage der Tierversuche die Öffentlichkeit. Ein Jahr nach der Verwerfung der Initiative für die Abschaffung der Vivisektion wurde die Volksinitiative des Schweizer Tierschutzes (STS) «zur drastischen und schrittweisen Einschränkung der Tierversuche (weg vom Tierversuch!)» eingereicht. Ein Initiativkomitee um die Schauspielerin Ines Torelli kündigte die Lancierung von insgesamt drei neuen Volksinitiativen an, deren Ziel die Abschaffung von Tierversuchen sowie die Etablierung einer « neuen Medizin» zur Bekämpfung der Krebserkrankung ist. Auf parlamentarischer Ebene betrafen mehrere Vorstösse die Beseitigung des auch wissenschaftsintern umstrittenen DL-50 Tests. Der Bundesrat wehrte sich gegen ein generelles Verbot dieses sowie ähnlicher Tests; er zeigte sich jedoch bereit, deren Einsatz weiter zu reduzieren. Andere Vorstösse verlangten eine Aufwertung alternativer Forschungsmethoden gegenüber den Tierversuchen. In ihrer Stellungnahme zur als Postulat überwiesenen Motion Günter (ldu, BE) lehnte es die Landesregierung ab, Vorschriften für Forscher betreffend Kenntnisse in alternativen Methoden zu erlassen und verwies auf die Hochschulinstitute und Unternehmungen, welche diese Ausbildung anbieten. Eine 14köpfige parlamentarische Gruppe für Tierversuchsfragen, gegründet 1985 als Reaktion auf die Antivivisektions-Initiative, errichtete einen von Industrie, Tierschutzorganisationen und Bund zu speisenden Finanzpool zur Erforschung von Methoden, welche die Tierversuche verfeinern oder ersetzen. Damit soll das 1986 abgeschlossene Nationale Forschungsprogramm «Alternativen zum Tierversuch» (NFP 17) auf einer anderen Ebene weitergeführt werden. Der Finanzbedarf der eingereichten Projekte beträgt jährlich 5 Mio Fr. ; der parlamentarischen Gruppe wurden für den Finanzpool Zusicherungen in der Höhe von jährlich 1-1,5 Mio Fr. gemacht [15].
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Jagd
Das sehr detaillierte Differenzbereinigungsverfahren der eidgenössischen Räte betreffend das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel fand im Berichtsjahr seinen Abschluss. Dieses Rahmengesetz sowie zwei entsprechende Verordnungen sollen auf Anfang 1988 in Kraft treten. Danach wird dem Bund der Schutz und die Erhaltung der geschützten Tierarten zufallen, den Kantonen dagegen die Regelung der Jagd. Der Bedarf an finanziellen Mitteln, der dem Bund durch die Jagdschutzverordnung entsteht, soll den bisherigen Rahmen von rund 1,6 Mio Fr. pro Jahr nicht übersteigen [16].
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Pflanzliche Produktion
Sollen die Überschüsse im Bereich der Viehwirtschaft durch die Förderung der pflanzlichen Produktion abgebaut oder müssen die bisherigen Instrumente der Landwirtschaftspolitik geändert werden? Als der Migros-Genossenschafts-Bund (MGB) 1985 das Referendum gegen den revidierten Zuckerbeschluss ergriff, ging es nicht zuletzt um diese Grundsatzfrage. Daneben war die Abstimmung eher von geringer Tragweite: der Zuckerrübenanbau sollte von 850 000 auf 1 Mio t ausgedehnt und die Bundeskasse um 20 Mio Fr. entlastet werden ; kompensiert werden sollte diese Subventionskürzung mit einer Verteuerung des Zuckers um 15 Rp. pro kg. Im Abstimmungskampf standen sich die Konsumentenorganisationen, unterstützt von den Grossverteilern, und der Schweizerische Bauernverband (SBV) gegenüber. Die Ja-Parole beschlossen die bürgerlichen Bundesratsparteien, die EVP, die Liberalen und die kleinen Rechtsparteien, die Stimme gaben frei die SPS, die GPS, die NA und der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), Ablehnung der Vorlage empfahlen der LdU und die kleinen Linksparteien [17]. Nach einem emotional geführten Abstimmungskampf sprach sich der Souverän mit 61,7% deutlich gegen die Teilrevision des Zuckerbeschlusses aus. Nur 5 Stände (FR, JU, TG, VD, VS) stimmten der Vorlage zu, Baselland und Baselstadt verwarfen am stärksten mit 77,1 % respektive 82,8%. Im Vergleich zur Abstimmung über den Zuckerbeschluss von 1970, welcher mit 54% angenommen worden war, hatte der Ja-Stimmenanteil namentlich in der ländlichen Zentral- und Ostschweiz abgenommen. Einer Nachuntersuchung zufolge sprachen sich von den sozialen Gruppen einzig die Bauern für den Zuckerbeschluss aus (zu 86%); Arbeiter und einfache Angestellte hingegen verwarfen im Verhältnis von 3:1. Parteipolitisch fand die Vorlage nur unter den FDP-Sympathisanten eine signifikante Mehrheit, von den Anhängern von LdU und SPS wurde sie gar zu über 70 % abgelehnt. Als Hauptmotive für die Verwerfung eruierten die Autoren der Nachanalyse neben konsumentenschützerischen Argumenten namentlich die Meinung, von der angestrebten Vergrösserung der Zuckeranbaufläche hätte nur eine Minderheit von Landwirten im Mittelland profitiert. Bezüglich der vom Bundesrat betriebenen Agrarpolitik stellte die Untersuchung bei 41 % der Befragten Ablehnung und bei 30% Zustimmung fest. Der bestehende Zuckerbeschluss von 1979 bleibt somit bis 1989 in Kraft [18].
Mit den oben erwähnten Preisbeschlüssen im Brotgetreide- und Futtermittelsektor beabsichtigte der Bundesrat, die zu grosse Weizenfläche von 103 000 ha um 15% zu reduzieren und die Futtermittelproduktion auf 100 000 t anzuheben; zum Schutz des einheimischen Futtermittelanbaus wurde der Schwellenpreis für Importe erhöht. Damit soll die pflanzliche Produktion vom Weizenanbau auf die Futtermittel hin gelenkt werden, wodurch längerfristig jene Subventionen, welche die Verwertungskosten von überschüssigem Getreide als Futtermittel beanspruchen (1985: 58 Mio Fr.), eingespart würden. Eine Arbeitsgruppe, welche Möglichkeiten zum Abbau des Weizenberges untersuchte, bestätigte in ihrem Schlussbericht zuhanden des EVD die von Bundesrat und SBV eingeschlagene .Marschrichtung. Einschneidende Massnahmen wie eine Weizenkontingentierung wurden als unverhältnismässig abgelehnt. Der Weizenpreis sollte jedoch nicht mehr voll garantiert, sondern dem Markt angepasst werden. Von einer Streichung der Beiträge an Bauern in Gebieten mit erschwerten Produktionsbedingungen, wie sie Nationalrat Reichling (svp, ZH) angeregt hatte, riet die Kommission ab. Jene 40% der Getreideproduzenten, die davon betroffen wären, seien einerseits als Berg- und Hügelbauern auf solche Zahlungen angewiesen und würden andrerseits den Getreideanbau in allen Landesteilen garantieren, was auch der dezentralen Mühlenstruktur entspreche. Im Berichtsjahr erwiesen sich die bundesrätlichen Massnahmen jedoch als stumpf: Die Anbaufläche vergrösserte sich um 2200 ha, und von der Ertragsmenge mussten 75 000 t «denaturiert», das heisst zu Futtermitteln verarbeitet werden; daraus erwuchsen der Bundeskasse Unkosten von 30 Mio Fr. [19].
Auf vorerst geringe Beachtung stiessen bei den agrarpolitischen Preisbeschlüssen des Bundesrates die Massnahmen zur Sanierung der Weinwirtschaft. Mit einem Fünfjahresplan sollen mit rund 200 Mio aus dem Rebbaufonds Fr. 60–65 Mio l des überschüssigen Weinvorrates abgebaut werden. Dabei ist vorgesehen, über eine mit 38 Mio Fr. subventionierte, alkoholfreie und industrielle Verwertung eines Teils der künftigen Ernte (Tafeltrauben, Sauser, Traubensaft, Essig) den Markt um jährlich 12–13 Mio l zu entlasten respektive die gelagerten Überschüsse der Jahre 1982 und 1983 abzubauen. Gekoppelt wurden diese Massnahmen mit dem Aufruf zur Selbstbeschränkung der Winzer, damit die künftigen Ernteerträge im Durchschnitt 110 Mio l nicht überschreiten. Nachdem die erste Tranche dieses Sanierungspakets von der Finanzdelegation beider Räte genehmigt worden war, standen die genannten Massnahmen erstmals im Zusammenhang mit den Beratungen des Budgets für 1987 öffentlich zur Diskussion. Namentlich Walter Biel (ldu, ZH), einer der heftigsten Kritiker der bundesrätlichen Agrarpolitik, verlangte die Streichung der 38,5 Mio Fr. für die zweite Tranche. Bundesrat Stich bekräftigte die Entschlossenheit des Bundesrates, im Falle eines Fehlschlages des Sanierungsprogrammes behördliche Qualitäts- und Produktionsvorschriften zu erlassen; darauf stimmten beide Räte der Massnahme zu. Trotz dieses bundesrätlichen Fingerzeigs und der Aufrufe der Winzervereinigung nach Produktionsdrosselung überschritt der Ernteertrag 1986 mit 135 Mio l das Soll von 110 Mio l erneut deutlich [20]. Die Möglichkeit, eine Rechtsgrundlage des Bundes für eine Mengenbeschränkung pro Fläche zu erlassen, wird sich erst 1989 mit der Revision des Rebbaubeschlusses bieten, nachdem 1985 aufgrund des Vernehmlassungsverfahrens von einer entsprechenden vorzeitigen Änderung abgesehen worden war. Mittlerweile wurden in der Westschweiz zwei Instrumente zur Produktionsbeschränkung respektive Qualitätsverbesserung eingeführt : Der Kanton Genf reduzierte die zulässige Menge pro Quadratmeter, die Stände Waadt und Wallis führten drei Qualitätskategorien ein [21].
Im Zusammenhang mit der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl wurde die Bevölkerung durch die Verstrahlung der Lebensmittel existentiell betroffen. Die eidgenössische Kommission für AC-Schutz stellte vorerst eine erhöhte Radioaktivität in der Frischmilch, bei Freiland-Blattgemüse und Salaten sowie im Fleisch von Kleintieren fest und riet schwangeren Frauen und Kindern vom Konsum von Frischmilch ab. Die Empfehlungen der Kommission unterschieden sich jedoch stark von jenen des Auslandes, namentlich auch bezüglich der Festlegung der Toleranzwerte, und vermochten die verunsicherte Bevölkerung kaum zu beruhigen. Im besonders verstrahlten Tessin untersagte der Bundesrat das Schlachten der Schafe bis in den Spätherbst und den Fischfang im Luganersee bis auf weiteres. Um zu verhindern, dass die Schweiz mit radioaktiven Nahrungsmitteln überschwemmt würde, erliess das EDI im Dringlichkeitsverfahren eine Verordnung über Konzentrationen von radioaktiven Nukleiden in Lebensmitteln. Darin werden die Toleranzwerte für Caesium 134 und 137 in Übereinstimmung mit den EG-Normen für Agrarprodukte festgelegt und die Kontrolle der Lebensmittel auf Radioaktivität den Kantonen unterstellt. Nicht berücksichtigt wurde die von den Kantonen im Vernehmlassungsverfahren geäusserte Kritik, dass einerseits die Toleranzwerte für Kinder zu hoch angesetzt seien und andrerseits sich die Verordnung zu eng nur auf das bei der Tschernobyl-Katastrophe dominante Caesium beschränke und nicht auch andere radioaktive Isotope miteinbeziehe. In der Folge der Reaktorkatastrophe richteten die Produzenten rund 340 Begehren um Entschädigung an den Bund. Der Verband schweizerischer Gemüseproduzenten forderte Schadenersatz für 10 Mio Fr. Einnahmenausfälle, für welche er die Informationspolitik der eidgenössischen Kommission für AC-Schutz verantwortlich machte. Aus freiem Ermessen gestand der Bundesrat aber nur den Kleintierhaltern und Luganeser-Fischern eine Entschädigung in der Höhe von 900 000 Fr. respektive 200 000 Fr. zu; in den übrigen Bereichen, namentlich im Gemüsebau, erachtete es die Landesregierung angesichts des guten Verlaufs des Landwirtschaftsjahres als zumutbar, die Produzenten selber für den Schaden aufkommen zu lassen [22] .
Der Bundesrat passte die Lebensmittelverordnung (LVO) mit verschiedenen Änderungen den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Konsumgewohnheiten an und verlängerte die Übergangsfrist für die Revision der eidgenössischen Fleischschauverordnung um ein Jahr. Nach dem Ständerat stimmte 1986 auch die Volkskammer einem Kredit von 46,1 Mio Fr. für die Errichtung eines eidgenössischen Instituts für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe in Mittelhäusern/Köniz (BE) zu. Das Projekt war grundsätzlich unbestritten, es wurde jedoch bei der parlamentarischen Beratung kritisch vermerkt, dass die Verlegung dieses Instituts von der Region Basel nach Bern der Tendenz, die Bundesverwaltung zu dezentralisieren, entgegenlaufe [23].
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Bäuerliches Bodenrecht
Das revidierte Gesetz über die landwirtschaftliche Pacht (LPG) wurde auf den 1. Juli in Kraft gesetzt. Betroffen davon sind rund 9000 Vollpächter und mehrere tausend Pächter im Nebenerwerb, welche zusammen über 40% der gesamten landwirtschaftlichen Fläche bearbeiten. Wesentliches Element des LPG sind die neuen Pachtfristen : Für ganze Landwirtschaftsbetriebe wurden sie von 6 auf 9 Jahre und für Einzelparzellen von 3 auf 6 Jahre erhöht; nach erfolgter Kündigung kann die Pacht zudem bis zu 6 Jahren erstreckt werden. Neu definiert wurde auch die Beweislast für die Kündigung: Künftig muss der Verpächter glaubhaft machen, dass eine Fortsetzung der Pacht unzumutbar ist. Agrarpolitisch wichtig sind ferner die Instrumente gegen die Zerstückelung, das heisst die parzellenweise Verpachtung von Landwirtschaftsbetrieben. Ein juristisches Novum stellt das Vorpachtrecht für die Nachkommen des Verpächters dar. Die Berechnung des höchstzulässigen Pachtzinses wird in einer 1986 in die Vernehmlassung geschickten Verordnung geregelt : Danach kann — als Gegenstück zum pächterfreundlichen LPG — der Zins um 70% in Tal- und um 86% in Berggebieten erhöht werden; von den zugestandenen Erhöhungen sind 35% auf die neue Berechnungsform und 30% auf die erhöhten Ertragswerte zurückzuführen [24].
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Forstwirtschaft
Der Zustand des Waldes verschlechterte sich 1986 massiv; nach der Sanasilva-Waldschadeninventur ist nun bereits die Hälfte der Bäume in der Schweiz geschädigt, das sind 14% mehr als 1985. Besonders alarmierend sind die Verhältnisse im Berggebiet, wo der Anteil der geschädigten Bäume bereits auf 60%, auf der Alpensüdseite gar auf 65% gestiegen ist. Nach einer Studie der SGU wird das anhaltende Waldsterben im Berggebiet in den nächsten Jahren zu einer ernsthaften Bedrohung von Mensch und technischer Infrastruktur (Verkehrswege, Stauseen) führen. Die Schadenkosten dürften insgesamt auf gegen 44 Mia Fr. ansteigen: Dabei wird die Forstwirtschaft voraussichtlich für Zwangsnutzungen und fallende Holzpreise 12 Mia Fr. aufzuwenden haben ; für weitere 18 Mia Fr. müssen Schutzbauten erstellt werden, und die Schäden, welche durch erhöhte Naturgefahren entstehen, dürften auf 14 Mia Fr. zu stehen kommen. In der Tourismusbranche wiederum muss mit dem Verlust von 18 000, in der Industrie von 17 000 Arbeitsplätzen gerechnet werden [25].
Um verstärkt gegen das Absterben der Wälder vorgehen zu können, erhöhten die eidgenössischen Räte die forstlichen Subventionen beträchtlich. Für 1987 wurden 124 Mio Fr. bewilligt, das sind 18 % mehr als für 1986 und das Dreifache des Betrags von 1983. Diese Zunahme war — neben den 1985 beschlossenen Bundesbeiträgen zur Bekämpfung von Waldkrankheiten — eine Folge des im Berichtsjahr überwiesenen Postulats von Ständerat Lauber (cvp, VS), der eine grosszügigere Interpretation des Forstpolizeigesetzes (FpolG) forderte, um die Subventionen für Wiederherstellungsprojekte bei geschädigten Wäldern namentlich mit Treibstoffzollgeldern erhöhen zu können. Eine verstärkte Bundeshilfe, welche die Forstwirtschaft wie die übrigen Bereiche der Landwirtschaft immer mehr in ein Subventionsgeflecht einbindet, bildet auch einen zentralen Bestandteil des neuen FpolG, welches in die Vernehmlassung geschickt wurde. Weitere Grungedanken dieses Gesetzes sind die Erhaltung des Waldes in seiner Gesamtfläche und räumlichen Verteilung (quantitative Walderhaltung) und die Sicherstellung einer minimalen Bewirtschaftung. In der Vernehmlassung kritisierten vor allem die Gebirgskantone, dass die Vorlage zu zentralistisch sei und auf die regional verschiedenen forstlichen Gegebenheiten zu wenig Rücksicht nehme. Umstritten war auch die generelle Bewirtschaftungspflicht; namentlich Umweltschutzkreise befürchteten eine unerwünschte Erschliessung bisher ungenutzter Wälder. Ausserdem wurde eine explizite Erwähnung der qualitativen Bewirtschaftung des Waldes vermisst. Viele Vernehmlasser, darunter auch der Schweizerische Verband für Waldwirtschaft, wiesen darauf hin, dass die vorgeschlagenen forstpolizeilichen Massnahmen zwar zu begrüssen seien, dass diese aber letztlich nur begrenzte Wirkung hätten, solange nicht gegen die Ursache des Waldsterbens, die verschmutzte Luft, angegangen würde [26].
Mit der Verschlechterung des Zustandes der Wälder vergrösserte sich auch die Zahl der defizitären Forstbetriebe (auf fast 50%). Hauptgrund für die seit 1983 roten Zahlen der Waldwirtschaft ist — als Folge von Zwangsnutzungen — die sogenannte Holzschwemme in Europa, welche das Preisniveau um 20% hat absinken lassen. Erneut erhoben daher die forstwirtschaftlichen Kreise ihre Forderung nach protektionistischen Massnahmen [27].
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[1] Zum Landwirtschaftsjahr 1986 siehe LID, Dokumentationsdienst (im folgenden abgekürzt: Dok.), 267, 17.12.86 ; LID, Landwirtschaft in Zahlen 1986, Brugg 1986 ; Schweiz. Landwirtschaftlicher Verein, Jahresbericht 1986; 89. Jahresbericht des Schweizerischen Bauernverbandes, 1986, Brugg 1987. Allgemeines zur Landwirtschaftspolitik: R. Schwertfeger, Grenzen der Agrarpolitik, Basel 1986; L. Meyer / H. Baumann, Schweizer Landwirtschaft, Zürich 1986 ; Schweiz. Bund für Naturschutz, Naturschutz und Landwirtschaft, Basel 1986 ; WoZ, 1, 10.1.86 ; 20, 16.5.86 ; 32, 8.8.86; P. Rieder, «Vorschläge für eine zukünftige Agrarpolitik», in LID, Dok., 253, 22.1.86; Coop-Zeitung, 14, 3.4.86; 31, 7.8.86; 33, 14.8.86; 36, 4.9.86; Wir Brückenbauer, 16, 16.4.86; Bilanz, 1986, Nr. 6; TA, 3.10.86; Bund, 10.10.86; SGT, 11.10.86. Vorschläge: wf, Notizen zur Wirtschaft, 1986, Nr. 3; BaZ, 4.10.86 ; NZZ, 22.10.86 ; BZ, 1.11.86 ; 6.11.86 ; 17.11.86 ; 21.11.86 ; 25.11.86. Vgl. auch die Vorschläge der SVP: Presse vom 29.10.86; LID, Pressedienst (im folgenden abgekürzt: Press.), 1468, 31.10.86. Siehe auch SPJ, 1985, S. 88 f.
[2] NZZ, 8.1.86 ; 11.1.86 ; LID, Press., 1426, 10.1.86 ; SGT, 11.1.86 ; NZZ, 22.1.86 ; 22.11.86 ; SHZ, 5, 30.1.86 ; TW, 29.5.86; 22.7.86; Vr, 4.7.86; Vat., 7.4.86; K. Furgler, «Aktuelle Aspekte der Agrarpolitik», in LID, Dok., 266, 6.11.86; J.-C. Piot, «Erhaltung der bäuerlichen Landwirtschaft», in Documenta, 1986, Nr. 2 ; H. W. Popp, « Widersprüchliches um die Überschüsse und deren Kosten», in LID, Dok., 1459, 29.8.86. Der NR überwies ein Postulat betreffend Abgaben auf intensitätssteigernden Produktionsmitteln (Amtl. Bull. NR, 1986, S. 456 f.). Vgl. auch die Motion Neukomm (sp, BE) für Direktzahlungen an die Landwirtschaft ( Verhandl. B. vers., 1986, II, S. 82) ; siehe ferner W. von Siebenthal, Direkte Zahlungen als Mittel der landwirtschaftlichen Einkommenspolitik. Ein Beitrag zur Neuorientierung der schweizerischen Agrarpolitik, Konstanz 1986; LID, Press., 1432, 21.2.86; NZZ, 17.2.86 ; SHZ, 20,15.5.86 ; TW, 7.6.86. SBV : Landwirtschaftliches Produktionsprogramm fürdie Zeit von 1986 bis 1990 (= LID, Dok., 252, 27.12.85). Siehe auch BA für Statistik, Eidgenössische Betriebszählung 1985, Band 1: Landwirtschaftsbetriebe nach Gemeinden, Bern 1986; dass., Eidgenössische Betriebszählung 1985, Band 2: Landwirtschaftsbetriebe nach Kantonen, Bern 1986; dass., Eidgenössische Betriebszählung 1985, Band 3: Gartenbaubetriebe nach Kantonen, Bern 1986; dass., Schlüssel zu den Ergebnissen. Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft und Fischerei, Bern 1986 ; Die Volkswirtschaft, 59/1986, S. 480 ff.; wf, Kf, 19,12.5.86 ; 24, 16.6.86 ; 34, 25.8.86. Siehe auch SPJ, 1981, S. 88; 1985, S. 88 f.
[3] Preisbegehren: BZ, 5.4.86; Presse vom 9.4.86; LID, Press., 1439, 11.4.86; wf, KK, 15, 14.4.86; PZ, 14, 17.4.86; Gnueg Heu dune!, 1986, Nr. 4. Der Lagebericht des SBV rechnete für 1986 mit einer Negativdifferenz zum bäuerlichen Paritätslohnanspruch von 34 Fr. pro Tag im Tal- und 74 Fr. im Berggebiet (Presse vom 12.3.86 ; SGT, 9.4.86). Der Endrohertrag für 1986 sank gegenüber 1985 um 1/2% auf 8,75 Mia Fr. (LID, Press., 1431, 14.2.86; BaZ, 31.12.86). Paritätsrechnung: wf, Dok., 18, 5.5.86; siehe auch R. Schwarzenbach, Einkommensunterschiede innerhalb der schweizerischen Landwirtschaft – Ausmass und Ursachen, St. Gallen 1986 und SPJ, 1985, S. 89 f.
[4] Preisbeschlüsse: AS, 1986, S. 1087 f. ; Presse vom 17.6.86; SHZ, 25, 19.6.86 ; wf, KK, 25, 23.6.86. Kleinbauern: TW, 18.7.86; Coop-Zeitung, 34, 21.8.86; Gnueg Heu dune!; 1986, Nr.6. Vgl. auch SPJ, 1985, S. 90.
[5] Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1258 ff. und 2049 f.; Amtl. Bull. StR, 1986, S. 618 ff. ; AS, 1963, S. 917 ff.; 1982, S. 1193 ff. ; 1986, S. 1112 ff.; BBl, 1986, III, S. 134 ff. und 411; Presse vom 4.9.86 ; 2.10.86; 9.10.86 ; SHZ, 39, 25.9.86 ; LID, Press., 1463, 26.9.86. Vgl. auch das überwiesene Postulat Schnider (cvp, LU) zur Förderung der Schaf- und Ziegenhaltung (Amtl. Bull. NR, 1986, S. 2046 f.). Siehe ferner SPJ, 1982, S. 81.
[6] Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1965 f.; BBl, 1986, II, S. 1 122 ff.; Presse vom 18.12.86.
[7] Untersuchung: SAB, Das Einkommen der Bergbauern, Brugg 1986 ; Presse vom 27.5.86 ; wf, KK, 22, 2.6.86. Erhöhung: Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1110 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1986, S. 717 ff. ; BBl, 1986, II, S. 901 ff.; 1987, I, S. 60; Presse vom 4.3.86; 24. und 25.9.86; 5.12.86; NZZ, 18.7.86; Union, 1986, Nr. 9, 9.7.86; 10, 6.8.86; Coop-Zeitung, 35, 18.8.86. Siehe auch SPJ, 1984, S. 92.
[8] Die Milchrechnung 1984/85 schloss erstmals mit einer um 2,5 % geringeren Einlieferungsmenge (30,7 Mio Dezitonnen) als im Vorjahr. Die Aufwendungen stiegen jedoch weiter um 7,7 % auf 881,3 Mio Fr.; der Anteil des Bundes betrug 564,5 Mio Fr. (Presse vom 17.4.86; LID, Press., 1440, 18.4.86; wf, KK, 16, 21.4.86; wf, AD, 20, 19.5.86; wf, Dok., 30, 28.7.86). Milchrechnung 1985/86: LID, Press., 1490, 16.4.87; Presse vom 16.4.87. Der Milchüberschuss liegt namentlich in der enormen Steigerung des mittleren Ertrags pro Kuh begründet ; 1985 lag er mit 4710 kg rund 50% über jenem von 1955 (wf, K!, 48, 1.12.86). Siehe auch LID, Dok., 267, 10.12.86 (Die Milchwirtschaft in der Schweiz); Schweiz. milchwirtschaftlicher Verein, 99. Jahresbericht 1985 (1986); LID, Dok., 258-260, 10.7.86; SHZ, 41, 9.10.86. Vgl. auch SPJ, 1985, S. 90.
[9] NZZ, 25.4.86; 28.10.86; TA, 24.6.86; BZ, 28.10.86; 13.12.86; Union, 1986, Nr. 17. Der BR erhöhte den Rückbehalt aufgrund der Teilrevision des MWB 1977 von 60 auf 75 Rp. (Presse vom 30.1.86). Siehe auch Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1861 sowie AS, 1986, S. 1825 und SPJ, 1985, S. 90.
[10] MWB: BBl, 1986, II, S. 974 ff.; Gnueg Heu dune !, 1986, Nr. 1, 3 und 7; Union, 1986, Nr. 4 und 11 ; LID, Press., 1440, 18.4.86 ; 1450, 27.6.86 ; 1461, 12.9.86 ; SHZ, 18, 2.5.86 ; 45, 6.1 1.86 ; NZZ, 17. und 18.6.86 ; 24.6.86 ; Presse vom 21.6.86 ; BZ, 24.6.86 ; Vat., 24.6.86 ; wf, Dok., 45,10.11.86 ; wf, AD, 49, 8.12.86. Siehe auch Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1500 f. ; PZ, 1, 8.1.86 und SPJ, 1985, S. 90 f. Verschiebung: NZZ, 28.8.86 ; 21.1.1.86; SZ, 7.11.86 ; Bund, 20.11.86; BZ, 20.11.86; LID, Press., 1471, 21.11.86. Siehe auch SPJ, 1985, S. 90 f.
[11] Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1517 ff. ; Ww, 10, 6.3.86 ; SHZ, 13, 27.3.86 ; 38, 18.9.86 ; 49, 4.12.86 ; 52,23.12.86 ; LID, Dok., 257, 23.4.86 (Rindviehzucht und Überproduktion); Vr, 27.5.86; NZZ, 3.6.86; 3.9.86; BZ, 12.7.86; 29.8.86. Revision der Schlachtviehverordnung: NZZ, 15.10.86; BaZ, 25.11.86. Protestaktionen der UPS: 24 Heures, 16.4.86; TW, 3.5.86; Union, 1986, Nr. 7 und 8. Siehe auch Die Volkswirtschaft, 59/1986, S. 574 ff. (Viehzählung 1986) und 843 (Schweinezählung 1986) sowie SPJ, 1986, S. 91.
[12] Amtl. BuIl. NR, 1986, S. 1862 ff. und 2080 ; Amtl. Bull. StR, 1986, S. 605 ff. und 841; BBl, 1987, 1, S. 36 ff.; BaZ, 9.10.86 ; NZZ, 9.10.86 ; 16.12.86 ; Vat., 9.10.86 ; Gnueg Heu dune!, 1986, Nr. 4 ; Union, 1986, Nr. 15. Siehe auch SPJ, 1983, S. 97; 1985, S. 91.
[13] Amtl. Bull. NR, 1986, S. 984 f. ; TA, 6.2.86 ; LID, Press., 1430, 7.2.86 ; Wir Brückenbauer, 35, 27.8.86. Siehe auch Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1527 f. Vgl. ferner den 1980 teilweise als Motion und teilweise als Postulat überwiesenen Vorstoss Dürr (cvp, SG) betreffend Medikamentenhandel in der Veterinärmedizin (SPJ, 1980, S. 86, Anm. 33).
[14] Amtl. Bull. NR, 1986, S. 2062 ff.; Amtl. Bull. StR, 1986, S. 439; NZZ, 24.6.86; BaZ, 25.6.86; LNN, 25.6.86; TA, 25.6.86; 4.10.86; LID, Press., 1450, 27.6.86. Siehe auch A.F. Goetschel, Kommentar zum Eidgenössischen Tierschutzgesetz, Bern 1986 sowie SPJ, 1978, S. 87; 1979, S. 96; 1980, S. 87; 1981, S. 90; 1982, S. 84.
[15] Amtl. Bull. NR, 1986, S. 459 f., 474, 499 ff., 1050, 1473 (Motion Günter) und 1541 f. ; BZ, 25.4.86 ; NZZ, 25.4.86; TA, 13.5.86; Presse vom 14.5.86 und 31.10.86; SZ, 29.8.86. Die Schweizer Liga gegen die Vivisektion reichte eine Petition zur Förderung des Unterrichts in Alternativmethoden zu Tierversuchen an den Schweizer Hochschulen ein (BaZ, 19.6.86). Siehe auch Verein für Tierrechte Bern u.a., Schwächen des Tierschutzgesetzes, 1985 ; Civis-Schweiz antwortet auf immerwiederkehrende Fragen, 1986. Die Zahl der in Schweizer Laboratorien für Versuche verwendeten Tiere ging von 1985 bis 1986 um 8,9% auf 1,437 Exemplare zurück (TA, 23.6.87). Einer Aufsichtsbeschwerde von Ines Torelli gegen den BR im Zusammenhang mit der Abstimmung über die Antivivisektions-Initiative wurde nicht stattgegeben (BBl, 1986, I, S. 685f.; SZ, 29.1.86). Siehe auch SPJ, 1985, S. 92 f.
[16] Amtl. Bull. NR, 1986, S. 673 ff. und 1033 ; Amtl. Bull. StR, 1986, S. 218 ff., 308 ff. und 436; BBl, 1986, II, S. 652 ff.; NZZ, 3.6.86; 10.6.86; 12.6.86. Siehe auch SPJ, 1985, S. 93.
[17] LID, Press., 1439, 11.4.86; 1447, 6.6.86.; 1452, 11.7.86; SGT, 12.8.86; 19.9.86; NZZ, 11.9.86; SHZ, 38, 18.9.86; Ww, 38, 18.9.86; LNN, 19.9.86; Sonntags-Blick, 38, 21.9.86. Zu den Abstimmungsparolen siehe NZZ, 24.9.86 sowie den Parolenspiegel der Parteien und Verbände (kantonal und eidgenössisch) des Forschungszentrums für schweizerische Politik, Bern. Pro: Schweiz. Aktionskomitee, Zucker aus unserem Boden, 1986; TW, 28.6.86; 14.8.86; LID, Dok., 262, 12.8.86; LID, Press., 1457, 15.8.86; 1460, 5.9.86; Vat., 30.8.86; SZ, 9.9.86; LID, Dok., 263, 1 1.9.86 (Erklärung der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren-Konferenz); Union, 1986, Nr. 11. Contra: MGB, Die schweizerische Zuckerwirtschaft, Zürich 1986; Wir Brückenbauer, 34, 20.8.86 ; 37-39, 24.9.86 ; BaZ, 27.8.86; Coop-Zeitung, 38, 18.9.86; BZ, 19.9.86. Vgl. auch die distanzierte Position der VKMB und des Stadt-Land-Komitees (Stadt+Land, 1986, Nr. 4). Die Bauern führten in Kloten eine Grossdemonstration für den Zuckerbeschluss durch (NZZ, 28.8.86). Siehe auch AS, 1986, S. 1583; Presse vom 30.9.86 und SPJ, 1985, S. 93f.
[18] Presse vom 29.9.86. Vox, Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 29.9.1986, Bern 1986.
[19] AS, 1986, S. 1527; BZ, 10.1.86; 17.10.86; 2.12.86; 22.12.86; SHZ, 6, 6.2.86; 28, 10.7.86; 44, 28.10.86; Bund, 30.6.86; 19.8.86; BaZ, 13.8.86; TA, 19.8.86; LID, Press., 1464, 3.10.86. Siehe auch SPJ, 1985, S. 94. Die Produktion von Brotgetreide stieg von 1981—1984 um 1/3 auf 600 000 t ; damit wurde ein Selbstversorgungsgrad von 131% erreicht (wf, KI, 5, 3.2.86). Die Futtermittelimporte sanken von 1973—1985 um 50% auf 670 000 t (NZZ, 24.4.86; Bund, 30.6.86).
[20] Amtl. Bull. NR, 1986, S. 775, 1320, 1782 ff. und 1855 f.; Amtl. Bull. StR, 1986, S. 736 ff. und 770 f.; AS, 1986, S. 1528 ff. und 1531 ff.; SHZ, 22, 29.5.86; 37, 11.9.86; NZZ, 17. und 18.6.86; 5.6.86; 6.9.86; 3.10.86; 3.12.86 ; 6.12.86 ; JdG, 26.7.86; Coop-Zeitung, 40, 2.10.86; Ww, 42, 16.10.86 ; BZ, 18.10.86 ; Presse vom 9. und 10.12.86. Für den überschüssigen Wein der Jahre 1982 und 1983 wurden bereits je 35 Mio Fr. für die Lagerkosten aufgewendet. Vgl. auch SPJ, 1983, S. 99; 1985, S. 94 f.
[21] TA, 4.7.86 ; 23.8.86 ; NZZ, 24.7.86; Ww, 31, 31.7.86; LNN, 3.11.86. Vgl. auch die Studie von S. Borner / M. Birrer / R. Bürgin, Der schweizerische Weinskandal, Grüsch 1986, worin namentlich die Weinimportordnung und die Vergabe der Einzelkontingente kritisiert wird ; siehe dazu auch Ww, 39, 25.9.86 ; 41, 9.10.86 ; 51, 18.12.86. Ein überwiesenes Postulat Revaclier (fdp, GE) forderte den BR auf, Rechtsgrundlagen für die Qualitätsbezeichnung Vin d'appellation d'origine contrôlée (AOC) zu schaffen (Amtl. Bull. NR, 1986, S. 457 f.). Der StR überwies eine Motion Steiner (svp, SH) als Postulat, wonach der Bund für die Frostschäden im Rebbau von 1985 und für künftige Frostschäden aufzukommen habe (Amtl. Bull. StR, 1986, S. 28 f.). Siehe ferner Amtl. Bull. NR, 1986, S. 775 und 1320. Zu den Diskussionen um den drohenden Konkurs der VS-Weinfirma Alphonse Orsat SA vgl. TA, 13.9.86; 25.9.86.
[22] Empfehlungen: TA, 5.-7.5.86; 12.5.86; BaZ, 21.5.86; NZZ, 22.5.86; 24.5.86; 27.8.86; 29.8.86. Verordnungen: AS, 1986, S. 1479 und 1485 f.; BaZ, 5.8.86; NZZ, 5.8.86; 13.9.86; LID, Press., 1456, 8.8.86; 1476, 9.1.87; Union, 15, 5.11.86; siehe auch die Interpellation Fetz, poch, BS (Verhandl. B.vers., 1986, V, S. 61 f.). Entschädigung: AS, 1986, S. 1476; BZ, 14.5.86; 9.10.86; 11.10.86; 6.12.86; SGT, 14.5.86; 7.6.86; TA, 14.5.86; 22.5.86; 28.6.86; NZZ, 16.5.86; 5.6.86; 28.6.86; 9.10.86; BaZ, 22.5.86; 28.6.86; 15.10.86; SHZ, 22, 29.5.86; Vat., 16.8.86 ; Bund, 9.10.86 ; Presse vom 23.12.86 ; LID, Press., 1476, 9.1.87. Vgl. auch unten, Teil I, 6a (politique énergétique).
[23] LVO: AS, 1986, S. 418 ff. ; AT, 24.1.86 ; SHZ, 4, 23.1.86 ; BaZ, 24.1.86 ; NZZ, 13.2.86 ; Vat., 3.5.86 ; siehe auch Vr, 25.3.86 ; BaZ, 6.6.86 ; 28.10.86. Fleischschauverordnung: NZZ, 9.12.86 ; vgl. auch Schweizer Monatshefte, 66/1986, S. 877 ff.; BaZ, 4.3.1986 ; SZ, 12.4.86 ; NZZ, 12.9.86 ; 4.10.86 sowie Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1486 f. und 1527 f. Institut für Viruskrankheiten: Amtl. Bull. NR, 1986, S. 253 ff.; BBl, 1986, I, S. 897; NZZ, 18.3.86; siehe auch SHZ, 52, 23.12.86. Vgl. ferner oben, Teil I, lb (Verwaltung) und SPJ, 1985, S. 92.
[24] AS, 1986, S. 926 ff. ; 1987, S. 405 ff. ; I. Hangartner / H. Popp (Hg.), Das neue landwirtschaftliche Pachtrecht, St. Gallen 1986; LID, Dok., 254, 11.2.86; LID, Press., 1432, 21.2.86; 1447, 6.6.86; 1454, 25.7.86; Presse vom 22.7.86; NZZ, 23.7.86; 6.8.86; 16.10.86; Vat., 5.9.86; 16.10.86. Vgl. auch SPJ, 1985, S. 95.
[25] Sanasilva: Sanasilva Waldschadenbericht 1986, Bern 1986; Presse vom 15.8.86 ; 28.11.86; AT, 29.10,86. SGU-Studie : SGU, Die wirtschaftlichen Folgen des Waldsterbens in der Schweiz, Zürich 1986 ; Vat., 4.2.86 ; LNN, 15.3.86; BaZ, 27.6.86; 5.9.86 ; NZZ, 2.9.86; TA, 3.9.86 ; vgl. auch die beiden Vorstösse von NR Künzi (fdp, ZH) betreffend Konsequenzen aus der Sanasilva-Studie und für Sondermassnahmen zugunsten der Forstwirtschaft (Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1991 ff. und 2041 f.) sowie Amtl. Bull. NR, 1986, S. 451, 463 f. und 1002 ; NZZ, 21.6.86. Vgl. ferner W. Zimmermann, Erhaltung und Verbesserung des Waldzustandes: Katalog möglicher staatlicher Massnahmen, Zürich 1986; Ders., «Rückblick auf einige wichtige forstpolitischen Entscheide des Bundes im Jahre 1986», in Schweiz. Zeitschrift für Forstwesen, 138/1987, S. 321 ff.; BA für Umweltschutz, Ausgewählte Probleme in Waldböden (Nährstoffverhältnisse, Bodenversauerung, Verhältnisse im Wurzelraum, Schäden), Bern 1986; H. Leibundgut, Unsere Gebirgswälder, Bern 1986; BaZ, 24.4.86 ; NZZ, 21.6.86 ; 26.9.86; Ww, 36, 4.9.86; Vat., 28.11.86. Vgl. auch SPJ, 1985, S. 125 f. und unten Teil I, 6d (Umweltpolitik).
[26] Amtl. Bull. StR, 1986, S. 37 f.; AT, 17.6.86 ; 30.7.86 ; Bund, 17.6.86; NZZ, 17.6.86 ; 15.8.86 ; 27.8.86; Presse vom 29.12.86. Der Entwurf zum neuen FPoIG basiert auf dem bestehenden FPoIG von 1902, den Beschlüssen aus der Walddebatte der eidg. Räte von 1985 sowie dem Projekt der Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen. Vgl. auch H. Wandeler, «Die Revision der eidgenössischen Forstgesetzgebung: Stand und Schwerpunkte», in Schweiz. Zeitschrift für Forstwesen, 136/1985, S. 662 ff.; Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1052. Eine Standesinitiative des Kantons NE für eine quantitative Fixierung der Waldfläche wurde vom Parlament abgelehnt genauso wie eine ähnlich lautende Motion Berger, svp, VD (Amtl. Bull. NR, 1986, S. 152 ff.; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 761; NZZ, 11.3.86). Weil die Volksinitiative «Kampf dem Waldsterben» — v.a. aus organisatorischen Gründen — nicht zustande kam, lancierte der Umweltschützer Franz Weber eine neue Initiative «Rettet unsere Wälder» mit demselben Inhalt (BBl, 1986, II, S. 85 f.; NZZ, 29.4.86; 6.5.86; TA, 29.4.86). Zum Entscheid des Bundesgerichts betreffend zulässige Rodung des Schutzwaldes in Crans-Montana siehe Schweiz. Zeitschrift für Forstwesen, 138/1987, S. 328 ff.; TA, 20.3.86 ; SGT, 21.3.86 ; 14.4.86 ; NZZ, 12.9.86 sowie unten Teil I, 7b (Sport). Vgl. ferner SPJ, 1984, S. 95 f.; 1985, S. 95 f. und 125 f. sowie unten Teil I, 6d (Umweltpolitik).
[27] BaZ, 19.8.86; 6.9.86; 22.10.86; Bund, 25.8.86; 4.12.86; LID, Press., 1460, 5.9.86; siehe auch Schweiz. Holzindustrie-Verband, 100 Jahre schweizerischer Holzindustrie-Verband: 1886-1986, Bern 1986; Der Monat, 1986, Nr. 5 ; BA für Statistik, Forstbetriebe nach Kantonen, Bern 1986 ; dass., Jahrbuch der schweizerischen Wald- und Holzwirtschaft 1985, Bern 1987; Die Volkswirtschaft, 59/1986, S. 769 ff. (Betriebszählung in der Waldwirtschaft 1985); 60/1987, S. 344 ff. (Holzwirtschaft 1986); Bund, 11.2.86; AT, 3.4.86; NZZ, 4.10.86. Zum Nationalen Forschungsprogramm 12 «Holz, erneuerbare Rohstoff- und Energiequelle» siehe NZZ, 20.1.86.
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