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Grundlagen der Staatsordnung
Politische Grundfragen und Nationalbewusstsein
Im Rahmen der Diskussionen um ,eine Annäherung der Schweiz an Europa und um den Beitritt der Schweiz zum EWR forderte die politische Elite die Überwindung des Sonder falldenkens, da die schweizerische Identität nicht ohne europäische Dimension denkbar sei. – Die Ablehnung des EWR-Vertrages durch Volk und Stände strapazierte das Verhältnis zwischen Deutsch und Welsch. – Der Schweizer Pavillon an der Weltausstellung in Sevilla rief eine Kontroverse um die kritische Selbstdarstellung der Schweiz hervor. – Der innovative Berner Verfassungsentwurf wurde vom Grossen Rat verabschiedet.
Grundsatzfragen
Wie die Ergebnisse der 1992er Umfrage im Rahmen der UNIVOX-Untersuchung zur politischen Kultur in der direkten Demokratie zeigten, verstärkte sich der Trend des Misstrauens der Bevölkerung gegenüber der Politik; 52% der Befragten unterstützten die Aussage "Leute wie ich haben keinen Einfluss darauf, was die Regierung tut", was eine Zunahme von 9 Prozentpunkten im Vergleich zu 1989 darstellte. Über die Hälfte der Befragten glaubte im weiteren, dass sich die gewählten Politikerinnen und Politiker wenig um das Volk kümmern und den Kontakt mit ihm vollständig verloren haben. Nicht ganz die Hälfte der Befragten (46%) zeigten sich zufrieden mit der Art, wie die Schweiz regiert wird (1990: 54%; 1991: 42%), ein Drittel war unentschieden und ein Fünftel äusserte sich unzufrieden. Als wichtigste Probleme der Gegenwart wurde mit 21% die Arbeitslosigkeit und die Ausländerfrage genannt; gleichzeitig haben zu diesen beiden Themen immerhin 63% resp. 61% Vertrauen in die Problemlösungsfähigkeit des Bundesrates [1].
Nach dem Jubiläumsjahr 1991, während dem vielfältige Bereiche der schweizerischen Geschichte und der kulturellen Eigenart diskutiert und dargestellt worden waren, gewann die Problematik von schweizerischer Identitität und europäischer Integration durch die Ansetzung der Abstimmung über den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Dezember des Berichtsjahres an Bedeutung. Dabei betonten sowohl die Befürworter wie auch die Gegner einer verstärkten Integrationspolitik, dass in politisch-ökonomischer, sozialer und zum Teil auch kultureller Hinsicht in der Schweiz eine Politik der Erneuerung, der Öffnung und gleichzeitig der Deregulierung einsetzen sollte, gleichgültig ob die Schweiz den Alleingang oder den Integrationskurs wählt [2].
Die in Buchform erschienenen Beiträge des im November 1991 abgehaltenen Symposiums zum Thema "Schweizerische Identität und Europäische Integration ", organisiert von der Akademischen Kommission der Universität Bern, enthielten die Positionen von Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Aus historisch-politischer, wirtschaftlicher und kultureller Sicht konnten praktisch alle Beteiligten Anknüpfungspunkte und eine entwicklungsfähige Grundlage von schweizerischen Eigenheiten für eine Annäherung an das enger zusammenrückende Europa feststellen. Das grösste Problem würde laut Professor Weibel die Schaffung eines Vertrauensverhältnisses zwischen Volk und Regierung sein; im Falle eines verstärkten aussenpolitischen Engagements könnte der politische Wille des Bundesrates als Ausdruck eines Handelns von oben nach unten in Form eines Autoritätsakts beim Volk missverstanden werden, wodurch letzteres die Regierung in Volksabstimmungen desavouieren könnte [3].
"Sonderfall? Die Schweiz zwischen Réduit und Europa" war der Titel einer Ausstellung im Landesmuseum Zürich; die Ausstellungsmacher versuchten, über die klischeehafte Darstellung der Schweiz und ihrer Kultur hinauszugehen und stellten, laut Museumsdirektor Andres Furger, "den Sonderfall als geistige Baustelle" dar [4].
Für den Politologen Leonhard Neidhart muss der Reformprozess der schweizerischen Institutionen in Richtung einer Vereinfachung unserer innenpolitischen Prozesse weisen. Gemäss seiner These hat das schweizerische Staatsgebilde aus Gründen seiner Kleinheit, gepaart mit einer grossen Heterogenität und den daraus entstehenden Konfliktpotentialen, das Konkordanzsystem sowie föderalistische und direktdemokratische Instrumente entwikkelt, um die Konflikte möglichst in Grenzen zu halten. Konfliktvermeidung oder -verringerung kann daher seiner Meinung nach im schweizerischen Kontext nicht über ein verstärkt parlamentarisches Modell, das seiner Natur gemäss eher konfliktträchtig ist, funktionieren, sondern sollte im bestehenden System mit einfacheren Prozeduren und erhöhter Flexibilität gesucht werden. Die Bewältigung einer grösseren Menge an Konfliktstoff sollte also seiner Meinung nach nicht mit einer zeitraubenden Änderung aller grundlegenden politischen Institutionen gekoppelt werden, sondern im Rahmen der Handlungsspielräume von Regierung und Parlament im Sinne einer Optimierung des Verhältnisses von Tradition und Innovation gesucht werden [5].
Der am ETH-Tag in Zürich im November 1991 als Festrede gehaltene Vortrag des Theologen Hans Küng zum Thema "Die Schweiz ohne Orientierung? Europäische Perspektiven" wurde im Berichtsjahr in Buchform unter demselben Titel veröffentlicht. In seinem Plädoyer für eine Öffnung der Schweiz forderte Küng unter anderem, die Schweizer Geschichte mit einer kritischen Distanz zu lesen, einen verstärkten Dialog zwischen politischer und intellektueller Elite, die Erneuerung der demokratischen Strukturen, das Überdenken der schweizeischen Neutralität, weltpolitisches Engagement und eine aktive Mitgestaltung Europas sowie neue ethisch-religiöse Grundlagen. Insgesamt schlug der Theologe jedoch nur wenig Konkretes vor, das in bezug auf die Abstimmung über den EWR eine Orientierungshilfe für unentschiedene Stimmbürgerinnen und Stimmbürger gebracht hätte [6].
Befürworter eines EWR-Beitrittes betonten in ihrer Kampagne, dass die Schweizer Geschichte auch unbestrittenermassen ein Stück europäische Geschichte und dass somit die schweizerische Identität ein Stück europäische Identität sei. Damit schliesse die Schweizer Identität laut Benedikt von Tscharner, Botschafter bei der EG, einen europäischen Auftrag ein, der uns letztlich die eigene Identität zu erkennen und zu wahren helfe. Die Bestimmung der eigenen kulturellen und nationalen Identität müsse demnach als Selbstdefinitionsprozess gegenüber dem nächsten Umfeld, in diesem Falle Europa, erfolgen [7].
In der Antwort auf eine Motion Ruf (sd, BE), welche verlangte, die tägliche Ausstrahlung der Nationalhymne in Radio, Fernsehen und Lokalradio einzuführen, verwies der Bundesrat auf die verfassungsrechtlichen Gründe, aus denen das Anliegen nicht berücksichtigt werden kann: laut Art. 55 bis Abs. 3 BV ist den Veranstaltern von Radio und Fernsehen die Autonomie in der Programmgestaltung garantiert. Gemäss Guillaume Chenevière, Direktor des welschen Fernsehens TSR, würde die tägliche Ausstrahlung der Nationalhymne dem Programm den Anstrich eines Staatsfernsehens verleihen, was nicht der Realität entspreche; Peter Schellenberg wies die Idee von sich, da die Nationalhymne nicht den Platz eines "Hitparadenbestsellers" mit täglicher Ausstrahlung verdiene. Mit 65 gegen 16 Stimmen wurde die Motion abgelehnt [8]. Im Kanton Waadt sprach sich der Grosse Rat für einen verstärkten Einbezug der Landeshymne in den Schulunterricht aus, so dass die austretenden Schülerinnen und Schüler zumindest die erste Strophe der Nationalhymne kennen sollten [9].
Das Thema der europäischen Integrationspolitik beherrschte auch die Reden, welche am Nationalfeiertag vielerorts gehalten wurden; unter anderem fand mit dem Schweizer Tag an der Weltausstellung in Sevilla, an welcher Bundesrat Ogi Bundespräsident Felber vertrat, die grösste Bundesfeier ausserhalb der Landesgrenzen statt. Bei der Behandlung der 1989 eingereichten parlamentarischen Initiative Ruf (sd, BE) sowie der von den Schweizer Demokraten eingereichten eidgenössischen Volksinitiative "Für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag" gelangte die zuständige Petitions- und Gewährleistungskommission aufgrund eines Gutachtens von Prof. Richli zur Auffassung, dass ein eidgenössischer Bundesfeiertag auch auf Gesetzesstufe zu verwirklichen sei. In der Folge hat sie einen Entwurf zu einem Bundesgesetz über den Bundesfeiertag ausgearbeitet, der sich von einer stillschweigenden Bundeskompetenz aus der Natur der Sache ableitet. Da der Bundesrat sich einer möglichst breiten Abstützung im Volk gewiss sein wollte und eine bessere Gewährung der Rechtssicherheit wünschte, zog er den Weg über eine Initiative und damit eine Verfassungsänderung einer Lösung auf Gesetzesstufe vor. Der Bundesrat empfahl damit erst zum vierten Mal eine ausformulierte Initiative zur Annahme [10].
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Die Idee der nationalen Identität, auf welcher die Willensnation Schweiz aufgebaut ist, wurde durch die Spaltung der Schweiz in die verschiedenen Sprachregionen in bezug auf die Frage eines EWR-Beitritts auf die Probe gestellt. Das Abstimmungsresultat zeigte mit aller Deutlichkeit die Demarkationslinie zwischen den französischsprachigen Kantonen einerseits, in welchen die Zustimmung zum EWR zum Teil über 80% betrug und den deutsch-, italienisch- und rätoromanischsprachigen Kantonen andererseits, in denen keine Mehrheit für den EWR zustande kam, auf. Relativiert wurde das Ergebnis durch die Tatsache, dass neben den beiden Basel auch die beiden anderen deutschsprachigen Grossagglomerationen Zürich und Bern sowie eine Reihe weiterer Deutschschweizer Städte dem EWR zugestimmt hatten. Der Graben zwischen deutschsprachiger und welscher Kultur hatte sich seit dem ersten Weltkrieg nie mehr in dem Masse manifestiert; ein grosser Teil der französischsprachigen Schweiz konnte sich nach dem für sie enttäuschenden, ja niederschmetternden Ergebnis kaum mehr als zur Schweiz gehörend identifizieren. In der Romandie wichen erste, aus der Enttäuschung entstandene, Sezessionsgedanken nach dem Abstimmungstag jedoch bald einer realistischeren Problemanalyse. Gemäss verschiedener Beobachter läuft die Schweiz nach dem Nein zum EWR fortan Gefahr, durch eine wachsende Indifferenz der Romands gegenüber der Deutschschweiz die nationale Kohäsion zu verlieren. Im übrigen wurde auch der traditionelle Zusammenhalt unter den lateinischen Kulturen, zwischen dem Tessin und der Romandie, mit dem klaren Nein des Tessins geschwächt. Das Auseinanderklaffen der Haltungen zum EWR in den verschiedenen Sprach- und Kulturräumen bot aber – zum Teil auch schon vor der Volksabstimmung – Gelegenheit, die Identität und die Verankerung der einzelnen Sprachregionen im Verhältnis zur Gesamtschweiz zu überdenken. Das Bewusstsein, dass weder die deutschsprachige Schweiz noch die Romandie ein kohärentes Ganzes bilden, wurde dabei gestärkt. Ebenso wurde offensichtlich, dass nur innerhalb einer politisch-sozialen Elite der Bevölkerung intensive und vielfältige Beziehungen zwischen Romands und Deutschschweizern gepflegt werden. Im übrigen sind die Erklärungsansätze, welche die unterschiedlichen Haltungen zur europäischen Integration in den Sprachregionen analysieren, sehr vielfältig und zum Teil widersprüchlich. Häufig thematisiert wurden beispielsweise die Minoritätssituation der Frankophonen in der Schweiz und die Nähe zur Europäischen Gemeinschaft durch die französische Sprache; viele Kommentatoren erwähnten den Antigermanismus der Deutschschweiz sowie deren vergangenheitsorientierte Mythen als tiefere Ursache für das Nein, während sie in der Romandie keine vergleichbare Negativbeziehung zum Kulturnachbarn Frankreich ausmachen konnten. Die vertiefte Analyse des Abstimmungsresulats liess den Graben zwischen Deutsch- und Welschschweiz jedoch bald differenziert erscheinen, denn genauso wie die Sprache scheinen die Faktoren wie städtischer oder ländlicher Lebensraum resp. die Situierung auf den Achsen Zentrum-Peripherie, Bildung, Einkommen und Alter eine wesentliche Rolle in der Entscheidung für oder gegen den EWR gespielt zu haben [11].
Um eine bessere Kommunikation zwischen den einzelnen Landesteilen zu gewährleisten, mehr Brückenschläge und allgemein ein besseres Verständnis zwischen den Sprachregionen zu schaffen, haben die Büros der beiden Räte eine parlamentarische Kommission einberufen, welche das Phänomen analysieren und Lösungsvorschläge unterbreiten soll [12].
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Im Rahmen der 700-Jahr-Feier hatten die Koordinationskommission für die Präsenz der Schweiz im Ausland (KOKO) und die Schweizerische Verkehrszentrale (SVZ) die grösste je von der Schweiz organisierte Informationskampagne durchgeführt. Die Schweiz erreichte durch diese Kampagne, während der 64 Pressetexte in einer Auflage von 2,4 Mio Exemplaren an 12 000 Redaktionen ausländischer Medien verschickt wurden, laut dem Institut für Publizistikwissenschaft der Universität Zürich eine umfangmässig noch nie vorher dagewesene Präsenz. Hinsichtlich der Qualität der Artikel stellten Ulrich Saxer und Reto Stadler, die Leiter der Analysen, allerdings eine häufige Reproduktion von Klischees und Mythen, die der Schweiz anhaften, fest. Einzelne wichtige Medien wie "Der Spiegel", "Time" und "Newsweek" berichteten jedoch auf eine sehr differenzierte und kritische Art, was das Gesamtbild wieder ausglich [13].
Die Schlussabrechnung der 700-Jahr-Feier wies ein positives Ergebnis aus. Den Gesamtkosten von 83 Mio Fr. standen Sponsorengelder in der Höhe von 14,2 Mio und Einnahmen aus dem Verkauf von Eintrittskarten und Werbeartikeln in der Höhe von 5,8 Mio Fr. gegenüber. Von dem durch das Parlament bewilligten Rahmenkredit von 65 Mio Fr. – darin war auch eine Defizitgarantie von 10 Mio enthalten – mussten somit nur 63 Mio Fr. beansprucht werden [14].
Die Aktion "Begegnung 91.", Bestandteil der Feiern zum 700jährigen Bestehen der Eidgenossenschaft, wurde im Berichtsjahr durch die Gründung eines Vereins institutionalisiert. Ziel der Organisation ist es, weiterhin Besuche von Auslandschweizern in der Heimat zu ermöglichen und ganz allgemein die Verständigung zwischen verschiedenen Sprach- und Kulturräumen durch Begegnungsaktionen zu fördern [15].
Der sogenannte "Weg der Schweiz" entlang dem Urnersee wird weiterhin bestehen bleiben. Für den Unterhalt des 35 km langen Wanderweges ist fortan der Kanton Uri zuständig [16].
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Der Schweizer Pavillon an der Weltausstellung 1992 in Sevilla, welcher unter anderem ein Kunstwerk von Ben Vautiers mit der Aufschrift "Suiza no existe" (Die Schweiz existiert nicht) zeigte, löste im Parlament eine Reihe von Vorstössen aus dem rechtsbürgerlichen und rechtsnationalistischen Lager – insbesondere Abgeordnete aus dem Kanton Aargau waren dabei vertreten – aus, in welchen der Bundesrat aufgefordert wurde, die Öffentlichkeit umfassend über die laut Interpellanten zum Teil schockierende Gestaltung des Schweizer Pavillons an der "Expo 92" in Sevilla zu informieren. Der Bundesrat wies in seiner Antwort darauf hin, dass schon die im Jahre 1990 vorgelegte und vom Parlament gutgeheissene Botschaft die Richtlinie enthalten hatte, die Schweiz auf eine unkonforme Art vorzustellen und den Schwerpunkt des Pavillons auf die Kultur zu legen. Anschliessend hatte der Bundesrat einen Vertrag mit der Gesellschaft Mustermesse Basel (neue Bezeichnung Messe Basel) als Generalunternehmerin zur Ausführung des Konzepts abgeschlossen. Diese wiederum überliess die künstlerische Ausgestaltung dem Musikprofessor Adolf Burkhardt, welcher unter anderem mit dem weltweit tätigen Ausstellungsmacher Harald Szeemann den Pavillon im Sinne einer kritischen und provokativen Kultur, geprägt von Antiklischees, gestaltete. Utopie, Visionen, aber auch Persiflage seien laut Bundesrat ebenfalls Elemente von Kulturschöpfung und -darstellung; die Auseinandersetzung mit derartiger Kultur sei konfliktträchtig, sie dürfe aber, wenn sie missverstanden wird, nicht einfach verteufelt werden. Als Mittel zu einem besseren Verständnis der verschiedenen Darstellungen schlug der Bundesrat eine vertiefte Erklärung und Begleitung im Pavillon vor [17].
Insgesamt war der Schweizer Pavillon mit dem vom Architekten Vincent Mangeat konzipierten Papierturm aus Recycling-Karton beim Publikum auf grosses Interesse gestossen. Auch das Rahmenprogramm, zu dem täglich vier Vorführungen im Theater gehörten, war ein Erfolg; nach Darstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stiess einzig die Literaturtagung auf wenig Gegenliebe. Die Besucherzahlen stiegen von zu Anfang 7000 Personen auf über 25 000 pro Tag; im Vergleich dazu erzielte der meistbesuchte spanische Pavillon einen Gesamttagesdurchschnitt von über 30 000 Besuchern. Die MUBA als Generalunternehmerin überzog allerdings den Kredit von insgesamt 27 Mio Fr. um 4,8 Mio, da die Bauteuerung höher als erwartet ausfiel und die Logiskosten für Personal und Künstler stark unterschätzt worden waren. Der Ständerat bewilligte mit 27 zu 3 Stimmen vorerst nur einen reduzierten Nachtragskredit von 3,428 Mio Fr. Nachdem der Nationalrat hingegen mit 73 zu 51 Stimmen den gesamten Nachtragskredit für die Weltausstellung gewährte, schwenkte der Ständerat auf den Beschluss des Nationalrats ein [18].
Auf Anfrage von Nationalrat Züger (sp, SZ), an wievielen der vier bis zum Jahr 2000 geplanten Weltausstellungen die Schweiz teilnehmen werde, antwortete Bundespräsident Felber, die Teilnahme der Schweiz sei vorerst nur für die Spezial-Weltausstellung in Taejon (Südkorea) vorgesehen, welche von August bis November 1993 stattfinden wird. Im übrigen handle es sich nur bei der geplanten Weltausstellung von Hannover im Jahre 2000 um eine grössenmässig mit der Expo Sevilla vergleichbare Ausstellung, alle andern seien sogenannte Spezial-Ausstellungen und mit weniger finanziellem Aufwand verbunden. Der Bundesrat hat für die Expo in Taejon einen Verpflichtungskredit von 3,6 Mio Fr. beantragt. Neben den wirtschaftlichen und touristischen Interessen, welche für eine Teilnahme an dieser Ausstellung sprechen, betonte der Bundesrat in seiner Botschaft auch die politische Öffnung Südkoreas und die Entspannungsbestrebungen mit Nordkorea, welche eine Unterstützung schweizerischerseits verdienten. Nachdem die Schweiz im übrigen 1990 an der Spezial-Weltausstellung in Osaka (Japan) teilgenommen hatte, wollte der Bundesrat vermeiden, durch einen Verzicht zum Vorwurf einer Benachteiligung Südkoreas gegenüber Japan Anlass zu bieten. Das Konzept für den schweizerischen Beitrag zur Spezial-Weltausstellung Taejon, deren Thema "Die Herausforderung neuer Entwicklungsmöglichkeiten" lautet, ist, im Gegensatz zu jenem der Expo 92 in Sevilla, auf traditionelle Art und Weise gestaltet worden. Praktisch diskussionslos hiess das Parlament den bundesrätlichen Entwurf gut [19].
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Begleitend zu den Diskussionen und Wortgefechten um einen Beitritt der Schweiz zum EWR entwickelten Persönlichkeiten aus dem intellektuellen und künstlerischen Schaffen auch Visionen und Utopien, welche über die allernächste Zukunft im engeren europäischen Umfeld hinausgingen. So propagierte der Schriftsteller Otto F. Walter, der dem EWR gegenüber eher negativ eingestellt war, die breite Öffnung der Schweiz zur Welt durch einen UNO-Beitritt, die Totalrevision der Bundesverfassung, die freiwillige Aufnahme von EG-Recht in den schweizerischen Rechtsbestand, wo dies problemlos möglich ist, den Aufbau einer europäischen Koalition der Kleinstaaten zugunsten eines föderalistischen und demokratischen Europas, einen Solidaritätsbeitrag auch als Nicht-EG-Mitglied zugunsten der ärmeren europäischen Länder und nicht zuletzt auch die verstärkte Zusammenarbeit mit engagierten ausserparlamentarischen Organisationen wie beispielsweise Greenpeace oder dem WWF. Der Politologe und Nationalrat Andreas Gross (sp, ZH), ebenfalls EWR-Gegner, legte den Schwerpunkt seiner Zukunftsvision auf die Schaffung einer Europäischen Verfassung mit direktdemokratischen Rechten [20].
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Totalrevision von Verfassungen
Vor dem Hintergrund der stetigen Annäherung der Schweiz an die Europäische Gemeinschaft sowie dem allgemeinen internen Reformbedarf mit den damit verbundenen tiefgreifenden verfassungsrechtlichen Anpassungen behielt die Idee einer Totalrevision der Bundesverfassung ihre Aktualität. Der Bundesrat schlug vor, einzelne Reformpakete wie die Regierungs- oder weitere Schritte einer Parlamentsreform als Teilrevisionen der Bundesverfassung zu organisieren; im Sinne eines möglichst pragmatischen Ansatzes und dementsprechend hohen Chancen einer breiten Akzeptanz schlug er vor, die Totalrevision nicht mit allzu vielen Neuerungen zu belasten. Im Vordergrund stehen dabei Vorschläge, die in den bisherigen Vorarbeiten zur Totalrevision der Bundesverfassung diskutiert und im Vernehmlassungsverfahren befürwortet worden sind. Hinzu kommen auch verschiedene Vorschläge der eidgenössischen Räte. Bei diesen in der Legislaturplanung vorgestellten Plänen ging der Bundesrat allerdings von einem positiven Ausgang der Volksabstimmung über den EWR aus [21].
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Die Verfassungskommission und der Regierungsrat legten dem Berner Grossen Rat den Entwurf zu einer neuen Berner Verfassung vor. Die wesentlichen Neuerungen betrafen die Bereiche Grundrechte, Volksrechte, eine Erweiterung der Aufgaben der öffentlichen Hand, die öffentlichen Finanzen sowie die Gerichtsorganisation. In der Präambel postuliert die Verfassungsvorlage das Verantwortungsprinzip der einzelnen Individuen gegenüber der Gesamtgesellschaft sowie den Minderheitenschutz. Bei den Grundrechten wird die Pflicht des Gemeinwesens unterstrichen, Rechtsgleichheit und damit auch die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter anzustreben. In Verwaltungsangelegenheiten soll in Umkehrung der bisher gültigen Praxis das Öffentlichkeitsprinzip mit Geheimhaltungsvorbehalt zur Anwendung kommen. Die Veränderungen zu denBestimmungen der Volksrechte bilden im Entwurf einen zentralen Teil mit sehr innovativem Charakter. Die Instrumente der direkten Demokratie sollen in verschiedenen Bereichen ausgebaut, in anderen eingeschränkt, werden: Einerseits sieht der Entwurf die Möglichkeit vor, dass das Volk die ausserordentliche Gesamterneuerung nicht nur wie bisher des Grossen Rates, sondern auch des Regierungsrats, verlangen kann; andererseits werden die Bestimmungen über das obligatorische Referendum gelockert, wodurch das Volk über weniger Sachvorlagen zwingend abstimmen wird; auch die Anzahl Unterschriften zur Einreichung eines Referendums oder einer Initiative wird auf 10 000 resp. 15 000 erhöht. Eine Innovation stellt die Möglichkeit dar, in Form eines sogenannten Volksvorschlages ein Referendum gekoppelt mit einem Anderungsvorschlag zu ergreifen (sogenanntes konstruktives Referendum). Im Bereich der Finanzkompetenzen soll die Regierung über einmalige Ausgaben bis eine Million Franken (bisher 200 000 Fr.) beschliessen können; der Grosse Rat soll Ausgaben bis zu zwei Millionen beschliessen können, allerdings mit der Einschränkung, dass bei Ausgaben zwischen einer und zwei Millionen Franken 70 Grossratsmitglieder den Beschluss einem fakultativen Referendum unterstellen können [22].
In der ersten Lesung des Entwurfs waren die Reaktionen der Parteien in der Mehrheit positiv, auch wenn insgesamt 336 Abänderungsanträge gestellt wurden. Die SVP kritisierte vor allem die weitere Verdichtung des Sozialnetzes und plädierte für mehr Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Für die FDP ging die Einführung des Volksvorschlags zu weit, während in der SP Kritik hinsichtlich einer zu geringen grundsätzlichen Innovation laut wurde. Sowohl die Fraktion Freie Liste/Junges Bern, zusammen mit der grün-autonomistischen Fraktion als auch die Mitte-Parteien LdU/EVP betrachteten den Entwurf als eine Kompromisslösung, die keine weiteren Abstriche mehr erleiden dürfe. Der Kommissionsentwurf wurde daraufhin in bezug auf die explizite Gleichstellung von Mann und Frau von bürgerlicher Seite entschärft, ebenso wurden Bestimmungen über die Mietzinszuschüsse aus dem Entwurf gekippt [23].
In der darauffolgenden Session hiess der Grosse Rat die in der Zwischenzeit von der Verfassungskommission ausgearbeiteten Kompromissanträge, welche vor allem den Bereich der Volksrechte betrafen, gut. Die Erhöhung der Unterschriftenzahl für Neuwahlen des Grossen Rates und des Regierungsrates sowie für die Totalrevision der Kantonsverfassung und für die Einreichung von Initiative und Referendum wurde gutgeheissen. Die qualifizierte Minderheit für die Unterstellung eines Grossratsbeschlusses unter das fakultative Referendum wurde von 70 auf 80 erhöht. Auch die von der Kommission vorgenommene, umstrittene Streichung der Möglichkeit eines fakultativen. Referendums über Vernehmlassungen über Atomanlagen zuhanden des Bundes wurde gutgeheissen. Hingegen lehnte das Parlament die von der FDP vorgeschlagene Sperrklausel von 5% bei Grossratswahlen ebenso klar ab wie den aus linken und grünen Kreisen stammenden Antrag für einen Übergang zur Proporzwahl des Regierungsrats und die Forderung nach einer vollständigen Trennung von Kirche und Staat [24].
In der zweiten Lesung hiess der Grosse Rat als Ergänzung zu den Grundrechten die Definierung eines unantastbaren Kerngehaltes, wie er vom Bundesgericht und von der Rechtswissenschaft entwickelt wurde, gut. So sind zum Beispiel Diskriminierungen, Folter und unmenschliche Strafen, Zwang zu einer religiösen Handlung oder zu einem Bekenntnis und Einschränkungen der Rechte bei Freiheitsentzug unzulässig. Das Parlament entschied auch, ,den Volksvorschlag als neue Referendumsform separat als Eventualabstimmung dem Volk vorzulegen. Die Forderung nach einer Erwähnung von "Gott" in der Präambel wurde knapp abgelehnt, womit nur der weniger religionsspezifische Begriff "Schöpfung" in der Verfassung steht. Die politisch umstrittene Frage der fakultativen Erteilung des Stimmrechts für Ausländerinnen und Ausländer in kommunalen Angelegenheiten wurde aus der Verfassung herausgelöst, um den Abstimmungs erfolg nicht zu gefährden. Mit 171 gegen dreizehn Stimmen (bei 5 Enthaltungen) wurde der Entwurf vom Parlament angenommen. Einzig die grün-autonomistische Fraktion sowie die Welschbieler lehnten den Entwurf geschlossen ab; Stimmenthaltung übten einzelne Ratsmitglieder der EVP, SD und FDP [25].
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Der freiburgische Grosse Rat hiess eine Motion für die Totalrevision der aus dem Jahre 1857 stammenden Kantonsverfassung gut. Der Regierungsrat wurde angehalten, binnen eines Jahres einen Bericht zuhanden des Parlamentes zu erarbeiten [26].
Im Kanton Luzern begrüssten in einer Vernehmlassung alle im Grossen Rat vertretenen Parteien eine Totalrevision der Staatsverfassung sowie die Schaffung eines Verfassungsrats. Allerdings war die vom Justizdepartement vorgeschlagene Quote von mindestens einem Drittel Anteil Frauen resp. Männern bei der Zusammensetzung der Verfassungskommission bei den Parteien umstritten. Während die CVP und die Freisinnigen (LPL) praktische und politische Bedenken äusserten, forderten die SP und das Grüne Bündnis eine Quote von 50%. Uneinigkeit bestand auch über die Anzahl Mitglieder, welche der Verfassungsrat umfassen soll. Parallel zur Totalrevision soll auch eine Teilrevision der bestehenden Verfassung als Überbrückungsmassnahme angegangen werden. Die Modalitäten bezüglich der Zusammensetzung dieses zweiten Verfassungsrats, insbesondere die Einführung von Regionalquoten, waren ebenfalls umstritten. Parteiinterne Arbeitsgruppen der CVP und der LPL begannen schon mit der Formulierung von Vorprojekten [27].
Gegen den Willen der Regierung hat der Kantonsrat des Kantons Zürich eine Motion eines christlichdemokratischen Vertreters überwiesen, wonach das Volk bis zum Jahr 2000 über eine neue Kantonsverfassung abstimmen soll. Die Regierungsmehrheit wollte aus Gründen einer fehlenden Aufbruchstimmung in der Bevölkerung vorerst auf eine Totalrevision verzichten. Bürgerliche Parlamentarier mochten sich jedoch zum Teil nicht gegen die Motion aussprechen und enthielten sich der Stimme, womit sie dem links-grünen Spektrum und den Parteien der Mitte zum Durchbruch verhalfen [28].
Die Verfassungskommission von Appenzell Ausserrhoden hat freie Hand beim weiteren Vorgehen bezüglich der Ausarbeitung von Verfassungsentwürfen erhalten. Weder über die Beibehaltung der Landsgemeinde noch über den Zeitpunkt der Vernehmlassung wollte der Kantonsrat einen Vorentscheid fällen [29].
Im Kanton Graubünden begann im Auftrag des Justizdepartements eine Expertenkommission, ein Gutachten über die Revisionsbedürftigkeit der Verfassung zu erstellen [30].
Die St. Galler Regierung entschied sich im Berichtsjahr, dem Grossen Rat anstelle eines Antrages auf Totalrevision vorerst einen Entwurf zu zwei umfassenden Teilrevisionen der Verfassung zu unterbreiten, welche die Gliederung des Kantons sowie das Verhältnis von Kanton und Gemeinden betreffen. Den Bericht über Notwendigkeit und Wünschbarkeit einer Totalrevision will er erst in der zweiten Hälfte 1993 dem Grossen Rat unterbreiten [31].
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Weiterführende Literatur
J.-F. Bergier, Wilhelm Tell — ein Europäer?, Zürich 1992.
P. Hugger (Hg.), Handbuch der schweizerischen Volkskultur. Leben zwischen Tradition und Moderne, ein Panorama des schweizerischen Alltags (3 Bände), Zürich 1992; Übersetzung ins Französische: Les Suisses — modes de vie, traditions, mentalités, Lausanne 1992.
W. Gut, Politische Kultur in Staat und Gesellschaft, Freiburg 1992.
L'identité de la Suisse dans l'Eúrope: des Européens scrutent la Suisse, Congrès du 19 octobre 1991, organisé par le Centre de documentation civique à Lausanne, Lausanne 1992.
H. Kriesi, "La question de la démocratie directe", in 'Sonderfall?' La Suisse entre le Réduit national et l'Europe, Zurich 1992.
H. Küng, Die Schweiz ohne Orientierung? Europäische Perspektiven, Zürich 1992.
Koordinationskommission für die Präsenz der Schweiz im Ausland (Hg.), Die Schweiz. Mit den Augen der anderen, Zürich 1992. Ergänzung in Form eines zweiten Bandes mit dem Titel Die Schweiz. Aus eigener Sicht, Zürich 1992.
W. Linder, "Die Schweiz zwischen Isolation und Integration", in Aus Politik und Zeitgeschichte, 13.11.1992 (B 47-48), S. 20 ff.
F. Lehner, "Phänomen Schweiz. Aufstieg und kein Niedergang?", in H. Abromeit / W. Pommerehne (Hg.), Staatstätigkeit in der Schweiz, Bern (Haupt) 1992, S. 283 ff.
G. P. Marchal / A. Mattioli (Hg.), Erfundene Schweiz – Konstruktionen nationaler Identität. La Suisse imaginée – Bricolages d'une identité nationale, Zürich 1992.
S. Sachi, "Postmaterialismus in der Schweiz von 1972 bis 1990", in Schweizerische Zeitschrift für Soziologie, 18/1992, Nr. 1, S. 87 ff.
E. Weibel / M. Feller (Hg.), Schweizerische Identität und Europäische Integration. Elemente schweizerischer Identität: Hemmnisse oder Grundlagen für eine Annäherung an Europa?, Bern 1992.
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F. Cotti, Stunde der Wahrheit für die Schweiz: Erich Gysling im Gespräch mit Flavio Cotti. Mit den wichtigsten Reden des Bundespräsidenten im Jubiläumsjahr 1991, Freiburg 1992.
U. Saxer / R. Stadler (Hg.), Das Bild der Schweiz im Jubiläumsjahr 1991 in der internationalen Presse. Inhaltsanalyse der Auslandspresse unter Berücksichtigung der Medienkampagne der Schweizerischen Verkehrszentrale, Zürich 1992.
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A. Lombard, Projet pour la cité: essai sur la cité européenne avec Genève en point de mire, Genève 1992.
R. Longet, Au-delà des apparences: textes politiques, Genève 1992.
R. Kreibich e. a., Zukunftsforschung und Politik in Deutschland, Frankreich, Schweden und der Schweiz, Basel 1991.
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H. Abromeit, "Kontinuität oder 'Jekylland-Hyde-Politik'. Staatshandeln in der Schweiz und in Grossbritannien", in H. Abromeit / W. Pommerehne (Hg.), Staatstätigkeit in der Schweiz, Bern (Haupt) 1992, S. 159 ff.
H. Abromeit, "Staatstätigkeit und Immobilismus. Nur ein Schweizer Phänomen?", in H. Abromeit / W. Pommerehne (Hg.), Staatstätigkeit in der Schweiz, Bern (Haupt) 1992, S. 305 ff.
A. Busch / W. Merkel, "Staatshandeln in kleinen Staaten: Schweiz und Osterreich", in H. Abromeit / W. Pommerehne (Hg.), Staatstätigkeit in der Schweiz, Bern (Haupt) 1992, S. 193 ff.
P. Häberle, "'Werkstatt Schweiz': Verfassungspolitik im Blick auf das künftige Gesamteuropa", in Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, 40/1991-92, S. 167 ff.
G. Kirchgässner / W. Pommerehne, "Zwischen Parteien- und Bundesstaat. Staatshandeln in der Schweiz und in der Bundesrepublik Deutschland", in H. Abromeit / W. Pommerehne (Hg.), Staatstätigkeit in der Schweiz, Bern (Haupt) 1992, S. 221 ff.
H. Nassmacher, "Minderheiten und Regierbarkeit. Erfahrungen in westlichen Demokratien", in Politische Vierteljahresschrift, 33/1992, S. 643 ff.
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U. Bolz, "Die Volksrechte im Berner Verfassungsentwurf vom 31. Januar 1992", in Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, Nr. 10, 93/1992, S. 433 ff.
U. Bolz, "Neuere Totalrevisionen von Kantonsverfassungen. Eine Bestandesaufnahme der Revisionsverfahren", in Gesetzgebung heute, 1992, Nr. 2, S. 55 ff.
Verfassungskommission und Regierungsrat des Kantons Bern, Die neue Verfassung. Totalrevision der Staatsverfassung des Kantons Bern. Entwurf Bern 1992.
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[1] UNIVOX-Jahresbericht 1992, II-A;.TA, 15.10.92.
[2] TA, 20.6.92.
[3] TA, 2.5.92; NZZ, 22.6.92; siehe auch Lit. Weibel / Feller.
[4] TA und BaZ, 30.8.92. Zum Sonderfall im allgemeinen siehe auch Artikel von Prof. H. U. Jost in BZ, 26.11.92 und Lit. Lehner.
[5] TA, 3.7.92. Vgl. dazu auch unten, Teil I, 1 c (Regierung).
[6] TA, 22.2.92; siehe auch Lit. Küng.
[7] Bilanz, 1992, Nr. 10. Siehe dazu auch Lit. Weibel / Feller. Zur EWR-Kampagne siehe unten, Teil I, 2 (EEE).
[8] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 279 ff. Vgl. auch NQ, 5.3.92.
[9] NZZ, 28.2.92; L'Hebdo, 5.3.92.
[10] BBl, 1992, II, S. 1006 ff. und III, S. 889 ff.; BZ, 4.4. und 29.5.92. Siehe auch SPJ 1989, S. 15 und 187.
[11] Ww, 10.9.92; Presse vom 7.12. und 8.12.92; Ww, 10.12. und 31.12.92; BaZ-Magazin, 12.12.92; Express, 22.12.92; Bund, 23.12.92; NZZ, 28.12.92; SGT, 29.12.92. Vgl. auch unten, Teil I, 1d (Beziehungen zwischen Bund und Kantonen), 2 (EEE) und 8b (Verhältnis zwischen den Sprachregionen). Siehe dazu auch Lit. Weibel / Feller sowie Linder.
[12] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 1363; JdG, 22.12.92.
[13] NZZ und 24 Heures, 16.9.92. Siehe dazu SPJ 1990, S. 18 f. und 1991, S. 15 ff. sowie Lit. Saxer / Stadler.
[14] NZZ und Bund, 8.12.92.
[15] BaZ, 24.3.92; Bund, 28.3.92.
[16] LZ, 1.7.92; siehe auch SPJ 1991, S. 16.
[17] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 883 ff. und 1285 f.; Amtl. Bull. StR, 1992, S. 480 ff.; Presse vom 10.6.92. Interview mit H. Szeemann in TA, 15.4.92.
[18] Allgemeines zum Schweizer Pavillon: TA, 5.10.92; Blick, 20.8.92. Nachtragskredit: Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2467 ff.; Amtl. Bull. StR, 1992, S. 1087 ff. und 1256.
[19] BBl, 1992, V, S. 505 ff.; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1765 und 1781 f.; Amtl. Bull. StR, 1992, S. 1002 f.; BBl, 1992, VI, S. 144.
[20] TA, 9.9.92.
[21] BBl, 1992, III, S. I ff.; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 741 ff. Siehe auch Lit. Abromeit, Busch / Merkel, Häberle und Nassmacher. Vgl. auch unten, Teil I, 1c (Regierung).
[22] Presse vom 26.2.92; NZZ, 28.2.92; TW, 30.4.92; BZ, 2.5.92. Vgl. auch SPJ 1990, S. 17 und 1991, S. 20.
[23] Presse vom 5.5. und 6.5.92; Bund, 13.5.92.
[24] Bund und BZ, 24.6.-26.6.92.
[25] Presse vom 10.11. und 11.11.92. Vgl. auch Lit. Bolz sowie Verfassungskommission. Die Welschbieler protestierten gegen die Vorschrift, dass der französischsprachige Regierungsrat aus einem der drei bernjurassischen Bezirke stammen muss.
[26] Lib., 13.1 1.92.
[27] LZ, 23.1., 3.6., 22.9. und 20.11.92; siehe auch SPJ 1990, S. 18 und 1991, S. 20.
[28] NZZ, 6.3.92; TA und DAZ, 19.5.92.
[29] NZZ, 18.3.92. Zur Kommissionsarbeit siehe SGT, 19.5., 23.6., 26.8. und 2I.10.92. Vgl. auch SPJ 1991, S. 20.
[30] BüZ, 17.1. und 20.5.92; vgl. auch SPJ 1990, S. 17 f.
[31] SGT, 10.12.92; vgl. auch SPJ 1990, S. 17.
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