Sozialpolitik
Bevölkerung und Arbeit
Die Bevölkerungszahl der Schweiz überschritt erstmals die Grenze von sieben Millionen. - Der Konjunkturaufschwung, der sich weiter verstärkte, wirkte sich erst zögerlich auf den Arbeitsmarkt aus. Angesichts der hohen Zahl von Arbeitslosen verstärkten das BIGA und die kantonalen Arbeitsämter ihre Anstrengungen zum Ausbau von aktiven arbeitsmarktlichen Massnahmen. - Nach dem Einbruch des letzten Jahres verzeichneten die Durchschnittslöhne wieder einen realen Zuwachs von 0,5%. - Die harten Verhandlungen um die Erneuerung einiger auslaufender Gesamtarbeitsverträge zeugten vom rauheren sozialen Klima. In der graphischen Industrie führte dies zur grössten Streikbewegung seit 1980.
Bevölkerungsentwicklung
Die Bevölkerungzahl der Schweiz hat 1994 erstmals die Grenze von
sieben Millionen überschritten. Die ständige Wohnbevölkerung (ohne internationale Funktionäre, Saisonniers, Kurzaufenthalter und Asylbewerber) nahm im Berichtsjahr um 56 600 Personen auf 7 021 200 zu. Die Zuwachsrate von 0,8% lag unter derjenigen der sechs Vorjahre. Die Zunahme ergab sich zu 40% aus einem Geburtenüberschuss und zu 60% aus einem - gegenüber 1991 allerdings um rund 50% geringeren - Einwanderungsüberschuss. Insgesamt 13 Kantone vermeldeten einen Bevölkerungszuwachs über dem Mittel. Voran lagen die Innerschweizer Kantone Zug (2,0%) und Schwyz (1,8%). Überdurchschnittliche Zunahmen verzeichneten auch Freiburg und Nidwalden (je 1,6%) sowie Thurgau und Tessin (je 1,5%). Am schwächsten war die Wachstumsrate in Basel-Stadt (0,1%) und Bern (0,3%)
[1].
Die Herausforderung einer zunehmenden
Überalterung der Bevölkerung kann gemäss verschiedenen, vom Bundesamt für Konjunkturfragen in Auftrag gegebenen Studien kurz- und mittelfristig bewältigt werden. Voraussetzung dafür sind aber die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft, eine Gesundung der Staatsfinanzen sowie eine Qualitätssicherung im Bildungswesen
[2].
Nach Bukarest 1974 und Mexico-City 1984 fand im September in Kairo die dritte von der UNO organisierte
Internationale Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung statt. Die Schweizer Delegation, welcher neben dem stellvertretenden Chef der Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (DEH) auch Nationalrätin Elisabeth Caspar-Hutter (sp, SG) als Repräsentantin der Nichtregierungsorganisationen (NGO) angehörte, wurde von Bundesrätin Ruth Dreifuss angeführt. Das offizielle Mandat des Bundesrates für die Schweizer Delegation fusste auf der Überzeugung, dass eine Reduktion der Bevölkerungszuwachsraten sehr stark von Bildungsmöglichkeiten für Mädchen, vom Vorhandensein von bezahlter Arbeit für Frauen und vom Zugang zu medizinischer Grundversorgung für alle abhängt. Die Schweizer Delegation sprach sich für eine breite Sicht der Bevölkerungsthematik aus, welche
ökologische Gesichtspunkte ebenso einbezieht wie demographische. Sie erachtete spezifische Massnahmen zur Geburtenregelung als unentbehrlicher Bestandteil jeder Entwicklungspolitik, betonte aber, dies dürfe nur unter Rücksichtnahme auf die Würde und Freiheit der Betroffenen geschehen. In der sehr kontroversen Frage der Abtreibung unterstützte die Schweiz die Absicht, dieses Thema nicht im Konferenztextabschnitt über die Familienplanung, sondern in jenem über die Gesundheit der Mütter und mit deutlicher Reverenz gegenüber den nationalen Gesetzgebungen unterzubringen
[3].
Im Anschluss an die Konferenz beantragte Nationalrätin Bär (gp, BE), der Bundesrat solle in einem Bericht und mit einem Zeitplan darlegen, wie er die an der Kairoer Konferenz verabschiedeten Programme umzusetzen gedenke. Der Bundesrat war bereit, das Postulat entgegenzunehmen, doch wurde es von Nationalrat Dreher (fps, ZH) bekämpft und damit der Diskussion vorderhand entzogen
[4].
Arbeitswelt
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) mit Sitz in Genf konnte im Berichtsjahr gleich zwei Jubiläen feiern: 1919 wurden die Internationale Arbeitsorganisation (International Labour Organization) und das Internationale Arbeitsamt (International Labour Office) als direkte Folge des Versailler Friedensvertrags gegründet. Die ILO ist eines der wenigen Organe, die den Zerfall des Völkerbundes überlebt haben und später in den Schoss der UNO aufgenommen wurden. 1944 bestätigte die "Erklärung von Philadelphia" die Rolle der ILO und erweiterte gleichzeitig deren Auftrag umfassend auf sozial- und beschäftigungspolitische Fragen.
Wie aus einer Befragung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in acht europäischen Ländern hervorging, zeichnen sich die Schweizer zusammen mit den Holländern durch eine besonders
hohe Arbeitszufriedenheit aus. 70% der schweizerischen Erwerbstätigen vertraten die Meinung, dass sie effizient arbeiten, ein gutes Management haben, eine qualitativ hochwertige Arbeit leisten und ihre Arbeitsplätze sicher sind. Sie äusserten sich auch vergleichsweise positiv bezüglich weiterer wichtiger Arbeitsfaktoren wie Betriebsorganisation, Information, Ausbildung und Bezahlung
[6].
Nationalrat Bischof (sd, ZH) ersuchte den Bundesrat mit einer Motion, möglichst rasch alle notwendigen Vorkehrungen und Anordnungen zu treffen, damit sich die Schweiz ebenfalls mit dem im Ausland stark thematisierten
"Mobbing" (Psychoterror am Arbeitsplatz) auseinandersetzt und dessen Ursachen durch gezielte Forschung mindert bzw. eliminiert. Der Bundesrat konnte glaubhaft machen, dass das BIGA bei der Überprüfung der individuellen Arbeitsbedingungen immer präsent ist und deshalb auch das Phänomen des "Mobbing" verfolgt, worauf auf seinen Antrag der Vorstoss nur als Postulat angenommen wurde
[7].
Mit einem überwiesenen Postulat bat Nationalrat Keller (sd, BL) den Bundesrat zu prüfen, ob die Verordnung über die Berufsbildung dahingehend modifiziert werden kann, dass die Berufserfahrung berücksichtigt wird, wenn es darum geht, ein altes durch ein neues Berufsreglement zu ersetzen. Ausgangspunkt des Vorstosses war ein neues BIGA-Reglement zur Anerkennung des Arztgehilfinnenberufs, welches vorsieht, dass auch bestandene Berufsleute für die Erlangung des neuen Diploms eine Zusatzprüfung ablegen müssen
[8].
Arbeitsmarkt
Während die Schweiz mit der EU über den freien Personenverkehr verhandelt, ist die
Internationalisierung in den Chefetagen der in der Schweiz domizilierten Topunternehmen längst schon Realität. Wie eine Umfrage bei den 25 grössten Firmen zeigte, sind heute knapp 45% aller Mitglieder der jeweiligen obersten Geschäftsleitung Bürger ausländischer Nationen. Unter diesen sind die Deutschen mit rund einem Drittel vor den Amerikanern und den Franzosen am stärksten vertreten
[9].
Der
Konjunkturaufschwung, der sich ab Mitte des Vorjahres abgezeichnet hatte, und der sich im Berichtsjahr weiter verstärkte,
wirkte sich erst zögerlich auf den Arbeitsmarkt aus. Die Zahl der Beschäftigten sank um weitere 1,7%, wobei der Abbau im 2. Sektor (-2,4%) erneut markanter ausfiel als im Dienstleistungssektor (-1,4%); in der Baubranche nahm die Beschäftigtenzahl nur noch um 0,4% ab. Die Zahl der erwerbstätigen Frauen ging etwas stärker zurück als diejenige der Männer (-2,4% resp. -1,4%). Im Gegensatz zum Vorjahr waren die Ausländer (-0,8%) vom Beschäftigungsabbau weniger betroffen als die Schweizer (-2,1%). Die Zahl der beim BIGA gemeldeten Arbeitslosen hatte im November des Vorjahres mit 181 400 Personen ihren Höchststand erreicht. Sie sank im Verlauf des Berichtsjahres stetig bis auf 161 000 Erwerbslose im Dezember. Die
Arbeitslosenquote ging damit von 5,0% im Januar auf 4,4% zu Jahresende zurück;
im Jahresmittel lag sie
bei 4,7%. Wie bei der Beschäftigungsentwicklung waren auch bei den Arbeitslosenzahlen grosse regionale Unterschiede auszumachen. Überdurchschnittlich hoch blieb die Quote weiterhin in der französischsprachigen Schweiz und im Tessin, während (wie schon im Vorjahr) die Kantone Appenzell-Innerrhoden (1,2%), Uri (1,6%) und Graubünden (1,9%) die niedrigsten Werte auswiesen
[10].
Seit Mai publiziert das BIGA Angaben zur
Langzeitarbeitslosigkeit. Gemäss dieser Statistik, die sich noch in einer Versuchsphase befindet, waren im Jahresmittel 49 239 Personen seit mindestens einem Jahr arbeitslos. Dies entspricht
30,2% aller Erwerbslosen. In der Westschweiz und im Tessin, bei den Frauen und bei den Ausländern war die Langzeitarbeitslosigkeit leicht überdurchschnittlich verbreitet. Besonders bedroht sind die über 50-jährigen, von denen im Mittel annähernd die Hälfte (48,8%) seit über einem Jahr erwerbslos waren
[11].
Im Jahresmittel waren 1772 Betriebe und 22 600 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von
Kurzarbeit betroffen, was gegenüber dem Vorjahr (2838 Betriebe und 42 046 Erwerbstätige) einen
deutlichen Rückgang bedeutet. Ihren Höchststand erreichte die Kurzarbeit im Januar mit 2 096 787 Ausfallstunden, den tiefsten Wert im August mit 473 416 Stunden. Im Jahresmittel fielen monatlich 1 079 437 Stunden aus, was nur mehr gut 50% des Vorjahreswertes (1 985 484 Stunden) entspricht
[12]. Da offenbar immer wieder Arbeitgeber mit falschen Angaben zur Kurzarbeit die Arbeitslosenversicherung missbrauchen, sah der Nationalrat bei der zweiten Teilrevision des AVIG vor, die Anspruchsberechtigung auf Kurzarbeit zu verkürzen und strengere Kontrollen einzuführen (siehe unten, Teil I, 7c, Arbeitslosenversicherung).
Angesichts der hohen Zahl von Arbeitslosen verstärkten das BIGA und die kantonalen Arbeitsämter im Berichtsjahr ihre Anstrengungen zum
Ausbau von aktiven arbeitsmarktlichen Massnahmen. Die dafür aufgewendeten Gelder stiegen gegenüber dem Vorjahr um knapp das Zweieinhalbfache von 137 auf 322 Mio Fr. Rund 61 000 Arbeitslose (1993: 49 270) kamen in den Genuss von Um- und Weiterbildungskursen, erhielten Einarbeitungszuschüsse oder waren in ein Beschäftigungsprogramm integriert. Seit Herbst 1993 absolvierten zudem etwa 3500 junge Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger auf Kosten der Arbeitslosenversicherung ein sechsmonatiges Betriebspraktikum
[13].
Ein innovativer Weg wurde - mit Unterstützung des BIGA - im Kanton Solothurn beschritten, nachdem es bei den Biber-Werken in Biberist und Utzenstorf zu Massenentlassungen gekommen war. In enger Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaften, Unternehmen und kantonaler Arbeitsmarktbehörde wurde nach dem Vorbild der österreichischen "Arbeitsstiftungen", die seit zehn Jahren mit einem ähnlichen Modell erfolgreich gegen die Arbeitslosigkeit vorgehen, eine
Transfer-Organisation (BibUtz) ins Leben gerufen. Diese hilft den Betroffenen durch ein breitgefächertes Angebot von Beratungs-, Qualifizierungs- und Vermittlungsmassnahmen, den Kontakt zum Arbeitsmarkt nicht zu verlieren, da damit am ehesten Gewähr besteht, sie rasch und dauerhaft wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Gleichzeitig wurde auch für die Entlassenen der Monteforno-Werke in Bodio (TI) ein ähnliches Pilotprojekt initiiert
[14].
Die von der SP und den Gewerkschaften in mehreren Kantonen eingereichten
Volksinitiativen für die Schaffung von staatlichen Beschäftigungsprogrammen, welche mit Steuerzuschlägen auf mittleren und hohen Einkommen und Vermögen finanziert werden sollten, fanden an der Urne keine Zustimmung. Sowohl in St. Gallen als auch in Schaffhausen wurden sie mit deutlichen Mehrheiten (je 81%)
verworfen
[15].
Der Nationalrat lehnte eine
parlamentarische Initiative der SP-Fraktion ab, welche für die Jahre 1994 bis 1996 einen Rahmenkredit von 200 Mio Fr. zur Mitfinanzierung von kantonalen, kommunalen und privatrechtlich organisierten Projekten verlangte, die sich spezifisch an
arbeitslose Frauen richten. Das Plenum schloss sich damit der Mehrheit seiner Kommission an, die durchaus anerkannte, dass Frauen im Erwerbsleben immer noch benachteiligt und von der Arbeitslosigkeit überproportional betroffen sind, die vorgesehene Finanzierung aber für zu ambitiös und deshalb wenig effizient erachtete. Mit den 200 Mio Fr. sollten nämlich nur 10% bis 25% der Projektkosten gedeckt werden, was seitens der Kantone, der Gemeinden oder anderer Trägerschaften insgesamt Investitionen in Milliardenhöhe bedingen würde, um diese Bundesbeiträge auszulösen. Sie verwies auch darauf, dass bereits heute im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) die Möglichkeit besteht, frauenspezifische Projekte zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit mit einem wesentlich höheren Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung zu realisieren. Die vorgesehenen Reformen im teilrevidierten AVIG würden hier zudem noch zu weiteren Ausbaumöglichkeiten führen
[16].
Für die zweite Teilrevision des AVIG siehe unten, Teil I, 7c (Arbeitslosenversicherung).
Löhne
Im Berichtsjahr nahmen die Nominallöhne für die Gesamtheit der Arbeitnehmer um 1,5% zu, wobei die Zunahme bei den Männern durchschnittlich 1,5% und bei den Frauen 1,4% betrug. Der Lohnzuwachs für die verarbeitende Produktion fiel mit 1,8% höher aus als jener für das Baugewerbe (+1,4%) und die Dienstleistungen (+1,3%). Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Teuerung (+0,9%) ergab sich somit ein
Erhöhung der Reallöhne um 0,5% (1993: -0,7%)
[17]. In den Verhandlungen im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen wurden für 1994 im Mittel nominale Lohnerhöhungen von 2,3% vereinbart. Die Mindestlöhne wurden durchschnittlich im gleichen Umfang angehoben (+2,4%)
[18].
Für den immer weiter um sich greifenden Verzicht auf den automatischen Teuerungsausgleich s. unten (Gesamtarbeitsverträge).
Arbeitszeit
Laut einer Untersuchung des Institutes der deutschen Wirtschaft (IW) arbeiteten 1994 die Amerikaner mit einer Jahressollarbeitszeit von 1896 Stunden am längsten. Auch Portugal (1882), Japan (1880) und die Schweiz (1838) wiesen
relativ hohe Arbeitszeiten auf. Während Länder wie Frankreich (1755), Grossbritannien (1752) und Italien (1744) sich im Mittelfeld befinden, liegen Dänemark (1687) und die alten Bundesländer Deutschlands (1620) am Schluss der internationalen Rangliste. Die tariflich vorgegebene Arbeitszeit stimmt jedoch häufig nicht mit der effektiv geleisteten überein. In der Schweiz etwa lag 1994 die tarifliche Wochenarbeitszeit eines Arbeiters in der Industrie bei 40,5 Stunden, die betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit betrug aber 41,4 Stunden. In fast allen Industriestaaten ist die tarifliche Arbeitszeit in den vergangenen fünf Jahren weiter verkürzt worden. So sank zwischen 1989 und 1994 in Portugal die Jahressollarbeitszeit in der Industrie um 134 Stunden, in Irland um 62 Stunden, in Japan und Westdeutschland um je 48 Stunden und in der Schweiz um 36 Stunden
[19].
Mehrere Studien kamen aus ganz verschiedener Perspektive zum Schluss, dass
gezielte Arbeitszeitverkürzungen zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit führen könnten. Postuliert wurden dabei nicht generelle, sondern konjunkturzyklische Arbeitszeitverkürzungen, die sowohl den persönlichen Wünschen der Arbeitnehmer als auch der Kostenstruktur der Unternehmungen entsprechen müssten
[20]. Unter dem Motto "solidarische Arbeitszeitverkürzung" schlug der SGB vor, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten solle die Arbeitslosenversicherung Anreize für Arbeitszeitverkürzung schaffen, indem sie gemeinsam mit dem Arbeitgeber je 40% der damit verbundenen Kosten übernehmen würde, während auf den Arbeitnehmer 20% entfallen sollten
[21].
Gewissermassen als Pionierleistung akzeptierten die Angestellten der Druckvorbereitung der Tagesanzeiger-Media AG eine Verkürzung ihrer Arbeitszeit um 15%, um damit zur Erhaltung von Arbeitsplätzen beizutragen. Zwei Drittel des Lohnausfalls tragen die Arbeitnehmer, ein Drittel übernimmt das Unternehmen. Die Arbeitslosenversicherung verweigerte aufgrund der heutigen Rechtslage eine Beteiligung an diesem Modell
[22].
Mit einem Postulat wollte der Berner SP-Nationalrat Strahm den Bundesrat bitten, eine Erhebung über die Arbeitszeitwünsche der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie über das Potential der wirtschaftlich teilbaren Arbeitsplätze in der Schweiz durchzuführen. Die Resultate dieser repräsentativen Erhebung sollten Grundlagen für eine solidarische und
flexible Arbeitszeitgestaltung in der Zukunft liefern. Da der Vorstoss von den Nationalräten Allenspach (fdp, ZH) und Leuba (lp, VD) bekämpft wurde, musste die Diskussion verschoben werden
[23].
Eine Studie des Wirtschaftswissenschaftlichen Zentrums der Universität Basel versuchte anhand von Befragungen von Personalchefs herauszufinden, warum nur 4% der qualifizierten Stellen und lediglich 0,5% im obersten Kader durch Teilzeitangestellte besetzt werden, obgleich Personalverantwortliche durchaus die positiven Seiten von Teilzeitarbeit und Job-sharing (flexiblerer Einsatz, geringere Abwesenheitsraten, höhere Leistungsfähigkeit pro Stunde usw.) anerkennen. Als einer der Hauptgründe wurde die verbreitete Annahme genannt, dass für Führungsaufgaben volle Präsenz erforderlich sei. Gemäss den Autorinnen der Studie ist diese Aussage umso erstaunlicher, als sich die meisten vollzeitlich arbeitenden Führungskräfte aufgrund von externen Sitzungen, VR-Mandaten oder politischen Verpflichtungen durch häufige Abwesenheit im Betrieb auszeichnen
[24].
Trotz beträchtlicher Arbeitslosigkeit leisten rund 50% der Beschäftigten
Überstunden, wie eine repräsentative Umfrage in der Deutschschweiz belegte. Das Ausmass der Überzeit ist umso grösser, je höher die Position im Betrieb, die Ausbildung und das Einkommen sind. Ziemlich genau 50% der Befragten gaben an, im Erhebungsmonat (Juli 1994) Überstunden erbracht zu haben. Beim Kader waren es gar 61%, bei den Angestellten mit Mittel- und Hochschulabschluss 64% und bei jenen Arbeitnehmern, die über 8000 Fr. im Monat verdienen, volle 75%
[25].
Jeder neunte Erwerbstätige arbeitet in der Schweiz regelmässig in der Nacht, am Wochenende oder im Schichtbetrieb. Dies ergab die erste umfassende
Repräsentativ-Untersuchung in diesem Bereich, welche zwischen September 1992 und Januar 1993 im Auftrag des BIGA durchgeführt worden war. Das Ausmass war bei den Frauen nicht wesentlich geringer als bei den Männern. Der relative Anteil aller Nacht-, Wochenend- und Schichtarbeitenden ist in den Branchen Luftfahrt, Bahnen und Gastgewerbe (47,4%) sowie Gesundheitswesen und Heime (35,6%) besonders hoch, während er bei den Banken und Versicherungen (2,1%) sowie im Handel (2,0%) deutlich unter dem Durchschnitt liegt
[26].
Im Februar leitete der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft über eine
Teilrevision des Arbeitsgesetzes zu. Schwerpunkte der Revision sind die gleiche Regelung der Arbeits- und Ruhezeiten für Männer und Frauen in allen Wirtschaftssektoren, die Flexibilisierung der Arbeitszeiten, eine Verbesserung des Schutzes der in der Nacht und am Sonntag Erwerbstätigen sowie ein Sonderschutz für werdende Mütter, die Nachtarbeit verrichten. Damit soll das bis anhin geltende
Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit von Frauen in der Industrie aufgehoben werden
[27].
Im Gerangel um die Frage, ob der im Vorjahr von Volk und Ständen angenommene
arbeitsfreie Nationalfeiertag der
Lohnzahlungspflicht unterstellt werden soll, wollte sich die Landesregierung vorerst entgegen der von Bundesrat Cotti in der parlamentarischen Debatte gemachten Zusage nicht festlegen, sondern dies den Verhandlungen unter den Sozialpartnern überlassen. Arbeitgeber und Gewerbeverband wandten sich deutlich gegen eine Lohnzahlung, die nach Schätzung des BIGA knapp ein halbes Prozent der gesamten Lohnsumme ausmachen dürfte. Der SGB erachtete die zögerliche Haltung des Bundesrates hingegen als Verstoss gegen Treu und Glauben. Es sei unannehmbar, dass sich der Bundesrat nun auf diese Weise aus der Verantwortung zu schleichen suche, denn wenn die Stimmberechtigten gewusst hätten, dass die Lohnfortzahlung nicht gesichert sei, wäre der Ja-Stimmen-Anteil in der Volksabstimmung wohl nicht so hoch gewesen. Aufgrund der heftigen Reaktionen in der Bevölkerung bestimmte der Bundesrat den 1. August des Berichtsjahres in einer Übergangsverordnung zum bezahlten Feiertag. Trotz der heftigen Opposition der Wirtschaftsverbände hielt er auch in dem im Herbst vorgelegten Bundesfeiertagsgesetz an der Lohnfortzahlungspflicht fest
[28].
Gesamtarbeitsverträge (GAV)
Mit einer nationalen Grosskundgebung wiesen die beiden Gewerkschaften Bau und Industrie (GBI) und Christlicher Holz- und Bauarbeiterverband (CHB) Ende Mai in Bern auf die
Bedeutung der GAV für die Sozialpartnerschaft hin. Wenn bei den GAV auf Betreiben der Arbeitgeber weiter dereguliert werde, so kippe das System der Partnerschaft in Arbeitskonflikte und "innere Kündigung", warnte GBI-Präsident Vasco Pedrina
[29].
Zu den härtesten Arbeitsvertragsverhandlungen des Berichtsjahres kam es im graphischen Gewerbe, wo der 1988 zwischen dem Schweizerischen Verband Graphischer Unternehmer (SVGU) einerseits und der Gewerkschaft Druck und Papier (GDP), der Schweizerischen Graphischen Gewerkschaft (SGG) und dem Schweizerischen Lithographenbund (SLB) abgeschlossene GAV Ende August auslief. Nachdem eine erste Verhandlungsrunde gescheitert war, sprachen sich die Gewerkschafter in einer Urabstimmung zu 95% (bei einer Stimmbeteiligung von rund 46%) für Kampfmassnahmen aus. Nach ersten Protestaktionen gegen die vom SVGU geplante Senkung der Schichtzulagen und der Mindestlöhne, welche durch eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten noch verschärft werden sollten, kam es am 3. November zu einem landesweiten 24-stündigen Warnstreik, der die graphischen Betriebe und insbesondere die Zeitungsverlage stark beeinträchtigte. Über 10 000 Druckerinnen und Drucker legten die Arbeit in dieser grössten Streikbewegung seit 1980 nieder.
Die Arbeitgeber, welche den Gewerkschaften diese Mobilisierungskraft offenbar nicht zugetraut hatten, boten diesen umgehend ein
erweitertes Verhandlungsangebot an, welches Nachgeben bei den Schichtzulagen und den Mindestlöhnen, nicht aber bei den Arbeitszeiten signalisierte. Ende November erarbeitete eine Arbeitsgruppe der Sozialpartner einen Vertragstext, welcher in den Hauptpunkten den "nachgebesserten" Vorschlägen der Arbeitgeber entsprach. Bis zum Ende des Berichtsjahres konnte jedoch keine definitive Einigung erzielt werden
[30].
Auch bei den Verhandlungen über die Erneuerung des Ende 1994 auslaufenden Landesmantelvertrages für das
Bauhauptgewerbe, welcher die Arbeitsbedingungen von rund 120 000 Beschäftigten regelt und darüber hinaus Signalwirkung für verwandte Wirtschaftszweige hat, konnten sich Gewerkschaften und Arbeitgeber lange auf keinen Kompromiss einigen. Die Gewerkschaften verlangten eine Reallohnerhöhung von 2% und zwei zusätzliche Ferientage, welche der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) nicht gewähren wollte. Auch der von den Gewerkschaften im Gegenzug angebotene Verzicht auf einen automatischen Teuerungsausgleich bis 3% konnte die Arbeitgeber vorerst nicht umstimmen. Ende November kam es dann aber zu einer Vereinbarung, welche in den wesentlichen Punkten den Vorstellungen der Gewerkschaften entsprach
[31].
Nach monatelangem Ringen stimmten die Arbeitgeber und Gewerkschaften einem neuen GAV für die
Schreinerbranche zu. Der neue Vertrag bringt flexiblere Arbeitszeiten und leistungsabhängige Lohnanpassungen für die rund 25 000 Arbeitnehmer dieser Berufsgattung. Zudem enthält er auch Massnahmen zur Erhöhung der Beschäftigungschancen von Jungschreinern
[32]. Ebenfalls nach intensiven Verhandlungen einigten sich die
Migros-Sozialpartner auf einen neuen, auf vier Jahre befristeten GAV für die rund 45 000 Angestellten. Auch hier setzte sich der Verzicht auf den automatischen Teuerungsausgleich durch
[33].
15 Monate nach Ratifizierung des "Krisenartikels" in der Maschinen- und Metallindustrie forderte die Gewerkschaft SMUV dessen Abschaffung auf Ende 1995. Der ökonomische Wiederaufschwung sei da, weshalb die Anwendung dieses Artikels zur Überwindung kurzfristiger konjunktureller Probleme einzelner Firmen nicht mehr angebracht sei. Allerdings mussten auch die Gewerkschaften eingestehen, dass sich der
"Krisenartikel" generell bewährt habe und verantwortungsvoll damit umgegangen worden sei
[34].
Da aufgrund eines neuen Berechnungsmodus die BIGA-Statistiken zu den Streikbewegungen bis zur Drucklegung dieser Publikation nicht vorlagen, werden die wichtigsten Arbeitskonflikte, die insgesamt im Berichtsjahr zu erheblich mehr Streiktagen als in den Vorjahren führten, in den entsprechenden Unterkapiteln behandelt: siehe oben (Gesamtarbeitsverträge) und unten (Mitwirkung der Arbeitnehmer).
Schutz der Arbeitnehmer
Ein vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) bei alt Bundesrat H.-P. Tschudi und alt Bundesrichter A. Berenstein in Auftrag gegebener Bericht über den gegenwärtigen Stand des Schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kam zum Schluss, dass die heutige Gesetzgebung veraltet, uneinheitlich und lückenhaft sei. So seien zahlreiche Bereiche der Arbeitswelt von den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes ausgenommen, namentlich Landwirtschaft, öffentliche Verwaltungen und Hausarbeit im privaten Haushalt. Die Autoren schlugen deshalb vor, sämtliche gesundheits- und sicherheitsrelevanten Bestimmungen in einem einzigen Erlass zusammenzuführen, die unterschiedliche Behandlung von Industrie- und anderen Betrieben aufzuheben, die Aufgaben von Suva und Arbeitsinspektorat zu entflechten und die neuen Sicherheitskontrollen durch ein Präventionsgesetz abzusichern.
Zur konkreten Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes regten die Experten insbesondere die Einführung der 40-Stunden-Woche und der Mutterschaftsversicherung an, zudem mehr Mitbestimmung am Arbeitsplatz und bessere Unfallverhütung. Nacht- und Sonntagsarbeit sollte nur geleistet werden, wo dies aus technischen oder sozialen Gründen unabdingbar ist. Zudem sollte der Schutz der Jugendlichen verstärkt werden und Teilzeit- und Temporärangestellte mehr Beachtung erhalten
[35].
In die gleiche Richtung zielte auch ein Vorstoss des Nationalrates. Mit Zustimmung der Landesregierung überwies er eine Kommissionsmotion, die den Bundesrat auffordert, die Bestimmungen über die Gesundheitsförderung, den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz, die heute einenteils im Unfallversicherungsgesetz und anderenteils im Arbeitsgesetz enthalten sind, zu
koordinieren und zusammenzufassen sowie bestehende Lücken insbesondere in der allgemeinen Gesundheitsvorsorge zu schliessen
[36].
Der Nationalrat ermächtigte die Landesregierung, das 1992 von der Internationalen Arbeitskonferenz verabschiedete
Übereinkommen Nr. 173 über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers zu ratifizieren. Die Schweiz kann alle Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen ohne Änderung der nationalen Gesetzgebung erfüllen
[37].
Nationalrat Vollmer (sp, BE) verwies mit einer Motion darauf, dass die neue Welthandelsorganisation
WTO den Auftrag erhalten hat, sich sozialen und gewerkschaftlichen Rechten anzunehmen. Seiner Ansicht nach könnte die Schweiz diese
Sozialklauseln glaubwürdiger vertreten, wenn sie selbst alle damit zusammenhängenden Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation unverzüglich ratifizieren würde. Dazu gehören insbesondere die Konvention Nr. 98 (Recht auf gewerkschaftliche Organisation und auf Vertragsverhandlungen) sowie Nr. 138 (Kinderarbeit und Mindestalter der Beschäftigten). Der Bundesrat entgegnete, die internationale Gemeinschaft habe bisher weder den Inhalt dessen definiert, was man gemeinhin unter dem Begriff Sozialklausel versteht, noch die Mittel zu deren Umsetzung. Angesichts der Entwicklung des positiven Rechts der Schweiz sei heute eine Ratifikation der zum Teil über 40 Jahre alten Konventionen nicht mehr auszuschliessen. Weil dies aber der Prüfung bedarf, wurde der Vorstoss auf sein Ersuchen lediglich als Postulat überwiesen
[38].
Die im Vorjahr im Rahmen von Swisslex vom Parlament beschlossene und auf den 1.Mai 1994 in Kraft gesetzte Änderung der obligationenrechtlichen Bestimmungen über den Arbeitsvertrag, wonach Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angehört werden müssen, wenn
Massentlassungen anstehen, trug erste Früchte. Die 340 von der Schliessung ihres Betriebs betroffenen Angestellten der
Monteforno-Werke in Bodio (TI) erreichten so nach einer viertägigen Arbeitsniederlegung, dass der von der Unternehmerseite vorgelegte Sozialplan deutlich nachgebessert werden musste
[39].
Weniger Glück hatten die rund 100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der zum Textilunternehmen Gasser gehörenden
Baumwollspinnerei in Kollbrunn (ZH). Wegen des rüden Umgangsstils ihres Arbeitgebers, der wegen versuchten Missbrauchs der Arbeitslosenversicherung auch vom BIGA scharf gerügt worden war, hatten die Angestellten einen halbtägigen Warnstreik durchgeführt, worauf Gasser das Werk kurzerhand schloss und die Belegschaft auf die Strasse stellte. Da diese Massenentlassung vor dem Inkrafttreten der neuen obligationenrechtlichen Regelung stattfand, waren die Kündigungen auch ohne Vorliegen eines Sozialplans rechtlich nicht anfechtbar
[40].
Weiterführende Literatur
P. Füglistaler (Hg.), Hilfe! Die Schweiz schrumpft. Die demographische Entwicklung in der Schweiz und ihre Folgen, Zürich 1994.
T. Priester, Bevölkerung und Entwicklung. Bericht der Schweiz zur Weltbevölkerungskonferenz 1994, Bern (Bundesamt für Statistik) 1994.
A. Andersen, Reform der öffentlichen Arbeitsvermittlung in der Schweiz, Bern (EDMZ, Beiträge zur Arbeitsmarktpolitik Nr. 3) 1994.
H. Würgler (Hg.), Arbeitszeit und Arbeitslosigkeit. Zur Diskussion der Beschäftigungspolitik in der Schweiz, Zürich 1994.
P. Schellenbauer / S. Merk, Die monetäre Bewertung der Haushalt-, Erziehungs- und Betreuungsarbeit, Bern (BIGA) 1994.
M. Hirt / L. Straumann / W. R. Müller, Teilzeitarbeit für Frauen und Männer in qualifizierten Stellen, Basel (Wirtschaftswissenschaftl. Zentrum der Universität Basel) 1994.
S. Schärer, Flexible Arbeitszeitsysteme, theoretische Analyse und praktischer Bezug anhand zweier Fallstudien, Bern (Lizentiatsarbeit) 1994.
H.-P. Tschudi / A. Berenstein, Für einen modernen Schutz der Arbeiterinnen und Arbeiter, Bern (SGB) 1994.
[2] Presse vom 21.10.94.2
[3] Presse vom 30.3.94;
NZZ, 7.4.94. Zu Diskussionen über die Zusammensetzung der Delegation an dieser Konferenz siehe
Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1448.3
[4]
Amtl. Bull. NR, 1994, S. 2472 f.4
[6]
Die Volkswirtschaft, 68/1995, Nr. 4, S. 2 f.6
[7]
Amtl. Bull. NR, 1994, S. 2468 f. Siehe auch A. Kiener, "Stress am Arbeitsplatz: Welche Beachtung verdient das "Mobbing"-Problem", in
Die Volkswirtschaft, 68/1995, Nr. 4, S. 25 ff.7
[8]
Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1195 f.8
[10]
Die Volkswirtschaft, 68/1995, Nr. 5, S. 8* ff. Vgl. auch
SPJ 1993, S. 191. Gemäss der von der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) verwendeten Defintion lag die Erwerbslosenquote um einiges tiefer als nach den Zahlen des BIGA, nämlich bei 3,8% im 2. Quartal. Zu der in der SAKE verwendeten und von der OECD und der EU empfohlenen Definition der Arbeitslosigkeit siehe auch
SPJ 1992, S. 202. 10
[11]
Die Volkswirtschaft, 68/1995, Nr. 6, S. 13*. Die Zahl der Ausgsteuerten, d.h. jener Arbeitslosen, die ihren Anspruch auf ALV-Taggelder aufgebraucht haben, schätzte BIGA-Direktor Nordmann auf 65 000 per Ende 1994 (
X-Time (Arbeitslosenzeitung), 1995, Nr. 2). Zu Pilotprojekten in den Kantonen Genf und Tessin, wo ausgesteuerte Arbeitslose ein garantiertes Mindesteinkommen erhalten, wenn sie Arbeiten für die Allgemeinheit übernehmen, siehe unten, Teil I, 7c (Grundsatzfragen).11
[12]
Die Volkswirtschaft, 68/1995, Nr. 1 und 6, S. 13*. 12
[13] S. Schnyder, "Weiterer Ausbau des Angebots an arbeitsmarktlichen Massnahmen", in
Die Volkswirtschaft, 68/1995, Nr. 1, S. 48 ff.13
[14] R. Wunderli, "Innovative Arbeitsmarktpolitik am Beispiel der Transfer-Organisation BibUtz", in
Die Volkswirtschaft, 68/1995, Nr. 5, S. 50 ff. und W. Steinmann / R. Kurath, "Transfer-Organisation BibUtz", in
Die Volkswirtschaft, 68/1995, Nr. 6, S. 51 ff.14
[15] In den Kantonen BE, FR und NE wurden solche Initiativen neu eingereicht. Siehe dazu unten, Teil II, 2b. 15
[16]
Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1730 ff.16
[17] F. Revaz, "Lohnentwicklung 1994", in
Die Volkswirtschaft, 68/1995, S. 40 ff. Siehe
SPJ 1993, S. 194.17
[18] M. Wiesendanger Martinovits, "Gesamtarbeitsvertragliche Lohnabschlüsse für 1994", in
Die Volkswirtschaft, 67/1994, Nr. 6, S. 26 ff.18
[19]
Die Volkswirtschaft, 68/1995, Nr. 5, S. 3 f. Vgl. auch T. Bauer / B. Nyffeler, "Regelungen zur Lage der Arbeitszeiten in den Gesamtarbeitsverträgen",
a.a.O., S. 55 ff.19
[21] Presse vom 29.4.94.21
[22] Presse vom 21.9.94. 22
[23]
Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1902 f. Eine Umfrage der Schweizerischen Kreditanstalt unter 346 nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Vorgesetzten ergab, dass Teilzeitbeschäftigte im Verhältnis mehr leisten als Vollzeitbeschäftigte (
TA, 26.7.94). 23
[24]
Lit. Hirt/Straumann.24
[25]
TA, 16.11.94. Mit einer Motion will der Waadtländer SP-Nationalrat Aguet das Phänomen Überstunden aus Sorge um die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt gesetzlich bekämpfen (
Verhandl. B.vers., 1994, IV, S. 60);
LZ, 27.12.94.25
[26] H. Conrad / T. Holenweger, "Repräsentativ-Erhebung über die Nacht-, Wochenend- und Schichtarbeit in der Schweiz", in
Die Volkswirtschaft, 67/1994, Nr. 6, S. 33 ff.; Presse vom 16.6. und 7.9.94.26
[27]
BBl, 1994, II, S. 157 ff.; Presse vom 3.2.94. Der Tschudi/Berenstein-Bericht des SGB zum Arbeitnehmerschutz (s. unten) beurteilte die Revisionsvorlage als befriedigend, weil sie im Bereich der Nachtarbeit das Ziel einer einheitlichen Gesetzgebung für alle Sektoren der Beschäftigung verwirklichen würde (
Bund, 16.11.94). Der SMUV und die Arbeitnehmer der Textilbranche stellten sich allerdings quer (
SHZ, 29.9.94). Die Arbeitgeber kündigten ihrerseits an, dass sie sich der Einführung gesetzlicher Zeitzuschläge auf Nacht- und Sonntagsarbeit widersetzen werden (
TA, 20.6. und 29.6.94).27
[28] Presse vom 15.2., 11.3., 31.5., 16.7., 30.7. und 20.10.94;
BBl, 1994, V, S. 821 ff. 28
[29] Presse vom 26.5. und 30.5.94. Die Tendenz der Arbeitgeber, in den GAV nur noch die Rahmenbedingungen zu regeln, die Lohn- und Arbeitszeitverhandlungen hingegen den Betrieben zu überlassen, wurde auch durch eine Studie des BIGA bestätigt: D. Lopreno, "Gesamtarbeitsverträge in der Schweiz mit 1000 und mehr Unterstellten im Mai 1993", in
Die Volkswirtschaft, 67/1994, Nr. 7, S. 48 ff. Siehe auch V. Conti, "Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge (GAV), Stand 30. Juni 1994", in
Die Volkswirtschaft, 67/1994, Nr. 8, S. 67 f.29
[30] Presse vom 21.5., 31.8., 2.9., 16.9., 17.9., 29.9., 26.10., 31.10., 1.-5.11., 16.11.94, 18.11., 29.11., 3.12., 8.12., 12.12. und 16.12.94. Siehe dazu auch unten, Teil I, 8c (Presse).30
[31] Presse vom 23.9., 24.11., 5.12., 8.12., 9.12. und 17.12.94. Ende Mai demonstrierten rund 15 000 Bauarbeiter in Bern für einen neuen GAV mit mehr Lohn und kürzeren Arbeitszeiten (
Bund, 30.5.94).31
[32]
NZZ, 7.11. und 14.11.94.32
[34] Presse vom 24.2., 10.3. und 1.7.94;
NZZ, 17.9.94. In den Von-Roll-Werken in Gerlafingen (SO), in denen der Krisenartikel im Vorjahr erstmals Anwendung gefunden hatte, wurde er im April sistiert (Presse vom 20.4.95). Vgl.
SPJ 1993, S. 196. 34
[35]
Lit. Tschudi / Berenstein;
Bund, 16.11.94.35
[36]
Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1891 f.3
[37]
BBl, 1994, III, S. 47 ff.;
Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1534 f.37
[38]
Amtl. Bull. NR, 1994, S. 2469.38
[39]
TA, 30.4.94;
NZZ, 31.8. und 21.9.94. Vgl.
SPJ 1993, S. 167 f. Zu dem schliesslich mit Unterstützung des BIGA lancierten Auffangmodell s. oben (Arbeitslosigkeit). Vgl. auch G. Aubert, "Die neue Regelung über Massenentlassungen und den Übergang von Betrieben", in
Aktuelle juristische Praxis, 1994, S. 699 ff.39