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Grundlagen der Staatsordnung
Rechtsordnung
Die Schweizer Demokraten lancierten eine Volksinitiative zur Aufhebung des Antirassismusgesetzes. – Das Parlament beschloss, dass die Volkszählung nicht mehr mittels einer Vollerhebung mit Fragebogen durchgeführt wird, sondern auf der Grundlage von Registerdaten. – Der Bundesrat beantragte, die Staatsschutzorgane mit zusätzlichen Mitteln der Informationsbeschaffung auszustatten. – Das Parlament sprach sich gegen die SVP-Volksinitiative zum Einbürgerungsverfahren aus. – Der Kanton Neuenburg führte die Wählbarkeit von Ausländern in kommunale Parlamente und Exekutiven ein. – Anlässlich einer SVP-Manifestation kurz vor den eidgenössischen Wahlen kam es in Bern zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Gegendemonstranten. – Das Parlament hiess die Vereinheitlichung der kantonalen Strafprozessordnungen gut. – Das Parlament verabschiedete die gesetzgeberische Umsetzung der 2004 angenommenen Volksinitiative „für eine lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter“. – Der Ständerat unterstützte die vom Bundesrat vorgeschlagene neue einheitliche Zivilprozessordnung.
Grundrechte
Die SVP machte sich im Berichtsjahr grosse Sorgen um den Fortbestand der Grund- und Menschenrechte in der Schweiz. In einer von 40 SVP-Nationalräten unterzeichneten Interpellation wollte Schlüer (svp, ZH) vom Bundesrat wissen, ob er es für möglich halte, dass in der Schweiz das islamische Rechtssystem Scharia eingeführt würde und ob dies mit der Verfassung kompatibel wäre. Der Bundesrat gab zur Antwort, dass er und das Parlament sich im Fall der Einreichung einer entsprechenden Volksinitiative dazu äussern müssten, jetzt aber dazu kein Anlass bestehe. Die von der SVP in der Herbstsession, also kurz vor den eidgenössischen Wahlen verlangte Diskussion über dieses Thema wurde auf später verschoben [1].
Der Ständerat befasste sich als Erstrat mit der Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen der UNO gegen Folter und andere unmenschliche oder erniedrigende Behandlung und hiess dieses oppositionslos gut [2].
Der Bundesrat beantragte dem Parlament, den Bundesbeschluss über die Zusammenarbeit der Schweiz mit den Internationalen Gerichten zur Verfolgung von schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts um weitere fünf Jahre zu verlängern. Der ursprüngliche Beschluss stammt aus dem Jahr 1995 und war bereits 2003 um fünf Jahre verlängert worden. Er erlaubt die Kooperation der Schweiz mit den Gerichten, die in den neunziger Jahren vom Sicherheitsrat der UNO zur Verfolgung und Beurteilung der Menschenrechtsverletzungen in den Konflikten in Ex-Jugoslawien und Ruanda geschaffen worden waren [3].
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Gegen die Anti-Rassismus-Norm im Strafgesetz (Art. 261bis) wurde nach diversen parlamentarischen Vorstössen nun auch eine Volksinitiative lanciert. Das von den Schweizer Demokraten gestartete Begehren mit dem Titel „Für freie Meinungsäusserung – weg mit dem Maulkorb!“ verlangt, dass keine Gesetzesbestimmung die Meinungsäusserungsfreiheit im Rahmen der politischen Auseinandersetzung beschränken darf. Als Übergangsbestimmung postuliert die Initiative die sofortige Streichung des Anti-Rassismus-Artikels im StGB. Bundesrat Blocher, der aus seiner Ablehnung dieser Strafnorm nie ein Hehl gemacht hatte, lud im Mai Experten ein, um über deren Abschaffung oder zumindest Einschränkungen zu diskutieren. Im Dezember lehnte der Gesamtbundesrat den Antrag Blochers auf die Ausarbeitung einer Vorlage für eine Einschränkung des Anwendungsbereichs des Gesetzesartikels ab [4].
Der Nationalrat lehnte in der Frühjahrssession eine Motion der SVP für die Abschaffung der Eidgenössischen Kommission gegen den Rassismus mit 112 zu 62 Stimmen ab. Neben der fast geschlossenen SVP (4 Gegenstimmen), sprachen sich auch 8 Vertreter der CVP und 7 der FDP für die SVP-Motion aus. Eine anschliessend eingereichte Motion Dunant (svp, BS) für die Reduktion des Bundesbeitrags an die Rassismuskommission von rund 180 000 Fr. auf 1 Fr. wurde im Rat bekämpft und deshalb noch nicht behandelt [5].
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Datenschutz und Statistik
Das Parlament hiess die im Vorjahr vom Bundesrat beantragte Totalrevision des Bundesgesetzes über die Volkszählung gut. Es beschloss damit, dass die alle zehn Jahre stattfindende Volkszählung nicht mehr mittels einer Vollerhebung mit Fragebogen durchgeführt wird, sondern auf der Grundlage der bei den lokalen Behörden vorliegenden Registerdaten. Diese werden ergänzt durch umfangreiche Repräsentativbefragungen zur Erfassung von wichtigen Strukturdaten, welche in den Registern nicht enthalten sind (z.B. Sprache, Bildung, Berufstätigkeit, Verkehrsverhalten). Im Ständerat stellte Maissen (cvp, GR) zuerst einen Rückweisungsantrag, mit dem Auftrag, eine detaillierte Variante mit der Beibehaltung der traditionellen Vollerhebung auszuarbeiten. Nur diese und nicht die neuen Repräsentativerhebungen würde gemäss Maissen auch weiterhin Aussagen über die Verhältnisse in kleinen oder bevölkerungsschwachen Räumen erlauben. Angesichts der diesbezüglich negativen Stimmung im Rat zog er seinen Antrag zurück. Der Nationalrat lehnte mit 107 zu 27 Stimmen einen Rückweisungsantrag Beck (lp, VD) ab, der ebenfalls das alte System beibehalten wollte. In der Schlussabstimmung im Nationalrat votierten je rund ein Drittel der SP- und der SVP-Fraktion gegen die neue Volkszählung, die aber mit insgesamt 138 zu 34 Stimmen deutlich angenommen wurde. Das Parlament hiess gleichzeitig einen Rahmenkredit von 69 Mio Fr. für die Durchführung der ersten Erhebung nach dem neuen System gut [6].
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Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Übernahme der EU-Verordnung über biometrische Pässe und andere Reisedokumente. Diese Verordnung erklärt die Aufnahme von biometrischen Daten (vorläufig nur Gesichtsmerkmale, später auch Fingerabdrücke) in diesen Ausweisdokumenten für obligatorisch. Inhaltlich steht diese neue Vorschrift in engem Zusammenhang mit den Abkommen der EU und auch der Schweiz mit den USA über den Verzicht auf ein Einreisevisum (Visa Waiver Programm). Die Schweiz hatte aus diesem Grund bereits seit Herbst 2006 Pässe mit biometrischen Daten ausgestellt. Formal muss die Schweiz die Normen der EU-Verordnung aber auch übernehmen, da sie eine Weiterentwicklung des Rechts-Besitzstandes im Rahmen des Schengen-Abkommens darstellt. Der Ständerat hiess das Geschäft in der Wintersession diskussions- und oppositionslos gut [7].
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Staatsschutz
Der Nationalrat beriet in der Dezembersession als Erstrat das neue Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes. Die SP und die Grünen zogen ihre zuvor angekündigten Nichteintretensanträge zurück. Sie stellten in der Detailberatung aber eine Reihe von Anträgen, welche die Rechte der in den Datenbanken der Polizei registrierten Personen besser schützen sollten, blieben aber damit erfolglos. So verlangten sie etwa die Aufhebung der temporären Einschränkung des Einsichtsrechtes beim Informationssystem Bundesdelikte. Der Bundesrat und die bürgerliche Mehrheit argumentierten, dass es bei den in dieser Datenbank erfassten Fällen von schwerer Kriminalität im Sinne einer effizienten Aufklärung sinnvoll sei, nicht allen Anfragern ohne Verzug mitzuteilen, ob gegen sie ermittelt werde oder nicht. Ebenfalls abgelehnt wurde der Antrag der Linken, im neuen Polizeiindex lediglich festzuhalten, wer in irgendeinem polizeilichen Informationssystem verzeichnet ist und welche Behörde für Rechtshilfeauskünfte zuständig ist, hingegen nicht den Grund für den Eintrag [8].
Im Juni legte der Bundesrat dem Parlament seinen Entwurf für eine Revision des Staatsschutzgesetzes (Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit) vor. Die darin vorgesehenen zusätzlichen Mittel der Informationsbeschaffung begründete er auch mit der in den letzten Jahren erhöhten Wahrscheinlichkeit, dass auch die Schweiz Ziel von „islamistisch motivierten Terroranschlägen“ werden könnte. Die in der Vernehmlassung am meisten umstrittenen Änderungen, die präventive Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, das Abhören und Beobachten von Privaträumen sowie das Durchsuchen von Computersystemen bei Verdacht auf Terrorismus, internationalen Waffenhandel oder Spionage, wurden beibehalten. Die Anordnung dieser aussergewöhnlichen Massnahmen erfordert eine doppelte, richterliche und politische Kontrolle, welche durch das Bundesverwaltungsgericht einerseits und die Vorsteher von EJPD und VBS andererseits ausgeübt wird. Der Justizminister soll zudem die Kompetenz erhalten, Tätigkeiten zu verbieten, die terroristische oder gewalttätige Aktivitäten fördern oder die innere oder äussere Sicherheit des Staates gefährden. Der Bundesrat möchte zudem die in den letzten Jahren mehr als einmal umstrittene Tätigkeit von Informanten des Inlandnachrichtendienstes beim Bundesamt für Polizei (DAP, Dienst für Analyse und Prävention) auf eine sicherere rechtliche Basis stellen. Dazu gehören einerseits Vorschriften über die Entschädigung dieser Agenten, andererseits aber auch Massnahmen zu ihrem Schutz vor Repressalien durch die Ausstattung mit einer Tarnidentität. In ersten Reaktionen sprachen sich die Linke und die SVP gegen, die CVP und die FDP für die vorgeschlagenen Massnahmen aus [9].
Anfangs Jahr legte der Bundesrat dem Parlament den von diesem 2005 mit einer Motion geforderten Bericht über die schweizerischen Nachrichtendienste zur Kenntnisnahme vor. Er beschreibt darin die Aufgaben, die Kompetenzen und vor allem die Kooperation und Kontrolle der vier Dienste, von denen drei beim VBS (Strategischer Nachrichtendienst, Militärischer Nachrichtendienst und Luftwaffennachrichtendienst) und einer (Dienst für Analyse und Prävention, DAP) beim EJPD untergebracht sind. Die Delegation der GPK der beiden Parlamentskammern kritisierte in einem eigenen Bericht, dass sich die Führung der zivilen und militärischen Geheimdienste auch 2006 kaum verbessert habe. Insbesondere bemängelte sie, dass auch mit den neu geschaffenen „Informationsplattformen“ keine echte Koordination stattfinde. Der Bundesrat war mit dieser negativen Einschätzung überhaupt nicht einverstanden. Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats reichte im Frühjahr eine Motion ein, welche die Zusammenfassung aller sicherheitsrelevanten Dienste und Ämter, und dazu gehören insbesondere auch die vier Nachrichtendienste, in einem einzigen Departement fordert. Beide Kammern überwiesen diesen auch vom Bundesrat unterstützten, von der Linken allerdings bekämpften Vorstoss noch im Berichtsjahr [10].
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Bürgerrecht und Stimmrecht
Als Erstrat befasste sich der Nationalrat mit der von der SVP eingereichten Volksinitiative zur Einbürgerungspolitik („für demokratische Einbürgerungen“). Seine Staatsrechtliche Kommission beantragte mit 13 zu 12 Stimmen im Gegensatz zum Bundesrat, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Hauptargument dieser aus der geschlossenen SVP und einigen FDP- und CVP-Kommissionsmitgliedern gebildeten Mehrheit war, dass man trotz des Bundesgerichtsurteils von 2003 die Einbürgerung weiterhin als rein politischen Akt ohne Rekursmöglichkeit betrachte. Da die Initiative unter anderem genau dies in die Verfassung schreiben will, sei sie zu unterstützen. Eine von den Grünen unterstützte Kommissionsminderheit beantragte, die Initiative für ungültig zu erklären, da sie nicht umsetzbar sei. Da sowohl die Bundesverfassung als auch das Völkerrecht eine Rechtsweggarantie und zudem auch ein Diskriminierungsverbot vorschreiben, könne sie – ähnlich wie die Initiative für eine lebenslange Verwahrung – nicht im Sinn der Initianten umgesetzt werden. Diesen Antrag auf Ungültigkeit lehnte der Nationalrat nach einer sehr langen Debatte mit 132 zu 49 Stimmen ab. Fast ebenso deutlich distanzierte sich der Rat aber auch vom Antrag seiner Kommissionsmehrheit: Er empfahl mit 117 zu 63 Stimmen die Initiative zur Ablehnung. Neben der fast geschlossenen SVP (Ausnahme Gadient, GR) sprachen sich nur sechs Freisinnige und vier Christlichdemokraten für die Initiative aus. Im Ständerat betonte Escher (cvp, VS) den antiföderalistischen Charakter der Initiative, die sich in die Organisationsrechte der Kantone einmische, einen Bereich, in welchem der Bund bisher über keine verfassungsmässigen Kompetenzen verfüge. Die kleine Kammer lehnte die Initiative in der Schlussabstimmung mit 34 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.
Ebenfalls gegen den Antrag seiner vorberatenden Kommission, in welcher es zu einer unheiligen Allianz der SVP mit der Linken gekommen war, hiess der Nationalrat die parlamentarische Initiative Pfisterer (fdp, AG) gut. Diese sieht im Sinne eines indirekten Gegenvorschlags zur SVP-Volksinitiative vor, dass in den Gemeinden Volksabstimmungen über Einbürgerungen möglich sein sollen, wenn dies das kantonale Recht so vorsieht. Allfällige Ablehnungsanträge müssten aber begründet werden und bei einem negativen Volksentscheid wäre eine Beschwerde an ein letztinstanzlich entscheidendes kantonales Gericht möglich. In der Detailberatung hatte der Nationalrat diese Bestimmungen zuerst verschärft und beschlossen, dass an einer Gemeindeversammlung der Antrag auf Ablehnung eines Einbürgerungsgesuchs schriftlich formuliert sein muss. In der Differenzbereinigung liess er diese Bestimmung zwar fallen, beharrte aber darauf, dass Volksentscheide nur in Gemeindeversammlungen erlaubt sein sollen, nicht aber an der Urne, da dort keine Begründung möglich ist. Der Ständerat wollte, nicht zuletzt aus abstimmungsstrategischen Gründen, den Kantonen das Recht geben, Urnenabstimmungen dann zuzulassen, wenn vorgeschrieben wird, dass eine Ablehnungsempfehlung begründet werden muss. Er konnte sich aber nicht durchsetzen. Wenn die Gesamtheit der Stimmberechtigten und nicht eine dem Amtsgeheimnis unterstehende politische Behörde über eine Einbürgerung entscheidet, stellen sich besondere Probleme des Datenschutzes. Der Nationalrat stellte sich zuerst hinter einen Antrag Hutter (svp, SG), der verlangte, dass zusätzlich zu den vom Ständerat festgelegten Informationen, welche den Stimmbürgern bekannt zu geben sind (Staatszugehörigkeit, Wohnsitzdauer und Angaben, die erforderlich sind, um über die Integration zu urteilen), auch die Religionszugehörigkeit aufzuführen ist. Er musste in der Differenzbereinigung aber darauf verzichten, da dies der Ständerat als für das Verfahren unnötige Beeinträchtigung der Privatsphäre kritisierte und deshalb ablehnte. In der Schlussabstimmung hiessen der Nationalrat und der Ständerat die Gesetzesrevision mit 109 zu 73 resp. 36 zu 5 Stimmen gut. Die SVP stimmte nahezu geschlossen dagegen. Diese Bestimmungen werden nur dann in Kraft treten, wenn die Initiative der SVP bei Volk und Ständen keine Mehrheit findet oder zurückgezogen wird [11].
Der Bundesrat beschloss, dass Projekt einer Verkürzung der in der Schweiz im internationalen Vergleich sehr langen nationalen Wohnsitzpflicht von zwölf Jahren nicht weiter zu verfolgen. Die Volksabstimmung von 2004 habe gezeigt, dass eine Reduktion momentan nicht mehrheitsfähig sei. Er forderte die Kantone aber auf, ihre kantonalen und kommunalen Wohnsitzpflichten zu vereinheitlichen und zu verkürzen. Diese zum Teil sehr langen Fristen (z.B. 12 Jahre kantonale Wohnsitzpflicht in Nidwalden oder sogar 15 Jahre in einzelnen Zürcher Gemeinden) entsprächen der heutigen Mobilität der Menschen nicht mehr [12].
Seit der 1992 eingeführten erleichterten Einbürgerung von ausländischen Ehegatten von Schweizerinnen und Schweizern war es vermehrt zu unrechtmässig erfolgten Einbürgerungen gekommen, indem das für die Heirat erforderliche Zusammenleben nur vorgetäuscht worden war oder die eingebürgerte Person bereits in einer anderen Ehe lebte (so genannte Scheinehen). Nach geltendem Recht können diese Einbürgerungen innert fünf Jahren rückgängig gemacht werden. In nicht wenigen Fällen (jährlich werden rund 100 verdächtige Fälle untersucht), dauern die erforderlichen Abklärungen aber länger. Nationalrat Lustenberger (cvp, LU) hatte deshalb 2006 mit einer parlamentarischen Initiative eine Ausdehnung dieser Frist verlangt. Die Staatspolitischen Kommissionen beider Räte hatten dieser Anregung Folge gegeben und diejenige des Nationalrats arbeitete eine entsprechende Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes aus. Sie beantragte insbesondere die Verlängerung der Frist zum Entzug des missbräuchlich erworbenen Bürgerrechts auf acht Jahre, wobei während eines Beschwerdeverfahrens die Verjährungsfrist automatisch stillstehen soll. In der Vernehmlassung und auch in der Kommission hatten die SP und die GP diese auch vom Bundesrat begrüsste Neuerung bekämpft [13].
Mit einer Änderung der Strafregister-Verordnung ermöglichte der Bundesrat, dass die mit Einbürgerungen befassten kantonalen Behörden ab Februar 2008 einen direkten Zugriff auf die eidgenössischen Datenbanken über laufende Strafuntersuchungen erhalten werden. Die im Vorjahr von Nationalrat Freysinger (svp, VS) eingereichte Motion, welche unter anderem diesen Zugriff forderte, war damals von der Linken bekämpft und deshalb bisher vom Rat noch nicht behandelt worden [14].
In den Kantonen und Gemeinden blieb die Regelung der Einbürgerung weiterhin ein beliebtes Aktionsfeld der SVP. Der Freiburger Grosse Rat beschloss, dass die kommunalen Einbürgerungsentscheide in Zukunft durch die Exekutive und nicht mehr durch die Gemeindeversammlung oder das Gemeindeparlament gefällt werden sollen. Die SVP reichte dagegen das Referendum ein. Eine solche Regelung kennen bereits die Kantone Genf, Neuenburg und Waadt sowie seit 2005 auch der Kanton Bern. Im Kanton Wallis stimmte das Volk mit 72% Ja-Stimmen einer Übertragung der Kompetenz zur kommunalen Einbürgerung von der Bürger- auf die Einwohnergemeinde zu. Nur die SVP kämpfte dagegen, die Bürgergemeinden selbst waren damit aber einverstanden, da sie gemäss revidiertem Bundesrecht nur noch verwaltungskostendeckende Einbürgerungsgebühren verlangen dürfen. Im Aargau bekämpfte die SVP das Vollzugsgesetz zu dieser neuen nationalen Regelung, dass die Gemeinden nur noch kostendeckende Einbürgerungsgebühren verlangen dürfen, mit einem Behördenreferendum. Das Volk nahm die von der SVP als „Gratiseinbürgerung“ bekämpfte Vorlage deutlich (68% Ja) an [15].
Die Zahl der Einbürgerungen lag mit 45 042 etwas unter dem Vorjahreswert (47 607). Die grösste Gruppe von Eingebürgerten stellte Serbien (inkl. Kosovo) mit 10 428 Personen (weitere 6900 kamen aus den vier anderen Nachfolgestaaten Jugoslawiens), gefolgt von Italien (4759) und der Türkei (3046). Als eines der letzten Länder mit einer grossen Anzahl von in die Schweiz Ausgewanderten hob Deutschland im Berichtsjahr das Verbot der doppelten Staatsbürgerschaft auf, was in Zukunft zu mehr eingebürgerten Deutschen führen dürfte [16].
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Im Kanton Glarus hiess die Landsgemeinde die von den Jungsozialisten geforderte Senkung des aktiven Stimmrechtsalters auf 16 Jahre mit knapper Mehrheit gut. Die Neuerung trat sofort in Kraft. Die Regierung hatte das Anliegen unterstützt, das Parlament und die drei bürgerlichen Parteien FDP, SVP und CVP empfahlen hingegen Ablehnung. Nationalrätin Evi Allemann (sp, BE) nutzte die Gelegenheit, um eine parlamentarische Initiative für eine entsprechende Senkung auf nationaler Ebene einzureichen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats beschloss Ende November mit einem Mehr von 11 zu 10 Stimmen, dieser Initiative Folge zu geben. Im Kanton Bern überwies das Parlament eine von Nadja Masshardt (sp) eingereichte, und auch von der Regierung unterstützte Motion für das Wahlrechtsalter 16 gegen den Widerstand der SVP und einer Mehrheit der FDP. In den Kantonen Aargau, Baselland, Jura und Zürich lehnten die Parlamente entsprechende Vorstösse der SP resp. der GP ab [17].
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In Neuenburg entschieden die Stimmberechtigten über eine Volksinitiative für die Erweiterung des Ausländerstimm- und -wahlrechts auf die Wählbarkeit in Kantons- und Gemeindebehörden sowie über einen Gegenvorschlag von Regierung und Parlament, dieses passive Wahlrecht für Ausländer nur auf kommunaler Ebene einzuführen. Die von der SVP und der LP bekämpfte Wählbarkeit in Gemeindebehörden wurde mit einer Mehrheit von rund 55% angenommen; die weiter gehende Volksinitiative hingegen mit 59% Nein-Stimmen abgelehnt. Am gleichen Tag lehnte der Kanton Jura in einer Volksabstimmung die Ausweitung der Wählbarkeit von niedergelassenen Ausländern auf Ämter in Gemeindeexekutiven (in kommunale Parlamente sind sie bereits wählbar) mit einer knappen Mehrheit von 51% ab; die SVP hatte gegen diesen Parlamentsbeschluss das Referendum ergriffen [18].
In den Kantonen Zürich und Bern lehnten die Parlamente, gegen die Empfehlung ihrer Regierungen, die Einführung des fakultativen Ausländerstimmrechts auf Gemeindeebene ab [19].
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Politische Manifestationen
Im Berichtsjahr fanden sechzehn Grossdemonstrationen mit 1000 und mehr Beteiligten statt (2006: 17). Fünf davon wurden in der Bundesstadt Bern durchgeführt. Daneben kam es in Zürich (4), Genf und Lausanne (je 2), sowie in Basel, Luzern und Würenlingen (AG) zu Massenkundgebungen. Die grösste Manifestation wurde von rund 15 000 Bauarbeitern in Zürich durchgeführt. In Bern fanden im Zusammenhang mit den eidgenössischen Wahlen drei Grossdemonstrationen statt. Ebenfalls je drei Manifestationen richteten sich gegen die schweizerische Asyl- und Ausländerpolitik resp. forderten einen Gesamtarbeitsvertrag im Baugewerbe [20].
Zu ernsthaften Ausschreitungen im Umfeld von politischen Manifestationen kam es insbesondere anlässlich einer SVP-Demonstration am 6. Oktober, also kurz vor den eidgenössischen Wahlen in Bern. Die SVP beabsichtigte, mit Bundesrat Blocher an der Spitze, einen Demonstrationszug durch die Berner Altstadt auf den Bundesplatz durchzuführen. Eine Gegenkundgebung ebenfalls in der Altstadt wurde von lokalen grünen Parteien, Jungparteien und Gewerkschaften unterstützt, von den Gemeindebehörden aber nicht bewilligt. Während sich gut 5000 SVP-Demonstranten vor dem unteren Ende der Altstadt zum Abmarsch bereit machten, versammelten sich rund 2000 Gegendemonstranten auf dem Münsterplatz nahe an der Marschroute. Einige Hundert Gegendemonstranten blieben allerdings nicht dort, sondern errichteten Strassenblockaden am Eingang zur unteren Altstadt, zerstörten Material für die SVP-Kundgebung auf dem Bundesplatz, attackierten dort auch Personen und lieferten sich in den engen Altstadtgassen Scharmützel mit der Polizei. Die Polizei räumte unter Einsatz von Tränengas und Gummischrott die Strassenblockaden und nahm 42 Gegenmanifestanten fest. Die SVP, in deren Demonstrationszug sich auch ca. hundert Rechtsextremisten und bekannte Neonazis eingereiht hatten, brach in der Folge ihre Demonstration ab. Bereits drei Wochen zuvor war es bei einem Auftritt von Bundesrat Blocher in Lausanne zu Protestaktionen mit heftigen Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Demonstranten gekommen [21].
In der Stadt Genf räumte die Polizei ein seit den 80er Jahren besetztes Haus, das als Symbol der in Genf immer noch sehr aktiven Hausbesetzerszene galt; diese okkupiert im Stadtzentrum immer noch über 20 Gebäude [22].
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Strafrecht
Das Parlament hiess das im Vorjahr von der Landesregierung mit den USA abgeschlossene Übereinkommen über eine Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus und seiner Finanzierung gut. Im Nationalrat, der das Geschäft zuerst behandelte, hatten die Grünen einen Nichteintretensantrag gestellt. Da die USA bei der Bekämpfung des Terrorismus die Menschenrechte nicht einhalten und in Gefängnissen wie Guantanomo die Folter einsetzen würden, dürfe die Schweiz in diesem Bereich nicht mit diesem Staat zusammenarbeiten. Die Fraktionssprecherin der SP bekundete für diese Argumente der Grünen grosses Verständnis. Sie beantragte, auf das Abkommen, gegen das man materiell an sich nichts einzuwenden habe, zwar einzutreten, die Beratungen aber zu sistieren, bis die USA den Nachweis erbracht haben, dass sie ihre Politik geändert haben und alle rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Vorgaben erfüllen. Der grüne Nichteintretensantrag wurde mit 146 zu 26 und der sozialdemokratische Sistierungsantrag mit 111 zu 60 Stimmen abgelehnt. Der Nationalrat nahm das Übereinkommen anschliessend gegen die Stimmen der Linken an. Auch im Ständerat, der in der Schlussabstimmung das Übereinkommen mit 33 zu 3 Stimmen bei 6 Enthaltungen verabschiedete, äusserten Bonhôte (sp, NE) und Marty (fdp, TI) Kritik an den Ermittlungsmethoden der USA [23].
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Der Nationalrat überwies im Einverständnis mit dem Bundesrat eine Motion Baumann (svp, TG), welche verlangt, dass bei der Blockierung von Vermögenswerten im Rahmen der internationalen Rechtshilfe periodisch die Berechtigung der Fortführung der Blockierung überprüft wird. Er stimmte ebenfalls einer Motion seiner WAK zu, die den Bundesrat auffordert, mit einer Revision die entsprechenden Rechts- und Amtshilfegesetze so auszugestalten, dass sie genauere Definitionen der rechtsstaatlichen Anforderungen an die Gesuchsstaaten und eine restriktive Regelung für die Untersuchungsaktivitäten ihrer Behörden in der Schweiz enthalten. Er überwies ferner ein Postulat Gutzwiller (fdp, ZH) für einen Bericht, der darüber Auskunft geben soll, wie die Schweiz sicherstellen kann, dass bei der Rückgabe von blockierten Geldern von ehemaligen Staatschefs an immer noch undemokratische Staaten wirklich die Allgemeinheit und nicht nur die neuen Machthaber davon profitieren [24].
Besondere Probleme zeigten sich bei den seit 1986 blockierten Gelder des haitianischen ex-Diktators Jean-Claude Duvalier. Da Haiti nicht in der Lage war, eine korrekte Strafuntersuchung als Voraussetzung für die Rechtshilfe einzuleiten, hatte der Bundesrat 2002, gestützt auf seine Verfassungskompetenz zum Schutz des Ansehens der Schweiz, die Gelder im Wert von rund 7 Mio Fr. weiterhin blockiert und diesen Beschluss 2005 um zwei Jahre und für ein letztes Mal im August 2007 um ein Jahr verlängert. Da trotz technischer Hilfe der Schweiz Haiti weiterhin nicht in der Lage scheint, ein Gerichtsverfahren gegen Duvalier durchzuführen, dessen Urteil die Voraussetzung für die Übergabe der Gelder an Haiti wäre, besteht die Gefahr, dass die blockierten Gelder im Herbst 2008 an den in Frankreich im Asyl lebenden Duvalier zurückerstattet werden müssen. In seiner Antwort auf eine Interpellation Gysin (sp, BS) erklärte der Bundesrat, dass er zur Zeit abklären lasse, ob zur zukünftigen Verhinderung solcher Fälle die schweizerische Rechtsordnung angepasst werden müsse. Als mögliche Lösung wurde in den Medien die Praxis Österreichs und Liechtensteins angeführt, die in solchen Fällen eigene Untersuchungen über das deliktische Zustandekommen von Vermögen durchführen [25].
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Nachdem in der Frühjahrssession auch der Nationalrat diskussionslos und einhellig zugestimmt hatte, verabschiedete das Parlament die neue Regelung der Entschädigungszahlungen des Bundes an die Kantone für polizeiliche Unterstützungsleistungen  [26].
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Das Parlament verabschiedete in der Herbstsession die Vorlage über die Vereinheitlichung des Strafprozessrechts. Als Zweitrat hatte sich der Nationalrat in der Sommersession mit dieser neuen Strafprozessordnung auseinandergesetzt. Zuerst lehnte er mit klarem Mehr einen von den Grünen und einigen welschen Freisinnigen und Sozialdemokraten unterstützten Rückweisungsantrag ab. Dieser hatte verlangt, dass entweder anstelle des Staatsanwalts- das Untersuchungsrichterprinzip, wie es vor allem in der Romandie bisher praktiziert wurde, eingeführt wird, oder aber, dass in der Untersuchungsphase die Polizeikompetenzen ab- und die Verteidigerrechte ausgebaut werden. Entsprechende Anträge der Linken für eine Einschränkung der Kompetenzen des Staatsanwalts und der Polizei und verbesserte Verteidigerrechte scheiterten dann auch in der Detailberatung. Eine Differenz zum Ständerat schuf der Rat mit der Bestimmung, dass bei polizeilichen Einvernahmen eine vorläufig festgenommene Person das Recht hat, frei mit ihrer Verteidigung zu kommunizieren. Bei der Mediation lehnte die Mehrheit des Nationalrats gegen den Widerstand der Linken das neue Institut der Mediation ab. Gemäss Beschluss der grossen Kammer kann der Staatsanwalt bei Antragsdelikten die Parteien immerhin zu einer Vergleichsverhandlung einladen. Für Offizialdelikte ist jedoch kein Vergleich und schon gar keine Mediation vorgesehen. Nach Ansicht des Nationalrats würde die vom Ständerat beschlossene Lösung, den Kantonen individuell zu erlauben, eine Mediationsstelle einzuführen (Art. 217), auch der Zielsetzung der nationalen Vereinheitlichung der Strafprozessordnung widersprechen. In der Differenzbereinigung hielt der Ständerat zuerst an seiner Lösung fest, konnte sich aber nicht durchsetzen. Der Nationalrat überwies in diesem Zusammenhang auch eine Motion seiner Rechtskommission, die den Juristen in einer Unternehmung dieselben Rechte und Pflichten (d.h. vor allem Berufsgeheimnis und Zeugnisverweigerungsrecht) zuerkennen will wie den freiberuflichen Anwälten [27].
Im Anschluss an die Verabschiedung der neuen Strafprozessordnung machte sich der Ständerat an die vom Bundesrat in der gleichen Botschaft von 2005 vorgeschlagene Vereinheitlichung der Jugendstrafprozessordnung. Nachdem vor allem die kleinen Kantone befürchtet hatten, den neuen Anforderungen in personeller und finanzieller Hinsicht nicht gewachsen zu sein, hatte der Bundesrat seine Vorschläge seit der Publikation der Botschaft überarbeitet. Insbesondere hatte er auf die ursprüngliche Absicht verzichtet, das in der Romandie, Bern und Thurgau übliche Jugendrichtermodell für alle Kantone verbindlich zu erklären. Zugelassen soll weiterhin auch das Jugendanwaltsmodell bleiben. Gegen den Antrag seiner Rechtskommission stellte sich der Ständerat hinter die vom Bundesrat vorgeschlagene Einrichtung von Mediationsstellen. Er nahm auch sonst am Projekt der Regierung nur kleinere Änderungen vor [28].
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Zur Vereinheitlichung der Regeln der Zwangsanwendung bei der Ausschaffung von Ausländern siehe unten, Teil I, 7d (Flüchtlinge).
Der Bundesrat verlängerte die Bewilligung für die Kantone Basel-Stadt, Basel-Land, Bern, Genf, Solothurn, Tessin und Waadt, den elektronisch überwachten Hausarrest für die Verbüssung kürzerer Haftstrafen einzusetzen, um weitere zwei Jahre bis Ende 2009 [29].
Der Bundesrat beantragte dem Parlament, die Volksinitiative „für die Unverjährbarkeit von pornografischen Straftaten an Kindern“ abzulehnen und im Sinne eines indirekten Gegenvorschlags einer Revision des Strafgesetzbuchs zuzustimmen. Er begründete die Ablehnung der Initiative insbesondere damit, dass es sehr schwierig wäre, Prozesse mehrere Jahrzehnte nach der Tat durchzuführen. Die Beweiserbringung für die Anklage wäre nach so langer Zeit derart erschwert, dass die Schuld meist nicht mehr zweifelsfrei nachgewiesen werden könnte. Der daraus zwingend erfolgende Freispruch wäre überhaupt nicht im Interesse der Opfer. Der Bundesrat kritisierte zudem die äusserst unklaren Begriffe der Initiative („pornographische Straftaten“ an „Kindern vor der Pubertät“). Der indirekte Gegenvorschlag sieht vor, dass bei schweren Sexualtaten an Kindern die 15 Jahre dauernde Verjährungsfrist nicht ab der Tat, sondern erst ab der Volljährigkeit des Opfers zu laufen beginnt [30].
Das Parlament verabschiedete die gesetzgeberische Umsetzung der 2004 angenommenen Volksinitiative „für eine lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter“. Der Nationalrat folgte dem Antrag seiner Rechtskommission nicht, auf die Vorlage nicht einzutreten, weil sich dieser Verfassungsartikel nicht verfassungskonform umsetzen lasse. In der Wintersession führte er dann die Detailberatung durch und schloss sich der Version des Bundesrats und des Ständerats an. In der Schlussabstimmung, die im Nationalrat mit 128 zu 59 Stimmen ausging, opponierten die SP und die GP gegen dieses ihrer Ansicht nach unnötige Gesetz, das nicht EMRK-konform sei, aber auch den Verfassungsauftrag der Volksinitiative nicht umsetze. Auch die Initiantinnen hatten ursprünglich gegen die ihrer Ansicht nach unzureichende Umsetzung der Volksinitiative protestiert. Nach dem Beschluss der Rechtskommission des Nationalrats, sich der Fassung der kleinen Kammer anzuschliessen, erklärten sie sich aber als einigermassen zufrieden und verzichteten auf eine Referendumsdrohung [31].
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Die im Vorjahr mit Blick auf die2008 in der Schweiz und in Österreich stattfindende Fussball-Europameisterschaft beschlossenen Massnahmen zur Bekämpfung von Gewalt bei und im Umfeld von Sportveranstaltungen sind auf Ende 2009 befristet. Der Grund dafür besteht insbesondere in der problematischen Vereinbarkeit mit den aktuellen Verfassungsbestimmungen über die Kompetenzen des Bundes im Bereich von Polizeimassnahmen. Der Bundesrat schlug nun die vom Parlament mit einer Motion verlangte Verfassungsänderung vor, die ihm in einem neuen Artikel 68.4 BV die Kompetenz erteilt, „Vorschriften zur Verhinderung und zur Eindämmung von Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen anlässlich von Sportveranstaltungen“ zu erlassen. Damit könnte die Befristung der Gesetzesänderungen aufgehoben werden. Der Bundesrat empfahl allerdings dem Parlament, die Arbeit an diesem Projekt sofort einzustellen, falls die Kantone sich darauf einigen würden, einheitliche Massnahmen zur Bekämpfung von Gewalt bei Sportveranstaltungen auf dem Konkordatsweg einzuführen. Die Kantone bekräftigten im Frühjahr, dass sie es vermeiden möchten, in diesem Bereich Kompetenzen an den Bund abzutreten, und sie machten sich an die Ausarbeitung einer eigenen Lösung. Diese sieht so aus, dass die von der Bundesversammlung im Jahr 2006 beschlossenen Massnahmen aus dem Bundesgesetz herausgelöst und in die kantonalen Gesetzgebungen integriert werden. Im November legten die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren ein entsprechendes Konkordat vor. Um diese kantonale Lösung nicht zu verhindern, lehnte der Nationalrat auf Antrag des Bundesrats eine Motion Joder (svp, BE) ab, welche eine nationale Verfassungsgrundlage für die Polizeimassnahmen forderte [32].
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Der Nationalrat überwies die Motion von Ständerat Schweiger (fdp, ZG) für eine Verschärfung der strafgesetzlichen Bestimmungen im Kampf gegen verbotene pornografische Darstellungen im Internet (v.a. Kinderpornografie). Der Ständerat seinerseits nahm die Ende 2006 von Nationalrat überwiesene Motion Hochreutener (cvp, BE) an, welche verlangt, dass dieselben Mittel auch im Kampf gegen extreme Gewaltdarstellungen zur Anwendung kommen sollen [33].
Diskussionslos stimmte der Nationalrat auch einer Motion Amherd (cvp, VS) zu, welche einen neuen Straftatbestand des virtuellen Kindsmissbrauchs im Internet schaffen will. Gemeint ist damit neben pornografischen Handlungen in virtuellen Welten wie „Second Life“ auch die Anbahnung von sexuellen Dialogen in Gesprächsforen (so genannten „chat-rooms“) [34].
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Der Bundesrat veröffentlichte im Berichtsjahr seine Botschaft für eine Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Die vorgeschlagenen Neuerungen entsprechen weitgehend den Empfehlungen der internationalen Groupe d’acton financière (GAFI). Im Zentrum der Vorschläge stehen die Erfassung neuer Formen der Geldwäscherei und der Einbezug von Akteuren, die der Terrorismusfinanzierung verdächtigt werden [35].
Zur Revision der Insider-Strafnorm siehe unten, Teil I, 4b (Banken).
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Der Nationalrat übernahm die vom Ständerat angebrachten Präzisierungen an der von ihm bereits 2005 gutgeheissenen Motion Gysin (sp, BS) über den Schutz von so genannten Whistleblowern vor Entlassung. Gegen eine Überweisung der Motion stellte sich die SVP, welche argumentierte, dass das bestehende Arbeitsrecht genügend Schutz für Whistleblower biete [36].
Der Bundesrat beantragte dem Parlament den Beitritt der Schweiz zum UNO-Übereinkommen gegen Korruption. Dieses legt weltweit Standards zur Bekämpfung von Korruption fest. Es hält Regeln der Zusammenarbeit der Staaten fest und verpflichtet diese, die aktive und passive Bestechung von eigenen und fremden Amtsträgern unter Strafe zu stellen. Erstmals auf globaler Ebene wird mit der Konvention auch vorgeschrieben, dass Bestechungsgelder wieder zurückerstattet werden müssen. Die zur Zeit gültigen Gesetzesbestimmungen der Schweiz genügen den Anforderungen der Konvention [37].
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Der Nationalrat setzte in der Frühjahrssession seine Beratung der Teilrevision des Waffengesetzes fort. Mehrere von der Linken gestellten Verschärfungsanträge fanden keine Mehrheit. Dazu gehörte etwa die Forderung, dass nicht nur die Hersteller neuer Waffen diese markieren müssen, sondern auch alle Besitzer von früher erworbenen Waffen. Keine Mehrheit fand auch die Forderung nach der Einführung eines Registers zur Erfassung aller Waffen und ihrer Besitzer. Dieses Verzeichnis würde nach Ansicht des Bundesrates und der bürgerlichen Ratsmehrheit einen riesigen Aufwand und nur wenig Nutzen bringen. Trotz der Ablehnung aller linken Verschärfungsanträge fand die SP, im Gegensatz zur GP, noch genügend Positives an der Revision um sie in der Gesamtabstimmung zu unterstützen. Der Nationalrat schuf einige kleinere Differenzen zur kleinen Kammer. So strich er die Pflicht des Bundes, die kantonalen Behörden über Waffenimporte durch Händler in ihrem Kantonsgebiet zu informieren. Der Ständerat berief sich auf entsprechende Wünsche der Kantone und hielt erfolgreich an dieser Informationspflicht fest. In der Schlussabstimmung gab es im Ständerat keine, im Nationalrat 19 Gegenstimmen [38].
Mit militärischen Waffen begangene Gewalttaten im zivilen Bereich belebten die Diskussion um das Waffenrecht im Allgemeinen und um die private Aufbewahrung von Ordonnanzwaffen im Besonderen. Am Rande der Beratungen über die Revision des Waffengesetzes wurde im Nationalrat ein Antrag der Linken, die militärische Ordonnanzwaffe nicht mehr nach Hause abzugeben, heftig debattiert und schliesslich abgelehnt. Ein von der SP, der GP, der GSoA (Gruppe für eine Schweiz ohne Armee) und diversen frauen- und friedenspolitischen Organisationen gebildetes Komitee lancierte im August eine Volksinitiative mit dem Titel „Schutz vor Waffengewalt“. Diese fordert neben dem Verbot der privaten Aufbewahrung von Militärwaffen eine Verschärfung des Waffenrechts. Insbesondere wird für den Waffenbesitz und -erwerb ein Bedarfsnachweis verlangt und die Einführung eines nationalen Waffenregisters vorgeschrieben [39].
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Zivilrecht
Als Erstrat befasste sich der Ständerat in der Sommersession mit der 2006 vom Bundesrat vorgeschlagenen neuen einheitlichen Zivilprozessordnung. Das Anliegen, die 26 unterschiedlichen kantonalen Verfahrensordnungen zu ersetzen, wurde allgemein begrüsst. In der Detailberatung nahm die kleine Kammer einige Änderungen vor. Es handelte sich dabei aber ausschliesslich um Ergänzungen oder redaktionelle Umformulierungen, welche meist auch der Bundesrat unterstützte. Richtig umstritten war bloss die Einführung der Mediation, die sich nur knapp durchsetzen konnte. Die Mehrheit der Rechtskommission hatte dagegen argumentiert, dass eine Verankerung dieses Instituts im Gesetz nicht nötig sei, da sich die Streitparteien ja wie bis anhin freiwillig darauf einigen könnten, einen Mediator einzusetzen [40].
Zu den diversen Revisionen des OR bezüglich den Bestimmungen über Aktiengesellschaften und andere Unternehmensformen siehe unten, Teil I, 4a (Gesellschaftsrecht).
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Weiterführende Literatur
Amnesty International, Schweizer Sektion (Hg.), Polizei, Justiz und Menschenrechte : Polizeipraxis und Menschenrechte in der Schweiz: Anliegen und Empfehlungen von Amnesty International, Bern 2007.
Breitenmoser, Stephan (Hg.), Human rights, democracy and the rule of law : liber amicorum Luzius Wildhaber = Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaat = Droits de l'homme, démocratie et Etat de droit, Zürich 2007.
Epiney, Astrid e.a., Schweizerisches Datenschutzrecht vor europa- und völkerrechtlichen Herausforderungen: zur rechtlichen Tragweite der europa- und völkerrechtlichen Vorgaben und ihren Implikationen für die Schweiz, Zürich 2007.
Kiener, Regina / Kälin, Walter, Grundrechte, Bern 2007.
Kreis, Georg, Kein Volk von Schafen: Rassismus und Antirassismus in der Schweiz, Zürich 2007.
Müller, Jörg Paul / Thürer, Daniel (Hg.), Grundrechte in der Schweiz und in Liechtenstein, Heidelberg 2007 ( (Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa).
Niggli, Marcel, Rassendiskriminierung: ein Kommentar zu Art. 261bis StGB und Art. 171c MStG: mit Rücksicht auf das "Übereinkommen vom 21. Dezember 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung" und die entsprechenden Regelungen anderer Unterzeichnerstaaten, Zürich 2007 (2., ergänzte und überarb. Aufl.).
Peduzzini, Roberto, „Ist das Verbot der Rassendiskriminierung revisionsbedürftig?“, in Medialex, 2007, S. 10-17.
Rudin, Beat, Datenschutzgesetze – fit für Europa: europarechtliche Anforderungen an die schweizerischen Datenschutzgesetze, Zürich 2007.
Spenlé, Christoph (Hg.), Die Europäische Menschenrechtskonvention und die nationale Grundrechtsversorgung: Spannungen und gegenseitige Befruchtung, Basel (Europainstitut) 2007 (Beiträge der gemeinsamen Tagung der Schweizerischen und der Deutschen Sektion der Internationalen Juristenkommission, 16./17. Juni 2006 in Basel).
Wylie, Neville, „‘The importance of being honest‘: Switzerland, neutrality and the problems of intelligence collection and liaison“, in Intelligence and National Security, 2006, S. 782-808.
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Argast, Regula, Staatsbürgerschaft und Nation: Ausschliessung und Integration in der Schweiz 1848-1933, Göttingen (Diss. Zürich) 2007.
Frauenfelder, Arnaud, Les paradoxes de la naturalisation : enquête auprès de jeunes issus de l'immigration, Paris (L'Harmattan) 2007.
Zurbuchen, Simone (Hg.), Bürgerschaft und Migration: Einwanderung und Einbürgerung aus ethisch-politischer Perspektive, Zürich 2007 (Resultate einer internationalen Tagung vom 9. bis 11. März 2006 an der Universität Freiburg i.Ue.).
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Aebersold, Peter, Schweizerisches Jugendstrafrecht, Bern 2007.
Heer-Hensler, Marianne (Hg.), Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches, Bern 2007.
Jacsó-Potyka, Judit, Bekämpfung der Geldwäscherei in Europa: unter besonderer Berücksichtigung des Geldwäschestrafrechts von Österreich, der Schweiz und Ungarn, Zürich 2007.
Killias, Martin / Haymoz, Sandrine / Lamon, Philippe, Swiss crime survey: die Kriminalität in der Schweiz im Lichte der Opferbefragungen von 1985 bis 2005, Bern 2007.
Landmann, Valentin, Der Reiz des Verbrechens und der Halbwelt, Zürich 2007.
Mösch Payot, Peter, Der Kampf gegen häusliche Gewalt: Zwischen Hilfe, Sanktion und Strafe: Kriminalpolitische Veränderungen und die Funktionalisierung des Strafrechts zum Opferschutz am Beispiel der Reformen im Kampf gegen häusliche Gewalt in der Schweiz, Luzern 2007.
Niggli Marcel e.a (Hg.), Festschrift für Franz Riklin: zur Emeritierung und zugleich dem 67. Geburtstag, Zürich 2007.
Noll, Thomas, Rückfallgefahr bei Gewalt- und Sexualstraftätern: statistische Prognosemethoden, Bern 2007.
Storz, Renate, Zur Entwicklung der Jugendkriminalität: Jugendstrafurteile von 1946 bis 2004, Neuenburg (BFS) 2007.
Stratenwerth, Günter / Wohlers, Wolfgang, Schweizerisches Strafgesetzbuch: Handkommentar, Bern 2007.
Tackenberg, Marco / Wisler, Dominique, Hutlose Bürschchen und halbreife Mädels: Protest und Polizei in der Schweiz, Bern 2007.
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[1] AB NR, 2007, S. 1723. Zur Lancierung einer Volksinitiative gegen den Bau von Minaretten durch SVP- und EDU-Politiker siehe unten, Teil I, 8b (Kirchen).
[2] AB SR, 2007, S. 1087 ff. Vgl. SPJ 2006, S. 17 f.
[3] BBl, 2007, S. 7533 ff. Vgl. SPJ 1995, S. 21.
[4] Initiative: BBl, 2007, S. 5987 ff.; NZZ, 2.7.07. Blocher: TA, 24.5. und 25.5.07; BaZ, 19.7.07; NZZ, 22.12.07. Vgl. SPJ 2006, S. 18.
[5] AB NR, 2007, S. 394 ff. (SVP) und 1139 (Dunant).
[6] AB SR, 2007, S. 287 ff., 612 und 662; AB NR, 2007, S. 1058 ff. und 1164; BBl, 2007, S. 4559 ff. und BBl, 2008, S. 2485 (Finanzierung). Siehe auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Savary (sp, VD) in AB NR, 2007, Beilagen I, S. 654 ff. Der NR lehnte die Motion Gutzwiller (fdp, ZH) für die Vorlage einer Variante mit Beibehaltung der Vollerhebung mit Fragebogen ab (AB NR, 2007, S. 1139). Vgl. SPJ 2006, S. 19.
[7] BBl, 2007, S. 5159 ff.; AB SR, 2007, S. 1051 f.; BZ, 14.6.07. Siehe auch SPJ 2006, S. 19. Der BR unterbreitete dem Parlament noch weitere Anpassungen an den veränderten Rechtsbestand im Zusammenhang mit dem Schengen-Abkommen zur Genehmigung. Wir treten darauf nur dann ein, wenn der Inhalt im Parlament umstritten war (BBl, 2007, S. 7937 ff. (Grenzkontrollen) sowie 8591 ff. (Informationssystem)).
[8] AB NR, 2007, S. 1968 ff. Vgl. SPJ 2006, S. 19. Siehe auch den Bericht des BR zur Sicherheitslage und zur Tätigkeit der Sicherheitsorgane des Bundes 2007 in BBl, 2008, S. 2769 ff.
[9] BBl, 2007, S. 5037 ff.; NZZ, 5.4.07; Presse vom 16.6.07; NZZ, 18.7.07 (Kritik der Rechtsprofessoren Helen Keller und Wolfgang Wohlers). Zur Vernehmlassung siehe SPJ 2006, S. 20.
[10] BR: BBl, 2007, S. 1489 ff. GPK: TA, 27.1.07; AZ, 1.2.07. Motion: AB SR, 2007, S. 602; AB NR, 2007, S. 1483 ff.; AZ, 18.4.07. Vgl. auch SPJ 2005, S. 20.
[11] AB NR, 2007, S. 730 ff., 1562 ff., 1579 ff., 1733, 1939 ff. und 2073; AB SR, 2007, S. 80 ff., 952, 1048 ff., 1163 und 1209; BBl, 2007, S. 6947 (Volksinitiative); BBl, 2008, S. 45 (Gesetzesrevision); NZZ, 20.2. und 3.4.07 sowie SGT, 31.3.07 (SPK-NR). Vgl. SPJ 2005, S. 21 und 2006, S. 21.
[12] NZZ, 10.3. und 14.3.07. Zur Volksabstimmung von 2004 siehe SPJ 2004, S. 19 f.
[13] BBl, 2008, S. 1277 ff. und 1289 (BR).
[14] NZZ, 15.12.07. Zur Motion Freysinger siehe SPJ 2006, S. 21.
[15] FR: Lib., 17.3., 10.5. und 2.6.07; LT, 21.8.07. VS: NF, 22.2. und 12.3.07; LT, 23.2.07. AG: AZ, 2.6. und 18.6.07. Vgl. SPJ 2006, S. 21. Für Bern siehe SPJ 2005, S. 22.
[16] Statistik: Mitteilung des BA für Migration. Deutschland: TA, 30.8.07.
[17] Glarus: NZZ, 8.2., 7.5. und 10.5.07; TA, 7.5.07. Allemann (pa.Iv. 07.456): BZ, 8.5.07; NZZ, 1.12.07. Bern: Bund und BZ, 6.6.07. AG: AZ, 10.1. und 11.1.07. BL: BaZ, 19.10.07. JU: QJ, 22.6. und 22.12.07. ZH: TA, 19.6.07. In BS sprach sich das Parlament grundsätzlich für eine entsprechende Motion aus, hat diese im Berichtsjahr aber noch nicht überwiesen (BaZ, 19.5., 12.12. und 15.12.07). Siehe auch WoZ, 17.5.07. Vgl. SPJ 2006, S. 21.
[18] NE: Express, 1.2., 22.3. und 18.6.07; TA, 13.6. und 18.6.07. JU: LT, 22.2.07; QJ, 24.2., 24.4. und 18.6.07; TA, 13.6. und 18.6.07. Vgl. SPJ 2006, S. 21.
[19] BE: Bund, 24.1.07. ZH: TA, 10.2. und 13.2.07. Vgl. SPJ 2006, S. 21.
[20] Kundgebungen mit mindestens 1000 Beteiligten (ohne 1. Mai-Demonstrationen). Bern: Bund, 18.6.07 (3500/für Rechte der Flüchtlinge); Bund, 22.6. (1500/Bundespersonal); Bund, 8.10. (5000/SVP-Anhänger); Bund, 8.10. (2000/Gegendemonstranten zu SVP-Demo); Bund, 15.10. (5000/CVP-Wahlkundgebung). Zürich: TA, 5.3. (2000/gegen Ausschaffung eines Kurden); TA, 4.6. (10 000/Homosexuelle); Bund, 24.9. (15 000/Bauarbeiter); TA, 19.11. (1000/gegen „Ausschaffung“ von Ausländern). Genf: TG, 12.6. (8000/Tamilen); Bund 19.6. (2000/Bauarbeiter). Lausanne: 24h, 20.9. (1000/gegen BR Blocher); Bund, 23.11. (6000/Staatspersonal). Basel: Bund, 29.1. (1000/gegen WEF). Luzern: NLZ, 30.6. (3000/Bauarbeiter). Würenlingen (AG): TA, 29.1. (4000/gegen Sperrung von Sportanlagen).
[21] Bern: Presse vom 6.10. und 8.10.07; WoZ, 11.10.07 (Rechtsextreme). Lausanne: Lib., 7.9.07; TA, 19.9.07.
[22] TA und TG vom 24.7.07; TG, 26.7.07.
[23] AB NR, 2007, S. 538 ff. und 1163; AB SR, 2007, S. 625 ff. und 661; BBl, 2007, S. 4707. Vgl. SPJ 2006, S. 22.
[24] AB NR, 2007, S. 571 (Baumann), 189 (WAK) und 1713 (Gutzwiller).
[25] AB NR, 2007, Beilagen III, S. 521 ff.; LT, 22.5.07; Bund, 26.5. und 4.6.07; TA, 23.8.07 (Verlängerung der Blockierung).
[26] AB NR, 2007, S. 321 f. und 598; AB SR, 2007, S. 310; BBl, 2007, S. 2297 f. Vgl. SPJ 2006, S. 22.
[27] AB NR, 2007, S. 933 ff., 987 ff., 1020 ff., 1389 ff., 1576 ff. und 1731; AB SR, 2007, S. 715 ff., 825 ff. und 950; BBl, 2007, S. 6977 ff.; LT, 15.6.07 und 24h, 19.6.07 (Opposition aus der Romandie). Vgl. SPJ 2006, S. 23. Motion: AB NR, 2007, S. 969.
[28] AB SR, 2007, S. 1061 ff.; NZZ, 23.8.07. Vgl. SPJ 2005, S. 25.
[29] BBl, 2008, S. 179 f.; TA, 16.1.07; LT, 1.6.07; TG, 13.9.07. Vgl. SPJ 2006, S. 23.
[30] BBl, 2007, S. 5369 ff.; Bund, 1.3.07; NZZ, 2.5. und 28.6.07. Vgl. SPJ 2006, S. 24.
[31] AB NR, 2007, S. 1184 ff., 1959 ff. und 2076; AB SR, 2007, S. 1211; BBl, 2008, S. 23 ff.; BZ, 13.3.07 und TA, 26.10.07 (Interview mit einer Initiantin); NZZ, 10.9.07 (NR Vischer, gp, ZH, für den Verzicht auf die Umsetzung der Initiative); Presse vom 18.9.07. Vgl. SPJ 2006, S. 24.
[32] BBl, 2007, S. 6465 ff.; NZZ, 18.1.07; Bund, 12.4.07; TA, 30.8. und 17.11.07. Motion: AB NR, 2007, S. 1140. Vgl. SPJ 2006, S. 25.
[33] AB NR, 2007, S. 1134 ff.; AB SR, 2007, S. 1060 f. Vgl. SPJ 2006, S. 26.
[34] AB NR, 2007, S. 2009.
[35] BBl, 2007, S. 6269 ff.; TA, 16.6.07. Zur Vernehmlassung siehe SPJ 2006, S. 25.
[36] AB NR, 2007, S. 1132 ff.; SHZ, 14.3.07. Vgl. SPJ 2006, S. 26.
[37] BBl, 2007, S. 7349 ff.
[38] AB NR, 2007, S. 322 ff., 333 ff., 550 ff., 928 und 1161; AB SR, 2007, S. 318 ff., 588 und 659; BBl, 2007, S. 4567 ff. Vgl. SPJ 2006, S. 26 f.
[39] Antrag im NR: AB NR, 2007, S. 552 ff.; Volksinitiative: BBl, 2007, S. 6211 ff.; Bund, 1.2.07; TA, 14.8.07 (uneinheitliche Haltung der Frauenorganisationen). Zur Kontroverse über die private Aufbewahrung der Ordonnanzwaffen siehe auch unten, Teil I, 3 (Armement).
[40] AB SR, 2007, S. 498 ff. und 633 ff.; NZZ, 15.6.07; TA, 22.6.07. Vgl. SPJ 2006, S. 27.
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