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Infrastruktur und Lebensraum
Boden- und Wohnwirtschaft
Bei der Teilrevision des Mietrechts optierte der Ständerat für eine jährliche Mieterhöhung nach dem Landesindex der Konsumentenpreise und zusätzlich alle fünf Jahre nach den ortsüblichen Mieten. Die Volksinitiative „Ja zu fairen Mieten“ lehnte er ab. – Der Bundesrat gab den Entwurf für ein Wohnraumförderungsgesetz in die Vernehmlassung. – Im Rahmen des „Steuerpakets 2001“ sprach sich die Regierung für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung aus. Dieser fand im Nationalrat nur knapp Unterstützung.
Raumplanung
Gemäss der neuen Arealstatistik des BfS haben die Siedlungsflächen in der Schweiz in den letzten zwölf Jahren um mehr als 13% zugenommen. Das entspricht einer Fläche, die grösser ist als der Kanton Schaffhausen. Mehr als die Hälfte der neu entstandenen Siedlungsflächen liegen im Mittelland. Beunruhigend ist, dass die Siedlungsfläche stärker wächst als die Bevölkerung. Zum Schutz des noch unverbauten Bodens forderte die Stiftung Schweizer Landschaftsschutz eine Vereinbarung für den Bodenschutz zwischen Bund und Kantonen nach dem Vorbild des Kyoto-Abkommens [1].
Zwei Anfragen aus dem Nationalrat befassten sich mit den Verzögerungen bei der Einführung des eidgenössischen Grundbuches. Der Bundesrat erklärte, dass die digitale amtliche Vermessung in wirtschaftlichen Schwerpunktgebieten seit mehreren Jahren vorangetrieben werde und rund 80% der Fläche der Schweiz bereits definitiv oder provisorisch vermessen seien. Die Vermessung liege jedoch in der Hand der Kantone. Allerdings seien die finanzstarken Kantone mit ihren Vermessungen weiter fortgeschritten als die finanzschwachen, da diese ihre geringen Mittel lieber für sie wichtigere Aufgaben einsetzten, obschon sie auf mehr Bundesunterstützung zählen könnten. In rund zehn Jahren sollte die Vermessung abgeschlossen sein. Im geplanten neuen Finanzausgleich (NFA) gilt die amtliche Vermessung als Verbundsaufgabe von Bund und Kantonen [2].
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Nationalrätin Fässler (sp, SG) wollte wissen, wie sich die Revision des Raumplanungsgesetzes auf die Landwirtschaft ausgewirkt habe. Da die neue Regelung erst seit 2000 in Kraft ist, sei laut Bundesrat noch zu wenig Zeit verstrichen, um über die Auswirkungen fundiert Auskunft zu geben. Für die Beurteilung von Gesuchen für Bauten ausserhalb der Bauzonen seien zudem die Kantone zuständig. Nach Informationen der Kantone beträfen die Gesuche hauptsächlich Ferien auf dem Bauernhof und gastgewerbliche Aktivitäten für den bäuerlichen Nebenerwerb [3].
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Das Parlament nahm das Realisierungsprogramm 2000-2003 zur Raumordnungspolitik zur Kenntnis, das der Bundesrat im Vorjahr vorgelegt hatte. Namens der vorberatenden UREK kritisierten Durrer (cvp, OW) und Schmid (cvp, VS) die zu einseitige Gliederung in ländliche und städtische Räume. Forster (fdp, SG) hielt das Steuerungspotential für bescheiden. Deshalb falle die Bilanz über den Vollzug des Realisierungsprogrammes ernüchternd aus. Raumplanung solle vermehrt als Verbundsaufgabe wahrgenommen werden, wenn sie nicht zum Papiertiger verkommen solle. Der Ständerat verabschiedete eine Empfehlung, in der er den Bundesrat aufforderte, die Sachpläne Verkehr in einem einzigen Plan zusammenzufassen, die Umweltanforderungen besser auf die Gebote der räumlichen Konzentration abzustimmen, eine Agglomerationspolitik über die Kantonsgrenzen hinweg aufzubauen und dabei alle Beteiligten (Kantone, Gemeinden) einzubeziehen und die Raumordnungspolitik vermehrt in die europäische Raumplanung einzubinden. Ausserdem überwies die kleine Kammer eine im Vorjahr vom Nationalrat gutgeheissene Motion Nabholz (fdp, ZH), die die Schaffung eines raumplanerischen Vollzugsförderprogramms zur Einschränkung des hohen Bodenverbrauchs verlangt [4].
Im Winter verabschiedete der Bundesrat seinen Bericht zur Agglomerationspolitik. Der fortschreitende Verstädterungsprozess in den Agglomerationen fordere insbesondere die Bereiche Verkehr, Soziales, Umwelt, Kultur und Sport heraus. Die traditionellen Organisationsstrukturen und starren Gemeindegrenzen behinderten jedoch koordinierte Lösungsansätze. Deshalb sollten die horizontale Kooperation zwischen den Gemeinden durch ein bundesinternes Netzwerk der Ämter und die vertikale zwischen Bund, Kantonen und Städten durch eine tripartite Agglomerationskonferenz aus Bund, KdK und Städteverband vermehrt gefördert werden [5].
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Bodenrecht
Ständerat Dettling (fdp, SZ) fragte den Bundesrat in einer Interpellation, ob die Publikationspflicht im Immobiliarsachenrecht, das seit sieben Jahren in Kraft sei, zu mehr Transparenz im Immobilienmarkt geführt habe und ob der Aufwand dafür nicht zu hoch sei. Bundesrätin Metzler hielt fest, dass der Bund den Kantonen die Art der Publikation nicht vorschreibe. Sie könnten auch andere Mittel als das Amtsblatt wählen, beispielsweise das Internet. Der Ersatz der geltenden Vorschrift bilde kein Tabu für den Bundesrat. Falls sich bei der für die nächste Legislatur geplanten Revision des Immobiliarsachenrechtes ein politischer Konsens für eine weitgehende Öffnung des Grundbuches ergäbe, könne in der Folge auf die Veröffentlichung des Grundeigentumerwerbs in der heutigen Form verzichtet werden. Daraufhin reichte Dettling eine parlamentarische Initiative ein, die statt einer generellen Publikationspflicht der wesentlichen Daten des Grundstückserwerbs ein Einsichtsrecht ins Grundbuch verlangt [6].
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Der Nationalrat stimmte auf Antrag seiner Rechtskommission einer Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen mit Wohnsitz im Ausland mit 126:1 Stimmen zu. Die auf eine Initiative Epiney (cvp, VS) zurückgehende Änderung sieht vor, dass Handänderungen unter Ausländerinnen und Ausländern und Verkäufe von Miteigentum bei Ferienwohnungen künftig nicht mehr zu den Kontingenten zählen. Bundesrätin Metzler bestätigt, dass sich die Lockerungen kaum auswirkten, da mit Ausnahme des Wallis kein Kanton seine Kontingente ausgeschöpft habe. Die Stellungnahme des Bundesrates fällt positiv aus [7].
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Mietwesen
Nachdem der Nationalrat im vergangenen Jahr dem indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative „Ja zu fairen Mieten“ gefolgt war, schuf der Ständerat im Berichtsjahr mehrere Differenzen. Er beschloss insbesondere, dass sich Mieterhöhungen jährlich nach dem Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) und zusätzlich alle fünf Jahre auch noch nach den ortsüblichen Mieten richten dürfen. Daraufhin drohte der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband mit dem Referendum.
Das neue Modell war von der vorberatenden Kommission vorgeschlagen worden. Es sah auch vor, dass die Überwälzung der Teuerung zu 100% erfolgen soll statt nur zu 80%, wie von Bundesrat und Nationalrat beschlossen. Diese absolute Missbrauchsgrenze, basierend auf einem Vergleich, solle immer gelten, sowohl bei der Anfangsmiete als auch bei Handänderungen und Mietzinserhöhungen. Neu sollten auch Geschäftsräume diesen Regelungen unterliegen. Der Präsident des Hauseigentümerverbandes Dettling (fdp, SZ) präsentierte dazu eine Alternative. Diese sah vor, dass die Mietzinse nach einer Schonfrist von zwei Jahren jährlich um 4% erhöht werden könnten, um Anreize für Investitionen in Wohnräume zu schaffen. Eintreten wurde ohne Gegenstimme beschlossen. In der Detailberatung entschied der Ständerat mit 19:18 Stimmen, zwar auch Geschäftsräumlichkeiten, aber nur von örtlich gebundenen Kleinbetrieben gegen missbräuchliche Mietzinse zu schützen. In die Vergleichsmiete sollen auch von Genossenschaften und Gemeinwesen vermietete Wohnungen einfliessen, da sie einen wichtigen Anteil am Marktangebot ausmachen. In Bezug auf die Mietzinsaufschläge setzte sich der Antrag der Kommissionsmehrheit (100% Anpassung an Teuerung plus alle fünf Jahre Anpassung an Vergleichsmieten) sowohl gegenüber dem Vorschlag des Bundesrates (nur 80% Überwälzung der Teuerung) als auch gegenüber dem Minderheitenantrag Dettling (jährlich 4%ige Erhöhung nach zwei Jahren) durch. Falls die Teuerung allerdings während mehr als zwei aufeinanderfolgenden Jahren 5% überschreite, sollte die Indexierung an den Konsumentenpreisindex wegfallen. In der Gesamtabstimmung verabschiedete der Ständerat die Revision des Mietrechts mit 22:12 Stimmen und lehnte die Volksinitiative „Ja zu fairen Mieten“ mit 32:5 Stimmen ab [8].
Im Herbst erklärte der Bundesrat den Rahmenmietvertrag der Romandie zwischen Vermietern und Mietern für alle welschen Kantone (ohne den deutschsprachigen Teil des Wallis) für allgemein verbindlich. So dürfen die von der Vermieterseite verlangten Garantien (Mietzinsdepot, Kaution) drei Monatsmieten nicht überschreiten, der Vermieter muss sofort mitteilen, wenn er etwas gegen einen Mietbewerber oder eine -bewerberin einzuwenden hat, und er muss sich innert 30 Tagen zu von der Mieterschaft geplanten Renovationen äussern [9].
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Wohnungsbau und -eigentum
Die Knappheit auf dem Wohnungsmarkt verschärfte sich weiter. Im Vergleich zum vorangehenden Jahr sank der Leerwohnungsbestand um 9,5% auf 47 700 leerstehende Miet- und Eigentumswohnungen sowie Einfamilienhäuser. Während sich das Angebot an Einfamilienhäusern leicht verbesserte, herrschte eine sehr grosse Nachfrage nach Mietwohnungen. Die Leerwohnungsziffer sank zum dritten aufeinanderfolgenden Mal, von 1,49% im Jahr 2000 auf 1,34% (Stichtag 1. Juni 2001). Am grössten war die Knappheit in den Kantonen Zug (0,31%) und Genf (0,39%), wo der Leerwohnungsbestand um 45% sank, und Zürich (0,47%). Über die meisten Leerwohnungen verfügten Glarus (3,48%), Schaffhausen (3,24%) und Thurgau (2,76%) [10].
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2001 wurden zum letzten Mal im Rahmen des WEG für Mietwohnungen Bundeshilfen gewährt. Im Vergleich zum Vorjahr vervierfachte sich die Zahl der geförderten Objekte (2000: 250, 2001: 971). Auch die Zahl der begünstigten Eigentumswohnungen, die weiter auf finanzielle Unterstützung des Bundes zählen können, nahm zu (2000: 762, 2001: 877) [11].
Im Frühjahr 2001 gab der Bundesrat den Entwurf für ein Wohnraumförderungsgesetz (BFW) in die Vernehmlassung. Dieses soll das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) von 1974 ablösen. An die Stelle der allgemeinen Förderung des Wohnungsbaus soll die gezielte Unterstützung wirtschaftlich schwächer gestellter Personen treten. Auf die bisherige Verbilligung der Anfangsmieten, welche zu grossen Verlusten für den Bund geführt hatte, will der Bundesrat verzichten. An ihre Stelle sollen zinsgünstige oder zinslose Darlehen für den Bau und die Erneuerung von Wohnraum treten. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer stimmte dem Entwurf grundsätzlich zu. Kritisch äusserten sich die SVP und die welschen Immobilienverbände, die keinen Bedarf für die Fortsetzung der Wohnbauförderung durch den Bund sahen [12].
Bis das BFW in Kraft sei, sollte der Bundesrat einen Rahmenkredit für die Jahre 2001 bis 2003 für Darlehen an den sozialen Wohnungsbau gewähren, verlangte CVP-Nationalrätin Bader (SO) in einer Motion. Laut Bundesrat Couchepin beabsichtige die Regierung, Anfang 2002 ihre Botschaft vorzulegen, so dass das neue Gesetz 2003 in Kraft treten könne. Falls die Gesetzgebung jedoch in Verzug gerate, müsse ein neuer Rahmenkredit basierend auf dem noch geltenden Recht beantragt werden. Entgegen dem Wunsch des Bundesrats, der das Anliegen nur als Postulat entgegen nehmen wollte, überwies der Nationalrat die Motion mit 76:70 Stimmen. Der Ständerat wandelte sie gegen die Empfehlung seiner WAK, die den im Zusammenhang mit dem neuen Finanzausgleich aufgetretenen Verunsicherungen begegnen wollte, mit 20:16 Stimmen in ein Postulat um [13].
Ausserdem überwies der Nationalrat zwei Postulate des Tessiners Robbiani (cvp) für die Einführung einer Toleranzmarge bei der Mietzinsverbilligung in der WEG-Verordnung resp. die Überprüfung der Einkommensgrenzen, die einen Anspruch auf eine Zusatzverbilligung für die Wohneigentumsförderung geben [14].
Mit 95:71 Stimmen gab der Nationalrat auch einer parlamentarischen Initiative de Dardel (sp, GE) Folge, die eine Verstärkung des Konsumentenschutzes bei der Teilnutzung von Immobilien verlangte. Dieses sogenannte Timesharing betrifft vor allem Ferienwohnungen und gibt dem Käufer das Recht, sich in einer Ferienwohnung, einer Freizeitanlage oder einem Hotel für eine bestimmte Zeit kostenlos aufzuhalten. De Dardel und die Kommissionsmehrheit forderten im Einklang mit dem EU-Recht eine Informationspflicht des Verkäufers und ein Rücktrittsrecht des Erwerbers. Oft würden mit einer Lockvogelpolitik potentielle Käufer mit sehr niedrigen Jahresbeiträgen angelockt, die dann nach Abschluss des Kaufvertrages massiv anstiegen [15].
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Im Februar präsentierte der Bundesrat im Rahmen der Botschaft zum „Steuerpaket 2001“ seinen Vorschlag zur Revision der Wohneigentumsbesteuerung. Er hielt sich an seine Vernehmlassungsvorlage des Vorjahres und sprach sich für den Verzicht auf die Besteuerung des Eigenmietwerts und somit für einen Systemwechsel aus. Schuldzinsen sollten nur noch während der ersten zehn Jahre nach dem Erwerb und Unterhaltskosten nur noch limitiert von den Steuern abgezogen werden können. Ausserdem wäre bis zum 45. Altersjahr eine steuerbegünstigte Bauspareinlage im Rahmen der Säule 3a zugelassen. Damit sich die Hauseigentümerinnen und -eigentümer auf den Systemwechsel vorbereiten könnten, sollte das neue System erst 2008 in Kraft treten. Um insbesondere in den Tourismuskantonen die durch die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung bedingten Ausfälle kompensieren zu können, würde auf kantonaler Ebene eine Zweitwohnsteuer eingeführt. Diese Massnahmen würden die Hauseigentümer pro Jahr etwa um 100 Mio Fr. entlasten [16].
Der Nationalrat befasste sich in der Herbstsession mit dem Geschäft. Entgegen ihrem im Vorjahr ausgearbeiteten Modell hielt die Mehrheit der WAK den vom Bundesrat vorgeschlagenen Systemwechsel nun nicht mehr für notwendig und beantragte lediglich Korrekturen am geltenden System. Sie wollte den Eigenmietwert generell auf 60% des Marktwerts festsetzen und ein Bausparmodell nach Baselbieter Muster einführen. Die SP-Fraktion war zwar für einen Systemwechsel, nicht aber für massive Steuererleichterungen für die Hauseigentümer; sie sprach sich zuerst für Nichteintreten aus. Knapp durchsetzen konnte sich schliesslich, dank der Unterstützung der SP und der GP, die CVP, welche den vom Bundesrat beantragten Systemwechsel unterstützte. In der Detailberatung sprach sich der Nationalrat gegen den Widerstand der Linken für höhere Abzüge aus als der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Unterhaltskosten sollten bereits ab 4000 Fr. (Bundesrat 5000 Fr.) und Schuldzinsen für Ersterwerbende im Betrag von 15 000 Fr. für Verheiratete bzw. 7500 Fr. für Alleinstehende abgezogen werden können. Bundesrat Villiger plädierte vergeblich dafür, angesichts des prekären Zustandes der Bundeskasse und im Hinblick auf die Gleichbehandlung mit den Mietern mehr Vernunft und Mass walten zu lassen. Trotzdem stimmte die grosse Kammer für die Einführung eines Bausparmodells nach basellandschaftlichem Muster. Dieses erlaubt Steuerpflichtigen unter 45 Jahren, während höchstens 10 Jahren bis zu 12 000 Fr. (Verheiratete 24 000 Fr.) jährlich auf ein Bausparkonto zu überweisen und von der Steuer abzuziehen. Nur bezüglich der Übergangsfrist folgte der Rat dem Bundesrat. In der Gesamtabstimmung hiess er die Vorlage mit 75:60 Stimmen bei 18 Enthaltungen gut; die SP und die Grünen hatten geschlossen dagegen gestimmt. Im Anschluss daran schrieb der Nationalrat die parlamentarischen Initiativen Gysin (fdp, BL) von 1998 zum Bausparen, Hegetschweiler (fdp, ZH) zur Besteuerung des Eigenmietwerts und die der CVP-Fraktion zur Wohneigentumsförderung ab. Nachdem bereits die kleine Kammer die Standesinitiative des Kantons Aargau für eine tiefere Bewertung des selbstgenutzten Wohneigentums abgelehnt hatte, schloss sich ihr der Nationalrat an [17].
Durch die Anpassungen des Nationalrats steigen die Ausfälle gegenüber dem bundesrätlichen Vorschlag (90 Mio Fr.) auf 280 Mio Fr. an. Dazu kommen noch rund 50 Mio Fr. für das Bausparmodell. Bezüglich der Auswirkungen auf die Kantone nannte der Bundesrat als Antwort auf die Interpellation von Nationalrat Zanetti (sp, SO) zusätzliche Mindereinnahmen bei ihrem Anteil an der direkten Bundessteuer von 65 Mio Fr. (der Vorschlag des Bundesrates sah einen Ausfall von 35 Mio. Fr. vor). Dazu kommen noch nicht bezifferbare, aber erhebliche Mindererträge bei den Staats- und Gemeindesteuern [18]. In ihren ersten Beschlüssen korrigierte die WAK des Ständerats die Entscheide des Nationalrats wieder nach unten und sah geringere Einnahmeausfälle vor [19].
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Weiterführende Literatur
Bolz, Marcel, „Zonenkonforme Bauten in der Landwirtschaftszone – neue Aspekte“, in Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, 2001, S. 281-290.
Bundesamt für Raumentwicklung / Staatssekretariat für Wirtschaft (Hg.), Agglomerationspolitik des Bundes, Bericht des Bundesrates vom 19. Dezember 2001, Bern 2001.
Horber-Papazian, Katia (Hg.), L’espace local en mutation, Lausanne (Presses polytechniques et universitaires romandes) 2001.
INFRAS / ORL / C.E.A.T., Kantonale Richtplanung und Nachhaltige Entwicklung, eine Arbeitshilfe, Bern 2001.
Karlen, Peter, „Die Ausnahmebewilligung nach Art. 24-24d RPG: System der neuen Regelung“, in Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, 2001, S. 291-306.
Oggier, P. / Righetti, A. / Bonnard, L. (Hg.), Zerschneidung von Lebensräumen durch Verkehrsinfrastrukturen, COST 341, Schriftenreihe Umwelt Nr. 332, Bern 2001.
Sigmaplan / Metron / Meteotest, Landschaft unter Druck, 2. Fortschreibung 1984–1995, Bern (BUWAL) 2001.
Wälti, Sonja, Le fédéralisme d’exécution sous pression: la mise en oeuvre des politiques à incidence spatiale dans le système fédéral suisse, Genève 2001.
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Gerheuser, Frohmut W., Mietbelastungen und Wohnverhältnisse, Ergebnisse der eidgenössischen Verbrauchserhebung 1998, Schriftenreihe Wohnungswesen, Band 73, Grenchen 2001.
Gurtner, Peter, „Leerwohnungsbestand 2001“, in Die Volkswirtschaft, 2001, Nr. 12, S. 31-35.
Mietzinsbeiträge, Grundlagen und Musterlösungen, Schriftenreihe Wohnungswesen, Band 72, Grenchen 2001.
Die Volkswirtschaft, 2001, Nr. 11 (Wohnungsmarkt und Wohnmarktpolitik).
Wohnforschung 2001-2003, Programm der Forschungskommission Wohnungswesen FWW, Schriftenreihe Wohnungswesen, Band 70, Grenchen 2001.
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[1] Presse vom 29.5.01; TA, 7.8.01.1
[2] AB NR, 2001, S. 1064 f. und I, Beilagen, S. 399 f. (Fra. Jossen, und Ip. Bangerter). Zum neuen Finanzausgleich siehe oben, Teil I, 5 (Finanzausgleich).2
[3] AB NR, 2001, VI, Beilagen, S. 397 f.3
[4] AB NR, 2001, S. 7 ff.; vgl. SPJ 2000, S. 166 f.; Informationshefte Raumplanung, 2001, Nr. 1/2. Mo Nabholz: AB SR, 2001, S. 203 ff.4
[5] Presse vom 20.12.01; Lit. Bundesamt für Raumentwicklung / Staatssekretariat für Wirtschaft. Vgl. auch oben, Teil I, 1d (Beziehungen zwischen Bund und Kantonen).5
[6] AB SR, 2001, S. 25 f. Pa.Iv. Dettling 01.439 vom 22.6.01.6
[7] BBl, 2002, S. 1052 ff. und 2670 ff. (BR); AB NR, 2001, S. 1618 f.; Presse vom 17.3.01; CdT, 26.7. und 22.11.01; LT, 19.10.01; NZZ und NF, 30.11.01; vgl. SPJ 1999, S. 210 und Die Volkswirtschaft, 2001, Nr. 12, S. 36-38.7
[8] AB SR, 2001, S. 842 ff.; SHZ, 28.11.01; NZZ, 30.11. und 1.12.01; Presse vom 5.-8.12.01, NLZ, 24.12.01. Referendumsdrohung: NZZ, 6.1.01.8
[9] Lib. und LT, 6.9.01.9
[10] Presse vom 29.9.01; Lit. Gurtner.10
[11] Angaben gemäss Auskunft BWO.11
[12] Presse vom 3.5.01; BaZ, 4.5.01; SHZ, 18.7.01; Presse vom 29.8.-1.9.01; NZZ, 2.10.01. Vgl. SPJ 2000, S. 168 f.12
[13] AB NR, 2001, S. 521 f.; AB SR, 2001, S. 890 f.13
[14] AB NR, 2001, I, Beilagen, S. 359 ff. und IV, Beilagen, S. 418 f.14
[15] AB NR, 2001, S. 1091 ff.15
[16] BBl, 2001, S. 2983 ff., insbesondere S. 3027 ff.; NZZ, 1.2.01; AZ, 26.3.01. Vgl. SPJ 2000, S. 170 f. Zu den übrigen Teilen des „Steuerpakets 2001“ siehe oben, Teil I, 5.16
[17] AB NR, 2001, S. 1215 ff.; Presse vom 26.-27.9.01. Bausparmodell: BaZ, 11.6. und 30.8.01. WAK-NR: SPJ 2000, S. 170. Abgeschriebene Vorstösse: AB NR, 2001, S. 1244 f.17
[18] AB NR, 2001, VI, Beilagen, S. 412 ff.18
[19] NZZ und SGT, 27.10.01.19
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