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Sozialpolitik
Soziale Gruppen
Im Rahmen der Totalrevision des Asylgesetzes will der Bundesrat einen Sonderstatus für Gewaltflüchtlinge schaffen. Als erstes Land schloss die Schweiz mit Sri Lanka ein Abkommen über die koordinierte Rückschaffung tamilischer Flüchtlinge. - Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann wurde vom Nationalrat abgeschwächt, vom Ständerat dann wieder verschärft. - Der Bundesrat leitete dem Parlament seine mit Vorbehalten versehene Botschaft zur Ratifizierung der UNO-Konvention über die Rechte des Kindes zu. - In Bern fand im November die dritte Jugendsession statt.
Ausländerpolitik
Rechtsbürgerliche Kreise um Nationalrätin Aubry (fdp, BE) und die Nationalräte Bischof (sd, ZH), Mauch (fdp, AG), Scherrer (edu, BE) und Stamm (fdp, AG) lancierten eine Volksinitiative "für eine Regelung der Zuwanderung", welche den Bundesrat verpflichten will, dafür zu sorgen, dass der Anteil der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung 18% der Gesamtbevölkerung nicht übersteigt, wobei anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber ebenso mitzuzählen wären wie Niedergelassene und Jahresaufenthalter. Zudem verlangt die Initiative, für Asylbewerber, Kriegsvertriebene, vorläufig Aufgenommene, Internierte sowie Ausländer ohne festen Wohnsitz seien alle finanziellen Anreize für den Verbleib in der Schweiz zu unterbinden [1].
Für die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, die erleichterte Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer sowie kantonale Initiativen zu einem Ausländerstimmrecht siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht, Bürgerrecht und Stimmrecht).
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Für die Referendumsabstimmung über die neue Strafnorm gegen Rassismus siehe oben, Teil I, 1b (Grundrechte).
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Der Bestand der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung - internationale Funktionäre, Saisonniers, Kurzaufenthalter, Asylbewerber und vorläufig Aufgenommene nicht mitgerechnet - betrug Ende Jahr 1 300 089 Personen, 39 806 oder 3,2% mehr als vor Jahresfrist. Damit schwächte sich die Zunahme bereits im dritten aufeinanderfolgenden Jahr leicht ab. Der Anteil an der gesamten Wohnbevölkerung der Schweiz erhöhte sich von 18,1 auf 18,6%. 941 626 Personen besassen eine Niederlassungs- und 358 463 eine Jahresbewilligung. 64% stammten aus EU- und Efta-Staaten, weitere 21% aus Ex-Jugoslawien. Ende August, im Zeitpunkt des saisonalen Höchststandes der Beschäftigung, befanden sich nur noch 61 102 Saisonniers in der Schweiz, was gegenüber dem Vorjahr einem Rückgang um 14,9% entspricht. 1990 hatten zum gleichen Zeitpunkt noch rund 122 000 Saisonniers in der Schweiz gearbeitet [2].
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Für den Einbezug des freien Personenverkehrs in die bilateralen Verhandlungen der Schweiz mit der Europäischen Union siehe oben, Teil I, 2 (Europe: EEE et EU).
Die Arbeitgeber der Bau- und Tourismusbranche können noch bis zum Kontingentsjahr 1995/1996 auf jene Saisonniers aus dem ehemaligen Jugoslawien zählen, die zwischen dem 1. November 1993 und dem 31. Oktober 1994 ordnungsgemäss mit einer Saisonbewilligung in der Schweiz gearbeitet haben. Angesichts ihrer Rekrutierungssorgen gewährte ihnen der Bundesrat damit einen weiteren Aufschub von zwei Jahren. In Anwendung des 1991 vom Bundesrat beschlossenen Drei-Kreise-Modells wird hingegen bereits auf Anfang 1995 die Umwandlungsmöglichkeit von Saison- in Jahresbewilligungen und damit die Möglichkeit des Familiennachzugs für Erwerbstätige aus Ex-Jugoslawien abgeschafft. Zur Vermeidung allfälliger Härtefälle lässt die Landesregierung den Kantonen jedoch die Freiheit, auch nach diesem Zeitpunkt zu Lasten ihres Ausländerkontingents jugoslawischen Saisonniers mit mindestens achtjähriger regelmässiger Erwerbstätigkeit in der Schweiz in Ausnahmefällen eine Jahresbewilligung zu erteilen [3].
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Mit einer Änderung des Bundesgetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag) will der Bundesrat die Eidg. Ausländerkommission gesetzlich verankern. Damit soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass der Bund die gesellschaftliche Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern finanziell fördern kann, sofern sich auch die Kantone und Gemeinden an diesen Kosten angemessen beteiligen. Die Landesregierung gab einen entsprechenden Vorschlag in die Vernehmlassung [4].
Der Bundesrat beschloss eine weitere Erleichterung für die Stimmabgabe der ausländischen Bevölkerung. Bis 1989 mussten in der Schweiz wohnhafte Ausländerinnen und Ausländer in ihr Herkunftsland reisen, um sich an den dortigen Abstimmungen und Wahlen beteiligen zu können. Dann liess der Bundesrat die briefliche Stimmabgabe zu. In einem weiteren provisorischen Schritt durften russische Staatsangehörige im Dezember 1993 ihr Votum für Parlament und Verfassung auf der Botschaft in Bern und im Genfer Generalkonsulat abgegeben. Die Möglichkeit, beim EDA um eine entsprechende Bewilligung nachzusuchen, wurde in der Folge versuchsweise und bis Ende Oktober 1994 auch den anderen Ländern eingeräumt.
Ab 1. November des Berichtsjahres können die diplomatischen Vertretungen ihren Staatsangehörigen in der Schweiz nun ohne vorgängige Bewilligung des EDA erlauben, an den Urnengängen in der Botschaft, in Konsulaten oder in anderen Lokalitäten teilzunehmen. Das EDA ist in der Regel drei Monate im voraus zu informieren. Die Liberalisierung kann jederzeit widerrufen oder eingeschränkt werden. Wenn es die Umstände rechtfertigen, können die zuständigen Behörden zudem einzelne Wahlen oder Abstimmungen gewissen Bedingungen unterstellen oder sogar untersagen [5].
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Flüchtlinge
Im Vergleich zum Vorjahr ging die Zahl der Asylgesuche um 8605 oder 34,8% auf 16 134 zurück. Trotzdem erhöhte sich der Gesamtbestand der Flüchtlinge, die sich aufgrund der Asyl- oder Ausländergesetzgebung in der Schweiz aufhalten, im Laufe des Berichtsjahres um 3021. Ende Jahr betrug er 121 342 Personen, nämlich 27 426 anerkannte Flüchtlinge, 23 690 Asylsuchende mit kantonalen fremdenpolizeilichen Bewilligungen aus humanitären Gründen, 24 936 vorläufig Aufgenommene und 15 695 abgewiesene Asylbewerber, für die der Wegweisungsvollzug noch nicht möglich war, sowie knapp 30 000 Personen mit laufendem Verfahren. Ein Viertel der neuen Gesuchssteller stammte aus Restjugoslawien (v.a Kosovo), 20,7% aus Bosnien-Herzegowina, 9,2% aus Sri Lanka und je 6,6% aus der Türkei und Angola sowie 5,5% aus Somalia.
1994 erhielten 2937 Asylbewerber (1993: 1831) einen positiven Anerkennungsbescheid, während für 20 557 Personen (22 255) das Verfahren mit einer Gesuchsabweisung endete. Damit ergibt sich in erster Instanz eine Anerkennungsquote von 18,2% (14,7%). Am höchsten lag diese mit 47,1% (26,1%) bei der türkischen Bevölkerung (Kurden), gefolgt von Asylbewerbern aus Bosnien-Herzegowina mit 22,7% (46,7%) und Restjugoslawien mit 8,9% (6,8%). Im Berichtsjahr reisten 2346 Gesuchssteller freiwillig aus, 1588 Personen wurden nach negativem Bescheid in ihre Heimatstaaten und 267 in Drittländer weggewiesen. Über den Verbleib von 8601 Personen konnte das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) keine gesicherte Aussage machen [6].
Der Bundesrat beantragte dem Parlament, die Initiative der Schweizer Demokraten "für eine vernünftige Asylpolitik" für ungültig zu erklären und somit gar nicht zur Abstimmung zu bringen. Die 1992 eingereichte Initiative will den Flüchtlingsbegriff einschränken und die Asylgewährung zu einem freiwilligen staatlichen Akt erklären. Illegal eingereiste Asylbewerber sollen ohne Prüfung ihres Gesuches ausgeschafft werden, selbst wenn damit eine individuelle Gefährdung verbunden sein könnte. Dieser letzte Punkt stellt nach Auffassung des Bundesrates eine krasse Verletzung des Prinzips des Non-refoulement dar, welches besagt, dass niemand in ein Land zurückgeschoben werden darf, in dem ihm Verfolgung, Folter oder Lebensgefahr drohen. Dieser Grundsatz ist in der Genfer Flüchtlingskonvention verankert und zudem aus der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie den UNO-Menschenrechtspakten abzuleiten. Darüber hinaus ist er gemäss der neueren schweizerischen und internationalen Rechtslehre Teil des "zwingenden Völkergewohnheitsrechts", welches in einem Rechtsstaat nie verletzt werden darf, weshalb die von der SD verlangte unbedingte Ausschaffung auch dann völker- und menschenrechtswidrig wäre, wenn die Schweiz die entsprechenden Abkommen und Konventionen aufkündigen würde. Falls das Parlament dem Antrag des Bundesrates folgt, würde erstmals in der Geschichte des Bundesstaates eine Initiative aus materiellen Gründen für ungültig erklärt [7].
Bei der 1993 zustandegekommenen Initiative der SVP "gegen die illegale Einwanderung" stellt sich die Frage der Ungültigerklärung nicht, da sie das Non-refoulement-Prinzip ausdrücklich einhält. Der Bundesrat empfiehlt sie aber ebenfalls zur Ablehnung, da sie inhaltlich nichts bringe, vor allem nicht die angestrebte Vereinfachung der Verfahren, und zu einander widersprechenden Ergebnissen führe. Zudem habe sich die Situation im Asylbereich markant entspannt, weshalb eine Verschärfung der Asylpolitik nicht angezeigt sei. Die SVP-Initiative verlangt, dass auf Asylgesuche illegal eingereister Asylbewerber nur eingetreten wird, falls eine individuelle Gefährdung wahrscheinlich erscheint. Zudem soll das allfällige Erwerbseinkommen der Asylsuchenden von den staatlichen Behörden verwaltet werden [8].
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Der Bundesrat leitete das Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision des Asylgesetzes und parallel dazu auch zu Änderungen des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag) ein. Es geht dabei nicht um eine grundsätzliche Neuorientierung, sondern zu einem grossen Teil um formelle Retouchen. Angestrebt wird eine verbesserte Übersichtlichkeit des Gesetzestextes und die Überführung des aus dem Jahr 1990 datierenden und auf Ende 1995 auslaufenden dringlichen Bundesbeschlusses über das Asylverfahren in das ordentliche Recht.
Der Vorentwurf übernimmt denn auch die asylrechtlichen Grundsätze sowie die Bestimmungen zum Asylverfahren und zur Rechtsstellung der Asylsuchenden weitgehend unverändert aus der bisherigen Praxis. Als zentrale Neuerung soll ein Sonderstatus für Gewaltflüchtlinge geschaffen werden. Dieser würde es erlauben, Schutzbedürftige vorübergehend in der Schweiz aufzunehmen, gleichzeitig aber sicherzustellen, dass sie nach einer Normalisierung der Lage in ihrem Heimatland wieder dorthin zurückkehren. Die Betreuung dieser Schutzsuchenden soll deshalb nicht auf Integration, sondern auf Rückkehrfähigkeit ausgerichtet werden.
In der Vernehmlassung wurde die Aufnahme von schutzbedürftigen Gewaltflüchtlingen kaum bestritten. Die FDP äusserte aber die Befürchtung, dass das vorgesehene Recht auf Familiennachzug die Fürsorgekosten weiter anwachsen lasse, was angesichts der Finanzlage von Bund und Kantonen nicht zu verkraften sei. Die CVP möchte den Begriff der Schutzbedürftigen klarer und umfassender umschrieben sehen und insbesondere eine Beistandsregel für Minderjährige einführen. Die SVP verlangte, dass die Forderungen ihrer Initiative "gegen die illegale Einwanderung" in die Revision eingebaut werden. Die Frage der Gewaltflüchtlinge sei hingegen separat zu regeln [10].
Da auf Wunsch der bürgerlichen Bundesratsparteien sowie einiger Kantone und Organisationen die Vernehmlassung um zwei Monate verlängert wurde, kann der von der Regierung für die Totalrevision vorgesehene Zeitplan nicht mehr eingehalten werden, weshalb der auf Ende 1995 befristete dringliche Bundesbeschluss von 1990 über das Asylverfahren verlängert werden muss. Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament einen entsprechenden Antrag.
Im Rahmen der dringlichen Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushalts erhöhte der Bundesrat den Lohnabzug, den die Asylbewerber - und neu auch die vorläufig Aufgenommenen - zur Rückerstattung von Fürsorge- und Vollzugskosten zu entrichten haben, von sieben auf zehn Prozent. Die jährliche Höchstsumme, die dafür vom Erwerbseinkommen zurückbehalten wird, wurde von 3600 auf 4800 Fr. angehoben. Zudem will der Bundesrat die Kosten für die Unterbringung der Flüchtlinge den Kantonen nur noch pauschal abgelten. Von diesen Massnahmen erhofft er sich Einsparungen von rund 30 Mio Fr. pro Jahr. Das Parlament stimmte diesen Vorschlägen praktisch diskussionslos zu. Damit er bereits auf den 1. Januar 1995 in Kraft treten kann, wurde der Beschluss für dringlich erklärt [12].
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates legte ihren Inspektionsbericht zum Vollzug im Flüchtlingsbereich vor und erteilte dabei Bund, Kantonen und Hilfswerken insgesamt gute Noten. Die GPK ortete allerdings zwei Differenzen zwischen ihr und dem BFF. Sie kritisierte die Praxis des Amtes, Asylsuchende ohne Identitätspapiere bei den Empfangszentren zurückzuweisen mit dem Auftrag, einen Ausweis zu beschaffen, da nicht in allen Fällen erwiesen sei, dass die Ausweise in betrügerischer Absicht vernichtet oder versteckt worden seien, weshalb mit diesem Vorgehen durchaus auch völkerrechtswidrige Zustände geschaffen werden könnten. Sie schlug vor, die Flüchtlinge jeweils vorläufig in eine Unterkunft aufzunehmen. Die zweite Differenz betraf die Einschätzung der Gefahren in den Herkunftsländern. Hier sollten die Behörden die Erfahrung und das Wissen der Hilfswerke vermehrt einbeziehen. Generell empfahl die GPK dem Bundesrat, die Kapazitäten im Asylwesen trotz Sparmassnahmen nicht weiter zu reduzieren und die gegenwärtige Entspannung im Asylbereich zur Vorbereitung auf neue Flüchtlingsströme zu nutzen [13].
In seiner Stellungnahme zum Bericht stellte sich der Bundesrat in den beiden Differenzpunkten vollumfänglich hinter die Praxis des BFF. In der Frage der Asylsuchenden ohne Ausweispapiere vertrat er die Ansicht, die Lösung der GPK würde nicht nur zu einem beachtlichen Mehraufwand, sondern auch zu langwierigeren Verfahren führen. Zudem würden die Wegweisungen erheblich erschwert. Zum Einbezug der Hilfswerke bei der Lagebeurteilung in den Herkunftsländern meinte er, die Flüchtlingsorganisationen seien bereits heute in diesem Bereich zur Mitarbeit aufgefordert. Die Diskussionen würden sich aber in der Regel nicht um die jeweilige Lage in bestimmten Gebieten drehen, sondern um die Konsequenzen, die daraus zu ziehen seien. Hier den Hilfswerken ein Mitspracherecht einzuräumen, würde zu einer Vermischung der Verantwortlichkeiten in der Asylpolitik und letzlich zu einer Schwächung der Legitimität des heutigen Asylverfahrens führen [14].
Nachdem die Asylrekurskommission die Zumutbarkeit der Rückschaffungen von Tamilinnen und Tamilen unter gewissen Bedingungen bestätigt hatte, unterzeichnete die Schweiz als erstes Land mit Sri Lanka eine Vereinbarung über die koordinierte, begrenzte und zeitlich gestaffelte Rückführung abgewiesener Asylbewerber in den Inselstaat. Den betroffenen Tamilen soll eine Rückkehr "in Sicherheit und Würde" gewährleistet werden. Nach dem Prinzip "last in - first out" wurden jene Asylbewerber für eine baldige Repatriierung vorgesehen, welche erst in den letzten Jahren in die Schweiz eingereist sind und deren Gesuch bereits rechtskräftig abgelehnt ist. Den rund 6000 Tamilinnen und Tamilen, die seit mehr als vier Jahren hier leben, will der Bundesrat hingegen in der Regel die vorläufige Aufnahme gewähren. Die ab Mitte Juli unter der Obhut des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge durchgeführten Wegweisungen gerieten allerdings immer wieder ins Stocken, da die Behörden in Colombo die erforderlichen Reisedokumente nur sehr schleppend ausstellten. Über 3000 Tamilinnen und Tamilen erhielten im Berichtsjahr einen Ausweisungsbescheid, doch nur 94 konnten tatsächlich ausgeschafft werden [15].
Auch bei der Rückschaffung der Kosovo-Albaner mit negativem Asylentscheid, gegen die sich Hilfswerke, kirchliche Kreise und einzelne Politiker vergeblich zur Wehr setzten, ergaben sich immer wieder Verzögerungen, da sich die serbischen Behörden wenig kooperativ bei der Beschaffung der nötigen Reisepapiere zeigten. Als Reaktion auf neue Restriktionen der Regierung in Belgrad verlängerte der Bundesrat Ende November die Wegweisungsfristen für Asylsuchende aus dem Kosovo bis Ende Januar 1995 [16]. Die Aufenthaltsdauer jener Bosnierinnen und Bosnier, die als Saisonniers, Kurz- und Jahresaufenthalter oder als Besucher eingereist sind, wurde aufgrund des Krieges in ihrem Heimatland bis Ende April 1995 verlängert [17].
Für ein geplantes Ambulatorium des Schweizerischen Roten Kreuzes zur Behandlung von Folteropfern siehe oben, Teil I, 7b (Opferhilfe).
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Bei einem Treffen mit den Innen- und Justizministern der EU in Luxemburg brachte Bundesrat Koller erneut den Wunsch der Schweiz nach einem baldigen Abschluss einer Parallelvereinbarung zum Dubliner Erstasylabkommen vor, obwohl die Konvention erst von acht EU-Staaten ratifiziert und noch nicht in Kraft ist. Ein derartiges Abkommen würde nach Auffassung des Bundesrates den administrativen Aufwand im Asylverfahren wesentlich erleichtern und praktisch ausschliessen, dass die von der EU abgewiesenen Asylbewerber ein Gesuch in der Schweiz stellen. Laut Koller könnte sich damit die Zahl der Asylgesuche um bis zu 15% verringern [18].
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Jenische
Nach dem Nationalrat stimmte auch der Ständerat - allerdings nur mit Stichentscheid des Präsidenten - der Schaffung einer Stiftung "Zukunft für Schweizer Fahrende" zu, welche die Gegenwarts- und Zukunftsprobleme der Jenischen in der Schweiz anpacken und das kulturelle Selbstverständnis dieser Minderheit wahren helfen soll. Gegen Eintreten sprach sich der Luzerner Bühler (fdp) aus. Er befand, eine Koordination dränge sich tatsächlich auf, doch übernehme der Bund damit eine Aufgabe, die eigentlich den Kantonen obliege. Ständerat Schiesser (fdp, GL) hielt dem entgegen, die Koordinationsbestrebungen unter den Kantonen seien bisher im Sand verlaufen, weshalb es hier eine führende Hand brauche. Wie der Nationalrat bewilligte die kleine Kammer eine Million Franken als Stiftungskapital, reduzierte aber den jährlichen Betriebsbeitrag für die ersten fünf Jahre von einer Million auf 750 000 Fr. Diesem Entscheid schloss sich der Nationalrat diskussionslos an [19].
Die 35 000 Jenischen in der Schweiz wollen als Volk offiziell anerkannt werden. Dies fordert eine Petition mit rund 13 000 Unterschriften, welche Ende Jahr im Bundeshaus eingereicht wurde. Zudem verlangen die Fahrenden mehr Standplätze sowie Gewerbepatente, die in der ganzen Schweiz gültig sind. Die Petition war von der "Radgenossenschaft der Landstrasse" lanciert und von den Landeskirchen, zahlreichen sozialen und kulturellen Organisationen und Einzelpersonen aus dem politischen und kulturellen Leben unterstützt worden [20].
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Stellung der Frau
Nationalrätin von Felten (sp, BS) ersuchte den Bundesrat mit einem überwiesenen Postulat, den vom Bundesamt für Statistik ausgearbeiteten Bericht über die Situation der Frauen und Männer in der Schweiz aus statistischer Sicht periodisch zu aktualisieren und mit weiterem Datenmaterial zu ergänzen [21].
Für die Bestrebungen, das Rentenalter der Frauen sukzessive jenem der Männer anzugleichen, siehe oben, Teil I, 7c (AHV).
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Eine parlamentarische Initiative Bär (gp, BE), welche verlangte, beiden Geschlechtern sei eine angemessene Vertretung im Bundesrat zu garantieren, wurde mit 93:53 Stimmen recht deutlich abgelehnt. Frau Bär erachtete ihren Vorschlag als die "Zauberformel der Zukunft" und verwies auf die Akzeptanz anderer "Quoten", wie etwa partei-, sprach- oder regionalpolitische. Mit dieser Argumentation erhielt sie aber nur gerade die Unterstützung ihrer eigenen Partei sowie jene der SP- und der LdU/EVP-Fraktion. Die Mehrheit des Rates stellte sich hinter die Erwägungen ihrer staatspolitischen Kommission, welche den Vorschlag der Berner Grünen als eine weitreichende Beeinträchtigung des aktiven und passiven Wahlrechts erachtete. Sie befand, gerade angesichts der von Bär ins Feld geführten Vorgaben bei Bundesratswahlen sollte die Bundesversammlung ihre Wahlfreiheit nicht noch zusätzlich einschränken [22].
Unter der Führung von Gret Haller (sp, BE), die im Berichtsjahr als Nationalratspräsidentin höchste Schweizerin war, und von Bundesrätin Ruth Dreifuss wurde das Solidaritätsnetz der politisch verantwortlichen Frauen weiter ausgebaut. Ende März trafen sich auf Einladung Hallers rund 120 nebenamtliche Präsidentinnen von Gemeinde- und Kantonsräten in Bern, um über ihre politischen Erfahrungen zu diskutieren. Im Mai lud Dreifuss jene Frauen zu einem Gedankenaustausch ein, die hauptamtlich ein Exekutivamt bekleiden. Im September schliesslich folgten die Parlamentspräsidentinnen von Deutschland, El Salvador, Grenada, Finnland, Island, Italien, Japan und Südafrika der Einladung Hallers zu einer internationalen Konferenz. Die Politikerinnen befassten sich mit der Rolle der Frau in der Politik, aber auch mit Fragen der Nord-Süd-Solidarität und des Minderheitenschutzes [23].
Gemäss einer Studie des Bundesamtes für Statistik (BFS), welche die Resultate der Frauen bei den Nationalratswahlen von 1971 bis 1991 verglich, hat sich die Frauenvertretung seit den 70er Jahren sowohl in parteipolitischer wie regionaler Hinsicht stark verändert. Nach der Einführung des Frauenstimmrechts teilten sich FDP, CVP und SP vorerst zu ungefähr gleichen Teilen in die Frauensitze. Der Frauenanteil der bürgerlichen Bundesratsparteien stagnierte aber ab den 80er Jahren; 1991 war ihre Frauenvertretung im Nationalrat mit 12 Mandaten zusammen nur noch gleich gross wie jene der SP allein. Seit 1983 stammen 55 bis 60% aller in die grosse Kammer gewählten Frauen aus den Reihen der SP und den Allianzen von POCH und Grünen, obwohl diese Parteien dort nur 26 bis 28% der Sitze halten. Noch nie seit Einführung des Frauenstimmrechts wurde eine Frau der EVP, der nationalistischen Rechtsparteien oder der Autopartei (heute Freiheitspartei) in den Nationalrat gewählt.
Die Unterscheidung nach Sprachregionen wies eine deutliche Verschiebung der Frauenvertretung von der Romandie in die Deutschschweiz nach. In den 70er Jahren war der Anteil der in den Nationalrat gewählten Frauen in den französischsprachigen Kantonen deutlich grösser (8,9%) als in den deutschsprachigen (4,1%). Während danach der Frauenanteil in der Deutschschweiz kontinuierlich anstieg und 1991 21,5% erreichte, sank er in der Westschweiz seit 1983 und kam 1991 mit 8,3% auf seinen Tiefststand. In den kantonalen Parlamenten lassen sich hingegen keine sprachregionalen Unterschiede feststellen, die Führungsrolle wechselt hier immer wieder von einem Landesteil zum andern [24].
Für die Resultate der Frauen bei kantonalen und kommunalen Wahlen siehe oben, Teil I, 1e sowie die Tabellen im Anhang.
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Das im Vorjahr von der Landesregierung vorgelegte Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann ("Gleichstellungsgesetz"), welches den seit 1981 in der Bundesverfassung stehenden Gleichstellungsartikel umsetzen und die Frauen im Wirtschaftsleben vor direkten und indirekten Diskriminierungen schützen soll, wurde bereits von der vorberatenden Kommission des Nationalrates in wichtigen Punkten abgeschwächt. Wie umstritten die ganze Vorlage war, ging schon nur daraus hervor, dass dem Plenum ein Nichteintretensantrag Sandoz (lp, VD) und zwei Rückweisungsanträge Aubry (fdp, BE) und Bortoluzzi (svp, ZH) sowie mehr als 30 Abänderungsanträge zu dem 18 Artikel umfassenden Gesetz vorlagen. Nach einer rund vier Stunden dauernden und teilweise emotional geführten Eintretensdebatte, in der aber doch die sachlichen Argumente und die Einsicht überwogen, dass dieses Gesetz überfällig sei, wurden der Nichteintretens- bzw. die Rückweisungsanträge deutlich abgelehnt [25].
In der ebenfalls sehr ausführlichen Detailberatung schloss sich das Plenum in den meisten Punkten den Anträgen der Mehrheit der bürgerlich dominierten Kommission an. So sprach sich die grosse Kammer nach einem längeren Rededuell für eine engere Definition des Tatbestandes der sexuellen Belästigung aus und wollte dafür die Beweislast allein bei den Betroffenen belassen. Vergeblich monierten Sprecherinnen von SP, GP und LdU/EVP, die Stellung der Frauen werde dadurch im Vergleich zur heutigen Praxis verschlechtert.
Gegen die Kommissionsmehrheit konnten sich lediglich Anträge durchsetzen, welche die Vorlage noch weiter abschwächten. Eine von Nationalrat Ducret (cvp, GE) angeführte Minderheit erreichte so, dass anstelle eines generellen Diskriminierungsverbotes mit einer erklärenden Aufzählung eine restriktivere, abschliessende Auflistung von Diskriminierungen eingeführt wurde, wobei Stellenausschreibung und Anstellung aus dem Katalog gestrichen wurden. Unter das Diskriminierungsverbot sollten nur noch Aufgabenzuteilung, Arbeitsbedingungen, Entlöhnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung fallen.
Auch in der Frage der Beweislastumkehr wurde die Haltung der Kommissionsmehrheit übernommen. Die generelle Erleichterung der Beweislast zugunsten der Frauen war als eine Art "Schicksalsartikel" der gesamten Vorlage erachtet worden. Die Kommissionsmehrheit wollte das Prinzip jedoch lediglich bei Lohngleichheitsklagen gelten lassen. Sie argumentierte, dass einzig die Lohnungleichheit objektiv mess- und feststellbar sei, in den anderen Bereichen hingegen von vagen Vermutungen ausgegangen werden müsse.
Zu harten Diskussionen kam es beim Verbandsbeschwerderecht, ein weiterer Grundpfeiler des Gleichstellungsgesetzes. Von rechtsbürgerlicher Seite wurde verlangt, den Verbänden sei das Klagerecht nur mit Einwilligung der betroffenen Frauen zuzugestehen. Nachdem Bundesrat Koller darauf aufmerksam gemacht hatte, dass das Bundesgericht bereits heute das Klagerecht der Berufsverbände nicht vom Einverständnis der Betroffenen abhängig macht, wurde dieser Passus des Gesetzes schliesslich in der ursprünglichen Fassung angenommen, allerdings auf Antrag Spoerry (fdp, ZH) in dem Sinne präzisiert, dass die Verbände vor einer Klage das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen müssen.
Im Bereich des Kündigungsschutzes setzten sich die Vorschläge des Bundesrates durch. Demnach kann die Kündigung einer Arbeitnehmerin, die aus Rache für eine vorgängige Gleichstellungsbeschwerde ausgesprochen wird, angefochten werden. Keine Chance hatte ein Antrag von Felten (sp, BS), Rachekündigungen seien schlechthin für nichtig zu erklären. Klar wurde auch die Aufwertung des eidg. Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann gutgeheissen. Das Büro soll direkt dem Departement des Innern unterstellt werden, um Dienstwege zu verkürzen und ihm mehr Gewicht zu verschaffen. Trotz dem Hinweis einiger Ratsmitglieder auf die leere Bundeskasse fanden auch die gesetzlichen Bestimmungen für Finanzhilfen an Förderungsprogramme und Beratungsstellen für Frauen Zustimmung. In der Gesamtabstimmung passierte das neue Gesetz mit 114 zu 35 Stimmen [26].
Der Ständerat erwies sich als bedeutend frauenfreundlicher und machte die Entschärfungsversuche des Nationalrates in weiten Teilen rückgängig. In der Eintretensdebatte wandte sich niemand gegen die Vorlage. Die Standesvertreter warnten allerdings vor übertriebenen Hoffnungen. Den Tenor der Diskussionen fasste der Basler SP-Ständerat Plattner zusammen, als er sagte, das Gesetz werde in jedem Fall weit hinter den Hoffnungen der Befürworter zurückbleiben - aber auch weit hinter den Befürchtungen der Gegner.
In der Detailberatung beschloss der Ständerat, wieder zu der vom Bundesrat vorgeschlagenen generellen und nicht abschliessenden Definition des Diskriminierungsverbotes zurückzukehren, um den Richtern die Möglichkeit zu geben, neu auftauchende Diskriminierungen in Zukunft ebenfalls zu erfassen. Als Mittelweg zwischen Bundes- und Nationalrat entschied er, dass die Frauen inskünftig von der Anstellung bis zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses vor geschlechtsbedingter Benachteiligung geschützt werden sollen. Ein Antrag Coutau (lp, GE), gleich wie der Nationalrat die Anstellung vom Tatbestand der Diskriminierung auszunehmen, wurde mit der Begründung abgelehnt, dass damit das Gesetz zum Papiertiger verkomme, da es im Extremfall dadurch umgangen werden könnte, dass man einfach keine Frauen einstellt. Die Stellenausschreibung wurde hingegen vom Katalog ausgenommen, da es erwiesenermassen Aufgaben gebe, die geschlechtsspezifisch seien.
Eine Differenz zum Nationalrat schuf der Zweitrat auch bei der erleichterten Beweisführung in Zusammenhang mit Diskriminierungsklagen (Beweislastumkehr). Er dehnte den Grundsatz, wonach die Arbeitnehmerin die Diskriminierung nur glaubhaft zu machen hat, worauf es dann am Arbeitgeber ist, das Gegenteil zu beweisen, wieder auf alle Sachverhalte zwischen Anstellung und Auflösung des Arbeitsverhältnisses aus. Vorbehalten blieb nur die sexuelle Belästigung. In dieser Frage vertrat der Ständerat einhellig die Meinung, Klägerin und Angeklagter hätten hier einen ebenbürtigen Wissensstand, da anders als in den anderen Bereichen die Beweismittel nicht allein in der Hand des Arbeitgebers konzentriert seien. Um die Stellung der Frauen dennoch zu verbessern, verstärkte die kleine Kammer den Schutz vor sexueller Belästigung im Obligationenrecht (Art. 328 OR).
Unbestritten war, wie schon im Nationalrat, der Schutz vor Rachekündigungen sechs Monate über das gerichtliche Verfahren hinaus. Beim Verbandsklagerecht wurde ein Antrag Coutau (lp, GE), dieses nur unter der Bedingung der expliziten Zustimmung der betroffenen Personen zuzulassen, gleich wie im Erstrat deutlich abgelehnt. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage schliesslich einstimmig angenommen [27].
19 Basler Kindergärtnerinnen, Arbeits- und Hauswirtschaftslehrerinnen gewannen ihren Kampf um Lohngleichheit. Auf eine staatsrechtliche Beschwerde des Basler Regierungsrates trat das Bundesgericht nicht ein, womit es beim Urteil des baselstädtischen Verwaltungsgerichts blieb, welches diese vorwiegend von Frauen ausgeübten Berufe als zu tief entlöhnt erachtet hatte. Der Kanton wollte jedoch den Entscheid des Bundesgerichtes vorerst nur auf die erfolgreichen Klägerinnen anwenden, während die übrigen Staatsangestellten der gleichen Berufskategorien keine Lohnnachzahlung erhalten und vorderhand auch nicht in eine höhere Lohnklasse eingestuft werden sollten. Die Berufsverbände der Klägerinnen stellten für diesen Fall eine Massenklage in Aussicht, worauf die Kantonsregierung insofern einlenkte, als sie auf 1. August die Gehälter aller rund 600 Basler Kindergärtnerinnen, Arbeits- und Hauswirtschaftslehrerinnen jenen der 19 Klägerinnen anglich [28].
Eine Untersuchung des Bundesamtes für Statistik zeigte, dass von den Frauen ab 15 Jahren 55% erwerbstätig sind, die Hälfte davon in einer Teilzeitstelle. Auch von den Müttern im Alter zwischen 29 und 39 Jahren gehen über 50% einer Erwerbstätigkeit nach. Bei den Männern sind 79% erwerbstätig, aber nur 5% von ihnen arbeiten teilzeitlich. 15% aller angestellten Frauen sind in Kaderpositionen, gegenüber 35% bei den Männern. Diese unterschiedliche Karrieresituation erklärt aber nur zum Teil das im Schnitt um einen Viertel niedrigere Lohneinkommen der Frauen. Weitere Gründe sind das tiefere Ausbildungsniveau, die überproportionale Vertretung in Branchen mit tiefem Lohnniveau, kürzere Berufserfahrung und Lohndiskriminierung [29].
Mit einer Motion verlangte Nationalrätin Goll (sp, ZH) die regelmässige statistische Erfassung der gesamtgesellschaftlich geleisteten Arbeit von Frauen und Männern sowie eine Schätzung des Verhältnisses zwischen der Wertschöpfung bezahlter und unbezahlter Arbeit als Ergänzung zur nationalen Buchhaltung. Sie begründete ihren Vorstoss damit, dass eine frauengerechte Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Sozialpolitik nur im Wissen um die effektiv geleistete, gesamtgesellschaftliche Arbeit formuliert werden könne. Der Bundesrat anerkannte durchaus die grosse Bedeutung der unbezahlten Arbeit, verwies jedoch auf methodische und finanzielle Probleme bei der Erstellung von derartigen Statistiken. Auf seinen Antrag wurde die Motion nur als Postulat verabschiedet [30].
Als erster Arbeitgeber in der Schweiz erliess Radio DRS konkrete Richtlinien, mit welchen Frauen vor sexuellen Übergriffen geschützt werden sollen. In jedem der drei Radiostudios ist inskünftig eine Vertrauensfrau für Gespräche im Falle von sexuellen Belästigungen zuständig. Kommt es zu einer offiziellen Beschwerde, klärt eine mehrheitlich aus Frauen zusammengesetzte Kommission den Fall ab und kann der Radiodirektion Sanktionen vorschlagen. Für die klagende Frau und ihre Zeuginnen besteht ein Kündigungsschutz [31].
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Familienpolitik
Die Analyse der Daten der Volkszählung 1990 ergab, dass das Modell der traditionellen Kleinfamilie in der Schweiz nach wie vor stark verbreitet ist. Fast 60% der Bevölkerung lebten am Stichdatum in einem Familienhaushalt mit Kindern. Davon waren nur 5,5% Einelternhaushalte und 1,4% Konkubinatspaare. Allerdings hat der Anteil der Ehepaarhaushalte mit Kindern seit 1980 leicht abgenommen. Wenn in diesem Zeitraum nicht die Zahl der ausländischen Familien mit Kindern zugelegt hätte, wäre der Rückgang noch deutlicher ausgefallen. Alternative Lebensformen (Konkubinat, Singles oder Wohngemeinschaften) haben sich vor allem unter den 20- bis 30jährigen ausgebreitet. Die mittleren Jahre verbringen rund zwei Drittel in der Kleinfamilie, nach dem 45. Altersjahr werden die Lebensformen wieder vielfältiger. Nach wie vor ziehen sich die meisten Mütter nach der Geburt eines Kindes aus dem Erwerbsleben zurück. Wenn die Kinder etwas grösser sind, arbeiten die Mütter aber vermehrt ausser Haus. Bei den Frauen mit minderjährigen Kindern stieg ihr Anteil zwischen 1980 und 1990 von 36 auf 48%. Überdurchschnittlich erwerbstätig sind Mütter mit geringer und solche mit überdurchschnittlicher Berufsbildung [32].
Zum Abschluss des Internationalen Jahres der Familie präsentierte die von der Vereinigung Pro Familia im Auftrag des Bundesrates eingesetzte Kommission einen detaillierten Forderungskatalog. Sie verlangte insbesondere die möglichst rasche Einführung einer Mutterschaftsversicherung, eine einheitliche Regelung der Familien- und Kinderzulagen auf Bundesebene, die Anerkennung der unbezahlten Leistungen der Familien sowie die Sicherung eines Familienlastenausgleichs, um so die Vereinbarkeit von Familie, Arbeit und Schule zu realisieren. Weiter setzte sie sich für die raschestmögliche und vorbehaltlose Ratifikation der UNO-Konvention über die Rechte des Kindes ein. Vom Bundesrat erwartete sie schliesslich, dass er einen unabhängigen Rat für Familienfragen einsetze, der die Vernetzung und den Informationsaustausch von Wissenschaft, Politik, Institutionen und Gesellschaft sicherstellen soll.
Die für die Familienpolitik zuständige Bundesrätin Dreifuss konnte darauf hinweisen, dass einige der Forderungen in Prüfung sind oder sich bereits im Stadium der Gesetzgebung befinden (Mutterschaftsversicherung, Ratifikation der UNO-Konvention). Skeptisch äusserte sich Dreifuss zum Vorschlag, neue eidgenössische Gremien für Familienfragen zu schaffen. Sie schlug stattdessen vor, ein Koordinationsorgan ins Leben zu rufen, in dem die Bundesverwaltung, die Kantone, die Gemeinden, die Wissenschaft sowie die privaten Familien-, Frauen- und Jugendorganisationen vertreten wären [33].
Wissenschaftliche Studien, die eine Art Bestandesaufnahme der schweizerischen Familienpolitik erstellten, untermauerten die Forderungen der Kommission. Erstmals wurden die staatlichen finanziellen Leistungen zugunsten der Familien erhoben. 1990 machten sie rund 2,1% des Bruttoinlandproduktes (BIP) aus, während sie in den EU-Staaten im Durchschnitt knapp 3% des BIP betrugen. Dies hängt wohl auch damit zusammen, dass die Schweiz als einziges EU- oder Efta-Land immer noch keine Mutterschaftsversicherung kennt [34].
Für die Bestrebungen zur Einführung einer Mutterschaftsversicherung siehe oben, Teil I, 7c (Mutterschaftsversicherung). Zu einem Familienmanifest der CVP vgl. unten, Teil IIIa (CVP). Eine Motion Frick (cvp, SZ) für familiengerechte Steuern wird oben, Teil I, 5 (Direkte Steuern) behandelt.
Die vorberatende Kommission des Nationalrates unterstützte - wenn auch nur knapp - eine parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD), welche die Betreuung von Kleinkindern als öffentliche Aufgabe der Kantone in der Verfassung verankern will. Die Kommission vertrat die Ansicht, dass das Angebot an ausserhäuslichen Tagesstrukturen für Kinder im vorschulpflichtigen Alter nicht mit den gesellschaftlichen Veränderungen Schritt gehalten habe. Sie erinnerte auch daran, dass die UNO-Kinderrechtskonvention die unterzeichnenden Staaten auffordert, die Betreuung der Kinder von erwerbstätigen Eltern sicherzustellen [35].
Der Kanton Tessin wies zukunftsweisende Wege für die Unterstützung junger Familien. Die Regierung legte einen Gesetzesentwurf vor, der über zwei lohn- und haushaltsabhängige Zulagen allen Familien mit Kindern ein staatlich garantiertes Mindesteinkommen sichern will. Die beiden neuen Zulagen orientieren sich an den AHV-Ergänzungsleistungen, die ein minimales verfügbares Einkommen nach Abzug von Miete und Sozialversicherungen festlegen. Die Leistungen verstehen sich als ein jedem Kind bis zum Erreichen des 15. Altersjahrs zustehendes Mindesteinkommen, mit welchem minderbemittelten Eltern und vor allem alleinerziehenden Frauen die Inanspruchnahme von Fürsorgeleistungen erspart werden soll [36].
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Eine im Vorjahr von der Zürcher SP-Nationalrätin Haering Binder eingereichte parlamentarische Initiative für die Fristenlösung, die von 62 Abgeordneten aus SP, FDP, LdU und GPS mitunterzeichnet wurde, nahm eine erste Hürde in der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates, welche die Initiative mit sechs zu drei Stimmen bei drei Enthaltungen unterstützte. Damit wurde die seit 1987 praktisch blockierte Diskussion um dieses umstrittene Thema wieder lanciert [37].
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Kinder
Der Bundesrat leitete dem Parlament die Botschaft zur Ratifikation der UNO-Konvention über die Rechte des Kindes zu. Da die schweizerische Gesetzgebung nicht in allen Punkten den UNO-Forderungen entspricht, soll die Konvention nach dem Willen der Landesregierung nur mit den entsprechenden Vorbehalten ratifiziert werden. So ist das Recht eines Kindes auf ein Zusammenleben mit seinen Eltern in der Schweiz wegen des Verbots des Familiennachzugs für Ausländer ohne dauernde Arbeitsbewilligung nicht verwirklicht. Vorbehalten bleibt im weiteren die schweizerische Bürgerrechtsordnung, die keinen Anspruch auf Erwerb der Staatsangehörigkeit einräumt. Auch die Trennung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen im Freiheitsentzug ist nicht ausnahmslos gewährleistet [38].
Ende Jahr beschloss der Bundesrat, das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption zu unterzeichnen. Die Konvention will dem Missbrauch bei Kindsadoptionen einen Riegel schieben, Kindsentführungen verhindern und den Handel und Verkauf von Kindern unterbinden. Sie soll zudem garantieren, dass internationale Adoptionen stets auf das Interesse der Kinder ausgerichtet sind und deren Grundrechte gewahrt bleiben [39].
Einstimmig und gegen den Antrag des Bundesrates genehmigte der Ständerat eine von 35 Abgeordneten unterzeichnete Motion Béguin (fdp, NE), welche verlangt, dass durch eine Änderung des Strafgesetzbuches die Verjährung für gewaltfreie Handlungen gegen die sexuelle Integrität von Jugendlichen, welche heute fünf Jahre beträgt, wieder auf die für Verbrechen gewöhnliche Frist von zehn Jahren anzupassen sei. Bundesrat Koller erinnerte den Rat vergebens daran, dass er selber bei der Beratung des neuen Sexualstrafrechts einer kürzeren Verjährung zugestimmt hatte, um Kinder oder Jugendliche, die an derartigen Übergriffen beteiligt waren, nicht noch Jahre danach einer seelisch belastenden Ermittlung oder Untersuchung auszusetzen. Der Motionär wandte demgegenüber ein, es gehe nicht an, einen sexuellen Übergriff auf einen Minderjährigen einer kürzeren Verjährungsfrist zu unterstellen als einen einfachen Ladendiebstahl [40].
Auch der Tessiner SP-Nationalrat Carobbio wies mit einer Motion darauf hin, dass Personen, die Kinder und Jugendliche zu sexuellen Handlungen verführen, zu wenig hart bestraft werden. Er verlangte, dass das schweizerische Strafgesetzbuch um eine Bestimmung ergänzt werde, welche die Gerichte ermächtigt, in der Schweiz wohnhafte Personen wegen sexueller Handlungen mit Kindern oder Kinderhandel im Ausland zu verurteilen, auch wenn diese Delikte in den Ländern, in denen sie begangen wurden, nicht strafbar sind. Da der Bundesrat darauf verwies, dass in derartigen Fällen wohl kaum mit der Rechtshilfe der betreffenden Staaten gerechnet werden könnte, überwies der Rat die Motion lediglich als Postulat [41].
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Jugendliche
Zur Herabsetzung des zivilrechtlichen Mündigkeitsalters auf 18 Jahre siehe oben, Teil I, 1b (Privatrecht).
Obschon sich ein Grossteil der Schweizer Jugendlichen zwischen 15 und 20 Jahren gesund fühlt und optimistisch in die Zukunft blickt, kämpfen viele mit Müdigkeit, Stress, Depressionen und Angst. Sie konsumieren viel Alkohol, zeigen ein riskantes Sexualverhalten und manifestieren ihre Desorientierung mit der europaweit höchsten Rate an Selbstmordversuchen. Die im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit bei 10 000 Schülern und Lehrlingen erstmals durchgeführte Befragung zeigte ferner, dass bestehende medizinische und psychosoziale Hilfsangebote kaum bekannt sind [42].
Mitte November fand im Bundeshaus die dritte Jugendsession statt. Rund 200 Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren setzten sich an ihrem zweitägigen Treffen mit dem Thema "Klima" auseinander. Am Ende ihrer Beratungen überwiesen sie mehrere Petitionen an die eidgenössischen Räte. Ihre zentrale Forderung war, dass Energieträger wie Benzin und Heizöl teurer werden müssten. Erstmals kamen die Jugendlichen auch in den Genuss von Entscheidungskompetenzen. Die Grundlage dazu bildete ein vom BUWAL zur Verfügung gestellter Betrag von 30 000 Fr. Die Sessionsteilnehmer beschlossen, diese Summe einer nationalen Velosammelaktion zugunsten Osteuropas, einem Aufforstungsprojekt in Costa Rica und einer Initiative für ein autofreies Luzern zukommen zu lassen [43].
Mit einer Motion forderte die abtretende Präsidentin der Eidg. Jugendkommission, die Schaffhauser SP-Nationalrätin Ursula Hafner, der Bundesrat solle die organisatorischen und materiellen Grundlagen für die Institutionalisierung eines eidgenössischen Jugendparlaments schaffen. Der Bundesrat war bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen, doch wurde der Vorstoss von Nationalrat Bischof (sd, ZH) bekämpft und die Diskussion deshalb verschoben. Im Ständerat wurde eine analoge Motion Frick (cvp, SZ) mit Einverständnis des Motionärs als Postulat überwiesen. Bundesrätin Dreifuss unterstützte den Vorstoss als wichtigen Beitrag gegen eine gewisse Politikverdrossenheit der Jugend. Einer Institutionalisierung des eidgenössischen Jugendparlaments gegenüber zeigte sie sich - vor allem auch aus finanzpolitischen Überlegungen - eher skeptisch, wollte sich aber anderen Formen der jugendlichen Politikmitarbeit keineswegs verschliessen.
120 Jugendparlamentarier aus der ganzen Schweiz kamen im November im ausserrhodischen Wienacht zusammen. Die Teilnehmer diskutierten verschiedene Formen der Zusammenarbeit und beschlossen die Gründung eines Dachverbandes. Momentan bestehen gesamtschweizerisch fünf kantonale und über 20 kommunale Jugendparlamente - die Mehrheit davon in der Romandie [45].
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Invalide
Beide Kammern zeigten viel Verständnis für eine Petition des Schweizerischen Gehörlosenbundes. Um den gehörlosen Menschen in der Schweiz eine bessere und den hörenden Menschen gleichwertige Lebenssituation zu schaffen, verlangte die Petition die bundesgesetzliche Anerkennung der Gebärdensprache als Ausdrucksform, auf die jede und jeder Gehörlose uneingeschränkt Anrecht besitzt, und die deshalb mittels staatlicher Unterstützung weiter erforscht und kulturell gefördert werden soll. Sowohl National- als auch Ständerat überwiesen die Petition diskussionslos und einstimmig an den Bundesrat. Der Nationalrat verabschiedete zudem ebenfalls ohne Gegenstimme ein Postulat seiner Kommission für Weiterbildung und Kultur, das den Bundesrat ersucht, die Gebärdensprache zur Integration der Gehörlosen und von hörbehinderten Menschen anzuerkennen und sie, neben der Lautsprache, in Bildung, Ausbildung, Forschung und Vermittlung zu fördern [46].
Für die praktisch vollständige Aufhebung des Militärpflichtersatzes für Behinderte siehe oben, Teil I, 3 (Militärorganisation).
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Weiterführende Literatur
N. Blattner / R. Theiss, Ausländer und Arbeitslosigkeit, WWZ-Studie Nr. 44, Basel 1994.
L. Chies, Das Migrationsproblem in der Europäischen Gemeinschaft. Theoretische und empirische Analysen der Bestimmungsfaktoren und Folgen internationaler Arbeitskräftewanderungen, Bern 1994.
La politique cantonale à l'égard des étrangers. Fribourg 1994.
R. Scheer, Der Ehegatten- und Familiennachzug von Ausländern. Eine Untersuchung zur Rechtslage nach Völkerrecht, nach Europarecht und nach ausgewählten nationalen Rechtsordnungen, Bern 1994.
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A. Achermann / M. Gattiker, "Sichere Drittstaaten - Überlegungen aus schweizerischer und europäischer Sicht", in Asyl, 1994, S. 23 ff.
M.-P. Campiche, "Entrée illégale et séjour irrégulier des réfugiés et requérants d'asile: La pratique des cantons", in Asyl, 1994, S. 51 ff.
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M. Lauterburg / M. Aeschbacher / B. Lischetti-Greber, Durchs Netz gefallen. Frauen in der Sozialversicherung, Bern 1994.
P. Bachmann, Gleichstellung von Mann und Frau in der beruflichen Vorsorge, Bern (Lizentiatsarbeit) 1994.
M. Bigler-Eggenberger, "Die bundesgerichtliche Rechtsprechung zu Artikel 4 Absatz 2", in recht, 1994, S. 1 ff.
M. Senti, Geschlecht als politischer Konflikt. Erfolgsbedingungen einer gleichstellunspolitischen Interessendurchsetzung, Bern (Haupt) 1994.
Th. Huyen Ballmer-Cao, "Femmes et politiques: quelques questions pour la science politique suisse", SJPW, 34/1994, S. 251 ff.
Frauen und Politik, SJPW, 34/1994.
Eidg. Kommission für Frauenfragen, Frauen ins Parlament! Ein Leitfaden für Parteien, Frauenorganisationen und Medien zu den Eidg. Wahlen 1995, Bern 1994.
M. Schneider, "Die Frauenförderungsmassnahmen der Parteien bei den Nationalratswahlen 1991", in F-Frauenfragen, 1994, Nr. 3, S. 58 ff.
W. Seitz, Der lange Weg ins Parlament - Die Frauen bei den Nationalratswahlen von 1971 bis 1991, Bern (BFS) 1994.
Bundesamt für Statistik, Auf dem Weg zur Gleichstellung? Frauen und Männer in der Schweiz aus statistischer Sicht, Bern 1994.
Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann, Ich verplane mir das Leben nicht gern auf Jahre, Bern 1994.
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J.-P. Fragnière et a., Familles et sécurité sociale, Fribourg 1994.
P. Gilliand / F. Cuénod, Politique familiale et budget social de la Suisse, Berne (OFS) 1994.
W. Haug, Familien heute. Das Bild der Familie in der Volkszählung 1990, Bern (BFS) 1994.
F. Höpflinger / A. Debrunner, Die unschätzbaren Leistungen der Familie, Bern (Pro Familia) 1994.
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Bundesamt für Gesundheitswesen, Die Gesundheit Jugendlicher in der Schweiz, Bern 1994.
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[1] BBl, 1994, I, S. 659 f.; Presse vom 26.2.94.1
[2] O. Schütz, "Die ausländische Wohnbevölkerung 1994", in Die Volkswirtschaft, 68/1995, Nr. 6, S. 33 ff.; Presse vom 1.10.94 und 21.1.95. Siehe auch SPJ 1990, S. 233 und 1993, S. 231.2
[3] BZ, 9.2. und 19.2.94; Presse vom 14.4., 7.5. und 30.6.94; Ww, 18.4.94; TA, 12.12.94. Die Entschlossenheit des BR, ab 1996 keine ex-jugoslawischen Saisonniers in der Schweiz mehr zu dulden, fand auch in der Begrenzungsverordnung ihren Niederschlag (AS, 1994, S. 2310 f.). Siehe auch die Stellungnahme des BR in Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1241 f. und 1266 f. Vgl. SPJ 1993, S. 231.3
[4] NZZ, 7.6.94.4
[5] NZZ, 17.2. und 26.5.94; Presse vom 4.10.94. Vgl. SPJ 1989, S. 215.5
[6] Presse vom 17.1.95. Siehe auch SPJ 1993, S. 232.6
[7] BBl, 1994, II, S. 1354 f. Siehe auch SPJ 1992, S. 246 f. Vgl. dazu auch oben, Teil I, 1c (Volksrechte).7
[8] BBl, 1994, III, S. 1486 ff. Siehe auch SPJ 1993, S. 233.8
[10] NZZ, 15.11.94. 10
[12] BBl, 1994, V, S. 581 ff.; Amtl. Bull. NR, 1994, S. 2039 ff. und 2542 f.; Amtl. Bull. StR, 1994, S. 1215 und 1360; AS, 1994, S. 2876 ff. Eine vermehrte Pauschalisierung der Bundesleistungen an die Kantone war auch von der GPK in ihrem Bericht zum Vollzug im Asylwesen postuliert worden (BBl, 1994, V, S. 505 f.).12
[13] BBl, 1994, V, S. 477 ff. Die GPK verlangte im November vom EJPD einen Bericht zu den - im Asylverfahren oftmals ausschlaggebenden - Botschaftsabklärungen insbesondere in der Türkei, da diese möglicherweise den Anforderungen der Objektivitàt nicht immer entsprechen (SoZ, 16.4.95). Die Forderung der GPK war durch eine Interpellation Fankhauser (sp, BL) ausgelöst worden (Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1215 ff.).13
[14] BBl, 1994, V, S. 520 ff.14
[15] Presse vom 6.1., 14.1., 27.7. und 28.12.94 sowie 17.1.95; TA, 11.2. und 21.4.94; NZZ, 19.4.94; LNN, 20.8.94; BZ, 29.10.94. Amnesty International und die Schweizer Flüchtlingshilfe erachteten allerdings die Rückschaffung der Tamilen selbst in den Süden des Landes als nicht zumutbar (NQ, 23.2.94; NZZ, 19.4.94). Siehe dazu auch M. Marugg, "Sichere Rückkehr von Tamilen in Unsicherheit", in Asyl, 1994, Nr. 1, S. 6 ff.15
[16] TA, 14.1.94; BZ, 11.5. und 29.10.94; WoZ, 24.6.94; NZZ, 26.11.94; LNN, 22.12.94. Von September 1993 bis Juli 1994 gewährten 26 protestantische und katholische Berner Kirchgemeinden Kosovo-Albanern Kirchenasyl. Mitglieder des jeweiligen Kirchgemeinderates sowie die Leiter einzelner Pfarreien - unter ihnen der inzwischen zum Bischof von Basel gewählte Hansjörg Vogel - wurden daraufhin erstinstanzlich zu Bussen verurteilt (TA, 29.7.94; NZZ, 14.10.94). Zur Problematik des Kirchenasyls siehe die Ausführungen von BR Koller in Amtl. Bull. NR, 1994, S. 2239 f.; CdT, 25.3.94; BZ, 21.10.94. Vgl. auch SPJ 1993, S. 233 f.16
[17] Presse vom 3.3.94; TA, 21.4.94.17
[18] Presse vom 22.6.94. Siehe auch SPJ 1993, S. 234. Die Schweiz schloss mit Ungarn ein Vereinbarung ab, welche die gegenseitige Rückübernahme von Ausländern regelt, die sich unbefugt in einem der beiden Staaten aufhalten (Presse vom 5.2.94).18
[19] Amtl. Bull. StR, 1994, S. 864 ff. und 1072; Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1676 f. und 1958 f.; BBl, 1994, III, S. 1866 f. Siehe auch SPJ 1993, S. 234 f.19
[20] LNN, 6.1.94; NZZ, 9.12.94.20
[21] Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1191 f. Vgl. Lit. Bundesamt. Siehe SPJ 1993, S. 237.21
[22] Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1853 ff. Zu der im Vorjahr lancierten Quoteninitiative siehe WoZ, 6.5.94; Bund, 8.10. und 11.11.94; DAZ, 22.12.94. Vgl. auch oben, Teil I, 1c (Regierung).22
[23] Presse vom 26.3., 15.5. und 15.9.94.23
[24] Lit. Seitz.24
[25] Eine parlamentarische Initiative Sandoz für die Festschreibung der Lohngleichheit im OR als Ersatz für das neue Gesetz wurde diskussionslos verworfen (Amtl. Bull. NR, 1994, S. 570 ff.).25
[26] Amtl. Bull. NR, 1994, S. 228 ff., 247 ff., 480 ff., 495 ff. und 509 ff. Vgl. SPJ 1993, S. 236 f.26
[27] Amtl. Bull. StR, 1994, S. 808 ff.27
[28] Bund, 3.3.94; NZZ, 9.3.94; WoZ, 11.3.94. Siehe SPJ 1993, S. 237. Auch im Kanton Zürich deponierten 16 Handarbeitslehrerinnen eine Lohngleichheitsklage beim Verwaltungsgericht (TA, 6.7.94).28
[29] Lit. Bundesamt und Lit. Eidg. Büro. 29
[30] Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1881 f. In ähnliche Richtung zielte auch ein überwiesenes Postulat Fankhauser (sp, BL), welches anregte, die ehrenamtlichen Tätigkeiten seien ebenfalls in die Arbeitskräfteerhebung (SAKE) einzubeziehen (Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1902).30
[31] Presse vom 16.5.94.31
[32] Lit. Bundesamt.32
[33] Presse vom 10.12.94. Vgl. SPJ 1993, S. 238. Eine Motion Dünki (evp, ZH) zur Harmonisierung der Kinderzulagen auf Bundesbene wurde von Sandoz (lp, VD) bekämpft und konnte deshalb nicht behandelt werden (Amtl. Bull. NR, 1994, S. 2459 f.).33
[34] Lit. Gilliand/Cuénod; NZZ, 19.10.94; NQ, 10.11.94; Cash und Bund, 9.12.94; Presse vom 10.12.94.34
[35] Verhandl. B.vers., 1994, IV, S. 27; NQ, 11.1. und 2.2.94. Zur Situation der ausserhäuslichen Kinderbetreuung in der Schweiz und im Ausland siehe Bund, 2.9.94.35
[36] Neben dem Kanton Tessin kennen die folgenden Kantone Bedarfsleistungen zugunsten von Eltern: FR, GL, GR, LU, SH, SG, VD, ZG und ZH (Soziale Sicherheit, 1995, Nr. 1, S. 23 ff.). Das Tessin ist übrigens auch der einzige Schweizer Kanton, in dem die Kinder ab drei Jahren ganztägig im Kindergarten betreut werden (SGT, 28.3.94).36
[37] Verhandl. B.vers., 1994, I, S. 31; Presse vom 13.1.94. Siehe auch B. Fischer, "Schwangerschaftsabbruch in der Schweiz - Auf dem Weg zur Fristenlösung?", in emanzipation, 1994, Nr. 2, S. 16 ff.37
[38] BBl, 1994, V, S. 1 ff.; Presse vom 30.6.94. Siehe dazu auch die Ausführungen des BR in Amtl. Bull. NR, 1994, S. 2483 f.38
[39] BaZ, 22.12.94.39
[40] Amtl. Bull. StR, 1994, S. 834 ff. Das Bundesgericht fällte ein Grundsatzurteil und wertete den sexuellen Missbrauch eines urteilsunfähigen Kindes nicht nur als Unzucht, sondern als Schändung, weshalb in diesen Fällen die Maximalstrafe 15 Jahre Zuchthaus betragen kann (Presse vom 3.8.94). Zur sexuellen Ausbeutung von Kindern siehe auch F-Frauenfragen, 1994, Nr. 2, S. 1 ff.40
[41] Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1174 ff.41
[42] Presse vom 13.10.94.42
[43] Presse vom 12.11. und 14.11.94.43
[45] NZZ und TA, 8.11.94.45
[46] Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1875 f.; Amtl. Bull. StR, 1994, S. 1349 ff.46
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