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Grundlagen der Staatsordnung
Institutionen und Volksrechte
Die Vereinigte Bundesversammlung bestätigte Bundesrat Blocher nicht in seinem Amt und wählte an seiner Stelle die Bündner Regierungsrätin Eveline Widmer-Schlumpf. – Die bisherige Vizekanzlerin Corina Casanova wurde zur Nachfolgerin der zurücktretenden Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz gewählt. – Der Bundesrat legte dem Parlament seine Vorschläge für eine Neugestaltung der Regeln über die Einsetzung, Wahl und Arbeit der ausserparlamentarischen Kommissionen vor. – Das Parlament verabschiedete die neuen strengeren Bestimmungen für die Unvereinbarkeit zwischen einem Parlamentsmandat und Tätigkeiten für den Bund oder seine Institutionen. – Die GPK des Nationalrats untersuchte die Umstände des im Sommer 2006 erfolgten Rücktritts von Bundesanwalt Valentin Roschacher und kritisierte dabei das Verhalten des Justizministers. – Der Nationalrat resp. seine SPK lehnten parlamentarische Initiativen der SVP für einen Ausbau des Referendumsrechts ab.
 
Bei der Ausarbeitung von Gesetzen zur Lösung neuer politischer Probleme kam es in letzter Zeit einige Male vor, dass der Bund in Bereichen legiferierte, die gemäss der Verfassung in die Kompetenz der Kantone fallen. Dies geschah etwa beim Hooligan-Gesetz oder bei der Diskussion um ein Verbot von Kampfhunden. Der Ständerat hiess in der Herbstsession ein auch von der Regierung unterstütztes Postulat Pfisterer (fdp, AG) gut, das den Bundesrat auffordert, zu prüfen, wie die präventive Verfassungskontrolle bei der Ausarbeitung von Gesetzen auf der Stufe der Verwaltung, der Regierung und des Parlamentes verstärkt werden kann. Der Bundesrat solle insbesondere abklären, ob eine Verstärkung des Bundesamts für Justiz sinnvoll wäre und ob bei den Parlamentsdiensten eine entsprechende Abteilung eingerichtet werden oder gar eine besondere unabhängige Kontrollinstanz geschaffen werden soll [1].
Regierung
Auch im vierten Jahr seiner Tätigkeit als Bundesrat stand Christoph Blocher im Zentrum des politischen Interesses. Er selbst trat an unzähligen Wahlkampfveranstaltungen seiner Partei auf und sein Porträt zierte während Wochen die Wahlinserate und -plakate der SVP. Im Sommer veröffentlichte ein ihm nahestehender Journalist ein Buch mit einer Zusammenstellung der unternehmerischen und politischen Führungsprinzipien Blochers. Bei diesen steht das kompromisslose Erfüllen von Aufträgen im Rahmen einer strengen hierarchischen Ordnung im Zentrum. Ab Mitte September produzierte derselbe Journalist wöchentlich ein Interview mit Blocher, das unter dem Titel „Blocher-TV“ als Video ins Internet gestellt und auch vom Schaffhauser Lokalfernsehen und, zumindest am Anfang, noch von einigen weiteren lokalen Fernsehstationen in der Ost- und Zentralschweiz ausgestrahlt wurde. Auch Blochers politische Gegner gaben vor den Parlamentswahlen ein Buch heraus. Darin finden sich neben Analysen und allgemeineren Betrachtungen zum Aufstieg von Blocher und seiner SVP auch Aufrufe zu dessen Nichtwiederwahl als Bundesrat [2].
Wie noch nie zuvor war 2007 die parteipolitische und personelle Zusammensetzung des Bundesrates ein Thema für die nationalen Parlamentswahlen gewesen. Anlass dafür war nicht so sehr die 2003 an die neuen Kräfteverhältnisse angepasste Zauberformel an sich, sondern die Person des damals in die Landesregierung gewählten zweiten SVP-Vertreters, Christoph Blocher. Die SVP beschwor an ihrer Delegiertenversammlung zu Jahresbeginn Schreckensszenarien herauf, die über die Schweiz im Fall einer Nichtwiederwahl Blochers hereinbrechen würden. Die Delegierten bestätigten an diesem Anlass auch einen früheren Beschluss ihrer Parlamentsfraktion, dass die Partei im Fall seiner Nichtwahl alle übrigen in den Bundesrat gewählten SVP-Mitglieder aus der Fraktion ausschliessen würde. Der zweite SVP-Bundesrat, Samuel Schmid, zeigte sich davon allerdings wenig beeindruckt und erklärte, dass er auch bei einer Abwahl Blochers in der Regierung bleiben würde. Die SP und die Grünen gaben den Gegenpart zur SVP und verkündeten, dass Blocher nicht länger als Bundesrat tragbar sei und auch in der CVP sprachen sich massgebliche Personen gegen eine Wiederwahl Blochers aus [3].
Die SP begann spätestens im Sommer Avancen gegenüber der CVP (die 2003 wegen der Wahl Blochers ihren zweiten Bundesratssitz verloren hatte) zu machen. Sie schlug ihr vor, gemeinsam einen Sitz für die CVP zurückzuerobern. Zuerst monierte Parteipräsident Fehr (sp, SH), die mit zwei Sitzen überproportional vertretene FDP ins Visier zu nehmen. Die CVP reagierte jedoch zurückhaltend bis ablehnend auf diesen Vorschlag, nicht zuletzt auch deshalb, weil sie vor den Parlamentswahlen kein Interesse hatte, als Partnerin der Linken zu erscheinen. Aber auch die Grünen stellten sich in diesem Fall nicht hinter die SP, sondern verlangten vielmehr einen Sitz für sich selbst, und zwar denjenigen von Blocher. Ende August nahm die SVP diese öffentlichen Forderungen nach einer Abwahl Blochers – notabene von Parteien, die Blocher auch 2003 nicht die Stimme gegeben hatten – zum Anlass, um an einer Medienkonferenz von einem „Geheimplan“ zur Abwahl Blochers zu warnen. Sie lancierte eine millionenteure Inserate- und Plakatekampagne, in der sie mit dem Slogan: „Blocher stärken! SVP wählen“ dazu aufrief, bei den Parlamentswahlen dafür zu sorgen, dass der von diesem „Geheimplan“ bedrohte Blocher Bundesrat bleiben könne. Ohne Blocher in der Landesregierung würden gemäss den SVP-Inseraten die Steuern ansteigen, die Schweiz der EU beitreten, die demokratischen Rechte abgebaut und die Kriminalität zunehmen. Der Bericht einer Subkommission der GPK-NR im Sommer 2006, der die Beteiligung Blochers an einem Komplott zur Entlassung von Bundesanwalt Roschacher suggerierte (siehe dazu unten, Gerichte), stellte für Blocher und die SVP einen weiteren Beweis für die Existenz eines solchen Geheimplans gegen Blocher dar. Diese Inseratekampagne der SVP sorgte auch bei Freisinnigen, namentlich aus der französischen Schweiz, für Unmut. Bundesrat Couchepin kritisierte sie in einem Interview im Radio der italienischen Schweiz und erwähnte, dass diese Werbung, die das Wohl des Landes von der Wiederwahl einer einzigen Person abhängig mache, ihn an die Propaganda der italienischen Faschisten mit dem Duce Mussolini erinnere [4].
Am 12. Dezember trat die Vereinigte Bundesversammlung zur Wahl des Bundesrates für die neue Legislaturperiode zusammen. Am zahlenmässigen Kräfteverhältnis zwischen den Blöcken hatte sich im neuen Parlament gegenüber demjenigen von 2003 wenig geändert. Trotz der Sitzgewinne der SVP im Nationalrat verfügten diejenigen Parteien, die 2003 Blocher gegen die CVP-Bundesrätin Metzler unterstützt hatten (SVP, FDP, LP und kleine Rechtsparteien), über drei Sitze weniger als 2003 und blieben mit 118 Sitzen deutlich unter dem absoluten Mehr von 123. Noch nicht klar war, wie sich die CVP verhalten würde, nachdem ihr Präsident Darbellay (VS) in den Medien mit seiner eigenen Kandidatur gegen Blocher kokettiert hatte. Am Tag vor der Wahl wurde er dann von seiner Fraktion zurückgepfiffen, welche mehrheitlich beschloss, nicht mit einem eigenen Kandidaten anzutreten, aber auch Blocher nicht zu unterstützen. Die meisten professionellen Beobachter rechneten nicht damit, dass es wie 2003 zur Nichtwiederwahl eines Amtsinhabers kommen würde, wobei allerdings für viele offen war, ob es Blocher bereits im 1. Wahlgang schaffen würde [5].
Obwohl alle bisherigen Bundesräte wieder kandidierten, beantragte einzig die FDP-Fraktion, sie alle in ihrem Amt zu belassen. Die SVP empfahl nur ihre beiden eigenen Vertreter Christoph Blocher und Samuel Schmid sowie die FDP-Bundesräte Pascal Couchepin und Hans-Rudolf Merz zur Wahl. Die SP und die CVP/EVP/GLP-Fraktion sprachen sich für alle Bisherigen mit Ausnahme von Blocher aus, und die Grünen unterstützten in ihrem schriftlichen Antrag nur die beiden SP-Bundesräte Micheline Calmy-Rey und Moritz Leuenberger und präsentierten den grünen Ständerat Luc Recordon (VD) als Kandidaten. Nachdem die Sprecher der SP und der CVP dargelegt hatten, dass sie der SVP ihren zweiten Sitz nicht streitig machen wollten, darauf aber nicht mehr Blocher sehen möchten, trat Zisyadis (pda, VD) ans Rednerpult und schlug die Bündner SVP-Regierungsrätin Eveline Widmer-Schlumpf zur Wahl vor [6]. Baader (svp, BL) als Fraktionssprecher appellierte anschliessend an die CVP, Blocher zu wählen und sicherte zu, dass in diesem Fall entgegen ihrem schriftlichen Antrag die SVP auch Doris Leuthard (cvp) unterstützen würde.
Anschliessend schritt das Parlament zur Besetzung der Bundesratssitze in der Reihenfolge der Amtsdauer der bisherigen Inhaber. Zuerst wurde Leuenberger mit 157 Stimmen gewählt, dann Couchepin mit 205, Schmid mit 201 und Calmy-Rey mit 153. Vor der Besetzung des Sitzes von Blocher meldete sich Baader nochmals zu Wort und legte dar, dass Blocher in den letzten vier Jahren „einen Leistungsausweis erbracht (habe) wie kaum ein anderes Regierungsmitglied“. Frösch (BE) zog im Namen der Grünen die Kandidatur Recordons „zugunsten einer aussichtsreicheren Kandidatur“ zurück. Im ersten Wahlgang erzielte Widmer-Schlumpf mit 116 Stimmen das bessere Resultat als Blocher mit 111. Das absolute Mehr von 120 verfehlte sie aber; sechs Stimmzettel waren leer, zwei ungültig und elf entfielen auf andere Namen. Im zweiten Wahlgang entfielen nur noch zwei Stimmen auf Diverse, vier blieben leer und keiner war ungültig. Das absolute Mehr stieg damit auf 122. Widmer-Schlumpf übertraf es mit 125, Blocher kam nur auf 115 und verlor damit seinen Sitz. Nachdem ein Ordnungsantrag der SVP auf Verschiebung der weiteren Wahlen abgelehnt worden war, bestätigte die Bundesversammlung Merz und Leuthard mit 213 resp. 160 Stimmen in ihren Ämtern [7].
Nachdem sie sich am Wahltag eine Bedenkzeit erbeten hatte, erklärte Eveline Widmer-Schlumpf am nächsten Morgen vor der Vereinigten Bundesversammlung, dass sie ihre Wahl annehme. SVP-Fraktionschef Baader trat noch einmal ans Rednerpult und kündigte an, dass die beiden SVP-Bundesräte Schmid und Widmer-Schlumpf wie bereits zu Jahresbeginn angedroht, aus der SVP-Fraktion ausgeschlossen würden, die SVP damit nicht mehr in der Landesregierung vertreten sei und sich in Zukunft als Oppositionspartei betrachten würde. Als solche werde sie alle den Zielen der SVP zuwiderlaufenden Beschlüsse dieser neuen „Mitte-Links-Regierung“ aber auch des Parlaments bekämpfen und mit Referenden und Volksinitiativen Druck ausüben. Blocher doppelte nach und kündigte an, dass er im Rahmen dieser neuen Opposition politisch aktiv bleiben werde. Dies werde ihm umso leichter fallen, als er sich nun wieder frei und ausserhalb von Konkordanz und Kollegialitätsprinzip werde äussern können. Die neue Bundesrätin Widmer-Schlumpf erklärte, dass sie die Wahl angenommen habe, um der SVP den Sitz zu retten, der sonst an die CVP gegangen wäre. Die SVP-Fraktion bestätigte eine Woche später mit 60 zu 3 Stimmen den Ausschluss von Schmid und Widmer-Schlumpf von den Fraktionssitzungen [8].
Die Kommentare in den Medien zur Nichtwiederwahl Blochers waren sich ziemlich einig, dass Blocher nicht wegen seiner Politik als Bundesrat gescheitert war, sondern wegen der permanenten Angriffe von ihm und seiner Partei gegen alle anderen politischen Kräfte. Der weitgehend auf seine Person ausgerichtete Parlamentswahlkampf der SVP hatte für viele bürgerliche Politiker, vor allem aus der CVP aber auch aus der FDP, das Fass zum Überlaufen gebracht [9].
Die Departementsverteilung blieb unverändert, Widmer-Schlumpf übernahm das EJPD [10].
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Der Nationalrat folgte seiner Staatspolitischen Kommission (SPK) und lehnte die parlamentarische Initiative Markwalder (fdp, BE) für eine Ersetzung der individuellen Wahl der Mitglieder des Bundesrats durch eine Wahl auf nicht veränderbaren Listen ab. Die Initiantin hatte vergeblich damit geworben, dass mit dem neuen System die Wahrscheinlichkeit steigen würde, dass nur teamfähige Personen in die Kollegialbehörde gewählt würden [11]
Die parlamentarische Initiative Chevrier (cvp, VS) für die Verlängerung der Amtszeit für Bundesrat und Nationalrat von vier auf fünf Jahre war 2006 von der SPK des Nationalrats vorläufig unterstützt worden. Ihre Schwesterkommission des Ständerats lehnte sie hingegen ab, da sie der Ansicht war, dass dies für das Parlament keinen Effizienzgewinn bedeuten würde und sogar eine unerwünschte Stärkung des Bundesrats gegenüber dem Parlament zur Folge hätte. Die SPK-NR liess sich von diesen Argumenten überzeugen und beantragte dem Plenum erfolgreich, der Initiative keine Folge zu geben [12].
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Die Regierungsreform machte im Berichtsjahr keine Fortschritte. Im Mai setzten sich die Mitglieder der Landesregierung an einer Klausur mit einer allfälligen Neustrukturierung der Departemente auseinander. Konkret ging es dabei insbesondere um die in den letzten Jahren mehrfach vom Parlament geforderte Schaffung eines Sicherheits- sowie eines Bildungsdepartements. Der Bundesrat fällte an seiner Zusammenkunft keinen Entscheid, sondern beschloss wie bereits im Jahr 2005, dass er die Frage weiter abklären wolle [13].
In ihrer Habilitationsschrift beschrieb eine Statsrechtlerin das bestehende kollegiale Regierungssystem als absolut untauglich für eine Mitgliedschaft in der EU. Sollte die Schweiz der EU je beitreten, müsste sie sich nach Ansicht der Autorin für ein System mit einem Regierungschef und wesentlich grösseren Exekutivkompetenzen entscheiden [14].
Der Nationalrat schloss sich der Empfehlung seiner SPK an, und beschloss mit 128 zu 48 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Wobmann (svp, SO) für die Veröffentlichung der namentlichen Abstimmungsresultate im Bundesrat keine Folge zu geben [15].
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Das Parlament konnte die im letzten Jahr entstandenen Differenzen beim Versuch einer Neuorganisation der parlamentarischen Behandlung der Legislaturplanung des Bundesrates bereinigen. Dabei setzte sich der Nationalrat durch, der beschlossen hatte, dass bei einer Nichteinigung der beiden Räte über eine Einzelbestimmung nicht das ganze Programm, sondern nur diese umstrittene Bestimmung gestrichen wird. Auf Antrag der kleinen Kammer wurde dann beschlossen, dass die Einigungskommission bereits nach der ersten Beratungsrunde im Plenum eingesetzt wird. Die Begründung dafür war, dass beim eben beschlossenen Wegfall eines Einigungzwangs ein mehrstufiges Verfahren für die Suche nach einem Kompromiss gar nicht erforderlich ist [16].
Bei der parlamentarischen Behandlung des jährlichen Geschäftsberichts des Bundesrates ist seit dem Jahr 2000 nicht mehr der jeweils zuständige Departementschef im Ratsplenum als Auskunftsperson anwesend, sondern die oder der Vorsitzende des Bundesrats. Viele Parlamentarier konnten sich mit dieser neuen Situation schlecht anfreunden. Sie bemängelten, dass die Debatte durch den Verzicht auf die Beiträge der kompetenten Fachminister an Substanz verloren habe und damit auch die Oberaufsicht des Parlaments über die Regierung beeinträchtigt werde. Die GPK des Nationalrats beantragte deshalb, dass jede Ratskammer in ihrem Reglement vorschreiben könne, dass die zuständigen Bundesräte bei der Behandlung der Berichte über ihre Departemente persönlich anwesend sein müssen. Der Bundesrat lehnte diese Rückkehr zu früheren Zuständen ab. Er finde die persönliche Anwesenheit der Departementsvorsteher bei der Vorberatung des Berichts in den Geschäftsprüfungskommissionen sehr sinnvoll. Bei der Debatte im Plenum bestünde jedoch die Gefahr einer ineffizienten Ausuferung der Diskussion in Detailfragen, wenn die Parlamentarier sich an die einzelnen Bundesräte wenden könnten. Der Vorschlag der GPK-NR ist im Plenum noch nicht beraten worden [17].
Auf Ende Jahr trat Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz (fdp) zurück. Sie hatte diese Funktion seit Anfang 2000 ausgeübt und war die erste Frau in diesem Amt gewesen. Vorher hatte sie, ebenfalls als erste Frau, während sieben Jahren das Generalsekretariat der Bundesversammlung geleitet. Für ihre Nachfolge standen der Vereinigten Bundesversammlung drei Personen zur Auswahl: Nathalie Falcone-Goumaz von der SVP, Markus Seiler von der FDP und die auch von der SP und der GP unterstützte Vizekanzlerin Corina Casanova von der CVP. Bei einem absoluten Mehr von 123 wurde Casanova im ersten Wahlgang mit 124 Stimmen gewählt. Auf Falcone entfielen 64 Stimmen, auf Seiler deren 52. Die Nachfolgerin von Casanova als Vizekanzlerin hat der dafür zuständige Bundesrat im Berichtsjahr noch nicht bestimmt [18].
Zur Informationstätigkeit der Regierung vor Volksabstimmungen siehe unten, Volksrechte.
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Verwaltung
Zur Korruptionsbekämpfung (Schutz für so genannte Whistleblower) siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht). Zur parlamentarischen Forderung nach der Zusammenfassung aller sicherheitsrelevanten Bundesstellen in einem Departement siehe oben, Teil I, 1b (Staatsschutz).
Wie das Parlament mit der Überweisung einer Motion Stähelin (cvp, TG) verlangt hatte, legte der Bundesrat eine Botschaft zur formellen Bereinigung des Bundesrechts vor. Er beantragte darin, 31 bedeutungslos gewordene Erlasse der Bundesversammlung ganz aufzuheben und in weiteren 55 Erlassen einzelne obsolet gewordene Bestimmungen zu streichen resp. an neue Vorschriften des Bundesrechts anzupassen. Er gab gleichzeitig bekannt, dass er diese Aufräumarbeit in seinem eigenen Bereich bereits durchgeführt habe und dabei unter anderem 112 Erlasse der Gesamtregierung und weitere 56 der Departemente aufgehoben habe. Der Ständerat hiess in der Dezembersession die Anträge des Bundesrats ohne Gegenstimme gut. Direkt im Anschluss daran überwies er eine weitere Motion Stähelin, welche zusätzlich zu dieser formalen Bereinigung auch noch eine materielle Überprüfung des gesamten Bundesrechts im Hinblick auf Effizienz, Praktikabilität und Notwendigkeit fordert [19].
Die GPK-SR veröffentlichte einen Bericht über den Beizug von externen Experten und Beratern durch die Bundesverwaltung. Sie machte darin Angaben zu deren Anzahl und Kosten sowie über die Modalitäten der Ausschreibung dieser Mandate. In seiner Antwort kritisierte der Bundesrat, dass die Zahlen massiv zu hoch und irreführend seien, da dabei nicht nur externe Berater der Regierung erfasst worden seien, sondern auch Firmen, welche im Auftrag des Bundes Aufgaben zum Beispiel im Bereich der Informatik oder der Entwicklungszusammenarbeit erledigen [20].
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Der Nationalrat wünscht eine Fortsetzung der Zentralisierung der Informatik-Bereiche des Bundes. Er überwies dazu eine Motion Noser (fdp, ZH), die verlangt, dass sämtliche zur Verwaltung gehörenden IT-Dienstleister beim Bundesamt für Informatik und Telekommunikation zusammengefasst werden [21].
Die Realisierung des E-Government kommt voran. Im Sommer unterzeichneten der Bundesrat und die Konferenz der Kantonsregierungen eine Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit in diesem Bereich. Sie einigten sich darin insbesondere auf einen Katalog von Vorhaben mit hoher Priorität und auf eine enge Koordination. Verantwortlich für die Umsetzung der gemeinsamen Ziele ist ein Steuerungsausschuss, der sich aus je drei Vertretern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden zusammensetzt. Der Nationalrat überwies eine Motion Barthassat (cvp, GE), die verlangt, dass bis 2009 die Bürgerinnen und Bürger ihren Verkehr mit der Bundesverwaltung vollständig auf elektronischem Weg abwickeln können [22].
Der Bundesrat legte dem Parlament seine Vorschläge für eine Neugestaltung der Regeln über die Einsetzung, Wahl und Arbeit der ausserparlamentarischen Kommissionen (so genannte Expertenkommissionen) vor. Er beantragte insbesondere, im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz festzuhalten, dass der Bundesrat diese Kommissionen alle vier Jahre auf ihre Notwendigkeit, Aufgaben und Zusammensetzung überprüft. Darüber hinaus soll er auch mehr Kompetenzen für eine laufende Anpassung der Kommissionen an sich verändernde Bedürfnisse erhalten. Um dem neuen Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung, aber auch Datenschutzanforderungen zu genügen, soll die Verpflichtung zur Offenlegung von Kosten, Entschädigungen und Interessenverflechtungen neu im Gesetz verankert werden. Der Ständerat nahm einige kleinere, auch vom Bundesrat nicht bestrittene Änderungen vor und hiess die Vorlage einstimmig gut [23].
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Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion keine Folge, welche die Einsetzung einer PUK zur Abklärung der Ursachen und Verantwortlichkeiten für die finanziellen Probleme der Pensionskassen des Bundes und der ihm nahe stehenden Unternehmen verlangte [24].
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Parlament
Das im Oktober neugewählte Parlament konstituierte sich am 3. Dezember. Die neuen Unvereinbarkeitsregeln (siehe dazu unten) verlangten von einigen Parlamentsmitgliedern den Rücktritt von bisherigen Funktionen in Vorständen und Kommissionen von bundesnahen Institutionen [25].
Im Sommer gab die Generalsekretärin der Parlamentsdienste, Mariangela Wallimann-Bornatico, ihre Demission auf den 31. Mai 2008 bekannt. Die Büros der beiden Parlamentskammern schrieben die Stelle aus und evaluierten die eingegangenen 25 Bewerbungen. Aufgrund ihrer Empfehlung wählte die Vereinigte Bundesversammlung in der Dezembersession den bisherigen stellvertretenden Generalsekretär Christoph Lanz zum Nachfolger von Wallimann-Bornatico [26].
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Obwohl von beiden Parlamentskammern überwiesene Motionen für die Landesregierung verbindliche Aufträge darstellen, kommt es immer wieder vor, dass der Bundesrat einer solchen Aufforderung nicht nachkommt. Dies kann dann der Fall sein, wenn sich die Situation seit der Verabschiedung des Vorstosses entscheidend geändert hat. Das Parlament ist aber der Ansicht, dass dies in neuerer Zeit vermehrt auch dann geschehe, wenn die Zielrichtung einer Motion dem Bundesrat nicht genehm sei. Bisher hatte der Bundesrat dem Parlament die Abschreibung (d.h. nicht Weiterverfolgung) solcher nach zwei Jahren nicht erfüllter Vorstösse in einer jährlichen Sammelbotschaft unterbreitet. Nationalrat Lustenberger (cvp, LU) hatte im Frühjahr 2006 mit einer parlamentarischen Initiative verlangt, dass die Regierung in solchen Fällen die Nicht- oder nur Teilerfüllung einer Motion ausführlich und spezifisch begründen muss, und das Parlament über jeden allfälligen Abschreibungsantrag gesondert abstimmt. Die Staatspolitischen Kommissionen beider Kammern gaben dieser Initiative im Herbst 2006 Folge und die SPK des Nationalrats legte anfangs 2007 ihren Antrag für eine entsprechende Änderung des Parlamentsgesetzes vor. Der Bundesrat bekämpfte diese Neuerung als überflüssig, da bereits heute im Rahmen der Sammelbotschaft die geforderte Begründung für die Nichterfüllung einer Motion geliefert werde. Noch mehr ins Einzelne gehende Berichte würden lediglich Zusatzkosten verursachen. Das Parlament übernahm jedoch die Vorschläge der SPK [27].
Bis 2003 waren parlamentarische Vorstösse, die nicht innert einer Frist von zwei Jahren nach ihrer Einreichung vom Parlament behandelt worden waren, automatisch abgeschrieben worden. Dies kam immer häufiger vor, da der Nationalrat aus Zeitmangel die Diskussion und den Entscheid über bekämpfte Vorstösse in der Regel automatisch auf einen späteren Zeitpunkt verschiebt. Mit dem neuen Parlamentsgesetz wurde deshalb 2003 die Neuerung eingeführt, dass bei diesen umstrittenen Vorstössen das Ratsbüro eine Verlängerung der Behandlungsfrist beantragen kann. Das Büro fand nun aber, dass diese Lösung nicht praktikabel sei, da es über keine Kriterien verfüge, um zu beurteilen, bei welchen Vorstössen es eine derartige Fristverlängerung verlangen soll. Es forderte deshalb mit einer parlamentarischen Initiative die Rückkehr zum alten System mit der automatischen Abschreibung nach zwei Jahren. Im Nationalrat beantragte die SPK, auf diesen Vorschlag nicht jetzt einzutreten sondern das Thema später im Rahmen der von der SPK im Januar in Gang gesetzten generellen Überprüfung der Verfahren bei der Behandlung parlamentarischer Vorstösse zu bearbeiten. Das Plenum folgte seiner SPK und trat auf die parlamentarische Initiative seines Büros nicht ein [28].
Gegen den Antrag seines Büros stimmte der Nationalrat für eine Motion de Bumann (cvp, FR), welche es ermöglichen soll, dass Interpellationen und Anfragen jederzeit und nicht nur während den Sessionen eingereicht werden können. Der Nationalrat lehnte hingegen ein Postulat Hochreutener (cvp, BE) für eine Aufwertung der Fragestunde deutlich ab. Hochreutener hatte angeregt, dass mit einer verbesserten thematischen Bündelung der Fragen und mit intensiviertem Nachfragen an die Regierung diese Übung für die Medien und deren Publikum ähnlich attraktiv gestaltet werden könnte wie in einigen ausländischen Parlamenten [29].
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Das Büro beantragte den Räten eine Anpassung der Entschädigungen der Abgeordneten und der Fraktionen an die Teuerung. Dieser Ausgleich war zum Teil seit 2001 nicht mehr vorgenommen worden. Ausgehend von der Tatsache, dass die Parlamentarier vermehrt zur Zielscheibe von verbalen und körperlichen Attacken geworden sind, beantragte das Büro zudem, den Ratsmitgliedern einen jährlichen Beitrag von 500 Fr. zum Abschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung auszubezahlen. Der Ständerat übernahm den Antrag ohne Gegenstimme [30].
In der Frühjahrssession stimmte auch der Nationalrat den neuen strengeren Regeln für die Unvereinbarkeit zwischen einem Parlamentsmandat und Tätigkeiten für den Bund oder ihm nahe stehende Institutionen zu. Er übernahm dabei den Beschluss des Ständerats, dass Parlamentarier weiterhin in bloss beratenden Expertenkommissionen tätig sein dürfen. Damit konnten die neuen Regeln auf den Zeitpunkt der Konstituierung des im Herbst neu gewählten Parlaments in Kraft gesetzt werden [31].
Mit der Publikation der Interessenbindungen scheint für den Nationalrat die Forderung nach einer Transparenz über allfällige Abhängigkeiten ausreichend erfüllt. Er lehnte mit 74 zu 59 Stimmen eine parlamentarische Initiative Schelbert (gp, LU) ab, welche die Offenlegung aller Einkünfte von mindestens 10 000 Fr. pro Jahr aus Verwaltungsratstätigkeiten, Gutachten und ähnlichen Quellen forderte [32].
Das Parlament erteilte dem Bundesrat den Auftrag, zu überprüfen, ob in der laufenden Revision der Akkreditierungsverordnung eine Offenlegungspflicht für die Interessenbindung der Bundeshausjournalisten einzuführen ist. Der Nationalrat, von dem diese Idee ursprünglich stammte, schloss sich im Berichtsjahr der kleinen Kammer an und überwies die von dieser abgeänderte Motion Stahl (svp, ZH). Der Nationalrat stellte sich damit gegen die Mehrheit seiner SPK, welche seit dem letzten Jahr ihre Meinung geändert hatte und nun eine derartige Gesinnungsüberprüfung bei Medienschaffenden als unnötig und rechtswidrig beurteilte [33].
Nach längerer Zeit hatte sich das Parlament wieder einmal mit Gesuchen um die Aufhebung der Immunität seiner Mitglieder zwecks Eröffnung eines Strafverfahrens auseinander zu setzen. Es ging zum einen um den Zürcher Nationalrat Schlüer (svp), der in dem von ihm als Chefredakteur geleiteten Blatt „Schweizerzeit“ eine Person des Denunziantentums bezichtigt hatte und in der Folge von dieser angezeigt worden war. Der Nationalrat beschloss gegen den Widerstand der Ratslinken, auf das Gesuch einzutreten, es abzulehnen und damit die Immunität zu gewähren. Der Ständerat teilte diese Haltung nicht, sondern folgte seiner Rechtskommission, welche der Ansicht war, dass kein enger Zusammenhang zwischen dem nicht namentlich gezeichneten Presseartikel und dem politischen Amt von Schlüer bestehe. Da damit die Grundvoraussetzung für die Gewähr der Immunität nicht gegeben war, beschloss er mit 20 zu 7 Stimmen, nicht auf das Gesuch einzutreten und den Behörden freie Bahn für ein Strafverfahren zu geben. Im September schloss sich der Nationalrat in der Differenzbereinigung auf Antrag seiner Rechtskommission diesem Entscheid an. Praktische Relevanz kommt ihm allerdings keine mehr zu, da Schlüer im Oktober als Nationalrat abgewählt wurde und damit ohnehin kein Immunitätsprivileg mehr geniesst.
In einem zweiten Fall ging es um Nationalrat Waber (edu, BE). Dieser hatte in einem Zeitungsinterview im Zusammenhang mit der von ihm mitgetragenen Volksinitiative für ein Minarettverbot den Islam und seine Vertreter massiv kritisiert und war deshalb von einer Privatperson wegen Verstosses gegen das Antirassismusgesetz angezeigt worden. Der Nationalrat erkannte einen engen Zusammenhang zwischen dem politischen Amt von Waber und dem Interview und trat deshalb auf das Gesuch der Zürcher Staatsanwaltschaft zur Aufhebung der Immunität ein. Auf Antrag seiner Rechtskommission beschloss er dann ohne Gegenstimme, dem Gesuch keine Folge zu geben. Gemäss der Argumentation der Rechtskommission sei die freie Meinungsäusserung des Politikers Waber in diesem Fall höher zu werten als die nicht besonders schwerwiegenden Anschuldigungen [34].
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Gerichte
Seit mehreren Jahren befinden sich unter dem Oberbegriff „Justizreform“ sowohl die Organisation als auch der Ablauf der Rechtspflege auf Bundes- und Kantonsebene in einer tiefgreifenden Umgestaltung. Stichwörter dazu sind die neuen Bundesgerichte und die Vereinheitlichung der Prozessordnungen. Der Ständerat verlangte nun vom Bundesrat mit der Überweisung eines Postulats Pfisterer (fdp, AG) kurze Zwischenberichte und einen abschliessenden Bericht über die Wirksamkeit dieser Reformen [35].
Beide Parlamentskammern stimmten der Erhöhung der Taggelder und Reisespesen der nebenamtlichen Bundesrichter (diese sind nicht fix besoldet) oppositionslos zu [36].
Gegen Jahresende beantragte der Bundesrat dem Parlament die Schaffung eines eidgenössischen Patentgerichtes. Dieses würde anstelle der kantonalen Gerichte erstinstanzlich über alle patentrechtlichen Streitigkeiten entscheiden. Rekursinstanz bliebe das Bundesgericht. Der Bundesrat begründete die angestrebte Zentralisierung mit den sehr hohen und infolge des technologischen Fortschritts noch weiter ansteigenden fachlichen Anforderungen an die Richter und Richterinnen in diesem Bereich. Die kantonalen Gerichte seien, auch wegen der in vielen Kantonen sehr geringen Zahl von zu beurteilenden Fällen, nicht mehr in der Lage, die nötigen juristischen und vor allem technischen Kenntnisse zu erwerben und auf dem neuesten Stand zu halten. In der Vernehmlassung war diese Neuerung auch von fast allen Kantonen und von den interessierten Berufsorganisationen begrüsst worden. Einzig Appenzell-Innerrhoden sprach sich aus föderalistischen Gründen dagegen aus [37].
Gleichzeitig mit der Einführung eines nationalen Patentgerichts beantragte der Bundesrat dem Parlament, den Titel eines Patentanwalts rechtlich zu schützen, und vom Bundesamt für geistiges Eigentum ein Register der zugelassenen Patentanwälte führen zu lassen. Voraussetzung für den Eintrag in dieses Register sind entsprechende Berufsqualifikationen und dabei insbesondere das Bestehen einer vom Bundesrat kontrollierten Patentanwaltsprüfung [38].
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Der im Sommer 2006 erfolgte Rücktritt von Bundesanwalt Valentin Roschacher hatte die GPK des Nationalrats veranlasst, eine Untersuchung über die Umstände dieser Demission durchzuführen. Der am 5. September des Berichtsjahres präsentierte Bericht stellte fest, dass Bundesrat Blocher bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses seine Kompetenzen überschritten habe, namentlich was die Ausrichtung einer Abgangsentschädigung betreffe. Indem er sich mit einem Vertreter des Bundesstrafgerichts, das die fachliche Aufsicht über den Bundesanwalt ausübt, über die Durchführung einer Überprüfung von Roschachers Amtstätigkeit abgesprochen habe, habe er überdies die Gewaltentrennung nicht beachtet. Und drittens habe Blocher unzulässig in die Kompetenzen des Bundesanwalts eingegriffen, als er ihm in einem Fall die Durchführung einer Medienkonferenz untersagte. Viel mehr Aufsehen als diese Vorwürfe erregten aber die Äusserungen von Lucrezia Meier-Schatz (cvp, SG), Präsidentin einer von der GPK gebildeten Subkommission. Sie stellte Dokumente vor, die beweisen sollten, dass der Abgang von Roschacher von langer Hand geplant gewesen sei. Neben einem Bankier namens Oskar Holenweger, gegen den die Bundesanwaltschaft ermittelte, seien daran Journalisten und Politiker und eventuell sogar Bundesrat Blocher selbst beteiligt gewesen. Die Subkommission schloss dies aus Notizen und der Skizze eines Terminplans, welche bei Holenweger von der Polizei beschlagnahmt worden waren, und die den zeitlichen Ablauf der Untersuchungen, politischen Interventionen, Medienenartikel und Massnahmen gegen den Bundesanwalt enthielten. Gemäss Holenweger handelte es sich dabei allerdings nicht um einen im voraus erstellten Aktionsplan, sondern um private Aufzeichnungen, deren Einträge er als persönliche Gedächtnisstütze jeweils nach den Ereignissen gemacht habe [39].
Die SVP bezeichnete diesen GPK-Subkommissions-Bericht als „Putschversuch gegen Bundesrat Blocher“ (so lautete der Titel der dazu im Nationalrat eingereichten Interpellation). Die Originale der von der GPK-Subkommission als kompromittierend beurteilten Dokumente hatte sich die SVP bei Holenweger beschafft, veröffentlicht und als irrelevant bezeichnet. Die SVP integrierte ihren Protest sofort in ihre kurz vorher gestartete, auf Bundesrat Blocher zentrierte neue Inseratekampagne zu den Nationalratswahlen [40].
Am 19. September reichten die Fraktionen der SVP, der SP und der GP im Nationalrat Dringliche Interpellationen dazu ein, mit der Absicht, die Diskussion über diese Affäre noch in der laufenden Herbstsession, das heisst vor den Nationalratswahlen durchführen zu können. Das Ratsbüro, die CVP und die FDP lehnten die Dringlichkeit dieser Vorstösse ab, und unterstellten der Linken und der SVP, diese Debatte für Wahlkampfzwecke instrumentalisieren zu wollen. Sie konnten sich aber nicht durchsetzen. Die Diskussion fand am 3. Oktober statt und wurde direkt vom Fernsehen übertragen. An der neunzig Minuten dauernden Debatte nahmen von Seiten des Bundesrates der direkt involvierte Justizminister Blocher und Bundespräsidentin Calmy-Rey teil. Bundesrat Blocher bezog in einem sehr ausführlichen Votum zu den Vorwürfen der GPK Stellung und rechtfertigte sich für das, was die GPK als Verstösse gegen die Gewaltenteilung und die Kompetenzordnung gerügt hatte. Die Diskussion im Plenum wurde wie erwartet voll in den Dienst des Wahlkampfs gestellt. So stellte die CVP kleine Plakate mit ihren Wahlkampfslogans auf ihre Pulte und SVP-Präsident Maurer (ZH) schloss seine Rede mit einem direkten Aufruf an das Fernsehpublikum, die SVP zu wählen. Als Replik darauf befasste sich SP-Präsident Fehr (SH) in seiner Rede statt mit dem GPK-Bericht mit allen bisherigen „Fehlleistungen“ von Bundesrat Blocher und rief das Parlament auf, ihn als Sanktion im nächsten Dezember nicht wieder zu wählen [41].
Der Bundesrat nahm Ende November Stellung zu den Vorwürfen der GPK (nicht aber zu den Verdächtigungen der Subkommission) und stellte sich hinter den Justizminister. Er stützte sich dabei nur teilweise auf das von ihm eingeholte Rechtsgutachten eines aussenstehenden Experten, der einige, allerdings nicht gravierende Kompetenzüberschreitungen Blochers moniert hatte [42].
Kurz nach der Publikation des Berichts der GPK-NR über den Abgang von Roschacher gab der Bundesrat einen neuen Vorschlag zur Reorganisation der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft in die Vernehmlassung. Er schlug darin vor, wieder zum Zustand der bis zum Jahr 2002 geherrscht hatte, zurück zu kehren und den Bundesrat zum alleinigen Aufsichtsorgan über die Bundesanwaltschaft zu machen. Er vertrat dabei die Auffassung, dass sich die Aufteilung der Aufsicht zwischen dem Bundesstrafgericht für fachliche und dem EJPD für administrative Belange nicht bewährt habe. Er rückte aber auch von seinem 2005 in die Vernehmlassung gegebenen Vorhaben ab, die Kontrolle vollständig dem EJPD zu übertragen. Wie bereits damals sprach sich auch jetzt eine Mehrheit der Parteien gegen die Absicht des Bundesrates aus und wünschte eine von der Exekutive unabhängige Stellung der Bundesanwaltschaft. Diese Unabhängigkeit könnte beispielsweise durch die Unterstellung unter einen Justizrat, der sich aus Personen aus dem Parlament, der Justiz und der Verwaltung zusammensetzt, garantiert werden [43].
Anfang Juni hatte der Bundesrat den bisherigen ersten Staatsanwalt des Kantons St. Gallen, Erwin Beyeler, zum Nachfolger Roschachers als Bundesanwalt gewählt [44].
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Volksrechte
Im Berichtsjahr kam es zu einer mit einem fakultativen Referendum verlangten Volksabstimmung (Invalidenversicherungsgesetz). Das Volk stimmte dem Parlamentsbeschluss zu. Ausserdem lehnten Volk und Stände eine Volksinitiative ab (Einheitskrankenkasse).
Im Jahr 2007 wurden 4 Volksinitiativen eingereicht. Dem Volk zum Entscheid vorgelegt wurde ein Volksbegehren (Einheitskrankenkasse); es wurde abgelehnt. Damit stieg Ende 2007 der Bestand der eingereichten, aber dem Volk noch nicht zum Entscheid vorgelegten Initiativen auf 15. Neu lanciert wurden im Jahr 2007 11 Volksinitiativen.
Insgesamt kam es somit zu zwei Volksabstimmungen (1 Volksinitiative und 1 fakultatives Referendum). Bei beiden Entscheiden folgten die Stimmberechtigten dem Antrag von Regierung und Parlament (2006: sechs von sechs) [45].
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Zum Jugend- und Ausländerstimmrecht siehe oben, Teil I, 1b (Bürgerrecht und Stimmrecht).
Die SPK des Nationalrats beantragte, einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion für die Einführung des Finanzreferendums nun doch keine Folge zu geben. Der Nationalrat hatte dieser allgemein formulierten Initiative 2004 gegen den Widerstand der Linken und einer Mehrheit der CVP mit knappem Mehr Folge gegeben und damit die SPK mit der Ausarbeitung einer Vorlage beauftragt. In ihrem Bericht konstatierte die SPK, dass die Wissenschaft aufgrund von Daten aus den USA sowie schweizerischen Kantonen und Gemeinden nachgewiesen hat, dass dieses direktdemokratische Recht zu weniger Staatsausgaben führt. Die Kommission hatte dazu verschiedene Varianten formuliert und diese im Frühjahr 2007 in eine Vernehmlassung gegeben. Neben der FDP und der SVP unterstützten auch Economiesuisse und der Gewerbeverband die Vorlage. Der Bauernverband und die Gewerkschaften sprachen sich ebenso dagegen aus wie SP, CVP, EVP und LP. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats begründete ihren Ablehnungsantrag nicht nur mit der mehrheitlich negativen Vernehmlassung, sondern auch mit der Angst vor einer Blockierung der Bundespolitik. Meist sei eine Ausgabe gesetzlich verankert und damit bereits heute mit dem Referendum gegen das Gesetz angreifbar. In anderen Fällen wie etwa beim jährlichen Rüstungsprogramm würde sich die Volksabstimmung zeitlich mit der Ausarbeitung des nächsten Programms überschneiden und damit eine seriöse Planung verunmöglichen [46].
Die Umsetzung der 2003 in die Verfassung aufgenommenen allgemeinen Volksinitiative ist gescheitert. Als Zweitrat beschloss auch der Ständerat Nichteintreten auf den Vorschlag des Bundesrats. Die SPK des Nationalrats gab in der Folge den Vorschlag zur Aufhebung des Verfassungsartikels über diese allgemeine Volksinitiative in die Vernehmlassung [47].
Der Nationalrat lehnte eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion für eine Ausweitung des Staatsvertragsreferendums mit 121 zu 59 Stimmen ab. Diese hatte verlangt, dass die bisher dem fakultativen Referendum unterstehenden völkerrechtlichen Verträge dem obligatorischen Referendum unterstellt werden. Diese strengere Regelung, welche die Opponenten nicht nur vom Unterschriftensammeln befreit, sondern in der Volksabstimmung sowohl das Volks- als auch das Ständemehr für eine Annahme verlangt, gilt gemäss Bundesverfassung nur für Beitritte zu supranationalen Gemeinschaften (z.B. UNO, EU) und zu Organisationen zur Wahrung der kollektiven Sicherheit (z.B. NATO). Die SPK hatte gegen eine Ausweitung des obligatorischen Referendums ins Feld geführt, dass es sich bei den angesprochenen völkerrechtlichen Verträgen um solche handelt, die wichtige rechtssetzende Bestimmungen enthalten oder deren Vollzug wichtige Gesetzesänderungen von der Schweiz verlangt. Für derartige Fälle sei analog zur Gesetzgebung im nationalen Rahmen nur das fakultative und nicht das obligatorische Referendum das angebrachte Volksrecht. Die AUNS gab bekannt, dass sie eine Volksinitiative für eine Ausweitung des obligatorischen Staatsvertragsreferendums lancieren werde, ohne allerdings einen Zeitpunkt zu nennen [48].
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Die im Vorjahr vom Bundesrat beantragten und vom Nationalrat gutgeheissenen Anpassungen des Gesetzes über die politischen Rechte und des Gesetzes über die politischen Rechte der Auslandschweizer fanden auch im Ständerat Zustimmung. Es ging dabei insbesondere um eine Präzisierung des Begriffs „Stellvertretung“ und um die rechtliche Absicherung der Weiterentwicklung des Vote électronique nach dem Abschluss der ersten Pilotphase [49].
Der Ständerrat übernahm den indirekten Gegenvorschlag des Nationalrats zur VolksinitiativeVolkssouveränität statt Behördenpropaganda“ nur zögerlich. In einem ersten Umgang folgte er dem Nichteintretensantrag seiner Kommission. Diese stiess sich konkret an der Vorschrift, dass der Bundesrat keine vom Parlamentsbeschluss abweichende Meinung vertreten dürfe. Grundsätzlich erachtete sie es aber ohnehin als unmöglich, dem Bundesrat in einem Gesetz Detailvorschriften über sein Verhalten während einer Abstimmungskampagne zu machen. Da der Nationalrat seine Haltung nicht änderte, gab der Ständerat in der zweiten Runde nach. Er schwächte die Weisung an den Bundesrat allerdings insofern ab, dass dieser bloss keine abweichende Empfehlung abgeben darf. Diese Version fand auch in der grossen Kammer Zustimmung. Als Zweitrat empfahl auch der Nationalrat, gegen den Widerstand der SVP, die Volksinitiative selbst zur Ablehnung [50].
Einmal mehr scheiterte im Parlament ein linker Vorstoss für grössere Transparenz über die Finanzierung von Wahlkämpfen und Abstimmungskampagnen. Auf Antrag seiner SPK lehnte der Nationalrat eine entsprechende parlamentarische Initiative Nordmann (sp, VD) mit 78 zu 60 Stimmen ab. Nach den Nationalratswahlen, bei denen vor allem die SVP durch sehr hohe Ausgaben für Inserate und Plakate aufgefallen war, dachte die SP laut über die Lancierung einer Volksinitiative für Transparenz über die Herkunft von Wahlkampfspenden nach [51].
Zum ersten Mal wurde die Durchführung der eidgenössischen Wahlen durch die OSZE beobachtet. Auf Einladung des Bundesrates befand sich eine internationale Delegation des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte im Juni und dann nochmals während der Wahlen im Oktober in der Schweiz. Hintergrund der doch mit einigem Erstaunen zur Kenntnis genommenen Mission waren nicht Beschwerden über Unkorrektheiten bei den schweizerischen Wahlen, sondern Kritiken aus osteuropäischen Ländern, dass von der OSZE meist nur ihre Wahlen und kaum jemals diejenigen der Westeuropäer kritisch examiniert würden [52].
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Weiterführende Literatur
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[1] AB SR, 2007, S. 809 f.
[2] Bücher: Lit. Ackeret und Lit. Gross. Siehe zu den Führungsprinzipien auch NZZ, 26.6.07, BZ, 30.6.07 und TA, 2.7.07. Zur Publikation von Gross siehe auch LT, 9.2. und 10.2.07; Lib., 1.9. und 16.11.07. Blocher-TV: So-Blick, 16.9.07; NZZ, 17.9.07; TA, 24.10.07.
[3] SVP: Bund, 29.1.07. Schmid: AZ, 16.2.07. Linke: siehe nächsten Abschnitt. CVP: SoZ, 2.11.07. Vgl. auch unten, Teil III a (SVP).
[4] SoZ, 15.7.07; NZZ, 16.7.07; AZ, 17.7.07 (CVP); NZZ, 7.7.07 (GP); Bund und Express, 28.8.07; TG, 4.9.07 (SVP-Inserat) sowie Presse vom 7.9. und 12.9.07 (SVP); Lib., 8.9.07 (Couchepin).
[5] Siehe dazu Presse vom 8.12.-12.12.07. Zu Darbellay siehe LT, 8.12.07, SoZ, 9.12.07 und NZZ, 10.12.07.
[6] In den Medien war Widmer-Schlumpf zusammen mit NR Zuppiger (svp, ZH) als mögliche Alternative für Blocher bereits in der Berichterstattung über die CVP-Fraktionssitzung erwähnt worden (Bund und 24h, 12.12.07).
[7] AB NR, 2007, S. 2088 ff.; Presse vom 13.12. bis 15.12.07.
[8] AB NR, 2007, S. 2097 f.; Presse vom 14.12.07. Siehe auch Interview mit Widmer-Schlumpf in BZ, 17.12.07. SVP-Fraktion: Lib., 19.12.07. Die BR sind als nicht dem Parlament Angehörende nur Gäste und nicht Mitglieder der Fraktionen ihrer Parteien. Zu den Vorbereitungen der Nichtwahl Blochers und der Nomination von Widmer-Schlumpf siehe So-Blick, 16.12.07 und v.a. LT, 8.2.08.
[9] Presse vom 13.12. und 14.12.07.
[10] NZZ, 19.12.07.
[11] AB NR, 2007, S. 1380 ff. Siehe SPJ 2006, S. 29.
[12] AB NR, 2007, S. 1701.
[13] TA, 19.5. und 24.5.07. Zu den Forderungen des Parlaments siehe SPJ 2006, S. 31 sowie oben, Teil I, 1b (Staatsschutz).
[14] Lit. Brühl-Moser. Vgl. BaZ, 14.4.07.
[15] AB NR, 2007, S. 47 ff. Vgl. SPJ 2006, S. 30.
[16] AB NR, 2007, S. 623 ff., 927 und 1159; AB SR, 2007, S. 396 f. und 658; BBl, 2007, S. 4535 ff. Vgl. SPJ 2006, S. 30.
[17] BBl, 2008, S. 1095 ff. und 1105 ff. (BR).
[18] Rücktritt: Presse vom 15.2.07. Zur Würdigung Hubers siehe u.a. TA, 15.2.07. Wahl von Casanova: AB NR, 2007, S. 2087 f.; TA, 28.3. und 24.11.07; NZZ, 3.5.07; BaZ, 31.10.07; NLZ, 10.12.07.
[19] BBl, 2007, S. 6121 ff.; AB SR, 2007, S. 1113 ff. und 115 (Motion). Vgl. SPJ 2006, S. 31.
[20] BBl, 2007, S. 1649 ff. und 1661 ff. (BR).
[21] AB NR, 2007, S. 1711.
[22] Rahmenvereinbarung: BBl, 2008, S. 3391 ff. Siehe SPJ 2006, S. 31 f. Motion: AB NR, 2007, S. 1712.
[23] BBl, 2007, S. 6641 ff.; AB SR, 2007, S. 1115 ff. Vgl. SPJ 2006, S. 32.
[24] AB NR, 2007, S. 1431 f.
[25] AB NR, 2007, S. 1756 ff. sowie Beilagen, IV, S. 142 ff. Zu den Wahlen und zur neuen Zusammensetzung des Parlaments siehe unten, Teil I, 1e (Eidg. Wahlen). Zu den Rücktritten siehe auch NZZ, 27.3.07.
[26] AB NR, 2007, S. 2101 f.; AZ, 1.9. und 15.12.07; NZZ, 30.11.07.
[27] BBl, 2007, S. 1457 ff. und 2149 ff. (BR); AB NR, 2007, S. 626 ff. und 1734; AB SR, 2007, S. 670 f. und 953; BBl, 2007, S. 6949 f.; NZZ, 17.1.07.
[28] BBl, 2007, S. 3221 ff. und 3227 f. (BR); AB NR, 2007, S. 628 ff.
[29] AB NR, 2007, S. 632 f. (de Bumann) und 634 (Hochreutener).
[30] BBl, 2008, S. 49 ff. und 161 f.; AB SR, 2007, S. 1108 f.
[31] AB NR, 2007, S. 2 ff. und 599; AB SR, 2007, S. 311; BBl, 2007, S. 229; AZ, 5.3.071; NZZ, 6.3.07. Siehe auch Lit. Sägesser. Vgl. SPJ 2006, S. 34.
[32] AB NR, 2007, S. 1451 ff.
[33] AB NR, 2007, S. 563 f. Siehe SPJ 2006, S. 35.
[34] Schlüer: AB NR, 2007, S. 564 ff. und 1376 f.; AB SR, 2007, S. 653 ff.; TA, 26.9.07. Waber: AB NR, 2007, S. 2027 f.
[35] AB SR, 2007, S. 810 f.
[36] AB SR, 2007, S. 10 f. und 312; AB NR, 2007, S. 320 und 599. Siehe SPJ 2006, S. 36.
[37] BBl, 2008, S. 455 ff.; NZZ, 2.4. (Vernehmlassung) und 8.12.07 (Botschaft); SHZ, 25.4.07.
[38] BBl, 2008, S. 407 ff.
[39] Presse vom 6.9. und 7.9.07; BaZ, 12.9.07 (Holenweger). Vgl. SPJ 2006, S. 37.
[40] Blick und TA, 4.9. und 5.9.07; Presse vom 6.9., 7.9., 12.9. und 9.11.07. Siehe auch oben (Regierung) und unten, Teil I, 1e (Wahlkampagne).
[41] Dringlichkeitserklärung: AB NR, 2007, S. 1385 ff. Debatte: AB NR, 2007, S. 1594 ff.; Presse vom 4.10.07. Zur Position der CVP siehe Bund, 4.10.07.
[42] TA, 26.11.07; Presse vom 30.11.07.
[43] Presse vom 22.9. und 24.12.07. Vgl. SPJ 2005, S. 36 ff. und 2006, S. 37.
[44] Presse vom 9.6.07.
[45] Siehe dazu auch Andreas Gross, „Volksrechte als Spiegel ungelöster Probleme“, in NZZ, 10.1.08.
[46] BBl, 2007, S. 8373 ff.; NZZ, 21.2.07. Vgl. SPJ 2004, S. 36. Siehe auch unten, Teil I, 5 (Sanierungsmassnahmen).
[47] AB SR, 2007, S. 219 ff.; AZ, 3.11.07 (Vernehmlassung). Vgl. SPJ 2006, S. 39.
[48] AB NR, 2007, S. 52 ff.; NZZ, 3.2.07 und TA, 30.4.07 (AUNS).
[49] AB SR, 2007, S. 225 f. und 311; AB NR, 2007, S. 599; BBl, 2007, S. 2293 ff. Vgl. SPJ 2006, S. 39. Zur Einführung des e-voting siehe auch Bundeskanzlerin Huber in AB NR, 2007, S. 351.
[50] AB SR, 2007, S. 227 f., 668 ff. und 950 sowie 1211 (Schlussabstimmung Volksinitiative); AB NR, 2007, S. 621 f., 1322, 1731 (pa.Iv.) sowie 1949 ff. und 2075 (Volksinitiative); BBl, 2008, S. 1 f. Siehe SPJ 2005, S. 39 f. und 2006, S. 40.
[51] AB NR, 2007, S. 1444 ff.; TA, 23.10.07.
[52] Lib., 23.8.07. Siehe dazu auch NR Haering in AB NR, 2007, S. 1141 f.
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