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Sozialpolitik
Gesundheit, Sozialhilfe, Sport
Die Eidg. Kommission für Aids-Fragen und das Bundesamt für Gesundheitswesen legten ihren Bericht "Aids in der Schweiz" vor. – Der Bundesrat stellte der "Beobachter"-Initiative "gegen Missbräuche der Fortpflanzungs- und Gentechnologie beim Menschen" einen direkten Gegenvorschlag gegenüber, der auch die Tier- und Pflanzenwelt einbezieht. – Der Bericht der Eidg. Betäubungsmittelkommission zum Thema "Drogensituation und Drogenpolitik in der Schweiz" löste eine breite Diskussion über den Umgang mit den Drogensüchtigen aus. – Die "Zwillingsinitiativen" "zur Verminderung der Tabak- und Alkoholprobleme" wurden eingereicht.
Gesundheitspolitik
Die Gesundheitsstatistik ist in der Schweiz im Vergleich zu anderen Industrieländern wenig ausgebaut. Nun soll erstmals eine umfassende Studie über den Gesundheitszustand der Bevölkerung Auskunft geben. Die Gesundheitsdirektionen der Kantone Bern, Genf, Tessin, Waadt und Zürich, die Bundesämter für Statistik (BfS) und für Gesundheitswesen (BAG) sowie das Schweizerische Institut für Gesundheits- und Krankenhauswesen (SKI) schlossen sich in einem interkantonalen Gesundheitsindikatorenprojekt (IGIP) zusammen, welches u.a. die Schaffung einer zentralen Datenbank vorsieht [1].
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Dies soll auch im Hinblick darauf geschehen, die galoppierende Entwicklung der Gesundheitskosten besser in den Griff zu bekommen [2]. Da auf den Spitalsektor annähernd 50% des Gesamtaufwandes für das Gesundheitswesen entfallen, wurden vor allem hier Alternativen gesucht. Dabei standen die Bestrebungen um den Ausbau der Spitex-Leistungen im Vordergrund, deren Uneinheitlichkeit und unsichere Finanzierung Anlass zu zahlreichen Diskussionen gab [3]. Der Nationalrat überwies ein Postulat Fischer (cvp, LU), welches den Bundesrat ersucht, zu prüfen, ob nicht über die Invalidenversicherung angemessene Taggelder ausbezahlt werden könnten, da die spitalexterne Pflege von den Angehörigen grosse materielle Opfer verlangt [4]. Von frauenpolitischer Seite wurde befürchtet, Spitex werde das traditionelle Frauenbild weiter zementieren und zu bedenklichen Lücken in der Altersvorsorge derjenigen Frauen führen, die für die Pflege ihrer Angehörigen einen Erwerbsunterbruch in Kauf nehmen [5].
Der Preisüberwacher Odilo Guntern nahm die Ärztehonorare unter die Lupe. Seiner Ansicht nach bildet eine blosse Erhöhung des Indexes der Konsumentenpreise noch kein taugliches Kriterium zur Bestimmung einer allfälligen Preisanpassung bei den Arztkosten. Er folgte damit der Haltung des Bundesrates, der bereits 1 982 die Ärzteschaft in ihren — seiner Meinung nach ungerechtfertigten — Forderungen zurückband [6].
Zur Eindämmung der Gesundheitskosten wird auch der Prävention immer grössere Bedeutung beigemessen. Ende November rief die schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) die Schweizerische Stiftung für Gesundheitsförderung ins Leben, welche landesweit Aktionen der Gesundheitsförderung und der Krankheitsvorbeugung mitfinanzieren, fachtechnisch unterstützen und koordinieren will. Die Kantone lösten damit ein Versprechen ein, da sie anfangs der achtziger Jahre die Schaffung eines Bundesgesetzes über Prävention mit der Begründung abgelehnt hatten, für diesen Bereich seien die Kantone zuständig [7].
Die starke Betonung der Prävention auf allen Ebenen ging einher mit einem wachsenden Unbehagen an der Schulmedizin, deren Zielsetzungen und Massnahmen vermehrt hinterfragt wurden. In einer parlamentarischen Initiative verlangte Nationalrat Hafner (gp, BE), dass die Bundesbehörden ihre Unterstützung der gesamtschweizerischen Impfkampagne gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) sofort einstellen sollten, da dadurch ein faktischer Impfzwang geschaffen werde, der die freiheitlichen Grundrechte verletze [8]. Das allgemein grosse Interesse für alternative Heilmethoden kam in einem vom Nationalrat überwiesenen Postulat Hafner zum Ausdruck, welches die Berücksichtigung der Erfahrungsmedizin insbesondere in der Arzneimittelkommission anregte, und das von 100 Parlamentarierinnen und Parlamentariern mitunterzeichnet worden war [9].
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Die Annahme des Bundesgesetzes über die Pharmakopöe war in beiden Kammern des Parlaments unbestritten. Damit wurde eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage für den Erlass des amtlichen Arzneibuches geschaffen und eine störende Gesetzeslücke geschlossen. Die kantonalen Vorschriften über die Heilmittelkontrolle bleiben bestehen, dürfen die Anforderungen der Pharmakopöe jedoch nicht unterschreiten [10].
Die Preisgestaltung der Medikamente geriet ebenfalls wieder in Bewegung. Die Kartellkommission hielt an ihrer bereits 1988 geäusserten — und von der Pharmaindustrie aufs heftigste bestrittenen — Auffassung fest, die Generika würden durch die bestehende Marktordnung benachteiligt, und sie drohte, eine Untersuchung des Arzneimittelmarktes einzuleiten. Die Schweizerische Gesellschaft für Gesundheitspolitik (SGGP) führte eine Tagung zu diesem Thema durch, in deren Verlauf die Meinungen ziemlich heftig aufeinanderprallten [11].
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Die Eidgenössische Kommission für Aids-Fragen und das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) legten im April ihren Bericht "Aids in der Schweiz" vor. Gemäss dieser Studie wurden bis Ende 1988 in der Schweiz 10 279 HIV-positive Tests gemeldet; bei 702 Patienten war die Krankheit bereits ausgebrochen [12]. Der Bericht schätzt die Anzahl der in der Schweiz lebenden HIV-Positiven auf 20 000 bis 30 000 und rechnet bis 1991 mit 3500 Erkrankungen. Mit 7,62 Erkrankungen pro 100 000 Einwohner ist die Schweiz im europäischen Vergleich nach wie vor das am stärksten betroffene Land. Besonders gefährdet sind junge Erwachsene zwischen 20 und 35 Jahren. Während in früheren Jahren die Homosexuellen die Bevölkerungsgruppe mit der höchsten Aidsrate bildeten, nimmt seit 1986 die Atisbreitung bei den intravenös Drogensüchtigen enorm zu [13].
Davon ausgehend, dass am Anfang der Prävention die Information steht, wurde im März in Bern unter der Ägide des BAG das Informationszentrum "Aids Info-Docu Schweiz" gegründet, welches Unterlagen vermitteln und die Aktivitäten der verschiedenen Amtsstellen koordinieren soll [14]. Daneben führten das BAG und die "Aids-Hilfe Schweiz" mit neuen Plakatslogans und -sujets ihre landesweite "Stop Aids"-Kampagne weiter, deren Bedeutung für die Prävention durch einen Evaluationsbericht des Lausanner Universitätsinstituts für Sozial- und Präventionsmedizin wissenschaftlich untermauert wurde [15].
In diesem Klima der allgemeinen Sensibilisierung für die Aids-Problematik wurde mit Erstaunen und Bedauern zur Kenntnis genommen, dass Regierung und Parlament es weiterhin ablehnten, die für die angewandte klinische Forschung bestimmten Bundesbeiträge von jährlich drei auf acht Mio Fr. zu erhöhen, obgleich dies im Ende 1988 abgegebenen, allerdings unveröffentlichten Bericht der 1987 ins Leben gerufenen Eidgenössische Kommission zur Kontrolle der Aids-Forschung gefordert worden war [16].
Mit der Veröffentlichung ihres Aids-Konzepts gab sich die Verbindung der Schweizer Ärzte (FMH) eine gewisse "unité de doctrine". Die FMH sprach sich gegen HIV-Tests ohne Einwilligung der Patienten, aber für eine bessere epidemiologische Erfassung durch breitangelegte anonyme Testverfahren aus [17].
Einer weit verbreiteten Unsicherheit begegnete das BAG mit der Herausgabe einer Broschüre zum Thema "Aids und Arbeitsplatz", welche daran erinnerte, dass eine Aidserkrankung oder ein positiver Test an sich kein Kündigungsgrund sein dürfen, und welche die Arbeitnehmer aufforderte, von Stellenbewerbern oder Arbeitnehmern keinen HIV-Test zu verlangen [18]. Dieser Haltung schlossen sich die Arbeitgeber und der Schweizerische Gewerkschaftsbund an [19].
Die rechtlichen Aspekte der Infektion mit dem HIV-Virus wurden im Herbst an einer gemeinsamen Tagung von Arzten und Juristen, zu welcher das BAG und das Bundesamt für Justiz eingeladen hatten, ausgiebig erörtert. Die Tagungsteilnehmer sprachen sich dabei deutlich gegen eine repressive Politik im Sinn der im Epidemiengesetz vorgesehen Massnahmen aus, wie dies gewisse, dem privaten Verein "Aids-Aufklärung Schweiz" nahestehende Kreise angeregt hatten [20].
Die Eidg. Kommission für Aids-Fragen und das BAG veröffentlichten erstmals Zahlen über die volkswirtschaftliche Bedeutung von Aids. Dabei wiesen sie nach, dass Aids auf Jahre hinaus noch kein wesentlicher Faktor für die Kostenexplosion im Gesundheitswesen sein wird. Die indirekten Kosten (Arbeits-, respektive Produktionsausfall etc.) belaufen sich aber auf ein Mehrfaches [21].
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Nachdem der Bundesrat im Oktober 1988 beschlossen hatte, der "Beobachter"-Initiative "gegen Missbräuche der Fortpflanzungs- und Gentechnologie beim Menschen" einen direkten Gegenvorschlag entgegenzustellen, verabschiedete er am 18. September die entsprechende Botschaft. Darin erklärt er sich mit dem Grundanliegen der Initianten und deren meisten konkreten Forderungen einverstanden, wollte den zukünftigen Art. 24octies der Verfassung aber umfassender und präziser formuliert wissen. So erschien es ihm problematisch, die Regelung auf den Humanbereich zu beschränken und den Begriff der Menschenwürde nur gerade im Zusammenhang mit der Gentechnologie in der Verfassung zu verankern. Er schlug deshalb einen Verfassungstext vor, der auch die Tier- und Pflanzenwelt einbezieht. Den Begriff der Menschenwürde wünschte er einer generellen Grundrechtsnorm vorzubehalten, wie sie in den Entwürfen zur Totalrevision der Bundesverfassung vorgesehen ist.
Den beiden ersten Punkten der Initiative stellte der Bundesrat einen Text entgegen, der Zielnorm und Gesetzgebungskompetenz definiert, aber keine ethische Würdigung enthält. Den Verbotskatalog in Absatz 3 der Initiative erachtete er als zu imperativ, und er meldete seine Bedenken an, die Gesetzgebung bereits auf Verfassungsstufe derart zu präjudizieren. Er schlug deshalb einen Regelungskatalog vor, der sich — gleich wie der Initiativtext — auf die Fortpflanzungsmedizin beschränkt, der aber die Frage nach eventuellen Verboten offen lässt. Dem Vorwurf, durch den Verzicht auf klare Vorgaben werde der Gesetzgebungsprozess — gerade auch in Anbetracht der zum Teil sehr unterschiedlichen Vorstellungen der verschiedenen politischen Parteien — lang und schwierig, begegnete er im voraus mit dem Hinweis auf die schon bestehende oder vorgesehene Gesetzgebung des Bundes in diesem Gebiet [22].
Der "Beobachter" war der Ansicht, der Vorschlag lasse dem Parlament einen zu grossen Ermessensspielraum, und beschloss, seine Initiative nicht zurückzuziehen [23]. Von Frauenseite wurde sowohl die Initiative als auch der Gegenvorschlag mehrheitlich abgelehnt und verlangt, in der Fortpflanzungsmedizin sei der Selbstbestimmung der Frauen vermehrt Rechnung zu tragen und auf Embryonenschutzgesetze klar zu verzichten [24].
Von den bundesrätlichen gesetzgeberischen Vorhaben war zum Zeitpunkt der Botschaft bereits ein Vorschlag zu einer Neuregelung des Patentschutzes in der Biotechnologie verabschiedet. Wie an anderer Stelle ausgeführt, soll damit insbesondere der Schutz des Verfahrenspatents auch auf die durch Vermehrung von Lebewesen entstandenen Erzeugnisse ausgedehnt werden [25].
Aber auch im Parlament war die Gentechnologie Gegenstand verschiedener Vorstösse. Die Standesinitiative des Kantons St. Gallen, welche den Bund einlädt, unverzüglich Vorschriften über die DNSRekombinationstechniken in Medizin, Landwirtschaft und Industrie zu erlassen, wurde von der zuständigen Nationalratskommission angenommen, welche dagegen eine parlamentarische Initiative der Basler Nationalrätin Anita Fetz (poch), die ein mindestens zehn Jahre dauerndes Moratorium im Bereich der Gentechnologie gefordert hatte, mit dem Hinweis' auf die Stellung der Schweiz in der internationalen Forschung ablehnte [26]. Die Kommission verabschiedete dagegen zwei Postulate, mit welchen der Bundesrat aufgefordert wurde, die Risiken und Auswirkungen der Gentechnologie in allen Bereichen zu prüfen und eine pluralistisch zusammengesetzte Kommission einzusetzen, die u.a. ein Inventar über gentechnische Forschung und Anwendung zu führen hätte. Beide Postulate wurden vom Nationalrat überwiesen, während eine Motion Fetz, welche den Bundesrat 'unter anderem beauftragen wollte, die Freisetzung von gentechnisch manipulierten Lebewesen in der Schweiz zu verhindern, vom Rat – weil seit zwei Jahren hängig – abgeschrieben wurde. In der Herbstsession reichte die Solothurner Nationalrätin Ursula Ulrich (sp) eine parlamentarische Initiative ein, welche die Schaffung eines Genomanalysen-Gesetzes verlangt [27].
In Ermangelung einer bundesrechtlichen Regelung im Bereich der Fortpflanzungsmedizin kam dem Entscheid des Bundesgerichts, den beiden staatsrechtlichen Beschwerden gegen die restriktive Politik des Kantons St. Gallen stattzugeben, wegweisende Bedeutung zu. Das Bundesgericht bejahte zwar die Kompetenz der Kantone, bis zu einer allfälligen Bundesgesetzgebung Übergangsregelungen zu treffen. Im Inhalt waren dem Bundesgericht die St. Galler Vorschriften jedoch zu eng. Insbesondere die Beschränkung der künstlichen Insemination auf die Samen des Ehemannes widersprach nach mehrheitlicher Auffassung der Richter dem ungeschriebenen Verfassungsrecht der persönlichen Freiheit, doch wollten sie die heterologe Insemination nur bei Ehepaaren, nicht aber bei Konkubinatspaaren oder alleinstehenden Frauen akzeptieren. Auch im zweiten Hauptpunkt, der Frage der In-Vitro-Fertilisation (IVF), brachte das Bundesgericht Korrekturen an der St: Galler Regelung an. Es erachtete das generelle Verbot als unverhältnismässig und als Verstoss gegen die Freiheitsrechte. Die Richter wollten es aber weiterhin den Kantonen überlassen, wieweit die IVF eingeschränkt wird und ob sowohl homologe wie heterologe Insemination erlaubt sein sollen. Das Bundesgericht erachtete zudem die Bestimmungen, die künstliche Insemination allein dem Kantonsspital vorzubehalten, das Verbot von Samenbanken, von Forschung an Keimzellen und der Anwendung neuer Verfahren zur Behandlung der menschlichen Unfruchtbarkeit als unverhältnismässig [28]. Dieser Entscheid bewog diejenigen Kantone, die ebenfalls im Sinn gehabt hatten, in diesem Bereich regelnd einzugreifen, so etwa Basel-Stadt, Solothurn und Graubünden, ihre Arbeiten vorderhand zu sistieren [29].
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Suchtmittel
In Anbetracht des sich ständig zuspitzenden Elends in der Drogenszene herrschte ein allgemeiner Konsens darüber, dass der Bekämpfung des Drogenhandels in Zukunft ein viel grösseres Gewicht beigemessen werden müsse. Sowohl die Motion Cavadini (fdp, TI), die nun auch vom Ständerat überwiesen wurde, wie auch die Schlussfolgerungen des PUK-Berichts verlangten den Ausbau der Zentralstelle für die Drogenbekämpfung und eine bessere interkantonale Koordination. In unzähligen Zeitungskommentaren wurden dieselben Forderungen erhoben [30]. Im November beschloss der Bundesrat, dem UNO-Übereinkommen gegen den illegalen Handel mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen beizutreten [31]. Bereits anfangs Jahr hatte er den Text eines Briefwechsels zwischen der Schweiz und Grossbritannien, welcher vermehrte Rechtshilfe vorsieht, genehmigt [32].
Bedeutend umstrittener war nach wie vor die Frage nach dem Umgang mit den Drogensüchtigen. Neu lanciert wurde die Debatte durch die Publikation des Berichtes "Aspekte der Drogensituation und der Drogenpolitik in der Schweiz", der im Auftrag des Bundesrates von der Subkommission Drogenfragen der Eidg. Betäubungsmittelkommission erstellt worden war. Die Autoren des Berichts befürworteten eine generelle Straffreiheit für den Drogenkonsum und den Besitz von Kleinstmengen zum Eigengebrauch sowie ein niedrigeres Strafmass für süchtige Dealer, empfahlen aber eine schärfere Verfolgung des Handels. Eine generelle Unterscheidung zwischen "harten" und "weichen" Drogen lehnten sie aus fachlichen Gründen ab, ebenso die staatlich kontrollierte Abgabe von Heroin an Süchtige; dafür wurden Ersatzprogramme, in erster Linie mit Methadon, und die Schaffung von geeigneten Auffangstrukturen befürwortet [33].
In der anschliessenden Vernehmlassung in den Kantonen zeigte sich, dass der traditionelle "Röstigraben" nun auch von einen "Haschischgraben" überlagert wird [34]. Während sich die deutschsprachigen Kantone – zum Teil zwar mit gewissen Vorbehalten in bezug auf die Straffreiheit beim Konsum von "harten" Drogen, vereinzelt aber auch mit weitergehenden Empfehlungen, z.B. der Abgabe von Heroin an Süchtige – für die im Drogenbericht enthaltenen Vorschläge aussprachen, lehnten die welschen Kantone und der Tessin jegliche Straffreiheit kategorisch ab [35]. Interessant war dabei die Haltung der Zürcher Kantonsregierung, die sich für eine Liberalisierung bei den "weichen" Drogen aussprach, den Handel und Konsum von "harten" Drogen aber weiterhin unter Strafe stellen möchte und die Abgabe von Heroin an Süchtige ablehnte. Sie stellte sich damit in einen gewissen Widerspruch zum Zürcher Kantonsrat, der im September die Regierung aufgefordert hatte, eine Standesinitiative einzureichen, welche eine Liberalisierung des Betäubungsmittelgesetzes in dem Sinne verlangen sollte, dass der Handel und Konsum von Drogen geringer Gefährlichkeit und der Konsum sowie die Beschaffung der übrigen Drogen zum Eigengebrauch straffrei werden sollten [36].
Über die Gefährlichkeit oder Harmlosigkeit der sogenannten "weichen" Drogen stritten sich auch die Gerichte. Im Januar stufte das Zürcher Bezirksgericht bei der Bemessung des Strafmasses Haschisch als für die Gesundheit relativ unbedenklich ein, wurde dabei aber knapp einen Monat später von der ihm übergeordneten Instanz zurückgepfiffen. Das Urteil des Zürcher Obergerichts wurde im Oktober vom Bundesgericht geschützt [37].
Während alle Parteien ausnahmslos eine härtere Gangart gegen den gewinnorientierten Drogenhandel und mehr Einsatz bei der Prävention forderten, wichen ihre Auffassungen beim Umgang mit den Drogensüchtigen zum Teil recht stark voneinander ab. Die SVP nahm dabei eine besonders repressive Haltung ein. Sie machte die ihrer Ansicht nach zunehmend permissive Haltung in der Drogenfrage für die Ausbreitung des Drogenelends verantwortlich, lehnte jede Art der Straffreiheit des Konsums sowie die medizinisch überwachte Abgabe von Heroin ab und verlangte eine konsequente Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorschriften [38]. Auch CVP und EVP wollten am Ziel einer drogenfreien Gesellschaft festhalten, den Konsum weiterhin unter Strafe stellen und die kontrollierte Abgabe von Heroin nicht zulassen [39]. Die FDP sprach sich – mit Vorbehalten – für eine Entkriminalisierung des Drogenkonsums aus, aber gegen eine Abgabe von Heroin unter ärztlicher Aufsicht [40]. Damit wich sie von der Auffassung ihrer Sektionen in den Städten Basel und Zürich ab, welche — mit dem täglichen Drogenelend besonders konfrontiert — die Prüfung der kontrollierten Heroinabgabe an Süchtige befürwortet hatten [41].
Die SP stimmte der Entkriminalisierung des Drogenkonsums zu und wünschte mehr Uberlebenshilfe für die Süchtigen, was auch die therapeutische Abgabe von Heroin miteinschliessen sollte. Sie erinnerte daran, dass im Nationalrat nach wie vor eine parlamentarische Initiative ihres Abgeordneten Rechsteiner (SG) hängig ist, welche sich für die Straffreiheit des Drogenkonsums, für eine Teilentkriminalisierung des Handels mit Cannabisprodukten sowie für eine Herabsetzung des Strafmasses einsetzt [42]. Der Landesring sprach sich ebenfalls für eine Straffreiheit des Drogenkonsums aus und wiederholte seine bereits im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Aids gestellte Forderung nach ärztlich kontrollierter Abgabe von Heroin. In diesem Sinn hatte der Berner Nationalrat P. Günter im Juni eine Motion im Parlament eingereicht [43]. Die Grüne Partei verlangte ebenfalls die Entkriminalisierung des Konsums und einen kontrollierten, regelmässigen und legalen Zugang zu den Suchtmitteln [44].
Während die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren den straffreien Drogenkonsum einstimmig ablehnte, äusserten sich einige Polizeidirektoren positiv gegenüber einer medizinisch überwachten Abgabe von "harten" Drogen, obgleich sie bezweifelten, dass damit dem illegalen Drogenhandel wirksam begegnet werden könnte [45]. Die Eidg. Kommission für Jugendfragen wollte ebenfalls den Drogenkonsum entkriminalisieren, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände forderte die staatlich kontrollierte Abgabe, während der Verband Schweizerischer Drogenfachleute gar für ein Staatsmonopol im Drogenhandel eintrat [46].
Eine Umfrage bei rund 1000 Personen nannte das Drogenproblem die momentane Hauptsorge der Schweiz (72% gegen 71 % für den Umweltschutz). 45% wünschten sich bessere soziale Einrichtungen für die Drogenabhängigen, 31% waren für ein härteres Durchgreifen der Polizei und 18% befürworteten den straffreien Konsum [47].
Bei dieser nach wie vor unklaren Lage auf Bundesebene kam der Politik derjenigen Städte, welche eine grosse Drogenszene kennen, besondere Bedeutung zu. Bern ist seit Jahren führend in der Überlebenshilfe für Drogensüchtige. Ein juristisches Gutachten bestätigte jetzt die Legalität seiner "Fixerstübli", d.h. jener von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellten geschützten Räume, in den Drogen konsumiert und medizinische und soziale Beratung eingeholt werden können. Andere deutschschweizerische Städte, so z.B. Zürich und Basel, zogen nun zumindest teilweise nach, während in der Westschweiz weiterhin auf Repression gesetzt wurde [48].
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Die beiden Volksinitiativen ("Zwillingsinitiativen") "zur Veminderung der Tabakprobleme" und "zur Verminderung der Alkoholprobleme" wurden am 11. Oktober mit 115 210 bzw. 110 648 Unterschriften eingereicht [49]. Als Erfolg durften die in dieser Hinsicht sensibilisierten Kreise auch den Umstand werten, dass der Nationalrat bei der Beratung des neuen Radio- und Fernsehgesetzes dem bundesrätlichen Vorschlag eines zwingenden Verbotes der Tabak- und Alkoholwerbung (Art. 17, Abs. 5) mit 118 zu 68 Stimme den Vorzug gab gegenüber der Empfehlung der Mehrheit der vorberatenden Kommission, welche für eine "Kann"-Formulierung plädiert hatte [50].
Im August legte die Eidgenössische Kommission für Alkoholfragen ihren "Alkoholbericht" vor, der darauf hinwies, dass Alkohol immer noch das sozialmedizinische Problem Nr. 1 ist. Der Bericht formulierte verschiedene Empfehlungen an die Behörden von Bund und Kantonen und legte besonderes Gewicht auf die Prävention. Das relativ dichte Ausschanknetz stand dabei im Visier der Kommission; ebenfalls ins Gespräch gebracht wurde eine Erhöhung des Ausschankalters für Jugendliche und eine verstärkte fiskalische Belastung von Wein und Bier. Der Bundesrat nahm vom Bericht Kenntnis, erteilte aber keine konkreten Aufträge zu seiner Auswertung [51].
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Fürsorge
Im November liess der Bundesrat den Räten seine Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger zugehen. Diese Anpassung war im Anschluss an die Revision von Art. 4 Abs. 2 der Bundesverfassung ("Gleiche Rechte für Mann und Frau") notwendig geworden. Dieses Ziel war in der im September 1988 eingeleiteten Vernehmlassung unbestritten gewesen. Allerdings hatten sich vor allem die Zuwandererkantone gegen den Übergang zum reinen Wohnsitzprinzip gewehrt. Diesen Bedenken trug der Bundesrat Rechnung, indem er eine zweijährige heimatliche Rückerstattungspflicht vorschlug. Einige Kantone hatten auch auf die Problematik bei Sucht- und Aidskranken hingewiesen, worauf der Bundesrat die Bestimmung einfügte, dass für die Unterstützung Bedürftiger ohne Unterstützungswohnsitz künftig die Kompetenz zu weitergehenden Hilfeleistungen beim Aufenthaltskanton liegen solle [52].
Wie an anderer Stelle ausgeführt (siehe unten, Teil I, 8a, Formation professionnelle), beschlossen die Räte gegen den Willen des Bundesrates, die Subventionen an die Schulen für Sozialarbeit aufrecht zu erhalten.
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Obgleich dies seit 1986 in vier parlamentarischen Vorstössen verlangt wurde, kann in der laufenden Legislaturperiode auf eidgenössischer Ebene kaum mehr mit einem Bericht über die Armut in der Schweiz gerechnet werden. Dafür wurden Kantone oder Städte in diesem Gebiet aktiv. Angeregt oder eingeleitet wurden Armutsstudien unter anderem in den Städten Bern, Genf und Neuenburg und in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Land, Bern, Neuenburg, Zürich und Zug [53].
Gesichert scheint eigentlich nur dies: in der reichen Schweiz leben je nach Berechnungsart zwischen 170 000 und 570 000 Menschen am Rand des Existenzminimums. Wissenschaftliche und empirische Studien zeigten, dass Armut in erster Linie Alleinstehende betrifft, vor allem verwitwete und geschiedene Männer und Frauen, in besonderem Mass aber alleinerziehende Mütter und Rentnerinnen [54]. Verschiedene strukturelle und punktuelle Strategien im Kampf gegen die Armut wurden diskutiert, immer mehr setzte sich aber unter Fachleuten der Ruf nach einem allgemeinen, gesellschaftlich garantierten Minimaleinkommen gemäss dem Modell der Ergänzungsleistungen durch, welches die heutigen fürsorgerischen, oftmals als demütigend empfundenen Massnahmen ersetzen könnte [55].
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Entgegen den Erwartungen verabschiedete der Bundesrat 1989 keine Botschaft zu einem neuen Gesetz über die Hilfe an Opfer von Gewaltverbrechen. Deren Zahl wurde vom Bundesamt für Justiz auf 5000 bis 10 000 pro Jahr geschätzt [56]. Der Strafrechtler M. Killias, der Mitglied der vorberatenden Expertenkommission war, gab seinen Befürchtungen Ausdruck, die ablehnende Haltung der Kantone gegenüber der Besserstellung der Opfer im Strafprozess könnte dazu führen, diesen Aspekt des Gesetzes fallenzulassen, was für die Opfer sehr bedauerlich wäre. Nur eine derartige Disposition würde es seiner Ansicht nach nämlich erlauben, Punkte wie den Ausschluss der Öffentlichkeit bei Prozessen über Sexualverbrechen, den Schutz vor erniedrigender Provokation des Opfers während des Prozesses oder ein Verbot der Publikation persönlicher Daten in den Medien zu regeln. In einer von Killias im Rahmen einer Nationalfondsstudie durchgeführten Umfrage bezeichneten die Opfer sexuelle Gewalttaten, Körperverletzung und Raubüberfälle als folgenschwerste Delikte für die eigene Psyche. Der Autor teilte die Besorgnis feministischer Kreise über die zunehmende Gewalt gegen Frauen, und er rügte, dass die Polizeibehörden sich bei Taten gegen die Person relativ passiv verhielten und nicht selten auch das Verhalten des Opfers in Frage stellten [57].
Als Beitrag zum besseren Schutz der Frauen beantragte eine vom Nationalrat als Postulat überwiesene Motion Nabholz (fdp, ZH), Selbstverteidigungskurse für Mädchen seien im Rahmen der schulischen Ausbildung und bei den Veranstaltungen von "Jugend und Sport" vermehrt zu fördern. In seiner Antwort befürwortete der Bundesrat zwar eine derartige Ausbildung der Mädchen, verwies aber auf seine geringen Kompetenzen im Schulwesen, die ungünstigen Auswirkungen eines Obligatoriums und den Mangel an qualifizierten Lehrern [58].
Der VPOD nahm sich einer schleichenden Form der Gewalt gegenüber Frauen an und lancierte eine Kampagne gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz [59].
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Sport
Der Bundesrat begrüsste die geplante Kandidatur des Schweizerischen Fussballverbandes für die Durchführung der Fussballweltmeisterschaften 1998. Er sah darin eine weitere Möglichkeit, den Sportgedanken zu verbreiten, die Schweiz in der Welt besser bekanntzumachen und gleichzeitig die touristische Infrastruktur zu verbessern [60].
Im November beschloss der Bundesrat, die Konvention des Europarates gegen Doping zu unterzeichnen. Kernpunkt der Ubereinkunft sind unangemeldete Kontrollen in der Trainingsphase, die durch die Sportverbände durchgeführt werden [61]. Im Nationalrat hatte bereits im September ein Motionär (Büttiker, fdp, SO) gefordert, der Bundesrat solle die rechtlichen Grundlagen für die Durchsetzung eines Dopingverbotes in der Schweiz schaffen [62].
Am 9. Mai unterschrieb die Schweiz in Strassburg das Europäische Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen, insbesondere bei Fussballspielen, und am 15. November verabschiedete der Bundesrat die entsprechende Botschaft. Das Übereinkommen sieht eine Reihe von Massnahmen zur Eindämmung der Gewalt und zum Schutz der Zuschauer vor (genügendes Aufgebot von Ordnungskräften, geeignete Bauweise der Stadien, Alkoholverbot, Trennung der Supporter, internationale Zusammenarbeit bei der Bestrafung von Randalierern) [63].
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Weiterführende Literatur
Gesundheitswesen/Gesundheitskosten:
J. Baumberger / G. Kocher, Unser Gesundheitswesen. 5500 Schweizerinnen und Schweizer geben ihr Urteil ab, Horgen 1989.
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"Grundsätze einer freisinnigen Gesundheitspolitik", in Politische Rundschau, 1989, Nr. 2.
Spitex:
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Lebensqualität im Alter: eine Frage der Zukunft in der Spitex, Aarau 1989.
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Medikamente:
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G. Kocher (Hg.), Generika statt teure Originalmedikamente: Kosten sparen mit Nachahmerpräparaten?, Horgen 1989.
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Gentechnologie: Roche-Mitarbeiter nehmen Stellung, Basel 1989.
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M. Killias, Les Suisses face au crime. Leurs expériences et attitudes à la lumière des enquêtes suisses de victimisation, Grüsch 1989.
F-Frauenfragen, 1990, Nr. 1, S. 13 ff (mehrere Artikel und Literaturliste zum Thema der Gewalt an Frauen).
M. von Felten / I. Rusterholz, "Ein Jahrtausendthema... (Sexuelle Gewalt an Frauen)", in Emanzipation, 1989, Nr. 1, S. 16 ff.
Plädoyer, 7/1989, Nr. 3, S. 6 ff. (mehrere Artikel zum Thema Opferschutz).
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[1] SKI Pressedienst, 12.5.89; BZ, 20.5.89. Die Berichte der ersten Tagungen der IGIP wurden im Sammelband, La santé des Suisses en l'an 2000: vers une réorientation des politiques sanitaires cantonales (Aarau 1989) veröffentlicht. In einem Bericht zuhanden der Weltgesundheitsorganisation (WHO) listete das BAG die heute bereits bekannten Daten über den Gesundheitszustand der Schweizerinnen und Schweizer auf (Nationale Berichterstattung der Schweiz zur Evaluation der Strategie "Gesundheit für alle bis zum Jahr 2000 ", Aarau 1988). Das subjektive Befinden der Bevölkerung zeigte eine Univox-Umfrage auf (SZ, 28.2.89).
[2] BA für Sozialversicherung, Statistik über die Krankenversicherung: Einnahmen, Ausgaben und Krankenpflegekosten 1966-1987, Bern 1988; Gesch.ber. 1989, S. 130 f.; Lit. Gygi / Frei; A. Frei, "Entwicklung der Gesundheitskosten im Überblick", in Die Volkswirtschaft, 63/1990, Nr. 3, S. 16 ff. Zum abnehmenden Grenznutzen in unserem Gesundheitswesen siehe: G. Kocher, "Perspektiven unseres Krankheitswesens: Gesundheitspolitische Reformen oder blosse Rhetorik?", in Die Volkswirtschaft, 63/1990, Nr. 3, S. 10 ff.
[3] Der Nationalrat folgte der Empfehlung seiner vorberatenden Kommission und sprach sich dafür aus, die Spitex-Petition des 1. Schweizerischen Spitexkongresses, die u.a. die versicherungsmässige Gleichstellung von Spitex- und Spitalpatienten fordert, an die mit der Revision der Krankenversicherung beauftragte Kommission weiterzuleiten (Amtl. Bull. NR, 1989, S. 2131 f.). "Lobby für Spitex schaffen", in Traktandum Magazin, 1989, Nr. 2, S. 49 ff.: Siehe dazu auch Lit. Sommer und SPJ 1988, S. 194.
[4] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 600 f. Durch eine Änderung der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV) können ab 1.1.90 über die IV "angemessene Entschädigungen" ausgerichtet werden (AS, 1989, S. 1236 f. und ZAK, 1989, S. 296 f.).
[5] TW, 12.8.89. Auf diesen Umstand und die Tatsache, dass in diesem Gebiet viel zu wenig Daten bekannt sind, wiesen auch A. Fetz / E. Freivogel / S. Grossenbacher, Strukturwandel der Gesellschaft und Veränderung der Frauenrolle, Bern 1988, hin. Im Rahmen der 10. AHV-Revision gibt es deshalb auch Stimmen, die vorschlagen, Betreuungsgutschriften nicht nur für die Kindererziehung, sondern auch für die Betreuung pflegebedürftiger und alter Angehöriger einzuführen (Bund, 26.8.89).
[6] TA, 30.3.89. Dem Preisüberwacher wurden von acht Kantonen Tarifanpassungsanträge vorgelegt. Bei ZH, SO, NE, OW sowie UR lehnte er die Erhöhungen als nicht gerechtfertigt ab. Einzig Zürich folgte dieser Empfehlung nicht (Bund, 21.4.90).
[7] Presse vom 24.11.89.
[8] Verhandl. B.vers., 1989, IV, S. 24; BZ, 25.2.89; Presse vom 30.3.89; Ww, 4.5.89.
[9] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1724 f. Siehe dazu auch die Artikelserie zur Alternativmedizin in Traktandum Magazin, 1989, Nr. 2, S. 35 ff. Dem Trend folgend, bieten neuerdings einige Krankenkassen Zusatzversicherungen für alternative Behandlungsmethoden an (Bund, 19.1.89).
[10] Amtl. Bull. StR, 1989, S. 171 ff. und 622; Amtl. Bull. NR, 1989, S. 460, 1378 und 1804; BBl, 1989, III, S. 911 ff. Siehe auch SPJ 1988, S. 195.
[11] BZ, 6.3.89. Zu den Generika und dieser Tagung: Lit. Kocher; Bund, 6.6.89; BZ, 7.6.89; NZZ, 9.6.89; TAM 46, 17.11.89.
[12] Im Herbst wurde die eintausendste Aids-Erkrankung gemeldet, und bis Ende Jahr stieg die Anzahl auf 1159 registrierte Fälle. Gegenwärtig verdoppelt sich die Zahl der ausgebrochenen Krankheiten alle 16 Monate (Gesch.ber. 1989, S. 116).
[13] Presse vom 6.4. und 24.10.89. Siehe auch SPJ 1988, S. 193.
[14] Presse vom 13.3.89. Das Zentrum gibt zweimonatlich die Broschüre Aids-Infothek heraus. Ab Sommer erschien neu auch das Magazin Stop der Aids-Hilfe Schweiz.
[15] NZZ, 11.4.89; Presse vom 3.5.89.
[16] SGT, 1.12.89. In der Wintersession wurde bei der Budgetberatung ein entsprechender Antrag Günter (Idu, BE) deutlich abgelehnt (Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1919 ff.). Der StR genehmigte den Voranschlag, ohne diese Frage überhaupt aufzuwerfen (Amtl. Bull. StR, 1989, S. 639 ff. und 812ff.).
[17] Presse vom 21.11.89.
[18] Aids und Arbeitsplatz: medizinische und rechtliche Aspekte, Bern 1989; Presse vom 25.4.89.
[19] SAZ, 26, 29.6.89; Gewerkschaftliche Rundschau, 81/1989, S. 108 ff.; Presse vom 17.5.89.
[20] NZZ, 16.5. ("Aids-Aufklärung Schweiz") und 18.10.89 (Tagung).
[21] "Wirtschaftliche Aspekte der Immunschwäche-Krankheit AIDS", in Die Volkswirtschaft, 63/1990, Nr. 3, S. 25 ff.
[22] BBl, 1989, III, S. 989 ff. Presse vom 19.9.89; DP, 16.11.89. Zur Haltung der Parteien siehe SPJ 1988, S. 197; SGT, 19.9.89; Presse vom 30.1.89 (Berichterstattung über die DV der FDP zum Thema Fortpflanzungsmedizin).
[23] Presse vom 19.9.89.
[24] Presse vom 14.11.89. Zur 1988 gegründeten Frauenorganisation Nogerete (siehe SPJ 1988, S. 198) gesellte sich der im Juni als Verein gegründete und mehrheitlich von Frauen getragene "Basler Appell" (Lit. Basler Appell; Emanzipation, 1989, Nr. 10, S. 8 f.).
[25] BBl, 1989, III, S. 232 ff. Für eine ausführlichere Darstellung siehe oben, Teil I, 4a (Strukturpolitik).
[26] Presse vom 11.5.89.
[27] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1721 (Postulate); Verhandl. B.rers., 1989, IV, S. 27 (Ulrich) und 68 (Fetz).
[28] Presse vom 16.3.89; Bund, 2.10.89; NZZ, 23.11.89. Zur Vorgeschichte siehe SPJ 1988, S. 196. In seiner Botschaft zur "Beobachter"-Initiative anerkannte der BR ebenfalls die vorläufige Kompetenz der Kantone (BBl, 1989, III, S. 1010 ff.). Im Dezember hiess das Bundesgericht eine staatsrechtliche Beschwerde eines Konkubinatspaares gut, dem der Waadtländer Staatsrat aufgrund von reinen Verwaltungsrichtlinien die IVF verweigert hatte (Presse vom 18.12.89).
[29] BaZ, 16.-18.3.89; BüZ, 17.3.89; SZ, 12.8.89.
[30] Amtl. Bull. StR, 1989, S. 278 ff.; PUK-Bericht, S. 86 ff. Während man 1987 196 Drogentote zählte, waren es 1988 210 und 1989 248 (Presse vom 7.1.89 und 25.1.90). Damit steht die Schweiz im gesamteuropäischen Vergleich an der Spitze (Presse vom 10.5.89). Zur Bekämpfung des Drogenhandels siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht).
[31] NZZ, 2.11.89. In einem in der Wintersession überwiesenen Postulat Segmüller (cvp, SG) wird der Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob ein Beitritt der Schweiz zum internationalen Übereinkommen von 1971 über psychotrope Substanzen angezeigt wäre (Amtl. Bull. NR, 1989, S. 2238 f.).
[32] BBl, 1989, II, S. 496 ff.; NZZ, 12.1.89.
[33] Presse vom 20.6.89; DP, 29.6.89.
[34] Bund, 18.11.89.
[35] Suisse, 13.11.89; Bund, 18.11.89.
[36] TA und NZZ, 4.11.89.
[37] TA, 21.1. und 25.10.89; Presse vom 15.2.89. Siehe dazu auch R. Schumacher, "Strafrichter begehren gegen das Betäubungsmittelgesetz auf", in Plädoyer, 7/1989, Nr. 2, S. 6 ff.
[38] SVP Pressedienst, Nr. 43, 31.10.89, S. 6 f. In einer Interpellation der Fraktion gab die Partei ihrer Besorgnis über die "alarmierenden Aufweichungstendenzen" in der schweizerischen Drogenpolitik Ausdruck ( Verhandl. B. vers., IV, 1989, S. 45). Zu den z.T. recht pointierten Aussagen einzelner Vertreter der Zürcher SVP siehe Bund, 2.9. und 9.11.89.
[39] NZZ, 13.12.89. Die JCVP nahm eine bereits früher aufgebrachte Idee wieder auf und forderte die Legalisierung von Cannabis, durch dessen staatlich kontrollierten Anbau auch die Bergbauern eine zusätzliche Einnahmequelle finden könnten (Presse vom 7.7.89).
[40] NZZ, 1.11.89. Zur Diskussion innerhalb der Partei siehe auch Der Freisinn, Nr. 9 und 10, Sept.-Okt. 1989.
[41] BaZ, 26.1.89.
[42] SPS Pressedienst, Nr. 283, 5.12.89, S. 12; Verhandl. B.vers., 1989, IV, S. 21.
[43] NZZ, 1.9.89. Im Parlament konnte über die Motion keine Einigung erzielt werden; die Diskussion wurde deshalb auf später verschoben (Amt. Bull. NR, 1989, S. 1703 f.).
[44] NZZ, 1.11.89.
[45] Vat., 2.8.89; Bund, 9.11.89.
[46] NZZ, 29.9. und 12.10.89; Presse vom 15.12.89.
[47] Schweizerische Kreditanstalt, Bulletin, 1989, Nr. 10, S. 6.
[48] Lit. Schultz. Zu Berns Pionierrolle siehe "In Bern fixen sie 'sauber'", in Traktandum Magazin, 1989, Nr. 2, S. 7 ff. Für die Haltung der anderen Städte siehe Bund, 25.11. und 30.12.89.
[49] BBl, 1990, I, S. 923 ff. und 926 ff.; Presse vom 12.10.89. Siehe auch SPJ 1988, S. 199.
[50] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1627 ff.
[51] Presse vom 25.8.89. Siehe auch R. Müller, Plädoyer für eine offensive Gesundheitspolitik: Alkohol, Politik, Prävention, hg. im Auftrag der Eidg. Kommission für Alkoholfragen, Lausanne 1989.
[52] BBl, 1990, I, S. 49 ff.
[53] Vat., 4.1.0.89; NZZ, 9.2.89; SGT, 14.4.89; BaZ, 12.9.89; DP, 16.2.89. Zum Stand der Armutsforschung siehe NZZ, 22.7.89.
[54] SGT, 14.4.89; NZZ, 22.7.und 22.8.89; Lit. Boddenberg, Schmid. E. Segmüller (cvp, SG) lud in einem überwiesenen Postulat den Bundesrat ein, einen Bericht über die sozialpolitische und wirtschaftliche Stellung alleinerziehender Eltern zu erstellen und die sich daraus ergebenden Folgerungen für die Sozial- und Familienpolitik vorzulegen (Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1149).
[55] Lit. A. Mäder / U. Neff. Zur Armut allgemein: Lit. Buhmann; TAM, 21.4.89; DP, 21.9.89; Bilanz, 1989, Nr. 12, S. 62 ff.
[56] SZ, 24.8.89. Siehe auch SPJ 1988, S. 200 f.
[57] Siehe Lit. Killias; BZ, 12.5.89; Emanzipation, 1989, Nr. I, S. 16 ff. und Nr. 9, S. 3 ff.; Femmes suisses, 1989, Nr. 12, S. 6 f.
[58] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 580 f.
[59] TA, 19.7.89; Gewerkschaftliche Rundschau, 81/1989, S. 169 ff.; Presse vom 1.9.89.
[60] NZZ, 6.6.89.
[61] NZZ, 2.6. und 9.11.89.
[62] In der Wintersession konnte über diese Motion im Rat keine Einigung erzielt werden, weshalb die Diskussion auf später verschoben wurde (Amtl. Bull. NR, 1989, S. 2230 f.).
[63] BBl, 1990, I, S. 1 ff.
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